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Schweizerisches Bundesblatt.

54, Jahrgang. IV.

Nr. 43.

22. Oktober 1902,

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): B Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile oder deren Baum 15 Bp -- Inserate franko an die Expedition.

Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern.

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Bundesgesetz betreffend

den schweizerischen Zolltarif.

(Vom

10. Oktober 1902.)

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Art. 28 und 29 der schweizerischen Bundesverfassung vom 29. Mai 1874; nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 12. Februar 1902, beschließt:

Allgemeine Bestimmungen.

Art. 1. Die Gegenstände, welche in das Gebiet der schweizerischen Eidgenossenschaft eingeführt oder aus demselben ausgeführt werden, sind nach dem beigefügten Tarif zu verzollen, soweit nicht andere Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes oder Verträge Ausnahmen festsetzen.

2. Im Tarif nicht genannte Waren sind durch Art.

den Bundesrat den ihrer Natur entsprechenden Positionen zuzuteilen. Es soll ein Warenverzeichnis herausgegeben und periodisch ergänzt werden.

Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. IV.

47

654

Rekurse gegen Entscheidungen der untern Behörden über die Anwendung des Zolltarifs werden, nötigenfalls nach Einholung von Expertengutachten, vom Bundesrate letztinstanzlich entschieden.

Art. 3. Der Bundesrat ist befugt, unter ausserordentlichen Verhältnissen Durchfuhrgebühren zu erheben.

Art. 4. Für Waren aus solchen Staaten, welche schweizerische Waren mit besonders hohen Zöllen belegen oder sie ungünstiger behandeln, als die Waren anderer Staaten, kann der Bundesrat die Ansätze des Generaltarifs jederzeit nach seinem Ermessen erhöhen oder, soweit das vorliegende Gesetz Zollfreiheit bestimmt, Zölle aufstellen.

Der Bundesrat ist überhaupt ermächtigt, in Fällen, in welchen der schweizerische Handel durch Maßregeln des Auslandes gehemmt wird, oder in welchen die Wirkung der schweizerischen Zölle durch Ausfuhrprämien oder ähnliche Begünstigungen beeinträchtigt wird, die ihm geeignet erscheinenden Anordnungen zu treffen.

Der Bundesrat kann ferner unter außerordentlichen Umständen, namentlich im Falle von Teuerung der Lebensmittel, vorübergehend die ihm zweckmäßig erscheinenden Tarifermäßigungen vornehmen oder sonstige Erleichterungen gewähren.

Art. 5. Von den in den Art. 3 und 4 vprgesehenen Verfügungen hat der Bundesrat der Bundesversammlung bei ihrer nächsten Zusammenkunft Kenntnis zu geben. Dieselbe entscheidet über die Fortdauer der Verfügungen.

Art. 6. Der Bundesrat wird im Veredlungsverkehr weitere Ausnahmen im Sinne der Zollermäßigung oder der gänzlichen Zollbefreiung bewilligen. Solche Bewilligungen sind zu erteilen, wenn besondere Interessen der Industrie

655 es erfordern -und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen, sowie unter der Bedingung, daß die wesentliche Beschaffenheit der Ware durch die Veredlung nicht verändert wird.

Diese Bestimmungen beziehen sich sowohl auf den aktiven und Transitveredlungsverkehr, bei dem die Waren zur Veredlung oder zur Reparatur aus dem Auslande vorübergehend in die Schweiz eingeführt, als auf den passiven Veredlungsverkehr, bei dem die Waren zur Veredlung oder .zur Reparatur aus der Schweiz vorübergehend nach dem Auslande ausgeführt werden.

Art. 7. Bei der Einfuhr sind zollfrei : a. Alle Gegenstände, welche im Zolltarif oder durch Verträge mit ausländischen Staaten als zollfrei bezeichnet sind.

b. Alle Gegenstände, welche zum eigenen Gebrauche der bei der Eidgenossenschaft beglaubigten diplomatischen Vertreter des Auslandes dienen und nicht zur Wiederveräußerung bestimmt sind, insofern von dem betreffenden Staate Gegenrecht gehalten wird.

c. 1. Gebrauchte Hausgeräte und Effekten, gebrauchte Fabrikgerätschaften und gebrauchtes Handwerkszeug von Anziehenden zur eigenen Benutzung.

2. Auf besondere Erlaubnis Ausstattungsgegenstände (neue Hausgeräte aller Art, sowie Kleidungsstücke, Wäsche und sonstige Effekten) von solchen Personen, welche sich aus Veranlassung ihrer Verheiratung in dem Gebiete der Schweiz niederlassen.

3. Gebrauchte Hausgeräte und Effekten, welche nachgewiesenermaßen als Erbschaftsgut eingehen..

Die Zollbefreiung ad l, 2 und 3 ist nur zu gewähren, sofern von dem betreffenden fremden Staate Gegenrecht gehalten wird.

656

d. Reiseeffekten (Kleidungsstücke, Wäsche u. dgl.), welche Reisende, Fuhrleute und Schiffer etc. zu ihrem Gebrauche, auch gebrauchtes Handwerkszeug, welches reisende Handwerker, sowie Geräte und Instrumente, welche reisende Künstler zur Ausübung ihres Berufes mit sich führen, auch andere Gegenstände der bezeichneten Art, welche den genannten Personen vorausgehen oder nachfolgen; Verzehrungsgegenstände zum Reiseverbrauch.

e. Wagen von Ausländern, einschließlich der Eisenbahnfahrzeuge ausländischer Bahnverwaltungen, sowie ausländische Wasserfahrzeuge, welche bei dem Eingang über die Grenze zum Personen- und Warentransport dienen und nicht in der Schweiz verbleiben; leer zurückkehrende Eisenbahnfahrzeuge inländischer Bahnverwaltungen ; Pferde und andere Tiere, welche als Bespannungen von Reise- oder Lastwagen eingeführt werden und zur Wiederausfuhr bestimmt sind.

f. Armenfuhren mit ihrem Gepäck.

g. Alle zollpflichtigen Warensendungen, bei welchen der Zollbetrag weniger als 10 Rappen ausmacht; ferner die im Postverkehr eingehenden Warensendungen, deren Bruttogewicht 500 Gramm nicht übersteigt; alle von einer einzelnen Person eingebrachten, nach Gewicht zollpflichtigen Waren bis auf 250 Gramm Gesamtgewicht.

' Die Anwendung dieser Bestimmung kann, wenn sich Mißbräuche zeigen, vom Bundesrate ganz oder teilweise sistiert werden.

Ä. Unverkäufliche Warenmuster (solche von Verzehrungsgegenständen ausgenommen), einschließlich der Musterkarten und Muster in Abschnitten oder Proben ohne Wert.

657

i. Leere Fässer, Säcke und andere Gefäße, welche in die Schweiz eintreten, um gefüllt an den Absender zurückgesandt oder für dessen Rechnung an eine andere Bestimmung im Auslande wieder ausgeführt zu werden, sowie solche, welche an den ursprünglichen Absender in der Schweiz zurückkehren, nachdem sie gefüllt ausgeführt worden.

Je. Kunstgegenstände für öffentliche Zwecke, ferner Naturalien, kunstgewerbliche Gegenstände, gewerblichtechnische Instrumente, Apparate und Modelle, antiquarische und ethnographische Gegenstände, welche nachweislich für öffentliche Sammlungen und Unterrichtsanstalten eingehen.

l. Kriegsmaterial, welches vom Bunde zu Zwecken der Landesverteidigung eingeführt wird.

m. Tiere, Gerätschaften und andere Gegenstände, die von Inländern zur Bewirtschaftung auf ausländischem Gebiete, jedoch nicht über 10 Kilometer von der Landesgrenze entfernt gelegener Grundstücke ausgeführt wurden und innerhalb einer bestimmten Frist wieder in die Schweiz zurückkehren ; desgleichen solche, welche von Ausländern zur Bewirtschaftung auf schweizerischem Gebiete, jedoch nicht über 10 Kilometer landeinwärts gelegener Grundstücke eingeführt werden und nur vorübergehend in der Schweiz verbleiben; im letztern Falle jedoch nur, wenn und insoweit von dem betreffenden fremden Staate Gegenrecht gehalten wird.

n. Die rohen Bodenerzeugnisse von denjenigen auf ausländischem Gebiete innerhalb der Grenzzone von 10 Kilometern gelegenen Grundstücken, welche Einwohner der Eidgenossenschaft (Besitzer, Nutznießer oder Pächter) selbst bebauen oder auf eigene Rechnung durch Drittpersonen bebauen lassen.

658

o. Milch, Eier, frische Fische, Krebse, Frösche, Schnecken, frische Feld- und Gartengewächse, insofern diese Gegenstände für den Markt- oder Hausierverkehr bestimmt sind und von den Feilbietenden in die Schweiz getragen oder nur auf kleinen Handwagen geführt werden. Immerhin ist hierbei die Einhaltung der Zollstraße und Anmeldung auf dem Grenzzollamt erforderlich.

p. Waren und Vieh schweizerischen Ursprungs, welche innerhalb der durch Verordnung festzusetzenden Fristen wegen verweigerter Annahme durch den Adressaten oder wegen Unverkäuflichkeit aus dem Auslande an den ursprünglichen Absender in der Schweiz zurückkehren.

Das Zolldepartement ist überdies ermächtigt, auch in ändern als den oben erwähnten Fällen für ins Ausland exportierte Erzeugnisse schweizerischen Ursprungs, die vom Absender innert einer durch Verordnung zu bestimmenden Frist zurückbezogen werden, bei der Wiedereinfuhr Zollbefreiung zu gestatten, wenn der schweizerische Ursprung der Ware und deren Ausfuhr gehörig nachgewiesen werden können.

q. Gegenstände, welche aus der Schweiz durch das Ausland wieder in die Schweiz gehen.

In allen unter a--3 hiervor erwähnten Fällen bleiben die nähern Bestimmungen und Kontrollmaßnahmen der Vollziehungsbehörde vorbehalten.

Art. 8. Alle Gewichtszölle werden, sofern da» Gesetz nichts anderes bestimmt, vom Bruttogewicht erhoben. Der Bundesrat wird auf dem Verordnungswege Vorschriften erlassen für Sendungen, bei welchen eine Umgehung der Bruttoverzollung versucht wird. Unter Vorbehalt der

659

Bestimmungen in Art. 7, litt, g, sind Bruchteile eines Kilogramms als ganzes Kilogramm zu behandeln.

Bruchteile eines Rappens werden nicht berechnet.

Art. 9. Warenführer, von denen keine Gewichtsangabe erhältlich ist, haben : für die dadurch erforderlich werdende Gewichlsausmittlung eine durch Verordnung festzusetzende Gebühr zu bezahlen.

Art. 10. Waren, deren Beschaffenheit oder Verschluß eine Revision nicht zuläßt, oder bei welchen der Warenführer eine Revision nicht zugeben will, können mit dem höchsten Zollansatze belegt werden.

Art. 11. Güter mit zweideutiger Inhaltsbezeichnung unterliegen der höchsten Gebühr, die ihnen nach Maßgabe ihrer Art auferlegt werden kann.

Art. 12. Wenn Waren verschiedener Art, welche verschiedene Gebühren zu bezahlen hätten, in einem und Semseiben Frachtstück verpackt sind, und es erfolgt nicht eine genügende Angabe über die Menge jeder einzelnen Ware, so ist der Zoll für das Gesamtgewicht nach demjenigen Ansätze zu beziehen, welchen der mit der höchsten .Gebühr belastete Teil der Ware zu bezahlen hätte.

Art. 13. Mit Bezug auf die Einfuhr von gebrannten Wassern zum Trinkverbrauch, von starken Weinen und von Rohstoffen zur Erzeugung gebrannter Wasser bleiben die Bestimmungen des Alkoholgesetzes und der Ausführungsverordnungen zu demselben vorbehalten.

Alkoholhaltige oder mit Alkohol hergestellte Produkte, die nicht zu Trinkzwecken dienen, können bei der Einfuhr durch Privatpersonen mit einer Monopolgebühr von Fr. 1. 30 per Grad und Meterzentner Bruttogewicht belegt

660

werden ; vorbehalten bleiben die Bestimmungen von Art. 13 des Alkoholgesetzes.

Art. ;L4. Für die Kontrolle der die schweizerische Zollgrenze überschreitenden Waren ist eine statistische Gebühr zu entrichten, wie folgt: l Rp. per q., für die nach dem Gewichte, l Rp. per Stück, für die nach der Stückzahl zu deklarierenden Waren.

Diese Gebühr soll für je eine Abfertigung, beziehungsweise Sendung, nicht weniger als 5 Rappen betragen.

Von der Bezahlung derselben sind ausgenommen: a. Waren, für welche ein Zoll entrichtet wird.

b. Waren, welche im Grenzverkehr oder im kleinen Marktverkehr ein- oder ausgehen, sowie Postsendungen.

Der Bundesrat ist ermächtigt, für Wagenladungen von einheitlicher Warengattung im Eisenbahnverkehr, vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufs, eine Ermäßigung der statistischen Gebühr anzuordnen und diejenigen Warengattungen zu bezeichnen, auf welche eine solche Gebührenermäßigung Anwendung zu finden hat.

Art. 15. Mit Bezug auf Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr bleiben alle im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, der Lebensmittel- und Viehseuchenpolizei nötigen Bestimmungen und Maßnahmen vorbehalten.

Betreffend das zur Sommerung oder Winterung in die Schweiz eingeführte oder aus der Schweiz ausgeführte Großund Kleinvieh erläßt der Bundesrat, unter Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse, besondere Vorschriften.

Art. 16. Da, wo schweizerische Gebietsteil« vom Auslande oder ausländische Gebietsteile von der Schweiz

661

enklaviert sind, sowie bei außerordentlichen topographischen Verhältnissen, wird der Bundesrat zur Wahrung der Interessen der dabei beteiligten schweizerischen Landesgegenden die erforderlichen besondern Bestimmungen treffen.

Art. 17. Der Bundesrat wird die zur Sicherung des Grenz-und Marktverkehrs allfällig noch erforderlichen weitern Begünstigungen eintreten lassen.

Art. 18. Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Vollziehungsverordnungen zu diesem Gesetze zu erlassen und einen Gebrauchstarif mit selbständiger Numerierung aufzustellen.

Art. 19. Durch gegenwärtiges Gesetz sind aufgehoben : a. Das Bundesgesetz betreffend den schweizerischen Zolltarif, vom 10. April 1891 (A. S. n. F. XII, 457).

b. Alle Bestimmungen früherer Gesetze, welche mit dem gegenwärtigen Gesetze sich im Widerspruche befinden.

Art. 20. Der Bundesrat ist beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874, betreffend Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses Gesetzes zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusetzen.

Also beschlossen vom Nationalrate, B e r n , den 9. Oktober 1902.

Der Präsident: Dr. Iten.

Der Protokollführer: Ringier.

662

Also beschlossen vom Ständerate, B e r n , den 10. Oktober 1902.

Der Präsident: Casimir von Ars.

Der Protokollführer: Schatzmann

Der schweizerische Bundesrat beschließt: Veröffentlichung des vorstehenden Bundesgesetzes.

B e r n , den 21. Oktober 1902.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Zemp.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

No te.

Datum der Veröffentlichung: 22. Oktober 1902.

. Ablauf der Referendumsfrist : 20. Januar 1903.

663

Tarif.

TarifNr.

Zollansatz

Bezeichnung der Ware

Fr. Rp.

A.. Einfuhr.

per q.

I. Nahraungs- und Genussmittel.

A. Getreide und Hülsenfrilchte.

1

Getreide, Mais, Hülsenfrüchte, nicht geschroten, nicht geschält: _ Weizen

--.30

2

--. Roggen

--.30

3

-- Hafer

--.30

4

-- Gerste

5

-- Reis in Hülsen oder enthülst

6

-- andere Getreidearten

--. 30

7

-- Mais

--.30

8

-- Bohnen

--.30

9

-- Erbsen

--.30

10

-- andere Hülsenfrüchte

--.30

11

Getreide, Mais, Hülsenfrüchte, in geschrotenen, geschälten oder gespaltenen Körnern ; Graupe, Gries, Grütze : -- Hafer

2. 50

12

-- Reis

4.--

13

-- Hartweizengries

1. --

14

-- andere

2.50

15

Malz

1. 50

' ." .

.

.

.

--.30

. . . .

--. 30

664

TarifNr.

16 17 18

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Mehl in Gefäßen aller Art von mehr als o kg.

Gewicht : -- aus Getreide, Mais, Hülsenfrüchten . .

-- aus Reis .

Fr. Ep.

per q.

2.50 2. 50

Mehl in Gefäßen aller Art von 5 ke. Gewicht und darunter

20. --

19

Kindermehl

20.

20

Brot

21

Zwieback und feine Bäckerwaren ohne Zucker NB. Mit Zucker, s. Kat. I, E.

15. --

22

Teigwaren

15.--

2.--

B. Fruchte und Gemüse.

23 24

Obst und genießbare Beeren : -- frisch: -- -- offen oder in Säcken --'--- in anderer'Packung' . . . . . .

NB. Entstielte Kirschen zur Destillation fallen unter Nr. 30.

flrû/1f\T*t»+ i-»H(iï' iiU'ViVJ.L J. V \J\jL\Jl

frei 3.--

(T û+1»/·»!·» l r n fit- · Cit/Ul (JVjrvllC>U ·

25 26 27 28

nicht ausgesteint (Steinobst) -- -- nicht ausgekernt (Kernobst) -- -- ausgesteint, ausgekernt Dörrobstabfälle

29

Frucht- und Beerensäfte, Latwergen, Obstmus : ohne Zucker, mit oder ohne Alkohol . .

25.

Früchte und Beeren, eingestampft: trockene Wachholderbeeren ; Enzianwurzeln, sowie nicht anderweit genannte Krauter und Wurzeln . . . . . . ' . . . . .

10.

30

. . .

. . .

5. -- 10. -- 15.-- 10. --

665 TarifNr.

Zollansatz

Bezeichnung der Ware

Fr. Rp.

31

Weintrauben : -- frische: zum Tafelgenuß

32

-- -- zur Kelterung, auch eingestampft . .

25.--

33

-- getrocknete, aller Art, mit Ausnahme der Malaga-Tafeltrauben

50. --

34

-- Malaga-Tafeltrauben, getrocknete . . .

20. --

35

Kastanien, frisch oder getrocknet .

36

Südfrttchte : -- Citronen, Orangen

15. --

37

-- Datteln, Feigen

15. --

38

--Mandeln . . . . . . . . . . .

15. --

39

-- andere Südfrüchte

20. --

40

Gemüse : -- frisch . . . .

41

-- konserviert: -- -- getrocknet, offen

42

-- -- eingesalzen, auch Sauerkraut .

.

5. --

43

-- -- in Essig oder anderswie eingemacht: --. --: -- in Gefäßen aller Art von mehr -als 5 kg. Gewicht

30.--

-- -- -- in Gefäßen aller Art von 5 kg. Ger wicht una darunter

40. --

44 45

Kartoffeln

. . . . . . . . .

.

.

.

;

10. --

1.--

frei 10. -- .

frei

666 Tarif-

Bezeichnung der Ware

Nr.

t. Roiomaiwaren una verwanate rroauKte.

