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# S T #

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahre

1901.

II. Departemente.

i Finanz- und Zolldepartement.

A. Finanzverwaltung.

I. Finanzbureau.

Personelles.

Am 25. März verstarb Herr Gottlieb Neuenschwander, der seit 1883 zu unserer vollen Befriedigung die Verwaltung des Waffenplatzes in Thun und Umgebung besorgt hatte. An dessen Stelle wurde provisorisch gewählt sein Sohn, Herr Paul Neuenschwander, Landwirt in Thierachern. Sonst haben keine Veränderungen im Personalbestande stattgefunden.

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Gesetzgebung und Postulate.

Ausführungsgesetz zu Ari. '39 B.-V. (Banknotenmonopol).

Der vom Ständerat in der Wintersession des Jahres 1900 ebenfalls durchberatene Gesetzesentwurf wurde erst in der Sommersession erledigt. Nach mehrfachen Beratungen konnte in allen Punkten eine Einigung der beiden Räte erzielt werden mit Ausnahme der Sitzfrage. Da aber der Nationalrat an Bern und der Ständerat an Zürich als Centralsitz der Nationalbank definitiv festhielt,. so scheiterte schließlich an dieser einzigen Divergenz das ganze Gesetz.

Infolgedessen reichten Herr Nationalrat Seherrer-Füllemann und 17 Mitunterzeichner noch in der nämlichen Session (am 29. Juni) eine Motion ein, worin der Bundesrat eingeladen wird, beförderlichst einen neuen Gesetzesentwurf zur Ausführung des Art. 39 der Bundesverfassung vorzulegen, wesentlich auf Grundlage des verworfenen Bundesgesetzes vom 18. Juni 1896 (reine Staatsbank) und unter möglichster Berücksichtigung der Interessen der Kantonalbanken.

Auf der andern Seite stellten Herr von Arx und Genossen am 17. Dezember im Ständ-erat eine Motion, welche auf die Revision des Gesetzes vom 8. März 1881 über die Ausgabe und Einlösung der Banknoten tendiert, immerhin in der Meinung, daß unbeschadet dieser Revision die Durchführung des revidierten Artikels 39 der Bundesverfassung weiter verfolgt werden solle.

Weder die eine noch die andere Motion sind im Berichtsjahre von den Räten behandelt worden.

o

Erweiterung des Bundesbeschliisses vom, 28. Juni 1899 betreffend Erwerbung von schweizerischen Eisenbahnobligationen und Aufnahme eines Staatsanleihens zum Zwecke der Eisenbahnverstaatlichung.

Nach Einsicht unserer Botschaft vom 15. März 1901 und gemäß unsern Anträgen hat die Bundesversammlung unterm 29. März 1901 den obgenannten Bundesbeschluß dahin erweitert, daß die aus der Begebung von 3l/2°/o Bundesbahnobligationen des Anleihens vom 5. August 1899 beschafften Barbeträge für die Zwecke der Bundesbahnverwaltung im allgemeinen Verwendung finden dürfen und disponibel bleibende Gelder für Rechnung der Bundesbahnverwaltung vorübergehend zinstragend anBundesblatt. 54. Jahrg. Bd. I.

43

626 zulegen sind. Die Vollziehung dieses Bundesbeschlusses wurde dem Bundesrat übertragen (A. S. n. F. XVÏÏI, 611).

Bundesbeschluss betreffend die Durchführung der Bîindesbeschlusse vom 28. Juni 1899 und 29. Märe 1901 und die VollmacMerteilung zur Ausgabe weiterer Bundesbahnobligationen.

Gemäß unserem Antrage hat ferner die Bundesversammlung unterm 20. Dezember 1901, nach Vormerknahme des in unserer Botschaft vom 29. November 1901 enthaltenen Berichts betreffend die Placierung der ersten vier Serien A, B, C, D des 3J/2 % Bundesbahnanleihens von 1899 im Gesamtbetrage von 200 Millionen Franken, den Bundesrat ermächtigt, weitere S1/«0/0' Bundesbahnobligationen auszugeben zur Reglierung des Kaufpreises an verstaatlichte Bisenbahnunternehmungen, zur Beschaffung der Gelder für die Ausgaben des Baucontos der Bundesbahnverwaltung und zum eventuellen Umtausch der vom Bunde garantierten 31/2 °/o Obligationen der Jura-Simplon-Bahn (A. S.

n. F. XVffl, 938).

Postulate.

Das bei der Erstattung des letzten Geschäftsberichts nur vorläufig erledigte Postulat betreffend die Errichtung einer Rechnungskammer hat durch die im Berichtsjahre unterm 14. Juni und 5. Dezember erfolgte Zustimmung der eidgenössischen Räte zum ablehnenden Berichte des Bundesrates seine endgültige Erledigung gefunden.

Das Postulat betreffend Erstellung rationellerer Einrichtungen für die Müfizstätte und die Wertzeichenfabrikation ist im verflossenen Jahre teilweise erledigt worden, indem die Bundesversammlung unterm 20. Dezember 1901 einen Kredit von Fr. 93,000 auf Rechnung des Münzreservefonds für den Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Münzgebäude auf dem Kirchenfeld in Bern bewilligt hat (A. S. n. F. XVIII, 909).

Das Postulat betreffend die Reiseentschädigungen der Mitglieder der Bundesversammlung ist noch pendent und soll im nächsten Jahre im Zusammenhang mit dem anläßlich der letzten Budgetberatung angenommenen Postulat Nr. 589 betreffend die Revision der gesetzlichen Vorschriften über die Reiseentschädigungen im Bereich der gesamten Bundesverwaltung behandelt werden.

627 Ferner ist noch nicht erledigt das Postulat Nr. 578 betreffend die Einführung des Giro- und Chekverkehrs bei der Postverwaltung. Die Erstbehandlung liegt bei letzterer Verwaltung, welche hauptsächlich von dieser Anregung betroffen ist.

Im übrigen verweisen wir auf die in Ausführung von Postulat Nr. 582 von der Bundeskanzlei gemachte und dem Geschäftsberichte beigegebene Zusammenstellung der unerledigten Postulate und Motionen.

Münzwesen.

Circulation der Silberscheidemünzen.

Mit dem im Laufe dieses Jahres geprägten Quantum von Fr. 600,000 Silberscheidemünzen ist das uns durch das am 29. Oktober 1897 in Paris unterzeichnete internationale Übereinkommen betreffend die teilweise Abänderung der Münzübereinkunft vom 6. November 1885 bewilligte erhöhte Kontingent erschöpft worden. Trotz den in den letzten vier Jahren vorgenommenen Prägungen von Silberscheidemünzen im Gesamtbetrage von 3 Millionen Franken hat sich unsere Lage mit Bezug auf diese Münzsorten nicht nur nicht verbessert, sondern geradezu verschlimmert, wie die nachstehende Zusammenstellung über den Stand und die Bewegung der Vorräte an Silberscheidemünzen bei der eidgenössischen Staatskasse beweist :

Jahr,

Vorrat zu Anlauf! des Jalircs.

1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901

800,000 1,140,000 300,000 157,000 352,000 482,600 140,000

Veneliriing während des Jalircs durili Sendungen fajmijnns.

von ausrä'ls.

-- 3,575,000 -- 315,000 -- 460,000 1,200,000 995,000 600,000 1,670,000 600,000 1,016,000 600,000 J) 473,000

Genttetraf der lozaneclisl'ormi Innpn irälirend an Ende des des Mm.

Jahres.

5,934,000 1,140,000 5,093,000 300,000 4,912,000 157,000 3,400,000 352,000 3,755,000 482,600 3,385,400 140,000 2,607,700 J) 40,000

') Ohne die von der Banque de France auf Grund der letzten Vereinbarung erhaltenen Beträge.

628

Die Zahlen in der vorletzten Kolonne geben nicht etwa die Gesamtsumme der eingelangten Auswechslungsbegehren an, sondern nur den Betrag, bis zu welchem denselben entsprochen werden konnte, und es darf aus diesen Ziffern ebenfalls nicht der Schluß gezogen werden, daß die Bedürfnisse des Publikums abgenommen hätten, sondern daß die Staatskasse von Jahr zu Jahr immer weniger Mittel besaß, um denselben zu genügen.

Der jeweilige Vorrat auf Ende des Jahres, der 1895 noch Fr. 1,140,000 betrug, hat seither nie mehr die Summe einer halben 'Million erreicht und war Ende 1900 auf Fr. 140,000 gesunken. Ende Oktober 1901 war der Stock von Silberscheidemünzen, nachdem kaum die diesjährige Prägung von Fr. 600,000 beendigt war, auf Fr. 200,000 zurückgegangen, und ohne die von der Banque de France erhaltene Sendung, von der die Rede sein wird, hätte der Vorrat auf Ende des Berichtsjahres nur noch Fr. 40,000 betragen. Die Sendungen aus dem Ausland haben in den zwei letzten Jahren um je rund 600,000 Franken abgenommen, und da wir nächstes Jahr keine Silberscheidemünzen mehr prägen dürfen, so steht mit Gewißheit zu erwarten, daß der Mangel an diesen Münzen sich zu einer wahren Kalamität gestalten wird, wenn es nicht gelingt, Abhülfe zu schaffen.

Wir haben schon seit Jahren in unsern Berichten über die Geschäftsführung der Staatskasse auf die Schwierigkeiten des Münzauswechslungsdienstes hingewiesen und noch im letzten Geschäftsberichte gezeigt, daß die Lage eine kritische zu werden drohe.

Leider konnte bisanhin nichts geschehen, weil der Rest des uns 1897 bewilligten Kontingents noch nicht geprägt war und man sich nicht vorher an unsere Münzalliierten wenden konnte.

Zudem hofften wir immer, daß mit der Besserung der schweizerischen Valuta auch die Lage bezüglich der Silberscheidemünzen sich günstiger gestalten werde. Nachdem nun aber diese Erwartung sich nicht erfüllt hat und uns keine weitern Prägungen mehr gestattet sind, hat der Bundesrat beschlossen, bei den übrigen Staaten der lateinischen Münzunion vorstellig zu werden, um aus der unhaltbar gewordenen Situation herauszukommen. Die Ausführung dieses Beschlusses fällt in das Jahr 1902.

Inzwischen ist, um den dringendsten Bedürfnissen der allernächsten Zeit abzuhelfen, mit der Banque de France ein Abkommen getroffen worden, wonach uns dieselbe in verdankens-

629 werter Weise gegen Ende des Jahres eine Million Franken Silberscheidemünzen schweizerischen Gepräges überließ.

Eückzug von beschädigten SilberscJieidemünzen.

Die von verschiedenen Amtsstellen gestellte Anfrage, ob und zu welchen Bedingungen der Bund die nicht unerheblichen Quantitäten beschädigter und abgeschliffener Silberscheidemünzen schweizerischen Gepräges, welche sich in unserer Cirkulation befinden, zurückziehen werde, ist vom Finanzdepartement folgendermaßen beantwortet worden.

Wirklich b e s c h ä d i g t e Münzen nehme kein Staat zurück.

Eine andere Frage sei die, ob die a b g e s c h l i f f e n e n schweizerischen Silberscheidemünzen gegen einen gewissen Abzug aus der Cirkulation zurückgezogen werden sollten. Das Finanzdepartement sei der Ansicht, daß dieser Rückzug ohne Verlust für das Publikum stattzufinden hätte, da es offenbar Sache des Bundes sei, die von ihm ausgegebenen und durch den Gebrauch untergewichtig gewordenen Münzen einzuschmelzen und den daraus resultierenden Verlust aus dem seiner Zeit bei der Prägung erzielten Gewinn (Münzreservefonds) zu tragen. Doch sei es angezeigt, mit definitiven Maßnahmen zuzuwarten, bis man wisse, ob die bei den übrigen Münzunionsstaaten in Aussicht genommenen Schritte von Erfolg begleitet sein werden, da nach Maßgabe des internationalen Münzvertrages wir nicht berechtigt seien, eingezogene Silberscheidemünzen umzuprägen, und ein Rückzug der abgeschliffenen Scheidemünzen im gegenwärtigen Zeitpunkt ohne Ersatz unsere jetzt schon ungenügende Cirkulation noch mehr schwächen und größere Unannehmlichkeiten zur Folge haben würde als die, welche das Vorhandensein abgebrauchter Münzen mit sich bringt.

Wir sind mit dieser vom Finanzdepartement ausgesprochenen Meinung vollkommen einverstanden.

Neue italienische Münzen.

Unser Minister in Rom hat uns im Laufe des Berichtsjahres ein Dekret der königlich italienischen Regierung mitgeteilt, wonach infolge der Besteigung des italienischen Königsthrones durch

630

Viktor Emanuel III. für die Münzen dieses Landes neue Stempel eingeführt worden sind. Durch Bekanntmachung im bundesrätHchen Bulletin, im Bundesblatt (1901,° II, 962 und 998) und im schweizerischen Handelsamtsblatt sind die Bestimmungen dieses Dekrets, soweit sie unser Land interessieren, zur Kenntnis unserer Bevölkerung gebracht worden.

Im Zusammenhange mit Vorstehendem ist noch folgender Vorfall zu erwähnen.

Durch Mitteilungen unserer Gesandtschaft in Paris und der französischen Gesandtschaft in Bern wurde der Bundesrat davon verständigt, daß Italien der französischen Regierung die Absicht kundgegeben habe, einige Millionen Fünffrankenthaler aus seinen Kassenvorräten umprägen zu lassen, um so die Bevölkerung des Landes mit dem Bildnisse des neuen Königs bekannt zu machen, daß aber die französische Regierung Italien auf die Unzulässigkeit der von ihm geplanten Umprägung aufmerksam gemacht habe. In einer Antwortnote an die französische Gesandtschaft haben wir unsere Meinung in dieser Angelegenheit ebenfalls präcisiert. Dieselbe geht in Übereinstimmung mit der Auffassung der französischen Regierung dahin, daß nach dem Wortlaute von Art. 8 des citierten Münzvertrages, welcher die Einstellung der Ausprägung von Fünffrankenthalern verfügt und die Umschmelzurig von solchen Münzen alten Gepräges ausdrücklich n u r d e r S c h w e i z bis zu einem bestimmten Betrage erlaubt, ein derartiges einseitiges Vorgehen Italiens nicht statthaft ist. Dagegen könnte Italien unter gewissen Bedingungen mittelst eines Zusatzvertrages zum Münz v ertrag, wozu jedoch das Einverständnis aller Unionsstaaten notwendig wäre, die Erlaubnis zur gewünschten Umprägung erteilt werden.

C

Militärpensionen.

Infolge eines Anstandes zwischen einer Kantonsbehörde und einem Postbureau hat das Postdepartement auf Ansuchen des Finanzdepartements unterm 21. Januar 1901 verfügt, daß die kantonalen Militärbehörden für die im Auftrage des Bundes zu versendenden Militärpensionen Portofreiheit genießen sollen, insofern die Zweckbestimmung der fraglichen Geldsendungen angegeben wird. Die kantonalen Militärbehörden sind von dieser Verfügung durch Kreisschreiben unseres Finanzdepartements vom 23. Januar 1901 verständigt worden.

631 Die Anordnung der Auszahlung eidgenössischer Militärpensionen und Entschädigungen an Militärs, die Aufstellung der be.züglichen Bordereaux, sowie die Versendung der Begleitschreiben und Quittungsformulare an die Kantone u. s. w. geschah bisher durch das Finanzdepartement als Verwalter des Invalidenfonds, aus welchem diese Ausgabe bisanhin bestritten wurde. Nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes über die Militärversicherung und der bezüglichen Vollziehungsverordnungen ist dieser Dienst mit dem 1. Januar 1902 auf das Militärdepartement, Abteilung Verwaltung der Militärversicherung, übergegangen, dem im Budget pro 1902 ein bezüglicher Kredit eröffnet worden ist.

Dritte Einzahlung auf die Simplonsubvention.

Durch Vermittlung des Finanzdepartements ist im Laufe des verflossenen Monats Juni die III. Rate der schweizerischen Subventionen an den Simplondurchstich im Gesamtbetrage von Fr. 1,951,200 eingezahlt worden.

Diese Einzahlung geschah folgendermaßen : . h, In bar.

Bund Kanton Bern Kanton Freiburg Kanton Waadt Kanton Wallis Kanton Neuenburg Kanton Genf Gemeinde Lausanne Cercle et collège de Montreux . . .

Dampfschiffgesellschaft für d. Genfersee

Fr.

540,000 120,000 -- 480,000 120,000 -- -- 120,000 32,400 28,800

1,441,200 Total

,,

Mittelst .

Verrechnung.

Fr.

-- -- 240,000 · -- -- 150,000 120,000 -- -- --

510,000 1,441,200 1,951,200

Nach dieser dritten Einzahlung an die Bahngesellschaft stellt sich die Rechnung über die bisherigen und noch zu leistenden Einzahlungen der schweizerischen Subvenienten an den Simplondurchstich nunmehr folgendermaßen:

. Bisherige Einzahlungen.

Betrag der Subvention.

G l* K'wr 1 An 4*an OUU » An cUlcll, li" li»

j 1 2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

Bund . . . . ' Kanton Bern . j.

Kanton Freiburg i Kanton Waadt .

Kanton Wallis . .

Kanton Neuenburg.

Kanton Genf Gemeinde Lausanne Cercle et Collège de Montreux.

10. DampfschiffpsellSChalt für den Genfersee .

I. Fünftel] .

II. Rate.

m. Rate.

Total.

Noch zu leistende Einzahlung.

Fr.

Fr.

Fr.

1,836,000 408,000 816,000 1,632,000 408,000 510,000 408,000 408,000

2,664,000 592,000 1,184,000 2,368,000 592,000 740,000 592,000 592,000

4,500,000 1,000,000 2,000,000 1 4,000,000 2 1,000,000 6 1,250,000 3 1,000,000 4 1,000,000

Fr.

900,000 200,000 400,000 800,000 200,000 250,000 200,000 200,000

Fr.

396,000 88,000 176,000 352,000 88,000

110,000 88,000 88,000

540,000 120,000 240,000 480,000 120,000 150,000 120,000 120,000

270,000

54,000

23,760

32,400

110,160

159,840

240,000

48,000

21,120

28.800

97,920

142,080

16,260,000

3,252,000

1,430,880

1,951,200

6,634,080

9,625,920

Fr.

i 1

2

3 5

Wovon Fr. 1,800,000 als Entschädigung für Verzicht auf seine Heimfallsrechte zu verrechnen sind.

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,, 1,000,000 ,,

7Cfi AfiA lou,uuu

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280,000 für seinen Vorschuß an die ehemalige Simplon-Gesellscbaft zu verrechnen sind.

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633

Gehaltsabtretungen.

Die Finanzverwaltung ist gegen Ende des Berichtsjahres in den Fall gekommen, der Frage, ob die freiwillige Abtretung seitens eines Bundesbeamten eines Teils seiner Besoldung an Dritte zulässig sei, näher zu treten. Diese Frage hat bei der großen Zahl von Bundesbeamten eine große praktische Bedeutung, weshalb sie auch dem Justizdepartement zur Begutachtung überwiesen wurde.

Sowohl das Justizdepartement als das Finanzdepartement sind zu der Ansicht gelangt, daß derartige Abtretungen nicht statthaft sind, indem das Anstellungsverhältnis eines Bundesbeamten oder -angestellten einen öffentlich-rechtlichen Charakter hat und somit ein besonderes Rechtsverhältnis begründet, das eine Ausnahme von der in Art. 183 des Obligationenrechts aufgestellten Regel betreffend die Cedierbarkeit von Forderungen rechtfertigt.

Münzkommissariat.

Dem Münzkommissariat sind im abgelaufenen Jahre zur Prüfung vorgelegt worden : 100 Münzwerke Goldmünzen.

7 ,, Silbermünzen.

50 _ Nickelmünzen.

Die Kontrollierung ergab folgendes Resultat: Mittlerer Feingehalt.

MUnzsorte.

Zwanzigfrankenstücke Zweifrankenstücke .

Einfrankenstücke Halbfrankenstücke .

Zwanzigrappenstücke Zehnrappenstücke .

Einrappenstücke . .

.

.

Tausendstel.

899,8 835,7

. 835,5 . 835,2 -- -- --

Abweichungen Mittleres im Feingehalt im Gewicht weniger.

mehr.

weniger.

Gewicht. mehi Tausendstel.

gr.

gr.

gr.

T amends -- 6,450 0,2 -- 0,0016

9,979 4,993 2,492 3,998 2,995 2,000

0,7

0,5 0,2 -- -- --

-- -- -- -- --

-- -- -- -- --

0,021 0,007 0,008 0,002 0,005

Sämtliche Münzwerke befanden sich mit Bezug sowohl auf den Feingehalt als auf das Gewicht innerhalb der gesetzlichen Toleranz.

Für alles Nähere über die Münzfabrikation wird auf den Bericht. der Münzverwaltung verwiesen.

634 Waffenplätze.

Thun.

Das verflossene Jahr darf im allgemeinen als ein gutes bezeichnet werden.

Die Futterernte war befriedigend, indem die Witterung für die Heugrasentwicklung eine günstige war. Wenn auch während der Heuernte hin und wieder etwas beständigeres Wetter erwünscht gewesen wäre, so ist gleichwohl die Qualität des Futters eine ziemlich gute bis gute geworden. Infolge Futtermangels an vielen Orten sind die Heupreise etwas gestiegen, so daß dieses Jahr per Klafter = 6 Ster Fr. 42 statt im Vorjahre Fr. 38 gelöst wurde.

Über die Getreidekultur ist nur Gutes zu sagen, da das Getreide selten einmal so schön stund wie im verflossenen Jahre, und es blieb dasselbe beinahe unversehrt, während ringsum die Kulturen durch furchtbare Hagelwetter zerstört wurden. Der Winterweizen wurde zum Preise von Fr. 18 bis Fr. 20 abgesetzt.

Die Kartoffelernte ließ zu wünschen übrig, und zwar sowohl qualitativ als quantitativ. Die Preise jedoch waren bedeutend höhere als im Vorjahre. Es wurden Fr. 7 bis Fr. 8 per 100 kg.

erzielt.

Auch vom Allmendbesatz ist in diesem Jahre Günstiges zu berichten, indem von den 400 Stück nur zwei ernstlich erkrankten, die allerdings, trotz tierärztlicher Hülfe, zu Grunde gingen. Der Verebnung von Geschoßeinschlägen, der Neuberasung kahler Stellen und dem Ausreuten von Dornen wurde auch dieses Jahr die nötige Aufmerksamkeit geschenkt.

Der Pferdebestand erlitt im Frühjahre einen Verlust von zwei Tieren, welche an Dämpfigkeit umgestanden sind. Dieser schwere Verlust, ist hauptsächlich zurückzuführen auf die schlechte Qualität des Futters von 1900. Durch Ankauf von zwei Jüngern, guten Zugpferden wurde die Lücke wieder ausgefüllt, und es weist der gegenwärtige Bestand noch sieben Pferde auf. Der Gesundheitszustand derselben läßt gegenwärtig nichts zu wünschen übrig, immerhin wird, wie schon in der letzten Budgetbotschaft betont worden ist, auf den allmählichen Ersatz der altern Tiere durch jüngere Bedacht genommen werden müssen.

Seit langen Jahren wurden von der Liegenschaftsverwaltung wieder einmal Ochsen zum Zuge verwendet, und zwar mit ganz gutem Erfolg. Dieselben wurden Ende Januar um Fr. 1304 angekauft; vom Frühjahr bis spät in den Herbst hinein fast Tag für Tag zur

635 Arbeit gebraucht, und auf Ende des Betriebsjahres um Fr. 1600 verkauft. Es ist dies ein Beweis, daß es sich gewiß lohnt, auch fernerhin wieder solche Tiere anzuschaffen.

Wie im letztjährigen Geschäftsbericht in Aussicht gestellt wurde, sind die Gebäude im ,,Spängelia, ,,Blattirnoos11 und .,,Seebühl", welche infolge Gefährdung durch die Artilleriegeschosse im Frühjahr 1901 hatten geräumt werden müssen, im Laufe des Berichtsjahres zu verhältnismäßig günstigen Preisen auf Abbruch verkauft worden. Der Erlös ist auf Kapitalrechnung vereinnahmt worden.

