990

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

Periodische Stellenausschreibungen.

Infolge Ablaufs der ordentlichen Amtsdauer mit dem 31. März 1903 werden hiermit sämtliche Stellen der schweizerischen Bundesverwaltung zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Die jetzigen Inhaber werden ohne weiteres als angemeldet betrachtet.

Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen unter genauer Bezeichnung der Stelle, um welche sie sich bewerben, schriftlich und in Begleit allfälliger Zeugnisse den betreffenden Departementen oder Verwaltungsabteilungen einzureichen.

Anmeldungstermin für sämtliche Stellen: 17. Januar 1903.

Bern, den 30. Dezember 1902.

Im Auftrage des Schweiz. Bundesrates : Schweiz. Bundeskanzlei.

Stellen-Ausschreibungen.

Vakante Stelle: Erfordernisse: Besoldung:

Militärdepartement.

Kanzlist II. Klasse der Abteilung für MilitärVersicherung.

Kenntnis der deutschen und französischen Sprache und der Buchhaltung.

Fr. 2000 bis 3500.

Anmeldungstermin : 4. Januar 1903.

Anmeldung an: Militärdepartement.

99 î

[v Handels-, Industrie- and Landwirtschaftsdepartement.

Handelsabteilung.

Vakante Stelle: Erfordernisse:

Kanzlist I. Klasse.

Gute allgemeine Bildung und mindestens Kenntnis der deutschen und französischen

Sprache,

Besoldung: Anmeldungstermin: Anmeldung an:

Fr. 3000 bis 4000.

19. Januar 1903.

Handelsabteilung.

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und f r a n k i e r t einzureichen sind, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein ; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das Geburtsjahr deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfang' nähme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1. Postrerwalter in Brig.

2.

3.

4.

5.

Ì Anmeldung bis zum 13. Januar !· 1903 bei der Kreispostdirektion Postcommis m Bex.

J in Lausanne.

Briefträger, Bureaudiener und Packer in Langnau (Bern). Anmeldung bis zum 13. Januar 1903 bei der Kreispostdirektion in Bern.

Briefträger und Bote in Bévilard l Anmeldung bis zum 13. Januar (Bern).

l 1903 bei der Kreispostdirektion Briefträger in Münster (Bern).

J ta Neuenburg.

6. Postcommis in Chur.

Ì Anmeldung bis zum 13. Januar 7. Bureaudiener beim Postbureau f .19°8 bei der Kreispostdirektion Davos-Platz.

J m Ghm8. Telegraphist und Telephonist in Hundwil (Appenzell A.-Kh.). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision und Telephonentschädigung.

Anmeldung bis zum 13. Januar 1903 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

992 1. Posthalter und Bote in Blonay (Waadt). Anmeldung bis zum 6. Januar 1903 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2. Briefträger in Spiez. 'Anmeldung bis zum 6. Januar 1903 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3. Fünf Postcommis in Base). Anmeldung bis zum 6. Januar 1903 bei der Kveispostdirektion in Basel.

4. Briefträger und Bote in Malters (Luzern). Anmeldung bis zum 6. Januar 1903 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

5. Zwei Postcommis in Zürich.

j ,. T, , . . -,,,. . ,, l Anmeldung bis zum 6. Januar 6. Fostcommis m Wmterthur.

^ der Kreispostdirektion 7. Briefträger und Bote in Kilchberg l in Zürich.

(Zürich).

| 8. Briefträger, Bureaudiener und Packer in St. Moritz-Dorf (Graubünden).

Anmeldung bis zum 6. Januar 1903 bei der Kreispostdirektion in Chur.

9. Postcommis in Chiasso. Anmeldung bis zum 6. Januar 1903 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

10. Telegraphist in Schönholzerswilen (Thurgau). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum G. Januar 1903 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiffunternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

!

No. 53.

Bern, den 31. Dezember 1902.