Zollansatz

Fr. Rp.

ner a.

46

Gewürze aller Art: -- nicht gemahlen

15. --

47

-- gemahlen

20. --

48

Salz: -- Steinsalz und Lecksteine

--. 10

-- Koch-, Sied- und Seesalz : Salzsole, Mutterlauge

--.30

50

-- Tafelsala in Paketen

10. --

51

Senf: -- in Körnern

49

52

-- gestoßen, gemahlen oder zubereitet, ohne Rücksicht auf die Verpackungsart . . .

1. 50 20. --

53

Hopfen

4.--

54

Kaffee : -- roh

2. --

55

-- gebrannt

10.

56

Kaffeesurrogate aller Art: in trockener Form

10.

57

Cichorienwurzeln, getrocknet: Feigen, geröstet, unter Nachweis ihrer Verwendung zur Fabrikation von Kaffeesurrogaten . .

1. --

Thee: -- in Gefäßen aller Art von 5 kg. Gewicht oder mehr

25. --·

-- in Gefäßen aller Art von weniger als 5 kg. Gewicht

40. --

58 59

667 Tarif-

Bezeichnung der Ware

Nr;

Zollansatz Fr. Rp.

«pr n ^ ^'

TT~1 ir_l K _i,, .

ja.
60

-- Kakaoschalen

frei

61

-- Kakaobohnen

1. --

62

-- Kakaobutter

10. --

63

-- Kakaopulver, Chocoladeteie

30.

64

-- Chocolade

30. --

65

Sago und Tapioka: -- in Gefäßen aller Art von mehr als 5 Gewicht

66

67 68

69

t

-- in Gefäßen aller Art von 5 ke. Gewicht und darunter . * .

Zucker : -- Melasse und Sirup, roh oder gereinigt

3. -- 20. --

.

2. --

-- Roh- und Kristallzucker: Stampf-fPilel Zucker; Traubenzucker (Stärkezucker) in fester Form

7. 50

-- in Hüten, Platten, Blöcken etc.; Abfall von raffiniertem Zucker

10. --

70

-- geschnitten oder fein gepulvert . . .

NB. Mischungen von geschnittenem Zucker mit anderem Zucker aller Art unterliegen der Verzollung als geschnittener Zucker.

12. --

71

Honie .

. .

40.--

72 73

Speiseöle : -- in Gefößen aller Art von mehr als 10 kg.

G-ewicht : Olivenöl -- -- andere Speiseöle

3. -- 2.

.

. . .

. .·.

.

. .

668

Tarif-

Bezeichnung der Ware

Nr.

Zollansatz

Fr. Rp.

74

Speiseöle: -- in Gefäßen aller Art von 10 kg. Gewicht und darunter: Olivenöl

75

andere Speiseöle

per q.

20. -- 20.

NB. Medizinische Öle fallen unter die Nummern 968 und 981 ; technische Öle, siehe Kategorie XIV, D.

D. Animalische Nahrungsmittel.

76

Fleisch : -- frisch geschlachtet

17. --

77

-- konserviert: gesalzen, geräuchert; Speck, gedörrt

20.--

78

anderes

25. --

79

Fleischextrakte, fest oder flüssig

. . . .

40. --

80

Wurstwaren (Charcuterie) aller Art . . .

35. --

81

Wildbret, Wildeeflügel

15.--

82

Wildbret- und Wildgeflüeelkonserven

83

Geflügel, lebend

84

Geflügel, sretötet

85

Geflüeelkonserven

86

Eier

87

Fische : -- frisch oder gefroren

.

.

20. -- 15. --

. . . . . . . . .

20.--

. 3 0 .-- 5.-- .

2.50

669 Tarif-

Bezeichnung der Ware

Nr.

Zollansatz

Fr. Rp.

88 89 90

Fische : getrocknet, gesalzen, mariniert, geräuchert oder anderswie zubereitet: -- -- in Gefäßen aller Art von mehr als 3 kg. Gewicht in Gefäßen aller Art von 3 kg. Gewicht und darunter Schaltiere : Austern, Seekrebse, etc., frisch .

NB. ad 90. Konserven von Schaltieren fallen unter Nr. 103.

per q.

2. -- 50. -- 30. --

91

Milch: -- frisch

92

-- kondensiert, sterilisiert, etc

93

Butter, frisch; Rahm

15. --

94

Butter, gesotten, gesalzen

20.

95

Schweineschmalz

96

Oleomargarin 5 Speisetalg

12.50

97

Margarinbutter, Kunstbutter und nicht anderweit genannte Buttersurrogate; Kokosbutter; Kochfette ·

20.--

98

Käse: -- Weichkäse

20. --

99

-- Hartkäse

12. --

"frei 7. --

5. --

E. Esswaren, nicht anderweit genannt.

100

Suppen, kondensiert, in fester oder flüssiger Form; Juliennes und ähnliche Suppenartikel : ohne Rücksicht auf die Verpackung

Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. IV.

20.-- 48

670

TarifNr.

101

Zollansatz

Bezeichnung der Ware

Eßwaren, feine: -- Früchte aller Art, eingemacht, auch mit Zucker und Alkohol, ohne Rücksicht auf die Verpackung

Fr. Rp.

per q.

60.

102

-- Zuckerwaren und Zuckerbäckerwaren

50.

103

-- Konserven und Gegenstände des feineren Tafelgenusses, nicht anderweit genannt .

50. --

104

Eis

frei

105

Bierhefe

3.--

106

Preßhefe

20.

F. Tabak.

107

Abfälle der Tabakfabrikation: -- in Mehlform

75

108

-- andere

25

109

Tabakblätter, unverarbeitet, Tabak-Rippen und -Stengel, Tabaksaucen

25

Tabakfabrikate : -- Karotten und Stangen zur Schnupftabakfabrikation

60

111

-- Rauch-, Schnupf- und Kautabak

75

112

-- Cigarren

200

113

-- Cigaretten

200

110

. . .

671 TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Fr. Rp.

per q.

G. Getränke.

114

Bier und Malzextrakt: -- in Fässern

115

-- in Flaschen oder Krügen

116

Obstwein. (Most)

6.--

12.-- 5.--

Frucht- und Beerensäfte, s. Kat. I, B und I, B.

117

Wein und Weinmost: -- in Fässern: -- -- Naturwein

118

-- -- Kunstwein

20.-- 60.--

-- in Flaschen, etc. :

35.--

119

-- -- Naturwein

120

-- -- Kunstwein NB. ad 117/120. Als Naturwein wird nur der gegorene Saft von frischen Trauben ohne irgend welche andere Beimischung zugelassen.

Alle andern als Wein benannten Flüssigkeiten, wie z. B. Trockenbeerwein, aus Sprit, Wasser, etc., hergestellte sog. Kunstweine, gallisierte, petiotisierte und Tresterweine, etc., sowie ferner die Mischungen solcher Weine mit Naturwein sind als Kunstwein zu verzollen.

Natur- und Kunstweine mit mehr als 12 Grad Alkoholgehalt unterliegen für jeden weitero Grad einer Monopol gebühr von 80 Rappen und einem Zollzuschlag von 20 Rappen per q.

121 -- Schaumweine, auch aus Obst 122

Alkoholfreie Weine : -- in Fässern

123

-- in Flaschen, etc.

.

100.--

60.--

12.--

672

TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Fr. Ep.

per q.

124

Weinmosî, eingedickt

60.--

125

Alcohol absolutus, Sprit, Spiritus, Weingeist : in Fässern, für jeden Grad reinen Alkohols, mit dem eidgenössischen Thermo-Alkoholometer gemessen

--.10

Branntwein : -- in Fässern, für jeden Grad reinen Alkohols, mit dem eidgenössischen Thermo-Alkoholometer gemessen

-- .40

126

127

128

129

130 131

-- in Flaschen oder Krügen, ohne Rücksicht auf den Alkoholgehalt NU. ad 1 H/127. Getränke in mehr als 3 Liter haltenden Gefäßen sind zu behandeln wie solche in Fässern; in 3 Liter oder weniger haltenden Gefäßen wie solche in Flaschen oder Krügen.

Liqueurs, Liqueurweine und andere aromatisierte oder versüßte gebrannte Wasser: in Fässern, Flaschen oder Krügen . . .

Wermut in Fässern, Flaschen oder Krügen .

N8. ad 128/129. Medikamentöse Weine aller Art; fallen unter Nr. 981.

Essig und Essigsäure mit einem Säuregehalt von: -- 12 °/<> oder weniger -- über 12 % . . .

NB. ad 130/131. Die Einfuhr von Speiseessig und von Essigsäure wird auf die hierfür vorn Bundesrate speziell zu bezeichnenden Zollämter beschränkt.

40.

40.

40.

40.-- 60.--

673

TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz Fr. Rp.

per Stück

II. Tiere und tierische Stoffe; Düngstoffe und animalische Abfälle.

A. Tiere.

132

Pferde und Füllen

133

Circuspferde, auch wenn zur Wiederausfuhr bestimmt

3. --

134

Maultiere

3. --

135

Esel

-^

136

Ochsen

137

Stiere

10 --

50.-- .

50 --

NB. Als Stiere sind alle männlichen, nicht verschnittenen (nicht kastrierten) Tiere des Rindviehgeschlechtes zu behandeln, ohne Rücksicht darauf, ob dieselben geschaufelt oder nicht geschaufelt sind. (Mastkälber und Kälber bis und mit 60 kg. Gewicht sind von dieser Bestimmung ausgenommen, s. Nr. 140/141.)

138

Kühe

50. --

139

Rinder, geschaufelt

50.--

NB. Als geschaufelte Tiere sind diejenigen zu behandeln, bei welchen Ersatzzähne (Schaufelzähne) vorhanden sind, sowie solche, welche einen oder beide mittleren Milchzähne verloren haben, auch wenn die Ersatzzähne noch nicht sichtbar sind. -- Unter diese Position gehören nur weibliche Tiere; männliche geschaufelte Tiere fallen unter die Nummern 136 und 137.

674

TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Fr. Rp.

per Stück

140

Jungvieh : -- Kälber bis und mit 60 kg. Gewicht . .

15. -

141

-- Mastkälber über 60 kg. Gewicht .

20.--

142

-- anderes

. .

25.--

NB. Als Jungvieh verzollbar siud solche Tiere, welche noch sämtliche Milchzähne besitzen.

Schweine :

15.

143

-- über 60 kg. Gewicht

144

-- bis und mit 60 kg. Gewicht

145

Schafe

2.

146

Ziegen

2.

147

Bienenstöcke, gefüllt

2.

. . . .

20.

NB. Gefüllte Bienenstöcke von 5 kg. brutto und darunter, sowie solche in Originalkästeu (sogen. Mobilbau) von 12 kg. brutto und darunter werden noch nach Nr. 147 zugelassen; ein anfälliges Übergewicht ist als Honig nach Nr. 71 des Tarifes zu verzollen.

148

Tiere, nicht anderweit genannt

frei

B. Tierische Stoffe und verwandte Produkte, nicht anderweit genannt.

Tierische Fette zu technischem Gebrauch, nicht anderweit genannt, s. Kat. XIV, D.

149

Blasen, Därme, Käselab

per q.

frei

675 Tarif-

Bezeichnung der Ware

Nr.

Zollansatz

Fr. Rp.

per q.

Hörner : -- roh, sowie nicht anderweit genannte rohe animalische Stoffe

frei

-- vorgearbeitet und in Blättern oder Platten jeder Größe ; Knochenplatten

1. -

152

Elfenbein, Walroß- und andere Tierzähne, roh

frei

153

Fischbein : -- roh oder gerissen

frei

154

-- abgeschliffen

16.--

155

Bettfedern

15.--

156

Daunen (Flaum)

70.--

157

Schildpatt und Perlmutter, roh

frei

158

Korallen, verarbeitet, ungefaßt

50.--

159

Perlen, ungefaßt

50.--

160

Waschschwämme

20.--

150 151

C. Düngstoffe und animalische Abfälle.

161

162

Stalldünger; Düngererde (Kompost); Asche (Steinkohlen-, Torf-, Holzasche), auch ausgelaugt; Schlamm, Kehricht, etc.

frei

Dimglumpen aus Wolle und Halbwolle ; Hornmehl, Ledermehl; tierisches Blut, flüssig oder eingetrocknet, sowie nicht anderweit genannte, zur Düngerfabrikation dienliche Abfälle .

frei

676

TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Fr. Rp.

per q.

163 164 165

166 167 168 169 170 171

Salpeter, ungereinigt, und rohe Ammoniaksalze; schwefelsaures Ammoniak . . .

Guano, nicht aufgeschlossen Knochen, rohes Knochenmehl, Knochenasche ; Kalkäscher und Knochenschaum (Zuckererde)

frei frei

Thomasphosphate (Thomasschlacken) .

. .

frei frei'

Kalidünger; Staßfurter Abraumsalze Chlorkalium

. .

frei

.

Aufgeschlossene Düngmittel ; Superphosphate ; Kunstdünger, offen in Säcken, Fässern, etc.

Schwefelsäure zu Düngzwecken (Abfallschwefelsäure) Abfälle der Wachsbereitung ; Lederschnitzel ; Hautabfälle, nur zur Leimbereitung tauglich (Leimleder) ; Hornspäne ; Tierflechsen ; Klauen, sowie nicht anderweit genannte animalische Abfälle

frei

--.30 frei

frei

III. Häute und Felle, Leder, Lederwaren, Schuhwaren.

172 173

Häute und Felle: -- . roh, gesalzen oder ungesalzen, getrocknet : Häute Felle NB. ad 172/173. Unter ,,Häuten" sind nur Häute von Großvieh (Stieren, Ochsen, Kühen, Pferden, etc.) zu verstehen, unter ,,Fellen" solche von Schmalvieh (Kälbern, Schafen, Ziegen, etc.).

--.60 --.60

677

TarifNr.

174

175 176

177

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Häute und Felle : -- lohgar, aus Grube, Faß oder Farbe, naß oder trocken NB. Bei nassen Häuten und Fellen wird ein Gewichtsabzug von 40 % gewährt.

Fr. Rp.

per q.

20.

-- gegerbt, zugerichtet : mit Haaren, zu Sattleroder Kürschnerarbeiten, etc

15.

-- zusammengenäht, jedoch nicht abgepaßt, in sog. Tafeln, Säcken oder Kreuzen, für Mantelfutter u. dgl. .

30.

Leder : -- Bodenleder aller Art, mit Einschluß von Kopf- und Bauchleder .

24.

-- Oberleder: -- -- Kalbleder: 178

-- -- -- naturbraun, gewichst

179

-- -- -- narbenschwarz chagriniert .

180

.

...

.

.

40.

.

24.

Schmalleder und Rindsleder, braun oder gewichst

181

-- -- andere Oberleder

182 183

-- Zeugleder und Riemenleder ; Militärleder : -- -- schwarz und naturfarbig . . . .

lackiert und gefärbt

184 185 186 187

12. ·

30.

20.

-- nicht anderweit genannte Lederarten aller Art --.Treibriemen NB. Treibriemen aus Kautschuk, s. Nr. 623, andere, s. Nr. 903.

-- nicht anderweit genanntes Abfallleder aller Art; Kunstleder

12.

Vorgearbeitete Bestandteile von Lederwaren, Schuhwaren ausgenommen

45.

8.

50.

678

TarifNr.

Bezeichnung der Ware

188

Lederwaren, fertige, ausgenommen Reiseartikel (s. Kat XV) und solche, die unter Nr. 189 fallen

189

Zollansatz Fr. Rp per q

120.

Fertige Bestandteile von Lederwaren für die Sattlerei, nicht montiert, nicht zusammengesetzt, wie: Scheuleder, Schweifmetzen, Schlaufen aller Art zu Pferdegeschirren, etc.

40.

190

Bestandteile von Schuhen und Pantoffeln, vorgearbeitet : -- aus Leder

60. --

191

-- andere

45. --

192

Schuheinlagesohlen aller Art, Korksohlen ausgenommen Schuhe und Pantoffeln: -- aus braunem oder gewichstem Rinds- und Kuhleder, Wildleder, Croûte:

193 194 195 196

ungefüttert gefüttert

60. --

60 100

-- mit Kalb-, Roß-, Chevreau-, Ziegen-, Schafund Phamtasieoberleder, mit und ohne Futter

150

-- aus Geweben aller Art, ohne Ledersohle

60

197

--· aus Filz, ohne Ledersohle

60

198

-- aus Kautschuk

40

199

-- aus Stramin, Filz, Baumwollstoff, Lastings, mit Ledersohle oder mit Lederbesatz . .

80

-- aus Seide, Sammet, Plüsch, mit Ledersohle oder mit Lederbesatz

200

200 201

-- nicht anderweit genannt

202

Handschuhe, lederne

80 300

679 TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

IV. Sämereien ; Pflanzen ; vegetabilische Futtermittel und Abfälle.

Fr. Rp.

per q.

203 204 205

Sämereien : -- Gras- und Kleesaat -- Ölsamen, Ölfrüchte, Walnußkerne .

-- nicht anderweit genannt

206

Blumenzwiebeln u n d Pflanzenknollen . . .

207

Blumen, geschnitten, frisch, Zweige, Immergrün, etc., auch zu Sträußen, Kränzen u. dgl.

gebunden

frei

208

Bäume, Sträucherund andere lebende Pflanzen : -- in Kübeln oder Töpfen

7. --

209

-- nicht in Kübeln oder Töpfen : ohne Wurzelballen . . .

7. --

210

.

.

.

.

.

mit Wurzelballen

frei frei frei 50.

4.

211

Laub, Schilf, Stroh, Spreu, Torfstreue

212

Heu

frei

213

Ölkuchen und Ölkuchenmehl; Johannisbrot .

frei

214

Malzkeime, Malztreber, Biertreber, Schlempe, Diffusionsschnitzel u. dgl. : getrocknet ; Melassefuttermehl ; Fleischfuttermehl . . .

frei

215

Kleie (Krüsch)

frei

216

Futtermehle, denaturiert, und Abfallprodukte d e r Müllerei z u r Viehfütterung . . . .

frei

217

.

.

Thorleys Viehmastpulver, Créméine, Provende Garraud, Lactina Bowick und ähnliche Fabrikate zur Viehfütterung

frei

10.

680 TarifNr.

Bezeichnung der Ware

218

Trauben- und Obsttrester (Treber) ; Weinliefe, flüssig NB. Weinhefe, trocken, s. Nr. 997.

219

Vegetabilische Abfälle, nicht anderweit genannt

frei

220

Feld-, Wald- und Gartengewächse, frisch, sofern sie nicht unter vorstehende Positionen oder unter Kategorie I, Nahrungs- und Genußmittel, fallen

frei

Zollansatz Fr. Rp.

Per 1--.50

T. Holz.

221 222

Brennholz, Reisig, Holzborke : -- Laubholz -- Nadelholz

--.02 --.02

223

Torf, Lohkuchen

--.02

224

Holzkohlen

--.30

225

Gerberrinde, Gerberlohe .

226

Besen aus Reisig

227 228

Korkholz : -- roh oder in Platten -- verarbeitet, Sohlen, Stöpsel, etc. . . .

