961

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

Schweizerische Bundesbahnen.

Eröffnung der Konkurrenz fUr Übernahme des Publizitätsdienstes der S. B. B.

Die Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen beabsichtigt, vom Jahr 1903 an die Publizität (Reklame) zur Hebung des Fremdenverkehrs auf ibrem Netze und in der Schweiz überhaupt einheitlich zu organisieren und die Besorgung derselben einem Unternehmer, eventuell einer Gruppe von Unternehmern zu übertragen.

Es werden daher alle diejenigen, die auf die Übernahme dieses Dienstes reflektieren, eingeladen, ihr bis 30. Juni d. J. bezügliche Offerten einzureichen, unter Beigabe eines detaillierten Programma über die Einrichtung des Dienstes, die in Aussicht zu nehmenden Reklamemittel, die Art der Verbreitung derselben etc., sowie unter Bezeichnung der Bedingungen und Ansprüche für die Übernahme des gesamten Dienstes oder einzelner Teile desselben.

Zur vorläufigen Orientierung fügen wir bei, daß sich die Propaganda auf alle für den Fremdenverkehr nach der Schweiz in Betracht kommenden europäischen Staaten, sowie auf Nordamerika auszudehnen hätte.

Ferner bemerken wir, daß wir die sogenannte zahlende Publizität (Affichage in den Bahnhöfen etc.) von dem in Frage stehenden Dienst getrennt zu halten wünschen.

Mitteilungen über allfällige bisherige Bethätigung auf dem Gebiete der Publizität, sowie über bezügliche Erfolge sind uns erwünscht.

Für nähere Auskunft wende man sich an den Vorsteher unseres kommerziellen Departements.

B e r n , den 2. April 1902.

Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen.

Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. II.

62

962

Stellen-Ausschreibungen, Post- und Eisenbahndepartement.

Postvenvaltung.

Traininspektor bei der Oberpostdirektion.

Vakante Stelle Erfordernisse: Besoldung : Anmeldungstermin: Anmeldung an:

Maschinentechnische Fachbildung, Gewandtheit in schriftlichen Arbeiten, Kenntnis der deutschen und französischen Sprache.

Fr. 4000 bis 5400.

6. Mai 1902.

Schweiz. Oberpostdirektion in Bern.

Schweizerische Bundesbahnen.

Generaldirektion.

Vakante Stelle:

Maschineningenieur I. Klasse maschineningenieur.

Besoldung: Vakante Stelle:

Fr. 4800 bis 7000.

Technischer GehUlfe I. Klasse beim Obermaschineningenieur.

Fr. 2700 bis 4800.

Technischer GehUlfe II. Klasse beim Obermaschineningenieur.

Besoldung: Vakante Stelle:

beim

Ober-

Besoldung: Erfordernisse:

Fr. 2100 bis 3600.

Länger dauernde Beschäftigung in dem betreffenden Zweige des Eisenbahndienstes.

Anmeldungstermin : 30. April 1902.

Anmeldung schriftlich an die Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen in Bern.

Diensteintritt: 1. Juni 1902, eventuell später nach Vereinbarung.

Vakante Stelle: Besoldung : Erfordernisse :

Übersetzer (ins Französische).

Fr. 3500 bis 5000.

Juristische Bildung.

963

Anmeldungstermin: 15. Mai 1902.

Anmeldung schriftlich an die Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen in Bern.

Diensteintritt: l. Juli 1902.

Ereisdirektion II Basel.

Vakante Stelle:

Stellvertreter des Vorstandes des Rechtsbureaus.

Besoldung: Fr. 3500 bis 5000.

Erfordernisse: Länger dauernde Beschäftigung in dem betreffenden Zweige des Eisenbahndienstes.

Anmeldungstermin: 26. April 1902.

Anmeldung schriftlich an die Kreisdirektion II der schweizerischen Bundesbahnen in Basel.

Diensteintritt: 15. Mai 1902.

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber'müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und f r a n kiert einzureichen sind, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das Geburtsjahr deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1. Postcommis in Payerne. Anmeldung bis zum 6. Mai 1902 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

: 2. Postverwalter in Balsthal.

\ 3. Packer beim Postbnreau Ballai.

..^S^^S^àASì 4. Postverwalter in Grenchen (Solo- l in Basel, thurn).

