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Bericht des

Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen über die Geschäftsführung und die Rechnungen des Jahres 1901 an den schweizerischen Bundesrat zu Händen der Bundesversammlung.

(Tom 30. Mai 1902.)

Hochgeachteter Herr Bundespräsident!

Hochgeachtete Herren Bundesräte!

Die vom Bundesrate am 7. November 1899 erlassene Vollziehungsverordnung zum bundesgesetze betreffend die Erwerbung und den Betrieb von Bisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen vom 15. Oktober 1897 bestimmt, daß zur rechtzeitigen Vorbereitung der Übernahme des Betriebes der Bundesbahnen auf den 1. Mai 1903 der Verwaltungsrat auf den 1. Oktober 1900 und die Generaldirektion auf den 1. Juli 1901 in Funktion zu treten habe. Die erste Berichterstattung über die Geschäftsführung der Bundesbahnverwaltung, welche wir Ihnen gemäß Art. 13, A, 7, des genannten Bundesgesetzes hiermit vorzulegen die Ehre haben, muß daher zum Teil noch auf das Jahr 1900 zurückgreifen.

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A. Verwaltungsrat.

Der vom Bundesrate, den Kantonen und den Kreiseisenbahnräten ernannte Verwaltungsrat ist am 24. Oktober 1900 zur Konstituierung zusammengetreten und hat seinen Präsidenten und Vizepräsidenten, die Stimmenzähler und die Mitglieder der ständigen Kommission ernannt. Die Namen der Mitglieder des Verwaltungsrates sind diesem Berichte beigedruckt (Beilage 1). In einer zweiten Sitzung vom 28. November 1900 hat derselbe sein Geschäftsreglement erlassen und den unverbindlichen Vorschlag für die Wahl der Mitglieder der Generaldirektion festgestellt.

Im Laufe des Berichtsjahres haben sodann 9 weitere Sitzungen des Verwaltungsrates stattgefunden, in welchen die ersten Vorbereitungen für die Organisation der Verwaltung getroffen, die Genehmigung der Wahlen für die Bestellung der Dienstabteilungen der Generaldirektion successive ausgesprochen, die erforderlichen Kreditbewilligungen bei der Bundesversammlung nachgesucht und die Quartalberichte der Generaldirektion über ihre Geschäftsführung entgegengenommen wurden. Die Bethätigung des Verwaltungsrates wurde von dem Zeitpunkt an eine intensivere, als die Generaldirektion mit dem 1. Juli 1901 ihre regelmäßigen Funktionen übernommen hatte. Alle Vorlagen der letztern wurden vor der Einbringung an den Verwaltungsrat der ständigen Kommission desselben zur Vorberatung unterbreitet, und es darf mit Befriedigung konstatiert werden, daß über alle Anträge an den Verwaltungsrat vollständige Übereinstimmung erzielt worden ist.

Die ständige Kommission hat im Laufe des Jahres 1900 3 und im Laufe des Jahres 1901 12 Sitzungen abgehalten.

Eine wesentliche Erweiterung erfuhr die Wirksamkeit der Verwaltungsorgane, nachdem der am 14. Dezember 1900 von der Bundesversammlung beschlossene freihändige Ankauf der schweizerischen Centralbahn vom 1. Juli 1901 an der Generaldirektion die Oberleitung des Betriebes derselben an Stelle des frühern Verwaltungsrates übertragen hatte und alle Vorbereitungen für die direkte Übernahme des Betriebes auf den 1. Januar 1902 zu treffen waren. Am 18. Dezember 1901 erfolgte sodann die Genehmigung des freihändigen Ankaufes der schweizerischen Nordostbahn durch die Bundesversammlung, und auch deren Betriebsübernahme mußte in kürzester Frist auf den 1. Januar 1902 organisiert werden.

Im einzelnen hat der Verwaltungsrat folgende Geschäfte behandelt :

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1. W a h l v o r s c h l ä g e für die G e n e r a l d i r e k t i o n .

Dem Bundesrat wurden von uns zur Wahl vorgeschlagen und von demselben ernannt: Herr P l a c i d W e i s s e n b a c h , Direktor der administrativen Abteilung des eidgenössischen Bisenbahndepartementes (Präsident und Vorsteher des Rechtsdepartementes) ; Herr J o s e p h F l u r y , Mitglied des Direktoriums der Schweizerischen Centralbahn (Vizepräsident und Vorsteher des Betriebsdepartementes) ; Herr L e o p o l d D u b o i s , Direktor der Kantonalbank in Neuenburg (Vorsteher des Finanzdepartementes) ; Herr J u l i u s S c h m i d , Chef des Gütertarifbureaus und kommerzieller Inspektor der Schweizerischen Nordostbahn (Vorsteher des kommerziellen Departementes) ; Herr J o h a n n T s c h i e m e r , Direktor der technischen Abteilung des eidgenössischen Eisenbahndepartementes (Vorsteher des Baudepartementes).

Nach dem zu unserem tiefsten Bedauern schon vor dem Amtsantritte erfolgten Hinscheide des Herrn Tschiemer ist an dessen Stelle vorgeschlagen und vom Bundesrate ernannt worden: Herr O t t o S a n d , Mitglied der Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

Die Amtsdauer hat mit dem 1. Juli 1901 begonnen und dauert bis zum 1. April 1906.

2. R é g l e m e n t e . Es sind bisher folgende Réglemente erlassen worden : Geschäftsreglement für den Verwaltungsrat der schweizerischen Bundesbahnen (vom 28. November 1900) ; Geschäftsreglement für die Kreiseisenbahnräte der schweizerischen Bundesbahnen (vom 27. Dezember 1901); Nr. 1. Geschäftsordnung der Generaldirektion (vom 2. August 1901); Nr. 2. Geschäftsordnung der Kreisdirektionen (vom 27. Dezember 1901); Nr. 3. Reglement betreffend die Allgemeinen Dienstvorschriften für die Beamten und ständigen Angestellten (vom 17. Oktober 1901) ; Nr. 4. Reglement betreffend die allgemeine Organisation der Dienstabteilungen bei der Generaldirektion (vom 17. Oktober 1901);

45a Nr. 6. Reglement betreffend die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Ausgabenkontrolle, der Hauptbuchhaltung und .der Hauptkasse bei der Generaldirektion und den gleichen Dienstabteilungen bei den Kreisdirektionen (vom 17. Oktober 1901); Nr. 7. Reglement betreffend die Organisation der Dienstabteilungen beim Finanzdepartement der Generaldirektion (vom 17. Oktober 1901); Nr. 9. Reglement für die Tarifbureaux bei der Generaldirektion (vom 28. Dezember 1901) ; Nr. 13. Reglement für das Rechtsbureau bei der Generaldirektion (vom 17. Oktober 1901); Nr. 15. Reglement betreffend die Beziehungen zwischen der Generaldirektion und den Kreisdirektionen (vom 27. Dezember 1901); Nr. 17. Reglement betreffend die Rechnungsbureaux bei den Kreisdirektionen (vom 17. Oktober 1901) ; Nr. 21. Reglement betreffend die Entschädigungen für Dienstreisen und die Beiträge an Umzugskosten (vom 28. Dezember 1901); Nr. 27. Reglement betreffend die Gewährung freier Fahrt (vom 28. Dezember 1901); Nr. 35. Reglement betreffend die Aufbewahrung von Obligationen bei den Kassen der schweizerischen Bundesbahnen (vom 28. Dezember 1901); Nr. 61. Reglement betreffend die Organisation der Dienstabteilungen beim Betriebsdepartement der Generaldirektion (vom 27. Dezember 1901); Nr. 221. Reglement betreffend die Organisation der Dienstabteilungen beim Baudepartement der Generaldirektion (vom 28. Dezember 1901).

3. G e n e h m i g u n g von W a h l e n . Der Verwaltungsrat hat folgende von der Generaldirektion vorgenommene Wahlen von Dienstabteilungsvorständen genehmigt : 1. des Herrn L o u i s M ü r s e t , zum Generalsekretär; 2. ,, ,, R o b e r t F o r t e r , zum Vorstand der Ausgabenkontrolle ; 3. ,, ,, S a m u e l M o s i m a n n , zum Hauptbuchhalter; 4. ,, C h a r l e s B e s s o n , zum Hauptkassier; fl 5. ,, ,, G u s t a v B ü n z l i , zum Vorstand des Personen-?

tarifbureäus ;

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6. des Herrn A d o l f T o g g w e i l e r , zum Vorstand des Gütertarifbureaus ; 7. ,, ,, F r i e d r i c h L e u , zum Vorstand der Einnahmenkontrolle ; 8. ,, ,, O t h m a r S e n n , zum Vorstand des Frachtreklamationsbureaus ; 9. ,, ,, K a r l E m a n u e l F o r s t e r , bezw. nach dessen Wahl in die Kreisdirektion II, 10. ,, ,, A r s è n e N i q u i l l e , zum Vorstand des Rechtsbureaus ; 11. ,, ,, R o b e r t L e u b i n , zum Vorstand der Verwaltung der Pensions-, Hülfs- und Krankenkassen; 12. ,, ,, P a u l B a i d i n g e r , zum Oberbetriebschef; 13. ,, ,, P a u l F r e i , zum Obertelegrapheninspektor; 14. ,, ,, R u d o l f W e y e r m a n n , zum Obermaschineningenieur ; 15. ,, ,, E u s e b i u s V o g t , zum Oberingenieur.

4. B u d g e t v o r l a g e n . Dem Bundesrate sind zu Händen, der Bundesversammlung eingereicht worden : 1. Das Budget pro 1901 (Centralverwaltung in Bern), mit einem Gesamtausgabenbetrage von Fr. 225,000 (vom 15. Februar 1901); 2. Nachtragskredite pro 1901, im Betrage von Fr. 93,000 (vom 2. August 1901); 3. Voranschlag der schweizerischen Bundesbahnen pro 1902 (Centralverwaltung in Bern und Kreis II), bestehend aus: ' 1. Betriebsbudget mit 5 Beilagen: a. Voranschlag der Materialverwaltung, b.

,, ,., Oberbaumaterialverwaltung, c.

,, ,, Drucksachenverwaltung, d.

,, ,, Hauptwerkstätte in Ölten, e.

,, ^ Gasanstalt in Ölten; 2. Budget der Gewinn- und Verlustrechnung; 3. Baubudget; 4. Budget der Kapitalrechnung (vom 8. November 1901).

' 5. O r g a n i s a t i o n der K r e i s e . Für die Übergangsperiode wurde als zweckmäßig erachtet, die bisherige Einteilung der Bahnnetze unverändert zu belassen, so daß der Kreis U die bisher von der Centralbahn und der Kreis III die bisher von der

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Nordostbahn betriebenen Linien umfaßt; ebenso wird Kreis IV vorläufig die von den Vereinigten Schweizerbahnen betriebenen Bahnstrecken umfassen. Die Einteilung der bis dahin verstaatlichten Bahnen gemäß den Vorschriften der Vollziehungsverordnung vom 7. November 1899 ist auf den 1. Januar 1903 in Aussicht genommen. Es wurden daher erlassen : 1. der Beschluß betreffend die provisorische Organisation des Kreises II in Basel (vom 17. Oktober 1901); 2. der Beschluß betreffend die provisorische Organisation des Kreises III in Zürich (vom 27. Dezember 1901).

Zu Mitgliedern der Kreisdirektionen wurden auf Vorschlag des Verwaltungsrates vom Bundesrate ernannt: Kreis II: Herr K a r l E m a n u e l F o r s t e r , Vorstand des Rechtsbureaus bei der Generaldirektion (Präsidium; Finanz- und Rechtsdepartement) ; Herr E m i l F r e y , Maschinenmeister der Gotthardbahn (Vizepräsidium ; Betriebsdepartement) ; Herr J a k o b Hui, Mitglied des Direktoriums der Centralbahn (Baudepartement).

Kreis III: Herr Philipp Birchmeier, Präsident der Direktion der Nordostbahn (Präsidium ; Betriebsdepartement) ; Herr E u s e b i u s M e z g e r , Mitglied der Direktion der Nordostbahn (Vizepräsidium; Baudepartement); Herr Dr. H e i n r i c h H a f n e r , I. Sekretär der Direktion, der Nordostbahn (Finanz- und Rechtsdepartement).

6. Die Pläne für die Vergrößerung des Verwaltungsgebäudes der Jura-Simplon-Bahn in Bern mit Krediterteilung im Betrage von Fr. 450,000 wurden am 28. Dezember 1901 genehmigt.

