901

No 18 #ST#

Bundesblatt

86. Jahrgang.

Bern, den 2. Mai 1934.

Band I.

Erscheint wöchentlich. Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Hanjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr : 60 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli & Oie, in Bern.

# S T #

3115

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1.Juli 1934 bis 30. Juni 1935.

(Vom 27. April 1934.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Hierdurch beehren wir uns, Ihnen den Betriebsvoranschlag der Alkoholverwaltung für die Zeit vorn 1. Juli 1934 bis 80. Juni 1935 vorzulegen.

Einleitung.

Das Alkoholgesetz vom 21. Juni 1932 sieht in Art. 71, Abs. 3 vor, dass das Rechnungsjahr der Alkoholverwaltung am 1. Juli beginnt. Unter dem alten Alkoholgesetz hat das Rechnungsjahr am 1. Januar angefangen. Um die alte Ordnung in die neue überzuführen, war es notwendig, gemäss unserer Botschaft vom 28, Oktober 19S2, den ersten Voranschlag unter der neuen Ordnung für die Zeit vom 1. Januar 1933 bis 30. Juni 1934, d. h. für 1% Jahre, aufzustellen. Der zweite Voranschlag umfasst nun die Zeit vom 1. Juli 1934 bis 30. Juni 1935, d. h. wieder l Jahr.

Die Entwicklung der Verhältnisse hat gezeigt, dass zwei Faktoren eine andere Auswirkung erfuhren, als bei der Aufstellung des ersten Voranschlages angenommen worden war, nämlich 1. die Wirkung der alten Branntweinvorräte auf den Trinksprit ver kauf der Alkoholverwaltung und auf den Eingang der Monopolgebühren und Steuern, 2. das Ausmass der Aufwendung für die Übernahme von Kernobstbranntwein.

Wie bedeutend die vor dem Inkrafttreten des neuen Alkoholgesetzes und teilweise schon vor der Volksabstimmung vom 6. April 1930 angelegten alten Bundesblatt.

86. Jahrg. Bd. I.

62

902 Vorräte an gebrannten Wassern waren, zeigte sieh erst im Laufe des Jahres 1983. Die Einnahmen der Alkoholverwaltung aus dem Trinkspritverkauf, die im 2. und 3. Quartal des Jahres 1932 über 5 Millionen Franken eingebracht hatten, sanken in den nachfolgenden 2 Quartalen (1. Oktober 1982 bis 31. Märtf 1938) auf Fr. 185,000. Bei den Monopolgebiihren war ein ähnlicher Bückgang festzustellen. Gestützt auf diese Tatsache erliessen -wir am 2. Juni 1983 unseren Beschluss über die fiskalische Belastung gebrannter Wasser. Dieser Besohluss würde, wenn er unverändert hätte durchgeführt werden können, nicht nur eine vollständige Anpassung der Preise der Vorräte an die Ansätze der neuen Alkoholordnung ermöglicht - und damit den Verkauf der Alkoholverwaltung belebt haben, sondern er hätte der Alkoholverwaltung auch ca. 8 Millionen Franken Einnahmen eingebracht. Wegen der Gegnerschaft der von der Vorrätebesteuerung betroffenen Kreise musste der Bundesratsbeschluss vom 2, Juni 1983 durch den Beschluss vom 29. August 1933 ersetzt werden. Da gemäss diesem Beschluss den konzessionierten Brennereien und Grosshändlern ein ganzes Jahresumsatzkontingent und den Wirten und Kleinverkäufern 1000 Liter steuerfrei belassen werden mussten, wurde die Angleichung der Preise der alten Vorräte an die Ansätze der neuen Alkoholordnung hinaus gezögert. Diese Tatsache ist daran schuld, dass das Beinerträgnis der Alkoholverwaltung im ersten Geschäftsjahr hinter den Erwartungen zurückbleiben wird.

Trotzdem der Alkoholverwaltung die Einnahmen aus der neuen Alkoholgesetzgebung noch nicht zur Verfügung standen, ist sie den ihr durch das neue Alkoholgesetz auferlegten Verpflichtungen in vollem Umfange nachgekommen.

Diese Tatsache ist von massgebenden Kreisen der Landwirtschaft anerkannt worden. Die grösste dieser Verpflichtungen ist die Übernahme von Kernobstbranntwein und zwar nicht nur aus Bohstoffen der Ernte 1932, sondern auch aus früheren Ernten, insbesondere aus der Eiesenernte des Jahres 1931, So kam es, dass die Verwaltung bis Ende März 1984 nahezu 20 Millionen Liter Branntwein mit einem Kostenaufwand von 18 Millionen Franken zu übernehmen hatte. Die starke Ablieferung von Kernpbstbranntwein hat ihr& Ursache darin, dass seit dem Jahre 1931 die Ausfuhr von Mostbirnen wegen der Massnahmen des Auslandes fast verunmöglicht worden
ist. Für die Verwertung der Mostbirnen, die bis vor wenigen Jahren ausgeführt werden konnten, bleibt dann nur die Verarbeitung auf Alkohol. Ferner hatte die Alkoholverwaltung weitere 2 Millionen Franken für die Förderung der Kartoffel- und Obstverwertung, sowie für die Förderung des Tafelobstbaues aufzuwenden.

Über die näheren Einzelheiten, namentlich auch über die Verteilung dieser Aufwendungen auf die einzelnen Kantone, unterrichten die nachfolgenden Übersichten. Die erste Zusammenstellung zeigt, dass von den 18 Millionen Franken, welche die Alkoholverwaltung für die Übernahme von Kernobstbranntwein aufzuwenden hat, mehr als 13 Millionen auf 4 obstbautreibende Kantone entfallen.

903

Zusammenstellung der Übernahmen von Kernobstbranntwein und -spiritus durch die Eidg. Alkoholverwaltung vom 21. September 1932 bis Ende März 1934.

Vom 21. September 1932

bis 31. Dezember 1933

Kantone

Liter 100% Zürich

. . . .

Luzern . . . .

Uri Schwyz . . . .

Obwalden . . .

Nidwaiden . . .

Glarus . . . .

Z u g. . . .

Freiburg . . . .

Solothurn . . .

Baselstadt . . .

Baselland . . .

Schaffhausen . .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

St. Gallen . . .

Graubünden . .

Aargau . . . .

Thurgau . . . .

Tessin . , Waadt . . . .

Wallis .

Neuenburg . . .

Genf .

