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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

Schweizerische Postverwaltung.

Ausschreibung.

Die schweizerische Postverwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über Lieferung von 7000 fertigen Postblusen aus roher, genäßter Leinwand, lieferbar Mitte April 1903.

Muster können beim Materialbureau (Abteilung Bekleidungswesen) der Oberpostdirektion in Bern eingesehen oder bezogen werden.

Offerten ausländischer Fabrikanten oder Lieferanten können nicht berücksichtigt werden.

Die Postverwaltung behält sich vor, die Lieferung geteilt oder ungeteilt zu übertragen.

Die Preise verstehen sich franko nächste Eisenbahnstation.

Die Offerten müssen frankiert, verschlossen und mit der Aufschrift ,,Eingabe für Postblusen" versehen bis zum 30. September 1902, abends, in den Händen der Oberpostdirektion sein.

B e r n , den 2. September 1902.

Schweiz. Oberpostdirektion.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die Lieferung der Fenster mit Verglasung und der Holzrollladen für die Offizierskaserne in Thun wird hiermit Konkurrenz eröffnet.

Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidg. Baubureau in Thun zur Einsicht aufgelegt, wo auch die aufgestellten Muster eingesehen werden können.

312 Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Offizierskaserne in Thun" bis und mit dem 24. September nächsthin franko einzureichen au die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 9. September 1902.

Die Spengler- und Holzcementbedachungsarbeiten für die Druckerei- und PhotographieflUgel des eidg. Landestopographiegebäudes in Bern werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 105) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten .sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Landestopographiegebäude" bis und mit dem 23. September nächsthin franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 9. September 1902.

Die Zimmerarbeiten für das neue Postgebäude In Bern werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Vorausmaß und Bedingungen sind vom 11. bis 17. September nächsthin jeweilen von 9 bis 12 und von 2 bis 4'/2 Uhr im Bureau der bauleitenden Architekten, Herren Jost & Baumgart, Sonnenbergstraße Nr. l in Bern zur Einsicht aufgelegt.

Die Offerten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Postgebäude in Bern" bis und mit dem 19. September der unterzeichneten Direktion franko einzureichen.

B e r n , den 9. September 1902.

Direktion der eidg. Bauten.

Stellen-Ausschreibungen.

Departement des Innern.

Eidgenössisches Polytechnikum in Zürich.

Vakante Stelle:

Assistent für den Unterricht in Wasserbau und Fundationen an der Ingenieurschule.

313 Erfordernisse : Besoldung : Anmeldungstermin: Anmeldung an: Bemerkung:

Hochschulbildung und .einige Praxis als Ingenieur. Kenntnis der deutschen und französischen Sprache.

Festsetzung bleibt besonderem Abkommen vorbehalten.

Ende September 1902..

Präsidenten des Schweiz. Schulrates, Polytechnikum, Zürich.

Nähere Auskunft erteilt die Anmeldestelle.

Militärdepartemeut.

Adjunkt im Kavallerie-Remontendepot.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Offizier der schweizerischen Armee.

Besoldung : Fr. 3500 bis 5000.

Anmeldungstermin: Bis spätestens 15. September 1902.

Anmeldung an: Militärdepartement.

Bemerkungen : Das Minimum der Stelle beträgt vom 1. April 1903 an Fr. 4000.

Vakante Stelle : Erfordernisse: Besoldung: Anmeldungstermin : Anmeldung an: Bemerkungen :

Heizer im Fort Bäzberg.

Unteroffizier oder Soldat der schweizerischen Armee und entsprechende Berufsbildung.

Bis auf Fr. 2500.

15. September 1902.

Militärdepartement.

Amtsantritt sofort nach der Wahl.

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Vakante Stelle:

:

.

Kanzlist II. Klasse der I.Abteilung der Oberzolldirektion.

.

314 Erfordernisse :

Schöne Schrift, Kenntnis der deutschen und französischen Sprache, ordentliche allgemeine Bildung.

Fr. 2000 bis 3500.

Besoldung : Anmeldungstermin : 20. September i 902.

Anmeldung an: Schweiz. Oberzolldirektion.

