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Bundesblatt

86. Jahrgang.

Bern, den 19. September 1934.

Band III.

Erscheint wöchentlich. Preis SO Franken im Jahr, 10 Franken im Salbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr : 60 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli £ de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates au die Bundesversammlung über die Festsetzung des Abnahmepreises für den Inlandweizen der Ernte 1934.

(Vom 14. September 1934.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren !

Wir haben die Ehre, Ihnen mit nachfolgender Botschaft den Entwurf zu einem Beschluss der Bundesversammlung über die Festsetzung des Ahnahmepreises für den Inlandweizen der Ernte 1934 zu unterbreiten.

I.

Für die Festsetzung des Abnahmepreises für das Inlandgetreide der Ernte 1934 bildet Art. 6 des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1932 über die GetreideVersorgung des Landes (Getreidegesetz) die Grundlage. Er lautet: «Der Bund zahlt für hundert Kilogramm des ihm Bahnverladen auf die Abgangstation, in eine Mühle oder in ein Lagerhaus der Umgebung gelieferten Inlandweizens einen Preis von sechsunddreissig bis fünfundvierzig Franken. In diesem Böhmen ist der Abnahmepreis wenigstens um achteinhalb Franken höher als der mittlere Marktpreis des gleichwertigen) kostenfrei und Verzollt an die Schweizergrenze gelieferten Auslandweizens.

Der Mindestpreis soll jedoch nicht mehr als das Doppelte des Verkaufpreises betragen, zu dem die Getreide Verwaltung Inlandweizen an die Müller abgibt.

Die Preise für die übrigen Getreidearten werden auf Grund des Weizenpreises berechnet, wobei ihr Mahlwert zu berücksichtigen ist.

Diese Preise werden nur für gesunde, trockene, genügend gereinigte, geruchfreie, handelsübliche Ware bezahlt, die bei einer normalen Ausbeute zu einwandfreiem Backmehl verarbeitet werden kann.

Der Bundesr'at setzt alljährlich spätestens im September auf Grund der Marktlage und nach Anhörung der Beteiligten die Abnahmepreise fest.

Die Bundesversammlung kann bei ausserordentlichen Verhältnissen Abnahmepreise festsetzen, die von den in Abs. l genannten abweichen.» Die Bundesversammlung hat letztes Jahr gestützt auf unsere Botschaft vom 12. September 1933 den Weizenpreis für die Ernte 1933 gemäss Abs. 5 des vorstehend erwähnten Art. 6 des Getreidegesetzes festgesetzt. Sie hat dadurch, in Bundesblatt. 86. Jahrg. Bd. III.

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Übereinstimmung mit der Auffassung des Bundesrates, das Vorhandensein ausserordentlicher Verhältnisse bejaht, welche es rechtfertigen, bei der Bestimmung des Abnahmepreises Von den Eegeln und Grenzwerten abzuweichen, wie sie das Getreidegesetz für normale Verhältnisse Vorsieht. Seither haben diese Verhältnisse sich nicht wesentlich verändert.

Über die Entwicklung der Weizenpreise am Weltmarkte vor und seit der letztmaligen Festsetzung des Abnahmepreises für Inlandweizen gibt die nachstehende Zusammenstellung Aufschluss. Es kosteten 100 kg Manitoba II-Weizen, cif Antwerpen oderRotterdam, berechnet nach den billigsten, täglich bei der Getreide VerGetreideverwaltungg eingelaufenen Festofferten und im jeweiligen Monatsmittel: Monat Getreidejahr 1932/33 Getreidejahr 1933/34 Fr..

Fr.

August . .

10. 87 10.89 September . . . . . .

11. 08 9.76 Oktober . . .

10 50 8.71 9 86 November . .

9.01 Dezember . . . .

9. 64 9.25 Januar 9.64 9.97 Februar 9. 53 9.27 . .

10. 06 9.11 März . .

10. 30 April 8.78 . .

10. 70 Mai 9.05 Juni . .

10. 54 9.90 Juli . .

11. 90 10.45 Jahresdurchschnitt . .

10.41 9.48 Für den Monat August 1984 stellt sich der Cif-Preis für Manitoba II auf Fr. 11.12. und heute, anfangs September, verlangt man für diesen Weizen noch Fr. 10. 37.

Unserem Inlandweizen ungefähr gleichwertiger Spezialweizen argentinischer Herkunft kommt heute franko Basel Verzollt auf ungefähr Fr. 12. 50 zu stehen.

