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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

Schweizerische Bundesbahnen.

Eröffnung der Konkurrenz fUr Übernahme des Publizitätsdienstes der S. B. B.

Die Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen beabsichtigt, vom Jahr 1903 an die Publizität (Reklame) zur Hebung des Fremdenverkehrs auf ihrem Netze und in der Schweiz überhaupt einheitlich zu organisieren und die Besorgung derselben einem Unternehmer, eventuell einer Gruppe von Unternehmern zu übertragen.

Es werden daher alle diejenigen, die auf die Übernahme dieses Dienstes reflektieren, eingeladen, ihr bis 30. Juni d. J. bezügliche Offerten einzureichen, unter Beigabe eines detaillierten Programms über die Einrichtung des Dienstes, die in Aussicht zu nehmenden Reklamemittel, die Art der Verbreitung derselben etc., sowie unter Bezeichnung der Bedingungen und Ansprüche für die Übernahme des gesamten Dienstes oder einzelner Teile desselben.

Zur vorläufigen Orientierung fügen wir bei, daß sich die Propaganda auf alle für den Fremdenverkehr nach der Schweiz in Betracht kommenden europäischen Staaten, sowie auf Nordamerika auszudehnen hätte.

Ferner bemerken wir, daß wir die sogenannte zahlende Publizität (Affichage in den Bahnhöfen etc.) von dem in Frage stehenden Dienst getrennt zu halten wünschen.

Mitteilungen über allfällige bisherige Bethätigung auf dem Gebiete der Publizität, sowie über bezügliche Erfolge sind uns erwünscht.

Für nähere Auskunft wende man sich an den Vorsteher unseres kommerziellen Departements.

B e r n , den 2. April 1902.

Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen.

909

Stellen-Ausschreibungen.

Militärdepartement.

Fortverwalter von Andermatt.

Vakante Stelle: Offizier der schweizerischen Armee. BeErfordernisse : fähigung zum Verwaltungsdienst und zur Instruktion.

Besoldung: Fr. 3000 bis 4500.

Anmeldungstermin :: 20. April 1902.

Anmeldung an: Militärdepartement.

Der Anmeldung ist eine Darlegung der SchulBemerkungen : und Berufsbildung, der Berufstätigkeit, sowie des geleisteten Militärdienstes beizufügen.

Schweizerische Bundesbahnen.

Generaldirektion.

Vakante Stelle:

Stellvertreter des Generalsekretärs.

Besoldung: Erfordernisse:

Fr. 4800 bis 7000.

Länger dauernde Beschäftigung in dem be-

treffenden Zweige des Eisenbahndienstes.

Anmeldungstermin: 23. April 1902.

Anmeldung schriftlich an die Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen in Bern.

Diensteintritt:

15. Mai 1902.

Vakante Stelle:

Maschineningenieur I. Klasse beim Obermaschineningenieur.

Fr. 4800 bis 7000.

Technischer Gehillfe I. Klasse beim Obermaschineningenieur.

Fr. 2700 bis 4800.

Technischer Gehülfe II. Klasse beim Obermaschineningenieur.

Fr. 2100 bis 3600.

Besoldung: Vakante Stelle: Besoldung: Vakante Stelle: Besoldung:

910

Erfordernisse:

Länger dauernde Beschäftigung in dem betreffenden Zweige des Eisenbahndienstes.

Anmeldungstermin : 30. April 1902.

Anmeldung schriftlich an die Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen in Bern.

Diensteintritt: 1. Juni 1902, eventuell später nach Vereinbarung.

Vakante Stelle: Besoldung: Erfordernisse: Anmeldungstermin:

Übersetzer (ins Französische).

Fr. 3500 bis 5000.

Juristische Bildung.

15. Mai 1902.

Anmeldung schriftlich an die Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen in Bern.

Diensteintritt: 1. Juli 1902.

Kreisdireldion II Basel.

Vakante Stelle: Besoldung:

Stellvertreter des Vorstandes des Rechtsbureaus.

Fr. 3500 bis 5000.

Erfordernisse:

Länger dauernde Beschäftigung in dem betreffenden Zweige des Eisenbahndienstes.

