153

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

Lieferung von Steinkohlen.

Über die während des Winters 1902/3 auszuführende Lieferung von 80,000 kg. Steinkohlen für die Heizung des Bundesgerichtsgebäudes in Lausanne wird hiermit Konkurrenz eröffnet.

Die Offerten sind bis 10. August 1902 verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebote für die Lieferung von Steinkohlen" der Bundesgerichtskasse in Lausanne einzureichen und sollen sich auf die nachbezeichneten oder andere gleichwertige Marken beziehen: Agglomérés belges, I. Qualität, Marke W. G. (7 Waggon), Braisettes de la Ruhr 40/60 (l Waggon).

Die Steinkohlen sind von Ende September 1902 hinweg nach Belieben des Käufers zu liefern, und zwar franko in die Heizungsräume des Bundesgerichtsgebäudes.

^ L a u s a n n e , den 22. Juli 1902.

Bundesgerichtskasse.

Lieferung von Brot und Fleisch.

Für die Militärschulen und Kurse werden hiermit pro 1902 folgende Lieferungen ausgeschrieben : Auf den Waffenplätzen Uznach und Umgebung und Siebnen-Wangen und Umgebung: Brot und Fleisch.

Die Lieferungsvorschriften können bei unterzeichneter Amtsstelle bezogen werden. Nur Schweizerbürger werden berücksichtigt.

Die Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift: ,,Angebot für Brot oder Fleisch" bis zum 31. Juli 1902 franko einzureichen an das Eidg. Oberkriegskommissariat.

B e r n , den 17. Juli 1902.

154

Vakante Stelle: Erfordernisse: Besoldung: Anmeldungstermin : Anmeldung an:

Vakante Stelle: Erfordernisse: Besoldung : Anmeldungstermin: Anmeldung an : Bemerkungen :

Stellen-Ausschreibungen.

Militiirdepartemeut.

Instruktor I. Klasse der Kavallerie.

Offizier der schweizerischen Armee.

Fr. 5000 bis 6500.

5. August 1902.

Militärdepartement.

Instruktor II. Klasse der Kavallerie.

Offizier der schweizerischen Armee.

Fr. 4000 bis 5000, vom 1. April' 1903 an.

5. August 1902.

Militärdepartement.

Für den Fall, daß ein Instruktor II. Klasse zum Instruktor I. Klasse befördert wird, sind 2 Instruktorenstellen II. Klasse der Kavallerie zu besetzen.

Finanz- und Zolldepartement.

AiJcoholverwaUuncj.

Vakante Stelle: Chemiker der Alkoholverwaltung.

Erfordernisse: Wissenschaftliche Ausbildung als Chemiker, Kenntnis der deutschen und der französischen Sprache.

Besoldung: Fr. 5000 bis 6500.

Anmeldungstermin: 3. August 1902.

Bidg. Alkoholverwaltung in Bern.

Anmeldung an: Unter sonst gleichen Verhältnissen erhalten Bemerkungen: diejenigen wissenschaftlich gebildeten Chemiker den Vorzug, die sich über praktische Kenntnisse im Brennerei- und Rektiflkations\vesen ausweisen.

155 Schweizerische Bundesbahnen.

Vakante Stelle :

Generaldirektion.

Zwei Bureaugehülfen III. Klasse beim Personentarifbureau.

Besoldung:

Fr. 1500 bis 2400.

Erfordernisse:

Kenntnis der Personen- und Gepäcktarife, sowie der deutschen und französischen Sprache.

Anmeldungstermin: 2. August 1902.

Anmeldung schriftlich an die Generaldirektion der schweizerischen

Oiensteintritt:

Bundesbahnen in Bern.

So bald als möglich.

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und f r a n k i e r t einzureichen sind, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein ; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das Geburtsjahr deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnähme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1. Postablagehalter, Briefträger und Bote in Troinex. Anmeldung bis zum 12. August 1902 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2.' Briefträger in Bümpliz. Anmeldung bis zum 12. August 1902 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3. Fünf Postcommis in Luzern.

Ï Anmeldung bis zum 12. Äug!

4. Briefträger in Luzern.

> 1902 bei der Kreispostdirektion 5. Briefträger in Schwyz.

