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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

Lieferung von Schuhen, Schäften und Schnürriemen.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über die Lieferung von nachfolgend verzeichneten Schuhen, Schäften und Schnürriemen : 15,000 Paar Militärschuhe aus Kalbleder, nach Muster und Vorschrift.

Endtermin für die Angebote: 20. März 1902.

8000 Paar fertige Schäfte aus Kalbleder für Militärschuhe, nach Muster und Vorschriften, Naturfarbe.

Endtermin für die Angebote : 20. März 1902.

Diese Schäfte werden zur teilweisen Anfertigung obgenannter Schuhe au die Lieferanten abgegeben.

15,000 Paar Schnürriemen (Lacets) aus Fischleder, imitiert, mit Drahtspitze, nach Muster.

Endtermin für die Angebote: 20. März 1902.

Offerten der Bewerber sind der unterzeichneten Verwaltung einzureichen.

Letztere giebt hierzu die nötigen Formulare und Vorschriften ab. Die Normalien werden auf Verlangen zur Einsicht abgegeben.

Offerten der Sektionen des schweizerischen Schuhmachermeistervereins sollen kollektiv durch dessen Centralkomitee eingegeben werden. Letzteres wird auf Verlangen jede weitere Auskunft erteilen, sei es für den Bezug von Schäften oder die Lieferung selbst betreffend.

Die Verwaltung wird denjenigen Lieferanten von Schäften und fertigen Schuhen den Vorzug geben, welche sich verpflichten, inländisches Leder su verarbeiten.

Muster können von der unterzeichneten Verwaltung zur Einsicht bezogen werden. An die Submittenten werden Schnittmuster aus Karton zum Selbstkostenpreis und die Vorschriften über die Konfektion gratis abgegeben.

Bern, den 17. Februar 1902.

Eidg. Kriegsmaterialverwaltung, Technische Abteilung.

949

Ausschreibung von Bauarbeiten.

FUr den Umbau des Werkstattgebäudes und die Erstellung eines Gliihhauses bei der eidg. Laborierwerkstätte im Schach en wald bei Altdorf werden die Erd-, Maurer-, Steinhauer-, Zimmer-, Ziegel- und Holzcementbedachungs-, Schreiner-, Schlosser- und Glaserarbeiten, sowie die Lieferung der eisernen Dachbinder und die Erstellung des Dampfkamines hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidg. Baubureau in Zürich IV, Clausiusstraße 6, und am 6. März auch im Bureau der eidg.

Laborierwerkstätte in Altdorf, wo ein Beamter der unterzeichneten Verwaltung nähere Auskunft erteilen wird, zur Einsicht aufgelegt.

Ubernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Arbeiten in Altdorf" bis und mit dem 12. März nächsthin franko einxirfeichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 27. Februar 1902.

Über die Erstellung einer Niederdruckdampfheizung für das neue PostgebSude in Chur wird hiermit Konkurrenz eröffnet. Pläne und Bedingungen können bei der unterzeichneten Verwaltung erhoben werden.

Ubernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Heizung Postgebäude Chur" bis und mit dem 16. März nächsthin franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den I.Februar 1902.

Stellen-Ausschreibungen.

Departement des Innern.

Eidg. polytechnische Schule.

Assistent für den Unterricht in Eisenbahnbau Vakante Stelle: und Betrieb an der Ingenieurschule.

Hochschulbildung und einige Praxis als InErfordernisse : genieur.

Kenntnis der deutschen und französischen Sprache.

Festsetzung derselben bleibt besonderem AbBesoldung : kommen vorbehalten.

Anmeldungstermin : J5. März 1902.

Präsidenten des Schweiz. Schulrates, PolyAnmeldung an: technikum, Zürich.

Nähere Auskunft erteilt die Anmeldestelle.

Bemerkungen :

950

Schweizerische LandesbibliotheJe..

Vakante Stelle: Erfordernisse :

Assistent.

Beherrschung der deutschen und französischen Sprache. Gründliche litterarische Bildung.

. Fr. 3000 bis 4000.

Besoldung : Anmeldungstermin : 15. März 1902.