Anmeldungstermin:

26. April 1902.

Anmeldung schriftlich an die Kreisdirektion II der schweizerischen Bundesbahnen in Basel.

Diensteintritt:

15. Mai 1902.

Kreisdirektion III Zürich.

Vakante Stelle: Besoldung :

Stellvertreter des Direktionssekretärs.

Fr. 3500 bis 5000.

Erfordernisse:

Länger dauernde Beschäftigung in dem betreffenden Zweige des Eisenbahndienstcs.

"ö 23. April 1902.

Anmeldungstermin:

911 Anmeldung schriftlich an die Kreisdirektion III der schweizerischen

Diensteintritt: Bemerkung:

Bundesbahnen in Zürich.

1. Mai 1902.

Die Stelle ist provisorisch besetzt.

Post-, Telegraphen- and Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und f r a n k i e r t einzureichen sind, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein ; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das Geburtsjahr deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1. Briefträger in Düdingen (Freiburg). Anmeldung bis zum 29. April 1902 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2. Postablagehalter und Briefträger in Lauenen (Bern). Anmeldung bis zum 29. April 1902 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3. Postcommis in Pruntrut. Anmeldung bis zum 29. April 1902 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4. Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 29. April 1902 bei der Kreispostdirektion in Basel.

6. Postcommis in Zürich. Anmeldung bis zum 29. April 1902 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

6. Postcommis in Lichtensteig.

7. Briefträger in Wattwil.

8. Briefträger in Rorschach.

\ Anmeldung bis zum 29. April V 1902 bei der Kreispostdirektion J in St- Gallen.

9. Postcommis in Chur. Anmeldung bis zum 29. April 1902 bei der Kreispostdirektiou in Chur.

10. Telephongehülfe I. Klasse eventuell H. Klasse in Genf. Anmeldung bis zum 29. April 1902 beim Telephonchef in Genf.

1. Bureaudiener und Bote beim Postbureau in Carouge. Anmeldung bis zum 22. April 1902 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2. Postcommis in Lausanne. Anmeldung bis zum 22. April 1902 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3. Posthalter und Briefträger in Worb-Station (Bern). Anmeldung bis zum 22. April 1902 bei der Kreispostdirektion in Bern.

912 4. Postcommis in Delsberg. Anmeldung bis zum 22. April 1902 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

6. Mandatträger in Luzern.

6. Bureaudiener, Packer und BriefAnmeldung bis zum 22. April kastenleerer in Luzern.

1902 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

7. Briefträger und Bote in Oberarth (Schwyz).

8. Briefträger in Baar.

Anmeldung bis zum 22. April 9. Briefträger und Bote in Niederuster. 1902 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

10. Briefträger in Wädenswil.

11. Bureaudiener und Hauswart in Rorschach. Anmeldung bis zum 22. April 1902 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

12. Postcommis in Chur. Anmeldung bis zum 22. April 1902 bei der Kreispostdirektion in Chur.

13. Telegraphist in Senken (Zürich). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 19. April 1902 bei der Telegrapheuinspektion in Zürich.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiffunternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

JV« 16.

Bern, den 16. April 1902.

III, Personen- und Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

256. (16/oa) Plakattarif der V8 B für Lnstfahrt- und Rnndfahrtbilletej vom 1. Juni 1901. Neuaiisgabe.

Mit dem 1. Mai 1902 tritt eine Neuausgabe des vorbezeichneten Tarifs in Kraft.

St. Gallen, den 15. April 1902.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

257. (10/o2) Plakattarif der VSß für Sonn- und Festtagsbillete, vom 1. Mai 1901. Neuausgabe.

Mit dem 1. Mai 1902 tritt eine Neuausgabe des vorbezeichneten Tarifs in Kraft.

St. Gallen, den 15. April 1902.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahneu.

258. (16/o2) Plakattarif für Sonntags-, Lust- und Rundreisebillete der Schweiz. Sndostbahn, vom 1. Juni 1901. Neuaiisgabe.

Mit 1. Mai 1902 tritt ein neuer Plakattarif für Sonntags-, Lust- und Rundreisebillete der S 0 B in Kraft.