229 230 231 232

.

.

.

. .

Bau- und Nutzholz: -- roh: Laubholz Nadelholz -- mit der Axt beschlagen (roh bebauen) Laubholz Nadelholz

.

frei 4.-- frei 30. --

--.25 --.25 --.25 --.25

681

Tarif-

Bezeichnung der Ware

Nr.

Zollansatz

Fr. Rp.

D,,,,

J>a,U-

233 234 235

]

n0r n * ^'

XT..i_l-_l.. .

U1JU i.1 UUZUUlZi ;

in der Längenrichtung gesägt oder spalten, auch fertig behauen : -- -- Schwellen : eichene andere

--.60 1. --

anderes aller Art: -- -- -- eichenes

1.

236

anderes Laubholz

l. 50

237

Nadelholz

1. 50

238 239

-- -- Rebstecken, auch zugespitzt ; Reifholz Faßholz, eespalten

--. 20 --.60

NB. ad 239. Gesägtes Faßholz fällt unter die Nrn. 235/237.

240

-- abgebunden

2.50

NB. ad 240. Unter abgebundenem Holz versteht man das mit Zapfen und Zapfenlöchern, Versetzungen, Verschneidungen, etc., versehene, zum Montieren fertig zugerichtete Konstruktionsholz.

241

-- Fourniere aller Art

5. --

NB. ad 241. Dünneeschnitteue Bretter, von denen wenigstens vier der Dicke eines Centimeters gleichkommen, sind als Fourniere zu behandeln.

242 243 244

Fertige Bodenteile aller Art für Parketterie : unverleimt verleimt Holzdraht zur Schachtelspan

8.

14.

Zündhölzchenfabrikation: --. 30

682 TarifNr.

Zollansatz

Bezeichnung der Ware

Fr. Rp.

per q.

Holzschachteln aller Art : 245

246 247

248

249 250

251 252

253

-- für Zündhölzer, auch mit Papierüberzug und mit Reibfläche versehen - andere : roh

.

.

.

6. --

."

-- -- gebeizt, gefärbt, bemalt, bedruckt, etc., mit oder ohne Papierüberzug, mit oder ohne Etikette

12.

Gewöhnliches Verpackungsmaterial (Packkisten, Packfässer u. dgl.) aus weichem Holz, für trockene Gegenstände; Holzwolle

2. 50

Naben, Lan.denbau.me und Felgen, unfertig, nur gesägt oder gespalten

1. 50

Nicht anderweit genannte Holzwaren aller Art, vorgearbeitet, auch gehobelt: nicht zusammengesetzt

4. --

Bauschreinerwaren, fertig, auch mit Metallbeschlägea oder in Verbindung mit Glas: -- glatt, nicht fourniert, roh

15. --

-- andere (fourniert, gekehlt, geschnitzt, bemalt, gefirnißt, gebeizt, gewichst, poliert, etc.).

35. --

Rechenmacherwaren, nicht anderweit genannt, auch mit Metallbeschlägen

20.

254

Schmalzkübel

255

Gebrauchte Petrol- u n d Ölfässer

256

Küfer- und Küblerwaren, montiert oder demontiert

. . . .

frei 15. --

683

TarifNr.

257 258

259 260

261 262

263 264

Bezeichnung der Ware

Drechslerwaren : -- roh -- andere Schreinerwaren, Möbel und Möbelteile (mit Ausnahme der Korbmöbel), massiv oder fourniert, auch ganz oder teilweise aus gebogenem Holz: glatt : r o h. . .

; . . . . . . .

· andere gekehlt, mit Stäben verziert, graviert, mit Kerbschnitt : roh -- -- andere -- geschnitzt, gestochen, eingelegt, mit Mosaik, etc.: roh -- -- andere -- gepolstert, mit oder ohne Posamenterie :

265 266 267 268

269

Zollansatz

Fr. Rp.

Per Q 25. -- 35.

25. -- 35. --

45.

55. --

70. -- 80.

zoll der M-

gepolsterten :

-- -- mit Rohpolster, ohne Überzug . . .

60°/o -- -- mit Überzug aus Baumwolle, Leinen, Jute, Ramie oder Wolle 70 % -- -- mitüberzug aus Sammet, Plüsch, Seide, etc 100% Luxus-, Galanterie- und Phantasieartikel; sogenannte Kleinmöbel (Nipp- und Rauchtischchen, Blumentische, Schatullen, Käsper 1 setten, Etuis, Dosen, etc.)

130. -- Gehäuse für Wanduhren und Musikdosen, auch in Verbindung mit ändern Materialien 30.

684

TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Fr. Rp.

275 276 277

Fertige Holzwaren aller Art, nicht anderweit genannt : -- roh -- andere Leisten (Stäbe) zu Rahmen : -- rohgrimdiert : glatt, ohne Verzierung -- -- verziert (ornamentiert) -- andere Rahmen für Spiegel und Bilder: -- rohgruEidiert : glatt, ohne Verzierung -- -- verziert (ornamentiert) -- andere

278

Korbflechterwaren, s. Kat. VII, F.

Korbmöbel : -- aus Flechtweiden, Haselruten u. dgl. . .

270 271

272 273 274

279 280

-- aus ändern Materialien : ^-- -- nicht in Verbindung mit Textilstoffen in Verbindung mit Textilstoffen oder gepolstert

per q.

30. -- 50.--

20.

30.

50.

30.

50.

75.

20.

50.

80.

NB. ad 278/280. Unter Korbmöbeln sind alle Gestellarbeiten verstanden, welche sich alsKorbmacherwaren qualifizieren, wie Arbeitsständer, Blumentische, Etageren, Notenständer, Sessel, etc.

Bürstenbinderwaren : -- Bürstenhölzer :

281 282 283

-- -- vorgearbeitet, auch gelocht . . . .

fertig -- Pinsel aller Art

8. -- 50. -- 30. --

685 TarifNr.

284 285 286

287

Zollansatz

Bezeichnung der Wäre

Bürstenbinderwaren : --- andere, auch in Verbindung mit ändern Materialien : roh; Stahldrahtbürsten gebeizt, poliert, lackiert, etc. .

.

Fr. Rp.

per q.

50.

. 100

Siebmacherwaren : -- mit rohen oder bloß gebeizten Zargen: mit Böden aus Holzgeflecht, Holzspan, rohem oder verzinktem Eisen- oder Stahldraht, Kupfer- oder Messingdraht

15

-- andere

40

Tl. Papier und graphische Erzeugnisse A. Rohstoffe zur Papierbereitung.

288

289

290 291

Lumpen (Hadern) aller Art, mit Ausnahme der Dünglumpen; altes Tauwerk und andere zur Papierfabrikation taugliche Abfälle, Makulatur, etc

frei

Faserstoffe zur Papierfabrikation: -- auf mechanischem Wege hergestellt (Holzschliff, Holzmehl), naß oder trocken; Lumpenhalbstoff

2.--

-- auf chemischem Wege hergestellt (Cellulose, Stroh-, Alfastoff u. dgl.), naß oder trocken : ungebleicht

3. --

gebleicht NB. ad 289/291. Faserstoffe iu Papier- oder Pappendeckelform müssen, um nach Nr. 289/291 zugelassen zu werden, vor dei- Einfuhr derart durchlöchert sein, daß sie weder als Papier noch als Pappendeckel Verwendung finden können.

Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. IV.

3. 50

49

686

TarifNr.

Zollansatz

Bezeichnung der Ware

Fr. Ep.

per q.

B. Unbedruickte Papiere, Kartons und Pappen.

1. Ohne nachträgliche Bearbeitung.

292

Pappen, graue, sowie Holz-, Stroh- und Lederpappen, etc

7. --

NB. Pappen von weniger als 0,e m2 Flächeninhalt fallen unter die Nr. 330.

Packpapiere : -- beidseitig rauh, im Gewicht von 100 bis und mit 400 g. per m2

10. --

294

-- nicht anderweit genannt, auch geölt .

15. --

295

-- Wellpa,piere

10. --

296

-- Patentpacking u. dgl

10.

297

-- Teerpapiere

12. --

293

.

NB. ad 292/297. Als Grenze zwischen Packpapier (Nr. 293/297) und Pappen (Nr. 292) gilt das Gewicht von 400 g. per m2, in dem Sinne, daß -Papierfabrikate bis und mit 400 g.

noch als Packpapier, solche von mehr als 400 g. als Pappen zu betrachten sind.

Glas-, Rost- und Schmirgelpapiere fallen unter die Schmirgelfabrikate (Kat.VIII, Nr. 630).

298

299

Löschpapier, Löschkarton, Filtrierpapier,Faltenfilter

18.--

Seidenpapiere von 25 g. und darunter per m8

15.

NB. Seidenpapiere von mehr als 25 g. per m 2 fallen je nach Beschaffenheit unter die Nummern 298, bezw. 301/302.

687

TarifNr.

300

Bezeichnung der Ware

Druckpapier, Schreib-, Post- und Zeichnungspapier : -- einfarbig: -- -- im Gewicht von 45 bis und mit 55 e.

per m 2 , holzhaltig (Zeitungsdruckpapier) .

anderes

302

-- mehrfarbig

303

Kartons im Gewichte von: -- 200 bis und mit 300 s. per m 2 -- über 300 s. per m

Fr. Rp.

per q.

15.-- 18.--

301

304

Zollansatz

...

2

16.-- 20.--

NB. Papierfabrikate im Gewicht von weniger als 200 g. per m a fallen unter die Nummern 300/302.

2. Mit nachträglicher Bearbeitung.

305 306

307

Papiere, Kartons, Pappen: -- liniert -- gestrichen oder mit gestrichenem Papier überzogen, auch mit gepreßten oder geprägten Dessins (farbig gemustert, chagriniert, ·moiriert, gaufiriert, plissiert, perforiert, etc.) ; gummiertes Papier; nicht lichtempfindliche Papiere NB. ad 305/306. Derartige Papierfabrikate, mit Schriftzeichen oder Fabrikmarke versehen, fallen, je nach Beschaffenheit, unter die Nummern 312/318.

-- Öl-,Paraffin-,Paus-, Wachspapier; Stanniolpapier; Pergament- und Pergaminpapier, auch imitiert; chemisch präparierte und lichtempfindliche Papiere

20.

25.--

30.--

688

TarifNr.

Bezeichnung der Ware

308

Papiere, Kartons, Pappen : -- geschnitten in der Breite von weniger als 25 cm., auch aufgerollt . . . . .

Zollansatz Fr. Rp.

per q.

25.-- 40.--

309

-- für den Detailverkauf hergerichtet

310

Pappen, mit Naturpapier überzogen

. .

15.--

311

Nicht anderweit genannte Papiere in Verbindung mit Geweben

20.--

.

C. Bedruckte Papiere, Kartons und Pappen.

NB. SpeziellAccidenzien, Ansichtspostkarten.

Reklamen, Affichen aller Art, Plakate, Etiketten, etc.

312

Papiere, Kartons, Pappen: -- typographisch oder lithographisch bedruckt : -- -- einfarbig: -- -- -- lose oder broschiert

313

--- -- -- gebunden oder eingerahmt.

314

-- -- mehrfarbig: -- -- -- lose oder broschiert

315

-- -- -- gebunden oder eingerahmt.

.

200.

316

-- nach andern Verfahren bedruckt (Lichtdruck, photographischer Druck, Stahl- oder Kupferdruck, etc.) : lose oder broschiert

250.

317

-- -- aebunden oder eingerahmt . . . .

300.

318

-- Kartons zum Aufkleben von eraphien. etc.. zugeschnitten 1*S

A.

l

l

l^t

. .

80.

100.

150.

.

Photo40.

689 Tarif-

Bezeichnung der Ware

Nr.

Zollansatz Fr. Rp.

per q.

319

Spielkarten

320

Papiertapeten

120.-- 35.--

0. Bücher, Zeitschriften, Bilder (Buch- und Kunstverlagsartikel).

321

Bücher, gedruckte

l

322

Karten u n d kartographische Werke

323

Musikalien

l

324

Bilder : -- Photographien : -- -- nicht eingerahmt . . . . . . .

5

325

-- -- eingerahmt

326

-- andere : -- -- nicht eingerahmt

327

·

328

Gemälde : -- nicht eingerahmt

329

-- eingerahmt

. . .

l

75 5

eingerahmt

75 5 75

E. Buchbinder- und Kartonnagearbeiten.

330

331

Pack- und Faltschachteln, Rohre, nicht überzogen, nicht bedruckt; zugeschnittene, geritzte oder gebogene Pappen

50

Papiersäcke, Tüten, Falzkapseln

50

. . . .

690 Tarif-

Bezeichnung der Ware

Nr.

Zollansatz Fr. Rp

Enveloppen : -- lose verpackt

60.

-- in Schachteln, Kassetten, etc., mit oder ohne Briefbogen (Papeterien u. dgl.) . . . .

80. --

334

Karten und Papiere für Jacquardwebstähle .

20. --

335

Geschäftsbücher, Agenden u. dgl NB. Alle Bücher, welche zum Schreiben, Zeichnen, Kopieren, Einklehen, etc., eingerichtet sind.

80. ·--

336

Einbanddecken

80.--

337

Wand- und Abreißkalender

80.

338

Nicht anderweit genannte Buchbinder- und Kartonnagearbeiten : -- mit Papier und Pappe ausgerüstet. . .

100. --

-- Garnhülsen aus Papier oder Pappe für Spinnereien und Zwirnereien

35. --

332 333

339 340

-- andere

250.

691

TarifNr.

Bezeichnung der Ware

VIL Spinn- und Flechtstoffe; Konfektion.

Zollansatz

Fr. Ep.

per q.

NB. Gemischte Garne, Gewebe, Geflechte, Decken, Teppiche, Bänder und Posamentierwaren unterliegen, soweit keine Specialbestimmungen entgegenstehen, der Verzollung als reine Garne, Gewebe, etc. etc., aus demjenigen Stoffe, welcher mit dem höhern Zollansatze belegt ist.

Bestickte Gewebe und Decken, etc., aller Art, unterliegen dem Zollansatze als Stickereien nach Maßgabe des Grundgewebes, ohne Rücksicht auf das zur Stickerei verwendete Material, soweit keine Specialbestimmungen entgegenstehen.

Gewebe von weniger als 35 Centimeter Breite sind als Bänder zu verzollen.

A. Baumwolle.

Baumwolle :

341

-- roh .

342

-- gebleicht, gefärbt, etc

--.60

343

Kapok (Pflanzendaunen) . . ' . . . . .

--.60

344

Baumwollabfälle, auch kardiert, nicht in Lagen

frei

345

Baumwollwatte : -- gebleicht, chemisch rein

346

-- andere

frei

40.-- g

Baumwollgarne : -- roh oder gedämpft: -- -- einfach :

347 348 349

-- -- -- bis und mit Nr. 19

--- von Nr. 20 bis und mit Nr. 119 -- -- -- von Nr. 120 und darüber .

16.-- 20.-- 7.--

692 TarifNr.

Bezeichnung der Ware

350

Baumwollgarne : -- roh oder gedämpft: -- -- einmal gezwirnt, zwei- oder mehrfach : -- -- -- bis und mit Nr. 19

351

von Nr. 20 bis und mit Nr. 119

Zollansatz Fr. Rp.

per q.

20.-- 25.--

352

-- -- -- von Nr. 120 und darüber .

18.--

353

-- -- einmal gezwirnt, Nr. 40 bis und mit Nr. 60, fünf- oder sechsfach

15.--

-- -- einmal gezwirnt, zweifach, gesengt, von Nr. 60 und darüber

9.--

-- -- wiederholt gezwirnt, r o h . . . .

40.--

354 355

Znstlilnj mil Outra, roM'' dlmplt, gnen|>t

356

gebleicht, glaciert, mercerisiert.

10.--

357

gefärbt, bedruckt

20.-- per q.

20.--

358

-- Vigognegarne, unecht NB. ad 347/358. Baumwollgarne in Strängenpackung, in Bünden von 2*/2--5 kg. und aufgespulte Baumwollgarne zum Webereigebrauch.

359

-- für den Detailverkauf hergerichtet (auf Spulen, in Knäueln oder kleinen Strängchen, in flacher, gepreßter Faltenpackung, etc.)

70.--

Baumwollgewebe : -- glatt oder geköpert: --· -- roh oder cremiert: -- -- -- im Gewichte von 12 kg. und darüber per 100 m2

30.--

-- -- -- im Gewichte von 6 bis auf 12 kg.

per 100 m 2

10.--

360 361

693 TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Baumwollgewebe : -- glatt oder geköpert:

362 363

Zollansatz Fr. Rp.

per q.

roh oder cremiert: -- -- -- im Gewichte von weniger als 6 kg. per 100 m 2 : -- mit weniger als 20 Fäden auf 5 mm. im Geviert

20.

mit 20 und mehr Fäden auf 5 mm. im Geviert

50.

NB. ad 360/363. Zettel und Eintrag zusammengenommen. Bei Geweben mit Doppelfäden oder Zwirn sind die Einzelfäden zu zählen.

364

-- -- gebleicht, mercerisiert, imprägniert .

50.

365

-- -- gefärbt

70.

366

-- -- bedruckt

80.

367

-- -- buntgewebt : -- glatt oder geköpert

80.

368

-- -- -- andere

90.

369

-- gemustert, wie Piqués, Basins, Damast, Brillantes, Stören; Gewebe, gestreift, carriert, etc.; Drehergewebe; Drilch; Finettes, Handtücher, Tischtücher, etc., mit oder ohne Fransen, nicht abgepaßt : -- -- roh

70.

370

-- --· andere

90.

NB. ad 369/370. Als gemustert werden solche Gewebe betrachtet, bei welchen mittelst eigenartiger Verschlingung von Zettel- und Eintragfäden im Grundgewebe selbst Muster (Dessins) entstehen.

694 TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Baumwol Ige webe :

Zollansatz Fr. Rp.

per q.

371

-- samrnetartig

30.--

372

-- broschiert, Tüll ausgenommen

60.--

-- Tüll:

373

-- -- glatt, auch halbgebleicht

374

broschiert

4.--

60.--

375

-- Bobbinetgewebe (Spitzengewebe) .

60.--

376

-- Plattstichgewebe

60.--

377

-- Buchbinderleinwand NB. ad 377. Als Buchbinderleinwand sind die unter dieser Bezeichnung bekannten, gefärbten, appretierten, gepreßten, gaufrierten oder nicht gaufrierten Leinen- oder Baumwollgewebe zu verstehen (Moleskin, Zwilch, Perkai u. dgl.).

45.--

Decken (Bett- und Tischdecken, etc.), abgepaßt :

378

-- ohne Näharbeit oder Posamentierarbeit, auch mit offenen oder mit bloß geknüpften Gewebefransen

379

-- mit Posamentier- oder Näharbeit . . .

NB. ad 379. Decken, an welchen die Näharbeit bloß aus einem genähten Saum oder aus einem lediglich zum Schütze der Ränder dienenden sog. Umwurf besteht, sind als Decken ohne Näharbeit zu behandeln.

380

Shawls (Umschlagtücher), Schärpen, Foulards, Halstücher, etc. : gewebt

381

Bänder

80.-- 90.--

90.

100.