Endlich sei noch erwähnt, diiß dem Finanzdepartement bis auf weiteres die Befugnis erteilt worden ist, die Liegenschaftsverwaltung zu ermächtigen, beim Abschluß der jeweiligen Verträge über die Einheimsung der Heu-, Getreide- und Emdernte gegenüber den Akkordanten die Verpflichtung zu übernehmen, Unglücksfälle, die durch das Schießen der Artillerie verursacht werden sollten, mit Ausnahme derjenigen, die durch die Unvorsichtigkeit der Arbeiter selbst herbeigeführt werden, zu entschädigen. Allfällige Entschädigungen sollen vom Bundesrate bestimmt werden; eigentliche Betriebsunfälle sind von dieser Selbstversicherung ausgeschlossen.

Herisau-St. Gallen.

Der landwirtschaftliche Betrieb dieses Waffenplatzes hat im verflossenen Jahre einen sehr günstigen Verlauf genommen.

Infolge des frühzeitigen üppigen Graswuchses konnte die Allmend schon am 1. Mai mit 114 Stücken befahren werden, so daß die vorhandenen Stallungen vollständig besetzt wurden.

Dank der günstigen Witterung in den Monaten Mai und Juni konnte dieser zahlreiche Viehstand bis Ende des letztern Monats auf der Weide belassen werden. Nach Schluß der zweiten Rekrutenschule fanden bei ganz nasser Witterung die Übungen der Landwehrbataillone statt, was eine Reduktion des Besatzes zur Folge hatte ; es verblieben dann noch bis zum Schluß der Atzungszeit, d. h. bis Mitte Oktober, 88 Stück auf der Alhnend.

Der Gesundheitszustand des Viehs war während der ganzen Zeit ein vortrefflicher.

Die Liegenschaftsverwaltung schreibt das überaus günstige Rechnungsergebnis des Allmendbesatzes -- die Einnahmen betragen mehr als Fr. 10,000 und übersteigen somit noch um ein weniges diejenigen des Vorjahres -- hauptsächlich der frucht-

636

baren Witterung und der Wirkung der im Spätherbst 1900 vorgenommenen Düngung zu.

, Die Erzeugnisse der in Regie betriebenen Grundstücke wurden wie alljährlich ab dem Gute weg versteigert. Trotz der regnerischen Witterung an den Steigerungstagen, welche bei den Liebhabern etwelche Bedenken bezüglich der Einheimsung der Produkte erwecken konnte, war das Ergebnis der Steigerung ein durchaus befriedigendes. Eine fernere nicht unbedeutende Einnahme konnte aus der Durchforstung des Jungwaldes und der Verwertung von Windfallholz erzielt werden.

Bei den Mietern und Gutspächtern hat kein Wechsel stattgefunden. Aus dem Bericht der Liegenschaftsverwaltung geht hervor, daß die Pächter die von ihnen innegehabten Güter nach allen Vorschriften der Verträge bewirtschaftet haben, obschon die letztern auf Ende März 1902 ablaufen.

In dem vor einigen Jahren durch Tausch erworbenen Gründenwald ist im Herbst versuchsweise eine teilweise Unterpflanzung vorgenommen worden.

Zu erwähnen bleibt noch, daß im le'tzten Spätherbst wegen den bis zum 21. November dauernden Schießübungen und frühzeitigem Schneefall die Verarbeitung des Düngers weder auf den in Regie betriebenen Grundstücken noch auf der Allmend beendigt werden konnte, was nicht ohne nachteilige Folgen für das nächstjährige Rechnungsergebnis bleiben wird.

Frauenfeld.

Der Zustand des Schießplatzes war auch dieses Jahr ein ganz befriedigender, und wäre hierüber nichts weiteres zu berichten, wenn nicht hier eines Umstandes Erwähnung gethan werden müßte, welcher mit demselben in einem gewissen Zusammenhang steht; es war nämlich die Wahrnehmung gemacht worden, daß von Unberechtigten über den Schießplatz in verschiedenen Richtungen Fuß- und Fahrwege angetrieben und benutzt wurden ; um diesem Unfuge zu steuern und um zu verhindern, daß im Laufe 8 der Zeit Wegberechtigungen geltend gemacht werden könnten, wurde im Frühjahr 1901 ein gemeinderätliches Verbot betreffend das Betreten und Befahren des Schießplatzes durch Unberechtigte erwirkt und publiziert.

Von den zur Instandhaltung und zur Verbesserung des Schießplatzes im Laufe des Berichtsjahres ausgeführten Arbeiten sind als die wichtigsten hier zu erwähnen :

637

1. Abstechen eines steilen Bordes, Auffüllen einer neben demselben .befindlichen tiefen Mulde und Verebnen der ganzen Stelle.

Diese Arbeit war notwendig geworden, da die betreffende Stelle auf einem Teile des Schieß- und Exerzierplatzes liegt (zuletzt erworbener Teil), welcher häufig befahren wird und weil dortselbst bei Übungen der bespannten Batterien schon mehrmals Fuhrwerke umgeworfen hatten (Kosten Fr. 601).

2. Vervollständigung der Katastervermessung.

Seit dem Jahre 1894, in welchem sämtliche dazumal dem Bunde gehörenden Liegenschaften auf dem Wafienplatze Frauenfeld vermessen worden waren, sind verschiedene andere Liegenschaften und Grundstücke in den Besitz des Bundes übergegangen, so die Bundeswaldungen bei Ochsenfurt, die Bauplätze für die Fouragemagazine Nr. 2 und 3, die Liegenschaften Kappeier und Freyenmuth beim eidgenössischen Zeughause etc. Für alle diese neuerworbenen Teile sind nun im Laufe des Berichtsjahres die nötigen Katasterpläne und Flächenverzeichnisse erstellt und somit das Vermessungswerk vervollständigt und wieder auf das Laufende gebracht worden (Kosten Fr. 207. 75).

In den Bundeswaldungen bei Ochsenfurt wurde, da, wie schon im letztjährigen Bericht erwähnt, nunmehr alle abgeholzten Flächen in den seiner Zeit übernommenen Waldungen aufgeforstet sind, mit den bereits im Jahre 1895 begonnen Neuanlagen auf dem bisherigen Wies- und Ackerland der Güter Ochsenfurt fortgefahren. Durch Aufforstung solchen Kulturlandes hat sich im Berichtsjahre das Waldareal um eine Hektare vermehrt und beträgt jetzt rund 40 Hektaren. Es wurde nämlich im sogenannten ,,Risizelg" eine Hektare bisheriges Wiesland mit Rot- und Weißtannen und etwas Lärchen bepflanzt; hierzu, sowie zu den an einigen andern Stellen nötig gewordenen Nachbesserungen wurden im ganzen 7900 Stecklinge verwendet.

Durch Aushieb eines Straßenzuges, durch Wegnahme des dürren und des durch die Schießübungen beschädigten Holzes, sowie durch Beseitigung abgehender Obstbäume auf den aufzuforstenden Gütern, wurden im ganzen 53,e Festmeter Holz genutzt und zum Verkauf gebracht.

Die Säuberungen der jungen Waldungen von Weichhölzern und Gebüsch wurden fortgesetzt und zur Verbesserung der Abfuhrverhältnisse wurde eine 4 m. breite Straße von 195 m. Länge mit 370 m8 Erdbewegung angelegt (Kosten Fr. 420).

Schädigungen der Waldungen durch die Schießübungen fanden in den südlich gelegenen. Abteilungen wieder in ziemlichem Umfange statt.

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Von den seiner Zeit mit den Gütern Ochsenfurt erworbenen Gebäulichkeiten war nur noch eine kleinere Scheune stehen gelassen worden ; da diese Scheune nicht mehr benutzt wurde und sie eigentlich, weil abgelegen, nur noch Vaganten zum Nächtigen diente, wurde dieselbe im Frühjahre 1901 auf Abbruch verkauft und entfernt.

Behufs Erweiterung des Bahnkörpers Winterthur-Romanshorn hat die ehemalige schweizerische Nordostbahngesellschaft gegen Ende des Jahres die Expropriation von Privatrechten in der Gemeinde Frauenfeld angekündigt, wo^on auch der Bund berührt wird. Die Eingabe betreffend Entschädigung der vom Bunde abzutretenden Parzellen im Gehalte von 180 m 2 ist mit den üblichen Rechtsverwahrungen innerhalb nützlicher Frist bei dem Gemeinderate Frauenfeld eingereicht worden.

Bière.

Anläßlich der infolge eines neueren waadtländischen Gesetzes in der Gemeinde Bière im Berichtsjahre stattgefundenen Servitutenbereinigung wurden von Dritten zwei Dienstbarkeiten auf der dortigen Bundesdomäne beansprucht.

Die eine Ansprache, welche ein Zufahrtsrecht zu verschiedenen am Südwestrande der eidgenössischen Liegenschaft gelegenen Privatwaldungen betraf, wurde in der Weise erledigt, daß die Eintragung einer Servitut in den Kataster verweigert, dagegen der Verwaltung des Waffenplatzes die Weisung erteilt wurde, auf Zusehen hin den beteiligten Besitzern zu gestatten, im ßedürfnisfalle während des Winters auf dem Eigentum des Bundes der Marche entlang zu und von ihren Waldungen zu fahren.

Auf diese Weise ist der Bund in keiner Weise verpflichtet, und man kommt den betreffenden Eigentümern, deren Waldungen allerdings nicht leicht zugänglich sind, einigermaßen entgegen.

Das andere Geschäft war viel wichtiger. Es handelte sich um ein von der Elektrizitätsgesellschaft Aubonne beanspruchtes Recht, auf zwei vom Bunde seiner Zeit mit dem übrigen Waffeuplatze erworbenen Parzellen nach Quellwasser zu suchen, dasselbe zu fassen und weiter zu leiten. Dieses Recht, von dem man beim Ankauf nichts wußte, da früher die dinglichen Dienstbarkeiten im Kanton Waadt nicht in die Grundbücher eingetragen werden mußten, war durch rechtskräftige Titel nachgewiesen. Der Bund hätte allerdings ein Rückgriffsrecht auf die ehemaligen Verkäufer beziehungsweise deren Rechtsnachfolger, und eventuell auf den Kanton Waadt, dessen Regierung die Liegenschaften frei und ledig hätte übergeben sollen, gehabt, was aber zu langwierigen

639 und mißbeliebigen Prozessen Anlaß gegeben hätte. Es gelang aber, mit der genannten Elektrizitätsgesellschaft einen Vergleich zu treffen, wonach die fragliche Servitut eingeschränkt und teilweise verlegt wurde, so daß die Benützung der Bundesdomäne als Manöverfeld und Schießplatz in keiner Weise beeinträchtigt wird, Papiermülilebesüzung in Worblaufen.

Die im letzten Geschäftsbericht in Aussicht gestellten Instandstellungsarbeiten sind im Berichtsjahre ausgeführt worden.

Der auf drei Jahre abgeschlossene Pachtvertrag war Ende 1901 abgelaufen. Da derselbe in nützlicher Frist weder von der einen noch von der andern Partei gekündigt wurde, verbleibt er für ein ferneres Jahr in Kraft.

II. Finanzkontrolle.

Personelles.

Der Personalbestand hat sich im Berichtsjahre nicht geändert.

Einzig ist auf Grund des Budgets Herr Albert Grimrn vom Revisor II. Klasse zum Revisor I. Klasse befördert worden, -mit Antritt der neuen Stelle auf 1. Januar 1901.

Vorgängige Kontrollierung der Budgetkredite.

Das Budget bildet die Grundlage für die Kontrollierung der Kredite und des Rechnungswesens der Eidgenossenschaft. Nachdem das Budget von der Bundesversammlung in der Dezembersession jeweilen für ein Jahr votiert ist, können die einzelnen Departemente, die Bundeskanzlei und das Bundesgericht vom künftigen 1. Januar hinweg über ihre Ausgabekredite verfügen.

Diese Verfügung geschieht ausschließlich mittelst Zahlungsmandaten auf die Bundeskasse.

Die Ausstellung der Zahlungsmandate kann nur durch die Vorsteher der Departemente und den Kanzler der Eidgenossenschaft geschehen. Für das Bundesgericht stellt das Finanzdepartement, auf ein jeweilen von der Bundesgerichtskasse eingereichtes Vorschußgesuch hin, die Zahlungsmandate aus.

Sämtliche Zahlungsmandate gehen nach der Ausstellung zunächst an die Finanzkontrolle zum Visum. Unter Visum ist die vorgängige Kontrollierung, ob das eingereichte Zahlungsmandat dem Budgetkredit entspricht, oder ob dasselbe eine Kreditüberschreitung, oder ein Virement, oder eine nicht budgetgemäße

640 Ausgabe zur Folge hat, und die Beisetzung der Unterschrift der .Finanzkontrolle auf die in Ordnung befundenen Zahlungsmandate verstanden.

Wenn von irgend einem Departement oder der Bundeskanzlei ein Zahlungsmandat an die Finanzkontrolle zum Visum gelangt und hier beanstandet werden muß, so verkehrt die Finanzkontrolle, soweit es sich um Aufschluß oder um die Richtigstellung formeller Fehler handelt, mit demjenigen Dienstzweige, der die Ausstellung des Mandates veranlaßt hat, direkt. Kann der Anstand auf diese Weise nicht gehoben werden, so hört -- da die Finanzkontrolle nicht befugt ist, unmittelbar mit den Departementen zu verkehren oder denselben Weisungen zu erteilen -- die Finanzkontrolle bezüglich dieses Mandates in ihren Funktionen auf. Das beanstandete Mandat wird dann sofort von der Finanzkontrolle dem V o r s t e h e r des F i n a n z d e p a r t e m e n t s unterbreitet, der von Departement zu Departement verhandelt und, falls nicht Einigung erfolgt, die Angelegenheit dem B u n d e s r a t e zum Entscheide vorlegt.

Um den gesamten Zahlungsmandatverkehr so darzustellen, : daß der Gang und Stand desselben sowohl im ganzen als in den einzelnen Teilen jeden Augenblick vollständig übersehen und geprüft werden kann, führt die Finanzkontrolle die zu diesem Zwecke notwendigen Journale und Kreditkontrollen. Ein einfacher Abschluß einer Kreditkontrolle genügt alsdann, um zu wissen, wie der Kredit einer Kanzlei, einer Abteilung oder einer Verwaltung steht, und über wie viel Gelder noch im Budgetahre verfügt werden kann.

Indessen muß als Erläuterung zu der Führung der Kreditkontrollen beigefügt werden, daß nur bei den definitiven Zahlungsmandaten -- auf welchen die Budgetansätze genau angegeben sind wo die Beträge, um die es sich handelt, verausgabt werden sollen, und mit welchen gleichzeitig auch die Ausgabebelege zur Prüfung an die Finanzkontrolle gelangen -- Überschreitungen der Detailbudgetansätze zum voraus vermieden werden können.

Bei den Vorschußmandaten, die in Pauschalsummen auf die Bundeskasse ausgestellt werden, kann nur auf die Innehaltung des für eine Verwaltungs- oder Betriebsabteilung ausgesetzten G-esamtkredites geschaut werden, indem die Prüfung der Rechnungen und Belege und die Vergleichung der Ausgaben mit den einzelnen Budgetansätzen erst dann erfolgt, wenn die Rechnung fertig und abgelegt ist.

Im Budgetjahre 1901 konnte die Finanzkontrolle 12 Zahlungsmandaten das Visum nicht von sich aus erteilen, sondern

641 mußte vorher beim Finanzdepartement Weisung einholen. Zehn dieser Mandate betrafen Kreditüberschreitungen, zwei Anweisungen auf das Budget des folgenden Jahres, während die angewiesenen Ausgaben sich aus dem vorhergehenden Jahre herschreiben, wo aber kein Kredit mehr vorhanden war.

Das Finanzdepartement erledigte die Anstände wie folgt: a. Kreditüberschreitungen : Auf dem Korrespondenzwege zwischen der Finanzkontrolle und den beteiligten Verwaltungen wurde festgestellt, daß es sich um solche Mehrausgaben handle, die nicht zu vermeiden waren.

Gleichwohl hat das Finanzdepartement die auf die Bundeskasse ausgestellten Zahlungsmandate so lange nicht visieren lassen, bis die interessierten Departemente beim Bundesrat für Deckung gesorgt hatten und die Kreditüberschreitungen genehmigt waren.

Soweit die Zeit langte, mußten die auf diese Art bewilligten Kreditüberschreitungen in der nächsten Serie der Nachtragskredite der Bundesversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden. Für die andern soll bei Vorlage der Staatsrechnung um Indemnität bei der Bundesversammlung nachgesucht werden.

6. Anweisungen auf das unrichtige Budgetjahr : Infolge ungewöhnlich starker Inanspruchnahme eines Kredites bei einer Verwaltung, deren Umfang zur Zeit der Einreichung der letzten Serie der Nachtragskreditbegehren nicht vorausgesehen werden konnte, genügte derselbe zur Bezahlung der im Laufe der letzten Monate des Jahres eingelangten Rechnungen nicht und es konnten daher eine Anzahl nicht mehr auf den Budgetkredit des betreffenden Jahres angewiesen werden.

Desgleichen reichte bei einer andern Verwaltung der Kredit infolge eines zuerkannten Bundesbeitrages durch den Bundesrat an einen Kanton nicht mehr aus.

In beiden Fällen sollten die fehlenden Beträge auf die Kredite des nächstfolgenden Budgets angewiesen werden. Das Finanzdepartement hielt aber daran fest, daß Bundesbeiträge oder sonstige Rechnungen, die in demselben Jahre geordnet werden können, dessen Zeit sie betreffen, auch in demselben Jahre verrechnet werden müssen. Die Übung, daß nur so lange auf alte Rechnung angewiesen werde, als Kredit vorhanden sei und nachher auf neue, könne nicht gestattet werden, um so weniger, als man sich dadurch der Gefahr aussetze, daß dann das für das laufende Jahr umgangene Nachtragskreditgesuch einfach im folgenden Jahre gestellt werden müßte.

Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. I.

44

642 Infolge dieser Entscheidung des Finanzdepartements gelangten die betreffenden Verwaltungen dann an den Bundesrat und ließen sich die nötigen Kredite bewilligen unter dem Vorbehalte der Einholung der Genehmigung seitens der Bundesversammlung bei Vorlage des Rechnungsberichtes.

Kontrollierung der Bundeskasse.

Außer der täglichen Verifikation der Kassenbücher, wurden die Barbestände der Bundeskasse 12mal in ordentlicher und einmal in unvermuteter Weise revidiert. Die Buchführung ist stetsfort in Ordnung befunden worden, und desgleichen ergaben die jeweiligen Kassenstürze Übereinstimmung zwischen Buchsaldo und Kassenbestand.

Revision der Rechnungen.

Alle aus den Zahlungsmandaten hervorgehenden Geldbewegungen und Ausgaben und alle Einnahmen der Kanzleien, Abteilungen und Verwaltungen unterliegen der Oberrevision der Finanzkontrolle. Die endgültige Genehmigung der Rechnungen durch den Bundesrat tritt erst ein, wenn sie diese Prüfung anstandslos passiert haben, oder wenn die dabei aufgestellten Revisionsbemerkungen erledigt sind.

Die Prüfung der Rechnungen ist eine materielle und eine arithmetische.

Im Geschäftsjahr 1901 stellte die Rechnungsrevision im ganzen 928 Bemerkungen und Anfragen auf, von früher her blieben unerledigt 47 Revisionsfalle, zusammen also 975.

Davon konnten von der Finanzkontrolle erledigt werden, weil von den rechnungsiegenden Amtsstellen als richtig anerkannt, oder weil befriedigende Auskunft erteilt wurde . 904 Wegen bestehenden Differenzen mußten weiter geleitet werden und wurden erledigt durch Entscheid des Finanzdepartements 33 Durch Entscheid des Bundesrates 15 Zur Zeit der Berichterstattung sind noch pendent .

23 Total wie oben

975

In Bezug auf die einzelnen Fälle uud die Details der Kevisionsanstände verweisen wir auf die Revisionsprotokolle, welche

643

die Finanzkontrolle zur Verfügung der Rechnungsprüfungskommissionen hält.

Ausserordentliche Kassen- und Bücherrevisionen.

Im Berichtsjahre sind folgende eidgenössische Kassen einmal unvermutet revidiert worden: Sämtliche Hauptzoll- und Kreispostkassen, Munitionsfabrik, Waffenfabrik, Konstruktionswerkstätte, Pferderegieanstalt und Artilleriebundespferde, Hengsten- und Fohlendepot, Centralpulververwaltung, Polytechnikum, Bundesgericht, Landesmuseum, Munitionsdepot, Kavallerieremontendepot, Pulver bezirke, Kriegspulverfabrik, Befestigungsbureau, Festungsverwaltung St. Maurice, Münzstätte, Liegenschaftsverwaltungen Thun und Herisau, Alkoholdepots Delsberg, Burgdorf und Romanshorn, Handelsamtsblatt, Amt für G-old- und Silberwaren, Landesbibliothek, Amt für geistiges Eigentum, Materialverwaltung der Bundeskanzlei, sowie die Einnahmestellen der Bundeskanzlei für Drucksachen und Legalisationsgebühren.

Von den ständigen Barvorschüssen gelangten die nachverzeichneten zur unvermuteten Prüfung: Direktion der eidgenössischen Bauten, hydrometrisches Bureau des Oberbauinspektorats, G-eneralstabsbureau, Abteilung Bekleidungswesen der Kriegsmaterialverwaltnng, topographisches Bureau, Kriegsdepot Thun, Armeemagazine Thun und Ostermundigen, Kasernenverwaltung Thun, Kriegskommissariat Thun, Druckschriftenverwaltung des Oberkriegskommissariats, Alkoholverwaltung, Oberzolldirektion und Sekretariat des Eisenbahndepartements.

Das Ergebnis dieser unvermuteten Revisionen kann als ein im allgemeinen befriedigendes genannt werden. Immerhin gab wiederum die Verabfolgung von vorschriftswidrigen Besoldungsvorschüssen an Beamte und Angestellte Anlaß zu Bemerkungen; das Finanzdepartement hat den betreffenden Verwaltungen jeweilen die nötigen Weisungen erteilt zur endlichen Abstellung solcher Mißbräuche. -- Auf die ungenügende Sicherheit von Kasseneinrichtungen, sowie auf notwendig sich zeigende Verbesserungen in der Buchführung mußten einzelne Verwaltungen aufmerksam gemacht werden.

Kontrollierung der Verzinsung und Tilgung der Staatsanleihen.

Die Ablieferungen der eingelösten Obligationen und Coupons seitens der Bundeskasse an die Finanzkontrolle und die

644

daherige Verifikation durch letztere wickelten sich auch im Berichtsjahre in rascher Weise ab, auf Grund der vom Finanzdepartement erlassenen Verfügungen. Die bezüglichen umfangreichen Arbeiten wurden neuerdings vermehrt durch die Ausgabe der Titel der schweizerischen Bundesbahnrente von 1900.

Es sei hier erwähnt, daß die verschiedenen Grundbücher über die eidgenössischen Anleihen, deren Führung der Finanzkontrolle übertragen ist, bis jetzt bei dieser Amtsstelle nur mangelhaft untergebracht werden konnten. Diesem Übelstande wurde durch die Anschaffung eines feuer- und einbruchsichern großen Bücherschrankes abgeholfen.

Über die Einschreibungen und Übertragungen auf den Obligationen und Rententiteln selbst, sowie über die Ausstellung von Depotcertifikaten gegen Deponierung der Titel (mit und ohne Couponsbogen) bei der Wertschriftenverwaltung geben die nachstehenden Übersichten Auskunft: Einschreibungen und Übertragungen erfolgten : Inhaber auf Namen.

Anleihen von

Namen auf Inhaber.

Fr. 5000 Fr. 10,000 Fr. 5000 Fr. 10,000

18893Va°/o 1890 3 °/o

7 7 14

-- 2

9 11

3 7

20

10

Namen auf Namen.

Fr. 5000 Fr. 10,000

2 3

-- 2

Total 53 Titel.

An Depotcertifikaten wurden ausgestellt für Titel des Anleih ens : 3% von 1890: 6 Certifikate für Fr. 5100 Rente (Fr. 170,000 Kapital) mit 4 Titeln à Fr. 150 Rente und 15 Titeln à Fr. 300 Rente, ohne Couponsbogen.

3% von 1 8 9 7 : 10 Certifikate für Fr. 383,000 Kapital mit 383 Titeln, ohne Couponsbogen.

3 V« % B u n d e s b a h n a n l e i h e n von 1899: 23 Certifikate für Fr. 386,000 Kapital mit 386 Titeln, o h n e Couponsbogen und 60 Certifikate für Fr. 2,149,000 Kapital mit 2149 Titeln, m i t Couponsbogen.