II. Reglemente und Tarifvorschriften, A. Schweizerischer Verkehr.

847. (58/o2) Transportreglement der schweizerischen Eisenbahnund Dampf schiff Unternehmung en, vom 1. Januar 1894. Anlage V vom 1. Juni 1899.

Ergänzung.

In Ziffer XXXV c der Anlage V zum schweizerischen Transportreglement werden mit Gültigkeit vom 15. Januar 1903 an folgende Ergänzungen vorgenommen : 1. Vor ,,Bautzener Sicherheitspulver" wird eingeschaltet: ,,Ammon-Carbonit (Gemenge von Ammoniaksalpeter, Mehl und höchstens 4 Prozent Kollodiumwolle und Nitroglyzerin)."

2. Nach ,,Dahmenit B" wird eingeschaltet: ,,Donarti (Gemenge von Ammoniaksalpeter, Mehl, Trinitrotoluol und höchstens 4 Prozent Kollodiumwolle und Nitroglyzerin)."

Bern, den 23. Dezember 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen, Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes..

461

III, Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

8e8. (53/02) Interner Tarif der Schaffhauser Strassenbahnen, vom 11. Mai 1901.

Aenderung.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1903 an erhält Zitier 2, lit. 6, des § 3 des obgenannten Tarifes folgende Fassung: ,,Persönliche Arbeiterabonnements, mit beliebigem Anfangstermin, nur an Werktagen gültig, während eines Monats in den Zeiten : morgens vor 8 Uhr mittags von IV1/2 bis 2 ,, abends von 5 bis 8 ,, Karten zu 50Couponnummernn à Fr. 1.

Diese Karten werden nur au Angestellte und Arbeiter abgegeben, deren durchschnittlicher Tagesverdienst Fr. 5 nicht übersteigt. Die Verwaltung ist berechtigt, eine vom Arbeitgeber ausgestellte Legitimation zu verlangen."

Sehaffhausen, den 24. Dezember 1902. Stadtrat von Schaffhausen.

849 (58/02) Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck im Verkehr der Dampfschiffahrtsgesellschaft für den Greifensee, vom 7. Mai 1896 und 15. Mars 1896.

Kündigung.

Vorgenannte Tarife werden hiermit auf den 31. März 1903 gekündet.

Über deren Ersatz erfolgt seiner Zeit besondere Publikation.

Maur, den 29. Dezember 1902.

Verwaltung derDampfschiffahrtsgesellschaftt für denGreifensee..

C. Transitverkehr.

850. (58/o2) Tarifs internationaux Est (G. V.) Nr. 201 und 202, Heft IV, für die Beförderung von Personen und Gepäck zwischen Paris, einerseits, Italien und Triest (im Transit durch Italien) anderseits, vom 1. September 1900.

' Aenderung.

Die im Abschnitt II auf Seite 13 des obgenannten Tarifs enthaltenen Taxen werden wie folgt geändert: Personen.

Gepäck.

Einfache Billets Taxe per 10 kg., I. Kl. II. Kl.

anwendbar für unteilbare Fr.

Fr.

Einheiten von 10 kg.

Für die Strecken mit 30 kg.

ohne Freigepäck Freigepäck Von Paris nach Triest *>.

Fr.

oder umgekehrt . . 164.25 114.30 1.86 4.89 Bern, den 30. Dezember 1902. Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

452

IV. Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

851.

(53/o2) Gütertarif Gürbetalbahn -- 8 C B etc., vom 1. September 1901.

Neuausgabe.

Mit dem 15. Januar 1903 tritt ein neuer Gütertarif Gürbetalbahn -- Ostschweiz in Kraft. Durch denselben werden die entsprechenden Taxen im Gütertarif G T B -- S C B etc. vom 1. September 1901 und in dessen Nachtrag aufgehoben und ersetzt.

Bern, den 30. Dezember 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

852.

(53/02) Gütertarife für den direkten Verkehr JS-- schweizerische Eisenbahnen. Aenderung.

