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Bekanntmachungen von

Departementen id andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Rückzug der öw. fl. 100 Noten der Österreichisch-Ungarischen Bank und Emission von Kr. 100 Noten dieses Institutes.

Laut Erlaß des k. und k. Österreichisch-Ungarischen Finanzministeriums vom 4. Oktober und der Kundmachung der österreichisch-ungarischen Bank vom 6. Oktober laufenden Jahres werden die 100 Gulden Noten österreichischer Währung des vorgenannten Bankinstitutes zurückgezogen und durch 100 Kronen Noten ersetzt. -

A. Rückzug der fl. 100 Noten.

In Bezug auf den Rückzug der öw. fl. 100 Noten haben die Regierung der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder und die Regierung der Länder der ungarischen Krone im Einvernehmen mit dem Generalrate der österreichisch-ungarischen Bank folgendes angeordnet : ,, 1. Die gegenwärtig in Umlauf befindlichen Banknoten zu övv. fl. 100 mit Datum vom 1. Mai 1880 werden bei den Hauptûnd Zweiganstalten der Österreichisch-Ungarischen Bank bis 3 0.

A p r i l 1904 a n Z a h l u n g u n d z u r A u s w e c h s l u n g a n genommen.

2. Vom 1. Mai bis zum 31. Oktober 1904 werden diese Banknoten noch bei den H a u p t a n s t a l t e n der Ö s t e r r e i c h i s c h U n g a r i s c h e n Bank in Wien und B u d a p e s t an Zahl u n g und zur A u s w e c h s l u n g , bei den ü b r i g e n Bank-

379 a n s t a l t e n jedoch n u r m e h r z u r A u s w e c h s l u n g angenommen.

3. M i t dem 31. O k t o b e r 1904 erlischt die l e t z t e Frist für die A n n a h m e dieser N o t e n an Z a h l u n g s s t a t t und beschränkt sich die formalitätslose Auswechslungspflicht auf die beiden Hauptanstalten in Wien und Budapest.

Bei den Zweiganstalten kann von diesem Zeitpunkt an die Auswechslung nur mehr auf besonderes Ansuchen hin und mit der Bewilligung des Generalrates der Bank erfolgen.

Behufs Erwirkung dieser Bewilligung sind die einzulösenden Noten bei den betreffenden Zweiganstalten zu konsignieren.

Mit dem 31. Oktober 1910 hört für die Österreichisch-Ungarische Bank überhaupt jede Pflicht zur Einlösung dieser Noten auf.

B. Ausgabe der Kr. 100 Noten.

Mit der Ausgabe der neuen Kr. 100 Noten beginnt die Bank sowohl bei ihren Hauptanstalten in Wien und Budapest, wie bei sämtlichen Zweiganstalten am 20. Oktober 1902.

Dies:; neuen Kr. 100 Noten tragen das Datum vom 2. Januar 1902 und sind in gesetzlichem Metallgeld einlösbar.

Nachstehend deren Beschreibung im Bezug auf äußere Form, Farbe, Ausstattung etc., sowie die Wiedergabe des Textes:

Beschreibung der Hundertkronen-Banknote der Österreichisch-Ungarischen Bank vom Jahre 1902.

,,Die Noten der Österreichisch-Ungarischen Bank zu 100 Kronen vom Jänner 1902 haben ein Format von 165 Millimetern Breite und 110 Millimetern Höhe und zeigen auf dem ohne Wasserzeichen hergestellten Papier einen Doppeldruck einerseits mit deutschem, andrerseits mit ungarischem Texte.

.,,Das eigentliche 155 Millimeter breite und 100 Millimeter hohe, in grüner Farbe gedruckte Notenbild besteht aus einem rechteckigen Rahmen, dessen oberer Teil, sowie beide Seitenteile mit Guillochen gefüllt sind.

..Der obere Teil trägt auf 3 Guillochen, in weiß, die Zifi'ern 100, welche sich in einer die rechte obere Ecke bildenden Kartusche, ebenfalls weiß auf einer Guilloche liegend, wiederholen..

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,,Von dieser Kartusche hängen an ßandschleifen auf der deutschen Seite Abzeichen der Wissenschaft, auf der ungarischen Seite Abzeichen der Musik.

,,Der untere Teil des Rahmens wird durch einen Sockel gebildet, welcher auf der deutschen Seite in Skelettschrift den, Nennwert der Note, d. i. Hundert Kronen, in acht verschiedenen Landessprachen trägt, und zwar:

STO KORÜN -- STO KORON -- CTO KOPOH -CENTO CORONE -- STO KRÖN -- STO KRUNA -- CTO KPYHA -- UNA SUTÂ COROANE.

.,,Auf der ungarischen Seite ist an Stelle der verschiedensprachigen Wertbestimmung dieselbe nur in ungarischer Sprache mit den Worten ,,Szâz koronaa zweimal angebracht.

