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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuche des wegen Verkaufes verbotener Zündhölzchen bestraften Fritz Baumberger-Ramseyer, Gremplers in Koppigen, Kanton Bern.

(Vom 19. August 1902.)

Tit.

Petent wurde verzeigt und überwiesen, im Dezember 1901 einem Privaten auf dessen Wunsch vier Pakete Phosphorzündhölzchen um den Preis von 80 Rp. verkauft zu haben. Die vom Polizeirichter des Amtsbezirkes Burgdorf geführte Untersuchung förderte auch Beweismittel dafür zu Tage, daß Baumberger in der nämlichen Zeit noch ändern Personen solche Zündhölzchen, die er sich in Solothurn zu verschaffen wisse, zum Kauf angetragen hat, so einem Emil Hofer in Koppigen ; eigentliche Verkäufe konnten nicht weiter konstatiert werden, Der Polizeirichter verhängte über den Fehlbaren das gesetzliche Bußenminimum, dabei selbst bemerkend, daß dasselbe unverhältnismäßig hoch sei im Vergleich zur Schwere des Verschuldens. Die Kosten des Verfahrens betragen Fr. 24. 70 und wurden ebenfalls dem Baumberger überbunden. Der letztere ersucht nun um Nachlaß der Buße ; er hält dafür, daß er durch die Kostenauflage genügend belastet und bestraft sei.

Nach Bescheinigung des Gemeinderates Koppigen versteuert Baumberger als Eigentümer einer Hälfte Wohnhaus mit Hofstatt

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ein reines Grundsteuerkapital von Fr. 5950 und ist er pro 1902 für ein Einkommen vom Erwerb mit Fr. 200 eingeschätzt.

Petent hat unzweifelhaft bewußt eine Gesetzesübertretung begangen, weshalb die ihm auferlegte Buße nicht gänzlich aufgehoben werden kann. Wegen der Geringfügigkeit der Übertretung aber rechtfertigt sich eine erhebliche Reduktion des für dergleichen Fälle allzu hohen gesetzlichen Mindestmaßes der Strafe.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei die dem Baumberger auferlegte Buße auf Fr. 15 zu ermäßigen, im Falle der Unerhältlichkeit umgewandelt in drei Tage Gefängnis.

B e r n , den 19. August 1902.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Zemp.

Der I. Vizekanzler : Schatzmann. ,

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuche des wegen Übertretung des Patenttaxengesetzes bestraften Johann Koffer, Hausierers in Mellingen, Kanton Aargau.

(Vom 19. August 1902.)

Tit.

Gegen Koffer, welcher ein kantonales Hausierpatent für den Handel mit Quincailleriewaren besitzt, wurde Strafanzeige erstattet, weil er ohne den gesetzlichen Ausweis auf Musterkollektionen einer ausländischen Firma Bestellungen aufnahm. Das Bezirksgericht Baden erklärte ihn der Übertretung des Bundesgesetzes betreffend die Patenttaxen der Handlungsreisenden schuldig und verurteilte ihn: 1. zu einer Geldbuße von Fr. 15, eventuell im Falle des Nichtbezahlens zu 3 Tagen Gefangenschaft; 2. zur Nachzahlung der umgangenen Taxe von Fr. 100; 3. zur Bezahlung der Kosten, worunter eine Staatsgebühr von Fr. 5.

In einem Nachsatz zur Urteilsbegründung empfiehlt das Gericht den Bestraften zur Begnadigung mit den Worten :

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuche des wegen Verkaufes verbotener Zündhölzchen bestraften Fritz Baumberger-Ramseyer, Gremplers in Koppigen, Kanton Bern. (Vom 19. August 1902.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1902

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

34

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.08.1902

Date Data Seite

213-215

Page Pagina Ref. No

10 020 207

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