Liechtenstein Total Hinzu kommen: Rektifikationskosten an 10 private Rektifikationsanstalten für 3,731,783 Liter 100%. . . .

Frachten bis ! Lagerhaus . .

Lager-, Fass- u.

Kesselwagenmiete . . . .

Entschädigungen a. Lohnbrenner (Art. 51 V. V.) auf 40,209 Liter 100%. . . .

Diverse . . . .

Gesamttotal

1,477,278 495,952 1,162,546 916 139,088 11,321 40,184 9,250 215,475 125,330 12,495 9,207 66,898 4,571 709 1,830 413,441 26,338 1,013,044 1,967,328 G2,950 15,139 11Ì627 2,012 '584 7,285,508

7,285,508

Fr.

Vom 1. Januar bis 3 1.März 1934 Liter 100%

Fr.

397,601.85 3,263,059.30 183,311 40,177 1,089,467.60 88,207,95 75,020 2,591,459.05 179/754.80 2,015.20 1,087 2,065.80 305,720.45 14,549 29/798.50 (Nachzahlung) 24,903.90 182.70 88,404.80 1,472 2,796.80 21,150.75 213 424.-- 478,931.40 9,286 18,907.40 284,380.75 845 1*521 .-- 27,174.10 484 895.40 22,039.70 23,317 ' 59,113.30 147,139.90 2,015 9,364.90 -- .

9,892.70 -- 1,440.55 -- -- 3,949.30 898,873.80 38,844 93,153.-- -- -- 57,135.35 2,227,001.75 27,354 96,910,90 4,381,829.70 136,489 305,102.-- 135,869.-- 85 85,872.25 2,945 27,763.70 4,217.90 -- 1,237.35 16,125,930.25 556,992

Total l

Liter 100%

Fr.

1,660,589 586,129 1,237,666 2,003 153,632 11,321 41,656 9,462 224,761 126,175 12,979 82,524 68,913 4,571 709 1,830 451,785 26,338 1,040,398 2,103,817

3,660,661.15 1,177,675.55 2,771 ,"21 3. 80 4,080,50 335,518.95 25,086.60 91,201.60 21,574.75 492,838.80 285,901.75 28,069.50 81,153.-- 156,504.80 9,892.70 1,440.55 3,949.30 992,026.80 57,135.36 2,323,912.65 4,686,931.70

63,035 136,029.35 42,940.25 18,084 27,763.70 11,627 4,217.90 2,012 1,237.35 584 17,418,958.40 1,293,028.15 7,842,500 160.35 7068.

314,180.40

40,724.95

354,905.35

240,958.87

37,042.83

278,001.70

10,918.70

6,002.85

16,921.55

804.20 239.70 16,693,032.12

556,992

-- 804.20 838.60 598.90 1,377,397.68 7,842,500 18,070,429.80

904

Aufwendungen der Alkoholverwaltung fUr die Förderung der Kartoffel- und Obstverwertung und für die Förderung des Tafelobstbaues im Winter 1932/33.

Förderung der Kartoffelver- Förderung der Förderung des Total Obstverwertung Tafelobstbaues Aufwendungen wertung Ernte 1932 Winter 1932/33 Ernte 1932

Kantone

Fr.

387,133.65 297,496 . 90 6,953.20

Zürich Bern Luzern Uri Obwalden . .

Nidwalden . . .

Glarus Zug Freiburg Solothurn . .

Baselstadt . . .

Baselland . . .

Schaffhausen . . .

Appenzell A.-Rh. , . Appenzell I.-Rh. . . .

St. Gallen . .

Graubünden . . .

Thurgau Tessin .

Waadt Wallis , Neuenburg Genf

. .

29.40 34.30 7 50 165308.30 21 925.35 4,516.45 150987.-- 11 151 -- 15 178 -- 7 678 40 56 321 35 162 65 298 586 25 872 30 2 520 25 40.60 1,421,902.85

Fr.

5,400 -- 63,700 -- 24,400 -- 250 1 goo --

450.-- 250 500 3 350 1 800 -- 3,900. -- 2600 -- 400.-- 59300 5 700 -- 7700 171 400 400 1 300 17500 250 -- 230.-- 372,300.--

Fr.

4046.70 14429.20 9464,05 798 80 4000 --

-- 7 877 15 8750 05

4,089.50 97,10

Fr.

396580.35 375,626.10 40817.25 ] 048 80 5529.40 484.30 257 50 500 -- 176 535.451 32475.40 12,505.95 153684.10

400.-- 73 714 25 20878.-- 15 378 40 239 363 15 11 641 80 562 65 294 886 25 30 18402 30 2770.25 -- 290.60 68,487.60 1,862,690.45 3 268 25

Wenn die neue Alkoholordnung in der ersten Zeit ihrer Wirksamkeit aus den angeführten Gründen noch nicht den Fiskalertrag abwerfen kann, den man von ihr erwartet hatte, so darf anderseits nicht übersehen werden, dass in volksgesundheitlicher Hinsicht bereits ein schöner Erlolg gebucht werden kann.

Während vor der Abstimmung vom 6. April 1980 Schnaps zu 80 Rp.

bis l Fr. je Liter erhältlich war, ist der Preis unter der Wirkung des neuen Alkoholgesetzes bereits auf Fr. 2. 50 bis Fr. 3. 50 je Liter Branntwein im Kleinverkauf gestiegen. Diese Preissteigerung einerseits und die Übernahme gewaltiger Mengen von Kernobstbranntwein anderseits haben einen ganz bedeutenden Bückgang des Branntwein Verbrauches und damit des Schnaps-

905

missbrauches bewirkt. Die 20 Millionen Liter oder 1900 Eisenbahnwagen zu 10 T gerechnet Kernobstbranntwein, die der Bund übernommen hat, und die zum überwiegenden Teil als Brennspiritus Verwendung finden werden, wären unter der alten Ordnung saml und sonders zu billigen Preisen ins Volk hinausgegangen und getrunken worden. Fachleute erklaren, dass der Schnapspreis auf 60 bis 80 Kp. je Liter, wahrscheinlich sogar noch tiefer gesunken wäre.

Die Kantone und Gemeinden hätten die Folgen des Schnapsmissbrauches auf dem Wege vermehrter Armen- und Krankenversorgungskosten zu spüren bekommen.

Auch in der Verminderung der Zahl der Brennapparate ist ein wesentlicher Schritt getan worden. So hat die Alkoholverwaltung in der kurzen Zeit der Anwendung des neuen Gesetzes bereits 600 Brennapparate freihändig angekauft und damit an manchem Orte Besserung gebracht.

