No 16

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Bundesblatt

86. Jahrgang.

Bern, den 18. April 1934.

Band I.

Erscheint wöchentlich. Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr zuzüglich

Nachnahme- and Postbestellungsgebühr Stämpfli & de. in Bern,

Einrückungsgebühr : 60 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über einen Anbau an das Postgebäude in Lugano.

(Vom 10. April 1934.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Die Telephonzentrale Lugano, die im dortigen Postgebäude untergebracht ist, wurde im Jahr 1911 eingerichtet. Seither ist die Anlage verschiedentlich ausgebaut und den wachsenden Bedürfnissen angepasst worden. Letztmals geschah dies im Jahr 1929, als von Zürich aus ein Fernkabel nach Italien gelegt und im Postgebäude Lugano ein Verstärkeramt eingerichtet werden musste. Heute ist die Telephonzentrale am Ende ihrer Aufnahmefähigkeit angelangt. Sie soll daher möglichst bald durch eine neue moderne Anlage ersetzt werden. Als solche ist ein vollautomatisches Orts- und Netzgruppenhauptamt, sowie ein Fernamt vorgesehen. Der neuen Anlage muss eine entsprechende Stromlieferungsanlage beigesellt werden. Wenn diese Neuausrüstung beendigt und auch die Netzgruppe Chiasso erneuert sein wird, wird sich der Telephonverkehr unter den Teilnehmern des ganzen Sottoceneri vollautomatisch abwickeln können.

Über die Zunahme des Verkehrs des Telephonamtes Lugano gibt die nachfolgende Übersicht Aufschluss: Jahr

1911 1920 1980 1932

Teilnehmer

Sprechstellen

752 1846 2883 2654

886 1716 3475 3934

*) Ohne Durchgangsgespräch he Bundesblatt. 86. Jahrg. B d I.

Gesamtzahl *) Ortsgespräche Ferngespräche aller Gespräche 492,000 1,069,000 2,042,000 2,186,000

127,000 579,000 1,213,000 1,411,000

619,000 1,648,000 3,256,000 3,597,000

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Es ist leider nicht möglich, die neue Telephonanlage im eigentlichen Postgebäude einzurichten. Die erforderlichen Bäume von rund 550 m2 mit gut ausnützbarer Bodenfläche lassen sich dort nicht verfügbar machen. Aber auch wenn dies der Fall -wäre, müsste man darauf verzichten, die schweren Maschinen und technischen Einrichtungen im Gebäude unterzubringen, weil die bestehende Bodenkonstruktion der Stockwerke zu schwach ist und man an eine Verstärkung nicht denken darf. Das Gebäude ruht auf Pfahlfundamenten, die keine weitere Belastung ertragen.

Es wurde auch erwogen, ob die zum Postgebäude gehörenden Nebengebäude als Unterkunft für die Telephonanlagen hergerichtet werden könnten. Diese Lösung würde jedoch ebenfalls auf bautechnische Schwierigkeiten stossen; sie ist aber hauptsächlich aus postbetrieblichen Gründen abzulehnen. Die zweigeschossigen Gebäulichkeiten stehen auf einem Terrain, das seinerzeit als notwendige Beserve für spätere Postbedürfnisse erworben worden ist. Sie wurden im Jahr 1926 als Provisorien in leichter Konstruktion und mit schwächeren Fundamenten errichtet, weil man das günstig gelegene Bauland nicht während einer Wartezeit von 10 bis 20 Jahren brachliegen lassen wollte. Würde man sich mit den neuen Telephoneinrichtungen hier festlegen, so wäre die rationelle räumliche Entwicklung des Hauptpostamtes Lugano mit seinem umfangreichen Automobilverkehr für immer gehemmt. Anderseits liesse sich die Telephonbetriebsanlage nie in befriedigender Weise mit den im eigentlichen Postgebäude verbleibenden Diensten in Verbindung bringen.

Diese Verhältnisse haben zur Erkenntnis geführt, dass nur ein Anbau auf der Südseite des Postgebäudes, d, h. an der Ecke Via della Posta/Via.

Gerolamo Vcgezzi den vorliegenden und künftigen Bedürfnissen gerecht werden kann. Der Anbau kommt hier allerdings auf eine Terrainparzelle zu stehen, die von der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung erst noch zu Eigentum erworben werden muss, die aber, wie aus dem den Akten beigelegten Situationsplan ersichtlich ist, die natürliche Arrondierung der Postliegenschaft darstellt. Das fragliche Terrain, im Halte von 371 m2 ist überdies mit einem Bauverbot zugunsten der Posthegenschaft belastet und kann daher einzig von der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung nutzbringend verwendet werden. Bereits im Jahr 1925,
anlässlich der Behandlung des Geschäfts über die Erstellung der neuen Postremise, haben die parlamentarischen Kommissionen angeregt, die Verwaltung solle dieses Terrain, das der Erbschaft Donini gehört, erwerben. Die damals geführten Kaufsunterhandlungen zerschlugen sich jedoch wegen des von den Eigentümern geforderten hohen Preises. Im Jahr 1933 hat die Verwaltung in dieser Angelegenheit neuerdings mit den.

