736

# S T #

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Postulat vom 13./29. Juni 1898 betreffend die Ausdehnung der Bundesunterstützung auf die andern Kunstzweige als die bildenden Künste.

(Vom 4. Dezember 1902.)

Tit.

In der Junisession des Jahres 1898 anläßlich der Behandlung des Geschäftsberichtes für 1897 beantragte die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission ein Postulat folgenden Inhalts : ,,Der Bundesrat wird eingeladen, zu untersuchen und darüber Bericht zu erstatten, ob es sich nicht rechtfertige, die zur Zeit ausschließlich der bildenden Kunst gewährte Bundesunterstützung auch auf andere Kunstzweige auszudehnen."

Diesem Antrage gab der Berichterstatter der genannten Kommission, Herr Grieshaber, im Nationalrate eine Erläuterungdahin, daß die Kommission zunächst die Musik im Auge habe, welche der Malerei und der Bildhauerkunst füglich als gleichberechtigte Schwester an die Seite gestellt werden könne.

Die Art und Weise der Unterstützung denke die Kommission sich unmaßgeblich so, daß folgende Fragen geprüft würden : 1. ob nicht, in erster Linie, die in verschiedenen Städten bestehenden Musikschulen zu unterstützen seien; 2. ob nicht, in zweiter Linie, schweizerische Angehörige, welche ausländische Konservatorien besuchen zu dem Zwecke, sich

737

dem Lehrfache oder der Komposition zu widmen, mit Stipendien zu unterstützen seien ; 3. ob nicht, in dritter Linie, verdienstliche Werke schweizerischer Komponisten, sei es durch Preise, sei es durch finanzielle Unterstützung von Aufführungen und Veröffentlichungen, subventioniert werden sollten ; 4. ob endlich nicht eine Förderung der eidgenössischen und kantonalen .Musikfeste durch Bundesunterstützung zu bewerkstelligen sei.

Aber auch die Poesie, vorab die dramatische, sagte der Berichterstatter weiter, dürfte berücksichtigt werden, und zwar, ·da es in der Natur der Sache liege, daß hier eigentliche Schulung nicht stattfinde, durch entsprechende Unterstützung von Per·sönlichkeiten, welche bereits Proben ihres Dichterberufes abgelegt hätten, einerseits und durch Prämiierung hervorragender Leistungen anderseits.

Man könnte mit Erteilung derartiger Stipendien oder Unterstützungen an Musiker und Dichter alternieren, um das Budget nicht zu sehr zu belasten.

So die Kommission des Nationalrates. Auf die zustimmende Erklärung unseres Vertreters wurde das Postulat in diesem Rate angenommen.

Eine etwas kühlere Aufnahme fand dasselbe bei der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates, indem deren Berichterstatter (Herr Raschein) es mit der Bemerkung einbrachte, die Kommission habe keine Einwendung gegen das vom Nationalrate angenommene Postulat zu erheben, obschon sie den Moment nicht als günstig erachte, die Ausgaben des Bundes für derartige Zwecke nicht dringlicher Natur zu vermehren.

Weil nicht bestritten, wurde das Postulat hierauf auch als vom Ständerate angenommen erklärt.

Unser Departement des Innern, mit der Vorbehandlung der im Postulate liegenden Frage beauftragt, zögerte nicht, der Aufgabe näher zu treten, und erließ, da die finanziellen Wirkungen der Ausführung des Unterstützungsplanes von großem Einnuß auf die erzieherische Tätigkeit der Kantone wäre, zunächst (18. Juli 1898) an die Regierungen derselben ein Zirkular mit der Einladung, sich darüber auszusprechen, welchen Standpunkt sie zu der Frage einnehmen, und, falls sie dieselbe bejahen, darzulegen, Auf welche Kunstzweige neben den bildenden Künsten sie eine Bundesunterstützung ausgedehnt und wie sie eine derartige Unter-

738

Stützung gestaltet zu sehen wünschten. Ferner wurden die Regierungen eingeladen, bei ihrer Ansichtsäußerung zugleich auch mitzuteilen, ob und welche staatliche Unterstützung ihr Kanton .der Musik und den ihr zunächst verwandten Kunstzweigen (Dichtkunst und dramatische Kunst) dermal zu teil werden lasse.

Weiter suchte das Departement sich darüber zu erkundigen, welche Unterstützung die bezeichneten Künste dermal bei den.

Nachbarstaaten der Schweiz sich xu erfreuen haben.

Bndlich wandte es sich auch an die Kreise schweizerischer Fachmusiker und suchte von diesen zu erfahren, für welche Richtungen der Musikpflege nach ihrem Dafürhalten eine Bundesunterstützung eintreten, wie weit sie gehen und wie sie gestaltet werden sollte.

Bevor das daherige Material vollständig eingegangen war und das Departement an die Ausarbeitung des verlangten Berichtes schreiten konnte, trat ein Ereignis ein, das sehr lähmend auf die weitere Tätigkeit an der Aufgabe wirkte. Wir meinen den Bundesbeschluß vom 6. Oktober 1899 betreffend die Herstellung des Gleichgewichts in den Bundesfinanzen und Beschaffung der Mittel zur Durchführung der Versicherungsgesetze, ein Erlaß, wodurch der Kredit für Hebung und Förderung der schweizerischen Kunst auf 1. Januar 1900 von Fr. 100,000 auf Fr. 50,000 herabgesetzt wurde.

Nach diesem Vorgang mußte man sich sagen, daß es einstweilen nutzlos wäre, die Frage neuer Staatsausgaben für nicht, absolut dringliche Zwecke weiter zu verfolgen ; und so trat denn eine Stockung ein.

Seither sind die Versicherungsvorlagen, für deren Durchführung man aus der Eeduktion des Kunstkredites Mittel gewinnen wollte, durch den Volksentscheid vom 20. Mai 1900 dahingefallen.

Der oben bezeichnete Bundesbeschluß besteht aber noch zurecht.

Indessen erscheint die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß nach dem Wegfall der weitgreifenden Versicherungsvorlagen wieder Geneigtheit zu einer günstigen Aufnahme von Subventionsvorschlägen für die Gebiete der Kunst vorhanden sei.

In Betracht dessen wollen wir nicht länger zögern, dem Postulate nachzukommen.

Die Frage nach der Unterstüteungswürdigkeit der neben dea bildenden Künsten vorhandenen Kunstzweige, namentlich der Musik und der Poesie, muß, wenn sie an sich, d. h. ohne Rücksicht auf die in einem gegebenen Zeitpunkt zur Förderung der Künste

739 verfügbaren staatlichen Mittel betrachtet wird, dahin beantwortet werden, daß die letztgenannten zwei Kunstzweige mit den andern zum wenigsten einen gleichen, wenn nicht einen noch höhern Anspruch auf die Staatsunterstützung haben.