7. Folgende L i e f e r u n g s v e r t r ä g e erhielten unsere Genehmigung: a. Vertrag über Kohlenanschaffung mit dem rheinisch-westphälischen Kohlensyndikat in Essen und Hugo Stinnes in Mülheim a. Ruhr, "vom 9./15. Oktober 1901 (am 7.- November 1901).

b. Vertrag über Schienen- und Schwellenlieferung mit der Firma Les Petits-fils de François de Wendel et die. in Hayingen, vom 28. November / 2. Dezember 1901 (am 27. Dezember 1901),

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8. Über die Stellung der Bundesbahnen zum Schweizerischen Eisenbahn verband wurde am 17. Oktober folgender Beschluß gefaßt: ö. Der Verwaltungsrat der schweizerischen Bundesbahnen nimmt Vormerkung vom Beitritt zur Übereinkunft vom 2S./26. November 1887 betreffend die Organisation des V e r b a n d e s der s c h w e i z e r i s c h e n E i s e n b a h n e n für die Zeit bis zum 1. Mai 1903.

b. Die Generaldirektion wird beauftragt, rechtzeitig den Rücktritt von der genannten Übereinkunft auf den 1. Mai 1903 durch Kündung zu veranlassen und für Neubeordnung der durch den schweizerischen Eisenbahnverband geregelten Verkehrsbeziehungen zu den ändern Bahnverwaltungen auf diesen Zeitpunkt besorgt zu sein.

B. Generaldirektion.

Außer der Vorbereitung der soeben aufgezählten Verhandlungsgegenstände des Verwaltungsrates und außer den eigenen Geschäften für die Organisation der Bundesbahnverwaltung hatte die Generaldirektion gemäß der ihr durch Art. 5 des Vertrages betreffend den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn durch den Bund vom 5. November 1900 übertragenen Kompetenz an Stelle des V e r w a l t u n g s r a t e s derselben folgende Geschäfte zu erledigen : 1. Genehmigung des Geschäftsberichtes des D i r e k t o r i u m s der Centralbahn für das I., H. und ffl. Quartal 1901.

2. Genehmigung der Jahresrechnung und Bilanz der C e n t r a l b a h n für das Jahr 1900.

Da der Aktivsaldo der Jahresrechnung um Fr; 86,348. 39 kleiner war als die durch den Vertrag vom 5. November 1900 den Aktionären der Centralbahn zur Verfügung gestellte Summe, haben wir dem Vorschlage des Direktoriums zugestimmt, den genannten Betrag dem Reservefonds zu belasten.

3. Genehmigung der Jahresrechnungen der B ö t z b e r g b a h n für die Jahre 1899 und 1900.

4. Notiznahme von der Genehmigung der Jahresrechnung der Bahnunternehmung W o h l e n - B r e m g a r t e n für das Jahr 1900 durch die zuständige Rechnungsprüfungskommission.

5. Kreditbewilligung für die Erweiterung der Station Grenchen im Betrage von Fr. 56,500, wovon Fr. 38,000 auf Bauconto und Fr. 18,500 auf Betriebsrechnung.

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6. Kreditbewilligung für Erstellung zweier weiterer Geleise auf der Güterstation St. Johann im Betrage von Fr. 75,000 als Nachtrag zum betreffenden Baukredit.

. 7. Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 310,000 für Erwerbung des k a n t o n a l e n S a l z h a u s e s b e i m B a h n h o f Bern.

8. Genehmigung der Wahl des Herrn Ingenieur S t i c k e l b e r g e r zum Oberingenieur der Centralbahn an Stelle des zum Oberingenieur bei der Generaldirektion ernannten Herrn Vogt.

9. Prüfung der Antwort des Direktoriums der Centralbahn namens der Bundesbahnen auf die Klage der B e r n N e u e n b u r g - B a h n (direkte Linie) betreffend Anschlußverhältnisse im Bahnhof Bern.

Dieser vor Bundesgericht anhängige Rechtsstreit betrifit den Anspruch an die Bern-Neuenburg-Bahn, die Kosten der durch ihre Einmündung in den Bahnhof Bern veranlaßten Bauarbeiten zu bezahlen; die Bern-Neuenburg-Bahn verweigerte grundsätzlich jede Beteiligung an der bezüglichen Kapitalbeschaffung mit der Behauptung, die Centralbahn als Bahnhofeigentümerin habe die betreffenden Erweiterungsbauten auf ihre Kosten auszuführen und könne von der Anschlußbahn nur eine angemessene Beteiligung an der Verzinsung beanspruchen. Da dieser Standpunkt grundsätzlich nicht zugeständen werden konnte und dessen Annahme große finanzielle Konsequenzen für die Bundesbahnen zur Folge hätte, sind wir zur Durchführung dieses Prozesses genötigt, sofern nicht noch eine Verständigung zu stände kommen sollte.

10. Genehmigung des Nachtrages II vom 19. November 1901 zum Vertrage mit der Schweizerischen Seethalbahn vom 11. September 1883 betreffend die Mitbenützung der Station Lenzburg der Aargauischen Südbahn.

Die von der Seethalbahn für die Mitbenützung zu leistende Aversalsumme wurde mit Rücksicht auf die Erstellung der Seethalbahnstrecke Lenzburg-Wildegg mit der neuen .Station Lenzburg-Stadt und der dadurch eingetretenen Entlastung der bisherigen Station Lenzburg, sowie mit Rücksicht auf das Bundesgesetz betreffend den Bau und Betrieb der Nebenbahnen, vom 21. Dezember 1899, von Fr. 9500 auf Fr. 6000 per Jahr herabgesetzt.

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11.' Genehmigung der Verträge mit der B u r g d o r f - T h u n B a h n betreffend die Mitbenützung der Bahnhöfe Thun und Burgdorf, vom 8./21. Oktober 1901.

12. Genehmigung des Vertrages mit den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen vom 2. Dezember 1901 betreffend die Verpachtung der neuen Bahnstrecke zwischen der Güterstation St. Johann und dem Hauptbahnhof der Schweizerischen Centralbahn in Basel an die Eisenbahnen in ElsaßLothringen und die gemeinschaftliche Benützung des Hauptbahnhofes der Schweizerischen Centralbahn in Basel und der Güterstation St. Johann. Vorbehalten bleibt die Ratifikation dieses Vertrages durch den Bundesrat und die Bundesversammlung.

Über den Inhalt der genannten Verträge wird im Geschäftsbericht der Schweizerischen Centralbahn für das Jahr 1901 berichtet. Da nämlich die Geschäftsleitung für das Centralbahnnetz auch nach dem Übergang der Centralbahnunternehmung an den Bund vom Direktorium der Centralbahn namens des Bundes weitergeführt wurde, ist für das Jahr 1901 ein besonderer Geschäftsbericht in bisheriger Weise erstattet worden, welchen wir unserem Berichte beilegen. Dieser Specialbericht giebt über die gesamte Betriebsführung der Centralbahn einläßlich Auskunft.

Besondere Berichte sind ebenfalls erstattet über die von der Centralbahn betriebenen Gemeinschaftsbahnen, die Aargauische Sudbahn und die Bahnunternehmung Wohlen-Bremgarten.

Der Betrieb der S c h w e i z e r i s c h e n N o r d o s t b a h n für das Jahr 1901 ist von deren Gesellschaftsbehörden ohne Mitwirkung der Bundesbahnverwaltung geführt worden ; daher können wir hierüber nicht berichten und müssen uns damit begnügen, die in bisheriger Weise erstellten Geschäftsberichte für das Nordostbahnnetz und für die von der Nordostbahn betriebenen Gemeinschaftslinien der Bötzbergbahn, mit Inbegriff von Koblenz-Stein, als Beilagen unserem Berichte beizufügen.

Übergehend zur eigentlichen Geschäftsführung für die Bundesbahnen, ist hervorzuheben, daß die Hauptbeschäftigung der Generaldirektion d i e z u r V o r b e r e i t u n g d e r V e r s t a a t l i c h u n g e r f o r d e r l i c h e n M a ß n a h m e n betraf. Hierüber ist im einzelnen zu berichten :

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I. Allgemeines.

Mit dem 1. Juli 1901 hat die Generaldirektion ihre Funktionen angetreten und ihre erste Sitzung abgehalten. Deren Bureaux mußten in verschiedenen Häusern untergebracht werden, und es wurde mit Rücksicht auf die stetige Personalvermehrung notwendig, nach und nach die. Zahl der gemieteten Räume zu vermehren ; dieselben befanden sich an der Christofielgasse 7 (Präsidium, Baudepartement und Rechtsdepartement), an der Schauplatzgasse 37 (Betriebsdepartement) und am Falkenplatz 22 (Finanzdepartement und kommerzielles Departement).

Über den Personalbestand auf Ende des Jahres 1901 giebt die betreffende Tabelle Aufschluß (Beilage 2).

Neben der Einrichtung des Sekretariates (Kanzlei und Registratur) sind unter den behandelten Gegenständen zu erwähnen: 1. Die Verwaltungen der schweizerischen Hauptbahnen und die benachbarten ausländischen Bahnverwaltungen wurden um Zustellung der bei ihnen bestehenden Vorschriften über ihre i n n e r e O r g a n i s a t i o n ersucht; diesen Gesuchen wurde allseitig entsprochen, und es wurden bei der Ausarbeitung der betreffenden Réglemente diese Einrichtungen mitberücksichtigt.

2. Mit dem V e r b ä n d e s c h w e i z e r i s c h e r Eisenbahnv e r w a l t u n g e n wurden Verhandlungen über die Stellung der Bundesbahnen zum Verbände eröffnet; dieselben fanden ihren Abschluß in den oben mitgeteilten Beschlüssen des Verwaltungsrates. ' Für das Jahr 1902 hat der Verband die Präsidialleitung unserer Generaldirektion übertragen.

3. Die eidgenössische Telegraphenverwaltung gestattete auf hierseitiges Ansuchen die u n e n t g e l t l i c h e B e n u t z u n g des B a h n t e l e g r a p h e n zu bahndienstlichen Zwecken, wie früher schon von der eidgenössischen Postverwaltung die P o r t o f r e i h e i t der Bundesbahnverwaltung in ihrer Eigenschaft als eidgenössische Behörde nach Maßgabe des Posttaxengesetzes eingeräumt worden war, während für die Beförderung der bahndienstlichen Sendungen die nämliche Beordnung fortbestehen soll, wie sie zur Zeit für die Privatbahnverwaltungen gestattet ist.

4. Da die bis zum 31. März 1903 in den Dienst der Bundesbahnen eintretenden Beamten demselben nicht während einer vollen Amtsperiode angehören, waren Bestimmungen zu treffen, in welchem Umfange ihnen die gesetzliche G e h a l t s e r h ö h u n g

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im Verhältnisse der effektiven Amtsdauer zukomme. Im Anschlüsse an die vom Bundesrate für die allgemeine Bundesverwaltung getroffenen Verfügungen hat die Generaldirektion folgenden Beschluß gefaßt: a. Für die laut Besoldungsgesetz vom 29. Juni 1900 eintretenden r e g e l m ä ß i g e n G e h a l t s e r h ö h u n g e n (Art. 4) gelten b e z ü g l i c h d e r w ä h r e n d e i n e r A m t s d a u e r i n den Dienst tretenden Beamten und Angestellten folgende Bestimmmungen : beim Eintritt vor dem 30. September des ersten Jahres der Amtsdauer wird die volle Gehaltserhöhung, beim Eintritt vor dem 30. September des zweiten Jahres der Amtsdauer 2/s derselben, beim Eintritt vor dem 30. September des dritten Jahres der Amtsdauer l/a derselben und beim Eintritt nach dem 30. September des dritten Jahres der Amtsdauer keine Gehaltserhöhung gewährt.

b. Der Genuß der Gehaltserhöhung beginnt mit dem 1. April des Jahres, mit welchem eine neue Amtsdauer anfängt.

5. Am 14. Dezember 1901 hat die Generaldirektion gemäß Art. 2 des Besoldungsgesetzes vom 29. Juni 1900 dem Bundesrate den Entwurf einer G e h a l t s o r d n u n g , welcher das Minimum und Maximum der Besoldung für jede Beamtung und Anstellung festsetzt, zur Genehmigung vorgelegt. Bei diesem Entwurfe sind sachbezügliche Eingaben des Eisenbahnpersonals nach Möglichkeit berücksichtigt worden. Die Genehmigung der Vorlage durch den Bundesrat erfolgte am 7. Januar 1902.

6. Eine Eingabe der T ö ß t h a l b a h n und der Bahn UerikonB a u m a um thunlichste Begünstigung in ihren Verkehrsbeziehungen zu den Bundesbahnen wird erst nach Durchführung der Verstaatlichung der Vereinigten Schweizerbahnen erledigt werden können.