In wirtschaftlicher Beziehung ist darauf hinzuweisen, dass dank den Massnahmen der Alkoholverwaltung sowohl die Kartoffel- wie die Mostobstpreise auf einer angemessenen Höhe gehalten werden konnten.

So haben unsere Landwirte ihre Kartoffeln zu Fr. 8 bis 9 je q verwerten können, während im Ausland die Produzenten nur mehr Fr. 2 bis 3 je q erhielten, d. h. eine Entschädigung, welche mit Aufwand und Mühewalt in gar keinem Verhältnis mehr steht. Auch diese Massnahmen haben die Kantone nicht nur belastet sondern auch entlastet, indem sie dazu beitrugen, dass die ackerbautreibenden Landwirte sich eher durchzubringen vermochten, als wenn diese Hilfe nicht bestanden hätte.

Auch der zweite Voranschlag der Alkoholverwaltung unter der neuen Ordnung kann aus den oben angeführten Gründen noch kein Normalbudget sein.

Die alten Vorräte wirken sich auf den Verkauf von Trinkware der Alkoholverwaltung und auf den Eingang an Monopolgebuhren und an Steuern immer noch aus. Mit dem Schwinden dieser Vorrate setzt der Verkauf nach und nach wieder ein.

Die Ansätze der einzelnen Posten beruhen auf bestmöglicher Einschätzung der in Betracht fallenden Tatsachen. Dabei ist es nur bei den Verwaltungsausgaben im engern Sinne möglich, sich auf Erfahrungsziffern zu stützten und ein verbindliches Budget aufzustellen. Bei den grossen Posten des geschäftlichen Verkehrs, wie bei den Einnahmen aus dem Verkaufe von Trinksprit und Kernobstbranntwein ist man heute noch auf Schätzungen
angewiesen.

Nach einigen Jahren werden sich dafür wieder Erfahrungszahlen bilden.

Für andere Posten, wie beispielsweise die Beurteilung des Ernteausfalles und damit in Zusammenhang stehend die Beurteilung der zu übernehmenden Menge Obs t bramii wein wird man dauernd auf bestmögliche Schätzung angewiesen sein.

Wir werden bei den einzelnen Einnahme- und Ausgabenposten die Unterlagen angeben, auf welche sie sich stützen.

906

L Einnahmen.

Vortrag aus dem Vorjahre a. Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauche b. Verkauf von Kernobstbranntwoin c. Verkauf von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Biech- und Schönheitsmitteln. .

d. Verkauf von Brenn- und Industriesprit sowie von Vergällungsstoffen fut Industriesprit e. Verkauf von Gebinden /. Steuer auf Spezialitätenbranntweine g. Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein -- Steuer auf Vorräten h. Monopol gebühren an der Grenze i. Monopolgebübren im Inland fc- Bewilligungen für den Grosshandel l. Zinseinnahmen weniger Zinsausgaben

Fr.

Zur Vormerkung

» »

11,151,000 4,000,000

»

1,689,000

»

3,727,000

»

zur Vormerkung

» » » » » »

1,500,000 180,000 800,000 2,500,000 40,000 40,000

Fr. 25,127,000 Bemerkungen : Zu a. « Verltauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauche. » In den letzten Jahren war der Absatz der Alkoholverwaltung an Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch folgender; 1926 31,047 Meterzentner 1927 82,975 » 1928 80,851 » 1929 32,881 » 1930 53,326 » 1931 30,466 » 1982 31,206 » Wenn man das Jahr 1930, in welchem Vorkäufe stattfanden, ausschaltet, betrug der Absatz durchschnittlich 31,571 Meterzentner, wobei zu bemerken ist, dass 6700 Meterzentner als verbilligter Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eiech- und Schönheitsmitteln unter Buchstabe o erscheinen und am Trinksprit abgezogen werden müssen.

Unter Berücksichtigung des durch die erhöhten Verkaufspreise bewirkten Verkaui'srückganges und in Beachtung, dass die alten Vorräte dieser Ware nach und nach zu Ende gehen, stellen wir folgende Absatzmengen zu den in unserem Beschluss vom 21. September 1982 festgesetzten Verkaufspreisen ein: Fr.

600,000 Extrafeinsprit 1,000 q zu Fr. 600 » 10,440,000 Feinsprit 18,000 » » » 580 » ^111,000 Kartoffelrohspiritus 200 » » » 555 19,200 q

Fr. 11,151,000

907 Zu b. «Verkauf von Kernobstbranntwein.o Beim Kernobstbranntwein ist nach den Wahrnehmungen aus jüngster Zeit der Verbrauchrückgang als Folge der Übernahme dieses Branntweines durch die Alkohov erwaltung und als Folge der Aufklärung und der kantonalen Morgenschnapsverbote am stärksten. Während in den früheren Jahren der Verbrauch auf 30--40,000 hl 100 % geschätzt wurde, rechnen wir, auch in Anbetracht der noch vorhandenen Vorräte, nur mit einem Verkauf von 10,000 q 65 Gew. % (= 8200 hl 100 %) zu dem in unserem Beschluss vom 21. September 1932 festgesetzten Preis von Fr. 400 je q = Fr. 4,000,000 Zu c. «Verkauf von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln.» Im Jahre 1933 wurden für diesen Zweck 6907 q Sprit geliefert. Wir stellen zu den in unserem Beschluss vom 21. September 1982 festgesetzten Verkaufspreise folgende Mengen ein: Extrafeinsprit Feinsprit

700 q zu Fr. 270 = 6,000 » » » 250 =

Fr.

»

189,000 1,500,000

Fr.

1,689,000

6,700 q

Zu d. «Verkauf von Brenn- und Industriesprit, sowie von Vergällungsstoffen für Industriesprit.» Im Jahre 1933 wurden abgesetzt: Brennspiritus 42,958 q Industriesprit 27,304 » Vergällungsstoffe für Industriesprit . .

172 » Gestützt auf diese Zahlen stellen wir zu den in unserem 21. September 1932 festgesetzten Verkaufspreisen ein: Brennspiritus . . . . . " . . . . 42,000 q zu Fr. 55 = Industriesprit : Feinsprit 22,000 » » » 52 = Sekundasprit 4,000 » » » 50 = Alcohol absolutus 600 » » » 62 = Vergällungsstoffe für Industriesprit 180 » » » 200 = 68,780 q Abrundung

Beschluss vom Fr.