Schweizerische Bundesbahnrente von 1 9 0 0 : 20 Certifikate für Fr. 26,730 Rente (891 Titeln à Fr. 30 Rente) o h n e Couponsbogen und 73 Certifikate für Fr. 164,880 Rente (5496 Titeln à Fr. 30 Rente) m i t Couponsbogen.

645 An Depotcertifikaten wurden zurückgezogen und die bezügichen Titel den Inhabern wieder zugestellt: 3 % von 1890: 5 Certifikate für Fr. 9150 Rente (Fr. 305,000 Kapital) mit 11 Titeln à Fr. 150 Rente und 25 Titeln à Fr. 300 Rente.

3 % .von 1897: 4 Certifikate für Fr. 486,000 Kapital mit 486 Titeln.

3y2 % B u n d e s b a h n a n l e i h e n von 1899: 2 Certifikate für Fr. 35,000 Kapital mit 35 Titeln o h n e Couponsbogen und 9 Certifikate für Fr. 267,000 Kapital mit 267 Titeln mit Couponsbogen.

Schweizerische Bundesbahnrente von 1900: l Certifikat für Fr. 840 Rente (28 Titeln à Fr. 30 Rente) o h n e Couponsbogen und l Certifikat für Fr. 1830 Rente (61 Titeln à Fr. 30 Rente) m i t Couponsbogen.

Mit Schluß des Rechnungsjahres waren bei der Bundesverwaltung deponiert: Certifikate.

3 % Anleihen von 1890 3% ,, ,, 1897 3Vs % Bundesbahnanleihen von 1899 .

Schweizerische Bundesbahnrente von 1900 Zusammen

129 53 132 91 405

Titel.

714 2,254 5,703 6,298 14,969

Verifikation der Inventarbestände an Ort und Stelle.

Im Berichtsjahre wurden verifiziert : Departement des Innern: Mobiliarbestände der Oberzolldirektion und der Verwaltungen im alten Zähringerhof in Bern.

Milüärdepartement : Sanitätsmagazin in Bern, Schul- und Verkaufsmunition des I. und II. Divisionskreises, Schul- und Kontingentsmunition der Befestigungen von St. Maurice, Infanterieinstruktionsmaterial des L, II. und III. Divisionskreises, Weizenvorräte in Renens, · Kriegsbereitschaftsvorräte (Hafer, Fleischkonserven, Zwieback und Suppenkonserven) in Freiburg,

646

Kasernernent Thun, Pulverbezirke II, III und IV.

Finanz- und Zolldepartement: Liegenschaftsverwaltung Thierachern, Münzstätte (Wertzeichen).

Landwirtschaftsdepartement : Hengsten- und Fohlendepot in Avenches.

Post- und Eisenbahndepartement: Oberpostdirektion (Fuhrwesenmaterial), Kreispostdirektion Basel (Fuhrwesenmaterial, Mobiliar und Wertzeichen), Postbureaux Tavannes, Tram élan, Saignelégier, Delémont, Porrentruy, Liestal, Ölten, Balsthal und Solothurn, Telegraphendirektion (Reparaturwerkstätte), Telegrapheninspektion Zürich, Telegraphenbureaux und Telephoncentralstationen Liestal, Basel, Brugg, Baden, Winterthur, Uster, Rapperswil und Zug.

Der Befund dieser Inventarveriflkation läßt sich wie folgt resümieren : 1. Prüfung der Inventar bûcher.

Ausgenommen in fünf Fällen hat der Vergleich der Inventarbücher mit den am Jahresschlüsse der Finanzkontrolle zur Prüfung eingesandten Inventarrechnungen Übereinstimmung ergeben.

Da, wo Differenzen bestanden, wurde festgestellt, daß dieselben hauptsächlich auf unrichtige Buchungen zurückzuführen waren.

Die Zugänge, welche seit der Prüfung der auf Jahresende abgeschlossenen Inventarrechnungen erfolgt sind, und die Verwendung der einzelnen Gegenstände bei den Abgängen sind in den Inventarbüchern gehörig nachgewiesen und begründet. Desgleichen ergiebt die Vergleichung der Ausgabebelege mit den einzelnen Posten der Inventarbüeher Übereinstimmung. An einem Orte fehlte es an einer Inventarbuchführung, infolgedessen bei der daherigen Amtsstelle weder der Zugang noch der Abgang der einzelnen Inventargegenstände kontrolliert werden konnte. · Hinsichtlich der Führung der Inventarbücher bei den einzelnen Verwaltungen wurde, vorerwähnter Fall ausgenommen, überall konstatiert, daß dieselbe eine zweckmäßige ist und die nötige Übersicht gewährt.

647

2. Vorhandensein der Inventar g egenstände.

Der Vergleich zwischen den auf Grund der revidierten Inventarbücher festgestellten Solletats und den effektiv vorgefundenen Beständen ergab fast überall das richtige Vorhandensein der Inventargegenstände. Da und dort .kamen kleinere Plus- oder Minusdifferenzen vor, die sieh aber gegenseitig wieder ausglichen.

Hinsichtlich der zweckmäßigen Aufbewahrung 'der Inventargegenstände wird konstatiert, daß die Verifikationen zu keinen Aussetzungen Anlaß boten.

Bezüglich der Details der Verifikationen und der Erledigung der dabei gemachten Bemerkungen wird auf die aufgenommenen Revisionsprotokolle verwiesen, welche den Rechnungsprüfungskommissionen bei der Finanzkontrolle zur Verfügung stehen.

Wechsel.

Es wurden diskontiert und passierten die hierseitige Kontrolle : Fr.

618,161. 50 zu 2 3 /iG % 693,977. 15 2J/s ;, 519,817, 20 l 28/i6 .', 882,710. 55 ,, 21/! ,, 364,039. 10 , 2 6 /i6 ., 883,813. 30 . . .

23/s -, 328,564. 25 2 7 /ie ., 292,483. '33 ,. 2 3 /2 -, 123,500. -- .,, 25/s ., 124,715. 10 ,, 2 n /ie ., 3.563,522. 05 , 23/4 .', 98,800. -- -', 2 ls /ie .', 506,000. -- ,. 27/8 .', 400,455. 90 ,, 2 15 /i6 ,, 4,416,158. 35 ,,3 372,361. 15 3 Vie 1,018,441. -- 3Ys 4,944,319. 05 38/16 3,543,860. -- 3'/< 1,008,800. -- 3»/8 6,433,645. 60 3 V« 50,000. -- 4V« 50,000. -- 4'/*

648

Das mittlere Anlagekapital beträgt Fr. 7,562,384. 72; der Durchschnittsertrag, auf die Dauer der Anlage berechnet, belauft sich somit auf 3,is82 %· Der von der Finanzkontrolle festgestellte Portefeuillebestand war folgender: am 1. Januar Fr. 3,665,175. -- ,, 1. Februar ,, 2,959,550. -- ,, 1. März ',, 2,722,550. -- ,, 1. April ^ 712,000. -- ,, 1. Mai ,, 2,875,500. -- ,, 1. Juni ,, 7,725,994. 25 ., I . J u l i . . . . . . . ,, 7,228,888. 4 5 ^, 1. August ,, 6,325,228. 60 ,, 1. September . . . . n 8,604,153. 70 ,, 1. Oktober ,, 10,879,059. 95 ,, 1. November . . . . ,, 13,574,277. 25 ,, 1. Dezember ,, 15,666,663. 38 ~, 31. Dezember ,, -- Das gänzliche Verschwinden des Wechselportefeuilles auf Schluß des Jahres steht im Zusammenhang mit der Abrechnung mit der Bundesbahnverwaltung, indem der ganze nach Entrichtung des Kaufspreises an die Nordostbahn noch verbleibende Saldo in das Eigentum der Bundesbahnverwaltung überging.

Kontrollierung der Wertschriftenverwaltung.

In bisher üblicher Weise vollzog sich die Konfcrollierung der in den Titelbeständen der eidgenössischen Wertschriften, Spécialfonds, Depots und Kautionen vorgekommenen Mutationen durch die Finanzkontrolle. Zu diesem Zwecke führt letztere, unabhängig von der Wertschriftenverwaltung, die nötigen Bücher, welche auch der gegen Jahresschluß, unter Mitwirkung eines Delegierten des Finanzdepartements vorgenommenen jährlichen genauen Nachzählung sämtlicher Titel und Couponsbogen zu Grunde gelegt wurden. Das Ergebnis dieser Verifikation gab zu keinen Aussetzungen Anlaß.

Über die das Jahr hindurch vorkommenden zahlreichen Schrankverhandlungen fertigt die Finanzkontrolle die bezüglichen detaillierten Verbale aus, welche vom Finanzdepartement und der Wertschriftenverwaltung mitunterzeichnet werden, als denjenigen Stellen, welchen die drei Schrankverschlüsse anvertraut sind.

Betreffend die fälligen Zinse und den Ertrag von verkauften oder ausgelosten Titeln ist deren richtiger und rechtzeitiger Eingang zu konstatieren.

649 Der Verkehr in den Bankdepositen ist ebenfalls der Aufsicht der Finanzkontrolle unterstellt, welche die halbjährlich einlaufenden Rechnungsauszüge verifiziert und Décharge erteilt ; von letztern gaben mehrere infolge unrichtiger Zinsberechnung zu Reklamationen Anlaß.

Beaufsichtigung des Verkehrs beim Inspektorat der schweizerischen Emissionsbanken.

Der Kontrolldienst der Finanzkontrolle betreffend Aufsicht über den Bestand und die Mutationen der unter Verwaltung und Verwahrung des Inspektorates der Emissionsbanken liegenden Banknoten und zur Anfertigung von solchen dienendem Material, defekte Banknoten etc., wird durch einen Delegierten der Finanzkontrolle nach Anleitung der bundesrätlichen Instruktion vom 4. Juli 1890 ausgeübt.

Die nach Maßgabe der citierten Instruktion vorgenommenen Kontrollarbeiten, sowie die Revision der Bücher geben zu keinen Bemerkungen Anlaß.

Rechnungskammer.

In der Junisession 1895 hat die Bundesversammlung ein Postulat betreffend Errichtung einer eidgenössischen Rechnungskammer angenommen und dem Bundesrate zur Prüfung und Berichterstattung zugewiesen.

Mittelst Bericht vom 10. Dezember 1900 beantragte der Bundesrat der hohen Bundesversammlung, sie wolle beschließen, diesem Postulate keine Folge zu geben.

Nachdem im Berichtsjahre beide Räte der Anschauung des Bundesrates zugestimmt haben, ist zwar dieses Postulat betreffend Rechnungskammer definitiv abgelehnt worden; es bleibt jedoch festzustellen, daß allseitig die Unzulänglichkeit der bisherigen parlamentarischen Kontrolle konstatiert wurde und daß die Bundesversammlung bestrebt ist, anläßlich der längst pendenten Revision des Bundesgesetzes über den Geschäftsverkehr zwischen beiden Räten Vorschriften aufzustellen, welche diese Kontrolle zu einer intensivem gestalten sollen. Hand in Hand damit muß gehen die Revision des Regulativs für die eidgenössische Finanzkontrolle, wofür ein Entwurf · des Finanzdepartements bereits seit dem 29. November 1900 vorhanden und der bundesrätlichen Botschaft vom 10. Dezember 1900 als Beilage mitgegeben worden ist.

650 Leider hat in der Dezembersession 1901 nur der Nationalrat den Gesetzesentwurf betreffend den Geschäftsverkehr zwischen den beiden Räten durchberaten, und ist die Behandlung im Ständerate auf eine spätere Session verlegt worden. Diese Sachlage hindert ,,nun den Bundesrat, das neue Regulativ für die eidgenössische Finanzkontrolle in Vollzug zu setzen.

Da der neue Gesetzesentwurf Finanzkommissionen der beiden Räte vorsieht, welche auf eine dreijährige Amtsperiode gewählt werden und aus deren Mitte eine Delegation bestellt werden soll, welcher in erster Linie die nähere Prüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushaltes obliegt, so muß im Regulativ für die Finanzkontrolle die Existenz dieser neuen Finanzkommission, der Delegation und deren Kompetenzen berücksichtigt werden.

III. Banknotenkontrolle.

Mit dem Jahresende 1901 blickt das Inspektorat der schweizerischen Emissionsbanken auf das 19. Jahr seiner Wirksamkeit zurück.

Personelles.

Im Personalbestand des Inspektorates der Emissionsbanken ist im Laufe des Berichtsjahres keine Änderung eingetreten.

Banken mit hinfälliger Emission.

Von den ursprünglich sieben Banken mit hinfalliger Emission, die vor dem Inkrafttreten des Banknotengesetzes von 1881 freiwillig auf die weitere Ausgabe von Banknoten verzichtet haben, bleiben heute ihrer sechs, deren Noteneinlösungsconto noch nicht geschlossen ist.

Gemäß den von diesen Instituten erhaltenen Ausweisen belaufen sich die pro Ende 1900 und 1901 noch ausstehenden Noten ihrer Emissionen auf folgende Beträge : 1900

Eidgenössische Bank Bank in Glarus Leihkasse Glarus Bank für Graubünden Banque populaire d e l a Broyé . . . .

Caisse hypothécaire du canton do Fri bourg

1901

Fr.

55,150 29,180 2,590 7,660 840 2,960

Fr.

55,150 29,180 2,590 7,660 840 2,9fiO

98,380

98,380

651 Wie aus diesen Ziffern hervorgeht, sind im Berichtsjahre von diesen Banken keine ihrer Noten eingelöst worden. Die letztes Jahr eingelösten betragen zusammen Fr. 430.

Die vorstehenden Ziffern sind in den Angaben der folgenden Kapitel, sowie in den statistischen Zusammenstellungen nicht inbegriffen, da die weitere Berichterstattung nur mehr die Verhältnisse der gegenwärtig noch bestehenden Emissionsbanken berücksichtigt.

Stand der Emissionsbanken.

1900 1901

. .

. .

Anzahl der _ , Banken

Gesamt,, .. , Kapitalsumme

Totalsumme der be.... . _ . .

willigten Emissionen

Totalsumme der effektiven Emissionen

Fr.

Fr.

Fr.

35 36

184,275,000 195,775,000

239,500,000 240,500,000

239,000,000 238,050,000

Im Berichtsjahre hat sich somit die Zahl der Banken um eine vermehrt; als Emissionsinstitut ist nämlich mit dem 1. Oktober 1901 neu hinzugetreten die Appenzell Innerrhodische Kantonalbank in Appenzell mit einem einbezahlten Kapital von Fr. 500.000 und einer Emissionssumme von Fr. 1,000,000. Die Gesamtkapitalsumme ist auf Fr. 195,775,000 angestiegen, während die. Totalemissionssumme sich auf Fr. 240,500,000 gehoben hat.

Von dieser Summe waren laut dem letzten Wochenausweis vom 28. Dezember effektiv emittiert . . . Fr. 238,050,000 F ü r einen weitern Betrag v o n . . . . ,, 700,000 waren einer Bank die Notenformulare ausgeliefert, von dieser aber in Ausnützung der vom Bundesrate durch Cirkular vom 21. August 1883 gewährten Frist von 30 Tagen bis zu jenem Zeitpunkte nicht in ihren Kassenstatus aufgenommen worden; sodann haben einzelne Banken Notenformulare für einen Betrag von zusammen ,, 1,750,000 in Händen des Inspektorates belassen.

Zusammen Fr. 240,500,000 wie oben.

Die Vermehrung der bewilligten Emissionssumme ergiebt sich einzig aus der erwähnten Neuemission, während die Zunahme der Kapitalsumme um ll J /2 Millionen Franken außerdem von Kapitalerhöhungen herrührt, welche

Banknotenkontrolle.

Tabelle 1.

Stand

Zu Seite 651.

der

Ordnungsnummer.

schweizerischen Emissionsbanken auf 31. Dezember 1901.

Eingezahltes Kapital auf Jahresschluß.

F i r m a.

Fr.

1

2 3

St Gallische Kantonalbank . .

Basellandschaftliche Kantonalbank

St. Gai ICQ Liestal

10

Tosten burger Bank ZweiganstaUen: Rorschach, St. Gallen.

Banca della Svizzera italiana Zweiganstalt: Locamo.

1,625,000

2,000,000

2,000,000

9,000,000 1.000,000 5,000,000

18,000,000 1,000,000 5,000,000

17,100,000 1,000,000 5,000,000

Lichtensteig

6,000,000 4,500,000

6,000,000 1,000,000

6,000,000 1,000,000

idem.

Wertschriften.

.Lucano

1,000,000

2,000,000

2,000,000

idem,

8,000,000

1,000,000

1,000,000

idem.

2,000,000 3,000,000

4,000,000 6,000,000

4,000,000 6,000,000

12,000,000 2,000,000 16,000,000 6,000,000 20,000,000

24,000.000 3,000,000 24,000,000 5,000,000 30,000,000

24,000,000 2.850.000 23,400,000 5.000,000 30,000,000

Wechsel-Portefeuille.

Kantonsgarantie.

Wechsel-Portefeuille.

Wertschriften.

Kantonsgarantie.

3,000,000 2,400,000 12,000,000 750,000 500,000 4,000,000

3,500,000 1,250,000 12,000,000 1,500,000 1,000,000 8,000,000

3,500,000 1,250,000 12.000.000 1,500,000 1,000,000 8,000,000

Wertschriften, idem.

Kantonsgarantie, idem, idem, idem.

4,000,000 1,500,000 1,500,000 5,000,000

8,000,000 2,500,000 2,500,000 5,000,000

8 000.000 2.500,000 2,500,000 5,000,000

Wechsel-Portefeuille.

Kantonsgarantie, idem, idem.

500.000 1,500,000 1,500,000

1,000,000 3,000,000 2,250,000

1,000,000 3,000,000 2,250,000

idem, idem.

Wertschriften.

21,000,000 2,000,000 1,000,000 5,000,000 500,000

5,000,000 3,000,000 2,000.000 10,000,000 1,000,000

5,000,000 3,000,000 2,000,000 10,OUO,000 1,000,000

195,775.000

240,500,000

238,050,000

St Gallen Estavayer

.

11 12 13

ZweiganstaUen : Romanshorn, Kreuzungen.

Oraubundner Kantonalbank . . .

Chur

ZweiganstaUen: Willisau, Schüpfheim, Sursee.

14 15 17 18 21 23 24 26 27 28 30 31 32 33 34

AppCQZöll A -R-h Kein tonai bìuik .

. . . .

Bank in Basel · Bank iû Luzern Zürcher Kantonalbank .

Zweigansialten ; Wintevthur, Affollerà a/A., ßüti, Usler, Andelfiogen, Bülach, Borgen, Bauma, Meilen, Dielsdorf.

Hcrisau Basel Luzern Zürich

Banoue cantonale fribour°'eoiso

Freibursj

Kantonale Spar- u n d Leihkasse v o n Nidwaiden . . . .

Banque cantonale neuchâteloise Zweiganstalten: La Chaux-de-Fonds, Locle.

Staus Neuenburg

Schaff hauser Kantonalbank Grlorner Kanton al baok .

Solo th urner Kantonal bau k .

Zweig anstatt en : Ölten, Balsthal.

Schaff hausen Glarus Solothurn

35 36 37 ZweiganstaUen: Lugano, Bellinzona.

38 39 40 41 42

Fr.

13,300,000 1,900,000 20,000,000

Ziueiganstalten: Frauenfeld, Romanshorn, Amrisweil, Bischofszell.

8 9

Deckungsari.

(Art. 12 des Banknotengesetzes.)

14,000,000 2.000,000 20,000,000

4 5 6 7

Fr.

Effektive Emission auf 28. Dezember 1901.

. 8,000,000 3,000.000 20,000,000

Zwciganslalten: Thun , Burgdorf, Langenthal, Biel, St. Immer.

ZweiganstaUen; Locamo, Lugano, Mendrisio.

Bank in St Gallen .

Crédit agricole et industriel de la Broyé

Bewilligte Emissionssumme auf Jahresschluß.

Zuger Kantonal bank

Zug

Basler Kantonalbank Appenzell I -Rh Kantonal bank

Basel Appenzell

Total

Kantoosgarantie.

idem, idem.

Wertschriften.

Wechsel-Portefeuille.

Wertschriften.

Kantonsgarantie.

Kantonsgarantie, idem.

Kantonsgarantie, idem.

Wertschriften.

Kantonsgarantie.

idem.

652

1. die Kantonalbank von Bern im Betrage von Fr. 10,000,000 am 1. Januar 1901 und 2. die St. Gallische Kantonalbank im Betrage von Fr. 1,000,000 im Laufe des Monats Mai vorgenommen haben.

Am Notenemissionsgeschäft 12 Banken mit 12 n T!

5 ·n V> 4 V) V) 2 n V) und 1 Bank ·n

participierten auf Jahresschluß : l-- 2 Millionen 2-- 5 D 5--10 V) 10--20 V) 20--25 ·n 30 ·n

Die Emissionen bewegen sich somit wie im vorigen Jahr in Beträgen zwischen einer und dreißig Millionen.

Die Maximalgrenze der einem Institut zu bewilligenden Emissionssumme, d. h. der doppelte Betrag des eingezahlten Kapitals, wurde im Berichtsjahre von 14 Banken erreicht gegen 15 im Vorjahre.

Scheiden wir die 36 Emissionsbanken nach der Art der Deckung ftlr den nicht durch Barschaft garantierten Teil ihrer Emissionen aus, so erhalten wir folgende Zusammenstellung:

Anzahl

Einkzahltes

J

,,%

» Banken ^ «M«"Lf Fr.

summe.

Emissions-

. V« ,

-- SIÏ1: Fr.

mme

**»*

gt

^

K

1900

2l

113,250,000

61,5

144,500,000 60,3 Ì

1901

22 124,750,000

63,v

145,500,000 60,6 J

^S"^

1900

10

30,025,000

16,s

21,000,000

8,8 Ì

1901

10

30,025,000

15,3

21,000,000

8,7] " "^ ffertellfc8^ TM

1900

4

41,000,000

22,2

74,000,000 30,9 Ì

1901

4

41,000,000

" ""'prolle."'' °n8 ' IL

IIL

Kategorie.

Kategorie.

} Deeknni? durtb l'ernlândnnij 21,0 74,000,000 30,8.J jes»selportelenilles.

Wie schon seit einigen Jahren, so haben sich auch diesmal wieder die Prozentsätze zu gunsten von Kategorie I auf Rechnung der Kategorien II und III verschoben.

Bei den kantonalen Depositenämtern waren am 31. Dezember 1900 seitens der 10 Banken mit Wertschriftenhinterlage an Effekten zur Deckung der 60 °/o ihrer Emission deponiert :

653 Titel

Schatzungswert

Stückzahl

Fr.

13,109

12,638,500

2,500

3,138,640

und dagegen neu hinterlegt .

10,609 2,138

9,499,860 3,160,732

Stand am 31. Dezember 1901 somit

12,747

12,660,592

Es wurden im Laufe des Berichtsjahres zurückgezogen .

Über die vorgekommenen Mutationen wurden 38 Verbalprozesse aufgenommen gegen 27 im Vorjahre.

Die vier Banken mit beschränktem Geschäftsbetrieb, welche die Garantie der 60 °/o ihrer Emission durch Verpfändung des Wechselportefeuilles leisteten, wiesen an den resp. Inspektionstagen zusammen folgende Wechselbestände auf:

1900 .

1901 .

.

.

SchweizerWechsel Fr.

Auslandwechsel Fr.

Faustpfandwechsel Fr.

Total

34,313,176 37,133,087

10,391,232 7,917,855

19,579,015 16,735,785

64,283,423 61,786,727

Fr.

Notenemission.

Die Notenemission setzte sich am 31. Dezember 1901, nach Abschnitten ausgeschieden, wie folgt zusammen : 15,072 Noten à Fr. 1000 = Fr. 15,072,000 oder 6,8 % 500 = 30 ,004 ,000 12,6 60,008 % 11 n ·n ·n ·n 1,384,735 58,2 % 11 T) n 100 = ri 138 ,473 ,500 f) 22,9 % 50 = 11 54 ,500 ,500 ·n 1,090,100 ·n n TI 2,549,915 Noten

= Fr. 238,050,000 oder 100 %

Das Verhältnis der großen Abschnitte von Fr. 500 und Fr. 1000 zum Gesamtwerte sämtlicher Abschnitte ist 18,9 °/o gegen 19,8 °/o im Vorjahre.