7. Der Freikartenaustausch mit ändern Transportanstalten mußte gegen Ende November an die Hand genommen werden, um auf Jahresschluß thunlichst beendigt werden zu können. Da die Beordnung nur eine provisorische sein konnte, mit Rücksicht auf die bloß teilweise Durchführung der Verstaatlichung, wurden in Anlehnung an das bisherige Verfahren der Schweizerischen Centralbahn die Vorschriften des nachher vom Verwaltungsrate genehmigten Réglementes Nr. 27 durchgeführt. Ausnahmen mußten

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gemacht werden, insofern wir durch die Vereinbarungen des schweizerischen Eisenbahnverbandes bis Ende 1902 noch vertraglich gebunden sind. Da die Verstaatlichung der Nordostbahn erst gegen Ende 1901 erfolgt ist, mußte deren Direktion überlassen werden, den Freikartenaustausch für ihre Linien noch vor Neujahr selbständig zu ordnen, immerhin unter Beachtung der Vorschriften der Vollziehungsverordnung vom 7. November 1899 zum Rückkaufsgesetz. Für 1902 werden daher für den Kreis III noch besondere Jahresfreikarten ausgegeben.

Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. IV.

34

II. Finanzdepartement.

I. Ausgaben der Centralverwaltung in Bern.

§; «

Budgetkredit Fr.

Nachtragskredit Fr.

Gesamtkredit Fr.

Wirkliche Ausgaben Fr.

25,000

--

25,000

6,731. 40

B. Generaldirektion.

/. Besoldungen.

1. Mitglieder der Generaldirektion

37,500

--

37,500

37,500. --

2. Generalsekretariat

15,500

3,625

19,125

15,911. 80

3. Finanzdepartement

10,250

3,500

13,750

9,500. --

4. Kommerzielles Departement 5. Betriebsdepartement

17,650 27,700

10,800 13,375

28,450 41,075

21,074. 25 31,141. 80

6. Baudepartement

13,000

9,150

22,150

14,383. 35

6,100

5,119. 45

A. Verwaltungsrat

7. Rechtsdepartement

6,100

II. BeiseentscMdigungen.

Dienstreisen, Umzugskosten Übertrag

--

15,000

5,000

20,000

5,476. --

167,700

45,450

213,150

146,838. 05

Übertrag III.

Nachtragskredit Fr.

45,450

Gesamtkredit Fr.

213,150

7,500 2,500 30,000 8,000 3,000 5,000 5,200 1,300

5,000 2,500 30,000 2,000 -- 2,000 -- 850

12,500 5,000 60,000 10,000 3,000° . 7,000 5,200 2,150

225,000

93,000

318,000

By/rea/ukosten.

1 Miete . . . .

2. Material, Heizung, Beleuchtung und Wasser 3. Möblierung 4. Druck- und Lithographiekosten 5. Bücher, Zeitschriften und Zeitungen 6. Allgemeine Bureaubedürfnisse ' 7. Einlagen in die Hülfs- und Pensionskassen .

8 . Verschiedenes . . .

Diese Ausgaben verteilen sich auf: Betriebsausgaben . . . .

. .

.

Ausgaben, die auf Bauconto gebucht werden: . Fr. 62,719. 05 Möblierung 1,981. -- -r- Nicht auf Bauconto verrechnete Ausgaben für Möblierung ,, Auf Bauconto zu verrechnen Total Ausgaben

Wirkliche Ausgaben Fr.

146,838. 05

Budgetkredit Fr.

167,700

. . . .

13,368.

7,285.

62,719.

22,869.

2,261.

8,316.

3,754.

4,320.

20 85 05 90 81 38 25 88

271,734. 37

Fr. 210,996. 32

60,738. 05 f> F r 271,734.

.

37

£ M

464

Ad A. Es waren vorgesehen 8 Sitzungen des Verwaltungsrates und 16 Kommissionssitzungen, während im 2. Semester 1901 der Verwaltungsrat nur 7 und seine ständige Kommission nur 9 Sitzungen gehalten haben.

Ad B, I, 2 bis 7. Die Ausgaben haben den Betrag der verlangten Kredite nicht erreicht, weil der Dienstantritt eines Teils des Personals verschoben wurde.

Ad B, II. Infolge der kurzen Zeit, die wir für die Organisation der Generaldirektion 'und die Vorbereitung der Übernahme der Centralbahn und der Nordostbahn zur Verfügung hatten, haben wir die Reisen der Mitglieder der Generaldirektion und der Oberbeamten auf das allernotwendigste beschränken müssen.

Ad B, III, 1. Der Ausgabenüberschuß rührt davon her, daß vom 1. November an das Haus Falkenplatz 24 gemietet werden mußte.

Ad B, III, 2. Der Ausgabenüberschuß ist verursacht durch die Beleuchtungseinrichtungen in den neuen Bureaux.

Ad B, III, 4 und 6. Die Druckkosten der zahlreichen Berichte und Réglemente, sowie der Budgetentwürfe, haben unsere Voranschläge stark überschritten.

II. Bilanz der Centralverwaltung der schweizerischen Bundesbahnen auf 31. Dezember 1901.

Zu der als Beilage 3. II. diesem Berichte beigefügten Bilanz haben wir folgende Erklärungen zu geben: A-lrtiveii...

1. B a u k o n t o , gebildet aus: Mobiliar, von der Generaldirektion im 2. Semester 1901 angeschafft Fr. 60,738. 05 Mobiliar (Kassenschränke etc.), welches vom eidg. Finanzdepartement vorher auf Rechnung der Bundesbahnverwaltung angeschafft wurde ,, 13,151. 15 Fr. 73,889. 20 2. Zu a m o r t i s i e r e n d e V e r w e n d u n g e n , bestehend aus den Kursverlusten auf der Emission der Obligationen des 3*/2 °/o Anleihens von 1899 und den Kosten der Organisation der schweizerischen Bundesbahnen :

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a. Kursverluste auf der Emission der Obligationen des 3l/2 % Anleihens von 1899 : Fr.

auf vom eidg. Finanzdepartement im Jahre 1900 begebenen Obligationen 500,303. 20 auf vom eidg. Finanzdepartement im Jahre 1901 begebenen Obligationen 1,827,625. -- 2,327,928. 2i b. Kosten der Organisation der schweizerischen Bundesbahnen : Überschuß der Ausgaben des eidg.

FrFinanzdepartementes für Rechnung der Bundesbahnverwaltung, laut Staatsrechnung von 1899 (Seiten 6 8 u n d 6 9 ) . . . .

227,177. 4 0 -f- Ankauf eines Kassenschrankes, der auf ßaukonto zu verrechnen ist 1,750. --

l'1'-

225,427.40 Überschuß der Ausgaben des eidg.

Finanzdepartementes für Rechnung der Bundesbahn verwaltung, laut Staatsrechnung von 1900 (Seiten 6 8 u n d 69j . . . .

-r- Ankauf von 3 Kassenschränken, die auf Baukonto zu verrechnen sind

58,844.41

5,339. 50 53,504. 91

Überschuß der Ausgaben des eidg.

Finanzdepartementes für Rechnung der Bundesbahnverwaltung, laut Rechnungsauszug auf 31. Dezember 1901 -=- Ankauf eines Kassenschrankes, Freier auf Baukonto y.n verrechnen ist 1,750. -- Übertrag

1,750. --

332,473.35

332,473. 35

278,932. 31

466

Fr.

1,750. --

Übertrag Auf Baukonto zu verrechnendes Mobiliar 4,311.65 Zahlungen für Rechnung der Generaldirektion im 2. Semester 1901, inbegriffen im nächsten Posten . . 169,095.35

Fr.

332,473. 35

Fr.

278,932. 31

175,157. -- Ausgaben der Generaldirektion im 2. Semester 1901

157,316.35 210,996. 32 647,244. 98

Die Organisationskosten der schweizerischen Bundesbahnen sollen innert 5 Jahren, von 1903 an, amortisiert werden.

3. V e r f ü g b a r e M i t t e l . Dieselben bestehen in: Kasse und Bankguthaben, Wertschriften und Wechselportefeuille, sowie Verschiedene Debitoren.

a. Kasse und Bankguthaben.

Hauptkasse in Bern Fr.

12,708. 85 Gutschrift bei der Kantonalbank Bern durch das Finanzdepartement ,, 1,000,000. -- Restsaldo-Einzahlung bei der Kantonalbank Bern durch das Finanzdepartement . . ,, 1,138,915. 94 Depots des Finanzdeparternents bei verschiedenen Banken ,, 3,262,710. 55 Fr. 5,414,335. 34

b. Wertschriften und Wechselportfeuille.

Bezeichnung der Titel

Nominalwert

Fr.

3 V« % Eisenbahnobligationen : Jura-Bern-Luzern 1889 . .

. . . .

4,255,000. --

3,595,000. -- fl V) 1,378,000. -- -,, Brünig 170,000. -- Jura-Simplon 1894 . . .

.

. . 18,373,000. -- Schweizerische Centralbahn 1894 (Sept.) .

4,692,000. -- 3,531,000. -- ·n -n -n (DezO · Schweizerische Nordostbahn 1894 1,914,000. -- ., ., 1895 . . .

1,257,500. -- 1896 . . .

4,870,000. -- 1897 . . .

684,000. -- Gotthardbahn 1895 17,391,500. --

Kurs Fr.

Pari 97V2 Pari 97 Vs Pari V)

·n n fl n v>

. .

. .

. .

888,000. -- 516,000. -- 3,463,000. -- 4,800,000. --

Übertrag

9,667,000. --

.

.

.

Pari fl ·n fl

,,*£££» Fr.

4,255,000. --

3,505,125. -- 1,378,000. -- 165,750. -- 18,373.000. -- 4,692,000. -- 3,531,000. -- 1,914,000. -- 1,257,500. -- 4,870,000. -- 684,000. -- 17,391,500. -- 62,016,875. --

62,111,000. -- 4 °/o Eisenbahnobligationen : Schweizerische Centralbahn 1876 1880 1892 1900

.,,ventarwert Fr.

62,016,875. --

888,000. -- 516,000. 3,463,000. -- 4,800,000. -- 9,667,000. --

62,016,875. --

2

Bezeichnung der Titel

Übertrag Schweizerische Nordostbahn 1887 ,, 1889 . .

1898 . .

, ,, 1899 . .

Vereinigte Schweizerbahnen, I. Hypothek n n U11 III.

.

.

.

.

Nominalwert

Kurs

Inventarwert

Zusammen per Titelkategorie

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

9,667,000. -- 463,000. -- 107,000. -- 738,500. -- 1,510,000. -- 302,500. -- 138,500. -- 420,500. --

62,016,875. --

13,347,000. --

13,347,000. --

9,667,000. -- 463,000. -- 107,000. -- 738,500. -- 1,510,000. -- 302,500. -- 138,500. -- 420,500. --

Pari ·n 1"!

n T)

n ~n

13,347,000. -- Ausländische Staatspapiere : Preußische Konsols, S1/^ %5 Zinstermin Oktober, Mark 800,000 à 123. 50 .

Preußische Konsols, 3l/a %, Zinstermin Januar, Mark 800,000 à 123. 50 ...

4 °/o Österreichische Goldrente . . .

31/« % Französische Rente

.

.

.

988,000.--

99.37

981,750.--

.

988,000. -- 3,000,000. -- 4,000,000. --

99. 37 99. 56 101. 50

981,750. -- 2,987,000. -- 4,060,000. --

8,976,000. -- Übertrag

9,010,500. --

9,010,500.

84,374,375. --

*· O)

00

Bezeichnung der Titel

Bankobligationen : Übertrag 1 3 /« % Kantonalbank von Zürich 31/2 °/o Kantonalbank von Zug .

38/4 °/o Kantonalbank von Zürich 3s/4 % Hypothekarbank von Winterthur .

33/4 % Thurgauische Hypothekarbank . .

33/4 % Kantonalbank von Baselland 3s/4 % Hypothekarbank von Baselland . .

33/4 % Aargauische Bank 33/4 % Kantonalbank von Schaffhausen 4 % Hypothekarkasse des Kantons Bern .

4 % Kantonalbank von Basel 4 % Aargauische Bank : .

4 °/o Hypothekarbank von Winterthur .

4 °/o Kantonalbank von Baselland 4 °/o Aktiengesellschaft Leu & Cie., Zürich 4 % Aktiengesellschaft Leu
4 % Kantonalbank von Solothurn

Nominalwert

Kurs

Fr.

Fr.

Fr.

Pari

649,500. -- 200,000. -- 500,000. -- 300,000. -- 520,000. -- 159,000. -- 50,000. 300,000. -- 500,000. -- 1,000,000. -- 500,000. -- 500,000. -- 500,000. -- 250,000. -- 700,000. -- 500,000. -- 150,000. -- 424,000. -- 300,000. --

649,500. -- 200,000. -- 500,000. -- 300,000. -- 520,000. -- 159,000. -- 50,000. -- 300,000. -- 500,000. -- ,, 1,000,000. -- 500,000. -- 500,000. -- 500,000. -- 250,000.-- .