) 5. Dienstchef beim Postbureau Winterthur. Anmeldung bis zum 6. Mai 1902 bei der Kreispostdirektion Zürich.

6. Drei Bureaudiener beim Postbureau Buchs-Bahnhof. Anmeldung bis zum 6. Mai 1902 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

964 7. Telegraphist in Giugins (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 6. Mai 1902 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

8. Ausläufer auf dem Telegraphenbureau in Montreux. Jahresgehalt Fr. 1200. Anmeldung bis zum 6. Mai 1902 beim Chef des Telegraphenbureaus in Montreux.

1. Briefträger in Düdingen (Freiburg). Anmeldung bis zum 29. April 1902 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2. Postablagehalter und Briefträger in Lauenen (Bern). Anmeldung bis zum 29. April 1902 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3. Postconimis in Pruntrut. Anmeldung bis zum 29. April 1902 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4.cPostcommis in Basel. Anmeldung bis zum 29. April 1902 bei der Kreispostdirektion in Basel.

B. Postcommis in Zürich. Anmeldung bis zum 29. April 1902 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

6.

7.

8.

9.

Postcommis in Lichtensteig.

j Anmeidung bis zum 29. April Briefträger in Wattwil.

> 1902 bei der Kreispostdirektion Briefträger in Rorschach.

J in St GallenPostconimis in Chur. Anmeldung bis zum 29. April 1902 bei der Kreispostdirektion iu Chur.

10. Telephongekülfe I. Klasse eventuell II. Klasse in Genf. Anmeldung bis zum 29. April 1902 beim Telephonchef in Genf.

Publikationsorgan für das

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der

Eisenbahnen und Dampfschiffunternelmiungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartemeiit.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

-Y» 17.

Bern, den 23. April 1902.

IL Réglemente und Tarifvorschriften, D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

C17/oz) Teil I, Abteilung B, der deutsch-französischen Oüter tarife, Tarifvorschriften nnd OnterMassifikation, vom 1. Februar 1902.

Berichtigimg.

Die auf Seite 4 des Nachtrages I für Käse, trockener, aufgeführte französische Tariflerung hat in der Wagenladungsklasse für 5000 kg. nicht 5 II, sondern 4bi8 zu lauten.

Strassburg, den 13.'April 1902.

Die geschäftsführende Verwaltung: Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

286.

III, Personen- und Gepäokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

287. (17/o2) Distansenseiger der früheren Nordostbahn, einschliesslich Bötzbergbahn, vom 1. Mars 1898. Nachtrag V.

Zum obgenannten Distanzenzeiger tritt mit 15. Mai 1902 ein Nachtrag V in Kraft, enthaltend einige Änderungen und Berichtigungen.

Bern, den 18. April .1902.

Geueraldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

139

288.

(17/o2) hierher Personen-, Bepack- und Expressgiiltarif der Spies-Erlenbach-Bahn, vom 16. August 1897.

Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Die Gültigkeitsdauer des laut Bekanntmachung Nr. 42 im Publikationsorgan Nr. 3/1902 auf 1. Mai 1902 gekündigten obgenanuten Tarifs wird bis zum 1. Juni 1902 verlängert.

Bern, den 12. April 1902.

Direktion der Thunerseebahii.

289. (17/«2) Abfertigung von Gesellschaften und Schulen, Kranken und Leichen, sowie ßeisegepäck und Expressgilt im Verkehr mit der Gürbethalbahn. Aufhebung des Camionnagedienstes und der Zuschlag s frisi sur Lieferfrist.

Vom 1. Mai 1902 an können Gesellschaften und Schulen, Kranke und Leichen, sowie Reisegepäck im Verkehr mit der Gürbethalbahn direkt abgefertigt werden, so daß letzteres auf der Strecke Bern-Hauptbahnhof -- Bern-Weißen buhl nicht mehr camionuiert zu werden braucht.

Ferner fällt auch der für Expressgut auf dieser Strecke vorgesehene Camionnagedienst mit einer Zuschlagslieferfrist von 12 Stunden auf obigen Zeitpunkt dahin und es wird der den Distanzenzeigern für den Verkehr mit der Gürbethalbahn beigegebene rote ,,Avis" auf 1. Mai 1902 vollinhaltlich aufgehoben.

Bern, den 18. April 1902.

Direktion der Thunerseebahii.

