153 Die beiden Drucksachen können bei der eidgenössischen Oberzolldirektion in Bern, bei den Zollkreisdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf, sowie bei den Hauptzollämtern in Zürich und St. Gallen zum Preise von 30 Rp. per Exemplar zuzüglich Portospesen (für die Schweiz 15 Rp., für das Ausland 30 Rp.) bezogen werden.

(2..)

B e r n , den 15. August 1934.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen sowie Anzeigen,

Bei unterzeichneter Verwaltung ist in zweiter Ausgabe (1931) ein Sammelbändchen der Bestimmungen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, bundeszivilprozess Bundesstrafprozess, Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege) erschienen.

Das Sammelbändchen (171 Seiten in 8°) enthält: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgcsetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, 1. Juli 1922, 30. Juni 1927, sowie 11. und 13. Juni 1928 getroffenen Abänderungen ; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; 3. das Bundesgesetz vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege ; 4. das Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege; 5. das Reglement des Bundesgerichts vom 26. November 1928.

Preis des Sammelbändchens steil broschiert Fr. 2. -- (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Postcheckkonto III 233

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

154

Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. R. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Prof. Dr. Walther Burckhardt Das Werk umfasst 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Register band. Es kostet Fr. 127.--.

Prof. Dr. Blumenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht"' : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben.

Pro!. Dr. E. Hafter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht" : Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sicheren Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Räte erhalten die Bände mit 25 °/o Rabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld / Leipzig.

155

Staatsverträge der Schweiz mît dem Ausland.

Nachtrag zu der Sammlung von Marx.

Als Nachtrag zu dem von Dr. Paul Marx verfassten ,,Register zu den geltenden Staatsverträgen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone mit dem Ausland" hat die Justizabteilung die von 1917 bis Ende Januar 1934 in der eidgenössischen Gesetzsammlung publizierten Staatsverträge der Schweiz mit dem Ausland zusammengestellt.

Diese Zusammenstellung ist bei der Justizabteilung zum Preis von Fr. 1. 80 (zuzüglich Portoauslagen) beziehbar.

Eidgenössische Justizabteilung.

Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden.

3. Heft (1929).

Das 3. Heft der Verwaltungsentscheide dei Bundesbehörden ist erschienen und kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei bezogen werden. Das Heft umfasst 136 Seiten.

Die Sammlung der Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden enthält nicht nur Entscheidungen des Bundesrates oder von Departementen in Besciwerdefällen, sondern, sogar zum grössern Teil, Äusaerungen grundsätzlicher Natur von Verwaltungsstellen, die sich zur Publikation eignen, Auskünfte, Weisungen.

Preis des Exemplars Fr. 1. 30, zuzüglich Porto und NachnahmeBpesen.

Postcheckkonto III 233 Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. April 1934 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftes beträgt Fr, l. 50, zuzüglich 10 Rappen Porto ; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. 1. 75.

Postcheckkonto III 233

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

156

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Hauptpostgebäude Bern.

Über die Lieferung von Doppelverglasungsfenstern sowie über ihre Verglasung zum Um und Aufbau des Hauptpostgebäudes in Bern (2 und 3 Bauetappe) wird Konkurrenz eröffnet.

Plane, Bedingungen und Angebotsformulare liegen im Bureau Nr. 179, Bundeshaus-Westbau, 2. Stock, zur Einsicht auf.

Übernahmsofferten sind verschlossen mit der Aufschrift : ,,Angebot für Postgebäude Bern" bis und mit dem 12. September 1934 franko einzureichen an die

Direktion der eidg. Bauten.

(2).

B e r n , den 24. August 1934.

Steilenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Rücksicht auf die von der Bundesversammlung am 13. Oktober 1933 beschlossene Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Erfordernisse

Vakante Stelle

Eidg.

Wissenschaftlicher Abgeschlossene HochschulAmt für geistiges Experte II. Klasse bildung als Elektroingenieur; Eigentum

Muttersprache deutsch

Die St« Stelle ist provisorisch b besetzt

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

6500 bis 10,100

1. Sept.

1934

(2.)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1934

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

35

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.08.1934

Date Data Seite

153-156

Page Pagina Ref. No

10 032 410

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