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Bundesblatt

86. Jahrgang.

Bern, den 14. Februar 1934.

Band I.

Erscheint wöchentlich. Preis SO Franken im Jahr. W Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- and Postbestellungsgebühr, Einrückungsgebühr : so Rappen die Petitzelle oder dereit Raum, -- Inserate franko an Stämpfli & Cie. in Bern.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die vierzehnte Völkerbundsversammlung.

(Vom 12. Februar 1934.)

Herr Präsident, Hochgeehrte Herren, Wir haben die Ehre, Ihnen unsern Bericht über die vierzehnte Völkerbundsversammlung vorzulegen 1).

I. Einleitung.

Man kann sich der Tatsache nicht verschliessen, dass in dem Augenblick, wo die vierzehnte Völkerbundsversammlung eröffnet wurde, die internationale Zusammenarbeit einen so niedrigen Stand erreicht hatte wie noch nie seit dem *) Der vorliegende Bericht ist nach demselben Plane abgefasst wie die früheren Berichte. Der Bundesrat ist nach Prüfung der Frage zu dem Schluss gekommen, dass es nicht angebracht sei, die alljährlichen Berichte über die Völkerbundsversammlung durch weiter auseinanderliegende Berichte über die gesamte Tätigkeit des Völkerbundes innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu ersetzen, wie dies in einem Postulat des Nationalrates vom 9. März 1933 vorgesehen war. Wir sind mit der Kommission des Ständerates, die ihrerseits das oben erwähnte Postulat geprüft hat, der Ansicht, dass es von Nutzen sei, an der bisherigen Praxis festzuhalten. Die Bundesversammlung wünscht gewöhnlich, über die Haltung des Bundesrates und seiner Delegation in Genf bei jeder Völkerbundsversammlung Aufschluss zu erhalten, und es scheint ihr ohne Zweifel nützlich, auf diese Art jedes Jahr in der Lage zu sein, ihre Meinung über die Politik der Schweiz im Völkerbund zu äussern. Diese Politik bietet übrigens den Ratsmitgliedern, die es wünschen, Gelegenheit, alle politischen oder anderweitigen Tätigkeitsgebiete des Völkerbundes, also auch diejenigen, an denen unser Land nicht direkt beteiligt ist, zur Sprache zu bringen. Der Rahmen unseres Berichts ist in dieser Hinsicht keineswegs einschränkend.

Wie wir ihn alljährlich den gesetzgebenden Räten unterbreiten, berührt unser Bericht beinahe die Gesamtheit der im Völkerbund behandelten Fragen. Die Lücken, die er manchmal aufweist, erklären sich in den meisten Fällen daraus, dass der Bundesrat sich vorbehält, gewisse Fragen in einem besondern Bericht zu behandeln. Dies ist z. B. der Fall in der Abrüstungsfrage. Es ist das also nur eine einstweilige Lücke, die früher oder später ausgefüllt wird.

Bundeablatt, 86, Jahrg. Bd. I.

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Kriege. Der Völkerbund, als die neueste und ausgeprägteste Form der Völkerverständigung, hatte einen Misserfolg nach dem andern erlitten. Auf drei Gebieten namentlich, wo die Welt mit Ungeduld und manchmal mit Bangen positive Ergehnisse erwartete, hatte er versagt. Er hatte versagt in den Ebenen der Mandschurei; er hatte versagt an der Wirtschafts- und Währungskonferenz in London; er hatte endlich versagt auf dem Gebiete der Beschränkung und Herabsetzung der Rüstungen. Diese fortgesetzten Misserfolge hatten ihm einen empfindlichen Stoss versetzt. In manchen Ländern beschuldigte ihn die öffentliche Meinung der Ohnmacht. Für viele war der Friedens weg nach Genf versperrt.

Diese betrübliche Feststellung machte bei der Eröffnung der Versammlung der amtierende Ratspräsident, Herr Mowinckel, selbst. «Fünfzehn Jahre nach dem brudermörderischen Verbrechen, genannt Weltkrieg,» so rief er aus, «müssen wir mit Beschämung feststellen, dass wir noch kaum zu einer bessern Verständigung, zu einer reihern Luft, zu einer gesundern Mentalität unter den Völkern gelangt sind. Im Gegenteil, der Gedanke an den Krieg, die Möglichkeit eines Krieges sind immer noch da und lasten auf der Zukunft wie eine immer gegenwärtige Drohung. Die ungerechte, wenn auch natürliche Folge ist, dass allgemein dem Völkerbund, auf den so grosse Hoffnungen gesetzt worden waren, die Schuld zugeschoben wird.» Tatsächlich wurde die Versammlung in einer gedrückten und mutlosen Stimmung eröffnet, aber sie wurde doch eröffnet.,. Man bediente sich immerhin nach wie vor der Methoden des Völkerbundes. Konnte man denn anders handeln? Wäre es möglich gewesen, ein besseres Mittel der internationalen Zusammenarbeit zu finden? Womit konnte es ersetzt werden?

Die neu eröffnete Versammlung bildete sich nicht ein, wirksame Mittel zur Besserung der augenblicklichen Lage finden zu können. Aber so -wie der Völkerbund war, dadurch, dass er zur vereinbarten Zeit zusammentrat und sich unter Benutzung bewährter Arbeitsmethoden ungesäumt an die Arbeit machte, bewies er noch einmal, dass er, richtig verstanden und angewandt, aller Kritik zum Trotz, ein ausserordentlich wertvolles Gebilde darstellt.

Diese vierzehnte Versammlung hätte mehr leisten können. Sie hätte es auch zweifellos getan, wenn nicht Probleme von grundlegender Bedeutung, wie die Abrüstung und die
Wirtschaftskrise, ihrem Bereich entzogen worden wären, da sie anderswo und unter Mitwirkung von Staaten, die dem Völkerbund fern geblieben sind, behandelt wurden. An keinem Übel krankt der Völkerbund wohl mehr als daran, dass er nicht wirklich universell ist. Wenn alle Staaten, die den Frieden ersehnen, -- kein Zweifel, dass sie es alle tun -- ihren Platz in Genf hätten, wäre der Friede sehr wahrscheinlich gesichert ; jedenfalls wäre er gefestigter.

II. Instruktionen der schweizerischen Delegation.

Nach Prüfung der wichtigsten auf der Tagesordnung stehenden Fragen und auf Grund eines Vorschlages des Politischen Departements, das sich zuvor

235 mit der schweizerischen Delegationx) in Verbindung gesetzt hatte, hatte der Bundesrat folgende Instruktionen festgesetzt: 1. Allgemeine Haliimg der Delegation. Die Delegation wird sich auch fernerhin die Grundsätze zur allgemeinen Richtschnur nehmen, die für die Politik der Schweiz im Völkerbünde bisher massgebend waren.

Sollte die Delegation in Fragen, die diese Politik betreffen, keine Instruktionen besitzen, so wird sie die Entscheidung des Bundesrates einholen.

2. Fortschreitende Kodifizierung des Völkerrechts. Diese Frage ist in diesem Jahr nicht auf der Tagesordnung vorgesehen ; sollte sie aber dennoch zur Sprache kommen, so wird sich die Delegation an die Instruktionen des letzten Jahres halten.

3. Revision des Statuts des ständigen internationalen Gerichtshofes. Das revidierte Statut ist mangels Batifizierung von elf aussereuropäischen Staaten noch nicht in Kraft getreten. Die Delegation wird sich, wie letztes Jahr, jeder Massnahme anschliessen, durch die das Inkrafttreten des Protokolls vom 14. September 1929 beschleunigt werden könnte.

4. Anpassung des Völlcerbundsvertrages an den Vertrag über den Verzicht auf den Krieg. Der Bundesrat erneuert seine frühem Instruktionen. In Anbetracht der diesem Problem anhaftenden Schwierigkeiten hält er es, wie letztes Jahr, für richtiger, die Lösung zu verschieben, bis sich die politischen Verhältnisse für eine so einschneidende Neuerung besser eignen.

5. Staatsangehöriglceit der Frau. Da diese Frage im vergangenen Jahr zu lebhaften Erörterungen Anlass gab, bei denen sich für die Mehrzahl der Regierungen die Unmöglichkeit herausstellte, derzeit neue Verpflichtungen einzugehen, wäre es angezeigt, es dieserhalb bei der in der letzten Versammlung gefassten Resolution bewenden zu lassen.

6. Strafrechts- und Strafvollzugs]lragen.

a. Behandlung der Sträflinge. Nachdem die internationale Kommission für Strafrechts- und Gefängniswesen von den durch mehr als vierzig Regierungen gemachten Bemerkungen Kenntnis genommen hatte, unterzog sie die für die Behandlung der Sträflinge ausgearbeiteten Kegeln einer Nachprüfung. Da diese Arbeit nicht zu Ende geführt ist, behält sich der Bundesrat vor, gegebenenfalls später auf diese Frage zurückzukommen.

b. Vereinheitlichung des Strafrecbts und Zusammenarbeit der Staaten in der Verhütung und Bekämpfung des
Verbrechertums. Der Völkerbund hat grosse Dienste geleistet, indem er gewisse dem internationalen Strafrecht angehörige Materien, wie den Frauen- und Kinderhandel, die Sklaverei, den Schleichhandel mit Betäubungsmitteln und die Falschmünzerei, durch internationale 1 ) Der Bundesrat hat die schweizerische Delegation folgendennassen bestellt: Delegierte: Herr Bundesrat Giuseppe Motta, Chef der Delegation, » William Rappard, Direktor des Universitätsinstituts für höhere internationale Studien, » Walter Stucki, Direktor der Handelsabteilung; Stellvertretende Delegierte: Herr Ständerat Robert Schöpfer, » Camille Gorgé, I. Sektionschef beim Politischen Departement; Generalsekretär : Herr Camille Gorgé; Sekretär: Herr Philippe Butter, juristischer Beamter beim Politischen Departement.

236 Verträge geregelt hat. Er wird noch weitere Dienste leisten können auf Gebieten, wo eine internationale Verständigung zur gemeinsamen Unterdrückung bestimmter Delikte notwendig scheinen wird. Die Frage, ob die Intervention des Völkerbundes auf dem Gebiete des Strafrechts verallgemeinert und bis zur Vereinheitlichung dieser Rechtsmàterie, die mehr als jede andere dem Territorialprinzip unterworfen ist, fortgeführt werden soll, ist derzeit umstritten. Die Schweiz ist grundsätzlich der sich anbahnenden Bewegung für eine fortschreitende Vereinheitlichung des Strafrechts und eine Zusammenarbeit zur Verhinderung und Unterdrückung des Verbrechertums nicht abgeneigt, doch erachtet sie es als angezeigt, ihre Haltung hinsichtlich der Zweckmässigkeit der vorgeschlagenen und in Aussicht genommenen Massnahmen vorzubehalten, um so mehr als die Vereinheitlichung unseres eigenen Strafrechts noch nicht abgeschlossen ist.

7. Beschränlcung und Herabsetzung der Rüstungen. Möglicherweise wird dies Frage, mit der sich eine andere Konferenz zu befassen hat, von der Versammlung nicht behandelt werden. Angesichts der Schwierigkeiten, auf welche die Abrüstung stösst, könnte indessen auch der Fall eintreten, dass gewisse Delegationen erneut auf die Notwendigkeit dringen, in kürzester Frist die Durchführung des Artikels 8 des Völkerbundsvertrages sicherzustellen. Sollte die Frage so gestellt werden, wird die schweizerische Delegation alle Massnahmen. unterstützen, die geeignet sind, die Wiederaufnahme und den Àbschluss der Arbeiten zu erleichtern.

·8. Flugplatz für den Völkerbundssitz. Die Frage war letztes Jahr umständehalber vertagt worden. Das nämliche wird dieses Jahr geschehen müssen, da die Besprechungen zwischen den schweizerischen Behörden und den Vertretern des Völkerbundes stillschweigend aui einen für die Wiederaufnahme des Ausbauprojektes des günstigeren Flughafens in Cointrin bessern Zeitpunkt verschoben worden sind.

9. Sklaverei. Die Delegation wird sich wiederum für eine möglichst genaue Anwendung des Abkommens über den Sklavenhandel vom 25. September 1926 aussprechen. Zu diesem Zwecke wird sie den erforderlichen Krediten für die Errichtung und Einberufung der Kontrollkommission, deren Gründung von der letzten Versammlung beschlossen wurde, zustimmen.

10. Minderheiten. Der Bundesrat ist in Bestätigung
seiner frühern Instruktionen der Ansicht, dass der Völkerbund auch weiterhin seine ganze Aufmerksamkeit und seine Sorgfalt diesem heikein Problem widmen müsse.

11. Studienkommission -für die europäisclie Union. Der in unsenn Memorandum vom 4. August 1930 dargelegte Standpunkt hat sich nicht geändert. Der Bundeerat bleibt. daher den Massnahmen günstig gesinnt, die im Rahmen des Völkerbundes in Aussicht genommen werden könnten, um den Schwierigkeiten unseres Kontinents zu begegnen.

12. Mitarbeit der Presse am Ffiedenswerk. Diese Präge, mit der sich eine von der spanischen Regierung auf Oktober nach Madrid einberufene Konferenz befassen soll, wird voraussichtlich von der Versammlung nicht behandelt werden. Gegebenenfalls könnte die Delegation besondere Weisungen einholen.

13. Technische Organisationen des Völkerbundes. Die Delegation hat wie gewohnt den Gutachten und Berichten der eidgenössischen Departemente über die Tätigkeit dieser Organisationen Rechnung zu tragen.

14. Handel mit Betäubungsmitteln, Da das Abkommen vom 13. Juli 1931 zur Beschränkung der Herstellung und zur Regelung der Verteilung der Betäubungsmittel am 9. Juli 1933 in Kraft getreten ist, wird sich die Schweiz an allen Massnahmen beteüigen, die dessen tatsächliche Anwendung bezwecken, um wirksam zum Kampfe gegen den Schleichhandel mit Betäubungsmitteln, dessen verhängnisvolle Wirkungen sich noch in zahlreichen Ländern bemerkbar machen, beizutragen.

15. Rechnungsa))legung und Voranschlag. Unter Vorbehalt der Aufschlüsse und Begründungen, die von, den Verwaltungen des Völkerbundes zu verlangen wären,

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wird die Delegation ermächtigt, die geprüften Abrechnungen für das vierzehnte Rechnungsjahr zu genehmigen und dem Voranschlag, so wie er aus den Verhandlungen der Versammlung hervorgeht, zuzustimmen.

Wie in den vergangenen Jahren wird sich die schweizerische Delegation den Bemühungen anschliessen, die unternommen werden dürften, um die Ausgaben nach Massgabe der Bedürfnisse des Völkerbundes herabzusetzen.

Der Bundesrat ist in dieser Beziehung der Ansicht, dass Einschränkungen in dein der Versammlung unterbreiteten, 30 Millionen übersteigenden Voranschlag noch möglich sind. Die gegenwärtige Krise macht strengste Sparsamkeit zur gebieterischen Pflicht.

16. Rückständige Beiträge. Die nicht bezahlten Beiträge erreichten am 81. Dezember 1932 den Betrag von 24 Millionen. Diese Summe ist besorgniserregend, und alle Anstrengungen müssen unternommen werden, um von den säumigen Staaten die Bezahlung ihrer Beiträge zu erreichen. Es geht nicht an, dass einzig ein Teil der Mitgliedstaaten für die Kosten eines Bundes aufkommen soll, dessen Vorteile alle gemessen.

17. Rationalisierung und Zusammenlegung der Dienstzweige des Sekretariats wild, des internationalen Arbeitsamtes. Es ist anzuerkennen, welche Vorteile im Hinblick auf Einsparungen die wohlüberlegten Rationalisierungsmethoden bieten, die in den zahlreichen Dienstzweigen des Sekretariats und des internationalen Arbeitsamtes angewandt werden. Die schweizerische Delegation wird sich allen Bemühungen anschliessen, die eine Beschränkung des Voranschlages durch Rationalisierung und Zusammenlegung der Dienstzweige gemäss der Resolution der letzten Versammlung zu erreichen suchen. Es ist jedoch zu befürchten, dass Rationalisierungsmassnahmen nicht genügen werden, um die finanzielle Lage des Völkerbundes zu sanieren. Es sollten gleichzeitig Massnahmen getroffen werden, um die gegenwärtigen Gehälter angemessen herabzusetzen, da diese Gehälter zu einem Zeitpunkt festgesetzt worden sind, wo die Lebenskosten in Genf höher waren als heute und das Personal noch nicht die Vorteile von Ruhegehältern genoss.

18. Bau der neuen Völkerbundsgebäulichkeiten. Nachdem der Rohbau seit einiger Zeit beendigt ist, wird die schweizerische Delegation gegebenenfalls jeden Vorschlag zur. Beschleunigung der Arbeiten unterstützen, damit der Völkerbund möglichst bald über den
«Ariana»-Palast verfügen kann.

19. Wahlsystem für den Völkerbundsrat. Der Bundesrat ist einer Vermehrung der Ratsmitglieder eher abgeneigt. Ein zu zahlreicher Rat böte ernste Unzukömmlichkeiten. Er würde daher die Beibehaltung des status quo vorziehen in der Meinung, es sollte eine Lösung gefunden werden, nach der alle Staaten, die es wünschen, abwechslungsweise dem Rate angehören können. Sollte es jedoch unmöglich sein, zu einer Lösung zu gelangen, die den Ungleichheiten des gegenwärtigen Systems begegnet, so würde sich der Bundesrat mit einer Vermehrung der Ratsmitglieder abfinden. Falls zu wählen wäre zwischen einem Hate aus dem die Staaten, die nicht gewissen Staatengruppen angehören, für immer ausgeschlossen wären, und einem zahlreicheren Rate, in den jedoch alle Staaten nach und nach gemäss dem Grundsatz der Staatengleichheit einen Sitz einnehmen könnten, so würde der Bundesrat einem erweiterten Rate den Vorzug geben.

20. Ratswahlen. Die Delegation wird wie gewohnt vor aer Wahl der neuen Ratsnutglieder um Weisungen einkommen.

III. Eröffnung der Versammlung und allgemeine Aussprache.

Gemäss Artikel l ihrer Geschäftsordnung [und [in Ansehung dessen, dass der zweite Montag auf ein Datum nach dem 10. September fiel, hätte die Versammlung am ersten Montag des Monats September zusammentreten

238 sollen. Es wurde jedoch nach Befragung der Völkerbundsmitglieder beschlossen, die Versammlung erst auf Montag den 25. September einzuberufen.

Sie wurde denn auch am bezeichneten Tage von Herrn Mowinckel (Norwegen), dem amtierenden Batspräsidenten, eröffnet. Vierundfünfzig Staaten hatten Delegierte entsandt. Drei waren nicht vertreten: die Bepublik Argentinien, Honduras und Japan. Nach der Eede des Herrn Mowinckel, der ein eher düsteres, wenn auch zutreffendes Bild der internationalen Schwierigkeiten entwarf, aber «trotz den momentanen Enttäuschungen und der allgemeinen Mutlosigkeit» seine Hoffnung auf das «wunderbare Gebilde», wie es der Völkerbund darstellt, nicht aufgab, wählte die Versammlung Herrn Te Water, den Delegierten Süd-Afrikas, zum Vorsitzenden. Nach Genehmigung der Tagesordnung und Bildung der verschiedenen Kommissionen *) und ihrer Bureaux a) konnte die Versammlung mit der Arbeit beginnen; zuvor hatten die Herren de Madariaga und Motta in einem Nachruf namens des Völkerbundes zweier glühender Anhänger des Völkerbundsgedankens, des Herrn Agüero y Bethancourt und des Grafen Apponyi, gedacht.

Vor Eröffnung der allgemeinen Aussprache über die seit der 13. Session der Versammlung bewältigte Arbeit des Völkerbundes verlas der Vorsitzende eine Botschaft der argentinischen Eegierung, womit der endgültige Beitritt Argentiniens zum Völkerbund bekanntgegeben wurde. Die Versammlung nahm mit Genugtuung davon Kenntnis; der Wiedereintritt Argentiniens kann in der Tat die Wirksamkeit und das Ansehen des Völkerbundes nur erhöhen.

Gegen alle Erwartung war die allgemeine Aussprache ziemlich lebhaft.

Sechzehn Bedner ergriffen das Wort. Wie üblich wurden alle vom Völkerbund 1 ) Es waren fünf Kommissionen, da die dritte dieses Jahr wiederuin nicht gebildet worden war. Die Fragen, die sie vornehmlich behandelte, fallen jetzt in das Gebiet der Abrüstungskonferenz. Die fünf Kommissionspräsidenten waren: 1. K o m m i s s i o n (Beohtsf rageii) : Herr Bundesrat Motta; 2. Kommission (technische Organisationen): Herr Carton de Wiart (Belgien); 4. Kommission (Voranschlag): Herr Fotiteh (Jugoslawien); 5. Kommission (soziale und humanitäre Fragen): FrLHesselgren (Schweden); G.Kommission (politische Fragen): Herr de Madariaga (Spanien).

3 ) Das Bureau bestand aus dem Präsidenten, den fünf Präsidenten der
Kommissionen, den 6 besonders bezeichneten Vizepräsidenten, Herren Daladier (Frankreich), von Neurath (Deutschland), Aloisi (Italien), Castillo Najera (Mexiko), Sir John Simon (Grossbritannien) und Ali Khan Foroughi (Persien), sowie dem Präsidenten der Tagesordnungskommission (Herr Mikoff, Delegierter von Bulgarien) und dem Präsidenten der Kommission zur Kontrolle der Vollmachten (Herr Salnais, Delegierter von Lettland).

239 behandelten -wichtigem Probleme und überhaupt alle Fragen erörtert, die die Zukunft der Völkergemeinschaft berühren.

Die Abrüstung nahm in der allgemeinen Aussprache einen hervorragenden Platz ein. Der erste britische Delegierte wies mit besonderem Nachdruck auf dieses für den Frieden und das Gedeihen der Welt grundlegende Problem hin.

«Der wirtschaftliche Aufstieg», erklärte er, «kann, falls keine Beruhigung und Besserung der politischen Lage eintritt, keine grossen Fortschritte machen.

Der Handelsverkehr steht in engster Verbindung mit dem internationalen Vertrauen, und das gegenseitige Misstrauen zwischen Nachbarstaaten legt dorn Wiederauf stieg ein ernstliches Hemmnis in den Weg... Kein Stimulans wäre wirksamer als der Abschluss einer Abrüstungskonvention». Wie er beifügte, liegt ein gebieterischer Grund vor, rasch abzuschhessen; denn man «erschrickt bei der Wahrnehmung, wieviel Zeit schon verstrichen ist, ohne dass eine feste, neue Grundlage für den Frieden geschaffen worden wäre». Der erste Delegierte Schwedens, Herr Sandler, ist derselben Ansicht, bemerkt aber, dass auf alle Fälle, welches auch der Erfolg der Konferenz sein möge, «die Verpflichtungen von Artikel 8 des Paktes allen Mitgliedern des Völkerbundes gegenüber ihre volle Kraft bewahren sollen». In bezug auf den Grundsatz der Staatengleichheit führt der Vertreter Schwedens aus, «dass es sich keineswegs um die frühere juristische und absolute Gleichheit handle». «Was wir in Zukunft brauchen», erklärt er, «ist die unter Kontrolle gestellte Gleichheit, Wir haben erfahren, was die Gleichheit früherer Zeiten bedeutet; es war bloss das Eecht für einen jeden Einzelnen, ganz nach eigenem Belieben zu handeln, und wir kennen die verhängnisvollen Folgen dieses Systems...

Die Vorkriegsgleichheit, das ist die brudermörderische Brüderlichkeit der Kriegszeiten.» Mit andern Eednern bedauerte Herr Dollfuss «den Hang der Staaten, nur ihren eigenen Interessen nachzuleben und sich auf sich selbst zurückzuziehen». «Auf diesem Wege», erklärte der österreichische Bundeskanzler, «kann die Menschheit ihr Heil nicht finden.» «Es ist unergründlich,» bemerkte der Delegierte Uruguays, «welche unglücklichen Triebe die Völker haben Bahnen einschlagen lassen, die sie zu einem immer engherzigeren Nationalismus führen, zu einer wahren Autarkie auf dem Gebiete
der Tarife und der Zollhemmnisse aller Art, wobei der internationale Handelsverkehr und mit ihm jegliche Hoffnung auf Besserung und Bettung dahinsiecht.» Mehrere Länder gaben ihrer Enttäuschung über das Scheitern der Londoner Wirtschafts- und Währungskonferenz Ausdruck; trotz den ungünstigen Verhältnissen, unter denen diese Konferenz eröffnet worden war, hatte man doch von ihr eine gewisse Erleichterung der gegenwärtigen Zustände gehofft. Dieser Misserfolg oder diese «Niederlage», um mit dem Delegierten Irlands zu sprechen, hat bedauerliche Folgen gezeitigt. «Überall», erklärte Herr v. Graeff (Niederlande), «erhebt der Nationalismus das Haupt und verdrängt den Internationalismus ... Trotz der innern Überzeugung, der heute befolgte Weg müsse notwendigerweise zum Buin führen, glaubt jeder Staat, diese Richtung ein-

240 schlagen zu müssen, da er fürchtet, sonst von den andern erdrückt zu werden.

Wie soll man aus diesem wirtschaftlichen Irrgarten herauskommen, solange man sich nicht zu gegenseitigen Zugeständnissen bereit findet ?» Die Eedner wiesen in dieser Hinsicht mehr auf das Übel als auf das Heilmittel hin. Dies ist indessen leicht erklärlich, denn das Heilmittel ist längst bekannt. Da man es jedoch nicht anwenden will, hält die Krankheit an. Die Rettung liegt einzig in einer wirklichen internationalen Zusammenarbeit.