700,000. -- 500,000.

150,000. -- 424,000. -- 300,000. 8,002,500.

Übertrag

11 ·n 11 11 11 11 n 11 11 11 11 11 ·n 11 11 11 ·n 11

Inventarwert .

8,002,500. --·-

Zusammen per Titelkategorie Fr.

84,374,375. -

8,002,500.

92,376,875'. --

g

Bezeichnung der Titel Übertrag Vorschuß an die Vereinigten Schweizerbahnen auf Rechnung des Bahnhofumbaues St. Gallen, zu 4 % Vorschuß auf Rechnung des Rückkaufspreises an die Gemeinde Bremgarten, zu 4 °/o Mavchzinse Wechselportefeuille : Auf die Schweiz -l- Rückskonto 31/« %

Inventarwert Fr.

Nominalwert

Kurs

Fr.

Fr.

3,548,933. 35

Pari

3,548,933. 35

180,000. -- 3,728,933. 35

,,

180,000. -- 3,728,933. 35

2,479,166. 60 21,603. 50

Pari

Zusammen per Titelkategorie Fr.

92,376,875. --

3,728,933. 35 834,061. 45

2 457 563 10 Auf Deutschland ~ Rückskonto 874% Auf England -f- Rückskonto S1/*0/'0 und Stempel .

Ji 170,983. 88 ,, 349. 10 ^170,634.78 123.65 £ 284,458 y9 ,, 2,226 V* £ 282,231 18/5

25. 24

210,989. 90

7,123,527. 35 9,792,080. 35

9,792,080. 35 106,731,950. 15

*^ o

471

c. Verschiedene Debitoren.

Kaufpreis der Nordostbahn in 3 l/v °/o Bundesbahnobligationen, geliefert vom eidgenössischen Finanzdepartement Fr. 80,000,000.-- Kaufpreis in bar, der Nordostbahn 'bezahlt vom eidgenössischen Finanzdepartement . ,, 2,000,000.-- Betriebsjahr 1901 der Nordostbahnunternehmung, Jahreszins zu 8^2 °/o vom Kaufpreis von Fr. 82,000,000 ,, 2,870,000.-- Verschiedene Debitoren ,, 3,007.55 Fr. 84,873,007.55 Passiven..

1. 31/a0/o A n l e i h e n der s c h w e i z e r i s c h e n B u n d e s b a h n e n . Am 31. Dezember 1901 waren die 4 Serien A, B, C und D von je Fr. 50,000,000 im Umlauf: Durch Umtausch al pari gegen 3J/g 0/° Obligationen der Hauptbahnen . Fr. 58,449,000 Durch Begebung zum Kurse von 92 bis 99% ,, 61,551,000 Durch Abgabe an die Nordostbahn als Kaufpreis, al pari ,, 80,000,000 Fr. 200,000,000 2. V e r s c h i e d e n e K r e d i t o r e n . Hier handelt es sich um Ausgaben für die Centralverwaltung in Bern, welche, im 2. Semester 1901 gemacht, am 31. Dezember noch nicht ausbezahlt waren.

III. Rechnung und Bilanz der Centralbahnunternehmung pro 1901.

Da der freihändige Ankauf der Centralbahn nach Maßgabe der Bilanz der Gesellschaft auf 31. Dezember 1900 erfolgte (siehe Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend den freihändigen Ankauf der Centralbahn, vom 28. November 1900), haben .wir auf Grund dieser Bilanz die Eingangsbilanz der schweizerischen Bundesbahnen auf 1. Januar 1901 betreffend die ehemalige Centralbahn (Beilage 3. III.) erstellt mit Berücksichtigung der aus dem Rückkauf sich ergebenden Änderungen.

Zur Vergleichung lassen wir eine Gegenüberstellung der beiden Bilanzen (derjenigen der Centralbahn auf 31. Dezember 1900 und derjenigen der schweizerischen Bundesbahnen auf 1. Januar 1901) folgen.

472 -A-lrti-ven.

Centralbahn.

Schweizerische Bundesbahnen.

Fr.

Fr.

JBaukonlo 146,389,083.56 146,389,083.56 Anteil an ändern Eisenbahnunternehmungen . . ' .

21,190,000.-- 21,190,000.-- Zu amortisierende Verwendungen 14,974,254.81 Verfügbare Mittel . . . .

30,671,788. 5 9 30,671,788. 5 9 Überschuß des Kaufpreises über den ßaukonto der Centralbahn 43,377,979.16 213,225,126. 96 241,628,851. 31 Passiven.

Gesellschaftskapital . . .

50,000,000.-- Konsolidierte Anleihen . . 135,094,500. -- 210,094,500. -- Schwebende Schulden . . 15,410,794. 76 21,936,829. 31 Specialfonds der Centralbahn 7,533,370. 29 Erneuernngsfonds der Bundesbahnen 9,597,522. -- Aktivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung . . .

5,186,461. 91 213,225,126. 96 241,628,851. 31 Über die Differenzen haben wir folgende Erklärungen zu geben : Zu a m o r t i s i e r e n d e V e r w e n d u n g e n : Dieser Posten bildete seiner Natur nach keinen Bestandteil der Aktiven der Centralbahn ; in den Berechnungen der Botschaft vom 28. November 1900 ist er nicht berücksichtigt worden und kann nicht unter den Aktiven der Bundesbahnen figurieren.

Gese l l s c h a f t s k a p i t a l u n d k o n s o l i d i e r t e A n l e i h e n .

Das Gesellschaftskapital ist der Gesellschaft zurückerstattet worden ; sie erhielt außerdem einen Mehrbetrag von Fr. 25,000,000. Die Gesamtsumme von Fr. 75,000,000 wird dargestellt durch die Bundesbahnrente von 1900, welche der Summe der konsolidierten Anleihen der Centralbahn zuzurechnen ist.

S c h w e b e n d e S c h u l d e n. Außer den schwebenden Schulden der Centralbahn müssen wir Rechnung tragen :

473

a. dem Deficit der Hülfskasse der Beamten und Angestellten (Art. 7 des Kaufvertrages vom 5. November 1900). Dieses vorläufig unter den schwebenden Schulden aufgeführte Deficit wird durch Zuweisung von Titeln aus dem Wertschriftenportefeuille gedeckt werden.

ö. dem Reinertrag des ßetriebsjahres 1900, wie er durch Art. 2 des Kaufvertrages bestimmt wurde : Fr. 5,272,810. 30.

In Wirklichkeit hat sich dieser Reinertrag infolge des Rückganges der Einnahmen während der letzten Monate des Jahres 1900 nur auf Fr. 5,186,461.91 belaufen. Die Differenz von Fr. 86,348. 39 hat dem Reservefonds entnommen werden müssen.

S p e c i a l f o n d s der C e n t r a l b a h n . Es waren deren drei: a. der Erneuerungsfonds, der durch den neuen Erneuerungsfonds der Bundesbahnen ersetzt wird ; b. der Reservefonds, dem keine Rechnung mehr zu tragen ist, da der Reservefonds der Bundesbahnen nach den Vorschriften von Art. 8 des Rückkaufsgesetzes vom 15. Oktober 1897 gebildet werden wird ; c. der Amortisationsfonds des Pariseranleihens. Er verschwindet, weil das sogenannte Pariseranleihen, d. h. das 4 °/o Anleihen vom 1. Februar 1876, bei der Berechnung der jährlichen Amortisationsquote für die Amortisierung der Bundesbahn&nleihen in 60 Jahren vom Jahre 1903 an, welche in Art. 7 des Rückkaufsgesetzes vorgesehen ist, in Rechnung gezogen werden wird.

Der Betrag der drei Specialfonds der Centralbahn muß vom Überschuß des Rückkaufspreises in Abzug gebracht werden.

E r n e u e r u n g s f o n d s d e r s c h w e i z e r i s c h e n Bundesb a h n e n . Wir haben denselben festgesetzt auf den Betrag, welcher vom Baukapital der Centralbahn abgezogen wurde, um den Minderwert der vorhandenen Anlagen zu decken (siehe Botschaft vom 28. November 1900, Seiten 13 und 14). Da der Erneuerungsfonds gesondert von den übrigen Aktiven verwaltet werden muß (Vollziehungsverordnung vom 7. November 1899, Art. 59), werden wir ihn in Staatspapieren und ändern Wertschriften anlegen.

Aktivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung.

Dieser der Centralbahngesellschaft überlassene Saldo gehört nicht in die Bilanz der Bundesbahnen (siehe oben unter Schwebende Schulden).

474

Überschuß des Kaufpreises über den Baukonto der C e n t r a l b a h n . Dieser Überschuß umfaßt den über das Aktienkapital hinaus bezahlten Betrag, die zu amortisierenden Verwendungen, welche unter den bilanzmäßigen Aktiven der Centralbahn figurieren, das Deficit der Hülfskasse zu Lasten der schweizerischen Bundesbahnen und den Betrag des neuen Erneuerungsfonds, welcher den Abzügen für Minderwert der vorhandenen Anlagen entspricht. Davon sind in Abzug gebracht die drei Specialfonds der Centralbahn.

Die Gewinn- und Verlustrechnung der früheren Centralbahnunternehmung pro 1901 giebt zu folgenden Bemerkungen Anlaß: Eiiiiialmieii.

1. Ü b e r s c h u ß der B e t r i e b s e i n n a h m e n Fr. 8,939,624.74 Dieser Überschuß betrug im Jahre 1900 ,, 9,279,430. 40 Die Verminderung hat zu Hauptursachen den Rückgang der Einnahmen aus dem Güterverkehr, der nur teilweise durch den Mehrertrag aus dem Personenverkehr aufgewogen wird, und die Vermehrung der Betriebsausgaben, welche teilweise durch das Steigen der Kohlenpreise hervorgerufen wurde.

2. A n t e i l am E r t r a g g e r n ein s c h a f t licher Linien Fr. 1,042,979. 56 Er hatte 1900 betragen ,, 1,240,629. 51 Die Verminderung rührt von denselben Ursachen her.

3. E r t r a g v e r f ü g b a r e r K a p i t a l i e n Fr. 495,998.86 Er hatte 1900 betragen ,, 495,868. 33 Die Centralbahn hatte während eines Teiles des Jahres 1901 die Kapitalien zu ihrer Verfügung, welche aus der zweiten Hälfte des 4 °/o Anleihens im Betrage von 16 Millionen von 1900 herrührten.

4. Zins für die zum Bau n e u e r L i n i e n verwe n d e t e n Kapitalien Fr. 170,364. 15 Sie hatten 1900 abgeworfen . . . · ,, 124,468. 55 Inbegriffen sind die Zinsen der auf den Bahnhofumbau Basel, auf die Verlegung der Elsässerlinie und die Anlage der Güterstation St. Johann verwendeten Kapitalien.

5. Z u s c h ü s s e aus dem E r n e u e rungsfonds Fr. 656,960. 96 Sie hatten sich 1900 belaufen auf . ,, 997,589. 15 (Siehe das Nähere über diese Zuschüsse in der Rechnung über den Erneuerungsfonds.)

475 Aiis-ig-alberi.

1. V e r l u s t auf dem B e t r i e b der W o h l e n - B r e m garten-Bahn Fr.

10,348. 66 Er hatte 1900 betragen ., 9,546. 98 Infolge des Kaufvertrages über den Anteil der Gemeinde Bremgarten, welcher vom 1. Mai 1902 an wirksam wird, wird keine gesonderte Betriebsrechnung der Bahnunternehmung WohlenBremgarten mehr aufgestellt werden ; dieser Posten der Gewinnund Verlustrechnung wird demnach in Zukunft wegfallen.

2. K o n t o k o r r e n t z i n s e , Provisionen, K u r s d i f f e renzen Fr. 123,684. 25 Sie betrugen 1900 ,, 51,373. 36 Die Differenz rührt her vom Marchzins vom 15. November bis 31. Dezember 1900 auf den während der ersten Monate des Jahres 1901 stattgefundenen Verkäufen von Obligationen des 4 % Anleihens von 1900.

3. V e r z i n s u n g de r k o n s o l i d i e r t e n Anleihen . . .

Fr. 8,089,446. 30 Sie betrag 1900 ,, 4,706,613. 95 Der Zins des 4 % Anleihens von Fr. 16,000,000 vom 15. November 1900 ist für das ganze Jahr gebucht. Sodann ist dieser Rubrik zum erstenmal die Jahresrente von Fr. 3,000,000 des Anleihens der sogenannten Bundesbahnrente von 1900, welches im Umtausch gegen die Centralbahnaktien ausgegeben wurde, belastet worden.

