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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1902 (II. Serie).

(Vom 30. Mai 1902.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr (II. Serie) zu unterbreiten:

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

D. Bundeskanzlei.

1. Personal Je. Weibel und Ausläufer : 1. Besoldungen

Fr. 3200 Fr. 3200

Den Hinterlassenon eines am 10. April 1902 verstorbenen langjährigen Bundesweibels wurde der Nachgenuß einer Jahresbesoldung bewilligt.

568

E. Bundesgericht.

I. Gerichtshof

Fr. 17,000

a. Gehalte des Präsidenten und der Mitglieder . Fr. 12,000 Der Witwe des am 8. April abbin gestorbenen Herrn Bundesrichter Dr. Hafner ist gemäß dem Grundsatz des Art. 10 des allgemeinen Besoldungsgesetzes vom 2. Juli 1897 der Nachgenuß einer Jahresbesoldung bewilligt worden, weshalb ein Nachtragskredit in obigem Betrage zu erteilen ist.

b. Entschädigung an Ersatzmänner

Fr. 5000

Langandauernde Krankheiten von Gerichtsmitgliedern und der letzthin erfolgte Tod des Herrn Bundesrichter Hafner erheischen auch dieses Jahr zur Behandlung der Geschäfte häufige Inanspruchnahme von Ersatzmännern. Der Betrag von Fr. 4000,, der hierfür im Budget ausgesetzt ist, ist schon jetzt beinahe verbraucht. Wir hoffen, mit dem verlangten Nachtragskredit von Fr. 5000 bis Ende des Jahres auskommen zu können. Indessen ist eine genaue Ausrechnung des erforderlichen Betrages vorläufig nicht möglich, und müssen wir uns vorbehalten, allfällig noch vor Schluß des Jahres eine Ergänzung zu verlangen.

III. Allgemeine Ausgaben

Fr. 4200

d. Publikation der bundesgerichtlichen Entscheidungen Fr. 4200 Nachdem aus der Sammlung der bundesgerichtlichen Entscheidungen schon früher die Jahrgänge 1883--1887 nachgedruckt werden mußten, sind nun von neuem mehrere Jahrgänge vergriffen oder nur noch bis auf wenige Exemplare vorhanden.

Es sind dies die Jahrgänge 1888--1893 inkl. In Übereinstimmung mit dem Bundesrate hat nun das Hundesgericht beschlossen, den Nachdruck auch von diesen Bänden zu veranstalten und die Auslage auf 3 Jahre zu verteilen. Im Laufe dieses Jahres sollen die Bände 1888 und 1889 nachgedruckt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf cirka Fr. 4200 und in diesem Betrage stellen wir unser Nachtragskreditbegehren.

Wir wollen am Schluß noch bemerken, daß wenn es sich zum zweiten Male ereignet, daß frühere Jahrgänge der bundesgerichtlichen Entscheide vergriffen werden, dies nicht durch den Umstand verschuldet ist, daß die Druckauflage für die damaligen

569 Umstände und soweit die Verhältnisse damals übersehen werden konnten, zu gering war, sondern weil die Nachfrage in letzter Zeit stark zugenommen hat. Diesem Umstände wird nun künftig bei Bestimmung der Auflagezahl Rechnung getragen werden.

Dritter Abschnitt.

Departemeute.

A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung

Fr. 15,000

15. d. Besoldungen des Kanzleipersonals der Gesandtschaft in Berlin Fr. 5000 Am 25. April starb der Kanzleisekretär der Gesandtschaft in Berlin ; dessen Witwe erhielt den Nachgenuß einer Jahresbesoldung mit Fr. 5500 bewilligt. Zur Bestreitung der Besoldung des neuen Kanzleisekretärs bedürfen wir eines Nachtragskredites von Fr. 5000.

20. Repräsentationskosten

Fr. 10,000

Die Kosten außerordentlicher Missionen ins Ausland haben den gegenwärtigen Kredit von Fr. 15,000 fast erschöpft; wir ersuchen Sie daher, uns zur Deckung der noch in Aussicht stehenden Auslagen einen weitern Kredit von Fr. 10,000 bewilligen zu wollen.

