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Bericht der

nationalrätlichen Alkoholkommission über die Geschäftsführung und Rechnung der Alkoholverwaltung pro 1901.

(Vom 8. November 1902.)

Tit.

Einleitung.

Gegen das revidierte Alkoholgesetz vom 29. Juni 1900 war ein Referendumsbegehren nicht eingereicht worden, infolgedessen mußte eine Volksabstimmung darüber nicht stattfinden, und es wurde nun dasselbe durch Beschluß des Bundesrates auf den 16. Januar 1901 in Vollzug gesetzt. Gleichzeitig trat die vom Bundesrate erlassene Vollziehungsverordnung vom 24. Dezember 1900 zu diesem Gesetze in Kraft. In derselben sind eine Reihe wichtiger Ausführungsbestimmungen niedergelegt. Sie umfaßt X Abschnitte und 102 Paragraphen. Die Vorschriften über Einfuhr, Monopolverkauf, Denaturierung, Rückvergütung, Privathandel, Strafbestimmungen etc. sind darin enthalten. Als Beilage hierzu figuriert das neue Brennereipflichtenheft, enthaltend 41 Paragraphen, in welchen die Verhältnisse der inländischen Brennereien zur Alkoholverwaltung geregelt sind, und zum Schlüsse stellt eine zweite Beilage die allgemeinen Bedingungen über Einkauf von ausländischem Sprit und Spiritus auf.

Vor Erlaß dieser Vollziehungsverordnung wurden einzelne Abschnitte derselben oder das ganze von der Konferenz der Kantonsdelegierten, dem Vorstande des Bauernverbandes und

722 der Delegation beraten, und es hat letztere ihre Bemerkungen dem Bundesrate mitgeteilt.

Das einzig noch anhängige Postulat bezieht sich auf den Erlaß eines Organisationsgesetzes, und es wird eine diesbezügliche Vorlage den eidgenössischen Räten wahrscheinlich im Laufe des Jahres 1903 zugestellt werden.

1. Verwaltung.

Die Zahl der Angestellten und Arbeiter bleibt sich seit Jahren immer gleich; je nach eintretenden Vakanzen variiert dieselbe zwischen 75 und 76, wovon 32 beim Zentralamte in Bern, 34 in den Lagerhäusern zu Delsberg, Burgdorf und Romanshorn beschäftigt sind ; 9 Angestellte besorgen den Kontrolldienst über die inländische Brennerei.

Beim Zentralamte hat eine Überschreitung des Budgets im Betrage von Fr. 8000 stattgefunden (Fr. 193,945 anstatt Fr. 186,000).

Dieselbe wurde verursacht durch Besoldungsnachgenüsse in zwei Todesfällen, durch vermehrte Aushülfe und größere Druckkosten bei Anlaiß der Revision des Alkoholgesetzes. Dagegen bewegt sich die Vergütung, welche die Alkoholverwaltung an die Zolldirektion zu leisten hat, Fr. 3000 unter dem Budget (Fr. 43,180 anstatt Fr. 46,200), so daß der für die Verwaltung bewilligte Gesamtkredit mir um Fr. 5000 überschritten worden ist.

II. Einkauf, a. Inlancware.

Im Jahre 1901 wurden 49,522 Meterzentner Trinksprit und 62,822 Meterzentner Denaturierungsware gebraucht, somit Total 112,344 Meterzentner. Der vierte Teil dieses Quantums würde 28,086 Meterzentner betragen, und es kommt somit das gesetzliche Maximum mit 25,500 Meterzentner, welches der inländischen Brennerei zugedacht ist, zur Anwendung. Die effektiven Ablieferungen haben jedoch nur 22,497 Meterzentner, also 3000 Meterzentner weniger betragen. Durch diese Minusdifferenz ist das im Jahre 1900 zu viel gelieferte Quantum Inlandsware (Vorbrand) mehr als außgegiichen.

Der Kostenpreis des inländischen Spiritus stellt sich für die Alkoholverwaltung auf Fr. 80. 15 (1900 : Fr. 83. 53). Seit 1896 ist derselbe um Fr. 8. 85 zurückgegangen.

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Die Kartoffelernte des Jahres 1901 war mager ausgefallen, die Preise dieses Bodenproduktes gingen allmählich in die Höhe.

Den Gesuchen für Brennen von inländischen Körnerfrüchten wurde daher gestützt auf Artikel l des Brennereipflichtenheftes bis zu einem gewissen Maße entsprochen. Im ganzen ist im Durchschnitt der Wintercampagne 1901/1902 zirka 1/e des Kontingentes von inländischen Körnerfrüchten gebrannt worden.

Die alten ßrennlose waren mit dem Jahre 1901 abgelaufen.