4. A m o r t i s a t i o n des A n l a g e k a p i t a l s . Dieser Posten erscheint nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung 1901 ^ die gesetzlich vorgesehene 60jährige Amortisation wird erst von 1903 an beginnen.

5. E i n l a g e n in den E r n e u e r u n g s fonds Fr. 1,473,860. 40 Sie hatten 1900 betragen . . . . ,, 1,455,744. 60 Bis zum Erlaß des Réglementes über den Erneuerungsfonds, welches nach ergangenem Urteil des Bundesgerichts über den Rekurs der Eisenbahngesellschaften ausgearbeitet werden wird, haben wir für gut gefunden, diese Einlagen auf Grund des Réglementes der Centralbahn zu machen, welches den bezüglichen Vorschriften des Bundesrates Rechnung trägt.

476

6. V e r w e n d u n g e n zu v e r s c h i e d e nen Z w e c k e n Fr. 128,302. 42 Sie hatten 1900 betragen . . . . ,, 291,287. 24 Die wichtigste Differenz rührt davon her, daß der außerordentliche Beitrag zur Deckung des Deßcits der Hülfskasse (Fr. 180,000) auf den Zins (Fr. 50,128. 95) des Deckungskapitals reduziert worden ist, da das Deficit dem Überschuß des Rückkaufspreises zugeschlagen worden ist und der allgemeinen Amortisation, welche das Rückkaufsgesetz vorsieht, unterliegt.

7. A k t i v s a l d o Fr. 1,480,286. 24 Er betrug im Jahr 1900. . . . . ,, 5,186,461. 91 Zur Vergleich ung muß man dem Ergebnis des Jahres 1901 den Jahreszins der Bundesbahnrente im Betrage von Fr. 3,000,000 zurechnen, der unter der Rubrik Verzinsung der konsolidierten Anleihen aufgeführt wird.

Die Bilanz der schweizerischen Bundesbahnen auf 31. Dezember 1901 betreffend die Centralbahn, verglichen mit der Eingangsbilanz auf 1. Januar 1901, weist folgende Unterschiede auf: Der B a u k o n t o hat zugenommen um Fr. 9,074,302. 75.

Der größte Teil dieser Zunahme rührt her von den Verwendungen für den Umbau des Bahnhofs Basel, die Verlegung der Elsässerlinie und die Anlage der Grüterstation St. Johann.

Die v e r f ü g b a r e n M i t t e l haben sich vermindert um Fr. 12,675,816. 87, hauptsächlich durch den Verkauf von Wertschriften, besonders des nicht emittierten Teiles des 4 °/o Centralbahnanleihens von 1900.

Die k o n s o l i d i e r t e n A n l e i h e n haben abgenommen um Fr. 415,500 infolge der Rückzahlungen gemäß den Amortisationsplänen für die Anleihen von 1876 und 1880.

Die s c h w e b e n d e n S c h u l d e n haben sich vermindert um Fr. 5,483,199. 80, hauptsächlich infolge der Auszahlung des Aktivsaldos des Jahres 1900 an die Centralbahngesellschaft in Liquidation.

Der E r n e u e r u n g s f o n d s ist angewachsen um Fr. 816,899.44, d. h. um die Differenz zwischen den reglementarischen Einlagen und den Entnahmen für Verwendungen zu Erneuerungszwecken.

Der A k t i v s a l d o beläuft sich auf Fr. 1,480,286.24.

In den letzten Jahren ihres Bestandes entnahm die Centralbahngesellschaft dem Reinertrag des Betriebsjahres als Gratifikation

477

für ihr Personal eine Summe, die zur Ausrichtung einer halben Monatsbesoldung ausreichte. Obschon diese Gratifikation den Charakter einer Verpflichtung nicht hat und obwohl das Ergebnis des Jahres 1901 geringer ist als die Ergebnisse der beiden vorhergehenden Jahre, haben wir unter Vorbehalt Ihrer Genehmigung und ohne Verpflichtung für die Zukunft beschlossen, in gleicher Weise vorzugehen, weil das Netz, welches heute den provisorischen Kreis II der schweizerischen Bundesbahnen bildet, im Jahre 1901 noch unter dem Namen der Centralbahn und durch deren Orgaue betrieben worden ist, und der Bundesrat durch Schlußnahme vom Dezember 1900 deren Personal bis zum 1. Mai 1903 bezüglich der, Gratifikationen Gleichbehandlung wie bisher zugesichert hat. Die Summe, die zu dieser allgemeinen Gratifikation verwendet werden wird, beläuft sich in runden Zahlen auf Fr. 300,000, was den verfügbaren Saldo auf Fr. 1,180,286.24 vermindert.

Betreffend die Verwendung dieses Saldos ziehen wir die Thatsache in Betracht, daß die Gewinn- und Verlustrechnung weder mit einer regelmäßigen Amortisation, noch mit einer Einlage in den Reservefonds, noch mit dem außerordentlichen Beitrag zum Deficit der Hülfskasse belastet worden ist, und folgern daraus, daß es am Platze sei, ihn zu einer außerordentlichen Amortisation zu verwenden. Nun weist die Bilanz unserer Centralverwaltung unter den Aktiven zwei Posten zu amortisierender Verwendungen auf: die Kosten der Organisation, welche sich am 31. Dezember 1901 beliefen auf Fr. 647,244.98, denen sieb die Organisationskosten pro 1902 zugesellen werden, und die Kursverluste auf der Emission von Obligationen des SVs % Bundesbahnanleihens von 1899 im Gesamtbetrage von Fr. 2,327,928. 20.

Der erste dieser Konti ist noch offen, und wir beabsichtigen, ihn in einer Periode von höchstens 5 Jahren zu amortisieren; deshalb haben wir unter Vorbehalt Ihrer Genehmigung beschlossen, den verfügbaren Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung der Centralbahn pro 1901 im Betrage von Fr. 1,180,286. 24 zur teilweisen Amortisation des Kontos : Kursverluste auf der Emission von Obligationen des 3'/a 0 /» Anleihens von 1899 zu verwenden.

IV. Rechnung und Bilanz der schweizerischen Nordostbahn pro 1901.

Dieses Netz ist im Jahre 1901 durch die Nordostbahn betrieben worden, aber der freihändige Ankauf desselben fand Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. IV.

35

478

statt nach Maßgabe der Bilanz der Gesellschaft auf 31. Dezember 1900 (siehe Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlungbetreffend den freihändigen Ankauf der Nordostbahn, vom 8. November 1901}. Wir haben deshalb auf Grund dieser Bilanz die Eingangsbilanz der schweizerischen Bundesbahnen auf 1. Januar 1901 betreffend die schweizerische Nordostbahn (Beilage 3V.)

erstellt unter Berücksichtigung der durch die Durchführung des Rückkaufes erforderten Änderungen.

Zur Vergleichung lassen wir eine Gegenüberstellung der beiden Bilanzen (Bilanz der Nordostbahn auf 31. Dezember 1900 und Bilanz der schweizerischen Bundesbahnen auf 1. Januar 1901) hier folgen:

Aktiven..

Baukonto .

Anteil an andern Eisenbahnunternehmungen Nebengeschäfte Zu amortisierende Verwendungen Verfügbare Mittel Überschuß des Kaufpreises über den Baukonto der Nordostbahn

.

"·--«"

S££±

Fr.

Fr.

245,791,805.37 21,190,000. -- 2,314,840.86 15,439,071. 39 13,147,700.55 --

245,791,805.37 21,190,000. -- 2,314,840. 86 -- 13,147,700. 55 19,799,304. --

297,883,418.17

302,243,650.78

80,000,000. -- 194,632,000. -- 4,682,726.38 13,686,215.52 -- 4,882,476. 27

-- 274,632,000. -- 13,011,650. 78 -- 14,600,000. -- --

297,883,418.17

302,243,650. 78

Passi-veli.

Gesellschaftskapital Konsolidierte Anleihen Schwebende Schulden Specialfonds der Nordostbahn Erneuerungsfonds der Bundesbahnen Aktivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung

L

..__-.

^ **3

CD

480

Die Differenzen zwischen den beiden Bilanzen geben zu folgenden Bemerkungen Anlaß : Zu a m o r t i s i e r e n d e V e r w e n d u n g e n . Dieser Posten ist ein Non-valeur, der in der Botschaft vom 8. November 1901 nicht in Betracht gezogen wurde und auch nicht als Aktivum in unserer Bilanz erscheinen darf.

Gesellschaftskapital und konsolidierte A n l e i h e n . Das Gesellschaftskapital ist der Nordostbahn zurückerstattet worden ; es fällt als solches aus unserer Bilanz weg. Dagegen sind der Gesellschaft zu teilweiser Deckung des Kaufpreises Fr. 80,000,000 in S'/s °/ö Bundesbahnobligationen von 1899 Übermacht worden ; dieses Kapital ist demjenigen der konsolidierten Anleihen der Nordostbahn zuzurechnen.

Schwebende Schulden. Ferner sind neben den schwebenden Schulden der Nordostbahn unter diesem Titel anzuführen: a. Das Deficit der Hülfskasse der Beamten und Angestellten, das nach Art. 7 des Kaufvertrages vom l. Juni 1901 zu Lasten des Bundes fällt. Dieses-Deficit wird gedeckt werden durch Übertragung von Titeln aus Wertschriftenkonto auf die Hülfskasse.

6. Barzahlung von Fr. 2,000,000, zu leisten von der Bundeskasse als Ergänzung des Kaufpreises, laut Vertrag vom 1. Juni 1901, Art. 2, Ziff. 2. Diese Zahlung wurde ausgerichtet durch, Vermittlung des eidgenössischen Finanzdepartements, welches uns dafür belastet hat (siehe Seite 22 dieses Berichtes); wenn die Bilanz der Centralverwaltung mit derjenigen der Nordostbahn vereinigt wird, werden die beiden Posten durch Kompensation sich aufheben.

c. Den Reinertrag des Betriebsjahres 1900, welcher der Gesellschaft zu freier Verfügung überlassen worden ist (Kaufvertrag, Art. 2, Ziff. 2).

. S p e c i a l f o n d s der N o r d o s t b a h n . Die Nordostbahn besaß drei eigentliche Specialfonds und eine außerordentliche Reserve : a. den Erneuerungsfonds, der durch den neuen Erneuerungsfonds der Bundesbahnen ersetzt wird; b. den Versicherungsfonds, den als solchen beizubehalten nicht angeht, da die Versicherungsfragen von der Generaldirektion zu behandeln sind, welche auch untersuchen wird, ob für die Bundesbahnverwaltung ratsamer sei, ihr eigener Versicherer zu sein oder sich durch Dritte versichern zu lassen, und welche uns hierüber ihre Anträge stellen wird :

481

c. den Fonds zur Förderung specieller Eisenbahninteressen.

Dieser Fonds, von geringer Bedeutung, ist durch Entnahmen im Jahre 1901 zum Teil aufgezehrt worden; d. die außerordentliche Reserve, welche nicht beibeha ten werden kann, da unser Reservefonds nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (Art. 8 des Rückkaufgesetzes) gebildet werden wird.

Wir haben den Betrag dieser vier Fonds vom Überschuß des Kaufpreises in Abzug gebracht.

E r n e u e r u n g s f o n d s d e r s c h w e i z e r i s c h e n Bundesb a h n e n . Dieser neue Erneuerungsfonds muß dem Minderwert der dem Bunde abgetretenen Objekte gleichkommen. Bis wir das bezügliche Specialreglement aufgestellt haben werden und dasselbe vom Bundesrat genehmigt worden ist, müssen wir uns an die Ziffern der Botschaft vom 8. November 1901 halten. Der Minderwert ist dort angeschlagen auf Fr. 13,500,000 \ aber der Bundesrat erinnert daran, daß dieser Minderwert in seiner Botschaft vom 15. März 1897 auf Fr. 19,441,888 geschätzt wurde, und daß die zugestandene Reduktion, wenn keine besonderen Gründe vorhanden gewesen wären, nur 25 °/o der Schätzung von 1897 hätte betragen können. Wir haben deshalb den Erneue-rungsfonds auf 75°/o von Fr. 19,441,888, in runden Zahlen auf Fr. 14,600,000 festgesetzt. Da dieser Erneuerungsfonds von den übrigen Aktiven gesondert verwaltet werden muß, werden wir ihn in Wertschriften anlegen, wie denjenigen des Centralbahnnetzes.

Aktivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung.

Dieser Saldo gehört nicht in die Bilanz der schweizerischen Bundesbahnen (siehe weiter oben: Schwebende Schulden).