Eidg. Departement des Innern.

Anmeldung an: Bemerkungen: Bewerber, die bereits im Bibliothekfache gearbeitet haben, erhalten, bei sonst gleichen Verhältnissen, den Vorzug.

Schweizerische Bundesbahnen.

Kreisdireldion III Zürich.

Vakante Stelle: Besoldung: Vakante Stelle: Besoldung: Erfordernisse:

Direktionssekretär.

Fr. 4800 bis 7000.

Stellvertreter des Vorstandes des Rechtsbureaus.

Fr. 3500 bis 5000.

Länger dauernde Beschäftigung in den betreffenden Zweigen des Eisenbahndienstes.

Anmeldungstermin : 15. März 1902.

Anmeldung schriftlich an die Kreisdirektion IEI der schweizerischen Bundesbahnen in Zürich.

Diensteintritt: 1. Mai 1902.

Bemerkung: Beide Stellen sind provisorisch besetzt.

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und f r a n kiert einzureichen sind, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein ; ferner wird vpn ihnen gefordert, daß sie ihren Namen und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das Geburtsjahr deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

951 1. Kreispostdirektor in Zürich. Anmeldung bis zum 18. März 1902 bei der schweizerischen Oberpostdirektion in Bern.

2. Briefträger in Mont s. Lausanne. Anmeldung bis zum 18! März 1902 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3. Postcommis in Bern.

j Anme]dung bis zum 18. Maïz 4. Briefträger in Bern.

> 1902 bei der Kreispostdirektion 5. Briefträger in Bönigen (Bern).

J in Bern6. Briefträger in Biel. Anmeldung bis zum 18. März 1902 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

7. Postcommis in Zürich. Anmeldung bis zum 18. März 1902 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

8. Zwei Briefträger in Bühler \ (Appenzell A.-Rh.)

Anmeldung bis zum 18. März > 1902 bei der Kreispostdirektion 9. Briefträger m Mogeisberg jn gt Gallen.

(St. Gallen).

J 10. Telegraphist in Ulrichen (Wallis). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. März 1902 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

11. Telegraphist und Telephonist in Pontresina. Jahresgehalt Fr. 300 nebst Depeschenprovision und Telephonentschädigung. Anmeldung bis zum 18. März 1902 bei der Telegrapheainspektion in Chur.

1. Postablagehalter, Briefträger und Bote in Châtelard bei Romont. Anmeldung bis zum 11. März 1902 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2. Postcommis in Interlaken.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

l Anmeldung bis zum 11. März V 1902 bei der Kreispostdirektion Postcommis in Spiez.

J -m Bern.

Postcommis in Laufen (Bern). Anmeldung bis zum 11. März 1902 bei der Kreispostdirektion in Basel.

Packer beim Postbureau Winterthur. Anmeldung bis zum 11. März 1902 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

Postcommis in Samaden. Anmeldung bis zum 11. März 1902 bei der Kreispostdirektion in Chur.

Zwei Telegraphisten in Bern. - Anmeldung bis zum 11. März 1902 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

Telephongehülfe H. Klasse in Vevey. Anmeldung bis zum 11. März 1902 beim Telephonchef in Vevey.

Erbenaufruf.

Mit Bewilligung des Kantonsgerichtes Zug und auf Verlangen des tit.

Einwohnerrates von Baar werden, gestutzt auf § 287 des zug. Erbrechtes, alle diejenigen, welche auf den Nachlaß der sub 16. März 1898 in Baar verstorbenen Fabrikarbeiterin Jgfr. M a r i a F r a n z sei., (geb. den 25. März 1846, in Schwendi, Schüpfheim), eheliche Tochter des Sattlers Franz Anton sei. und der Barbara, geb. Schmid sel, letztere wohnhaft gewesen in Schüpfheim, Erbanmeldungen geltend machen zu können glauben, und namens der allfällig abwesenden und bevormundeten Erben die betreffenden tit.