2,310,000

» » »

1,144,000 200,000 37,200

»

36,000

Fr. 3,727,200 » · 200 Fr. 3,727,000

Zu f. «Steuer auf Spezialitätenbranntweine.

Dieser Einnahmeposten gründet sich auf die Art. 20 ff. des Alkoholgesetzes.

Die Steuer ist durch unsern Beschluss vom 5. September 1933 auf Fr. 2. 50 je Liter 100 % festgesetzt. Auch hier müssen wir die Wirkung der noch vor-

908 handenen Vorräte früherer Jahre in Betracht ziehen. Auch die Organisation der Steuererhebung erfordert noch grosse Anstrengung. Bis Ende März 1934 sind als Ertrag der Steuer auf Spezialitätenbranntweinen Fr. 513,037.45 eingegangen. Wir glauben nicht hoch zu gehen, wenn wir mit einer steuerpflichtigen Menge von 6000 hl zu 100 % rechnen. Wir stellen daher einen Steuerertrag ein von Fr. 1,500,000 Zu g. «Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein.» Die Bewilligung zum Selbstverkauf von Kernobstbranntwein beruht auf Art. 10 und 17 des Alkoholgesetzes. Bis Ende Marx 1984 betrugen die Einnahmen dieser Eubrik Fr. 127,897.98. Sie sind im Steigen begriffen, so dass wir mit einer Einnahme von Fr. 180,000.-- rechnen.

Zu «Steuer auf Vorräten.» Diese Steuer ist durch unsern Beschluss vorn 29. August 1933 festgesetzt.

Ausser dem darin, vorgesehenen freien Jahreskontingent müssen die Steueransätze in den Fällen, wo Verluste durch die Besteuerung eintreten, von der Alkoholverwaltung entsprechend ermässigt werden. Bis Ende März 1984 sind Fr. 568,791.30 eingegangen. In der ersten Hälfte des Jahres 1934 rechnen wir mit einer Einnahme von rund Fr. 800,000. Da für die Bezahlung gernäss Art. 86 der Vollziehungsverordnung zum Alkoholgesetz Stundungen gewährt werden, ist im Betriebsjahr 1934/35 mit einem weiteren Eingang zu rechnen.

Wir setzen dafür eine Einnahme von Er. 300,000 ein.

· Zu h, «Monopolfjebüliren an der Grenze.» Itn Jahre 1933 sind an der Grenze rund Fr. 1,000,000 Monopolgebuhren erhoben worden. Die Monopolgebührcn sind durch unsern Beschluss vom 21. September 1982 stark erhöbt worden. Eine entsprechende Erhöhung der Einnahmen kann aber nicht erwartet werden. Die Erhöhung der Monopolgebühren bewirkt einen gewissen Bückgang der Einfuhr und die Vorräte, die vor Inkrafttreten des Gesetzes angelegt wurden, sind noch stark spürbar.

Wir rechnen mit einem Ertrag an Monopolgebühren an der Grenze, einschliesslich die Entschädigung für die Drusen eingeführter Weine, von Fr. 2.500,000 Zu i. «Monopolgebühren im Inland.» Im Jahre 1938 sind rund Fr. 25,000 erhoben worden. Wir rechnen als Folge der Verbesserung der Erfassung mit einer Einnahme von Fr. 40,000 Zu k. «Beivilligungen für den Grosshandel.» -Eür das Jahr 1934 sind von der Alkoholverwaltung 388 Bewilligungen für den Grosshandel mit gebrannten Wassern erteilt worden. Die Jahresgebühr beträgt Fr. 100, so dass im Betriebsjahr 1934/35 mit einer Einnahme von rund Fr. 40,000 gerechnet werden kann.

909

II. Ausgaben.

a. Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch Fr.

b. Beschaffung von Kernobstbranntwein- und Kernobst» spiritus c. Beschaffung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eiech- und Schönheitsmitteln » d. Beschaffung von Brenn- und Industriesprit, sowie von » Vergällungsstoffen >> e. Beschaffung von Gebinden » /. Förderung der Kartoffelverwertung g. Förderung der Obstverwertung und des Tafelobstbaues )> » h. Ankauf von Brennapparaten » i. Brennereiaufsichtsstellen » k. Verkehrsfrachton » l. Verwaltung m. Rückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen n. Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen o. Zinsausgaben weniger Zinseinnahmen

805,000 5,237,000 281,000 2,957,000 zur Vormerkung

700,000 700,000 500,000 700,000 471,000 1,162,000 20,000 100,000 100,000

Fr. 18,733,000 Zu a. «Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch.

Die Menge des zu beschaffenden Sprites und Spiritus richtet sich nach der hei den Einnahmen für den Verkauf veranschlagten Menge. Die Kaufabschlüsse zu den eingesetzten billigen Preisen sind bereits erfolgt. Wir stellen somit Wert loco Lagerhaus der Alkoholverwaltung ein: 19,200 q zu Fr. 32. ~ = Fr. 614,400 Bezüge im Ausland Zuzüglich Zoll *) .

» 190,500 Aufrundung . . .

» 100 19,200 q Fr. 805,000 Zu l. «Beschaffung von Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus.

Wie die Zusammenstellung in der Einleitung zeigt, hat die Alkoholverwaltung seit Inkrafttreten der neuen Alkoholgesetzgebung bis Ende 193S 72,855 hl Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus zu 100 % Alkohol gerechnet übernommen. Diese Ware stammt grösstenteils aus den grossen Obsternten der Jahre 1931 und 1932. Von der Ernte des Jahres 1933 wurdenbis Ende März 3,482 hl 100 % übernommen. Wir rechnen im folgenden mit einer *) Gemäss Art. 35, Abs. 2, des Alkoholgesetzes hat die Alkoholverwaltung für die von ihr eingeführten gebrannten Wasser der Zollverwaltung an Stelle der tarifgemässen Zollabgaben eine jährliche Pauschalsumme von Fr. 600,000 zu bezahlen.

Diese Summe haben wir im Verhältnis der im Auslande bezogenen Mengen auf die verschiedenen Spritsorten verteilt.

