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Bericht der

Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommission des Nationalstes und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Oktober 1933 bis zum 30. September 1934.

(Vom 81. Oktober 1934.)

Herr Präsident!

Hochgeachtete Herren!

Wir haben die Ehre. Ihnen nach Art. 12 des Begulativs für die gemeinsame Enanzdelegation der eidgenössischen Eäte (vom 25. September 1907) Bericht zu erstatten.

I. Personelles.

Am 1. Oktober 1933 war die Finanzdelegation bestellt aus den Herren Nationalräten Stähli, Schmid und Fazan; Ständeräten Dietsohi, Messmer und Mercier.

Als Ersatzmänner amteten die Herren Nationalräte Tschudy, Mächler und Walter; Ständeräte Amstalden, Bosset und Savoy.

Wegen Ablaufes der Amtsdauer trat im Monat Dezember 1933 Herr Ständerat Dietschi aus der Delegation aus. Er wurde durch Herrn Ständerat Amstalden ersetzt und letzterer durch Herrn Ständerat Zust als Ersatzmann.

Zufolge Eücktritt des Herrn Mächler wurde Herr Nationalrat ab Yberg als Ersatzmann bezeichnet.

Mit dem Ausscheiden des Herrn Dietschi ging das Präsidium dei Delegation an Herrn Ständerat Messmer über.

II. Sitzungen.

Im Berichtsjahre fanden neun ordentliche Sitzungen in Bern statt.

738

III. Terhandlungsgegenstände.

Wir erwähnen: 1. Voranschlag für das Jahr 1934.

A. Allgemeines. -- Der Voranschlag für das Jahr 1984 war kein Normalvoranschlag, der sich in gewohntem Eahmen in die gleichmässige Folge seiner Vorgänger einreihte. Er baute sich auf dem Finanzprogramm auf, das die eidgenössischen Eäte in der Herbstsession 1933 aufgestellt haben: er bildete zugleich eine Volizugsmassnahme zu diesem Finanzprogramm. Dieser Umstand gab ihm sein besonderes Gepräge.

Der Voranschlag wies an Einnahmen 422,400,000 Franken, an Ausgaben 430,700,000 Franken auf und schloss mit einem Ausgabenuberschuss von 8,300,000 Franken ab. Wir setzen als bekannt voraus, dass im Voranschlag die Einnahmen niedriger angesetzt wurden, als man bei der Beratung des Finanzprogrammes angenommen hatte. Es handelt sich um folgende Posten : Getränkesteuer Gebrannte Wasser Tabakzölle Couponsteuer

25 Millionen 4 » l » 0,5 »

Dazu kommen die ordentlichen Einnahmen wie Zölle und Stempelabgaben, die mit rund 19 Millionen Franken tiefer angesetzt sind als im Finanzprogramm.

Mit andern Worten: die Mindereinnahmen erreichen 49.5 Millionen und die Minderausgaben 6,, Millionen.

Über die Einnahmen ist zu sagen, dass die Zölle des laufenden Jahres den budgetierten Betrag von 249 Millionen übersteigen werden. Bei Einsetzung der Zölle wie 1933 hätte der Voranschlag nicht einen Fehlbetrag, sondern eher einen Überschuss ergeben. Die Frage der Erhöhung dieser Einnahmen wurde deshalb ini Kreise der Finanzdelegation auch erwogen: ebenso wurde die Möglichkeit der Einsetzung einer Einnahme aus der Getränkesteuer von 12 Millionen besprochen. Wir nahmen davon Umgang, weil die Getränkesteuer damals noch nicht beschlossen war, durften aber den Schiusa ziehen, dass im Voranschlag auf der Einnahmenseite erhebliche stille Eeserven vorhanden seien.

Der beruhigende Eindruck, den diese Eeserven machten, wurde aber bei Betrachtung der Ausgabenseite sofort abgeschwächt. Da ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die vorgesehene Hilfe für die Milchproduzenten nur bis Ende April 1934 dauert; für die Monate Mai bis Dezember war nichts vorgesehen.

Die Stützung des Milchpreises ist eine schwierige Frage, die nur durch Eindämmen der Milchproduktion gelöst werden kann. Das heutige System reduziert die Milchproduktion nicht, denn im Flachland, wo doch Getreide-, Obst-, Gemüse-, Tabak- und Zuckerrübenbau in Frage kommen, wird die Milchproduktion immer noch gesteigert, um die Einnahmen des Betriebes zu vermehren. Für Bergbauern, die sich mit ganz bescheidenen Erträgnissen aus der Milchpro-

739 duktion und aus der Viehzucht begnügen müssen, sollte noch mehr vorgesehen werden als es bis anhin der Fall gewesen ist; deshalb erscheint eine Änderung im Verteilungssystem notwendig.