290. ("/os) Personentarif B N -- S B B, E B, B TB, STB, GB, S OB und YSte C-Bahn, vom 1. Juli 1901. Nachtrag I.

Am 7. Mai 1902 tritt der obgenannte Nachtrag in Kraft, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Bern, den 16. April 1902.

Direktion der Bern-Neuenburg-Bahn.

291. (I7/o2) Plakattarif der JS für Sonntags-, Lustfahrts- und Rundreisebillete im direkten Verkehr, vom 1. Juni 1901.

Taxändernng.

Laut Anmerkung zu den im obgenannten Tarif aufgeführten Rundreisebilleten nach dem Berner Oberland und über den Brünig, enthalten dieselben Zusatzcoupons für die Lösung von Billeten Brienz-Rothorn-Kulm und zurück zum ermäßigten Preise von Fr. 9. Dieser Preis wird mit Gültigkeit vom 1. Juni 1902 an auf Fr. 8 herabgesetzt.

Bern, den 22. April 1902.

Direktion der Jura-Simplou-Bahn.

140

292. C17/02) Personen- und Gepäcktarif der Neuenburger Tramways, vom 1. Januar 1902. Ergänzung.

Die Vorschriften obigen Tarifes für den Bezug der persönlichen Arbeiterabonnemeiitskarten werden wie folgt ergänzt: Zum Bezüge der Arbeiterabonnemente sind allein berechtigt: Männer, deren Lohn Fr. 4. -- täglich oder Fr. 104 monatlich Frauen, ,, ,, ,,3.50 ,, . ,, ,, 91 nicht übersteigt.

Die bisherigen Vorschriften über den Bezug der Avbeiterabounemente bleiben noch bis zum 31. Juli 1902 in Kraft.

Neuenburg, den 18. April 1902.

Direktion der Neuenburger Tramways.

B. Verkehr mit dem Auslande.

17

293. ( /oä) Nordwestdentsch-rheinisch-schweizerischer Personenund Qepäcktarif, vom 1. Mai 1899.

Personen- und Qepäcktarif Main-Neckar-Bahn -- Schweiz, vom 1. April 1898. Verlängerung der Gültigkeit.

Die obgeuaniiten, in Nr. 11 dieses'-Blattes auf 30. April 1902 gekündeten Tarife bleiben bis auf weitere Anzeige noch in Kraft.

Bern, den 17. April 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

294. ("/os) Personentarif badische Staatseisenbahnen -- Ostschweiz, vom 1. November 1900. Ergänzung.

Die in obigein Tarif enthaltene Übersicht der für die Rückfahrt umtauschbaren Rückfahrkarten beider Rheinlinien ist mit Wirkung vom 7. Mai 1902 an wie folgt zu ergänzen: Rückfahrkarten sind umlawschbar in ab Basel S B B nach Mumpf Brennet Rh.

ab Basel bad. B.

nach Brennet Rh.

Mumpf ab Basel SBB nach Pratteln Wyhlen ab Basel bad. B.

nach Wyhlen Pratteln Ferner sind vom gleichen Zeitpunkt an die Rückfahrkarten ab Basel bad. Bahn nach Säckingen außer in Stein auch in Mumpf umtauschbar.

Bern, den 22. April 1902.

(jreneraldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

141

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

295. ("/«s) Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck im Binnenverkehr der Reichseisenbahnen und der Wilhelm-Lnxembnrgbahn.

Nenansgabe.

Am 1. Juni 1902 kommt an Stelle des Tarifs für die Beförderung von Personen und Reisegepäck im Binnenverkehr der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der Wilhelm-Luxemburgbahn, vom 1. April 1898, ein neuer Tarif zur Einführung.

Die wichtigsten in der Neuauflage gegenüber dem bisherigen Tarif vorgenommenen Änderungen sind folgende: 1. Vogesen-Rundreisekarten. Durch Zusammenlegung verschiedener Rundreisen hat sich der Preis einzelner Vogesen - Rundreisekarten um 10 Pfennig für die III. Klasse und 20 Pfennig für die II. Klasse erhöht.