B. Departement des Innern.

X. Direktion der eidgenössischen Bauten Fr. 224,200 IV. Hochbauten

Fr. 220,000 c. Neubauten.

Neues Bundeshaus

Fr. 220,000

Die nochmalige Beanspruchung eines erhöhten Kredites für die Bauauslagen des neuen Bundeshauses ist nicht eine Folge

570 einzelner größerer unvorhergesehener Ausgaben, sondern es verteilen sich die Mehrkosten seit der letzten Kreditbewilligung auf fast alle Arbeitskategorien, vor allem auf die Maurer- und Steinhauerarbeiten , dann auf Zimmerarbeiten (Gerüste), Gipser-, Schlosser- und Spengler- und Malerarbeiten, sowie auf die Heizeinrichtung und auf die künstlerische Ausstattung durch Bildhauerei und Malerei.

Diese neuen Mehrkosten finden ihre Begründung darin, daß beim Fertigmachen eben noch vieles Unerwartetes und Unvorhergesehenes hinzu kam, an das bei der letzten Zusammenstellung der Bauausgaben nicht gedacht worden ist und daß die Auslagen für alle diese Nachtragsarbeiten wegen ihrer Mannigfaltigkeit und großen Dimensionen immer gleich zu erheblichen Posten anwuchsen. Es fehlte damals noch die definitive Zusammenstellung dieser nachträglichen Arbeiten und ihrer Kosten, da sie noch nicht abgeschlossen waren.

Über die Ausgaben im einzelnen geben die jetzt vorliegenden Schlußrechnungen genaue Auskunft, dieselben zeigen auch, daß sich der Mehraufwand aus lauter kleinen Posten zusammensetzt, die unerwartet zu einer erheblichen Summe angewachsen sind, wie aus nachstehender Tabelle hervorgeht: Baukosten

30. Mai 1902

November 1900

Differenz

Fr.

Fr.

Fr.

1. Stützmauer, Treppenanlagen uud Weg an der Vannazhalde . . .

132,000 132,000 2. Abbruch-, Erd-, Maurer- und Sandsteinarbeiteii 2 347 000 2 800 000 3. Hartsteiuarboiten 840,000 848 200 4. Bodenbeläge, Asphaltierung, Trot122,000 toirs .

.

126 000 5. Kanalisation, Rohrleitungen und Aborte . .

56 500 58,000 162,000 6. Eisenkonstruktionen und J Träger 168,600 7 Zimmerarbeiten 88000 70.000 8 Gipserarbeiten 173,700 150,000 9. Schreinerarbeiten, Decken- und 408,600 340,000 Wandtäfelungen 10. Glaserarbeiten 31,000 40500 11. Parkettarbeiten 34,000 32,000 Übertrag 4,422,100 4,237,000

+ 47 000 +

8,200

+

3,000

-- 1,500 J6,600 + 18,000 -J- 23,700

+ 68,600 + 9,500 + 2,000 + 185,100

571 Baukosten

Übertrag 12. Schlosserarbeiten, Beschläge und Kunstschmiedearbeiten . . . .

13. Spenglerarbeiten Ì 14. Holzcementarbeiten > . . .

15. Schieferdeckerarbeitea J 16. Keflsterrouleaux 17. Maler- (Anstreicher-) Arbeiten, Vergoldungen . . . .

. .

18. Heizung und Ventilation . . .

19. Beleuchtung, inkl. Kandelaber und Bogenlampen 20. Ornamentale Bildhauerei . . .

21 Figurale Bildhauerei 22. Kunstmalerei, Glasmalerei, Mosaiken 23. Vorarbeiten, Drucksachen, Bauleitung und Einweihungsfeier . .

V. Strassen- und Wasserbauten

30. Mai 1902

November 1900

Differenz

Fr.

Fr.

Fr.