Wädenswil, den 15. April 1902.

Direktioiiskommissioii der Schweiz. Südostbahn.

127

259. (1C/02) Plakattarif T TB der Sonntags-, Lust- nnd Enndfahrtbillete, vom 7. Juli 1901. Nenansgabe.

Mit 1. Mai 1902 tritt eine Neuausgabe des obigen Plnkattarifos in Kraft.

Winterthur, deu 15. April 1902.

Direktion der Tossi lialbnliii.

260. (10/o2) Interne?- Tarif der Ütlibergbahn, vom 1. Juni 1883.

Aendernng.

In Abweichung von Art. 8, Alinea 2, des Transportreglementes der schweizerischen Eisenhahn- und Dampfschiffünternehmungen, vom 1. Januar 1894, werden an Kinder vom dritten bis zum zurückgelegten viersehnten Altersjahre in allen Wagenklassen Billete zur halben Taxe ausgegeben.

Im fernem gelangen auf der Station Zürich-Selnau Kinderbillete in zweiter Wagenklasse zum Preise von 50 Cts. für die Retourfahrt und eintägiger Gültigkeitsdauer zur Ausgabe.

Diese Änderungen treten mit 1. Mai 1902 in Kraft.

Zürich, den 15. April 1902.

Direktion der Ütlibergbahn.

261. (lc/os) Plakattarif der STB für Sonntags-, Lust- nnd Rimdfahrtbillete, vom 1. Juni 1901.

Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Die Gültigkeit des otgenannten, auf den 30. April 1902 gekündigten Tarifs wird bis 30. April 1903 verlängert.

Hochdorf, den 11. April 1902.

Direktion der schweig. Seethalbahn.

262. (]%2) PlaJcattarife für Sonn- nnd Festtags-, sowie Lnstfahrts- und JRnndfahrtsbillete der schweis. Bundesbahnen.

Mit 1. Mai 1902 treten für die Kreise II (ehemalige Centralbahn) und HI (ehemalige Nordostbahn) der Schweiz. Bundesbahnen neue Plakattarife für Sonn- und Festtags-, sowie Lustfahrts- und Rundfahrtsbillete in Kraft, wodurch die bezüglichen Plakate der frühern Centralbahn und Nordostbahn, Tom 1. Juni 1901, aufgehoben und ersetzt werden.

Bern, den 15. April 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

128

263. C1 V««)1 Direkter Personenverkehr ab Bern Bahnhofplats (Station der städtischen Strassenbahnen Bern) mit Gnrtenknlm.

Mit Gültigkeit vom I. Mai 1902 gelangen auf der Station Bern Bahnhofplatz der städtischen Straßenbahnen direkte Retourbillete nach Gurtenkulm, Station der elektrischen Gurtenbahn, zur Ausgabe. Taxe: Fr. 1.90 (für Kinder von 3--10 Jahren Fr. 1. 15). Gültigkeitsdauer der Billete: 3 Tage.

Bern, den 15. April 1902.

Direktion der elektrischen Gnrtenbahn.

264. (16/o2) Personentarif und Distansenseiger sur Taxberechnung bei der Beförderung von Gesellschaften und Schulen, Kranken etc. B N--J8, B R, R V T, FM, PB, R P B, V Z, B AM und AL, vom 1. Juli 1901.

Ergänzung.

Am 1. Mai 1902 treten folgende neue Taxen in Kraft: Bern Einfache Fahrt Hin- und Rückfahrt von und nach I.

II.

III.

I.

II.

III.

118 Lausanne Fr. 12. 10 8. 55 6. 05 19. 40 13. 65 9. 70 142 Montreux ,, 14. 60 10: 30 7. 30 23. 40 16. 45 11. 70

Km.

Bern, den 15. April 1902.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

265. (16/o2) Personen- und Gepäcktarif Preussen und Sachsen -- Schweiz, vom 1. Mars 1900. Ergänzung.