Gegenüber 1900 erzeigt sich eine Zunahme der 100 Franken Abschnitte um 15,870 Stück, dagegen eine Abnahme der 50 Franken Abschnitte um 7220 Stück 500 ,, ,, ,, 1175 1000 ,, ., ., 1584

654

Zurückgerufene Noten.

Die gesamten Einzahlungen der Banken an die Staatskasse beziffern sich: .

Fr.

für ausstehende Noten alten Typus auf ...

1,739,490. 07 für ausstehende Noten neuen Typus auf . . . 3,987,550. -- Total Von der eidgenössischen Staatskasse sind dagegen bis zum 31. Dezember 1900 von diesen Noten eingelöst worden : Fr.

an Noten alten Typus für . .

946,393. 65 an Noten neuen Typus für . . 3,616,100. --

5,727,040. 07

4,562,493. 65 und im Berichtsjahre 1901 : an Noten alten Typus Fr' für 5,460 an Noten neuen Typus für 94,950 100,410. -- Bis Ende 1901 sind davon im ganzen eingelöst worden für

4,662,903. 65

Es bleiben somit solche Noten noch einzulösen für 1,064,136. 42 wovon für Fr. 787,636. 42 Noten alten Typus und ,, 276,500. -- Noten neuen Typus Fr. 1,064,136. 42 Von dieser Summe wurden in den Jahren 1886 und 1888 Fr. 637,063. 45 dem schweizerischen Invalidenfonds einverleibt, der Rest von Fr. 427,072. 97 bildet den Buchsaldo der eidgenössischen Staatskasse auf den 31. Dezember 1901.

Vom Tage der Einzahlung des Gegenwertes an die eidgenössische Staatskasse an erscheinen die zurückgerufenen Noten nicht mehr in den Ausweisen über die Notencirkulation der Emissionsbanken.

Gemäß Art. 9 des Réglementes vom 13. Oktober 1885 sind auch im Laufe dieses Berichtsjahres die von der eidgenössischen Staatskasse während des Jahres 1900 eingelösten Noten alten und neuen Typus durch Feuer zerstört worden.

655 Anfertigung von Banknoten.

Am 1. Januar 1901 blieben auf Rechnung vorjähriger Bestellungen noch zu liefern : o 30,000 Notenformulare à 50 Franken 8,000 ,, ,, 100 ,, 200 ,, ,, 500 ,, und im Berichtsjahr sind dem Inspektorate von den Banken bestellt worden : 154,000 Notenformulare à 313,000 ,, ,,

13,950 8,200

,, ,,

50 Franken 100 ,,

,, 500 ,, 1000

,, ,,

489,150 Stück Notenformulare im Gesamtnominal- werte von Fr. 54,175,000 gegen 635,700 Stück Formulare im Nominalbetrage von Fr. 43,325,000 im Laufe des Jahres 1900.

Sechs der Bestellungen sind erst gegen Jahresschluß eingegangen und konnten nicht mehr effektuiert werden. Sie erstrecken sich zusammen auf 33,000 Notenformulare à 50 Franken 56,000 ,, ,, 100 . ,, 3,500 ,, ,, 500 ,, 2,000 ,, ,, 1000 ,, Ihre Ausführung fällt in das Jahr 1902.

Bezüge von Notenpapier sind im Berichtsjahre keine nötig geworden, und es werden die vorhandenen Vorräte vermutlich auch noch für das angetretene Jahr 1902 ausreichen.

Mit der Erstellung der Kupferdruckblankette war auch im vergangenen Jahre die Firma Benziger & Cie., Aktiengesellschaft, in Einsiedeln betraut. Es sind im ganzen angefertigt worden 503,532 Stück zu Noten à 100 Franken.

Der typographische, Text-, Serien- und Nummerndruck war wie bisanbin der Druckerei Stämpfli & Cie. in Bern übertragen.

Mit typographischem Druck wurden versehen: 88,816 Blankette zu Noten à 50 Franken 339,372 ,, ,, ,, ,, 100 ,, Der Text-, Serien- und Nummerndruck erstreckte sich auf:

656 151,000 Notenformulare à 50 Franken 265,000 ,, ,, 100 s 10,450 ,, ., 500 6,400 ,, ^, 1000 zusammen 432,850 Stück gegen 597,500 Stück im Vorjahre.

Laut Inventar pro 31. Dezember 1901 besaß das Inspektorat an diesem Tage folgende Vorräte : 1. unbedrucktes Notenpapapier zu 527,940 Stück Noten à 50 Franken; 2. Kupferdruckblankette zu 252,000 Stück Noten à 100 Franken ; 3. Blankette mit Kupfer- und typographischem Druck versehen zu 153,316 Stück Noten à 50 Franken 149,052 ,, ,, ,, 100 ,, 40,150 , ,, ,, 500 ,, 51,572 ,, ,, ,, 1000 ., 394,090 Stück Blankette; 4. fertige, zur Abgabe an die Banken bereite Formulare zu 170,284 Stück Noten à 50 Franken 168,736 ,, ,, ,, 100 ,,

13,693

5,203 .,,

.,

500 ; ;., looo ;,.,

357,916 Notenformulare gegen 454,554 Stück im Vorjahre.

Falsche Noten.

Im Laufe des Berichtsjahres sind keine Fälschungen von schweizerischen Noten zur Kenntnis der Behörde gelangt.

Defekte Noten.

Dem Inspektorate sind während der Berichtsperiode 601 Sendungen defekter Noten zugegangen, welche zusammen enthielten : 197,447 Stück à 50 Franken 295,250 ., ,, 100 ,, 21,253 ; ,, 500 ,, 8,857 ,, ,, 1000 ,, zusammen

522,807 Stück Noten

im Nominalwerte von

657 Fr. 58,880,850, die irn Laufe des Jahres in vier verschiedenen Malen nach gesetzlicher und reglementarischer Vorschrift vom Inspektorat, unter Aufsicht der Finanzkontrolle und im Beisein eines beeidigten Notars, durch Feuer vernichtet worden sind.

Defekte Noten waren somit auf Jahresschluß in den Kassen des Inspektorates keine mehr vorhanden.

Die vorjährigen Vernichtungen hatten insgesamt 480 Sendungen mit total 408,538 Stück Noten im Nominalbetrage von Fr. 41,941,950 umfaßt.

Seit dem Bestehen der eidgenössischen Banknotenkontrolle sind an Noten neuen Typus insgesamt vernichtet worden: 2,109,368 Stück ;i 50 Franken 2,139,031 ,, ,, 100 ,, 121,108 ,, ,, 500 ,, 44,270 ,, ,, 1000 ,, zusammen 4,413,777 Stück Noten im Nominalbetrage von Fr. 424,195,500.

Die, durch die eidgenössische Staatskasse, die schweizerischen Hauptzoll- und Kreispostkassen im, Laufe des Berichtsjahres ausgeschiedenen defekten oder beschmutzten Noten belaufen sich auf die Summe von Fr. 9,086,200 gegen Fr. 10,956,550 im Vorjahr.

Es sind in den letztern Jahren aus der Cirkulation als defekt zurückgezogen und durch neue Formulare ersetzt worden folgende Beträge : Jahr

Auf einer durchschnittlichen Cirkulation von Fr.

Total der vernichteten Noten Fr.

°/o

1898 194,140,000 52,954,700 27,3 1899 199,470,000 49,409,000 24,8 1900 200,500,000 41,941,950 20,9 1901 197,543,000 58,880,850 29,8 Wie diese Zahlen erzeigen, ist den bisherigen Klagen über eine Cirkulation beschmutzter und zerrissener Noten im Berichtsjahre erhöhte Beachtung geschenkt worden. Die erwünschte Gelegenheit hierzu gaben uns die zum Zwecke temporärer Emissionsreduktionen dem Inspektorate seitens der Banken gemachten Notensendungen. Aus diesen Depots wurde alles für eine fernere Verwendung als untauglich erachtete Material sorgfältig ausgeschieden Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. I.

45

58

und die Banken veranlaßt, diese Stücke durch saubere, intakte zu ersetzen. Das Inspektorat wird es sich auch fernerhin angelegeu sein lassen, soviel an ihm liegt, dem Verkehr einen möglichst reinlichen Notenumlauf zu erhalten.

Bankausweise und wirtschaftliche Erscheinungen.

Die Ausweise, welche die Emissionsbanken dem Inspektorat regelmäßig einzureichen haben, sind folgende: a. Die Wochensituationen, welche den Ausweis über die Notencirkulation und die Kassabestände enthalten und denen eine Specifikation über den Bestand der Noten anderer Banken beigefügt ist.

Die Banken mit beschränktem Geschäftsbetrieb haben außerdem wöchentlich einen Specialausweis über den Bestand des Wechselportefeuilles und denjenigen der kurzfälligen Schulden und Guthaben einzureichen.

b. Die detaillierten Monatsbilanzen nebst einer Specifikation des Notenaustausches mit den andern Emissionsbanken während des Monats.

c. Die Jahresschlußbilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen samt Specialausweisen über die Notencirkulation, die kurzfâlligen Schulden, den Wertschriftenbestand, die eventuellen Verbindlichkeiten und die Verteilung des Reingewinnes.

Die Ausweise der Banken werden vom Inspektorat geprüft, zusammengestellt, statistisch verarbeitet und periodisch, im schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Die Banken erhalten Separatabzüge von allen auf das Banknotenwesen bezüglichen Veröffentlichungen.

Dem Inspektorat werden ferner die Ausweise der eidgenössischen Hauptkassen über die von denselben bei den Emissionsbanken vorgewiesenen defekten Noten regelmäßig zugesandt und von ihm zusammengestellt. Desgleichen erhält das Inspektorat die Wochenbilanzen einer Anzahl für die Schweiz besonderes Interesse bietender größerer Notenbanken des Auslandes und veröffentlicht im Handelsamtsblatt Auszüge aus denselben.

Als Tabelle II folgt im Anhang die Generalsituation der 36 Emissionsbanken. Diese Zusammenstellung der von den Banken nach Maßgabe von Art. 43 des Banknotengesetzes und der bezüglichen Réglemente dem Inspektorate eingesandten, von diesem

Tabelle II.

Banknotenkonirolle.

General-Situation

Zu Seite658.

der

schweizerischen Emissionsbanken auf Ende jeder Woche des Jahres 1901.

19O1.

Emission.

AusEffektive gewiesene Cirkulatlon.

Clrkulation.

Notenreserve.

Ungedeckte Cirkulation.

Gesetzliche Bardeckung (40 °/o der

Verfügbare Barschaft.

Total Barvorrat.

Cirkulation).

Noten anderer Emissionsbanken.

Übrige Kassabestände.

Zahlen, in Tausenden. Franken.

239,000

233.566

220,371

239,000 237,648 233,729 232,279 231,757 229,790 226,732 220,827 220,460 219,302 218,019 223,488 223,832 223,846 223.407 224,681 224,847 224,654 224175 222.207 217,866 217.866 217,016 216,595 216,124 216,016 215.696 215,004 215,332 215,232 214,976 215.094 215,074 214,969 214,750 214,900

16.

,, 23.

30.

,, 7. Dezember 14.

,, 21.

,, 28.

,,

221,099 222,305 222.590 222.014 222.985 224,320 227,276 227,377 227.401 226.898 227,008 226,613 232 380 238.050

230,786 222,855 220,188 221,230 218,418 213,648 206,170 207,412 207,117 206.838 205 191 213,864 215,120 214,311 214,526 214,781 217,344 216,159 214,277 210,405 211.965 210,629 209,411 209,371 209,624 209,360 209,275 208,784 207,957 208,523 209,522 208,497 208,311 208,525 20S,320 208,316 208,051 212,578 217,563 216,901 216,456 216,508 219,175 222,417 221,494 219,912 220 587 219,644 218,891 220,609 230,054

210,340 202,937 198,895 203 206 196,297 190.161 186,688 190,834 189,211 191,635 191,713 202,687 201,398 196,570 194,226 199,796 201,635 199,799 195,964 192.790 196.516 192,156 189,115 189,967 199,028 196,394 194,107 192.501 192,931 195,473 194,292 191,152 189,658 192,673 189.486 191,627 191,389 199,702 200,726 199,004 196,447 198,054 208051 213,218 205,869 198,804 202,853 198,487 196,355 202,765 216.261

Durchschnitt Maxima Minima

223,040 239,000 213,565

211,156 233,566 205 191

197,513 220,371 186,688

5. Januar

12.

19.

26.

,, ,, ,,

2. Februar

9.

16.

23.

2.

9.

16.

23.

30.

6.

13.

20.

27.

4.

11.

18.

25.

1.

8.

15.

-, ,, ,, März .,, ,, ,, ,, April ,, ,, ,, Mai ,, ,, ,, Juni ,, ,,

22. ,, 29. ,, 6. Juli 13. ,, 20. ,, 2

o' ,» o. August 10.

,, OÏ'

"

et' 31.

» ,,

7. September 14.

21.

,, 28.

5. Oktober 12.

,, 19* 26.

,, 2. November

9-

»

19OO.

Durchschnitt Maxima Minima

213 565

228,293 239,000 224.252

216673 231,005 201,325

200,500 226270 181,151

18,626 28,660 34,711 34,834 29,073 35,460 39,629 10,011 29,993 31,249 27,667 26,306 20,801 22,434 27,276 29,181 24885 23,212 24.855 28,211 29,417 21,350 25,710 27.901 26,628 17,096 19,622 21,589 22,503 22,401 19,759 20,684 23,942 25,416 22,296 25,264 23.273 22,176 21,397 21,579 23,586 25,567 24,931 16.269

108,183

93,126

97,527 89,642 86,096 90,905 83,767 77.755 74,093 79,260 77,382 79,649 80,030 91,850 90,663 85,130 81,125 86,764 88,676 86,240 81,870 78,315 82-,874 78,180 74,878 75,902 86,406 84,350 81,248 78.526 78,942 81,197 80,024 74,687 71,063 73,908 69,734 69.467 6(i,646 73,859 72.326 70,138

92,314 89,142 88.075 88,492 87,367 85.459 82,468 82,965 82,847 82,735

82.196

21,508 28.597 24.045 28,521 30,258 29.615 21,789

69,194 81,943 88,076 81,031 74,398 80,047 76,387 74,890 81,718 96,278

85,546 86.048 85,724 85,810 85,912 86,937 86,464 85,711 84,162 84,786 84,252 83,764 83,749 83,850 83,744 83,710 83,514 83,183 83,409 83,809 83,399 83,324 83,410 83,328 83,326 83,221 85,031 87,025 86,760 86,582 86,603 87,670 88966 88,597 87,965 88,235 87,857 87,556 88,244 92,022

25,197 10011 11,058

80571 108,183 66,611

85,782 93,426 82,196

11058

27,793 11,199 12,730

66,611

91,595 111,877 76,177

86,669 93,602 81,730

18,765 20,499 24,153 24724 23.809 25,163 26,947 30,127 28,609 28,982 29,251 29,487 25.291 24,687 25,716 27,291 27,120 26,022 27,095 28.383 30,313 28,856 29,724 30,473 30,316 28,772 28,300 29,149 30,461 30,806 30,867 30,459 33,066 35,271 35.355 36.424 38,834 41.522 40,812 41,375 42,105

112,191 112,813 113,295 112,799 112,301 112,530 112,406 112,595 111,574 111,829 111,986 111,683 110,837

110,735

13,192 20,446 19,918 21,293 18,024 22.121

23,487 19,482 16,578 17,906 15,203 13,778 11,177 13,722 17,741 20,300 14,985 15,709 16,360 18,313 17,615 15,449 18,473 20,296 19.404 10,596 12.966 15,168 16.283 15,026 13,050 15,230 17,345 18.653 15,852 18,834 16,689 1G,662 12,876 16,837 17,897 20.009 18.454 11,124 15,625 21,108 17,734 21,157 22,536 17,844 13,793

31,187 * 116,969 43254 129,836 18,765 110735

16913 23,487 9,199

42,257 38,438 36,17ß 36,241 36.441 34,571 34.243 33.909 32,803 27,961

22,236 1 108,905 26,199 111,393 17,258 106,328

9,199

16,173 23,333 7,735

i * 1901 Gold Ff. 105,021 = 89,8%. Silber Fr. 11,948 = 10,2 °/o.

1ÖO1.

Prozente.

111,440 113,101 113.032 112.959 113.559 114,094 114,475 113,642 113,976 114,237 114,065 112,622 112,044 112,859 113,975 113,989 114,276 114,268 116,465 118,595 118,765 119,752 122,160 124,743 125,843 128,400 1288(56 129 836 128,8iiO 126,108 125,142 124,838 124,406 122.806 122,100 121.465 121,047 119,983

43254

Verhältnis Offizieller des Bar- Diskontosatz Schweiz.

vorrats zu der effektiven EmissionsCirkulation.

banken.

f 1900 Gold Fr. 98,515 = 90,5%. Silber Fr. 10,390 = 9,5%.

2426 2069 1789 1771 2210 1756 1856 1676 1698 1693 1690 1629 1895 2069 1722 1794 1728 1627 1740 1772 1766 1723 2146 1748 2701 1836 2173 2081 2169 2116 2103 2255 2191 2074 3181 2228 2173 2263 1965 2023 1974 1772 1842 1759

50,9

5,00

53,6 55,8 56,7 55,3 57,3 59,1 60,3 58,5 59,1 58,4 58,3 54,7 55,0 56,7 58,2 56,6 56,0 56,8 58,2 59,4 57,8 59,3 60.4 60,0 56,6 57,1 58,1 59,2 59,1 58,5 58,8 60,9 62,5 62,2 63,2 63,7 65,2 63,0 64,0

5,00 5,00 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4.50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,00 4,00 4,00 4,00 4.00 4^00 4,00 4,00 4,00 4.00

3,50

5. Januar.

12. ,, 19. ,, 26. ,, 2. Februar.

9.

,, 16.

,, .

23. ;

2. März.

9. ,, 16. ,, 23. ,, 30. ,, 6. April.

13. ,, 20. ,, 27. ,, 4. Mai.

11. ,,

18. ,, 25. » 1. Juni.

8. ,, 15. ,, 22. ,, 29. ,, 6. Juli.

13. ,, 20. ,, 27. ,, 3. August.

10.

,, 17.

,, 24.

,, 31.

,, 7. September.

14.

,, 21.

28.

,, 5. Oktober.

12.

,, 19.

26.

,, 2. November.

9.

16.

^ 23.

" 30.

7. Dezember.

14.

,,

1761 1691 3082 1714 1759 1825 2080

65,1 60,6 58,7 60,6 62,6 60,5 61,5 61,9 59,7 55,5

3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 4.00 4,00 4,00

1968 3181 1553

59,2 66,1 50,9

3,98 5,00 3,50

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

4,88 6,00 4,50

10OO.

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

1553

1586 2597 1269

64:s

66,1

5i,3 58,6 49,2

21.

28.

;

659 geprüften und regelmäßig veröffentlichten Wochenausweise erzeigt die hauptsächlichsten Positionen der Banken auf Ende jeder Woche, nebst dem in Prozenten ausgedrückten Bardeckungsverhältnis, sowie den einheitlichen Diskontosatz schweizerischer Emissionsbanken.

Den am Fuße der Tabelle rekapitulierten Generaldurchschnitts-, Maximal- und Minimalpositionen sind die entsprechenden Ziffern ·des Vorjahres zum Vergleiche angereiht.

Stellen wir die Ziffern des verflossenen Jahres denjenigen ·des Vorjahres gegenüber, so tritt uns auf den ersten Blick schon die ungewohnte Thatsache entgegen, daß sämtliche Hauptpositionen mit alleiniger Ausnahme des Barvorrates zum ersten Male seit langen Jahren keine Steigerung, sondern einen Rückgang aufzuweisen haben. Die Ursachen sind indes ziemlich naheliegend.

Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß diese retrograde Bewegung allein nur auf die plötzlich veränderte wirtschaftliche Situation des Berichtsjahres zurückzuführen ist; wir haben in dieser Erscheinung mit einem Wort das Bild des geschäftlichen Rückganges und die Wirkungen einer leichtern Handels- und Baukrisis vor uns, welche als Folge einer zu intensiven Spekulation und Kreditüberspannung während der letzten Jahre in einzelnen Gegenden des Landes, und zwar vorwiegend in den größern Verkehrscentren, zu Tage getreten sind. Daß eine geschäftliche Stagnation in einem Lande, wo sozusagen keine oder doch nur sehr beschränkte Einrichtungen für einen vereinfachten Zahlungsverkehr (Buchübertragungen) vorhanden sind, und wo daher der wesentlichste Teil der Zahlungsverbindlichkeiten von Platz zu Platz vermittelst Notensendungen bewerkstelligt werden muß, sich ungleich stärker und unmittelbarer auf dem Cirkulationsmittelumlauf bemerkbar macht, als in Staaten mit gut entwickelten ·Giroeinrichtungen, liegt auf der Hand. Wäre der Umstand weniger bekannt, daß in der Schweiz die Banknoten nicht selten und sogar bisweilen in beängstigendem Maße zur Investierung in allerlei langfristige Geschäfte Verwendung finden, so dürfte es sogar auffallen, daß bei der für unsere Verhältnisse übermäßigen Notenmenge und angesichts der das ganze Jahr hindurch als gedrückt empfundenen Geschäftslage die Noten nicht in noch größerer Zahl zu den Emissionsstellen zurückgeströmt sind.

Auf die einzelnen Positionen übergehend, ergiebt sich
aus unserer Tabelle II, daß trotz einer im vergangenen Jahre bewilligten Neuemission von einer Million Pranken der Betrag der e f f e k t i v e n E m i s s i o n im Jahresdurchschnitt von einer vorjährigen Summe von 228,3 Millionen auf 223 Millionen im Be-

660 richtsjahre, also um mehr als 5 Millionen, zurilckgegaugeu ist (Maximum 239 Millionen, Minimum 213,e Millionen gegen 239 bezw. 224,3 Millionen im Vorjahre). Seit der gesetzlichen Regelung des Banknotenwesens ist es in der Schweiz bis dato nur einmal vorgekommen, daß der effektive Emissionsbetrag unter den vorjährigen Stand zurückgesunken ist, und zwar während der dreijährigen Periode 1892/1894 (1892: Jahr allgemeiner wirtschaftlicher Depression, 1893 und 1894 : Zollkrieg mit Frankreich), sonst aber hat derselbe ausnahmslos die aufwärtsschreitende Bewegung innegehalten, dank der in der Schweiz, namentlich seitens der kantonalen Institute seit Jahren mit Vorliebe befolgten Praxis, die Notenausgabe ins Ungemcssene zu erhöhen und auszudehnen, ohne jegliche Furcht vor den Folgen, und dank übrigens auch der bereits berührten Ermanglung hinreichender Einrichtungen für einen vereinfachten und Geldmittel sparenden Zahlungsverkehr.

Es ist denn auch die letztjährige Errungenschaft einer durchschnittlichen Emissionsreduktion von fünf Millionen Franken wohl weniger einer allseitig und reiflich zum Durchbruch gelangten Erkenntnis der Gefahren einer übermäßigen Notenvermehrung, als vielmehr dem gebieterischen Drange der Verhältnisse zuzuschreiben. Nichtsdestoweniger verdient der seitens der Emissionsbanken im Jahre 1900 gefaßte Beschluß, ihrem Diskontokomitee die Kompetenz zur Anordnung von temporären Notenrückzügen bis zur Höhe von 10 °/o der Notenemission einzuräumen, die vollste Anerkennung. Zu bedauern ist nur, daß die Mehrzahl der Banken sich nicht entschließen konnte, diese Quote noch zu erhöhen.

Die a u s g e w i e s e n e C i r k u l a t i o n (Betrag der seitens der Banken thatsächlich dem Verkehr übergebenen Noten, inkl.

derjenigen eigener Emission, welche sich in den Kassen der andern Emissionsbanken befanden), weist in den letzten zwei Jahren folgende Ziffern auf:

1900 1901

. . .

. . .

Durchschnitt (Millionen)

Maximum (Millionen)

Minimum (Millionen)

216,7 214.5

234,o 233,6

204,8 205,6

2,2

Abnahme.

0,4,

Abnahme.

1,2

Zunahme.

Diese Position erzeigt somit eine Abnahme nur im Durchschnitt (2,2 Millionen) und im Maximum (0,4, Millionen), während sie im Minimalstand immer noch eine Zunahme von 1,2 Millionen zu

661 verzeichnen hat. Auch sie ist -während zwei Jahrzehnten nur einmal, im Jahr 1892, und dann auch nur mit I/G Million unter den vorjährigen Durchschnittsbetrag hinabgegangen.