4,422,100 4,237,000

-i- 185,100

96,500

85,000 +

11,500

94,100

86,000 +

8,100

500

5,000 --

4500

93000 184,000

80,000 + 170,000 +

13,000 14,000

56,400 101,200 330 000 142,200

60,000 105,000 337,000 125,000

-- 3,600 -- 3,800 -- 7000 + 17,200

300,000 310,000 -- 10,000 5,820,000 5,600,000 + 220,000

Fr. 2900

Wasserleitung für das Zollhaus Meyrin-Straße . Fr. 2900 Zur Beschaffung von Trinkwasser für das neue Zollhaus Meyrin-Straße wurde letzten Herbst ein Sodbrunnen erstellt, da .wir die ziemlich beträchtlichen Kosten für den Anschluß an die Wasserleitung der Stadt Genf, die bis in das Dorf Meyrin geführt ist, vermeiden wollten. Die im November letzten Jahres veranstalteten Wasseranalysen des kantonalen chemischen Laboratoriums haben nun aber bedauerlicherweise ergeben, daß das Wasser dieses Sodbrunnens und eines solchen in der Nachbarschaft gesundheitsschädlich ist und daher nicht als Trinkwasser benützt werden darf.

Um das Zollhaus mit gutem Trinkwasser zu versehen, blieb nun nichts anderes übrig, als den Anschluß an die Wasserleitung der Stadt Genf zu suchen. Die Kosten für die 630 Meter lange Zuleitung des Wassers längs der Straße und für die Abwasserleitung durch benachbartes Terrain kommen inklusive einmalige Entschädigung an den betreffenden Grundeigentümer zu stehen auf Fr. 2900.

572 Vili. Hausdienst, Heizung und Beleuchtung in den Gebäuden der Centralverwaltung Fr. 900 13. Gärtnerdienst Fr. 900 Den 4. März abbin starb nach längerer Krankheit ein seit 1. März 1877 angestellt gewesener Gärtner. Wir haben dessen Witwe einen Nachgenuß von Fr. 900 verabfolgen lassen und ersuchen hiermit um Ihre Genehmigung.

IX. Mietzinse fUr die Centralverwaltung und Verschiedenes

Fr. 400

8. Bureaux am Bubenbergplatz Nr. 13 . . . . Fr. 400 Für die Lokale der Oberpostkontrolle, Bubenbergplatz Nr. 13, müssen infolge Miete eines weitern Lokales nunmehr Fr. B60Ö Mietzins bezahlt werden. Da im Budget nur Fr. 6200 eingestellt sind, bedürfen wir noch eines Nachkredites von Fr. 400.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

I. Justiz- und Polizehvesen Fr. 31,700 1. Besoldungen.

g.

h.

l.

m.

Abteilungschef f ü r d a s Polizeiwesen . . . .

Adjunkt für das Polizeiwesen fl Registraturen Kanzlisten und Aushülfe

Fr. 800 1300 ,, 2600 ,, 2000

Total

Fr. «700

Infolge der Durchführung des neuen Organisationsgesetzes für das schweizerische Justiz- und Polizeidepartement sind die sub g und h genannten Beamten in eine höhere Besoldungsklasse vorgerückt und muß daher der bezügliche Budgetansatz ergänzt werden. Der Posten unter litt. Z erklärt sich durch die Wahl eines zweiten Registrators der Departementskanzlei.

Der unter m figurierende Nachkredit muß verlangt werden, da der jetzige I. Adjunkt der Justizabteilung v o r seiner im Februar erfolgten Wahl, und der dermalige II. Adjunkt derselben Abteilung vor seiner erst infolge des Inkrafttretens des neuen Organisationsgesetzes im April erfolgten Ernennung aus dem Kredit ,,Kanzlisten und Aushülfea besoldet werden mußten.