Ausserdem rechnete man mit bedeutenden Kreditübertragungen von 1933 auf 1934 (11 Millionen Franken). Dabei handelte es sich in der Hauptsache uni Krisenmassnahmen, Notstandsarbeiten, Industriehilfe usw.; also um Beträge, über die durch die Bundesämter nach Zusicherung von Subventionen und Beiträgen bereits verfügt worden ist, über welche aber die Abrechnungen noch nicht vorlagen. Dadurch werden die Ausgaben irn Jahre 1934 entsprechend steigen.

Sodann war für die Tilgung der ausserordentlichen Militärkredite, wovon 15 Millionen bereits im Monat Oktober 1933 und weitere 82 Millionen im Monat Dezember 1933 bewilligt worden sind, nichts eingestellt.

Für das gegen Ende 1933 aufgelegte Anleihen niussten ebenfalls noch rund 3 Millionen als Verzinsung vorgesehen werden, die der Voranschlag auch nicht enthielt.

Bei der Beurteilung des Voranschlages durfte nicht ausser Betracht fallen, dass die neu eingestellten Kredite knapper bemessen waren als früher und dass deshalb am Jahresende auch die Kreditrückstande kleiner sein werden als bisher.

Schon in der Botschaft des Bundesrates wurde festgestellt, dass die Ausgaben für 1934 gegenüber 1933 um 63 Millionen kleiner sein werden. Damit kommt zum Ausdruck, dass im Kampf um das Gleichgewicht der Bundesfinanzen neben der Vermehrung der Einnahmen auch bedeutende Anstrengungen zur Beschränkung der Ausgaben gemacht wurden. Die Verzinsung der festen Anleihen erfordert 69,; Millionen Franken. Dieser Betrag ist um 2.9 Millionen tiefer als im Jahre 1933, und zwar deshalb, weil es gelungen ist, einzelne Anleihen zu günstigerem Zinsfuss zu konvertieren, aber auch weil infolge Auslosung und Kündigung ca. l Million zurückbezahlt worden ist. Dagegen wird die Tilgungsquote (20,6 Millionen Franken) um 1,8 Millionen höher sein als nach dem Voranschlag 1933.

Bei den B a u t e n ist die angekündigte Eeduktion der Ausgaben für Bau und Unterhalt der Liegenschaften bereits verwirklicht: die Kredite wurden von 7,3 Millionen für 1933 auf 5,3 Millionen für 1934 herabgesetzt. Dabei entgeht uns nicht, dass es eine Theorie gibt, die sagt, in schlechten Zeiten müsse der Staat bauen und Arbeit
beschaffen. Wir können dieser Auffassung nur im Eahmen der finanziellen Tragbarkeit zustimmen. Der Allgemeinheit ist sicher am besten gedient, wenn die öffentlichen Finanzen in Ordnung bleiben. Diesem Gesetz muss sich unseres Erachtens alles andere unterordnen.

Bei den Personalausgaben ist durch Abbau der Besoldungen eine Eeduktion von 17 Millionen erzielt worden, die sich je ungefähr zur Hälfte auf die Bundesverwaltung und die Bundesbahnen verteilt. Die Personalstatistik ergibt im Vergleich zu 1932 bei der Zentralverwaltung eine Personalvermehrung um 195 Personen.

740

Es ist uns bekannt, dass der Bundesrat seit Jahren der Bemessung des Personalbestandes seine Aufmerksamkeit widmet. Trotz allen Vorschriften und Erlassen wächst dieser Bestand weiter an.

Es wird daher gut sein, wenn die in Ausführung des Finanzprogrammes eingesetzte Expertenkommission den Personalbestand in der Bundeszentralverwaltung nach einem besonders strengen Masstab begutachtet. Mit dem Bundesrat erwartet Ihre Finanzdelegation, dass die Tätigkeit der Experten dazu beitragen werde, die Bestrebungen auf Einschränkung des Personalbestandes auf den absolut notwendigen Mindestbestand wirksam zu unterstützen.

Wie in den Schlussbetrachtungen zur Botschaft betont wird, ist Sparpolitik auch weiterhin sehr vonnöten, um so mehr als die Sanierung der Schweizerischen Bundesbahnen noch bevorsteht.

In diesem Zusammenhang seien hier die in der Zeit vom 1. Oktober 1933 bis 30. September 1934 von den eidgenössischen Eäten bewilligten Kredite kurz erwähnt: Verwaltungsrechnung Fr.