Bewerber, welche sich über Kenntnisse im Bemerkungen: schweizerischen Zollwesen ausweisen, kommen in erster Linie in Berücksichtigung; außerhalb der Zollverwaltung Stehende haben nebst den Ausweisen über Schulbildung und bisherige Tätigkeit ein Arztund ein Leumundszeugnis beizubringen.

Handels-, Industrie- and Laudwirtschaftsdepartement.

Abteilung Landwirtschaft.

Vakante Stelle: Erfordernisse: Besoldung : Anmeldungstermin : Anmeldung an: Bemerkungen :

·.

Grenztierarzt beim Zollamt Rheinau.

Schweiz, tierärztliches Patent.

Fr. 400 jährlich.

20. September 1902.

Land wirtschaftsd epartement.

Das Zollamt Rheinau ist für die Vieh- und Fleischeinfuhr geöffnet wie folgt: Jeden Montag und, wenn auf diesen Tag ein Feiertag fällt, jeweilen Dienstags von 9 bis 11 Uhr vormittags.

Schweizerische Bundesbahnen.

Vakante Stelle: Besoldung: Erfordernisse : .

GeneralcKrektion.

Vorstand der Ausgabenkontrolle.

Fr. 6000 bis 9000.

Länger dauernde Beschäftigung in dem betreffenden Zweige der Eisenbahn Verwaltung.

Anmeldungstermin: 15. September 1902.

315 Anmeldung schriftlich an die Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen in Bern.

Diensteintritt: 1. Oktober 1902.

Vakante Stelle:

Bureaugehülfe III. Klasse bei der Verwaltung der Pensions-, Hülfs- und Krankenkassen.

Besoldung :

Fr. 1500 bis 2400.

Erfordernisse:

Gewandtheit im Zahlenrechnen. Kenntnis der allgemeinen Organisation einer Eisenbahnverwaltung.

Anmeldungstermin: 13. September 1902.

Anmeldung schriftlich an die Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen in Bern.

Diensteintritt: 1. Oktober 1902.

Post-, Telegraphen- and Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und f r a n k i e r t einzureichen sind, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein ; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das Geburtsjahr deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1. Postcommis in Basel. Anmeldung der Kreispostdirektion in Basel.

2. Postcommis in Winterthur.

3. Briefträger und Bureaudiener in Wald (Zürich).

bis zum 23. September 1902 bei l Anmeldung bis zum 23. Sept.

\m TM% b.<\der Kreispostdirektion J Zürich.

1. Bureaudiener, Briefträger und Packer in Estavayer-le-Lac. Anmeldung bis zum 16. September 1902 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2. Briefträgerchefgehülfe in Bern. Anmeldung bis zum 16. September 1902 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3. Postcommis in Neuenburg. Anmeldung bis zum 16. September 1902 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

316 4. Postcommis in Zürich. Anmeldung bis zum 16. September 1902 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

5. Briefträger in Locamo. Anmeldung bis zum 16. September 1902 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

6. Gehülfe II. Kl. auf dem Kontrollbureau der Telegraphendirektion.

Anmeldung bis zum 16. September 1902 bei der Telegraphendirektion in Bern.

7. Telegraphist und Telephonist in Speicher. Jahresgehalt Fr. 240 nebst Depeschenprovision und Telephonentschädigung. Anmeldung bis zum 16. September 1902 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

Handbuch für die Zivilstandsbeamten.

Von der deutschen Ausgabe des im Jahre 1881 erschienenen ,,Handbuches für die schweizerischen Zivilstandsbeamten" ist ein unveränderter Neudruck notwendig geworden. Broschierte Exemplare dieses Neudruckes sind zu Fr. 4 zu beziehen durch das

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

B e r n , im Juni 1901.

NB. Exemplare der französischen Ausgabe des ,,Handbuches" sind, wie bisher, bei der Buchdruckerei Stampili & Cie. in Bern broschiert zu Fr. 4 und solid gebunden zu Fr. 5 erhältlich.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiffunternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

JVs 37.

Bern, den 10. September 1902.