Die Wirkung der Erzeugnisse der bildenden Künste (Malerei, Bildhauerei, Architektur) ist stets mehr oder weniger an den Standort der Kunstwerke gebunden, ein Mangel, den auch die großen. Fortschritte der Reproduktionsgewerbe nicht ganz zu heben vermögen.

Musik und die Dichtkunst aber umfangen den Menschen überall von dem Augenblicke an, da er in das Bewußtsein tritt, und begleiten ihn durch das Leben. Die Musik ist dem Volke Bedürfnis bei allen fröhlichen und schmerzlichen Ereignissen, zur Verschönerung der Feste, wie zur Ermutigung in ernsten und traurigen Tagen. Die Poesie, deren Material die Sprache ist, wird ihm geradezu zur geistigen Amme ; sie führt das Kind in das Märchenland der Dichter, den aufstrebenden Jüngling in das Reich der Ideale und dem Manne bietet sie jederzeit nach den Stunden ernster Arbeit eine würdige Erholung. Beide Kunstzweige sind vermöge ihres Wesens in unmittelbarer und notwendiger Beziehung zum Unterricht der Jugend, was man von den bildenden Künsten nicht in demselben Maße sagen kann, und ebensowenig von einem weitern mit der Musik und Poesie verwandten Kunstzweige, der dramatischen Kunst.

Wenn wir nun vor der Tatsache stehen, daß Musik und Poesie, obschon sie für die Kultur von wenigstens ebenbürtiger Bedeutung sind wie die bildenden Künste, sich doch noch keiner Unterstützung von selten des Bundes erfreuen, so dürfte dieselbe aus der nahen Beziehung der zwei Kunstrichtungen zum Leben, des Volkes zu erklären sein; hieraus entspringt nämlich für sie ein viel weiterer und regsamerer Kreis der Pflege, als er den bildenden Künsten zusteht. Allerdings ist diese Pflege eine etwas einseitige und erstreckt sieh nur auf das Elementare; die höhern Erzeugnisse der Kunst finden dabei ihren Boden nicht. Sollen Musik und Poesie nach allen Richtungen zu höhern Leistungen angespornt werden, so bedarf es der Hülfe des Staates, die in neuerer Zeit denn auch mehr und mehr gefordert wird.

Einen Anfang zur staatlichen Unterstützung der 2 Kunstzweige haben die größern Kantone bereits gemacht. Es sei kurz mitgeteilt, was sich hierüber aus den Berichten der Regierungen ergibt.

740

Z ü r i c h stellt gemäß §§ 243--251 seines Unterrichtsgesetzes vom 23. Dezember 1859 alljährlich utiter der Bezeichnung ,,Stipendiata einen Kredit in sein Budget ein ,,zur Unterstützung talentvoller mit günstigen Zeugnissen über Fleiß und Betragen versehener Kantonsbürger, welche eine höhere wissenschaftliche, künstlerische oder technische Ausbildung zu erhalten wünschen, hierzu aber nicht die erforderlichen Mittel besitzen1'.

Dieser Kredit beziffert sich im Budget des laufenden Jahres iiuf Fr. 46,000 und macht es den Behörden möglich, talentvolle Santonsbürger, die sich in den verschiedenen Zweigen der Kunst (Bildhauerei, Architektur, Malerei, Musik, Gesang, Zeichnen etc.)

ausbilden wollen, zu unterstützen. Eine extensive Interpretation der Gesetzesbestimmungen -- sagt der Bericht -- würde auch die Unterstützung mittelloser Schriftsteller erlauben, die sich zur weitern Ausbildung an eine höhere Schule begeben wollen, ferner auch die Unterstützung der Ausbildung von Schauspielern. Die bisherige Praxis weist in der Tat einige Fälle der letztern Art auf.

Im weitern unterstützt der Kanton die Musikschule in Zürich mit jährlich Fr. 2000, unter der Bedingung, daß ihm 4 Freiplätze für von der Erziehungsdirektion zu bezeichnende Schüler zur Verfügung gestellt werden. Die Stadtgemeinde Zürich leistet an dasselbe Institut eine jährliche Subvention von Fr. 500 und an das Stadttheater Zürich eine solche von Fr. 20,000.

B e r n gewährt der Musikschule in Bern eine jährliche Unterstützung von Fr. 3500, in dieser Summe sind inbegriffen Fr. 1500 ^um speziellen Zwecke der musikalischen Ausbildung von Lehramtsschülern.

Ferner werden aus dem sogenannten T)Mushafenfondsa Stipendien verabfolgt an Musikstudierende, welche sich zur Ausbildung an ausländische Musikinsf.itute begeben.

Die Stadtgemeinde Bern verabfolgt folgende Unterstützungen zu Musik- und Theaterzwecken : Fr. 11,000 an das Stadttheater, worin Fr. 7000 für das als Theaterkapelle fungierende Stadtorchester begriffen sind. Weitere Fr. 7000 bilden eine ständige Subvention des Orchestervereins und Fr. 800 eine solche an die Musikgesellschaft für die Musikschule. Beitrag an die ,,Stadtmusik" Fr. 1000.

L u z e r n leistet an die Musikschule der Kantonsschule eine Unterstützung von zirka Fr. 5000 jährlich. Der Musikunterricht .am Lehrerseminar kommt auf zirka Fr. 3000 zu stehen. Weiter

741

werden Subventionen verabfolgt an Musikfeste und Gesangsidirektorenkurse.

Die Stadtgemeinde Luzern macht folgende Ausgaben für die Pflege der Musik: An den städtischen Musikdirektor Fr. 5000; an das Stadtorchester Fr. 6500; an die Stadtmusik Fr. 2000; .an die Harmoniemusik Fr. 250.

F r e i b u r g. Der Staat und einige Gemeinden unterstützen Musikkurse und den von Musikgesellschaften erteilten Unterricht.

B a s e l s t a d t stellt alljährlich in sein Budget einen Kredit ·von Fr. 10,000 ein zur Unterstützung der Ausbildung unbemittelter Kantonsangehöriger an baslerischen oder auswärtigen Lehranstalten, wobei junge Musiker nicht ausgeschlossen sind.

Durch Beschluß des Großen Rates vom 5. Mai 1892 ist ferner eine jährliche Subvention von Fr. 25,000 an das Stadt·theater ausgeworfen. Jener Beschluß bestimmt, daß dieser Beitrag mittelbar auch den übrigen musikalischen Einrichtungen, speziell der Unterhaltung des verschiedenen Konzertvereinen dienenden Theaterorchesters zugute zu kommen habe.

Außer dieser Subvention verabfolgt der Kanton noch folgende Beiträge : An die Stadtmusik Fr. 3000 ; an den Musikverein Fr. 1000 und an drei weitere Musikgesellschaften Fr. 1500.