Waisenämter, oder auch solche, die das Recht zu diesem Aufrufe bestreiten, gerichtlich aufgefordert, ihre allfälligen Ein- und Ansprachen unter Beilegung amtlicher Verwandtschaftsausweise bis und mit Samstag den 30. August 1902 der Gerichtskanzlei Zug schriftlich und mit Stempel versehen einzureichen, ansonst nach Ablauf dieser Frist keine weitern Erbanmeldungen mehr berücksichtigt würden und Nichtangemeldete von der Erbschaft ausgeschlossen bleiben.

Z u g , den 26. Februar 1902.

A u f t r a g s des Kantonsgerichtes: C. Stadier, Gerichtsschreiber.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und DampfscMffunternelimungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

JV« 10.

Bern, den 5. Mars 1902.

I, Allgemeines.

10

152. ( /o2) Umrechnung der deutschen Mark- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Generaldirektion der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen ist das Wertverhältnis der deutschen Markwährung zur Frankenwährung vom 1. März 1902 an wie folgt festgesetzt worden: Für die deutsch-schweizerischen Grenzstationen, für Petershausen, für die auf Schweizergebiet gelegenen badischen Stationen, sowie für den gesamten badisch-schweizerischen Güterverkehr : l Franken = 80,8 Pfennig, l Mark.

= 1,2376 Franken.

Für allen übrigen Güterverkehr der großherzoglich badischen Bahnen : l Franken = 81,4 Pfennig, l Mark = 122,85 Centimes.

II. Eeglemente und Tarifvorschriften.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

153. C10/o2J Deutscher Eisenbahn - Personen- und Gepäcktarif, Teil L Nachtrag II.

Am 1. April 1902 wird ein Nachtrag II zu dem deutschen EisenbahnPersonen- und Gepäcktarif, Teil I, vom 1. Januar 1900, eingeführt.

81

Der Nachtrag zum Teil I enthält unter anderm Änderungen und Ergänzungen zum Tarif für die Überführung von Sonderzügen, Personen-, Kranken- und Gepäckwagen über Verbindungsbahnen. Hierdurch werden neben einzelnen Erhöhungen durchweg Vergünstigungen und Ermäßigungen herbeigeführt. Die in den Tarif aufgenommenen zusätzlichen Bestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß der Vorschrift unter I (3) der Verkehrsordnung genehmigt worden.

Karlsruhe, den 20. Februar 1902.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbalmeu.

Strassbwg, den 21. Februar 1902.

Generaldirektiou der Eisenbahnen in Elsass-Lothringeu.

164.

('"/»a) Teil I, Abteilung B, des deutsche?! Eisenbahngütertarifes.

Neuausgabe.

Teil I, Abteilung A, des deutschen Eisenbahngütertarifes und Teil I des Tiertarif es.

Nachträge II.

Am 1. April 1902 werden 1. ein neuer deutscher Eisenbahngütertarif, Teil I, Abteilung B, unter Aufhebung des deutschen Eisenbahngütertarifs, Teil I, Abteilung B, vom 1. April 1901, 2. je eia Nachtrag II zum Tiertarif, Teil I, und Gütertarif, Teil I, Abteilung A, vom 1. Januar 1900, eingeführt.

Der neue Gütertarif, Teil I, Abteilung B, und die Nachträge zu den übrigen Teilen I enthalten Änderungen und Ergänzungen der Zusatzbestinimungen und der Anlage B zur Verkehrsordnung, der allgemeinen Tarifvorschriften für den Tier- und Güterverkehr, der Güterklassifikation und des Nebengebührentarifs. Hierdurch werden neben einzelnen Erhöhungen durchweg Vergünstigungen und Ermäßigungen herbeigeführt. Die in die Tarife aufgenommenen zusätzlichen Bestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß der Vorschrift unter I (3) der Verkehrsordnung genehmigt worden.

Karlsruhe, den 20. Februar 1902.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Sirassburg, den 21. Februar 1902.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothriugen.

82

III, Personen- und Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

155.

(10/oa) Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und Gütern im internen Verkehr der Sonnenbergbahn (Drahtseilbahn Kriens- Sonnenberg).