«Dieses ganze "Werk, mit dessen Zerstörung man begonnen hat», betonte der niederländische Delegierte, «wird eines Tages wieder aufgebaut werden müssen, denn trotz allem gehört die Zukunft der internationalen Solidarität.» Auch der Vertreter Frankreichs ist dieser Ansicht ; er hält indessen dafür, dass die grossen Konferenzen, deren Unterbrechungen oder schleppender Gang zum allgemeinen Pessimismus so viel beigetragen haben, bei besserer Vorbereitung weit erfolgreicher gewesen wären. Nach der Ansicht des Delegierten Indiens liegt das Übel tiefer. Er glaubt «einen deutlichen Wandel in den Anschauungen und den Aussichten für die Zukunft» zu erkennen. Es kommt ein neuer Geist auf, sagt er; es ist, als ob die Greuel des Krieges in Vergessenheit geraten wären.

Zweifellos ist die Begeisterung für die Aufrechterhaltung des Friedens im Abnehmen begriffen. «Allerdings wünscht niemand einen neuen Krieg, aber der leidenschaftliche Wille, ihn zu ächten, lässt sich nicht mehr feststellen.» Andere Tatsachen haben sich übrigens zu denen gesellt, die bereits das allgemeine Vertrauen und somit die Grundlagen des Friedens erschüttert hatten.

Das Minderheitenproblem ist, wenn auch in neuer Gestalt, d.h. der Judenfrage, wieder aufgetaucht. Der erste Delegierte Schwedens gab dem Bedauern Ausdruck, das ihn angesichts der Sachlage erfasse. «Jeder Versuch, der die Spaltung der Menschheit in besondere Arten bezweckt oder bewirkt», führte er aus, «richtet sich gegen die Grundlagen unserer Gesellschaft. Die prinzipielle Ungleichheit zwischen den Menschen zu verkünden, kommt einer Verneinung des Völkerbundes gleich.» Der Delegierte Haitis möchte das ganze Problem in seiner Gesamtheit neu geprüft wissen. Von dem Gedanken ausgehend, dass « der durch die Minderheitenabkommen festgelegte internationale Schutz der Menschen-
und Bürgerrechte dem Rechtsempfinden der heutigen Welt entspreche», empfiehlt er den Abschluss eines «weltumfassenden Abkommens»; dieses Abkommen müsste den Schutz der Menschen- und Bürgerrechte in der Weise verallgemeinern, dass «jedem Bewohner eines Staates das Recht auf vollen und ganzen Schutz seines Lebens und seiner Freiheit gewährleistet wird, dass alle Bürger eines Staates vor dem Gesetze gleich sind und dieselben bürgerlichen und politischen Rechte gemessen, ohne Unterschied Von Eassen, Sprachen und Religion». Der Aussenminister der Niederlande betrachtet das Problem der deutschen Flüchtlinge Vom rein praktischen Gesichtspunkt aus und äussert den Wunsch, der Völkerhund möge geeignete Massnahmen ergreifen, «um diese Flüchtlinge in verschiedenen Staaten unterzubringen, ohne dadurch der heimischen Wirtschaft dieser Länder Eintrag zu tun». Seiner Ansicht nach handelt es sich hier um

241 eine «wirtschaftliche, finanzielle und soziale Frage, deren Lösung nur durch internationale Zusammenarbeit gefunden werden kann».

Wenn auch alle Eeden den Stempel eines bei der gegenwärtigen Lage leider nur zu berechtigten Pessimismus tragen, so betonen sie doch auch -wiederum, welchen Nutzen man aus einem diplomatischen Wertzeug, wie es der Völkerbund ist, ziehen könnte. Wohl hat dieses Werkzeug nicht alle Erwartungen erfüllt, aber wer trägt daran die Schuld?

Verschiedene Bedner haben, wie dies unser erster Delegierter letztes Jahr schon getan, hatte, hervorgehoben, dass die Verantwortlichkeit nicht auf den Völkerbund als solchen, sondern auf dessen Mitglieder falle. «Nicht der Mechanismus des Völkerbundes ist fehlerhaft», sagte der- irländische Delegierte, «nicht er hat versagt.» Wenn der Völkerbund nicht den erwarteten Erfolg gezeitigt hat, so ist der Grund darin zu suchen, dass man «diesen Mechanismus nicht voll auswerten wollte». Nach Ansicht des Herrn O'Kelly «hegt die Verantwortlichkeit offensichtlich bei den Grossmächten, die durch ihre Bedeutung und ihre Hilfsquellen einen entscheidenden Einfluss auf die Weltangelegenheiten ausüben».

Welches auch die Ergebnisse und wem auch die Verantwortlichkeit zuzuschreiben seien, allgemein ist man der Ansicht, es müsse am Völkerbundsgedanken festgehalten werden. Alle Bedner beteuerten in dieser Hinsicht ihren festen Glauben an die auf dem Völkerbund fussende internationale Zusammenarbeit. Herr Salnais, Aussenininister Lettlands, erklärte: «Die öffentliche Meinung aller Staaten muss sich der Wahrheit bewusst werden, dass dem Völkerbund eine wesentliche Sendung zukommt, nämlich die bestehende internationale Ordnung aufrechtzuerhalten, und dass für die Erfüllung dieser Aufgabe der Völkerbund weder entbehrt noch durch eine andere Einrichtung ersetzt werden kann.» «Seien wir unbesorgt», sagte Herr Paul-Boncour, «die Völker haben so stark unter gewaltsamen Lösungen gehtten, dass sie zu uns halten werden. Sie werden dem Völkerbund ihr Vertrauen bewahren, wenn der Völkerbund das Vertrauen in sich selbst bewahrt.» Der Vertreter Spaniens sieht in der jetzigen Lage allenthalben nur Anzeichen der Unordnung, wirtschaftliche, politische, geistige Unordnung und Unordnung in den Methoden. Es ist ein schwerer Misserfolg für den Völkerbund, aber Herr de Madariaga
ist ob dieser Niederlage nicht allzusehr beunruhigt. «Der Völkerbund kann nicht scheitern», ruft er aus, «denn er ist aus der menschlichen Vernunft geboren.» Im Laufe der allgemeinen Aussprache schritt die Versammlung zur Wahl dreier neuer nichtständiger Batsmitglieder für eine Dauer von drei Jahren.

Die Amtsdauer von Guatemala, Irland und Norwegen war abgelaufen. Argentinien, Australien und Dänemark traten an deren Stelle; sie erzielten alle ungefähr die gleiche Stimmenzahl. Eine Woche später erfolgte die Wahl eines vierten Mitgliedes, und zwar auf Antrag der ersten Kommission hin,-- auf die wir unten noch zurückkommen werden --, des Inhalts, es sei provisorisch für die Zeitspanne von 1983 bis 1986 ein zehnter, nichtständiger Eatssitz zu schaffen.

242 Es waren zwei Anwärter für den neuen Sitz vorhanden: Portugal und die Türkei. Portugal, auf dessen Anregung hin dieser zehnte Sitz geschaffen worden war, wurde mit 30 Stimmen gewählt. Die Türkei erzielte 20 Stimmen l).

Die Versammlung wurde am 25. September eröffnet und endigte am 11. Oktober mit der Schlussrede des Vorsitzenden. Es waren neun Plenarsitzungen abgehalten worden. Nach einem kurzen Eückblick auf die Arbeiten der Versammlung sehloss Herr Te Water in hoffnungsvollem Ton, erliess aber zugleich die eindringliche Mahnung an die Eegierungen, vorab an diejenigen der Grossmächte, «von einer Politik der Furcht und des Grolles zu einer Politik der Grossmut» überzugehen.

IV. Kommissionsarbeiten -).

A. Studienkommission für die Europäische Union.

Die Kommission ist dieses Jahr nicht zusammengetreten. Es tagten bloss zwei Sachverständigenausschüsse; ein Ausschuss hatte die Aufgabe, im Anschluss an die Konferenz von Stresa «die Vorschläge betreffend die Fonds für die Währungsnormalisierung und für die Getreiderevalorisation» zu prüfen; der andere Ausschuss sollte «die Entwicklungsmöglichkeiten des Orienttabakmarktes» untersuchen 3). Jeder der beiden Ausschüsse hatte einen Bericht über sein Arbeitsgebiet verfasst, aber weder der eine noch der andere war zu einem schlüssigen Ergebnis gelangt.

Es musste festgestellt werden, dass die Umstände der Kommission nicht erlaubt hatten, seit letztem Jahre zusammenzutreten; das Bureau der Versammlung schlug daher vor, das Mandat der Kommission 4) einfach für das 1 ) Der Völkerbundsrat setzt sich also folgendermassen zusammen: Ständige Mitglieder: Nichtständige Mitglieder: Deutschland China Frankreich Spanien Grossbritannien Panama Italien Mexiko Japan Polen Tschechoslowakei

Argentinien Australien Dänemark Portugal.

2 ) Die Vertretung der Schweiz in den Kommissionen war wie folgt geordnet: 1. Kommission: Herr Gorgé (Stellvertreter: Herr Motta) 2.

» » Stuoki ( » .

» Schöpfer) 4.

» » Rappard ( » » Gorgé) 5.

» » Schöpfer ( » » Stucki) 6.

» » Motta ( » » Rappard).

3 ) Die Schweiz war in beiden Ausschüssen vertreten; im ersten durch Herrn Bachmann, Präsidenten des Direktoriums der Nationalbank; im zweiten durch Herrn Reinhard, von der Oberzolldirektion.

4 ) Der Präsident der Kommission ist Herr Herriot (Frankreich) und die beiden Vizepräsidenten sind die Herren Motta und Politis (Griechenland).

243 kommende Jahr zu bestätigen und den Bericht der Konimission in die Tagesordnung der nächsten Völkerbundssession aufzunehmen. Sein Besolutionsentwarf wurde einstimmig angenommen1).

B. Rechtliche Fragen.

Diese Fragen wurden wie üblich von der 1. Kommission behandelt. Es waren vier an der Zahl: Vermehrung der Eatsmitglieder um einen nichtständigen Sitz, Vereinfachung des Verfahrens in der Versammlung, Vereinheitlichung des Strafrechts und Zusammenarbeit der Staaten bei der Verhütung und Bekämpfung des Verbrechertums; Staatsangehörigkeit der Frau.

1. Vermehrung der Ratsmitglieder um einen nichtständigen Site. Diese Frage ist nicht neu. Sie war 1930 auf Antrag Portugals aufgeworfen worden ; Portugal beklagte sich, dass ihm der Zugang zum Eate stets verschlossen gewesen sei, und tat ohne Mühe dar, dass dem immer so sein würde, solange das System der Vertretung der Staatengruppen nicht abgeändert oder erweitert werde. Wir verweisen auf die einschlägigen Ausführungen in unserm Bericht über die 12. Völkerbundsversammlung 2), Gemäss dem von dieser Versammlung gefassten Beschluss ernannte der Eat ein Sonderkomitee, das das gesamte Problem untersuchte und seine Anträge der letzten Versammlung unterbreitete.

Das Komitee erkannte einstimmig die Berechtigung der portugiesischen Beschwerden an. Es war der Meinung, dass «ein solcher de f acto-Ausschluss einer grossen Anzahl von Mitgliedern aus dem Völkerbundsrat zu ernsten Bedenken Anlass gebe». Es sah jedoch ein, dass «es sehr schwierig, wenn nicht unmöglich wäre, zu der erforderlichen Einigung zu gelangen, die es erlauben würde, das bestehende System betreffend die Vertretung der Staatengruppen innerhalb des Eates abzuändern». Daher war die Mehrheit des Komitees der Ansicht, «die Lösung müsse augenblicklich in der Vermehrung der Zahl der nichtständigen Sitze gesucht werden». Nach ziemlich mühsamen Verhandlungen kam man schliesslich dahin überein, den Antrag zu stellen, «dass für die Zeit von der Wahl der nichtständigen Batsmitglieder an der Versammlung von 1933 bis zur Wahl derselben Mitglieder im Jahr 1986 die Anzahl der Sitze der nichtständigen Eatsmitglieder provisorisch von 9 auf 10 erhöht werden solle; dabei hatte es die Meinung, dass gegen Ende dieser Frist die Frage der Zahl der Eatsmitglieder neu zu prüfen sei und dass es allen Völkerbundsmitgliedern
freistehen solle, irgendeine ihnen gutscheinende endgültige Lösung vorzuschlagen».

Waren die Vorschläge des Komitees annehmbar? Diese Frage wurde eingehend geprüft, bevor die an unsere Delegation erteilte Instruktion erlassen wurde 3).

*·) Vgl. Resolution in der Beilage S. 296.

«) Vgl. Bericht Bundesbl. 1932, I, S..853.

s ) Siehe oben, Instruktion Nr. 19, S. 237.

244

Als es sich im Jahre 1926 darum handelte, die Zahl der nichtständigen Völkerbundssitze zu vermehren, hatte der Bundesrat zu denjenigen gehört, denen die Neuerung eher gefährlich schien. Man'befürchtete namentlich, .die Grossmächte könnten, wenn sie im Völkerbundsrat das ihnen zukommende Übergewicht nicht besässen, dazu neigen, gewisse wichtige Angelegenheiten nicht mehr vor den Völkerbund zu bringen, sondern sich zu bemühen, sie unter sich einer Regelung zuzuführen. Man würde sie somit veranlassen, sieh vom Völkerbund abzuwenden. Man glaubte auch, dass die Vermehrung der Sitze den Rat schliesslich handlungsunfähig machen würde, da alle seine Beschlüsse einstimmig gefasst werden müssen. Endlich wurde eingewendet, dass durch übermässige Vermehrung der Sitze der mittleren und kleinen Länder zum Nachteil der «Grossmächte» das Verantwortlichkeitsgefühl der Mächte geschwächt würde, denen in Wirklichkeit während elf Monaten im Jahr die Mission obliegt, die Geschicke des Völkerbundes zu leiten. Die Grossmächte würden in der Tat, so glaubte man, um so mehr versuchen, Schlussnahmen auszuweichen, als sie, durch die andern Katsmitglieder in Minderheit versetzt, diesen leichter die Verantwortlichkeit für ihre Handlungen aufbürden könnten.

Die Zersplitterung der Verantwortungen ist indessen stets ein Grund zur Schwäche, und eben weil der Völkerbundsrat zu zahlreich ist, liess er es, wie man sagte, zuweilen an Energie und Mut fehlen.

; Wenn auch gewichtige Gründe für eine beschränkte Mitgliederzahî des Völkerbundsrats sprechen, so lassen sich doch andere Erwägungen zugunsten einer Vermehrung ins Feld führen. Wollte man die bestehende Ordnung beibehalten, so schlösse man tatsächlich zahlreiche Länder, die keiner Staatengruppe angehören, aus dem Eate aus. Dieser Ausschluss ist jedoch unzulässig.

Mari muss aus Gründen politischer Zweckmässigkeit an einer Zweiteilung der Staaten in Grossmächte und andere Länder festhalten; es ist aber nicht au verstehen, dass innerhalb der zweiten Gruppe, d. h. innerhalb der Kategorie jener Länder, die, übrigens zu Unrecht, «Länder mit begrenzten Interessen» genannt werden, eine Unterscheidung getroffen wird einerseits zwischen solchen, die der Reihe nach in den Rat berufen werden, und andererseits solchen, denen diese Möglichkeit verschlossen bleibt. Ein derartiges System würde
anscheinend dein Grundsatz der Rechtsgleichheit widersprechen.

Man war somit gezwungen, von zwei Übeln das kleinere zu wählen. Unserer Meinung nach war es ratsamer, den Rat um eine Einheit zu vermehren als an einer Organisation festzuhalten, bei der eine Anzahl von Ländern nie in den Rat hätte gelangen können. Wenn es also unmöglich schien, im Rahmen des bestehenden Systems gewisse Staatengruppen dazu zu bewegen, vorübergehend auf ihre Vertretung im Rat zu verzichten zugunsten solcher Staaten, die dieses Vorteils noch nie teilhaftig geworden waren -- was zweifellos die günstigste Lösung gewesen wäre --, so war es am besten, sich wohl oder übel dem Vorschlag anzuschh'essen, provisorisch einen neuen, nichtständigen Ratssitz zu schaffen. Dies war unser Standpunkt.

245 Er deckte sich übrigens mit demjenigen der ersten Kommission und der Völkerbunds Versammlung. Der Bericht des Sonderausschusses wurde merkwürdigerweise ohne Diskussion von der Kommission genehmigt; jedes Land wird sich gedacht haben, dass unter den heutigen Verhältnissen der vorgeschlagene Ausweg die beste Lösung darstelle1).

Die Versammlung von 1986 wird mithin auf die Frage zurückkommen müssen.

Beizufügen ist noch, dass auf Antrag des Sonderausschusses in Zukunft kein Mitglied des Völkerbundes «zum nichtständigen Mitglied des Bates gewählt werden kann, es sei denn, es habe sich selber darum beworben oder seine Kandidatur sei spätestens achtundvierzig Stunden vor den Wahlen von einem andern Völkerbundsmitglied vorgeschlagen worden». Der Sonderaiisschuss gab zu den Gründen seines Antrages keine Erläuterungen; diese zusätzliche Wahlordnung verfolgt indessen den Zweck, den Machenschaften in den Wandelgängen vor den Wahlen nach Möglichkeit vorzubeugen 2).

2. Vereinfachung des Verfahrens in der Versammlung. Während einer Sitzung des Bureaus hatte der Generalsekretär des Völkerbundes eine Anzahl Beformvorschläge betreffend die Arbeitsmethoden der Versammlung gemacht.

Er hatte sich insbesondere gefragt, ob es nicht angezeigt wäre, «gewissen Kommissionen der Versammlung, und namentlich der vierten Kommission, zu gestatten, ihre Arbeiten vor der ersten Plenarsitzung der Versammlung zu beginnen». In der Tat war es öfter vorgekommen, dass der Schluss der Versammlung verschoben werden musste, weil die vierte Kommission die auf der Tagesordnung stehenden Traktanden wegen Überlastung nicht in derselben Zeit wie die andern Kominissionen hatte erledigen können. Der Generalsekretär schlug im fernem vor, die Sitzungen der Versammlung dadurch abzukürzen, daas von der Verlesung der jedem zur Genüge bekannten gedruckten Kommissionsberichte Abstand genommen wird; statt dessen würde der Präsident lediglich die von den verschiedenen Kommissionen abgelegten Berichte aufführen.

Diese Vorschläge wurden vom Bureau an die juristische Kommission gewiesen, die sie nach kurzen, einleitenden Bemerkungen des Vorsitzenden, Herrn Motta, mit grösster Aufmerksamkeit geprüft hat. Der Vorschlag, das übliche Verfahren abzuändern, fand durchaus nicht den Beifall aller Delegationen; die Kommissionsmehrheit äusserte sich aber doch
im Suine der Vorschläge des Generalsekretärs, forderte aber gewisse Milderungen, um das neue Verfahren nicht allzu starr zu gestalten. Es wurde somit beschlossen, die Einanzkommission «könne» vom Eatspräsidenten nach Begrüssung des Vorsitzenden der Kontrollkommission einberufen werden. Es handelt sich also nicht um eine Verpflichtung, sondern um eine blosse Möglichkeit. Alles hängt von den Umständen ab und namentlich von der Wichtigkeit der auf der Tagesordnung der Kommission stehenden Traktanden.

1 2

) Vgl. Resolution Nr. I in der Beilage, S. 283.

) Vgl. Resolution Nr. II in der Beilage, S, 288f.

246 Was die Berichte der Kommissionen anbelangt, so sollen sie in der Plenarsitzung nicht mehr verlesen noch behandelt werden, «falls die Kommission einstimmig erklärt hat, dass sie eine Behandlung des Berichts in der PlenarVersammlung nicht als notwendig erachte, und wenn nachträglich keine Delegation den Präsidenten um Eröffnung einer Diskussion über den Bericht ersucht hat».

Die schweizerische Delegation ihrerseits hat sich der vorgeschlagenen Neuerung angeschlossen 1).

3. Fortschreitende Vereinheitlichung des Strafrechts und Zusammenarbeit der Staaten bei der Verhütung und Bekämpfung des Verbrechertums. Die dreizehnte Versammlung hatte den Generalsekretär beauftragt, die Regierungen über die Schlussfolgerungen zu befragen, zu denen die sachlich zuständigen internationalen Organisationen auf diesem Gebiete gelangt seien, nämlich die Internationale Vereinigung für Strafrecht, das internationale Bureau für die Vereinheitlichung des Straf rechts, die internationale Kommission für Kriminalpolizeiwesen, die internationale Konimission für Strafrechts- und Gefängniswesen, die «Howard League for Penai Beform», die «International Law Association», den internationalen Strafrechtsverband a). Diese Organisationen hatten am 10. Mai 1982 in Genf folgende Beschlüsse gefasst : «1. Der Völkerbund kann die fortschreitende Vereinheitlichung des Strafrechts ganz wesentlich fördern dadurch, dass er Konventionen vorbereitet und von den Staaten annehmen lässt, wobei diese Konventionen zu betreffen hätten: a. die Vereinheitlichung der Anklagen gegen solche Handlungen, deren Verfolgung im internationalen Interesse liegt; b. die Vereinheitlichung der grundlegenden Strafrechtsvorschrilten, vorerst derjenigen, die der wirksamen Abwehr von Delikten mit internationalem Charakter dienen; c. die gleichmässige strafrechtliche Verfolgung solcher Handlungen, die Von den Staaten einhellig als eine Gefahr für die guten internationalen Beziehungen betrachtet werden; d. eine weitgehendere Vereinheitlichung auf gewissen Gebieten des Strafrechts, wobei diese Vereinheitlichung sich auf jene Staaten erstrecken sollte, die annähernd auf gleicher Zivilisationsstufe stehen.

2. Die Mitwirkung des Völkerbundes auf dem Gebiete der Zusammenarbeit der Staaten bei der Verhütung und B e k ä m p f u n g des Verbrechertums muss sich vor allein
auf folgende Fragen beziehen: a. die Vervollkommnung und Vereinheitlichung der Normen für die Auslieferung von Angeschuldigten und Verurteilten, die Vereinheitlichung und Vervollkommnung der Bestimmungen für die Zustellung und Durchführung der Bechtshilf egesuche ; 1

) Vgl. Resolution in der Beilage, S. 281.

~) Vgl.letztjährigen Bericht, Bundesbl. 1933, I, S. 168.

247

6. die internationale Zusammenarbeit der Polizeibehörden und Festlegung der Art und Weise dieser Zusammenarbeit; c. die Vervollkommnung der grundsätzlichen Eegeln des Strafvollzugs und der zürn Schutz der öffentlichen Sicherheit verhängten Freiheitsstrafen ; d. den Beistand und die internationalen Abkommen für die Heimschaffung in Freiheit gesetzter Ausländer, die bestraft worden sind oder die Anlass zu freiheitsbeschränkenden Sicherungsmassnahmen gegeben haben.» Zahlreiche Eegierungen hatten auf die Bundfrage geantwortet und ihre Ansichten über die fortschreitende Vereinheitlichung des Strafrechts sowie über die Verhütung und Bekämpfung des Verbrechertums dargelegt. Die Schweiz hatte sich nicht geäussert; denn sie hielt dafür, sie habe auf einem solchen Gebiet eine gewisse Zurückhaltung zu üben, da sie ja ihr eigenes Strafrecht noch nicht einmal hat vereinheitlichen können. Siebzehn Eegierungen hatten sich grundsätzlich mit einer Aktion des Völkerbundes auf diesem Gebiet einverstanden erklärt. Andere Begierungen sprachen sich jedoch dahin aus, es scheine ihnen nicht angebracht, zu diesem Zweck eine besondere Stelle innerhalb des Völkerbundes zu schaffen. In einigen Ländern wurden Befürchtungen laut über die Art, wie diese «Vereinheitlichung des Strafrechts» in Aussicht genommen würde. Die britische Regierung ihrerseits stand dem Vorhaben sehr skeptisch gegenüber. Sie warnte vor jeder allgemeinen und systematischen Vereinheitlichung. «Nützliche Ergebnisse können nur dann erzielt werden, erklärte sie, wenn eine begrenzte und genau umschriebene Frage herausgeschält und alsdann gesondert geprüft wird.» Anders ausgedrückt -- und dies war auch die Ansicht weiterer Begierungen --, es soll nicht der Vereinheitlichung wegen vereinheitlicht werden, sondern nur, wenn dies einem Bedürfnis entspricht.

Nach gehaltvollen Ausführungen des Herrn Fella (Rumänien) suchte die Kommission die verschiedenen Gesichtspunkte zu vereinen. Es gelang ihr, indem sie gewisse von den Anhängern einer methodischen Vereinheitlichung gestellte Ansprüche fallen liess. Es wurde beschlossen, dass eine Vereinheitlichung erst in Frage kommen könne, wenn bestimmte Vorschläge der internationalen Organisationen vorliegen und diese Vorschläge einem «praktischen und von den Organen des Völkerbundes anerkannten Bedürfnis entsprechen würden». Die
gefasste Besolution wies nichts mehr auf, was die Befürchtungen der einer allgemeinen Aktion des Völkerbundes auf dem Gebiet des Verbrechertums wenig günstig gesinnten Staaten hätte rechtfertigen können.

Im Laufe der Verhandlungen setzte unser Vertreter (Herr Gorgé) die Gründe unserer Zurückhaltung auseinander, erklärte aber zugleich, dass wir bereit seien, sobald wieder bestimmte Fragen zur Beratung stünden, wie die Bekämpfung der Sklaverei, des Handels mit Betäubungsmitteln, des Mädchenund Kinderhandels oder der Falschmünzerei, einem Abkommen beizutreten, das auf internationalem Boden die Verhütung und Bekämpfung gewisser Vergehen sichern würde.