Infolge der am 1. Dezember 1902 stattgefundenen Eröffnung der Station Bärschwil für den gesamten Stückgüterverkehr erhält der bezügliche Abschnitt in den Vorbemerkungen zu den Tarifen für den direkten Güterverkehr mit dieser Station mit Gültigkeit vom 15. Januar 1903 an folgende neue Fassung: ,,Die Station Bärschwil ist nur für den Stückgüterverkehr in Eil- und gewöhnlicher Fracht und für Kleinvieh in Einzelsendungen geöffnet; dem allgemeinen Güterverkehr dienen also bloß die Sätze für Eilgut, sowie diejenigen der Stückgutklassen l und 2. Für Sendungen nach und von der ,,Fabrik für hydraulischen Kalk und Gips in Bärschwil können dagegen alle Taxen unbeschränkt angewendet werden."

Bern, den 30. Dezember 1902.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

853.

58

( /o2) Teil III, Heft 2, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife, vom 20. August 1902.

Aenderung.,

Auf Seite 18 des obgenannten Gütertarifes ist die in der Fußbemerkung zu Punkt i angeführte Gebühr für die Doppelbefahrung der Strecke MuraKeresztur-Nagy-Kanizsa von 8 Heller auf 4 Heller pro 100 kg. abzuändern.

Bern, den 29. Dezember 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

453

854.

(53/o2) Teil H, Heft l, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Januar 1900.

Ergänzung einer Bestimmung.

Mit Wirksamkeit vom 15. Januar 1903 an hat die im Nachtrag I zu obigem Tarife auf den Seiten 81 und 82 enthaltene, zu Lambach transit +) gehörige Fußnote wie folgt zu lauten : ,,t) Nur für den Verkehr mit StadiPaura undRoitham.""

Bern, den 30. Dezember 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

855.

(58/o2) Österreichisch-ungarisch-schweizerische Gütertarife.

Einbeziehung der Verrechnungsstelle Arad-Poltnra.

Vom 15. Januar 1903 an finden die in den obgenannten Gütertarifen für die Station Arad vorgesehenen Frachtsätze für Eil- und Frachtgut auch auf solche.Sendungen Anwendung, welche in der neu errichteten Verrechnungsstelle Arad-Poltura der kgl. ungarischen Staatseisenbahnen zur Aufoder Abgabe gelangen.

Bern, den 30. Dezember 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

856.

(53/o2) Teil II der bayerisch-schweizerisch-elsässisch-südbadischen Gütertarife, vom 1. Mai 1900.

Aenderung.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1903 an finden die Bestimmungen unter Ziffer I des Ausnahmetarifs Nr. 7 für Bier (Seite 119 des obgenannten Tarifs) nur mehr Anwendung auf Sendungen von den Stationen Augsburg, Bamberg, Erlangen, Freising, Kempten, Kulmbach, München Centralbahnhof, München Ostbahnhof, München Südbahnhof, Nürnberg Centralbahnhof, Nürnberg Nordbahnhof, Nürnberg Nordostbahnhof, Nürnberg Ostbahnhof, Nürnberg Rangierbahnhof und Würzburg.

Bern, den 30. Dezember 1902.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

454

(53/02) Teil II, Heft l, der belgisch-baseler Tarife für die Beförderung von lebenden Tieren und Eisenbahnfahr sengen, vom 1. Mai 1894.

Ergänzung.

Die Station Ans wird mit sofortiger Gültigkeit mit folgenden Angaben in die Schnittabelle 6 auf Seite 7 des obgenannten Tarifes aufgenommen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 166 Ans 63.90 19.70 29.60 39.40 49.30 39.40 49.30 59.10 69.-- 78.80 Bern, den 30. Dezember 1902.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

857.

(63/o2) Teil H, Heft l, der belgisch-baseler Gütertarife vom 1. September 1901.

Aenderung.

Die für die Station Saint-Servais im Gleichstellungsverzeichnis der nicht tarifierten belgischen Stationen auf Seite 36 des obgenannten Tarifheftes angegebene Gleichstellung wird auf Namur (Station) abgeändert.

