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Schweizerisches Bundesblatt.
54, Jahrgang. IV.
Nr. 43.
22. Oktober 1902,
Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): B Franken.
Einrückungsgebühr per Zeile oder deren Baum 15 Bp -- Inserate franko an die Expedition.
Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern.
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Bundesgesetz betreffend
den schweizerischen Zolltarif.
(Vom
10. Oktober 1902.)
Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Art. 28 und 29 der schweizerischen Bundesverfassung vom 29. Mai 1874; nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 12. Februar 1902, beschließt:
Allgemeine Bestimmungen.
Art. 1. Die Gegenstände, welche in das Gebiet der schweizerischen Eidgenossenschaft eingeführt oder aus demselben ausgeführt werden, sind nach dem beigefügten Tarif zu verzollen, soweit nicht andere Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes oder Verträge Ausnahmen festsetzen.
2. Im Tarif nicht genannte Waren sind durch Art.
den Bundesrat den ihrer Natur entsprechenden Positionen zuzuteilen. Es soll ein Warenverzeichnis herausgegeben und periodisch ergänzt werden.
Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. IV.
47
654
Rekurse gegen Entscheidungen der untern Behörden über die Anwendung des Zolltarifs werden, nötigenfalls nach Einholung von Expertengutachten, vom Bundesrate letztinstanzlich entschieden.
Art. 3. Der Bundesrat ist befugt, unter ausserordentlichen Verhältnissen Durchfuhrgebühren zu erheben.
Art. 4. Für Waren aus solchen Staaten, welche schweizerische Waren mit besonders hohen Zöllen belegen oder sie ungünstiger behandeln, als die Waren anderer Staaten, kann der Bundesrat die Ansätze des Generaltarifs jederzeit nach seinem Ermessen erhöhen oder, soweit das vorliegende Gesetz Zollfreiheit bestimmt, Zölle aufstellen.
Der Bundesrat ist überhaupt ermächtigt, in Fällen, in welchen der schweizerische Handel durch Maßregeln des Auslandes gehemmt wird, oder in welchen die Wirkung der schweizerischen Zölle durch Ausfuhrprämien oder ähnliche Begünstigungen beeinträchtigt wird, die ihm geeignet erscheinenden Anordnungen zu treffen.
Der Bundesrat kann ferner unter außerordentlichen Umständen, namentlich im Falle von Teuerung der Lebensmittel, vorübergehend die ihm zweckmäßig erscheinenden Tarifermäßigungen vornehmen oder sonstige Erleichterungen gewähren.
Art. 5. Von den in den Art. 3 und 4 vprgesehenen Verfügungen hat der Bundesrat der Bundesversammlung bei ihrer nächsten Zusammenkunft Kenntnis zu geben. Dieselbe entscheidet über die Fortdauer der Verfügungen.
Art. 6. Der Bundesrat wird im Veredlungsverkehr weitere Ausnahmen im Sinne der Zollermäßigung oder der gänzlichen Zollbefreiung bewilligen. Solche Bewilligungen sind zu erteilen, wenn besondere Interessen der Industrie
655 es erfordern -und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen, sowie unter der Bedingung, daß die wesentliche Beschaffenheit der Ware durch die Veredlung nicht verändert wird.
Diese Bestimmungen beziehen sich sowohl auf den aktiven und Transitveredlungsverkehr, bei dem die Waren zur Veredlung oder zur Reparatur aus dem Auslande vorübergehend in die Schweiz eingeführt, als auf den passiven Veredlungsverkehr, bei dem die Waren zur Veredlung oder .zur Reparatur aus der Schweiz vorübergehend nach dem Auslande ausgeführt werden.
Art. 7. Bei der Einfuhr sind zollfrei : a. Alle Gegenstände, welche im Zolltarif oder durch Verträge mit ausländischen Staaten als zollfrei bezeichnet sind.
b. Alle Gegenstände, welche zum eigenen Gebrauche der bei der Eidgenossenschaft beglaubigten diplomatischen Vertreter des Auslandes dienen und nicht zur Wiederveräußerung bestimmt sind, insofern von dem betreffenden Staate Gegenrecht gehalten wird.
c. 1. Gebrauchte Hausgeräte und Effekten, gebrauchte Fabrikgerätschaften und gebrauchtes Handwerkszeug von Anziehenden zur eigenen Benutzung.
2. Auf besondere Erlaubnis Ausstattungsgegenstände (neue Hausgeräte aller Art, sowie Kleidungsstücke, Wäsche und sonstige Effekten) von solchen Personen, welche sich aus Veranlassung ihrer Verheiratung in dem Gebiete der Schweiz niederlassen.
3. Gebrauchte Hausgeräte und Effekten, welche nachgewiesenermaßen als Erbschaftsgut eingehen..
Die Zollbefreiung ad l, 2 und 3 ist nur zu gewähren, sofern von dem betreffenden fremden Staate Gegenrecht gehalten wird.
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d. Reiseeffekten (Kleidungsstücke, Wäsche u. dgl.), welche Reisende, Fuhrleute und Schiffer etc. zu ihrem Gebrauche, auch gebrauchtes Handwerkszeug, welches reisende Handwerker, sowie Geräte und Instrumente, welche reisende Künstler zur Ausübung ihres Berufes mit sich führen, auch andere Gegenstände der bezeichneten Art, welche den genannten Personen vorausgehen oder nachfolgen; Verzehrungsgegenstände zum Reiseverbrauch.
e. Wagen von Ausländern, einschließlich der Eisenbahnfahrzeuge ausländischer Bahnverwaltungen, sowie ausländische Wasserfahrzeuge, welche bei dem Eingang über die Grenze zum Personen- und Warentransport dienen und nicht in der Schweiz verbleiben; leer zurückkehrende Eisenbahnfahrzeuge inländischer Bahnverwaltungen ; Pferde und andere Tiere, welche als Bespannungen von Reise- oder Lastwagen eingeführt werden und zur Wiederausfuhr bestimmt sind.
f. Armenfuhren mit ihrem Gepäck.
g. Alle zollpflichtigen Warensendungen, bei welchen der Zollbetrag weniger als 10 Rappen ausmacht; ferner die im Postverkehr eingehenden Warensendungen, deren Bruttogewicht 500 Gramm nicht übersteigt; alle von einer einzelnen Person eingebrachten, nach Gewicht zollpflichtigen Waren bis auf 250 Gramm Gesamtgewicht.
' Die Anwendung dieser Bestimmung kann, wenn sich Mißbräuche zeigen, vom Bundesrate ganz oder teilweise sistiert werden.
Ä. Unverkäufliche Warenmuster (solche von Verzehrungsgegenständen ausgenommen), einschließlich der Musterkarten und Muster in Abschnitten oder Proben ohne Wert.
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i. Leere Fässer, Säcke und andere Gefäße, welche in die Schweiz eintreten, um gefüllt an den Absender zurückgesandt oder für dessen Rechnung an eine andere Bestimmung im Auslande wieder ausgeführt zu werden, sowie solche, welche an den ursprünglichen Absender in der Schweiz zurückkehren, nachdem sie gefüllt ausgeführt worden.
Je. Kunstgegenstände für öffentliche Zwecke, ferner Naturalien, kunstgewerbliche Gegenstände, gewerblichtechnische Instrumente, Apparate und Modelle, antiquarische und ethnographische Gegenstände, welche nachweislich für öffentliche Sammlungen und Unterrichtsanstalten eingehen.
l. Kriegsmaterial, welches vom Bunde zu Zwecken der Landesverteidigung eingeführt wird.
m. Tiere, Gerätschaften und andere Gegenstände, die von Inländern zur Bewirtschaftung auf ausländischem Gebiete, jedoch nicht über 10 Kilometer von der Landesgrenze entfernt gelegener Grundstücke ausgeführt wurden und innerhalb einer bestimmten Frist wieder in die Schweiz zurückkehren ; desgleichen solche, welche von Ausländern zur Bewirtschaftung auf schweizerischem Gebiete, jedoch nicht über 10 Kilometer landeinwärts gelegener Grundstücke eingeführt werden und nur vorübergehend in der Schweiz verbleiben; im letztern Falle jedoch nur, wenn und insoweit von dem betreffenden fremden Staate Gegenrecht gehalten wird.
n. Die rohen Bodenerzeugnisse von denjenigen auf ausländischem Gebiete innerhalb der Grenzzone von 10 Kilometern gelegenen Grundstücken, welche Einwohner der Eidgenossenschaft (Besitzer, Nutznießer oder Pächter) selbst bebauen oder auf eigene Rechnung durch Drittpersonen bebauen lassen.
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o. Milch, Eier, frische Fische, Krebse, Frösche, Schnecken, frische Feld- und Gartengewächse, insofern diese Gegenstände für den Markt- oder Hausierverkehr bestimmt sind und von den Feilbietenden in die Schweiz getragen oder nur auf kleinen Handwagen geführt werden. Immerhin ist hierbei die Einhaltung der Zollstraße und Anmeldung auf dem Grenzzollamt erforderlich.
p. Waren und Vieh schweizerischen Ursprungs, welche innerhalb der durch Verordnung festzusetzenden Fristen wegen verweigerter Annahme durch den Adressaten oder wegen Unverkäuflichkeit aus dem Auslande an den ursprünglichen Absender in der Schweiz zurückkehren.
Das Zolldepartement ist überdies ermächtigt, auch in ändern als den oben erwähnten Fällen für ins Ausland exportierte Erzeugnisse schweizerischen Ursprungs, die vom Absender innert einer durch Verordnung zu bestimmenden Frist zurückbezogen werden, bei der Wiedereinfuhr Zollbefreiung zu gestatten, wenn der schweizerische Ursprung der Ware und deren Ausfuhr gehörig nachgewiesen werden können.
q. Gegenstände, welche aus der Schweiz durch das Ausland wieder in die Schweiz gehen.
In allen unter a--3 hiervor erwähnten Fällen bleiben die nähern Bestimmungen und Kontrollmaßnahmen der Vollziehungsbehörde vorbehalten.
Art. 8. Alle Gewichtszölle werden, sofern da» Gesetz nichts anderes bestimmt, vom Bruttogewicht erhoben. Der Bundesrat wird auf dem Verordnungswege Vorschriften erlassen für Sendungen, bei welchen eine Umgehung der Bruttoverzollung versucht wird. Unter Vorbehalt der
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Bestimmungen in Art. 7, litt, g, sind Bruchteile eines Kilogramms als ganzes Kilogramm zu behandeln.
Bruchteile eines Rappens werden nicht berechnet.
Art. 9. Warenführer, von denen keine Gewichtsangabe erhältlich ist, haben : für die dadurch erforderlich werdende Gewichlsausmittlung eine durch Verordnung festzusetzende Gebühr zu bezahlen.
Art. 10. Waren, deren Beschaffenheit oder Verschluß eine Revision nicht zuläßt, oder bei welchen der Warenführer eine Revision nicht zugeben will, können mit dem höchsten Zollansatze belegt werden.
Art. 11. Güter mit zweideutiger Inhaltsbezeichnung unterliegen der höchsten Gebühr, die ihnen nach Maßgabe ihrer Art auferlegt werden kann.
Art. 12. Wenn Waren verschiedener Art, welche verschiedene Gebühren zu bezahlen hätten, in einem und Semseiben Frachtstück verpackt sind, und es erfolgt nicht eine genügende Angabe über die Menge jeder einzelnen Ware, so ist der Zoll für das Gesamtgewicht nach demjenigen Ansätze zu beziehen, welchen der mit der höchsten .Gebühr belastete Teil der Ware zu bezahlen hätte.
Art. 13. Mit Bezug auf die Einfuhr von gebrannten Wassern zum Trinkverbrauch, von starken Weinen und von Rohstoffen zur Erzeugung gebrannter Wasser bleiben die Bestimmungen des Alkoholgesetzes und der Ausführungsverordnungen zu demselben vorbehalten.
Alkoholhaltige oder mit Alkohol hergestellte Produkte, die nicht zu Trinkzwecken dienen, können bei der Einfuhr durch Privatpersonen mit einer Monopolgebühr von Fr. 1. 30 per Grad und Meterzentner Bruttogewicht belegt
660
werden ; vorbehalten bleiben die Bestimmungen von Art. 13 des Alkoholgesetzes.
Art. ;L4. Für die Kontrolle der die schweizerische Zollgrenze überschreitenden Waren ist eine statistische Gebühr zu entrichten, wie folgt: l Rp. per q., für die nach dem Gewichte, l Rp. per Stück, für die nach der Stückzahl zu deklarierenden Waren.
Diese Gebühr soll für je eine Abfertigung, beziehungsweise Sendung, nicht weniger als 5 Rappen betragen.
Von der Bezahlung derselben sind ausgenommen: a. Waren, für welche ein Zoll entrichtet wird.
b. Waren, welche im Grenzverkehr oder im kleinen Marktverkehr ein- oder ausgehen, sowie Postsendungen.
Der Bundesrat ist ermächtigt, für Wagenladungen von einheitlicher Warengattung im Eisenbahnverkehr, vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufs, eine Ermäßigung der statistischen Gebühr anzuordnen und diejenigen Warengattungen zu bezeichnen, auf welche eine solche Gebührenermäßigung Anwendung zu finden hat.
Art. 15. Mit Bezug auf Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr bleiben alle im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, der Lebensmittel- und Viehseuchenpolizei nötigen Bestimmungen und Maßnahmen vorbehalten.
Betreffend das zur Sommerung oder Winterung in die Schweiz eingeführte oder aus der Schweiz ausgeführte Großund Kleinvieh erläßt der Bundesrat, unter Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse, besondere Vorschriften.
Art. 16. Da, wo schweizerische Gebietsteil« vom Auslande oder ausländische Gebietsteile von der Schweiz
661
enklaviert sind, sowie bei außerordentlichen topographischen Verhältnissen, wird der Bundesrat zur Wahrung der Interessen der dabei beteiligten schweizerischen Landesgegenden die erforderlichen besondern Bestimmungen treffen.
Art. 17. Der Bundesrat wird die zur Sicherung des Grenz-und Marktverkehrs allfällig noch erforderlichen weitern Begünstigungen eintreten lassen.
Art. 18. Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Vollziehungsverordnungen zu diesem Gesetze zu erlassen und einen Gebrauchstarif mit selbständiger Numerierung aufzustellen.
Art. 19. Durch gegenwärtiges Gesetz sind aufgehoben : a. Das Bundesgesetz betreffend den schweizerischen Zolltarif, vom 10. April 1891 (A. S. n. F. XII, 457).
b. Alle Bestimmungen früherer Gesetze, welche mit dem gegenwärtigen Gesetze sich im Widerspruche befinden.
Art. 20. Der Bundesrat ist beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874, betreffend Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses Gesetzes zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusetzen.
Also beschlossen vom Nationalrate, B e r n , den 9. Oktober 1902.
Der Präsident: Dr. Iten.
Der Protokollführer: Ringier.
662
Also beschlossen vom Ständerate, B e r n , den 10. Oktober 1902.
Der Präsident: Casimir von Ars.
Der Protokollführer: Schatzmann
Der schweizerische Bundesrat beschließt: Veröffentlichung des vorstehenden Bundesgesetzes.
B e r n , den 21. Oktober 1902.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:
Zemp.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.
No te.
Datum der Veröffentlichung: 22. Oktober 1902.
. Ablauf der Referendumsfrist : 20. Januar 1903.
663
Tarif.
TarifNr.
Zollansatz
Bezeichnung der Ware
Fr. Rp.
A.. Einfuhr.
per q.
I. Nahraungs- und Genussmittel.
A. Getreide und Hülsenfrilchte.
1
Getreide, Mais, Hülsenfrüchte, nicht geschroten, nicht geschält: _ Weizen
--.30
2
--. Roggen
--.30
3
-- Hafer
--.30
4
-- Gerste
5
-- Reis in Hülsen oder enthülst
6
-- andere Getreidearten
--. 30
7
-- Mais
--.30
8
-- Bohnen
--.30
9
-- Erbsen
--.30
10
-- andere Hülsenfrüchte
--.30
11
Getreide, Mais, Hülsenfrüchte, in geschrotenen, geschälten oder gespaltenen Körnern ; Graupe, Gries, Grütze : -- Hafer
2. 50
12
-- Reis
4.--
13
-- Hartweizengries
1. --
14
-- andere
2.50
15
Malz
1. 50
' ." .
.
.
.
--.30
. . . .
--. 30
664
TarifNr.
16 17 18
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Mehl in Gefäßen aller Art von mehr als o kg.
Gewicht : -- aus Getreide, Mais, Hülsenfrüchten . .
-- aus Reis .
Fr. Ep.
per q.
2.50 2. 50
Mehl in Gefäßen aller Art von 5 ke. Gewicht und darunter
20. --
19
Kindermehl
20.
20
Brot
21
Zwieback und feine Bäckerwaren ohne Zucker NB. Mit Zucker, s. Kat. I, E.
15. --
22
Teigwaren
15.--
2.--
B. Fruchte und Gemüse.
23 24
Obst und genießbare Beeren : -- frisch: -- -- offen oder in Säcken --'--- in anderer'Packung' . . . . . .
NB. Entstielte Kirschen zur Destillation fallen unter Nr. 30.
flrû/1f\T*t»+ i-»H(iï' iiU'ViVJ.L J. V \J\jL\Jl
frei 3.--
(T û+1»/·»!·» l r n fit- · Cit/Ul (JVjrvllC>U ·
25 26 27 28
nicht ausgesteint (Steinobst) -- -- nicht ausgekernt (Kernobst) -- -- ausgesteint, ausgekernt Dörrobstabfälle
29
Frucht- und Beerensäfte, Latwergen, Obstmus : ohne Zucker, mit oder ohne Alkohol . .
25.
Früchte und Beeren, eingestampft: trockene Wachholderbeeren ; Enzianwurzeln, sowie nicht anderweit genannte Krauter und Wurzeln . . . . . . ' . . . . .
10.
30
. . .
. . .
5. -- 10. -- 15.-- 10. --
665 TarifNr.
Zollansatz
Bezeichnung der Ware
Fr. Rp.
31
Weintrauben : -- frische: zum Tafelgenuß
32
-- -- zur Kelterung, auch eingestampft . .
25.--
33
-- getrocknete, aller Art, mit Ausnahme der Malaga-Tafeltrauben
50. --
34
-- Malaga-Tafeltrauben, getrocknete . . .
20. --
35
Kastanien, frisch oder getrocknet .
36
Südfrttchte : -- Citronen, Orangen
15. --
37
-- Datteln, Feigen
15. --
38
--Mandeln . . . . . . . . . . .
15. --
39
-- andere Südfrüchte
20. --
40
Gemüse : -- frisch . . . .
41
-- konserviert: -- -- getrocknet, offen
42
-- -- eingesalzen, auch Sauerkraut .
.
5. --
43
-- -- in Essig oder anderswie eingemacht: --. --: -- in Gefäßen aller Art von mehr -als 5 kg. Gewicht
30.--
-- -- -- in Gefäßen aller Art von 5 kg. Ger wicht una darunter
40. --
44 45
Kartoffeln
. . . . . . . . .
.
.
.
;
10. --
1.--
frei 10. -- .
frei
666 Tarif-
Bezeichnung der Ware
Nr.
t. Roiomaiwaren una verwanate rroauKte.