248 Die Versammlung genehmigte vorbehaltlos die Schlussfolgerungen der Kommission 1).

4. Die Staatsangehörigkeit der Frau. Pie letzte Versammlung hatte bekanntlich Vorkehrungen getroffen, die dem Eat erlauben, die Entwicklung dieser Frage in den verschiedenen Ländern zu verfolgen. Sie hatte den Generalsekretär des Völkerbundes eingeladen, «sich von Zeit zu Zeit bei den Eegierungen zu erkundigen, welche Folge sie dem VI. 2 ) Wunsche der Kodifikationskonferenz geben konnten»; sie hatte ferner den Eat ersucht, «den erhaltenen Aufschlüssen Rechnung zu tragen und die Wandlungen der öffentlichen Meinung in dieser wichtigen Frage zu verfolgen, damit er bestimmen könne, wann diese Wandlungen so weit fortgeschritten sind, dass auf internationalem Gebiet andere gemeinsame Massnahmen getroffen werden können»3).

Trotzdem dieses Verfahren erst eben eingeführt worden war, äusserte die chilenische Regierung die Ansicht, «dass es nichtsdestoweniger nützlich wäre, die Frage nochmals unverzüglich in der Völkerbundsversammlung zu überprüfen, namentlich um die Möglichkeit zu untersuchen, einen wenigstens teilweisen Fortschritt in der Verallgemeinerung der manche Gesetzgebungen bereits auszeichnenden Grundsätze, die eine gerechte Forderung der Frauenwelt darstellen, zu erzielen, und zwar unter verschiedenen Gesichtspunkten und unabhängig von den Erwägungen der Haager Konvention». Die chilenische Regierung schlug insbesondere vor, die Eegierungen darüber zu befragen, ob sie es für zweckmässig erachten, ein Protokoll zur Unterschrift durch die Staaten aufzulegen, womit die Gleichberechtigung der Geschlechter in bezug auf die Staatsangehörigkeit festgelegt würde. Die Versammlung würde dann nächstes Jahr in Ansehung der von den Staaten eingegangenen Antworten ihren Beschluss fassen.

Der chilenische Vorschlag stiess überall auf starken Widerstand. Man hielt allgemein dafür, dass es augenblicklich nicht angebracht sei, auf den von der letzten Versammlung getroffenen Beschluss zurückzukommen; insbesondere überwog die Meinung, es sei kaum angezeigt, eine Debatte wieder zu eröffnen, bei der bereits letztes Jahr der Gegenstand erschöpfend behandelt worden sei und bei der die verschiedenen Länder notwendigerweise wieder geteilter Ansicht sein würden.

Der Bundesrat hatte seine Delegation angewiesen, dem chilenischen Vorschlag
entgegenzutreten und sich an das in der letzten Versammlung genehmigte Verfahren zu halten.

Nach kurzer Verhandlung machte der Delegierte Frankreichs einen Vermittlungsvorschlag, worin «der Hoffnung Ausdruck verliehen wurde, dass die Regierungen den Generalsekretär des Völkerbundes vor der nächsten Tagung der Versammlung in die Lage versetzt haben werden, dem Eat Auf1 2

) Vgl. Eeeolutiori in der Beilage S. 282.

) betreffend die gleichmässige Behandlung der Geschlechter.

3 ) Vgl. Resolutionen der 13. Versammlung, Bundesbl. 1938, I, S. 178/179.

249

schiusa zu erteilen über die Folge, die sie dem VI. Wunsche der Kodifikationskonferenz geben konnten». Dieser Vergleichsvorschlag, der den chilenischen Vorschlag im Grunde auf das letztes Jahr beschlossene Verfahren zurückführte, wurde von der Kommission und sodann von der Versammlung angenommen 1).

C. Technische Fragen.

1. Wirtschafts- und Finanzorganisation, a. Wirtschaftsfragen. Begreiflicherweise waren die Krise und ihre mannigfaltigen Rückwirkungen auf die Wirtschaft und Politik der ganzen Welt eine der Hauptsorgen der Versammlung. Nichts rechtfertigt besser die vorherrschende Geistesverfassung als der eindrucksvolle Abriss der Weltlage, ·wie ihn der von Anmerkungen begleitete Entwurf für die Tagesordnung der Londoner Währungs- und Wirtschaftskonferenz bietet. «Das internationale Arbeitsamt, wird in diesem Dokument ausgeführt, hat kürzlich die Zahl der von der Arbeitslosigkeit betroffenen Arbeiter auf mindestens dreissig Millionen geschätzt. Es ist anzunehmen, dass diese schon ohnehin hohe Ziffer, in der die Familienangehörigen der Arbeitslosen und die weitern Personen, für die sie aufzukommen hätten, nicht mitgerechnet sind, noch hinter der Wirklichkeit zurückbleibt. Die Not und Zerrüttung, die solche Zustände mit sich bringen, sind erschütternd. Die allgemeinen Warenpreise, ausgedrückt in Gold, sind seit Oktober 1929 ungefähr um ein Drittel gefallen und diejenigen der Rohstoffe durchschnittlich um 50 bis 60 %. Mitte Dezember sind die Getreidepreise in Winnipeg auf einen Tiefstand gesunken, wie er auf den Getreidemärkten seit vier Jahrhunderten nicht erreicht worden war. Diese Preisstürze haben das normale Wirtschaftsleben schwer gestört. Sie haben die Gestehungskosten der verschiedenen Produktionszweige über den Haufen geworfen, die meisten Unternehmungen unrentabel gemacht und alle Warenmärkte zerrüttet... Erscheinungen wie der Währungszerfall, der Preissturz, der Rückgang des Aussenhandels haben die Wichtigkeit und die Schwierigkeiten der Verschuldungsprobleme, die sich für zahlreiche, wenn nicht die meisten Länder stellen, eindrücklich in den Vordergrund gerückt. In gewissen Ländern erreicht gegenwärtig der Gesamtausfuhrwert nicht einmal mehr die Summen, die einzig für den Zinsen- und Tilgungsdienst der auswärtigen Schulden erforderlich sind. Solche Tatsachen zeigen, wie weit der Zerfall
der Wirtschaftsund Finanzwelt schon fortgeschritten ist.» Gegen Ende des letzten Jahres schien die Krise ihren Höhepunkt erreicht zu haben. Die Staaten sahen sich gezwungen, ihre Schulden zu vermehren, um den Ausfall an Einnahmen zu decken und der Arbeitslosigkeit zu begegnen.

In den ersten Monaten des Jahres machte sich indessen eine Entspannung der allgemeinen Lage bemerkbar; man glaubte sogar, von einer deutlichen Besserung sprechen zu dürfen. Wenn man die Wirtschaftslage von Juli 1933 *) Vgl. Resolution in der Beilage, S. 281 f.

Buodesblatt. 86. Jahrg. Bd. I.

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derjenigen von Juli 1982 gegenüberstellt, so bemerkt man, dass z. B. in den Vereinigten Staaten von Amerika Fortschritte erzielt worden sind, wo der Umfang der Industrieproduktion um 70 % gestiegen ist. Anzeichen für eineBesserung lassen sich auch anderwärts feststellen. In derselben Zeitspanne hat sich in Frankreich die Industrieproduktion um 22 %, in Deutschland um 18 % und Japan und Kanada um 11 % erhöht. Nach gewissen Berechnungen hat die Weltindustrieproduljtion, ohne Berücksichtigung der Sowjetunion, von Juni 1932 bis Juni 1933 um 33 % zugenommen. Selbstverständlich konnten nicht alle Länder zugleich dieser Vorteile teilhaftig werden, so wie auch nicht alle Industrien in demselben Masse am Wiederaufstieg beteiligt sind. Ein weiteres beruhigendes Anzeichen: die Schrumpfung des internationalen Handels scheint zum Stillstand gekommen zu sein. Die monatlichen Handelsstatistiken von 49 Ländern, die zusammen beinahe neun Zehntel des gesamten Welthandels darstellen, zeigen, dass im Juli 1933 der Wert dieses Handels denjenigen vom Juli 1932 übertraf. Er hat von April bis Jvili um ungefähr 10 % zugenommen, d. h. um etwa 78 Millionen Gold-Dollar.

Die Arbeitslosigkeit hat nachgelassen. Z. B. wurden in den Vereinigten Staaten 2 Millionen Menschen seit dem Inkrafttreten des wirtschaftlichen Wiederaufbauprogramms in der Industrie wieder eingestellt. In Grossbritannien hat die Zahl der Arbeitslosen seit dem Sommer des letzten Jahres um 640,000 Einheiten abgenommen. Auch Frankreich, Deutschland, Italien und Belgien weisen eine Abnahme der Arbeitslosenziffern auf 1).

Die Verhandlungen der zweiten Kommission über Wirtschaftsfragen standen im wesentlichen im Zeichen der Londoner Währungs- und Wirtschaftskonferenz. Sie waren übrigens kurz, denn zu einem längern Gedankenaustausch war kein Anlass mehr. Es wäre in der Tat zwecklos gewesen, die Londoner Erklärungen zu wiederholen. Wie dies der Delegierte Frankreichs betonte, musste mit aller erforderlichen Umsicht vorgegangen werden, damit der Währungs- und Wirtschaftskonferenz die Möglichkeit verbleibe, ihre Arbeiten unter voller Verantwortlichkeit für die Ergebnisse fortzusetzen, die sie allenfalls erzielen könnte.

Gewisse Delegierte hoben die Tatsache hervor, dass die Weltwirtschaft so lange nicht mit dauerndem Erfolg saniert werden könne, als die Staaten
nicht bereit seien, das System der geschlossenen Wirtschaft aufzugeben, «das heute immer mehr um sich greife und den internationalen Handel zu ersticken drohe». Wie man aber andererseits bemerkte, haben sich gewisse Länder bemüht, zum Abschluss von Zollabkommen zu gelangen. Man wies u. a. auf die Verhandlungen der Regierungen Zentral- und Ost-Europas hin.

Von der im Lauf des Sommers beobachteten allgemeinen Entspannung wurde natürlich mit grosser Befriedigung Kenntnis genommen. Der Vertreter Australiens warnte jedoch die Kommission vor übertriebenem Optimismus mit dem Bedeuten, der Monat Juli 1983 sei aussergewöhnlich günstig gewesen, 1 ) Diese Angaben sind einein Bericht des Direktors der Finanzabteilung des Völkerbundssekretariats an die zweite Kommission entnommen.

251 Die zweite Kommission nahm keine beeondern Resolutionen an; sie beschränkte sich darauf, den an die Versammlung gerichteten Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Dieser Bericht fasst in einem allgemeinen Teil die Beratungen der Kommission zusammen und behandelt in seinem Hauptteile die Wähnmgs- und Wirtschaftskonferenz. In bezug auf die Ergebnisse dieser Konferenz wird ausgeführt -- es scheint uns angebracht, dies zu erwähnen--, dass es unbillig wäre zu behaupten, die Konferenz habe auf den Versuch verzichtet, gemäss dem in der letzten Versammlung ausgesprochenen Wunsche, die Hemmnisse zum Verschwinden zu bringen, unter denen der internationale Handel erstickt. Vielmehr sei zu sagen, dass die Bemühungen, die Prüfung dieser Probleme in Angriff zu nehmen und von Grund aus durchzuführen, unterbrochen werden mussten 1).

; fc. Finanzfragen. Das Finanzkomitee befasste sich in der Hauptsache mit der Finanzlage Österreichs, Ungarns, Bulgariens, Griechenlands, und Euniäniens.

Die zugunsten Österreichs durch das Protokoll vom 15. Juli 1932 a) vorgesehene Anleihe ist zustandegekommen. Sie wurde im Monat August in London, Paris und Rom begeben. Gemäss der bei der Unterzeichnung des Protokolls eingegangenen bedingten Verpflichtung haben Frankreich und Grossbritannien auf ihren Märkten die Ausgabe einer Anleihe von je 100 Millionen und Italien einer solchen von 80 Millionen Schilling sichergestellt.

Mit Hilfe Belgiens (5 Millionen), der Niederlande (8 Millionen), der Tschechoslowakei (4 Millionen) und dank unserer direkten Beteiligung mit 8 Millionen Schilling 3) konnte der erforderliche Minimalbetrag von 250 Millionen erreicht werden. Mit der Durchführung der Verpflichtungen, die sich für Österreich aus diesem Protokoll ergeben, ist bereits begonnen worden. Das Finanzkomitee ist mit der österreichischen Regierung in enger Fühlung geblieben. Es konnte feststellen, dass dank der österreichischen Sparpolitik die Budgetlage dieses Landes sich gebessert hat. Namentlich wurde eine Vereinbarung mit den ausländischen Gläubigern der Kreditanstalt abgeschlossen; die beiden andern Hauptbanken des Landes konnten mit Staatshilfe reorganisiert werden.

In bezug auf das internationale Anleihen von 1928 sind die monatlichen Überweisungen zur Erfüllung des Zinsen- und Amortisationsdienstes wieder aufgenommen worden. Das
Fmanzkomitee hat von diesen Bemühungen Kenntnis genommen mit der Feststellung, dass «die österreichische Regierung, soweit dies vernünftigerweise erwartet werden durfte und unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Verhältnisse, dem im Protokoll vorgesehenen Reformplan nachgelebt habe».

1 ) Über die Arbeiten der Londoner Konferenz kann der Bundesrat gegebenenfalls späterhin seine Eindrücke bekanntgeben.

2 ) Vgl. unsern Bericht über die XIII. Versammlung des Völkerbundes, Bbl.

1933,3 l, S. 149 f.

) Vgl. unsere Botschaft an die Bundesversammlung vom 22. März 1933, Bbl.

1933, l, S. 505 ff.

.

252 Das Komitee hat sich auch tatkräftig mit Ungarn befasst. Trotz allen Bemühungen um die Wiederaufrichtung dieses Landes ist dessen finanzielles Gleichgewicht bei weitem noch nicht wieder hergestellt. Die Lage bleibt wegen der seit 1931 feststellbaren beträchtlichen Abnahme der Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse sehr schwierig. Seit Anfang des Jahres 1938 Scheinen sich allerdings gewisse Anzeichen einer Besserung bemerkbar zu machen. In der Tat sind die Ausfuhrziffern merklich gestiegen.

In Bulgarien hatte sich die finanzielle Lage dermassen verschlimmert, dass eine Delegation des Finanzkomitees im April nach Sofia entsandt worden war. Der Bericht der Delegierten lautete pessimistisch. Das Eechnungsjahr drohte mit einem Defizit abzuschliessen, das einem Viertel der Einnahmen gleichkam. Nach eingehender Prüfung und im Einvernehmen mit dem Finanzkomitee wurden energische Massnahmen bezüglich der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben oder bezüglich der Wirtschafts- und Finanzpolitik in Aussicht genommen.

Einem Ersuchen der hellenischen Eegierung entsprechend, begab sich im Frühjahr eine Delegation des Finanzkomitees auch nach G r i e c h e n l a n d , um die Mittel zur Besserung des Staatshaushaltes zu untersuchen. Eine Anzahl von Vorschlägen, die bei dieser Gelegenheit gemacht wurden, sind zur Durchführung gelangt.

Im Januar ist zwischen dem Völkerbundsrat und Eumänien ein Abkommen zum Zweck einer «beratenden technischen Zusammenarbeit» geschlossen worden. Diese Art der Zusammenarbeit unterscheidet sich von den früher vom Völkerbund ausgearbeiteten Finanzierungsplänen dadurch, dass es sich hier lediglich um eine freie Zusammenarbeit handelt; den rumänischen Behörden bleibt in der Tat die volle Verantwortlichkeit für die Leitung der finanziellen Angelegenheiten überlassen. Nach den Bestimmungen des Abkommens ist der Völkerbundsrat damit einverstanden, im Einvernehmen mit der rumänischen Eegierung einen Finanzbeirat zu ernennen, dem es obliegt, die Arbeit der verschiedenen Sachverständigen zusammenzufassen. Das Abkommen ist noch nicht zur Anwendung gelangt.

Die finanziellen Fragen gaben zu keinen besondern Beratungen Anlass.

Der Bericht der Kommission über die wirtschaftlichen und finanziellen Fragen wurde von der Versammlung diskussionslos genehmigtl).

2. Organisation für die Verkehrswege
und den Durchgangsverkehr. Die beratende und technische Kommission für die Verkehrswege und den Durchgangsverkehr ist seit der 18. Session der Versammlung nicht zusammengetreten, da .die jährliche Kommissionssitzung auf Ende 1938 vertagt worden war.

Hingegen haben die technischen Ausschüsse ihre Tätigkeit fortgesetzt. In bezug auf die Binnenschiffahrt ist eine Materialsammlung durchgeführt worden, die dem ständigen Ausschuss für die Binnenschiffahrt erlauben wird, die Frage zu prüfen, ob und wie der Grundsatz der Freiheit der Schiffahrt auf natürliche Wasserläufe anzuwenden sei. Auf dem Gebiete der Luftschiffahrt !) Vgl- Kesolution in der Beilage, S. 285.

253 wurde das Studium der Frage der Einrichtung «eines Hauptnetzes von Luftverkehrswegen auf dem europäischen Festland und dem Mittelmeer» weiter verfolgt. Der grossie Fortschritt ist jedoch hinsichtlich der Seeverbindungen zu verzeichnen. Im Verfolg der 1980 in Lissabon begonnenen Arbeiten konnte ein neuer vorbereitender Ausschuss einen Vertrags- und Eeglementsentwurf betreffend ein einheitliches System der Küstenverbakung ausarbeiten und genehmigen. Der ständige Ausschuss für den Straßenverkehr ist Ende Mai zusammengetreten, um drei Fragen zu prüfen, mit denen ihn die Konferenz über den Strassenverkehr befasst hatte, nämlich die Lichtsignalisierung, die Vereinheitlichung der von den Verkehrspolizisten und Automobilfahrern zu gebenden Zeichen, endlich das Problem der Beförderung zu Handelszwecken mittels Kraftwagen. Der Ausschuss war der -Ansicht, dass es augenblicklich nicht angezeigt scheine, internationale Begeln über den letzteren Punkt aufzustellen, da die Frage der Beförderung zu Handelszwccken mittels Kraftwagen noch in voller Entwicklung begriffen sei.

Was den Verkehr des Völkerbundes in Krisenzeiten anbelangt, ist zu erwähnen, dass die in Madrid im September 1932 abgehaltene internationale Telegraphenkonferenz beschlossen hat, in das neue internationale Telegraphenabkommen eine Bestimmung aufzunehmen, wonach bei Kriegsgefahr die zwischen dem Vorsitzenden des Völkerbundsrates sowie dem Generalsekretär einerseits und einem einer Regierung angehörenden Minister, einem Eatsmitglied oder einem Mitglied einer vom Völkerbund abhängigen Mission andererseits gewechselten Telegramme den Vorrang haben sollen vor den Staatstelegrammen.

Die Arbeiten der Kommission für die Verkehrswege und den Durchgangsverkehr riefen in der zweiten Kommission keiner langen Beratung. Ausser den Fragen bezüglich der internationalen Regelung des Verkehrs behandelte die zweite Kommission gewisse Probleme betreffend die öffentlichen Arbeiten.

Diese Frage war, wie bekannt1), einem Ausschuss der Kommission überwiesen worden. Der Bericht dieses Komitees war der Währungs- und Wirtschaftskonferenz unterbreitet worden. Diese war nicht in der Lage gewesen, die Prüfung des Problems zu Ende zu führen; sie hatte die Bildung einer besondern Unterkommission vorgesehen, die indessen noch nicht getagt hat.

Der Delegierte Frankreichs
erinnerte bei dieser Gelegenheit daran, dass es in der Welt noch dreissig Millionen Arbeitslose gebe, wovon zwanzig Millionen in Europa, und dass es besser wäre, ihnen zu Arbeit zu verhelfen als Almosen zu spenden. Infolgedessen schlug er der Kommission vor, eine Empfehlung gutzuheissen, wodurch dem Wunsche Ausdruck verheben wird, das Komitee, dessen Bildung von der Londoner Konferenz vorgesehen wurde, möchte in kürzester Frist zusammentreten. Dieser Vorschlag wurde mehrheitlich gebilligt und gab den Vertretern verschiedener Länder Gelegenheit, Angaben über die in ihren Ländern unternommenen Öffentlichen Notstandsarbeiten zu machen.

Der Delegierte Italiens hob indessen hervor, dass die Organisation von in ter') Vgl. Berichte über die XII. (Bbl. 1932, I, S. 332 und 361) und XIII. (Bbl.

1988, I, S. 147 und 181) Völkerbundsversammlung.

254 nationalen öffentlichen Arbeiten auf erhebliche Schwierigkeiten stossen würde. Er schlug daher vor, in der Eesolution zum Ausdruck zu bringen, dass es sich «namentlich um heimische öffentliche Arbeiten» handle. Dieser Vorschlag wurde nicht günstig aufgenommen; die Delegierten Frankreichs, Lettlands, Polens und Schwedens traten ihm entgegen. Darauf machte der Berichterstatter den Vergleichsvorschlag, in der Eesolution zu erwähnen, dass in dei) öffentlichen Arbeiten die heimischen öffentlichen Arbeiten inbegriffen seien. Diese Formel fand die Zustimmung der Kommission.

Der Bericht der zweiten Kommission behandelt auch ein Problem, das die Schweiz näher berührt: nämlich den Betrieb der radioelektrischen Station.

Der Bericht besagt: «Sowohl hinsichtlich der schnellen Verbreitung wichtiger Dokumente als auch der Erleichterungen, die dem direkten Verkehr aussereuropäischer Delegationen mit ihren Eegierungen oder mit der öffentlichen Meinung ihrer Heimatländer eingeräumt sind, hat die radioelektrische Station alle in sie gesetzten Erwartungen erfüllt. Technisch hat sie sich vollkommen bewährt ; desgleichen hat ihr Betrieb vorn wirtschaftlichen und kaufmännischen Standpunkt aus die günstigsten Ergebnisse gezeitigt, mit denen unter den heutigen Umständen gerechnet werden durfte.» Bericht und Resolution der zweiten Kommission über die Organisation für den Verkehr und den Durchgangsverkehr wurden von der Versammlung genehmigtx).

3. Hygieneorganisation. Diese Organisation hat im Laufe des vergangenen Jahres mit verschiedenen Ländern enger Fühlung genommen. Sie hat namentlich den Sanitätsverwaltungen Süd-Afrikas, Eumäniens, der Tschechoslowakei und Chinas ihre Beihilfe geliehen. Auch setzte sie die Bekämpfung der Seuchen im Fernen Osten fort. Die vom Bureau von Sing a p or e erzielten Ergebnisse sind nach wie vor sehr befriedigend. Das Nachrichtennetz, über das das Bureau heute verfügt, ist nunmehr völlig ausgebaut; es erstreckt sich vom Kap der Guten Hoffnung bis nach Wladiwostok und von Melbourne bis nach Panama.

Man darf demnach erwarten, dass in keiner der hundertdreiundsechzig Hafenstädte, die dem Bureau von Singapore angeschlossen sind, Pest, Cholera oder Pocken ausbrechen können, ohne dass dieses Bureau sofort mit Kabel oder drahtlos verständigt wird.

Es würde zu weit führen, der Gesamtheit der
von der Hygieneorganisation entfalteten Tätigkeit zu gedenken. Erwähnen möchten wir bloss die Forschungen der Malariakommission, die ihren dritten allgemeinen Bericht veröffentlicht hat, und des Komitees für die Geschlechtskrankheiten, das sich haupsächlich die Bekämpfung der Syphilis zum Ziele setzt, ferner die Arbeiten betreffend «den Einfluss, den die Entbehrungen infolge von Arbeitslosigkeit möglicherweise auf die Krankheits- und Sterbeziffern ausüben.» Zur Behandlung dieses Problems trat eine Sachverständigenkonferenz im Dezember 1932 in Berlin zusammen; diese hat einen Aktionsplan ausgearbeitet, mit dessen Durchführung schon in sieben Ländern begonnen worden ist.

!) Vgl. Resolution in der Beilage, S. 284f.

255 Im Laufe der Beratungen der zweiten Kommission haben verschiedene Delegationen dem Völkerbund ihren Dank bekundet für seine Unterstützung auf dem Gebiete der Hygiene. Der süd-afrikanische Delegierte wies insbesondere auf die wichtigen Ergebnisse hin, die an der Konferenz in Kapstadt vom November 19321) zum Studium einiger für Zentral- und Süd-Afrika und Britisch-Indien spezifischen Fragen erzielt worden sind. Der rumänische Delogierte seinerseits erinnerte daran, dass sein Land weitgehend von den Erfahrungen der Hygieneorganisation Nutzen gezogen habe, und zwar namentlich bei der Untersuchung über die Ursachen der Kindersterblichkeit, der Probleme der Malaria und der Pellagra. Die Vertreter der Tschechoslowakei -und Chinas schlössen sich diesen Dankeskundgebungen an, wobei sie auf die Fortschritte hinwiesen, die dank dem Völkerbund in der Organisation ihrer Sanitätsverwaltungen zu verzeichnen seien.

Was insbesondere China betrifft, scheint das in Verbindung mit dem Völkerbund verfolgte Ziel erreicht zu sein, da die Chinesische Republik jetzt über einen wirksamen Quarantänedienst verfügt, der sich auf alle wichtigsten Fluss- und Seehäfen des Landes erstreckt.