J in LuzeTM6. Zwei Postcommis in Zürich.

l Anmeldung bis zum 12. Aug.

7. Briefträger und Bote in Dozwil } TM°% b?Vder Kreispostdirektion (Tnurgau).

j m Zünch8. Postcommis in Lichtensteig.

| Anmeldung bis zum 12. Aug.

9. Posthalter in Niederbüren \ ^ b« der Kreispostdirektion (St. Gallen).

J ln St Gallen10. Postcommis in Chur. Anmeldung bis zum 12. August 1902 bei der Kreispostdirektion in Chur.

156 11. Postverwalter in Locamo. Anmeldung bis zum 12. August 1902 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

12. Telegraphist und Telephonist in Eschenbach (Luzern). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision und Telephonentschädigung. Anmeldung bis zum 12. August 1902 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

1. Posthalter in Fontainemelou. Anmeldung bis zum 5. August 1902 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

2. Briefträger und ßote in Vendlincourt (Bern). Anmeldung bis zum 5. August 1902 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

3. Bureaudiener beim Hauptpostbureau Zürich. Anmeldung bis zum 5. August 1902 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

4. Briefträger in Räterschen. Anmeldung bis zum 5. August 1902 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

5. Telegraphist in Fontainemelon (Neuenburg). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 5. August 1902 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiffunternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

As 31.

Bern, den 30. Juli 1902.

II. Keglemente und Tarifvorschriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

31

516. ( /o2) Transportreglement der schweizerischen Eisenbahnnnd Dampfschiffnnternehmung en, vom 1. Januar 1894.

Anlage V vom 1. Juni 1899.

Ergänzungen.

In Ziffer XXXV e der Anlage V zum schweizerischen Transjortreglement werden mit Gültigkeit vom 15. August 1902 an folgende Ergänzungen vorgenommen : 1. Zwischen ,,Bautzener Sicherheitspulver" und ,,Dahmenit" wird eingeschaltet : ,,Cheddite^Nr. 41 und 60 (Gemenge von chlorsaurem Kali, Nitronaphthalin und einem fetten öle [Rizinusöl] mit oder ohne Zusatz von Pikrinsäure); Clieddite Nr. 41 N und 60 N (Gemenge von Natriumchlorat, Nitronaphthalin und einem fetten Öle [Rizinusöl] mit oder ohne Zusatz von Dinitrotoluol) ; Cheddite Nr. 60K" (Gemenge von chlorsaurem Kali, Nitronaphthalin, einem fetten öle [Rizinusöl] und Dinitrotoluol)."

2. Hinter den Worten ,,Sicherheitssprengstoffe Street Nr. 41 und CO" wird eingeschaltet: ,,oder Cheddite Nr. 41 und 60".

261

Das alphabetische Verzeichnis der in der Anlage V benannten Güter wird wie folgt ergänzt: 1. Unter litt. C wird nachgetragen: ,,Cheddite Nr. 41 und 60, Patronen hieraus XXXVc Cheddite Nr. 41 N und 60 N, Patronen hieraus . . . XXXVc bi Cheddite Nr. 60 ', Patronen hieraus XXXVc" 2. Unter litt. P wird nachgetragen : ,,Patronen aus Cheddite Nr. 41 und 60 XXXVc Patronen aus Chedditte Nr. 41 N und 60 N XXXVc Patronen aus Cheddite Nr. 60M» XXXVc« 3. Hinter den Worten ,,Patronen ans Street'schen Sicherheitssprengstoffen Nr. 41 und 60" wird beigefügt: ,,oder aus Cheddite Nr. 41 und 60".

Sern, den 28. Juli 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen, PräsidialverwaUung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

III, Personen- und Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

517.

(31/(«) Reglement betreffend den Transport inländischer 'Armer auf den schweizerischen Transportanstalten, vom 1. Oktober 1899.

Ergänzung des Atihanges.

Mit Wirksamkeit vom 1. August 1902 an ist im Anhang zum obgenannten Reglement, enthaltend das Verzeichnis derjenigen Behörden und Verwaltungen von Privat-Wohltätigkeitsanstalten, welche zur Ausstellung yon Empfehlungsscheinen ermächtigt siud, unter Genf als Ziffer 4 nachzutragen : ,,der Vorstand des allgemeinen Spitals in Genf."