Zollansatz
Fr. Rp.
ner a.
46
Gewürze aller Art: -- nicht gemahlen
15. --
47
-- gemahlen
20. --
48
Salz: -- Steinsalz und Lecksteine
--. 10
-- Koch-, Sied- und Seesalz : Salzsole, Mutterlauge
--.30
50
-- Tafelsala in Paketen
10. --
51
Senf: -- in Körnern
49
52
-- gestoßen, gemahlen oder zubereitet, ohne Rücksicht auf die Verpackungsart . . .
1. 50 20. --
53
Hopfen
4.--
54
Kaffee : -- roh
2. --
55
-- gebrannt
10.
56
Kaffeesurrogate aller Art: in trockener Form
10.
57
Cichorienwurzeln, getrocknet: Feigen, geröstet, unter Nachweis ihrer Verwendung zur Fabrikation von Kaffeesurrogaten . .
1. --
Thee: -- in Gefäßen aller Art von 5 kg. Gewicht oder mehr
25. --·
-- in Gefäßen aller Art von weniger als 5 kg. Gewicht
40. --
58 59
667 Tarif-
Bezeichnung der Ware
Nr;
Zollansatz Fr. Rp.
«pr n ^ ^'
TT~1 ir_l K _i,, .
ja.
60
-- Kakaoschalen
frei
61
-- Kakaobohnen
1. --
62
-- Kakaobutter
10. --
63
-- Kakaopulver, Chocoladeteie
30.
64
-- Chocolade
30. --
65
Sago und Tapioka: -- in Gefäßen aller Art von mehr als 5 Gewicht
66
67 68
69
t
-- in Gefäßen aller Art von 5 ke. Gewicht und darunter . * .
Zucker : -- Melasse und Sirup, roh oder gereinigt
3. -- 20. --
.
2. --
-- Roh- und Kristallzucker: Stampf-fPilel Zucker; Traubenzucker (Stärkezucker) in fester Form
7. 50
-- in Hüten, Platten, Blöcken etc.; Abfall von raffiniertem Zucker
10. --
70
-- geschnitten oder fein gepulvert . . .
NB. Mischungen von geschnittenem Zucker mit anderem Zucker aller Art unterliegen der Verzollung als geschnittener Zucker.
12. --
71
Honie .
. .
40.--
72 73
Speiseöle : -- in Gefößen aller Art von mehr als 10 kg.
G-ewicht : Olivenöl -- -- andere Speiseöle
3. -- 2.
.
. . .
. .·.
.
. .
668
Tarif-
Bezeichnung der Ware
Nr.
Zollansatz
Fr. Rp.
74
Speiseöle: -- in Gefäßen aller Art von 10 kg. Gewicht und darunter: Olivenöl
75
andere Speiseöle
per q.
20. -- 20.
NB. Medizinische Öle fallen unter die Nummern 968 und 981 ; technische Öle, siehe Kategorie XIV, D.
D. Animalische Nahrungsmittel.
76
Fleisch : -- frisch geschlachtet
17. --
77
-- konserviert: gesalzen, geräuchert; Speck, gedörrt
20.--
78
anderes
25. --
79
Fleischextrakte, fest oder flüssig
. . . .
40. --
80
Wurstwaren (Charcuterie) aller Art . . .
35. --
81
Wildbret, Wildeeflügel
15.--
82
Wildbret- und Wildgeflüeelkonserven
83
Geflügel, lebend
84
Geflügel, sretötet
85
Geflüeelkonserven
86
Eier
87
Fische : -- frisch oder gefroren
.
.
20. -- 15. --
. . . . . . . . .
20.--
. 3 0 .-- 5.-- .
2.50
669 Tarif-
Bezeichnung der Ware
Nr.
Zollansatz
Fr. Rp.
88 89 90
Fische : getrocknet, gesalzen, mariniert, geräuchert oder anderswie zubereitet: -- -- in Gefäßen aller Art von mehr als 3 kg. Gewicht in Gefäßen aller Art von 3 kg. Gewicht und darunter Schaltiere : Austern, Seekrebse, etc., frisch .
NB. ad 90. Konserven von Schaltieren fallen unter Nr. 103.
per q.
2. -- 50. -- 30. --
91
Milch: -- frisch
92
-- kondensiert, sterilisiert, etc
93
Butter, frisch; Rahm
15. --
94
Butter, gesotten, gesalzen
20.
95
Schweineschmalz
96
Oleomargarin 5 Speisetalg
12.50
97
Margarinbutter, Kunstbutter und nicht anderweit genannte Buttersurrogate; Kokosbutter; Kochfette ·
20.--
98
Käse: -- Weichkäse
20. --
99
-- Hartkäse
12. --
"frei 7. --
5. --
E. Esswaren, nicht anderweit genannt.
100
Suppen, kondensiert, in fester oder flüssiger Form; Juliennes und ähnliche Suppenartikel : ohne Rücksicht auf die Verpackung
Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. IV.
20.-- 48
670
TarifNr.
101
Zollansatz
Bezeichnung der Ware
Eßwaren, feine: -- Früchte aller Art, eingemacht, auch mit Zucker und Alkohol, ohne Rücksicht auf die Verpackung
Fr. Rp.
per q.
60.
102
-- Zuckerwaren und Zuckerbäckerwaren
50.
103
-- Konserven und Gegenstände des feineren Tafelgenusses, nicht anderweit genannt .
50. --
104
Eis
frei
105
Bierhefe
3.--
106
Preßhefe
20.
F. Tabak.
107
Abfälle der Tabakfabrikation: -- in Mehlform
75
108
-- andere
25
109
Tabakblätter, unverarbeitet, Tabak-Rippen und -Stengel, Tabaksaucen
25
Tabakfabrikate : -- Karotten und Stangen zur Schnupftabakfabrikation
60
111
-- Rauch-, Schnupf- und Kautabak
75
112
-- Cigarren
200
113
-- Cigaretten
200
110
. . .
671 TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Fr. Rp.
per q.
G. Getränke.
114
Bier und Malzextrakt: -- in Fässern
115
-- in Flaschen oder Krügen
116
Obstwein. (Most)
6.--
12.-- 5.--
Frucht- und Beerensäfte, s. Kat. I, B und I, B.
117
Wein und Weinmost: -- in Fässern: -- -- Naturwein
118
-- -- Kunstwein
20.-- 60.--
-- in Flaschen, etc. :
35.--
119
-- -- Naturwein
120
-- -- Kunstwein NB. ad 117/120. Als Naturwein wird nur der gegorene Saft von frischen Trauben ohne irgend welche andere Beimischung zugelassen.
Alle andern als Wein benannten Flüssigkeiten, wie z. B. Trockenbeerwein, aus Sprit, Wasser, etc., hergestellte sog. Kunstweine, gallisierte, petiotisierte und Tresterweine, etc., sowie ferner die Mischungen solcher Weine mit Naturwein sind als Kunstwein zu verzollen.
Natur- und Kunstweine mit mehr als 12 Grad Alkoholgehalt unterliegen für jeden weitero Grad einer Monopol gebühr von 80 Rappen und einem Zollzuschlag von 20 Rappen per q.
121 -- Schaumweine, auch aus Obst 122
Alkoholfreie Weine : -- in Fässern
123
-- in Flaschen, etc.
.
100.--
60.--
12.--
672
TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Fr. Ep.
per q.
124
Weinmosî, eingedickt
60.--
125
Alcohol absolutus, Sprit, Spiritus, Weingeist : in Fässern, für jeden Grad reinen Alkohols, mit dem eidgenössischen Thermo-Alkoholometer gemessen
--.10
Branntwein : -- in Fässern, für jeden Grad reinen Alkohols, mit dem eidgenössischen Thermo-Alkoholometer gemessen
-- .40
126
127
128
129
130 131
-- in Flaschen oder Krügen, ohne Rücksicht auf den Alkoholgehalt NU. ad 1 H/127. Getränke in mehr als 3 Liter haltenden Gefäßen sind zu behandeln wie solche in Fässern; in 3 Liter oder weniger haltenden Gefäßen wie solche in Flaschen oder Krügen.
Liqueurs, Liqueurweine und andere aromatisierte oder versüßte gebrannte Wasser: in Fässern, Flaschen oder Krügen . . .
Wermut in Fässern, Flaschen oder Krügen .
N8. ad 128/129. Medikamentöse Weine aller Art; fallen unter Nr. 981.
Essig und Essigsäure mit einem Säuregehalt von: -- 12 °/<> oder weniger -- über 12 % . . .
NB. ad 130/131. Die Einfuhr von Speiseessig und von Essigsäure wird auf die hierfür vorn Bundesrate speziell zu bezeichnenden Zollämter beschränkt.
40.
40.
40.
40.-- 60.--
673
TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz Fr. Rp.
per Stück
II. Tiere und tierische Stoffe; Düngstoffe und animalische Abfälle.
A. Tiere.
132
Pferde und Füllen
133
Circuspferde, auch wenn zur Wiederausfuhr bestimmt
3. --
134
Maultiere
3. --
135
Esel
-^
136
Ochsen
137
Stiere
10 --
50.-- .
50 --
NB. Als Stiere sind alle männlichen, nicht verschnittenen (nicht kastrierten) Tiere des Rindviehgeschlechtes zu behandeln, ohne Rücksicht darauf, ob dieselben geschaufelt oder nicht geschaufelt sind. (Mastkälber und Kälber bis und mit 60 kg. Gewicht sind von dieser Bestimmung ausgenommen, s. Nr. 140/141.)
138
Kühe
50. --
139
Rinder, geschaufelt
50.--
NB. Als geschaufelte Tiere sind diejenigen zu behandeln, bei welchen Ersatzzähne (Schaufelzähne) vorhanden sind, sowie solche, welche einen oder beide mittleren Milchzähne verloren haben, auch wenn die Ersatzzähne noch nicht sichtbar sind. -- Unter diese Position gehören nur weibliche Tiere; männliche geschaufelte Tiere fallen unter die Nummern 136 und 137.
674
TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Fr. Rp.
per Stück
140
Jungvieh : -- Kälber bis und mit 60 kg. Gewicht . .
15. -
141
-- Mastkälber über 60 kg. Gewicht .
20.--
142
-- anderes
. .
25.--
NB. Als Jungvieh verzollbar siud solche Tiere, welche noch sämtliche Milchzähne besitzen.
Schweine :
15.
143
-- über 60 kg. Gewicht
144
-- bis und mit 60 kg. Gewicht
145
Schafe
2.
146
Ziegen
2.
147
Bienenstöcke, gefüllt
2.
. . . .
20.
NB. Gefüllte Bienenstöcke von 5 kg. brutto und darunter, sowie solche in Originalkästeu (sogen. Mobilbau) von 12 kg. brutto und darunter werden noch nach Nr. 147 zugelassen; ein anfälliges Übergewicht ist als Honig nach Nr. 71 des Tarifes zu verzollen.
148
Tiere, nicht anderweit genannt
frei
B. Tierische Stoffe und verwandte Produkte, nicht anderweit genannt.
Tierische Fette zu technischem Gebrauch, nicht anderweit genannt, s. Kat. XIV, D.
149
Blasen, Därme, Käselab
per q.
frei
675 Tarif-
Bezeichnung der Ware
Nr.
Zollansatz
Fr. Rp.
per q.
Hörner : -- roh, sowie nicht anderweit genannte rohe animalische Stoffe
frei
-- vorgearbeitet und in Blättern oder Platten jeder Größe ; Knochenplatten
1. -
152
Elfenbein, Walroß- und andere Tierzähne, roh
frei
153
Fischbein : -- roh oder gerissen
frei
154
-- abgeschliffen
16.--
155
Bettfedern
15.--
156
Daunen (Flaum)
70.--
157
Schildpatt und Perlmutter, roh
frei
158
Korallen, verarbeitet, ungefaßt
50.--
159
Perlen, ungefaßt
50.--
160
Waschschwämme
20.--
150 151
C. Düngstoffe und animalische Abfälle.
161
162
Stalldünger; Düngererde (Kompost); Asche (Steinkohlen-, Torf-, Holzasche), auch ausgelaugt; Schlamm, Kehricht, etc.
frei
Dimglumpen aus Wolle und Halbwolle ; Hornmehl, Ledermehl; tierisches Blut, flüssig oder eingetrocknet, sowie nicht anderweit genannte, zur Düngerfabrikation dienliche Abfälle .
frei
676
TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Fr. Rp.
per q.
163 164 165
166 167 168 169 170 171
Salpeter, ungereinigt, und rohe Ammoniaksalze; schwefelsaures Ammoniak . . .
Guano, nicht aufgeschlossen Knochen, rohes Knochenmehl, Knochenasche ; Kalkäscher und Knochenschaum (Zuckererde)
frei frei
Thomasphosphate (Thomasschlacken) .
. .
frei frei'
Kalidünger; Staßfurter Abraumsalze Chlorkalium
. .
frei
.
Aufgeschlossene Düngmittel ; Superphosphate ; Kunstdünger, offen in Säcken, Fässern, etc.
Schwefelsäure zu Düngzwecken (Abfallschwefelsäure) Abfälle der Wachsbereitung ; Lederschnitzel ; Hautabfälle, nur zur Leimbereitung tauglich (Leimleder) ; Hornspäne ; Tierflechsen ; Klauen, sowie nicht anderweit genannte animalische Abfälle
frei
--.30 frei
frei
III. Häute und Felle, Leder, Lederwaren, Schuhwaren.
172 173
Häute und Felle: -- . roh, gesalzen oder ungesalzen, getrocknet : Häute Felle NB. ad 172/173. Unter ,,Häuten" sind nur Häute von Großvieh (Stieren, Ochsen, Kühen, Pferden, etc.) zu verstehen, unter ,,Fellen" solche von Schmalvieh (Kälbern, Schafen, Ziegen, etc.).
--.60 --.60
677
TarifNr.
174
175 176
177
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Häute und Felle : -- lohgar, aus Grube, Faß oder Farbe, naß oder trocken NB. Bei nassen Häuten und Fellen wird ein Gewichtsabzug von 40 % gewährt.
Fr. Rp.
per q.
20.
-- gegerbt, zugerichtet : mit Haaren, zu Sattleroder Kürschnerarbeiten, etc
15.
-- zusammengenäht, jedoch nicht abgepaßt, in sog. Tafeln, Säcken oder Kreuzen, für Mantelfutter u. dgl. .
30.
Leder : -- Bodenleder aller Art, mit Einschluß von Kopf- und Bauchleder .
24.
-- Oberleder: -- -- Kalbleder: 178
-- -- -- naturbraun, gewichst
179
-- -- -- narbenschwarz chagriniert .
180
.
...
.
.
40.
.
24.
Schmalleder und Rindsleder, braun oder gewichst
181
-- -- andere Oberleder
182 183
-- Zeugleder und Riemenleder ; Militärleder : -- -- schwarz und naturfarbig . . . .
lackiert und gefärbt
184 185 186 187
12. ·
30.
20.
-- nicht anderweit genannte Lederarten aller Art --.Treibriemen NB. Treibriemen aus Kautschuk, s. Nr. 623, andere, s. Nr. 903.
-- nicht anderweit genanntes Abfallleder aller Art; Kunstleder
12.
Vorgearbeitete Bestandteile von Lederwaren, Schuhwaren ausgenommen
45.
8.
50.
678
TarifNr.
Bezeichnung der Ware
188
Lederwaren, fertige, ausgenommen Reiseartikel (s. Kat XV) und solche, die unter Nr. 189 fallen
189
Zollansatz Fr. Rp per q
120.
Fertige Bestandteile von Lederwaren für die Sattlerei, nicht montiert, nicht zusammengesetzt, wie: Scheuleder, Schweifmetzen, Schlaufen aller Art zu Pferdegeschirren, etc.
40.
190
Bestandteile von Schuhen und Pantoffeln, vorgearbeitet : -- aus Leder
60. --
191
-- andere
45. --
192
Schuheinlagesohlen aller Art, Korksohlen ausgenommen Schuhe und Pantoffeln: -- aus braunem oder gewichstem Rinds- und Kuhleder, Wildleder, Croûte:
193 194 195 196
ungefüttert gefüttert
60. --
60 100
-- mit Kalb-, Roß-, Chevreau-, Ziegen-, Schafund Phamtasieoberleder, mit und ohne Futter
150
-- aus Geweben aller Art, ohne Ledersohle
60
197
--· aus Filz, ohne Ledersohle
60
198
-- aus Kautschuk
40
199
-- aus Stramin, Filz, Baumwollstoff, Lastings, mit Ledersohle oder mit Lederbesatz . .
80
-- aus Seide, Sammet, Plüsch, mit Ledersohle oder mit Lederbesatz
200
200 201
-- nicht anderweit genannt
202
Handschuhe, lederne
80 300
679 TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
IV. Sämereien ; Pflanzen ; vegetabilische Futtermittel und Abfälle.
Fr. Rp.
per q.
203 204 205
Sämereien : -- Gras- und Kleesaat -- Ölsamen, Ölfrüchte, Walnußkerne .
-- nicht anderweit genannt
206
Blumenzwiebeln u n d Pflanzenknollen . . .
207
Blumen, geschnitten, frisch, Zweige, Immergrün, etc., auch zu Sträußen, Kränzen u. dgl.
gebunden
frei
208
Bäume, Sträucherund andere lebende Pflanzen : -- in Kübeln oder Töpfen
7. --
209
-- nicht in Kübeln oder Töpfen : ohne Wurzelballen . . .
7. --
210
.
.
.
.
.
mit Wurzelballen
frei frei frei 50.
4.
211
Laub, Schilf, Stroh, Spreu, Torfstreue
212
Heu
frei
213
Ölkuchen und Ölkuchenmehl; Johannisbrot .
frei
214
Malzkeime, Malztreber, Biertreber, Schlempe, Diffusionsschnitzel u. dgl. : getrocknet ; Melassefuttermehl ; Fleischfuttermehl . . .
frei
215
Kleie (Krüsch)
frei
216
Futtermehle, denaturiert, und Abfallprodukte d e r Müllerei z u r Viehfütterung . . . .
frei
217
.
.
Thorleys Viehmastpulver, Créméine, Provende Garraud, Lactina Bowick und ähnliche Fabrikate zur Viehfütterung
frei
10.
680 TarifNr.
Bezeichnung der Ware
218
Trauben- und Obsttrester (Treber) ; Weinliefe, flüssig NB. Weinhefe, trocken, s. Nr. 997.
219
Vegetabilische Abfälle, nicht anderweit genannt
frei
220
Feld-, Wald- und Gartengewächse, frisch, sofern sie nicht unter vorstehende Positionen oder unter Kategorie I, Nahrungs- und Genußmittel, fallen
frei
Zollansatz Fr. Rp.
Per 1--.50
T. Holz.
221 222
Brennholz, Reisig, Holzborke : -- Laubholz -- Nadelholz
--.02 --.02
223
Torf, Lohkuchen
--.02
224
Holzkohlen
--.30
225
Gerberrinde, Gerberlohe .
226
Besen aus Reisig
227 228
Korkholz : -- roh oder in Platten -- verarbeitet, Sohlen, Stöpsel, etc. . . .