Im weitern ist in Bezug auf die Musikpflege in Basel noch zu bemerken, daß hier der Sitz des aus dem Vermögen der 1891.

aufgelösten ,,Schweizerischen Musikgesellschaft"1 gebildeten ,,Stipendienfonds für schweizerische Musiksludierendoa ist, welcher dermalen Fr. 30,000 beträgt und durch einen Stiftungsrat von drei Mitgliedern und zwei Ersatzmännern verwaltet wird. Die jährlich zu verteilende Stipendiensumme beträgt ungefähr Fr. 1000.

S c h äff h a u s e n besitzt eine Musikschule, das ri lmthurneum a , mit vier Lehrern, welches vom Kanton und von der Stadt mit je Fr. 1500 jährlich unterstützt wird.

Außerdem gewährte der Kanton ab und zu an junge Leute Stipendien zum Besuche von Konservatorien. Er hat auch schon einen Gesangsdirektorenkurs abhalten lassen und verabfolgt regelmäßig Beiträge an die kantonalen Gesangfeste.

St. G a l l e n . Die Stadtgemeinde St. Gallen unterstützt das dortige Stadttheater mit Fr. 7000, den städtischen Konzertverein mit Fr. 300, die Stadtmusik mit Fr. 500. Nebstdem wurden Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. V.

50

742

Beiträge ausgerichtet an die Kosten eines kulturhistorischen Festzuges, des kantonalen Sängerfestes, des ostschweizerischen Musikfestes und des eidgenössischen Volks- und Militärmusikfestes.

T h u r g a u verabfolgt Beiträge an Gesanglehrerkurse, Kirchengesangvereine und Musikgesellschaften.

Waadt. Der Staatsrat hat schon im Jahre 1872 einen* theoretischen und einen praktischen Kurs für Gesangdirektoren 'abhalten lassen und seither sowohl den kantonalen Sängerverein als die kleinern Gesangvereine, welche als solche an eidgenössischen oder fremden Gesangfesten als Bewerber auftraten, mit Beiträgen von je Fr. 200 bis 400 unterstützt.

Auch hat er einem talentvollen Seminarzögling von 1897 bis 1899 .ein jährliches Stipendium von Fr. 500 gewährt, um sich am Konservatorium in Weimar auszubilden.

Endlich wurde an die dramatischen Gesellschaften in Grandsoa (an die Kosten der Aufführung ,,Karls des Kühnen", 1897) und von Payerne (für die Aufführung der ,,Königin Berta1', 1898> je ein Beitrag von Fr. 1000 verabfolgt.

Die Regierungen von Neuenburg und Genf haben über die Leistungen ihrer Kantone an die Musikpflege keine Mitteilungen, gemacht.

Dieser Aufzählung lassen wir in Kürze die Mitteilungen folgen, die wir durch Vermittlung unserer Gesandtschaften über die Pflege der Musik und der ihr verwandten Künste in unsern N a c h b a r s t a a t e n erhalten haben, und beginnen: 1. mit den S t a a t e n des D e u t s c h e n R e i c h e s : a. K ö n i g r e i c h P r e u ß e n . Außer der bildenden Kunst wird vornehmlich der Musik die staatliche Unterstützung zugewandt; die akademische Hochschule für Musik, das akademische Institut für Kirchenmusik und das Musikinstitut der Hof- und Domkirche, sämtlich in Berlin, werden durch Staatszuschüsse unterhalten.

Außerdem erhalten einige nicht staatliche musikalische Institute und in besondern Fällen auch Musikvereine Zuschüsse aus einem dem Ministerium der geistlichen Angelegenheiten zur Verfügung stehenden, im Staatshaushaltsetat ausgeworfenen Fonds.

Aus diesem Fonds erhalten auch Muisikbeflissene Beiträge zu ihrer Ausbildung und hülfsbedürftige Musiker Unterstützungen.'^ Ebenso» werden daraus in Not geratene Dichter unterstützt. Eine weitere;

743

Unterstützung aus Staatsmitteln erfährt die Dichtkunst nicht. Staatliche Theater gibt es in Preußen nicht. Die königlichen Schauspiele in Berlin, Hannover, Kassel und Wiesbaden sind Hoftheater.

In einzelnen besondern Fällen sind Städten zur Erbauung und Unterhaltung von Theatern Beiträge aus Staatsmitteln gewährt worden.

b. K ö n i g r e i c h B a y e r n . Der Gesamtetat der königlich bayerischen Hofmusikintendanz im Betrage von 264,918 Mark wird aus der königlichen Zivilliste bestritten. Hiervon werden 20,346 Mark für die Intendanzleitung und Verwaltung, 26,976 Mark für die artistische Leitung, 14,964 Mark für die aus 40 Mitgliedern bestehende königliche Vokalkapelle, 195,346 Mark für die Instrumentalkapelle, welche 95 Kammerhofmusiker- und Elevenstellen aufweist, und 7286 Mark für die Regie verausgabt. Diese Summe bleibt alljährlich fast gleich.

Aus der königlichen Zivilliste wird ferner der königlichen Hofbühne ein jährlicher Zuschuß von 140,400 Mark gewährt.

Dem königlichen Hof- und Nationaltheater ist zur Ausübung der dramatischen und musikalischen Kunst ein Staatsgebäude zur Verfügung gestellt.

Außer dem Bedarfe zur baulichen Unterhaltung dieses Gebäudes und außer den besondern Staatszuschüssen an die königliche Akademie der Tonkunst in München im jährlichen Betrage von 49,743 Mark und an die königliche Musikschule in Würzburg mit jährlich 45,392 Mark wirft das bayerische Staatsbudget Mittel zur Unterstützung und Förderung der Musik, Dichtkunst und dramatischen Kunst nicht aus. Die budgetmäßig für die bildenden Künste zur Verfügung stehenden Mittel können für die nicht zu denselben zählenden Kunstzweige nicht verwendet werden.

c. K ö n i g r e i c h S a c h s e n . Dem Konservatorium für Musik in Dresden wird eine jährliche Unterstützung aus Staatsmitteln von 4000 Mark gewährt.

Die Lehrinstitute für Musik werden als gewerbliche Lehranstalten angesehen, deren Verhältnisse das Gesetz vom 3. April 1880 regelt. Staatsbeitrage sind durch begründete Gesuche zu erbitten.

Unterstützungen aus Staatsmitteln für die Dichtkunst und die dramatische Kunst werden nicht gewährt.

744

d. K ö n i g r e i c h W ü r t t e m b e r g . Das unter dem Protektorat des Königs stehende königliche Konservatorium für Musik in Stuttgart, mit dem seit 1897 eine Opern- und Schauspielschule in Verbindung steht, erhält aus dem Etat des Kultusdepartements einen jährlichen Staatsbeitrag von 4115 Mark, der jedesmal durch die Stände bewilligt wird, aber an besondere Bestimmungen nicht geknüpft ist.

e. G r o ß h e r z o g t u m B a d e u. Die Gewährung von Unterstützungen für Künste und Wisseoschaften aus dem dazu bestimmten staatlichen Fonds ist durch die ministerielle Bekanntmachung vom 2. Februar 1848 geregelt, wonach die Aspiranten aller Kunstzweige bei Austeilung von Stipendien berücksichtigt werden. Über die Verteilung der verfügbaren Mittel unter diese Aspiranten bestehen keine bestimmten Grundsätze ; solche richtet sich vielmehr nach den jedesmal vorliegenden Stipendiengesuchen, sowie nach der Bedürftigkeit und Würdigkeit der Bewerber.

f. G r o ß h e r z o g t u m S a c h s e n - W e i m a r . Für die nicht zur bildenden Kunst gehörenden Kunstzweige ist eine staatliche Unterstützung im allgemeinen im Staatshaushalt nicht vorgesehen.