Bern, den 29. Juli 1902.

Generaldirektioii der Schweiz. Bundesbahnen, Präsidialverwalhmy des schweig. Eisenbahnverbandes.

518.

(81/oa) Tarif für die Beförderung von Gesellschaften und Schulen, vom 1. Januar 1877. Kündigung von Taxen.

Die im Anhang zum obgenaniiteii Tarif enthaltenen Taxen der VitznauKigi-Bahn und Kigi-Kaltbad-Scheidegg-Bahn werden hiermit auf 31. Oktober 1902 gekündigt.

Bezüglich deren Ersetzung wird seinerzeit eine besondere Publikation erfolgen.

Sern, den 26. Juli 1902.

Generaldirektion dei' Schweiz. Buudesbahueii.

262

519. (81/oa) Tarif und Dìstansenseiger sur Taxberechnnng bei der Beförderung von Gesellschaften und Schulen und für die Abfertigung von Leichen, Reisegepäck und Expressgut im gegenseitigen Verkehr der Transportanstalten des Berner Oberlandes, vom 1. August 1897.

Nenansgabe.

Unter obigem Titel tritt am 1. September 1902 ein neuer Tarif und Distanzenzeiger in Kraft, durch welchen der gleichnamige bisherige Tarif und Distanzenzeiger vom 1. August 1897 nebst Nachträgen I und II aufgehoben und ersetzt wird.

Bern, den 29. Juli 1902.

Direktion der Thunerseebahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

520. (81/o2) Tarif für die Beförderung von Personen, Reisegepäck, Expressgut, Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen auf dem Bodensee, vom 1. Juni 1900.

Verschiebung der Einführung des Nachtrags I.

Der unter Nr. 488 (29/02) auf 1. August 1902 publizierte Nachtrag I tritt erst mit 15. August 1902 in Kraft. Bis zu diesem Tage ist der bisherige Nachtrag I noch gültig.

Bern, den 28. Juli 1902.

Geueraldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

521,. C3 Voa) Basel (Bàie) S B B -- mitteldeutscher Personenund Gepäcktarif, vom 1. Mai 1896.

Mitteldeutscher Personen- und Gepäcktarif, vom 1. Mai 1896.

Kündigung.

Die obgenannten Tarife treten auf 1. Oktober 1902 außer Kraft. Über deren Ersatz wird besondere Publikation erscheinen.

Bern, den 26. Juli 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

263

IV. Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

'522. C31/»2) Ansjiahmetarif Nr. 6 für Getreide etc. Anhänge für den Verkehr ab Romanshorn und Rorschach, vom 15. Juli 1897.

Nachträge V.

Mit 15. August 1902 tritt zu den die Taxen ab Romanshorn und Rorschach enthaltenden Anhängen zum Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide etc., ·vom 15. Juli 1897, je ein Nachtrag V in Kraft, enthaltend Taxen für den Verkehr mit den Stationen Ependes und Titscherz der Jura-Simplon-Bahn und den Stationen der Eiienbach-Zweisirnmen-Bahn, sowie abgeänderte, reduzierte Taxen für den Verkehr mit der Gürhetalbahn.

Bern, den 25. Juli 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bniidesbalmcu.

523. (81/o2) Gütertarif JS etc. -- SB B (frühere S C B), vom 1. Mai 1900. Nachtrag III.

Mit dem 15. August 1902 tritt zum obgenannteu Tarif ein Nachtrag 111 in Kraft, enthaltend hauptsächlich Distanzen für die Stationen Ependes und Tüscherz.

Born, den 26. Juli 1902.

Generaldirektioii der Schweiz. Bundesbahnen.

B. Verkehr mit dem Auslande.

524. (31/o2) Teil II, Hefte l und 3, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Juni 1899. Aenderung.

Die im Publikationsorgan Nr. 25 vom 18. Juni 1902, unter Position 485, publizierten Ausuahmetaxen für Zucker (Rübenzucker) jeder Art sind nur anwendbar auf Sendungen aus Deutschland nach der Schweiz, welche ausweislich der Zollpapiere nach der Schweiz oder darüber hinaus bestimmt sind und nicht in das Gebiet des deutschen Seiches zurückkehren.