Überschuß' des Kaufpreises über den Baukonto der Nordostbahn. Er-wird gebildet aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis (Fr. 82,000,000,wovon Fr. 80,000,000 in Obligationen und Fr. 2,000,000 in" bar) und dem Aktienkapital der Gesellschaft (Fr. 80,000,000), aus den zu amortisierenden Verwendungen, welche unter den Aktiven der Nordostbahn verbucht waren, aus dem Deficit der Hülfskasse und aus dem Betrag des neuen Erneuerungsfonds. Er wird vermindert um den Betrag der Specialfonds der Nordostbahn.

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Nordostbahn pro 1901, verglichen mit derjenigen von 1900, giebt zu folgenden Bemerkungen Anlaß :

482

Einnahmen.

I.Überschuß der B e t r i e b s e i n nahmen Fr. 9,389,555. 16 Dieser Überschuß hatte 1900 betragen ,, 11,917,985. 16 Der enorme Ausfall von mehr als 2Ys Millionen Franken rührt gleicherweise von der Zunahme der Ausgaben und dem Sinken der Einnahmen her.

Die Ausgaben haben von einem Jahr zum ändern um ungefähr l Million Franken zugenommen, wovon zwar Fr. 150,000 durch eine stärkere Entnahme aus dem Erneuerungsfonds kompensiert werden. Die besonders hiervon berührten Kapitel sind Unterhalt der Bahn und Brennmaterialien, die letztern infolge der bezahlten sehr hohen Kohlen- und Brikettpreise.

Die Einnahmen haben sich um mehr als l1^ Millionen Franken vermindert, da die industrielle Krisis ihre Wirkungen besonders im Gebiete der Nordostbahn bemerkbar machte. Obwohl der Güterverkehr mehr als der Personenverkehr davon berührt wurde, ging dieser letztere, im Gegensatz zu dem, was auf dem Centralbahnnetz eintrat, ebenfalls zurück.

2. A n t e i l am E r t r a g g e ] m e i n s c h a f t licher Linien Fr. 1,032,630.91 Erpmtte 1900 betragen ,, 1,231,082. 52 Dies sind dieselben Ziffern wie für die Centralbahn, mit dem Unterschied, daß die Nordostbahn direkt von diesem Ertrag ihren Anteil am Deficit der Wohlen-Bremgarten-Bahn abzieht, während die Centralbahn ihn unter den Ausgaben der Gewinnund Verlustrechnung bucht.

3. E r t r a g v e r f ü g b a r e r K a p i t a l i e n . Fr. 207,997.89 Er hatte 1900 ^betragen) ,, 366,261/78 Es war bei der Nordostbahn gebräuchlich, einen guten Teil 'der verfügbaren Kapitalien zum Ankauf von Wechseln zu verwenden, deren Ertrag 1901 infolge des Sinkens des Diskontfußes in der Schweiz geringer war.

4. Zins für die zum Bau n e u e r Linien verwendeten Kapitalien.

Sie hatten 1900 abgeworfen . . . .

5. E r t r a g von N e b e n g e s c h ä f t e n .

Er hatte 1900 betragen

.

Fr. 10,331. 80 ,, 4,043. -- ,, 39,764. 92 ,, 75,955. 27

483 Die Einnahmen der Dampfschiffahrt auf dem Bodensee haben den Einfluß der allgemeinen Depression erfahren, und die Ausgaben derselben sind infolge des Sfceigens der Kohlenpreise gewachsen.

6. Z u s c h ü s s e aus dem E r n e ' u e r u n g s fonds Fr. 744,522. 95 Sie hatten 1900 betragen ,, 622,899. 33 (Siehe das Nähere über diese Entnahmen in der Rechnung über^den Erneuerungsfonds).

7. Z u s c h ü s s e aus den ü b r i g e n S p e c i a l f o n d s . Hier handelt es sich um Ordnungsbuchungen betreffend die Bilanz dieser Fonds und ihre Verwendung als Abzug vom Überschuß des Rückkaufspreises.

8. B e t r i e b s s u b v e n t i o n . F r . 39,375 Sie hatte 1900 betragen ,, 39,375 Es ist dies die Subvention, die 'die Nordostbahn erhält für die Linie Etzwilen-Schaffhausen.

9. Einnahmen aus s o n s t i g e n Quellen Fr. 1,698,848. 15 Sie hatten sich 1900 belaufen auf . ,, 117,574. 21 Die beträchtliche Differenz zu gunsten des Jahres 1901, ohne welche die Rechnung der Nordostbahn pro 1901 mit einem starken Deficit abschließen würde, rührt von folgenden außergewöhnlichen Einnahmen her : a. Zinsen und allgemeine Bauleitungskosten betreffend die Erweiterung des Bahnhofs Zürich. Die Nordostbahn hatte in ihrer Speciflkation der Bauausgaben pro 1900 als mittleren Zins für die Bauperiode (1890 bis 1900) angenommen einen Jahreszins zu 4 °/o der wirklichen Ausgaben, und diesen ferner als allgemeine Bauleitungskosten zugeschlagen einen Betrag von 3 °/o der wirklichen Bauausgaben. Der Bundesrat hat mit seinem Schreiben vom 20. Juni 1901 an die Direktion der Nordostbahn, für den Fall der Annahme des freihändigen Ankaufs, der Rechnung betreffend den Umbau des Bahnhofs Zürich ohne Vorbehalt seine Genehmigung erteilt; diese Rechnung ist damit eine definitive geworden. Die Nordostbahn hat diese Einnahmen jedoch in ihre Gewinnund Verlustrechnung pro 1900 nicht eingestellt; sie beschränkte sich darauf, einen transitorischen Konto unter den Passiven bei : Verschiedene Kreditoren einzuschalten. Der

484

Gesamtbetrag dieses Kontos beläuft sich auf Fr. 733,793. 49, welcher Betrag auf die Gewinn- und Verlustrechnung pro 1901 übertragen wird.

b. Mehrwert der zur Bahnhoferweiterung in Zürich verwendeten Grundstücke. Diese Grundstücke gehörten früher zum Liegenschaftenkonto. Im Jahre 1897 beschloß die Direktion der Nordostbahn, den Baukonto mit einem dem Verkaufswert dieser Liegenschaften entsprechenden Betrag zu belasten, einem Betrage, der höher war als derjenige, womit sie auf dem Liegenschaftenkonto figurierten. Diese neuen Preise, welche von Fr. 4 bis 16 per m 2 variierten, können als mäßige betrachtet werden und sind jedenfalls geringer als die Preise, die im Expropriationswege hätten bezahlt werden müssen. Sie sind übrigens gleicherweise wie die Bauzinse und allgemeinen Bauleitungskosten vom 'Bundesrate genehmigt worden.

Der Mehrwert von Fr. 715,334. 54 war im Jahr 1900 von der Nordostbahn nicht als Einnahme auf Gewinn- und Verlustrechnung getragen worden, sondern figuriert unter den bilanzmäßigen Passiven bei: Verschiedene Kreditoren. Er ist somit verfügbar geworden.

c. Reserve des Kontos der Gemeinschaftsbahnhöfe. Der größte Teil dieses Betrages betrifft die Gemeinschaftsbahnhöfe Winterthur und Zürich; sie war infolge des Prozesses der Nordostbahn mit den Vereinigten Schweizerbahnen streitig geblieben. Durch den freihändigen Ankauf der Vereinigten Schweizerbahnen fällt dieser Prozeß dahin, und die von der Nordostbahn bisher unter den Passiven bei: Verschiedene Kreditoren eingestellte Reserve im Betrage von Fr. 162,242.40 wird verfügbar.

Wie ungewöhnlich auch die von der Kreisdirektion III vorgeschlagene Verbuchung dreier außerordentlicher Einnahmeposten von derartiger Bedeutung, die von einer Reihe von Jahren herdatieren, zu gunsten eines einzigen Betriebsjahres erscheinen mag, so haben wir ihr dennoch zugestimmt, weil diese Posten materiell .begründet sind und von der Aufsichtsbehörde genehmigt waren, und es notwendig erschien, diese Beträge, die noch aus der Betriebsperiode der Nordostbahn herrühren, mit Ende 1901 definitiv zu verrechnen und für die Rechnung der Bundesbahnen reinen Tisch zu schaffen.

48

Ausgaben.

1. K o n t o k o r r e n t z i n s e , Provisionen etc. Fr. 129,653. 02 Sie hatten sich 1900 belaufen auf . . ,, 25,221. 69 Die Differenz rührt her von dem der Liquidationskommission -der Nordostbahn ausbezahlten Zins vom Reinertrag des Jahres 1900.

2. V e r z i n s u n g der k o n s o l i d i e r t e n Anleihen Fr. 7,345,548. 75 Sie hatte sich 1900 belaufen auf . . ,, 7,342,957. 50 Der Mehrbetrag rührt her von der zufolge den Verträgen eingetretenen Erhöhung des Zinsfußes auf Subventionsanleihen.

3. Verlust auf dem B e t r i e b von Nebengeschäften Fr. 39,362. 51 Er hatte 1900 betragen ,, 13,214. 15 Dieser Verlust rührt her aus dem Dampfbootbetrieb auf dem Zürichsee. In Wirklichkeit ist "er 'noch beträchtlicher, da die Amortisation des1 Anlagekapitals anerkanntermaßen ungenügend ist.

4. A m o r t i s a t i o n e n Fr. 308,392.47 Sie hatten 1900 betragen ,, 1,177,998. 73 Die Abschreibung am Konto der zu amortisierenden Verwendungen erscheint 1901 nicht mehr, da diese Verwendungen im Überschuß des Kaufpreises enthalten sind ; ebenso verhält es sich mit dem außerordentlichen Beitrag an die Hülfskasse.

Dagegen hat der Anteil der Nordostbahn an der Uerikon-BaumaBahn eine Abschreibung von Fr. 320,131. 12, gleich 20 % des Nennwertes der Obligationen und des Vollwertes der Aktien bis zum Betrage von Fr. 6000 erfahren.

5. E i n l a g e n in den E r n e u e r u n g s fonds Fr. 2,000,000. -- Sie hatten sich 1900 belaufen auf . . ,, 1,050,000. -- Bis zur Aufstellung des besonderen Réglementes über den Erneuerungsfonds sind wir nach den für die Ceutralbahn bestehenden Normen verfahren.

6. A u s g a b e n zu v e r s c h i e d e n e n Zwecken Fr. 187,757. 65 Sie hatten sich 1900 belaufen auf .

,, 32,471. 75 Die Posten, welche die Vermehrung hervorrufen, sind die einem Direktor, der auf Anfang des Jahres 1901 seine Demission eingereicht hatte, und an zwei frühere Direktoren ausgerichteten

486

Entschädigungen, alles gemäß zwei prinzipiellen Entscheiden des Verwaltungsrates der Nordostbahn von 1890 und 1895, sowie die nachträgliche Steuerzahlung an die zürcherischen Gemeinden.

7. Verzinsung des Rückkaufskapitals Fr. 2,870,000. -- Da der Ankauf auf 31. Dezember 1900 rückwirkende Kraft hatte, muß die Rechnung des Jahres 1901 mit dem Zins zn 3y2 % des Rückkaufskapitals von Fr. 82,000,000 belastet werden.

8. V e r z i n s u n g des zur D e c k u n g des H ü l f s k a s s e n de fi c i t e s ' b e s t i m m t e n K a p i t a l s . Von 1902 an wird das Déficit durch Zuweisung von Wertschriften gedeckt werden.

Für das Jahr 1901 muß die Gewinn- und Verlustrechnung die Verzinsung dieses Kapitals tragen.

9. A k t i v s a l d o Fr. 228,070. 58 Er betrug 1900 ,, 4,882,476. 27 Zur Vergleichung müssen dem Ergebnis des Jahres 1901 Fr. 2,870,000 Jahreszins des Rückkaufkapitals zugeschlagen werden.

Die Bilanz der schweizerischen Bundesbahnen auf 31. Dezember 1901 betreffend die Nordostbahn (Beilage 3, VI), verglichen mit der Eingangsbilanz auf 1. Januar 1901 weist folgende Differenzen auf: Der B a u k o n t o hat zugenommen um Fr. 1,521,149. 92, welche sich auf die verschiedenen Rubriken dieses Kontos verteilen.

Die v e r f ü g b a r e n M i t t e l haben um Fr. 2,745,654. 43 abgenommen ; die Verminderung betri'fft hauptsächlich das Wechselportefeuille und die Bankguthaben.

Der Betrag der k o n s o l i d i e r t e n A n l e i h e n hat sich nicht geändert. Wir müssen dazu bemerken, daß die Nordostbahn in den Jahren 1898, 1899, 1900 und 1901 die im Amortisationsplan des 4 °/o Anleihens von 1887 vorgesehenen Rückzahlungen im Wege der Auslosung nicht vorgenommen hat. Wir werden dies im Laufe des Jahres 1902 nachholen.

