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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend das Nachtragsbudget der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1902.

(Vom 7. April 1902.)

Tit.

Der Voranschlag der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1902, welchem Sie durch Beschluß vom 16./19. Dezember 1901 die Genehmigung erteilten, befaßte sich nur mit dem Netze der ehemaligen Centralbahn, da zur Zeit, als der Voranschlag aufgestellt wurde, die Ratifikation des Vertrages betreffend den Ankauf der Nordostbahn noch ausstand. Da dieselbe inzwischen erfolgt und das Netz der Nordostbahn mit dem 1. Januar dieses Jahres von der Bundesbahnverwaltung in Betrieb genommen worden ist, mußte ein Nachtragsbudget aufgestellt werden, welches uns vom Verwaltungsrat mittelst Berichtes vom 22. März abhin zu Ihren Händen vorgelegt wurde.

Die Frage, wie das Genehmigungsrecht der Bundesversammlung ausgeübt werden solle, wird zur Zeit noch vom Eisenbahndepartement untersucht ; einen Vorschlag werden wir Ihnen voraussichtlich erst für die Junisession unterbreiten können. Wir enthalten uns daher, wie wir es mit Bezug auf den Voranschlag für das Jahr 1902 gethan haben, auch diesmal, auf Einzelheiten einzutreten und beantragen Ihnen, dem Nachtragsbudget die Genehmigung zu erteilen.

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Zu einer Stelle im Berichte des Verwaltungsrates müssen wir immerhin eine Korrektur anbringen. Wenn nämlich zu Position 27 des Nachtragsbaubudgets (vergi. Seite 40 hiernach) gesagt wird, für den Umbau der linksufrigen Zürichseebahn bestehe ein von den B e h ö r d e n g e n e h m i g t e s Projekt, so trifft dies nur insofern zu, als der Bundesrat zu diesem Umbau mit Beschluß vom 2. März 1900 g r u n d s ä t z l i c h Stellung genommen hat. Das auf Grund dieses Beschlusses von der Direktion der Nordostbahn ausgearbeitete P r o j e k t konnte aber noch nicht genehmigt werden, da die Vernehmlassung der Regierung des Kantons Zürich immer noch aussteht. Erst nach Eingang dieser Vernehmlassung wird es uns möglich sein, die Angelegenheit weiter zu behandeln und eventuell ein neues Projekt der General·direktion in Betracht zu ziehen.

Wir benutzten auch diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 7. April 1902.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Zemp.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend das Nachtragsbudget der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1902. (Vom 7. April 1902.)

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Jahr

1902

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09.04.1902

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778-779

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