Auf den Kopf der Bevölkerung fallen im Durchschnitt des Jahres 1901 Fr.-64. 05 ausgewiesener Cirkulation gegen Fr. 65. 25 im Vorjahre.

Während die vorigen zwei Positionen beide ihre aufsteigende Richtung seit dem Jahre 1881 zum mindesten einmal unterbrochen haben, weist dagegen die e f f e k t i v e Cir k u l a t i o n oder die ausschließlich in Händen Dritter befindliche Notensumme bis zum Berichtsjahre eine niemals unterbrochene Progression auf. Im Jahre 1901 dagegen tritt sie erstmals, wie die nachstehenden Zahlen erzeigen, im Durchschnitt mit 3 Millionen, im Maximum mit 5,9 Millionen hinter den vorjährigen Stand zurück, während sie allerdings im Minimum auch in der Berichtsperiode die fortschreitende Bewegung mit einer Zunahme von 2,2 Millionen innegehalten hat.

1900 1901

.

.

.

.

.

.

Durchschnitt (Millionen)

Maximum (Millionen)

Minimum (Millionen)

200,5 197,5

226,3 220,4

184,5 186,7

3,0

5,9

Abnahme.

Abnahme.

2,2

Zunahme.

Die Ziffern der N o t e n r e s e r v e , mit andern Worten der Betrag der in den Kassen der Emissionsbanken verbliebenen eigenen und Noten der andern Banken sind folgende :

1900 1901

Durchschnitt (Millionen)

Maximum (Millionen)

Minimum (Millionen)

27,8 25,5

41,2 40,o

12,7 14,i

2,s

1,2

1,4

Abnahme.

Abnahme.

Zunahme.

Im Jahresdurchschnitt wie im Maximum erzeigt sich hier eine Abnahme, und zwar von 2,a bezw. 1,2 Millionen, während auch bei dieser Position der Minimalstand mit einer Zunahme von 1,4 Millionen figuriert.

Noch im letztjährigen Berichte bezeichneten wir die Ziffern dieser Rubrik als den Gradmesser für die Spannungsfähigkeit' des schweizerischen Notenumlaufes. Diese Bezeichnung trifft nun

662 nicht mehr in vollem Maße zu, seit die Banken einen nennenswerten Anfang mit zeitweiligen Rückzügen von Noten aus der Cirkulation gemacht haben. Wenn diese zurückgezogenen Noten, insoweit sie dem Inspektorat als defekt zur Vernichtung übermittelt werden, von der Aufsichtsbehörde auch nicht als Reserven, sondern der Besteuerung wegen als temporäre Emissionsreduktionen behandelt werden, so qualifizieren sie sich vom Standpunkte-der Banken aus doch als solche, indem den Emissionsinstituten das freie Verfügungsrecht über die Ersatzformulare innert den von ihnen selbst gezogenen Schranken jederzeit zusteht. Die Elasticität der Notencirkulation hat sich somit im vergangenen Jahre nicht, wie nach obigen Ziffern anzunehmen wäre, vermindert, sondern im Gegenteil um die Durchschnittszifler der während der Berichtsperiode jeweils beim Inspektorat hinterlegten Depots, abzüglich obige 2,3 Millionen, erhöht.

Eine ganz außergewöhnliche Erscheinung hat die wirtschaftliche Lage des Berichtsjahres diesmal im Stande des Totalbarvorrates bewirkt, wie aus den nachstehenden Ziffern hervorgeht: Durchschnitt Maximum Minimum (Millionen) (Millionen) (Millionen) 108,9 1900 111,4 106,3 1901 117,o 129,8 110,7

8,1 Zunahme.

18,4

Zunahme.

4,, Zunahme.

Die anhaltende Geldflüssigkeit, verbunden mit einem mehrere Monate hindurch abnorm günstigen Weohselkursstande, auf dessen Ursachen wir an anderer Stelle zurückkommen werden, haben vermocht, diese Position gegen die Bütte des zweiten Semesters auf eine Höhe zu bringen, welche die Maximalziffer des Vorjahres um volle 18 Millionen hinter sich zurückläßt. Dieser Umstand allein hat hingereicht, dem ganzen Jahre den Stempel einer ungewohnten Fülle aufzudrücken.

Der Jahresdurchschnitt weist einen Vorsprung von 8,1, das Minimum einen solchen von 4,4 gegenüber dem Jahre 1900 auf.

Die Zusammensetzung der Barvorräte in Bezug auf das M u n i rne t al l erzeigt gegenüber dem Vorjahre neuerdings eine kleine Verschiebung von 0,7 °/o zu gunsten des Silbers auf Rechnung des Goldes.

· Die vollen Ziffern sind die folgenden :

663

1.900 Fr. 98,515,000 ,, 10,390,000 1901 ,, 105,021,000 ,, 11,948,000

Gold Silber Gold Silber

= 90,5% = 9,B % = 89,8 % = 10,2 °/0

Das B a r d e c k u n g s v e r b ä l t n i s , d. h. das Verhältnis zwischen dem gesamten Barvorrat der Banken und der effektiven

Notencirkulation weist folgende Proportionen auf: 1900 . . . .

1901 . . . .

Durchschnitt

Maximum

Minimum

54,3 °/o 59,2 %

58,o % 66,1 %

49,2 % '50,9 %

7,5 %

1,7 %

4,9 %

Zunahme Zunahme.

Zunahme.

Vorstehende Zahlen dokumentieren eine ansehnliche Besserung des Deckungsverhältnisses. Es könnte diese Erscheinung als eine sehr erfreuliche bezeichnet werden, wenn sie von Dauer und als das Resultat gemachter Anstrengungen seitens der Emissionsbanken anzusehen wäre. Leider berechtigen die bisher gemachten Erfahrungen weder zu einer solchen Annahme, noch darf auch die Besserung auf Conto eines opferwilligeren Gebarens der Emissionsbanken geschrieben werden (vide Kapitel Diskontosätze und Wechselkurse). Die ganze Struktur unseres Notenbankwesens ist so mangelhaft, daß die Emissionsbanken bei den heutigen Verhältnissen ohne bedeutende Opfer außer stände sind, ihnen durch günstige Umstände zugeströmtes Gold selbst nur zu behalten, geschweige denn solches durch die Mittel der Banktephnik von außen wieder an sich zu ziehen, und so wird es denn wohl nicht zu lange anstehen, bis die Prozentsätze des Deckungsverhältnisses wieder auf ihr früheres Niveau zurückgesunken sein werden. Die Situation pro 28. Dezember wies bereits nur mehr 55,5 % Deckung auf.

Vergleichen wir an Hand der nachfolgenden Zusammenstellung die Ziffern der Jahre 1892 und 1901 mit einander, so läßt sich eine gewisse Analogie zwischen beiden Jahren nicht verkennen. Beide erzeigen gegenüber ihren respektiven Vorjahren eine nur schwache Abweichung im Betrage der Notencirkulation, dagegen ein kräftiges Anwachsen des Totalbarvorrates und demzufolge einen Höhepunkt im Deckungsverhältnis. Bei beiden auch sind diese Erscheinungen auf eine wirtschaftliche Depression zurückzuführen.

664 Effektive NotenTotaler Prozentsatz Jährl. Durchschnitt cirkulation Barvorrat des des in Millionen Fr.

in Millionen Fr. Deckungsverhältnisses. Diskontosatzes.

Jahr.

1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901

148,642 84,892 57,i 3,92 149,566 88,933 S9,5 3,09 154,056 89,413 58,o 3,37 158,719 92,492 58,8 3,i7 167,913 93,649 55,8 3,27 177,657 95,713 53,9 3,94 185,795 99,975 53,s 3,92 194,140 104,233 53,7 4,3i 199,470 106,618 53,s 4,97 200,500 108,905 54,3 4,88 197,543 116,969 59,2 3,9S V e r f ü g b a r e B a r s c h a f t oder derjenige Teil des Gesamtbarvorrates, welcher nicht gesetzlich als Notendeckung gebunden ist: Durchschnitt

1900 1901

Maximum

Minimum

(Millionen) . . . .

22,2 . . . .

31,2

(Millionen) 26,2 43,3

(Millionen) 17,3 18,8

9;o Zunahme.

17,i Zunahme.

1,6 Zunahme.

Die hier zu Tage tretenden Vermehrungen sind ebenfalls als die Konsequenzen der unter der Rubrik ,,Totalbarvorrat1'" hervorgehobenen Momente anzusehen.

D i s k o n t o s ä t z e . Die auf die offiziellen Mitteilungen des Diskontokomitees der Emissionsbanken sich stützenden Notierungen des Inspektorates ergeben folgendes Bild der Diskontobewegungen während der Berichtsperiode : Datum der vorgenommenen Veränderungen

1900: 31. Dezember

Offizieller Satz "'.,

5

4!'/4

--- -- 4 l /2 -- 4 372

41/« 4:/4 4 33/43V* 3

1901:

10. Januar 17. Januar 24. Januar 21. Februar 2. Mai. . . . ' . . . .

11. Juli

Privat-Minimalsatz %

665 Datum cder vorgenommenen Veränderungen

Offizieller Satz

Privat-Minimal salz %

2 9 . August . . . .

6. Dezember .

10. Dezember .

23/4

3 3,98

Durchschnitt.

3,30

Durchschnitt.

Hinsichtlich der vorgenommenen Modifikationen ergiebt sich für das Berichtsjahr eine größere Stabilität in den Sätzen, nicht für die offizielle Rate, wohl aber für den Privatsatz, indem den vorjährigen 12 Veränderungen diesmal deren nur 8 gegenüberstehen.

Über das Verhältnis der Sätze zu den vorjährigen orientieren uns folgende Ziffern : «.· O f f i z i e l l e r S a t z .

Durchschnitt

1900 1901

Maximum

Minimum

4,88

6,00

4,50

3,08

5,00

3,50

0,90

Rückgang.

1,00

Rückgang.

1,00

Rückgang.

b. P r i v a t s a t z .

Durchschnitt

1900 1901

4,81

Maximum 5,50

Minimum 4,oo

3,30

4,75

2,75 ,,

1,01

0,75

1,25

Rückgang.

Rückgang.

Rückgang.

Im Jahresmittel hielt sich der offizielle Diskontosatz somit «m 9 /'o °/o und der Privatsatz um l °/o unter dem vorjährigen Durchschnitt. Effektiv erzeigt der Privatsatz einen noch stärkern Rückgang, da mit dem 11. April die Emissionsbanken von ihrem Diskontokomitee ermächtigt worden sind, für Bankaccepte und ·erstes kommerzielles Papier noch um Y* °/° un'er diese Privatlimite hinabzugehen, welche Marge bei obiger Aufstellung nicht berücksichtigt worden ist.

Dieses Sinken der Sätze im vergangenen Jahre ist zurückzuführen auf einen der wirtschaftlichen Lage entsprechend ziemlich allseitig leicht gewordenen Geldstand und auf außergewöhnliche

666

Valutaverhältnisse, auf die wir weiter unten zu sprechen kommen?

werden, sodann im allgemeinen auf die, infolge des übermäßigen Notenumlaufes, sich für die Emissionsbanken immer ungünstiger gestaltenden Konkurrenzverhältnisse auf dem Wechselmarkte.

Nachstehend folgt in Fortsetzung der letztjährigen eine Zusammenstellung des Jahresdurchschnitts der Diskontosätze der für unsere Geldverhältnisse in erster Linie maßgebenden Länder: Jahresdurchschnitt der Diskontosätze.

Im Jahr Schweiz.

Frankreich. Deutschland.

Belgien.

England.

1887 2,91% 3,oo °/o 3,40% 3,06 % 3,38 % 1888 3,i3 ,, 3,io ,, 3,33 ,, 3,27 -,, 3,so ,, 1889 3,7o ^ 3,io y, 3,68 ,, 3,64 ,, 3,5o ,, 1890

3,88

1891 1892

3,92 ,, 3,09 .(,

3,oo T, 2,69 ,,

3,76 ,, 3,2o

1893

3,87

2,50

4,07

1894 1895

3,i7 ,, 3,27 ,,

2,50 ,, 2,io ,,

3,i2 ,, 3,14 f>

3,oo -n 2,60 ,,

2,12 ,, 2,oo .,

1896

3,94

2,00

3,65

2,S5

2,47

1897

3,92 ,,

2,oo y,

3,8i ,,

3,oo ,,

2,63 -,,

2,20

4,27

3,04

3,25

-,

,,

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3,00

,,

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,,

4,52

3,20

,,

,,

,,

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4,65

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3,oo ,, 2,7 o -n

3,as ,, 2,ss ^

2,88

3,05

,,

,,

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r,

·).

1898

4,81

1899

4,97 ,,

3,06 ,,

5,04 ,,

3,gi ,,

3,75 ,,

1900

4,88

3,24

5,33

4,08

3,90

,,

y,

,,

,,

,,

,,

,,

,,

1901 3,9s ., 3,00 ,, 4,10 n 3,28 ,, 3,7s ,, Auf der ganzen Linie sind die Sätze in teilweise starken?

Proportionen gesunken ; am intensivsten in Deutschland, wo der Rückgang 1,23 % beträgt. Dennoch steht dieses Land mit einem Durchschnittssatze von 4,io °/o auch heute noch obenan, gefolgt von der Schweiz mit einer Rate von 3,98 °/o, die durchschnittlich um 0,90 °/o zurückgewichen ist. Einen wesentlichen Rückgang hat mit 0,8o °/o auch Belgien aufzuweisen, das mit seinem Mittel von 3,28 °/o sich demjenigen Frankreichs von 3,o % genähert hat.

Die kleinsten Reduktionen erlitten die Sätze Frankreichs und Englands mit 0,34 bezw. 0,23 °/o. Bei Frankreich ist die nur schwache Abweichung nichts Außergewöhnliches, während beiEngland wohl der starke Geldbedarf für Kriegszwecke ein stärkeres Hinuntergleiten verhindert hat.

Folgende Zusammenstellung bringt die Geldkurse für kurzfällige Wechsel auf Frankreich, London, Deutschland und Italien in den letzten 10 Jahren. (Mittlere Notierung der Plätze Basel,, Genf und Zürich.)

667

Auf

Frankreich

London ·

Deutschland -

Im Jahr 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901

Durchschnitt.

1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901

1892 1893 1894 ' 1895 1896 Italien < 1897 1898 1899 1900 1901

Minimum.

Maximum.

100,io

99,85

100,31

100,18

99,90

100,39

100,04

99,89

100,26

100,,o

99,85

100,34

100,24

99,85

100,«

100,86

100,00

100,6»

100,30

100,12

100,71

100,49

100,22

100,80

100,54

100,ä9

100,7*

100,H

99,75

100,52

25,,8 25,2i 25,i6

25,27

25,23

25,10 25,07 25,08 25,i3 25,i3 25,14

25,35

25,23

25,46

25,33

25,25

25,48

25,26

25,14 25,io

25,4s 124,05.

124,06 123,9i 123,«

123,30 123,i5 123,12 123,io 1 23,40 123,oo 123,7o 123,60 123,05

123,33

122,97

96,35

92,7i 95,01 93,50

94,50 85,70 86,08 91,oo 88,40 94,oo 91,oo

93,3!

92,25

94,10

93,35

95.69

94,7o

25,24

25,33

25,19 123,54 123,63 123,38

123,51 123,71 123,88

92,58 89,69 94,45

25,38

25,25

25,3â 25,32 25,37

25,28

124,25 123,66

123,90 1 24.45, 124,52

124,62 124,25

124,00 123,8097,6o 96,25 93,77

96,io.

95,85

96,i5 95,65

94,5fr 95,2» 98,70

668

Eine Vergleichung des diesjährigen mit dem vorjährigeu Jahresmittel dieser Kurse läßt durchwegs ein mehr oder minder bedeutendes Zurückweichen desselben erkennen mit alleiniger Ausnahme des Kurses der Devise Italien, der, dank einer eingetretenen merklichen Besserung der Finanzlage dieses Staates und insbesondere infolge der gemachten energischen Anstrengungen zur Sanierung und innern Kräftigung seiner Notenbanken durch Verminderung ihrer starken Immobilisationen, dank auch den erzielten Fortschritten im Exporthandel, sich eines bemerkenswerten Wiederaufschwungs erfreut.

Die Devise London ist von ihrer vorjährigeu Durchschnittsposition von 25,26 im Berichtsjahre auf 25,19, somit überhaupt um 7 Punkte oder um 3 Punkte unter ihre Parität (25,22) zurückgegangen, eine Einbuße, die nach unserer Währung bemessen, einem Unterparistande von cirka 12 Punkten entspricht. Die Devise Deutschland befindet sich in einem ähnlichen Verhältnisse.

Sie erzeigt mit ihrem letztjährigen Durchschnittskurse von 123,a» gegenüber dem vorjährigen von 123,4$ einen Rückschritt von 15 Punkten und stellte sich damit auch ihrerseits um 12 Punkte unter ihre Parität (123,4s). Was den französischen Wechselkurs anbelangt, so war sein vorjähriger Durchschnittsstand von 100,64 ein so hoher, daß bei diesem an ein Sinken des Jahresdurchschnittes unter die Parität, selbst angesichts der ganz abnormen Verhältnisse der ßerichtsperiode, nicht zu denken war. Immerhin bedeutet sein Rückgang um 40 Punkte auf ein Jahresmittel von 100,14 eine ganz unerwartete und überraschende Erscheinung. Dieser nahezu allgemeinen Rückbildung der ausländischen Wechselkurse entspricht natürlich eine, wenn auch keineswegs anhaltende, so doch wenigstens vorübergehende, bedeutende Besserung unserer Valuta. Der zehnjährigen progressiven Verschlimmerung ist eine Abwechslung gefolgt, die namentlich von unsern Emissionsbanken aufs angenehmste empfunden worden ist, hatten sie sich doch während dieser Zeit keiner Silberdraineure zu erwehren und bot ihnen die veränderte Situation auf dem Geldmarkte Gelegenheit, ihre Metallreserve zu stärken.

Forschen wir nach den Ursachen dieses ziemlich jähen Umschlages, so finden wir der Momente verschiedene, die dazu mitgewirkt haben müssen. Zum Teil sind es Vorgänge auf fremdem Gebiete, so in Deutschland der gewaltige Rückschlag in
der gesamten Industrie- und Handelstätigkeit, der namentlich den Exporthandel stark in Mitleidenschaft gezogen hat, in Verbindung mit einer Reihe verheerender Finanzkatastrophen, die begreiflicher-

66& weiso das Vertrauen ia deutsche Anlagen ziemlich schwer schädigen und die Valuta dieses Staates affizieren mußten. In England haben wir die gewaltigen Aufwendungen und immer erneuten Anforderungen für die Fortsetzung des Transvaalkrieges, unter denen die englische Devise empfindlich zu leiden begonnen hat.

Diese beiden Momente haben zur Hebung unserer Landes valuta das ihrige beigetragen. Allein die Hauptursachen haben wir auf dem eigenen Wirtschaftsgebiete zu suchen. Gleichzeitig mit den unerquicklichen Verhältnissen in Deutschland hat sich auch bei uns eine wirtschaftliche Depression, schwächer als dort, aber immerhin fühlbar genug, geltend gemacht. Der geschäftlichen Überspannung und Überreizung ist sowohl im Kredit- und Geldwesen, als in der Gründungsthätigkeit, im Waarenhandel wie insbesondere auch in der Bauindustrie eine Reaktion gefolgt, die einesteils zu einer merklichen Erleichterung des Geldstandes, zu einem intensiven Umschwung auf dem Anlagemarkte geführt, namentlich aber das Verkehrs- und Erwerbsleben stark beeinflußt hat. Die verminderte Verbrauchskraft der Bevölkerung führte zu einer Abnahme der Einfuhr und dadurch zu einer Verminderung der Passivität der Handelsbilanz, welche in der Schweiz mehr als anderswo einen Hauptfaktor der Zahlungsbilanz bildet. Diesem Umstände gesellte sich ein weiterer hinzu. Im Dezember 1900 und Januar 1901 haben sehr umfangreiche Verkäufe schweizerischer Eisenbahnpapiere an das Ausland, hauptsächlich an Frankreich, stattgefunden. Die dadurch geschaffenen Guthaben gestalteten die sonst passive schweizerische Zahlungsbilanz vorübergehend zu einer aktiven. Der französische Wechselkurs begann bereits im Februar zu weichen und hielt sich während der Monate Juli, August und September 10--15 Cts. unter pari. Damit waren die Bedingungen für einen natürlichen Goldzufluß gegeben, der dann auch wirklich eingetreten ist. Inzwischen hat sich aber die Situation wieder geändert und Sicht auf Paris bedingt anfangs 1902 bereits wieder 40--55 Cts. Agio.

Tabelle III bringt nach bisheriger Gewohnheit den Jahresdurchschnitt der Generalmonatsbilanzen der Emissionsbanken für die letzten acht Jahre (1894--1901).

In diesen Bilanzen erscheinen alle Banken zusammen als Einheit, und die Rechnungen der Banken unter sich und ihren Filialen sind kompensiert, d. h. es kommen
nur die Saldi zur Geltung. Das Gleiche ist der Fall mit den Gesellschaftsconti, indem Schulden und Guthaben der Banken gegenseitig ausgeglichen sind. Die Bilanzen repräsentieren demgemäß ausschließlich die

Banknotenkontrolle.

Ta6e.lle 111.

Sch^weizerisctie Emissionsbanken.

7.u Seite 669.

Jahresdurchschnitt der General-Monats-Bilanzen von 1894 bis und mit 1901.

Ermittelt und zusammengestellt vom Inspektorat der Emissionsbanken, nach den Publikationen im Handelsamtsblatt.

1894 bis 1897: 34 Banken. 1898: 35 Banken. 1899: 34 Banken. 1900: 35 Banken. 1901: 36 Banken.

!*assivea.

-Ä-kti v en.

1

l

189*.

1895.

1897.

1896.

i j

1898.

i

1899.

1900.

1901.

1901.

1900.

1899.

1898.

1897.

1896.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Ì |

1S95.

1894.

!

Fr.

Fr.

:

1 Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

69,024.890 23,610,289 8,148,871 11.328,037 1,551,434

72,365,663 21,138,058 5,503,433 10.046,454 1,550,629

76,661,512 18,712,009 5,936,162 10,768,233 1,433,087

80,376,615 19,729,538 7.340,700 11,579,717 1,343,987

83,578.557 20,650,758 11,366,421 11,816,137 1,638,609

86,411,690 20,353,022 9,051,454 12,983,925 1,561,275

87,411,833 21,588,146 10.336,317 13,491,817 1,574,229

86.261,988 30 861,685 7,295.721 13^796,179 . 1,875,273

113,063,521

110,604,237

113,511,003

120,370,557

129,050,482

130,361,366

134,402,342

140,090,846

2,123,840 29,487,266 2,256,264

2,885,794 25.836,5*1 2,507,395

2,770.944 19,085,286 2,506,937

2,712,318 23,229,654 2,335,652

4,857,111 26,067,965 2,724,919

3,750,278 31,512,701 2,957,391

4,632,226 43,011,369 2,288,562

5,704,229 56,222,223 2,580,958

33,867,370

31,229,720

24,363,167

28,277,624

33,649,995

38,220,370

49,932,157

64,507,410

150,333,289

163,119,329

157,781,155

160,669,576

164,714,561

161,844,777

148,228,689

163,364,672

19,188,998 42,796,569

15,565,783 43,501,485

13,930,898 39,613,416

14,738,927 37,183,908

17,970,378 41,828,206

18,521.552 44,982,932

33,268,343 49,294,637

45,791,191 48,214,284

212,318,856

222,186,597

211,325,469

212,592,411

224,513,145

225,349,261

230,791,719

257,370,147

112,771,710 91,931,622 377,315,276 136.513,508 2,666,330

113,361,978 96,12b,934 408,653,812 149,269,385 1,135,877

127,447,026 102,520,807 459,645,083 148,270,876 2,063,088

140,869,528 108,960,035 500.492,411 152.188,185 1,659,336

170,984.184 113,329989 535,510,676 154,195,773 1,301,467

206,440,043 127,969,054 570,954,537 145,601,340 835,984

225,937,749 139,780,226 610,641,486 137,786,751 738,017

223.835,052 143,908,276 656,864,502 144,477,267 1,020,914

721,198,416

768,549,986

839,946,880

904,169,495

975,322,089 1,051,801,558

1,119,884,229

1,170,106,011

Kassa.

