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Kreisschreiben des
Justiz- und Polizeidepartements an die kantonalen Aufsichtsbehörden für Schuldbetreibung und Konkurs betreffend Aufhebung der Kontrolle der Konkurspublikationen.
(Vom 25. Mai 1902.)
Tit.
Am 10. Januar 1902 hat der Bundesrat beschlossen: ,,Es findet eine materielle Kontrolle der Publikationen des Betreibungs- und Konkursamtes d u r c h den B u n d e s r a t vor deren Aufnahme ins schweizerische Handelsamtsblatt nicht mehr statt.
,,Dagegen wird das Justiz- und Polizeidepartement eingeladen, sich behufs Übernahme der materiellen Kontrolle durch das Bundesgericht mit dieser Behörde sowohl als mit dem Handelsund Industriedepartement in Verbindung zu setzen."
Das ßundesgericht hat mit Sehreiben seiner Betreibungsund Konkurskammer vom 10. März die Übernahme einer materiellen Kontrolle abgelehnt. Dieselbe wird also in Zukunft nicht mehr stattfinden, sondern die Publikationen werden von der Redaktion des schweizerischen Handelsamtsblattes nach dem seit Jahren eingeführten Schema auf ihre äußere Form geprüft und im übrigen nach den Angaben der Betreibungs- und Konkursämter aufgenommen werden.
Die Verantwortung für die Gesetzmäßigkeit u n d m a t e r i e l l e R i c h t i g k e i t t r a g e n also i n Z u k u n f t einzig die Amtsstellen, von denen die Publikation ausgeht.
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Diese Änderung tritt am 1. Juli nächsthin in Kraft und ersuchen wir Sie, die Betreibungs- und Konkursämter Ihres Kantons von dieser Änderung in Kenntnis zu setzen und dieselben anzuweisen, alle Publikationen direkt an die Redaktion des schweizerischen Handelsamtsblattes in Bern zu adressieren.
Wir benutzen diese Gelegenheit, um Sie darauf aufmerksam zu machen, daß die vom eidgenössischen Handelsamtsblatt auf die Betreibungs- und Konkursämter erhobenen Nachnahmen Portofreiheit nicht genießen, sondern daß die entstehenden Portoauslagen von den Betreibungs- und Konkursämtern zu bezahlen und in der Liquidation der Auslagen für die in Frage stehende Zwangsvollstreckung zu verrechnen sind.
Genehmigen Sie, Tit., auch bei diesem Anlaß die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.
B e r n , den 25. Mai 1902.
Eidg. Justiz- und Polizeidepartement : Brenner.
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Kreisschreiben des Justiz- und Polizeidepartements an die kantonalen Aufsichtsbehörden für Schuldbetreibung und Konkurs betreffend Aufhebung der Kontrolle der Konkurspublikationen. (Vom 25. Mai 1902.)
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Bundesblatt
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Feuille fédérale
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Foglio federale
Jahr
1902
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
21
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
21.05.1902
Date Data Seite
361-362
Page Pagina Ref. No
10 020 078
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