II. Eeglemente und Tarifvorschriften, B. Verkehr mit dem Auslande.

-603. <87/w3 3-eH f , Abteilung £, der österrfichisch-angarischschweizerischen Gütertarife, vom 1. Januar 1900. Anhang.

Am 1. Oktober 1902 tritt zum obgenannten Tarif ein Anhang in Kraft.

Derselbe enthält ein Verzeichnis der Artikel, für welche Ausnahmetarife bestehen.

Bern, den 8. September 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

III, Personen- nnd Gepäokverkehii A. Schweizerischer Verkehr.

694. ("/os) Personentarif T S B, S E B, Thnner- und Brienzersee, Brienz-Rothorn-Bahn, W AB, Lanterbrnnnen-MurrenBahn, Beatenberg nnd Oiessbach (Hotel) -- Schweiz, vom 1. September 1899.

Nachtrag IV.

Am Tage der Betriebseröffnung der Erlenbach-Zweisimmen-Bahn tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag IV in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen.

Bern, den 5. September 1902.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

307

IV, Güterverkehr, 6. Verkehr mit dem Auslande.

595.

(87/o2) Teil II, Heft 2, der österreichisch-nngarisch-schweizerischen Giltertarife.

Mit 1. Oktober 1902 tritt für die Beförderung von Gütern im Verkehr zwischen ungarischen Stationen einerseits und Stationen der schweizerischen Bundesbahnen, der Sihltalbahn, der Emmentalbahn und der Thunerseebahn anderseits ein neuer Tarif, Teil II, Heft 2, der österreichisch-ungarischschweizerischen Yerbandsgütertarife, in Kraft.

Durch diesen Tarif werden aufgehoben und ersetzt: 1. Teil II, Hef'i 2, der österreichisch-ungarisch-schweizerisch-südbadischen Gütertarife, vom 1. September 1886, samt den Nachträgen I--VII; 2. der Ausnahmetarif für Eier, vom 1. Februar 1893, samt Anhang und Nachtrag I; 3. der Ausnahmetarif für Lebensmittel in Eilfracht, vom 1. Dezember 1893, samt Nachtrag I; 4. der Ausnahraetarif für bestimmte Artikel, vom 1. Februar 1895, nebst Anhang; 5. der Ausnahmetarif für getrocknetes Obst und Pflaumenmus, vom 1. November 1896, siamt Nachtrag I; 6. die auf dem Instruktionsweg eingeführten Taxen a. für Hanf und Werg ab ungarischen Stationen nach Feuerthalen, gültig vom 15. Oktober 1896 bezw. 20. Mai 1897, b. für Holzkohlen YOU ungarischen Stationen nach der Schweiz, gültig vom 1. April 1901 bezw. 1. August 1901, c. für Möbel ab Ungvâr nach der Schweiz, giiltig vom 1. Juni 1901, d. für Holzgeist und gebrauchte Emballagen im Yerkehr zwischen Ungvdr und Konstanz, gültig vom 1. Mai 1900.

Ferner verliert der Teil I der österreichisch-ungarisch-schweizerischsudbadischen Gütertarife, vom 1. August 1886, nebst Nachtrag I, seine Gültigkeit.

Insoweit durch den neuen Tarif Frachterhöhungen · oder Verkehrsbeschränkungen eintreten, bleiben die bisherigen Frachtsätze noch bis 31. Dezember 1902 in Kraft.

Bern, den 8. September 1902.

Generaldirektiou der Schweiz. Bundesbahuen.

·696. (37/o2) Teil V, Heft 2, der österreichisch-nngarisch-schweiserischen Gütertarife (Ausnahmetarifefür Wein und Spiritus), vom 1. Mai 1890.

Anhang.

Mit 1. Oktober 1902 tritt ein Anhang zum obgenannten Tarif in Kraft.

Dieser Anhang enthält zum Teil die bis auf weiteres noch gültigen Ausnahmetaxen für Wein und Spiritus ab ungarischen Stationen nach Basel, .Schaffhausen, Singen und Konstanz, welche in dem mit 30. September 1902 308

außer Kraft tretenden Teil II, Heft 2, der österreichisch-ungarisch-schweizerisch-südbadischen Gütertarife, vom 1. September 1886, enthalten sind.