Gesetzliche Bardeckung der Notencirkulation.

Verfügbare Barschaft.

Eigene Noten.

Noten anderer schweizerischer Emissionsbanken.

Andere Kassabestände.

Kurzfällige Guthaben.

7,873,823 4,491,526

7,398,757 4,738,035

12,073,011

12.365349

11,550,000

11.550,000

1,101,671,234

1,156,485,889

7,058,657 4,453,009

·7,748,979 2,449,962 ' -

7,891,559 2,555.054

0.020,537 5,190,547

10,865,936 4,790.,449

12,136,792

11,511,666

14,217.084

15,656385

10.375,187

10,198,941 11,637.444

10,446,613

12,279,416

11,395,479

7,883,683

7,000,000

l

1,213,562,727 | 1,287,296,940

,384,372,096 1,467,574,647

!

; Bern, Janua r 1902.

1.654,730,799

1,557,111,214

1

!

Noten in Cirkulation (in Bänden Dritter) . .

Eigene und andere Schweizernoten in Kassa

201,858,792 21,091,900

205,037,766 23,828,134

203,045,300 22,035,379

197,130,255 23,182,558

189,361,820 18,920,417

180,885,546 16,704,395

170.867,704 15.549,887

161,234,188 19,476,903 !

222,950,692

228,865,900

225,080,679

220,312,813

208,282,237

197,689,941

186,417,591

180,711,096 '

25,132,370 2,504,085 16,067,709 125,233,039 721,526

22,293,741 3,056,609 17,520,424 114,146,145 611,216

23,573,665 4,106,866 13,580,017 105,786,165 493,834

21,558,585 4,024453 9,910,612 110,964,372 475,526

21,919,972 3,978,108 11,989,333 90,306,197 498,033

20,413,557 4,888,725 6,900,456 80,598,247 409,558

22.581,859 5.M02.695 S.747,097 88.883,067 339,810

19,819,674 5,457,949 ; 7,031,284 · 82,933.770 ' 363,689

169,658,729

157,628,135

147,540,547

146,933,518

128,691,643

113,210,543

126.454,528

115,606,366

6,227,616 15,879,666

5,445,265 15,705,779

5,607,222 15,374,771

6,259,532 17,956,699

6,223,923 17,786,076

5,628,387 17,725,324

3.733,829 14.278,611

2.541,800 12,2yS : 277

22,107,282

21,151,044

20,981,993

24,216,231

24,009,999

23,353,711

18.017,440

14,840,077

55,240,929 291,562,258 619,196,664 30,070,800 1,020,907

63,112-901 280,606,871 548.553,302 27,145,035 555,838

63,547,503 280.617,039 489,4;Ì4,071 17,100,807 430,520

43,197,144 281,182,856 443,723.299 9,576,766 321,303

35,411,517 272,249,113 409,392,717 8,801,625 363,479

34,242,607 256,450,675 386,858,170 7,379,283 503,551

33.474,738 217.209,444 380.410.586 5.337,750 599,290

33,044,303 203,213.829 358,576,825 5,551.107 693,749

997,091,558

919,973,917

851,149,940

778,001,368

726,218,451

685,434,286

637.031,808

601,084,813

2,320,556 38,535,315 195,066,667

2,793.745 36,256,777 182,557,983

3,369,479 34,468,676 173,587,854

3,074,781 32,550,021 107,645,890

2,728,639 29,981,843 157,008,941

3,445,486 29,120,427 149,128,917

2.556,394 27.401,878 147.056,250

2,165.168 26,417.881 152,295,833

235,922,538

221,608,505

177.014,522

11,637,444

189,719,423 10,375,187

181,694,830

7,883,683

211,426,009 11,395,479

203,270,692

7,000,000

12,279,410

11.550,000

180.878,882 11.5.50,000

1,557,111,214 1,467,574,647 1,384,372,096

1,287,296,940

1,213,562,727

1,150.485,889

1.104.G71.-234

Kurzfällige Schulden.

Kurzsichtige Schuldscheine aller Art . .

Emissionsbanken und Zweiganstalten (kompensiert).

Korrespondenten-Debitoren.

Diverse.

Emissionsbanken und Zweiganstalten (kompensiert)

Wechselforderungen.

Diskonto-Schweizer-Wechsel (inklusive Wechsel zum Inkasso).

Wechsel aufs Ausland.

Wechsel mit Faustpfand, Warrants und Gantrödel.

Andere Forderungen auf Zeit Kontokorrent- Debitoren.

Schuldscheine ohne Wechselverbindlichkeit.

Hypothekaranlagen aller Art.

Effekten (öffentliche Wertpapiere).

Liquidationen, Bestanzen und Diverse.

Feste Anlagen und Gesellschafts-Conti.

8,196.351 3,876,690

Notenemission.

Mobiliea und Immobilien.

Kommanditen und Beteiligungen.

Gresellsermfts-Conti (kompensiert).

Aussiehendes Kapital.

Wechselschulden.

Eigenweehse .

Andere Schulden auf Zeit.

Obligationen und andere Schuldscheine .

Gesellschafts-Conti und eigene Gelder.

Ordentlicher und außerordentlicher Heservei'onda

Ausstehendes Kapital

1,651,730,799

i

1

Ì

70

eigenen Gelder der Banken, ihre Schulden und Guthaben gegenüber Dritten, ihre Kassa- und Portefeuillebestände.

Die Bilanzsumme hat mit 1655 Millionen den vorjährigen Betrag von 1557 Millionen um 98 Millionen überholt. Diese Zunahme verteilt sich sowohl in den Aktiven wie in den Passiven sehr verschieden auf die einzelnen Kapitel.

Unter den Aktiven oder Guthaben erscheinen die K a s s a p o s t e n mit einer Vermehrung von 5,? Millionen, in der Hauptsache veranlaßt durch die merkliche Kräftigung der Position ,,Verfügbare Barschaft", wogegen die Rubrik ,,Eigene Noten" eine Einbuße von cirka 3 Millionen zu verzeichnen hat.

Die k ü r z f ä l l i g en G u t h a b e n haben im Total um 14 1/2 Millionen zugenommen. An dieser Zunahme partizipieren die Emissionsbanken mit Zweiganstalten mit cirka l Million, die Korrespondenten-Debitoren mit 13,2 Millionen und die Diversen mit cirka1/2a Million.

Die W e c h s e l f o r d e r u n g e n sind von vorjährigen 230,8 Millionen in der Berichtsperiode auf 257,4 Millionen angewachsen, Vermehrung somit 26,6 Millionen, von denen 15,1 Millionen auf die Diskonto-Schweizer-Wechsel, und 12,5 Millionen auf die Auslandwechsel entfallen, während der Betrag der Faustpfandwechsel (Lombardwechsel) etc. einen kleinen Rückgang von etwas über eine Million aufzuweisen hat. Die Situation des Wechselportefeuilles ist somit im allgemeinen eine günstigere als im Vorjahre.

Den größten Zuwachs aber erzeigen mit einer Summe von 1170,1 Millionen gegen 1119,9 Millionen im Jahr 1900 d i e ,, A n d e r e n F o r d e r u n g e n auf Zeit. Zu dieser Vermehrung von 50,s Millionen stellten mit 41,2 Millionen, wie gewohnt, die H y p o t h e k a r a n l a g e n das Hauptkontingent, während die übrigen Positionen dieses Kapitels, wie die Schuldscheine ohne Wechselverbindlichkeit und die Effekten, nur Vorsprünge von 4,1 und 6,7 Millionen, die Kontokorrent-Debitoren sogar einen Rückgang um 2,1 Millionen aufzuweisen haben.

Unbedeutender ist die Zunahme bei den Festen Anlagen ·und Gesellschaftsconti Sie ist hervorgerufen durch das Anwachsen der Rubrik Mobilien und Immobilien von 9 auf 10,9 Millionen, während die Kommanditen und Beteiligungen um 4/10 Millionen zurückgegangen sind. An Kapital sind im Jahre 1901 9 /10 Millionen weniger ausstehend als im Vorjahre.

671

Im ersten Kapitel der Passiven oder Schulden tritt uns zum ersten Mal die Erscheinung entgegen, daß die Noten in Cirku1 a ti o n keine Zunahme, sondern eine Abnahme von 8,2 Millionen erzeigen, auch die eigenen und andern Noten in Kassa haben sich in ihrer Durchschnittsumme um 2,7 Millionen vermindert. Die Ursachen sind bereits in den Ausführungen zu Tabelle II ein,gehender erörtert worden.

Die übrigen k u r z f ä l l i g e n S c h u l d e n haben auch im Berichtsjahre mit einer durchschnittlichen Zunahme von 12 Millionen ihre gewohnte steigende Richtung eingehalten. Es ist dies ·diejenige Position, die in Verbindung mit dem Kapitel ,,Andere Forderungen auf Zeit"1 der Aktiven, so recht eigentlich als der wunde Fleck unseres Banknotenwesens bezeichnet werden muß.

Die erstem vermehren immer in steigender Progression die kurzfälligen Verpflichtungen der Emissionsbanken, während die andern, ·die, für die Deckung jener ersten bestimmten Mittel, in immer gefahrdrohenderer Weise festlegen. Dadurch wird die Zahlungsfähigkeit unserer Banken für außergewöhnliche Zeiten, wie Krisen oder politische Verwicklungen, in immer stärkerem Maße in Frage gestellt. In diesem Umstände, d. h. in der immer intensiveren Investierung der Noten in langfristige Geschäfte, ist auch der Grund zu suchen, warum bei unsern schweizerischen Notenbanken
Die W e c h s e l s c h u l d e n haben die vorjährige Position um nicht ganz eine Million überholt.

Die a n d e r n S c h u l d e n a u f Z e i t haben im Berichtsjahre im ganzen eine Steigerung von 77,i Millionen erfahren. An diesem .Zuwachs partizipieren die Sparkassaeinlagen mit cirka 11 Millionen, die Obligationen und andern Schuldscheine mit 70,o Millionen, die festen Anleihen mit 2,9 und die Diversen mit 0,5 Millionen, während die Kontokorrent-Kreditoren um 7,o Millionen hinter dem Jahre 1900 zurückgeblieben sind.

Die G e s e l l s c h a f t s c o n t i und e i g e n e n G e l d e r endlieh haben um 14,8 Millionen zugenommen, 2,3 Millionen dieses Zuwachses entfallen auf die ordentlichen und außerordentlichen Reservefonds, 12,5 Millionen auf das eingezahlte Kapital; die Gesell.schaftsconti sind in ihrem Kompensationssaldo um 0,s Millionen zurückgegangen.

672 Gesetzgebung über das Banknotenwesen.

In Bezug auf dieses Kapitel verweisen wir auf das unter dem einleitenden Abschnitte des Geschäftsberichtes des Finanzdepartements ,,Gesetzgebung und Postulate" Gesagte.

Inspektionen. Beziehungen zu den Banken. Konventionen zwischen den Banken. Beschwerden gegen Banken.

Als Tabelle IV sind am Schlüsse die Daten und Ergebnisse der bei den Emissionsbanken, kantonalen Depositenämtern und der Centralsfcelle der Koakordatsbanken im Laufe des Berichtsjahres vorgenommenen Inspektionen zusammengestellt.

Zu besondern Bemerkungen geben dieselben keine Veranlassung. Die Resultate waren durchwegs befriedigende und die Beziehungen zwischen Behörde und Banken normale.

Nennenswerte Verspätungen in der Einreichung von Rech-nungsausweisen sind diesmal keine zu verzeichnen.

Der Austausch von Wertschriften hat bei einigen Depositenämtern gegenüber dem Vorjahre wiederum zugenommen, weshalb sich das Finanzdepartement veranlaßt gesehen hat, im Interesse der Stabilität und qualitativ bessern Zusammensetzung der Depots einige der Banken einzuladen, für diese Hinterlagen mehr auf erstklassige, der Spekulation weniger zugängliche Anlagewerte Bedacht zu nehmen.

Im Berichtsjahre hat der Bundesrat zwei weitem, ihm vom Präsidium der Emissionsbanken vorgelegten Konventionen seine Sanktion erteilt.

Die erstere derselben, die ,,Vereinbarung betreifend eine gemeinsame Giro- und Abrechnungsstelle"1, wurde provisorisch genehmigt. Es ist durch dieselbe die frühere Depositen- und Kompensationskasse, welche unter der Bezeichnung ^Centratetelie derKonkordatsbanken a den Ausgleich der aus dem Noten-, Inkassound Mandatverkehr resultierenden Zahlungsverbindlichkeiten zu vermitteln bestimmt war, in eine ,,Giro- und Abrechnungsstelle der Emissionsbanken" umgewandelt worden.

Die zweite, definitiv genehmigte Vereinbarung beschlägt die revidierten Bestimmungen über den. Inkasso- und Mandatverkehr.-

Banknotenkontrolle.

TabrUe IV.

Kesultat der Inspektionen bei den Emissionsbanken and den kantonalen Depositenämtern im Jahre 1901.

t

Deckung von 60 °/o der Emission. (Art. 12 des Gesetzes.)

Bardeckung: 40 °/o der Cirkulation.

i

Datum

Banken.

der

(Art. 10 des Gesetzes.)

Emission.

Gold.

Silber.

ü Centralstelle.||

Fr.

Fr.

|

10./11. Mai l Banca cantonale ticinese Credito ticinese · . .

13. ,, Thurgauische Kantonalbank 22. ,, Thurgauische Hypothekenbank 23. , Crédit agricole et industriel de la Broye . .

28. ,, Banque cantonale fribourgeoise 29. ,, 30. ,, Banque de l'Etat de Fribourg Bank in Schaffhausen 5. Juni 13. ,, Basellandschaftliche Kantonalbank . . . .

14. ,, i Aargauische Bank .

Solothurner Kantonalbank 20. ,, 21. ,, Basler Kantonalbank 26. ,, Luzerner Kantonalbank 27.

Kantonale Spar- und Leihkasse von Nidwaiden Zuger Kantonalbank 3. Juìi Obwaldner Kantonalbank 5. ,, Banca della Svizzera italiana 1. August Banca popolare d i Lucano . . .

.

2.

,, St. Gallische Kantonalbank 7,, Appenzell A.-Rh. Kaatonalbank .

8.

,, Graubündner Kantonalbank 13.

,, Glarner Kantonal bank . . .

. . .

14.

,, Banque cantonale neuchâteloise 21.

,, Banque cantonale vaudoise 22.

,, To^genburger Bank 28.

,, Zürcher Kantonalbank .

.

.

10./11. September Banque commerciale neuchâteloise . . . . 2S./27.

,, Bank in Luzern 3. Oktober 9.

,, Kantonalbank Schwyz Ersparniskasse des Kantons Uri . .

. .

10.

,, Eantonalbank v o n Bern . . . .

. .

6. November Banque du commerce

. .

. . . .

Bank in Basel .

Bank in St. Gallen .

Banca della Svizzera italiana Banca popolare di Lugano . . .

. .

Schaffhauser Eantonalbank .

. . . .

Appenzell I.-Rh. Eantonalbank Banca cantonale ticinese Credito ticinese

6./8.

,, 13./15.

,, 20./22.

_ 27. /28.

,, 28J29.

,, 4. Dezember 10.

,, 17./18.

,, 19.

,,

Fr.

Fr.

Fr.

1,900,000 2,137,500 4,750,000 950,000 950,000 1,187,500 4,750 000 3,394,700 1,880,000 6,000,000 4,650.000 9,920,000 5,400,000 920,600 2,700,000 972,000 1,800,000 1,835,000 12,500,000 2,800,000 3,650,000 2,250,000 7.200,000 10,800,000 910,000 24,600,000 7,600,000 4,750,000 2,830,000 1,425,000 16,980,000

1,898,150 2,108,450 4,696,800 933,350 915,250 1,108,700 4,466,900 3,174,450 1,792,150 5,333,850 4,582,900 8,977,600 5,287,700 890,550 2,679.650 878,500 1,787,300 1,833,950 12,427,550 2,760,150 3,615,100 2,244,650 7,040,100 10,255,950 873,650 23,820,400 7,320,500 4,658,650 2,829,050 1,395,650 16,468,700

800,000 900,000 2,000,000 400,000 373,000 480,000 2,000,000 1,400,000 800,000 2,400,000 1,900,000 3,900,000 2,300,000 400.000 585,000 400,000 800,000 800,000 5,600,000 1,200,000 1,600,000 1,000,000 3,200,000 4,800,000 400,000 12,000,000 3,200,000 2,000,000 1,100,000 600,000 8,000,000

22,800,000

22,530,200 22,555,200 16,847,100 1,884,100 1,899,450 2,311,200 989,850 1,891,100 2,119,850

9,600,000

22,800,000 17,100,000 1,900,000 1,900,000 2,338,350 1,000^000 1,900,000 2,137,500

Wechselportefeuille.

Cirkulation.

Inspektionen.

9,300,000 7,200,000 800,000 800,000 1,000,000 400,000 800,000 900,000

II

~

27,000 20,000

DiskontoSchweizerWechsel.

Total.

· >

Fr.

i

Fr.

Werlschrifteuhiuterlage.

Wechsel auf das Ausland.

Wechsel mit Faustpfand.

Total.

Bondesrätl.

Schätzungswert.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

800,000 900,OpO 2,000,000 400,000 400,000 500,000

1,212,350 1,351,655

1,400,000 800,000 2,400,000 2,000,000 4,000,000 2,400,000 400,000 1,200,000 400,000 800,000 800,000 5,600,000 1,200,000 1,600,000 1,000,000 3,200,000 4,800,000 400,000 12,000,000 3,200,000 2,000,000 1,200,000 600,000 8,000,000

2,100,790

602,100 607,380 751,100

2,ooo,obo

100,000 100,000 100,000 615,000

100,000

300,000

Zu Seite 672.

Art der Deckung.

Wertschriften.

« Kantonsgarantie.

Wertschriften.

n

·n Kantonsgavantie.

Wertschriften.

Eantonsgarantie.

T) T)

n ·n T)

·n

1,201,677 1,204,780

·n Wertschriften.

T)

Kantonsgarantie.

·n T) T!

fi

603,790 6,136,643

405,039

450,775

6,992,457 3,000,730

·n Wertschriften.

Kantonsgarantie.

Wechselportefeuille.

Wertschriften.

Kantousgarantie.

n

1 1,000,000» > 2,648,582

9,600,000 [12,644,160 9,600,000 12,011,947 5,340,337 7,200,000 800,000 800,000 1,000,000 400,000 800,000 900,000 1 In Gold.

2,903,627 1,960,607

T)

Wechselportefeuille.

1,204,100 17,496,842 9,479,200 24,394,774 5,601,710 12,902,654

·n

1,206,957 1,202,530 1,201,700 1,355,100

Wertschriften.

D

Kantonsgarantie.

TI Wertschriften.

»

Bemerkung. Die obigen Zahlen enthalten nur die Bestände der Hauptbank ohne Hei·beiziehung der; enigen der Zwe iganstalten.

Kanton ale Deposi tenämter.

i

Die Untersuchungen wurden vorgenomm en: Am 14. Mai une 20. Dezemb 8r beim tessin ischen, am 3 . Mai bei d am freiburgis eben, am 6. Juni bei dem thurgauische n, am 4. Ok tober bei dem luzernischeii, am 5. Dezember bei dem schaffhausischen und am 11. Dezem ber bei dem st. gali sehen Deposit enamt.

Atirechnungssltelle der E missionsba nken.

Die am 10./11. September vorgenommene lospektion ergab die ,.jqnaue Übereilistimmung der Buchsaldi mil dem Effekt! ^bestand. Der Effektivbestaind war zusam mengesetzt a us Conto A : Fr. 2,565,000 in| Gold Ì ,,'otal Fr. 5,800,500.

, B: ,, 3,235,500 m Noten / l

673

Es werden dadurch insbesondere die sogenannten Gejieraknandate ins Leben gerufen, welche, auf die Gesamtheit der dem Konkordat beigetretenen Emissionsbanken ausgestellt, bei einer beliebigen unter ihnen, nach freier Wahl des Inhabers, spesenfrei einlösbar sind.

Während der Berichtsperiode hat die im Vorjahre durch die Bundesbehörde unter gewissen Bedingungen genehmigte Vereinbarung der Emissionsbanken betreffend temporäre ReserveStellung von Noten eine teilweise Abänderung erfahren, indem der Bundesrat in seiner Sitzung vom 2. April 1901 beschlossen hat, daß von jenem Zeitpunkte an a l l e zu genanntem Zwecke aus der Cirkulation zurückgezogenen Noten beim Inspektorat der Emissionsbanken zu deponieren seien, da die Praxis ergeben hatte, daß durch die Hinterlegung der Depots an zwei verschiedenen Orten Schwierigkeiten für eine zuverlässige Kontrolle entstehen.

Im Laufe des Jahres hatte sich der Bundesrat mit zwei Beschwerden sogenannter Silberdraineure zu befassen, eingereicht die eine durch Herrn Fürsprech Dr. Briistlein in Bern, namens eines Herrn J. Bron in Thonon (Hochsavoyen) gegen die Kantonalbank von Bern, die andere durch Herrn Paul Guérig, Advokat in Freiburg, namens eines Herrn Victor Champonnois, Gutsbesitzer in Bvian, und dessen Angestellten, Herrn Ducret, gegen die Zürcher Kantonalbank.

In beiden Fällen wurde Klage geführt gegen die betreffenden Emissionsinstitute wegen Verletzung des .Banknotengesetzes durch absichtliches In-die-Länge-ziehen der Noteneinlösungsoperation und das Begehren gestellt, es sei ein derartiges Verfahren als gesetzwidrig zu erklären und die fehlbaren Institute zur strikten Beobachtung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen anzuhalten. Für den Ungehorsamsfall sei ihnen der Entzug des Emissionsrechtes anzudrohen und nötigenfalls zu verfügen. Im weitern sei eine prinzipielle Entscheidung zu treffen, durch welche die Bestimmungen des Art. .20 und folgende des Gesetzes von 1881 genauer interpretiert und durch welche bestimmt werde, in welcher Form und innert welcher Frist die Rückzahlung von Noten sich zu vollziehen habe.

Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. I.

4.6

674

Der Bundesrat hat die angeschuldigten Banken zu einer Vernehmlassung über diese Beschwerdeschriften eingeladen und nach Einsichtnahme der letztern beschlossen, es sei den beiden Beschwerden keine weitere Folge zu geben.

IV. Staatskasse.

Personelles.

Keine Änderung.

Münzauswechslungsdienst.

Wir können nur bestätigen, was wir bereits unter dem Titel ,,Münzwesena des Abschnitts Finanzbureau gesagt haben. Dieser Dienst wird immer schwieriger, da den vermehrten Anforderungen immer geringere Hülfsmittel gegenüberstehen.

Die Anwesenheit zahlreicher Fremden, das Zusammenströmen von vielen Arbeitern in gewissen Landesgegenden infolge der Inangriffnahme größerer Unternehmungen, sowie die militärischen Schulen und Kurse, für die an Ort und Stelle kleinere Geldsorten in genügender Menge nicht vorhanden sind, erheischen während eines Teils des Jahres außergewöhnliche Mengen von Münzen, für deren Beschaffung die Staatskasse aufzukommen hat.

Es ist uns deshalb seit 1894 nicht mehr möglich gewesen, in unserm Gewölbe einen Vorrat für außerordentliche Bedürfnisse zu behalten, und doch wäre es sehr wünschenswert, eine Reserve von etlichen hunderttausend Franken bilden zu können.

Wir lassen hier einige Angaben über die im Berichtsjahre vollzogenen Münzausweehslungen folgen. Die von auswärts eingelangten Begehren beliefen sich auf . . . . Fr. 2,397,027 Die Staatskasse hat dieselben, namentlich diejenigen, welche ihr übertrieben schienen, re- · duziert um ,, 326,708 so daß 1437 Sendungen gemacht wurden im Gesamtbeträge von Fr. 2,070,319 Dazu kamen Auswechslungen am Schalter . ,, 537,381 und Sendungen an Militärschulen ,, 164,300 Fr. 2,772,000

675

Zur Bewältigung dieses Verkehrs standen der Staatskasse folgende Beträge zur Verfugung: Fr.

,, ,.

,.