Die vielseitige Tätigkeit der Hygieneorganisation rief indessen doch etwelchen Aussetzungen. Herr Hacking, der Vertreter Grossbritanniens, fragt sich, ob dio Arbeiten dieser Organisation nicht den Rahmen überschreiten, wie er dem Völkerbunde durch Artikel 23, ht. /. des Paktes vorgezeichnet ist; denn darnach wird lediglich bestimmt, dass die Mitgliedstaaten «sich bemühen werden, auf internationalem Boden Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten zu ergreifen». Der Britische Delegierte befürchtet, die Hygieneorganisation könnte sich gleichzeitig mit zu zahlreichen Materien befassen wollen, und empfiehlt ihr, in Zukunft eine sorgfältige Auswahl der wesentlichen Probleme zu treffen. Er stützte seine Empfehlung auf die Tatsache, dass die Organisation ihre Tätigkeit doch nächstes Jahr werde einschränken müssen, zumal der Minderwert des in Dollar bezahlten Beitrages der Rockefellerstiftung sich bemerkbar machen werde.

Das Werk der Hygieneorganisation wurde von der zweiten Kommission genehmigt. In der Beilage ist die von der Versammlung gefasste Resolution zu finden 2).

4. Organisation für geistige Zusammenarbeit. Das Werk dieser
Organisation wurde in seiner Gesamtheit von der internationalen Kommission für geistige Zusammenarbeit überprüft, deren fünf zehnte Session im Juli stattgefunden hatte.

Wie in den frühern Berichten können wir nur einige der wichtigsten Probleme anführen, mit denen sich die verschiedenen von der Kommission abhängigen Organe in zahlreichen Sitzungen befasst haben.

Das ständige Komitee für Literatur und Kunst hielt keine Plenarsitzung ab ; aber ein zweites « Gespräch» fand in Madrid nach dem Muster des im Jahr !) Vgl. unaern letztjährigen Bericht, Bbl. 1933, I, S. 155.

») Vgl. Beilage, S. 284.

256

1982 in Frankfurt a. M. veranstalteten 1) statt. Dieses Gespräch hatte die Zukunft der Kultur zum Gegenstand. Nach sehr anregendem Gedankenaustausch gelangte man einhellig zu dem Schlüsse, dass die Zukunft aller Formen der Zivilisation wesentlich von der Aufrechterhaltung des Friedens abhänge.

Die sechste Konferenz des Universitätsinstituts für höhere internationale Studien, die Ende Mai in London zusammentrat, setzte die letztes Jahr in Mailand begonnenen Arbeiten über das Thema «Staat und Wirtschaftsleben» fort. Sie untersuchte das Problem eingehend von allen Seiten und teilte der zu derselben Zeit in London tagenden Wirtschafts- und WährungskonferenK einige ihrer Ergebnisse mit.

Auf dem Gebiete des Unterrichtswesens muss insbesondere die zweite Zusammenkunft der Direktoren für das höhere Unterrichtswesen erwähnt werden; sie befasste sich in der Hauptsache mit der juristischen Ordnung des höhern Unterrichts und der Organisierung der Universitätsstudien. Zu erwähnen ist gleichfalls, dass das Unterkomitee des Expertenausschusses für den Jugendunterricht über die Ziele des Völkerbundes Probleme behandelt hat, wie den Unterricht, über den Völkerhund in den Lehrerseminarien, die Eevision der Schulbücher, den Schulfunk, die Eeisen und den Austausch der Schuljugend, die Schaffung von Zentralstellen für pädagogisches Material und das Fortbildungsschulwesen.

Die Vertreter der Einrichtungen, die sich mit den geistigen Eechten befassen, haben die verschiedenen Fragen erörtert, die sich infolge der Eevision der Berner Übereinkunft über das Urheberrecht stellen, Eevision, die Gegenstand einer im Jahre 1935 in Brüssel stattfindenden diplomatischen Konferenz bilden wird. Die Archiv- und Bibliotheksachverständigen sind ebenfalls zusammengekommen, und die internationalen Studentenverbände haben in Paris zwei Sitzungen abgehalten, wobei das Rassenproblem, wie es sich für die Hochschulen stellt, besprochen wurde.

Das internationale Museumsamt entwickelte seinerseits eine rege Tätigkeit.

Es hat der Kommission zwei Vorschläge unterbreitet, wovon der eine die .

Gründung einer internationalen Kommission für die Geschichtsdenkmäler und der zweite den Abschluss eines Abkommens zum gesetzlichen Schutze des künstlerischen und wissenschaftlichen heimischen Erbes bezweckte. Das Museumsamt bereitete ferner eine Konferenz
über den Bau und die Ausgestaltung der Kunstmuseen vor; diese wird im Jahre 1934 in Madrid stattfinden.

Einzig die Kunst- und Altertumsmuseen hatten bis heute auf internationalem Boden zusammengearbeitet. Nunmehr baten auch die wissenschaftlichen Museen unter sich Fühlung genommen. Übrigens vernachlässigt das Institut das wissenschaftliche Gebiet nicht; befasst es sich doch auch mit Fragen wie der Koordinierung der physikalischen und chemischen Terminologie und der Koordinierung der wissenschaftlichen Bibliographien.

*) Vgl. letztjährigen Bericht, Bundesbl. 1933, I, S. 156.

257 Was die moralische Abrüstung anbelangt, so liessen die internationale Kommission und das Institut weiterhin der Abrüstungskonferenz ihre Mitarbeit angedeihen. Es wurden verschiedene Entwürfe ausgearbeitet und der Konferenz unterbreitet, und zwar in bezug auf das Unterrichtswesen, die Zusammenarbeit der intellektuellen Kreise, sowie die Benutzung technischer Mittel zur Nachrichtenverbreitung wie des Eundfunks und der Kinematographie.

Gemäss einer Resolution der Versammlung von 19S2 befasste sich da» Institut ferner mit der geistigen Eolle der Presse, einem Problem, da einesteils mit der moralischen Abrüstung und andernteils mit der Frage der Verbreitung falscher Nachrichten in engem Zusammenhange steht.

Die zwischen China und der Organisation für geistige Zusammenarbeit eingeleitete Fühlungnahme1) wurde mit der Entsendung einer Abordnung chinesischer Erzieher nach Europa fortgeführt. Diese Abordnung besuchte verschiedene europäische Länder, und ihre Aufgabe wurde von den Eegierungen und den Landeskommissionen für geistige Zusammenarbeit erleichtert.

Unter den Arbeiten des internationalen Lehrfilminstituts sind zu erwähnen die Vorbereitung einer kinematographischen Enzyklopädie, eine Umfrage über die Gesetzgebung und die Eechtsprechung auf dem Gebiete des Lichtspielwesens und eine weitere Umfrage über den Einfluss des Kincmatographen auf die Völker, deren Kultur und Mentalität von derjenigen des Abendlandes abweichen.

Die grössten Anstrengungen machte das Institut jedoch, um die Annahme eines Abkommens zur Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Filmen erzieherischen Charakters zu erwirken 2). Eine zu derselben Zeit wie die Völkerbundsversammlung tagende Sonderkonferenz hat dieses Abkommen geprüft tind dessen endgültigen Wortlaut festgelegt, der zur Unterzeichnung durch die Eegierungen aufgelegt worden ist. Wir verweisen dieserhalb auf unsere Botschaft an die Eidgenössischen Eäte vom 12. Januar 1988.

Die Tätigkeit der Organisation für die geistige Zusammenarbeit wurde von der sechsten Kommission geprüft. Die verschiedenen Delegierten, die bei dieser Gelegenheit das Wort ergriffen, zollten alle der Nützlichkeit und den Erfolgen der geistigen Zusammenarbeit ihre Anerkennung. Herr de Eeynold, Berichterstatter der internationalen Kommission, tat dar, dass die gunstigen Ergebnisse Vor
allem den jetzigen Arbeitsmethoden der Organisation zu verdanken sind.

Herr Motta, unser Vertreter in der sechsten Kommission, gab seiner Genugtuung Ausdruck über die so tatkräftige Zusammenarbeit, die in den höhern geistigen Schichten zustandegekommen sei, wogegen die Tätigkeit des Völkerbundes auf anderen Gebieten so zahlreichen Widerständen begegne. Der Chef der schweizerischen Delegation wies sodann auf den Wert eines Entwurfes.

zur moralischen Abrüstung hin, den die Organisation auf Grund der bis jetzt vom Komitee für die moralische Abrüstung vollbrachten Arbeiten verfasst hatte. Zahlreiche Delegierte schlössen sich Herrn Mottas Ausführungen an.

*) Vgl. letztjährigen Bericht, Bundeabi. 1988, I, S. 157.

) Vgl. unsern letztjährigen Bericht, Bundesbl. 1938, I, S. 158.

a

258 Die Versammlung nahm vom Berichte der sechsten Kommission über die geistige Zusammenarbeit Kenntnis und hiess eine Resolution gut, die den Wert der bewältigten Arbeit anerkennt und dem Arbeitsprogramm für das Jahr 1933--84 zustimmt *).

D. Sicherheit und Abrüstung.

Die Fragen der Sicherheit und der Abrüstung wurden im Laufe der allgemeinen Aussprache nur gestreift ; sie wurden nicht an eine Spezialkommission verwiesen, da die Versammlung auch dieses Jahr der Ansicht war, es sei unzweckmässig, eine Debatte über Angelegenheiten zu eröffnen, die dem Geschäftsbereich der Abrüstungskonferenz angehören. Aus diesem Grunde verzichtetet man wiederum darauf, die dritte Kommission einzuberufen.

:' E. Finanzielle und verwaltungstechnische Fragen.

Diese Fragen, welche von der vierten Kommission behandelt werden, sind mannigfach und weitschichtig; denn sie berühren die ganze Verwaltung einer so umfassenden Organisation, wie es der Völkerbund ist, eine Organisation, -die nicht nur die Z entrai Verwaltung in sich schliesst, d. h. das Sekretariat mit den verschiedenen von ihm abhängigen Dienststellen, sondern auch das Intern nationale Arbeitsamt und den Ständigen Internationalen Gerichtshof. Wir werden nicht im Einzelnen auf die Probleme interner Natur eintreten, welche übrigens kein wesentliches Interesse für den Zweck des vorliegenden Berichtes bieten. Wir begnügen uns damit, einen kurzen Überblick über die hauptsächlichsten Fragen zu geben, die an der Versammlung behandelt wurden.

Wie letztes Jahr, sind es deren drei: Abrechnung für 1932 und Voranschlag, für 1934, rückständige Mitgliederbeiträge und Eeorganisation des Sekretariates.

1. .Abrechnung -über das 14. und Voranschlag für das 16. Rechnungsjahr.

Obgleich das Sekretariat nur 82 % der von den Staaten auf Grund des Voranschlages für 1932 geschuldeten Beiträge (die als Bückstände geleisteten Zahlungen inbegriffen) 2) eingenommen hat, so wurde das Rechnungsjahr doch mit einem Nettoüberschuss von 1,275,000 Franken abgeschlossen. Während das Internationale Arbeitsamt und der Ständige Internationale Gerichtshof mit einem Fehlbetrag von ungefähr 885,000 bzw. 265,000 Franken abschliessen, weist die Rechnung des Sekretariates einen Überschuss von 2,375,000 Franken -auf. Erhebliche Einsparungen waren in der Tat dank dem Umstände erzielt worden, dass einige
Kredite kaum in Anspruch genommen worden mussten.

So war von den der Abrüstungskonferenz zugedachten vier Millionen nur eine einzige ausgegeben worden. Die Lage ist trotzdem abnormal; denn es ist nun einem ganz zufälligen Zusammentreffen von Umständen zu verdanken, dass t gewisse Summen nicht verausgabt worden waren und man somit die Nichts bezahlung von 18 % der Beiträge ausgleichen konnte.

' *) Vgl. Resolution in der Beilage, S. 294 f.

) Dreizehn Staaten haben ihre Beiträge gar nicht entrichtet, acht nur einen Teil bezahlt.

' · · ·[ 2

259

Die finanzielle Lage war umso beunruhigender, als dem Eückstand von mehr als fünf Millionen Goldfranken für 1932 die Bückstände für die'vorhergehenden Jahre beizufügen sind, die sich bis zum 3l. August 1933 auf mehr als 22 Millionen belaufen.

Bei der Ausarbeitung des Entwurfes zum Voranschlag für 1984 zog man, wenigstens bis zu einem gewissen Grade, diese Lage in Betracht. Es wurden gewisse Anstrengungen zur Herabsetzung der Ausgaben gemacht, aber da die Beaintengehälter, die den grössten Teil der Einnahmen verschlingen, unangetastet blieben, waren die Einsparungen unbedeutend. Der der Versammlung unterbreitete Entwurf zum Voranschlag belief sich auf 30,648,905 Franken.

Zahlreiche Delegationen fanden die veranschlagten Ausgaben übersetzt.

Im Laufe der allgemeinen Aussprache wünschten die meisten Delegierten mit Nachdruck, dass bei der Ausarbeitung des Voranschlages äusserste Sparsamkeit bewiesen werde, ohne dass man deswegen die Ausgaben in einem mit der Tätigkeit des Völkerbundes unvereinbaren Masse herabdrücke. Es ist in der Tat wichtig, dass sich der Sparwille in vernünftigen Grenzen hält. Der Vertreter der Niederlande erklärte, man dürfe «den Völkerbund nicht auf dem Altar der Einsparungen opfern». Mass in allem sei vonnöten. Der Delegierte Polens versuchte nichtsdestoweniger darzutun, dass der Voranschlag des Völkerbundes allzusehr dem Grundsatz des «Over-budgeting» opfere. Er wies nach, dass von 1928 bis 1932 die veranschlagten Zahlen stets um 8 bis 10 % zu hoch gewesen seien. Mit andern Worten, die Annabmen des Voranschlages haben die tatsächlichen Bedürfnisse ständig um ungefähr 2 Millionen Franken überstiegen.

Seiner Ansicht nach muss man der Wirklichkeit näher kommen und «aufrichtigere» Budgetzahlen festsetzen. Auch der Vertreter Grossbritanniens unterstrich im wesentlichen die Mangelhaftigkeit eines Systems, das darauf hinauslaufe, jedes Jahr «von den Steuerpflichtigen der verschiedenen Länder mehr Geld zu verlangen, als man benötige.» Man könne, erklärte er, dem Völkerbund keinen grössern Dienst leisten, als seinen Voranschlag auf gesunder Grundlage aufzustellen.

Man hob jedoch von verschiedenen Seiten hervor, dass eine Einrichtung wie der Völkerbund, der es nicht möglich ist, im Laufe des Eechnungsjahres um Nachtragskredite einzukommen, sich schwer mit einein zu starren Voranschlag
abfinden könnte. Überrascht durch die Umstände oder durch die Tatsache, dass Staaten ihre Beitragspflicht nicht oder nur mangelhaft erfüllen, könnte er mangels der nötigen Mittel in peinliche Verlegenheiten geraten. Der Vertreter Norwegens setzte sich daher für das bis anhin angewandte System ein. Er stellte die Frage : «Was versteht man unter einem gesunden und einem ungesunden Voranschlag ?» Nach seiner Ansicht «ist ein Budget gesund, wenn es einen Uberschuss erwarten lässt, aber ungesund, wenn sein Spielraum so beschränkt ist, dass man jederzeit einen Fehlbetrag zu gewärtigen hat». Er verlangt daher, dass der Voranschlag des Völkerbundes wie bisher einen gewissen Spielraum für Unvorhergesehenes enthalte.

260 Der Delegierte der Schweiz, Herr Eappard, ist zwar der Ansicht, dass der Voranschlag des Bundes elastisch sein müsse, glaubt indessen, dass kein Grund vorliege, ans Schlimmste zu denken und deswegen die Budgetzahlen aufzublähen. «Es wäre verhängnisvoll», erklärte unser Vertreter, «bei der Bemessung der Ausgaben dem mutmasslichen Minderwert Bechnung zu tragen, der sich aus verspäteten Beitragsleistungen ergibt ; denn damit würde man die säumigen Schuldner zu der Annahme ermutigen, ihr Zahlungsverzug habe keine schweren Folgen, da ja die Konsequenzen vorher gesehen worden seien. Das Problem», fügte Herr Eappard bei, «besteht darin, den Voranschlag gleichzeitig aufrichtig und geschmeidig zu gestalten, und zu seiner Lösung gibt es nur ein Mittel: im Budget Kredite für unvorhergesehene Ausgaben aufzunehmen». Was die Einsparungen anbetrifft, so gibt der schweizerische Delegierte mit dem spanischen zu, «dass man nicht in dem Augenblick, wo man krank ist, mit den Arzt- und Apothekerkosten knausern sollte»; im Gegensatze zu ihm kann er aber nicht zugeben, «dass der Sparwille bekämpft werden müsse». Er ist in der Tat überzeugt, dass es möglich sei, ohne die Tätigkeit des Völkerbundes einzuschränken, sondern indem man sie vielleicht sogar erweitere, seine Ausgaben zu vermindern. In dieser Hinsicht spielte er zutreffend auf die Beamtengehälter an, die unangetastet geblieben seien, trotz Verminderung der Kosten der Lebenshaltung, trotz der Einführung von Buhegehältern und sogar trotz der Krise, die alle Begierungen zwinge, den Arbeitslohn ihrer Beamten zu kürzen. Herr Bruce, Delegierter Australiens, erklärte, seine Begierung bedaure lebhaft, «dass es nicht möglich gewesen sei, sämtliche vom Bunde ausbezahlten Gehälter um 10 % herabzusetzen». «Man hat das lebhafte Gefühl», führte er aus, «dass die Völkerbundsbeamten, iingeachtet ihrer Arbeitsverträge, von Gehaltsreduktionen nicht verschont bleiben sollten, und die gegenwärtige Lage hebt zweifelsohne in weitgehendem Masse die wachsende Macht der öffentlichen Meinung zugunsten des Bundes auf.» Der Delegierte Indiens äusserte sich in ähnlichem Sinne.

Nach Schluss der allgemeinen Aussprache über die den Voranschlag betreffenden Methoden sowie über die Sparmöglichkeiten war man allgemein der Ansicht, dass die Prüfung des beim Voranschlag einzuhaltenden Verfahrens
an die Kontrollkommission zurückgewiesen werden solle, die ihre Schlussfolgerungen nächstes Jahr bekanntgeben würde.

Was das Problem der Einsparungen anbelangt, so war es schwierig xn losen, da das Sekretariat und die Kontrollkommission versicherten, der Voranschlag sei bereits auf das strikte Mindestmass beschränkt worden. Um seinen guten Willen zu bekunden, bot der Generalsekretär an, «im Voranschlag für 1984 eine Pauschalreduktion von 150,000 Franken eintreten zu lassen als Beweis dafür, dass die Anstrengungen zur Erzielung weiterer Einsparungen fortgesetzt werden sollen». Die vierte Kommission nahm den Vorschlag des Generalsekretärs an, erklärte aber, dass diese Art der Beschränkung «nicht als ein Präzedenzfall, sondern in jeder Beziehung als eine Ausnahme zu betrachten sei». Herr Bappard insbesondere widersetzte sich dem Vorschlag des General-

261 Sekretärs nicht, doch gab er sein Erstaunen über dieses Vorgehen zu erkennen.

«Man darf nicht vergessen», bemerkte er, «dass die VölkerbundsVersammlung die oberste Finanzbehörde ist, dass die Annahme eines Voranschlages nicht nur die Bewilligung der darin aufgeführten Ausgaben bedeutet, sondern auch die verantwortlichen Organe verpflichtet, um so getreu als möglich auszu-führen.» «Ein Vorgehen dieser Art»,schlosss er, «würde auf gar nichts Anderes hinauslaufen als auf eine Schwächung des Verantwortlichkeitsgefühls und der Autorität der Versammlung.» Man dürfe daher nur ganz ausnahmsweise auf diese Weise verfahren.

Die Versammlung beschloss in diesem Sinne und genehmigte überdies die im Voranschlag für 1934 vorgesehenen Summen wie sie von der Kommission vorgeschlagen worden waren.

Sie setzen sich folgendermassen zusammen: Goldfranken 1. Sekretariat und besondere Organisationen 15,892,161 2. Internationale Arbeitsorganisation 8,257,876 8. Ständiger Internationaler Gerichtshof 2,588,827 4. Internationales Flüchtlingsamt Nansen 800,000 5. Liegenschaften in Genf 2,000,000 6. Pensionen Gesamtsumme 30,827.805 In ihrer zwölften Session hatte die Versammlung die Kommission für Verteilung der Ausgaben ersucht, ihr im Jahre 1934 einen neuen Entwurf zu einem Schlüssel für die Aufteilung der Mitgliederbeiträge an die Kosten des Bundes *) zu unterbreiten. Man hatte sich gefragt, ob es in Anberacht der Krise und insbesondere wegen der Unbeständigkeit der Währungen nicht angezeigt sei, diese Revision nochmals zu verschieben.

Da viele Staaten der Ansicht waren, dass sie einen zu hohen Beitrag bezahlen, so einigte man sich schliesslich dahin, es bei dem im Jahre 1981 gefassten Beschluss bewenden zu lassen. Die Spezialkommission ist daher eingeladen worden, ihre Arbeiten fortzusetzen und «der Versammlung von 1934 einen vorläufigen Verteiler vorzulegen, wenn, wie zu befürchten steht, die Lage nicht erlaubt, einen wissenschaftlichen und endgültigen Verteiler aufzustellen».

2. Rückständige Mitgliederbeiträge. Diese Präge ist so wichtig, dass sie auch dièses Jahr Gegenstand einer eingehenden Untersuchung durch eine Unterkommission bildete. Am 6. Oktober 1938 beliefen sich die Rückstände für die Rechnungsjahre 1920 bis 1932 auf 21,603,342 Franken. Diese Summe enthielt, was zu bemerken ist, nahezu 8% Millionen
konsolidierte Eückstände, wovon allein für China 8,200,000 Pranken.

Im Laufe der allgemeinen Aussprache betonten fast alle Mitglieder der Kommission nachdrücklich, dieser Sachlage müsse dringend abgeholfen werden.

*) Vgl. unsern Bericht über die XII. Versammlung des Völkerbundes, Bundesbl. 1932, I, S. 394.

262 Die Frage bildete gewissermassen den Brennpunkt der Debatte. Für den Delegierten des 'Vereinigten Königreiches «ist die Anhäufung der Bückstände ein Krebsübel, das immer -weiter um sich greift». Der kanadische Vertreter -wünscht, dass man den Schuldnern gegenüber energische Massnahmen treffe ; er versteht nicht, dass eine Frage solcher Art gleichsam hinter verschlossenen Türen behandelt werde. Sie sollte in aller 'Öffentlichkeit erörtert werden. Der Delegierte Schwedens empfahl «Vertretern von Staaten, die ihre Beiträge nicht entrichten, keine Ehren- oder andere Ämter zu übertragen, ausserordentliche Umstände vorbehalten». Der Abgeordnete Indiens ging noch weiter und schlug vor, dass «Angehörige von Staaten, die mit der Bezahlung ihrer Beiträge im Bückstande sind, von der "Wahl als Beamte der verschiedenen Verwaltungszweige des Bundes auszuschließen seien».

Nach Ansicht der italienischen Delegation sollte man sich hauptsächlich um die laufenden Beiträge bekümmern. « Sehr strenge und für alle gleichartige Massnahmen» sollten nach ihrer Meinung ergriffen werden «gegen Staaten, die in Zukunft den finanziellen Verpflichtungen dem Völkerbunde gegenüber nicht nachkommen». «Gleichen Hechten», schloss der Senator Cavazzoni, «sollen inskünftig gleiche Pflichten entsprechen.» Auch unser Vertreter verschloss sich dem Ernst der Sachlage nicht und dies a,us zwei Gründen. «Zunächst», führte Herr Bappard aus, «erleichtert die Redensart, dies sei im Grunde .genommen eine Folge der Weltwirtschaftslage, die Aufgabe derjenigen nicht, die in Parlamenten und in Ministerräten die für den Völkerbund vorgesehenen Kredite zu verteidigen haben. Wenn ein Parlament oder eine Begierung tatsächlich auf eine gewisse Nachsicht glaubt zählen zu können, so werden sie nur um so weniger geneigt sein, die erforderliche Anstrengung zu machen. Der zweite Grund ist der, dass ein Andauern dieser Lage denjenigen ein Argument liefert, die in den regelmassig bezahlenden Ländern die für den Völkerbund vorgesehenen Kredite bekämpfen, wobei sie geltend machen können, dass die Staaten, die ihre Beiträge nicht bezahlen, völlig straflos ausgehen.» Die Unterkommission ersuchte die Vertreter der säumigen Schuldnerstaaten, sich vor ihr einzubinden, um die Schwierigkeit ihrer Länder in der Einhaltung ihrer Verpflichtungen auseinanderzusetzen. Fünfzehn
Staaten wurden auf diese Weise angehört. Im allgemeinen, stellte die Unterkommission in ihrem Bericht fest, «haben die Delegierten zur Bechtfertigung der Nichtbezahlung der Beiträge hauptsächlich folgende Gründe angeführt: 1. der Eindruck, dass die verlangten Beiträge zu hoch sind und dass der von der Versammlung von 1925 angenommene Verteilungsschlüssel der gegenwärtigen Lage nicht mehr entspricht; 2. die Wirtschaftskrise und die Währungsprobleme haben die Überweisung der Summen sehr schwierig gestaltet».

