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Bekanntmachungen TOI,

Departementen id andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Befreiung von Kies und Sand von der statistischen Gebühr.

Unterm 31. Oktober dieses Jahres hat der Bundesrat beschlossen : Es sei Kies und Sand unter den Begriff des Grenzverkehrs zu subsumieren und demgemäß a. bei der Einfuhr, b. bei der Ausfuhr, c. bei der Durchfuhr auf kurzen Strecken, z. B. durch Enklaven, von der E n t r i c h t u n g der s t a t i s t i s c h e n G e b ü h r zu befreien.

Dieser Entscheid tritt auf den 1. Januar 1903 in Kraft.

B e r n , den 19. November 1902.

[3..].

Schweiz. Oberzolldirektion.

Versteigerung von Artillerie-Bundespferden.

Eine Schlußsteigerung von 3 Artilleriebundespferden findet statt: in Bern, Dienstag, den 9. Dezember, nachmittags 2 Uhr, bei der städtischen Reitschule (Schützenmatte).

T h u n , 29. November 1902.

Direktion der eidg. Pferderegieanstalt.

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Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der Drahtseilbahngesellschaft RheineckWalzenhausen stellt das Gesuch, es möchte ihm bewilligt werden, die 1227 m. lange Drahtseilbahn von Rheineck nach Walzenhausen samt Zubehörden und Betriebsmaterial, mit Einschluß der Wasserreservoirs und Wasserleitungen zur Station Walzenhausen, im Sinne des Art. 9 des Bundesgesetzes betreffend die Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen vom 24. Juni 1874 im l. Rang zu verpfänden zur Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 250,000, das zur Rückzahlung eines Anleihens im gleichen Betrage dienen soll.

Gemäß gesetzlicher Vorschrift wird dieses Pfandbestellungsbegehren hiermit öffentlich bekannt gemacht und gleichzeitig eine mit dem 8. Dezember 1902 ablaufende Frist angesetzt, innerhalb welcher allfallige Einsprachen dem Bundesrat schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 25. November 1902.

Im Namen des Bundesrates: Die Bundeskanzlei.

Preisbewerbung fUr die Errichtung eines Denkmals zur Errinnerung an die Gründung des Weltpostvereins.

Der Berner Postkongreß hat am 4. Juli 1900 beschlossen, zur Erinnerung an die Gründung des Weltpostvereins in Bern ein Denkmal zu errichten. Der schweizerische Bundesrat ist mit allen Maßnahmen zur Verwirklichung dieses Planes betraut worden.

In Ausführung des ihm gewordenen Auftrages eröffnet der Bundesrat eine Preisbewerbung, an welcher die Künstler aller Länder sich beteiligen können und deren Schluß auf den 15. September 1903 festgesetzt ist.

Das Programm der Preisbewerbung enthält folgende hauptsächlichste Bestimmungen : 1. Das Denkmal soll in Bern errichtet werden. Es soll auf den Steinhauerplatz zu stehen kommen.

2. Das Denkmal soll deutlich an die Gründung des Weltpostvereins erinnern und sich dem gegebenen Platze gut an-

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passen. Dagegen ist den Künstlern die Wahl der Art des Denkmals und der zu, verwendenden Materialien vollständig freigegeben.

3. Der Höchstbetrag für die vollständige, verbindliche Ausführung und Aufstellung des Denkmals soll, mit Inbegriff aller Kosten, 170,000 Franken nicht übersteigen.

4. Die rechtzeitig eingelangten Entwürfe werden durch ein elfgliedriges, internationales Preisgericht beurteilt.

Dasselbe verfügt über eine Summe von 15,000 Franken zur Austeilung von Preisen an die Einsender der besten Entwürfe.

Die Künstler, welche sich an der Preisbewerbung zu beteiligen wünschen, können sich das vollständige Programm für dieselbe nebst Beilagen -- Ansicht und Pläne des gewählten Platzes u. s. w. -- beim Post- und Eisenbahndepartement verschaffen, an welch letzteres auch die auf diese Preisbewerbung bezüglichen Auskunftsbegehren jeder Art zu richten sind.

Bern, den 17. November 1902.

Schweiz. Post- und Eisenbahndepartement

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1902

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03.12.1902

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650-652

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