318,500 600,000 450,000 90,000

,, Tj

200,000 183,000

,,

409,850

,, ,,

888,565 215,085

Vorrat auf I.Januar; schweizerische Scheidemünzen neuen Gepräges ; schweizerische Billonmünzen neuen Gepräges ; welche vom Schatzamt in Paris gegen abgeschliffene Scheidemünzen und Fünffrankenthaler ausgewechselt wurden; welche von der Bank von Frankreich und welche von Italien gegen Gold bezogen werden konnten ; aus den Kassen der Centralbahn (Hauptkasse und Güterbahnhof Bern); Zusendungen der Kreiskassen und einiger Banken ; herrührend von Auswechslungen am Schalter.

Fr. 3,355,000 In diesen Zahlen ist nicht inbegrifien eine Million Pranken in schweizerischen Silberscheidemünzen, welche uns von der Bank von Frankreich übermittelt worden ist; da dieser Betrag erst in den letzten Tagen des verflossenen Jahres einlangte, ist der Münzverkehr im Berichtsjahre davon nicht berührt worden.

Der Münzverkehr gegenüber dem Vorjahre weist eine Verminderung auf; dieselbe ist nicht etwa einer Abnahme der Bedürfnisse zuzuschreiben, sondern es haben verschiedene Geldinstitute, da wir außer stände waren, allen Anforderungen genügen zu können, auf eigene Kosten Geld eingeführt. Diese schätzbare Unterstützung bedeutete für uns eine große Erleichterung, hatte aber den Nachteil im Gefolge, daß dadurch ziemlich viele abgenutzte Münzen, namentlich auch eine Anzahl griechischer Sorten, ins Land gelangten.

Dank dem günstigen Wechselkurs auf Paris hat die Silberdrainage eine Zeitlang aufgehört und hat sich die Lage der Staatskasse in dem Sinne gebessert, daß die kostspielige Beschaffung von Fünffrankenthalern, insbesondere anläßlich des Truppenzusammenzuges, im Berichtsjahre vermieden werden konnte.

Bei der Incirkulationsetzung des neugeprägten Goldes wurde das möglichste gethan, um dasselbe im Umlauf zu erhalten, und wir waren in unsern Bestrebungen durch den einige Zeit andauernden niedrigen Wechselkurs auf Paris unterstützt; einheimische

676 und fremde Goldmünzen cirkulierten in großer Menge. Allein mit dem Anziehen dieses Wechselkurses begann auch wieder der Rückzug der Goldmünzen aus der Cirkulation.

Kassabestand auf Ende des Jahres.

L a u f e n d e Kasse In dieser Summe sind inbegriffen Fr. 1,045,330. 75 eingelöste, noch nicht verrechnete Obligationen und Coupons.

Gewölbe: 1. Umgeprägte schweizerische Fünffrankenstücke Fr.

48,000 2. Alte, zur Umprägung bestimmte schweizerische Fünffrankenstücke . . ., 5,000 3. Silberscheidemünzen*) . ,, 1,040,000 4. Abgeschliffene, unter der Toleranz befindliche, an Belgien zurückzusendende Silberscheidemünzen . ,, 28,000 5 . Billonmünzen , . . . , , 367,000 6. Alte, zur Einschmelzung bestimmte Nickelmünzen ,, 15,000 : D e p o t k a s s e : Neues Schweizergold . .

Fr. 7,586,107.76

,, 1,503,000. -- ,, 10,000,000. -- Fr. 19,089,107. 76

V. Wertschriftenverwaltnng.

Personelles.

Im Berichtsjahre sind die Personalverhältnisse dieser Abteilung die gleichen geblieben.

*) Inbegriffen die erst auf Jahresschluß erhaltene Million der Bank von Frankreich.

677

Bundesbahnverwaltung.

Auch in diesem Berichtsjahre war die Besorgung der Komptabilität der Bundesbahnverwaltung mangels eigener Organe bis Schluß des Jahres dem Finanzdepartement zugewiesen und es ist die Wertschriftenverwaltung in ganz erheblichem Maße durch diesen Dienstzweig in Anspruch genommen worden.

Nachdem mit Ende 1900 der freihändige Rückkauf der Centralbahn perfekt geworden war, erfolgte zu Anfang des Berichtsjahres die Entrichtung des Kaufspreises durch Übergabe von 100,000 Titeln à Fr. 30 jährlicher Rente an die Gesellschaftsbehörden, genau nach den Vorschriften des Kaufvertrages. Bekanntlich hatte die Bundesversammlung bei Genehmigung des Kaufvertrages den Bundesrat ermächtigt zu entscheiden, ob, in Übereinstimmung mit dem von der Generalversammlung der Aktionäre der Schweizerischen Centralbahn vom 10. Dezember 1900 gefaßten Beschlüsse, es nicht im wohlverstandenen Interesse des Bundes läge, die mit Fr. 750 rückzahlbaren 100,000 Titel von Fr. 30 Rente durch Abschnitte von Fr. 10; Fr. 20 und Fr. 40 Rente zu ersetzen, welche mit Fr. 250, Fr. 500 und Fr. 1000 rückzahlbar wären.

Längere Unterhandlungen, welche hierüber mit den Direktionsbehörden der Centralbahn gepflogen wurden, sind resultatlos geblieben. Sie scheiterten einerseits an der Abneigung des Bundesrates, auch Rententitel von Fr. 10 mit einem Rückzahlungswerte von Fr. 250 zuzulassen und an der Befürchtung, daß auf diesem Wege überhaupt die 4 % Rente verallgemeinert werden könnte ; anderseits glaubte der Bundesrat, nachdem die Beschränkung der Rententitel auf solche von Fr. 40 und Fr. 20 als eine Abweichung vom Beschlüsse der Generalversammlung aufgefaßt werden konnte, von den Gesellschaftsbehörden die Übernahme der vollen Verantwortlichkeit gegenüber jedwelchen Ansprüchen, welche von Aktionären hieraus erhoben werden könnten, verlangen zu sollen, was hinwiederum von der andern Seite abgelehnt wurde.

Ein reger Geschäftsverkehr entwickelte- sich sodann im Laufe des Jahres, nachdem durch Bundesbeschluß vom 29. März 1901 (vide Finanzverwaltung, Gesetzgebung und Postulate, Seite 625) der Bundesrat ermächtigt worden war, den Erlös von gegen bar begebenen 3 1 /2 °/o Bundesbahnobligationen nicht nur zum Ankauf von Obligationen der Hauptbahnen, sondern auch für die Bedürfnisse der Bundesbahnverwaltung im allgemeinen zu verwenden

678

und die disponibel bleibenden Gelder für Rechnung dieser Verwaltung vorübergehend zinstragend anzulegen.

Die infolge dieser Ermächtigung fortgesetzten Verkäufe von 3Ya % Bundesbahnobligationen beliefen sich im Berichtsjahre zusammen auf Fr. 54,345,000 und in ebendemselben Betrage mußte die Wertschriftenverwaltung bemüht sein, Anlagen im Wechselportefeuille, in Bankdepositen und Wertschriften zn suchen, was ihr auch zu befriedigendem Zinsfuße gelungen ist.

Bis Ende 1901 stieg der Gesamtbetrag aller durch Umtausch, Verkauf und Aushingabe als Kaufpreis ausgegebenen S1^ % Bundesbahnobligationen auf Fr. 200,000,000 und zwar verteilen sich dieselben auf folgende Kategorien: durch U m t a u s c h gegen 3]/2 °/o Obligationen der rückzukaufenden Hauptbahnen wurden al pari emittiert Fr. 58,449,000 durch V e r k a u f zum Kurse von 92 °/o steigend bis 99 % wurden begeben ,, 61,551,000 als K a u f p r e i s wurden an die Nordostbahn aushingefolgt al pari ,, 80,000,000 Fr. 200,000,000 Bezüglich weitern Details verweisen wir auf unsere Botschaft vom 29. November 1901 betreffend die Durchführung der Bundesbeschlüsse vom 28. Juni 1899 und 29. März 1901 und die Vollmachtserteilung zur Ausgabe weiterer Bundesbahnobligationen.

Die Ausführung dieses Bundesbeschlusses (vide Finanzverwaltung, Gesetzgebung und Postulate, Seite 626) fällt in das folgende Berichtsjahr.

Auf den Schluß des Rechnungsjahres erfolgte der definitive Übergang der bisher durch uns besorgten Komptabilität an die inzwischen in Funktion getretenen Organe der Bundesbahnen.

Wir konnten bei dieser Abrechnung der Bundesbahnverwaltung gegenüber den emittierten 200 Millionen Franken 3 '/s °/o Bundesbahnobligationen, welche sie nunmehr als Passivimi zu übernehmen hat, folgende Posten zur Verrechnung stellen :

679

Fr.

., ,, ,, ,, ,, ,, ,,

96,939,869. 80 in umgetauschten Eisenbahnobligationen und angekauften erstklassigen Werttiteln, 3,262,710. 55 in Bankdepositen, 9,792,080. 35 in in- und ausländischen Wechseln, 82,000,000. -- Bezahlung des Kaufpreises an die Nordostbahn, 2,870,000. -- Verrechnung des Zinses pro 1901 mit der Nordostbahn, 2,327,928. 20 Überweisung der zu amortisierenden Kursverluste, 618,495. 16 Ausgabenüberschüsse 1899--1901, 2,188,915. 94 Barzahlungen an die Hauptkasse der Bundesbahnverwaltung.

Fr. 200,000,000. -- Gleichzeitig mit der Übergabe dieser Bilanz erfolgte auch diejenige der gemäß den bezüglichen Anleihensbedingungen, gegen Namenscertifikale bei der Wertschriftenverwaltung deponierten Bundesbahnobligationen und Rententiteln, welcher Dienst von nun an durch die Bundesbahnverwaltung direkte besorgt werden wird.

Diese Depositen betrugen auf Ende des Berichtsjahres: Fr. 5,703,000 Kapital des 3l/z % Bundesbahnanleihens von 1899 und ., 188,940 Rente (6298 Titel à Fr. 30 Rente der Bundesbahnrente von 1900.)

Die bisher zur Unterbringung aller dieser Bestände im Tiefparterre des Bundeshauses Westbau benützten Lokalitäten sind der Bundesbahnverwaltung, auf ihren Wunsch hin, bis auf weiteres zur Benützung überlassen worden.

Wertschriften des Bundes und der Specialfonds.

Ebensowenig wie in den beiden Vorjahren war die Finanzverwaltung auch im Berichtsjahre in der Lage, Kapitalanlagen in nennenswertem Umfange zu machen, wie sich dies übrigens aus der Thatsache, daß die beiden bezüglichen Staatsrechnungen mit Deficiten schließen, von selbst ergiebt. Die Titelerwerbungen beschränken sich daher auf die Anlage der eingegangenen Zinsen auf den verschiedenen Specialfonds. Dagegen bot uns wenigstens das erste Semester des abgelaufenen Jahres noch Gelegenheit,

680

kündbare 3*/2 % kantonale und Bankobligationen in 4 % verzinsliche auf 3 bis 6 Jahre zu konvertieren. Diese Konversionen, durchwegs Titel von Specialfonds betreffend, belaufen sich auf cirka zehn Millionen Franken. Die mit dem zweiten Semester eingetretene Geldabundanz bereitete diesen Operationen ein Ende und es dürften dieselben auch für längere Zeit ihre Fortsetzung in umgekehrter Richtung nehmen.

Verkäufe aus unsern Wertschriftenbeständen haben im Berichtsjahre keine stattgefunden.

Die Conti der allgemeinen Wertschrif'ten und der verschiedenen Specialfonds erzeigen folgenden Verkehr an Wertschrit'leu zum Nominalwert eingestellt: im Eingang Fr. 9,465,500. -- im Ausgang ,, 13,514,093. 64 Total

Fr. 22,979,593. 64

Die detaillierten Inventare über die Wertschriftenbestände sind wie gewohnt im Berichte zur eidgenössischen Staatsrechnung enthalten, auf welchen diesfalls verwiesen wird.

Bankdepositen.

Die Zahl der für das Berichtsjahr bei der Bundeskasse accreditierten Bankinstitute blieb unverändert, nämlich 27, ebenso waren die diesbezüglichen Bedingungen die nämlichen wie im Vorjahre.

Der eingeräumte Kredit betrug Fr. 10,600,000, die Depositen beliefen sich mit Jahresschluß auf Fr. 2,077,000 und haben gegenüber dem Vorjahre nur durch den Zuschlag der Zinsen eine Veränderung erfahren.

Daneben betrug das Guthaben der Bundeskasse bei den für den Dienst der eidgenössischen Anleihen accrediticrten zwei Banken in Paris auf Ende des Jahres Fr. 1.718,000.

Prüfung der Anlagewerte.

Nach Vorschrift von Art. 8 des Bundesgesetzes vom 10. April 1891, betreffend die Anlage eidgenössischer Staatagelder und der Specialfonds, hat das Finanzdepartemerit dem Bundesrat monatlich Bericht erstattet über die stattgehabten Mutationen in den Wertschriftenbeständen, den Bankdepositen, dem Wechselporte-

681 feuille und der Kasse. Die dem Bundesrate obliegende jährliche Prüfung der Anlagewerte und deren Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften wurde von uns, wie seit einigen Jahren, an der Hand der vom Finanzdepartement vorgelegten Inventare vorgenommen.

Winkelriedstiftung.

Zu gunsten der Winkelriedstiftung sind folgende Legate, Geschenke und anderweitige Zuwendungen eingegangen : Legat des Herrn Max Scherrer auf Castell, Thurgau Fr. 20,000. -- Legat des Herrn Joh. Friedr. Hermann-Henz, Basel , ,, 1,000. -- Legat des Herrn Heinr. Huber von Hausen a. Alhis ,. 15,000. -- Vom Verband schweizerischer Schuhindustrieller ..

300. ---Vorn schweizerischen Schuhhändlerverband . . ., 300. -- Von ungenannt sein wollender Seite . . . . 7) 200. -- Von der schweizerischen philanthropischen Gesellschaft in Buenos-Ayres (s. Bericht pro 1898) ,, 859. 70 Erträgnisse aus dem Verlag verschiedener Schriften Gottfried Kellers ,, 6,905. 15 Von Militärschulen und -Kursen und Verschiedenes 384. 50 Fr. 44,949. 35 Am 12. September 1884 hat der Bundesrat auf das Ansuchen der damals noch einzig lebenden Komitee-Mitglieder (Bundesrat Schenk und Oberfeldarzt Ziegler) des 1859 gegründeten .,Hülfsvereins für schweizerische Wehrmänner und deren Familien" (siehe Bundesblatt 1884, III, 664) die Verwaltung des Fr. 26,844 betragenden Hülfsfonds übernommen und diese dem eidgenössischen Finanzdepartement übertragen. Seit dem 17. April 1871 hatte keine Sitzung des Vereins mehr stattgefunden, so daß derselbe schon 1884 als stillschweigend aufgelöst und das vorhandene Vermögen gewissermaßen als herrenloses Gut betrachtet werden konnte.

Nichtsdestoweniger wurde obiger Betrag in der eidgenössischen Staatsrechnung 1884 als neuer Fonds neben den für den Kriegsfall bestehenden eingestellt und sodann bei der im Jahre

682

1888 vorgenommenen Ausscheidung sämtlicher Specialfonds in ,,Eigentum des Bundes11 und in ,,Depots" in l e t z t e r e Kategorie verwiesen, statt daß er nun den andern, dem Bunde gehörenden Militärfonds angereiht oder einem derselben, z. B. der Winkelriedstiftung, wäre einverleibt worden, die Ende 1884 bloß Fr. 15,800 betrug und deren Zweckbestimmung genanntem Hülfsfonds wohl am nächsten stehen dürfte.

Um dieser zwecklosen Doppelspurigkeit ein Ende zu bereiten, hat der Bundesrat beschlossen, auf Ende des Berichtsjahres den Hülfsfonds für schweizerische Wehrmänner aufzuheben und dessen Vermögen im Betrage von Fr. 40,565. 70 der eidgenössischen Winkelriedstiftung einzuverleiben.

Kautionen und Depots.

Die der Wertschriftenverwaltung gemäß Art. 11 des Reglements vom 25. Januar 1895 obliegende Überwachung dieser Hinterlagen, zwecks Wahrung der fiskalischen Interessen des Bundes, gab im Berichtsjahre zu keinen besondern Vorkehren gegenüber den betreffenden Deponenten Veranlassung.

Die daherigen Bestände auf Jahresschluß sind folgende : Kautionen Fr. 10,064,230 Depots ,, 18,478.860 Total gegenüber dem Vorjahre . ' Vermehrung

Fr. 28,543,090 ,, 25,871,480 Fr.

2,671,610

Verschiedenes.

Wie gewohnt wurde mit dem Abtrennen der im künftigen Jahre fälligen Coupons eine Nachzählung aller Wertschriftenbestände durch die Finanzkontrolle vorgenommen; über das Resultat dieser Nachzählung ist bereits bei genannter Abteilung berichtet worden.

In 37 Verhandlungen im Wertschriftengewölbe, bei welchen vorschriftsgemäß der Vorsteher des Finanzdepartements, die Finanzkontrolle und die Wertschriftenverwaltung vertreten waren, wurden 298 Geschäfte erledigt, wovon 115 auf Wertschriften und Specialfonds und 183 auf Kautionen und Depots fallen.

Die bezüglichen Protokolle verwahrt die Finanzkontrolle.

683 Inventar.

a. Wertschriften, deren Aufbewahrung und Verwaltung der Wertschriftenverwaltung obliegt : Eidgenössische Wertschriften . . . . Fr. 21,908,996. 15 Specialfonds (ohne Eisenbahnfonds) . . ., 34,007,209. 15 Eisenbahnfonds '.n 61,327,404. 65 gegenüber dem Vorjahre

.

.

. " .

Verminderung

Fr. 117,243,609. 95 ., 121,239,108. 14 Fr.

3,995,498. 19

b. Wertschriften, von welchen nur die Aufbewahrung und Überwachung dieser. Abteilung obliegt : Kautionen und Depots Fr. 28,543,090. -- Total der Wertschriftenbestände auf Ende 1901 gegenüber dem Vorjahre Verminderung

Fr. 145,786,699. 95 ,, 147,110,588. 14 Fr.

1,323,888. 19

VI. Münzverwaltung.

Allgemeines.

Der normale Betrieb der Münzstätte im Berichtsjahre brachte es mit sich, daß Veränderungen im Bestände des Personals nicht eintreten mußten. Die Abteilung Münzfabrikation beschäftigte 12 Arbeiter und 2 Arbeiterinnen, die Wertzeichenfabrikation 5 Arbeiter und 3 Arbeiterinnen, zusammen 22 Personen. Gegen Ende des Jahres, nachdem die Silberprägung zu Ende geführt war, konnte der Arbeiterbestand für die Münzfabrikation auf 11 reduziert werden.

Münzprägungen.

Für das Jahr 1901 vorgesehen :

waren im Voranschlag an Prägungen

684

400,000 50,000 400,000 200,000 1,000,000 1,000,000 3,000,000

Zwanzigfrankenstücke. . Fr. 8,000,000 Zweifrankenstücke. . . ,, 100,000 Einfrankenstücke . . . ,, 400,000 Halbfrankenstücke . . . ,, 100,000 Zwanzigrappenstücke . . ., 200,000 Zehnrappenstücke . . . ,', 100,000 Fünfrappenstücke . . . ,, 150.000

6,050,000 Stücke .im Nennwert von

Fr. 9,050,000

Zu diesen Prägungen kamen im Laufe des Jahres noch hinzu weitere 100,000 Zwanzigfrankenstücke. . Fr. 2,000.000 als Restanz der im Jahre 1899 nur teilweise ausgeführten Goldprägung. Wie im Geschäftsberichte über jenes Jahr bemerkt ist, erfolgte damals der Abbruch der Goldprägung infolge allzu kostspieliger Beschaffung von Barrengold und unter dem Vorbehalt, daß dieser Ausfall bei einer ersten günstigen Gelegenheit nachgeholt werde. Eine solche Gelegenheit trat im Berichtsjahre ein.

Die -ordentlichen, im Voranschlage verzeichneten Prägungen und diese Nachprägung waren bis zu Ende des Jahres vollständig ausgeführt und an die eidgenössische Staatskasse abgeliefert; es konnte die letzten zwei Monate sogar schon mit der Anfertigung der Kupfermünzplättchen für die nächstjährigen Prägungen begonnen werden.

Mit den diesjährigen Prägungen erreicht unsere Ausmünzung in Gold den Betrag von 75 Millionen Franken, und unsere Emission in Silberscheidemünzen das uns durch den lateinischen Münzvertrag zugestandene Kontingent von 28 Millionen Franken.

Ganz außerordentlich und gegen alle Voraussicht günstig gestaltete sich diesmal die Beschaffung des Barrengoldes für unsere Goldprägung. Während wir letztes Jahr das Kilogramm Feingold mit Fr.' 3463. 22 bezahlen mußten, und im Voranschlag sogar einen mutmaßlichen höchsten Preis von Fr. 3480 annahmen, kommt in diesem Jahre der Durchschnittspreis per Kilogramm Feingold nur auf Fr. 3448. 13 zu stehen, oder Fr. 15. 09 billiger .als letztes Jahr. Der höchst bezahlte Preis beträgt Fr. 3456. 52, der niedrigste Fr. 3442 per Kilogramm. Der heruntergegangene, eine Zeit lang sogar unter pari gestandene Kurs der Devisen auf Paris ermöglichte diese vorteilhaften Goldankäufe, die sich auch

685 diesmal wieder unter Berücksichtigung der von vier verschiedenen Seiten eingeholten Angebote vollzogen.

Entsprechend diesen billigen Goldankäufeh kommen denn auch die Erstellungskosten für ein diesjähriges Zwarizigfrankenstück so billig zu stehen wie noch nie seit unserer Goldausmürizung, nämlich Ausgaben für ein Stück ohne Fabrikationskosten Fr. 20,oi5 Fabrikationskosten per Stück .n 0,075 Total Erstellungskosten für ein Zwanzigfrankenstück Fr. 20,09» Ein Stück von 1900 stellte sich auf Fr. 20,i84 was einen Minderbetrag von Fr. 0,094 für ein diesjähriges Stück ergiebt. Diesem letztern am nächsten kommt ein Stück von 189& mit Fr. 20,i29.

Die diesjährige Ausmünzung von Fr. 600,000 in Zwei-, Einund Halbfrankenstücken bildet den Rest des uns mit Abkommen vom 29. Oktober 1897 durch die Münzunionsstaaten zugestandenen Nachtragkontingentes von 3 Millionen Franken. Prägungen von Silberscheidemünzen dürfen also bis auf weiteres keine mehr stattfinden.

Das Barrensilber zu dieser letzten Prägung kostete uns im Durchschnitt Fr. 109. 07 per Kilogramm Feinsilber, gegenüber Fr. 99. 15 im Vorjahre, und es stellt sich ein fertiges Zweifrankenstück auf Fr. 0,fli9i, ein Einfrankenstiick auf Fr. 0,4590, und ein Halbfrankenstück auf Fr. 0,2293 · Für die Zwanzigrappenstücke konnten wir die Münzplättchen zu Fr. 6. 10 (1900 zu Fr. 5. 50), für die Zehnrappenstücke zu Fr. 3. 70 (1900 zu Fr. 3. 65), und für die Fünfrappenstücke zu Fr. 3. 75 (1900 zu Fr.'3. 71) per Kilogramm beschaffen.

Die Verwendung der zu den Prägungen beschafften Metalle ist aus nachstehender Aufstellung ersichtlich.

1. Feingold.

° Eingang : Vorrat vom letzten Jahre kg.

16,2717 Ankäufe in Barren ., 2,900,oooo Altes Geld v o n d e r Staatskasse . . . . " ,, 0,osoo kg.

2,916,3067

686

Ausgang : 500,000 Zwanzigfrankenstücke kg. 3,225,0010 = Feingold kg. 2,901,8559 Zu Medaillen verwendet ,v 0,0476 Fabrikationsabgang 0,os %o ,, 0,2302 Vorrat nach d e r Prägung . . . . . . ,, 14,1780 kg. 2,916,3007 2. Feinsilber.

Eingang : Vorrat vom letzten Jahre .

Ankäufe in Barren Altes Geld von der Staatskasse .

Ausgang : 50,000 Zweifrankenstücke kg. 498,9si zu 835,7 Tausendstel 400,000 Einfrankenstücke kg. l,997,iu zu 835,5 Tausendstel 200,000 Halbfrankenstücke kg. 498,49«. zu 835,2 Tausendstel zu Madaillen verwendet Fabrikationsabgang 3 °/oo Vorrat nach der Prägung

3. Kupfer.

Eingang : Vorrat vom letzten Jahre Ankauf in Platten Nachtraa:

kg.