2. Monatskarten. Die Frist zur Vorauslösung von Monatskarten ist auf 5 Tage festgesetzt.

3. Schulerzeitkarten. Es werden auch an Schüler von Handels- und Industrieschulen und an Zöglinge von Lehrer- und Lehrerinnen-Seminarien Schülerzeitkarten ausgegeben. Außerdem kann bei Stägiger Vorausbestellung die zuständige Verkehrsinspektion zum Besuche von Fortbildungs-, Gewerbeund Fachschulen Schülerzeitkarten an Personen, welche bereits einen Beruf ergriffen haben oder sich in selbständiger Lebensstellung befinden, gestatten.

An Stelle der bisherigen Schülerzeitkarten treten Karten für 20, 50 oder 100 Fahrten (Hin- und Rückfahrt = 2 Fahrten), welche den Bedürfnissen des Schülers entsprechend an beliebigen Tagen und in beliebiger Zahl an den einzelnen Tagen binnen 6 Monaten ausgeführt werden können.

Je nach der Dauer der Lehrkurse wird es dem Schüler hierdurch ermöglicht, durch aufeinanderfolgende Lösung der geeigneten Karten 20, 40, 50, 60, 70, 80, 90, 100 u. s. w. Fahrten zum Schülerfahrpreis (pro km. 0,75 Pfg.

II. Kl. und 0,55 Pfg. III. Kl.) auszuführen und die wenigen am Schluß des Lehrkursus etwa übrig bleibenden Fahrten während des nächsten Lehrkursns zu verwerten. Eine Rückerstattung von Fahrgeld für nicht .ausgenutzte Fahrten findet nicht statt. Die Bestellung der Karten hat bei der Station des Wohnortes des Karteninhabers zu erfolgen.

4. Arbeiter - Rückfahrkarten. Während nach dem bisherigen Tarif Arbeiter-Rückfahrkarten nur zur Fahrt am Tage vor einem Sonn- oder Festtage und am Tage nach solchen ausgegeben wurden, können fernerhin mit Genehmigung der
Generaldirektion für den Fall eines besonderen Bedürfnisses solche Karten auch für andere als diese Tage, insbesondere auch an Sonn- und Festtagen selbst ausgegeben werden.

5. Von besonderer Wichtigkeit ist die Aufhebung der Bestimmung, wonach Schnellaug-Zuschlagkarten auch von den Zugführern ausgegeben werden konnten. Fortan haben die Reisenden die erforderlichen SchnellzugZuschlagkarten ausschliesslich am Schalter zu lösen. Wer ohne Zuschlagkarte im Schnellzug Platz nimmt, hat die im deutschen Eisenbahn-PersonenTarif, Teil I, zu § 21 der Eisenbahn-Verkehrsordnung vorgesehenen Zuschläge zu zahlen.

142

Die Bestimmung, daß es beim Übergang aus einem Personenzug in die niedrigere Klasse eines Schnellzuges einer Zuschlagkarte nicht bedarf, ist gleichfalls aufgehoben. Zukünftig sind auch in solchen Fällen SchnellzugZuschlagkarten zu lösen.

6. Bahnsteigkarten. Dieselben sind nur an demjenigen Tage gültig, an welchem sie zum Betreten des Bahnsteigs benutzt und vom Schaffner entwertet sind. Die zwischen 11 und 12 Uhr nachts zum Betreten des Bahnsteigs benutzten und durch zweimalige Durchlochung entwerteten Karten gelten auch noch am nächstfolgenden Tage. Für zwei Kinder im Alter von 4--10 Jahren genügt die Lösung einer Bahnsteigkarte.

Die in den Tarif aufgenommenen zusätzlichen Bestimmungen sind gemäß den Vorschriften P der Eisenbahn-Verkehrsordnung genehmigt.

Der neue Tarif kann durch Vermittlung unserer Stationen von unserer Drucksachenkontrolle bezogen werden.

Strassburg, den 12. April 1902.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

IV. Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

17

296. ( /o2) · Eilguttarif rhätische Bahn -- Schweiz, vom 1. Mars 1902. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. Mai 1902 an wird der obgenannte Tarif durch Aufnahme von Distanz- und Taxangaben für den Verkehr mit der Station Heiden wie folgt ergänzt: 1. Schnitttarit I b .

Kilometer Vom Schnittpunkt £.

nach untenstehenden r.,e t Bier in Lebensmittel 'S ± Stationen via Fässern a b |*j

3

84 139

°^er umgekehrt

Taxen pro 100 kg. in Cts.