Mit dem als Regel für normale Verhältnisse im Abs. l des Art. 6 des Getreidegesetzes vorgesehenen Zuschlag Von Fr. 8. 50 ergäbe sich ein Übernahmepreis von Fr. 21 für den Kilozentner Inlandweizen. Das ist ein Preis, der den Getreidebau in der Schweiz nicht ermöglicht und deshalb den Bestimmungen des Art. 23bis der Bundesverfassung widerspricht.

Auch der doppelte Verkaufpreis der Getreideverwaltung (gegenwartig 2 X 14 = 28 Franken), welcher ordentlicherweise gemäss Abs. l des Art. 6 des Getreidegesetzes als obere Grenze für den Abnahmepreis vorgesehen ist, deckt vielerorts, insbesondere in den zahlreichen kleinen und mittleren Bauernbetrieben, die Erzeugungskosten des Inlandgetreides nicht. Der so errechnete Abnahmepreis stunde im Widerspruch mit der grundlegenden Verfassungsbestimmung.

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So dürfen wohl keine Zweifel darüber bestehen, dass auch gegenwärtig auf dem Weltgetreidemarkte noch aussergewöhnliche Zustände herrschen, welche es rechtfertigen, bei der Festsetzung des Abnahmepreises für den Inlandweizen der Ernte 1934 die Bestimmung anzuwenden, welche im Getreidegesetz für derartige Fälle Vorgesehen ist.

An der Tagung Vom August 1934 des internationalen Getreiderates in London ist zwar gestützt auf die Erhebungen des Internationalen landwirtschaftlichen Institutes in Born festgestellt worden, dass die diesjährige Weltgetreideernte voraussichtlich erheblich geringer ausfallen wird als die Vorjährige.

Die sichtbaren alten Vorräte sind aber immer noch gross. Trotzdem herrschte im internationalen Getreiderat hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung der Preise eine recht zuversichtliche Stimmung. Seit der Tagung sind aber die Weizenpreise, nach einer vorübergehenden Festigung in den Monaten Juni bis 'Mitte August, erneut zurückgegangen. Gewisse Tatsachen, wie z. B. die Ernteschäden infolge der Trockenheit in Nordamerika und die Ausfälle in der Getreide- und Futtermittelerzeugung Europas, sprechen freilich für eine Erholung der Getreidepreise im allgemeinen und der TV eizenpreise im besondern.

Angesichts der grossen alten Vorräte und der Erfahrungen der letzten 3 Jahre hat man aber in Handelskreisen doch Muhe, an eine rasche und dauernde, erhebliche Erhöhung der Getreidepreise zu glauben. Diese Einstellung des Getreidehandels 'kommt auch im Verhalten der Terminbörse zum Ausdruck: die Spekulation hat auf die pessimistischen Ernteberichte hin nur wenig und recht zögernd in das Geschält eingegriffen.

Im letzten Jahre ist durch Bundesrat und Bundesversammlung bei der Ansetzung der Abnahmepreise für das Inlandgetreide neben der Lage auf dem Weltgetreidemarkt auch die allgemeine Krise der schweizerischen Landwirtschaft weitgehend berücksichtigt worden. Als Folge dieser und anderer Hilfsmassnahmen des Bundes konnte die wirtschaftliche Lage unserer Landwirtschaft seit dem Herbst 1933 im allgemeinen gehalten werden. Einzig bei der Viehhaltung ist infolge der geringen Eauhfutterernte und des dadurch bedingten Überangebotes eine Verschlimmerung eingetreten.

Der Bundesrat mochte aus allen diesen Erwägungen der Bundesversammlung Gelegenheit bieten, für die Ernte 1934 von der ihr laut
Getreidegesetz zustehenden Ermächtigung Gebrauch zu machen, um in gerechter und billiger Weise einen Grundpreis für die Abnahme des Inlandweizens festzusetzen. Wie bisher üblich und entsprechend der einschlägigen Bestimmung im Getreidegesetz, soll die Bundesversammlung den Übernahmepreis nur für den Weizen ansetzen. Auf Grund dieses Weizenpreises wird der Bundesrat die Preise für die übrigen Getreidearten bestimmen, unter Berücksichtigung ihres Mahlwertes.

II.