Bern, den 30. Dezember 1902.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

858.

(63/o2) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. Belgien -- Zentralund Westschweiz, vom 1. November 1900.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. Januar 1903 an wird die Station Zee-Brugge der belgischen Staatsbahnen auf Seite 12 des obgenannten Tarifs mit folgenden Angaben aufgenommen: Leitungsweg Km. Basel S B B oder Delle transit A (*) B (2) Zee-Brugge (*) S. o. L.

682 16.95 16.51 Bern, den 30. Dezember 1902.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

859.

(53/02) Teil II, Heft l, der sächsisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. August 1899.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. Januar 1903 an tritt für die Beförderung von Zucker (Rübenzucker) jeder Art in Wagenladungen von 10 000 kg., oder für dieses Gewicht pro Wagen und Frachtbrief zahlend, von Rositz nach Chur ein Ausnahmefrachtsatz von 277 Cts. für 100 kg. in Kraft.

Dieser Frachtsatz ist nur anwendbar auf Sendungen nach Chur, welche ausweislich der Zollpapiere dahin bestimmt sind und nicht in das Gebiet des deutschen Reiches zurückkehren.

Bern, den 30. Dezember 1902.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

860.

456

C. Transitverkehr.

861. (33/o2) Tarif für den sächsisch-preussisch-südfransösischen Güterverkehr, vom 1. Juni 1900. Berichtigung.

Im Tarif für den sächsisch - preußisch - südfranzösischen Güterverkehr, vom 1. Juni 1900, wird auf Seite 206 der Frachtsatz Meißen -- Alt-Münsterol des Ausnahmetarifs Nr. 30 g von 428 auf 518 Cts. für 100 kg. und auf Seite 14 des Nachtrages I zum erwähnten Tarif der Frachtsatz Meißen -- Genève des Auanahmetarifs Nr. 30 g von 501 auf 591 Cts. für 100 kg.

berichtigt.

Bern, den 26. Dezember 1902.

Namens der Verbandsverwallungen: Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

862. (S8/o2) Gemeinschaftliches Heft der österreichisch-nngarischfransösischen Gütertarife, vom 1. Mars 1902. Nachtrag II.

Mit 1. Februar 1903 tritt zum obgenannten Gütertarif ein Nachtrag II in Kraft, welcher Änderungen und Ergänzungen des Kilometerzeigers enthält.

Bern, den 26. Dezember 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

863. (53/oa) Teil H, Heft l, des deiitsch-Prinz-HeinrichbalmGiitertarifes. Nachtrag H.

Zum Heft l des deutsch -Prinz-Hemrichbalm- Gütertarifs kommt am 1. Januar 1903 der Nachtrag II zur Einführung. Verkaufspreis 0,30 Mark.

Nähere Auskunft durch das Tarif bureau hierselbst und die Güterabfertigungsstellen.

Strassburg, den 19. Dezember 1902.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Frachtsätze für Eisen und Stahl, Eisen- und Stahlwaren wnA Emballagen. Vom 1. Januar 1903 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1903, werden für die Beförderung von Eisen und Stahl, Eisen- und Stahlwaren, sowie von gebrauchten leeren Emballagen folgende Frachtsätze gewahrt: Em _ Eigen und gtaW etß bailagen StückWagenladungen von Von nach gut 5000 kg. 10 000 kg.

Neschwitz 0 N W B

:

Heller per 100 kg.

Bregenz l

Su [35°

495

35e

35e

und umgekehrt J Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 141, v. 11. Dez. 1902.

466

Taxen für Extrakte aus JEtichen- ima Fichtenholz. Vom 1. Januar 1903 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1903, werden für die Beförderung von Extrakten aus Eichen- und Fichtenholz in Wagenladungen von mindestens 10 000 kg. folgende Taxen gewährt : Von nach Bregenz Buchs St. Margrethen Heller per 100 kg.