Die im obgenannten Tarif vorgesehenen Billete für den Verkehr zwischen schweizerischen Stationen einerseits und Berlin, Leipzig, Dresden, Chemnitz, Flauen und Bad Elster anderseits über Lindau erhalten vom 1. Mai 1902 an neben dem Weg über Lindau-Augsburg-Nürnberg-Probstzella bezw. Hof bezw. Eger auch Gültigkeit über Lindau-JföwcÄera-Nürnberg-Probstzella bezw. Hof bezw. Eger.

Eine Änderung der Fahrpreise tritt hierdurch nicht ein.

Das Reisegepäck kann zu den im Tarif enthaltenen Frachtsätzen via Lindau auch über den neuen Weg direkt eingeschrieben werden.

Bern, den 15. April 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

129

266.

Km.

517 460 797 756 467 410 460 403 490 433 424 348 508 451 481 414

(16/oO Personen- nnd Gepäcktarif Bayern -- Schweig, mm 1. Juli 1899.

Ergänzung.

Mit 1. Mai 1902 treten folgende Gepäcktaxen in Kraft: Fwrth nach via Pro 10 kg. Mk.

Davos-Platz Lindau 2. 17 ,, Friedrichshafen 2. 03 Genève Lindau 2. 95 ,, Friedrichshafen ^^ " oder Basel Landquart Lindau 1. 69 ,, Friedrichshafen 1. 55 Ragaz Lindau 1. 65 ,, Friedrichshafen 1. 52 Reichenau-Tamins Lindau 1. 82 ,, Friedrichshafen 1. 69 St. Gallen Lindau 1. 49 ,, Friedrichshafen 1. 30 Thusis Lindau 1. 97 ,, Friedrichshafen 1. 83 Winterthur Lindau 1. 68 Friedrichshafen ^^ " od. Schaffhausen Bern, den 15. April 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

C10/02) Personen- und Gepäcktarif Schweiz -- PL M via Gotthard, vom 1. September 1900.

Aenderung.

Mit 1. Mai 1902 treten die nachstehenden Fahrpreise an Stelle der bisherigen : Zürich H B Zürich-Enge* Luzern 267.

. Einfache Fahrt

Nach und von Mentone

I.

n.

I.

n.

I.

n.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

. .

77. 75 54. 55 77. 30 54. 25 76. 40 53. 65 * Nur in der Richtung nach Mentone.

Bern, den 15. April 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

(16/o2) Tarif für die Erhebung der Zuschlagstaxen für Lnxusplätze nnd Luxuswagen im französisch-schweizerischen Verkehr via Verrières, Vattorbe nnd Genf, vom 1. Juni 1899.

Neuausgabe.

Eine Neuausgabe des obgeiiannten Tarifs tritt am 1. Mai 1902 in Kraft, wodurch derjenige yom 1. Juni 1899 aufgehoben und ersetzt wird.

Bern, den 11. April 1902.

Direktion der Jura-Simplon-Balm.

268.

130

IV. Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

(16/oä) Tarif für den Transport von lebenden Tieren anf den schweizerischen Eisenbahnen, vom l, April 1890.

Nachtrag V.

Ein Nachtrag V zu obigem Tarif tritt mit dem Tag der Einführung der Gürbethalbahn in den Bahnhof Bern, bezw. mit dem Tag der Eröffnung der Erlenbach-Zweisimmen-Bahn, in Kraft.

Hern, den 15. April 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bandesbahnen, PräsidialverwaUung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

269.

(16/o2) Gütertarif T TB -- NOS, vom 1. Mi 1898.

Taxen zwischen Wesikon und den Stationen Turbenthal, Wgla, Saland und Steg.

Mit 1. Mai 1902 treten für den Güterverkehr zwischen Wezikon einerseits und den Stationen Turbenthal, Wyla, Saland und Steg anderseits die nachbezeichneten Taxen in Kraft: 270.

Effektivkilometer

Distanzen

s s 1

27 25 21 22

33 30 26 27

1 1

Wezikon

StUck- 1112. VIINIgut Mmigsklatsen ÜJ

nach und von

Specialtarife

o)

1 2

A

B

a

m

II

I &

a

o

a

]}

37 34 31 39,

37 34 31 33

27 26 24 94

Taxen pro 100 kg. in Centimes

Turbenthal . . 144 73 Wyla . . . . 133 68 Saland . . . . 120 61 Stes m 63

63 59 54 55

60 56 50 59,

56 52 47 48

46 43 39 40

41 38 34 35

42 39 35 3fi

'Bern, den 15. April 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bandesbahnen.