Bern, den 8. September 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

597. (87/oä) Teil II, Heft IA, der südwestdeutsch-schivejsej'ischen Gütertarife, vom 1. September 1892.

Teil II, Heft IB, der siidwestdentsch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Juli 1896.

Ansnahmeiarif Nr. 35 für kaustische Soda.

Zu obgeuannten Tarifheften tritt mit 1. Oktober 1902 folgender geänderter Ausnahmetarif in Kraft: Ausnahmetarif Nr. 35 für kaustische Soda.

a. in Wagenladungen von mindestens 5000 kg.

b. ,, ,, ,, ,, 10.000 ,, oder bei Frachtzahlung hierfür pro Wagen.

Heft I A ' Von nebenstehenden nach untenstehenden Stationen und umgekehrt

Heft I B

filiuiiilieiiQ

Mannheim Industrie- CMt can- Saaralben Ludwigs- Grieshcim Sai ins bad. Bahn liafen hafen a. R. a. Hain

a

6

a

b

a

&

a

&

a

&

a

ö

Frachtsätze: für 100 kg. in Centimes

Schweiz. Bundesbahnen.

Bern 303 271 305 273 285 262 282 252 303 271 347 310 Jura-Simplon-Bahn.

Bex . . . . . . 376 351 381 355 274 266 305 293 376 351 430 400 284 255 286 257 249 238 263 236 284 255 328 294 Biel (Bienne) . .

Chaux-dé-Fonds 291 268 296 271 196 191 222 212 291 268 345 308 Genève . . . .

314 293 319 297 212 209 243 238 314 293 368 342 Lausanne . . .

341 314 346 318 246 236 272 257 341 314 395 363 Monthey . . . .

363 340 368 344 261 255 292 282 363 340 417 389 Morges 341 314 346 318 246 236 272 257 341 314 395 363 Neuchâtel . . . . 316 283 318 285 237 226 262 248 316 283 360 322 Vevey . . . . 362 332 367 336 267 254 293 275 362 332 416 381 Yverdon 340 313 345 317 245 235 271 256 340 313 394 356 Bulle-Romont-Bahn.

Vaulruz 411 364 413 366 336 314 362 335 411 364 455 403 Der entsprechende Ausnahmetarif auf Seite 29 des Nachtrags II zu Heft IB wird hiermit aufgehoben und ersetzt.

Bern, den 9. September 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

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598. (87/o») Österreichisch-ungarisch-schweiserischer Güterverkehr.

Aufhebung der Kundmachung betreffend Anwendung von Frachtsätsen des sächsisch - schweiserischen Gütertarifs, Teil II, Heft l, vom 1. August 1899, im Verkehr mit österreichischen Stationen.

Die im Publikationsorgan Nr. 40 vom 4. Oktober 1899, unter Ziffer 788, enthaltene, oben bezeichnete Kundmachung tritt mit 30. September 1902 außer Kraft.

Bern, den 4. September 1902.

tteneraldirektion der Schweiz. Bandesbahnen.

C. Transitverkehr.

Ausnahmetaxen,

699.

(37/o2) Ausnahmetaxen für Transporte von Chlorkalinm Salzungen -- Genève transit (Le Fayet-St. Gervais).

Am 25. September 1902 tritt für den Transport von Chlorkalium (salzsaures Kali) in Wagenladungen von 10000 kg. von Salzungen nach Le Fayet-St. Gervais (Haute Savoie) ein direkter Frachtsatz Salzungen -- Genf transit von 259 Cts. für 100 kg. in Kraft.

Dieser Frachtsatz ist indessen nur anwendbar bei gleichzeitiger Aufgabe eines Transportquantums von 20000 kg.

Bern, den 9. September 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bandesbahnen.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

600. (87/o») Transittarif für gewisse Güter belgischer und holländischer Herkunft ab Frankfurt a. M. nach Basel transit (Westschweis).

Ergänsnng.