Mit unserer Botschaft vom 12. September 1933 haben wir Ihnen für den Kilozentner Inlandweizen der Ernte 1933 einen Übernahmepreis von Fr. 34 b e a n t r a g t . Dabei waren wir uns bewusst, dass ein so hoher Preis

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angesichts der ausnahmsweise guten und grossen Ernte ein weitgehendes Entgegenkommen für unsere Getreidebauern bedeutete. Die Bundesversammlung ging mit ihren Beschlüssen dann erheblich über den Antrag des Bundesrates hinaus: der Nationalrat beschloss mit grosser Mehrheit und der Ständerat mit einer Stimme Mehr, einen Abnahmepreis von Fr. 36. Diese Erhöhung Von Fr. 34 auf IV. 36 brachte dem Bunde eine Mehrbelastung von 2% Millionen Franken.

Der Bundesrat ist auch heute noch davon überzeugt, dass für die letztjährige Inlandgetreideemte ein Weizenpreis von Fr. 34 voll genügt hätte. Dio grosse und gute Ernte hätte schon mit diesem Preis, der einem Abbau von ca. 8 % entsprach, unserer Landwirtschaft, verglichen mit dem Vorj ahre, wesentlich gesteigerte Einnahmen aus dem Getreidebau gebracht. Entgegen den namentlich im Schosse der nationalrätlichen Kommission laut gewordenen pessimistischen Stimmen rechnete unsere Getreide ver waltung im Herbst 1933 bestimmt mit einer Übernahmemenge Von allermindestens 8000, wahrscheinlich aber 10,000 Wagen zu 10 Tonnen Inlandgetreide. Die Ablieferungen übertrafen dann bei weitem die immer und immer wieder als allzu zuversichtlich hingestellten Schätzungen der Verwaltung. Tatsächlich wurden aus der Ernte 1933 dann 12,287 Wagen zu 10 Tonnen Inlandgetreide an den Bund abgeliefert. Die Getreideverwaltung bezahlte dafür 41,120,000 Franken. Da die Millier nach Verfassung und Gesetz nur zur Abnahme des Inlandgetreides zu einem dem Weltmarkte entsprechenden Preise verpflichtet sind, erwuchs dem Bunde aus dem Inlandgetreidegeschäft der Ernte 1933 ein Verlust Von 27,125,000 Franken, ohne die Mahlprämie einzurechnen, welche rund 6 Millionen Franken betragen wird.

Aus der folgenden Zusammenstellung ist die gewaltige Erhöhung der Mengen und der ausbezahlten Beträge Von der auch schon befriedigenden Ernte 1932 zur Eekordernte 1933 ersichtlich. Es wurden abgeliefert und ausbezahlt : Getrcideart

Weizen Boggen Mischel Dinkel Dazu Preiszuschläge für gute Qualität und Spätablieferung Total

Ernte 1932 Wagen à 10 T, Fr.

5024 1544 615 554

18,042,000 4,114,000 1,893,000 1,421,000

7737

125,000 25,595,000

Ernte 1933 Wagsn à 10 T.

Fr.

8,659 1,598 1,068 962

30,872,000 4,213,000 3,264,000 3,504,000

12,287

267,000 41,120,000

Die Verteilung der Ablieferungen auf die Kantone ist aus der Beilage 2 ersichtlich.

Lehrreiche Vergleiche ergeben sich auch aus der Gegenüberstellung der durchschnittlich bezahlten Einheitspreise und der Zuschläge für hervorrggende Qualität sowie für Spätablieferungen bei den Getreideernten der Jahre 1932 und 1933. Es betrugen:

273 Getreideart

Ernte 1932 Normal- Wirkl. bezahlter Preis

preis Fr.

(inkl. Zuschlage) Fr.

Ernte 1933 Normal- Wirkl. bezahlter Preis

preis Fr.

(inkl. Zuschläge) Fr.

Weizen 37.-- 36.07 36.-- 35.86 Eoggen 27. 75 26. 81 27. -- 26. 57 Mischel 32.-- 30.91 31.-- 30.78 Dinkel 27. -- 25. 81 26. 50 26. 24 Summe der Zuschläge für: Qualität Fr.