271. (16/o2) Gütertarif GB -- 80B,NOB, Sihlthalbahn, T TB, V8B und BEB, vom 1. Juni 1898.

Nachtrag III.

Am 1. Mai 1902 tritt zum obgenannten Gütertarif ein Nachtrag III in Kraft, welcher die durch Eröffnung der Urikon-Bauma-Bahn, sowie unserer für den Stückgiiterverkehr in Eil- und gewöhnlicher Fracht neu eingerichteten Station Ranzo-Gerra bedingten Änderungen und Ergänzungen enthält.

m

Ferner werden durch denselben eine Anzahl Stationen in die Ausnahmetarife für Wein und Metalle etc. neu aufgenommen.

Exemplare des Nachtrages können zum Preise von 30 Cts. direkt bei unserm kommerziellen Bureau oder durch diesseitige Stationen bezogen werden.

Luzern, den 12. April 1902.

Direktion der Gotthardbahn.

272. (16/oa) Gütertarif Basel 8 B B -- Ostscliweiz, vom 1. Juni 1897. Nachtrag VI.

Mit 1. Mai 1902 tritt obbezeichneter Nachtrag in Kraft.

Bern, den 15. April 1902.

Cfeneraldirektioii der Schweiz. Bundesbahnen.

273. (1(i/oa) Gütertarif Basel badischer Bahnhof loco -- Centralnnd Westschweiz, vom 1. Januar 1899. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. Mai 1902 an gelangt für den Transport von Eis in Wagenladungen von 10 000 kg. oder für dieses Gewicht pro Frachtbrief und verwendeten Wagsn zahlend folgender direkter Ausnahmefrachtsatz zur Einführung: Cts. pro 100 kg.

Asch -- Basel badischer Bahnhof loco 22 Diese Ausnahmetaxe findet nur auf das im P'rachtbriefe ausdrücklich gestellte Verlangen des Absenders Anwendung. Die Fracht ist für alle Sendungen zum voraus zu bezahlen. Die Gebühren für das Auf- und Abladen sind in dieser Taxe nicht Inbegriffen. Die Beförderung geschieht, wenn immer möglich, mit Personenzügen. Von den Bahnverwaltungen wird jedoch eine Entschädigungspflicht für verspätete Lieferfrist nur dann anerkannt, wenn die für gewöhnliches Frachtgut festgesetzte Lieferfrist überschritten worden ist.

'Bern, den 15. April 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

Rückvergütungen.

16

274. ( /o2) Rückvergütungen auf Transporten von Kochsalz ab Pratteln, Angst und Möhlin nach den bernischen Salzdepotstationen.

Für den Transport von Kochsalz in Wagenladungen von 10 000 kg.

oder dafür zahlend ab Pratteln, Äugst und Möhlin nach den bernischen Salzdepots via Ölten wird auf dem Rückerstattungswege die ermäßigte Taxe von 7,5 Cts. per Tonne und Km. eingehalten, sofern im Laufe eines Jahres 8200 Tonnen zur Aufgabe gelangen.

Bern, den 15. April 1902.

Generaldirektioii der Schweiz. Bundesbahnen.

132

275. (16/<>2) Rückvergütungen auf Transporten von Kochsais ab Pratteln, Äugst und Möhlin nach Bern transit und Lyss transit für die Salsdepots des Kantons Freibnrg.

Gegen Vorlage der Originalfrachtbriefe werden für den Transport von Kochsalz in Wagenladungen von 10 000 kg. oder dafür zahlend mit Bestimmung nach den Salzdepotstationen des Kantons Freiburg auf dem Rückvergütungswege folgende Taxen eingehalten: Pratteln -- Bern transit . . . 8 9 Cts. per 100 kg.