Erfolgt seitens der Empfänger Wiederauflieferung zur Rückbeförderung nach Deutschland, so wird die nach vorstehenden Taxen berechnete Kracht auf den nach den Sätzen der allgemeinen Wageuladungsklasse B sich ergebenden Betrag erhöht.

Bern, den 29. Juli 1902.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Geueraldirektiou der Schweiz. Bundesbahnen.

264

525.

(81/o2) Teil II, Heft 2, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Dezember 1899.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. August 1902 an wird die bayerische LokalbahnStation Bollhofen in das bayerisch-schweizerische Tarifheft 2 einbezogen.

Die direkten Frachtsätze ergeben sich durch Anstoß nachstehender Beträge an die Frachtsätze für Nürnberg Centralbahnhof : Eilgut Stückgüter Spezialtarif A

Anstoßbeträge:

12

ai)

B

I

II

III

a 6

a 6

a 6

Centimes für 100 lig.

Rollhofen-NürnbergCB 49 25 25 Bernt den 28. Juli 1902.

24 24 20 18 15 14 15 11 11 7

Generaldirektioii der Schweiz. Bundesbahnen.

526.

(81/o2) Teil II, Heft l, der belgisch-baseler Gütertarife, vom 1. September 1901.

Aendenmgen.

Im Grleichstellungsverzeichnis für die nicht tarifierten belgischen Stationen (Seite 14 bis 41 des obgenannten Tarifhef'tes) ist die Stationsbezeichnung Trou-Louette unter Streichung der Ziffer 42 in Spalte 2 auf Bressoux zu berichtigen. Bei Zee-Brugge sind in Spalte 2 die Ziffern 26 und 65 zu streichen. Ferner ist die Stationsbezeichnung Jupille (Grande boulangerie de Bressoux) auf Bressoux (Grande boulangerie) zu berichtigen und die Erklärung zu Ziffer 53 (Seite 53) wie folgt zu ändern: ,,Diese Station ist im Versand und Empfang für den Eil- und Frachtgut (Stückgut- und Wagenladung») -Verkehr, für Möbeltransportwagen und Fahrzeuge geöffnet und vermittelt den Übergang von Eil- und Frachtgut von und nach der Nebenbahn Lüttich-Barchon."

Bern, den 29. Juli 1902.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

Rückvergütungen.

81

527. ( /o2) Rückvergütung auf Transporten von rohen oder roh behanenen Steinen Ancerville-Gnë, Chevillon, Eurville, Ligny und Menanconrt -- Basel (Bàie) bad.. Bahnhof.

Für Sendungen von rohen oder roh behaueneu Steinen ab Ancerville, Chevillon, Eurville, Ligny und Menaucourt nach Basel (Bàie) bad. Bahn werden die über Petit-Croix erreichbaren Gesamtfrachtsätze bei Transportleituiig via Delle -- Basel (Baie) S B B im Rückerstattungsweg und gegen Vorlage der Originalfrachtbriefe eingehalten.

Bern, den 29. Juli 1902.

Direktion der Jura-Simploii-Bahn.

265

C. Transitverkehr.

31

528. ( /o2) Gemeinschaftliches Heft für den österreichischnngarisch-fransösischen Güterverkehr, vom 1. Mars 1900.

Nachtrag L Mit 15. August 1902 tritt zürn obgenannten Gütertarif ein Nachtrag I in Kraft, welcher Änderungen und Ergänzungen enthält.

Bern, den 24. Juli 1902.

Geueraldircktiou der Schweiz. Bundesbahnen.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

529. (31/o2) Teil II des südwestdeutschen Verbandsgütertarif es.

Aendernng.

Im Teil II des Verbandsgütertarifs wird mit Gültigkeit vom 1. August 1902 unter Ziffer 4 des Ausnahmetarifs l (Holztarifs) in der ersten Klammer das Wort ,,Sorten" in ,,Arten" abgeändert.

Strasslurg, den 19. Juli 1902.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringcn.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 28. Juli 1902 : 363. Aufnahme der bayerischen Lokalbahnstation Rollhofeu in den Teil II, Heft 2, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife.