1.

2.

3.

4.

5.

Voranschlag für 1934 Nachtragskredite 1933, II. Folge Kreditübertragungen 1933/34 Nachtragskredite 1934, I.Folge Bundesbeitrag an den Kanton Schwyz für die Erstellung eines Geschiebesammlers im Ochsenboden im obern Sihltal mit den zugehörigen Gewässerkorrektionen 6. Äufnung militärischer Materialreserven und andere ausserordentliche Arbeiten zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit 7. Beteiligung des Bundes am Genossenschaftskapital der Schweizerischen Volksbank 8. Ergänzung der Bewaffnung und Ausrüstung der Armee 9. Ausserordentlicher Kredit zur Förderung des Verkehrs .

10. Krisenhilfe an die freiwillige Krankenversicherung . . .

11. Weitere Fortsetzung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten und für die Linderung der landwirtschaftlichen Notlage 12. Erweiterung der Kredithilfe für notleidende Bauern . .

13. Förderung des Exportes durch staatliche Eisikogarantie 14. Erweiterung des Chemiegebäudes der Eidgenössischen Technischen Hochschule 15. Produktive Arbeitslosenfürsorge 16. Neuer Kredit für die Subventionierung von Notstandsarbeiten Zusammen Übertrag

430,700,000 10,987,600 11,152,763 8,963,452 205,660 20,000,000 100,000,000 82,000,000 1,500,000 300,000 15,000,000 18,000,000 10,000,000 1,800,000 5,000,000 3,000,000 718,609,475 718,609,475

741 Verwaltungsrechnung Fr.

17.

18.

19.

20.

Übertrag Dazu kommen weitere Kredite für die Begiebetriebe: Nachtragskredite 1933, II. Folge Kreditübertragungen 1933/34 Nachtragskredite 1934, I. Folge Anbau an das Postgebäude Lugano Insgesamt

718,609,475 1,942,778 4,765,540 1,328,450 440,000 727,086,243 l)

2. Eidgenössische Staatsrechnung 1933.

A. Verwaltungsrechnung. -- Vergleichung zwischen dem Voranschlag Inbegriffen Nachtragskredite und der Verwaltungsrechnung 1933:

Einnahmen .

Ausgaben . . .

Voranschlag 1933 Fr.

371 220 000 . . . 484,482,634

Ausgabenüberscihuss . . . . .

113 262,634

Verbesserung g egenuber dem Voranschlag . .

Rechnung 1933 Fr.

409,780,098 482,061,122

mehr oder weniger Fr.

+ 38,560,098 -- 2,421,512

72,281,024 40,981,610

Die Aufwendungen für die Tilgungen, die Einlage der Tabakzolle in den Fonds für Sozialversicherung und die Krisenausgaben erreichten im Jahre 1933 zusammen den Betrag von 121 Millionen Franken.

Die Nachtragskredite belaufen sich auf 45,4 Millionen Franken, so dass die Mehreinnahmen (38,s Millionen) durch die Mehrausgaben überholt wurden.

Die Ausgaben sind durch 75 Millionen Franken ausserordentliche Krisenaufwendungen beeinilusst. Gegenüber 1932 ergibt sich eine Erhöhung von 36 Millionen und von weitern 21,4 Millionen gegenüber 1931. Aus diesen Zahlen ist sowohl der Gang der Krise als ihr Einfluss auf die Finanzen des Bundes ersichtlich. Der Abscbluss der Rechnung verzeichnet einen Tiefstand, der seinesgleichen nur in den Kriegsjahren und in den unmittelbar folgenden Nachkriegsjahren hat.

Die vom Parlament für das Eechnungsjahr 1933 bewilligten Ausgabenkredite erreichten den Betrag von rund 484,5 Millionen Franken, die tatsächlichen Ausgaben rund 482;1 Millionen. Das Bild wird jedoch für die Verwaltung wesentlich günstiger, wenn man in Betracht zieht, dass die Ausgabenseite mit rund 19,a Millionen Mehrausgaben auf Positionen belastet ist, die sich nach den effektiven Einnahmen richten und sich dem Sparwillen der Verwaltung entziehen. So betrachtet, erreichen die Minderausgaben gegenüber den bewilligten a ) Ohne Bundesbahnen, Alkoholversvaltung, Kriegsmaterialanschaffungen für 1935, Materialanschaffungen der P. T. T.-Verwaltung für 1935.