Äugst -- ,, ,, . . . 92 ,, ,, Möhlin ,, ,, . . . 99 ,, ,, ,, Pratteln -- Lyß transit . . . 81 ,, ,, ,, Äugst. -- ,, ,, . . . . . 85 ,, ,, ,, Möhlin -- ,, ,, . . . 92 ,, ,, Bern, den 15. April 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

B. Verkehr mit dem Auslande.

276. (16/oa) Teil H, Heft 2, der württembergisch-schweiserischen Gütertarife, vom 1. Januar 1901.

Berichtigung des Nachtrages I.

Die auf Seite 11 vorgesehene Änderung des Stationsnamens ,,Dettingen bei Urach in Dettingen u. Teck" ist zu streichen.

St. Gallen, den 9. April 1902.

Direktion der Vereinigten Schweizerbalmen.

277. (16/o2) Teil H, Heft 4, erste Abteilung, der norddeutschschweizerischen Gütertarife, vom 1. September 1899.

Ergänzung des Ausnahmetarifs für Baumwolle.

Mit Gültigkeit vom 1. Mai 1902 wird die Station Haar in den Ausnahmetarif Nr. l für Baumwolle im Teil II, Heft 4, erste Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. September' 1899, aufgenommen.

Die bezüglichen Taxen ergeben sich durch Anstoß von 12 Cts. an die für Thalwil bestehenden Sätze.

Bern, den 8. April 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

278. C16/oa) Teil II, Heft 3, erste und zweite Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Juli 1899 und 1. September 1900.

Nachträge I.

Auf 1. Mai 1902 tritt zu oben genannten Tarifheften je ein Nachtrag iii Kraft. Unter den hierdurch eintretenden Änderungen und Ergänzungen 133

machen wir aufmerksam auf die Frachtsätze des Ausnahmetarifs Nr. 4 für Zucker, welche die im Tarif Teil II, Heft 7, vom 5. April 1895, enthaltenen Frachtsätze für Stationen des Direktionsbezirkes Hannover aufheben und teilweise ersetzen. Soweit ein Ersatz dieser Frachtsätze nicht eintritt -- für Sendungen von 5000 kg. -- bleiben die seitherigen Frachtsätze noch bis 31. Juli 1902 gültig.

Bern, den 10. April 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

279.

(16/02) Teil II, Heft 9 (Ansnahmetarif fürlKartoffelstärkefabrikate), der norddeutsch - schweizerischen Gütertarife, vom 15. Mars 1899.

Nachtrag III.

Auf 1. Mai 1902 tritt zu obenbezeichnetem Tarif heft ein Nachtrag III in Kraft, durch welchen die schweizerischen Stationen Dietikon, EinbrachRorbas, Ennenda, Flawil, Kempten, Lachen, Luchsingen-Hätzingen, MüllheimWigoltingen, Nidfurn-Haslen, Schwanden, Siebnen-Wangen, Sirnach, Uzwil und Wettingen in den Tarif aufgenommen werden.

Bern, den 12. April 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

(10/oa) Ansnahmetarif Nr. 6 für Getreide etc. Anhang für Pino transit und Chiasso transit, vom 1. Juni 1897.

Nachtrag V.

Mit 1. Mai 1902 tritt zum obgenannten Anhang ein Nachtrag V in Kraft, welcher nebst einigen Änderungen von Bahnbezeichnungen und Stationen u. a. auch Taxen für die Gürbethalbahn, Urikon-Bauma-Bahn etc. enthält.

Dieser Nachtrag kann bei unserm kommerziellen Bureau, sowie durch Vermittlung der Stationen gratis bezogen werden.

lAtzern, ifea 15. April 1902.

Direktion der Gotthardbalm.

280.

C16/««) Teil II, Heft IA, der südwestdentsch-schweiserischen Gütertarife, vom 1. September 1892.

Aenderung.

Die in obgenanntem Tarifheft und in dessen Nachträgen enthaltenen Frachtsätze für Mergentheim lad. Bahn werden hiermit auf 31. Juli 1902 gekündigt.

Die an Stelle der gekündigten Sätze tretenden neuen Taxen werden seiner Zeit besonders bekannt gegeben.