Dagegen wird seit mehreren Jahren zur Unterhaltung des großherzoglichen Hoftheaters die Summe von 30,000 Mark jährlich aus Staatsmitteln ausbezahlt.

Weiter stehen gewisse, teils aus der Staatskasse, teils aus Privatmitteln des Großherzogs gespeiste Fonds zur Verfügung, aus denen nach Bedürfnis Stipendien, Prämien u. dgl. an Künstler und Kunstbeflisseue und sonstige Aufwendungen fiir künstlerische Zwecke bestritten werden können.

Die in Weimar unter dem Protektorat des Großherzogs bestehende Musik- und Orchesterschule wird insofern aus Staatsmitteln unterstützt, als sie unentgeltlich in einem fiskalischen Gebäude untergebracht ist.

Im übrigen ist, wie der Bericht sagt, die Notwendigkeit staatlicher Unterstützung für jene Kunstzweige um so weniger hervorgetreten, als zahlreiche Privatstiftungen diesem Zwecke dienen.

2. B e l g i e n besitzt v i e r öffentliche K o n s e r v a t o r i e n der Musik in Brüssel, L ü t t i c h , Gent undAntwerpen von denen jedes auf eigenen Statuten (Reglementen) beruht und durch Beiträge der Provinz und der Stadt in denen es liegt,

9».

745 sowie dtych bedeutende Subsidien des Staates (siehe hiernach) unterhalten wird.

Überdies unterstutzt, der Staat noch eine Anzahl kommunaler Musikschulen.

An den Konservatorien gibt es alljährliche Wettbewerbe für Preise.

Außerdem wird alle 2 Jahre in Brüssel ein großer Preis für musikalische Kompositionen ausgeschrieben, der in einer jährlichen Pension von Fr. 4000 auf die Dauer von 4 Jahren besteht und zur Vollendung der musikalischen Studien in Deutschland, Frankreich und Italien zu verwenden ist.

« Neben diesem findet alljährlich ein doppelter Wettbewerb für ein zur Komposition bestimmtes Erzeugnis der Dichtkunst in l'ranzösischer und in flämischer Sprache statt. Der Preis für jedes Gedicht besteht in der Summe von Fr. 300 in bar oder in einer Goldmedaille von diesem Werte.

Im laufenden Jahre ist der Aufwand des Staates für Unterstutzung der Musik laut Budget folgender : \. Beitrag an das kgl. Konservatorium der Musik i n Brüssel · . . . .

F r . 174,000 2. Beitrag an das kgl. Konservatorium der Musik in Lüttich ,, 90,000 3. Beitrag an das kgl. Konservatorium der Musik in Gent ,, 60,000 4. Beitrag an das kgl. Konservatorium der Musik in Antwerpen ,, 47,031 5. Beiträge an die andern Musikschulen und an die Musikgesellschaften ; Ankauf von Büchern und Medaillen als Preise an den Konservatorien und übrigen Musikschulen und verschiedene Ausgaben ,, 85,855 6. Stipendien für die Zöglinge der Konservatorien und übrigen Musikschulen ,, 13,000 7. Unterstützungen und Anspornungen an Musiker, die Proben ihrer Kunst abgelegt haben ; Reisen ins Ausland zur Förderung ihres Talentes. Sendungen ; Beiträge und Zeichnungen auf musikalische Publikationen und Übertrag

Fr. 469,886

746

Übertrag musikalische Aufführungen; Nationalkonzerte; Unterstützungen an Familien verstorbener . Künstler; Ermunterung .der musikalisch-dramatischen Kunst; Publikation der Werke alter belgischer Musiker; Kosten des großen Wettbewerbes für musikalische Komposition ; Preis aus diesem Wettbewerb; verschiedene Kosten 8. Inspektion der Musikschulen 9, Kommission für Verbesserung des musikalischen Unterrichts

Fr. 469,886

Total

Fr. 552,031

,, ,,

71,145 9,000

,,

2,000

3. F r a n k r e i c h hat eine Hochschule in dem Konservatorium für Musik und Deklamation in Paris und 9 öffentliche Vorbereitungsanstalten (Succursales) in Lilie, Toulouse, Dijon, Nantes, Lyon, Avignon, Nancy, Rennes und Havre. Unter diesen stehen in den Departementen noch 15 städtische Musikschulen und 5 kirchliche Singschulen, die ebenfalls subventioniert werden.

Das Konservatorium ist die Normalschule für Instrumentalmusik, Gesang und Deklamation (dramatische und lyrische). Es enthält eine besondere Klasse für die Bildung der Direktoren der Militärkapellen und liefert diesen auch die besten Instrumentalisten.

Der Eintritt in die Anstalt als Zögling ist nur möglich auf eine gut bestandene Aufnahmsprüfung hin. Für Ausländer bedarf es überdies einer Erlaubnis des Ministers. Der Unterricht ist unentgeltlich.

Zur Aufmunterung der Schüler gibt es an der Anstalt eine Anzahl Preise, die zum Teil auf Legaten beruhen, und wie an deHuHpchschulen der bildenden Künsten gibt es am Konservatorium auch einen ^Rom-Preis" für die beste Leistung in der Komposition. Derselbe besteht in einem vierjährigen Reisestipendium, mit dem der Prämiierte zwei bis drei Jahre in Italien, im französischen akademischen Institut (in der Villa Medicis) in Rom und dann ein Jahr in Deutschland und Österreich musikalischen Studien obzuliegen hat.

Nebstdem subventioniert der Staat vier Nationaltheater ; das Théâtre français, das Odèon, die Oper (nationale Akademie der Musik und Tanzkunst) und die Opéra-Comique. Den von den

747

«Städten subventionierten Theatern sucht der Staat dadurch zu Hülfe zu kommen, daß er die Vorbereitungsinstitute auf das Konservatorium anhält den Theatern der Städte, in denen sich Vorbereitungsinstitute befinden, das Orchester zu liefern oder Ihnen zu dessen Bildung behülflich zu sein. Die Theater in Algier, Constantine und Oran werden geradezu staatlich unterstützt.

Endlich erfreuen sich auch die Sängergesellschaften (Orphéons), ·die Fanfaren und Harmonie-Musikgesellschaften einer bescheidenen Ermunterung in der Verabfolgun'g von Medaillen, die ihnen anläßlich der Veranstaltung von Wettbewerben als Preise verabfolgt werden.