573 4. Gesetzesentwürfe, Kommissionen, Druck- und Übersetzungen etzgeberischer Arbeiten Fr. 25,000 Dieses Nachtragskreditbegehren wird begründet mit den beträchtlichen Kosten, welche die große Expertenkommission für die Vereinheitlichung des Civilrechts verursacht. Für die Tagung in Neuenburg vom 2. bis 23. März d. J. mußten cirka Fr. 30,000 aufgewendet werden. Dazu kommen noch die Ausgaben für den Druck und die Übersetzung der Motivenberichte, sowie für die Strafrechtskommission.

II. Bundesanwaltschaft

Fr. 2400

1. Besoldungen.

d. Kanzleisekretär

Fr. 2400

Hier mußte eine neue Rubrik angefügt werden, da infolge des Organisationsgesetzes für das schweizerische Justiz- und Polizei département der bisherige Registrator-Kanzlist der Bundesanwaltschaft zum Kanzleisekretär dieser Abteilung vorgerückt ist mit entsprechender Einreibung in eine höhere Besoldungsklasse.

D. Militärdepartement.

II. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal

Fr. 3,500

7. Sanitätswesen.

II. Verwaltung der Militärversicherung.

f. Bureaukosten i. Bureauaushülfe .

,,

Fr. 1,500 _ 2,000 Fr. 3,500

Ad f. Der im ordentlichen Budget und auf dem Wege des Nachkredites bewilligte Kredit von zusammen Fr. 2,700 für Bureaukosten hat sich trotz aller Sparsamkeit nochmals als unzureichend erwiesen. Wir suchen um eine nochmalige Erhöhung um Fr. 1,500 nach und hoffen dann, mit diesem Betrage bis Jahresschluß auszukommen.

574

Ad i. Die auf Seite 25 unserer Botschaft zu den Nachtragskreditbegehren I. Serie pro 1902 erwähnte statistische Bearbeitung der alten Pensionen ist beendet und dem Versicherungstechniker unseres Industriedepartements ausgehändigt worden. Es ist nun die versicherungstechnische Bearbeitung dieses Materials und die definitive Erstellung und der Druck der Tarife zur Berechnung des Deckungskapitals an die Hand zu nehmen, wodurch vorübergehende Kosten entstehen, und zwar: a. für Beiziehung einer Ausliülfe und 6. für die Drucklegung der fertigen Tarife samt Begründung.

Nach einer approximativen Berechnung unseres Industriedepartements können diese Kosten auf Fr. 2,000 veranschlagt werden.

D. Bekleidung

Fr. 90,000

IX. Militärbeschuhung Fr. 90,000 Die pro 1902 beschafften 15,000 Paar Quartierschuho genügen nicht; nach den gemachten Erhebungen sind bis heute (Beginn der II. Rekrutenschulen) bereits 5000 Paar verkauft worden.

Der gegenwärtige Vorrat genügt nur noch für die diesjährigen Rekrtitenschulen.

Um nun aber der Nachfrage in den Wiederholungskursen sämtlicher Waffengattungen begegnen zu können, bedürfen wir einer sofortigen Nachlieferung von 15,000 Paar Quartierschuhen.

Diese Schuhe werden in 65 verschiedenen Größen erstellt und müssen zudem auf 34 Depotplätze verteilt werden, weshalb ein größeres Lager vorhanden sein muß.

Wir ersuchen daher um Bewilligung eines Kredites von Fr. 90,000 (Differenz Fr. 6 per Paar, zwischen Ankauf, bezw.

Tarifpreis Fr. 11 und Verkaufspreis Fr. 5).

G. Kavalleriepferde

. Fr. --

Im Budget pro 1902 wurde sub G. Kavalleriepferde, 2. Kavallerieremontendepot die Zahl der Pferdetage um 80,000 höher berechnet als im Vorjahre, was zur Folge hatte, daß der Kredit ,,Wärter"· um Fr. 21,000 und der Kredit ,,Fouragea um Fr. 43,500 höher bemessen werden mußten. Die Erhöhung der Zahl der Pfordetage fand statt, weil man sieh darauf gefaßt

575

machen mußte, beim Remontenankauf cirka 150 Pferde im Alter von nur drei Jahren statt vier übernehmen zu müssen. Diese Pferde erfordern eine längere Acclimatisationszeit. Im Budget aber wurde bemerkt, daß der Ankauf von 150 dreijährigen Romonten nur für den Fall in Rechnung gebracht werde, daß es nicht gelingen sollte, an deren Stelle vierjährige Pferde zu beschaffen.

