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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über Erwerbung von Liegenschaften und Bauarbeiten für Postdienstzwecke am Balmhof Genf-Cornavin.

(Vom 5. November 1934.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Seit einigen Jahren ist der Bahnhof Genf-Cornavin im Umbau begriffen.

Geleiseanlagen wurden verlegt oder erweitert und Hochbauten abgebrochen und ersetzt. Anfangs 1934 ist das neue Aufnahmegebäude fertiggestellt worden.

Gleichzeitig mit dieser Umgestaltung erfuhren auch die mit der Bahnanlage verbundenen Posteinrichtungen zwangsläufige Änderungen. Zum Teil sah sich die Post aus ihren bisherigen Bäumen verdrängt. Auf dem hauptsächlich von der Post benützten Perron wurden die Überdachung und die anschliessende grosse Gepäckhalle abgetragen, und es mussten daher die Umladeverhältnisse zwischen Bahn und Post neu geordnet werden. Hiezu kam noch, dass in der Hauptpost an der Eue du Montblanc, wo die hauptsächlichen Postdienste vereinigt sind, der Baummangel stets zunahm.

Diese Gründe verschiedener Art -gaben den Anstoss, die Frage der Unterbringung der Post am Bahnhof Genf-Cornavin und der wirtschaftlichen und zweckmässigen Vereinigung zusammengehöriger Postzweige im Anschluss an die Eisenbahnbenützung eingehend zu prüfen. Z
Anfänglich war beabsichtigt, die daraufstehenden Häuser abzubrechen und durch die Bundesbahnen ein allen Anforderungen der Gegenwart und auch einer -- wie man damals hoffte -- verkehrsreichen Zukunft genügendes Post-

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dienstgebäude als Bestandteil der Bahnanlage errichten zu lassen. Es wurde erwogen, den Briefversand und die Briefausgabe sowie die Paketausgabe an den Bahnhof zu verlegen. Gleichzeitig sollte je eine Annahmestelle für Massenaufgaben und dringliche Sendungen eingerichtet und der Eildienst geeignet untergebracht werden. Später eröffnete sich sogar die allerdings Ungewisse Aussicht auf eine Verkaufsmöglichkeit des Montblanc-Postgebäudes.

Verschiedene Projekte für einen solchen Postbau wurden aufgestellt und geprüft. Sie mussten indessen wieder fallengelassen werden, sei es, dass sie den Anforderungen nicht entsprachen, sei es der hohen Kosten wegen, die hauptsächlich durch eine ins Auge gefasste Verlegung der Eue de Lausanne verursacht worden wären.

Inzwischen hatten aber die Verhältnisse bereits eine Wendung genommen, die zur grössten Sparsamkeit verpflichten muss. Die verschlechterte Finanzlage des Bundes, die Krise mit ihren Rückwirkungen auf die Schweiz im allgemeinen und auf Genf im besondern, die daraus folgende Stockung und der Eückgang des dortigen Postverkehrs bewegen die Verwaltung, von der Ausführung eines Projektes abzusehen, das unter ganz andern Voraussetzungen entworfen worden war. Man musste sich auf das Notwendigste beschränken und Einrichtungen vorsehen, die genügen können, ohne allzu kostspielig zu sein. Dies war erreichbar, wenn die Post-, die Bahn- und die Zollverwaltung den Zeitumständen Eechnung trugen und wenn die gegenwärtigen Gebäude und Anlagen den Bedürfnissen der Post durch einige bauliche Änderungen angepasst wurden.

Unter diesen Umständen wird sich ein umfangreicher Neubau, der grosse Summen verschlungen hätte, selbst bei einer wieder einsetzenden Verkehrszunahme, voraussichtlich noch mehrere Jahre lang nicht rechtfertigen. Zweifellos stellt ein solches Zwischenprojekt nicht eine sogenannte ideale Lösung dar.

Aber es wird doch völlig genügen, um damit eine ungefährdete und zuverlässige Dienstabwicklung sicherzustellen, so lange nicht bessere wirtschaftliche Verhältnisse eine erhebliche Verkehrsvermehrung hervorrufen. Man wird dies vom städtebaulich-ästhetischen Standpunkt aus bedauern können -- wir anerkennen es -- da der Bahnhofplatz vor Eintritt besserer Zeiten nicht durch den stattlichen Postneubau abgeschlossen werden bann, den man erhofft hatte. Dafür bleiben
aber der Postverwaltung mehrere Millionen Pranken erspart; denn einen solchen Betrag würde der grosse Neubau kosten, der vorher in Frage stand.

Dein erhaltenen Auftrag entsprechend haben die Bundesbahnen anschliessend an das neue Bahnhof-Aufnahmegebäude, zwischen der Eue de Lausanne und den Bahnanlagen, im Lauf der Jahre verschiedene Grundstücke für die Postverwaltung erworben. Schon im Jahre 1924 war zu diesem Zweck ein Abschnitt von ca. 2500 m2 bestimmt worden (hauptsächlich Parzellen Nr. 2, 3 und 4 des beiliegenden Planes). Es wurden dann weiter hinzuerworben im Jahr 1925 Parzelle Nr. l (667,4 m2), im Jahre 1926 Parzelle Nr. 5 (514,9 m2), im Jahre 1927 Parzelle Nr. 6 (1471,5 m2) und im Jahre 1928 Parzelle Nr. 7 (713,i m2). Um jedoch den Ausbau der Postgeleiseanlage zu ermöglichen, wenn

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dies nötig wird, ohne das Geleisefeld der Bahn allzu sehr zu behindern, müssen noch weiter die zum Teil mit Wohnhäusern überbauten Parzellen Nr. 8--11 hinzuerworben werden. Im ganzen wird die Fläche rund 5200 m 2 messen, die später von Postgeleisen, Verladeperrons, Posthöfen und -Gebäulichkeiten belegt werden wird.