Mit dem Zeitpunkt der Eröffnung des Betriebes unserer Bahn tritt der obgenannte Tarif in Kraft und kann bei unserer Betriebsleitung bezogen werden.

Luzern, den 4. März 1902.

Verwaltungsrat der Sonnenbergbahn.

156.

(10/<>2) filterner Tarif der Drahtseilbahn Biel-Lenbringen, vom 19. Januar 1898. Nachtrag II.

Mit 1. Mai 1902 tritt ein Nachtrag II zu unserm Betriebsreglement, enthaltend neue Abonnemente und einen Tarif für den Transport von Schulen, in Kraft.

Leubringen, den 26. Februar 1902.

Yerwaltungsrat der Drahtseilbahn Biel-Leubringen.

B. Verkehr mit dem Auslande.

157. ( /oä) Verzeichnis der zusammenstellbaren Fahrscheine des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltnngen, vom 1. Juni 1901.

Kündigung.

10

Das obgenannte Verzeichnis tritt mit 31. Mai 1902 außer Kraft. Über dessen Ersatz wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen. · Bern, den 28. Februar 1902.

Namens der beteiligten Verwaltwngen : (Jeneraldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

158.

(10/oa) Tarif für den deutsch-schweizerischen BundreiseverJcehr, vom 1. Mai 1898. Kündigung des Zusatsscheines für die Wengernalp-Bahn.

Der im Anhang zum obgenannten Tarif vorgesehene Zusatzschein für die Wengernalpbahn, welcher den Inhaber zur Lösung eines ermäßigten Billets für die Strecke Lauterbrunnen -Wengernalp - Grindelwald oder umgekehrt berechtigt hat, wird hiermit auf den Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Betriebes auf der genannten Bahn gekündigt.

Bern, den 24. Februar 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

83

159. C10/03) Tarif für den Bundreiseverkehr auf dem Bodensee und Rhein, vom 1. Juli 1895. Neuansgabe.

Unter Bezugnahme auf die Publikation uoter Nr. 927/1901 dieses Organs bringen wir zur Kenntnis, daß der obgenannte Tarif auf 1. April 1902 durcb eine Neuausgabe ersetzt wird.

Bern, den 25. Februar 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

160. (10/<>2) Tarif für die Beförderung von Reisegepäck, Expressgut etc. Waldshnt -- Schweig via Koblenz, vom 1. Juni 1900.

Aendernng.

Die Ziffer 10 der besondern Bestimmungen im obgenannten Tarif wird mit sofortiger Gültigkeit auf folgenden Wortlaut abgeändert: ,,Hunde in Kisten oder Verschlagen oder ähnlichen Behältern werden nur mit Personenzügen über die im gegenwärtigen Tarif angegebenen Wege befördert und zur Gepäcktaxe nach dem Gewicht -- Mindestgewicht 20 kg. -- berechnet. Die Abfertigung kann mittelst Gepäckscheines bei Sendungen ohne Begleitung nach den für Expreßgut geltenden Vorschriften oder auch als Eilgut stattfinden.« Bern, den 4. März 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

IV, Güterverkehr.

161.

A. Schweizerischer Verkehr.

(. /o2) Gütertarif SOB -- Ue B B.

10

Am 15. März 1902 tritt obgenannter Tarif in Kraft.

Wädenswü, den 4. März 1902.

Direktionskommission ' der Schweiz. Südostbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

162. ( /o2) Teil II, Heft 3, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Januar 1900. Ergänzung.

10

Mit Gültigkeit vom 20. März 1902 an treten nachstehende direkte Frachtsätze in Kraft: Eilgut Stückgut Specialtarif für Stückgut Nürnberg Centrdlbahnhof 1 2 a 6 nach und von

Taxen in Centimes für 100 kg.

Mönchenstein 1065 534 532 472 470 Bern, den 4. März 1902.

Namens der beteiligten Verwaltimgen: Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

84

163.

(10/os) Teil II, Heft 10, der norddeutsch - schweizerischen Gütertarife, vom 15: Februar 1899.

Aufnahme von Friedenthal-Giesmannsdorf.