229 230 231 232
.
.
.
. .
Bau- und Nutzholz: -- roh: Laubholz Nadelholz -- mit der Axt beschlagen (roh bebauen) Laubholz Nadelholz
.
frei 4.-- frei 30. --
--.25 --.25 --.25 --.25
681
Tarif-
Bezeichnung der Ware
Nr.
Zollansatz
Fr. Rp.
D,,,,
J>a,U-
233 234 235
]
n0r n * ^'
XT..i_l-_l.. .
U1JU i.1 UUZUUlZi ;
in der Längenrichtung gesägt oder spalten, auch fertig behauen : -- -- Schwellen : eichene andere
--.60 1. --
anderes aller Art: -- -- -- eichenes
1.
236
anderes Laubholz
l. 50
237
Nadelholz
1. 50
238 239
-- -- Rebstecken, auch zugespitzt ; Reifholz Faßholz, eespalten
--. 20 --.60
NB. ad 239. Gesägtes Faßholz fällt unter die Nrn. 235/237.
240
-- abgebunden
2.50
NB. ad 240. Unter abgebundenem Holz versteht man das mit Zapfen und Zapfenlöchern, Versetzungen, Verschneidungen, etc., versehene, zum Montieren fertig zugerichtete Konstruktionsholz.
241
-- Fourniere aller Art
5. --
NB. ad 241. Dünneeschnitteue Bretter, von denen wenigstens vier der Dicke eines Centimeters gleichkommen, sind als Fourniere zu behandeln.
242 243 244
Fertige Bodenteile aller Art für Parketterie : unverleimt verleimt Holzdraht zur Schachtelspan
8.
14.
Zündhölzchenfabrikation: --. 30
682 TarifNr.
Zollansatz
Bezeichnung der Ware
Fr. Rp.
per q.
Holzschachteln aller Art : 245
246 247
248
249 250
251 252
253
-- für Zündhölzer, auch mit Papierüberzug und mit Reibfläche versehen - andere : roh
.
.
.
6. --
."
-- -- gebeizt, gefärbt, bemalt, bedruckt, etc., mit oder ohne Papierüberzug, mit oder ohne Etikette
12.
Gewöhnliches Verpackungsmaterial (Packkisten, Packfässer u. dgl.) aus weichem Holz, für trockene Gegenstände; Holzwolle
2. 50
Naben, Lan.denbau.me und Felgen, unfertig, nur gesägt oder gespalten
1. 50
Nicht anderweit genannte Holzwaren aller Art, vorgearbeitet, auch gehobelt: nicht zusammengesetzt
4. --
Bauschreinerwaren, fertig, auch mit Metallbeschlägea oder in Verbindung mit Glas: -- glatt, nicht fourniert, roh
15. --
-- andere (fourniert, gekehlt, geschnitzt, bemalt, gefirnißt, gebeizt, gewichst, poliert, etc.).
35. --
Rechenmacherwaren, nicht anderweit genannt, auch mit Metallbeschlägen
20.
254
Schmalzkübel
255
Gebrauchte Petrol- u n d Ölfässer
256
Küfer- und Küblerwaren, montiert oder demontiert
. . . .
frei 15. --
683
TarifNr.
257 258
259 260
261 262
263 264
Bezeichnung der Ware
Drechslerwaren : -- roh -- andere Schreinerwaren, Möbel und Möbelteile (mit Ausnahme der Korbmöbel), massiv oder fourniert, auch ganz oder teilweise aus gebogenem Holz: glatt : r o h. . .
; . . . . . . .
· andere gekehlt, mit Stäben verziert, graviert, mit Kerbschnitt : roh -- -- andere -- geschnitzt, gestochen, eingelegt, mit Mosaik, etc.: roh -- -- andere -- gepolstert, mit oder ohne Posamenterie :
265 266 267 268
269
Zollansatz
Fr. Rp.
Per Q 25. -- 35.
25. -- 35. --
45.
55. --
70. -- 80.
zoll der M-
gepolsterten :
-- -- mit Rohpolster, ohne Überzug . . .
60°/o -- -- mit Überzug aus Baumwolle, Leinen, Jute, Ramie oder Wolle 70 % -- -- mitüberzug aus Sammet, Plüsch, Seide, etc 100% Luxus-, Galanterie- und Phantasieartikel; sogenannte Kleinmöbel (Nipp- und Rauchtischchen, Blumentische, Schatullen, Käsper 1 setten, Etuis, Dosen, etc.)
130. -- Gehäuse für Wanduhren und Musikdosen, auch in Verbindung mit ändern Materialien 30.
684
TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Fr. Rp.
275 276 277
Fertige Holzwaren aller Art, nicht anderweit genannt : -- roh -- andere Leisten (Stäbe) zu Rahmen : -- rohgrimdiert : glatt, ohne Verzierung -- -- verziert (ornamentiert) -- andere Rahmen für Spiegel und Bilder: -- rohgruEidiert : glatt, ohne Verzierung -- -- verziert (ornamentiert) -- andere
278
Korbflechterwaren, s. Kat. VII, F.
Korbmöbel : -- aus Flechtweiden, Haselruten u. dgl. . .
270 271
272 273 274
279 280
-- aus ändern Materialien : ^-- -- nicht in Verbindung mit Textilstoffen in Verbindung mit Textilstoffen oder gepolstert
per q.
30. -- 50.--
20.
30.
50.
30.
50.
75.
20.
50.
80.
NB. ad 278/280. Unter Korbmöbeln sind alle Gestellarbeiten verstanden, welche sich alsKorbmacherwaren qualifizieren, wie Arbeitsständer, Blumentische, Etageren, Notenständer, Sessel, etc.
Bürstenbinderwaren : -- Bürstenhölzer :
281 282 283
-- -- vorgearbeitet, auch gelocht . . . .
fertig -- Pinsel aller Art
8. -- 50. -- 30. --
685 TarifNr.
284 285 286
287
Zollansatz
Bezeichnung der Wäre
Bürstenbinderwaren : --- andere, auch in Verbindung mit ändern Materialien : roh; Stahldrahtbürsten gebeizt, poliert, lackiert, etc. .
.
Fr. Rp.
per q.
50.
. 100
Siebmacherwaren : -- mit rohen oder bloß gebeizten Zargen: mit Böden aus Holzgeflecht, Holzspan, rohem oder verzinktem Eisen- oder Stahldraht, Kupfer- oder Messingdraht
15
-- andere
40
Tl. Papier und graphische Erzeugnisse A. Rohstoffe zur Papierbereitung.
288
289
290 291
Lumpen (Hadern) aller Art, mit Ausnahme der Dünglumpen; altes Tauwerk und andere zur Papierfabrikation taugliche Abfälle, Makulatur, etc
frei
Faserstoffe zur Papierfabrikation: -- auf mechanischem Wege hergestellt (Holzschliff, Holzmehl), naß oder trocken; Lumpenhalbstoff
2.--
-- auf chemischem Wege hergestellt (Cellulose, Stroh-, Alfastoff u. dgl.), naß oder trocken : ungebleicht
3. --
gebleicht NB. ad 289/291. Faserstoffe iu Papier- oder Pappendeckelform müssen, um nach Nr. 289/291 zugelassen zu werden, vor dei- Einfuhr derart durchlöchert sein, daß sie weder als Papier noch als Pappendeckel Verwendung finden können.
Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. IV.
3. 50
49
686
TarifNr.
Zollansatz
Bezeichnung der Ware
Fr. Ep.
per q.
B. Unbedruickte Papiere, Kartons und Pappen.
1. Ohne nachträgliche Bearbeitung.
292
Pappen, graue, sowie Holz-, Stroh- und Lederpappen, etc
7. --
NB. Pappen von weniger als 0,e m2 Flächeninhalt fallen unter die Nr. 330.
Packpapiere : -- beidseitig rauh, im Gewicht von 100 bis und mit 400 g. per m2
10. --
294
-- nicht anderweit genannt, auch geölt .
15. --
295
-- Wellpa,piere
10. --
296
-- Patentpacking u. dgl
10.
297
-- Teerpapiere
12. --
293
.
NB. ad 292/297. Als Grenze zwischen Packpapier (Nr. 293/297) und Pappen (Nr. 292) gilt das Gewicht von 400 g. per m2, in dem Sinne, daß -Papierfabrikate bis und mit 400 g.
noch als Packpapier, solche von mehr als 400 g. als Pappen zu betrachten sind.
Glas-, Rost- und Schmirgelpapiere fallen unter die Schmirgelfabrikate (Kat.VIII, Nr. 630).
298
299
Löschpapier, Löschkarton, Filtrierpapier,Faltenfilter
18.--
Seidenpapiere von 25 g. und darunter per m8
15.
NB. Seidenpapiere von mehr als 25 g. per m 2 fallen je nach Beschaffenheit unter die Nummern 298, bezw. 301/302.
687
TarifNr.
300
Bezeichnung der Ware
Druckpapier, Schreib-, Post- und Zeichnungspapier : -- einfarbig: -- -- im Gewicht von 45 bis und mit 55 e.
per m 2 , holzhaltig (Zeitungsdruckpapier) .
anderes
302
-- mehrfarbig
303
Kartons im Gewichte von: -- 200 bis und mit 300 s. per m 2 -- über 300 s. per m
Fr. Rp.
per q.
15.-- 18.--
301
304
Zollansatz
...
2
16.-- 20.--
NB. Papierfabrikate im Gewicht von weniger als 200 g. per m a fallen unter die Nummern 300/302.
2. Mit nachträglicher Bearbeitung.
305 306
307
Papiere, Kartons, Pappen: -- liniert -- gestrichen oder mit gestrichenem Papier überzogen, auch mit gepreßten oder geprägten Dessins (farbig gemustert, chagriniert, ·moiriert, gaufiriert, plissiert, perforiert, etc.) ; gummiertes Papier; nicht lichtempfindliche Papiere NB. ad 305/306. Derartige Papierfabrikate, mit Schriftzeichen oder Fabrikmarke versehen, fallen, je nach Beschaffenheit, unter die Nummern 312/318.
-- Öl-,Paraffin-,Paus-, Wachspapier; Stanniolpapier; Pergament- und Pergaminpapier, auch imitiert; chemisch präparierte und lichtempfindliche Papiere
20.
25.--
30.--
688
TarifNr.
Bezeichnung der Ware
308
Papiere, Kartons, Pappen : -- geschnitten in der Breite von weniger als 25 cm., auch aufgerollt . . . . .
Zollansatz Fr. Rp.
per q.
25.-- 40.--
309
-- für den Detailverkauf hergerichtet
310
Pappen, mit Naturpapier überzogen
. .
15.--
311
Nicht anderweit genannte Papiere in Verbindung mit Geweben
20.--
.
C. Bedruckte Papiere, Kartons und Pappen.
NB. SpeziellAccidenzien, Ansichtspostkarten.
Reklamen, Affichen aller Art, Plakate, Etiketten, etc.
312
Papiere, Kartons, Pappen: -- typographisch oder lithographisch bedruckt : -- -- einfarbig: -- -- -- lose oder broschiert
313
--- -- -- gebunden oder eingerahmt.
314
-- -- mehrfarbig: -- -- -- lose oder broschiert
315
-- -- -- gebunden oder eingerahmt.
.
200.
316
-- nach andern Verfahren bedruckt (Lichtdruck, photographischer Druck, Stahl- oder Kupferdruck, etc.) : lose oder broschiert
250.
317
-- -- aebunden oder eingerahmt . . . .
300.
318
-- Kartons zum Aufkleben von eraphien. etc.. zugeschnitten 1*S
A.
l
l
l^t
. .
80.
100.
150.
.
Photo40.
689 Tarif-
Bezeichnung der Ware
Nr.
Zollansatz Fr. Rp.
per q.
319
Spielkarten
320
Papiertapeten
120.-- 35.--
0. Bücher, Zeitschriften, Bilder (Buch- und Kunstverlagsartikel).
321
Bücher, gedruckte
l
322
Karten u n d kartographische Werke
323
Musikalien
l
324
Bilder : -- Photographien : -- -- nicht eingerahmt . . . . . . .
5
325
-- -- eingerahmt
326
-- andere : -- -- nicht eingerahmt
327
·
328
Gemälde : -- nicht eingerahmt
329
-- eingerahmt
. . .
l
75 5
eingerahmt
75 5 75
E. Buchbinder- und Kartonnagearbeiten.
330
331
Pack- und Faltschachteln, Rohre, nicht überzogen, nicht bedruckt; zugeschnittene, geritzte oder gebogene Pappen
50
Papiersäcke, Tüten, Falzkapseln
50
. . . .
690 Tarif-
Bezeichnung der Ware
Nr.
Zollansatz Fr. Rp
Enveloppen : -- lose verpackt
60.
-- in Schachteln, Kassetten, etc., mit oder ohne Briefbogen (Papeterien u. dgl.) . . . .
80. --
334
Karten und Papiere für Jacquardwebstähle .
20. --
335
Geschäftsbücher, Agenden u. dgl NB. Alle Bücher, welche zum Schreiben, Zeichnen, Kopieren, Einklehen, etc., eingerichtet sind.
80. ·--
336
Einbanddecken
80.--
337
Wand- und Abreißkalender
80.
338
Nicht anderweit genannte Buchbinder- und Kartonnagearbeiten : -- mit Papier und Pappe ausgerüstet. . .
100. --
-- Garnhülsen aus Papier oder Pappe für Spinnereien und Zwirnereien
35. --
332 333
339 340
-- andere
250.
691
TarifNr.
Bezeichnung der Ware
VIL Spinn- und Flechtstoffe; Konfektion.
Zollansatz
Fr. Ep.
per q.
NB. Gemischte Garne, Gewebe, Geflechte, Decken, Teppiche, Bänder und Posamentierwaren unterliegen, soweit keine Specialbestimmungen entgegenstehen, der Verzollung als reine Garne, Gewebe, etc. etc., aus demjenigen Stoffe, welcher mit dem höhern Zollansatze belegt ist.
Bestickte Gewebe und Decken, etc., aller Art, unterliegen dem Zollansatze als Stickereien nach Maßgabe des Grundgewebes, ohne Rücksicht auf das zur Stickerei verwendete Material, soweit keine Specialbestimmungen entgegenstehen.
Gewebe von weniger als 35 Centimeter Breite sind als Bänder zu verzollen.
A. Baumwolle.
Baumwolle :
341
-- roh .
342
-- gebleicht, gefärbt, etc
--.60
343
Kapok (Pflanzendaunen) . . ' . . . . .
--.60
344
Baumwollabfälle, auch kardiert, nicht in Lagen
frei
345
Baumwollwatte : -- gebleicht, chemisch rein
346
-- andere
frei
40.-- g
Baumwollgarne : -- roh oder gedämpft: -- -- einfach :
347 348 349
-- -- -- bis und mit Nr. 19
--- von Nr. 20 bis und mit Nr. 119 -- -- -- von Nr. 120 und darüber .
16.-- 20.-- 7.--
692 TarifNr.
Bezeichnung der Ware
350
Baumwollgarne : -- roh oder gedämpft: -- -- einmal gezwirnt, zwei- oder mehrfach : -- -- -- bis und mit Nr. 19
351
von Nr. 20 bis und mit Nr. 119
Zollansatz Fr. Rp.
per q.
20.-- 25.--
352
-- -- -- von Nr. 120 und darüber .
18.--
353
-- -- einmal gezwirnt, Nr. 40 bis und mit Nr. 60, fünf- oder sechsfach
15.--
-- -- einmal gezwirnt, zweifach, gesengt, von Nr. 60 und darüber
9.--
-- -- wiederholt gezwirnt, r o h . . . .
40.--
354 355
Znstlilnj mil Outra, roM'' dlmplt, gnen|>t
356
gebleicht, glaciert, mercerisiert.
10.--
357
gefärbt, bedruckt
20.-- per q.
20.--
358
-- Vigognegarne, unecht NB. ad 347/358. Baumwollgarne in Strängenpackung, in Bünden von 2*/2--5 kg. und aufgespulte Baumwollgarne zum Webereigebrauch.
359
-- für den Detailverkauf hergerichtet (auf Spulen, in Knäueln oder kleinen Strängchen, in flacher, gepreßter Faltenpackung, etc.)
70.--
Baumwollgewebe : -- glatt oder geköpert: --· -- roh oder cremiert: -- -- -- im Gewichte von 12 kg. und darüber per 100 m2
30.--
-- -- -- im Gewichte von 6 bis auf 12 kg.
per 100 m 2
10.--
360 361
693 TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Baumwollgewebe : -- glatt oder geköpert:
362 363
Zollansatz Fr. Rp.
per q.
roh oder cremiert: -- -- -- im Gewichte von weniger als 6 kg. per 100 m 2 : -- mit weniger als 20 Fäden auf 5 mm. im Geviert
20.
mit 20 und mehr Fäden auf 5 mm. im Geviert
50.
NB. ad 360/363. Zettel und Eintrag zusammengenommen. Bei Geweben mit Doppelfäden oder Zwirn sind die Einzelfäden zu zählen.
364
-- -- gebleicht, mercerisiert, imprägniert .
50.
365
-- -- gefärbt
70.
366
-- -- bedruckt
80.
367
-- -- buntgewebt : -- glatt oder geköpert
80.
368
-- -- -- andere
90.
369
-- gemustert, wie Piqués, Basins, Damast, Brillantes, Stören; Gewebe, gestreift, carriert, etc.; Drehergewebe; Drilch; Finettes, Handtücher, Tischtücher, etc., mit oder ohne Fransen, nicht abgepaßt : -- -- roh
70.
370
-- --· andere
90.
NB. ad 369/370. Als gemustert werden solche Gewebe betrachtet, bei welchen mittelst eigenartiger Verschlingung von Zettel- und Eintragfäden im Grundgewebe selbst Muster (Dessins) entstehen.
694 TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Baumwol Ige webe :
Zollansatz Fr. Rp.
per q.
371
-- samrnetartig
30.--
372
-- broschiert, Tüll ausgenommen
60.--
-- Tüll:
373
-- -- glatt, auch halbgebleicht
374
broschiert
4.--
60.--
375
-- Bobbinetgewebe (Spitzengewebe) .
60.--
376
-- Plattstichgewebe
60.--
377
-- Buchbinderleinwand NB. ad 377. Als Buchbinderleinwand sind die unter dieser Bezeichnung bekannten, gefärbten, appretierten, gepreßten, gaufrierten oder nicht gaufrierten Leinen- oder Baumwollgewebe zu verstehen (Moleskin, Zwilch, Perkai u. dgl.).
45.--
Decken (Bett- und Tischdecken, etc.), abgepaßt :
378
-- ohne Näharbeit oder Posamentierarbeit, auch mit offenen oder mit bloß geknüpften Gewebefransen
379
-- mit Posamentier- oder Näharbeit . . .
NB. ad 379. Decken, an welchen die Näharbeit bloß aus einem genähten Saum oder aus einem lediglich zum Schütze der Ränder dienenden sog. Umwurf besteht, sind als Decken ohne Näharbeit zu behandeln.
380
Shawls (Umschlagtücher), Schärpen, Foulards, Halstücher, etc. : gewebt
381
Bänder
80.-- 90.--
90.
100.