9,397. 84 Fr. 77,658.43 Spätablieferung » 116,412.56 » 189,633. 69 Aus dieser Zusammenstellung geht hervor, dass bei der Ernte 1933 der von der Bundesversammlung beschlossene Abbau des Übernahmepreises, wie wir es bei den Beratungen vorausgesagt h a t t e n , nahezu vollständig durch die bessere Qualität des Getreides ausgeglichen wurde. Der Dinkel erzielte 1933 sogar einen um 43 Eappen je q höheren Durchschnittspreis als 1932. Dazu war die gesamte Ablieferungsmenge rund 60% grösser als im Vorjahre. Schliesslich verschob sich auch noch das Verhältnis zwischen den einzelnen Getreidearten: 1933 warfen die teureren Getreidearten, Weizen und Dinkel, grössere Erträge ab als der billigere Eoggen.

So ergibt sich die T a t s a c h e , dass für die Ernte 1933 der im Durchschnitt und unter Berücksichtigung aller Getreidearten vom Bunde bezahlte Übernahmepreis um rund 40 Eappen je q höher stand als im Vorjahre, trotzdem die Bundesversammlung einen Preisabbau von Fr. l beschlossen hatte. Wir gönnen unserer Landwirtschaft dieses hervorragende Ergebnis aus dem letztjährigen Getreidebau.'

Man darf sich dieses Ergebnisses auch vom allgemein volkswirtschaftlichen Standpunkte aus freuen, zeigt es doch, dass unser Land im Getreidebau recht schöne Leistungen ausweisen kann, wenn das Wetter während des Wachstums und insbesondere bei der Ernte einigermassen befriedigt. Der Vergleich der Erträge der Ernte 1933 mit den Ergebnissen früherer Ernten bestärkt uns aber erneut von der Eichtigkeit unseres letztes Jahr für die Preisfestsetzung gestellten Antrages. Ein Abbau des Inlandweizenpreises von Fr. 37 auf Fr. 34, statt bloss auf Fr. 36 hätte für die Landwirtschaft keine Härte bedeutet und wäre wohl zu ertragen gewesen.

Bundesversammlung und Bundesrat stimmten letztes Jahr grundsätzlich darin überein, es müsse angesichts der Finanzlage des Bundes, im Sinne und Geiste des in der Septembersession 1933 aufgestellten Finanzprogrammes, den Getreideproduzenten wie allen übrigen Bevölkerungskreisen ein angemessenes Opfer zugemutet werden. Einzig über das Ausmass dieses Opfers gingen damals die Auffassungen zwischen Bundesversammlung und Bundesrat auseinander.
Wie wir weiter oben anhand von Zahlen nachgewiesen haben, hat der Getreideproduzent im, letzten Jahre das ihm zugedachte Opfer nicht bringen müssen.

Der beschlossene kleine Preisabbau wurde durch die bessere Qualität und

274 grössere Menge mehr als ausgeglichen; der Getreideproduzent erhielt bei der Ernte 1983 sogar durchschnittlich einen bessern Preis als im vorhergehenden Jahre. Der Bundesrat ist nun der Auffassung, es dürfe unter diesen Umständen bei der Festsetzung der Inlandgetreidepreise für die Ernte 1934 ein angemessener Abbau platzgreifen.

