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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 21. April 1934.)

Dem Kanton Tessin wird an die zu Fr. 104,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Waldstrasse ,,Somazzo-Alpe di Mendrisio" (Monte Generoso) II. Teilstück, Gemeinden Meudrisio und Salorino, ein Bundesbeitrag von 40 %, im Maximum Fr. 41,600 bewilligt.

(Vom 24. April 1934.)

In Ergänzung des Eundesratsbeschlusses vom 16. Januar 1934 wird neben Herrn Schneider, Direktor der Landestopographie, Herr Dr. P. Vosseler, Privatdozent an der Hochschule Basel, als Delegierter des Bundesrates an dem in Warschau vom 23. bis 31. August 1934 stattfindenden geographischen Kongress gewählt.

Als schweizerische Delegierte an die am 4. Juni 1934 in Genf beginnende internationale Arbeitskonfercnz werden bezeichnet: Alt Vertreter des Bundes: die Herren P. Renggli, Direktor des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit, und Dr. H. Giorgio, Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherung.

Als Vertreter der Arbeitgeber: Herr Ch. Tzaut, Ingenieur, in Genf.

Als Vertreter der Arbeitnehmer: Herr Ch. Schüren, Sekretär des schweizerischen Gewerkachaftsbundes, in Bern.

Bei der eidg. Steuerverwaltung werden befördert: Zum juristischen Beamten I. KL: Herr Dr. Oskar Friedli, bisher Dienstchef ; zu Sekretären I. Kl. : dio Herren Alfred Bürgi und Alfred Känel, bisher Sekretäre II. Kl.

Herr Major Alfred Kradolfer, von Märwil und Zezikon, bisher II. Sektionschef, wird zum I. Sektionschef der Kriegstechnischen Abteilung des eidg. Militardepartements befordert.

Der Bundesrat hat einen Entscheid des Regierungsrates des Kantons Bern gutgehcissen, der, gestützt auf den Bundesbeschluss vom 14. Oktober 1933 Über das Verbot der Eröffnung und Erweiterung von Warenhäusern etc., der Firma Lebensmittel A.-G., vorm. J. Sommer & Cie.,

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die Bewilligung zur Eröffnung einer neuen Filiale in Biel, Waffengasse l, verweigert hatte. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung lagen nicht vor, da die Lebensmittel A.-G. die Vorbereitungen zur Errichtung dieser Filiale erst Ende August an die Hand genommen hatte und der Nachweis eines Bedürfnisses für eine neue Lebensrnittelverkaufstelle in der Gegend des neuen Geschäftes nicht erbracht war.

(Vom 25. April 1934.)

Laut einer Mitteilung der österreichischen Gesandtschaft in Bern ist das österreichische Honorarkonsulat in Basel aufgehoben worden. Von seinem Konsularbezirk sind die Kantone Baselstadt, Baselland und Solothurn der Gesandtschaft in Bern und der Kanton Aargau dem Honorarkonsulat in Zürich zugeteilt worden. Dem österreichischen Honorargeneralkonsul Georg Kliuncr, in Zürich, -wird für die Kantone Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwaiden, Glarus, Zug, Schaffhausen, Graubünden. Aargau und Tessin ein neues Exequatur erteilt.

(Vom 27. April 1934.)

Als Ersatzmann in das Schiedsgericht des Zentralamtes für den internationalen Eisenbahntransport wird gewählt : Herr Professor Dr. A. Hornberger, Bechtsanwalt, in Bern.

Als Delegierte des Bundesrates an dem vom 18. bis 18. August 1984 in New York stattfindenden internationalen Tierarzte-Kongress werden bezeichnet : die Herren Dr. G. Flückiger, Direktor des eidgenössischen Veterinäramtes, in Bern, und Professor Dr. Arnold Theiler, in London.

Als Dienstchef bei der Sektion Kassen- und Eechnungswesen des eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements wird gewählt: Herr Fritz Meng, von Malix, bisher Buchhalter I. Kl,

Beim Bundesamt für Sozialversicherung werden gewählt: Als Revisoren I. Kl. : die Herren Walter Stammbach, von Uerkheim, und Fernand Juillard, von Damvant; als wissenschaftlicher Experte I. Kl.: Herr Dr. Alfred Schorno, von Steinen (Schwyz).

Der Bundesrat hat in Anwendung des Bundesbcschlusses vom 14. Oktober 1983 über das Verbot der Eröffnung und Erweiterung von Warenhäusern,

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Kaufhäusern, Einheitspreisgeschäften und Filialgeschäften einen Eekurs der Schuhfabrik Hug & Cie. A.-G., in Herzogenbuchsee, abgewiesen. Die Firma Hug hatte am 1. Oktober 19S8 in Herzogenbuchsee ein Verkaufsgeschäft eröffnet, das hauptsächlich zum Verkauf von Ausschussware an die Arbeiterschaft der Firma Hug und deren Angehörige bestimmt war. In diesem Laden wurden jedoch auch reguläre Schuhe verkauft; auch stand er der übrigen Bevölkerung von Herzogenbuchsee ebenfalls offen. Da der Bundesbeschluss vom 34. Oktober 1988 im Kanton Bern rückwirkende Kraft bis auf den 5. September besitzt, stellte die Firma Hug nachträglich ein Bewilligungsgesuch.

das vom Begierungsrat des Kantons Bern abgewiesen wurde. Der Bundesrat hat diesen Entscheid bestätigt, da die Vorbereitungen zur Eröffnung des Geschäfts nicht auf längere Zeit vor das Inkrafttreten des Bundesbeschlusses zurückgingen und ein Bedürfnis nach einem neuen, jedermann zugänglichen Schuhgeschäft in Herzogenbuchsee nicht nachgewiesen werden konnte.

Bekanntmachungen vonDepartementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Vollzug des Berufsbildungsgesetzes.

Der Schweizerische Frauengewerbeverband beabsichtigt, gestützt auf Art. 42--49 des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1980 über die berufliche Ausbildung, im Damenschneiderinnenberuf die Meisterinnenprüfungen einzuführen und hat zu diesem Zwecke den Enturf eines Prüfungsreglements eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der unterzeichneten Amtsstelle beziehen, an die auch allfälligc Einsprachen bis zum 3. Juni 1934 zu richten, sind.

Bern, den 27. April 1984, Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie inzeigen.

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Aus den Vorräten der unterzeichneten Arntsstelle kann zu stark ermässigten Preisen bezogen werden: 1. Jubiläumsschrift zum 50jährigen Betrieb der Gotthardbahn, umfassend 104 Seiten und 344 Bilder; Preis Fr. 4, zuzüglich 30 Kappen Porto.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1934

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02.05.1934

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961-963

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