Die s c h w e b e n d e n S c h u l d e n haben um Fr. 2,708,052.14 abgenommen infolge der Auszahlung des Reinertrages des Betriebsjahres 1900 an die Nordostbahn.

Der E r n e u e r u n g s f o n d s hat sich vermehrt um Fr.1,255,477.05, d. h. um die Differenz zwischen den zufolge Beschlusses der General-

487

direktion gemachten Einlagen und den Entnahmen zu Erneuerungszwecken.

Betreffend den A k t i v s a l d o haben wir aus denselben Gründen, die wir bei der Centralbahn geltend gemacht haben, unter Vorbehalt Ihrer Genehmigung beschlossen, ihn zur teilweisen Abschreibung des Kontos: Kursverluste auf der Emission der Sya % Obligationen des Anleihens von 1899 zu verwenden.

Die auf die Rechnungen und Bilanzen bezüglichen Anträge finden sich am Schlüsse dieses Berichtes.

III. Kommerzielles Departement.

Dessen Thätigkeit war während des II. Halbjahrs 1901 teils durch o r g a n i s a t o r i s c h e Arbeiten, teils durch die Vorbereitung der auf I.Mai 1903 herauszugebenden n e u e n T a r i f e für den Personen- und Güterverkehr in Anspruch genommen.

a. Organisation.

Mit Anfang des Semesters war von den D i e n s t a b t e i l u n g e n des Departements nur das Tarifbureau für den Güterverkehr mit dem Vorstand, einem Tarifbeamten und drei Gehülfen in Funktion getreten. Die rasch fortschreitende Verstaatlichung und der Umfang der zu bewältigenden Tarifarbeiten machte aber bald die Verstärkung dieses Bureaus um zwei weitere Gehülfen, sowie die Einberufung des Vorstandes des Personentarifbureaus mit Stellvertreter und drei Gehülfen und des Vorstandes der Einnahmenkontrolle mit drei Gehülfen erforderlich.

Der Diensteintritt dieser Beamten erfolgte teils auf Anfang, teils im Laufe des Monats Oktober. Sie wurden ohne Ausnahme dem Personal der zu verstaatlichenden Bahnen entnommen.

Im Laufe des IV. Quartals erfolgte sodann auch die Einrichtung der B i l l e t d r u c k e r e i , für welche uns die Direktion der Jura-Simplon-Bahn ein passendes Lokal im Souterrain ihres Verwaltungsgebäudes zur Verfügung gestellt hatte. Dieselbe entr hält vorläufig drei neue Billetdruckmaschinen mit elektrischem Antrieb und eine Billetzählmaschine. Im Laufe des Monats Dezember trat auch ein L Billetdrucker in den Dienst. Die Inbetriebsetzung der Druckerei erfolgte indessen erst Mitte Januar 1902.

Von den R e g l e m e n t e n für die Dienstabteilungen des kommerziellen Departements konnte in der Berichtsperiode nur dasjenige für die beiden Tarif bureaux ausgearbeitet werden. Das

488 Reglement für die Einnahmenkontrolle kann mit Rücksicht auf die einstweilige provisorische Organisation dieser Dienstabteilung (Belassung der bisherigen Betriebskontrollen der Schweizerischen Centralbahn und Nordostbahn in Basel bezw. Zürich) erst später, d. h. auf den Zeitpunkt der Vereinigung der ganzen Abteilung im projektierten neuen Dienstgebäude auf dem Brückfeld in Bern erstellt werden.

b. Tarifarbeiten.

Die Hauptthätigkeit des II. Departements, sowie seiner Dienstabteilungen, war in der Berichtsperiode auf die E r s t e l l u n g der n e u e n T a r i f e der Bundesbahnen gerichtet. Zunächst wurde der einheitliche Distanzenzeiger, enthaltend die kilometrischen Entfernungen von allen nach allen Stationen des künftigen Bundesbahnnetzes, nebst Angabe der kürzesten Routen, ausgearbeitet und so weit fertiggestellt, · daß zu Anfang des Jahres 1902 mit dessen Drucklegung begonnen werden konnte. Gleichzeitig wurden die Vorarbeiten für die Aufstellung der Tarife für den Personen-, Gepäck-, Tier- und Güterverkehr an die Hand genommen und zunächst die Grundlagen hierfür festgestellt im Anschluß an das mit 11. Oktober in Kraft getretene Gesetz für das Tarifwesen der schweizerischen Bundesbahnen vom 27. Juni 1901. Der sachbezügliche Bericht und Antrag der Generaldirektion ist vom Verwaltungsrat in der Sitzung vom 18. Oktober genehmigt worden. Unterm 9. Dezember erhielt er auch die Genehmigung des Bundesrates, mit einem Vorbehalt hinsichtlich der Hin- und Rückfahrtstaxen der Bergstrecke Giswil-Meiringen der Brünigbahn, dessen Weiterbehandlung nicht mehr in die gegenwärtige Berichtsperiode fällt. Von ändern Vorarbeiten für die Tariferstellung erwähnen wir die Prüfung der Frage betreffend die fakultative ßenützbarkeit der Billete über Parallelrouten, die Untersuchung über ausnahmsweise Taxbildungen bei den an den Bund übergehenden Bahnen und die Möglichkeit der Forterhaltung derselben, die Beordnung der künftigen Instradierung der Güter im innern Verkehr der Bundesbahnen und die Taxbildung im Transit über die im Innern des künftigen Bundesbahnnetzes liegenden Privatbahnen. In letzterer Beziehung ist zu bemerken, daß sämtliche Privatbahnen die Annahme der Einheitstaxen der Bundesbahnen abgelehnt oder deren Annahme nur unter der Bedingung der Schadloshaltung für die ihnen dadurch entstehenden Einnahmenausfälle durch die Bundesbahnen in Aussicht gestellt haben. In die neuen Bundesbahntarife werden daher, soweit die Taxbildung über diese Privatbahnen

489 in Betracht kommt, besondere Ausnahmetaxen aufzunehmen sein.

Endlich wurden von den beiden Tarifbureaux auch die bei den vier Hauptbahnen bestehenden Ausnahmetarife, so diejenigen für Gesellschaften und Schulen, für Abonnementsfahrten im Personenverkehr, und die zahlreichen Ausnahmetarife für einzelne Artikel im Güterverkehr, zum Zwecke ihrer Revision und Vereinheitlichung auf den Zeitpunkt der Einführung der neuen allgemeinen Tarife, einer eingehenden Untersuchung unterzogen. Diese Arbeiten sind indessen noch nicht zu Ende gediehen.

c. Laufende Geschäfte.

Von den im Jahre 1901 zur Behandlung gelangten Geschäften erwähnen wir noch kurz folgende : 1. Zufolge einer Anregung der, französischen Ostbahn auf Vereinheitlichung der B i l l e t f a r b e n im internationalen Verkehr hat der schweizerische Eisenbahnverband beschlossen, für den internationalen, wie für den innern schweizerischen Verkehr zu den im Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen eingeführten Billetfarben (I. Klasse gelb, II. Klasse grün, III. Klasse braun) überzugehen. Die von den Bundesbahnen auf 1. Mai 1903 auszugebenden neuen Billete werden daher in diesen Farben gedruckt werden.

2. Nachdem sich die Generaldirektion auf Anfrage des schweizerischen Eisenbahnverbandes bereit erklärt hatte, in die Vereinbarungen mit dem deutschen Eisenbahnverkehrsverbande über die Vertretung der schweizerischen Eisenbahnen in der ständigen deutsehen Tarifkommission für Angelegenheiten des Güterverkehrs, sowie im Ausschuß für Angelegenheiten des Personenverkehrs, einzutreten, ist dieselbe vom Verbände, zusammen mit der Direktion der Gotthardbahn, als Vertreterin der schweizerischen Bahnen in den genannten deutschen Verkehrsinstituten ernannt worden.

3. Die Verwaltungen der sogenannten Union Commerciale {Jura-Simplon-Bahn, Schweizerische Centralbahn, Schweizerische Nordostbahn und Vereinigte Schweizerbahnen) haben am 6. Dezember im Einverständnis mit der Generaldirektion beschlossen, das Centralabrechnungsbureau für Ermittlung und Abrechnung von Umwegstransporten in Luzern baldthunlichst, spätestens auf 15. März 1902, aufzuheben. Die Auflösung des Bureaus ist auf 15. März erfolgt, und die Beamten desselben haben teils bei den Bundesbahnen, teils bei den ändern beteiligten Verwaltungen Anstellung erhalten.

490

IV. Betriefosdepartement.

a. Allgemeines.

1. Einer besondern Prüfung wurde die Frage der Wahl der Initialen der Bundesbahnen unterstellt. Solche sind mit Rücksicht auf das Rapportwesen nicht entbehrlich ; sie müssen aber möglichst einfach sein und vor Verwechslung schützen. In Anlehnung an den Text des Bundesgesetzes vom 15. Oktober 1897 betreffend die Erwerbung und den Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes wurden für das deutsche und italienische Sprachgebiet die Initialen S. B. B. und für das französische Sprachgebiet die Initialen C. F. F. bestimmt. Dabei hat es die Meinung, daß an den Personen-, Gepäck- und Güterwagen die beiden Initialengruppen angeschrieben werden, und an den Personenund Gepäckwagen überdies als besonderes Abzeichen das weiße Kreuz im roten Feld anzubringen sei.

2. Auf erfolgte Eingaben betreffend M o n o p o l i s i e r u n g des S c h l a f - und R e s t a u r a t i o n s w a g e n d i e n s t e s auf den Bundesbahnen zu gunsten von schweizerischen, noch zu gründenden Gesellschaften, wurde den Petenten geantwortet, daß die Bundesbahnen auf längere Zeit noch durch die von den zu verstaatlichenden Bahnen für ihre wichtigeren Routen eingegangenen Verträge mit der internationalen Schlafwagengesellschaft gebunden seien, daß man aber auch nach Ablauf dieser Verträge nicht gesonnen sei, für diesen Dienst auf den Bundesbahnen ein Monopol zu schaffen, weder zu gunsten von inländischen, noch zu gunsten von ausländischen Gesellschaften.

3. Auf gestelltes Gesuch hin wurde beschlossen, den in der Schweiz bestehenden E i s e n b a h n s c h u l e n unter einigen schützenden Bedingungen die Bewilligung zu erteilen, die Stationen und Bahnhöfe des Bundesbahnnetzes zu Instruktionszwecken zu besuchen und zu besichtigen. Gleichzeitig wurde zugestanden, den betreffenden Eisenbahnschulen die erlassenen Réglemente, Instruktionen, Tarife etc., sowie das Fahrplanmaterial in einer beschränkten Zahl von Exemplaren zu Lehrzwecken gratis abzugeben.

4. Die Generaldirektion hat, veranlaßt durch die Eingabe einer Kantonsregierung, den Entscheid gefaßt, daß die V e r k a u f s a u t o m a t e n auf den S t a t i o n e n der B u n d e s b a h n e n zugelassen bleiben sollen, dabei aber angeordnet, daß durch geeignete Plazierung und Aufsicht deren Benutzung durch unbeauf-

491 sichtigte Kinder verhindert werde. Zu einem Verbote der Automaten konnte dieselbe sich nicht entschließen, weil sie manchem Reisenden für die Befriedigung kleiner Bedürfnisse Dienste leisten.

b. Expeditions- und Zugsdienst.

1. Auf Grundlage der Bestimmungen des allgemeinen Fahrdienstreglementes der schweizerischen Normalbahnen vom 1. November 1895 wurde ein S c h e m a für die e i n h e i t l i c h e N u m e r i e r u n g der Z ü g e der Bundesbahnen beschlossen.

Danach bewegt sich die Numerierung innert den Grenzen von l--9999 mit Unterscheidung der Hauptzugsgattungen, sowie der durchgehenden Züge des Bundesbahnnetzes und der lokalen Züge der Kreise, durch die Höhe der Ordnungsnummern.

2. Um die Einrichtung durchgehender Züge Bayern-Schweiz und vice-versa via Bregenz-St. Margrethen, welcher sich die österreichische Staatsbahn entgegengestellt hatte, zu erreichen und zur Verbesserung der Arlbergzugsverbindungen wurde die Zustimmung gegeben z u r H e r s t e l l u n g e i n e r z w e i t e n S c h n e l l z u g s v e r b i n d u n g P a r i s-Wie n via Basel-ZürichArlberg auf spätestens 1. Mai 1903. Infolgedessen sind dann schon mit 1. Oktober 1901 direkte Wagenkurse Bayern-Schweiz via Bodenseegürtelbahn zu stände gekommen, und auf den 1. Mai 1902 folgte eine Erweiterung dieser direkten Wagenkurse durch die neuen Nachtschnellzüge München-Zürich-München. Auch die oben genannte neue ArlbergzugsVerbindung ist schon auf 1. Mai 1902 ins Leben getreten.