Die Unterkommission war für die Nachprüfung des Verteilers von 1925 nicht zuständig; er wird übrigens revidiert werden. Was den aus der Krise

263 hergeleiteten Grund anbetrifft, so wies die Unterkommission mit Eeoht darauf hin, dass «mehrere Staaten, die ihren Beitrag regelmässig und voll entrichten,.

unter einer wirtschaftlichen Lage leiden, die kaum weniger schwierig ist als diejenige einer grossen Anzahl von Ländern, die ihre Verpflichtungen gegenüber dem Bunde nicht erfüllen.» Sie richtete eine Aufforderung an die ver schiedenen Delegierten, «damit sie die Anstrengungen unterstützen, um von ihren Eegierungen Zahlung zu erwirken», und unterstrich nachdrücklich «dieNotwendigkeit, sich vorderhand hauptsächlich um die laufenden Beiträge zu bekümmern, von denen letzten Endes der gute Geschäftsgang des Bundes abhängt». Sie unterbreitete der Kommission neben verschiedenen Vorschlägen einen Besolutionsentwurf, der unter anderm vorsieht, «dass ·-- eine sichtliche Besserung der Lage im Laufe des nächsten Jahres vorbehalten --, die Versammlung gehalten wäre, allgemeine Massnahmen zu prüfen, uro die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen durch gewisse Staaten dem Bunde gegenüber sicherzustellen».

Der Eesolutionsentwurf wurde von der Versammlung unverändert angenommen. Der Wortlaut ist in der Beilage zu finden x).

3. Reorganisation der Dienstzweige des Selcretariats. Die letzte Versammlung hatte dio Kontrollkommission beauftragt, « eine eingehende Prüfung der Frage vorzunehmen, inwieweit durch eine verwaltungstechnische Konzentrierung der Tätigkeit des Völkerbundes und durch irgendwelche andere Eeorganisations- und Eationalisierungsmassnahmen in den Dienstzweigen des Sekretariats und des Internationalen Arbeitsamtes Ersparnisse erzielt werden könnten, unter dem Vorbehalt jedoch, dass diese Massnahmen die wesentlichen Aufgaben des Völkerbundes in keiner Weise beeinträchtigen dürfen».

Die Kontrollkommission machte sich an die Arbeit und verfasste einen Bericht über die Eationalisierung der Dienststellen des Sekretariates, der zahlreiche wertwolle Vorschläge und Anregungen enthält, dessen Schlussfolgerungen indessen in mehr als einer Hinsicht etwas kühner hätten sein dürfen. Der Bericht unterstreicht jedoch die Unzukömmlichkeiten der gegenwärtigen Organisation, wo 7 Beamte ein Gehalt von 12,000 bis 16,000 Pranken, dagegen 56 Beamte Besoldungen von 24.000 bis 28,000 Pranken beziehen. «Eine zur Hauptsache aus Generälen bestehende Armee»,
bemerkte die Kontrollkommission, «kann nie eine gute Armee sein.» Im allgemeinen wurde der Bericht im Schosse der vierten Kommission günstig aufgenommen. Er ist indessen weit entfernt davon, für alle Übel ein Heilmittel zu bieten; er bedeutet aber -- und das ist schon etwas -- eine Anstrengung auf dem Wege der Besserung. Verschiedene Delegierte führten übrigens ans, dass eine Eationalisierung der Dienstzweige des Sekretariates allein nicht genüge, um der Verschwendung und Doppelspurigkeit vorzubeugen, dass vielmehr auch die Tätigkeit des Völkerbundes rationalisiert werden müsse. Man gab sich jedoch Eechenschaft darüber, dass es nicht an J

) Vgl. die Resolution in der Beüage, S. 287 f.

264 der Budgetkommission sei, sich auf dieses Gebiet zu wagen. Die Kommission war im allgemeinen der Ansicht, dass man Einsparungen erzielen müsse, ·«aber vernünftige Einsparungen, die für die wesentlichen Arbeiten des Bandes kein Hemmnis bedeuten». Überdies ging sie mit dem von der Kontrollkommission empfohlenen und in gewissen Punkten vorgezeichneten Eationahsierungswerk einig. Erst in den kommenden Jahren wird man die Wirksamkeit der Massnahmen beurteilen können, die getroffen worden sind, um die Organisation des Sekretariates zu vereinfachen und zu verbilligen, ohne deswegen seine Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen, F. Soziale und humanitäre Fragen.

Wie üblich erhielt die fünfte Kommission den Auftrag, diese Fragen zu prüfen. Neben dem Kinderschutz, dem Frauen- und Kinderhandel und dem Handel mit Betäubungsmitteln untersuchte sie auch dieses Jahr das Problem der Verbesserung des Strafvollzugs.

1. Kindersohuts. Das ständige Komitee für Kinderschutz hatte seine neunte Session im März abgehalten; es hatte sich insbesondere mit der Erziehung der blinden Kinder, mit der unehelichen Abstammung sowie mit den Eückwirkungen der Wirtschaftskrise und der Arbeitslosigkeit auf Kinder und Jagendliche befasst. Bei den Eegierungen war eine Umfrage durchgeführt worden über die geeignetsten Mittel, die blinden Kinder so frühzeitig wie möglich ausfindig zu machen. Im Oktober hatten bereits einundzwanzig Eegierungen auf die Umfrage geantwortet. Das Komitee war der Meinung gewesen, dass die der unehelichen Abstammung anhaftenden Nachteile bis zu ·einem gewissen Grade abgeschwächt werden können durch die Ausfertigung von abgekürzten Auszügen des Geburtsscheins und anderer amtlicher Dokumente, wobei der Abstammung des Inhabers keine Erwähnung geschieht.

Der Eat hatte daher auf Ansuchen des Komitees das Sekretariat beauftragt, die Mitgliedstaaten des Völkerbundes anzufragen, ob sie nicht die Möglichkeit ins Auge fassen könnten, dieses System, das bereits in mehreren Ländern besteht, einzuführen. Die Umfrage war zur Zeit der Versammlung noch nicht abgeschlossen.

Das Problem der Eückwirkungen der Wirtschaftskrise und der Arbeitslosigkeit auf Kinder und Jugendliche war von der türkischen Delegation aufgeworfen und eine Resolution, welche die Eegierungen einlädt, ihre Anstrengungen zu verdoppeln, um den durch die
Krise besonders heimgesuchten Kindern zu Hilfe zu kommen, war von der dreizehnten Versammlung gutgeheissen worden 1). Das Problem wurde hierauf vom Komitee übernommen, das neue Kredite zur Vornahme einer Untersuchung über die Lage verlangte.

Ausserdem schlug es vor, die Frage der Errichtung internationaler Erziehungalager zu prüfen, die den Austausch von Jünglingen und jungen Mädchen von Land zu Land ermöglichen.

!) Vgl. unsero letztjährigen Bericht, Bundesbl. 1933, l, S. 164 und 165.

265 Die fünfte Kommission verweilte nicht lange bei der Frage der blinden Kinder noch bei derjenigen der unehelichen Abstammung. Dagegen besprach sie einlässlich die Vorschläge betreffend die Rückwirkungen der Krise auf Kinder und Jugendliche. Verschiedene Delegationen schilderten die in ihrem Lande dieserhalb getroffenen Massnahmen. Ziemlich lebhafter Widerstand ·wurde jedoch den Vorschlägen des Komitees entgegengesetzt, hauptsächlich seitens der Delegierten Grossbritanniens, Deutschlands, Australiens und Ungarns. Ihrer Meinung nach ist der Zeitpunkt in der Tat schlecht gewählt, um eine Erhöhung von Krediten zu verlangen. Auch die Errichtung internationaler Erziehungslager war weit davon entfernt, allgemeine Zustimmung zu finden. Die britische Delegation wünschte, dass man sich vorderhand mit einer im Protokoll der Kommission aufgeführten einfachen Anregung begnüge.

Sie wurde vom deutschen Delegierten unterstützt, der die Ansicht vertrat, dass die Errichtung von Lagern für junge Arbeitslose nicht durch internationale Organe, sondern im Gegenteil durch- die Regierungen oder die nationalen Organe in Angriff genommen werden sollte.

Der ursprüngliche Eesolutionsentwurf musste infolgedessen erheblich abgeändert werden, um den vorgebrachten Einwendungen Rechnung zu tragen.

Der letztenendes von der Versammlung angenommene Wortlaut *) beschränkte sich darauf, den Wunsch auszudrücken, dass, sobald es die Umstände erlauben, dem Komitee für Kinderschutz grössere Geldmittel zur Verfügung zu stellen seien. Dieser Text erkennt übrigens an, dass es von Nutzen sei, die bereits unternommenen Untersuchungen fortzusetzen in Verbindung mit dem Internationalen Arbeitsamt, das für das Problem, soweit es sich auf die Arbeitslosigkeit bezieht, besonders zuständig ist.

2. Réorganisation der beratenden Kommission -für Kinder- und Jugendschutz.

Gemäss einem Beschlüsse der dreizehnten Versammlung hatte ein Unterausschuss die Zusammensetzung und die Tätigkeit der beratenden Kommission für Kinder- und Jugendschutz geprüft. Er untersuchte insbesondere die Eolle, welche die Kommission auf dem Gebiete des Frauen- und Kinderhandels sowie des Kinderschutzes zu spielen hat. Auf dem ersten Gebiet ist die Aufgabe leicht, da das Problem klar abgegrenzt ist. Was das zweite anbetrifft, so ist das der Kommission offenstehende
Wirkungsfeld sozusagen unbegrenzt.

Um einer Zersplitterung der Anstrengungen der Kommission vorzubeugen, empfahl der Unterausschuss unter Berufung auf eine Resolution der Versammlung von 1924, dass die Kommission ihre Bolle unter dem dreifachen Gesichtspunkt einer Materialsammelstelle, eines Studien- und eines Aktionszentrums ins Auge fassen sollte.

Was die Anzahl der Kommissare anbetrifft, so war der Unterausschuss der Ansicht, dass mit einer Erhöhung von 12 auf 15 --- bei gleichbleibender Anzahl der Beisitzer -- die Kommission ihre Aufgabe besser erfüllen könnte. Diese Erhöhung würde ausserdem eine angemessenere Vertretung der Mitgliedstaaten 1

) Vgl. die Resolution in der Beilage, S. 291.

Bundesblatt. 86. Jahrg. Bd. I.

19

266

erlauben. Da in der Tat die zwölf bisher vertretenen Länder aiisschliesslich europäische Staaten waren, so könnten die drei neuen Mitglieder aus andern Kontinenten gewählt werden. Die beratende Kommission machte sich diese Anregungen zu eigen.

An der Versammlung nahm die französische Delegation die Anträge der beratenden Kommission wieder auf. In einer an die fünfte Kommission gerichteten Aufzeichnung hob sie hervor, dass das Komitee für Kinderschutz die; einzige Einrichtung ständigen Charakters für den Schutz der Minderjährigen sei, bestehend aus amtlichen Vertretern der Staaten, die in Fühlung mit den am Kinderschutz interessierten nationalen Behörden handeln. Seine wichtigste Bolle, führte die französische Delegation weiter aus, soll daher diejenige «eines die ganze Welt umfassenden Dokumentation- und Informationszentrums» sein, und es wäre wünschenswert, dass ein Arbeitsplan aufgestellt werde, um ihm in dieser Hinsicht die Verwirklichung seines Werkes zu ermöglichen.

In bezug auf die Mitglieder der Kommission nahm die fünfte Kommission den Vorschlag an, ihre Zahl um drei Einheiten zu vermehren. Sie beschloss, «dass es angezeigt sei, in der Vertretung der Staaten einen Turnus einzuführen, und dass, wenn der Bat drei weitere Länder einlädt, sich vertreten zu lassen, er seine Einladung auf einen Zeitraum von fünf Jahren beschränken solle».

Es wiirde ausserdem bestimmt, dass die drei neuen Mitglieder nichteuropäischen Ländern zu entnehmen seien.

Nach ziemlich langer Aussprache nahm die fünfte Kommission ein& Resolution an, mit der sie das Komitee für Kinderschutz insbesondere auffordert, ihr wenn möglich im Laufe der nächsten Session einen Plan über di& Tätigkeit zu unterbreiten, die es als «Dokumentationszentrum» zu entfalten gedenkt1).

3. Frauen- und Kinderhandel. An ihrer jährlichen Session, die im April stattfand, beschäftigte sich das Komitee für Frauen- und Kinderhände! hauptsächlich mit den den Zuhältern aufzuerlegenden Strafen. Es war jedoch nicht in der Lage, die letzte Hand an einen einschlägigen Protokollentwurf anzulegen infolge der allzugrossen Verschiedenheit der Gesetzgebungen in bezug auf die Definition des Deliktes. Das Problem wird in seiner Gesamtheit in einer spätem 'Session behandelt werden.

Was die Nachrichten über den Frauen- und Kinderhandel anbetrifft, so konnte das
Komitee feststellen, dass gegenwärtig zweiunddreissig Länder jährliche Berichte abliefern. Im Laufe des verflossenen Jahres hat die besondere Uhtersuchungskommission für den Frauen- und Kinderhandel im Orient ihren Bericht veröffentlicht. Diese sehr ausführliche Arbeit ist den Begierungen .zugestellt worden. Sie enthält eine Fülle interessanter Aufschlüsse. Die Untersuchung ist durch das Amt für Sozialhygiene in New York erleichtert worden, das die zu ihrer Durchführung nötigen Mittel zur Verfügung stellte.

l

) Vgl. die Resolution in der Beilage, S. 289f.

267 Das Komitee für Frauen- und Kinderhandel richtete sein Hauptaugenmerk auf das Problem der Abschaffung der durch die Übereinkommen von 1910 und 1921 vorgeschriebenen Altersgrenze 1). Es arbeitete zu diesem Zweck einen Protokollentwurf aus, der die Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen von Land zu Land bezweckt 2). Gemäss Beschluss des Völkerbundsrates wurde dieser Entwurf den Regierungen unterbreitet. Vierundzwanzig Länder teilten ihre Bemerkungen mit. Mehrere machten Vorbehalte. Die Schweiz äusserte sich dahin, dass sie gegen den vorgeschlagenen Text nichts einzuwenden habe, da unsere Gesetzgebung bereits jede Altersgrenze beseitigt habe. Andrerseits gab der Eat der Hoffnung Ausdruck, dass das Protokoll im Laufe einer diplomatischen Konferenz, die sich während der Versammlung vereinigen würde, durch die Delegationen unterzeichnet werden könne.

Fast die ganze Aussprache der fünften Kommission drehte sich um den Protokollentwurf. Die Delegierten der Länder, welche bereits Vorbehalte gemacht hatten, benutzten diese Gelegenheit, um ihren Standpunkt ausführlicher darzulegen. Auf den Vorschlag Belgiens wurde ein Unterausschuss beauftragt, den Protokollentwurf nochmals zu prüfen. Er legte der fünften Kommission einen neuen Text vor ; diese wies ihn an die diplomatische Konferenz zurück, die behufs Ausarbeitung des endgültigen Wortlautes des Abkommens einberufen worden war 3).

Die Konferenz vereinigte sich am 9. Oktober 4). Sie gelangte zum Abschluss eines «internationalen Übereinkommens betreffend die Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen» vom 11. Oktober 1933. .Da die Schweiz dieses Übereinkommen unterzeichnet hat, so wird unverzüglich eine Botschaft hierüber an die eidgenössischen Eäte gerichtet werden.

Die fünfte Kommission beglückwünschte sich zu den von der beratenden Kommission vollbrachten Arbeiten und unterstrich in einer Resolution die Bedeutung, die sie der Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels beimisst5).

4. Handel mit Betäubungsmitteln. Seit der 13. Session der Versammlung hat sich eine wichtige Begebenheit ereignet. Das Übereinkommen von 1981 über die Beschränkung der Herstellung von Betäubungsmitteln ist am 9. Juli in Kraft getreten. Bekanntlich 6) waren zur Inkraftsetzung die Ratifikation oder die Beitrittserklärung von fünfundzwanzig Staaten, worunter
vier der hauptsächlichsten Herstellungsländer, erforderlich. Die Schweiz hat ihre Ratifikationsurkunde am 10. April hinterlegt. Bei der Versammlung belief sich die Zahl der Ratifikationen oder Beitrittserklärungen auf neununddreissig.

*) Vgl. unsern letztjährigen Bericht, Bundesbl. 1933, I, 165.

') Im Innern desselben Landes war demnach der Handel volljähriger Prauen nicht notwendigerweise unterdrückt.

3 ) Vgl. die Resolution der Kommission in der Beilage, S. 290 f.

*) Wir hatten Herrn F. Stämpfli Bundesanwalt, und Herrn C. Gorgé, l. Sektionschef 5beim Politischen Departement, abgeordnet.

) Vgl. die Resolution in der Beilage, S. 290.

8 ) Vgl. unsern letztjährigen Bericht, Bundesbl. 1983, I. 166.

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Die Anstrengungen der beratenden Opiumkommission, der Plage der Betäubungsmittel Einhalt zu gebieten, haben verhältnismässig befriedigende Ergebnisse gezeitigt. So nähern sich die hergestellten Mengen zum erstenmal den für den rechtmässigen Verbrauch notwendigen Mengen, ja in gewissen Fällen bleiben sie sogar darunter. Der unerlaubte Handel ist jedoch nach wie vor ein ernsthaftes Problem. Beträchtliche Beschlagnahmungen sind im Laufe des verflossenen Jahres erfolgt. Die beratende Kommission setzt aber im Einverständnis mit den beteiligten nationalen Behörden ihren unerbittlichen Kampf gegen den Schleichhandel fort. Nennenswerte Ergebnisse sind erreicht und wichtige Organisationen von Händlern aufgespürt worden.

Im Laufe der Aussprache im Schosse der fünften Kommission wurde die allgemeine Ansicht vom Vertreter der Niederlande zusammengefasst, der die Kommission mit einem Verwaltungsrat vergleicht, der die guten Erträgnisse seines Unternehmens feststellt. Was den unerlaubten Handel anbetrifft, so wiesen mehrere Delegationen mit Nachdruck auf die Wichtigkeit des Konventionsentwurfes hin, der gegenwärtig geprüft wird und der auf die Unterdrückung dieses Handels abzielt. Der Entwurf, der sich das Übereinkommen über die Falschmünzerei zum Vorbild nimmt, setzt die Grundzüge eines neuen Deliktes fest, und zwar eines internationalen Deliktes, da es strafbar ist, selbst wenn die dieses Vergehen wesentlich begründenden Handlungen nicht auf demselben Hoheitsgebiet begangen worden sind. Er sieht ausserdem eine Erhöhung der Strafandrohungen vor. erlaubt den Deliktsversuch zu ahnden und erleichtert die Auslieferung. Über den Entwurf befragt, war der Bundesrat noch nicht in der Lage, nach Genf zu antworten, da diese Angelegenheit mit der gegenwärtig hängigen Revision unseres Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel verknüpft ist.

Die fünfte Kommission widmete einen Teil der Aussprache der Lage in China, wo, wie verlautete, mehrere heimliche Fabriken bestehen sollen. Ihre Aufmerksamkeit wurde ausserdem festgehalten durch die Fortsetzung der Arbeiten zum Zwecke einer allfälligen Beschränkung der Herstellung von Rohstoffen, .d. h. der Mohn- und Kokapflanzungen. Mehrere Delegationen betonten mit Nachdruck, dass die Konferenz zur Behandlung dieses Problems bald einberufen werden sollte 1).

Nach Beendigung der
Aussprache nahm die Kommission einen Bericht an, in dem das seit 1982 durchgeführte Werk zusammengefasst und die im Laufe der Diskussion vorgebrachten verschiedenen Bemerkungen festgehalten sind. Bericht und Resolutionen wurden von der Versammlung gutgeheissen 2).

5. Fragen des Strafrechts- und Gefängni.swesens. Im Laufe des Jahres hat die Kommission für Strafrechts- und Gefängniswesen die Gesamtheit der !) Vgl. unsere einschlägige Botschaft vom 19. September 1932 betreffend das internationale Übereinkommen zur Beschränkung der Herstellung und Kegelung der Verteilung der Betäubungsmittel vom 13. Juli 1931, Bundesbl. 1932, II, 524 f.

2 ) Vgl. die Resolution in der Beilage, S. 288f.

26» Vorschriften für die Behandlung der Gefangenen1), gestützt auf die Bemerkungen der Regierungen und der begrüssten Organisationen, durchgesehen.

Sie hat gewisse Fragen späterer Prüfung vorbehalten. Es handelt sich unter anderem um Untersuchungen über die Kriminalbiologie, um die Ausarbeitung einer internationalen Statistik über Strafrechts- und Gefängniswesen, um die allgemeine und internationale Eegelung der Arbeitsbedingungen in den Strafanstalten und um die Unterbringung entlassener Sträflinge.

Die fünfte Kommission hatte sich mit dem von einem erläuternden Memorandum begleiteten neuen Wortlaut der Gesamtheit der Vorschriften zu befassen. Mehrere Delegationen gaben ihre grundsätzliche Zustimmung zu den revidierten Vorschriften, brachten jedoch im Namen ihrer Begierungen gewisse Wünsche vor. So äusserte der Vertreter Grossbritanniens die Ansicht, dass in Ausnahmefällen die körperliche Züchtigung eine wirksame und heilsame Methode in Ansehung der Disziplin sein könne. Das allgemeine Problem des Bechts zu strafen als Ausfluss der Landeshoheit wurde vom italienischen Delegierten aufgeworfen, der sich bei dieser Gelegenheit über die von der italienischen Gesetzgebung auf dem Gebiete dus Strafrechts- und Gefängniswesens erzielten Fortschritte verbreitete.

Der neue Entwurf der Gesamtheit der Vorschriften enthält mehrere neue Bestimmungen. Die fünfte Kommission beschloss denn auch nach verschiedenen Voten, die revidierten Bestimmungen den Begierungen der Mitglied- und Nichtmitgliedstaaten des Völkerbundes zu unterbreiten «mit der Anfrage, ob sie in der Lage seien, in Hinsicht auf die bestehenden oder auszuarbeitenden Gesetze und Réglemente die Billigung und praktische Anwendung dieser Vorschriften in ihrer Gesamtheit oder in einzelnen Teilen ins Auge zu fassen».

Anlässlich der XII. Versammlung hatte sich die britische Delegation gefragt, ob der Völkerbund ein besonderes Organ zur Behandlung der Angelegenheiten des Strafrechts- und Gefängniswesens schaffen solle. Die Frage war vorübergehend ohne Antwort geblieben. Sie wurde dieses Jahr wieder aufgenommen. Nach Ansicht der fünften Kommission besteht kein Grund, ein besonderes Organ zu schaffen. Man könne sich sehr gut damit begnügen, dass die bereits bestehenden Organe dem Völkerbund ihre Mitarbeit leihen.

Diese Mitarbeit könne auf verschiedene
Weise sichergestellt werden (Vorstudien, Befragungen usw.). Dieser Ansicht hatte die Schweiz ihrerseits stets grundsätzlich zugestimmt.

Die fünfte Kommission nahm keine besondern Resolutionen an; sie beschränkte sich darauf, ihre Schlussfolgerungen in einem Berichte niederzulegen 2), der von der Versammlung genehmigt worden ist.

6. Unterstützung der ms Deutschland kommenden israelitischen und andern Flüchtlinge. Diese Frage war, wie bereits erwähnt3), bei der allgemeinen 1 ) Vgl. unsere Berichte über die XII, Versammlung (Bundeabi. 1982, I 403 f ) und über die XIII. Versammlung (Bundesbl. 1933, I, 168).

3 3

) Vgl. die ^Resolution in der Beilage. S. 291

) Vgl. oben, S. 240.

270 Aussprache in der Versammlung von der niederländischen Delegation aufgeworfen worden, die folgenden Resolutionsentwurf eingebracht hatte : «Die Versammlung, .

.

.

In Würdigung der durch die Tatsache geschaffenen Lage, dass eine grosse Zahl ; deutscher Staatsangehöriger im Laufe der letzten Monate nach verschiedenen Ländern geflüchtet ist; In der Erwägung, dass ihre Anwesenheit in diesen Ländern in dem Masse, als sieh die Unterstützungsmittel privater Herkunft erschöpfen, ein Problem wirtschaftlicher, finanzieller und sozialer Natur bedeutet, dessen Lösung nur durch internationale Zusammenarbeit gefunden werden kann; . Bittet den. Bat, innert kürzester Frist zu diesem Z wecke die Modalitäten einer praktischen Vereinbarung zu prüfen und die erforderlichen Massnahmen au, treffen zur Ausführung der Pläne, zu denen diese Prüfung Veranlassung geben wird; '·'. Beschliesst, kraft des ersten Absatzes des Artikels 16a seines Finanzreglementes einen besonderen Posten zu diesem Ende in den Voranschlag für 1934 aufzunehmen.» Auf Antrag der Kommission für die Tagesordnung hatte die Versammlung beschlossen, den niederländischen Vorschlag, angeblich wegen seines wirt^chaftliohen und finanziellen Charakters 1), an die zweite Kommission zu verwaisen.

" ', Der Führer der niederländischen Delegation setzte der Kommission den Aufbau seines Vorschlages auseinander. Dieser -- und Herr de Graeff legte Gewicht auf diesen Punkt -- zielt keineswegs auf eine Einmischung in die innern Angelegenheiten Deutschlands ab und schliesst keinerlei Kritik des nationalsozialistischen Regimes noch der Massnahmen in sich, die «gegen bedeutende Gruppen von Staatsangehörigen getroffen worden sind, deren Basse oder politische Überzeugungen vor der deutschen Regierung kerne Gnade finden». Man steht, führte der Delegierte der Niederlande näher aus, einem tatsächlichen Zustande gegenüber. Die Zahl der Flüchtlinge aus Deutschland wird auf ungefähr 60,000 geschätzt, und um misslichen Folgen vorzubeugen, wäre es äusserst wünschenswert, diese auf verschiedene Länder zu verteilen, wobei deren Volkswirtschaft zu schonen wäre.