Das Jahr 1934 hat uns zwar keine ausgesprochene Eekordernte gebracht, wie dies 1933 der Fall gewesen i st. Die Ernte ist aber auch dieses Jahr im allgemeinen gut ausgefallen. Insbesondere brachten die grossen, früh erntenden Getreidebaugebiete der Westschweiz wieder unter der besondern Gunst der Witterung eine me'ngenmässig gute, qualitativ sogar hervorragende Ernte ein. In der deutschen Schweiz fiel die Eoggenernte sowohl nach der Menge wie in der Qualität sehr gut aus. In der ganzen Schweiz beeinträchtigte immerhin die lange Trockenperiode des Vorsommers etwas die Ertragsmengen beim Weizen und Dinkel. Diese Beeinträchtigung zeigt sich namentlich bei der Sommerfrucht, welche schon unmittelbar nach der Aussaat zu wenig Feuchtigkeit für eine Volle Entwicklung erhielt. Schliesslich mussten in den höheren Lagen und spät erntenden Gegenden die Erntearbeiten bei unbeständigem Wetter durchgeführt werden. Dadurch hat die Qualität der Körner da und dort etwas gelitten. Es gab ausgewachsenes Getreide, insbesondere in Betrieben, wo die Erntetechnik noch zu wünschen übrig lässt. Der Ausfall der Erzite ist demnach dieses Jahr gegenüber dem Vorjahre weniger einheitlich, zwischen früh und spät erntenden Gegenden und je nach den angebauten Sorten sogar recht verschieden. Insgesamt darf aber dennoch nicht damit gerechnet werden, dass sich die Ablieferungsmengen wieder den für die Ernten 1932 und 1931 veröffentlichten Ziffern nähern. Die Anbaufläche hat gegenüber dem Vorjahre keine Einschränkung erfahren. An Sommergetreide ist neuerdings mehr gesät worden als früher, wie sich überhaupt das allgemeine Bestreben zeigt, von Jahr zu Jahr mehr Sommergetreide zu pflanzen, seit einige für unsere Boden- und Klimaverhältnisse besonders geeignete, hervorragende Sommerweizensorten gezüchtet worden sind. Nach vorläufigen Erhebungen rechnet die Getreideverwaltung aus der Ernte 1934 mit einer Gesamtablieferung von mindestens 10.000 Wagen Inlandgetreide. Dabei wird gegenüber dem Vorjahre eine erhebliche
Mehrablieferung von Eoggen erwartet, während die Fachleute beim Weizen und Dinkel mit einem mengenmässigen Ausfall von etwa 10--20% rechnen. Angesichts dieser Ziffern ist eine bescheidene Herabsetzung des Übernahmepreises erträglich und dürfte Von der Grosszahl unserer Getreideproduzenten auch verstanden werden. Wir haben in dieses Verständnis unserer Bauersame um so grösseres Vertrauen, als letztes Jahr der Verwaltung zahlreiche Kundgebungen zugekommen sind, aus welchen ersichtlich war, dass man in weiten Kreisen der Produzenten sich mit dem Vom Bundesrate beantragten Übernahmepreis von Fr 34 je q Weizen zufrieden gegeben hätte.

Über die E r z e u g u n g s k o s t e n des Inlandgetreides haben wir uns in der wiederholt erwähnten letztjährigen Botschaft geäussert. Eingehende Erörterungen dieser Frage haben auch bei der Beratung des Getreidegesetzes

275

in Kommissionen und Bäten stattgefunden. Eine einheitliche Auffassung war indessen nicht festzustellen. Der Kurze halber und um Wiederholungen zu vermeiden, begnügen wir uns an dieser Stelle damit, auf die früheren Verhandlungen und Berichte zu verweisen.

III.

Eine Herabsetzung des Übernahmepreises für das Inlandgetreide der Ernte 1934 wird von vielen Produzenten wahrscheinlich mit gemischten Gefühlen aufgenommen werden. Die Bucksichten auf die Erhaltung des finanziellen Gleichgewichtes des Bundes machen aber den Behörden ausserstes Sparen zur Pflicht. Die Lage der Bundesfinanzen ruft heute scharfer als vor einem Jahre einer Beschränkung der Ausgaben, wo eine solche irgendwie möglich gemacht werden kann.

An den Gesamtausgaben für die Sicherung der Brotversorgung des Landes haben die A u f w e n d u n g e n f ü r die Übernahme des Inlandgetreides zu einem Vorzugspreise weitaus den grössten Anteil. Diese Aufwendungen betrugen bei der Ernte 1933: Ankauf von 122,868 t Inlandgetreide Er. 41,119,900 Kosten: Löhne für das Entspelzen des Dinkels » 201,800 Einkaufsunkosten (Entschädigung der Zentralen, Ortsgetreidestellen. Aufkäufer usw.)

» 381,700 ' Vertriebspesen (hauptsächlich Frachten) » 1,609,300 Vergütungen an Muller für die Mitwirkung bei der Übernahme » 72,300 Erlös aus dem Verkauf des Inlandgetreides

Fr. 43,385,000 » 16,260,000

A u f w e n d u n g e n für das Inlandgetreide der Ernte 1933 . . Fr. 27,125,000 In den Vorausgegangenen 4 Erntejahren beliefen sich diese Aufwendungen vergleichsweise auf: Ernte 1932 Fr. 16,990,566 Ernte 1931 » 14,886,627 Ernte 1930 » 11,062,011 Ernte 1929 » 11,301.451 Angesichts dieser Summen sollte es verstanden werden, wenn der Bundesrat sich bestrebt, Einsparungen zu machen, und wenn er Ihnen beantragt, in der Ansetzung des Übernahmepreises für den Weizen der Ernte 1934 Mass zu halten.