Mit Gültigkeit vom 1. September 1902 finden im Transittarif für gewisse Güter belgischer oder holländischer Herkunft ab Frankfurt a. M. Hafea rechtsm. nach Basel transit Westschweiz vorgesehenen Frachtsätze auch Anwendung auf Sendungen nach den Stationen der Spiez-Frutigen-Bahn, Spiez-Erlenbach-Bahu, Bern-Neuenburg-Bahn (direkte Linie) und der Ourbetalbahn.

Nach dem gleichen Gebiet gelten ab dem vorbezeichneten Zeitpunkt die Frachtsätze für Basel transit in den Ausnahmetarifen 17 bezw. 7 für Petroleum und Naphtha in den Tarif heften 6 (Baden -- Main-Neckar-Bahn) bezw. 8 (Baden -- Pfalz).

Karlsruhe, den 30. August 1902.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Generaldirektion der grossherzoglich badi sehen Staatseisenbahnen.

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Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 6. September 1902 : 412. Bereinigter Entwarf zu einem Nachtrag I zum Tarif für den internen Verkehr der Linie Montreux-Les Avants, mit Vorbehalten.

Genehmigt am 9. September 1902: 413. Aufnahme eines neuen Ausnahmetarifes Kr. 35 für kaustische Soda in den Teil II, Hefte IA und I B, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife.

414. Tarifs communs internationaux (G. V.) Ko. 201/202 für die Beförderung von Personen und Gepäck im Verkehr London -- Bern und Iriterlaken etc., via Newhaven-Dieppe-Paria, mit Vorbehalt.

415. Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr zwischen schweizerischen Stationen einerseits und Amiens, Boulogne, Calais, London und Southampton anderseits via Pontarlier-Paris, Delle-Paris und Delle-Laon, mit Vorbehalt.

416. Tarifs communs internationaux (G. V.) No. 201/202 für die Beförderung von Personen und Gepäck zwischen Paris einerseits und Bern und Interlaken anderseits.

417. Tarifs communs internationaux (G. V.) No. 201/202 für die Beförderung von Personen und Gepäck zwischen London einerseits und Bern und .Interlaken anderseits via Calais oder Boulogne.

418. Rückvergütungen für den Transport von filets de schappe ab Genève transit (Tenay und St. Rambert) nach Basel (Baie) S B B transit (Antwerpen transit).

419. Ausnahmetaxen für den Transport von Chlorkalium ab Salzungen nach Genève transit (Le Fayet-St. Gervais).

2. Sonstige Mitteilungen.

Transportreglement. KUrzung der reglementarischen Entladefristen und Verlängerung der Dienstzelt fUr den Selbstverlad während des Herbstverkehrs. Der schweizerische Bundesrat hat am 6. September 1902 betreffend die Kürzung der reglementarischen Entladefristen und Verlängerung der Dienstzeit für den Selbstverlad während des Herbstverkehres 1902 folgenden Beschluß gefaßt: Der schweizerische Bwndesrat, nach Einsichtnahme 1. eines Gesuches der Präsidialverwaltung des schweizerischen Eisenbahnverbandes vom 26. August 1902 ; 2. eines Berichtes seines Post- und Eisenbahndepartements, Eisenbahnabteilung, beschliesst : 311

I. Das Gesuch der Präsidialverwaltung des schweizerischen Eisenbahnverbandes namens der Verwaltungen desselben und der Rorschach-HeidenBahn, sowie der Önsingen-Balsthal-Bahn, um Kürzung der reglementarischen Fristen für die Entladung der dem Empfanger überwiesenen Wagen wird in folgendem Umfange und unter nachstehenden Bedingungen genehmigt : 1. Für Wagen, deren Ablad tarifgemäß dem Empfänger obliegt, darf eine Kürzung der reglenientarischen Entladefrist auf 8 Tagesstunden eintreten, sofern die Abfuhr der Güter auf eine Entfernung von höchstens 2 km. von der Station, bezw. von der Güterladestelle, aus zu erfolgen hat.

Die Tagesstunden berechnen sich gemäß den Vorschriften des ersten Absatzes des § 55 des Transportreglementes.

2. Wenn für denselben Empfänger mehr als 3 Wagen gleichzeitig avisiert und bereitgestellt werden, findet die unter Ziffer l erwähnte Kürzung der Entladefrist keine Anwendung und es gelten alsdann ausschließlich die reglementarischen Fristen.