910 guten mittleren Obsternte und sehätzen die zu übernehmende Menge Kernobst branntwein auf rund 80,000 hl 100 % Alkohol. Obwohl das Finanzprogramm die Herabsetzung des Ubernahmepreises um 10 % vorsieht, haben wir vorläufig als Ubernahmepreis Fr. 200 je hl reinen Alkohol aufgenommen. Dio endgültige Festsetzung des Ubernahmepreises wird durch uns später nach Anhörung der beteiligten Kreise zu erfolgen haben, wenn über den Ernteausfall Klarheit besteht. Für den Verkauf von Kernobstbranntwein haben wir 10,000 q zu 65,o Gew.% = 8200 hl 100 % Alkohol veranschlagt. Die verbleibende Menge von 21,800 hl inuss, da sie nur als Brennspiritus verwendet werden kann, auf den Weltmarktpreis zuzüglich Zoll abgeschrieben werden. Sie erscheint zu diesem Preise unter den Bezügen von Brennspiritus im Inland (siehe Buchstabe d).

Wir stellen ein, Wert loco Lagerhaus der Alkoholverwaltung : q zu 65,o Gew. >

hl zu 100y,

zu Fr.

Fr.

3,200 200 1,640,000 21,800 365 3,597,000 86,600 = 80,000 5,237,000 Zu c. «Beschaffung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln. » Für die Menge des zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eiech- und Schönheitsmitteln zu beschaffenden Sprites ist die im Verkauf hiefür veranschlagte Menge massgebend. Wir stellen. Wert loco Lagerhaus der AlkoholverwaHung, ein: Bezüge im Ausland 6,700 q zu Fr. 32 = Fr.

214,400 Zuzüglich ZoU *) -- » 66,500 Aufrundung -- » 100 6,700 Fr.

281,000

Für den Trinkverbrauch Abschreibung auf

10,000 = 26,600 =

Zud.« Beschaffung von Brenn- und Industriesprit, so wie von Vergällungsstoffen. » Zum Ersatz der verkauften Mengen Brenn- und Industriesprit stellen ·wir bei der Beschaffung, Wert loco Lagerhaus der Alkoholverwaltung, ein: Brennspiritus Bezüge im Inland: Presshefespiritus TM Vormerkung 495,000 11,000 q zu Fr. 45 = Fr.

Sulfitspiritus von Attisholz .

150,000 » Melassespiritus von Aarberg.

3,000 » » » 50 = » 800,000 20,000 » » » 40 = Kernobstspiritus » 240,000 8,000 » » » 30 = "Bezüge im Ausland -- -- » 79,000 Zuzüglich Zoll*) » 50,000 500 » » i> 100 = Vergällungsstoffe 42,500 q *) Siehe Pusanote auf S. 909.

Fr.

1,814,000

911 Industriesprit

Bezüge im Ausland: Feinsprit Sokundasprit Alkohol absolutus

Zuzüglich Zoll *) Vergällungsstoffe

zur Vormerkung 22,000 q zu Fr. 82 =. Fr.

4,000 » » » 31 =» 600 » » » 40 = » -- _ » 180 » » » 150 = »

26,780

704,000 124,000

24,000 264,000 27,000 Fr. 1,143,000 Zusammen Fr. 2,957,000

Zu f. «Förderung der Kartoffelverwertung, » Gemäss Art. 24 des neuen Alkoholgesetzes hat die Alkoholverwaltung die Bestrebungen für die Verwendung der inländischen Brennereirohstoffe als Nahrungs- oder Futtermittel zu unterstützten. Durch Frachtbeiträge ist dafür zu sorgen, dass ein möglichst grossor Teil der inländischen Kartoffelernte dem Verbrauch als Nahrungsmittel in Städten und Gebirgsgegenden zugeführt werden kann. Weiter bestimmt Art. 8, Abs. 4, des neuen Gesetzes, dass die Alkoholverwaltung den Kartoffelbrennereien für den nicht ausgenutzten Teil des Kontingentes eine Stillstandentschädigung zu entrichten hat. Die Alkoholverwaltung hat seit einer Beine von Jahren nach diesen Bestimmungen gearbeitet. Gestützt auf die dabei gemachten Erfahrungen stellen wir ein: Frachtzuschüsse ±ür Kartoffeln, Preisstützungen usw Fr. 450,000 Stillstandentschädigung und Liquidationsbeiträge für Kartoffelbrennereien » 250,000 ~Fr7700,OQO Zu g. «Förderung der Obstverwertung und des Tafelobstbaues,» In Art. 24, Abs. l, des Alkoholgesetzes ist bestimmt, dass die Alkoholverwaltung durch Prachtbeiträge und andere Massnahmen dafür zu sorgen hat, dass ein möglichst grosser Teil der Obsternte dem Verbrauch als Nahrungsmittel zugeführt werden kann. Art. 24, Abs. 3, des Alkoholgesetzes enthalt sodann die Grundsätze für die Förderung des Tafelobstbaues durch den Bund in Verbindung mit den Kantonen. Die Alkoholverwaltung hat bereits während der letzten Jahre die Obstverwertung im Sinne der Bestimmungen des neuen Gesetzes durchgeführt. Die dabei gemachten Erfahrungen sind bei der Bemessung des nachfolgenden Postens berücksichtigt. Dabei ist zu beachten, dass der Hauptbetrag für die Sicherung der Obstverwertung im Abschnitt Beschaffung von Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus eingesetzt ist.

Wir stellen ein: Frachtzuschüsse auf Obst; Beiträge zur Verminderung der Branntweinerzeugung; Aufwendungen zur Umstellung des Mostobstbaues auf Tafelobst Fr, 700,000 *) Siehe Fuasnote auf S, 909.

912 Zu ii, «Ankauf vonBrennapparaten.» Das neue Alkoholgcsetz sieht in Art. 25 und 26 den Ankauf von Brenn apparaten durch die Alkoholverwaltung vor, um deren Zahl zu vermindern.

Wir rechnen für diesen Zweck mit einem Aufwand von. . . . Fr. 500,000 Zu i. «Brennereiaufsichtstellen.» Die Kosten, welche die gemäss Art. 71, Abs. 6, des Alkoholgesetzes neu geschaffenen Brennereiaufsichtstellen verursachen werden, stellen -wir mit Fr. 700,000 ein. Der Betrag stützt sich auf die im Reglement fü die Brennereiaufsichtstellcn vom 19. Dezember 1932 enthaltenen Ansätze.

Zu k. «Verkehrsfrachten.» Die Frachten auf den zum Füllen zugesandten leeren Fässern und auf dem Versand der Bestellungen von den Lagerhäusern zu den Bezügern schätzen wir für eine Menge von insgesamt 104,680 q zu Fr. 4. 50 auf rund Fr. 471,000 Zu l. «Verwaltung.» Allgemeine Bemerkungen.