Rorschach-Heiden-Bergbahn Heiden Rorschach-Sargans 474

201

358 358

218

388 388

2. Schnitttarif II b.

97 151

Heiden

Rorschach-Sargans

518

St. Gallen, den 22. April 1902.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

143

297. (17/o2) Tarif für die Beförderung von Gütern im internen Verkehr der T8B, sowie im direkten Verkehr TSB -- 8EB, EZB und 8FB, ferner 8EB -- EZB und SFB und EZB -- S F B, vom 25. Juli 1901.

Nachtrag I.

Am Tage der Betriebseröffuung der Erleuback-Zweisimmeu-Bahn tritt der ollgenannte Nachtrag in Kraft, enthaltend Distanzen und Taxen für den Verkehr mit der letztgenannten Linie.

Bern, den 12. April 1902.

Direktion der Thunerseebahn.

298. (17/o2) Güterverkehr mit der Gürbethalbahn. Aufhebung der Zaschlagsfristen su den Lieferfristen.

Mit 1. Mai 1902 fällt der den Tarifen für den Güterverkehr mit der Gürbethalbahn beigegebene Avis des Inhalts, daß für Eilstückgiiter eine Zuschlagsfrist zu den reglementarischen Lieferfristen von 12 Stunden und für den Frachtstückgut- und Wagenladungsverkehr eine solche von 24 Stunden berechnet werde, dahin.

Bern, den 18. April 1902.

Direktion der Thunerseebahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

17

299. ( /o2) Teil II der bayerisch-schweizerisch-elsässisch-südbadischen Gütertarife, vom 1. Mai 1901. Nachtrag II.

Auf 7. Mai 1902 tritt zum obgenannten Gütertarif ein Nachtrag II in Kraft. Dewelbe enthält verschiedene Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif und zu dessen Nachtrag I.

Bern, den 21. April 1902.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Geueraldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

300. (17/o2) Teil II, Heft 4, zweite Abteilung, der norddeutschschweizerischen Gütertarife, vom 15. September 1899.

Aenderung.

In den Ausnahmetarifen Nr. l für Baumwolle und Nr. 9 für Petroleum und Naphtha des in der Überschrift bezeichneten Tarifheftes gelten vom 10. Mai 1902 an für die Station Altona, die für Hamburg H bestehenden Frachtsätze.

Bern, 'den 22. April 1902.

Generaldivektion der Schweiz. Bundesbahnen.

144

301.

(17/oO Teil II, Heft 4, erste Abteilung, der norddeutschschweiserischen Gütertarife, vom 1. September 1899.

Aenderung.

Mit Gültigkeit vom 10. Mai 1902 an werden im obgenannten Tarifheft in den Ausnahmetarifen Nr. l für Baumwolle und Nr. 6 für Petroleum und .Naphta die Frachtsätze für die Station Altona mit denen der Station Hamburg H. gleichgestellt.

Bern, den 22. April 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

302. (17/oa) Teil II, Heft II B, der südwestdentsch-schweiserischen Gütertarife, vom 1. September 1900.

Ergänzungen und Aendernngen.

Zum obgenanuten Tarifheft treten mit 15. Mai 1902 folgende weitere Frachtsätze in Kraft: Château-Salins Specialtarif l Château-Salins Specialtarif l nach und von a b nach und von a b Cts. pro 100 kg.

Cts. pro 100 kBPfungen-Neftenbach .

266 238 Schiveizerische Bundesbahnen Wettingen . . . .

243 216 (frühere Nordostbahn).

261 235 Baden . . 241 215 Winterthur . . . .

Zürich Hauptbahnhof 263 233 Dietikon 252 224 Zürich-Tiefenbrunnen 270 239 Emmisbofen-Egelshofen . 233 212 Zürich-Wollishofen .

268 237 Ennenda 328 288 Zug 290 256 Glattbrugg 266 235 Kreuzungen 233 212 Vereinigte Schweizerbahnen.

Goßau 294 264 Küsnacht ^ürich) . . 274 243 292 263 Marthalen 238 215 St. Gallen Oberrieden 276 244 Winkeln 299 268 Auf den gleichen Zeitpunkt treten in Ausnahmetarif Nr. 8 für Eisen und Stahl nachverzeichnete Frachtsätze an Stelle der bestehenden (Seite 7 des Nachtrages I) : Von Straßburg C B, Straßburg-Neudorf, Straßburg Rheinhafen, Abteilung Königshafen und Schiltigheim I II nach Cts. pro 100 kg.