Das Budget Frankreichs für das laufende Jahr weist folgende Kredite zur Unterstützung der Musik auf: Nationales Konservatorium für Musik und Deklamation, Personal Fr. 193,200 Nationales Konservatorium für Musik und Dekla- ' mation, Unterhaltung ,, 63,500 Vorbereitungsinstitute des Konservatoriums und nationale Musikschulen in den Departementen ,, 189,500 Nationale Theater ,, 1,471,000 Volkskonzerte, Musikgesellschaften in Paris und in den Departementen und Werke zur Dezentralisation der Musik ,, 85,000 Palais des Trocadero ,, 13,000 Unterstützungen an das Personal der Theater . ,, 95,000 Endlich zeigt das Budget noch einen Kredit von Fr. 65,000 zur Unterstützung von literarischen Werken über die bildenden Künste.

4. E n g l a n d . Die Unterstützung welcher sich die, Mugik zu erfreuen hat, besteht einzig in Subsidien von 300 bis 500 £ .an einzelne Musikschulen. So erhalten: die Royal Academy of musie £, 500 das Royal College of music ,, 500 die Royal Irish Aeademy of music . . . ,, 300 die British School at Athens ,, 500 Die Gewährung dieser Subsidien ist an keine besondere Bestimmung gebunden; d. h. die Summen können ebensowohl für «den Ankauf von Instrumenten und für Errichtung der Gebäulich-

748

keiten als für Aussetzung von Preisen für hervorragende Leistungen!

verwendet werden.

Auf dem Gebiete der dramatischen Kunst gibt es keine staatlichen Subsidien ; es wird kein Theater unterstützt.

Was die Dichtkunst betrifft, wird aus der königlichen Zivilliste dem sogenannten ,,poete laureatea eine jährlich Lebensrentevon 100 & ausbezahlt. Beim Ableben eines solchen werdet* Arbeiten ausgeschrieben und der Sieger erhält den Titel nebst der Pension zugesprochen.

Endlich werden noch, ebenfalls aus der königlichen Zivilliste, Pensionen im Betrage von 25,000 £ per Jahr an hervorragende Gelehrte und deren in unglückliehen finanziellen Verhältnissen sich befindende Familien ausgerichtet.

5. I t a l i e n besitzt in der königlichen Akademie der S. Cecilia in Rom eine Hochschule der Musik und Deklamation, die mit jährlich Fr. 40,000 subventioniert wird. Nebst dieser unterhält der Staat fünf Musikschulen in Florenz, Mailand, Neapel, Palermo und Parma. Mit der zuerst genannten ist auch eine Schule der Deklamation verbunden ; an den übrigen ist je eine Lehrstelle für Deklamation zur Vorbereitung der Sänger und Komponisten auf die scenische Aktion.

Die Gesamtsumme, die das italienische Budget für die Musik und Deklamation auswirft, beträgt Fr. 600,000. Stipendien sind nicht bekannt.

Eine Gelegenheit zur Unterstützung der Komponisten italienischer Nationalität bilden die periodischen Trauergottesdienste zur Erinnerung an die Fürsten Karl Albert und Viktor Emanuel.

Derjenige zur Erinnerung an letztern findet alljährlich in Rom statt und derjenige für den erstem alle zwei Jahre in Turin.

Für erstere Feier erhält ein Komponist vom Ministerium des Innern den Auftrag zur Komposition und Aufführung einer Messe.

Für die Veranstaltung der Feier in Turin wird ein förmlicher Wettbewerb durchgeführt; der Autor der angenommenen Messe erhält eine Summe von Fr. 10,000, hat dafür aber alle Kosten für die Aufführung zu tragen.

6. Ö s t e r r e i c h - U n g a r n. a. Ö s t e r r e i c h . Hier beschränkt sich die Förderung" der Musik -- da keine staatlichen Lehranstalten vorhanden sind -- im allgemeinen auf die Erteilung von Subventionen an Musikvereine .und PrivatmusikschuleiL, Solche Beiträge erhalten :

749

das Musikkonservatorium in Wien der Kirchenmusikverein St. Ambrosius in Wien . .

der Musikverein in Linz d a s ,,Mozarteum" i n Salzburg . . . . . . .

der Musikverein in Innsbruck der Musikverein in Graz der Musikverein in Grilli die Musikschule in Klagent'urth die Philharmonische Gesellschaft in Laibach . . .

der Musikverein ,,Glabena maticaa in Laibach . .

das Musikkonservatorium in Prag der Musikverein in Brunn die ,,Filharmonicky Besedaa in Brunn der Musikverein in Lemberg die Musikschule in Krakau die Musikschule in Brody der Verein zur Förderung der Tonkunst in der Bukowina in Czernowitz der Kircheamusikverein in Czernowitz

Fl. 20,000 ., 500 ,, 500 ,, 1,000 -n ·' ^000 ., 1,200 ,, 100 .., 800 60Ö1 r .n 600 ,, 10,000 ,, 500 ., 300 2,500 ,, 2,000 ,, 300 ,.

,,

S0(f 100

Die ineisten dieser Beiträge sind ständige, ihre Auszahlung hängt aber von dem Nachweise darüber ab, daß die subventionierte Musikschule ihren Zweck vollständig erfülle. Wenn die Bedürfnisse es erheischen, können die Beiträge erhöht werden.

Außer diesen Beiträgen werden in einzelneu besondem Fällen noch kleinere einmalige Unterstützungen gewährt zur Anschaffung von Musikinstrumenten. An der Herausgabe bedeutender Werke beteiligt sich das Ministerium eventuell durch Subscription auf eine Anzahl Exemplare, welche dann an die größern Musikschulen verteilt werden. In dieser Richtung ist besonders die umfassend angelegte Publikation der Gesellschaft zur Herausgabe ,,von Denkmälern der Tonkunst in Österreich"1 zu erwähnen, an der sich das Ministerium mit einem Beitrage von 4000 Fl. jährlich beteiligt.

Was die s t a a t l i c h e U n t e r s t ü t z u n g s c h a f f e n d e r T o n k ü n s 11 e r a n b e l a n g t , so erfolgt sie teils in der- Forin sogenannter Künstlerstipendien, die alljährlich aur Ausschreibung gelangen, oder auch unabhängig hievoii, infolge besondern Einschreitens verliehen werden, teils in der Form von ex officio verliehenen sogenannten Ehrengaben, oder Künstlerpensionen.

Ein weiterer Unterschied zwischen den Künstlerstipendien und den Künstlerpensionen besteht darin, daß die erstem in der Rege!

750

nur einmal, und zwar nur an jüngere, noch der Aufmunterung und Förderung bedürftige Talente ; die letztern dagegen ständig, oder ·doch für eine Reihe von Jahren an schon gereifte und verdiente Meister verliehen werden.

