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Aus den Verhandlungen des Bundesrates, (Vom 6. September 1902.)

Der schweizerische Bundesrat, nach Einsicht einer Eingabe der Bundesbahnverwaltung vom 26. August und eines bezüglichen Berichtes * des Eisenbahndepartements, gestattet den Verwaltungen des Eisenbahnverbandes, sowie der Rorschach-Heiden-Bahn und der Önsingen-Balsthalbahn, in Anwendung von Art. 6 des Arbeitsgesetzes, für die Dauer des starken Herbstverkehrs, nämlich von Anfang September bis 23. November, den Bettag ausgenommen : 1. an den Sonn- und Pesttagen je vormittags durch ihr Personal in den Güterschuppen arbeiten zu lassen; 2. an den Sonntagen den Güterzügen mit Personenbeförderung bis zur Belastungsnorm einer Lokomotive gewöhnliche Guterwagen anzuhängen ; 3. an den Sonntagen Güterzüge auszuführen.

Von dieser Vergünstigung soll nur soweit nötig Gebrauch gemacht werden, und es haben die Bahnverwaltungen über den Umfang des Gebrauchs- auf Jahresschluß dem Departement Bericht zu erstatten. Die Personenzüge sollen an den Sonntagen vom Gütertransport befreit bleiben. Zufolge Besorgung des Güterdienstes an den Sonntagen sollen weder Überschreitungen der gesetzlichen Maximalarbeitszeit noch Kürzungen der Ruhezeit eintreten. Die allenfalls unterdrückten Ruhetage sind den Angestellten vor Jahresschluß zu ersetzen, und es darf eine Schmälerung der im Gesetze geforderten Zahl Frei-Sonntage nicht stattfinden. Die Frage der Kürzung der Ladefristen wird separat behandelt. .

(Vom 8. September 1902.)

Der Bundesrat hat heute den Regierungsrat des Kantons St. Gallen auf sein wiederholtes Gesuch ermächtigt, die Ersatzwahlen für die Herren Curti und Keel vor der Gesamterneuerung des Nationalstes nicht mehr vornehmen zu lassen.

305 Herr Karl Richard B u ß in Batavia wird als schweizerischer Konsul daselbst entlassen.

Der bisherige italienische Generalkonsul in Bellenz Graf Antonio M a r a z z i ist in gleicher Eigenschaft nach Zürich versetzt worden, an Stelle des Herrn Lambertenghi. Der Konsularbezirk des Herrn Marazzi soll aus den Kantonen Zürich, Grlarus, Schaff hausen, beiden Appenzell, St. Gallen und Thurgau bestehen.

Herrn Marazzi wird das Exequatur erteilt.

\Vahlen.

(Vom 8. September 1902.)

Post- und Eïsenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Baisthal : Alfred Ramel, von Gretzenbach (Solothurn), Postaspirant in Baisthal.

Postcommis in Zürich : Ernst Cavin, v. Vulliens (Waadt), Postaspirant in Vivis.

Heinrich Früh, von Teufen (.Appenzell), Postaspirant in Zürich.

Berichtigung.

Die in letzter Nummer vom 3. September auf Seite 287 publizierten Wahlen sind zu berichtigen wie folgt: Posthalter und Telegraphist in Fontainemelon : Edmund Hentzi (nicht Entzi).

Telegraphist in Eschenbach: Emil Bühlmann, Telegraphengehülfe (nicht Telephongehülfe).

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1902

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37

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10.09.1902

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304-305

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10 020 225

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