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Bekanntmachungen von

Departementen li andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Kautionsherausgabe an die Düsseldorfer Allgemeine Versicherungsgesellschaft für See-, Fluss- und Landtransport.

Die ,,Düsseldorfer Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft für See-, Fluß- und Landtransport"- in Düsseldorf hat auf die Erneuerung ihrer am 31. Dezember 1901 abgelaufenen Konzession verzichtet (Bundesbl. 1901, IV, 1317) und sucht um Rückgabe der hinterlegten Kaution von Fr. 20,000 nach.

Die Gesellschaft hat ihre Verträge mit den schweizerischen Versicherten zum Teil gelöst und zum Teil an die Schlesische FeVerversicherungs-Gesellschaft übertragen; sie scheint in der Schweiz keine Verbindlichkeiten mehr zu besitzen.

Allfällige Einsprachen gegen die Herausgabe der vorerwähnten Kaution von Fr. 20,000 sind bis 4. Februar 1903 dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 4. August 1902.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

Internationaler Wettbewerb für Maistrocknungsapparate.

Vom 4. bis 25. Oktober laufenden Jahres findet in Rom ein internationaler Wettbewerb für Maistrocknungsapparate statt.

Programme können durch die Kanzlei des schweizerischen Landwirtschaftsdepartements bezogen werden.

B e r n , den 30. Juli 1902.

Schweiz. Landwirtschaftsdepartement.

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Handelsstatistik -- Ausfuhrdeklaration.

(Reproduziert Juli 1902.)

Die schweizerischen Exportfirmen, Speditionshäuser und Verkehrsanstalten werden hiermit benachrichtigt, daß vom \. Januar 1895 an nur noch Originaldeklarationen der Exporteure, ausgestellt und unterzeichnet (beziehungsweise gestempelt) von der Exportfirma, Geltung haben, unter Ausschluß von Deklarationen der Speditionshäuser und Verkehrsanstalten.

Ausgenommen sind nur Taschenuhren, Stickereien und Plattstichgewebe, welche einem besondern Deklarationsverfahren unterliegen.

Seidene und baumwollene Gewebe, Wirkwaren, Schuhwaren, Maschinen, Aluminium, Tabak und Zigarren sind schon seit mehreren Jahren gemäß obiger Vorschrift deklariert worden, erfahren somit keine Neuerung.

Deklarationsformulare (Nr. 16 rosa) können bei allen Zollämtern, bei den Zollgebietsdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf, sowie beim Bureau für Handelsstatistik, Zähringerhof, Bern, à 50 Centimes per 100 Stück bezogen werden.

B e r n , den 10. Dezember 1894.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Direktion der Sihltalbahn in Zürich hat unterm 8. Juli 1902 das Gesuch gestellt, ihr zu bewilligen, die 17,639 km. lange normalspurige Bahnlinie von Zürich-Selnau bis zur Station Sihlbrugg und das 1,287 km. lange Verbindungsgeleise von der Station Zürich-Wiedikon der schweizerischen Bundesbahnen nach der Sihltalbahnstation Zürich-Gießhübel samt Zubehörden und Rollmaterial im Sinne des Art. 9 des Bundesgesetzes betreffend die Verpfändung und die Zwangsliquidation von Eisenbahnen, vom 24. Juni 1874, im I. Rang zu verpfänden behufs Sicherstellung eines Anleihens im Betrage von Fr. 1,750,000, das zur Rückzahlung der drei Anleihen dienen soll, für welche die Bahn bisher im L, beziehungsweise II. und III. Range verpfändet war.

188 Gemäß gesetzlicher Vorschrift wird dieses Pfandbestellungsbegehren hiermit öffentlich bekannt gemacht und gleichzeitig eine mit dem 1 1 . August 1902 ablaufende Frist angesetzt, innerhalb welcher allfällige Einsprachen gegen dieses Begehren^dem Bundesr.ate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 26. Juli 1902.

Im Namen des Bundesrates: Die Bundeskanzlei.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Eisenbahngesellschaft Aigle-Leysin stellte unterm 28. Juni 1902 das Gesuch, daß ihr bewilligt werde, ihre 6,323 km. lange Bahnlinie von Aigle nach Leysin samt Betriebsmaterial und allen Zubehörden im Sinne des Art. 9 des Bundesgesetzes über die Verpfändung und die Zwangsliquidation von Eisenbahnen, vom 24. Juni 1874, zu verpfänden und zwar: 1. im I. Rang zur Sicherstellung eines Anleihens im Betrage von Fr. 600,000, welches von der Bahngesellschaft am 2. Juni 1899 zum Zwecke der Erstellung der Bahnlinie AigleLeysin aufgenommen wurde; 2. im II. Rang zur Sicherstellung eines Anleihens im Betrage von Fr. 600,000, welches zur Deckung schwebender Schulden verwendet werden soll.

Soweit die Bahn auf öffentlichen Straßen angelegt ist, ergreift das Pfandrecht jeweilen nur den Oberbau und die elektrischen Leitungen, dagegen nicht den Straßengrund.

. Gemäß gesetzlicher Vorschrift werden diese Pfandbestellungs-' begehren hiermit öffentlich bekannt gemacht und wird eine mit dem 11. August 1902 ablaufende Frist angesetzt, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigten Verpfändungen dem Bundesrat schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 26. Juli 1902.

Im Namen des Bundesrates : Die Bundeskanzlei.

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Schweizerische Handelsstatistik.

Der Jahrgang 1901 der Statistik des Warenverkehrs der Schweiz mit dem Auslande (Jahresband, Bericht nebst 2 graphischen Tabellen) wird gegen Ende August 1902 ausgegeben und kann bei allen Postbureaux, sowie direkt beim Bureau für Handelsstatistik, Zeughausgasse 28 in Bern, bestellt werden (Preis Fr. 3).

Jahresbericht (à Fr. 1) und graphische Tabellen (je à 50 Cts.)

können auch separat bezogen werden.

Bei der gleichen Amtsstelle ist zu beziehen : Spezialhandel mit den einzelnen Ländern in den Jahren 1892--1901 (226 Seiten, 8°, Preis Fr. 1.50).

B e r n , den 5. August 1902.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Auslosung von Obligationen des eidg. Anleihens von 1889.

Donnerstag den 18. September 1902, von 9 Uhr morgens an, wird im Zimmer Nr. 45, Bundeshaus Westbau, die Auslosung der pro 31. Dezember d. J. zur Rückzahlung gelangenden Obligationen des Sl/2 °/o eidgenössischen Anleihens von 1889 stattfinden.

B e r n , den 6. August 1902.

[3.]..

Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. IV.

Eidg. Finanzdepartement.

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06.08.1902

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186-189

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