695 TarifNr.

382

Bezeichnung der Ware

Posamentierwaren : -- Barmerlitzen für die Strohhut- und Geflechtindustrie

383

384 385

386 387 388

Zollansatz Fr. Rp.

per q.

45.--

-- andere

100.--

Stickereien : -- Kettenstich- (Crochet-) Stickereien, von Hand oder auf der ein- oder mehrnadligen Maschine hergestellt, mit oder ohne Applikation : -- -- Vorhänge (Stören, rideaux, Bordüren, vitrages, etc.)

150.

andere Kettenstichstickereien (Taschentücher, Halstücher, Kolonnen, Kragen, etc.)

150.

-- Plattstichstickereien, auf der gewöhnlichen Stickmaschine oder auf der Schiffchenmaschine hergestellt, mit oder ohne Applikation : -- -- Besatzartikel (bandes und entredeux)

150.

Tüllstickereien

150.

-- -- andere Plattstichstickereien (Specialitäten und Roben ; faucy articles und dresses)

150.

389

-- Handstickereien

150.

390

Spitzen : -- Valenciennes, gewebt

391

-- andere

392

Filztücher aus Baumwolle NB. ad 392. Filztücher für Holzstoff-, Strohstoff-, Cellulose- und Papierfabrikation sind endlos (schlauchförmig) gewebte und gerauhte, filzartige Walzenüberzüge, Trockenfilze, etc.

10.

150.

60.

696 Tarif-

Nr.

393

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Wachstuch und sog. Olleinwand, zu Verpackungszwecken

Fr. Rp.

per q.

10.--

NB. Als Wachstuch zu Verpackungszwecken wird nur einfarbiges, glattes Wachstuch von höchstens 13 Fäden auf 5 mm. im Geviert zugelassen.

394

Wachstuch zu Möbeln, etc. ; Wachstaffet

30.--

395

Linoleumteppiche

20.--

B. Flachs, Hanf, Jute, Ramie, etc.

396

397 398 399

Flachs (Leinen), Hanf, Jute, Ramie (Kamen, Nesselhanf, Chinagras), Manilahanf und andere ähnliche Spinnstoffe, sowie deren Abfälle : roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt, gekämmt, gebleicht, gefärbt, etc.

Garne aus den unter Nr. 396 genannten Spinnstoffen : -- roh: -- -- einfach : -- -- -- aus Leinen, Hanf, Ramie : -- -- -- -- bis und mit Nr. 5 englisch -- -- -- -- über Nr. 5 englisch . . . .

--- -- ·-- aus den übrigen unter Nr. 396 genannten Spinnstoffen

frei

4 a

O.

2.--

401

-- gekocht, gelaugt (gebaucht), cremiert, gebleicht : -- -- von Nr. 41 und darüber . . . .

-- -- andere

2.-- 11.--

402

-- gefärbt, bedruckt

15.--

403

-- gezwirnt

400

.

17.--

697 TarifNr.

Bezeichnung der Ware

404

Garne aus den unter Nr. 396 genannten Spinnstoffen : -- für den Detailverkauf hergerichtet (auf Spulen, in Knäueln oder kleinen Strängchen, etc.)

405 406 407 408 409 410 411 412 413

414 415

Zollansatz

Fr. Rp per q,

60. --

Gewebe aus den unter Nr. 396 genannten Spinnstoffen : -- roh, auf 5 mm. im Geviert enthaltend: -- unter 9 Fäden : aus Jute 4. -- andere 10. -- von 9 -bis und mit 12 Fäden . . .

20. -- von 13 bis und mit 20 Fäden . . 45.

von 21 bis und mit 35 Fäden . . 90.

von mehr als 35 Fäden 150. -- lanuti im» Zoll dir

-- gekocht, gelaugt (gebaucht), cremiert, ge- rohen «nebe bleicht, imprägniert 50°/o -- gefärbt, bedruckt 35% -- buntgewebt 35% Batistgewebe aus Leinen (Sheer. linen), von 21 Fäden und darüber auf 5 mm. im Geviert, nicht ausgerüstet, nicht für den Detail verkauf hergerichtet : roh, gebaucht, gewaschen, im Gewichte Per 1 2 von 9 kg. und darunter per 100 m . .

10. -- -- -- gebleicht, im Gewichte von 6 kg. und darunter per 100 m2 10. -- NB. ad 405/415. Zettel und Eintrag zusammengenommen. Bei Geweben mit Doppelfaden oder Zwirn sind die Einzelfäden zu zählen.

698 TarifNr.

416

417

418

Bezeichnung der Ware

Gewebe aus den unter Nr. 396 genannten Spinnstoffen : -- Tüll, glatt oder broschiert : roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt Decken (Bett- und Tischdecken, etc.), abgepaßt : -- <>hne Näharbeit oder Posamentierarbeit, auch mit offenen oder mit bloß geknüpften Gewebefransen -- mit Posamentier- oder Näharbeit .

Zollansatz Fr. Rp.

per q.

60.--

80.-- 120.--

NB. ad 418. Decken, an welchen die Näharbeit bloß aus einem genähten Saum oder aus einem lediglich zum Schütze der Bänder dienenden sog. Umwurf besteht, sind als Decken ohne Näharbeit zu behandeln.

419

Bänder.

100.--

420

Posamentierwaren

100.--

421

Stickereien

150.--

422

Spitzen

150.--

423

Seilerarbeiten : -- Stricke, Taue

20.--

424

-- Netze .

70.--

425

-- andere

. .

NB. ad 423/425. Als Grenze zwischen Stricken (Tarif Nr. 423) und ändern Seilerarbeiten (Tarif Nr. 425) ist ein Durchmesser von 8 mm. anzunehmen, so daß nur Fabrikate von 8 mm.

Dicke oder mehr zu den Stricken zu zählen sind.

40.--

699 TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Fr. Rp.

per q.

426

Säcke

20.--

NB. ad 426. Als Säcke, verzollbar nach Nr. 426, sind nur die Transportsäcke für Massenartikel zu betrachten, wie Getreide, Malz, Mehl, Salz, Gips, Cément, u. dgl. ; Säcke für Haushaltungs- und andere Zwecke sind je nach Material als Konfektion zu verzollen (s. Nr. B57/559).

427

Gurten

40.

428

Schläuche

40.

NB. Schläuche in Verbindung mit Kautschuk, s. Nr. 518 u. 522.

429 430 431

Matten, Bodendecken und Teppiche aus den unter Nr. 396 genannten Spinnstoffen, auch mit eingefaßtem Rand oder mit Fransen : -- nicht gewebt -- gewebt: aus Jute -- -- andere

15.

35.

50.

C. Seide.

432

Seidencocons

frei

433

Seidenraupeneier

434

Seidenabfälle (Struse, Strazze, Stumpen, etc.); defekte Cocons

frei

435

Peignée

frei

436 437

Seide und Florettseide (Schappe) zum Weben : -- roh: -- ungezwirnt: Grège Florettseide .

frei frei

.

.

.

frei

700

TarifNr.

Bezeichnung der Ware

438

Seide und Florettseide (Schappe) zum Weben: -- roh : -- gezwirnt: Organsin u n d Trame . . . .

439

--

440

-- gefärbt: Seide

441 442

Zollansatz Fr. Rp.

per q.

Florettseide

Florettseide Resten- und Ausschußseide (Organsin und Trame)

16. -- 16. -- 7. --

443

Seide und Florettseide (Cordonnets), zum Nähen, Sticken, Posamentieren: -- roh

444

-- gefärbt

100.

445

-- für den Detail v erkauf hergerichtet (auf Spulen, Papierhülsen, Karten, in Knäueln oder kleinen Strängchen, etc.) . . . .

120.

75.

446

Kunstseide

447

Waren aus Seide, Florettseide, Kunstseide: -- am Stück .

150.

-- zerschnitten, auch gesäumt, Decken ausgenommen

200.

449

-- Bänder

300.

450

-- Posamentierwaren

300.

451

-- Stickereien

300.

452

-- Spitzen

300.

448

frei

701 TarifNr.

Bezeichnung der Ware

453

Decken (Bett- und Tischdecken, etc.) aus Seide, Florettseide, Kunstseide, abgepaßt: -- ohne Näharbeit oder Posamentierarbeit, auch mit offenen oder mit bloß geknüpften Gewebefransen

454

Zollansatz

-- mit Posamentier- oder Näharbeit .

NB. ad 454. Decken, an welchen die Näharbeit bloß aus einem genähten Saum oder aus einem lediglich zum Schutze der Ränder dienenden sog. Umwurf besteht, sind als Decken ohne Näharbeit zu behandeln.

Fr. Rp.

per q.

100.-- 200.--

455

D. Wolle.

Wolle : -- roh, gewaschen, gefärbt

frei

456

-- Wollabfälle, Kämmlinge . . . . . .

frei

457

-- Kammzug NB. ad 455/457. Kamel-, Kaninchen-, Ziegen-, Biberhaare, etc.

frei

458

-- Kunstwolle

2.50

459

Wollwatte

7.--

460

Wollgarne, roh: -- Streichgarn: einfach .

8.

461 462 463 464

mehrfach

10. --

-- Kammgarn : einfach . . . . . '

12.--

mehrfach Wollgarne, gesengt

Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. IV.

15.-- .

18. -- 50

702 TarifNr.

Zollansatz

Bezeichnung der Ware

Wollgarne, gebleicht, gefärbt, bedruckt, etc. : -- Streichgarn :

Fr. Rp.

per q.

465

-- -- einfach

20.--

466

-- -- mehrfach

22. --

467

-- Kammgarn : -- -- einfach .

25.--

468

mehrfach.

30.--

469 470

Wollgarne : -- Alpaka-, Mohair- und Kamelhaargarne -- für den Detailverkauf hergerichtet (auf Spulen, in Knäueln oder kleinen Strängchen, etc.)

N8. ad 470. Als für den Detailverkauf hergerichtet sind zu betrachten : a. Alle Wollgarne in Strängchen yon weniger als 50 g. Gewicht, mit oder ohne Unterabteilungen ; 6. alle Wollgarne in Strängen mit Unterabteilungen von - weniger als 50 g. Gewicht, ohne Rücksicht darauf, ob eine eigentliche Abknüpfung (Unterbindung) vorliegt, oder ob der zur Teilung verwendete Faden nur lose durch die Strange gezogen ist.

Alle Wollgarne, welche in Strängen von 50 g.

Gewicht und darüber unterbunden oder eingeteilt sind, sowie Wollgarne in nicht unterbundenen oder nicht eingeteilten Strängen von 50 g. Gewicht und mehr, fallen dagegen, je nach Beschaffenheit, unter Nr. 460/469.

5.--

60.--

471

Wollgewebe, roh: -- Streichgarngewebe

60.

472

-- Kammgarngewebe

90.

473

Ausbrennstoffe f ü r d i e Stickerei

. . . .

10.--

703

TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Fr. Rp.

per q.

Wollgewebe, gebleicht, gefärbt, bedruckt, buntgewebt (Streichgarn- un d Kammgarngewebe) : -- im Gewichte von mehr als 300 g. per m 2

140.--

-- im Gewichte von 300 g. und darunter per m 2

180.--

476

Wollplüsch, Krimmer (Astrachan) . . . .

40.--

477

Lastings (Serge de Berry) zur Schuhfabrikation

8.--

478

Tuchenden (Leisten)

4.

479

Decken (Bett- und Tischdecken, etc.), abgepaßt : -- ohne Näharbeit oder Posamentierarbeit, auch mit ofienen oder mit bloß geknüpften Gewebefransen

80.--

-- mit Posamentier- oder mit Näharbeit.

90.--

474 475

480

» . . .

NB. ad 480. Decken, an welchen die Näharbeit bloß aus einem genähten Saum oder aus einem lediglich zum Schutze der Bänder dienenden sog. Umwurf besteht, sind als Decken ohne Näharbeit zu behandeln (Nr. 479).

481

482

Bodenteppiche : -- nicht sammetartig gewebt, ohne Fransen oder Näharbeit, auch gesäumt oder bloß mit Umwurf versehen -- anider.e

60.-- 100.--

704

TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Fr. Rp.

per q.

Shawls (Umschlagtücher), Schärpen, Foulards, Halstücher, etc. : gewebt

180.--

484

Bänder

180.

485

Posarne atierwaren

180.

486

Stickereien

180.

487

Spitzen

180.

488

Filztücher aus Wolle

483

100.

NB. Filztücher für Holzstoff-, StrohstofF-, f!f>lliilnsfi- und Patiip,rfflhrika.tinn. sind findlns

(scilauchförmig) gewebte und gerauhte, filzartige Walzenüberzüge, Irockennlze, etc.

489

Filzstoffe

40.

NB. Unter die Filzstoffe fallen nur dieleichten, weichen, stoffartigen, jedoch nur gewalkten und nicht gewebten Filze, z. B. solche zu Kleidungsstücken, Jacken, Unterröcken, Schuhwaren, etc.

490 491

492

493

Filzwaren ohne Näharbeit: -- Haarfilzstumpen

100.

-- Wollfilzstumpen NB. ad 490/491. Als Stumpen sind nur solche Hutformen zu betrachten, bei denen die Abgrenzung des Hutrandes (der BandsteLle) noch nicht fixiert ist.

andere : roh -- -- gebleicht, gefärbt, bedruckt

50.

30.

. . .

· N B . ad 492/493. Pilzwaren mit Näharbeit: wie Wollkonfektion, s. die Nummern 548, 661 und 559.

60.

705 TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Fr. Rp.

per q.

E. Haare aller Art, nicht anderweit genannt.

494

Menschenhaare

495

Perückenmacher- und Haararbeiten

496

Pferde- und Büffelhaare: --roh

frei

--L gereinigt, gesponnen, zugerichtet, in Bündel sortiert

25. --

Gewebe und andere Arbeiten aus Pferdehaaren, rein oder gemischt, sofern nicht unter Nr. 511 fallend

80. -

499

Borsten, sortiert und in Bündel gebunden .

2. --·

500

Tierhaare, nicht anderweit genannt

frei

501

Filze, BodenteppiChe, Pferdedecken aus den unter Nr. 500 fallenden Tierhaaren oder ähnlichen geringen Stoffen

497 498

50.

.

.

.

.

.

.

100. --

20. --

F. Stroh, Rohr, Bast, Flechtweiden, Holzspäne u. dgl.

502 503

Stroh, sortiertes, Rohr, Bast, Flechtweiden, Holzspäne, Binsen, Reisstroh, Reiswurzeln, Sorgho, Spartogras (Alfa), Kokosfaser, Palmblätter, Seegras, Waldhaar, etc. : -- roh . .

ifrei

-- gebleicht, gefärbt, lackiert, bronziert, geschält, gespalten, gesponnen, aufgerollt, in Zöpfen

1. 50

706

TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Fr. Rp.

per q.

Besen : 504

-- a;us Reisstroh

505

-- andere

Zollansatz

. . . .

15.-- 10.--

Matten, Bodendecken u. dgl. : 506

-- roh, ohne Verzierungen .

15.--

507

-- andere

25.-

508

Geflechte (Tressen)

509

Hutstumpen aus den in die Nrn. 502/503 gehörenden Materialien

2.--

20.-

Nicht anderweit genannte Waren aus den in die Nrn. 502/503 gehörenden Materialien : 510 511

--. nicht, in Verbindung mit andern Materialien, roh, ohne Verzierungen

20.

-- gefärbt, bedruckt, mit Verzierungen, auch in Verbindung mit andern Materialien.

100.

Korbflechterwaren, ohne Gestell : -- roh oder gebeizt: 512 513

-- -- aus ungeschälten Weiden (Ruten) aus geschälten Weiden, Holzspänen, Rohr

8.

25.

--- andere: 514 515

-- -- nicht in Verbindung mit Leder oder Textilstoffen . . . . . . . . . . .

50.

-- -- in Verbindung mit Leder oder Textilstoffem

120.

707

TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Fr. Rp.

per q.

G. Kautschuk und Guttapercha.

516

517

Kautschuk und Guttapercha, rein oder gemischt : -- ohne Gewebe- oder Metalleinlage: -- -- Blöcke, sog. Flaschen und Negroheads (Rohgummi) ; sogenannte Patentplatten, nicht vulkanisiert; Abfälle von Kautschuk und Guttapercha

frei

-- -- Bänder, Streifen, Platten, Puffer, Formartikel, Schnüre, Kugeln, Stäbe und dgl.

5.-

518

-- -- Schläuche, Röhren

10.-

519 520

-- -- Fäden für Elastiqueweberei

frei

-- -- Teppiche, Läufer, Türvorlagen, etc. .

40.-

-- mit Gewebe- oder Metalleinlage: -- -- Platten, Ringe, Kugeln, Bänder, Streifen, ete

10.

521 522

Schläuche, Röhren

20.

523

Treibriemen

30.

524

-- -- Teppiche, Läufer, Türvorlagen, etc. .

40.

525

Gummierte Tücher für technische Zwecke, Kardentücher, Drucktücher für Rouleaux, Isoliertücher

1.

526 527

Gummierte Stoffe für Wagendecken, (.Doppelstoffe)

etc.

Elastische Gewebe aller Art aus Kautschuk in Verbindung mit Baumwolle, Wolle, Seide, etc

30.

40.

708

TarifNr.

Bezeichnung der Ware

528

Kautschuk und Guttapercha, aufgetragen auf Gewebe oder auf andere Stoffe ; Unterlagsstoffe, ein- oder beidseitig gestrichen . .

529

Z'Dllansatz

Nicht anderweit genannte Kautschuk- und Guttaperchawaren

Fr. Rp.

per q.

40.-- 40.--

H. Konfektionswaren.

NB. Bei Könfektionswaren aus gemischten Stoffen ist der dem höheren Zollausatze unterliegende Stoff für die Verzollung maßgebend, sofern derselbe nicht nur einen unwesentlichen Bestandteil bildet, und sofern nicht Specialbestimmungeu entgegenstehen. Das Material und die Beschaffenheit des Textilfutters fällt für die Verzollung nicht in Betracht.

Zugeschnittene Konfektionswaren werden , den fertigen gleichgestellt.

Leibwäsche :

530 531

532

-- aus Baumwolle, Leinen, Ramie, etc. : Hemden

180.

-- -- Hemdenkragen, Hemdeneinsätze, Chemisetten, Manschetten, etc

120.

-- -- andere Leibwäsche, Wirk- und Strickwaren ausgenommen : -- -- -- aus Baumwolle, Leinen, Ramie, etc.

180.

533

aus Seide

500.

534

aus Wolle

200.

535

Korsetten, Wirk- und Strickwaren nommen : -- aus Baumwolle

536

-- andere

ausge180.

.

300.

709 TarifNr.

537

Bezeichnung der Ware

Wirk- und Strickwaren, mit oder ohne Näharbeit : -- aus Baumwolle, Leinen, Ramie, etc. : Handschuhe

Zollansatz

Fr. Rp.

per q.