Beinahe alle Inhaber derselben wünschten, dieselben zu erneuern, viele unter ihnen beanspruchten ein größeres Quantum. Dazu kamen dann noch die Begehren nach neuen Losen, welche seit längerer Zeit gestellt und dann auf diesen Zeitpunkt der Neuvergebung der Lose vertröstet wurden. Das Finanzdepartement., das in dieser Sache endgültig zu entscheiden hatte, stand da vor einer schwierigen Aufgabe. Eine besondere Spezialkommission wurde mit den Vorarbeiten betraut, sie besuchte eine große Anzahl der alten Brennereien, prüfte die Angaben der Bewerber für neue Lose und stellte dann auf Grundlage der Vorschriften des Brennereipflichtenheftes ihre Anträge, welche dann die Alkoholverwaltung mit ihrem Gutachten begleitete. Das Resultat dieser Loszuteilung läßt sich kurz dahin zusammenfassen : Von den bisherigen Losen wurde das Quantum sämtlicher Einzelbrenner etwas gekürzt, dasjenige der Genossenschaften belassen, bei einigen vermehrt; dann wurden 10 neue Lose vergeben, wovon 4 auf den Kanton Bern, 3 auf Waadt und je l Los auf Solothurn, Freiburg und Baselland fielen. Im ganzen wurden Lose im Gesamtbetrage von 30,000 Hektoliter vergeben, welche sich auf 8 Kantone verteilen ; das genaue Verzeichnis findet sich auf Seite 19 des Geschäftsberichtes der Alkohol Verwaltung.

Die Übernahmspreise für die alten Brennlose variieren zwischen Fr. 63^2 und Fr. 76J/4 per Hektoliter : bei den neuen stellen sich dieselben auf Fr. 73 bis 858/4. Die Höhe der Übernahmspreise wird bedingt durch die Größe des Loses und die.

noch zu verzinsenden Anlagekosten.

Eine besondere Übereinkunft mit einem Brenner besteht über die Verarbeitung der sieh in der Zuckerfabrik Aarberg ergebenden Melasse zu Alkohol. Wir haben Ihnen seiner Zeit den Inhalt dieses Vertrages mitgeteilt, und haben heute nur beizufügen, daß, soweit hiebei unsere Interessen in Frage kommen, wir zu keinen Klagen Veranlassung haben.

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b. Auslandware.

Zum Durchschnittspreise von Fr. 28. 23 wurden im Jahre 1901: 75,183 Meterzentner, nämlich 39,000 Meterzentner aus Österreich-Ungarn, 35,000 Meterzentner aus Deutschland und 1000 Meterzentner aus Belgien bezogen. Rechnen wir zum angeführten Preise noch Fr. 23. il für Zoll und 62 Cts. für Fracht etc.

dazu, so kommt uns der ausländische Sprit auf rund Fr. 52 zu stehen. Der Bezug des Sprits aus Deutschland, welcher auf 47 % angewachsen ist, zeigt eine nicht unbedeutende Zunahme, welche durch billigere Preisnotierungen des deutschen Syndikates veranlaßt wurde. Bisanhin hatte derselbe nur 22% betragen.

Folgendes ist der Durchschnittspreis unserer Lieferungen in den letzten 10 Jahren: 1892 . . . . Fr. 47. 91 per Meterzentner.

1893. . . . ,, 40.43 ,, 1894. . . . ,, 35.30 ,, 1895. . . . ,, 36.05 ,, 1896. . . . ,, 2 9 . 4 2 ,, 1897. . . . . . 24.67 ,, 1898. . . . ,, 26.73 ,, 1899. . . . ,, 31.34 ,, 1900. . . . ,, 28.52 ,, ,, .

1901 . . . . n 28. 23 ,, ,, Der Preisstand im Berichtsjahre hat das Finanzdepartement veranlaßt, zu diesen sehr tiefen Kursen bedeutende Einkäufe auf Lieferung zu machen. Sie haben hiervon bei Anlaß der Kreditbewilligung für ein neues Reservoir in Romanshorn vorläufige Mitteilung erhalten, und es wird hierüber im nächsten Berichte weiteres mitgeteilt werden,

III. Yerkauf.

Der Verkauf von Trinksprit hat 50,826 Meterzentner betragen, er ist gegenüber dem Vorjahre um 9424 Meterzentner . zurückgegangen ; dieser geringere Absatz muß als eine Folge der guten Wein- und Obsternte des Jahres 1900 betrachtet werden.