Wir haben dann am 4. Januar d. J. verfügt, es sei grundsätzlich vom Ankauf dreijähriger Remonten Umgang zu nehmen und dafür sei den Pferdelieferanten für vierjährige Pferde ein um Fr. 50 höherer Preis per Pferd zu bezahlen. Bei Deckung des Bedarfs von 800 Pferden wäre also eine Summe von Fr. 40,000 mehr für den Ankauf zu verwenden, als der bezügliche Kredit im Budget vorsieht.

Wir beabsichtigen nun, diese Summe den Krediten ,,G. 2. a, Wärter, und c, Fouragea zu entnehmen und zum Kredit ,,G. 1. Ankauf tl zu schlagen.

Mit Rücksicht darauf, daß durch diese Kredite-Verschiebung eine Mehrausgabe auf dem Gesamtkredit ,,Kavalleriepferdea nicht entstehen wird, verzichten wir auf die Formulierung eines besonderen Nachtragskreditbegehrens für die Rubrik ,,1. Ankauf" ; wir suchen aber immerhin, für die beabsichtigte Änderung in der ursprünglichen Kredite-Bewilligung, um Ihre Zustimmung nach.

Sollten Sie unserem Gesuche entsprechen, so wird die vorgeschlagene Vorschiebung folgendes Resultat zur Folge haben : G. Eavalleriepferde : 1. Ankauf: Kredit laut Voranschlag pro 1902 . . . .

Mehrausgabe gedeckt durch Übertrag von der Rubrik .,2. Kavalierie-Remontendepot"

Fr. 1,016,000

Total Kredit 1. Pferdeankauf

Fr. 1,056,000

2. Kavalierie-Remontendepot : Kredit laut Voranschlag pro 1902 . . . .

Minderausgabo infolge Übertrag auf die Rubrik ,,1. Ankauf" . "

,,

40,000

Fr.

721,172

,,

40,000

Total Kredit 2. Kavalierie-Remontendepot Fr.

681,172

576

J. Kriegsmaterial

Fr. 107,850

2. Neuanschaffungen

Fr. 107,500

g. Verwaltung 3. (l : 19013 Rollwagen

Fr.

1,500

Anschaffung von Fr. 1,500

Die bestellten 16 Rollwagen (Plattwagen) verpflegungsanstalten kosten statt Fr. 110; wie war, das Stück Fr. 200 = Der Konstruktionswerkstätte wurden 1901 auf Rechnung bezahlt Fr.

In der I. Serie, Nachkredite 1902, wird die Kreditrestanz vorgetragen . . . ,,

für die Corps1901 budgetiert Fr. 3,200 960 740

,, 1,700 Es müssen somit durch Nachkredit nachverlangt werden Fr. 1,500 Die Rollwagen kommen im Preise höher zu stehen, weil im Laufe der Fabrikation sich das Bedürfnis zeigte, die Wagen größer zu dimensionieren, als wie vorgesehen war. Ferner mußten diese Wagen zur eventuellen Ermöglichung des zugsweisen Transports nachträglich mit Kuppelungen und Puffern versehen werden.

li. Allgemeines Corpsmaterial Fr. 106,000 3. Mobilmachung: h. Kisten für Pferdeschatzungskommissionen . . Fr.

3,000 6. Fertiglaborierung von Artillerie-Munition . . . . ,, 103,000 Fr. 106,000 Ad 3, h. Es hat sich gezeigt, daß 68 Stück Schatzungskisten, entsprechend der vermehrten Anzahl der Pferdeschatzungskommissionen, sofort noch beschafft werden müssen. Der Preis der Kiste (komplett) beträgt Fr. 45, und wir bedürfen daher eines Kredites von rund Fr. 3000.

