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Bekanntmachungen von

Departementen ud andern Yaltungsstellendesäes Bit Einnahmen der

Zollverwaltung in den Jahren 1900 und 1901.

1901.

Mouate.

1900.

Fr.

1901.

Fr.

Mehreinnahme.

IVlindereinnalimei

.Fr.

Fr.

Januar . . .

3,256,524. 79 2,822,754. 24

--

433,770. 55

Februar

. .

3,793,292. 80 3,086,985. 87

--

706,306. 93 443,588. 64

März

. . .

4,442,317. 82 3,998,729. 18

--

April

.

. .

4,278,591. 90 3,816,693. 54

--

Mai

461,898. 36 216,768. 03

. . . .

4,251,587. 91 4,034,819. 88

Juni . . . .

4,065,688. 78 3,849,587. 74

Juli . . . .

3,609,617. 95 3,587,305. 93

August . . .

3,823,885. 72 3,851,178. 50

27,292. 78

September . .

3,812,087. 59 3,942,288. 29

130,200. 70

Oktober

-- --

. .

4,059,624. 41 4,424,507. 84

364,883. 43

November . .

3,710,665. 78 4,026,559. 52

315,893. 74

Dezember . .

4,906,125. 98 5,030,538. 02

124,412. 04

216,101. 04 22,312.02

-- -- -- -- --

Total auf Ende Dezember . 48,010,011. 43 46,471,948. 55

--

1,538,062. 88

405

Errichtung eines Hauptzollamtes Basel, GUterbahnhof St. Johann.

Gemäß ßundesratsbeschluß vom 24. Mai 1901 ist in Verbindung mit der neuerstellten Güterstation Basel-St. Johann ein Hauptzollamt errichtet worden, welches gleichzeitig mit Eröffnung des Betriebsdienstes auf dieser neuen Bahnstation am 2. Januar seine Thätigkeit begonnen hat. Dieses Zollamt erhält die Bezeichnung ,,Basel-St. Johann" und ist mit den aus Art. 8 der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz sich ergebenden Abfertigungsbefugnissen eines Hauptzollamtes an der Grenze ausgestattet.

Gleichzeitig ist dasselbe vom Schweiz. Landwirtschaftsdepartement auch für den Viehverkehr und für die Einfuhr von Fleisch innert den Grenzen der bestehenden sanitarischen Vorschriften, sowie für die Einfuhr von Pflanzen gemäß der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund vom 10. Juli 1894 geöffnet worden.

B e r n , den S.Januar 1902.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Warnung.

Die schweizerische Gesandtschaft in Berlin wird durch den Vorstand des Verbandes der S c h w e i z e r - S e n n e n im Ausland darauf aufmerksam gemacht, daß sich zur Zeit eine ungewöhnlich große Zahl von stellungslosen Schweizer-Sennen in Deutschland aufhalte, welche die Unterstützungskasse des Verbandes derart in Anspruch nehme, daß dieser den Anforderungen nicht mehr genügen könne und beispielsweise in Berlin schon wiederholt in den Fall gekommen sei, Landsleute, die er nicht mehr beköstigen und beherbergen konnte, dem städtischen Asyl für Obdachlose zuzuweisen. Eine Besserung der ungünstigen Arbeitsverhältnisse sei für die nächste Zeit nicht zu erwarten. Der Sennenverband befürchtet im Gegenteil, daß anfangs Januar wieder viele Schweizer aus ihren Stellungen entlassen und dem Verbände zur Last fallen werden.

Unter solchen Umständen erscheint es geboten, SchweizerSennen, welche nach Deutschland zu ziehen beabsichtigen, auf Bundes Watt. 54. Jahrg. Bd. I.

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die dort herrschende schlechte Geschäftslage aufmerksam zu machen. Trotz verlockender Annoncen einzelner Stellenvermittlungsbureaux muß allen Reflektanten dringend anempfohlen werden, die Reise nach Deutschland nur dann zu unternehmen, wenn ihnen eine bestimmte Stelle fest zugesichert ist.

B e r n , den 4. Januar 1902.

Schweiz. Bundeskanzlei.

Handbuch für die Civilstandsbeamten.

Von der deutschen Ausgabe des im Jahre 1881 erschienenen ,,Handbuches für die schweizerischen Civilstandsbeamten" ist ein unveränderter Neudruck notwendig geworden. Broschierte Exemplare dieses Neudruckes sind zu Fr. 4 zu beziehen durch das

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

B e r n , im Juni 1901.

NB. Exemplare der französischen Ausgabe des ,,Handbuches" sind, wie bisher, bei der Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern broschiert zu Fr. 4 und solid gebunden zu Fr. 5 erhältlich.

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Bundesblatt

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Jahr

1902

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

05

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.01.1902

Date Data Seite

404-406

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10 019 937

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