742 Krediten rund 21,6 Millionen Franken. Es steht aber nichtsdestoweniger fest, dass die Verwaltungsrechnung des Jahres 1933 die höchste Gesamtausgabensumme seit Bestehen der Eidgenossenschaft aufweist. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass heute die Verwaltungsrechnung nach dem Grundsatze der Universalität des Voranschlages alle Ausgaben, die ordentlichen und die ausserordentlichen (Krisenausgaben), enthält, während in den Jahren 1914 bis 1930 durchschnittlich im Jahr über 60 Millionen Pranken ausserordentliche Ausgaben (ohne Mobilisationskosten) direkt über Kapitalrechnung gebucht wurden.

Gegenüber dem dem Finanzprogramm zu Grunde gelegten mutmasslichen Defizit von 90,2 Millionen Franken ergibt sich eine Verbesserung der Bechnungslage um 17,9 Millionen Franken, die in der Hauptsache der AusgabenVerminderung zu verdanken ist.

Die mit Bundesbeschluss vom 13. Oktober 1933 (Finanzprogramm) getroffenen Massnahmen hatten auf das Bechnungsergebnis 1933 keine Auswirkung.

B. Gewinn- und Verlustrechnung. -- Sie schliesst mit einem Fehlbetrag von Fr. 69,091,759. 50 ab. Die vorgenommenen Tilgungen erreichen 1933 den Betrag von Fr. 43.444,000, wovon Fr. 18,444,000 zu Lasten der Verwaltungsrechnung gehen und Fr. 25,000,000 (VIII. Quote nach Tilgungsplan) aus dem Ertrag der Kriegssteuer stammen. Da im Jahre 1933 an Kriegssteuern nur Fr. 10,555,555 eingingen, musste ein Betrag von Fr. 14,444.445 der Tilgungsreserve entnommen werden. Nach dieser Entnahme verbleiben in der Tilgungsreserve Fr. 47,962,311. Für die IX. (letzte) planmässige Kriegssteuerquote, die im Jahre 1934 fällig ist, bleiben 20 Millionen Franken zurückgestellt, so dass Fr. 27,962,311 verfügbar sind. Dieser Eestbetrag ist zur teilweisen Deckung des Eückschlages der Staatsrechnung für 1933 von Fr. 69,091,759.50 verwendet worden, so dass ein ungedeckter Fehlbetrag von Fr. 41,129.447.88 verbleibt.

Wir stehen vor der unerfreulichen Tatsache, dass zum ersten Male wieder seit 1925 der Überschuss der Passiven über die Aktiven gegenüber dem Vorjahre eine Vermehrung aufweist. Von 1.321 Milliarden im Jahre 1932 ist dieser Überschuss trotz der vorgenommenen Tilgungen von 43,4 Millionen Franken auf 1,359 Milliarden angestiegen.

C. Bilanz. -- Der Nominalwert der Anlagen und Beteiligungen auf Grund besonderer Gesetze und Beschlüsse betrug auf Ende
1933 rund 109 Millionen Franken. Diese Bilanzposition enthält aber immer noch beträchtliche Eisiken, für die nach und nach die nötigen Abschreibungen gemacht werden müssen.

Es ist daher sehr zu begrüssen, dass der Kursgewinn aus der Bückzahlung der 5%%igen Anleihe in Amerika 1924 im Betrage von Fr. 14,084,061.90 zur Schaffung einer Buckstellung für Abschreibungen auf Wertschriften und Anlagen des Bundes dem Abschreibungskonto zugeführt wurde.

Finanzlage des Bundes. -- Die Überschuldung des Bundes auf Ende 1933 belief sich (unter Berücksichtigung der Bücksteüuugen und Eeserven,

743 Fr. 74,096,399) auf Fr. 1,285 200,017 und hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um Fr 74,855,297 verschlechtert Aus der nachfolgenden Zusammenstellung geht hervor, dass verschiedene Kredite im Gesamtbeträge von 307,7 Millionen Franken bewilligt worden sind, an deren Tilgung bis Ende Dezember 1933 rund 102 > Millionen bezahlt wurden, so dass zu Beginn des laufenden Jahres rund 205 5 Millionen Franken abzutragen blieben Bewilligte K r e d i t e deren Tilgung d u r c h Ratenzahlungen e r f o l g t (ohne Regiebetriebe) Zweck