,,Die Mitte dieses Sockels bildet eine überhöhte Schrifttafel, welche in Antiquaschrift auf der deutschen und ungarischen Seite die Strafbestimmung : ,,Die Nachmachung der Banknoten wird gesetzlich bestraft11, beziehungsweise : ,,A bankjegyek untânzâsa a törveny szerint büntettetiku enthält.

,,Links von der ebengedachten Schrif'ttafel beider Bildseiten ist auf dem Sockel je eine aus einer weiblichen bekleideten und einer nackten Kinderfigur bestehenden Figurengruppe ersichtlich, in welcher die weibliche Figur auf einer Steinbank sitzt, deren rechte Armlehne in Form eines Greifkopfes und -Fußes hervorsticht.

,,Auf der deutschen Seite sitzt die weibliche Figur näher dem Rande, ihren Blick auf ein Pergamentblatt geheftet, dessen Ende sie mit der Rechten am Schöße niederhält, während ihre andere Hand auf der linken Schulter des sich an sie lehnenden Kindes ruht'. Dieses, im Begriffe auf dem in seiner Linken festgehaltenen Pergamentblatte zu schreiben, erhebt sein Haupt fragenden Blickes zur weiblichen Figur. Zu Füßen des Kindes ist ein Globus ersichtlich.

,,Auf der ungarischen Seite sitzt die weibliehe Figur mehr gegen innen, das Haupt mit festem Blicke nach außen gewendet> in der linken Hand ein geöffnetes Buch im Schoß aufrecht stützend. An deren rechte Seite lehnt sich das Kind, vom rechten Arm der weiblichen Figur gehalten, in das Buch blickend. Die rechte Hand hält eine Feder, die linke stüzt sich auf den Oberschenkel der weiblichen Figur.

381 ,,Den Hintergrund dieser Gruppe bildet eine Draperie, die in Falten über die vorerwähnte Steinbank fällt, und in seinem ·oberen Teile, in der linken Ecke des Notenbildes auf der deutsehen Bildseite den kaiserlich österreichischen Adler, auf der ungarischen Bildseite das Wappen der Länder der ungarischen Krone, beide festoriartig von einer Fruchtguirlande umschlossen, trägt.

,,Die rechte Seite des inneren Raumes beherrscht je eine männliche Figur, auf der deutschen Bildseite ein Schmied, in aufrechter dem Beschauer zugekehrter Stellung, mit dem Hammer auf dem Amboß gestützt, welch letzteren dem Schmiedehandwerk entsprechende Abzeichen umgeben. Die männliche, die Rückansicht zeigende Figur der ungarischen Bildseite, stellt einen Schnitter dar, der sich in aufrechter Stellung auf seine Sense stützt, und zu dessen Füßen Abzeichen der Landwirtschaft liegen.

,,Die Mitte der Note nimmt auf einem gleichmäßigen Relieffond, welcher eine zarte Guillocherosette umschließt, der Notentext ein.

,,Der Untergrund in rotbrauner Farbe bedeckt die Note in ihrer ganzen Ausdehnung und weist nur in dem mittleren Teil des Raumes, welchen der Notentext bedeckt, eine Verlichterung auf. Auf der deutschen Seite ist oberhalb der Schrift die Serien-, auf der ungarischen Seite die Nummernbezeichnung in roter Farbe gedruckt.

,,Der Wortlaut des Notentextes samt Firmabezeichnung lautet auf der deutschen Seite: ,,Die Österreichisch-Ungarische Bank zahlt gegen diese Banknote bei ihren Hauptanstalten in Wien und Budapest sofort auf Verlangen Hundert Kronen in gesetzlichem Metallgelde. Wien, 2. Jänner 1902 Österreichisch-Ungarische Bank Bilinski Gouverneur Schlumberger Generalrath

Pranger Generalsekretär11'

382 auf der ungarischen Seite: ,,Az Osztrâk-Magyar bank e bankjegyért bârki kivânsâgâra, azonnal fizet bécsi es budapesti fointézeteiuél

Szâz korona torvényes érczpénzt. Bées, 1902 januar 2-an.

Osztrâk-Magyar bank Bilinski kormânyzo Mechwart fotanâcsos.

Pranger vezértitkâr.

Wien, im Oktober 1902.tt

B e r n , den 8. November 1902.

Eidgenössisches Finanzdepartement : Brenner.

Kunststipendien.

Gemäß Bundesbeschluß vom 18. Juni und Ausführungsreglement vom 31. Oktober 1898 kann aus dem Kredit für Hebung und Förderung der schweizerischen Kunst alljährlich eine Summefür die Unterstützung von Studien verwendet werden, weicheschweizerische Künstler in auswärtigen Kunststädten und Sammlungen zu machen wünschen.

Anspruch auf diese Unterstutzungen haben nur solche Künstler, die schon durch hervorragende Leistungen bekannt geworden sind, oder deren bisherige Arbeiten darauf schließen lassen, daß sie mit Erfolg Studien der angedeuteten Art betreiben werden.