Bern, den 10. April 1902.

Generaldirektioii der Schweiz. Bundesbahnen.

281.

134

C. Transitverkehr.

. Rückvergütungen.

282. (16/os) Rückvergütung für Güter aller Art zwischen Wien I KEB (Westbahnhof) und Wien Haiiptzollamt einerseits und Paris anderseits.

Mit Gültigkeit vom 1. Mai 1902 werden bei Zusammenladung von Gütern der Serie l mit solchen der Serie 2 des Ausnahmetarifs für Güter aller Art, enthalten im Nachtrag III zum Teil V der österreichisch-ungarischfranzösischen Gütertarife vom 1. Februar 1890, welche von Wien I, K E B (Westbahnhof) und Wien Hauptzollamt nach Paris, sowie umgekehrt direkt abgefertigt werden, auf dem Bückvergütungsweg jene Frachtsätze berechnet, welche sich zur Zeit der Aufgabe durch Umkartierung der Sendungen in Buchs und Delle ergeben wurden.

' Bern, den 15. April 1902.

Namens der Verbandsverwältungen : Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

283. (16/oO Direkte Gütertarife der badischen Staatseisenbahnen.

Nachtrag I 3nm Anhang.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1902 ist der Nachtrag I zum Anhang zu den direkten Gütertarifen der badischen Staatseisenbahnen ausgegeben worden.

Derselbe enthält im wesentlichen die Aufnahme der Station Ettlingen Holzhof für den Wagenladungsverkehr.

Exemplare des Nachtrags sind von dem diesseitigen Gütertarif bureau zum Preise von 5 Pf. das Stück zu erhalten.

Nähere Auskunft erteilen die Dienststellen.

Karlsruhe, den 5. April 1902.

Generaldirektion der grossherzoglichjbadischen Staatseisenbahnen.

284. (16/o2) Tarifheft 8 des südwestdeutschen Verbandsgütertarif es.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1902 ist die nur für Sendungen der Firma Gebr. Giulini bei Mundenheim eröffnete Station Ludwigshafen-Giuliniwerk als Tarifstation in das Tarifheft 8 (Verkehr Baden -- Pfalz) einbezogen worden.

Die Frachtsätze der Station Ludwigshafen-Giuliniwerk sind jene der Station Ludwigshafen a. Rh.

Karlsruhe, den 8. April 1902.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseiseubahnen.

135

(16/02) Teil II des Tiertarifes ladische Staatseisenbahnen -- badische Nebenbahnen im Privatbetrieb. Aendernng.

Die besondere Zusatzbestimmung 2 zu § 45 der Verkehrsordnung im Tiertarif badische Staatseisenbahnen -- badische Nebenbahnen im Privatbetrieb Teil II vom 20. August 1901 erhält eine andere Fassung, die gemäß deu Vorschriften unter I(3) der Eisenbahnverkehrsordnung genehmigt ist.

Karlsruhe, den 5.'April 1902.

.

.

Generaldirektion der ' grossherzoglich badischen Staatseisenbahueu.

285.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Rückvergütungen auf Transporten von Petroleum, Mineralteer etcVom 1. Januar 1902 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1902, werden für die Beförderung von Petroleum, raffiniert, Mineralteer und mineralischen Schmierölen in Wagenladungen von wenigstens 10000 kg.

folgende Frachtsätze im Riickvergiltungswege gewährt: Von nach Heller per 100 kg.

Lindau transit . . . .

166

I

ÄÄansit: !

S,2 Buchs transit 163,6 Für Sendungen von Petroleumnaphta und Benzin, aus Petroleum destilliert, werden obige um 10 % erhöhten Frachtsätze erhoben.

Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 37, v. 3. April 1902.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 10. April 1902: 164. Änderung der Vorschriften des Art. 16 der Transportbestimmungen der elektrischen Straßenbahn Altstätten-Berneck, mit Vorbehalten.

165; Erstellung direkter Retourbillete zwischen Bern Bahnhofplatz und Gurtenkulm, mit Vorbehalt.