1 Beschaffung von Flugzeugen 2 Äufnung militärische Materialreserven S Ergänzung der Bewaffnung und Ausrüstung der Armee 4 Gewässerverbauungen 5 Umbau und Erweiterungs arbeiten 6 Neubauten 7 Strassen- und Wasserbauten 8 RheinregulierungBaselStass» bürg 9 Bodenverbesserungen 10 Beitrage der Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst 11 Anlage von Abfuhrwegen ] 2 Aufforstungen und damit ver ei bundene Verbaue 13 Bau von Sanatorien, Spitälern usw für Tuberkulose 14 "Wiederherstellung historischer Kunstdenkmäler 15 Stützung des Milchpreises 16 Erweiterung der Kredithilfe für notleidende Bauern 17 Beitrage für direkte Unter stutzungen (Notlage m der Landwirtschaft)

1 ) 2 ) 3

Bewilligte Kredite

Getilgt bis 31. Dez. 1933

Ti

Fr

20,000,000

12,000 000

8,000,000

15,000,000

--

15,000,000

82,000,000 57,303,098

-- 28,753,906

82,000,000 28,549,192 *)

?, 555, 900 9,195,289 5,860,900

2 037,932 5,693,035 1,267 296

517,968 3,502,254 4,593,604 !)

37,500 000 2) 12,065,803 !)

16 0*0 41ü

21,469,557 2) 13 065,803 !)

219,600 2,086,527 1)

71,000 --

138 600 2,086 527 ^

5,661,042 !)

--

5,661,042 !)

1

1 740,257 )

Noch zu tilgen !

Fr

--

1 ,740,257 !)

3

304 107 36 847 321

43,459 ) 27,507,091

32,000,000

4,495,176

7,504,824

7,408,220 307,748,064

4,281,576 102,190,914

3,126,644 205,557,150

260,648 !)

9,340,230 |

Verpflichtungen auf Ende September 1934 Abzuglich 20 % Beitrag des Kantons Basel Stadt ) Vom 1 Januar bis Ende September 1934 geleistete Zahlungen

744

Die im Voranschlag der Eidgenossenschaft für das Jahr 1934 eingestellten Kredite zur Tilgung vorstehender Ausgaben belaufen sich auf rund 70 Millionen Franken, so dass auf Ende 1934 immer noch ein Betrag von rund 135 Millionen verbleibt, der in den nächsten Jahren durch Ratenzahlungen getilgt werden muss.

Die Lage erheischt noch gewaltige Anstrengungen, um das finanzielle Gleichgewicht zu erreichen. Geben wir uns indessen nicht der Täuschung hin, dass uns das Enanzprogramm über den Berg gebracht habe. Die Finanzdelegation beschränkt sich hier auf die einzige Bemerkung, der Bundesrat möge nicht bloss der Vermehrung der Einnahmen seine Aufmerksamkeit widmen, sondern sie ebenso nachdrücklich dem Sparprogramm angedeihen lassen. Wir sind überzeugt, dass für die Vereinfachung des Staatshaushaltes noch ein Mehreres geschehen könnte.

3. Die Subventionen.

Sie betrugen 1920 noch 36,s Millionen Franken = 13 % der Gesamtausgaben der Verwaltungsrechnung. In der Rechnung 1933 beliefen sie sich auf 215 (1932 = 174) Millionen Franken = 44,6 % (1932 = 39,2 %) der Gesamtausgaben. Die Steigerung beläuft sich somit auf 41 Millionen Franken = 5,4 %.

Das Finanzprogramm sieht als Eegel einen Abbau von 20 % im Verhältnis zum Budget 1932 vor. Während die Bundesbeiträge im Jahre 1933 mit 215 Millionen wohl den Eekord erreichten, sollen sie 1934 nur noch 164,5 Millionen betragen. Allerdings wird eine wesentliche Verminderung dadurch erzielt, dass die für die Alters- und Hinterbliebenenfürsorge bestimmten Einnahmen aus Tabak und Alkohol, im Betrage von 22,5 Millionen, nun an die Staatskasse übergehen. Anderseits werden 7 Millionen den Kantonen für die Unterstützung bedürftiger Greise, Witwen und Waisen und l Million der «Stiftung für das Alter» zur Verfügung gestellt.

In der Periode von 1913 bis 1933 sind die Subventionen von 22 auf 215 Millionen angestiegen. Die grösste Zunahme erfolgte von 1920 bis Ende 1933, also in einer Zeit, wo der Bund die eidgenössische Kriegssteuer erhoben hat.

Somit haben die Kantone neben ihren Anteilen während der Kriegssteuerperiode einen wesentlichen Teil ihrer Kriegssteuerleistungen in Form von Subventionen durch den Bund wieder zurückerhalten.