Mit Gültigkeit vom 20. März 1902 an wird die Station FriedenthalGiesmannsdorf des Eisenbahndirektionsbezirkes Eresiati in den Ausnahmetarif für Sprit und Spiritus, Teil II, Heft 10, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife einbezogen. Die Taxen berechnen sich durch Anstoß von 4 Centimes an die für Münsterberg in Schlesien bestehenden Sätze.

Bern, den 28. Februar 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

164.

(10/o2) Teil II, Heft l, der sächsisch-schweiserischen Gütertarife, vom 1. August 1899.

Teilweise Kündigung.

Auf 1. Juni 1902 treten im obgeriannten Tarifheft eine Anzahl Taxerhöhungen und Verkehrsbeschränkungen ein. Soweit dies der Fall ist, werden die bezüglichen jetzigen Frachtsätze auf den obgenannten Termin gekündigt.

Der die neuen Taxen etc. enthaltende Nachtrag III zu obigem Gütertarif wird seiner Zeit besonders publiziert werden.

Bern, den 24. Februar 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

165.

(10/o2) Teil II, Heft 2 b, der belgisch-Baseler Gütertarife (Verkehr mit belgischen Binnenstationen), vom 1. September 1901.

Berichtigungen.

In dem obgenannten Tarif heft sind folgende Berichtigungen von Druckfehlern vorgenommen worden: Frachtsätze der allgemeinen Stückgutklasse Unrichtig Richtig Seite 7 bei Station Gouvy 31. 10 51. 10 ,, 9 ,, ,, Vielsalm 42. -- 52. -- ,, H ,, ,, 43. 38 53. 38 Bern, den 25. Februar 1902.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

85

C. Transitverkehr.

Rückvergütungen.

166.

10

( /o23 Rückvergütung auf Transporten von Petroleum Buchs transit (Dziedits) -- Chiasso transit (Moma und Mailand).

Auf Petroleumtransporten in Wagenladungen von mindestens 10 000 kg.

von Dzieditz nach Mailand und Monza via Buchs-Gotthard, welche vom 5. März 1902 an die Station Buchs transitieren und von da direkt nach einer der beiden italienischen Stationen abgefertigt werden, werden von den beteiligten schweizerischen Bahnen die sich via Peri ergebenden Frachten eingehalten, mit dem Vorbehalt, daß für die Strecke Buchs -- Chiasso eine Minimaltaxe von 122 Cts. pro 100 kg. gewahrt bleibt.

Die Kückerstattung erfolgt allmonatlich gegen Vorlage der Originalfrachtbriefe.

Luzern, den 4. März 1902.

Direktion der Gotthardhahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

167. (10/°23 Eisansnahmetarif.

Aendernng.

Unsere Bekanntmachung vom 30. Januar 1902 wird dahin geändert, daß für den vom 1. Februar bis Ende 1902 gültigen Ausnahmetarif für Eis in Wagenladungen von mindestens 10 t. oder bei Frachtzahlung für dieses Gewicht zu den Frachtsätzen des Ausnahmetarifs für Wegebaumaterialien die Bestimmungen dieses Tarifs über die Frachtberechnung nach dem Ladegewicht der gestellten Wagen keine Anwendung finden.

Sirassburg, den 25. Februar 1902.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

168. C'%2) Aasnahmetarif für Eis im norddeutsch - hessischsüdwestdentschen Verkehr.

Mit sofortiger Gültigkeit und bis einschließlich 31. Dezember 1902 wird für die Beförderung von Eis in Wagenladungen von mindestens 10 t.

oder bei Frachtzahlung für dieses Gewicht ein Ausnahmetarif eingeführt.

Die Frachtberechnung erfolgt auf Grund der Entfernungen zu den auf Seite 51 des Teiles II des rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Verbandsgütertarifs für den Ausuahmetarif Nr. 5 (Wegebaustoffe) vorgesehenen Frachtsätzen.

Karlsruhe, den 24. Februar 1902.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

86

169. 0%2) Hefte 3 und 4 der ost-mittel-südwestdeutschen Gütertarife. Ergänzung.