Genehmigt am 14. April 1902:

166. Neuausgabe des Verzeichnisses der zusammenstellbaren Fahrscheinhefte des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen, mit Vorbehalt.

167. Ausnahmetaxen für den Transport von chlorsaurem Kali in Wagenladungen ah Genf transit (Le Fayet-St. Gervais) nach Augsburg, Eger, Manchen 0 B, München 3 B, Fassau und Rosenheim.

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> 168. Rückvergütungen für Salztransporte ab Pratteln, Äugst und Möhlin nach den bernischen Salzdepotstationen, sowie nach Bern transit und Lyß transit für die Salzdepots des Kantons Freiburg, mit Vorbehalt.

169. Neuausgabe des Plakattarifes der S 0 B für Sonntags-, Lust- und Rundfahrtbillete.

170. Neuausgabe des Plakattarifes der V S B für Lust- und Rundfahrtbillete.

171. Neuausgabe des Plakattarifes der VSB für Sonn- und Festtagsbillete, mit Vorbehalt.

Genehmigt am 15. April 1902: 172. Plakattarif der S B B für Lust- und Rundfahrtbillete ab Basel S B B, mit Vorbehalt, 173. Plakattarif der S B B (Kreis II, bisherige S C B, ausschließlich Basel) für Sonn- und Festtagsbillete, mit Vorbehalt.

174. Plakattarif der S B B (Kreis II, bisherige S C B, ausschließlich Basel) für Lust- und Rundfahrtbillete, mit Vorbehalt.

175. Plakattarif der S B B (Kreis III, bisherige N 0 B) für Lust- und Rundfahrtbillete, mit Vorbehalt.

176. Rückvergütung auf Transporten von Gütern aller Art zwischen Wien I K E B (Westbahnhof) und Wien Hauptzollamt einerseits und Paris anderseits.

177. Direkte Personentaxen für die Relationen Bern -- Lausanne und Montreux via Gümmenen-Neuenburg.

178. Nachtrag V zum allgemeinen schweizerischen Tarif für lebende Tiere, mit Vorbehalt.

179. Tarif für lebende Tiere im Verkehr SE B,,-- E Z B und S F B, sowie EZB -- S F B, mit Vorbehalt.

180. Entwurf II eines Nachtrages V zum Anhang zum Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide im Verkehr mit Pino transit und Chiasso transit.

181. Nachtrag VI zum Gütertarif für den Verkehr Basel S B B und Basel St. Johann -- S B B (früheres Netz der N 0 B und Bötzbergbahn), Friedrichshafen, VSB, Sihlthalbahn, T T B, Ü B B, R H B und S 0 B, mit Vorbehalt.

182. Neuausgabe des Plakattarifes der T T B für Sonntags-, Lust- und Rundfahrtbillete, mit Vorbehalt.

183. Aufnahme direkter Gepäcktaxen für die Relationen Fürth -- Schweiz in den Personen- und Gepäcktarif Bayern -- Schweiz.

184. Änderung der Personentaxen Zürich H B, Zürich-Enge und Luzern -- Mentone im Personen- und Gepäcktarif Schweiz -- P L M via Gotthard.

185. Aufnahme der Route Lindau-München-Nürnberg-Probstzella bezw.

Hof bezw. Eger in die Billete für den Verkehr Schweiz -- Berlin, Leipzig, Dresden, Chemnitz, Plauen und Bad Elster via Lindau.

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186. Ausnahmetaxe für den Transport von Eis in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Asch nach Basel badischer Bahnhof.

187- Ausdehnung der Ausgabe von Billeten zur halben Taxe auf der Utlibergbahn auf Kinder vom 3. bis zurückgelegten 14. Altersjahr und Einführung ermäßigter Retourbillete für Kinder mit eintägiger Gültigkeit, mit Vorbehalt.

188. Gewährung einer Taxermäßigung der Utlibergbahn von 20 °/° Rabatt auf den Retourbilleten an Inhaber schweizerischer Generalabonnements, mit Vorbehalt. · 189. Die Taxen im Entwurf eines neuen Tarifs für den nordwestdeutschrheinisch-schweizerischen Personen- und Gepäckverkehr, mit Vorbehalt.

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