Der Vorschlag der Niederlande wurde im allgemeinen günstig aufgenommen.

Deutschland machte Vorbehalte und erklärte, sich einer Aussprache über den Kern dieser Angelegenheit enthalten zu müssen. Frankreich gab bekannt,
dass es an einer Lösung dieses Problems besonders interessiert sei in Anbetracht der grossen Zahl von Flüchtlingen, die an seinen Toren angepocht haben.

Andere Delegationen meldeten die Zustimmung ihrer Regierungen zum niederländischen Entwurf an oder äusserten etwelche Anregungen. So empfahl die spanische Delegation, die Möglichkeiten ernsthaft zu erwägen, die Palästina 1 ) Tatsächlich handelt es sich um eine Frage, die eher sozialer und humaiiit Art ist; sie hat sogar ausgesprochen politische Tragweite.

271

für eine Ansiedelung jüdischer Flüchtlinge bietet. Die portugiesische Delegation gab ihrerseits die Ansicht kund, dass die Hilfsaktion für die Flüchtlinge dem internationalen Flüchtlingsamt Nansen anvertraut werden könnte.

Das Problem warf so viele verwickelte und heikle Fragen auf, dass seine Bückweisung an einen Unterausschuss beschlossen wurde 1).

Nach zwei ziemlich mühsamen Sitzungen war der Unterausschuss in der Lage, der Kommission einen Bericht sowie einen Besolutionsentwurf zu unterbreiten, über die eine interessante Debatte einsetzte. Zahlreiche Delegationen erkannten an, dass das Problem dringend sei und dass es nur durch internationale Zusammenarbeit gelöst werden könne. Die Kommission war infolgedessen der Ansicht, das beste Verfahren, rasch praktische Ergebnisse zu erzielen, wäre ein Auf trag an den Völkerbundsrat, dahingehend, es sei ein Oberkommissar zu ernennen, «dem weitestgehende Bewegungsfreiheit gelassen werden inüsste».

Er hätte die Aufgabe, mit den Begierungen zu verhandeln und im Bahmen des Möglichen den Flüchtlingen Arbeit zu verschaffen. Um dem Oborkommissar die unerlässliche Fühlung mit den beteiligten Begierungen sicherzustellen, würde ihm ein Verwaltungsrat beigegeben, in den Vertreter verschiedener vom Bat bezeichneter Länder zu berufen sind. Die Ausgaben dieses neuen Organs würden durch Gelder privater Herkunft gedeckt. Der Völkerbund würde indessen einen 25,000 Franken nicht übersteigenden Betrag vorschiessen.

Diese Vorschläge fanden beinahe allgemeine Zustimmung. Deutschland wiederholte jedoch seine Vorbehalte. Seine Delegation führte aus, sie könne sich der vorgeschlagenen Lösung nicht anschliessen und werde sich bei der endgültigen Abstimmung ihrer Annahme widersetzen. Diese Haltung machte die ganze Arbeit der Kommission zunichte, da die Besolutionen, um gültig zu sein, von der Versammlung einstimmig angenommen werden müssen. In diesem Augenblicke glaubte der Führer der schweizerischen Delegation, eingreifen zu müssen. Er richtete eine eindringliche Mahnung an die deutsche Delegation und ersuchte sie, ihrer Begierung noch einmal die Bedeutung dieses Problems darzulegen und sie auf die starke Strömung aufmerksam zu machen, die wünscht, dass das Problem durch die freundschaftliche Vermittlung des Völkerbundes gelöst werde. Die deutsche Delegation gab dieser
Anregung Folge, und nach neuer Prüfung gab ihr die deutsche Kegierung Weisung, sich dem Besolutionsentwurf nicht weiter zu widersetzen, sondern sich der Stimme zu enthalten.

Die von der Kommission vorgesehenen Massnahmen zur Organisation der Unterstützung deutscher Flüchtlinge waren daher gesichert, und der der Versammlung unterbreitete Besolutionsentwurf wurde einstimmig genehmigt a).

*·) Dieser Unterausachuss setzte sich aus Vertretern folgender Länder zusammen : Niederlande, Grossbritannien, Italien, Tschechoslowakei, Belgien, Schweden, Spanien und Uruguay.

2 ) Vgl. die Resolution in der Beilage, S. 285 f.

Der Völkerbundsrat hat in der Folge die Regierungen bezeichnet, die dem Verwaltungsrat des Oberkommissars für die aus Deutschland kommenden Flüchtlinge angehören sollen. Es sind dies, die Regierungen folgender Länder: Niederlande, Frankreich, Polen, Tschechoslowakei, Belgien, Schweiz, Dänemark, Italien, Gross-

272


In dieses Kapitel gehören die Fragen betreffend die Sklaverei, die Mandate, das Flüchtlingswesen, die Minderheiten und die Mitarbeit der Presse am Friedenswerke, Fragen, die im allgemeinen der sechsten Kommission vorbehalten sind.

1. Sklaverei. Die letzte Versammlung hatte einer Resolution zugestimmt, wonach eine beratende Expertenkommission eingesetzt wurde mit dem Auftrage, die von den Regierungen geiiiäss der Übereinkunft von 1926 über die Sklaverei übersandten Unterlagen sowie die geeigneten Mittel zur wirksamen Bekämpfung der Sklaverei zu prüfen 1).

Die zur sofortigen Bildung einer Kommission nötigen Kredite hatte man in den Voranschlag für 1933 nicht aufnehmen können. Dagegen wurden sie im Voranschlag für 1984 vorgesehen und von der vierten Kommission genehmigt.

Das neue Organ wird somit im Jahre 1934 eine erste Session zur Ausarbeitung seines internen Réglementes abhalten können. Es wird jedoch erst im Jahre 1985 in der Lage sein, erspriessliche Arbeit zu leisten, da die bewilligten Kredite nur für eine einzige Tagung im Jahre ausreichen.

Mehrere Delegierte gaben ihrer Genugtuung darüber Ausdruck, dass ein Kontrollorgan in Tätigkeit trete, das einzige Mittel, so bemerkte man, «um die wichtigsten Punkte ins Licht zu rücken, die unbedingt bekannt sein müssen, wenn man die Sklaverei eines Tages mit Stumpf und Stiel ausgerottet sehen will». Die britische Delegation, die in dieser Frage stets eine führende Eolle gespielt hat, wiederholte ihre Erklärungen über die ausserordentliche Bedeutung, die ihr Land dem Problem der Sklaverei beimesse, «insbesondere», erklärte Herr Ormsby-Gore, «dieses Jahr, das durch die Jahrhundertfeier von William Wilberforce sowie der Sklavenemanzipation im britischen Reich gekennzeichnet ist».

In ihrem Bericht äusserte die sechste Kommission ihre volle Befriedigung darüber, «dass hiermit eine weitere Etappe in einem wesentlichen humanitären Werke zurückgelegt sei, an dem der Völkerbund es sich stets angelegen sein liess, nach Massgabe seiner Kräfte mitzuwirken». Sie legte der Versammlung einen Eesolutionsentwurf vor, der keiner Aussprache rief, da auch Staaten, wo noch lange nicht alle Spuren der Sklaverei verschwunden sind, das Wort nicht verlangten 2).

2. Mandate. Die ständige Mandatkommission hat im Laufe des letzten Jahres zwei Sessionen
abgehalten. Neben der Prüfung der von den Mandatmächten vorgelegten Berichte hat sie gewisse Fragen allgemeiner Natur besprochen. Zu erwähnen ist insbesondere, dass der Grundsatz der wirtschaftbritannien, Schweden, Spanien, Vereinigte Staaten von Amerika, Argentinien, Brasilien und Uruguay. Die Schweiz hat dieses Mandat angenommen. Was den Oberkommissar anbelangt, so ist vom Rat ein amerikanischer Staatsangehöriger, nämlich Herr Mac Donald, bezeichnet worden.

!) Vgl, unsem letztjährigen Bericht, Bundesbl. 1933, I, 169.

2 ) Vgl. die Resolution in der Beilage, S. 292.

273 liehen Gleichstellung oder der offenen Tür in den Mandatgebieten A und ß Gegenstand eines Gedankenaustausches war, vorab in bezug auf den Ankauf von Material und Gebrauchsgegenständen für die Öffentlichen Arbeiten durch die Mandatsverwaltung.

Die Kommission hat sich auch mit der Frage beschäftigt, ob ein Mandatgebiet einer Verwaltungs-, Zoll- oder Fiskalunion angehören könne. DiesesProblem stellte sich infolge der von Grossbritannien seit einiger Zeit bekundeten Absicht, eine Union dieser Art zwischen Tanganyika und den angrenzenden britischen Besitzungen Kenia und Uganda zu errichten. Da die Kommission der Ansicht war, eine solche Union könnte zur Wirkung haben, dass der Bestand des Mandatgebietes als besonderes internationales Gebilde in Präge gestellt würde, so verzichtete Grogsbritannien unter gewissen Vorbehalten auf sein Vorhaben.

Die sechste Kommission nahm nach einem allgemeinen Eeferat des als Berichterstatter bezeichneten Delegierten Norwegens die Arbeiten der Mandatkommission zur Kenntnis. Der Berichterstatter hatte die Aufmerksamkeit insbesondere hingelenkt «auf die wichtigen Erklärungen des Vertreters der Mandatmacht über Syrien und den Libanon hinsichtlich der Entwicklung dieses Gebietes und seinen Aufstieg zu einem Zustande, der die Gewährung der Unabhängigkeit rechtfertigt». «Die Beispiele vorerst Iraks und jetzt Syriens, deren Selbständigkeit wenn nicht morgen, so doch vielleicht übermorgen, sehr wohl verwirklicht werden könnte», erklärte Herr Lange, «geben der Hoffnung Baum, dass eines Tages die Kolonialmächte den Völkerbund ersuchen werden, die Vormundschaft über ihre Besitzungen auf sich za nehmen, damit diese die gleiche Entwicklung durchlaufen können.» Der Berichterstatter unterstrich ferner die sehr günstige wirtschaftliche und finanzielle Lage Palästinas, die im März dieses Jahres einen finanziellen Überschuss von einer Million Pfund Sterling auf gewiesen habe. «Die glücklichen Ergebnisse der Errichtung einer Heimstätte für das jüdische Volk», schloss Herr Lange, «haben eine ganz hervorragende Bedeutung angesichts der jüngsten Ereignisse in Deutschland... Palästina bietet dank seines gegenwärtigen Wohlstandes, eine Lösung für ihre Ansiedelung.» Dem norwegischen Delegierten scheint e» festzustehen, «dass man unter befriedigenden Bedingungen mehrere hunderttausend
Einwanderer im gelobten Lande ansiedeln kann».

Im Laufe der .Aussprache wiesen weitere Delegierte mit Nachdruck darauf hin, welche Bedeutung der jüdischen Heimstätte in Palästina unter den gegenwärtigen Umständen zukomme, «Man hat allen Grund zu der Annahme», führte der polnische Delegierte aus, «dass dieses Jahr in Palästina nicht weniger als 25,000 bis 80,000 Juden zugelassen werden können, und die jüdische Agentur für Palästina hofft, in den nächsten vier oder fünf Jahren 150,000 bis 200,000 Juden in diesem Lande anzusiedeln.» Die jüdische Heimstätte scheint demnach eine wenigstens teilweise Lösung des deutschen Flüchtlingsproblems zu bieten. Weniger zuversichtlich äusserte sich der britische Delegierte. Er bestritt die Aufnahmefähigkeiten Palästinas nicht, warnte aber .vor einem

274 zu grossen Zustrom von Juden nach diesem Lande. «Palästina ist», erklärte er, ·«ein kleines Land, das für sich allem keine befriedigende Lösung dea Problems bieten kann, selbst wenn im Laufe der nächsten Jahre die Anzahl der in Palästina zugelassenen, aus Deutschland ausgewanderten Juden zunimmt.» Was die Entlassung Syriens aus dem Mandatverhältnis betrifft, so verhehlte der Vertreter Frankreichs nicht, dass seine Eegierung «mit Ungeduld ·der glücklichen Beendigung ihrer Aufgabe in Syrien entgegensehe». «Es ist aber wichtig», erklärte Herr Beranger, «die Gefahren zu grosser Überstürzung au vermeiden) insbesondere in Anbetracht der jüngsten Ereignisse, welche die Notwendigkeit dargetan haben, mit Umsicht und Mass vorzugehen.» Nach Einsicht des Berichteä der Kommission und entsprechend den ihr unterbreiteten Vorschlägen beglückwünschte die Versammlung die Mandatmächte zu den erreichten Ergebnissen und gab unter anderem der Hoffnung Ausdruck, «dass der ihr Werk leitende Geist der Zusammenarbeit ihnen erlauben möge, weitere Fortschritte zu erzielen auf dem Wege, vorgezeichnet durch die Grundsätze, auf denen der Mandatsgedanke beruht ^i».

3. Flüclitlingswesen. Die Aufgabe des internationalen Müchtlingsamtes Nansen hat sich infolge der schweren Wirtschaftskrise immer schwieriger gestaltet. Die bisher von verschiedenen Regierungen zugunsten der Flüchtlinge bewilligten Subventionen sind herabgesetzt oder gestrichen worden, und die von öffentlichen und privaten Wohlfahrtseinrichtungen geleistete Hilfe bat sich beträchtlich verringert. Die von Arbeitslosigkeit betroffenen Länder sehen sich andererseits gezwangen, die Anstellung fremder Arbeitskräfte zu beschränken oder zu untersagen, so dass die Flüchtlinge immer mehr Mühe ·haben, Beschäftigung zu finden. Wenn man überdies feststellt, dass die Anzahl tier Flüchtlinge gegenwärtig 934,000 beträgt, wovon mindestens 149,000 zu vollständiger Arbeitslosigkeit verurteilt und 54,900 körperlich erwerbsunfähig ·sind, so wird man sich die beträchtlichen Schwierigkeiten vergegenwärtigen, denen das Nansenamt in der Erfüllung seiner Aufgabe begegnet.

Nichtsdestoweniger hat das Amt ungefähr 78,000 Flüchtlingen wirksam iielfen können. Dieser Beistand geschah in den verschiedensten Formen.

4000 Armenier wurden in Aleppo, Alexandrette uni Beirut angesiedelt. Andere
Flüchtlinge haben in der Republik Erivan, in Mosul und in Südamerika eine ·Zufluchtsstätte gefunden. Vorschüsse wurden annähernd 12,000 Personen bewilligt, um sie instand zu setzen, eine Anstellung zu finden oder ein eigenes Geschäft zu eröffnen. Endlich erhielten die Flüchtlinge den Beistand des Amtes bei der Bewerbung um Pässe, zur Erlangung des Armenrechtes, zur Aufhebung gegen sie ergangener Ausweisungsmassnahmen und bei der Anwendung der einschränkenden Vorschriften gegen fremde Arbeitskräfte.

Das Amt hat aufs sorgfältigste die Mittel geprüft, die gewissen Kategorien von Flüchtlingen die Gründung einer neuen Existenz erlauben würden in Ländern, die, wie z. B. Brasilien, der Besiedelung zugänglich sind. Es befasste x

) Vgl. die Resolution in der Beilage, S. 291 f.

275 eich auch mit dei Lage der von den Überschwemmungen in der Gegend von Charbin betroffenen russischen Flüchtlinge, sowie der 800 katholischen, lutheranischen und mennonitischen Flüchtlinge aus der Mandschurei, die sich in Südamerika niederzulassen wünschten. Die gegenwärtigen wirtschaftlichen "Verhältnisse gestatteten jedoch nicht, Beiträge zur Lösung dieser Probleme zu bewilligen.

Unter Mithilfe der beratenden Kommission von Eegierungsvertretern für das Flüchtlingswesen hat das Amt einen Entwurf zu einem Übereinkommen ausgearbeitet, das bezweckt, nach Aufhebung des Amtes den Schutz der Flüchtlinge sicherzustellen. Dieser Entwurf ist von der Versammlung von 1933 nicht geprüft, sondern an eine diplomatische Konferenz verwiesen worden, die im Oktober in Genf stattgefunden hat. Die Konferenz endigte mit der Ausarbeitung eines Übereinkommens betreffend die internationale Bechtsstellung der Flüchtlinge1).

Das Problem der Flüchtlinge rief nur einer kurzen Aussprache. Der Vertreter Griechenlands, Herr Politis, erwähnte insbesondere, dass dank den Anstrengungen des Nansenaintes «dieses Jahr 7000 Armenier Griechenland verlassen haben, um sich in der Republik Erivan anzusiedeln, wo sie jetzt in ihrer angestammten Heimat glücklich leben, und nahezu 1000 Armenier sind aus Bulgarien nach demselben Bestimmungsort übergegangen». Er befürwortete die Fortsetzung der Bestrebungen zur Überführung weiterer Gruppen armenischer Fluchtlinge nach Erivan. Dieser Vorschlag wurde von Norwegen und Dänemark unterstützt.

Nach Prüfung des vom Berichterstatter, Herrn Antoniade (Rumänien), vorgelegten Rapportes konnte die Kommission die Aussprache schhessen und der Versammlung eine gewisse Anzahl von Schlussfolgerungen unterbreiten.

Diese nahm eine Resolution an, mit der unter anderem den Organen des Amtes gedankt wird «für ihre Dienste humanitärer und wirtschaftlicher Art, sowie für den dergestalt erbrachten verdienstlichen Beitrag zur politischen und sozialen Befriedun»g; sodann richtet die Resolution eine Einladung an «die Einwanderungsländer, die ihr Gebiet zu entwickeln wünschen, mit dem Amt bei der Ansiedelung der für ihre Länder sich eignenden Flüchtlinge zusammenzuarbeiten» 2 ).

4. Minderheiten. Der die Minderheiten betreffende Teil des 'Jahresberichtes über die Tätigkeit des Völkerbundes wurde auf Ansuchen der
deutschen Delegation der sechsten Kommission überwiesen. Die Aussprache, die sich äusserst interessant und bedeutsam gestalten sollte, wurde vom Vertreter des deutschen Reiches eröffnet. Herr von Keller unterstrich die Unzulänglichkeit der Ergebnisse, die der Völkerbund in der Frage der Minderheiten erreicht habe. Er verurteilte die Neigung, «die nach wie vor festgestellt werden könne, eine J

) Wir waren an dieser Konferenz vertreten durch Herrn C. Gorgé, 1. Sektionschef beim Politischen Departement, dem Herr F. Kappeier, Jurist beim gleichen Departement, als Experte beigegeben war.

2 ) Vgl. die Kesolution in der Beilage, S. 293f.

276

mehr oder weniger erzwungene Assimilierung der fremden Minderheiten durch die Bevölkerungsmehrheit in die Wege zu leiten». Es hat sich aber, erklärte der deutsche Delegierte, ein Bückschlag geltend gemacht; «der heutige Einzelmensch fühlt sich nämlich durch viel engere Bande als vordem mit seinem Volkstum und der diesem eigenen Kultur verknüpft». «Diese Erscheinung», fuhr er fort, «nennen wir Bekenntnis zum Volkstum. Dieses Treuebekenntnis drückt die Zusammengehörigkeit aller jener aus, die durch die Gemeinschaft des Blutes oder der Sprache miteinander verbunden sind und die die gleich» Kultur und die gleichen Bräuche haben... Das deutsche Volk bleibt seinem angestammten Volkstum treu verhaftet... und es ist sich der unauflöslichen innigen Bande bewusst, die es mit allen irgendwo in der Welt niedergelassenen Deutschen verbindet... Der Begriff «verdeutschen» ist uns unbekannt.

Dagegen wehren wir uns gegen jeden Versuch, die Deutschen, gleich welcher Herkunft, ihrer nationalen Eigenart zu berauben.» In dieser Beziehung bestreitet Herr von Keller, dass die jüdische Frage ein Minderheitenproblem sei.

Es handelt sich vielmehr, wie er sagt, um «ein demographisches, soziales und moralisches Problem, das durch die Tatsache der starken Abwanderung der Juden von Osteuropa nach dem Westen besonders verschärft worden ist». .Der deutsche Delegierte wies endlich auf drei Mittel hin, «praktische Fortschritte auf dem Wege zu erzielen, der den Minderheitenschutz einer gedeihlichen Entwicklung entgegenführt»: Abschluss zweiseitiger Abkommen wie das rumänisch-jugoslawische und das litauisch-lettische, Verallgemeinerung des Minderheitenschutzes unter den Auspizien des Völkerbundes, Verbesserung des Völkerbundsverfahrens für die Prüfung der Klagen von Minderheitengruppen.

Der ungarische Delegierte bemühte sich insbesondere, die Fehler und Lücken des gegenwärtig vom Völkerbunde angewandten Verfahrens aufzudecken.

Fortschritte sind erzielt worden, aber sie sind ungenügend. Zu wenig wird für die Öffentlichkeit getan, und der schleppende Gang des Verfahrens ist zu offenkundig. Die Gesuchsteller gelangten in letzter Zeit weniger häufig an den Völkerbund, aber nach Ansicht des ungarischen Vertreters «liegt der wirkliche Grund in der Entmutigung und nicht in der Verbesserung ihres Loses». Ungarn empfiehlt denn auch,
versuchsweise eine Expertenkommission. zu schaffen, die dem Eat und den Spezialkomitees beistehen und ihnen helfen könnte, die gegenwärtige Sachlage technisch zu verbessern. Schweden äusserte sich fast irn nämlichen Sinne, indem es erklärte, «es stehe dem Gedanken einer vernünftigen Vervollkommnung des gegenwärtig geltenden Verfahrens. für die Prüfung der Petitionen der Minderheiten günstig gegenüber». Man frage sich, ob es nicht möglich wäre, nicht nur die Eesolution von 1922 über die Ausdehnung des Schutzes auf alle Minderheiten erneut zu bestätigen, sondern überdies die bereits angenommenen Grundsätze in wirkliche rechtliche Verpflichtungen umzuwandeln. Auch Polen schlug vor, den Schutz der Minderheiten zu verallgemeinern in der Meinung, dass die gegenwärtigen Bedingungen dieses Schutzes «den wesentlichen Grundsätzen der internationalen Moral nicht ent-

277 sprechen» und «dass es angezeigt sei, in dieser Hinsicht Eemedur zu schaffen durch den Abschluss eines allgemeinen Übereinkommens, das für alle Mitglieder des Völkerbundes gleiche Verpflichtungen in sich schliesst».

Grossbritannien nahm mit Entschiedenheit Stellung gegen gewisse vom Vertreter Deutschlands vorgebrachte Lehren. «Wir verwerfen durchaus», erklärte Herr Ormsby-Gore, «diese Auffassung der völkischen Einheitlichkeit der politischen Einheiten und Staaten»; denn das britische Eeich «ist nicht aufgebaut auf dem Gedanken der ethnischen Verbundenheit, sondern auf dem der freien Vereinigung freier Völker, die dazu angespornt werden, ihr nationales Bewusstsein in der umfassendem Gesamtheit zu entwickeln...» Was das auf dem Gebiete des Minderheitenschutzes befolgte Verfahren betrifft, so schlug der Vertreter des Vereinigten Königreiches im Einverständnis mit den Delegationen Norwegens, der Niederlande und Dänemarks vor, dieses in gewissen, genau umschriebenen Punkten zu verbessern. Die Vertreter der Staaten der Kleinen Entente widersetzten sich diesem Vorhaben. Das gegenwärtige Verfahren, erklärte Herr Benesch, ist im Einvernehmen mit den beteiligten Staaten aufgestellt worden. Nichts kann ohne ihre Zustimmung abgeändert werden. «Wir sind entschlossen, die Verpflichtungen zu erfüllen, die wir vor fünfzehn Jahren eingegangen sind», aber, so führte der Aussenminister der Tschechoslowakei näher aus, «wir können nicht darauf eingehen, dass die in einem internationalen Vertrag enthaltenen Verpflichtungen auf dein Wege einer Änderung des Verfahrens einseitig und nur zu Lasten einer der Parteien vermehrt oder erweitert werden». Auch in seinen Augen beruht die Lösung dieses schwierigen und oft beunruhigenden Problems in der Verallgemeinerung der Minderheitenverträge. Der Vertreter Griechenlands und weitere Delegierte sind gleicher Ansicht. Zurückkommend auf die Judenfrage und gleichzeitig auf die Argumente des deutschen Delegierten antwortend, erklärte Herr Politis insbesondere: «Die Juden sind eine Minorität oder sind es nicht. Das kommt auf den Einzelfall an. Sie sind da eine Minorität, wo sie aus eigenem Antrieb oder von Staates wegen eine Sonderstellung einnehmen ; aber sie sind da keine, wo rechtlich oder tatsächlich keine Unterscheidung zwischen ihnen und dem Best der Bevölkerung getroffen
wird.» Was den Delegierten Frankreichs angeht, so äusserte er sich zugunsten einer feierlichen Bestätigung «der wiederholt gerade von der sechsten Kommission und von der Völkerbundsversammlung selbst aufgestellten Regeln». Nach verschiedenen andern Rednern, die die Ansicht ihrer Eegierungen darlegten, erklärte Herr Rappard im Namen der schweizerischen Delegation, dass auch die Schweiz «allen Anregungen gewogen sei, die den Völkerbund, seine Einrichtungen und seinen Einfluss in den Dienst des Schutzes der menschlichen Würde und der internationalen Befriedung stellen». Er verhehlte nicht, dass die These des Herrn von Keller, wonach der politischen Staatszugehörigkeit eine Art moralischer Sohutzherrschaft über die völkische Zugehörigkeit zukommen solle, eher dazu angetan ist, ein Land wie die Schweiz zu beunruhigen, «dessen drei sprachliche Elemente auf diese Weise zum Nachteil der nationalen Einheit in gewissem Sinne von den

278 drei grosseii Nachbarstaaten beansprucht werden könnten». Er tat dar, dass unser grundlegender nationaler Gedanke vorwiegend geistiger Art ist, da er fusst «auf der gemeinsamen Anhänglichkeit an gewisse Erinnerungen, auf der Hingebung an gewisse Grandsätze». «Und unter diese grundlegenden Prinzipien, die die tiefgreifende Einheit meines sprachlich geteilten Landes ausmachen», erklärte Herr Bappard, «ist unstreitig die Anhänglichkeit an die politische Freiheit und an die soziale Brüderlichkeit zu zählen.» Im Laufe der Aussprache erläuterte der Delegierte Haitis noch seinen Plan, bezweckend den Abschluss eines Weltübereinkommens, das nicht mehr allein auf die Minderheiten, sondern auch auf die Mehrheiten Anwendung finden und den Schutz und die Achtung der Menschen- und Bürgerrechte sicherstellen sollte.