Brugg 142 Rheinfelden 105 85 Altstetten 165 Cham 191 Dietikon 159 Die Kilometertabelle l auf Seite 17 des Tarifs erhält folgende Ergänzung : Basel S B B Waldshut Schaffhausen Singen Konstanz Château-Salins 245 317 335 316 346 Bern, den 22. April 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

145

303. (17/o2) Gütertarif Genève transit -- Basel 8 B B loco und transit, vom 1. Oktober 1898.

Gütertarif Genève transit, Verrières transit, Boiiveret transit, Vallorbe transit and Lode transit -- Central- und Westschweis, vom l. Februar 1900.

Gütertarif Genève transit, Verrières transit, Bouveret transit, Vallorbe transit und Lode transit -- Ostschweis, vom 1. Januar 1897.

Aendernng.

Mit Gültigkeit vom 10. Mai 1902 au wird die im Warenverzeichnis der Ausnahmetarife der obgenannten Gittertarife vorgesehene Position Berberüzwurzel/n, wie folgt abgeändert: · ... , Einzel.

Sendungen

Für Sendungen . . f von mindestens )MO ^

.-,, ...

, , Für Wagenladungen von ,,,,,.. , .,, ,,,,,, , 5000 kg. 10 000 kg,

Ausnahmetarif Nr.

ßerberitzwurzeln (Racines d'épine-vinette) . . .

Bern, den 22. April 1902.

5

--

17

17

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

C. Transitverkehr.

Ausnahmetaxen, 17

304. ( /oa) Ansnahmetaxen für den Transport von chlorsaurem Kali Genève transit (Le Faget-St. Gervais) -- Bayern.

Für den Transport von chlorsaurem Kali in Wagenladungen von 5000 und 10 000 kg. ab Le Fayet-St. Gervais nach bayerischen Stationen treten auf 10. Mai 1902 die folgenden Ausnahmefrachtsätze in Kraft:

nith

Augsburg

nttwttbemliii StMiontn von

5000 19 000

Epr

HilnelienCB uneben OB PntuenüB Pm

Wagenladungen von kg.

9000 10000 SOOO 10000 3000 10000 500« 10000 Centimes fllr 100 kg.

5000 10000

Bosenliclm 5000 10000

Genève transit 406 370 638 B77 429 391 433 394 431 392 581 527 479 435 Bern, den 21. April 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

17

305. ( /o2) Rohstofftarif (Ausnahmetarif Nr. 2) im Binnenverkehr der E L B, sowie im Reichsbahn-Staatsbahnverkehr.

Ergänsung.

Mit Geltung vom 1. April 1902 ist der Artikel ,,Schlammdünger aus Kläranlagen" in das Warenverzeichnis des Rohstofftarifs (Ausnahmetarif 2)

146

unseres Binnengiiterverkehrs und des Reichsbahn-Staatsbahnverkehrs aufgenommen worden. Der Artikel ,,Scheideschlamm von der Zuckerfabrikation" fällt unter obigen Begriff und ist deshalb im Rohstofftarif gestrichen worden.

Vom gleichen Zeitpunkte ab und im gleichen Verkehrsumfange sind obige Maßnahmen auch im Ausnahmetariffür Düngemittel und Rohmaterialien der Kunstdüngerfabrikation (vom 1. August 1900) durchgeführt worden.

Strassburg, den 12. April 1902.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

306. (17/o2) Heft l des südwestdeutschen Ergänzung.

Verbandsgtttertarifes.

Die nur für Sendungen der Firma Gebrüder Giulini bei Mundenheim eröffnete Station Ludwigshafen-Giuliniwerk wird vom 20. April 1902 ab in das Heft l des Verbandsgütertarifs mit den Entfernungen und Frachtsätzen der Station Ludwigshafeii a/Rhein aufgenommen.

St.rassburg, den 14. April 1902.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lotliriiigen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Frachtsätze für Petroleum, Schmieröle, Petroleumnaphta etc. Vom 20. April 1902 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dezember 1902, werden für die Beförderung von Petroleum, raffiniert, Qasöl (Gasteeröl), Schmieröle (mineralische), Petroleumrückstände, Mineralteer, Petroleumteer, auch in festem Zustande (Goudron, Petroleumpech), Asphaltcoaks und Petroleumcoaks, sowie überhaupt Mineralöle, schwere (aus Petroleum gewonnene Schweröle), welche bei 20 ° Celsius ein specifiscb.es Gewicht von mehr als 0,835 und bei gleicher Temperatur eine Viscosität von höchstens 2,c haben, in Wagenladungen von 10 000 kg. folgende Taxen gewährt : Von nach Heller per 100 kg.