Dieses Vorkommnis war seiner Zsit im Voranschlage durch Einsetzung eines Verkaufes von nur 50,000 Meterzentner berücksichtigt worden. Dieser Ansatz ist somit um 826 Meterzentner überschritten worden. Die Zahlen über den Landesverbrauch von Trinksprit in den letzten 10 Jahren sind sehr interessante.

Wir lassen dieselben nachstehend folgen.

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1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901

. . .

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. . . .

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. . .

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. . .

. 68,768 Meterzentner.

. 65,187 ,, 56,304 ,, . 56,168 ,, . 60,449 ,, . 63,655 ,, . 65,232 ,, . 62,545 ,, 58,444 ,, . 49,522 ,,

Der Verbrauch von Denaturierungsware hat sich wiederum gesteigert und im Berichtsjahre 62,822 Meterzentner betragen.

Seit dem Jahre 1892 (35,496 Meterzentner), haben wir in dieser Abteilung eine fortwährende Zunahme zu verzeichnen, welche .hauptsächlich auf die industrielle Verwendung zurückzuführen ist.

IT. Monopolgebühren auf Qnalitätsspirituosen.

Während die erhobenen Gebühren ziemlich genau dem. Anisatze des Budgets entsprechen, ergibt sich auf den Rückerstattungen ein Minus, so daß die Rechnung in ihrem Schlußresultat in den Einnahmen einen Posten von Fr. 684,222 aufweist, während ·das Budget nur Fr. 670,000 vorgesehen hatte. Volle 3/4 dieser Einnahme entfallen auf eingeführte jBranntweine und Liköre.

V. Strafbestimmungen.

Im Berichtsjahre wurden 26 Strafverfügungen erlassen und Fr. 4784 Bußen ausgesprochen, wovon 2/s den betreffenden Kantonen und Gemeinden verabfolgt wurden. Sodann wurden von den Kantonen direkt 11 Bußen im Gesamtbetrage von ,Fr. 291 verhängt. In vielen Kantonen geschieht seitens der Behörden in dieser Richtung rein nichts, und es gereicht dieses ·Gehenlassen dem Alkoholmonopol zum Nachteile.

C

VI. Rechnung und Bilanz.

Der Überschuß der Betriebsrechnung beträgt rund Fr.5,632,000; während der Voranschlag nur einen solchen von Fr. 5,155,000 verzeichnet hatte, er steht also um Fr. 477,000 höher. Dieses bessere Resultat wurde einerseits durch größeren Absatz als im Budget vorgesehen und durch tiefere Einkaufspreise veranlaßt.

Bundeablatt. 54. Jahrg. Bd. V.

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726 Es gestattet einen Verteiler von Fr. 1. 66 auf den Kopf der Bevölkerung (3,325,023), während das Budget einen solchen von nur Fr. 1. 60 vorgesehen hatte. Der Überschuß auf neue Rechnung beträgt Fr. 98,064, und wird dazu dienen, die außerordentlichen Ausgaben für Erstellung des Reservoirs in Romanshorn zum größten Teile zu decken. Das Ergebnis des Jahres 1901 steht um Fr. 723,000 hinter demjenigen von 1900 zurück, aus bekannten Ursachen, welche in unserm letztjährigen Berichte angeführt wurden.

Eine Subkommission, bestehend aus je 3 Mitgliedern der.beiden Alkoholkommissioneri (des National- und Ständerates), hat sowohl die Rechnung als auch die Buchführung geprüft und beantragt Ihnen, die Alkoholrechnung pro 1901 zu genehmigen, welchem Vorschlage wir beipflichten. Zu längeren Erörterungen gab die Rechnung eines Kantons betreffend Ausübung der Monopolpolizei Veranlassung.

Sclüusserorteruiigen.

Seit dem Bestehen des Monopoles sind rund 80 Millionen Franken an die Kantone verteilt worden und weitere 6 Millionen sind außerdem für Entschädigungen an eingegangene Brennereien, für Lagerhausbauten, Chemiegebäude etc. ausgegeben und amortisiert worden. Der Fonds für ein neues Verwaltungsgebäude, welches in nicht ferner Zeit in Angriff genommen werden dürfte, beträgt Fr. 318,000. Außerdem stehen nur noch Ergänzungsbauten in Delsberg bevor. Mit diesen beiden außerordentlichen Ausgaben wird dann der Baukonto im wesentlichen abgeschlossen sein.

Eine Konferenz der Kantonsdelegierten hat im Berichtsjahre nicht stattgefunden.

Wir schließen unsern Bericht, indem wir Ihnen beantragen, der Geschäftsführung, und der Rechnung der Alkoholverwaltung pro 1901 die Genehmigung zu erteilen.

Z ü r i c h , den ,,8. November 1902.

Namens der Kommission.

Der Berichterstatter : J. J. Abegg.

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10.12.1902

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