745 Die im Jahre 1933 ausgerichteten Subventionen verteilen sich wie folgt: Subventionsempfänger Total

1. Strassen, Verbauungen . . .

2. Forstwesen, Jagd, Vogelschutz.

Fischerei 3. Landwirtschaft (Inbegriffen Getreideversorgung, Alkoholverwaltung vom 1. Januar 1933 bis 30 Juni 1934) 4 Unterricht 5. Gesundheitswesen 6 . Militär-, Turnwesen . . . .

7. Sozial-, Krisenpolitik (inbegriffen Gemeinnützigkeit. Armenfürsorge) .

. .

8. Grundbuchvermessung, Wissenschaft, Kunst, allgemeine Kultur, Handel, Industrie, Verkehr, Rechtswegen, Politik . .

Kantone

Übrige J)

Fr.

Fr.

Fr

6,040,000

15,000

6,055,000 ;

3,417,000

77,000

3,494,000

55,089,000 12,240,000 3,388,000 668,000

36,127,000 1,313.000 269,000 3,827,000

91,216,000 2) 13,553,000 3) 3,657,000*) 4,495,000

26,700,000

36,587,000

63,287,000 5)

3,992,000 111,534,000

2,801,000 81,016,000

6,793,000 192,550,000«)

Der gesetzliche Anteil der Kantone an den Bundeseinnahmen von 29,3 Millionen Pranken (ohne die verfassungsmässige Entschädigung von Fr. 1.060,000 für den Unterhalt der internationalen Alpenstrassen) verteilt sich wie folgt: 1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Fr. 5,493,000 » 1,443,000 » 6,110,000 » 3,253,000 » 10,084,000 2,663,000 >> 332,000 »

Militärpflichtersatz Eidgenössische Patenttaxen Alkoholmonopol , Entschädigung nach Nationalbankgesetz Stempel- und Couponsteuer Kriegssteuer Handelsregistergebühren Insgesamt x

Fr. 29,378,000

) Nicht auf die Kantone verteilbare Subventionen.

) Davon Förderung der Viehzucht Fr. 1,191,798; Förderung des Pflanzenbaues und Bekämpfung von Schädlingen Fr. 1,196,646.

3 ) Davon gewerbliches Bildungswesen Fr. 3,950,446; kaufmännisches Bildungswesen Fr. 3.176,843.

4 ) Davon Bekämpfung der Tuberkulose Fr. 2,842,534.

5 ) Davon Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung Fr. 16,518,872: Arbeitslosenversicherung Fr. 29,089,506.

") Zuzüglich Fr. 22,427,000 als Einlagen in eidgenössische Fonds = total Fr. 214,977,000.

2

746

(Der Benzinzollviertel im Betrage von Fr. 11,981,000 J) findet sich unter den Bundesbeiträgen.)

Die den Kantonen ausgerichteten Subventionen und ihr Anteil an den Bundeseinnahmen machen zusammen den Betrag von Fr. 140,912,000 = 34,4% dieser Einnahmen aus.

Einige Subventionen haben in der Finanzdelegation zu Erörterungen Anlass gegeben. Für unsere Stellungnahme, die jeweilen dem Bundesrat mitgeteilt wurde, waren u. a. folgende Grundsätze wegleitend : 1. Die Ausrichtung neuer, auch nur einmaliger Beiträge verstösst gegen die Weisung der eidgenössischen Eäte, keine neuen Subventionen mehr zuzulassen.

2. Die Tatsache, dass Beiträge in Anwendung des Finanzprogrammes gekürzt wurden, kann niemals die Bewilligung neuer Beiträge rechtfertigen.

Derartige Ausgleiche des Beitragsausfalles würden einer Umgehung jenes Programmes gleichkommen.

3. Von der Bewilligung von Beiträgen, die von den Bäten abgelehnt wurden und mit dem Finanzprogramm schlechthin nicht vereinbar sind, ist Umgang zu nehmen.

4. Die Bewilligung von Beiträgen auf Jahre hinaus beeinträchtigt nicht nur das Budgetrecht der eidgenössischen Eäte, sondern scheint nicht im Interesse der Bundesfinanzen zu liegen. Vom erzieherischen Standpunkt aus ist es sicher wertvoll, wenn die Beiträge nicht auf zu lange Zeit hinaus bewilligt werden.

4. Verschiedenes.

a. Beteiligung an Kongressen und internationalen Veranstaltungen. -- Die gegenwärtige Finanzlage zwingt Behörden und Verwaltung, auf allen Gebieten Einsparungen zu erzielen. Die Finanzdelegation wünscht daher, dass sich der Bundesrat zur strengen Eegel machen möge, bei ausländischen und wohl auch inländischen Delegationen überall dort abzubauen, wo ein solcher Abbau mit der Würde unseres Landes vereinbar ist. Sie erwartet denn auch, dass man inskünftig von der Beschickung von Kongressen und Veranstaltungen Umgang nehme, sofern für unser Land keine zwingende Notwendigkeit besteht, daran vertreten zu sein.