Ad 6. Siehe Begründung bei den Akten. Diese Ausgabe wird durch eine Entnahme aus dem ,,Separatconto für Erlös aus

577 alten Waffen und Munition" gedeckt und ein Gegenposten in gleicher Höhe s. Z. unter ,,Einnahmen, D. Militärdepartement" in die Staatsrechnung eingestellt.

5. Instruktionsmaterial

Fr. 350

e. Sanität.

2. V e t e r i n ä r a b t e i l u n g .

a. Ersatz von abgehenden Instrumenten, Arzneimittelgefäßen, Verbandstoffen etc. aus den in Schulen und Kursen zur Vervrendung gelangenden Veterinärkisten Fr. 350 Die Verbandstoffreserve für den Veterinärdienst bedarf einer außerordentlichen Ergänzung, um den Abgang aus den bei den Truppen und in den Kuranstalten zur Verwendung gelangenden Veterinärkisten decken zu können.

L. Befestigungen

Fr. 10,000

a. St. Gotthard : IV. Bauliche Installationen: 10. Kehlunterstand in der Batterie Motto ßartola Fr. 10,000 Für das Kasernement in der Batterie Motto Bartola wurde eine erste Kate von Fr. 35,000 in das Budget pro 1901 und eine zweite Kate von ebenfalls Fr. 35,000 in das Budget pro 1902 eingesetzt. Von diesen Fr. 70,000 sind bis heute Arbeiten für cirka Fr. 52,000 ausgeführt, so daß noch cirka Fr. 18,000 disponibel bleiben.

Wie aus den Unternehmerabrechnungen und aus den für die restierenden Arbeiten gemachten neuen Überschlagsrechnungen hervorgeht, dürfte diese Summe für die Vollendung des Kasernements nicht hinreichen, sondern es bedarf dafür noch cirka weiterer Fr. 10,000.

Die noch fehlenden Arbeiten, welche zudem zum Teil Gegenstand von bereits früher abgeschlossenen Verträgen bilden, sind absolut notwendig, damit die Kaserne benützt werden kann; es kann daher deren Erstellung nicht auf ein nächstes Jahr verschoben werden.

Bundesblatt.

54. Jahrg. Bd. III.

39

578

0. Kommissionen und Experten

Fr. 2,000

Um die PferdestelluHgsoffiziere mit der ihnen zufallenden Aufgabe bekannt zu machen und um in der Durchführung des Pferdestellungsgeschäftes ein einheitliches Verfahren zu erzielen, sind sämtliche Stellungsoffiziero zu einer eintägigen Instruktion auf den Plätzen Lausanne, Bern, Aarau und Zürich besammelt worden.

Zur Deckung der daherigen Ausgabe bedürfen wir eines Kredites von Fr. 2000.

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Fiuanzverwaltnng.

VII. Liegenschaften

Fr. 1150

H. A n k ä u f e von L i e g e n s c h a f t e n .

Landerwerbung auf dem Waffenplats

Frauenfeld

.

.

Fr. 1150

Beim Übergang auf den Bund der G-üter in Ochsenfurt auf dem Waffenplatz Frauenfeld sind fünf kleinere Grundstücke und Waldparzellen in der V)Risizelga, Gemeinde Weiningen, welche ihrer Lage nach eigentlich zu denselben gehörten, nicht miterworben worden, weil sie im Besitze anderer Eigentümer waren als derjenigen, deren Güter wegen der Gefährdung durch das Schießen expropriiert werden mußten.

Die vom Bunde erworbenen Güter in Ochsenfurt werden nach und nach (und sind jetzt schon zum guten Teil) aufgeforstet; hierbei hat sich nun der Übelstand ergeben, daß, da laut thurgauischem Gesetz nicht näher als bis auf 12 Meter an Wiesen und Äcker aufgeforstet werden darf, ein langer Streifen von erwähnter Breite, anstoßend an die obgenannten Grundstücke, unaufgeforstet und somit unbenutzt bleiben muß.