300. --

538

Strümpfe

150. --

539

andere

150. --

540

-- aus Seide: Handschuhe

500. --

541

Strümpfe

400.--

542

andere

300. --

543

-- aus Wolle : Handschuhe

250,

544

Strümpfe

200,

545

andere

200

NB. ad 537/545. Unter den Begriff von Wirkwaren fallen, außer den von Hand gestrickten oder gehäkelten Artikeln, alle auf der Strick- oder auf der Wirkmaschine, ferner auf Rundstühlen u. dgl. Maschinen,, etc., hergestellten Waren aller Art, wie Jagdwesten (gilets de chasse), Shawls, Handschuhe, Unterkleider (Leibchen, Unterhosen u. dgl.), etc. etc.

Wirkwaren, bestickt oder mit Spitzenbesatz, fallen unter die Nr. 552.

546

Kleidungsstücke für Herren und Knaben: -- aus Baumwolle, Leinen, Ramie, etc. .

150.

547

-- aus Seide

400.

548

-- aus Wolle

300.

710 TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

549

Fr. Rp, Kleidungsstücke für Damen und Mädchen : Per 1-- aus Baumwolle, Leinen, Ramie, etc. . . 200. --

550

-- aus Seide

500. --

551

-- aus Wolle

300. --

NB. ad 546/551. Konfektionsgegenstände aus Geweben mit Kautschuk sind verzollbar nach der betreifenden Stoffrubrik.

552

Kleidungsstücke für Damen und Mädchen: bestickt; Spitzenkleider

500.

553

Krawatten aller Art

400

554

Kleidungsstücke, Wirk- und Strickwaren aller Art: mit Besatz oder Futter aus Pelzwerk oder Federn

400.

555

Kirchliche Paramento aller Art, auch bestickt

400

556

Papierwäsche

60.

557

Konfektionswaren, nicht anderweit genannt, wie montierte Vorhänge, Draperien, Lambrequins, etc. : -- aus Baumwolle, Leinen, Ramie, etc. . .

150.

558

-- aus Seide

400.

559

-- aus Wolle

250,

NB. ad 557/559. Gesteppte Bettdecken, gefüllt oder nicht, sind je nach Material als nicht anderweit genannte Konfektions waren zu verzollen.

Mützen aller Art:

560

-- aus Pelz oder mit Pelzbesatz

. . . . 350. --

561

-- aus Seide

400.

562

-- andere

250.--

711

TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Fr. Rp.

563

Hüte, ungarniert : -- aus Stroh, Rohr, Bast, etc. .

175.--

564

-- aus Haarfilz

250.--

565

-- aus Wollfilz

175.--

566

-- andere

175.--

567 568 569 570

Hüte, ganz oder teilweise garniert: --· aus Stroh, Rohr, Bast, etc. . .

-- aus Haarfilz -- aus Wollfilz -- andere

per q.

250.-- 375.-- 300.-- 275.--

NB. Hutstumpen aus andern Materialien als Filz (s. die Nrn. 490 und 491), Stroh u. dgl.

(s. die Nr. 509) zahlen nach Material und Beschaffenheit.

571 572

573 574 575

576 577 578

Pelzwerk, nicht anderweit genannt, zugeschnitten und fertig Blumen, künstliche, aus Textilstoffen aller Art, auch in Verbindung mit andern Materialien NB. ad 572. Künstliche Blumen aus andern Materialien als Textilstoffen sind nach Material und Beschaffenheit zu verzollen.

Schmuckfedern .

350.

400.

500.-- Putzmacherwaren, nicht anderweit genannt . 400.-- Bettzeug (Matratzen, Federdecken, Kissen), fertig gefüllt Regen- und Sonnenschirme : -- seidene -- andere Schirmgestelle, fertige

100. -- 200.-- 80.-- OK

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712 TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz Fr. Rp.

per q.

579

Integrierende Bestandteile von Schirmgestellen, wie: Glocken, Kronen, Gestellrippen und -gabeln, Schieber, Platten, Schlüssel, Spitzen, Federn, Stockzwingen . . . .

10. --

580

Schirmstöcke und Spazierstöcke : -- mit Griff aus dem Material des Stockes

20. --

581

-- mit Griff aus ändern Materialien .

80. --

.

.

NB. Griffe für Schirme und Spazierstöcke, Schirmfutterale, sowie nicht anderweit genannte Bestandteile von Schirmgestellen sind nach Material und Beschaffenheit zu verzollen.

Schirmbezüge, genäht:

582

-- aus Seide

300.

583

-- andere

180

584

Wagendecken

50

VIII. Mineralische Stoffe.

585

586 587

Kies und anderes Straßenmaterial; Sand in offenen Wagenladungen Pflastersteine : --· nicht- zugerichtet . · -- zugerichtet

588

Bruchsteine : --° roh. ·

' .·

NB. ad 588. Als solche sind nur Steine zuzulassen, die keine regelmäßige Form aufweisen, und'so wie sie vom Steinbruch kommen, d. i. ohne irgend welche weitere Bearbeitung, zur Einfuhr gelangen, und die zu keinem ändern Zwecke als zu gewöhnlichem Mauerwerk Verwendung finden können.

irei frei --. 05 frei

713 Tarif-

Nr.

589

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Bruchsteine: -- zugerichtete Schichten- oder Spitzsteine fmoellonsl

Fr. Rp.

per q.

--. 05

NB. ad 589. Unter diese Position fallen zugerichtete Schichten- oder Spitzsteine ohne Schläge und Bossen ; solche mit bchlägen oder Bossen fallen unter die Nr. 591.

Hausteine und Quader, roh, bossiert oder gesägt: -- weiche, wie Sandstein, Savonnières, Morley, St. Just u. dgl. Steine

--.20

-- andere, wie: kristallinische Marmore.

Granit, Syenit, Porphyr u. del. Steine .

--. 50

592

Platten, roh, gespalten, gesägt, in der Dicke von: -- 4-cm. bis und mit 15 cm

1.--

593

-- weniger als 4 cm

1. 50

594

Steinhauer- und Steiudrechslerarbeiten : -- nicht profiliert: ungeschliffen

1.50

595

-- -- geschliffen oder poliert

4. --

590 591

NB. Eine bloße Abfasung gilt nicht als Profilierung (Gesimsglied), dagegen Hohlkehlen, Spunten oder Falze.

596 597

-- profiliert: -- -- ungeschliffen geschliffen oder poliert

.

4.-- 6.--

714 TarifNr.

598

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Steinhauer- und Steindrechslerarbeiten: -- profiliert: -- -- ornamentiert NB. ad 598. Als ornamentiert sind solche Ar-.

beitenzii betrachten, welche Verzierungen in geometrischen Formen, in Formen von Laubwerk, Rosetten, Medaillons, etc., aufweisen, unter Ausschluß der menschlichen und der Tierfiguren (s. Nr. 600, Bildhauerarbeiten).

NB. ad 594/598. Unter den Begriff von Steinhauerarbeiten fallen u. à., ohne Unterschied bezüglich des Gewichtes : bearbeitete Steinplatten jeder Form und Größe, Grabsteine, Kreuze, Kamingesimse, Schüttsteine, Treppenstufen, gedrehte Sockel und Kapitale zu Säulen, Säulen, profilierte Baugesimse, Balkenträger, Brunnenbecken, etc., auch ornamentiert, sofern sie sich nicht als Bildhauerarbeiten qualifizieren (siehe Nr. 600).

599

Bildhauerarbeiten : -- Statuenkörper, vorgearbeitet

600

-- andere

.

.

.

.

.

Fr. Rp.

per q.

8. --

.

4. --

. . .

10. --

NB. ad 600. Unter den Begriff von Bildhauerarbeiten fallen, ohne Unterschied bezüglich des Gewichtes und der Größe, nur solche Gegenstände, welche menschliche Figuren und Tiere, sei es in Standbildern oder in Basreliefs, künstlerisch darstellen ; ferner Vasen, Blumen- und Fruchtkörbe, etc., sofern sie nach irgend einer Richtung hin (Höhe, Breite, Länge) eine Dimension von mehr als 20 cm. aufweisen; dergleichen Gegenstände von und unter 20 cm.

sind nach Material und Beschaffenheit zu verzollen.

601

602

Abgüsse tmd Formerarbeiten aus Gips, Schwefel, Steinpappe, Papiermache, Cément, etc., soweit sie nicht unter Nr. 1145 fallen .

10.--

Mühlsteine

--.50

. . .

.

715 TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

603

Schleifsteine ohne Stuhlung

Fr. Rp.

per q.

--. 50

604

Wetzsteine

--. 50

605

Lithographiesteine : -- ohne Zeichnung oder Schrift

606

-- mit Zeichnung oder Schrift

607

.

.

.

.

--.50 30. --

Schiefer : -- Dachschiefer NB. Als Maximalsrenze für die Zulassung als Dachschiefer sind Dimensionen von 60/40 cm.

anzunehmen.

2. --

608

-- in Fliesen oder Platten NB. Schiefertafeln für den Schul gebrauch fallen unter Nr. 1156.

609

Töpferton, Lehm; Huppererde: Infusorienerde ; Kaolin und nicht anderweit genannte Erden und rohe mineralische Stoffe, auch gebrannt, geschlemmt oder gemahlen . .

frei

610

Gips und Kalkstein, ungebrannt

frei

611

Gips, gebrannt oder gemahlen . . . . .

612

Kalk, fetter : -- in Stücken

613

-- gemahlen

--.20

614

Kalk, hvdraulischer : Traß

--.70

615

Hochofenschlacken : -- roh

616 ·

-- granuliert : Schlackenwolle

--. 30

617

-- gemahlen

--. 60

. . . .

4. --

--·. 60 frei

frei

716 TarifNr.

618 619

Bezeichnung der Ware

Cément : -- Romiincenient

.

Zollansatz Fr. Rp.

per q.

1. --

-- Portlandcement

1.--

-- Schlacken- und Puzzolancemente, sowie alle nicht anderweit genannten Cémente .

1.--

621

Cementarbeiten (Formerarbeiten ausgenommen, s. Nr. 601) wie : Bausteine, Platten, Ziegel, Röhren, etc. : -- roh, nicht ornamentiert

--.60

622

-- ornamentiert, gefärbt, gemustert, geschliffen

3. --

623

Schilfbretter, Magnesitbretter und ähnliches, nicht anderweit genanntes Baumaterial, auch in Platten, Schalen, etc

4. --

Korksteine, Korksteinplatten, Korkschalen, etc., für Bauzwecke

12.--

Bimssteine; Feuersteine; Kryolith; Magnesit; Putzsteine ;Wienerkalk ; Speckstein ; Trippel ; Sand, gewaschen oder gefärbt : -- in Gefäßen aller Art von mehr als 5 kg.

Gewicht

--.50

--° in' Gefäßen aller Art von 5 kg. Gewicht und darunter

5. --

Kohlen, zubereitete, für' elektrische Beleuchtung (Lichtkohlen)

8. --

628

Elektroden, nicht montiert

6. --

629

Schmirgel, roh (Bruchschmirgel); Carborundum, roh

frei

Schmirgel- und Carborundum-Fabrikate : -- Schmirgelpapier; Flintsteinpapier; Carborundurnpapier ; Glas- und Rostpapier .

20.--

620

624

625 626

627

630

717 TarifNr.

Zollansatz

Bezeichnung der Ware

Schmirgel- und Carborundum-Fabrikate : -- Schmirgelleinwand

Fr. Rp.

per q.

20.--

-- andere, wie Schmirgelscheiben, Schmirgelfeilen, Carborundumscheiben, etc. .

12.--

Asbest, Mica und Fabrikate daraus : -- Asbest, roh, auch in Flocken; Mica, roh und in Schiefern

frei

-- Asbest und Mica in Tafeln, Ausschnitten oder Rahmen, auch in Verbindung mit Geweben, Metall, etc

3. --

-- Gewebe, Geflechte, Schnüre, Seile, Röhren, Bobinen,, etc., auch in Verbindung mit unedeln Metallen, Kautschuk oder ändern Materialien

12. --

636

-- Kleidungsstücke aus Asbest

50. --

637

Bernstein und Meerschaum, unverarbeitet

638

Edelsteine aller Art, nicht anderweit genannt, ungefaßt; rohe Granaten und Rubinen .

30. --

639

Asphalt und Erdharze aller Art, roh .

.

--. 30

640

Asphalt in Platten, Fliesen, etc., für Bodenbelag ; Asphaltröhren

2. --

641

Asphaltpappe, Asphaltfilz ; Holzcement

2. 50

642

Teertuch zu Packzwecken

643

Steinkohlen

frei

644

Braunkohlen

frei

645

Coaks

frei

646

Brikette aller Art

frei

631 632

633 634

635

Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. IV.

.

.

.

.

10.

10. --

51

718 TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Fr. Kp.

T"^f

fìì4-nif*rwf\-wt t** rllX-n-fVlw*vrn-Ml^ vm j.^v. n^y^m-l a viij otciuäcug, j_upj.cj. H4U.C11.



·*'

A. Ton.

Dachziegel: -- roh -oder engobiert: b4ï

_ -- Fa.l7.9n'p.o-P.l

O4o

--. -- anrlp.rp,

.

.

.

.

o4y

--fffidärnnft.O'fisc.Viip.ffirt. O'p.t.fip.rf;

.

.

.

000

_

651

Backsteine : --· roh oder engobiert: · unffeloeht u n d quergelocht . . . .

--.50

652

-- -- längsgelocht: -- -- -- von 30 cm. Länge und darunter

--. 75

655

656 657 658 659

.

.

.

n-lasifirf,

653 654

.

1

9,S

1 -- 1 7S 2.

andere; Hourdis

1.10

-- glatt ("Verblendsteine"), auch aus zweierlei Masse: naturfarbie (sog. Fourniersteine) .

1.50

-- glasiert

2. --

Platten und Fliesen: -- einfarbig, glatt oder gerippt: -- -- roh oder engobiert; Pflastersteine (Klinker)

1.25

-- -- gedämpft, geschiefert, geteert . . .

2. 50

glasiert -- mehrfarbig, bemalt, bedruckt, inkrustiert.

mit erhabenen oder vertieften Verzierungen

4.

10. --

719 TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Fr. Rp.

660

Backsteine, Röhren, Platten, etc. : feuerfest und säurefest

661

Röhren, roh oder glasiert: -- Drainröhren .

662

-- andere ; Röhrenformstücke

663

Architektonische Verzierungen ; Terrakotten für Architektur und Gärten NB. ad 663. Unter Terrakotten für Architektur und Gärten werden nur gewöhnliche, rohe, geformte Terrakottafiguren, etc., verstanden.

664

Kunstgebilde aus Terrakotta, auch roh, wie Statuen, Tierriguren, Vasen, Urnen, etc. .

Per 11. 25 --.75 2. 50 3.

30. --

665

Gasretorten

2. 50

666

Tiegel, Muffeln, Kapseln

2.50

667

Ofenkacheln aller Art

12. --

668

Kachelöfen, aufgesetzt ; Eisenöfen mit Kacheloder Fliesenverkleidung

15. --

B. Steinzeug.

669

670 671 672

Platten und Fliesen: -- roh (näturfarbig), aus einerlei Masse und von einerlei Farbe

2.

einfarbig, glatt oder gerippt, sowie solche aus mehrerlei Masse und von mehrerlei Farbe : geschiefert, geschliffen

4.

glasiert -- mehrfarbig, bemalt, bedruckt, inkrustiert, mit erhabenen oder vertieften Verzierungen

6.

10.

720 TarifNr.

673

Bezeichnung der Ware

Röhren und Röhrenformstücke, sowie anderweitige Kanalisationsbestandteile, sofern sie nicht unter die Nummer 674 fallen

Zollansatz Fr. Rp.

per q.

4.--

674

Kanalisationsbestandteile aus feinem Steinzeug (Steingut) oder Porzellan, einschließlich der Schüttsteine und Badewannen . . . . 1 1 8 . --

675

Steinzeugwaren, gemeine (Krugware, etc.) .

676

Steinzeugwaren, feine

4.

30. --

C. Töpferwaren.

677 678

Töpferwaren : -- mit grauem oder rötlichem Bruch, roh oder glasiert

4.

-- mit weißem oder gelblichem Bruch ; Parian, Biskuit

25.

679

-- Isolatoren aus Porzellan

4.

680

-- Porzellan aller Art

30.

681

-- nicht anderweit genannt

30.

X. Glas.

682

Abfälle der Glasfabrikation; Scherben von Glas- und Tonwaren, etc

frei

683

Rohglas (gegossenes Glas), wie Dachglas und Glasziegel, Boden- und Wandplatten von Glas, sogenanntes Diamantglas: -- naturfarbig, glatt oder gemustert . . .

5.

684

-- gefärbt, matt, poliert, etc

12.

721 TarifNr.

685

Bezeichnung der Ware

Rohglas (gegossenes Glas), wie Dachglas und Glasziegel, Boden- und Wandplatten von Glas, sogenanntes Diamantglas : -- Kathedralglas jeder Färbung . . . .

Zollansatz

Fr. Rp.

per q.

5.

NB. ad 685. Kathedralglas ist gegossenes und undurchsichtiges Glas mit rauher oder welliger Oberfläche.

686

Fensterglas, glatt oder gerippt: -- naturfarbig NB. ad 686. Als naturfarbig gilt auch grünes, schwarzes und braunes Fensterglas.

687

-- gefärbt

12.

688

-- gemustert, graviert, matt, geätzt, etc.

NB. ad 688. Als gemustert wird alles Glas angesehen, das durch Schneiden, Ätzen, Polieren, Pressen, Schleifen oder sonstwie mit Verzierungen oder Inschriften versehen worden ist.

25.-

Hohlglas und Glaswaren: -- Glaskugeln und aus solchen ausgeschnittene, runde Rohglasstücke zur Uhrengläserfabrikation ; Glaskolben zur Fabrikation von elektrischen Glühlampen ; Glasstangen und Glaslitzen zu gewerblichen Zwecken

1.50

-- Glaswannen und Glasisolationsrohre für elektrische Accumulatoren ; Glasisolatoren

4.--

691

-- aus schwarzem, braunem, grünem Glas .

4.--

692

-- nicht geschliffen oder nur mit abgeschliffenem Boden, eingeriebenem Stöpsel oder auch mit einer Marke, einem Namen oder Zeichen versehen, sofern nicht graviert: -- -- aus halbweißem Glas

8.--

693

-- -- aus farblosem Cs°g- weißem) Glas

689

690

10.--

722 TarifNr.

694

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Hohlglas und Glaswaren: -- aller A.rt: -- -- geschliffen, graviert, gefärbt, vergoldet, etc., auch in Verbindung mit ändern Materialien, edle Metalle ausgenommen .

Fr. Rp.

per q.

30.

695

-- -- in Verbindung mit edeln Metallen

.

100.

696

Hohlglas der unter Nr. 691 bis 693 erwähnten Gattung : -- in grobem Holz-, Schilf- oder Strohgeflecht

8.

-- in feinem Geflecht oder mit Überzug aus Leder, Textilstoffen, etc

25.

-- mit Verschlußvorrichtung (Deckel, Patentverschlüsse, etc.) aus unedeln Metallen, Steingut. Porzellan, etc

16.

699

Glasflüsse, Email, Glasperlen

10.

700

Glas, in Metall gefaßt, ohne Malerei .

40.

701

Glasmalereien und Glasbilder

60.

702

Spiegelglas, unbelegt

16.