Schweizerische Künstler, die eine derartige Unterstützung (Stipendium) zu erhalten wünschen, wollen sich bis 31. Dezember nächsthin durch ein schriftliches Gesuch beim unterzeichneten Departement darum bewerben.

'

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Das Gesuch soll eine kurze Beschreibung des bisherigen Bildungsganges des Bewerbers enthalten und von einem Heimatschein oder einem sonstigen amtlichen Schriftstück, dem die Herkunft und das Alter des Bewerbers zu entnehmen ist, begleitet sein. Auch hat der Bewerber einige seiner bisherigen Arbeiten, die ein Urteil über seine künstlerische Befähigung gestatten, beizulegen.

Das Reglement, enthaltend das Nähere über Verleihung und Betrag der Stipendien und die Pflichten des Stipendiaten, kann bei der Kanzlei des unterzeichneten Departements bezogen werden.

B e r n , den 23. Oktober 1902.

[6..]....

Eidg. Departement des Innern.

Allgemeine Aussteilung für hygienische Milchversorgung.

Vom 2. bis 10. Mai 1903 findet in Hamburg eine ,,Allgemeine Ausstellung für hygienische Milchversorgunga statt, an welcher Ausstellung sich auch das Ausland innerhalb der Bedingungen des Ausstellungsprogrammes beteiligen kann. Exem- · piare des letztern können durch die Kanzlei des Departements bezogen werden.

B e r n , den 29. Oktober "l902.

Schweiz.

Landwirtschaftsdepartement.

o

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat.

1902.

1901.

Zu- oder Abnahme:

Januar bis Ende September 3508 Oktober . 602

3011 428

+ 497 + 174

Januar bis Ende Oktober . 4110

3439

+

671

B e r n , den 12. November 1902.

(B.-Bl. 1902, IV, 646.)

Eidg. Auswanderungsamt.

384

Einnahmen der

Zollverwaltung in den Jahren 1901 und 1902.

1902.

Monate.

1901.

Fr.

1902.

Fr.

Mohreinnahme,

Mindereinnahme,

Fr.

Fr.

Januar . . .

2,822,754. 24 3,044,687. 87

221,933. 63

--

Februar

. .

3,086,985. 87 3,415,279. 30

328,293. 43

--

März

. . .

3,998,729. 18 4,166,444. 08

167,714. 90

--

April

.

. .

3,816,693. 54 4,296,168. 01

479,474. 47

Mai. . . .

4,034,819. 88 4,253,124. 76

218,304. 88

-- --

Juni . . . .

3,849,687. 74 4,043,483. 73

193,895. 99

Juli . . . .

3,587,305. 93 4,149,437. 75

562,131. 82

--

August . . .

3,851,178. 50 4,147,215.95

296,037. 45

--·

September . .

3,942,288. 29 4,251,729. 58

309,441. 29

--

Oktober

4,424,507. 84 5,024,439. 84

599,932. --

--

Auf Ende Okt. 37,414,851.01 40,79«,010. 87 3,377,159. 86

--

. .

November . .

4,026,559. 52

Dezember . .

5,030,538. 02

--

Total 46,471,948. 55

Verkauf des Zolltarifgesetzes.

Der Druck des neuen Bundesgesetzes betreffend den schweizerischen Zolltarif vom ÎO. Oktober 1902 (Quartband von 157 Seiten, beziehungsweise 160 für den französischen Text) nebst alphabetischem Warenverzeichnis ist soweit gefördert, daß Exemplare dieses Imprimates schon in nächster Zeit .an das Publikum abgegeben und bei den Zollgebietsdirektionen in Basel, Schaff-

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hausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf bezogen werden können.

Um annähernd die Größe der Auflage bemessen zu können, werden die Interessenten ersucht, schon jetzt ihre Bestellung bei einer der obgenannten Direktionen eingeben zu wollen. Der Preis des neuen Zolltarifs ist auf 80 Centimes per Exemplar festgesetzt, welcher Betrag frankiert, sei es in bar, sei es in Postmarken, an die betreffende Zollgebietsdirektion einzusenden ist.

B e r n , den 20. Oktober 1902.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Bekanntmachung.

Im Spital zu Guatemala ist am 1. Mai ein gewisser Fritz K u n s l y gestorben, der sich als Schweizer ausgab. Papiers, durch welche seine Herkunft festgestellt werden könnte, sind nicht vorhanden. Wer hierüber Aufschluß geben kann, wird gebeten, dem eidgenössischen politischen Departement in Bern davon Mitteilung zu machen.

B e r n , den 11. November 1902.

Eidg. Politisches Departement.

Bundesblatt. 64. Jahrg.

Bd. V.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Jahr

1902

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

46

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.11.1902

Date Data Seite

378-385

Page Pagina Ref. No

10 020 305

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