695 TarifNr.
382
Bezeichnung der Ware
Posamentierwaren : -- Barmerlitzen für die Strohhut- und Geflechtindustrie
383
384 385
386 387 388
Zollansatz Fr. Rp.
per q.
45.--
-- andere
100.--
Stickereien : -- Kettenstich- (Crochet-) Stickereien, von Hand oder auf der ein- oder mehrnadligen Maschine hergestellt, mit oder ohne Applikation : -- -- Vorhänge (Stören, rideaux, Bordüren, vitrages, etc.)
150.
andere Kettenstichstickereien (Taschentücher, Halstücher, Kolonnen, Kragen, etc.)
150.
-- Plattstichstickereien, auf der gewöhnlichen Stickmaschine oder auf der Schiffchenmaschine hergestellt, mit oder ohne Applikation : -- -- Besatzartikel (bandes und entredeux)
150.
Tüllstickereien
150.
-- -- andere Plattstichstickereien (Specialitäten und Roben ; faucy articles und dresses)
150.
389
-- Handstickereien
150.
390
Spitzen : -- Valenciennes, gewebt
391
-- andere
392
Filztücher aus Baumwolle NB. ad 392. Filztücher für Holzstoff-, Strohstoff-, Cellulose- und Papierfabrikation sind endlos (schlauchförmig) gewebte und gerauhte, filzartige Walzenüberzüge, Trockenfilze, etc.
10.
150.
60.
696 Tarif-
Nr.
393
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Wachstuch und sog. Olleinwand, zu Verpackungszwecken
Fr. Rp.
per q.
10.--
NB. Als Wachstuch zu Verpackungszwecken wird nur einfarbiges, glattes Wachstuch von höchstens 13 Fäden auf 5 mm. im Geviert zugelassen.
394
Wachstuch zu Möbeln, etc. ; Wachstaffet
30.--
395
Linoleumteppiche
20.--
B. Flachs, Hanf, Jute, Ramie, etc.
396
397 398 399
Flachs (Leinen), Hanf, Jute, Ramie (Kamen, Nesselhanf, Chinagras), Manilahanf und andere ähnliche Spinnstoffe, sowie deren Abfälle : roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt, gekämmt, gebleicht, gefärbt, etc.
Garne aus den unter Nr. 396 genannten Spinnstoffen : -- roh: -- -- einfach : -- -- -- aus Leinen, Hanf, Ramie : -- -- -- -- bis und mit Nr. 5 englisch -- -- -- -- über Nr. 5 englisch . . . .
--- -- ·-- aus den übrigen unter Nr. 396 genannten Spinnstoffen
frei
4 a
O.
2.--
401
-- gekocht, gelaugt (gebaucht), cremiert, gebleicht : -- -- von Nr. 41 und darüber . . . .
-- -- andere
2.-- 11.--
402
-- gefärbt, bedruckt
15.--
403
-- gezwirnt
400
.
17.--
697 TarifNr.
Bezeichnung der Ware
404
Garne aus den unter Nr. 396 genannten Spinnstoffen : -- für den Detailverkauf hergerichtet (auf Spulen, in Knäueln oder kleinen Strängchen, etc.)
405 406 407 408 409 410 411 412 413
414 415
Zollansatz
Fr. Rp per q,
60. --
Gewebe aus den unter Nr. 396 genannten Spinnstoffen : -- roh, auf 5 mm. im Geviert enthaltend: -- unter 9 Fäden : aus Jute 4. -- andere 10. -- von 9 -bis und mit 12 Fäden . . .
20. -- von 13 bis und mit 20 Fäden . . 45.
von 21 bis und mit 35 Fäden . . 90.
von mehr als 35 Fäden 150. -- lanuti im» Zoll dir
-- gekocht, gelaugt (gebaucht), cremiert, ge- rohen «nebe bleicht, imprägniert 50°/o -- gefärbt, bedruckt 35% -- buntgewebt 35% Batistgewebe aus Leinen (Sheer. linen), von 21 Fäden und darüber auf 5 mm. im Geviert, nicht ausgerüstet, nicht für den Detail verkauf hergerichtet : roh, gebaucht, gewaschen, im Gewichte Per 1 2 von 9 kg. und darunter per 100 m . .
10. -- -- -- gebleicht, im Gewichte von 6 kg. und darunter per 100 m2 10. -- NB. ad 405/415. Zettel und Eintrag zusammengenommen. Bei Geweben mit Doppelfaden oder Zwirn sind die Einzelfäden zu zählen.
698 TarifNr.
416
417
418
Bezeichnung der Ware
Gewebe aus den unter Nr. 396 genannten Spinnstoffen : -- Tüll, glatt oder broschiert : roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt Decken (Bett- und Tischdecken, etc.), abgepaßt : -- <>hne Näharbeit oder Posamentierarbeit, auch mit offenen oder mit bloß geknüpften Gewebefransen -- mit Posamentier- oder Näharbeit .
Zollansatz Fr. Rp.
per q.
60.--
80.-- 120.--
NB. ad 418. Decken, an welchen die Näharbeit bloß aus einem genähten Saum oder aus einem lediglich zum Schütze der Bänder dienenden sog. Umwurf besteht, sind als Decken ohne Näharbeit zu behandeln.
419
Bänder.
100.--
420
Posamentierwaren
100.--
421
Stickereien
150.--
422
Spitzen
150.--
423
Seilerarbeiten : -- Stricke, Taue
20.--
424
-- Netze .
70.--
425
-- andere
. .
NB. ad 423/425. Als Grenze zwischen Stricken (Tarif Nr. 423) und ändern Seilerarbeiten (Tarif Nr. 425) ist ein Durchmesser von 8 mm. anzunehmen, so daß nur Fabrikate von 8 mm.
Dicke oder mehr zu den Stricken zu zählen sind.
40.--
699 TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Fr. Rp.
per q.
426
Säcke
20.--
NB. ad 426. Als Säcke, verzollbar nach Nr. 426, sind nur die Transportsäcke für Massenartikel zu betrachten, wie Getreide, Malz, Mehl, Salz, Gips, Cément, u. dgl. ; Säcke für Haushaltungs- und andere Zwecke sind je nach Material als Konfektion zu verzollen (s. Nr. B57/559).
427
Gurten
40.
428
Schläuche
40.
NB. Schläuche in Verbindung mit Kautschuk, s. Nr. 518 u. 522.
429 430 431
Matten, Bodendecken und Teppiche aus den unter Nr. 396 genannten Spinnstoffen, auch mit eingefaßtem Rand oder mit Fransen : -- nicht gewebt -- gewebt: aus Jute -- -- andere
15.
35.
50.
C. Seide.
432
Seidencocons
frei
433
Seidenraupeneier
434
Seidenabfälle (Struse, Strazze, Stumpen, etc.); defekte Cocons
frei
435
Peignée
frei
436 437
Seide und Florettseide (Schappe) zum Weben : -- roh: -- ungezwirnt: Grège Florettseide .
frei frei
.
.
.
frei
700
TarifNr.
Bezeichnung der Ware
438
Seide und Florettseide (Schappe) zum Weben: -- roh : -- gezwirnt: Organsin u n d Trame . . . .
439
--
440
-- gefärbt: Seide
441 442
Zollansatz Fr. Rp.
per q.
Florettseide
Florettseide Resten- und Ausschußseide (Organsin und Trame)
16. -- 16. -- 7. --
443
Seide und Florettseide (Cordonnets), zum Nähen, Sticken, Posamentieren: -- roh
444
-- gefärbt
100.
445
-- für den Detail v erkauf hergerichtet (auf Spulen, Papierhülsen, Karten, in Knäueln oder kleinen Strängchen, etc.) . . . .
120.
75.
446
Kunstseide
447
Waren aus Seide, Florettseide, Kunstseide: -- am Stück .
150.
-- zerschnitten, auch gesäumt, Decken ausgenommen
200.
449
-- Bänder
300.
450
-- Posamentierwaren
300.
451
-- Stickereien
300.
452
-- Spitzen
300.
448
frei
701 TarifNr.
Bezeichnung der Ware
453
Decken (Bett- und Tischdecken, etc.) aus Seide, Florettseide, Kunstseide, abgepaßt: -- ohne Näharbeit oder Posamentierarbeit, auch mit offenen oder mit bloß geknüpften Gewebefransen
454
Zollansatz
-- mit Posamentier- oder Näharbeit .
NB. ad 454. Decken, an welchen die Näharbeit bloß aus einem genähten Saum oder aus einem lediglich zum Schutze der Ränder dienenden sog. Umwurf besteht, sind als Decken ohne Näharbeit zu behandeln.
Fr. Rp.
per q.
100.-- 200.--
455
D. Wolle.
Wolle : -- roh, gewaschen, gefärbt
frei
456
-- Wollabfälle, Kämmlinge . . . . . .
frei
457
-- Kammzug NB. ad 455/457. Kamel-, Kaninchen-, Ziegen-, Biberhaare, etc.
frei
458
-- Kunstwolle
2.50
459
Wollwatte
7.--
460
Wollgarne, roh: -- Streichgarn: einfach .
8.
461 462 463 464
mehrfach
10. --
-- Kammgarn : einfach . . . . . '
12.--
mehrfach Wollgarne, gesengt
Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. IV.
15.-- .
18. -- 50
702 TarifNr.
Zollansatz
Bezeichnung der Ware
Wollgarne, gebleicht, gefärbt, bedruckt, etc. : -- Streichgarn :
Fr. Rp.
per q.
465
-- -- einfach
20.--
466
-- -- mehrfach
22. --
467
-- Kammgarn : -- -- einfach .
25.--
468
mehrfach.
30.--
469 470
Wollgarne : -- Alpaka-, Mohair- und Kamelhaargarne -- für den Detailverkauf hergerichtet (auf Spulen, in Knäueln oder kleinen Strängchen, etc.)
N8. ad 470. Als für den Detailverkauf hergerichtet sind zu betrachten : a. Alle Wollgarne in Strängchen yon weniger als 50 g. Gewicht, mit oder ohne Unterabteilungen ; 6. alle Wollgarne in Strängen mit Unterabteilungen von - weniger als 50 g. Gewicht, ohne Rücksicht darauf, ob eine eigentliche Abknüpfung (Unterbindung) vorliegt, oder ob der zur Teilung verwendete Faden nur lose durch die Strange gezogen ist.
Alle Wollgarne, welche in Strängen von 50 g.
Gewicht und darüber unterbunden oder eingeteilt sind, sowie Wollgarne in nicht unterbundenen oder nicht eingeteilten Strängen von 50 g. Gewicht und mehr, fallen dagegen, je nach Beschaffenheit, unter Nr. 460/469.
5.--
60.--
471
Wollgewebe, roh: -- Streichgarngewebe
60.
472
-- Kammgarngewebe
90.
473
Ausbrennstoffe f ü r d i e Stickerei
. . . .
10.--
703
TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Fr. Rp.
per q.
Wollgewebe, gebleicht, gefärbt, bedruckt, buntgewebt (Streichgarn- un d Kammgarngewebe) : -- im Gewichte von mehr als 300 g. per m 2
140.--
-- im Gewichte von 300 g. und darunter per m 2
180.--
476
Wollplüsch, Krimmer (Astrachan) . . . .
40.--
477
Lastings (Serge de Berry) zur Schuhfabrikation
8.--
478
Tuchenden (Leisten)
4.
479
Decken (Bett- und Tischdecken, etc.), abgepaßt : -- ohne Näharbeit oder Posamentierarbeit, auch mit ofienen oder mit bloß geknüpften Gewebefransen
80.--
-- mit Posamentier- oder mit Näharbeit.
90.--
474 475
480
» . . .
NB. ad 480. Decken, an welchen die Näharbeit bloß aus einem genähten Saum oder aus einem lediglich zum Schutze der Bänder dienenden sog. Umwurf besteht, sind als Decken ohne Näharbeit zu behandeln (Nr. 479).
481
482
Bodenteppiche : -- nicht sammetartig gewebt, ohne Fransen oder Näharbeit, auch gesäumt oder bloß mit Umwurf versehen -- anider.e
60.-- 100.--
704
TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Fr. Rp.
per q.
Shawls (Umschlagtücher), Schärpen, Foulards, Halstücher, etc. : gewebt
180.--
484
Bänder
180.
485
Posarne atierwaren
180.
486
Stickereien
180.
487
Spitzen
180.
488
Filztücher aus Wolle
483
100.
NB. Filztücher für Holzstoff-, StrohstofF-, f!f>lliilnsfi- und Patiip,rfflhrika.tinn. sind findlns
(scilauchförmig) gewebte und gerauhte, filzartige Walzenüberzüge, Irockennlze, etc.
489
Filzstoffe
40.
NB. Unter die Filzstoffe fallen nur dieleichten, weichen, stoffartigen, jedoch nur gewalkten und nicht gewebten Filze, z. B. solche zu Kleidungsstücken, Jacken, Unterröcken, Schuhwaren, etc.
490 491
492
493
Filzwaren ohne Näharbeit: -- Haarfilzstumpen
100.
-- Wollfilzstumpen NB. ad 490/491. Als Stumpen sind nur solche Hutformen zu betrachten, bei denen die Abgrenzung des Hutrandes (der BandsteLle) noch nicht fixiert ist.
andere : roh -- -- gebleicht, gefärbt, bedruckt
50.
30.
. . .
· N B . ad 492/493. Pilzwaren mit Näharbeit: wie Wollkonfektion, s. die Nummern 548, 661 und 559.
60.
705 TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Fr. Rp.
per q.
E. Haare aller Art, nicht anderweit genannt.
494
Menschenhaare
495
Perückenmacher- und Haararbeiten
496
Pferde- und Büffelhaare: --roh
frei
--L gereinigt, gesponnen, zugerichtet, in Bündel sortiert
25. --
Gewebe und andere Arbeiten aus Pferdehaaren, rein oder gemischt, sofern nicht unter Nr. 511 fallend
80. -
499
Borsten, sortiert und in Bündel gebunden .
2. --·
500
Tierhaare, nicht anderweit genannt
frei
501
Filze, BodenteppiChe, Pferdedecken aus den unter Nr. 500 fallenden Tierhaaren oder ähnlichen geringen Stoffen
497 498
50.
.
.
.
.
.
.
100. --
20. --
F. Stroh, Rohr, Bast, Flechtweiden, Holzspäne u. dgl.
502 503
Stroh, sortiertes, Rohr, Bast, Flechtweiden, Holzspäne, Binsen, Reisstroh, Reiswurzeln, Sorgho, Spartogras (Alfa), Kokosfaser, Palmblätter, Seegras, Waldhaar, etc. : -- roh . .
ifrei
-- gebleicht, gefärbt, lackiert, bronziert, geschält, gespalten, gesponnen, aufgerollt, in Zöpfen
1. 50
706
TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Fr. Rp.
per q.
Besen : 504
-- a;us Reisstroh
505
-- andere
Zollansatz
. . . .
15.-- 10.--
Matten, Bodendecken u. dgl. : 506
-- roh, ohne Verzierungen .
15.--
507
-- andere
25.-
508
Geflechte (Tressen)
509
Hutstumpen aus den in die Nrn. 502/503 gehörenden Materialien
2.--
20.-
Nicht anderweit genannte Waren aus den in die Nrn. 502/503 gehörenden Materialien : 510 511
--. nicht, in Verbindung mit andern Materialien, roh, ohne Verzierungen
20.
-- gefärbt, bedruckt, mit Verzierungen, auch in Verbindung mit andern Materialien.
100.
Korbflechterwaren, ohne Gestell : -- roh oder gebeizt: 512 513
-- -- aus ungeschälten Weiden (Ruten) aus geschälten Weiden, Holzspänen, Rohr
8.
25.
--- andere: 514 515
-- -- nicht in Verbindung mit Leder oder Textilstoffen . . . . . . . . . . .
50.
-- -- in Verbindung mit Leder oder Textilstoffem
120.
707
TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Fr. Rp.
per q.
G. Kautschuk und Guttapercha.
516
517
Kautschuk und Guttapercha, rein oder gemischt : -- ohne Gewebe- oder Metalleinlage: -- -- Blöcke, sog. Flaschen und Negroheads (Rohgummi) ; sogenannte Patentplatten, nicht vulkanisiert; Abfälle von Kautschuk und Guttapercha
frei
-- -- Bänder, Streifen, Platten, Puffer, Formartikel, Schnüre, Kugeln, Stäbe und dgl.
5.-
518
-- -- Schläuche, Röhren
10.-
519 520
-- -- Fäden für Elastiqueweberei
frei
-- -- Teppiche, Läufer, Türvorlagen, etc. .
40.-
-- mit Gewebe- oder Metalleinlage: -- -- Platten, Ringe, Kugeln, Bänder, Streifen, ete
10.
521 522
Schläuche, Röhren
20.
523
Treibriemen
30.
524
-- -- Teppiche, Läufer, Türvorlagen, etc. .
40.
525
Gummierte Tücher für technische Zwecke, Kardentücher, Drucktücher für Rouleaux, Isoliertücher
1.
526 527
Gummierte Stoffe für Wagendecken, (.Doppelstoffe)
etc.
Elastische Gewebe aller Art aus Kautschuk in Verbindung mit Baumwolle, Wolle, Seide, etc
30.
40.
708
TarifNr.
Bezeichnung der Ware
528
Kautschuk und Guttapercha, aufgetragen auf Gewebe oder auf andere Stoffe ; Unterlagsstoffe, ein- oder beidseitig gestrichen . .
529
Z'Dllansatz
Nicht anderweit genannte Kautschuk- und Guttaperchawaren
Fr. Rp.
per q.
40.-- 40.--
H. Konfektionswaren.
NB. Bei Könfektionswaren aus gemischten Stoffen ist der dem höheren Zollausatze unterliegende Stoff für die Verzollung maßgebend, sofern derselbe nicht nur einen unwesentlichen Bestandteil bildet, und sofern nicht Specialbestimmungeu entgegenstehen. Das Material und die Beschaffenheit des Textilfutters fällt für die Verzollung nicht in Betracht.
Zugeschnittene Konfektionswaren werden , den fertigen gleichgestellt.
Leibwäsche :
530 531
532
-- aus Baumwolle, Leinen, Ramie, etc. : Hemden
180.
-- -- Hemdenkragen, Hemdeneinsätze, Chemisetten, Manschetten, etc
120.
-- -- andere Leibwäsche, Wirk- und Strickwaren ausgenommen : -- -- -- aus Baumwolle, Leinen, Ramie, etc.
180.
533
aus Seide
500.
534
aus Wolle
200.
535
Korsetten, Wirk- und Strickwaren nommen : -- aus Baumwolle
536
-- andere
ausge180.
.
300.
709 TarifNr.
537
Bezeichnung der Ware
Wirk- und Strickwaren, mit oder ohne Näharbeit : -- aus Baumwolle, Leinen, Ramie, etc. : Handschuhe
Zollansatz
Fr. Rp.
per q.