703

Spiegelglas, belegt: -- unter 18 dm 2

20.

704

-- von 18 dm2 und darüber

705

Spiegel, mit dem Rahmen gemessen: -- unter 18 dm2

697 698

706

2

-- von 18 dm und darüber

.

.

40.

30.

60.

723 TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Fr. Rp.

per q.

XI. Metalle.

A. Eisen.

NB. Stahl und schmiedbarer Eisenguß sindin jeder Beziehung dem Schmiedeisen gleichgestellt.

Waren von Guß- und Schmiedeisen unterliegen, je nachdem das Gewicht des Gußeisens oder dasjenige des Schmiedeisens vorherrscht, der Verzollung wie Gußwaren oder wie Schmiedeisenwaren.

Eisenwaren in Verbindung mit Holz, sowie solche mit unwesentlichen Bestandteilen aus ändern unedeln Metallen sind noch als Eisenwaren, je nach ihrer Art, zu behandeln, sofern nicht specielle Bestimmungen entgegenstehen.

707

Eisenerze

708

Abfälle der Eisenbearbeitung Drehspäne, etc.)

frei (Feil- und frei

709

Stahlspäne (Stahlwolle)

15.--

710

Roheisen in Masseln; Luppeneisen und Rohschienen ; Rohstahl in sogenannten Ingots (Blöcken, gegossenen Stäben); vorgewalzte Blöcke und Knüppel bis und mit 100 cm.

Länge ; Platinen zur Blechfabrikation bis und mit 150 cm. Länge

--.10

711

Brucheisen und Alteisen

712

Eisen, geschmiedet oder warm gewalzt: -- Rundeisen : -- -- von 120 mm. Dicke und darüber

713

von 75 bis auf 120 mm. Dicke .

714

frei

--.30

.

--.60

unter 75 mm. Dicke, Walzdraht der N r . 7 1 5 ausgenommen. ' . . . . . .

2.--

724 TarifNr.

Bezeichnung der Ware

715

Eisen, geschmiedet oder warm gewalzt: -- Walzdraht in Ringen : über 5 mm. und unter 13 mm. Dicke

716

-- Flacheisen, Quadrateisen: -- -- von 100 cm2 Querschnittfläche und darüber von 36 bis auf 100 cm8 Querschnittfläche

Zollansatz Fr. Rp.

per q.

1.50

--.30

718

-- -- unter 36 cm Querschnittfläche

-- .60 2

719

-- Faconeisen (T-, Doppel-T-, U-, Z-, Halbrundeisen, Ovaleisen, Winkeleisen, Zoreseisen, etc.), roh, nicht gelocht, nicht gebogen, mit einer größten Querschnittdimension : von 1 2 c m . u n d darüber . . . .

--.30

720

-- -- von 6 bis auf 12 cm.

--.60

721

-- -- von weniger als 6 cm

2.--

722

Eisen, gezogen oder kalt gewalzt (komprimiert) : -- roh, auch geglüht, im Gewichte von : -- -- 12 kg. und darüber per Laufmeter .

2

723

·-- -- weniger als 12 kg. per Laufmeter

5.--

724

-- verbleit, verzinnt, verzinkt, verkupfert, vernickelt, poliert, bemalt, etc NB. ad 722/724. Alles gezogene Eisen, je nach Beschaffenheit: ohne Rücksicht auf die Dimensionen oder die Form (rund, oval, quadratisch, flach, etc.).

717

725

2

Eisenblech, nicht gelocht, nicht gebogen : -- roh, verzinkt, verbleit: -- -- von 10 mm. Dicke und darüber ; Wellrohre, roh

5.50

--.30

725 TarifNr.

726 727

728

Bezeichnung der Ware

Eisenblech, nicht gelocht, nicht gebogen: -- roh, verzinkt, verbleit: --'· --· von 3 bis auf 10 mm. Dicke .

·-- verzinnt, verkupfert, vernickelt, bemalt, etc. : v o n 3 m m . Dicke u n d darüber . . . .

-- von weniger als 3 mm. Dicke : -- -- dekapiert und Dynamobleche, unter Vorbehalt der nötigen Kontrollmaßregeln .

Zollansatz

Fr. Rp.

per q.

--.60 2.50 --.60

NB. Als dekapiert wird nur völlig zunderund schlackenfreies Blech behandelt.

729

730 731 732

Wellbleche, nicht gelocht, nicht genietet: roh, verbleit, verzinkt, etc. .

-- -- anderes: -- -- -- roh -- -- --· verzinnt (Weißblech), verbleit, verzinkt -- -- -- verkupfert, vernickelt, bemalt, lackiert, etc

1.50 2.50 2.-- 3.--

NB. ad 725/732. Als Blech wird behandelt alles flache Eisen von 25 cm. Breite oder mehr.

Perforierte Bleche aller Art sind als nicht anderweit genannte Eisenblechwaren zu verzollen, je nach Beschaffenheit und Gewicht.

NB. ad 716/721 und 725/732. Flacheisen, Façoneisen, Eisenblech: gelocht, gebogen, fällt unter die Nummer 899 (Eisenkonstruktionen).

733

734 735

Eisenbahnmaterial : --Eisenbahnschienen undEisenbahnschwellen : -- -- von 15 kg. Gewicht und darüber per Laufmeter -- -- von weniger als 15 kg. Gewicht per Laufmeter : -- nicht gelocht, nicht gebogen . .

-- -- -- gelocht oder gebogen . . . .

--.30

2.-- 4.--

726 TarifNr.

736

737

.Bezeichnung der Ware

Eisenbahnmaterial : --- Zahnstangen ; Zugstangen ; Weichen und Kreuzungen; Drehscheiben; Schiebebühnen; transportable Geleise

Zollansatz Fr. Rp.

per q.

6.--

-- Achsen, Federn, Radbandagen, Räder, Radsterne : r o h vorgearbeitet . . . .

--.60

738

-- Fertige Achsen und Räder, Radbandagen, Radsterne, Zug-, Trag- und Stoß- (Puffer-) Federn; Radsätze (montierte Räder und Achsen); Untergestelle; Signalscheiben; Lichtraumprofile : im Gewichte von : 400 k g . u n d darüber . . . . .

6.--

739

-- -- weniger als 400 kg

740

-- Laschen u n d Unterlagsplatten . . . .

741

-- Achsgabeln, Bremswellen, Klemmplatten, Kupplungen, Notketten, Puffer, Zughaken, schmiedeiserne Pufferhülsen, Schienennägel, Schienenschrauben (tirefonds), Spurscheiben, Zahnstangenstühle, etc NB. ad 733/741. Nicht anderweit genanntes Eisenbalmmaterial ist nach Stoff und Beschaffenheit xu verzollen.

Röhren aller Art, nicht anderweit genannt, von -weniger als 40 era. Lichtweite :

10.--

6.--

7.--

742

-- roh, geteert, grundiert, auch wenn an den Enden mit angeschnittenen Gewinden oder mit Muffen versehen : -r- -- nicht genietet

1.--

743

-- -- genietet

5.--

744

-- andere; Flanschen zu Röhren

5.--

727 Tarif-

Bezeichnung der Ware.

Nr.

745 746

Zollansatz

Röhrenverbindungsstücke : -- roh (schwarz), blank, getrommelt, gemennigt, geteert

Fr. Rp.

per q.

10.--

-- verzinkt, verzinnt, vernickelt, verkupfert,

12.--

etc

NB. ad 742/746. Röhren und Röhrenverbindungsstücke aus Grauguß fallen unter die Nummern 793/801.

747

Werkzeuge, nicht anderweit genannt: -- Uhrenmacherwerkzeuge

35.--

-- Feilen und Raspeln, mit Hiebflächenlänge

von : 748

35 cm. und darüber . . . . . .

749

16 bis auf 35 cm

15.

30.

750

-- -- weniger als 16 cm. .

751

-- Sensen, Sicheln, Gabeln

752

-- landwirtschaftliche und Gartenwerkzeuge aller Art, nicht anderweit genannt . .

15.

-- Präzisionswerkzeuge für Metallbearbeitung, wie : Gewindeschneidzeug, Spiralbohrer, Reibahlen, Fräser, Maßwerkzeuge (Lineale, Winkel, Zirkel, Kaliber), das Stück im Gewichte von : 5 kg. und darüber

20. --

753

754

- 2 bis auf 5 kg

.

.

.

.

.

50.

7.

30. --

755

0,5 bis auf 2 kg

45. --

756

weniger als 0,5 kg

75.

728 TarifNr.

Zollansatz

Bezeichnung der Ware

Fr. Rp.

757

^ei q'

Werkzeuge, nicht anderweit genannt: -- andere, das Stück im Gewichte von : 5 kg. und darüber

15. --

758

2 bis auf 5 kg

20. --

759

0,5 bis auf 2 kg

30. --

760

weniger als 0,5 kg. .

.

.

.

.

.

50. --

761

Ketten : -- Gelenkketten (Gall'sche und andere) .

.

20. --

762

andere, mit einer Gliedstärke von : 5 mm. und darüber

15. --

763

-- -- weniger als 5 mm

25. --

764

Drahtseile u. -taue, mit einem Durchmesser von : -- 15 mm. und darüber

10.

765

-- weniger als 15 mm

20.--

766

Nieten, schwarze Schrauben und Schraubenmuttern, mit Bolzendurchmesser von : -- 18 mm. und darüber

10.

767

-- 11 bis auf 18 mm

14.

768

-- weniger als 11 rnm

15.

769

Schrauben und Schraubenmuttern, blank.

.

15.

770

Beschläge : -- Fischbänder, roh, geschmirgelt, gescheuert

15.

-- Tür-, Jalousie- und Fensterbeschläge, roh, gefeilt, lackiert

12.

771

729 TarifNr.

Zollansatz

Bezeichnung der Ware

Fr. Rp.

Tiirsn.Vilnssp.r ·

Per M-

-- ganz aus Schmiedeisen oder mit G-ußeisenteilen

40. --

-- in Verbindung mit Messing, Nickel oder andern Materialien

60. --

774

Drahtstiften

15.--

775

Nägel: -- geschnitten, gepreßt, gegossen, geschmiedet : Hufnägel

772 773

776 777 778

andere

15.

-- mit Kopf aus anderm Metall : · -- -- vergoldet, versilbert, vernickelt andere

8.

.

.

.

50.

35.

779

Pfannen, geschliffen oder verzinnt . . . .

20.

780

Ofenrohre

781

Kochherde und Ofen

15.

782

Glocken

30.

783

Möbel aller Art, auch in Verbindung mit Holz, sofern das Gewicht des Eisens vorherrscht : -- roh, grundiert

12.

784

-- andere

35.

785

Drahtgewebe und -geflechte

35.

786

Rollladen, fertig»

25.

7.

730

TarifNr.

787 788 789 790 791 792

793 794 795 796 797 798 799 800 801

Bezeichnung der Ware

Waren aus Blech, Draht; Schlosser- und Spenglerwaren, nicht anderweit genannt: -- roh, gefeilt, abgeschliffen, geteert, grundiert -- verzinnt, verzinkt, verkupfert, vernickelt -- bemalt, lackiert, bronziert, vergoldet .

-- emailliert.

.

. ..

.

Rippenheizkörper und Radiatoren aus nicht schmiedbarem Eisenguß (Grauguß), und bearbeitete Bestandteile von solchen Bügeleisen aus Grauguß Waren aus nicht schmiedbarem Eisenguß (Grauguß): --· nicht anderweit genannt: -- -- roh. geteert, grundiert, das Stück im Gewichte von: 100 k g . u n d darüber . . . .

-- _ 40 bis auf 100 kg -- -- -- 5 bis auf 40 kg -- weniger als 5 kg -- -- emailliert ·-- -- andere, das Stück im Gewichte von: -- -- -- 100 kg. und darüber . . . .

40 bis auf 100 kg.

-- -- 5 bis auf 40 kg. .

-- -- weniger als 5 kg NB. Graugußwaren, welche sich als Kurzwaren, Spielzeug, Bureaumaterial, etc., qualifizieren, fallen unter die Kat. XV.

Roh vorgearbeitete Maschinenteile aus Grauguß bis auf 500 kg. (exklusive) Gewicht per Stück fallen unter die Positionen 798/801 ; vgl.

auch die Nummern 879/880 und NB. ad 879/880.

Zollansatz

Fr. Rp.

per q.

15.-- 25.-- 35.-- 50.-- 7.-- 16.--

3.

4.

5.

6.

20.

g 8.--

10.

12.

731 TarifNr.

802

803 804 805 806 807 808 809

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Waren aus schmiedbarem Eisenguß (Weichguß), aus Stahlguß, aus Schmiedeisen, aus Stahl: -- Hammer-, Hebeisea-, Axt-, Hauen-, Pickel-, Schaufel-, Hufeisen-, Blitzableiter-Formen ; Feilenstahl in Feilenform, nicht behauen .

-- nicht anderweit genannt : --· -- roh, vorgeschruppt, geteert, grundiert, das Stück im Gewichte von : -- -- -- 100 kg. und darüber . . . .

Fr. Kp.

per q.

6.

4.

3 bis auf 25 kg -- -- -- 0,5 bis auf 3 kg -- -- -- weniger als 0,5 kg

6.

8.10.

14.

-- -- andere, das Stück im Gewichte von: 25 kg. und darüber -- -- -- weniger als 25 kg

16.

20.

-- 25 bis auf 100 kg

NB. Eisen- und Stahlwaren, welche sich als Kurzwaren, Spielzeug, Bureaumaterial, etc., qualifizieren, fallen unter die Kat. XV.

Roh vorgearbeitete Maschinenteile aus Stahlguß bis auf 250 kg. (exklusive) Gewicht per Stück fallen unter die Positionen 803/809; vergleiche auch die Nummern 879/880 und NB. ad 879/880.

810

Messerschmiedwaren

811

Waffen : -- fertige

812 813

-- Bestandteile: -- -- roh vorgearbeitet fertig .

85.-- 100.--

20.-- . . 100.--

732 TarifNr.

Zollansatz

Bezeichnung der Ware

Fr. Rp.

D !/..,,«,,..

o, ixupici.

P" 1-

814

NB. Messing ist in allen seinen Formen dem Kupfer gleichgestellt.

Kupfererze, Kupferfeile, Kupferspäne . . .

frei

815

Kupfer, rein oder legiert: -- in Barren, Blöcken, Platten, Scheiben, etc.

frei

816

-- Bruch ; altes Glocken- und Kanonenmetall

frei

817

-- gehämmert, gewalzt, gezogen : Stangen, Blech, Hartlot

4.--

818

Draht

4.

819

Röhren

4. --

820

-- versilbert, vergoldet, auf Garn oder Seide gesponnen

80. --

821

Leonischer Draht

60.

822

Blattsilber und Blattgold, unecht

823

Kabel aller Art: -- blank, nicht isoliert

15. --

Kabel aller Art und Draht: Aderisolation mit Kautschuk, Guttapercha oder Papier, nicht umsponnen, nicht umflochten : -- -- -- Kabel ohne Bleimantel und Eisenarmatur; isolierte Drähte

30.--

Kabel mit Bleimantel

15. --

824 825 826

. . . .

. . . .

60.

Kabel mit Bleimantel und Eisenarmatur

15. --

733

TarifNr.

827

Bezeichnung der Ware

Zollansatz Fr. Rp.

per q.

Kabel aller Art: -- Kabel aller Art und Draht : -- -- Aderisolation mit Kautschuk, Guttapercha oder Papier, mit Garn oder Seide umsponnen oder, umflochten: -- --· -- Kabel ohne Bleimantel . . . .

828

. . . .

15.

Gewebe und Geflechte aus Kupfer- oder Messingdraht

15.

830

Nieten, Schrauben, Schwülen, Nägel, Stiften

15.

831

Glocken und Schellen aus Kupfer und Kupferlegierungen, sowie aus Bronze : -- Kirchenglocken

30.

832

-- andere aller Art

80.

833

Waren aus Kupfer und Kupferlegierungen, nicht anderweit genannt : -- roh, nicht abgedreht

20

834

-- abgedreht, nicht poliert, nicht mattiert .

40

835

-- poliert, mattiert

60

836

-- vernickelt, oxydiert, bemalt, gefirnißt

837

-- vergoldet, versilbert

829

. -- Kabel mit Bleimantel

30.

.

80 100

NB. ad 833/837. Ventile und Hahnen aus Rotmetall oder Messing, fallen .unter diese Positionen, sofern sie nicht 'als integrierende Bestandteile von Maschinen gleichzeitig mit diesen zur Einfuhr gelangen.

838

Nicht anderweit genannte Bronzewaren : -- vorgeformt

20.

839

-- fertig

60. --

Bundesblatt.

54. Jahrg. Bd. IV.

734

TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

C. Blei.

Fr. Kp.

per q.

840

Bleiglanz, Bleierz, Bleiabfall

frei

841

Blei (Weichblei) in Barren, Blöcken, Platten ; Hartblei, Letternmetall

frei

842

Blei in Brach

frei

843

Blei, gewalzt, in Blech, Röhren, Draht; Kugeln, Schrot

844 845

.

Buchdruckerlettern : -- alt

2.50 1.--

neu

10.--

846

Bleiwaren, auch in Verbindung mit andern Materialien : -- roh oder grundiert

10.--

847

-- andere

25.-- D. Zink.

Zink in Barren, Blöcken, Platten oder Bruch; Zinkfeile, Zinkspäne

frei

849

Zink, gewalzt, gezogen : -- Stangen, Blech, Röhren

1.--

850

-- Draht

1.--

851

Zinkwaren : -- roh oder grundiert

848

852

-- poliert, bemalt, emailliert, etc

20.-- gefirnißt,

vernickelt,

40.--

735 TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

E. Zinn.

Fr. Rp.

per q.

853

Zinn i n Barren, Blöcken, Platten . . . .

frei

854

Zinn in Bruch; Zinnfeile, Zinnspäne .

frei

855

Zinn, rein oder legiert (Britanniametall), gehämmert, gewalzt, Blech, Draht, Röhren

5. --

856

Stanniol

10.--

857

Waren aus Zinn oder aus Zinnlegierungen (Britanniametallwaren) : -- roh

25.--

-- poliert, bemalt, emailliert, etc

60.--

858

gefirnißt,

vernickelt,

F. Nickel.

859

860

861

Nickel in Würfeln, Schwamm, gegossenen Barren ; Nickelbruch, Nickelabfall ; Argentan in rohen Stücken

frei

Nickel, rein oder legiert (Argentan, Neusilber), gewalzt, gezogen, in Platten, Stangen, Blech, Draht, Röhren

10.--

Waren aus Nickel oder aus Nickellegierungen, Neusilberwaren, Alfenid- und Alpakawaren

50.--

G. Aluminium.

862 863

Aluminium, rein : -- in Masseln, Ingots, gegossenen Platten, Barren, Bruch

1.50

-- gehämmert, gewalzt, gezogen, gestanzt, in Stangen, Blech, Röhren, Draht .

10.--

736

TarifNr.

864

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Aluminiumlegierungen (Ferro- und Stahlaluminium, Aluminiumbronze, etc.): -- in Masseln, Ingots, gegossenen Platten, Barren, Bruch

Fr. Rp.

per q.