364. Änderung der Anwendungsbestimmungen für die Ausnahmetaxen für Rübenzucker ab Regensburg und Schweinfurt Stadt nach verschiedenen schweizerischen Stationen.

Genehmigt am 29. Juli 1902 : 365. Änderung der Tarifierung der Artikel Holzspäne von Weiden, Linden etc., sowie Geflechte aus diesen, Bast und Geflechte aus Bast und Tramwaywageu mit Elektromotoren in der Güterklassifikation des Teiles II.

Heft l, der belgisch-italienischen Gütertarife via Gotthard.

366. Änderung der Tarifierung des Artikels ,,unreiner Graphit" in der Güterklassifikation des Teiles II, Heft l, der belgisch-italienischen Gütertarife via Gotthard.

367. Änderung im Gleichstellungsverzeichnis für die nicht tarifierten belgischen Stationen im Teil II, Heft l, der belgisch-basler Gütertarife.

266

368. Entwurf II einer Neuausgabe des Tarifes und Distanzenzeigers zur Taxberechnung bei der Beförderung von Gesellschaften und Schulen, sowie für die direkte Abfertigung von Leichen, Reisegepäck und Expreßgut im gegenseitigen Verkehr der Transportanstalteu des Berner Oberlandes unter sich, mit Vorbehalt.

369. Entwurf U eines Nachtrages II zum Gütertarif für den Verkehr S B B (frühere N 0 B) -- T T B, mit Vorbehalt.

370. Rückvergütungen auf Transporten von rohen oder roh behauenen Steinen ab Ancerville-Guë, Chevillon, Eurville, Ligny und Menaucourt nach Basel had. Bahnhof.

371. Aufnahme des allgemeinen Spitals in Genf in den Anhang zum Reglement betreffend den Transport inländischer Armer auf den schweizerischen Transportanstalten.

2. Sonstige Mitteilungen.

Transportreglement. Anlage V. Bedingungsweise zum Transport zugelassene GUter. Der schweizerische Bundesrat hat nachstehenden Ergänzungen der Anlage V (vom 1. Juni 1899) zum Transportreglement der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen vom 1. Januar 1894 die Genehmigung zur instruktionsweisen Einführung erteilt: a. In Ziffer XXXVc wird zwischen ,,Bautzener Sicherheitspulver" und ,,Dahmenit" eingeschaltet: ,,Cheddite Nr. 41 und 60 (Gemenge von chlorsaurem Kali, Nitronaphthalin und einem fetten öle [Rizinusöl] mit oder ohne Zusatz von Pikrinsäure.

Cheddite Nr. 41 N und Nr. 60 N (Gemenge von Natriumchlorat, Nitronaphthalin und einem fetten öle [Rizinusöl] mit oder ohne Zusatz von Dinitrotoluol).

Cheddite Nr. 60blB (Gemenge von chlorsaurem Kali, Nitronaphthalin, einem fetten öle [Rizinusöl] und Dinitrotoluol)."

In Ziffer XXXVc wird nach den Worten ,,Sicherheitssprengstoffe Street Nr. 41 und 60" eingeschaltet: ,,oder Cheddite Nr. 41 und 60".

6. .Das alphabetische Verzeichnis der in der Anlage V genannten Güter wird wie folgt ergänzt: Unter litt. C wird nachgetragen: ,,Cheddite Nr. 41 und 60, Patronen hieraus XXXVc Cheddite Nr. 41WN und 60 N, Patronen hieraus . . . . XXXVc Cheddite Nr. 60 ", Patronen hieraus XXXVc" Unter litt. P wird nachgetragen: ,,Patronen aus Cheddite Nr. 41 und 60 XXXVc Patronen aus Cheddite Nr. 41 N und 60 N XXXVc Ws Patronen aus Cheddite Nr. 60 XXXVe" Hinter den Worten ,,Patronen aus Streetschen Sicherheitssprengstoffen Nr. 41 und 60" wird beigefügt: ,,oder aus Cheddite Nr. 41 und 60".

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1902

Année Anno Band

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Volume Volume Heft

31

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.07.1902

Date Data Seite

153-156

Page Pagina Ref. No

10 020 191

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