Mit Wirkung vom 1. März 1902 wird die Station Friedland N.-Schl.

des Eisenbahndirektionsbezirks Breslau in den Ausnahmetarif Nr. 20 für Garne und Baumwollgewebe der Hefte 3 und 4 des ost-mittel-südwestdeutschen Verbands mit den für Dittersbach vorgesehenen Frachtsätzen einbezogen.

Karlsruhe, den 23. Februar 1902.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

170. (10/oa) Gütertarif für den süddeutschen Donau-Umschlagsverkehr über Passau etc. Nachtrag III.

Mit Gültigkeit vom 1. März 1902 kommt der Nachtrag III 'zum Gütertarif für den süddeutschen Donau-Umschlagsverkehr über Passau, Regensburg und Deggendorf Donaulände transit zur Einführung. Derselbe enthält Ergänzungen und Berichtigungen, welche gegenüber den seitherigen Frachtsätzen teilweise Ermäßigungen, teilweise aber auch Erhöhungen in sich schließen.

Nach Erscheinen des Nachtrags III erteilen die Verbandsstationen und das Gütertarif bureau nähere Auskunft.

Karlsruhe, den 16. Januar 1902.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

171. (10/o2) Badisch-wtirttemb ergischer Gütertarif.

Nachtrag L

Mit Gültigkeit vom 1. März 1902 ist zum badisch-württembergischen Gütertarif, vom 1. Oktober 1901, der Nachtrag I erschienen. Durch denselben wird u. a. die Station Hölzlebruck, sowie eine Anzahl weiterer württembergischer Stationen in den Tarif einbezogen.

Die in den Nachtrag aufgenommenen Zusatzbestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß den Vorschriften unter 1 3 genehmigt worden.

Karlsruhe, den 25. Februar 1902.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

87

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 28. Februar 1902 : 88. Reduktion des Rabattes für Gesellschafts- und Schulfahrten auf der Eisenbahn Montreux-Les Avants und Beschränkung der Gültigkeit der Gesellschaftstaxen auf konstituierte Gesellschaften, auf Vereine etc., mit Vorbehalt.

89. Ausnahmetarif für die beschleunigte Beförderung von Lebensmitteln in vollen Wagenladungen aus Italien nach Belgien und den Niederlanden via Gotthard und Brenner.

90. Ausnahmetarif für die beschleunigte Beförderung von Lebensmitteln in vollen Wagenladungen aus Italien nach England via Gotthard, Brenner und Mont Cenis.

91. Interner Gütertarif der Erlenbach-Zweisimmen-Bahn, mit Vorbehalt.

Genehmigt am 1. März 1902: 92. Erhöhung der Gültigkeitsdauer der Retourbillete im deutsch-italienischen Verkehr via Gotthard auf 45 Tage, mit Vorbehalt.

Genehmigt am 4. März 1902: 93. Einhaltung im Rückvergütungsweg der sich über die Brennerroute ergebenden Gesamtfrachten für Transporte von Petroleum ab Dzieditz nach Mailand und Monza bei Leitung über Buchs-Gotthard.

94. Ausnahmetarif für die beschleunigte Beförderung von Lebensrnitteln in vollen Wagenladungen aus Italien nach Deutschland.

95. Ausnahmetaxen für den Transport von chlorsaurem Kali in Wagenladungen ab Genf transit (Le Fayet-St. Gervais) nach Furth i/W. und Simbach.

96. Gütertarif für den Verkehr S 0 B -- U B B, mit Vorbehalt.

97. Änderung der Ziffer 10 der besonderen Bestimmungen betreffend den Transport von Hunden im Gepäcktarif für den Verkehr Waldshut -- Schweiz via Koblenz.

98. Aufnahme von Taxen für Eilgut und Stückgut in gewöhnlicher Fracht für die Relation Nürnberg Centralbahnhof. -- Mönchenstein in den Teil II, Heft 3, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife.

99. Bereinigter Entwurf zum internen Personen-, Gepäck- und Gütertarif der Sonnenbergbahn, mit Vorbehalten.

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10

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---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.03.1902

Date Data Seite

948-952

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10 019 978

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