Wie aus der Aufstellung auf Seite 922 ersichtlich ist, stehen die für den Zeitraum vom 1. Juli 1984 bis 80. Juni 1935 veranschlagten Aufwendungen zu den wirklichen Ausgaben im Jahre 1932 und zu den für 1988/34 veranschlagten Auslagen in folgendem Verhältnisse: Voranschlag

773,000 234,000

482,990 199,010

1,007,000

1,302,000

682,000

Fr.

Allgemeine Verwaltung tune Lagerverwaltung

Rechnung

Voranschlag 1933/34 Fr.

943,000 359,000

1. Juli 1934 bis 30. Juni 1935

1932

Fr.

Personalausgaben.

Die Gehälter der Beamten und Angestellten sind nach Massgabe unserer Verordnung über die vorübergehende Herabsetzung der festen Bezüge des Bundespersonals vom 22. Dezember 1933 aufgenommen; die dem Personal zukommenden Ortszuschläge und Kinderzulagen sind ungekürzt. Die Ansätze sind für die Zeit vom 1. Juli 1934 bis 30. Juni 1935 berechnet und eingesetzt.

Für Reisekosten musste ein höherer Betrag eingesetzt werden als hiefür im letztjährigen Voranschlag vorgesehen war, indem die Aussenkontrolle, sowie die Zusammenarbeit mit den Brennereiaufsichtstellen vermehrte Beisekosten im Gefolge haben, die nicht vermieden werden können.

Sachausgaben.

Bei den Sachausgaben müssen wir bei einzelnen Abschnitten, prozentual berechnet, mit höheren Beträgen rechnen als hiefür im. letztjährigen Voranschlag angenommen wurden. Es betrifft dies namentlich die Aufwendungen

913 für Geschäftsbücher, Drucksachen, Hausbrennerbüchlein und Formulare für die Steuererfassung usw.; für Materialien und Chemikalien; die Post-, Telephon- und Telegraphentosten, indem die Postausszahlungsgebühren für die Branntweinübernahmen, für die Frachtzuschüsse und für die Brennereiaufsichtstellen erhöhte Beträge erfordern. Unter «Verschiedenes» haben wir Fr. 10,000 eingesetzt, zur Hauptsache für Vertretung der Verwaltung in Gerichtsverhandlungen bei grösseren Straffällen.

1. Allgemeine Verwaltung.

(Zentralamt.)

a. Personalausgaben: Besoldungen und Zulagen für 73 Beamte und Angestellte. . .

Aushilfpersonal b. Andere Verwaltungskosten: Eeisekosten Andere Entschädigungen Hausdienst : Zentralamt: 8 Aufräumerinnen nebst Aushilfe Bureauentschädigung an Kontrollbeamte Beiträge an die Versicherungskasse: nach Art. 46a der Statuten nach Art. 45b der Statuten nach Art. 45c der Statuten Prämien an die schweizerische Unfallversicherungsanstalt . . .

Dienstaltersgeschenke Unvorhergesehenes Sachausgaben.

Beleuchtung, Heizung und Reinigung Druck von Berichten Geschäftsbücher, Formulare und literarische Anschaffungen, einschliesslich Buchbinderkosten .

Schreibmaterial und Chemikalien Post-, Telephon- und Telegraphenkosten Versicherung: Gebäude, Trocknungsanlagen usw. .

Verschiedenes Ab: Mietzinse

Fr.

497,500.-- 10,000. -- 507,500.

70,000.

2,000.

9,000.

700.

29,789.

1,095.

24,875.

800.

1,488.

1,803.

649,000.

Fr.

12,000. -- 12,000. -- 40,000.-- 34,000. -- 20,000.-- 2,000.-- 10,000.-- 180,000. -- 6,000.-- --

124,000.

773,000.

914 2. Lagerverwaltung.

Eigene Lager.

Burgdorf.

a. Personalausgeben Besoldungen und Zulagen für 2 Beamte Lohn für l Arbeiter

pr.

18,214.

3,051.

16,265.

fr. Andere Verwaltungskosten: Reisekosten Beiträge an die Versicherungskasse: nach Art. 45a der Statuten nach Art. 45b der Statuten nach Art. 45c der Statuten Prämien an die schweizerische Unfallversicherungsanstalt . . .

Unvorhergesehenes

200.

1,122.

-- 843.

400.

670.

19,500.

Sachausgaben.

Versicherung: Gebäude für l Jahr Einlage in den Fonds für Warenversicherung . .

Bureaukosten Überfuhrgebühren Lagerkosten Heizung Fr.

Ab: Pachtzinse 200.-- Rückerstattungen 150- -

Fr.

1,200.-- 2,300, -- 350. -- 2,100.-- 2,800. -- 400. -- 9,150. -- 350. -- 8,800.

28,300. --

Als Einlage in den Fonds für Warenversicherung -werden im gesamten Fr. 11,000 auf die Lagerhäuser nach Massgabe der in Betracht fallenden Warenvorräte verteilt. Dieser Betrag entspricht dem Unterschied zwischen der bezahlten Versicherungsprämie und dem Betrag, der für die Versicherung sämtlicher Vorräte und Einrichtungen bezahlt werden müsste.

Delsberg.

a. Personalausgaben: Besoldungen und Zulagen für 5 Beamte Löhne für 2 Hilfsarbeiter und Aushilfe

Fr.

33,462. -- 11,946.-- Übertrag

45,408. --

915 Fr.

Übertrag b. Andere Verwaltungskosten: Reisekosten Beiträge an die Versicherungskasse : nach Art. 45 a dei Statuten nach Art. 45fr der Statuten nach Art.45c der Statuten Prämien an die schweizerische Unfallversicherungsanstalt . . .

Unvorhergesehenes

45,408. 1,700.3,080.125.

2,650.800. 387. 54,100. -

'

Sachausgaben.

Versicherung: Gebäude für l Jahr Vorrat im grossen Eeservoir für 5 Jahre . . .

Einlage in den Fonds für Warenversicherung . .

Bureaukosten Überfuhrgebühren Lagerkosten Heizung Fr.

Ab : Miet- und Pachtzinse 835. -- Bückerstattungen 665. --· --

Fr.

3,300,-- -- 2,400.-- 600. -- 6,600.-- 6,600.-- 500. -- 20,000. -- 1,500. -- 18,500. · 72,600.

Romanshorn.

a. Personalausgaben: Besoldungen und Zulagen für 6 Beamte Löhne für 2 Arbeiter

Fr.