Schon aus diesem Grunde, aber auch um das Besitztum des Bundes in zweckmäßiger Weise zu arrondieren und um einen zusammenhängenden Waldkomplex zu erhalten, war die Erwerbung der in Betracht kommenden Parzellen erwünscht.

Ein weiterer Grund zum Ankauf dieser Grundstücke war der Umstand, daß der Bund schon eine mitten in denselben gelegene, völlig isolierte Waldparzelle besaß.

579 Nach gepflogenen Unterhandlungen willigten die Eigentümer der fünf Parzellen, welche einen Flächeninhalt von insgesamt 6057 m2 haben, ein, dieselben zum annehmbaren Preise von Fr. 1069. 60 zu überlassen, weshalb wir das Finanzdepartement ermächtigt haben, über diese Grundstücke Kaufverträge abzuschließen, unter dem Vorbehalt, daß der bezügliche Kredit von der Bundesversammlung bewilligt werde. Die Fertigungskosten dürften betragen cirka ,, 80.40 so daß ein Gesamtbetrag notwendig wird von . Fr. 1150. -- um dessen Bewilligung wir hiermit einkommen.

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

III. Landwirtschaft

Fr. 4035

I. Besoldungen.

5. Kanzlist I. Klasse 6. Kanzlisten II. Klasse

Fr. 2700 ,,1335 Fr. 4035 Den Hinterlassenen eines am 19. März abhin verstorbenen Kanzlisten I. Klasse, wurde nach Maßgabe von Art. 10 des Bundesgesetzes vom 2. Juli 1897, betreffend die Besoldungen der eidgenössischen · Beamten und Angestellten, ein Besoldungsnachgenuß im Betrage einer Jahresbesoldung, d. h. von Fr. 3800 gewährt. Infolge dieses Gehaltsnachgenusses, der Beförderung eines Kanzlisten II. Klasse an die freigewordene Stelle und der Neuwahl von zwei Kanzlisten II. Klasse bedürfen wir zu dem uns noch zur Verfügung stehenden Kredite für Besoldungen eines Nachtragskredites im Gesamtbetrage von Fr. 4035 auf obigen Unterrubriken.

·

G. Post- und Eisenbahndepartement.

1. Eisenbahnwesen Fr. 6500 V. Bureaukosten.

i. Druckkosten für die Ausgabe einer Sammlung der Eisenbahngesetzgebung

Fr. 6500

580 Schon seit vielen Jahren macht sich das Bedürfnis geltend nach einer Zusammenstellung und Veröffentlichung der auf das schweizerische Eisenbahnwesen bezüglichen Gesetze und wichtigern Verordnungen. Die Sammlung, die Herr Dr. Hürlimann im Jahr 1886 herausgab, ist bekanntlich seit bald 10 Jahren im Buchhandel vergriffen. Überdies ist eine Reihe der in derselben enthaltenen Gesetze und Verordnungen, wie das Transportgesetz, durch neuere Erlasse überholt worden.

Das Eisenbahndepartement sieht sich daher veranlaßt, eine Ausgabe der Eisenbahngesetzgebung in deutscher und französischer Sprache herstellen zu lassen. Die Druckkosten werden sich voraussichtlich auf cirka Fr. 6500 belaufen. Diese Mehrausgabe wird jedoch später ganz oder doch wenigstens annähernd gedeckt durch den Erlös aus dem Verkaufe derjenigen Exemplare, die nicht zu Dienstzwecken benötigt werden. Wir ersuchen daher um Gewährung des verlangten Nachtragskredites.

Genehmigen Sie, Tit., menen Hochachtung.

die Versicherung unserer vollkom-

B e r n , den 30. Mai 1902.

Im Namen des Schweiz. Bundesratos, Der Bundespräsident: Zemp.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Biiigier.

581

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1902 (II. Serie).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 30. Mai 1902,

beschließt: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1902 folgende Nachtragskredite bewilligt :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

D. Bundeskanzlei.

I. Personal.

k. Weibel und Ausläufer: 1. Besoldungen

-Fr.