Bei der erwarteten Ablieferungsmenge von 10,000 Wagen Inlandgetreide der Ernte 1934 bedeutet jeder Franken Herabsetzung des Ubernahmepreises je q für den Bund eine Minderausgabe von einer Million Franken. Weil die Zahl der Produzenten, welche Getreide abliefern, an der gesamten Ablieferungsmenge gemessen, verhaltnismässig gross ist, bleibt die durchschnittliche Lieferung des einzelnen Landwirtes in bescheidenem Bahmen. Daher bedeutet eine etwelche Herabsetzung des Übernahmepreises in weitaus den meisten Fällen

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keinen fühlbaren Einnahmenausfall für den einzelnen Landwirtschaftsbetrieb.

Wie bereits erwähnt, lieferten aus der Ernte 1982 78 % aller Lieferanten weniger als 20 q Getreide ab. Ein Preisabbau Von Fr. 2 je q bringt somit für sie eine Einbusse von weniger als Fr. 40 im Jahr. Bei 57 % aller Lieferanten bleibt die Einbusse sogar unter Fr. 20. Das sollte auch bei der heutigen Wirtschaftslage unserer Landwirtschaft erträglich sein.

Oft ist schon die Frage aufgeworfen worden, ob es sich überhaupt unter den heutigen Verhältnissen rechtfertige, für unsern einheimischen Brotgetreidebau jährliche Aufwendungen von 20 Millionen Franken und mehr zu machen und ob nicht die Landwirtschaft, als Gesamtes betrachtet, ein Interesse daran hätte, einen Teil dieser Millionen auf andere Betriebszweige, wie z.B. für eine vermehrte Stützung des Milchpreises, für eine Stützung der Schlachtviehpreise, zur Förderung des Viehexportes usw., zu verwenden. Wir glauben, diese Fragen verneinen zu müssen. Wenn auch, wie in unserer letztjährigen Botschaft ausgeführt, nach den bisherigen Erfahrungen, der Ausdehnung des Getreidebaues als Mittel zur Einschränkung der Milcherzeugung nicht die Bedeutung zukommt, welche ihr ursprünglich von gewissen Kreisen zugemessen worden ist, so besteht ein grosses volkswirtschaftliches Interesse an der Erhaltung unseres einheimischen Getreidebaues in seiner gegenwärtigen Ausdehnung. Auch betriebstechnische Gründe der Landwirtschaft sprechen entschieden für staatliche Massnahmen zur Förderung des inländischen Getreidebaues. So muss damit gerechnet werden, dass die Aufwendungen für die GetreideVersorgung des Landes auch in den kommenden Jahren und bei allem Masshalten bei der Ansetzung der Übernahmepreise für das Inlandgetreide nicht stark zurückgehen werden, es sei denn, dass die Getreidepreise am Weltmarkte wider Erwarten erheblich ansteigen und fest bleiben. Da aber die Aufwendungen für die Getreideversorgung des Landes auf die Dauer im bisherigen Umfange aus der laufenden Eechnung des Bundes nicht gedeckt werden können, drängt sich die Notwendigkeit auf, neue Hnanzquellen für die B e s c h a f f u n g der Mittel zu erschliessen. Das Finanz- und Zolldeparteinent prüft mit der Getreideverwalfcung seit einiger Zeit die Frage einer Verbesserung der Finanzierung der Getreideordnung. Wir behalten uns
vor, Ihnen über das Ergebnis dieser Prüfungen zu berichten und Anträge zu unterbreiten. Gelingt es, für die Sicherung der Getreideversorgung des Landes weitere Geldmittel zu beschaffen, so hoffen wir, später Anträge auf erhebliche Herabsetzung des Übernahmepreises für das Inlandgetreide nicht mehr stellen zu müssen, namentlich dann nicht, wenn ein Vorschlag für die Abstufung der Getreidepreise nach der abgelieferten Gotreidomenge du^ch eine Gesetzesänderung möglich wird.

IV.

Gestützt auf die vorstehenden Darlegungen hält der Bundesrat einen Übernahmepreis Von Fr. 34 für den Kilozentner Inlandweizen der Ernte 1934 als angemessen. Mit diesem Preise muss es möglich sein, den Getreidebau in unserem Lande zum mindesten in seiner bisherigen Ausdehnung zu erhalten

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und noch etwas auszudehnen. Unsere Getreideordnung will nicht die Bevorzugung des Teiles unserer Landwirtschaft, welcher unter günstigen Verhältnissen in unserem Lande den Getreidebau pflegen kann, vor den andern Bauern.