37,495.

7,824.

45,319.

b. Andere Verwaltungskosten: Reisekosten Beiträge an die Versicherungskasse: nach Art. 45 a der Statuten nach Art. 456 der Statuten nach Art. 45c der Statuten Prämien an die schweizerische Unfallversicherungsanstalt . . .

Unvorhergesehenes

8,058.

37.

2,650.

800.

586.

Übertrag

54,100.

1,650.

916 Fr.

54,100.

Übertrag Sachausgaben.

Fr.

Versicherung: Gebäude für l Jahr Vorrat in den grossen Reservoirs für 5 Jahre .

Einlage in den Fonds für Warenversicherung . .

Bureaukosten Überfuhrgebühren Lagerkosten Heizung

2,100.-- -- 4,100. ·-- 500. -- 6,100.-- 6,600. -- 400.--

FT.

2,400.-- 1,400. --·

19,800. --

Ab: Met- und Pachtzinse Bückerstattungen

8,800. -- --

16,000.

70,100.

Mieflager.

Aarau.

Miete, Verwaltung und Arbeitsleistung Lager- und Bureaukosten Überfuhrgebühren Einlage in den Fonds für Warenversicherung

Fr

11,200.

500.

500.

800.

13,000.

Basel.

Fr

Miete, Verwaltung und Arbeitsleistung Lager- und Bureaukosten Überfuhrgebühren Einlage in den Fonds für Warenversicherung

22,500.

2,500.

2,000.

1,400.

Ab : Rückerstattungen

28,400.

400.

28,000. -- Goldau.

Fr.

Miete, Verwaltung und Arbeitsleistung 21,000. -- Versicherung der Vorräte in den Resorvoirs für l Jahr . . . . 1,000. --- 22,000. --

917 Zusammenzug der unter ,,Lagerverwaltung" gehörenden Ausgaben.

Fr.

Fr.

Eigene Lager: Burgdorf 28,300- -- Delsberg 72,600.-- Romanshorn 70,100. -- 171000Q Metlager: Aarau Basel Goldau

13,000.-- 28,000.-- 22,000.-- Gesamtsumme

3. Beratungen und Gutachten

68,000.-- 234,000. -- Fr. 30,000. --

Der vorgesehene Betrag von Fr. 80,000 soll die aus der Tätigkeit der verschiedenen der Alkoholverwaltung beigegebenen Kommissionen (Fachkommission, Alkoholrekurskommission, Schätzungskommission) erwachsenen Unkosten decken und die Mittel für allfällige Gutachten, Beratungen und Vertretungen bereitstellen;

4. Vergütung an Zollverwaltung.

Besorgung des Grenzdienstes: 5% von Fr. 2,500,000. -- .

Fr. 125,000.--

Aus dem Vorausgegangenen ergibt sich für die Verwaltungskosten folgende Summe : Fr.

Allgemeine Verwaltung 778,000. -- Lagerverwaltung 234,000,-- Beratungen, Gutachten usw 80,000. -- Vergütung an die Zollverwaltung 125,000. -- 1,162,000.-- Zu

m . «.Rückvergütung v o n Monopolgewinn u n d Steuern a u f

Über die Ausfuhrverhältnisse im Jahr 1984/85 ist ein auch nur einigermassen zuverlässiges Urteil ausgeschlossen. Wir rechnen mit einer mutmasslichen Rückvergütungssumme von Fr. 20,000 Zu n. «Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen.» Wir schätzen die Ausgaben für den Unterhalt, wie folgt, ein: 1. Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern 2. Lagerhaus Burgdorf 3. Lagerhaus und Reinigungsanstalt Delsberg 4. Lagerhaus Romanshorn

F

r.

10,000 3,000 6,000 6,000

Übertrag Bundesblatt- 86 Jahrg. Bd. I.

25,000 63

918 Übertrag 5. Lagerhaus Aaran und Basel 6. Einrichtungen in Brennereien 7. Ausrüstung und Verschiedenes

Fr.

25,000

2,000 40,000 33,000 100,000

weniger: Eückerstattungen von Spritbezügern und Brennereiinhabern

zur Vormerkung 100,000

Der für das Zentralamt vorgesehene Kredit ist für die Instandhaltung der Verwaltungs- und Chemiegebäude bestimmt, sowie zur Ausführung von Arbeiten in den Bureauräumen. Ferner muss die Apparatur im Laboratorium verbessert werden.

Für das Lagerhaus Burgdorf ist für die Instandstellung von zwei Kesselwagen und für die jährlich wiederkehrenden Aufwendungen ein Eredit von Fr. 3000 eingestellt.

In den Lagerhäusern Delsberg und Bomanshorn sind die Kredite von je Fr. 6000 für die ordentlichen Unterhaltarbeiten an. den Gebäuden und für Anschaffung von Werkzeugen, Schläuchen usw., sowie für den Unterhalt von zwei reparaturbedürftigen Kesselwagen vorgesehen. Ferner muss in Delsberg das Mauerwerk des Dampfkessels instand gesetzt werden.

Für Einrichtungen in Brennereien sind Fr. 40,000 vorgesehen. Nach und nach müssen die Brennereien plombiert und teilweise mit Zählern und Sammelgefässen versehen werden. Die Alkoholverwaltung beabsichtigt, vorläufig in einigen Brennereien probeweise Zähler einzurichten.

Unter «Ausrüstung und Verschiedenes» sind Fr. 83,000 eingesetzt. Es handelt sich darum, in Verbindung mit der Plombierung der Brennereien die in Frage kommenden Brennereiauf'sichtstellen mit Plombierzangen zu versehen.

Ausserdem muss ein alter Kesselwagen ausrangiert und ersetzt werden.

Zu o. «Zinsausgaben weniger Zinseinnahmen.» Die Übernahme bedeutender Mengen Kernobstbranntwein erforderteentsprechende Betriebsmittel. Nach Art, 71, Abs. 3, des Alkoholgesetees haben Bund und Kantone der Alkoholverwaltung die zur Durchiührung des Alkoholgesetzes erforderlichen Summen zu gleichen Teilen zinsfrei vorzuschiessen. Der Einfachheit halber werden die Betriebsmittel der Alkoholverwaltung vom Bund vorgeschossen und die Kantone für ihren Anteil mit einem Zins von 2 % belastet. Im Voranschlag haben wir dafür einen Zinsbetrag von Fr. 100,000 eingesetzt.