300. --
538
Strümpfe
150. --
539
andere
150. --
540
-- aus Seide: Handschuhe
500. --
541
Strümpfe
400.--
542
andere
300. --
543
-- aus Wolle : Handschuhe
250,
544
Strümpfe
200,
545
andere
200
NB. ad 537/545. Unter den Begriff von Wirkwaren fallen, außer den von Hand gestrickten oder gehäkelten Artikeln, alle auf der Strick- oder auf der Wirkmaschine, ferner auf Rundstühlen u. dgl. Maschinen,, etc., hergestellten Waren aller Art, wie Jagdwesten (gilets de chasse), Shawls, Handschuhe, Unterkleider (Leibchen, Unterhosen u. dgl.), etc. etc.
Wirkwaren, bestickt oder mit Spitzenbesatz, fallen unter die Nr. 552.
546
Kleidungsstücke für Herren und Knaben: -- aus Baumwolle, Leinen, Ramie, etc. .
150.
547
-- aus Seide
400.
548
-- aus Wolle
300.
710 TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
549
Fr. Rp, Kleidungsstücke für Damen und Mädchen : Per 1-- aus Baumwolle, Leinen, Ramie, etc. . . 200. --
550
-- aus Seide
500. --
551
-- aus Wolle
300. --
NB. ad 546/551. Konfektionsgegenstände aus Geweben mit Kautschuk sind verzollbar nach der betreifenden Stoffrubrik.
552
Kleidungsstücke für Damen und Mädchen: bestickt; Spitzenkleider
500.
553
Krawatten aller Art
400
554
Kleidungsstücke, Wirk- und Strickwaren aller Art: mit Besatz oder Futter aus Pelzwerk oder Federn
400.
555
Kirchliche Paramento aller Art, auch bestickt
400
556
Papierwäsche
60.
557
Konfektionswaren, nicht anderweit genannt, wie montierte Vorhänge, Draperien, Lambrequins, etc. : -- aus Baumwolle, Leinen, Ramie, etc. . .
150.
558
-- aus Seide
400.
559
-- aus Wolle
250,
NB. ad 557/559. Gesteppte Bettdecken, gefüllt oder nicht, sind je nach Material als nicht anderweit genannte Konfektions waren zu verzollen.
Mützen aller Art:
560
-- aus Pelz oder mit Pelzbesatz
. . . . 350. --
561
-- aus Seide
400.
562
-- andere
250.--
711
TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Fr. Rp.
563
Hüte, ungarniert : -- aus Stroh, Rohr, Bast, etc. .
175.--
564
-- aus Haarfilz
250.--
565
-- aus Wollfilz
175.--
566
-- andere
175.--
567 568 569 570
Hüte, ganz oder teilweise garniert: --· aus Stroh, Rohr, Bast, etc. . .
-- aus Haarfilz -- aus Wollfilz -- andere
per q.
250.-- 375.-- 300.-- 275.--
NB. Hutstumpen aus andern Materialien als Filz (s. die Nrn. 490 und 491), Stroh u. dgl.
(s. die Nr. 509) zahlen nach Material und Beschaffenheit.
571 572
573 574 575
576 577 578
Pelzwerk, nicht anderweit genannt, zugeschnitten und fertig Blumen, künstliche, aus Textilstoffen aller Art, auch in Verbindung mit andern Materialien NB. ad 572. Künstliche Blumen aus andern Materialien als Textilstoffen sind nach Material und Beschaffenheit zu verzollen.
Schmuckfedern .
350.
400.
500.-- Putzmacherwaren, nicht anderweit genannt . 400.-- Bettzeug (Matratzen, Federdecken, Kissen), fertig gefüllt Regen- und Sonnenschirme : -- seidene -- andere Schirmgestelle, fertige
100. -- 200.-- 80.-- OK
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712 TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz Fr. Rp.
per q.
579
Integrierende Bestandteile von Schirmgestellen, wie: Glocken, Kronen, Gestellrippen und -gabeln, Schieber, Platten, Schlüssel, Spitzen, Federn, Stockzwingen . . . .
10. --
580
Schirmstöcke und Spazierstöcke : -- mit Griff aus dem Material des Stockes
20. --
581
-- mit Griff aus ändern Materialien .
80. --
.
.
NB. Griffe für Schirme und Spazierstöcke, Schirmfutterale, sowie nicht anderweit genannte Bestandteile von Schirmgestellen sind nach Material und Beschaffenheit zu verzollen.
Schirmbezüge, genäht:
582
-- aus Seide
300.
583
-- andere
180
584
Wagendecken
50
VIII. Mineralische Stoffe.
585
586 587
Kies und anderes Straßenmaterial; Sand in offenen Wagenladungen Pflastersteine : --· nicht- zugerichtet . · -- zugerichtet
588
Bruchsteine : --° roh. ·
' .·
NB. ad 588. Als solche sind nur Steine zuzulassen, die keine regelmäßige Form aufweisen, und'so wie sie vom Steinbruch kommen, d. i. ohne irgend welche weitere Bearbeitung, zur Einfuhr gelangen, und die zu keinem ändern Zwecke als zu gewöhnlichem Mauerwerk Verwendung finden können.
irei frei --. 05 frei
713 Tarif-
Nr.
589
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Bruchsteine: -- zugerichtete Schichten- oder Spitzsteine fmoellonsl
Fr. Rp.
per q.
--. 05
NB. ad 589. Unter diese Position fallen zugerichtete Schichten- oder Spitzsteine ohne Schläge und Bossen ; solche mit bchlägen oder Bossen fallen unter die Nr. 591.
Hausteine und Quader, roh, bossiert oder gesägt: -- weiche, wie Sandstein, Savonnières, Morley, St. Just u. dgl. Steine
--.20
-- andere, wie: kristallinische Marmore.
Granit, Syenit, Porphyr u. del. Steine .
--. 50
592
Platten, roh, gespalten, gesägt, in der Dicke von: -- 4-cm. bis und mit 15 cm
1.--
593
-- weniger als 4 cm
1. 50
594
Steinhauer- und Steiudrechslerarbeiten : -- nicht profiliert: ungeschliffen
1.50
595
-- -- geschliffen oder poliert
4. --
590 591
NB. Eine bloße Abfasung gilt nicht als Profilierung (Gesimsglied), dagegen Hohlkehlen, Spunten oder Falze.
596 597
-- profiliert: -- -- ungeschliffen geschliffen oder poliert
.
4.-- 6.--
714 TarifNr.
598
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Steinhauer- und Steindrechslerarbeiten: -- profiliert: -- -- ornamentiert NB. ad 598. Als ornamentiert sind solche Ar-.
beitenzii betrachten, welche Verzierungen in geometrischen Formen, in Formen von Laubwerk, Rosetten, Medaillons, etc., aufweisen, unter Ausschluß der menschlichen und der Tierfiguren (s. Nr. 600, Bildhauerarbeiten).
NB. ad 594/598. Unter den Begriff von Steinhauerarbeiten fallen u. à., ohne Unterschied bezüglich des Gewichtes : bearbeitete Steinplatten jeder Form und Größe, Grabsteine, Kreuze, Kamingesimse, Schüttsteine, Treppenstufen, gedrehte Sockel und Kapitale zu Säulen, Säulen, profilierte Baugesimse, Balkenträger, Brunnenbecken, etc., auch ornamentiert, sofern sie sich nicht als Bildhauerarbeiten qualifizieren (siehe Nr. 600).
599
Bildhauerarbeiten : -- Statuenkörper, vorgearbeitet
600
-- andere
.
.
.
.
.
Fr. Rp.
per q.
8. --
.
4. --
. . .
10. --
NB. ad 600. Unter den Begriff von Bildhauerarbeiten fallen, ohne Unterschied bezüglich des Gewichtes und der Größe, nur solche Gegenstände, welche menschliche Figuren und Tiere, sei es in Standbildern oder in Basreliefs, künstlerisch darstellen ; ferner Vasen, Blumen- und Fruchtkörbe, etc., sofern sie nach irgend einer Richtung hin (Höhe, Breite, Länge) eine Dimension von mehr als 20 cm. aufweisen; dergleichen Gegenstände von und unter 20 cm.
sind nach Material und Beschaffenheit zu verzollen.
601
602
Abgüsse tmd Formerarbeiten aus Gips, Schwefel, Steinpappe, Papiermache, Cément, etc., soweit sie nicht unter Nr. 1145 fallen .
10.--
Mühlsteine
--.50
. . .
.
715 TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
603
Schleifsteine ohne Stuhlung
Fr. Rp.
per q.
--. 50
604
Wetzsteine
--. 50
605
Lithographiesteine : -- ohne Zeichnung oder Schrift
606
-- mit Zeichnung oder Schrift
607
.
.
.
.
--.50 30. --
Schiefer : -- Dachschiefer NB. Als Maximalsrenze für die Zulassung als Dachschiefer sind Dimensionen von 60/40 cm.
anzunehmen.
2. --
608
-- in Fliesen oder Platten NB. Schiefertafeln für den Schul gebrauch fallen unter Nr. 1156.
609
Töpferton, Lehm; Huppererde: Infusorienerde ; Kaolin und nicht anderweit genannte Erden und rohe mineralische Stoffe, auch gebrannt, geschlemmt oder gemahlen . .
frei
610
Gips und Kalkstein, ungebrannt
frei
611
Gips, gebrannt oder gemahlen . . . . .
612
Kalk, fetter : -- in Stücken
613
-- gemahlen
--.20
614
Kalk, hvdraulischer : Traß
--.70
615
Hochofenschlacken : -- roh
616 ·
-- granuliert : Schlackenwolle
--. 30
617
-- gemahlen
--. 60
. . . .
4. --
--·. 60 frei
frei
716 TarifNr.
618 619
Bezeichnung der Ware
Cément : -- Romiincenient
.
Zollansatz Fr. Rp.
per q.
1. --
-- Portlandcement
1.--
-- Schlacken- und Puzzolancemente, sowie alle nicht anderweit genannten Cémente .
1.--
621
Cementarbeiten (Formerarbeiten ausgenommen, s. Nr. 601) wie : Bausteine, Platten, Ziegel, Röhren, etc. : -- roh, nicht ornamentiert
--.60
622
-- ornamentiert, gefärbt, gemustert, geschliffen
3. --
623
Schilfbretter, Magnesitbretter und ähnliches, nicht anderweit genanntes Baumaterial, auch in Platten, Schalen, etc
4. --
Korksteine, Korksteinplatten, Korkschalen, etc., für Bauzwecke
12.--
Bimssteine; Feuersteine; Kryolith; Magnesit; Putzsteine ;Wienerkalk ; Speckstein ; Trippel ; Sand, gewaschen oder gefärbt : -- in Gefäßen aller Art von mehr als 5 kg.
Gewicht
--.50
--° in' Gefäßen aller Art von 5 kg. Gewicht und darunter
5. --
Kohlen, zubereitete, für' elektrische Beleuchtung (Lichtkohlen)
8. --
628
Elektroden, nicht montiert
6. --
629
Schmirgel, roh (Bruchschmirgel); Carborundum, roh
frei
Schmirgel- und Carborundum-Fabrikate : -- Schmirgelpapier; Flintsteinpapier; Carborundurnpapier ; Glas- und Rostpapier .
20.--
620
624
625 626
627
630
717 TarifNr.
Zollansatz
Bezeichnung der Ware
Schmirgel- und Carborundum-Fabrikate : -- Schmirgelleinwand
Fr. Rp.
per q.
20.--
-- andere, wie Schmirgelscheiben, Schmirgelfeilen, Carborundumscheiben, etc. .
12.--
Asbest, Mica und Fabrikate daraus : -- Asbest, roh, auch in Flocken; Mica, roh und in Schiefern
frei
-- Asbest und Mica in Tafeln, Ausschnitten oder Rahmen, auch in Verbindung mit Geweben, Metall, etc
3. --
-- Gewebe, Geflechte, Schnüre, Seile, Röhren, Bobinen,, etc., auch in Verbindung mit unedeln Metallen, Kautschuk oder ändern Materialien
12. --
636
-- Kleidungsstücke aus Asbest
50. --
637
Bernstein und Meerschaum, unverarbeitet
638
Edelsteine aller Art, nicht anderweit genannt, ungefaßt; rohe Granaten und Rubinen .
30. --
639
Asphalt und Erdharze aller Art, roh .
.
--. 30
640
Asphalt in Platten, Fliesen, etc., für Bodenbelag ; Asphaltröhren
2. --
641
Asphaltpappe, Asphaltfilz ; Holzcement
2. 50
642
Teertuch zu Packzwecken
643
Steinkohlen
frei
644
Braunkohlen
frei
645
Coaks
frei
646
Brikette aller Art
frei
631 632
633 634
635
Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. IV.
.
.
.
.
10.
10. --
51
718 TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Fr. Kp.
T"^f
fìì4-nif*rwf\-wt t** rllX-n-fVlw*vrn-Ml^ vm j.^v. n^y^m-l a viij otciuäcug, j_upj.cj. H4U.C11.
*·
·*'
A. Ton.
Dachziegel: -- roh -oder engobiert: b4ï
_ -- Fa.l7.9n'p.o-P.l
O4o
--. -- anrlp.rp,
.
.
.
.
o4y
--fffidärnnft.O'fisc.Viip.ffirt. O'p.t.fip.rf;
.
.
.
000
_
651
Backsteine : --· roh oder engobiert: · unffeloeht u n d quergelocht . . . .
--.50
652
-- -- längsgelocht: -- -- -- von 30 cm. Länge und darunter
--. 75
655
656 657 658 659
.
.
.
n-lasifirf,
653 654
.
1
9,S
1 -- 1 7S 2.
andere; Hourdis
1.10
-- glatt ("Verblendsteine"), auch aus zweierlei Masse: naturfarbie (sog. Fourniersteine) .
1.50
-- glasiert
2. --
Platten und Fliesen: -- einfarbig, glatt oder gerippt: -- -- roh oder engobiert; Pflastersteine (Klinker)
1.25
-- -- gedämpft, geschiefert, geteert . . .
2. 50
glasiert -- mehrfarbig, bemalt, bedruckt, inkrustiert.
mit erhabenen oder vertieften Verzierungen
4.
10. --
719 TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Fr. Rp.
660
Backsteine, Röhren, Platten, etc. : feuerfest und säurefest
661
Röhren, roh oder glasiert: -- Drainröhren .
662
-- andere ; Röhrenformstücke
663
Architektonische Verzierungen ; Terrakotten für Architektur und Gärten NB. ad 663. Unter Terrakotten für Architektur und Gärten werden nur gewöhnliche, rohe, geformte Terrakottafiguren, etc., verstanden.
664
Kunstgebilde aus Terrakotta, auch roh, wie Statuen, Tierriguren, Vasen, Urnen, etc. .
Per 11. 25 --.75 2. 50 3.
30. --
665
Gasretorten
2. 50
666
Tiegel, Muffeln, Kapseln
2.50
667
Ofenkacheln aller Art
12. --
668
Kachelöfen, aufgesetzt ; Eisenöfen mit Kacheloder Fliesenverkleidung
15. --
B. Steinzeug.
669
670 671 672
Platten und Fliesen: -- roh (näturfarbig), aus einerlei Masse und von einerlei Farbe
2.
einfarbig, glatt oder gerippt, sowie solche aus mehrerlei Masse und von mehrerlei Farbe : geschiefert, geschliffen
4.
glasiert -- mehrfarbig, bemalt, bedruckt, inkrustiert, mit erhabenen oder vertieften Verzierungen
6.
10.
720 TarifNr.
673
Bezeichnung der Ware
Röhren und Röhrenformstücke, sowie anderweitige Kanalisationsbestandteile, sofern sie nicht unter die Nummer 674 fallen
Zollansatz Fr. Rp.
per q.
4.--
674
Kanalisationsbestandteile aus feinem Steinzeug (Steingut) oder Porzellan, einschließlich der Schüttsteine und Badewannen . . . . 1 1 8 . --
675
Steinzeugwaren, gemeine (Krugware, etc.) .
676
Steinzeugwaren, feine
4.
30. --
C. Töpferwaren.
677 678
Töpferwaren : -- mit grauem oder rötlichem Bruch, roh oder glasiert
4.
-- mit weißem oder gelblichem Bruch ; Parian, Biskuit
25.
679
-- Isolatoren aus Porzellan
4.
680
-- Porzellan aller Art
30.
681
-- nicht anderweit genannt
30.
X. Glas.
682
Abfälle der Glasfabrikation; Scherben von Glas- und Tonwaren, etc
frei
683
Rohglas (gegossenes Glas), wie Dachglas und Glasziegel, Boden- und Wandplatten von Glas, sogenanntes Diamantglas: -- naturfarbig, glatt oder gemustert . . .
5.
684
-- gefärbt, matt, poliert, etc
12.
721 TarifNr.
685
Bezeichnung der Ware
Rohglas (gegossenes Glas), wie Dachglas und Glasziegel, Boden- und Wandplatten von Glas, sogenanntes Diamantglas : -- Kathedralglas jeder Färbung . . . .
Zollansatz
Fr. Rp.
per q.
5.
NB. ad 685. Kathedralglas ist gegossenes und undurchsichtiges Glas mit rauher oder welliger Oberfläche.
686
Fensterglas, glatt oder gerippt: -- naturfarbig NB. ad 686. Als naturfarbig gilt auch grünes, schwarzes und braunes Fensterglas.
687
-- gefärbt
12.
688
-- gemustert, graviert, matt, geätzt, etc.
NB. ad 688. Als gemustert wird alles Glas angesehen, das durch Schneiden, Ätzen, Polieren, Pressen, Schleifen oder sonstwie mit Verzierungen oder Inschriften versehen worden ist.
25.-
Hohlglas und Glaswaren: -- Glaskugeln und aus solchen ausgeschnittene, runde Rohglasstücke zur Uhrengläserfabrikation ; Glaskolben zur Fabrikation von elektrischen Glühlampen ; Glasstangen und Glaslitzen zu gewerblichen Zwecken
1.50
-- Glaswannen und Glasisolationsrohre für elektrische Accumulatoren ; Glasisolatoren
4.--
691
-- aus schwarzem, braunem, grünem Glas .
4.--
692
-- nicht geschliffen oder nur mit abgeschliffenem Boden, eingeriebenem Stöpsel oder auch mit einer Marke, einem Namen oder Zeichen versehen, sofern nicht graviert: -- -- aus halbweißem Glas
8.--
693
-- -- aus farblosem Cs°g- weißem) Glas
689
690
10.--
722 TarifNr.
694
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Hohlglas und Glaswaren: -- aller A.rt: -- -- geschliffen, graviert, gefärbt, vergoldet, etc., auch in Verbindung mit ändern Materialien, edle Metalle ausgenommen .
Fr. Rp.
per q.
30.
695
-- -- in Verbindung mit edeln Metallen
.
100.
696
Hohlglas der unter Nr. 691 bis 693 erwähnten Gattung : -- in grobem Holz-, Schilf- oder Strohgeflecht
8.
-- in feinem Geflecht oder mit Überzug aus Leder, Textilstoffen, etc
25.
-- mit Verschlußvorrichtung (Deckel, Patentverschlüsse, etc.) aus unedeln Metallen, Steingut. Porzellan, etc
16.
699
Glasflüsse, Email, Glasperlen
10.
700
Glas, in Metall gefaßt, ohne Malerei .
40.
701
Glasmalereien und Glasbilder
60.
702
Spiegelglas, unbelegt
16.
703
Spiegelglas, belegt: -- unter 18 dm 2
20.