Nach Schiusa dieser ausgiebigen Debatte lagen vier verschiedene Besolutionsentwürfe vor: Der eine stammte von der britischen, dänischen, niederländischen und norwegischen Delegation, und die drei andern gingen auf die französische bzw. die polnische und die haitische Delegation zurück. Diese vier Entwürfe wurden an einen Unterausschuss verwiesen. Dank der vermittelnden Vorschläge des Vereinigten Königreiches und anderer Delegationen konnte sich der Unterausschuss schliesslich auf einen einzigen Text einigen.

Dieser Wortlaut bestand aus drei Teilen : Der erste gab « der Hoffnung Ausdruck, dass die dem Völkerbund gegenüber in Ansehung der Minderheiten durch keine rechtliche Verpflichtung gebundenen Staaten trotzdem in der Behandlung ihrer rassischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten mindestens den gleichen Grad von Gerechtigkeit und Duldsamkeit üben werden, wie er durch die Verträge und gemäss der ständigen Wirksamkeit des Bates gefordert wird». Der zweite Teil erklärte, dass die derart ausgedrückten Grundsätze «ohne Ausnahme auf alle Kategorien von Staatsangehörigen angewendet werden sollen, die sich von der Mehrheit der Bevölkerung durch Basse, Sprache oder Beligion unterscheiden». Was den dritten Teil betrifft, so enthielt er eine Einladung an den Generalsekretär, «dem Bat die Erörterung mitzuteilen, die im Schosse der sechsten Kommission über die gesamte Minderheitenfrage stattgefunden hat».

Der vorgelegte Besolutionsentwurf bedeutete kaum mehr als eine Bestätigung der 1922 angenommenen
Grundsätze. Mehrere Delegationen haben denn auch, wie der Berichterstatter darlegte, «das lebhafte Bedauern darüber ausgesprochen, dass es nicht möglich gewesen sei, schon jetzt die Frage der Verallgemeinerung der Normen über den Schutz der rassischen, sprachlichen und religiösen Minderheiten sowie der Menschen- und Bürgerrechte, wenigstens in bezug auf den europäischen Kontinent, einer Prüfung zu unterziehen, und sie hielten darauf zu erklären, dass eine solche Verallgemeinerung, die sich nach ihrer Ansicht gerade vermöge des Grundsatzes der rechtlichen Gleichheit aller Staaten aufdränge, nicht endgültig vertagt werden könne, ohne den Wert der geltenden einschlägigen Verträge ernstlich in Präge zu stellen». Die deutsche Delegation gab ihrerseits bekannt, dass sie gegen den zweiten Teil der Besolution stimmen" werde, da nach ihrer Ansicht die Besolution Nr. II -- wie man sie nannte -- «hauptsächlich darauf abziele, die Behandlung der Juden in Deutschland dem "

27£ Anwendungsbereich der Résolution Nr. I einzugliedern», während ihres Dafürhaltens dieses Problem mit demjenigen der Minderheiten nichts zu tun hat.

In der Versammlung erneuerte die deutsche Delegation ihren Widerspruch,, so dass einzig der I. und der III. Teil der Eesolution gültig angenommen werden, konnten x).

5. Mitarbeit der Presse an der Organisation des Friedens. Nach Prüfung der Ergehnisse einer Umfrage, die bei den Presse verbänden über die Frage der Verbreitung falscher Nachrichten durchgeführt worden war, hatte die dreizehnte Versammlung der Hoffnung Ausdruck gegeben, dass eine neue Pressekonferenz, ähnlich derjenigen von Kopenhagen, stattfinden möge. Die spanische Regierung entsprach diesem Wunsche, indem sie eine neue Pressekonferenznach Madrid einberief a). Da diese erst im November zusammentreten soll, konnte man im Oktober lediglich ihre Ergebnisse abwarten. Die sechste Kommission und die Versammlung beschränkten sich unter diesen Umständen darauf, der apanischen Regierung für ihre Initiative zu danken und ihre Wünsche für das Gelingen der Konferenz auszudrücken3).

V. Schluss.

Die vierzehnte Session der Versammlung ist wie ein Spiegelbild der allgemeinen Lage gewesen. Müdigkeit, Entmutigung waren fühlbar. Von mehreren Jahren internationaler Zusammenarbeit hat man eine wenig erfreuliche Bilanz gezogen. Das Forum von Genf ist wie ein Barometer, das die Schwankungen des politischen Druckes aufzeichnet. Nach dem Misserfolg von London und nach den ernsten Schwierigkeiten der nur noch stossweise arbeitender» Abrüstungskonferenz musste die Atmosphäre der Versammlung schwer geladen sein. Und sie war es auch. Man sah tatsächlich nicht mehr ab, wie eineaus dem Gleichgewicht geratene Welt in kurzer Frist wirtschaftlich und finanziell wiederhergestellt werden könnte; ebensowenig war abzusehen, wieman auf militärischem Gebiete die Grundlagen zu einem Abkommen entwerfen könnte, um einen Rüstungswettlauf aufzuhalten, der so ziemlich überall, den Anzeichen nach, neu aufleben will. Die Lage war ernst. Und trotzdem hat sich die Versammlung nicht von der Strömung eines übertriebenen Pessimismus fortreissen lassen. Sie hat sich dagegen gewehrt, auch wenn sie sich des Ernstes der Stunde voll bewusst zeigte. Sie hat ihre Aufgabe würdig durchgeführt.

Der Glaube in das Werk des Völkerbundes war nicht mehr unberührt, aber er war nicht zerstört. Die Lage war entmutigend ; aber sie war nicht verzweifelt.

Die Versammlung hat trotz allem ihr Vertrauen m die neuen Methoden der 1 ) 2

Vgl. die Eesolution in der Beilage, S. 292f.

) Die Schweiz ist eingeladen worden, an dieser Konferenz teilzunehmen. Da wir am Politischen Departement kein offizielles Presseamt haben, verzichteten wir darauf, einen Delegierten zu entsenden. Die Gesandtschaft in Madrid wurde indessen, beauftragt, die Arbeiten als Beobachter zu verfolgen.

s ) Vgl. die Resolution in der Beilage, S. 295f.

280

internationalen Zusammenarbeit bekräftigt. Sie hat den ganzen Ernst der Lage erfasst, aber sie hat nichts übertrieben. Sie hat in mehr als einer Hinsicht ïestgestellt, dass die Welt auf falschen Wegen wandle, und sie hat darauf aufmerksam gemacht und doch kaltes Blut bewahrt. So hat sie im Laufe einer freien Aussprache das wichtige Problem der Minderheiten geprüft und hat sich in voller Krise, mitten im politischen Wirrwarr, bemüht, Lösungen herbeizuführen, die dem Geiste des Völkerbundes besser entsprechen.

Die Versammlung hat wieder einmal ihre Nützlichkeit bewiesen. Sie bedeutet ein wertvolles Werkzeug internationaler Zusammenarbeit. Dank ihr können die Regierungen reden, und beim Eeden verständigt man sich schliesslich auch. Wenn die Versammlung tagt, so wird Friedensarbeit geleistet. Allein der Urnstand, dass man sich in Genf trifft, dass man seinen Standpunkt demjenigen des Gegners entgegensetzt, bedeutet schon eine Bürgschaft für den Frieden. Die Welt fühlt sich stets ruhiger, wenn die Grossmächte um denselben Tisch vereinigt sind ; sie läuft weniger Gefahr, wenn die Genfer Methoden -angewandt werden. «Der Völkerbund», sagte neulich ein englischer Staatsmann, «ist die grosse, im Mittelpunkt stehende Institution, deren Tätigkeit das wesentliche Element dor Weltsicherheit bildet.» Die Preisgabe des Völkerbundes -- und dies ist die Lehre, die unserer Meinung nach aus dieser letzten Versammlung gezogen werden könnte -- wäre in jeder Hinsicht ein unermesshches Unglück. Die Genfer Institution hat zweifelsohne Mängel ; sie können behoben werden. Reformen sind möglich.

Sie müssen geprüft werden. Der Völkerbund ist unseres Erachtens nie notwendiger gewesen als gegenwärtig.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 12. Februar 1934.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Pilet-Golaz.

Der Vizekanzler: Leimgruber.

281

Resolutionen und Wünsche der Versammlung 1).

A. Resolutionen znr Berichterstattung der ersten Kommission.

1. Vereinfachung des Verfahrens in der Versammlung.

Die Versammlung beschliesst, dass anlässlich der ordentlichen Session von 1934 versuchsweise folgendes Verfahren angewandt werden solle: 1. Nach Begrüssung des Präsidenten der Kontrollkommission kann der Ratspräsident die Finanzkommission auf einen Zeitpunkt einberufen, der höchstens acht Tage vor der ersten Sitzung der ordentlichen Tagung der Versammlung liegt. Sie wird aus Vertretern bestellt, die zu diesem Zwecke durch die Völkerbundsmitglieder beglaubigt werden. Sie bezeichnet ihren Präsidenten, der dadurch gemäss Art. 7 der Geschäftsordnung Mitglied des Bureaus der Versammlung wird. Die Bestellung der Kommission wird der Versammlung anlässlich ihrer ersten Vollsitzung bekanntgegeben.

2. i. Bei der Annahme der von den verschiedenen Kommissionen der Versammlung vorgelegten Berichte und Eesolutionen durch die Plenarversammlung führt der Präsident in den nachbezeichneten Fällen die Berichte auf und lässt unverzüglich über die vorgeschlagenen Eesolutionen abstimmen.

ij. Das in Absatz i vorgesehene Verfahren findet nur auf die Fälle Anwendung, in denen die Kommission einstimmig erklärt hat, dass sie eine Behandlung des Berichts in der Plenarversammlung nicht als notwendig erachte, und wenn nachträglich keine Delegation den Präsidenten um die Eröffnung einer Diskussion über den Bericht ersucht hat. Zu diesem Zwecke muss der Bericht vierundzwanzig Stunden vor der Beratung in der Plenarsitzung an die Delegationen verteilt worden sein.

(Resolution vom 11. Oktober 1933.)

2. Staatsangehörigkeit der Frau.

Die Versammlung, in Anbetracht der von der Versammlung am 12. Oktober 1982 angenommenen Resolution betreffend die Frage der Staatsangehörigkeit der Frau; nach Prüfung der von der chilenischen Delegation eingebrachten Anregungen zu dieser Frage, die auf Ansuchen ihrer Regierung auf die Tagesordnung der Versammlung gesetzt worden war; *) Übersetzung aus dem Französischen.

Bundesblatt. 86. Jahrg. Bd. I,

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in der Erwägung, dass eine ge-wisse Anzahl von Staaten in ihrer Gesetzgebung den Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter sehr weitgehend anwenden : verleiht der Hoffnung Ausdruck, dass die Eegierungen den GeneralSekretär vor der nächsten Tagung der Versammlung in die Lage versetzt haben werden, dem Bat Aufschluss zu erteilen über die Folge, die sie dem VI. Wunsche der Kodifikationskonferenz geben konnten.

(Resolution vom 11. Oktober 1933.)

3. Fragen des Straf rechts- und Gefängniswesens: Fortschreitende Vereinheitlichung des Strafrechts und Zusammenarbeit der Staaten bei der Verhütung und Bekämpfung des Verbrechertums.

Die Versammlung hat mit dem lebhaftesten Interesse die gemeinsame Antwort der sieben technischen Organisationen geprüft, die der Generalsekretär darüber befragt hatte, in welcher Form der Völkerbund an der fortschreitenden Vereinheitlichung des Strafrechts und an der Zusammenarbeit der Staaten bei der Verhütung und Bekämpfung des Verbrechertums mitwirken könnte (Druckschrift A. 7.1938.

V. Beilage) ; nimmt Kenntnis von der Beorganisation des internationalen Amtes für die Vereinheitlichung des Strafrechts durch den Beitritt der Vertreter der sechs andern Organisationen zu dem genannten Amte; in der Erwägung, dass die Völkerbundsmitglieder über die Prägen der fortschreitenden Vereinheitlichung des Strafrechts und der Zusammenarbeit der Staaten im Kampfe gegen das Verbrechertum zu Eate gezogen worden sind und dass die Mehrzahl der eingegangenen Antworten sich grundsätzlich für die.Mitarbeit des Bundes auf diesen Gebieten ausspricht; in der Ansicht, dass gewisse andere Eegierungen der Meinung waren, die einzige Methode zur Erlangung brauchbarer Ergebnisse auf solchen Gebieten bestehe darin, von Fall zu Fall eine bestimmte Frage gesondert zu prüfen, wenn sie ein internationales Interesse bietet : erkennt die Bedeutung eines internationalen Meinungsaustausches über die strafrechtlichen Fragen an, wie dies im Schosse der technischen Organisationen geschieht; ist der Auffassung, dass der Völkerbund sich für den etwaigen Abschluss von internationalen Übereinkommen einsetzen kann, falls die Arbeiten dieser Organisationen zu bestimmten Vorschlägen gelangen und sofern letztere einem von den Organen des Bundes als solches anerkannten praktischen Bedürfnis entsprechen. In einem solchen Falle wird das normale Verfahren für die unter den Auspizien des Völkerbundes zu schh'essenden Übereinkommen angewendet;

283 dank den sieben technischen Organisationen für ihr Anerbieten, das Ergebnis ihrer Arbeiten dem Völkerbunde zur Verfügung zu stellen, zumal da die Möglichkeit, von ihrer Mitarbeit Gebrauch zu machen, die Schaffung eines besonderen Völkerbundsorganes für die Fragen des Strafreehts- und Gefängniswesens entbehrlich macht; hält es für wünschenswert, dass die Organe des Bundes in Fällen, in denen sie es für angezeigt erachten, die Ansicht der genannten Organisationen einholen. Unter solchen Umständen könnte das internationale Bureau für die Vereinheitlichung des Strafrechts um seine Mithilfe für die Vorarbeiten zur Ausarbeitung etwaiger in Betracht kommender Übereinkünfte angegangen werden. Für Fragen des Gefängnisrechts und der Gefängnispraxis könnte die Mitarbeit der internationalen Kommission für Strafrechts- und Gefängniswesen angerufen werden.

(Resolution mm 7. Oktober 1933.)

4. Wahlsystem für den Völkerbundsrat: provisorische Schaffung eines neuen nichtständigen Sitzes.

I. Die Versammlung, nach Prüfung des Berichtes des Komitees, das mit dem Studium des derzeitigen Systems der Wahlen in den Bat beauftragt ist (Druckschrift A. 8.

1933. V.) : billigt die Empfehlung des Komitees, bezweckend die provisorische Schaffung eines neuen, nichtständigen Eatsitzes, und erklärt daher, es sei wünschenswert, die Anzahl der nichtständigen Eatsitze für die Zeit, beginnend mit der Wahl der nichtständigen Katsmitglieder anlässhch der Tagung der Versammlung von 1933 und endigend mit der Wahl dieser nichtständigen Mitglieder im Jahre 1936, provisorisch von neun auf zehn zu erhöhen, wobei es die Meinung hat, dass gegen Ende dieser Frist die Frage der Zahl der Ratsmitglieder neu zu prüfen sei und dass es allen Völkerbundsmitgliedern freistehen solle, irgendeine ihnen gut scheinende endgültige Lösung vorzuschlagen.

Die Versammlung lädt den Generalsekretär ein, diese Resolution dem Rate zur Kenntnis zu bringen.

II. Die Versammlung, nach Prüfung des in der Resolution Nr. I erwähnten Berichtes des Komitees, genehmigt die nachstehenden Bestimmungen, die den von der Versammlung am 15. September 1926 angenommenen Vorschriften betreffend die Wahl der nichtständigen Ratsmitglieder beizufügen sind : Kein Mitglied des Völkerbundes kann zum nichtständigen Ratsmitglied gewählt werden, es sei denn, es habe sich selber darum
beworben oder seme Kandidatur sei spätestens achtundvierzig Stunden vor den Wahlen von einem andern Völkerbundsmitglied vorgeschlagen worden; die Wahlen dürfen nicht vor dem siebenten Tage der Session der Versammlung stattfinden.

284 Die Bewerbungen sind dem Generalsekretär schriftlich einzureichen, der sie unverzüglich der Versammlung zur Kenntnis bringt. Bei den Wahlen legt der Generalsekretär der Versammlung ein Verzeichnis der Mitglieder vor, deren Kandidatur ordnungsgemäss aufgestellt worden ist.

(Resolution vom 2. Oktober 1933.)

B. Resolutionen zar Berichterstattung der zweiten Kommission.

1. Tätigkeit der Hygieneorganisation.

Die Versammlung würdigt vollauf die auf den verschiedenen Gebieten des Wirkungskreises der Hygieneorganisation erzielten Ergebnisse; legt besondern Wert auf das durch diese Organisation vollbrachte Werk, namentlich auf dem Gebiete der Bekämpfung der Malaria, der Tuberkulose, der Diphteritis, die Kindersterblichkeit, sowie hinsichtlich der biologischen Standardisierung; freut sich der steigenden Bedeutung des ostasiatischen Bureaus in der Verhütung von Pestkrankheiten; stellt mit Befriedigung fest, dass die Staaten, die die technische Mitwirkung der Hygieneorganisation nachsuchten, jede erwartete Hilfe gefunden haben ; nimmt den ihr unterbreiteten Bericht (Seite 92 bis 97 der Druckschrift A 6 und Seite 43 bis 45 der Druckschrift A 6 (a) 1988 III) über die Arbeiten der Hygieneorganisation zur Kenntnis und billigt die gesamte Tätigkeit dieser Organisation seit der letzten Versammlung.

(Besolidion vom 7. Oktober 1933.)

2. Tätigkeit der Organisation für die Verkehrswege und den Durchgangsverkehr.

Die Versammlung nimmt die Arbeiten zur Kenntnis, die die Organisation für die Verkehrswege und den Durchgangsverkehr zwischen der dreizehnten und vierzehnten ordentlichen Tagung der Versammlung vollbracht hat; gibt ihrer lebhaften Befriedigung darüber Ausdruck, dass die Organisation für die Verkehrswege und den Durchgangsverkehr, die ihre Arbeiten gemäss den früher von der Versammlung gutgeheissenen Bedingungen und Methoden fortsetzt, weiterhin nach Massgabe der ihr zur Verfügung gestellten Mittel den Mitgliedern des Bundes die wichtigen Dienste leistet, die diese von ihr erwarten; erinnert an ihre anlässlich der dreizehnten Session abgegebene Erklärung, wonach sie der vom Studienausschuss für öffentliche Arbeiten und nationale Ausrüstung entfalteten Tätigkeit besondere Bedeutung beimesse;

285 beruft sich auf die Verhandlungen, zu denen in der zweiten Kommission die Frage der öffentlichen Arbeiten, einschliesslich der nationalen öffentlichen Arbeiten, Anlass gegeben hat, sowie auf den von der Kommission angenommenen Wunsch *) bezüglich der Ernennung und der ungesäumten Einberufung des Komitees, dessen Bildung von der Währung«- und Wirtschaftskonferenz beschlossen worden ist zum Zwecke der Prüfung des Problems der öffentlichen Arbeiten und anderer geeigneter Massnahmen zur Linderung der Arbeitslosigkeit ; genehmigt den Bericht, vorgelegt von der zweiten Kommission, über die Tätigkeit der Organisation für die Verkehrswege und den Durchgangsverkehr zwischen der dreizehnten und vierzehnten ordentlichen Tagung der Versammlung (Druckschrift A 41 1988 VIII).

(Eesolution vom 7. Oktober 1933.)

3. Wirtschafts- und Finanzfragen.

Die Versammlung genehmigt den Bericht (Druckschrift A 42 1933 II), der ihr von der zweiten Kommission über die wirtschaftliche und finanzielle Tätigkeit des Völkerbundes vorgelegt wird.

(Resolution vom 7. Oktober 1933.)

4. Vorschlag zur Schaffung einer Organisation auf internationaler Grundlage zur Unterstützung der aus Deutschland kommenden Flüchtlinge (Israeliten und andere).

Die Versammlung, in Würdigung der durch die Tatsache geschaffenen Lage, dass eine grosse Anzahl aus Deutschland kommender Personen, israelitische und andere, im Laufe der letzten Monate in verschiedene Staaten geflüchtet ist; in der Erwägung, dass ihre Anwesenheit in diesen Ländern ein Problem wirtschaftlicher,-finanzieller und sozialer Natur bedeutet, dessen Lösung nur durch internationale Zusammenarbeit gefunden werden kann, unterbreitet dem Bat die Anregung, einen Oberkommissar zu ernennen zu dem Zwecke, über diese Zusammenarbeit zu verhandeln und sie zu leiten und insbesondere den Flüchtlingen nach Möglichkeit in allen hierzu geeigneten Ländern Arbeit zu verschaffen; ') Der von der zweiten Kommission angenommene Wunsch lautet folgendermassen : «Die zweite Kommission drückt den Wunsch aus, das Komitee, dessen Bildung vom Bureau der Londoner Wirtschaftskonferenz -- auf Vorschlag der Wirtschaftskommission der genannten Konferenz -- beschlossen worden ist zum Zwecke der Prüfung des Problems der öffentlichen Arbeiten und anderer geeigneter Massnahmen zur Linderung der Arbeitslosigkeit, möge so bald als möglich ernannt und mit einer von der Londoner Wirtschaftskonferenz selbst festgesetzten Tagesordnung einberufen werden.

286 ersucht den Völkerbundsrat, die Staaten und gutscheinendenfalls die Privatorganisationen, die am ehesten in der Lage wären, den Flüchtlingen beizustehen, einzuladen, sich in einem Verwaltungsrat vertreten zu lassen, dessen Aufgabe es wäre, den Oberkommissar in seinen Obliegenheiten zu unterstützen; der Oberkommissar hätte über die Entwicklung und die Durchführung seiner Aufgabe diesem Verwaltungsrat periodisch Bericht zu erstatten, und seine Berichte würden vom Verwaltungsrat den Staaten übermittelt, die an dem vorgesehenen Hilfswerk mitzuarbeiten geeignet sind; schlägt ferner vor, dass die Kosten dieser Zusammenarbeit sowie des Bureaus des Oberkommissars durch freiwillige Beiträge aus privaten und andern Quellen zu decken seien; empfiehlt dem Eat, gemäss Artikel 33, § 2, des Eeglements über die Finanzverwaltung des Völkerbundes dem Oberkommissar zu Lasten der Vorschüssrechnung einen 25,000 Franken nicht übersteigenden Betrag vorzustrecken, wobei es die Meinung hat, dass dieser Betrag dem Völkerbund aus den dem Oberkommissar zur Verfügung gestellten Mitteln zurückzuerstatten sei; ist überzeugt, dass alle Begierungen soweit als möglich den Oberkommissar in den oben umschriebenen Aufgaben unterstützen werden; zu diesem Zwecke wird diese Eesolution allen Mitglied- und Nichtmitgliedstaaten des Völkerbundes mitgeteilt; endlich drückt die Versammlung die bestimmte Hoffnung aus, dass die Privatorganisationen soweit als möglich mit dem Oberkommissar zum Erfolg dieses Hilfswerkes zusammenarbeiten werden.

(Besolutwn vom 11. Oidober 1933.)

G. Resolutionen zur Berichterstattung der vierten Kommission.

I. Finanzielle Fragen.

1. Auf Grund des Artikels 88 des Eeglements über die Finanzverwaltung des Völkerbundes erteilt die Versammlung den geprüften Abrechnungen des Völkerbundes für das am 81. Dezember 1932 abgelaufene vierzehnte Eechnungsjahr die endgültige Genehmigung.

2. Die Versammlung, auf Grund des Artikels 17 des Eeglements über die Finanzverwaltung des Völkerbundes, genehmigt den Voranschlag des Völkerbundes für das Eechnungsjahr 1984 im Gesamtbetrag von 30,827,805 Franken und beschliesst die Veröffentlichung des Voranschlages im Journal Officiel.

8. Die Versammlung hält, entsprechend der Empfehlung der Kommission für die Verteilung der Ausgaben, daran fest, dass die von der Türkei zu entrichtenden Einheiten zehn betragen.

4. Die Versammlung genehmigt die Schlussfolgerungen der verschiedenen ihr zur Prüfung vorgelegten Berichte der Kontrollkommission.