Die Sicherstellung dieses Terrains zur Verfügung der Post drängte sich auf, weil bei längerem Zuwarten zu befürchten war, dass die Grundstücke mit teuren, modernen Bauten belegt würden, so dass eine spätere Erwerbung unerschwinglich geworden wäre. Gegenwärtig wird z. B. ganz nahe an den für Postzwecke erworbenen Grundstücken ein grosses Druckereigebäude errichtet.

Sodann liegen die für die Post bestimmten Parzellen zu beiden Seiten der künftigen Verlängerung und Unterführung der Eue de Monthoux unter der Bahn. Durch die Öffnung dieses Strassenzuges wird das Terrain an Wert gewinnen. Sollten sich die Verhältnisse später so gestalten, dass weder die Post noch die Bahn die erworbenen Liegenschaften für ihre Zwecke benötigen, so würde mit einem Wiederverkauf ohne grössern Verlust gerechnet werden können.

Ein erhebliches Eisiko wird daher nach menschlicher Voraussicht mit dem Erwerb nicht verbunden sein.

Auf den schon erworbenen Grundstiicken befinden sich die Häuser Nrn. 11 und 17 an der Bue de Lausanne, die bereits für postdienstliche Zwecke benützt werden, und zwar Nr. 11 seit 1920, Nr. 17 seit 1932. Sie werden nicht abgebrochen, sondern nur den postdienstlichen Erfordernissen zum Teil besser angepasst. Das für die Post nicht in Betracht kommende Gebäude Nr. 19' (für den Abbruch zur Unterführung der Eue de Monthoux bestimmt), sowie die noch zu erwerbenden Häuser Nrn. 21Ws, 23bjs, 25Ms und 27Ms sind Miethäuser und können wie bis anhin vorläufig weiter vermietet werden.

Die Gesamtkosten des von der Post zu erwerbenden Geländes einschliesslich der daraufstehenden Gebäude belaufen sich mit den Nebenauslagen auf Fr. 1,500,000. Hievon entfallen auf den Bauwert der Gebäulichkeiten schätzungsweise Fr. 600,000, nämlich rund Fr. 150,000 auf die bereits für Postzwecke belegten Bauten und Fr. 450,000 auf Miethäuser.

Da ein Teil dieses für die Post bestimmten Terrains, das heute indessen noch den S. B. B. gehört, bereits von der Post in Anspruch genommen ist, die es künftig in noch grösserem
Umfang benötigt, so erscheint die Übernahme durch die Postverwaltung schon aus diesem Grunde als etwas Gegebenes. Es erwachsen ihr daraus keine Mehrkosten gegenüber den jährlichen Ausgaben, die sie für Verzinsung an die Bundesbahnen rechnen muss (ca. Fr. 64,000' Kapitalzinsschuld, abzüglich Fr. 32,000 Mietzinseingang von Dritten). Für diese Transaktion spricht auch die Überlegung, dass die Bundesbahnen bei der heutigen Lage nicht mit Kapitalauslagen für andere Bundesverwaltungen belastet bleiben sollten. Die vorzunehmenden Umbauten am Bahnhof Cornavin für die Post werden indessen trotzdem von den S. B. B. ausgeführt werden.

Denn sie stehen mit der Bahnanlage in not-wendigem Zusammenhang und sind zum Teil auch derart mit dem Bahnbauprogramm verknüpft, dass sich die

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Ausführung nach dem Fortschritt des Bahnbaues richten muss. Aus den gleichen Gründen werden die Vorschriften für den Bahnbau zur Anwendung kommen.

Als besonders dringend sollte der Bau der Geleiseanlage für den Postverlad möglichst bald in Angriff genommen werden. Der erste Perron ist zur Benützung durch beide Verwaltungen auszubauen. Ausserdem ist das besondere Postgeleise zu verlegen und zu überdachen. Die Auslagen für diese Arbeiten, deren Vornahme für eine geordnete Dienstabwicklung anerlässlich ist, werden sich auf rund Fr. 300,000 belaufen.

Der gegenwärtig erforderliche Kredit beläuft sich somit auf Fr. 1,800.000.

Gestützt auf unsere Darlegungen ersuchen wir Sie, dem nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss Ihre Zustimmung erteilen zu wollen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 5. November 1934.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident : Pilet-Golaz.

Der Bundeskanzler: Gr. Boret.

(Entwurf.)

Bundesbeschluss über

Erwerbung von Liegenschaften und Bauarbeiten für Postdienstzwecke am Bahnhof Gsnf-Cornavin.

Die Bundesversammlung der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t ,

nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 5. November 1934, beschliesst:

Art. 1.

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Für die Erwerbung von Liegenschaften zu postdienstlichen Zwecken am Bahnhof Genf-Cornavin im Halte von rund 5200 m 2 und für die Herrichtung «der Postverladeanlage daselbst wird ein Kredit von Fr. 1,800,000 bewilligt.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über Erwerbung von Liegenschaften und Bauarbeiten für Postdienstzwecke am Bahnhof Genf-Cornavin. (Vom 5. November 1934.)

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07.11.1934

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