704
-- von 18 dm2 und darüber
705
Spiegel, mit dem Rahmen gemessen: -- unter 18 dm2
697 698
706
2
-- von 18 dm und darüber
.
.
40.
30.
60.
723 TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Fr. Rp.
per q.
XI. Metalle.
A. Eisen.
NB. Stahl und schmiedbarer Eisenguß sindin jeder Beziehung dem Schmiedeisen gleichgestellt.
Waren von Guß- und Schmiedeisen unterliegen, je nachdem das Gewicht des Gußeisens oder dasjenige des Schmiedeisens vorherrscht, der Verzollung wie Gußwaren oder wie Schmiedeisenwaren.
Eisenwaren in Verbindung mit Holz, sowie solche mit unwesentlichen Bestandteilen aus ändern unedeln Metallen sind noch als Eisenwaren, je nach ihrer Art, zu behandeln, sofern nicht specielle Bestimmungen entgegenstehen.
707
Eisenerze
708
Abfälle der Eisenbearbeitung Drehspäne, etc.)
frei (Feil- und frei
709
Stahlspäne (Stahlwolle)
15.--
710
Roheisen in Masseln; Luppeneisen und Rohschienen ; Rohstahl in sogenannten Ingots (Blöcken, gegossenen Stäben); vorgewalzte Blöcke und Knüppel bis und mit 100 cm.
Länge ; Platinen zur Blechfabrikation bis und mit 150 cm. Länge
--.10
711
Brucheisen und Alteisen
712
Eisen, geschmiedet oder warm gewalzt: -- Rundeisen : -- -- von 120 mm. Dicke und darüber
713
von 75 bis auf 120 mm. Dicke .
714
frei
--.30
.
--.60
unter 75 mm. Dicke, Walzdraht der N r . 7 1 5 ausgenommen. ' . . . . . .
2.--
724 TarifNr.
Bezeichnung der Ware
715
Eisen, geschmiedet oder warm gewalzt: -- Walzdraht in Ringen : über 5 mm. und unter 13 mm. Dicke
716
-- Flacheisen, Quadrateisen: -- -- von 100 cm2 Querschnittfläche und darüber von 36 bis auf 100 cm8 Querschnittfläche
Zollansatz Fr. Rp.
per q.
1.50
--.30
718
-- -- unter 36 cm Querschnittfläche
-- .60 2
719
-- Faconeisen (T-, Doppel-T-, U-, Z-, Halbrundeisen, Ovaleisen, Winkeleisen, Zoreseisen, etc.), roh, nicht gelocht, nicht gebogen, mit einer größten Querschnittdimension : von 1 2 c m . u n d darüber . . . .
--.30
720
-- -- von 6 bis auf 12 cm.
--.60
721
-- -- von weniger als 6 cm
2.--
722
Eisen, gezogen oder kalt gewalzt (komprimiert) : -- roh, auch geglüht, im Gewichte von : -- -- 12 kg. und darüber per Laufmeter .
2
723
·-- -- weniger als 12 kg. per Laufmeter
5.--
724
-- verbleit, verzinnt, verzinkt, verkupfert, vernickelt, poliert, bemalt, etc NB. ad 722/724. Alles gezogene Eisen, je nach Beschaffenheit: ohne Rücksicht auf die Dimensionen oder die Form (rund, oval, quadratisch, flach, etc.).
717
725
2
Eisenblech, nicht gelocht, nicht gebogen : -- roh, verzinkt, verbleit: -- -- von 10 mm. Dicke und darüber ; Wellrohre, roh
5.50
--.30
725 TarifNr.
726 727
728
Bezeichnung der Ware
Eisenblech, nicht gelocht, nicht gebogen: -- roh, verzinkt, verbleit: --'· --· von 3 bis auf 10 mm. Dicke .
·-- verzinnt, verkupfert, vernickelt, bemalt, etc. : v o n 3 m m . Dicke u n d darüber . . . .
-- von weniger als 3 mm. Dicke : -- -- dekapiert und Dynamobleche, unter Vorbehalt der nötigen Kontrollmaßregeln .
Zollansatz
Fr. Rp.
per q.
--.60 2.50 --.60
NB. Als dekapiert wird nur völlig zunderund schlackenfreies Blech behandelt.
729
730 731 732
Wellbleche, nicht gelocht, nicht genietet: roh, verbleit, verzinkt, etc. .
-- -- anderes: -- -- -- roh -- -- --· verzinnt (Weißblech), verbleit, verzinkt -- -- -- verkupfert, vernickelt, bemalt, lackiert, etc
1.50 2.50 2.-- 3.--
NB. ad 725/732. Als Blech wird behandelt alles flache Eisen von 25 cm. Breite oder mehr.
Perforierte Bleche aller Art sind als nicht anderweit genannte Eisenblechwaren zu verzollen, je nach Beschaffenheit und Gewicht.
NB. ad 716/721 und 725/732. Flacheisen, Façoneisen, Eisenblech: gelocht, gebogen, fällt unter die Nummer 899 (Eisenkonstruktionen).
733
734 735
Eisenbahnmaterial : --Eisenbahnschienen undEisenbahnschwellen : -- -- von 15 kg. Gewicht und darüber per Laufmeter -- -- von weniger als 15 kg. Gewicht per Laufmeter : -- nicht gelocht, nicht gebogen . .
-- -- -- gelocht oder gebogen . . . .
--.30
2.-- 4.--
726 TarifNr.
736
737
.Bezeichnung der Ware
Eisenbahnmaterial : --- Zahnstangen ; Zugstangen ; Weichen und Kreuzungen; Drehscheiben; Schiebebühnen; transportable Geleise
Zollansatz Fr. Rp.
per q.
6.--
-- Achsen, Federn, Radbandagen, Räder, Radsterne : r o h vorgearbeitet . . . .
--.60
738
-- Fertige Achsen und Räder, Radbandagen, Radsterne, Zug-, Trag- und Stoß- (Puffer-) Federn; Radsätze (montierte Räder und Achsen); Untergestelle; Signalscheiben; Lichtraumprofile : im Gewichte von : 400 k g . u n d darüber . . . . .
6.--
739
-- -- weniger als 400 kg
740
-- Laschen u n d Unterlagsplatten . . . .
741
-- Achsgabeln, Bremswellen, Klemmplatten, Kupplungen, Notketten, Puffer, Zughaken, schmiedeiserne Pufferhülsen, Schienennägel, Schienenschrauben (tirefonds), Spurscheiben, Zahnstangenstühle, etc NB. ad 733/741. Nicht anderweit genanntes Eisenbalmmaterial ist nach Stoff und Beschaffenheit xu verzollen.
Röhren aller Art, nicht anderweit genannt, von -weniger als 40 era. Lichtweite :
10.--
6.--
7.--
742
-- roh, geteert, grundiert, auch wenn an den Enden mit angeschnittenen Gewinden oder mit Muffen versehen : -r- -- nicht genietet
1.--
743
-- -- genietet
5.--
744
-- andere; Flanschen zu Röhren
5.--
727 Tarif-
Bezeichnung der Ware.
Nr.
745 746
Zollansatz
Röhrenverbindungsstücke : -- roh (schwarz), blank, getrommelt, gemennigt, geteert
Fr. Rp.
per q.
10.--
-- verzinkt, verzinnt, vernickelt, verkupfert,
12.--
etc
NB. ad 742/746. Röhren und Röhrenverbindungsstücke aus Grauguß fallen unter die Nummern 793/801.
747
Werkzeuge, nicht anderweit genannt: -- Uhrenmacherwerkzeuge
35.--
-- Feilen und Raspeln, mit Hiebflächenlänge
von : 748
35 cm. und darüber . . . . . .
749
16 bis auf 35 cm
15.
30.
750
-- -- weniger als 16 cm. .
751
-- Sensen, Sicheln, Gabeln
752
-- landwirtschaftliche und Gartenwerkzeuge aller Art, nicht anderweit genannt . .
15.
-- Präzisionswerkzeuge für Metallbearbeitung, wie : Gewindeschneidzeug, Spiralbohrer, Reibahlen, Fräser, Maßwerkzeuge (Lineale, Winkel, Zirkel, Kaliber), das Stück im Gewichte von : 5 kg. und darüber
20. --
753
754
- 2 bis auf 5 kg
.
.
.
.
.
50.
7.
30. --
755
0,5 bis auf 2 kg
45. --
756
weniger als 0,5 kg
75.
728 TarifNr.
Zollansatz
Bezeichnung der Ware
Fr. Rp.
757
^ei q'
Werkzeuge, nicht anderweit genannt: -- andere, das Stück im Gewichte von : 5 kg. und darüber
15. --
758
2 bis auf 5 kg
20. --
759
0,5 bis auf 2 kg
30. --
760
weniger als 0,5 kg. .
.
.
.
.
.
50. --
761
Ketten : -- Gelenkketten (Gall'sche und andere) .
.
20. --
762
andere, mit einer Gliedstärke von : 5 mm. und darüber
15. --
763
-- -- weniger als 5 mm
25. --
764
Drahtseile u. -taue, mit einem Durchmesser von : -- 15 mm. und darüber
10.
765
-- weniger als 15 mm
20.--
766
Nieten, schwarze Schrauben und Schraubenmuttern, mit Bolzendurchmesser von : -- 18 mm. und darüber
10.
767
-- 11 bis auf 18 mm
14.
768
-- weniger als 11 rnm
15.
769
Schrauben und Schraubenmuttern, blank.
.
15.
770
Beschläge : -- Fischbänder, roh, geschmirgelt, gescheuert
15.
-- Tür-, Jalousie- und Fensterbeschläge, roh, gefeilt, lackiert
12.
771
729 TarifNr.
Zollansatz
Bezeichnung der Ware
Fr. Rp.
Tiirsn.Vilnssp.r ·
Per M-
-- ganz aus Schmiedeisen oder mit G-ußeisenteilen
40. --
-- in Verbindung mit Messing, Nickel oder andern Materialien
60. --
774
Drahtstiften
15.--
775
Nägel: -- geschnitten, gepreßt, gegossen, geschmiedet : Hufnägel
772 773
776 777 778
andere
15.
-- mit Kopf aus anderm Metall : · -- -- vergoldet, versilbert, vernickelt andere
8.
.
.
.
50.
35.
779
Pfannen, geschliffen oder verzinnt . . . .
20.
780
Ofenrohre
781
Kochherde und Ofen
15.
782
Glocken
30.
783
Möbel aller Art, auch in Verbindung mit Holz, sofern das Gewicht des Eisens vorherrscht : -- roh, grundiert
12.
784
-- andere
35.
785
Drahtgewebe und -geflechte
35.
786
Rollladen, fertig»
25.
7.
730
TarifNr.
787 788 789 790 791 792
793 794 795 796 797 798 799 800 801
Bezeichnung der Ware
Waren aus Blech, Draht; Schlosser- und Spenglerwaren, nicht anderweit genannt: -- roh, gefeilt, abgeschliffen, geteert, grundiert -- verzinnt, verzinkt, verkupfert, vernickelt -- bemalt, lackiert, bronziert, vergoldet .
-- emailliert.
.
. ..
.
Rippenheizkörper und Radiatoren aus nicht schmiedbarem Eisenguß (Grauguß), und bearbeitete Bestandteile von solchen Bügeleisen aus Grauguß Waren aus nicht schmiedbarem Eisenguß (Grauguß): --· nicht anderweit genannt: -- -- roh. geteert, grundiert, das Stück im Gewichte von: 100 k g . u n d darüber . . . .
-- _ 40 bis auf 100 kg -- -- -- 5 bis auf 40 kg -- weniger als 5 kg -- -- emailliert ·-- -- andere, das Stück im Gewichte von: -- -- -- 100 kg. und darüber . . . .
40 bis auf 100 kg.
-- -- 5 bis auf 40 kg. .
-- -- weniger als 5 kg NB. Graugußwaren, welche sich als Kurzwaren, Spielzeug, Bureaumaterial, etc., qualifizieren, fallen unter die Kat. XV.
Roh vorgearbeitete Maschinenteile aus Grauguß bis auf 500 kg. (exklusive) Gewicht per Stück fallen unter die Positionen 798/801 ; vgl.
auch die Nummern 879/880 und NB. ad 879/880.
Zollansatz
Fr. Rp.
per q.
15.-- 25.-- 35.-- 50.-- 7.-- 16.--
3.
4.
5.
6.
20.
g 8.--
10.
12.
731 TarifNr.
802
803 804 805 806 807 808 809
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Waren aus schmiedbarem Eisenguß (Weichguß), aus Stahlguß, aus Schmiedeisen, aus Stahl: -- Hammer-, Hebeisea-, Axt-, Hauen-, Pickel-, Schaufel-, Hufeisen-, Blitzableiter-Formen ; Feilenstahl in Feilenform, nicht behauen .
-- nicht anderweit genannt : --· -- roh, vorgeschruppt, geteert, grundiert, das Stück im Gewichte von : -- -- -- 100 kg. und darüber . . . .
Fr. Kp.
per q.
6.
4.
3 bis auf 25 kg -- -- -- 0,5 bis auf 3 kg -- -- -- weniger als 0,5 kg
6.
8.10.
14.
-- -- andere, das Stück im Gewichte von: 25 kg. und darüber -- -- -- weniger als 25 kg
16.
20.
-- 25 bis auf 100 kg
NB. Eisen- und Stahlwaren, welche sich als Kurzwaren, Spielzeug, Bureaumaterial, etc., qualifizieren, fallen unter die Kat. XV.
Roh vorgearbeitete Maschinenteile aus Stahlguß bis auf 250 kg. (exklusive) Gewicht per Stück fallen unter die Positionen 803/809; vergleiche auch die Nummern 879/880 und NB. ad 879/880.
810
Messerschmiedwaren
811
Waffen : -- fertige
812 813
-- Bestandteile: -- -- roh vorgearbeitet fertig .
85.-- 100.--
20.-- . . 100.--
732 TarifNr.
Zollansatz
Bezeichnung der Ware
Fr. Rp.
D !/..,,«,,..
o, ixupici.
P" 1-
814
NB. Messing ist in allen seinen Formen dem Kupfer gleichgestellt.
Kupfererze, Kupferfeile, Kupferspäne . . .
frei
815
Kupfer, rein oder legiert: -- in Barren, Blöcken, Platten, Scheiben, etc.
frei
816
-- Bruch ; altes Glocken- und Kanonenmetall
frei
817
-- gehämmert, gewalzt, gezogen : Stangen, Blech, Hartlot
4.--
818
Draht
4.
819
Röhren
4. --
820
-- versilbert, vergoldet, auf Garn oder Seide gesponnen
80. --
821
Leonischer Draht
60.
822
Blattsilber und Blattgold, unecht
823
Kabel aller Art: -- blank, nicht isoliert
15. --
Kabel aller Art und Draht: Aderisolation mit Kautschuk, Guttapercha oder Papier, nicht umsponnen, nicht umflochten : -- -- -- Kabel ohne Bleimantel und Eisenarmatur; isolierte Drähte
30.--
Kabel mit Bleimantel
15. --
824 825 826
. . . .
. . . .
60.
Kabel mit Bleimantel und Eisenarmatur
15. --
733
TarifNr.
827
Bezeichnung der Ware
Zollansatz Fr. Rp.
per q.
Kabel aller Art: -- Kabel aller Art und Draht : -- -- Aderisolation mit Kautschuk, Guttapercha oder Papier, mit Garn oder Seide umsponnen oder, umflochten: -- --· -- Kabel ohne Bleimantel . . . .
828
. . . .
15.
Gewebe und Geflechte aus Kupfer- oder Messingdraht
15.
830
Nieten, Schrauben, Schwülen, Nägel, Stiften
15.
831
Glocken und Schellen aus Kupfer und Kupferlegierungen, sowie aus Bronze : -- Kirchenglocken
30.
832
-- andere aller Art
80.
833
Waren aus Kupfer und Kupferlegierungen, nicht anderweit genannt : -- roh, nicht abgedreht
20
834
-- abgedreht, nicht poliert, nicht mattiert .
40
835
-- poliert, mattiert
60
836
-- vernickelt, oxydiert, bemalt, gefirnißt
837
-- vergoldet, versilbert
829
. -- Kabel mit Bleimantel
30.
.
80 100
NB. ad 833/837. Ventile und Hahnen aus Rotmetall oder Messing, fallen .unter diese Positionen, sofern sie nicht 'als integrierende Bestandteile von Maschinen gleichzeitig mit diesen zur Einfuhr gelangen.
838
Nicht anderweit genannte Bronzewaren : -- vorgeformt
20.
839
-- fertig
60. --
Bundesblatt.
54. Jahrg. Bd. IV.
734
TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
C. Blei.
Fr. Kp.
per q.
840
Bleiglanz, Bleierz, Bleiabfall
frei
841
Blei (Weichblei) in Barren, Blöcken, Platten ; Hartblei, Letternmetall
frei
842
Blei in Brach
frei
843
Blei, gewalzt, in Blech, Röhren, Draht; Kugeln, Schrot
844 845
.
Buchdruckerlettern : -- alt
2.50 1.--
neu
10.--
846
Bleiwaren, auch in Verbindung mit andern Materialien : -- roh oder grundiert
10.--
847
-- andere
25.-- D. Zink.
Zink in Barren, Blöcken, Platten oder Bruch; Zinkfeile, Zinkspäne
frei
849
Zink, gewalzt, gezogen : -- Stangen, Blech, Röhren
1.--
850
-- Draht
1.--
851
Zinkwaren : -- roh oder grundiert
848
852
-- poliert, bemalt, emailliert, etc
20.-- gefirnißt,
vernickelt,
40.--
735 TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
E. Zinn.
Fr. Rp.
per q.
853
Zinn i n Barren, Blöcken, Platten . . . .
frei
854
Zinn in Bruch; Zinnfeile, Zinnspäne .
frei
855
Zinn, rein oder legiert (Britanniametall), gehämmert, gewalzt, Blech, Draht, Röhren
5. --
856
Stanniol
10.--
857
Waren aus Zinn oder aus Zinnlegierungen (Britanniametallwaren) : -- roh
25.--
-- poliert, bemalt, emailliert, etc
60.--
858
gefirnißt,
vernickelt,
F. Nickel.
859
860
861
Nickel in Würfeln, Schwamm, gegossenen Barren ; Nickelbruch, Nickelabfall ; Argentan in rohen Stücken
frei
Nickel, rein oder legiert (Argentan, Neusilber), gewalzt, gezogen, in Platten, Stangen, Blech, Draht, Röhren
10.--
Waren aus Nickel oder aus Nickellegierungen, Neusilberwaren, Alfenid- und Alpakawaren
50.--
G. Aluminium.
862 863
Aluminium, rein : -- in Masseln, Ingots, gegossenen Platten, Barren, Bruch
1.50
-- gehämmert, gewalzt, gezogen, gestanzt, in Stangen, Blech, Röhren, Draht .
10.--
736
TarifNr.
864
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Aluminiumlegierungen (Ferro- und Stahlaluminium, Aluminiumbronze, etc.): -- in Masseln, Ingots, gegossenen Platten, Barren, Bruch
Fr. Rp.
per q.