Der Gesetzgeber wollte die Grundlage dafür schaffen, dass in unserem Lande der Getreidebau im Bahmen einer gesunden Wecbselwirtschaft und bei möglichst vielseitiger Betriebsweise auch für die Zukunft in angemessenem Umfange erhalten bleibt. Dieses Ziel wird bei Befolgung unseres Vorschlages erreicht.

Wir schlagen Ihnen vor, die Festsetzung des Abnahmepreises für den Inlandweizen der Ernte 1984 wieder in die Form eines Beschlusses der Bundesversammlung zu kleiden. Es handelt sich um eine einmalige Ausführungsmassnahme, für welche die Bundesversammlung durch das Getreidegesetz ausdrücklich als zuständig bezeichnet worden ist. Der Beschluss wirkt sich auf eine verhaltnismässig kurze Zeit aus. Nach der Abwicklung des Abnahmegeschäftes fällt er im Frühjahr 1935 ohne weiteres dahin. Die ganze Massnahme unterscheidet sich wesentlich von Gegenständen, welche durch Bundesbeschlüsse geregelt werden. Aus diesen Erwägungen scheint uns die Form eines Beschlusses der Bundesversammlung als gegeben.

Die Bundesversammlung sollte über unsern Antrag unter allen Umständen in der Septembersession 1934 Beschluss fassen. Die Landwirte möchten, namentlich in der Westschweiz, noch im Laufe des Monats September mit den Lieferungen beginnen. Wir hätten Ihnen aus diesem Grunde und unter Berücksichtigung einer letztes Jahr bei der Behandlung der Angelegenheit im Nationalrat durch den Herrn Kommissionsreferenten angebrachten Bemerkung unsere Botschaft gerne früher zugestellt. Es schien uns aber wichtig, vor unserer Antragstellung genügend über den Ausfall der Ernte unterrichtet zu werden.

Das war aber nur möglich, wenn mit der Abfassung der Botschaft bis anfangs September zugewartet wurde, weil eben grosse Gebiete ihre Getreideernte erst in der zweiten Hälfte August einbringen und weil auch vor Ende August zuverlässige Druschergebnisse nicht zu erfahren sind.

*

*

*

Gestützt auf unsere vorstehende Botschaft empfehlen wir Ihnen die Genehmigung des beiliegenden Entwurfes zu einem Beschlüsse der Bundesversammlung über die Festsetzung des Inlandweizenpreises für die Ernte 1934.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 14. September 1934.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Pilet-Golaz.

Der Bundeskanzler:

6. Bovet.

278

(Entmuf.)

Beschluss der Bundesversammlung über

den Abnahmepreis für Inlandweizen der Ernte 1934.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Art, 6, Abs. 5, des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1932 über die Getreideversorgung des Landes, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 14. September 1934, beschliesst :

Art. 1.

Der Preis des durch den Bund zu übernehmenden Weizens der Ernte 1934 betragt für 100 kg Fr. 34.--.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit der Vollziehung beauftragt.

Übersicht über die Getreideablieferungen an den Bund nach Grössenklassen der Lieferanten (Ernte 1932),

Kanton

Zürich . . . .

Luzern. . . .

Uri Schwyz . . .

Obwalden . .

Nidwaiden . .

Glarus . . . .

Zua . . · Freiburg . . .

Solothurn . .

Basel-Stadt .

Basel-Land . .

Schaffhausen .

Appenzell I.-Rh. . . .

Appenzell A.-Rh... . .

St. Gallen . .

Graubünden .

Aargau . . .

Thurgau . . .

Tessin . . . .

Waadt. . . .

Wallis . . . .

Neuenburg . .

Genf Total Ernte 1932 Ernte 1931

Zahl der Zahl der Zahl der LiefeLiefeLieferanten ranten ranten mit mit Ab- mit AbAbgabe gabe von gabe von bis 5 q 5-- l O q 10-- 15 q

Zahl der Lieferanten mit Abgabe von 15--20 q

Zahl der Lieferanten mit Abgabe von 20--30 q

Zahl der Lieferanten mit Abgabe von 30--40 q

1,438 3,803 984 -- -- --.

--

337 1383 249 --

90 782 113 -- -- --.

2(53

434 1376 341 -- -- --.

_ -- 2 429 246 2 86 220

--

--

--.

-- 3 -- 458 271 1 947 15 79 65 5840 5360

-- --

,,_

3 261 155 2 888 6 57 70 4578 3681

,-- 143 93 2 1016 6 55 101 4351 3647

1,538 3,953 903 -- --.