3. Dem Publikum ist zu gestatten, während der Dauer des Herbstverkehrs den Auf- und Ablad der Güter sowohl über die Mittagszeit fortzusetzen, als auch denselben am Abend bis zum Einbruch der Dunkelheit auszudehnen.

4. Die Bahnverwaltungen werden eingeladen, die erforderlichen Anordnungen zur Bewältigung- des Herbstverkehrs rechtzeitig zu treffen und dabei besonders für eine prompte Abfuhr der Wagen ab den Versandstationen, für eine möglichste Kürzung der Aufenthalte der Wagen auf den Ubergangsstationen und auf den großen Rangierbahnhöfen, sowie für eine tunlichste Abkürzung der eigentlichen Transportzeit Sorge zu tragen.

5. Die Ermächtigung zur Kürzung der Entladefrist wird bis längstens 15. November 1902 erteilt. Die Einführung derselben ist nach vorgängiger Publikation im amtlichen Publikationsorgan und in den Lokalblättern der von den einzelnen Verwaltungen bedienten Gegenden und unter gleichzeitiger Bekanntgabe der unter Ziffer 3 erwähnten Vergünstigung, gestattet.

Die von den Bahwerwaltungen zur Durchführung des vorstehenden Beschlusses an ihre Stationen erlassenen Instruktionen sind sofort dem Eisenbahndepartement in vorgeschriebener Weise mitzuteilen.

H. Das Gesuch um Gestattung einer Kürzung der reglementarischen Beladefrist der Wagen wird abgelehnt.

Massnahmen zur Elewältigung des Herbstverkehrs.

Der schweizerische Bundesrat hat am 6. September 1902 betreffend die Bewilligung von Ausnahmen vom gesetzlichen .Verbot der Besorgung des Frachtgutdienstes an den Sonn- und Festtagen folgenden Beschluß gefaßt: Der schweizerische Bwndesrat, nach Einsicht 1. einer Eingabe der Bundesbahnverwaltung vom 26. August 1902; 2. eines bezüglichen Berichtes des Eisenbahndepartements, gestattet den Verwaltungen des schweizerischen Eisenbahnverbandes, sowie der Rorschach-Heiden-Bahn und der Önsingen-Balsthalbahn, in An312

wendung von Art. 6 des Arbeitsgesetzes, für die Dauer des starken Herbstverkehrs, nämlich von Anfang September bis 23. November 1902, den Bettag ausgenommen : 1. an den Sonn- und Festtagen je vormittags durch ihr Personal in den Güterschuppen arbeiten zu lassen; 2. an den Sonntagen den Güterzügen mit Personenbeförderung bis zur Belastungsnorm einer Lokomotive gewöhnliche Güterwagen anzuhängen; 3. an den Sonntagen Güterzüge auszuführen.

Von diesen Vergünstigungen soll nur soweit nötig Gebrauch gemacht werden, und es haben die Bahnverwaltungen über den Umfang des Gebrauchs auf Jahresschluß dem Departement Bericht zu erstatten.

Die Personenzüge sollen an den Sonntagen vom Gütertransport befreit bleiben.

Zufolge Besorgung des Güterdienstes an den Sonntagen sollen weder Überschreitungen der gesetzlichen Maximalarbeitszeit noch Kürzungen der Ruhezeit eintreten.

Die allenfalls unterdrückten Ruhetage sind den Angestellten vor Jahresschluß zu ersetzen, und es darf eine Schmälerung der im Gesetze geforderten Zahl von Frei-Sonntagen nicht stattfinden.

Betriebseröffnung neuer Linien. Die Eröffnung des regelmäßigen Betriebes auf der 0,62 km. langen Verbindungsstrecke Wettsteinlinie-Güterstrasse der kantonalen Strassenbahnen in Basel ist vom schweizerischen Bundesrat mit Schlußnahme vom 4. September 1902 gestattet worden. Für die neue Strecke gelten die nämlichen Verkehrseinrichtungen, wie für die übrigen Linien der kantonalen Straßenbahnen in Basel.

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10.09.1902

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