1.50
-- gehämmert, gewalzt, gezogen, gestanzt, in Stangen, Blech, Röhren, Draht .
5.--
866
Waren aus Aluminium und Aluminiumlegierungen : -- für technische und Konstruktionszwecke
20. --
867
-- andere aller Art
70.
865
H. Edle Metalle.
868
Gekrätz, Asche und Schlacken von Edelmetallen
frei
869
Gold, Silber, Platina: -- unbearbeitet oder gemünzt
frei
870
-- gewalzt, in Platten, Streifen
. . . .
20.
871
Gold- und Silberdraht, Gold- und Silberfaden; Platinadraht und -faden; Metalldraht mit Gold oder Silber umwunden
50.
Gewebe aus Gold- und Silberfaden; Blattsilber und Blattgold
50.
Plattierte, im Feuer oder auf ;elektro-chemischem Wege vergoldete oder versilberte Waren
80.
Gold-und Silberschmied waren; Bijouterie, echt
300.
872 873
874
737
TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
J. Erze und Metalle, nicht anderweit genannt.
Fr. Rp.
per q.
875
Erze, roh, nicht anderweit genannt
876
Antimon (Spießglanz)
877
Quecksilber
frei
878
Arsenik, gediegener, Kadmium, Wismut und nicht anderweit genannte Metalle, roh
5.--
.
frei .
frei
XII. Maschinen, mechanische Geräte und Fahrzeuge.
A. Maschinen und mechanische Geräte.
879
880
Maschinenteile, roh vorgearbeitet, das Stück im Gewichte von : -- 500 kg. und darüber für nicht schmiedbaren Bisenguß (Grauguß), 250 kg. und darüber für Stahlguß, 50 kg. und darüber für schmiedbares Eisen oder Stahl; ferner, ohne Gewichtsbeschränkung: Kesselteile, roh vorgearbeitet, aus Schmiedeisen oder Stahl, nicht genietet und ohne Nietlöcher; Röhren aus Schmiedeisen oder Stahl, gewunden, in Spiralen, Schlangen u. dgl.
--.60
-- weniger als 50 kg., für schmiedbares Eisen oder Stahl
2.--
NB. ad 879/880. Andere roh vorgearbeitete Maschinenteile als die vorstehend verzeichneten sind als Grauguß-, bezw. nicht anderweit genannte Schmiedeisenwaren zu behandeln.
881
Dampf- und andere Kessel, Dampf- und andere Gefäße aller Art: aus Eisen, sowie zusammengesetzte Teile von solchen, mit oder ohne Armatur (Ausrüstung)
8.
738
TarifNr.
Bezeichnung der Ware
882
Dampf- und andere Kessel, Apparate aller Art für technische Zwecke, zum Kochen, Verdampfen, Destillieren, Sterilisieren, etc. : aus ändern Metallen als Eisen
Zollansatz
883
Dampf- und elektrische Lokomotiven ; Tender
884
Spinnereimaschinen, inklusive sämtliche Maschinen zur Vorbereitung und zum Transport der Spinnstoffe ; Zwirnereimaschinen, inklusive Facht-, Spul-, Gasiermaschinen, CHanzmaschinen und Haspel
885 886
887 889 890
Fr. Ep.
per q.
50.-- 12.--
Webercimaschineu : -- Webstühle -- andere Webereimaschinen, wie für Spulerei. Zettlerei, Aufbäumerei, Schlichterei, Schlichtezubereitung ; Stoffmeß- und Stoff legmaschinen ; Schaft- und Jacquardmaschinen
10.
Strick-, Wirk- und Verlitechmaschinen
15.
Stickmaschinen ; Fädelmaschinen
. . . .
10.
Nähmaschinen und fertige Teile von solchen; Oberteile und deren fertige Teile .
20.
Maschinen für den Buchdruck und andere graphische Gewerbe ; Buchbindereimaschinen
6.
891
Ackergeräte, wie Pflüge, Eggen, Kultivatoren, Ackerwalzen, Mottenbrecher, etc. .
892 893
Hauswirtschaftliche Maschinen Landwirtschaftliche Maschinen, nicht anderweit genannt; Wetterschießapparate . . . .
Maschinen für die Herstellung und Verarbeitung von Papierstoff und Papier ; für Färberei, Zeugdruck, Bleicherei und Appretur ;
8.--
739 TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Müllereimaschinen ; Porzellanwalzen, mit und ohne Stuhlung; Dynamo-elektrische Maschinen und elektrische Transformatoren aller Art ;
Fr. Rp.
per q.
Wasserkraft- u. Winddruckmaschinen ; Pumpen ; Dampfmaschinen, feststehend; Dampflokomobile ; Dampf bagger ; Dampfhämmer ; Dampfkranen ; Dampframmen ; Dampfspritzen ; Dampf pflüge ; Dampfdresch- und Dampf mähmaschinen ; Dampfwalzen ; Dampfturbinen ; Gas-, Petrol-, Benzin-, Heißluft- und Druckluftmaschinen, sowie andere Krafterzeugungsmaschinen ; Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung Metallen, Holz, Stein, etc, ;
von
Maschinen für die Herstellung und Bearbeitung von Nahrungsmitteln ; Kältemaschinen ; Kühlanlagen ; Luftkompressoren ;
894 895 896 897 898
Maschinen für die Fabrikation von Ziegeln, Backsteinen, Cément, etc. ; Ferner : Maschinen und mechanische Geräte aller Art, nicht anderweit genannt, sowie bearbeitete Teile von Maschinen und mechanischen Geräten, nicht anderweit genannt; das Stück im Gewichte von: -- 10,000 kg. und darüber -- 2500 bis auf 10,000 kg -- 500 bis auf 2500 kg -- 100 bis auf 500 kg -- weniger als 100 kg NB. Ventile und Hahnen aus Rotmetall oder , Messing, s. NB. ad Nr. 833/837.
8.-- 10. -- 12.-- 16.-- 20.--
740
TarifNr.
899
Bezeichnung der Ware
Eiserne Konstruktionen, wie Brücken, Balken, Marquisen (Vordächer), Dachstühle, Mäste (Kabelträger) für elektrische Stromzuführung, geschweißte oder genietete Rohre aus Schmiedeisen von 40 cm. Lichtweite und darüber, etc. ; fertige Bestandteile zu solchen, soweit sie nicht besonders taxiert sind
Zollansatz
Fr. Rp.
per q.
8.--
900
Walzen, Platten und Clichés aller Art für den Buch- und Kunstdruck, Zeugdruck, etc., Lithographiesteine ausgenommen : -- nicht graviert
2.
901
-- graviert: -- -- für den Zeugdruck
4.
902 903
904
30.
andere Treibriemen aller Art, mit Ausnahme solcher aus Leder oder Kautschuk
30.
Kratzen und Kratzenbeschläge
30.
B. Fahrzeuge.
905
Ökonomie- und Lastwagen : Schubkarren
906
Möbelwagen
10.
907
Wohnwagen aller Art
20.
908
Schlitten : -- Ökonomie- und Lastschlitten
909
-- andere
40.
910
Kinderwagen und Kinderschlitten ; Kinderfahrriider mit wenigstens drei Bädern .
30.
Krankenfahrstühle
30.
911
741 TarifNr.
912
Zollansatz
Bezeichnung der Ware
Andere Fuhrwerke zum Personen- oder Gütertransport : -- ohne mechanischen Motor
Fr. Rp.
per q.
40.
-- mit mechanischem Motor, einschließlich der Fahrräder: -- -- nicht mit Leder überzogen, nicht gepolstert
40.--
914
-- -- mit Leder überzogen oder gepolstert
60.--
915
Fahrräder (Velocipede) aller Art ohne mechanischen Motor: per Stück -- Bicycles, Tandems 20.--
916
-- Tricycles, Quadricycles, etc.
917
-- fertige Bestandteile von Fahrrädern aller Art
918
Eisenbahnwagen für Personentransport
919
Eisenbahnwagen für Güter- und Gepäcktransport, etc
913
. . . .
920
Eisenbahnwagen, andere : -- Rollwagen aller Art
921
-- Draisinen
922
Schiffe, gewöhnliche : -- Lastschiffe und Fischerbarken, über 10 q.
wiegend
923
-- andere
35.-- per q.
120.--
10.--
8.--
12.--
742
Tarif-
Bezeichnung der Ware
Nr.
Zollansatz Fr. Rp.
per q.
924
Luxusschiffe
30.--
NB. iid Nr. 905/924. Nicht anderweit genannte fertige Bestandteile von Fahrzeugen unterliegen auch in rohem Zustande dem entsprechenden Zoll der letztern ; Ausrüstungsmaterial und vorgearbeitete Bestandteile sind verzollbar nach der betreifenden Stoffrubrik und nach Beschaffenheit.
Xin. Uhren; Instrumente und Apparate.
A. Uhren.
925
Bestandteile von Stand-, Wand- und Weckeruhren : -- vorgearbeitet u n d Rohwerke . . . .
15.
926
-- fertig
60.
927
Turmuhren
25.
928
Standuhren und Wanduhren
70.
929
Wecker
50.
930
Bestandteile von Taschenuhren: -- vorgearbeitete Bestandteile und Rohwerke
15.
931
-- fertige Werke
100.
932
Gehäuse : roh
16.
933
fertig
100.
NB. Rohe Gehäuse sind solche, welche keine fertigen Scharniere, keine Politur und keine Verzierung aufweisen.
934
-- andere fertige Bestandteile . . . . .
100.
743
TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz Fr. Rp.
per q.
935
Taschenuhren, fertige
100.
936
Andere Uhren mit Taschenuhr werk . . .
NB. Uhren in Gold- und Silberwaren eingefaßt fallen unter die Nummer 874.
100.
B. Instrumente und Apparate.
Instrumente und Apparate: -- astronomische, geodätische, mathematische (Feinmeßwerkzeuge)
40.
-- chirurgische und medizinische, orthopädische ausgenommen
40.
939
-- orthopädische
50.
940
-- chemische Apparate
· .
40.
941
-- wissenschaftliche Demonstrationsapparate (Globen, Erd- und Himmelskugeln, etc.) .
40.
-- Zeichnungsinstrumente (Reißzeuge, Maßstäbe, Reißschienen,. Winkel u. dgl.) . .
100.
937 938
942 943
-- photographische Apparate
30.
944
-- ungefaßte optische Gläser
20.
945
-- Brillen, Lupen
80.
946
-- Mikroskope, Stereoskope, Ferngläser .
.
100.
947
-- physikalische, nicht anderweit genannt .
25.
948
-- Gasmesser; Kassakontrollapparate; Rechenmaschinen
20.
-- Wassermesser
12.
949
744
TarifNr.
950 951 952 953 954 955 956 957 958 959 960 961 962
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Fr. Ep.
Instrumente und Apparate für angewandte per q.
Elektrizität : -- Accumulatoren und Accumulatorenplatten ; Elemente undBatterien; montierte Elektroden: -- -- in Verbindung mit Kautschuk oder Celluloid 15.
andere . . .
-- montierte Isolatoren 10.
-- Kontroll- (Zähl- und Meß-) -Apparate und -Instrumente 25.
-- Telephon- und Telegraphenapparate . . 12.
-- Phonographen; Graphophone; Kinematographen u n d ähnliche Apparate . . . . 3 0 .
-- nicht anderweit genannt 20.
Musikinstrumente, auch zerlegt : -- Pianos, Tafel- und Flügelklaviere . . . 55.
-- Kirchenorgeln 50.
-- Harmoniums 25.
-- Orchestrions 50.
-- andere 35.
Fertige Bestandteile von Musikinstrumenten, nicht anderweit genannt, wie : Mechaniken, Klaviaturen, Pedale, etc 16.
963
NB. Vorgearbeitete Bestandteile sind nach Material und Beschaffenheit zu verzollen.
Saiten aller Art zu Musikinstrumenten . .
16.
964
Musikwerke : -- vorgearbeitete Bestandteile und Rohwerke
15.
-- fertige Musikwerke und Bestandteile von solcheo
60.
965
745
TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Fr. Rp.
3tIV. Drogen, Chemikalien, Farbwaren und verwandte Produkte.
per q
A. Apotheker- und Drogeriewaren; Parflimerien.
966 967
968
969 970 971 972 973 974
975 976
Rohstoffe, vegetabilische und animalische, zu pharmaceutischem Gebrauch, wie : Beeren, Blätter, Blüten, Früchte, Fruchtschalen, Hölzer, Krauter, Rinden, Samen, Wurzeln, etc., nicht anderweit genannt und nicht unter die Abteilung B fallend : -- ganz, in unverarbeitetem Zustande . .
-- zerkleinert oder sonstwie mechanisch verarbeitet Produkte pflanzlichen und tierischetì Ursprungs zu pharmaceutischem Gebrauch und für Parfumerie, nicht anderweit genannt und nicht unter die Abteilung B fallend: -- Pflanzensäfte, eingedickt; Balsame; Harze und Gummiharze; nicht verarbeitete fette Öle; destillierte aromatische Wasser ; Produkte tierischen Ursprungs -- ätherische Öle Süßholzsaft, auch parfümiert Pflanzenalkaloide Saccharin Heilsera; Impfstoffe Organische und anorganische cheniisch-pharmaceutische Präparate, nicht anderweit genannt und nicht unter die Abteilung B fallend Jodoform Chloroform, Chloral
3.
15.
20.
70.
10.
10.
200.
10.
10.
10.
10.
746
TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Fr. Rp.
per q.
977 978
979 980 981
982 983 984
985
Milchzucker, Schotten- oder Molkensand .
Natürliches und künstliches Mineralwasser .
Quell- und Badesalze, Moorextrakte, mit und ohne Bezeichnung ihrer Gebrauchswirkung : -- in Kistchen, Gläsern, Dosen, Büchsen, etc., nicht für den Detailverkauf hergerichtet .
-- für den Detailverkauf hergerichtet oder fertig dosiert Pharmaceutische Präparate, nicht anderweit genannt, wie : Pulver, Pastillen, Pflaster, Pillen, Salben, Sirupe, Tinkturen, pharmaceutische Fruchtmuse, verarbeitete fette Öle, extracta fluida, sicca et spissa, Essenzen, Linimento, Lotionen, Species, Suppositorien, Tisanen, medikamentöse Weine . . . .
NB. ad 981. Unter diese Nummer fallen auch Essenzen, Extrakte und Tinkturen zur Bereitung von geistigen Getränken, Biskuits und Zuckerbäckerwiiren.
Parfümerien und kosmetische Mittel ; synthetische Riechstoffe: -- in Gefäßen aller Art von mehr als l kg.
Gewicht -- in Gefäßen aller Art von l kg. Gewicht und darunter Künstliche Nährstoffe, wie Somatose, Nutrol, Tropon, etc.
B. Chemikalien für gewerblichen Gebrauch.
Rohstoffe : -- Carragheenmoos, Flohsamen u. dgl., gegen Nachweis der Verwendung zu industriellen Zwecken
10.-- 3.--
4.--
20.--
100. --
75.
125.
75.
frei
747
TarifNr.
Bezeichnung der Ware
986
Rohstoffe: -- Kateehu; Kino
987
-- Citronensaft
988
-- Gummi aller Art (Senegal-, Tragantgummi, etc.) ; Agar-Agar
Zollansatz Fr. Rp.
per q.
frei
frei Kirsch-, . . .
frei
-- Harze aller Art, für technischen Gebrauch: feste : -- -- -- Kolophonium
frei
Kopalharz, Bamarharz, Sandarak, Stocklack, Schellack, Mastix, etc. . . .
frei
-- -- weiche : -- -- -- Peche, unverarbeitet, aller Art; Brai sec
frei
992
-- -- -- Terpentin, Galipot, etc
frei
993
-- Schwefel in Stücken, Blöcken, Stangen und Pulver
frei
994
-- Schwefelblüten
frei
995
-- Terpentinöl
frei
996
-- Teer aller Art
frei
997
-- "Weinliefe, trocken
998
-- Weinstein, ungereinigt
frei
999
-- Nicht anderweit genannte Rohstoffe für gewerblichen Gebrauch
frei
Anorganische zubereitete Hülfsstofie und Fabrikate : -- Ätzkali, Ätznatron : fest
--.80
989 990
991
1000
.
frei
748
TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Anorganische zubereitete Hült'sstofie und Fabrikate : -- Ätzk'ali, Ätznatron: 1001
flüssig
('Lauere)
Zollansatz
Fr. Kp.
per q.
1. 50
1002
-- Alaune
--.30
1003
-- Arsenigo Säure; Chlorbaryum, Chlorcalcium, Chlormagnesium, Chlormangan; Magnesia: -- kohlensaure, -- schwefelsaure (Bittersalz) -. .
--. 30
-- Arseosäure; nicht anderweit genannte Antimonverbindungen ; Chlorschwefel ; Grünspan ; Kalk, doppeltschwefligsaurer ; Schwefelarsenik
1. --
-- Baryumsuporöxyd, Bleisuperoxyd. Natriumsuperoxyd
1. --
-- Blei, essia-saures (Bleizucker) : Bleioxyd, salpetersaures
1. --
1007
-- Bleielätte
1.--
1008
--- Borsäure: Phosphorsäure
1.--
1009
-- Brom und Bromsalze ; Jod und Jodsalze
3.
1010
-- Calcmmcarbid
5.--
1011
-- Chlorate, Perchlorate, Persulfate: nicht anderweit genannt
2. --
1012
-- Chlorkalk
1.
1013
-- Chlor, komprimiert, flüssig
1014
-- Kohlensäure, komprimiert, flüssig .
1015
-- Acetylen, komprimiert, flüssig . . . .
1004
1005 1006
--. 50
8.-- 10. --
7-19 TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Anorganische zubereitete Hülfsstofie und Fabrikate :
Zollansatz
Fr. Rp.
per q.
1016
-- Ammoniak, komprimiert, flüssig
3.--
1017
-- Flüssige Gase, nicht anderweit genannt
3.--
1018
-- Chrom, essigsaures; Bisen, holzessigsaures (Eisenbeize) ; Tonerde, essigsaure (Alaunbeize)
1.--
;
-- Kali: -- blausaures gelbes (Ferrocyan' kalium), -- blausaures rotes (Ferricyankalium), -- chromsaures rotes (Kaliumbichromat), -- übermangansaures (Kaliumpermanganat) ; Rhodankalium ; Cyankalium
1.--
1020
-- Kali- u n d Natronsalpeter, rein . . . .
1.--
1021
-- Kalk : -- holzessigsaurer, -- karbolsaurer (Karbolkalk); Baryt, salpetersaurer; Bleioxyd, schwefelsaures (Bleisatz, Bleisulfat); Schwefeleisen; Zinkstaub
--.30
1019
1022
-- Chlorzink, Chlorzinklauge
1.--
1023
-- Natron : ·--· arseniksaures flüssiges, -- doppeltkohlensaures, -- phosphorsaures, -- schwefligsaures, -- doppeltschwefligsaures
1.--
1024
-- Natron borsaures (Borax)
--.50
1025
-- Natron : --· chromsaures (Natriumbichromat), -- blausaures, -- schwefelsaures (Glaubersalz) ; Schwefelnatrium . . . .
--.50
1026
-- Natron, salpetrigsaures (Nitrit) . . . .