1.50

-- gehämmert, gewalzt, gezogen, gestanzt, in Stangen, Blech, Röhren, Draht .

5.--

866

Waren aus Aluminium und Aluminiumlegierungen : -- für technische und Konstruktionszwecke

20. --

867

-- andere aller Art

70.

865

H. Edle Metalle.

868

Gekrätz, Asche und Schlacken von Edelmetallen

frei

869

Gold, Silber, Platina: -- unbearbeitet oder gemünzt

frei

870

-- gewalzt, in Platten, Streifen

. . . .

20.

871

Gold- und Silberdraht, Gold- und Silberfaden; Platinadraht und -faden; Metalldraht mit Gold oder Silber umwunden

50.

Gewebe aus Gold- und Silberfaden; Blattsilber und Blattgold

50.

Plattierte, im Feuer oder auf ;elektro-chemischem Wege vergoldete oder versilberte Waren

80.

Gold-und Silberschmied waren; Bijouterie, echt

300.

872 873

874

737

TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

J. Erze und Metalle, nicht anderweit genannt.

Fr. Rp.

per q.

875

Erze, roh, nicht anderweit genannt

876

Antimon (Spießglanz)

877

Quecksilber

frei

878

Arsenik, gediegener, Kadmium, Wismut und nicht anderweit genannte Metalle, roh

5.--

.

frei .

frei

XII. Maschinen, mechanische Geräte und Fahrzeuge.

A. Maschinen und mechanische Geräte.

879

880

Maschinenteile, roh vorgearbeitet, das Stück im Gewichte von : -- 500 kg. und darüber für nicht schmiedbaren Bisenguß (Grauguß), 250 kg. und darüber für Stahlguß, 50 kg. und darüber für schmiedbares Eisen oder Stahl; ferner, ohne Gewichtsbeschränkung: Kesselteile, roh vorgearbeitet, aus Schmiedeisen oder Stahl, nicht genietet und ohne Nietlöcher; Röhren aus Schmiedeisen oder Stahl, gewunden, in Spiralen, Schlangen u. dgl.

--.60

-- weniger als 50 kg., für schmiedbares Eisen oder Stahl

2.--

NB. ad 879/880. Andere roh vorgearbeitete Maschinenteile als die vorstehend verzeichneten sind als Grauguß-, bezw. nicht anderweit genannte Schmiedeisenwaren zu behandeln.

881

Dampf- und andere Kessel, Dampf- und andere Gefäße aller Art: aus Eisen, sowie zusammengesetzte Teile von solchen, mit oder ohne Armatur (Ausrüstung)

8.

738

TarifNr.

Bezeichnung der Ware

882

Dampf- und andere Kessel, Apparate aller Art für technische Zwecke, zum Kochen, Verdampfen, Destillieren, Sterilisieren, etc. : aus ändern Metallen als Eisen

Zollansatz

883

Dampf- und elektrische Lokomotiven ; Tender

884

Spinnereimaschinen, inklusive sämtliche Maschinen zur Vorbereitung und zum Transport der Spinnstoffe ; Zwirnereimaschinen, inklusive Facht-, Spul-, Gasiermaschinen, CHanzmaschinen und Haspel

885 886

887 889 890

Fr. Ep.

per q.

50.-- 12.--

Webercimaschineu : -- Webstühle -- andere Webereimaschinen, wie für Spulerei. Zettlerei, Aufbäumerei, Schlichterei, Schlichtezubereitung ; Stoffmeß- und Stoff legmaschinen ; Schaft- und Jacquardmaschinen

10.

Strick-, Wirk- und Verlitechmaschinen

15.

Stickmaschinen ; Fädelmaschinen

. . . .

10.

Nähmaschinen und fertige Teile von solchen; Oberteile und deren fertige Teile .

20.

Maschinen für den Buchdruck und andere graphische Gewerbe ; Buchbindereimaschinen

6.

891

Ackergeräte, wie Pflüge, Eggen, Kultivatoren, Ackerwalzen, Mottenbrecher, etc. .

892 893

Hauswirtschaftliche Maschinen Landwirtschaftliche Maschinen, nicht anderweit genannt; Wetterschießapparate . . . .

Maschinen für die Herstellung und Verarbeitung von Papierstoff und Papier ; für Färberei, Zeugdruck, Bleicherei und Appretur ;

8.--

739 TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Müllereimaschinen ; Porzellanwalzen, mit und ohne Stuhlung; Dynamo-elektrische Maschinen und elektrische Transformatoren aller Art ;

Fr. Rp.

per q.

Wasserkraft- u. Winddruckmaschinen ; Pumpen ; Dampfmaschinen, feststehend; Dampflokomobile ; Dampf bagger ; Dampfhämmer ; Dampfkranen ; Dampframmen ; Dampfspritzen ; Dampf pflüge ; Dampfdresch- und Dampf mähmaschinen ; Dampfwalzen ; Dampfturbinen ; Gas-, Petrol-, Benzin-, Heißluft- und Druckluftmaschinen, sowie andere Krafterzeugungsmaschinen ; Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung Metallen, Holz, Stein, etc, ;

von

Maschinen für die Herstellung und Bearbeitung von Nahrungsmitteln ; Kältemaschinen ; Kühlanlagen ; Luftkompressoren ;

894 895 896 897 898

Maschinen für die Fabrikation von Ziegeln, Backsteinen, Cément, etc. ; Ferner : Maschinen und mechanische Geräte aller Art, nicht anderweit genannt, sowie bearbeitete Teile von Maschinen und mechanischen Geräten, nicht anderweit genannt; das Stück im Gewichte von: -- 10,000 kg. und darüber -- 2500 bis auf 10,000 kg -- 500 bis auf 2500 kg -- 100 bis auf 500 kg -- weniger als 100 kg NB. Ventile und Hahnen aus Rotmetall oder , Messing, s. NB. ad Nr. 833/837.

8.-- 10. -- 12.-- 16.-- 20.--

740

TarifNr.

899

Bezeichnung der Ware

Eiserne Konstruktionen, wie Brücken, Balken, Marquisen (Vordächer), Dachstühle, Mäste (Kabelträger) für elektrische Stromzuführung, geschweißte oder genietete Rohre aus Schmiedeisen von 40 cm. Lichtweite und darüber, etc. ; fertige Bestandteile zu solchen, soweit sie nicht besonders taxiert sind

Zollansatz

Fr. Rp.

per q.

8.--

900

Walzen, Platten und Clichés aller Art für den Buch- und Kunstdruck, Zeugdruck, etc., Lithographiesteine ausgenommen : -- nicht graviert

2.

901

-- graviert: -- -- für den Zeugdruck

4.

902 903

904

30.

andere Treibriemen aller Art, mit Ausnahme solcher aus Leder oder Kautschuk

30.

Kratzen und Kratzenbeschläge

30.

B. Fahrzeuge.

905

Ökonomie- und Lastwagen : Schubkarren

906

Möbelwagen

10.

907

Wohnwagen aller Art

20.

908

Schlitten : -- Ökonomie- und Lastschlitten

909

-- andere

40.

910

Kinderwagen und Kinderschlitten ; Kinderfahrriider mit wenigstens drei Bädern .

30.

Krankenfahrstühle

30.

911

741 TarifNr.

912

Zollansatz

Bezeichnung der Ware

Andere Fuhrwerke zum Personen- oder Gütertransport : -- ohne mechanischen Motor

Fr. Rp.

per q.

40.

-- mit mechanischem Motor, einschließlich der Fahrräder: -- -- nicht mit Leder überzogen, nicht gepolstert

40.--

914

-- -- mit Leder überzogen oder gepolstert

60.--

915

Fahrräder (Velocipede) aller Art ohne mechanischen Motor: per Stück -- Bicycles, Tandems 20.--

916

-- Tricycles, Quadricycles, etc.

917

-- fertige Bestandteile von Fahrrädern aller Art

918

Eisenbahnwagen für Personentransport

919

Eisenbahnwagen für Güter- und Gepäcktransport, etc

913

. . . .

920

Eisenbahnwagen, andere : -- Rollwagen aller Art

921

-- Draisinen

922

Schiffe, gewöhnliche : -- Lastschiffe und Fischerbarken, über 10 q.

wiegend

923

-- andere

35.-- per q.

120.--

10.--

8.--

12.--

742

Tarif-

Bezeichnung der Ware

Nr.

Zollansatz Fr. Rp.

per q.

924

Luxusschiffe

30.--

NB. iid Nr. 905/924. Nicht anderweit genannte fertige Bestandteile von Fahrzeugen unterliegen auch in rohem Zustande dem entsprechenden Zoll der letztern ; Ausrüstungsmaterial und vorgearbeitete Bestandteile sind verzollbar nach der betreifenden Stoffrubrik und nach Beschaffenheit.

Xin. Uhren; Instrumente und Apparate.

A. Uhren.

925

Bestandteile von Stand-, Wand- und Weckeruhren : -- vorgearbeitet u n d Rohwerke . . . .

15.

926

-- fertig

60.

927

Turmuhren

25.

928

Standuhren und Wanduhren

70.

929

Wecker

50.

930

Bestandteile von Taschenuhren: -- vorgearbeitete Bestandteile und Rohwerke

15.

931

-- fertige Werke

100.

932

Gehäuse : roh

16.

933

fertig

100.

NB. Rohe Gehäuse sind solche, welche keine fertigen Scharniere, keine Politur und keine Verzierung aufweisen.

934

-- andere fertige Bestandteile . . . . .

100.

743

TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz Fr. Rp.

per q.

935

Taschenuhren, fertige

100.

936

Andere Uhren mit Taschenuhr werk . . .

NB. Uhren in Gold- und Silberwaren eingefaßt fallen unter die Nummer 874.

100.

B. Instrumente und Apparate.

Instrumente und Apparate: -- astronomische, geodätische, mathematische (Feinmeßwerkzeuge)

40.

-- chirurgische und medizinische, orthopädische ausgenommen

40.

939

-- orthopädische

50.

940

-- chemische Apparate

· .

40.

941

-- wissenschaftliche Demonstrationsapparate (Globen, Erd- und Himmelskugeln, etc.) .

40.

-- Zeichnungsinstrumente (Reißzeuge, Maßstäbe, Reißschienen,. Winkel u. dgl.) . .

100.

937 938

942 943

-- photographische Apparate

30.

944

-- ungefaßte optische Gläser

20.

945

-- Brillen, Lupen

80.

946

-- Mikroskope, Stereoskope, Ferngläser .

.

100.

947

-- physikalische, nicht anderweit genannt .

25.

948

-- Gasmesser; Kassakontrollapparate; Rechenmaschinen

20.

-- Wassermesser

12.

949

744

TarifNr.

950 951 952 953 954 955 956 957 958 959 960 961 962

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Fr. Ep.

Instrumente und Apparate für angewandte per q.

Elektrizität : -- Accumulatoren und Accumulatorenplatten ; Elemente undBatterien; montierte Elektroden: -- -- in Verbindung mit Kautschuk oder Celluloid 15.

andere . . .

-- montierte Isolatoren 10.

-- Kontroll- (Zähl- und Meß-) -Apparate und -Instrumente 25.

-- Telephon- und Telegraphenapparate . . 12.

-- Phonographen; Graphophone; Kinematographen u n d ähnliche Apparate . . . . 3 0 .

-- nicht anderweit genannt 20.

Musikinstrumente, auch zerlegt : -- Pianos, Tafel- und Flügelklaviere . . . 55.

-- Kirchenorgeln 50.

-- Harmoniums 25.

-- Orchestrions 50.

-- andere 35.

Fertige Bestandteile von Musikinstrumenten, nicht anderweit genannt, wie : Mechaniken, Klaviaturen, Pedale, etc 16.

963

NB. Vorgearbeitete Bestandteile sind nach Material und Beschaffenheit zu verzollen.

Saiten aller Art zu Musikinstrumenten . .

16.

964

Musikwerke : -- vorgearbeitete Bestandteile und Rohwerke

15.

-- fertige Musikwerke und Bestandteile von solcheo

60.

965

745

TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Fr. Rp.

3tIV. Drogen, Chemikalien, Farbwaren und verwandte Produkte.

per q

A. Apotheker- und Drogeriewaren; Parflimerien.

966 967

968

969 970 971 972 973 974

975 976

Rohstoffe, vegetabilische und animalische, zu pharmaceutischem Gebrauch, wie : Beeren, Blätter, Blüten, Früchte, Fruchtschalen, Hölzer, Krauter, Rinden, Samen, Wurzeln, etc., nicht anderweit genannt und nicht unter die Abteilung B fallend : -- ganz, in unverarbeitetem Zustande . .

-- zerkleinert oder sonstwie mechanisch verarbeitet Produkte pflanzlichen und tierischetì Ursprungs zu pharmaceutischem Gebrauch und für Parfumerie, nicht anderweit genannt und nicht unter die Abteilung B fallend: -- Pflanzensäfte, eingedickt; Balsame; Harze und Gummiharze; nicht verarbeitete fette Öle; destillierte aromatische Wasser ; Produkte tierischen Ursprungs -- ätherische Öle Süßholzsaft, auch parfümiert Pflanzenalkaloide Saccharin Heilsera; Impfstoffe Organische und anorganische cheniisch-pharmaceutische Präparate, nicht anderweit genannt und nicht unter die Abteilung B fallend Jodoform Chloroform, Chloral

3.

15.

20.

70.

10.

10.

200.

10.

10.

10.

10.

746

TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Fr. Rp.

per q.

977 978

979 980 981

982 983 984

985

Milchzucker, Schotten- oder Molkensand .

Natürliches und künstliches Mineralwasser .

Quell- und Badesalze, Moorextrakte, mit und ohne Bezeichnung ihrer Gebrauchswirkung : -- in Kistchen, Gläsern, Dosen, Büchsen, etc., nicht für den Detailverkauf hergerichtet .

-- für den Detailverkauf hergerichtet oder fertig dosiert Pharmaceutische Präparate, nicht anderweit genannt, wie : Pulver, Pastillen, Pflaster, Pillen, Salben, Sirupe, Tinkturen, pharmaceutische Fruchtmuse, verarbeitete fette Öle, extracta fluida, sicca et spissa, Essenzen, Linimento, Lotionen, Species, Suppositorien, Tisanen, medikamentöse Weine . . . .

NB. ad 981. Unter diese Nummer fallen auch Essenzen, Extrakte und Tinkturen zur Bereitung von geistigen Getränken, Biskuits und Zuckerbäckerwiiren.

Parfümerien und kosmetische Mittel ; synthetische Riechstoffe: -- in Gefäßen aller Art von mehr als l kg.

Gewicht -- in Gefäßen aller Art von l kg. Gewicht und darunter Künstliche Nährstoffe, wie Somatose, Nutrol, Tropon, etc.

B. Chemikalien für gewerblichen Gebrauch.

Rohstoffe : -- Carragheenmoos, Flohsamen u. dgl., gegen Nachweis der Verwendung zu industriellen Zwecken

10.-- 3.--

4.--

20.--

100. --

75.

125.

75.

frei

747

TarifNr.

Bezeichnung der Ware

986

Rohstoffe: -- Kateehu; Kino

987

-- Citronensaft

988

-- Gummi aller Art (Senegal-, Tragantgummi, etc.) ; Agar-Agar

Zollansatz Fr. Rp.

per q.

frei

frei Kirsch-, . . .

frei

-- Harze aller Art, für technischen Gebrauch: feste : -- -- -- Kolophonium

frei

Kopalharz, Bamarharz, Sandarak, Stocklack, Schellack, Mastix, etc. . . .

frei

-- -- weiche : -- -- -- Peche, unverarbeitet, aller Art; Brai sec

frei

992

-- -- -- Terpentin, Galipot, etc

frei

993

-- Schwefel in Stücken, Blöcken, Stangen und Pulver

frei

994

-- Schwefelblüten

frei

995

-- Terpentinöl

frei

996

-- Teer aller Art

frei

997

-- "Weinliefe, trocken

998

-- Weinstein, ungereinigt

frei

999

-- Nicht anderweit genannte Rohstoffe für gewerblichen Gebrauch

frei

Anorganische zubereitete Hülfsstofie und Fabrikate : -- Ätzkali, Ätznatron : fest

--.80

989 990

991

1000

.

frei

748

TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Anorganische zubereitete Hült'sstofie und Fabrikate : -- Ätzk'ali, Ätznatron: 1001

flüssig

('Lauere)

Zollansatz

Fr. Kp.

per q.

1. 50

1002

-- Alaune

--.30

1003

-- Arsenigo Säure; Chlorbaryum, Chlorcalcium, Chlormagnesium, Chlormangan; Magnesia: -- kohlensaure, -- schwefelsaure (Bittersalz) -. .

--. 30

-- Arseosäure; nicht anderweit genannte Antimonverbindungen ; Chlorschwefel ; Grünspan ; Kalk, doppeltschwefligsaurer ; Schwefelarsenik

1. --

-- Baryumsuporöxyd, Bleisuperoxyd. Natriumsuperoxyd

1. --

-- Blei, essia-saures (Bleizucker) : Bleioxyd, salpetersaures

1. --

1007

-- Bleielätte

1.--

1008

--- Borsäure: Phosphorsäure

1.--

1009

-- Brom und Bromsalze ; Jod und Jodsalze

3.

1010

-- Calcmmcarbid

5.--

1011

-- Chlorate, Perchlorate, Persulfate: nicht anderweit genannt

2. --

1012

-- Chlorkalk

1.

1013

-- Chlor, komprimiert, flüssig

1014

-- Kohlensäure, komprimiert, flüssig .

1015

-- Acetylen, komprimiert, flüssig . . . .

1004

1005 1006

--. 50

8.-- 10. --

7-19 TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Anorganische zubereitete Hülfsstofie und Fabrikate :

Zollansatz

Fr. Rp.

per q.

1016

-- Ammoniak, komprimiert, flüssig

3.--

1017

-- Flüssige Gase, nicht anderweit genannt

3.--

1018

-- Chrom, essigsaures; Bisen, holzessigsaures (Eisenbeize) ; Tonerde, essigsaure (Alaunbeize)

1.--

;

-- Kali: -- blausaures gelbes (Ferrocyan' kalium), -- blausaures rotes (Ferricyankalium), -- chromsaures rotes (Kaliumbichromat), -- übermangansaures (Kaliumpermanganat) ; Rhodankalium ; Cyankalium

1.--

1020

-- Kali- u n d Natronsalpeter, rein . . . .

1.--

1021

-- Kalk : -- holzessigsaurer, -- karbolsaurer (Karbolkalk); Baryt, salpetersaurer; Bleioxyd, schwefelsaures (Bleisatz, Bleisulfat); Schwefeleisen; Zinkstaub

--.30

1019

1022

-- Chlorzink, Chlorzinklauge

1.--

1023

-- Natron : ·--· arseniksaures flüssiges, -- doppeltkohlensaures, -- phosphorsaures, -- schwefligsaures, -- doppeltschwefligsaures

1.--

1024

-- Natron borsaures (Borax)

--.50

1025

-- Natron : --· chromsaures (Natriumbichromat), -- blausaures, -- schwefelsaures (Glaubersalz) ; Schwefelnatrium . . . .