Tr,oi,,,, -R ww f Buchs 167,o' Jiralup i> JBj u T · -, ,, ,\ vKolin i- St otTfr )< Lindau ,_~ ÌL, G T> .,,,, } 1/0 Kolin Ö N W B l g.eðen \ '. \ \ '. ' 171, Für Petroleumnaphta (Rohhenzin), Petroleumbenzin (Benzin aus Erdöl) werden obige um 10% erhöhten Frachtsätze gewährt.

Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 40, v. 10. April 1902.

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Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 17. April 1902: 190. Nachträge II zu den Heften l und 2 des Teiles II, Abteilung A, der schweizerisch-italienischen Gütertarife und Nachtrag IV zum Teil II, Abteilung B, der schweizerisch-italienischen Gütertarife, mit Vorbehalten.

191. Nachtrag IV zum Gütertarif für den Verkehr G B -- T S B, SE B, E Z B , SFB und G T B.

192. Änderung der Taxe für den Zusatzcoupon Brienz-Rothorn-Kulm und zurück im Plakattarif der J S für Sonntags-, Lustfahrt- und Rundreisebillete.

193. Nachtrag I zum Teil II, Heft l, der belgisch-südwestdeutschen Gütertarife.

194. Entwurf zu einem Nachtrag I zum allgemeinen Ausnahmetarif Nr. 15 für Calcium-Carbid schweizerischen Ursprungs, mit Vorbehalten.

Genehmigt am 21. April 1902: 195. Entwurf II eines internen Tarifes der Brienz-Rothorn-Bahn für die Beförderung von Personen, Gepäck, Expreßgut und Gütern, mit Vorbehalt.

Genehmigt am 22. April 1902: 196. Änderung der Tarifierung des Artikels ,,Berberitzwurzeln" in den Gütertarifen Genf transit -- Basel loco und transit; Genf transit, Verrières transit etc. -- Central- und Westschweiz und Ostschweiz.

197. Entwurf zu einem neuen Tarif für den Personen-, Gepäck-, Viehund Güterverkehr der Dampfschiffgesellschaft auf dem Hallwilersee.

198. Änderungen und Ergänzungen zum Teil II, Heft II B, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife.

199. Taxgleichstellung der Station Altona mit Hamburg in den Ausnahmetarifen Nr. l für Baumwolle und Nr. 6 und 9 für Petroleum und Naphtha des Teiles II, Heft 4, erste und zweite Abteilung, der norddeutschschweizerischen Gütertarife.

200. Nachtrag IX zum Distanzenzeiger der J S, mit Vorbehalt.

201. Ergänzung der Übersicht der für die Rückfahrt umtauschbaren Rückfahrkarten beider Rheinlinien im Personen- und Gepäcktarif badische Staatseisenbahnen -- Ostschweiz.

202. Aufnahme der Station Heiden in den Eilguttarif für den Verkehr RhB -- Schweiz.

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l Sonstige Mitteilungen.

Betriebseröffnung auf Saisonbahnen. Die diesjährige Betriebsealson wurde auf nachstehend bezeichneten Bahnunternehmungen an den beigesetzten Tagen eröffnet: Brünigbahn (Strecke Giswil-Lungern) den 1. März 1902 ; Pilatusbahn (Strecke Alpnachstad-Ämsigen) den 31. März 1902; Brünigbahn (Strecke Lungern-Meiringen) den 1. April 1902; Generosobahn den 3. April 1902 ; Glion-Naye (Strecke Caux-Jaman) den 9. April 1902 ; Bex-Gryon-Villars (Strecke Bévieux-Gryon) den 12. April 1902; Beatenbergbahu den 16. April 1902; Biel-Magglingen den 1. Mai 1902; im April verkehren Züge nur soweit Bedürfnis.

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Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

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Jahr

1902

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

17

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.04.1902

Date Data Seite

961-964

Page Pagina Ref. No

10 020 044

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