3,200

E. Bnndesgericht.

I. Gerichtshof.

Fr.

a. Gehalte des Präsidenten und der Mitglieder 12,000 b. Entschädigung an Ersatzmänner . . .

5,000 17,000 Übertrag

17,000

3,200

582 Übertrag

Fr.

17,000

Fr.

3,200

III. Allgemeine Ausgaben.

d. Publikation der bundesgerichtlichen Entscheidungen

4,200 21,200

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung.

15. d. Besoldungen des Kanzleipersonals der Gesandtschaft in Berlin 20. Repräsentationskosten

Fr.

5,000 10,000 15,000

B. Departement des Innern.

X. Direktion der eidg. Bauten.

IV. Hochbauten: c. Neubauten : Bundeshaus Mittelbau

220,000

V. Straßen- und Wasserbauten: Wasserleitung für das Zollhaus MeyrinStraße

2,900

VIII. Hausdienst, Heizung und Beleuchtung in den G-ebäuden der Centralverwaltung : 13. Gärtnerdienst

900

IX. Mietsinse für die Centralverwaltung und Verschiedenes : 8. Bureaux am Bubenbergplatz Nr. 13

400 224,200 Übertrag

263,600

583 Übertrag

Fr.

263,600

C. Justiz- und Polizeidepartement.

I. Justiz- und Polizeiwesen.

1. Besoldungen: a. Abteilungschef für das Polizeiwesen b. Adjunkt für das Polizeiwesen . .

I. Registraturen m. Kanzlisten und Aushülfe

.

.

Fr.

800 1,300 2,600 2,000

6,700 4. Gesetzesentwürfe, Kommissionen, Druck .

und Übersetzung gesetzgeberischer Arbeiten 25,000 31,700 II. Bundesanwaltschaft.

I. Besoldungen: d. Kanzleisekretär

2,400 34,100

D. Militärdeparteraent.

II. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal.

1. S a n i t ä t s w e s e n .

II. Verwaltung der Militärversicherung : · Fr.

f. Bureaukosten 1,500 i. Bureauaushiilfe 2,000

Fr.

3,500

D. Bekleidimg.

IX. Militärbeschuhung

90,000

Cr, Savalleriepferde.

i. Ankauf

pro memoria Übertrag

93,500 297,700

584 Übertrag

Fr.

Fr.

93,500 297,700

J. Kriegsmaterial.

2. N e u a n s c h a f f u n g e n .

g. Verwaltung : 3. Anschaffung von RollFr.

Fr.

wagen 1,500 7». Allgemeines Corpsmaterial: 3. Mobilmachung: h. Kisten für Pferdeschatzungsk ommissionen . .

3,000 6. Fertiglaborierung von Artilleriemunition 103,000 106,000 107,500 5. I n s t r u k t i o n s m a t e r i a l .

e. Sanität: 2. Veterinärabteüung : a. Ersatz von abgehenden Instrumenten , Arzneimittelgefaßen, Verbandstoffen etc. aus den in Schulen und Kursen zur Verwendung gelangenden Veterinärkisten

350 107,850

L. Befestigungen, a. St. G r o t t h a r d .

IV. Bauliche Installationen : 10. Kehlunterstand in der Batterie Motto Bartola 0. Kommissionen und Experten,

10,000 2,000 r- 213,350 Übertrag 511,050

585 Übertrag

Fr.

511,050

H. A n k ä u f e von L i e g e n s c h a f t e n .

Landerwerbung auf dem Waffenplatz Franenfeld . .

1,150

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

VII. Liegenschaften.

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaft«département.

III. Landwirtschaft.

I. Besoldungen.

5. Kanzlist I. Klasse 6. Kanzlisten II. Klasse

Fr.

2700 1335 4,035

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

V. BureaiiMosten.

i. Druckkosten für die Ausgabe einer Sammlung der Eisenbahngesetzgebung

6,500 522,735

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1902 (II. Serie). (Vom 30. Mai 1902.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1902

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.06.1902

Date Data Seite

567-585

Page Pagina Ref. No

10 020 105

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