287 5. Die Versammlung nimmt vom Bericht des Ver.waltungsrates der Pensionskasse des Personals für das Jahr 1938 Kenntnis; genehmigt die Abrechnung der Kasse, so wie sie vom Eechnungsrevisor vorgelegt worden ist; beschliesst, dass die Pensionen der Kassenmitglieder, die ihre Beiträge in einem im Verhältnis zum Sohweizerfranken entwerteten Gelde entrichten, in der Währung bezahlt werden, in der ihnen das dem Abzug unterworfene Gehalt ausbezahlt wird; und beschliesst gemäss Paragraph I a) des Artikels 7 des Eeglements der Pensionskasse des Personals, die Beiträge des Völkerbundes an die Pensionskasse für 1984 auf 9 % des Betrages der dem Abzug unterworfenen Gehälter der Kassenmitglieder festzusetzen.

6. Die Versammlung ernennt zu ordentlichen Mitgliedern der Kontrollkommission für die am 81. Dezember 1936 ablaufende Amtsdauer: S. B. Herrn Stefan Osusky, Herrn Jean Béveillaud.

7. Die Versammlung ernennt als Mitglieder des Verwaltungsrates der Pensionskasse für die am 81. Dezember 1986 ablaufende Amtsdauer: 1. Zu ordentlichen Mitgliedern: Herrn C. Fotitch, » A. Hoel, » W. Bappard; 2. Zu Ersatzmitgliedern: Herrn S. Lester, » Jean de Modzelewski, » C. Parrà Pérez.

8. Die Versammlung: genehmigt den vorliegenden Bericht der vierten Kommission (Druckschrift A 58 1988 X).

(Resolutionen vom 11. Oktober 1933.)

II. Ruckständige Mitgliederbeiträge.

Die Versammlung stellt mit Bedauern fest, dass die Höhe der rückständigen Beiträge in diesem Jahre wiederum zugenommen hat; ersucht dringend die Bückstände schuldenden Staaten, im Laufe des nächsten Jahres alles zu tun, um diese teilweise wenn nicht vollständig zu begleichen und um wenigstens dem Völkerbund den laufenden jährlichen Beitrag zu entrichten; erwägt, dass die Versammlung -- eine sichtüche Besserung der Lage im Laufe des nächsten Jahres vorbehalten -- gehalten wäre, allgemeine Massnahmen

288 zu prüfen, um die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen durch gewisse Staaten dem Bunde gegenüber sicherzustellen; beschliesst, als Zeichen der Teilnahme für die Dominikanische Eepublik, die noch an den Polgen der Katastrophe von 1981 leidet, diesen Staat von der Entrichtung seines Beitrages für das genannte Jahr zu befreien; beauftragt den Generalsekretär, seine Bemühungen zur Einbringung der Rückstände fortzusetzen und der Versammlung anlässlich ihrer nächsten ordentlichen Tagung Bericht zu erstatten.

(Resolution vom 11. Oktaler 1933.)

D. Resolutionen zur Berichterstattung der fünften Kommission.

1. Handel mit Opium und andern Betäubungsmitteln.

I. Die Versammlung zollt der beratenden Kommission für den Handel mit Opium und andern Betäubungsmitteln und dem ständigen Zentralkomitee für Opium ihre lebhafte Anerkennung für die Ergebnisse, die sie in der Bekämpfung des Handels mit Betäubungsmitteln erzielt haben; schätzt sich glücklich festzustellen, dass das Übereinkommen zur Beschränkung der Herstellung in Kraft getreten und das durch dieses Übereinkommen vorgesehene Kontrollorgan bestellt worden ist, und richtet an die Begierungen, die an dem Übereinkommen noch nicht beteiligt sind, eine dringende Aufforderung, dieses möglichst bald zu ratifizieren oder ihm beizutreten, um ihm die Entfaltung seiner vollen Wirksamkeit zu ermöglichen; lenkt die Aufmerksamkeit der Signatarmächte des Abkommens von Bangkok auf die Bedeutung einer baldigen Batifikation dieses Abkommens, 'damit es in Kraft treten könne, und lädt sie ein, den Empfehlungen der Konferenz von Bangkok, wie bis anhin, Folge zu geben; lädt die Begierungen ein, unverzüglich den Entwurf des Übereinkommens zur Unterdrückung des Schleichhandels in Erwägung zu ziehen, das zum Zwecke hat, der internationalen Organisation des Schleichhandels eine internationale Organisation zu seiner Unterdrückung gegenüberzustellen; dringt auf die Notwendigkeit einer durchaus angemessenen Vorbereitung der vorgesehenen Konferenz für die Beschränkung der Bohstoffe, die sie wegen der Ausdehnung der geheimen Herstellung als notwendiger denn je betrachtet, und spricht den Wunsch aus, dass ein erster Schritt zurückgelegt werden möge durch den Abschluss eines begrenzten Abkommens zwischen den beteiligten Herstellungsländern zum Zwecke einer Beschränkung; nimmt Kenntnis von dem Bericht der fünften Kommission (Druckschrift A 55. 1933. XI) und genehmigt die Eesolutionen und Schlussfolgerungen.

II. In der Erwägung, dass der Generalsekretär gemäss Beschluss des Bates Vom 26. Mai 1988 den Begierungen durch Kundschreiben 159. 1933. XI,

289 Vom 29. August 1933, einen Entwurf für ein Übereinkommen zur Unterdrückung des Schleichhandels mit Betäubungsmitteln übermittelt hat, begleitet von einem Memorandum, das nachdrücklich ihre Aufmerksamkeit auf die Bedeutung und die Dringlichkeit einer Genehmigung des Übereinkommensentwurfes hinlenkte; in der Erwägung, dass gemäss dem von der Versammlung am 25. September 1931 angenommenen Verfahren für den Abschluss aller unter den Auspizien des Völkerbundes zu treffenden allgemeinen Übereinkünfte der Vorentwurf des Übereinkommens sowie die Bemerkungen der Eegierungen der Versammlung mitzuteilen sind, die bestimmt, ob dieser Vorentwurf für den Abschluss eines Übereinkommens in Betracht zu ziehen Bei, in welchem Falle der Bat die erforderlichen Massnahmen zur Vorbereitung eines neuen Entwurfs auf Grund der eingegangenen Antworten Vorkehren und die Eegierungen wegen des neuen Wortlauts zum zweiten Male begrüssen wird; in der Erwägung, dass unter diesen Umständen die Antworten der Eegierungen der Versammlung erst in der Septembersession 1934 vorgelegt werden könnten und dass die zweite Umfrage dadurch beträchtlich verzögert würde; von dem "Wunsche geleitet, die Annahme des genannten Ubereinkommensentwurfes zu erleichtern, dessen Dringlichkeit und Bedeutung von der beratenden Kommission und vom Eat hervorgehoben worden sind, und unter Berufung auf die Präambel der Eesolution der Versammlung vom 25. September 1981 bezüglich des Verfahrens, das für die Versammlung und den Eat die Möglichkeit vorsieht, angesichts besonderer Umstände angemessenere Methoden einzuschlagen ; überträgt die Versammlung dem Eat ihr Eecht zu bestimmen, ob der Übereinkommensentwurf im Hinblick auf den Abschluss eines Übereinkommens in Erwägung zu ziehen und eine zweite Umfrage vorzunehmen sei, unbeschadet des endgültigen Beschlusses der Versammlung hinsichtlich der Zweckmässigkeit, dieses Übereinkommen zu treffen und eine Konferenz gemäss § 5 der vorerwähnten Eesolution einzuberufen.

(Resolutionen vom 11. Oktober 1933.)

2. Resolution der beratenden Kommission für Kinder- und Jugendschutz.

I. Die Versammlung bezugnehmend auf das dem Komitee für Kinderschutz bei seiner Gründung vorgezeichnete und von der Versammlung von 1924 angenommene Programm; nach Einsicht des von der beratenden Kommission für Kinder- und Jugendschutz
vorgelegten Berichtes (Druckschrift C 247. M 129. 1933. IV) und in Anerkennung der schon geleisteten Arbeit; genehmigt die Schlussfolgerungen und ersucht das Komitee für Kinderschutz, ihr wenn möglich im Laufe der nächsten Tagung einen Arbeitsplan,

290 insbesondere über die Eolle seines Sekretariats als «Materialsammeistelle», zu unterbreiten, der ihm die Fortsetzung seines Werkes in vollem Umfange, wie es bei seiner Schaffung vorgesehen worden ist, gestattet.

II. Die Versammlung hält dafür, dass der Voranschlag für die beratende Kommission für Kinder- und Jugendschutz nicht ausreiche, um diesem wichtigen Organismus die Erfüllung der Aufgaben zu erlauben, die ihm in diesen schweren, für die Kindheit mit den grössten Gefabren verbundenen Zeiten zufallen, und erkennt die Notwendigkeit an, ihre Kredite so bald als möglich zu erhöhen.

(Resolutionen vom 11. Oktober 1933.)

3. Frauen- und Kinderhandel.

Die Versammlung wünscht erneut zu bezeugen, welche Bedeutung sie der Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels beimisst und wie hoch sie die von der beratenden Kommission geleisteten einschlägigen Dienste einschätzt; lenkt die Aufmerksamkeit der beteiligten Eegierungen auf den Bericht der Untersuchungskommission für den Frauen- und Kinderhandel im Orient (Druckschrift C 849. M 898. 1932. IV) und spricht dem Amt für Sozialhygiene in New York, das die für diese Untersuchung erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt hat, seinen Dank aus ; begrüsst mit Befriedigung den Beschluss, eine besondere Konferenz einzuberufen zwecks Annahme des Übereinkommensentwurfes zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen, die, selbst mit ihrer Zustimmung, zu unmoralischen Zwecken in einem Lande angeworben und nach einem andern Lande verschickt werden; lädt die Begierungen ein, ihre Bemühungen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels fortzusetzen.

(Resolution vom 11. Oktober 1933.)

4. Frauen- und Kinderhandel: Einberufung einer diplomatischen Konferenz zur Festsetzung des endgültigen Wortlauts eines Übereinkommens für die Unterdrückung des Frauen- und kinderhandeis.

Die Versammlung, nach Einsicht der Antworten der Eegierungen über den Entwurf zu einem Übereinkommen für die Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen (Druckschrift A 24. 1988. IV und A 24 (a) 1988. IV) und in Kenntnis der Erklärungen der Delegierten an der fünften Kommission betreffend dieses Übereinkommen ; in der Erwägung, dass die Mehrzahl der Eegierungen, die zu diesem Übereinkommensentwurf Bemerkungen vorgebracht haben, im Laufe der jetzigen

291

Tagung der Versammlung sich zugunsten der Einberufung einer diplomatischen Konferenz geäussert hat, die den endgültigen Wortlaut des Übereinkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen festzusetzen hätte, damit es zur Unterschrift aufgelegt werden könne, beschliesst, diese diplomatische Konferenz während der gegenwärtigen Tagung einzuberufen.

(Resolution ^om 7. Oktober 1933.)

5. Kinderschutz.

Die Versammlung, I. von dem Wunsche geleitet, die Bedeutung der Anstrengungen zum Schutze der Kinder und Jugendlichen gegen die Folgen der Wirtschaftskrise und Arbeitslosigkeit hervorzuheben, erachtet es für die Erreichung praktischer Ergebnisse als angezeigt, dass das Komitee für Kinderschutz in Verbindung mit dem internationalen Arbeitsamt und unter Berücksichtigung der im Laufe der Aussprache gemachten Mitteilungen die in gewissen Ländern erworbenen Erfahrungen prüfe; II. erkennt die Notwendigkeit an, die Auskünfte über die mannigfachen Fragen des Kinderschutzes zu zentralisieren, und spricht den Wunsch aus, dass die soziale Arbeit des Völkerbundes in dieser Hinsicht erleichtert werden möge; III. spricht in Anbetracht der ausserordentliohen Bedeutung der dem Komitee für Kinderschutz anvertrauten Fragen den Wunsch aus, dass dieses Komitee in den Besitz der zum Ausbau seiner Tätigkeit erforderlichen Mittel gesetzt werde, sobald es die Umstände erlauben.

(Bssolutionen vom 11. Oktober 1933.)

6. Fragen des Straf rechts-und Gefängniswesens: Gesamtheit der Regeln für die Behandlung der Gefangenen ; Tätigkeit der technischen Organisationen.

Die Versammlung genehmigt den Bericht der fünften Kommission über die Fragen des Strafrechts- und Gefängniswesens (Druckschrift A 44.1988. IV).

(BesolMtion vom 7. Oktober 1933.) .

E. Resolutionen zur Berichterstattung der sechsten Kommission, 1. Mandate.

Die Versammlung, nachdem sie von der Tätigkeit der Mandatmächte, der ständigen Mandatkommission und des Eates hinsichtlich der Durchführung des Artikels 22 des Völkerbundsvertrages Kenntnis genommen hat:

292 a. spricht diesen Organen erneut das Vertrauen aus, das ihnen die frühem Tagungen der Versammlung bekundet haben, beglückwünscht sie zu den erreichten Ergebnissen und hofft, dass der ihr Werk leitende Geist der Zusammenarbeit ihnen erlauben möge, weitere Fortschritte zu erzielen auf dem Wege, vorgezeichnet durch die Grundsätze, auf denen der Mandatsgedanke beruht ; b. spricht den Wunsch aus, dass die Folgen der wirtschaftlichen Depression den Eingebornen der Mandatgebiete soweit als möglich erspart bleiben mögen, wie dies in einem dieser Gebiete dank den Anstrengungen der Mandatmacht in Zusammenarbeit mit den Beteiligten verwirklicht werden konnte.

(Eesolution vom 7. Oktober 1933.)

2. Sklaverei.

Die Versammlung nimmt Kenntnis von den Aufschlüssen, die von einer gewissen Anzahl von Eegierungen über die fortschreitende Abschaffung der Sklaverei gemäss der Eesolution der Versammlung vom 25. September 1926 mitgeteilt worden und die im Jahresbericht des Eates enthalten sind; in der Erwägung, dass gemäss der Eesolution der Versammlung Vom 12. Oktober 1982 die beratende Expertenkommission für Sklaverei ihre Aufgabe nicht vor Aufstellung eines durch den Eat genehmigten Geschäftsreglements in Angriff nehmen kann; in der Erwägung andererseits, dass der im Voranschlag für das Eechnungsjahr 1984 vorgesehene Kredit der Kommission erlaubt, im Laufe des Eechnungsjahres eine einzige lagung für die Aufstellung des genannten Eeglements abzuhalten ; zugleich von der Sorge geleitet, die Verwirklichung des von der Versammlung von 1932 umschriebenen Programms sowie die Prüfung des seitens der Eegierungen eingehenden Materials möglichst zu beschleunigen; hofft die Versammlung, dass der Eat seiner Eesolution vom 24. Januar 1933 Folge geben, demnach die beratende Kommission in kürzester Frist ernennen und diese frühzeitig genug einberufen werde, damit das Geschäftsreglement an der Session des Eates im Januar 1984 genehmigt werden könne; beschliesst, dass die Expertenkommission im Jahre 1935 die erste ihrer zweijährlichen Tagungen abzuhalten habe, um das seitens der Eegierungen eingegangene Material zu prüfen; und ersucht demzufolge den Generalsekretär, in seinen Voranschlagsentwurf für 1935 den für diese Tagung erforderlichen Kredit aufzunehmen.

(Eesolution vom 11. Oktober 1933.)

3. Schutz der Minderheiten.

I. Die Versammlung, zurückkommend auf ihre Empfehlung vom 21. September 1922,

293 «spricht die Hoffnung aus, dass die Staaten, die dem Völkerbund gegenüber durch keine gesetzlichen Verpflichtungen betreffend die Minderheiten gebunden sind, dennoch in der Behandlung der ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten zumindest denselben Grad von Gerechtigkeit und Duldsamkeit beobachten werden, der von den Verträgen und gemäss der ständigen Wirksamkeit des Eates gefordert wird».

II. Die Versammlung ersucht den Generalsekretär, dem Eat die Erörterung mitzuteilen, die im Schosse der sechsten Kommission über die gesamte Minderheitenfrage stattgefunden hat.

(Resolutionen vom 11. Oktober 1933.)

4. Russische, armenische, assyrische, assyrisch-chaldäische und türkische Flüchtlinge.

Die Versammlung, nach Einsicht des Berichtes (Druckschrift A 19. 1933) des Verwaltungsrates des internationalen Flüchtlingsamtes Nansen über die im Laufe des letzten Jahres tausenden von russischen, armenischen, assyrischen, assyrischchaldäischen und türkischen Flüchtlingen geleistete wichtige Hilfe; dankt den Organen des Amtes für ihre Dienste humanitärer und wirtschaftlicher Art sowie für den dergestalt erbrachten Verdienstlichen Beitrag zur politischen und sozialen Befriedung; ersucht das internationale Nansenamt, die Möglichkeit der Übersiedlung weiterer Gruppen armenischer Flüchtlinge nachErivan weiterhin zu prüfen; nimmt mit Befriedigung von den Massnahmen Kenntnis, die das Amt in enger Zusammenarbeit mit der beratenden Kommission von BegierungsVertretern für das Flüchtlingswesen getroffen hat zwecks Vorbereitung eines Entwurfes zu einem Übereinkommen zum Schutze der Flüchtlinge; ersucht inständig die zum Studium des Übereinkommensentwurfes einberufene Konferenz von Eegierungsvertretern, die in diesem Entwurf enthaltenen Empfehlungen mit grösstem Wohlwollen zu prüfen; in Anbetracht der zunehmenden Schwierigkeit, gewisse Kategorien von Flüchtlingen in Europa anzusiedeln; lädt die Einwanderungsländer ein, die ihr Gebiet zu entwickeln wünschen, mit dem Amt bei der Ansiedelung der für ihre Länder sich eignenden Flüchtlinge zusammenzuarbeiten; in Erkenntnis der Gefahren, denen die ausgewiesenen Flüchtlinge ausgesetzt sind, und der Schwierigkeiten, die für die Länder entstehen, nach denen sie sich wenden; ersucht die Eegierungen erneut aufs dringendste, einen Flüchtling erst dann auszuweisen, wenn er die förmliche Erlaubnis zur Einreise nach einein Nachbarlande erhalten hat;

294 lädt den Bat ein, die erforderlichen Massnahmen zur Durchführung dieser Eesolution zu treffen, und bestätigt seine Zustimmung zu einem Betrage von 800,000 Franken für das Jahr 1984, der auf dem von der Versammlung in ihrer zwölften ordentlichen Session angenommenen Liquidationsplan aufgeführt ist.

(Resolution vom 7. Oktober 1933.)

5. Tätigkeit der internationalen Organisation flir geistige Zusammenarbeit.

Die Versammlung, nach Einsicht des Berichtes der internationalen Kommission für geistige Zusammenarbeit (Druckschrift A 14. 1933. XII) über die Arbeiten ihrer fünfzehnten Tagung: 1. teilt in allen Stücken die Vom Bat in seiner Resolution vom 22. September 1988 (Druckschrift A VI. I. 1933) geäusserte Ansicht über den Wert des von der Organisation für geistige Zusammenarbeit im Laufe des letzten Jahres vollbrachten Werkes und freut sich ihrerseits über die hervorragenden Ergebnisse der Tätigkeit der Gesamtkommission, der verschiedenen ihr unterstehenden Komitees sowie des internationalen Institutes für geistige Zusammenarbeit; hält darauf zu betonen, wie nützlich die Methode des Austausches von Korrespondenzen sowie «Gespräche», nach dem Vorbild desjenigen Von Frankfurt über Goethe und von Madrid (Mai 1988) über die Zukunft der Kultur sind; wünscht, dass der Versuch fortgeführt werde; 2. erkennt in allen Stücken an, wie nützlich für den Völkerbund selbst uneigennützige und im Geiste hoher wissenschaftlicher Unparteilichkeit verstandene Studien sind, wie diejenigen über die Einmischung des Staates ins Wirtschaftsleben; billigt die Fortsetzung dieser Arbeit sowie die Durchführung des von der internationalen Kommission für geistige Zusammenarbeit auf Vorschlag von Professor Shotwell angenommenen Planes zur Koordination der Studien auf dem Gebiete der sozialen und politischen Wissenschaften; 3. genehmigt das Arbeitsprogramm für das Jahr 1983/34, wie es sich aus den Besolutionen der Kommission für geistige Zusammenarbeit und des Unterkomitees der Unterrichtsexperten ergibt; 4. ersucht die Begierungen, der Kommission die Erfüllung ihrer hohen Aufgabe dadurch zu erleichtern, das sie den Organisationen und Persönlichkeiten, die in den verschiedenen Ländern an der Ausführung des Programms mitarbeiten, ihren Beistand leihen; 5. macht sich die Eesolution der Kommission für geistige Zusammenarbeit zu
eigen, die die Aufmerksamkeit der Staaten darauf hinlenkt, welche betrüblichen Wirkungen wiederholte einschneidende Beschränkungen des Voranschlages für die Einrichtungen der nationalen Erziehung und der wissen-

295 schaftlichen Forschung ausüben könnten auf den Stand der zeitgenössischen Kultur; 6. genehmigt die Besolution der Kommission über den Vorentwurf eines Übereinkommens betreffend die gegenseitige Hilfe der Staaten bei der Heimschaffung von Kunstgegenständen, die unrechtmässig dem künstlerischen Erbe des Landes entzogen worden waren; ersucht den Generalsekretär, diesen Vorentwurf den Eegierungen zur Meinungsäusserung zu übermitteln ; 7. empfiehlt den verschiedenen Staaten den Vorschlag des internationalen Museumsamtes zur Gründung einer internationalen Kommission für historische Denkmäler; 8. ersucht den Generalsekretär, die Signatarmächte der Römer Akte vom 2. Juni 1928, die sie noch nicht ratifiziert haben sollten, darauf hinzuweisen, von welchem Interesse eine möglichst baldige Inkraftsetzung dieses Übereinkommens wäre; 9. beglückwünscht die Organisation für geistige Zusammenarbeit zu der Folge, die sie der Eesolution der zwölften Versammlung, bezweckend eine Prüfung der internationalen Probleme des Eundfunkwesens, gegeben hat, hält dafür, dass die schwebenden Arbeiten einen wirklichen Wert haben, dankt den Kundfunkunternehmungen sowie der internationalen Bundfunkunion für ihre Mitarbeit und spricht den Wunsch aus, dass das Institut für geistige Zusammenarbeit demnächst in der Lage sein möge, den Eegierungen den von der Kommission für geistige Zusammenarbeit in Aussicht genommenen Abkommensentwurf als Diskussionsgrundlage zu unterbreiten; 10. genehmigt die Von der Kommission für geistige Zusammenarbeit veranlasste Beifügung der Atlanten und Wörterbücher auf die Liste der Bücher, die dem durch die sogenannte «Eesolution Casares» (Fassung 1982) vorgesehenen Verfahren für die Eevision der Schulbücher unterworfen sind; 11. nimmt Kenntnis Von den Vorschlägen der internationalen Kommission für geistige Zusammenarbeit über die moralische Abrüstung und ersucht die Abrüstungskonferenz angesichts des grossen Wertes und der praktischen Tragweite dieser Vorschläge, sich von ihnen soviel als möglich leiten, zu lassen bei der endgültigen Fassung der Texte, die sie annehmen wird.

(Eesolution vom 9. Oktober 1933.)

6. Mitarbeit der Presse an der Organisation des Friedens, Die vierzehnte Versammlung hat mit lebhafter Befriedigung davon Kenntnis genommen, dass die Eegierung der spanischen Bepublik für den 7. November nächsthin in Madrid eine Pressekonferenz einberufen hat zwecks Formulierung konkreter Vorschläge zur Verwirklichung einiger der hauptsächlichsten Empfehlungen, wie

296 sie von den Presseorganisationen im Laufe der Erhebungen über die Frage der Verbreitung falscher, die Aufrechterhaltung des Friedens und das gute Einvernehmen unter den Völkern gefährdender Nachrichten vorgebracht worden sind; wünscht dieser Konferenz volles Gelingen und spricht die Hoffnung aus, dass die nächste Versammlung in der Lage sein werde, von ihren glücklichen Ergebnissen Kenntnis zu nehmen; erneuert den Wunsch, dass das Sekretariat weiterhin bestrebt sein möge, durch alle verfügbaren Mittel den Nachrichtendienst zum Zwecke einer raschen und vollständigen Aufklärung der Presse über die Tätigkeit des Völkerbundes auszubauen.

(Resolution vom 9. Oktober 1933.)

F. Auf Grund der Anträge des Bureaus angenommene Resolutionen.

Arbeiten der Studienkommission für die Europäische Union.

Die Versammlung, nach Begrüssung ihres Bureaus über das Verfahren, das hinsichtlich der in der Tagesordnung der Session unter Nr. 12 (Studienkommission für die Europäische Union) stehenden Frage einzuschlagen ist, stellt fest, dass die Umtände eine Zusammenkunft dieser Kommission seit der letzten Tagung verunmöglicht haben; beschliesst demnach, das Mandat der Studienkommission für die Europäische Union für das nächste Jahr zu erneuern und schon jetzt den Bericht dieser Kommission auf der Tagesordnung der nächsten Session vorzumerken.

(Resolution vom 27. September 1933.)

G. Wahl von drei nichtständigen Ratsmitgliedern.

Die Versammlung bezeichnet die Argentinische Kepublik, Australien und Dänemark als nichtständige Eatsmitglieder.

(Sitzung vom 2, Oktober 1933.)

H. Wahl eines neuen nichtständigen Ratsmitgliedes.

Kraft der Beschlüsse des Eates und der Versammlung über die provisorische Errichtung eines neuen nichtständigen Eatssitzes bezeichnet die Versammlung Portugal als nichtständiges Batsmitglied für einen Zeitraum Von drei Jahren.

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,, ,,, , ., ,, , (Sitzung vom 9. Oktober 1933.)

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die vierzehnte Völkerbundsversammlung. (Vom 12. Februar 1934.)

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1934

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07

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3032

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.02.1934

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233-296

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