919

III. und IV. Abschluss und Verwendung des EinnahmenÜberschusses.

Die Gesamteinnahmen betragen Fr. 25,127,000 Die Gesamtausgaben » 13,783,000 Daraus ergibt sich ein Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben von Fr. 11,394,000 Über die Verwendung des Erträgnisse sind in den Art. 45 und 46 des Gesetzes die nötigen Vorschriften aufgestellt. Die Reineinnahmen der Alkoholverwaltung sind am Ende des Rechnungsjahres je zur Hälfte unter Bund und Kantone zu verteilen. Zur Sicherung eines gleichmässigen Beinertrages ist die Alkoholverwaltung verpflichtet, einen besondern Eeservefonds zu führen und zu äufnen. Bei den gegenwärtigen Verhältnissen ist die Äufnung eines solchen Fonds leider noch nicht möglich. Der Anteil der Kantone ist nach dem Verhältnis der durch die jeweilige letzte eidgenössische Volkszählung ermittelten Wohnbevölkerung zu verteilen.

Nach diesen Vorschriften ergibt sich die folgende Verteilung des Überschusses : Zuweisung an den Bund Fr. 5,692,960 Verteilung an die Kantone (Fr. 1. 40 auf den Kopf der Wohnbevölkerung von 4,006,400 Seeleu) » 5,692,960 Einlage in den Reservefonds » -- Einlage in den Verlustausgleichfond » -- Restbetrag als Saldo auf das Betriebsjahr 1935/36 vorgetragen » 8,080 Gleich wie oben Fr. 11,394,000 Wir ersuchen Sie, dem von mis aufgestellten Voranschlage für 1934/85 (Seiten 921--928 hiernach) die Genehmigung zu erteilen. Wir ergreifen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 27. April 1934.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident : Pilet-Golaz.

Der Bundeskanzler:

G. Bovet.

920

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom1.Julii 1934 bis 30. Juni 1935.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 27. Aprü 1934, beschliesst : Einziger Artikel.

Der vom Bundesrat vorgelegte Voranschlag über den Betrieb der AlkoholVerwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1934 bis 30. Juni 1935 wird genehmigt.

Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1934 bis 30. Juni 1935.

Voranschlag

Rechnung

Voranschlag

1932

1. Januar 1933 -so, Juni 1994

Fr.

Fr.

19,233,000 16,000,000 1,385,000

Juli 1934-30.

Juni 1936 '

Fr.

11,922. 31 zurVormerkung

7,349,154. 93 -- 450,696. 80

I. l. Einnahmen.

a.

b.

c.

Vortrag aus dem Vorjahre Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauche .

Verkauf von Kernobstbranntwein Verkauf von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- u n d Schönheitsmitteln . . . .

Verkauf von Brenn- und Industriesprit usw

zurVormerkung 11,151,000 4,000,000 , T

3,184,190. 57 3,300,000 30,652. 90 100,000 -- zurVormerkung 110,699. 40 200,000

1,689,000 3,727,000 zur Vormerkung 1,500,000 f. Steuer auf Spezialitätenbranntweine 180,000 g. Abgabe für den Seibatverkauf von Kernobstbranntwein 300,000 -- Steuer auf Vorräten 2,500,000 A Monopolgebühren an der Grenze 40,000 40,000 k Bewilligungen für den Grosshandel -- l Zinseinnahmen weniger Zinsausgaben

14,999,056. 05 48,882,000

25,127,000

3,851,688. 64 5,664,000 10,050. 50 zurVormerkung -- 3,000,000

--

d.

Rechnung 1932

Voranschlag 1. Januar 1933 -30, Juni 1934

Fr.

1,181,860. 32 905,938.30 68,234. 15

Fr.

1,321,000 10,332,000 221,000

863,060. 07 --.20

1,497,000 zur Vormerkung

863,059. 87 4,175.35

1,497,000 20,000

344,091.87

1,000,000

7,639,895. 69

24,497,000

II.

Voranschlag 1934/35

Ausgaben.

Fr.

805,000 5,237,000

a. Beschaffimg von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauche b. Beschaffung von Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus c. Beschaffung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln 281,000 2,586,359. 96 4,666,000 d. Beschaffung von Brenn- und Industriesprit, sowie von Vergällungsstoffen 2,957,000 5,221. 40 zur Vormerkung e. Beschaffung von Gebinden zur Vormerkung 489,263. 24 1,000,000 f. Förderung der Kartoffelverwertung .

700,000 53, 208. 74 1,000,000 g. Forderung der Obstverwertung und des Tafelob st baues 700,000 -- 1,500,000 h. Ankauf von Brennapparate n 500,000 1,000,000 i. Brennereiaufsichtstelle 700,000 438,482. 49 940,000 1t Verkehrsfrachte 471,000 l. Verwaltung: 1 Allgemeine Verwaltung Fr. 773,000 482,991.42 943,000 2 Lagerver waltung .

,, 234,000 139,009. 65 359,000 ,, 30,000 3. Beratungen und Gutachten 34,055. 35 30,000 ,, 125,000 4 . Vergütung a n Zollverwaltung . . . .

147,003. 65 165,000 ab : Verwaltungsgebühr

Fr. 1,162,000 zur Vormerkung 1,162,000

m. Rückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen n. Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen o. Zinsausgaben weniger Zinseinnahmen * Nach Abzug von 1 Million Reservestellung.

20,000 100,000 100,000 13,733,000

K

Rechnung

Voranschlag

1932 Fr.

l, Januar 1933-30.Juni 1934 Fr.

Voranschlag III.

AbSChluSS.

' *

14,999,056.05 48,882,000 Summe der Einnahmen 7,639,895.69 24,497,000 Summe der Ausgaben 7,359,160.3624,385,000 Einnahmeüberschuss

1934/35 Fr

25,127,000 13,733,000 11,394,000

IT. Verwendung des Einnahmeüberschusses.

-- 3,600,000 -- 400,000 -- 10,166,000 7,338,778. 20 10,166,000 20,382.16 53,000 7,359,160.-36 24,385,000

Einlage in den Reservefonds Einlage in den Verlustausgleichfonds Zuweisung an den Bund Verteilung an die Kantone Vortrag auf das nächste Jahr

-- -- 5,692,960 5,692,960 8,080 11,394,000

923

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1.Juli 1934 bis 30. Juni 1935. (Vom 27 April 1934.)

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1934

Année Anno Band

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18

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3115

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.05.1934

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901-923

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