Dasselbe gilt von den U n t e r s t ü t z u n g e n für D i c h t e r und S c h r i f t s t e l l e r . Auch die letztern können unter Beibringung von Proben ihres Schaffens sich um die Stipendien bewerben oder werden in Würdigung ihrer schon bekannten Verdienste durch eine Ehrengabe ausgezeichnet.

Die Höhe der einzelnen, zur Verleihung kommenden Beträge, richtet sich nach der Zahl der Bewerber, oder der in Betracht kommenden Persönlichkeiten, sowie nach dem Grade der Würdigkeit und der Unterstützungsbedürftigkeit derselben ; anderseits aber auch nach dem Stande der für die allgemeinen ,,Stipendien", für ,,besondere Kunststipendien" und für ,,Unterstützungen verdienter Künstler"1 bewilligten Kredite, wobei zu beachten ist, daß diese letztern bisher immer für den gesamten Bereich der Kunst, also auch für das umfassende Gebiet der bildenden Künste, bewilligt, wurden. Durchschnittlich wurden in den letzten Jahren für Dichter und Musiker zusammen jährlich 6000 bis 8000 Fl. verausgabt.

Die d r a m a t i s c h e K u n s t erfährt in Österreich keine direkte staatliche Förderung. Eine indirekte kann darin erblickt werden, daß am Konservatoriuni der Gesellschaft der Musikfreunde in Wien eine Schauspielschule besteht, in der namhafte Lehrkräfte wirken und daß die fftr das Musikkonservatorium bewilligte Subvention auch dem Bestände dieser Schauspielschule mit zu gute kommt.

Für die Verleihung der Stipendien und Ehrengaben bedient sich das Ministerium in der Regel des Rates der ihm für derlei Zwecke zur Seite stehenden oKunstkommission, deren Sektionen für Dichtkunst und für musikalische Komposition aus je drei bis sechs hervorragenden Fachmännern zusammengesetzt sind.

b. U n g a r n besitzt eine Landesmusikakademie in Budapest deren Ausgaben sich jährlich auf 66,000 bis 70,000 Fl. belaufen.

Ferner werden Beiträge verabfolgt: An das Klausenburgermusikkonservatorium und andere Musikschulen in der Provinz 4000 Fl.

An die Herausgabe der Werke vaterländischer Musikkomponisten und Stipendien 3000 Fl.

751 Ungarn besitzt ferner eine Landesschauspielakademie mit einem Ausgabenetat von 15,500 bis 15,600 Fl. Zudem wird verabfolgt : An das Nationaltheater in Budapest eiü Beitrag von 53,000 FL, an die königlich-ungarische Oper ein solcher von 215,000 Fl. und an das Nationaltheater in Klausenburg eia solcher von 20,000 Fl.

Zur Unterstützung kleinerer Provinzialtheater ist im Staatsvoranschlage eingestellt ein Kredit von 26,000 Fl.

Die Poesie als solche erhält im Rahmen des Unterrichtsbudgets keine regelmäßige Unterstützung. Indessen wird für die Unterstützung hülfsbedürftiger Personen, welche sich auf dem Gebiete der Wissenschaft, Literatur oder Kunst betätigen, und deren Familien ein jährlicher Kredit von Fl. 10,000 aufgenommen.

In ausgedehnterem Maße befassen sich mit der Unterstützung der Poesie einzelne Literaturgesellschaften und auch die Ungarische Akademie der Wissenschaften, deren Subvention sich auf Fl. 42,000 beläuft.

Dies in kurzen Zügen die Darstellung der Leistungen unserer Nachbarstaaten für die Pflege der Musik und der ihr verwandten Kunstzweige.

Es geht daraus hervor, daß in jenen Staaten den genannten Künsten eine viel größere Aufmerksamkeit geschenkt wird, als es in unserem Lande geschieht. Dies könnte sowohl für den Bund als die Kantone eine Mahnung sein, ihnen in Zukunft auch mehr Beachtung zu schenken.

Sehen wir nun nach, ,,wie.osich i die Regierungen der Kantone zu dem Postulate verhalten1, sfe>-gewahren wir knapp die Hälfte in einer demselben günstigen Stimmung. Die größere Hälfte steht der Anregung teils zurückhaltend, teils ablehnend gegenüber. Es walten Bedenken gegen eine Annahme im Hinblick auf die finanziellen Forderungen, welche andere dringende Aufgaben an den Bund zu stellen im Begrifie sind. Die Hälfte der Kantone rät für Zuwarten. Bern, Graubünden, Tessin und Neuenburg beantragen Nichteintreten auf die Anregung. Die Regierung des erstgenannten Kantons motiviert ihre grundsätzliche Ablehnung folgendermaßen :

752 ^Als Kunstzweige, welche der Bundessubvention im Sinne des Postulates teilhaftig werden könnten, können nach unserer Ansicht nur die Musik, die Dichtkunst und die dramatische Kunst in Betracht fallen. Wir gestehen aber, daß wir nicht einzusehen vermögen, wieso diese Künste in dieser Beziehung mit der bildenden Kunst in Verbindung gebracht werden können und warum die Tatsache der Unterstützung der bildenden Kunst durch den Bund auch die Unterstützung dieser Künste zur Folge haben muß.

Nachdem die eidgenössischen Rats die gewerbliche Bildung iu den Bereich der durch den Bund zu fördernden Gebiete gezogen hatte, lag es nahe, auch die bildende Kunst mitzunehmen, denn sie ist auch ein Gewerbe. Musik, Dichtkunst und dramatische Kunst haben einen ganz andern Charakter und die Gesichtspunkte, die seiner Zeit bei den Beschlüssen betreifend Unterstützung der gewerblichen Bildung, des Handolsunterrichtes, der weiblichen Berufsbildung und der Landwirtschaft durch den Bund geltend gemacht wurden, treffen für das Gebiet dieser Künste nicht zu.

M u s i k , d r a m a t i s c h e K u n s t , D i c h t k u n s t , gehören nicht z u r V o l k s w i r t s c h a f t ; s i e tragen n i c h t z u r H e b u n g d e s nationalen Wohlstandes hei.' A Dieser Anschauungsweise können wir nicht zustimmen: sie veranlaßt uns vielmehr die im Postulat gestellte Frage nun auch vom materiellen Gesichtspunkte etwas näher zu beleuchten. Dio Kenner der Volkswirtschaft sind darin einig, daß jede intellektuelle Richtung des Volkslebens eine volkswirtschaftliche Wirkung hat 5 die Betätigung der religiösen Bekenntnisse wie die Wissenschaften und Künste. Wer hieran mit Hezug auf die Musik, die Poesie und die dramatische Kunst zweifelt, der denke, vor allem an die zahllosen und zum Teil riesigen Fabriken von Musikinstrumenten, an die grossartigen Musikalienverlage dei' Nachbarländer, namentlich Deutschlands, das mit seiner Musik sozusagen die ganze musizierende Welt beherrscht. Man denke ferner an die zahlreichen Privatinstitute für höihern Musikunterricht, wie sie dermal namentlich in Deutschland und Österreich blühen und zu einem bedeutenden Teil von Zöglingen aus außereuropäischen Ländern besucht werden. Man denke an die außerordentlichen Honorare, welche gleich den berühmten bildenden Künstlern zeitweise auch beliebten Schriftstellern,
sowie hervorragenden Vertretern der Schauspielkunst und Sängern zu Teil werden. Man denke endlich an den großartigen Umsatz belletristischer und anderer Literatur zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern. Wie sehr unser Land finanziell an diesem idealen und wirtschaftlichen Verkehr.