Auch in der Frage der Festsetzung der Taggelder für die Teilnahme an Kongressen und Veranstaltungen im In- oder Ausland sollte grossie Zurückhaltung geübt werden.

b. Transportkosten für Offizierspferde. -- Auf die bedeutenden Transportkosten für Offizierspferde wurde aufmerksam gemacht. Die Pferdestellung könnte billiger gestaltet werden.

x ) Inbegriffen Fr. 1,060,000 Entschädigung für den Wegfall der Zoll- und Brückengelder an die Kantone Uri, Graubünden, Tessin und WalJis.

747

c. N o t u n t e r s t ü t z u n g der Angehörigen von Wehrmännern. -- Im letztjährigen Berichte erwähnten wir, das Militärdepartement sei ersucht worden, bei den zuständigen kantonalen und eidgenössischen Instanzen dahin zu wirken, dass in der Behandlung der Notunterstützungsgesuche eine grössere Gleichmässigkeit herbeigeführt, und dass vor allem auch bestehende Missbräuche nach Möglichkeit beseitigt werden.

Nach der Auffassung des Militärdepartements wäre das beste Mittel, unberechtigter Beanspruchung der Notunterstützung zu begegnen, die Eevision des Art. 24 M.-O. in dem Sinne, dass die Wohngemeinden einen Teil der ausbezahlten Beträge zu leisten hätten. Das würde auch diejenigen Gemeindebehörden zu sorgfältigerer und gewissenhafterer Mitarbeit veranlassen, die in dieser Beziehung zu wünschen übrig lassen.

d. Ausrichtung von Taggeldern an Beamte für Sitzungen am Dienstorte. -- Die Finanzdelegation hat seinerzeit darauf aufmerksam gemacht, dass Bundesbeamte keine Taggelder ausbezahlt erhalten sollen, wenn die Sitzung an ihrem Dienstorte stattfindet. Sie sprach deshalb den Wunsch aus, der Bundesrat möchte die bisherige Praxis ändern. Am 12. Januar 1934 erliess der Bundesrat eine Verordnung liber die Taggelder und Reiseentschädigungen von Kommissionsmitgliedern und Experten, die unserer Anregung Rechnung trägt.

e. Doppelverdiener. -- Es geht nicht an, inmitten der heutigen Arbeitslosigkeit gewisse Fälle von Doppelverdienern zu dulden. Dem Doppelverdienertum sollte auch beim Bund energisch entgegengetreten werden.

/. U n t e r s t ü t z u n g nach Art. 56 des B e a m t e n g e s e t z e s . -- Der Finanzdelegation scheint, dass die Bewilligung von Unterstützungen in Fällen, wo Bundesgelder veruntreut wurden, geradezu einer Prämiierung solcher strafbaren Handlungen gleichkomme. In diesen Fällen sollten grundsätzlich keine Unterstützungen im Sinne von Art. 56 BG verabfolgt werden. Wer sich am Bunde vergriffen hat, soll von ihm nicht noch unterstützt werden.

g. Ausrichtung von A b f i n d u n g s s u m m e n . -- Die im letztjährigen Bericht erwähnte Frage der Zuständigkeit in der Bewilligung von Abfindungen an Bundesbedienstete konnte im Berichtsjahre nicht abschliessend behandelt werden.

IT. Yérkehr mit der eidgenössischen Finanzkontrolle.

Die Finanzdelegation erhielt von der eidgenössischen Finanzkontrolle im Berichtsjahre 306 Revisionsprotokolle zur Einsichtnahme, ebenso die Berichte, welche die Kontrolle über die Wahrnehmungen bezuglich Bureauorganisation und Arbeitsweise zu erstatten hat.

Im abgelaufenen Amtsjahre hat die Delegation von 989 Bundesratsbeschlüssen Kenntnis genommen, die sich auf Budgetkredite und den Finanzhaushalt im allgemeinen beziehen.

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Die von der eidgenössischen Finanzkontrolle verfassten Bevisionsprotokolle sowie ihre mündlichen und schriftlichen Bemerkungen zeigen, wie sehr diese Amtsstelle auf allen Gebieten ihre die Bundesfinanzen schonende Tätigkeit ausübt. Die Finanzkontrolle verdient daher in ihren Bestrebungen zum Schutze der Finanzen lebhaft unterstützt zu werden.