Bares 255 251 255 Sziszek 265 262 266 Mitrowicz, Mitrowicz-Szâvapart . .

339 335 339 Osten-. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 141, v. 11. Dez. 1902.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 29. Dezember 1902 : 600. Aufnahme der belgischen Station Zee-Brugge in den Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. im Verkehr Belgien -- Zentral- und Westschweiz.

601. Aufnahme der belgischen Station Ans iu den Teil II, Heft l, der belgisch-südwestdeutschen Tarife für die Beförderung von lebenden Tieren und Eisenbahnfahrzeugen.

602. Änderung der Personen- und Gepäcktaxen Paris -- Triest im Heft IV der Tarifs internationaux Est (G. V.) Nr. 201 und 202.

Genehmigt am 30. Dezember 1902 : 603. Änderung der Bestimmungen des Ausnahmetarifes Nr. 7 für Bier im Teil II der bayerisch-schweizerisch-elsässisch-südbadischen Gütertarife.

604. Ausnahmetaxe für den Transport von Zucker (Rübenzucker) jeder Art in Wagenladungen von 10000 kg. ab Rositz nach Chur.

605. Aufnahme der österreichischen Station Roitham in den Ausnahmetarif Nr. XV (Holzstoff etc.) des Teiles u, Heft l, der österreichischungarisch-schweizerischen Gütertarife.

606. Aufnahme der Verrechnungsstelle der k. ungarischen Staatsbahnen Arad-Poltura in die österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife.

607. Änderung der Abfertigungsbefugnisse der Station Bärschwil der J S in den direkten Tarifen für den Verkehr J S -- schweizerische Eisenbahnen.

608. Änderung betreffend die Station St. Servais im Gleichstellungsverzeichnis des Teiles II, Heft l, der belgisch-Basler Gütertarife.

457

2. Sonstige Mitteilungen.

Massnahmen zum Schutze gegen die Pest. Mit Schlußnahme vom 20. Dezember 1902 hat der schweizerische Bundesrat die am 28. Oktober 1902 angeordneten Schutzmaßnahmen gegen Provenienzen aus Stadt und Hafen Odessa (siehe Publikationsorgan Sfr. 44/1902, pag. 376) wieder aufgehoben.

Transportreglement. Anlage V, bedingungsweise zum Transport zugelassene GUter.

Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 23. Dezember 1902 folgender Ergänzung der Anlage V zum Transpovtreglement der achweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen vom 1. Januar 1894 die Genehmigung zur instruktionsweisen Einführung auf den 15. Januar 1903 erteilt: I. Die Position XXXVc der Anlage V zum Transportreglement (Ausgabe vom 1. Juni 1899) wird ergänzt wie folgt: 1. Vor ,,Bautzener-Sicherheitspulver" ist einzuschalten : ,,Ammon-Carbonit (Gemenge von Ammoniaksalpeter, Mehl und höchstens 4% Kollodiumwolle und Nitroglycerin)".

2. Nach ,,Dahmenit B" ist einzuschalten: ,,Donarti (Gemenge yon Ammoniaksalpeter, Mehl, Trinitrotoluol und höchstens 4 °/o Kollodiumwolle und Nitroglycerin)".

II. Im alphabetischen Verzeichnis der in der Anlage V benannten Güter ist einzuschalten: 1. Unter dem Buchstaben ,,A" nach ,,Alkohol, absoluter" ,,Ammon-Carbonitpatronen XXXVe" 2. Unter dem Buchstaben ,,D" nach ,,Dokumente" ,,Donaritpatronen XXXVc" 3. Unter dem Buchstaben ,,P" vor ,,Patronen aus Bautzener Sicherheitspulver" ,,Patronen aus Ammon-Carbonit XXXVc" und nach ,,Patronen aus ,,Dahmenit B" ,,Patronen aus Donarti XXXVc"

458

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1902

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

53

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

31.12.1902

Date Data Seite

990-992

Page Pagina Ref. No

10 020 395

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.