753

beteiligt ist, darüber gibt der folgende Auszug aus den Bin- und Ausfuhrtabellen ein ziffermäßiges Bild.

Ausfuhr

Einfuhr Menge Zentner (netto)

Wort

Menge Zentner (netto)

Fr.

Pianos, Tafel- u. Flügelklaviere, Harmoniums, auch zerlegt .

Übrige Saiten-, Blas- u. Schlaginstrumente, auch zerlegt Bestandteile für musikalische Inatrumente, Saiten aller Art, Klaviaturen, etc

i 1901 1900 / 1901 '\ 190Q

2,844 2,544 1,030 1,115

647,738 580,082 479,760 521,576

266

244

29 60

Wert Fr.

101,897

89,450 60,277 99,920

38,347 | 190148ö 204,515 116 50 17,165 ( 1900 385 159,808 1901 744 419,472 56 53,699 Musikalieu (Literatur) . . . 1900 715 399,815 75 62,635 Bücher, gedruckte, Land- uud 1901 19,442 8,588,547 8221 3,366,546 Seekarten 1900 20,853 8,329,390 8673 3,499,714 Infolge der viel lanigera Beziehung in der die Musik und Poesie zum Volke stehen als die bildenden Künste, darf behauptet werden, daß jene auch für die Volkswirtschaft sogar eine größere Bedeutung haben als diese.

Es ist ferner unrichtig zu meinen, die bildenden Künste seien, als der Bund die gewerbliche Bildung in den Bereich seiner Unterstützung zog, so mit in diesen Bereich genommen worden, weil sie eine Art Gewerbe seien. Der Schwerpunkt der bildenden Künste liegt nicht in der gewerblichen Seite, sondern in dem Gebiete des höhern Könnens und idealen Schaffens; d. h. die bildenden Künste sind vor allem Faktoren der Kultur, und da der heutige Staat Kulturstaat ist, hat er ein wesentliches Interesse diese Faktoren zu unterstützen. Ganz denselben Anspruch an den Staat haben nun, weil sie ebenfalls Faktoren der Kultur sind, auch die Musik, Poesie und dramatische Kunst, und der Staat löst ihnen gegenüber nur eine Schuld ein, wenn er sie ebenfalls in den Bereich seiner Unterstützung und Pflege zieht.

Dies ist der Standpunkt auf den man sich für die Beantwortung der im Postulat liegenden Frage, abgesehen vom Stande der Finanzen des Staates, zu stellen hat.

Legen wir nun noch kurz dar, in welcher Weise eine Anzahl Regierungen der Kantone und die angel'ragten musikalischen Kreise eine staatliche Unterstützung der Musik und der ihr verwandten Kunstzweige teils befürworten, teils wünschen. Dabei entspricht die hienach aufgestellte Reihenfolge der Unterstützungsarten der Zahl der kundgegebenen Wünsche.

.754 A. In bezug auf die Förderung der Musik werden vorgeschlagen: 1. Die Aussetzung von Stipendien an talentvolle Kunstbeflissene, um es denselben zu ermöglichen sich als Vereins- oder Konzertleiter, oder Lehrer, oder als Virtuosen irgend eines Instrumentes, oder als Sänger auszubilden. (Hiebei soll der Bund die bisherige Regel, wonach die Kantone an die zu Unterstützenden eine gleich große Summe zu verabreichen haben, verlassen und einen größern Teil oder das Stipendium ganz leisten.)

2. Unterstützung der Musikschulen und Musikinstitute ; eventuell Errichtung eines schweizerischen Konservatoriums der Musik.

3. Unterstützung der Musikgesellschaften mit Orchester an sich, oder für Aufführung größerer Werke.

4. Beiträge an die Aufführung von Tonwerken schweizerischen Ursprungs.

5. Unterstützung der Komponisten für Aufführung und Herausgabe ihrer Tonwerke ; Veranstaltung von Wettbewerben und Aussetzung von Prämien für gediegene Kompositionen. Edition der Werke älterer und neuer Autoren.

6. Unterstützung von Gesangdirektoren- und Organistenkursen.

7. Beiträge an Musik- und Gesangfeste, Volkskonzerte ; alljährliche Aufführungen von Festspielen mit Musik, abwechselnd in bezug auf den Ort der Aufführung.

Einen Vorschlag praktischer Art macht der Direktor der Musikschule in Zürich; es sei erlaubt, denselben hier wiederzugeben. Er sagt : ,,Mit' großen finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben diejenigen Musikgesellschaften, die sich die Erhaltung eines Orchesters zur Aufgabe stellen. Hier wäre eine staatliche Unterstützung eine große Wohltat und könnte auch für die künstlerischen Leistungen die besten Folgen haben. Doch möchte ich mir erlauben, noch auf einen andern Punkt hinzuweisen. Unsere aus Berufsmusikern zusammengesetzten Orchester bestehen zum größten Teil aus Musikern fremder Nationalitäten. Nicht daß wir in der Schweiz keine jungen Leute hätten, die sich zu Musikern ausbilden; sie wenden sich aber meist in einseitiger Weise dem Klavierspiel zu und versäumen es, Orchesterinstrumente, namentlich Blasinstrumente spielen zu lernen. Es mag das einerseits davon herkommen, daß für diejenigen, die sich bereits ein Klavier angeschafft haben, die Beschaffung eines andern Instrumentes

·

755

unerschwinglich ist. Anderseits mag wohl auch in manchen Fällen die Schwierigkeit, einen guten Lehrer zu finden, die abhaltende Ursache sein. Dieser Mangel an einheimischen Fachmusikern, die Blasinstrumente spielen können, macht sich namentlich bei unsern Militärmusiken sehr fühlbar. Die Leistungen derselben stehen auf einer sehr tiefen Stufe. Es ist das sehrzu beklagen; denn ihr Einfluß auf die musikalische Erziehung des Volkes könnte ein großer und guter sein. Ich glaube, daß die Leistungen wesentlich gehoben werden könnten, wenn unsere jungen Musiker dazu angehalten würden, ihren Militärdienst bei der Musik zu absolvieren, und wenn ihnen zur Erlernung eines Blasinstrumentes sowie zur Anschaffung eines solchen eine staatliche Unterstützung gewährt würde."S. In bezug auf die Pflege der DicMJmnst wird vorgeschlagen: 1. Belohnungen für Verfasser guter Festspiele und ebenso für Verfasser gediegener Schauspiele und Volksschriften.