Herren Donini unterhandelt. Die Genannten verlangen für das Grundstück aber auch heute noch einen Preis, der im Hinblick auf das die Liegenschaft belastende Bauverbot als stark übersetzt bezeichnet werden muss. Da di& Eigentümer über die Ermässigung ihrer Forderung nicht weiter mit sich reden lassen wollen, sind die Verhandlungen über den freihändigen Kauf abgebrochen.

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-worden, in der Meinung, die Erwerbung der Liegenschaft habe auf dem Expropriationsweg zu erfolgen.

Auf dem Terrain Donini lassen sich die erforderlichen Lokale in Zweckmassigster Weise und mit einem Mindestaufwand an Kosten erstellen. Es ist ein Anbau an das Postgebäude bis zur Höhe des 1. Stockes in Aussicht genommen mit Käumhchkeiten je in einem Erdgeschoss, Zwischenstock und 1. Stock.

Im Erdgeschoss sind anschliesaend an die bestehende Schalterhalle ein geräumiger Schlossfächerraum und ein besonderer Aufgaberaum für den Telegraphen- und Telephonverkehr vorgesehen, ferner die Lokale für das Telegraphenbureau, das gegenwärtig im 1. Stock untergebracht ist. Ansto&send an die Telegraphen- und Telephonlokale im Erdgeschoss und als Platzreserve für die Telegraphen- oder die Postdienste ist noch ein Ladenlokal vorgesehen.

Dessen Vermietung dürfte dank der guten Geschäftslage keine besondern Schwierigkeiten bieten. Zwischen Hauptgebäude und Anbau wird ein kleinerer Hof geschaffen, der vom Posthof aus zugänglich ist und namentlich als Velounterstand dienen soll.

Die eigentlichen neuen Telephonbetriebslokale werden den ganzen Zwischenstock und 1. Stock des Anbaues in Anspruch nehmen. Im Zwischenstock werden der Hauptverteiler, die Ortszentrale und das Netzgruppenhauptamt eingerichtet. Die Stromlieferungsanlage sowie das Fernamt kommen in den 1. Stock zu liegen. Dieses kann dort in gute Verbindung gebracht werden mit dem unmittelbar darunter, im Zwischenstock, vorgesehenen automatischen Orts- und Netzgruppenhauptamt, sowie mit dem bestehenden Verstärkeramt im Hauptgebäude. Die neuen Lokale erhalten eine vorzügliche natürliche Belichtung und lassen sich deshalb auf das rationellste ausnutzen.

Das Bauprojekt ist der Gemeindebehörde von Lugano zur Kenntnis gebracht worden und hat deren Zustimmung gefunden.

Es bleibt schliesslich zu erwähnen, dass durch die Neueinrichtung der Telephondienste verschiedene Lokale im bisherigen Postgebäude frei werden.

Je nach der Entwicklung der Verhältnisse muss ein Teil davon zur Herrichtung einer Dienstwohnung für den Zentralstationsmonteur herangezogen werden.

Die übrigbleibenden Räumlichkeiten werden sich voraussichtlich leicht zu Bureau- oder Privatzwecken vermieten lassen.

Das von der Direktion der eidgenössischen Bauten auf Grund des Vorprojektes der Post-,
Telegraphen- und Telephonverwaltung ausgearbeitete Bauprojekt sieht, wie bereits erwähnt, einen Anbau bis zur Höhe des 1. Stockes des Postgebäudes vor. Von der Unterkellerung wird mit Eücksicht auf die vorliegenden besondern Verhältnisse (Seegrund, sehr hoher Seewasserstand) und die sich ergebenden bedeutenden Mehrkosten abgesehen. Die Eaumeinteilung ist in den Projektplänen veranschaulicht. Die verschiedenen Geschosse haben folgende Ausdehnung: Erdgeschoss 300 m2, Zwischenstock 808 in2, 1. Stock 275 m2. Die Gesamtkosten sind auf Fr. 440,000 veranschlagt und verteilen sich gemäss dem detaillierten Voranschlag auf nachstehende Posten :

868 a. Neubau b. Umbau, Terrain, Kanalisation und Diverses

Fr. 819,000 » 121,000 Total Fr. 440,000

Bei einem nach den Normen des S. J. A. berechneten umbauten Kaum von 4600 m 3 und nach den üblichen Abzügen für nicht zum eigentlichen Hochbau gehörende Aufwendung ergibt sich ein Einheitspreis von Fr. 57. 40 je Kubikmeter umbauten Baumes.

In Zusammenfassung der vorstehenden Darlegungen ersuchen wir Sie, dem nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss Ihre Zustimmung erteilen zu wollen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 10. April 1934.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Pilet-Golaz.

Der Bundeskanzler: G. BoTet.

869 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

einen Anbau an das Postgebäude Lugano.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 10. April 1984, beschliesst :

Art. 1.

Für einen Anbau an das Postgebäude in Lugano zu Telephonbetriebszwecken wird ein Kredit von Fr. 440,000 bewilligt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, am vorgelegten Bauprojekt im Bahmen des bewilligten Kredits noch diejenigen Änderungen vorzunehmen, die sich nachträglich als notwendig erweisen sollten.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über einen Anbau an das Postgebäude in Lugano. (Vom 10. April 1934.)

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1934

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16

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3090

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18.04.1934

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865-869

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