3. Da auf den 1. Januar 1902 die Centralbahn und die Nordostbahn in den Bundesbetrieb überzugehen hatten, mußte auf diesen Zeitpunkt ein e i n h e i t l i c h e r W a g e n k o n t r o l l und W a g e n a b r e c h n u n g s d i e n s t für beide Netze organisiert werden. Dieser Dienst wurde der Centralwagenkontrolle in Bern in Verbindung mit den vorläufig fortbestehenden Wagenkontrollbureaux in Basel und Zürich übertragen. Die Instruktion vom 27. Dezember 1901 betreffend die provisorische Geschäftsordnung für die Centralwagenkontrolle in Bern in Verbindung mit den Wagenkontrollbureaux in Basel und Zürich ordnet diese Verhältnisse.

c. Telegraphendienst und elektrische Anlagen.

Dieser Dienst ist erst gegen Ende des Berichtsjahres in Funktion getreten, und der Obertelegrapheninspektor hatte wöchent-

492 lieh noch zwei bis drei Tage bei wichtigen Arbeiten der Telegrapheninspektion der frühern Centralbahn, seines bisherigen Wirkungskreises, thätig zu sein.

d. Fahr- und Werkstättendienst.

1. Das rheinisch-westfälische Kohlensyndikat in Essen in Verbindung mit Herrn Hugo Stinnes in Mülheim a/Ruhr, mit welchem der V e r t r a g ü b e r L i e f e r u n g von R u h r k o h l e n und St e i n k o h l e n b r i k e t s zur L o k o m o t i v f e u e r u n g in den J a h r e n 1903--1906 abgeschlossen worden ist, hat sich verpflichtet, den Briketsbedarf für das ehemalige Centralbahnnetz pro 1902 zum nämlichen herabgesetzten Preise zu liefern.

2. Im Zusammenhang mit dem vorher erwähnten Geschäfte wurden einheitliche B e d i n g u n g e n ü b e r L i e f e r u n g von S t e i n k o h l e n b r i k e t s und R u h r k o h l e n zur Lokomotivf e u e r u n g aufgestellt.

3. Die im Baubudget für das Jahr 1902 enthaltenen 40 g e d e c k t e n G ü t e r w a g e n wurden unserer Hauptwerkstätte in Ölten zur A u s f ü h r u n g übertragen, und zwar nach dem bisherigen Typus der Güterwagen der Serie GE1 mit Bremshütte und automatischer Westinghousebremse.

V. Balldepartement.

1. Das Baudepartement hat seine Thätigkeit mit der Sammlung und dem Studium der Normalien, und Réglemente der schweizerischen und einer Anzahl ausländischer Hauptbahnen begonnen. Sodann sind die verschiedenen Bahnbewachungssysteme und die übrigen organisatorischen Fragen untersucht und anschließend daran ist die Entwerfung von Reglementen an ·die Hand genommen worden.

2. Im weitern ist die Frage der Beschaffung von Lokalit ä t e n für die gesamte Centralverwaltung der Bundesbahnen eingehend geprüft und studiert worden. Dabei ergab eine vorläufige Aufstellung über das auf 1. Mai 1903 erforderliche Personal einen Bestand von 614 Mann. Im bisherigen Verwaltungsgebäude ·der Jura-Simplon-Bahn auf der großen Schanze in Bern können ·etwas über 200 Personen untergebracht werden, so daß für cirka 400 Beamte und Angestellte neue Bureaux zu beschaffen bleiben.

Die Unterbringung der nötigen Bureaux in Privathäusern zeigte

493 ·sich als unthunlich, und zwar sowohl in finanzieller wie nament- · lieh in administrativer Hinsicht. Die Mietkosten kämen ungemein hoch zu stehen, und der Geschäftsgang würde sehr nachteilig beeinflußt, wenn Dienstzweige, welche in engem Kontakt stehen, in einer Reihe auseinander gelegenen Gebäude untergebracht werden müßten. Auch die Erstellung eines neuen Gebäudes für die Gesamtverwaltung wurde in Erwägung gezogen, der großen Kosten wegen aber davon Umgang genommen. Ferner kam in Frage der Ankauf des beim Bahnhof gelegenen Burgerspitals, welches mit entsprechenden Um- und Erweiterungsbauten den '.dermaligen Anforderungen genügen würde. Die Kosten für den Ankauf der Gebäulichkeiten, deren Umbau und die erforderlichen Erweiterungen würden indessen derart hoch, daß von einer Lösung der Lokalfrage auf dieser Grundlage abgesehen werden mußte, um so mehr als eine angemessene Verwertung für das Verwaltungsgebäude der Jura - Simplon - Bahn hätte gefunden werden müssen, für welche sich keine Anhaltspunkte zeigten.

Die Lokalfrage wurde daher in dem Sinne gelöst, daß das Verwaltungsgebäude der Jura-Simplon-Bahn mit einem Kostenaufwande von Fr. 450,000 durch zwei Flügelanbauten vergrößert und auf dem Brückfeld in cirka 800 m. Entfernung auf einem von der frühern Centralbahn erworbenen, .an der Mittelstraße gelegenen Areal ein zweites Dienstgebäude .erstellt wird. In letzteres Gebäude, für welches Fr. 880,000 in Aussicht genommen sind, kommen die Personen- und Gütertarifbureaux, die Einnahmenkontrolle, das Frachtreklamationsbureau, die Drucksachenverwaltung mit der Billetdruckerei, sowie Archive und Magazine, während alle ändern Dienstzweige für einmal im vergrößerten Gebäude der Jura-Simplon-Bahn untergebracht werden.

Die Vorbereitungen für die Ausführung der Bauarbeiten ·sind derart getroffen, daß die Vergrößerung des J.' S.-Gebäudes : bis 1. Mai 1903 vollendet werden soll, während der Bezug des Dienstgebäudes auf dem Brückfeld für den 1. November 1903 .geplant ist.

3. Der zur Deckung des Bedarfes an S c h i e n e n und e i s e r n e n S c h w e l l e n in den Jahren 1902 bis 1905 mit der Firma de Wendel
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· Jahre 1902 bis 1906 mit Zustimmung des Eisenbahndepartements schon vom Direktorium der Schweizerischen Central bahn, der gleichen Firma übertragen worden war.

4. Gegen Ende des Jahres wurde ferner mit dem Studium der 0 b e r b a u k o n s t r u k t i o n e n für die Hauptlinien der Bundesbahnen begonnen und die Aufstellung entsprechender neuer Normalien vorbereitet, deren Einführung in das Jahr 1902 fallen wird.

5. Eine Reihe von Vorlagen für S t a t i o n s - und B a h n h o f e r w e i t e r u n g e n waren zu prüfen und darüber an das Eisenbahndepartement. zu berichten.

VI. Eechtsdepartement.

1. Außer der Mitarbeit an verschiedenen der vom Verwaltungsrate erlassenen Réglemente war namentlich die Frage der S i c h e r h e i t s l e i s t u n g durch Beamte und Angestellte zu prüfen.

Nachdem schon die Generaldirektion gegenüber dem Stande bei der Mehrzahl der zu verstaatlichenden Bahnen eine erhebliche Reduktion der Kautionspflicht vorgeschlagen hatte, ging der Verwaltungsrat · noch einen Schritt weiter und beschränkte dieselbe auf den Hauptkassier, dessen Stellvertreter und erste Gehulfen bei der Generaldirektion, sowie die Kassiere und deren Stellvertreter bei den Kreisdirektionen. Die abschließende Festsetzung des Réglementes fand am 21. März 1902 statt.

2. Eine Anfrage der Direktion der Schweizerischen Nordostbahn, ob sie für das Jahr 1901 die an Kantone und Gemeinden zu entrichtenden S t e u e r n noch in bisheriger Weise zu leisten habe, wurde bejaht.

3. Auf den 1. Januar 1902 sind als D o m i z i l t r ä g e r der Bundesbahnverwaltung im Gebiete der Kreise II und III die Stationsvorstände der Kantonshauptorte je für das Gebiet des betreffenden Kantons bezeichnet und die erforderlichen Publikationen und Anzeigen an die Kantonsregierungen erlassen worden.

4. Mit den Verwaltungen der Hauptbahnen ist eine Vereinbarung getroffen worden, wonach deren in den Dienst der Bundes-bahnen übergetretene Beamte Mitglieder der H ü l f s - und' P e n s i o n s k a s s e n , denen sie zur Zeit angehören, bleiben können, unter der Voraussetzung, daß die Bundesbahnverwaltung: die gemäß den bestehenden Statuten den Bahnverwaltungen auf-

495 fallenden Leistungen an die genannten Kassen übernimmt. Die Generaldirektion nahm keinen Anstand, diese Verpflichtung einzugehen und ferner die Vermittlung der Einhebung der Mitgliederbeiträge zu besorgen.

5. Eine Eingabe des Herrn Dr. med. Vannod-Gobat in Bern, betreifend Einrichtung eines b a h n ä r z t l i c h e n D i e n s t e s bei den Bundesbahnen, wurde zurückgelegt, um im Zusammenhange mit der Neuordnung der Pensions-, Hülfs- und Krankenkassen behandelt zu werden.

Wir beehren uns, Sie zu ersuchen, der Bundesversammlung folgende B e s c h l ü s s e zu b e a n t r a g e n : 1. Die Rechnung pro 1901 und die Bilanz auf 31. Dezember 1901 der C e n t r a l v e r w a l t u n g der s c h w e i z e r i s c h e n B u n d e s | b a h n e n werden genehmigt.

2. Die Rechnung pro 1901 und die Bilanz auf 31. Dezember 1901 betreffend die e h e m a l i g e C e n t r a l b a h n werden genehmigt; der Aktivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung im Betrage von Fr. 1,480,286. 24 wird, nach Entnahme eines Betrages von Fr. 300,000 zur Ausrichtung einer allgemeinen Gratifikation an das Personal der früheren Centralbahn, zu Abschreibungen auf dem Konto Kursverluste auf der Emission der 3Ys °/o Obligationen des Bundesbahnanleihens von 1899 verwendet.

3. Die Rechnung pro 1901 und die Bilanz auf 31. Dezember 1901 betreffend die e h e m a l i g e N o r d o s t b a h n werden genehmigt; der Aktivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung im Betrage von Fr. 228,070. 58 wird zu Abschreibungen auf dem Konto Kursverluste auf der Emission der 3y2 °/o Obligationen des Bundesbahnanleihens von 1899 verwendet.

4. Die Geschäftsführung der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen im Jahre 1901 wird genehmigt.

496

Genehmigen Sie, Hochgeachteter Herr Bundespräsident, Hochgeachtete Herren Bundesräte, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 30. Mai 1902.

>

Im Namen des Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen, Der Präsident: Casimir Ton Arx.

«

Der Sekretär:

Mürset.

497

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Konzession einer elektrischen Eisenbahn von Vouvry (Bahnhof) nach Le Cormat.

(Vom 4. Oktober 1902.)

Tit.

Unterm 18. Januar 1902 reichten die Herren L o u i s G e n o u d, Großrat, R . B . R i t t e r und K. A. B r e u e r, Ingenieure, alle drei in Freiburg, dem Eisenbahndepartement ein Konzessionsgesuch ein für eine elektrische Eisenbahn von V o u v r y (Bahnhof) nach dem T a n a y s e e .

Dieses Gesuch weicht teilweise ab von einem ändern Gesuche, das die Konzessionsbewerber schon unterm 1. Februar 1901 vorgelegt hatten und das vom Eisenbahndepartement der Regierung des Kantons Wallis zur Vernehmlassung zugestellt worden war.

Laut dem allgemeinen Berichte handelt es sich um eine elektrische Schmalspurbahn, welche den Bahnhof von Vouvry mit dem Fuße des Ostabhanges des am Tanaysee gelegenen Berges Le Tâche verbinden soll.

Die Länge der projektierten Linie betrage 3600 Meter ; diese zerfalle in zwei getrennte Sektionen, nämlich: 1. Die Adhäsionsstrecke vom Bahnhof Vouvry bis ,,en Sallaz" bei km. l,soo.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen über die Geschäftsführung und die Rechnungen des Jahres 1901 an den schweizerischen Bundesrat zu Händen der Bundesversammlung. (Vom 30. Mai 1902.)

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Bundesblatt

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Jahr

1902

Année Anno Band

4

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41

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.10.1902

Date Data Seite

450-497

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10 020 252

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