2. Wettbewerbe für gediegene poetische Volksstücke.

3. Veranstaltung von Volksausgaben guter Schriftwerke und direkte Förderung des Vereins für Verbreitung guter Schriften (Aargau und Thurgau).

4. Unterstützung des Nationaltheaters (Neuenburg).

5. Unterstützung künstlerischer und literarischer Werke, z. B, über Schweizergeschichte mit Fr. 5000 bis Fr. 10,000 jährlich (Schaffhausen).

G. In bezug auf die Unterstützung der dramatischen Kunst.

Hierfür sind keine Anträge gemacht worden.

Die oben für Förderung der Musik und die unter Ziffer l und 2 zur Unterstützung der Dichtkunst aufgeführten Vorschläge entsprechen ziemlich dem von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates aufgestellten und im Eingange dieses Berichtes dargelegten Schema und wir stehen nicht an, zu erklären, daß wir sie an sich im allgemeinen für berechtigt und berücksichtigenswert erachten.

Die drei letzten unter lit. B. dagegen müssen außer Betracht fallen, da sie nicht in das Gebiet der Unterstützung der Poesie gehören und anderseits njit dem Volksunterricht zusammenhängen der ausschliesslich den Kantonen zusteht. Was den

756 letzten Vorschlag (Ziffer 5) betrifft, kann dieser weggelassen werden, da der Bund literarische Werke, wie diejenigen betreffend die Landesgeschichte schon aus andern Krediten unterstützt.

Auch bei den oben als der Berücksichtigung wert bezeichneten Vorschlägen muss, wenn der Bund wirklich zu der ihm nahegelegten Unterstützung der Musik gelangt, dasjenige ausgeschieden werden, was mit dem Volksschulunterricht zusammenhängt. Von diesem Gesichtspunkte aus wird es sich fragen, ob z. B. die Unterstützung von Gesangdirektoren- und Organistenkursen statthaft sei.

Wie aus dem Vorausgehenden ersichtlich, können wir also nicht umhin, die im Postulat liegende Frage, ob es sich nicht rechtfertige, die zur Zeit ausschließlich der bildenden Kunst gewährte ßundesunterstützung auch auf andere Kunstzweige auszudehnen, mit einem entschiedenen Ja zu beantworten: wenigstens soweit es die Musik und die Dichtkunst betrifft. Damit gelangen wir vor die weitern Fragen: auf welche Weise soll dies geschehen und bis zu welchem Maße?

Auf die Frage nach der Ari, und Weise der Unterstützung antworten die oben besprochenen Vorschläge. In bezug auf diejenige nach dem Maße haben wir folgendes anzubringen.

Es kann selbstverständlich nicht davon die Rede sein, don Kunstkredit für die Unterstützung der Musik und der mit ihr verwandten Kunstzweige io Anspruch nehmen zu wollen, auch wenn derselbe noch auf der frühern Höhe von Fr. 100,000 stände. Die Unterstützung der Musik und der Dichtkunst, wenn sie von etwelcher Wirkung sein soll, erfordert jährliehe Mittel, die der frühern Summe des Kunstkredites nicht nachstehen und solche müssen unabhängig von demselben ausgesetzt werden.

Diese Tatsache bringt uns vor die fernere Frage, ob die -derrnalige Finanzlage des Bundes die Auswerfung so großer Mittel gestatte. Zu unserm Bedauern können wir das nicht mit einem Ja beantworten.

Dessenungeachtet möchten wir nicht beantragen, die im Postulat liegende Anregung bei Seite zu setzen. Die mehrorwähnten Kunstzweige, namentlich die Musik, verdienen in hohem

757 örade eine Unterstützung des Staates. Wenn solche gegenwärtig nun auch nicht in vollem Maße eingeführt werden kann, empfiehlt es sich immerhin, einen bescheidenen Anfang damit zu machen in der Weise, daß auf irgend einem Gebiete der Musikpflege eingesetzt wird, mit der Absicht, die anfänglichen Leistungen zu erweitern, sobald der Finanzstand der Eidgenossenschaft ein günstigerer wird.

Von diesem Standpunkte ausgehend haben wir als Anfang ·einer Bundesunterstützung der Musik bereits einen bescheidenen Kredit von Fr. 5000 zu gunsten des Vereins schweizerischer 'Tonkünstler in den Entwurf des nächstjährigen Budgets eingestellt und es würde uns mit Befriedigung erfüllen, wenn dieser Ansatz Ihre Gutheißung erhielte.

Wir würden, solche als grundsätzliche Billigung unserer Anschauungsweise auffassend, dann gelegentlich später nach Mitgabe der Finanzlage des Bundes eine Erweiterung des Beitrages an -die Pflege der Musik auf dem gleichen Wege in Vorschlag 'bringen.

Zum Schlüsse eilend, fassen wir das Angebrachte in folrgendem zusammen : Die im vorstehenden Postulat enthaltene Frage, ob die bis jetzt nur den bildenden Künsten zu Teil gewordene Bundesunterrstützung auch auf andere Kunstzweige auszudehnen sei, müssen wir, soweit es die Musik und die Dichtkunst betrifft, entschieden ;bejahen.

Eine Unterstützung nach Mitgabe der obenstehenden von Kantonsregierungen und Musikerkreisen herrührenden Vorschläge ·erscheint uns wünschenswert.

Eine so weitgehende Unterstützung erträgt jedoch die dermalige Finanzlage des Bundes unseres Erachtens nicht.

Dennoch können wir uns nicht entschliessen, einen Antrag auf Fallenlassen der im Postulat liegenden Anregung zu stellen, sondern wir schlagen vor, auf dieselbe in der Weise einzutreten, daß durch die Gewährung eines Beitrages von Fr. 5000 an den schweizerischen Tonkünstlerverein, für nächstes Jahr, ein Anfang ·mit der Bundesunterstützung der Musik gemacht werde, in der Meinung, diese Unterstützung bei Gelegenheit der Aufstellung der Voranschläge zu erweitern sobald der Finanzstand der Eidgenossenschaft ein günstigerer wird.

In diesem Sinne bitten wir Sie, von dem gegenwärtigen Berichte Vormerkung zu nehmen.

Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. V.

51

758

Im übrigen benutzen wir den Anlaß, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 4. Dezember 1902.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : ,, Zemp.

Der Kanaler der Eidgenossenschaft : Ringier.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Postulat vom 13./29. Juni 1898 betreffend die Ausdehnung der Bundesunterstützung auf die andern Kunstzweige als die bildenden Künste. (Vom 4. Dezember 1902.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1902

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

50

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.12.1902

Date Data Seite

736-758

Page Pagina Ref. No

10 020 351

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.