1.--
1027
-- Natron : -- essigsaures, --- unterschwefligsaures (Antichlor, Natrium thiosulfatj; Kieselfluornatrium (Fluorsilikat)
1.--
Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. IV.
53
750 Tarif-
Bezeichnung der Ware
Nr.
Zollansatz
Anorganische zubereitete Hülfsstoffe und Fabrikate : 1028
Fr. Rp.
per q,
1.--
-- Natronsalze, nicht anderweit genannt.
-- Phosphor :
1029
gelber
2. --
NB. Die Einfuhr und die Verwendung von gelbem Phosphor sind nur für wissenschaftliche und pharmaceutische, sowie weiterhin für solche der Gesundheit nicht schädliche Zwecke gestattet, für welche eine besondere Bewilligung des Bundesrates erteilt worden ist ').
1030
roter (amorpher)
· .
2.
1031
-- Pottasche
frei
1032
-- Salmiak (Chlorammonium) . . . .
1.--
1033
-- Salmiakgeist (Ammoniak in wässeriger Lösung)
1.--
1034
-- Salpetersäure
1.--
1035
-- Salzsäure
--.30
1036
-- Schwefelsäure; schweflige Säure in wässeriger Lösung
--. 30
1037
--
Schwefelsäurechlorhydrin (Chlorsulfonsäure); rauchende Schwefelsäure (oleum vitrioli fumans)
--. 50
1038
-- Flüssige Säuren, nicht anderweit genannt
1. --
1039
-- Soda, calciniert
frei
1040
-- Soda, kristallisiert
--.50
') Bundesgesetz vom 2. November 1898 betreffend die Fabrikation und den Vertrieb von Zündhölzchen, Art. 5 (A. S. n. F. XVII, 76).
751 Tarif-
Bezeichnung der Ware
Nr.
Zollansatz
Anorganische zubereitete Hülfsstoffe und Fabrikate:
1041
Tonerde, schwefelsaure ; Tonerdehydrat, Tonerdenatron ; Chromchlorid, Chromchlorür (Chlorchrom), Fluorchrom, chromsaures Chromoxyd; Rhodanaluminium .
g
Fr. Rp.
per q.
--.30
1042
--- Unterchlorigsaure Salze
2.--
1043
-- Eisen- und Zinkvitriol
--.30
1044
-- Kupfervitriol und sog. Fungivore .
--.20
1045
-- Wasserglas
1046
-- Wasserstoffsuperoxyd
4.--
1047
-- Zinnsalze
3
1048
-- Anorganische zubereitete Hülfsstoffe zu gewerblichem Gebrauch, nicht anderweit genannt
3.--
Organische zubereitete Hülfsstoffe und Fabrikate : -- Fuselöle, roh und gereinigt, nicht anderweit genannt
6.--
1050
-- Citronensäure ; Weinsteinsäure( Weinsäure)
2.--
1051
-- Essigsäure, roh und gereinigt, mit brenzlichem Geruch; Milchsäure; Holzgeist, ungereinigt; Aceton, Methyläthylketon, Pyridinbasen NB. Reine Essigsäure fällt unter die Nrn. 130/131 des Tarifes.
l
1049
.
--.50
752 TarifNr.
Bezeichnung der Ware
1052
Organische zubereitete Hülfsstoffe und Fabrikate : -- Nelken-, Lavendel-, Spick- und Wachholderöl, ätherisches; Amyläther; Fruchtäther; Kampfer; Thymol
Zollansatz
1054
.
· -- Tannin (Gerbsäure), Gallussäure u. dgl.
1055
-- Gerbstoffextrakte, flüssig und fest .
1056
--· Glycerin, Glycerinlauge
1057
-- Harze, verarbeitete, aller Art (Brauerharz, Schusterpech u. dgl.)
1053
1058
1059
-- Formaldehyd, Aldehyd: denaturiert î
Fr. Kp.
per q.
8.--
2.--
1. --
--.30 1.--
10.--
-- Kali : -- saures weinsteinsaures (gereinigter Weinstein, cremor tartari), -- neutrales weinsaures ; Brechweinstein (Antimonoxalat)
2.
-- Methylalkohol (chemisch reiner Holzgeist) ; Kollodium; organische Brom-, Chlor- und Jodverbindungen ; Phosgen ; sowie analoge, nicht anderweit genannte Produkte
2.-- --.30
1060
-- Schwefelkohlenstoff
1061
-- Oxalsäure, Sauerkleesalz (Kali, oxalsaures)
1. -
1062
-- Schwefeluther (Äthyläther) .
1.--
1063
-- Essigäther
1064
Teerölderivate, wie: Karbolineum(Imprägnieröl) ; Kreosot, Kreosotöl, Kreolin ; etc. .
1.--
Steinkohlenteerderivate und Hülfsstoffe zur Anilinfarbenfabrikation, wie : Benzol, Naphthalin, Anthracen, Karbolsäure, Toluol; Benzoesäure ; etc
1.--
1065
...
10.--
753 TarifNr.
1066
Zollansatz
Bezeichnung der Ware
Anilin; Anilinverbindungen zur Farbenfabrikation, wie : Toluidin, Dimethylanilin, etc.
Fr. Rp.
per q.
1.--
1067
Phthalsäure ; Resorcin
1.--
1068
Salicylsäure
1.--
1069
Benzylchlorid ; Bittermandelöl, künstliches (Nitrobenzol, Mirbanessenz) ; Naphthol und dessen Verbindungen; etc
1.--
1070
Sprit, Spiritus, Weingeist, denaturiert
3.50
1071
Albumin
2.
1072
Kasein; Käselabextrakt
2.--
1073
Buchdruckerwalzenmasse, Hektographenmasse und andere zugerichtete Massen für Vervielfältigungsverfahren
5.--
1074
Kleber (Wienerpapp, Schusterpapp)
7.--
1075
Leim: -- Tischler-, Maler- und Gipserleim .
5.--
1076
-- Gelatine: Fischleim (Hausenblase)
10.--
1077
-- flüssig oder in Pulverform NB. Leim, flüssig oder in Pulverform, in Gefäßen von l kg. Gewicht und darunter, fällt unter die Nummer 1159.
10. --
1078
.
.
.
.
.
Stärke aller Art: -- roh, gegen Nachweis der Verwendung zu industriellen Zwecken : Kartoffel-, Sago-, Tapioka-Mehl ; Kartoffel-, Sago-, Tapioka-Stärke
1.50
754 TarifNr.
1079
Bezeichnung der Ware
Stärke aller Art: -- roh, gegen Nachweis der Verwendung zu industriellen Zwecken : -- -- Reis-, Mais- und Weizenstärke, etc. .
1080 -- roh, zu andern als industriellen Zwecken 1081
Stärke aller Art, verarbeitet und gebrannt (Dextrin, Leiogomm) ; Stärkegummi, etc. .
Zollansatz Fr. Rp.
per q.
3.50 5.-- 5.--
Sprengstoffe und Zündwaren:
1082 -- Kollodiumwolle, Schießbaumwolle .
50.--
1083 -- Dynamit und nicht anderweit genannte 70.--
Sprengstoffe
1084 -- Munition f ü r Handfeuerwaffen . . . . 100.-- 60.-- 1085 -- Spreng- und Zündschnüre 1086 -- Streichkerzchen . . . .
1087 -- Zündhölzer
60.-- 40.--
NB. ad 1086/1087. Die Einfuhr von Streichkerzchen uud Zündhölzchen mit gelbem Phosphor ist verboten1).
1088 -- Feuerwerk und nicht anderweit genannte Zündstoffe und Zündwaren; Zündschwamm
150. --
C. Farbwaren.
Brdfarben : -- unverarbeitet, in Brocken, Blöcken, etc.
1089 1090 -- verarbeitet: gemahlen, geschlemmt, gepulvert, etc., wie: Kreide, Ocker, Schwerspat, etc
frei
--. 30
*) Bundesgesetz vom 2. November 1898 betreffend die Fabrikation und den Vertrieb von Zündhölzchen, Art. 4 (A. S. n. F. XVIJ, 76).
755 TarifNr.
1091
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Fr. Rp.
per q.
Vegetabilische Farben : -- Farbhölzer: in Blöcken . .
frei
1092 -- -- verarbeitet: geschnitten, gemahlen, geraspelt, gepulvert, etc. . .
1093
. .
--- P'arb-Beeren, -Blätter, -Flechten, -Früchte, -Krauter, -Rinden, -Wurzeln,. etc. : -- -- unverarbeitet, unzerkleinert
--.60
frei
1094 -- -- verarbeitet : geschnitten , gemahlen, geraspelt, gepulvert, etc
--.60
1095 -- Blauholzextrakt und nicht anderweit ge1096
nannte Farbstoffextrakte in fester oder flüssiger Form; Garancine
3.--
-- Orlean ; Orseille, präparierte ; Persio (Cudbear) ; Safflor ; Cochenille
4.--
Farbstoffe aus Steinkohlenteer:
1097 -- Alizarin, künstliches 1098 -- Anilin-, Anthracen-, Naphthalinfarben und
--.60
nicht anderweit genannte Teerfarben .
10.--
-- Indigo, natürlicher und künstlicher ; Indigolösung
4.--
1100
Chemische Farben, trocken, in Stücken oder in Pulverform, nicht zubereitet: -- Bleiweiß, Bleigelb
5.--
110J
-- Mennige
3.--
1099
1102
- Pigment- oder Lackfarbstoffe, wie : Karmin-, Géranium-, Scharlach-, Viridinlacke, Zinnoberersatz, etc
20.--
756 TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Chemische Farben, trocken, in Stücken oder in Pulverform, nicht zubereitet:
Fr. Rp.
per q.
1103
-- Ruße, Schwärzen, Beinschwarz, etc. .
.
1.--
1104
-- Zinkweiß, Zinkolith, Lithoponweiß, Perlweiß
2.--
-- Zinnober, echt; Pariserblau; Ultramarin5 Schweinfurtergrün ; Bronzefarben . . .
10.--
-- Chromgelb, Chromgrün; Viktoriagrün; Mineralblau ; Smalte ; nicht anderweit genannte, nicht zubereitete chemische Farben
15.--
1105 1106
Farben aller Art, zubereitet:
1107
-- Bleiweiß, Zinkweiß, Perlweiß . . . .
10.--
1108
-- Buchdruckerschwärze
10.--
-- andere:
1109
-- -- in Gefäßen aller Art von mehr als 10 kg. Gewicht
20.--
in Gefäßen aller Art von 10 kg. Gewicht und darunter
30.--
-- -- Chromoxyd und nicht anderweit genannte Farben i n Wasserteig . . . .
5.--
1112
Kitte
5.--
1113
Firnisse, Lacke und Siccative, auch mit Farbstoffen versetzt; Stando)
1110 lili
1114
35.--
Lein- und Mohnöl, gekocht (Ölfirnis): dünnflüssig
10.--
757 TarifNr.
Zollansatz
Bezeichnung der "Ware
Fr. Rp.
per q.
D. technische Fette, Öle und Wachsarten; Mineral-, Teer- und Harzöle; Seifen.
lilo
Flüssige Fette und Öle aller Art, zu gewerblichem Gebrauch, unverarbeitet: -- Pflanzenöle: -- -- Leinöl
1116
Olivenöl, denaturiert: Mandelöl; Olein
1117
Ricinusöl
1118
-- -- nicht anderweit Fette und Öle
frei 1. -- --.'50
genannte flüssige 1. --
NB. Speiseöle, s. Nr. 72/75; medizinische Öle fallen unter die Nrn. 968 und 981.
1119
1120 1121
-- Tieröle (Klauenöle und aller Art
Trane,
etc.)
--.50
Feste Fette zu gewerblichem Gebrauch, unverarbeitet : -- Pflanzenfette aller Art, wie: Kokosöl, Palmöl, etc -- Tierische Fette aller Art, wie: Knochenfett, etc
Talg,
1122
Pflanzenwachs, nicht anderweit genannt .
1123
Tierwachs : -- Bienenwachs: roh
1124 1125
zubereitet (gebleicht, gefärbt, etc.)
-- anderes aller Art: Walrat
1. -- --. 50
.
1.--
1.50 .
10. -- --.50
758 TarifNr.
1126 1127
Zollansatz
Bezeichnung der Ware
Fr. Rp.
per q.
Mineral-, Teer- und Harzöle : -- Petroleum
1.25
-- Petroleumdestillate aller Art und Petrolsurrogate
1. 25
-- Solvent Naphtha und nicht anderweit genannte Mineral- und Teeröle aller Art .
1. 25
1129
-- Paraffine und Ceresine, rein, unverarbeitet
1. --
1130
-- Vaselin
1. --
1131
-- Harzöle
--.50
1132
Öle, Fette und Wachsarten, verarbeitet: -- Maschinen-und Wagenfette (einschließlich Wagenschmiere) aller Art
5. --
1133
-- Türkischrotöl und andere Sulforicinate .
2.
1134
-- Stearin, Degras
1.
1135
-- Wachsarbeiten : : Wachslichter (Wachsrödel, etc.), Baumkerzchen, sowie alle farbigen oder verzierten Kerzen
35.
-- -- Kerzen aller Art, nicht anderweit genannt
16. --
-- -- andere Wachsarbeiteu aller Art
50. --
1128
1136 1137
1138 1139
.
.
Fettlaugenmehl, sog» Waschpulver und nicht anderweit genannte Waschmittel aller Art : -- in Gefäßen aller Art von 5 kg. Gewicht und darüber -- in Gefäßen aller Art von weniger als 5 kg. Gewicht
20. --
759 TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
1140
Abfälle von Seifensiedereien und von Färbereien; Zinnasche, Zinnoxyd
Fr. Rp.
per q.
frei
1141
Seifen, gewöhnliche, offen in Kisten, Fässern, etc. : in Blöcken, Platten, Stangen, Stollen, etc., ferner in gepreßten oder ungepreßten, geformten oder ungeformten Stücken ; Schmierseife
5.--
Andere Seifen aller Art, wie Toilettenseifen, etc., parfümiert oder nicht parfümiert, in Stücken, ferner in Pulver- oder Teigform ; alle mit Drogen, Chemikalien, etc., versetzten Seifen (sogen, medizinische Seifen)
50.
Wichse aller Art ; Lederappretur, Lederschwärze, Lederöle; Putzpomaden, Putzseifen ; ferner ähnliche, nicht anderweit genannte fette Körper mit Zusatz von Terpentin und dgl
25.
1142
1143
XT. Nicht anderweit genannte Waren.
1144
1145 1146
Quincaillerie- und Galanteriewaren aller Art, nicht anderweit genannt: -- aus Achat, Alabaster, Meerschaum, Bergkristall, Bernstein, Elfenbein, Jett, Lava, Schildpatt, Perlmutter, echt und imitiert; ferner alle mit Seide, Spitzen, künstlichen Blumen u. dgl. ausgestatteten Kurzwaren
200.--
-- andere aller Art; Merceriewaren, nicht anderweit genannt
60.--
Falsche Bijouterie, d. h. Schmuckgegenstände aller Art, welche nicht aus Edelmetall, echten Edelsteinen, Perlen oder Korallen bestehen
300.--
760
TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz Fr. Rp.
per q.
1147
Lampen und fertige Bestandteile von solchen : -- elektrische: -- -- Bogenlampen
1148
-- -- Glühlampen : -- -- -- ohne Fassung
150.--
1149
-- -- -- mit Fassung
100.--
1150
-- Glühstrümpfe, ausgeglüht
150.--
1151
-- andere Lampen aller Art, fertige, sowie fertige Bestandteile von solchen, mit Ausnahme der Glascylinder, Glasschirme, Glaskugeln und Glasfuße, sofern nicht montiert, d. h. nicht mit Messingteilen u. dgl. versehen
20.--
30.--
NB. ad 1151. Als fertige Lampenbestandteile sind bloß solche Gegenstände zu verzollen, welche sich ihrer Beschaffenheit zufolge unzweideutig als Lampenbestandteile qualifizieren. Gegenstände, bezüglich welcher die Möglichkeit besteht, daß sie nicht ausschließlich zur Verfertigung von Lampen dienen, sind nach Material und Beschaffenheit zu verzollen, als Eisenguß-, Zinkwaren, etc., z.B.: Ketten und Kettenglieder aus Metall, Gewichtshülsen, Gegengewichte zur Beschwerung der Büchsen von Zuglampen (auch zu Gewichtuhren, Aufzügen für Blumenvasen, etc., verwendbar) ; nicht montierte Wandarme aus Metall (auch verwendbar als Kleiderhaken, etc.) ; Füße aus Metall, ohne Behälter für Beleuchtungsmaterial (auch verwendbar zu Tafelaufsätzen, Fruchtschalen); etc.
1152
Reiseartikel (Koffer, Taschen, Riemzeug, etc.} aller Art: -- aus Leder 100.--
1153
-- andere
70. --
761 TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz
Fr. Rp.
1154
per q.
Integrierende Bestandteile von Sattlerarbeiten und Reiseartikeln, wie Bügel, Gebisse, Kofferschlösser ; ferner Wagenbeschläge aus unedeln Metallen, wieTürgriffe, Türschlösser, Leisten, Sperrstangenscharniere,Fensterläufer, Ankerbänder, Briden, Hebelmechaniken, etc. 25.--
1155
Blei- und Farbstifte, zusammengesetzt, mit Holz- oder Papierschäftung ; Griffel ; Schreibkreiden
30.
1156
Schiefer, eingerahmt
30.
1157
Tinte aller Art
30.
1158
Siegellack, Flaschenlack, etc
30.
1159
Bureaubedürfnisse, Schreib- und Zeichnungsmaterialien, Malergeräte : nicht anderweit genannt
30.
1160
Spielzeug aller Art
40.
1161
Chirurgische Verbandmittel
50.
1162
Naturalien (Petrefakten, Herbarien u. dgl.) .
4.
1163
Statuen von Metall NB. ad 1163. Als Statuen sind Figuren von mehr als 20 cm. Höhe zu behandeln; Statuetten von und unter 20 cm. Höhe sind je nach Material und Beschaffenheit zu verzollen.
20.
1164
Gegenstände zu wandernden Schaustellungen, wie Panoramen, etc
--. 40
762 TarifNr.
Bezeichnung der Ware
Zollansatz Fr. Rp.
per q.
13. Ausfuhr.
l
2
Alle Waren, mit Ausnahme der hiernach genannten
frei
Eisen, altes, mit Ausnahme von Gußspänen, und Abfälle aller Art der Eisenbearbeitung, nicht verzinnt, nicht verzinkt . . . .
--.40
3
Hadern (Lumpen) ; Makulatur
l
4
Felle und Häute, roh .
1.--
5
Knochen
. .
NB. Die Ausfuhr von Streichkerzchen und Zündhölzchen mit gelbem Phosphor ist verboten (Bundesgesetz vom 2. November 1898 betreifend die Fabrikation und den Vertrieb von Zündhölzchen, Art. 4, A. S. n. F. XVII, 76).
2.--
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bundesgesetz betreffend den schweizerischen Zolltarif. (Vom 10. Oktober 1902.)
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1902
Année Anno Band
4
Volume Volume Heft
43
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
22.10.1902
Date Data Seite
653-762
Page Pagina Ref. No
10 020 276
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