T. Inspektionen.

Im Berichtsjahre 1938/34 wurden folgende Kasseninspektionen und Besichtigungen vorgenommen : Zollämter Basel S. B. B. Frachtgut, Basel Zollfreilager Dreispitz, Bouveret, Buchs (Bhf.), Chiasso, Kreuzungen, Le Locle, Les Verrières, Bomanshorn, Borschach, Schaffhausen, Singen, St-Gingolph, St. Margrethen, Vevey und Zürich-Frachtgut. Die Kasseninspektionen und Besichtigungen erstreckten sich ebenfalls auf die umliegenden Nebenzollämter und Grenzwachtposten.

Militäranstalten: Zeughäuser Brugg, Moudon, Bapperswil, Seewen-Schwyz, Sursee und Thun ; Waffenplatzverwaltung Kloten-Bülach ; Kasernenverwaltung Frauenfeld; Konstruktionswerkstätte Thun; Armeemagazine Thun und Göschenen; Motorwagenparkverwaltung Thun; Pferderegieanstalt Thun; Munitionsdepot Interlaken; Festungsbureau St. Gotthard, Fortverwaltung Andermatt und Monte Ceneri; Militärsanatorium Novaggio.

Hengsten- und Fohlendepot in Avenches, Versuchsanstalt Bern-Liebefeld, Weinbauversuchsanstalt Lausanne und Pully, Bundesgerichtskasse in Lausanne, Postämter Altstätten, Appenzell, Buchs (Bhf.), Chiasso I, Montreux, Nyon, Telephonamt Lugano.

VI. Schlussfolgerung.

Die Finanzdelegation legt Wert darauf, über zwei Punkte, die zur Zeit die wirtschaftlichen Gemüter in der Schweiz lebhaft erregen, hier unzweideutige Erklärungen abzugeben : nämlich über die Stellung zur Frage der Goldwährung und zur Inflation.

Die Finanzdelegation bekennt sich deutlich und klar zum Grundsatze der Goldwährung und zur Aufrechterhaltung der Goldparität. Die Erfahrungen in andern Ländern sind nicht dazu angetan, uns zur Preisgabe der Goldwährung zu verleiten. Sie zeigen uns im Gegenteil, dass durch solche Massnahmen für die Schweiz ein bleibender Gewinn nicht zu erwarten wäre. Wir stimmen dem Bundesrat zu, wenn er die Finanzen unseres Landes nicht durch währungspolitische Experimente, sondern durch eine strenge Wirtschafts- und Finanzpolitik aufrecht erhalten will. Wir begrüssen es ebenfalls, dass sich der Bundesrat auf das Experiment der Freiland-Freigeldtheorie nicht eingelassen hat.

Ihre Finanzdelegation lehnt auch den Gedanken der Inflation mit aller Bestimmtheit ab. Man scheint in gewissen Kreisen unseres Volkes mit dem Gedanken der limitierten und gebändigten Inflation zu spielen ohne sich Eechen-

749 schalt zu geben, was das Ende sein könnte. Wir würden die Inflation als ein Landesunglück betrachten. Diese wurde nicht bloss die Arbeiterschaft, sondern auch den bürgerlichen Mittelstand schwer treffen, unsern Staatskredit gefährden und unserer Volkswirtschaft und dem ganzen Lande Wunden schlagen, von denen es sich in Jahrzehnten kaum erholen könnte.

Den Schlussfolgerungen, die der Vorsteher des Finanz- und Zolldepartementes bei der Behandlung der Staatsrechnung 1933 im Nationalrat gezogen hat, stimmen wir im vollen Umfange zu: Die Finanzlage des Bundes ist nicht so schlecht, dass war bei Anwendung weiser Mässigung in den Ausgaben nicht die Krisenjahre zu überstehen vermöchten, auch wenn noch eine Beine solcher Jahre folgen sollten. Aber unsere Finanzlage ist nicht so gut, dass nicht kritiklose Begehren, wie sie heute leider von verschiedenen Seiten an der Tagesordnung sind, unsern Staat ganzlich zu gefährden vermöchten, wenn nicht der Bundesrat und die Bundesversammlung tatkräftig im Sinne einer Schonung der Bundesfinanzen zusammenwirken.

Bern, den 31. Oktober 1934.

Im Namen der Finanzdelegation der eigenössischen Rate, Der Präsident: A. Messmer, Standerat.

Bundesblatt

86. Jahrg. Bd. III.

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Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommission des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Oktober 1933 bis zum 30.

September 1934. (Vom 31. Oktober 1934.)

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1934

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