-- -- -- 22 950 584 7 28G 414 -- -- 114 166 1,729 1,010 139 1,35J 283 144 131 13,724 11,754

--35 1,273 601 6 287 444 -- -- 27 34 1,457 1,057 23 1,841 84 177 210 13,781 11,508

727 1706 364 --.

-- -- -- -- 3 558 268 4 108

-- -- -- --, 2 427 243 7 77 209

1

-- -- 223 143 5 37 67 -- -- -- 1 49 33 1 077 2 12 81 2316 2083

Zahl der Lieferanten mit Abgabe von 40--50 q

Zahl der Zahl der Zahl der LiefeLiefeLiefeGesamtranten ranten ranten zahl der mit Ab- mit Ab- mit Ab- Ablieferer gabe von gabe von gabe Über 50--75 q 75-100 q 100 q

35 435 45 -- -- -- -- -- 1 149 78 2 18 34

15 491 3t -- -- --

128 65 6 15 27

-- ^ 44 15 4 6 6

--

-- -- -- -- 14 19 1 473 3 16 127 1433 1329

-- 2 1 14 14 .-- 378 1 12 49 1268 1167

Beilage l.

-- :

p

3 118 7 -- -- .-- --

3 80 2 -- ·-- -- -- --

4,620 14,127 3,039 -- -- --

31 10 5 13 9

-- 65 4,2J2 2,253 48 933 1,693

--

--

--

-- -- 1 5 7 1 149 1 8 70 445 431

--- -- 5 9 1 173 4 6 157 508 459

-- 147 206 4,135 2,668 171 7,895 405 , 566 1,061 48,244 41,419

to -3

CD

280 Beilage 2.

Inlandgetreideablieferungen aus der Ernte 1933.

(Aufgeteilt nach Kantonen und Getreidearten.)

Kanton

Weizen

kg Zürich .

5,212,230 Bern 18,132,374 Luzern 1,265,740 Uri -- Schwyz . . . .

-- Obwalden . . .

-- Nidwaiden . . .

.-- Glarus Zug 59,700 Freiburg . . . . 9,676,117 Solothurn . . . 2,527,460 Basel-Stadt . .

525,800 Basel-Land . . 2,047,685 Schaffhausen . . 2,887,150 Appenzell A.-Rh.

-- Appenzell I.-Bh.

-- St. Gallen . . .

79,894 Graubünden . .

130,125 Aargau . . . . 2,983,693 Thurgau . . . . 2,714,900 Tessin . . . .

82,577 Waadt 30,229,551 190,616 Wallis Neuenburg . . . 1,830,000 6,066,246 Genf Total

Roggen kg 1,008,435 7,364,768 1,774,415 -- .-- -- -- 19,700 1,537,300 1,275,892 43,500 188,700 353,185 -- -- 10,931 3,750 1,049,780 388,480 39,321 656,000 182,027 55,800 26,290

86,591,858 15,978,274

Mischet kg

Dinkel hg 432,519 40,100 5,417,881 4,859,308 204,300 2,302,109 -- -- -- .-- 1,400 2,467,525 563.000

-- -- --

-- 9,000 6,980 497,071 -- -- 13,500 62,801 -- 171,090 -- -- -- -- 16,814 -- -- -- 46,600 1,036,302 29,800 226,170

1,824,000 3,800 63,300 3,000

--

Total kg

Befrag Fr.

6,693,284 2,256,068.

35,774,331 11,409,946. 50 5,546,564 1,596,936.25 -- -- -- -- -- -- -- -- 29,523.45 89,800 13,687,922 4,645,457. 05 4,863,423 1,545,368.45 199,166. 70 569,300 2,312,686 809,394. 40 3,361,425 1,163,223. 25 -- -- -- -- 107,639 36,347. 30 133,875 47,857. 40 5,116,375 1,636,785. 65 3,359,350 1,142,279. 10 40,318. 35 121,898 32,709,551 11,582,630. 10 376,443 118,171. 75 1,949,100 697,377. 10 6,095,536 2,163,048. 25

10,678,206 9,620,164 122,868,502 41,119,899.05

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Festsetzung des Abnahmepreises für den Inlandweizen der Ernte 1934.(Vom 14. September 1934.)

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Jahr

1934

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3

Volume Volume Heft

38

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3164

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.09.1934

Date Data Seite

269-280

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