--.50

1026

-- Natron, salpetrigsaures (Nitrit) . . . .

1.--

1027

-- Natron : -- essigsaures, --- unterschwefligsaures (Antichlor, Natrium thiosulfatj; Kieselfluornatrium (Fluorsilikat)

1.--

Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. IV.

53

750 Tarif-

Bezeichnung der Ware

Nr.

Zollansatz

Anorganische zubereitete Hülfsstoffe und Fabrikate : 1028

Fr. Rp.

per q,

1.--

-- Natronsalze, nicht anderweit genannt.

-- Phosphor :

1029

gelber

2. --

NB. Die Einfuhr und die Verwendung von gelbem Phosphor sind nur für wissenschaftliche und pharmaceutische, sowie weiterhin für solche der Gesundheit nicht schädliche Zwecke gestattet, für welche eine besondere Bewilligung des Bundesrates erteilt worden ist ').

1030

roter (amorpher)

· .

2.

1031

-- Pottasche

frei

1032

-- Salmiak (Chlorammonium) . . . .

1.--

1033

-- Salmiakgeist (Ammoniak in wässeriger Lösung)

1.--

1034

-- Salpetersäure

1.--

1035

-- Salzsäure

--.30

1036

-- Schwefelsäure; schweflige Säure in wässeriger Lösung

--. 30

1037

--

Schwefelsäurechlorhydrin (Chlorsulfonsäure); rauchende Schwefelsäure (oleum vitrioli fumans)

--. 50

1038

-- Flüssige Säuren, nicht anderweit genannt

1. --

1039

-- Soda, calciniert

frei

1040

-- Soda, kristallisiert

--.50

') Bundesgesetz vom 2. November 1898 betreffend die Fabrikation und den Vertrieb von Zündhölzchen, Art. 5 (A. S. n. F. XVII, 76).

751 Tarif-

Bezeichnung der Ware

Nr.

Zollansatz

Anorganische zubereitete Hülfsstoffe und Fabrikate:

1041

Tonerde, schwefelsaure ; Tonerdehydrat, Tonerdenatron ; Chromchlorid, Chromchlorür (Chlorchrom), Fluorchrom, chromsaures Chromoxyd; Rhodanaluminium .

g

Fr. Rp.

per q.

--.30

1042

--- Unterchlorigsaure Salze

2.--

1043

-- Eisen- und Zinkvitriol

--.30

1044

-- Kupfervitriol und sog. Fungivore .

--.20

1045

-- Wasserglas

1046

-- Wasserstoffsuperoxyd

4.--

1047

-- Zinnsalze

3

1048

-- Anorganische zubereitete Hülfsstoffe zu gewerblichem Gebrauch, nicht anderweit genannt

3.--

Organische zubereitete Hülfsstoffe und Fabrikate : -- Fuselöle, roh und gereinigt, nicht anderweit genannt

6.--

1050

-- Citronensäure ; Weinsteinsäure( Weinsäure)

2.--

1051

-- Essigsäure, roh und gereinigt, mit brenzlichem Geruch; Milchsäure; Holzgeist, ungereinigt; Aceton, Methyläthylketon, Pyridinbasen NB. Reine Essigsäure fällt unter die Nrn. 130/131 des Tarifes.

l

1049

.

--.50

752 TarifNr.

Bezeichnung der Ware

1052

Organische zubereitete Hülfsstoffe und Fabrikate : -- Nelken-, Lavendel-, Spick- und Wachholderöl, ätherisches; Amyläther; Fruchtäther; Kampfer; Thymol

Zollansatz

1054

.

· -- Tannin (Gerbsäure), Gallussäure u. dgl.

1055

-- Gerbstoffextrakte, flüssig und fest .

1056

--· Glycerin, Glycerinlauge

1057

-- Harze, verarbeitete, aller Art (Brauerharz, Schusterpech u. dgl.)

1053

1058

1059

-- Formaldehyd, Aldehyd: denaturiert î

Fr. Kp.

per q.

8.--

2.--

1. --

--.30 1.--

10.--

-- Kali : -- saures weinsteinsaures (gereinigter Weinstein, cremor tartari), -- neutrales weinsaures ; Brechweinstein (Antimonoxalat)

2.

-- Methylalkohol (chemisch reiner Holzgeist) ; Kollodium; organische Brom-, Chlor- und Jodverbindungen ; Phosgen ; sowie analoge, nicht anderweit genannte Produkte

2.-- --.30

1060

-- Schwefelkohlenstoff

1061

-- Oxalsäure, Sauerkleesalz (Kali, oxalsaures)

1. -

1062

-- Schwefeluther (Äthyläther) .

1.--

1063

-- Essigäther

1064

Teerölderivate, wie: Karbolineum(Imprägnieröl) ; Kreosot, Kreosotöl, Kreolin ; etc. .

1.--

Steinkohlenteerderivate und Hülfsstoffe zur Anilinfarbenfabrikation, wie : Benzol, Naphthalin, Anthracen, Karbolsäure, Toluol; Benzoesäure ; etc

1.--

1065

...

10.--

753 TarifNr.

1066

Zollansatz

Bezeichnung der Ware

Anilin; Anilinverbindungen zur Farbenfabrikation, wie : Toluidin, Dimethylanilin, etc.

Fr. Rp.

per q.

1.--

1067

Phthalsäure ; Resorcin

1.--

1068

Salicylsäure

1.--

1069

Benzylchlorid ; Bittermandelöl, künstliches (Nitrobenzol, Mirbanessenz) ; Naphthol und dessen Verbindungen; etc

1.--

1070

Sprit, Spiritus, Weingeist, denaturiert

3.50

1071

Albumin

2.

1072

Kasein; Käselabextrakt

2.--

1073

Buchdruckerwalzenmasse, Hektographenmasse und andere zugerichtete Massen für Vervielfältigungsverfahren

5.--

1074

Kleber (Wienerpapp, Schusterpapp)

7.--

1075

Leim: -- Tischler-, Maler- und Gipserleim .

5.--

1076

-- Gelatine: Fischleim (Hausenblase)

10.--

1077

-- flüssig oder in Pulverform NB. Leim, flüssig oder in Pulverform, in Gefäßen von l kg. Gewicht und darunter, fällt unter die Nummer 1159.

10. --

1078

.

.

.

.

.

Stärke aller Art: -- roh, gegen Nachweis der Verwendung zu industriellen Zwecken : Kartoffel-, Sago-, Tapioka-Mehl ; Kartoffel-, Sago-, Tapioka-Stärke

1.50

754 TarifNr.

1079

Bezeichnung der Ware

Stärke aller Art: -- roh, gegen Nachweis der Verwendung zu industriellen Zwecken : -- -- Reis-, Mais- und Weizenstärke, etc. .

1080 -- roh, zu andern als industriellen Zwecken 1081

Stärke aller Art, verarbeitet und gebrannt (Dextrin, Leiogomm) ; Stärkegummi, etc. .

Zollansatz Fr. Rp.

per q.

3.50 5.-- 5.--

Sprengstoffe und Zündwaren:

1082 -- Kollodiumwolle, Schießbaumwolle .

50.--

1083 -- Dynamit und nicht anderweit genannte 70.--

Sprengstoffe

1084 -- Munition f ü r Handfeuerwaffen . . . . 100.-- 60.-- 1085 -- Spreng- und Zündschnüre 1086 -- Streichkerzchen . . . .

1087 -- Zündhölzer

60.-- 40.--

NB. ad 1086/1087. Die Einfuhr von Streichkerzchen uud Zündhölzchen mit gelbem Phosphor ist verboten1).

1088 -- Feuerwerk und nicht anderweit genannte Zündstoffe und Zündwaren; Zündschwamm

150. --

C. Farbwaren.

Brdfarben : -- unverarbeitet, in Brocken, Blöcken, etc.

1089 1090 -- verarbeitet: gemahlen, geschlemmt, gepulvert, etc., wie: Kreide, Ocker, Schwerspat, etc

frei

--. 30

*) Bundesgesetz vom 2. November 1898 betreffend die Fabrikation und den Vertrieb von Zündhölzchen, Art. 4 (A. S. n. F. XVIJ, 76).

755 TarifNr.

1091

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Fr. Rp.

per q.

Vegetabilische Farben : -- Farbhölzer: in Blöcken . .

frei

1092 -- -- verarbeitet: geschnitten, gemahlen, geraspelt, gepulvert, etc. . .

1093

. .

--- P'arb-Beeren, -Blätter, -Flechten, -Früchte, -Krauter, -Rinden, -Wurzeln,. etc. : -- -- unverarbeitet, unzerkleinert

--.60

frei

1094 -- -- verarbeitet : geschnitten , gemahlen, geraspelt, gepulvert, etc

--.60

1095 -- Blauholzextrakt und nicht anderweit ge1096

nannte Farbstoffextrakte in fester oder flüssiger Form; Garancine

3.--

-- Orlean ; Orseille, präparierte ; Persio (Cudbear) ; Safflor ; Cochenille

4.--

Farbstoffe aus Steinkohlenteer:

1097 -- Alizarin, künstliches 1098 -- Anilin-, Anthracen-, Naphthalinfarben und

--.60

nicht anderweit genannte Teerfarben .

10.--

-- Indigo, natürlicher und künstlicher ; Indigolösung

4.--

1100

Chemische Farben, trocken, in Stücken oder in Pulverform, nicht zubereitet: -- Bleiweiß, Bleigelb

5.--

110J

-- Mennige

3.--

1099

1102

- Pigment- oder Lackfarbstoffe, wie : Karmin-, Géranium-, Scharlach-, Viridinlacke, Zinnoberersatz, etc

20.--

756 TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Chemische Farben, trocken, in Stücken oder in Pulverform, nicht zubereitet:

Fr. Rp.

per q.

1103

-- Ruße, Schwärzen, Beinschwarz, etc. .

.

1.--

1104

-- Zinkweiß, Zinkolith, Lithoponweiß, Perlweiß

2.--

-- Zinnober, echt; Pariserblau; Ultramarin5 Schweinfurtergrün ; Bronzefarben . . .

10.--

-- Chromgelb, Chromgrün; Viktoriagrün; Mineralblau ; Smalte ; nicht anderweit genannte, nicht zubereitete chemische Farben

15.--

1105 1106

Farben aller Art, zubereitet:

1107

-- Bleiweiß, Zinkweiß, Perlweiß . . . .

10.--

1108

-- Buchdruckerschwärze

10.--

-- andere:

1109

-- -- in Gefäßen aller Art von mehr als 10 kg. Gewicht

20.--

in Gefäßen aller Art von 10 kg. Gewicht und darunter

30.--

-- -- Chromoxyd und nicht anderweit genannte Farben i n Wasserteig . . . .

5.--

1112

Kitte

5.--

1113

Firnisse, Lacke und Siccative, auch mit Farbstoffen versetzt; Stando)

1110 lili

1114

35.--

Lein- und Mohnöl, gekocht (Ölfirnis): dünnflüssig

10.--

757 TarifNr.

Zollansatz

Bezeichnung der "Ware

Fr. Rp.

per q.

D. technische Fette, Öle und Wachsarten; Mineral-, Teer- und Harzöle; Seifen.

lilo

Flüssige Fette und Öle aller Art, zu gewerblichem Gebrauch, unverarbeitet: -- Pflanzenöle: -- -- Leinöl

1116

Olivenöl, denaturiert: Mandelöl; Olein

1117

Ricinusöl

1118

-- -- nicht anderweit Fette und Öle

frei 1. -- --.'50

genannte flüssige 1. --

NB. Speiseöle, s. Nr. 72/75; medizinische Öle fallen unter die Nrn. 968 und 981.

1119

1120 1121

-- Tieröle (Klauenöle und aller Art

Trane,

etc.)

--.50

Feste Fette zu gewerblichem Gebrauch, unverarbeitet : -- Pflanzenfette aller Art, wie: Kokosöl, Palmöl, etc -- Tierische Fette aller Art, wie: Knochenfett, etc

Talg,

1122

Pflanzenwachs, nicht anderweit genannt .

1123

Tierwachs : -- Bienenwachs: roh

1124 1125

zubereitet (gebleicht, gefärbt, etc.)

-- anderes aller Art: Walrat

1. -- --. 50

.

1.--

1.50 .

10. -- --.50

758 TarifNr.

1126 1127

Zollansatz

Bezeichnung der Ware

Fr. Rp.

per q.

Mineral-, Teer- und Harzöle : -- Petroleum

1.25

-- Petroleumdestillate aller Art und Petrolsurrogate

1. 25

-- Solvent Naphtha und nicht anderweit genannte Mineral- und Teeröle aller Art .

1. 25

1129

-- Paraffine und Ceresine, rein, unverarbeitet

1. --

1130

-- Vaselin

1. --

1131

-- Harzöle

--.50

1132

Öle, Fette und Wachsarten, verarbeitet: -- Maschinen-und Wagenfette (einschließlich Wagenschmiere) aller Art

5. --

1133

-- Türkischrotöl und andere Sulforicinate .

2.

1134

-- Stearin, Degras

1.

1135

-- Wachsarbeiten : : Wachslichter (Wachsrödel, etc.), Baumkerzchen, sowie alle farbigen oder verzierten Kerzen

35.

-- -- Kerzen aller Art, nicht anderweit genannt

16. --

-- -- andere Wachsarbeiteu aller Art

50. --

1128

1136 1137

1138 1139

.

.

Fettlaugenmehl, sog» Waschpulver und nicht anderweit genannte Waschmittel aller Art : -- in Gefäßen aller Art von 5 kg. Gewicht und darüber -- in Gefäßen aller Art von weniger als 5 kg. Gewicht

20. --

759 TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

1140

Abfälle von Seifensiedereien und von Färbereien; Zinnasche, Zinnoxyd

Fr. Rp.

per q.

frei

1141

Seifen, gewöhnliche, offen in Kisten, Fässern, etc. : in Blöcken, Platten, Stangen, Stollen, etc., ferner in gepreßten oder ungepreßten, geformten oder ungeformten Stücken ; Schmierseife

5.--

Andere Seifen aller Art, wie Toilettenseifen, etc., parfümiert oder nicht parfümiert, in Stücken, ferner in Pulver- oder Teigform ; alle mit Drogen, Chemikalien, etc., versetzten Seifen (sogen, medizinische Seifen)

50.

Wichse aller Art ; Lederappretur, Lederschwärze, Lederöle; Putzpomaden, Putzseifen ; ferner ähnliche, nicht anderweit genannte fette Körper mit Zusatz von Terpentin und dgl

25.

1142

1143

XT. Nicht anderweit genannte Waren.

1144

1145 1146

Quincaillerie- und Galanteriewaren aller Art, nicht anderweit genannt: -- aus Achat, Alabaster, Meerschaum, Bergkristall, Bernstein, Elfenbein, Jett, Lava, Schildpatt, Perlmutter, echt und imitiert; ferner alle mit Seide, Spitzen, künstlichen Blumen u. dgl. ausgestatteten Kurzwaren

200.--

-- andere aller Art; Merceriewaren, nicht anderweit genannt

60.--

Falsche Bijouterie, d. h. Schmuckgegenstände aller Art, welche nicht aus Edelmetall, echten Edelsteinen, Perlen oder Korallen bestehen

300.--

760

TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz Fr. Rp.

per q.

1147

Lampen und fertige Bestandteile von solchen : -- elektrische: -- -- Bogenlampen

1148

-- -- Glühlampen : -- -- -- ohne Fassung

150.--

1149

-- -- -- mit Fassung

100.--

1150

-- Glühstrümpfe, ausgeglüht

150.--

1151

-- andere Lampen aller Art, fertige, sowie fertige Bestandteile von solchen, mit Ausnahme der Glascylinder, Glasschirme, Glaskugeln und Glasfuße, sofern nicht montiert, d. h. nicht mit Messingteilen u. dgl. versehen

20.--

30.--

NB. ad 1151. Als fertige Lampenbestandteile sind bloß solche Gegenstände zu verzollen, welche sich ihrer Beschaffenheit zufolge unzweideutig als Lampenbestandteile qualifizieren. Gegenstände, bezüglich welcher die Möglichkeit besteht, daß sie nicht ausschließlich zur Verfertigung von Lampen dienen, sind nach Material und Beschaffenheit zu verzollen, als Eisenguß-, Zinkwaren, etc., z.B.: Ketten und Kettenglieder aus Metall, Gewichtshülsen, Gegengewichte zur Beschwerung der Büchsen von Zuglampen (auch zu Gewichtuhren, Aufzügen für Blumenvasen, etc., verwendbar) ; nicht montierte Wandarme aus Metall (auch verwendbar als Kleiderhaken, etc.) ; Füße aus Metall, ohne Behälter für Beleuchtungsmaterial (auch verwendbar zu Tafelaufsätzen, Fruchtschalen); etc.

1152

Reiseartikel (Koffer, Taschen, Riemzeug, etc.} aller Art: -- aus Leder 100.--

1153

-- andere

70. --

761 TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz

Fr. Rp.

1154

per q.

Integrierende Bestandteile von Sattlerarbeiten und Reiseartikeln, wie Bügel, Gebisse, Kofferschlösser ; ferner Wagenbeschläge aus unedeln Metallen, wieTürgriffe, Türschlösser, Leisten, Sperrstangenscharniere,Fensterläufer, Ankerbänder, Briden, Hebelmechaniken, etc. 25.--

1155

Blei- und Farbstifte, zusammengesetzt, mit Holz- oder Papierschäftung ; Griffel ; Schreibkreiden

30.

1156

Schiefer, eingerahmt

30.

1157

Tinte aller Art

30.

1158

Siegellack, Flaschenlack, etc

30.

1159

Bureaubedürfnisse, Schreib- und Zeichnungsmaterialien, Malergeräte : nicht anderweit genannt

30.

1160

Spielzeug aller Art

40.

1161

Chirurgische Verbandmittel

50.

1162

Naturalien (Petrefakten, Herbarien u. dgl.) .

4.

1163

Statuen von Metall NB. ad 1163. Als Statuen sind Figuren von mehr als 20 cm. Höhe zu behandeln; Statuetten von und unter 20 cm. Höhe sind je nach Material und Beschaffenheit zu verzollen.

20.

1164

Gegenstände zu wandernden Schaustellungen, wie Panoramen, etc

--. 40

762 TarifNr.

Bezeichnung der Ware

Zollansatz Fr. Rp.

per q.

13. Ausfuhr.

l

2

Alle Waren, mit Ausnahme der hiernach genannten

frei

Eisen, altes, mit Ausnahme von Gußspänen, und Abfälle aller Art der Eisenbearbeitung, nicht verzinnt, nicht verzinkt . . . .

--.40

3

Hadern (Lumpen) ; Makulatur

l

4

Felle und Häute, roh .

1.--

5

Knochen

. .

NB. Die Ausfuhr von Streichkerzchen und Zündhölzchen mit gelbem Phosphor ist verboten (Bundesgesetz vom 2. November 1898 betreifend die Fabrikation und den Vertrieb von Zündhölzchen, Art. 4, A. S. n. F. XVII, 76).

2.--

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Bundesgesetz betreffend den schweizerischen Zolltarif. (Vom 10. Oktober 1902.)

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43

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22.10.1902

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