,, __«

157,780 2,450,ooo «M"

kg.

2,613,453

kg.

416,998

,,

1,668,58«

T>

416,3311

·H

4,667

11

7,670

11

99,290

kg.

2,613,1.TM

kg.

,,

289,2oo 750,ooo

_J1

^916

kg. I,041,ii6 Ausgang: zur Goldlegierung verwendet .

zur Silberlegierung verwendet .

Vorrat nach der Prägung .

kg.

,, ,,

316,2oG 491,2io 233,7oo

kg. I,041,ii6

637

4. KeinnicJcelmünzplättchen.

Eingang : Vorrat vom \letzten Jahre Ankauf in Zwanzigrappenplättchen von der Staatskasse

kg.

29,732

fl

3,990,050

·n

2,760

kg. 4,022,542 Ausgang : 1,000,000 Zwanzigrappenstücke Vorrat nach der Prägung Fabrikationsabgang . . . .

kg. 3,997.607 ,,

23,602

y,

1,333

kg. 4,022,542 5. Legierte NicIcelmünzplättcJten.

Eingang : Vorrat vom letzten Jahre Ankauf in Fünf- und Zehnrappenplättchen .

von der Staatskasse in verdorbenen Münzen Nachtrag

kg.

fl V)

lll,ooo &,974,6oo 8,130 0,223

kg. 9,093,953 Ausgang : J ,000,000 Zehnrappenstücke 3,000,000 Fünfrappenstücke Vorrat nach der Prägung .

kg. 2,994,845 ,,

6,001,883

,,

97,225

kg.

9,093,953

Laboratorium.

Im ganzen wurden im Berichtsjahre in unserem Laboratorium 618 quantitative Analysen auf Gold und 64 auf Silber ausgeführt, die sich im speciellen verteilen wie folgt: 297 Analysen von Goldbarren, Goldtiegelgüssen, 221 fertigen Goldmünzen, 100 19 Silberbarren, Silbertiegelgüssen, 38 fertigen Silbermünzeu.

7

688

Auch dieses Jahr wieder kamen wir mehrmals in den Fall, Differenzen im Gehaltsbefunde von Goldbarren durch Expertisen entscheiden zu lassen ; die bezüglichen Entscheide fielen durchwegs zu unsern Gunsten aus. Alle andern Analysen gaben zu keinen besondern Maßnahmen Veranlassung.

Der hierorts gefundene, durchschnittliche Feingehalt der fertigen Münzen ergab : b e i d e n Zwanzigfrankenstücken . . . . 900,oic ,, ., Zweifrankenstücken 836 ,, ., Einfrankenstücken 835,7 ,, .0 Halbfrankenstückeu 835,r> Von den Reinnickel- und von den Kupfernickel-Münzplättchen fanden periodisch Untersuchungen statt, die jeweilen Übereinstimmung mit den bezüglichen Vorschriften ergaben. Nebstdem wurden zahlreiche qualitative Analvsen ausgeführt über Falsifikate oder verdächtige Münzen, die wir zur Begutachtung vorgelegt erhielten.

Wertzeichenfabrikation.

Hatte das Jahr 1900 gegenüber 1899 einen Rückschlag von 6,9 Millionen Stück im Bedarf an Postmarken ergeben, so erzeigt das Jahr 1901 nun wieder eine ganz bedeutende Zunahme. Im Vorjahre wurden 236,5 Millionen Stück von uns an die Postverwaltung abgeliefert, im Berichtsjahre 268,i Millionen, was ein« Vermehrung von 31,n Millionen Stück ergiebt. Von diesen 268,i Millionen entfallen auf die Frankomarken 265,s Millionen, auf die Taxmarken 2,3 Millionen .Stück. Die Bezüge bei den Frankomarken, auf die einzelnen Taxwerte verteilt, ergeben folgenden Vergleich mit dem Vorjahre : Taxwert 2 Cts.

1901 1900

3 Cts.

5 Cts.

10 Cts.

in Millionen Stllck

36,o 36,o

Differenz 1901 .

. -- O,G

Taxwert 20 Cts.

1901 . .

1900 . .

Differenz 1901

4,2 5,8

. -- l,o

77,2 59,i

0,6 102,6 0,6 81,4

12 Cts.

15 Cts.

2,0 4,2

4,H 6,0

U21,a+18,i --2,2 -- l,s

25 Cts.

25,4 22,8

30 Cts. 40 Cts. 50 Cts.

in Millionen Stllck

3,2 3,o

1 Fr.

4,2

3,6

l,s

5,4

3,3

3,2

+2,c -j-0,2 --1,2 +0,4

-- l,t

3 Fr.

ü,s

0,, --

689 Interessant ist, aus dieser Zusammenstellung zu ersehen, daß die Bezüge in den Taxsorten 5, 10 und 25 Cts., die vorzugsweise zum Frankieren der Karten und Briefe dienen, um volle 41,9 Millionen Stück zugenommen haben, während die übrigen Taxsorten um 10,3 Millionen Stück zurückgegangen sind, wovon wieder 2,7 Millionen Stück auf die Minderbezüge in Taxmarken, sogenannte Strafportomarken, entfallen, was beweist, daß unfrankierte oder ungenügend frankierte Sendungen im Zurückgehen begriffen sind.

Trotz den neuerdings gesteigerten Ansprüchen der Postverwaltung vollzog sich die hierseitige Verarbeitung der Postmarken, bestehend im Gummieren, Schneiden und Perforieren derselben^ in normaler Weise, dank der größern Leistungsfähigkeit unserer Perforiermaschinen, die von uns im Laufe des Jahres vom Handbetrieb zum Motorenbetrieb umgebaut wurden.

Nebenarbeiten.

Neben der Ausführung kleinerer Prägungen von Medaillen für Behörden und Vereine verdient besondere Erwähnung die Nachprägung von 575 Stück silbernen und 6 Stück goldenen alten Baslermünzen mit den alten Stempeln vom Jahre 1499, welcher Auftrag uns von der Basler Regierung auf den Anlaß der Feier von Basels Eintritt in den Bund erteilt wurde.

Falsche Münzen.

Falsifikate, größtenteils aus Zinnlegierungen gegossen, traten dieses Jahr wieder zahlreicher auf. Doch waren alle diese Nachahmungen derart kunstlos hergestellt und leicht als Fälschungen erkennbar, daß wir zu besondern Maßnahmen keine Veranlassung fanden.

B. Zollverwaltung.

I. Gesamtergebnisse der Rechnung.

Im Jahre 1900 ergaben die G es
Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. I.

47

690

Dio G e s a m t e i n n a h m e n pro 1900 betrugen im Berichtsjahre beliefen sich dieselben auf die Summe' von

Fr. 48,010,011. 43 ,, 46,471,948. 55

somit M i n d e r e i n n a h m e pro 1901 . . Fr. 1,538,062.88 oder rund 4,5 Millionen weniger als im Jahre 1899.

Für nähere Angaben über die Ursachen des Rückganges der Zolleinnahmen im Jahre 1901 verweisen wir auf unseren Bericht zur Staatsrechnung, Abteilung Zollverwaltung.

Die G e s a m t a u s g a b e n der Zollverwaltung erreichten im Jahre 1901 den Betrag von Fr. 4,792,281. 67 budgetiert waren ,, 5,191,200. -- Ausgabenersparnis Fr.

398,918. 33 Addiert man hierzu den Ertrag der Gesamtroheinnahmen pro 1901 mit . . .· ,, 46,471,948. 55 so gelangt man zu einer Totalsumme von . Fr. 46,870,866. 88 Im Voranschlag pro 1901 war eine Gesamteinnahme vorgesehen v o n . . . . ,, 48,000,000. - Das definitive Reehnungsresultat ist somit um Fr. 1,129,133. 12 unter dem Budgetansatze zurückgeblieben.

II. Gesetze, Verordnungen, Yerträge.

A. Zollwesen.

1. A n w e n d u n g des Z o l l t a r i f e s. A b f ä l l e der M ü l l e r e i zur V i e h f ü t t e r u n g . Im Verlaufe des Berichtsjahres wurden die im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnten Denaturierungsversuche mit Viehfuttermehl in größerem Maßstabe fortgesetzt. Diese Versuche wurden, wie bereits früher erwähnt, in der Absicht angeordnet, Müllereiprodukte, welche zum Zwecke der Viehlütterung eingeführt werden, zufolge ihrer Beschaffenheit jedoch als Mehl zollpflichtig sind, durch Beimengung eines geeigneten Denaturierungsmittels für anderweitige Verwendung als zu Viehfütterungszwecken unbrauchbar zu machen und dadurch deren zollfreie Zulassung nach Analogie der Müllereiablalle für Viehfütterung zu ermöglichen. Bei diesen Versuchen kam vornehmlieh Rosanilin (Fuchsin) in Betracht. Gegen dessen Einführung erhoben sich indessen gewichtige Bedenken, indem namentlich darauf hingewiesen wurde, daß nur reines arsen-

691 freies Rosanilin zur Verwendung kommen dürfe, daß es aber in der Praxis wohl schwer durchführbar wäre, an der Grenze zu kontrollieren, ob das zur Denaturierung von Viehfuttermehl verwendete Fuchsin wirklich arsenfrei sei oder nicht. Wir haben daher vorläufig den Gedanken der Einführung eines Denaturierungsmittels für Viehfuttermehl fallen gelassen.

Z u c k e r ab fa 11. Auch im Berichtsjahre hatte die Zollverwaltung mit fortgesetzten Schwierigkeiten betreffend Verzollung von Abfallzucker zu kämpfen, der gemäß Tarif Nr. 447 einem Zollansatze von Fr. 7. 50 per Metercentner Bruttogewicht unterliegt, während der raffinierte Zucker in Hüten, Platten etc.

Fr. 9 zu bezahlen hat. Mit diesen Anständen hat es die Bewandtnis, daß aus einzelnen Zuckerfabriken Zucker in Stücken geliefert wird, dem in der Fabrik mittelst besonderer Einrichtungen die Form von Abfallstücken der Würfelfabrikation gegeben worden ist, die dann als Abfallzucker zum Zolle von Fr. 7.50 einzuführen versucht werden, obschon es sich thatsächlich nicht um Abfallzucker handelt. Um diesen Schwierigkeiten ein Ende zu setzen, haben wir im Entwurf zu einem neuen schweizerischen Zolltarife durch Verschmelzung der Zuckerabfälle mit dem raffinierten Zucker dafür gesorgt, daß ähnliche Schwierigkeiten in Zukunft nicht mehr vorkommen können.

T r o c k e n b e e r e n zur W e i n f a b r i k a t i o n . Diese unterliegen gemäß Zolltarif einem Zollansatze von Fr. 20 per q. und falls deren Trester gebrannt werden, überdies einer Monopolgebühr von Fr. 2. 50 per q. brutto ; die für den Tafelgebrauch bestimmten getrockneten Weinbeeren dagegen werden zum Zollansatze von Fr. 3 per q. zugelassen. Dieser große Unterschied in den Zollansätzen hat von jeher bewirkt, daß viele Sendungen Trockenbeeren, welche thatsächlich zur Weinfabrikation dienen, unter der unrichtigen Bezeichnung ,,Tafeltrauben" deklariert wurden, um auf diese Weise den Zoll von Fr. 20 per q. zu umgehen.

Wir haben uns daher im Verlaufe des Berichtsjahres veranlaßt gesehen, die Bestimmung zu treffen, daß alle zu Fr. 3 per q.

verzollten getrockneten Weintrauben nur mit Bewilligung der Oberzolldirektion und gegen Nachzahlung der Zolldifferenz von Fr. 17. per q., sowie der Monopolgebühr von Fr. 2. 50 per q.

zur Wein- beziehungsweise Branntweinbereitung verwendet werden dürfen. Widerhandlungen
gegen diese Bestimmungen ziehen die Einleitung des Strafverfahrens wegea Umgehung des Zolles, beziehungsweise der Monopolgebühren nach sich. Wir hoffen, auch hier den bisherigen Mißbräuchen durch Neugestaltung des Zolltarifs entgegentreten zu können.

692 O r g e l b e s t a n d t e i l e . Gemäß Zolltarif bezahlen Pianinos, Klaviere etc. einen Zollansatz von Fr. 30, die übrigen Musikinstrumente, inklusive Orgelwerke, einen solchen von Fr. 25, während einzeln eingeführte, fertige Bestandteile von Musikinstrumenten einem Zollansatze von nur Fr. 16 per q. unterliegen. Es ist nun wiederholt vorgekommen, daß namentlich fertige Orgeln in ihre Bestandteile zerlegt über verschiedene Zollämter instradiert und fälschlicherweise als fertige Bestandteile von Musikinstrumenten deklariert wurden, um dadurch die fraglichen Sendungen anstatt zu Fr. 25 zu Fr. 16 per q. einführen zu können. Wir haben die geeigneten Maßregeln getroffen, um diesen Mißständen zu steuern.

2. Z o l l a b f e r t i g u n g der P o s t s e n d u n g e n . Der im letztjährigen Geschäftsberichte erwähnte Entwurf einer neuen Instruktion über die Zollabfertigung von Postsendungen hat im Berichtsjahre noch nicht definitiv eingeführt werden können, da über die Durchführbarkeit einzelner Bestimmungen noch weitere Erfahrungen abgewartet werden müssen.

3. V e r e d l u n g s v e r k e h r . Während der passive Veredlungsverkehr keine nennenswerte Zunahme erfahren hat, hat sich der aktive und Transitveredlungsverkehr mit Textilstoffen ganz bedeutend entwickelt. Ohne den Grenz- und Stickereiverkehr mit dem Vorarlberg in Berechnung zu ziehen, waren am Ende des Berichtsjahres 419 Firmen im Besitz einer Bewilligung für aktiven und 417 Firmen für passiven Veredlungsverkehr; unter den ersteren befinden sich 114, welche eine Bewilligung für den Transitveredlungsverkehr besitzen, unter den letzteren 144, denen der passive Stickereiveredlungsverkehr mit Deutschland bewilligt worden ist.

In Bezug auf die aus der Schweiz nach Süddeutschland zum Besticken eingehenden Stickerstücke wurde im Interesse der Verkehrserleichterung und im Einverständnisse mit den süddeutschen Zollbehörden ein neues vereinfachtes Abfertigungsverfahren eingeführt.

Den im Geschäftsbericht pro 1900 erwähnten pendenten Gesuchen, sowie einigen nachträglich eingelangten Eingaben der Glarner Druckindustriellen um Bewilligung der admission temporaire für ein limitiertes Quantum roher englischer Baumwolltücher haben wir ausnahmsweise noch entsprochen, dagegen konnte auf das weitergehende Gesuch des Vereins schweizerischer Druckindustrieller
um generelle Bewilligung der admission temporaire für englische Baumwollgewebe nicht eingetreten werden, und ebensowenig auf das Ansuchen des schweizerischen Spinner-,

693 Zwirner- und Webervereins um prinzipielle Verweigerung dieses Veredlungsverkehrs.

Seit dem Monat Mai haben sich indessen die Verhältnisse so geändert, daß die einheimische Weberei den Bedarf der Drucker zu annehmbaren Preisen und Lieferungsfristen zu bewältigen vermochte und die Einreichung weiterer Gesuche um Admission temporaire gänzlich unterblieb.

Im Stickereiverkehr mit dem Vorarlberg wurde ein neues Kontrollierungssystem (Kontokorrent) eingeführt, das sich als zweckmäßig erwiesen hat.

4. In Anbetracht, daß von Seiten Italiens nicht Gegenrecht geübt wird, hat unser Zolldepartement angeordnet, daß Waren auf Ungewissen Verkauf, Marktwaren, Reiselager (Art. 104, Ziffer 6, der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz, A. S. n. F. XV, 22) künftighin nicht mehr mit Freipaß gegen bloße Zollsicherstellung abgefertigt, sondern ohne weiteres zur Einfuhr verzollt werden sollen.

5. Die im Jahre 1898 erlassenen Bestimmungen betreffend die Zollbehandlung von Warensendungen, deren definitive Abfertigung bei einem andern als dem Eintrittszollamte stattfinden soll (vgl. Geschäftsbericht 1898, Bundesbl. I, 278), wurden einer Revision unterzogen, wobei namentlich auch die Interessen der Warenempfänger gewahrt worden sind (siehe Bundesbl. 1901, III, 945).

6. Art. 31 des Bundesgesetzes über das Zollwesen vom 28. Juni 1893 (A. S. n. F. XIII, 692) bestimmt, daß die Lagerfrist für auf Zollfreilager gebrachte Güter, Specialkonventionen vorbehalten, zwölf Monate nicht übersteigen dürfe. Infolge Vereinbarung mit der Basler Handelskammer ist nun anläßlich der Eröffnung des neuen eidgenössischen Niederlagshauses auf dem Wolfbahnhof in Basel die Lagerfrist für Qualitätsspirituosen auf fünf Jahre verlängert worden, mit Rücksicht namentlich darauf, daß die deutschen Zollniederlagen in der Nähe der schweizerischen Grenze diese Lagerfrist ebenfalls gewähren, wodurch der Zwischenhandel mit Spirituosen mehr und mehr Gefahr lief, vom Schweizerboden verdrängt zu werden. Diese Vergünstigung mußte dann auch auf die andern eidgenössischen Niederlagshäuser ausgedehnt werden, da es nicht angegangen wäre, den Platz Basel in dieser Hinsieht zu privilegieren.

7. Die in Art. 3, litt. &, des Zollgesetzes vorgesehene Zollbefreiung für ,,Naturalien, kunstgewerbliche Gegenstände, gewerb-

694 lich-technische Instrumente, Apparate und Modelle, antiquarische und ethnographische Gegenstände, welche nachweislich für öffentliche Sammlungen und Unterrichtsanstalten eingehen a , ist durch Verfügung des Zolldopartements auch auf Sendungen für die Schweizerischen landwirtschaftlichen Versuchsstationen und Untersuchungsanstalten ausgedehnt worden, in der Meinung, daß diese Anstalten sich ebenfalls den in Art. 149 der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz vorgeschriebenen Formalitäten zu unterziehen haben.

8. Die in Art. 148 der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz vorgesehene Frist von 6 Monaten für zollfreie Zulassung von gezeichneten Umschließungen (Fässer, Säcke und andere Gefäße), welche a. leer in die Schweiz eingehen, um gefüllt an den Absender direkt oder für dessen Rechnung nach dem Auslande zurückzukehren, b. leer an den Absender in der Schweiz zurückgehen, nachdem sie vorher gefüllt ausgeführt worden, wurde auf 12 Monate verlängert, da der bisherige Termin für unsern Exporthandel als zu kurz bemessen sich herausgestellt hat.

9. Ähnlich wie für Fahrräder (siehe Geschäftsbericht pro 1898) ist im Berichtsjahre auch für Motorwagen, welche von ausländischen Mitgliedern des Schweizerischen Automobilklubs.

sowie von Mitgliedern der Automobilklubs von Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich, Amerika und des Automobilklubs Nizza vorübergehend in die Schweiz eingeführt werden, unter Haftbarkeit des schweizerischen Automobilklubs in Genf, die Erleichterung eingeräumt worden, daß diese Vehikel unter Vorbehalt der Kontrolle bei Ein- und Wiederausfuhr die schweizerische Grenze ohne Zollhinterlage passieren können.

10. Gemäß Art. 13 des Fiskalstrafgesetzes vom 30. Juni 1849 (A. S. I, 87) soll die Vergünstigung des Nachlasses eines Dritteiles beziehungsweise eines Vierteils der Buße bei Unterziehung unter den Straf entscheid der Adminstrativbehörde auf solche Übertreter, welche sieh im Rückfalle befinden, nicht angewendet werden. Eine zeitliche Begrenzung des Begriffs des Rückfalles ist aber in diesem Gesetze nicht enthalten. Da nun in der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesctz über gebrannte Wasser, vom 24. Dezember 1900 (A. 8. n. F. XVIII, 310), Art. 88, Rückfalligkeit nicht mehr angenommen wird, wenn von dem letzten rechtskräftigen Bußenerkenntnis an bis zur Begehung der neuen Übertretung fünf Jahre verflossen sind, so hat

695 das Zolldepartement angeordnet, daß diese Bestimmung auch bei Zollübertretungen Anwendung zu finden habe.

11. In § 32, Alinea 2, des Eisenbahntransportreglements ist die Vorschrift enthalten, daß das eingeschriebene Gepäck ,,in der Regel nur an derjenigen Station ausgeliefert yerden darf, nach welcher es aufgegeben worden ist. Insofern Zeit und Umstände es erlauben, soll jedoch auf Verlangen des Reisenden das Gepäck auch auf einer Zwischenstation ihm zurückgegeben werden."

Nachdem vor einiger Zeit im Interesse des Reisendenverkehrs die zolldienstliche Anordnung getroffen worden, daß im direkten Transit durch die Schweiz reisende und nach einer Auslandsstation eingeschriebene Gepäckstücke ohne irgendwelche Zollformalitäten passieren können, sah sich die Zollverwaltung zur Wahrung der fiskalen Interessen in die Notwendigkeit versetzt, an die Bahnverwaltungen das Verlangen zu stellen, daß, gleich wie für Gepäckstücke mit zollamtlichem Geleitschein, so auch für direkt ohne Zollpapiere transitierendes Gepäck die Herausgabe auf Zwischenstationen untersagt werde, es sei denn, daß auf der betreffenden Bahnstation ein Zollamt sich befinde, in welchem Falle der Herausgabe nach vollzogener Zollbehandlung nichts im Wege stehe. Die in Frage kommenden Bahnverwaltungen haben ohne weiteres die entsprechenden Weisungen an ihre Organe erteilt, so daß jene für den internationalen Reisenden verkehr sehr willkommene Erleichterung auch fernerhin fortbestehen kann.

12. Das im letztjährigen Geschäftsberichte erwähnte Übereinkommen mit Italien betreffend den beidseitigen Zolldienst an Bord der Dampfschiffe auf dem Langen- und dem Luganersee ist im Berichtsjahre in Form einer zwischen dem Bundesrate und der italienischen Regierung ausgewechselten Erklärung perfekt geworden (siehe A. S. n. F. XVIII, 429).

B. Alkoholgesetz.

An Monopolgebühren auf eingeführten Spirituosen und alkoholhaltigen Erzeugnissen sind durch den Zolldienst Fr. 690,388. 24 erhoben worden, gegenüber Fr. 666,633. 22 im Vorjahre.

Das neue Bundesgesetz vom 29. Juni 1900 über gebrannte Wasser ist am 16. Januar 1901 in Kraft getreten; die erforderlichen Weisungen für die Durchführung desselben sind zwischen der Zoll- und der Alkoholverwaltung gemeinsam vereinbart worden und es geben uns dieselben an dieser Stelle zu keinen weiteren Bemerkungen Veranlassung.

696 C. Sanitäts- und Viehseuchenpolizei, Reblaus, Mass und Gewicht, Jagd und Vogelschutz, Fischerei, Zündhölzchen, Regale.

Durch die Zollorgane verzeigt wurden 34 (1900: 32) Straffälle wegen Übertretung der viehseuchenpolizeilichen Vorschriften, 18 Fälle, von Widerhandlung gegen das Zündhölzchengesetz, 6 Fälle von Verletzung des Pulverregals und 3 Fälle Verletzung des Salzregals.

Wegen ungesetzlicher Eichzeichen wurden 13 (1900: 15) Sendungen von Glaswaren bei den Eintrittszollämtern beschlagnahmt und den zuständigen Kantonsbehörden überwiesen.

Von den eidgenössischen Grenzwachtmannschaften im Kanton Tessin sind 89 (1900: 62) Übertretungen des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz und 27 (1900: 12) Übertretungen des Bundesgesetzes über Fischerei verzeigt worden. Ebenso haben dieselben auf ihren Streiftouren in den Berggegenden über 19,500 (1900: cirka 15,000) Fangvorrichtungen für kleine Vögel zerstört, ein Beweis, wie schwunghaft noch immer der Vogelmord im Kanton Tessin trotz Bundesgesetzen und Verordnungen betrieben wird.

III. Zolleinnabmen.

A. Verteilung der Zolleinnahmen nach Budgetrubriken.

1901.

1900.

Fr.

Fr.

Einfuhrzölle 45,945,376. 01 47,491,703.89 Ausfuhrzölle . . \ . .

135,183.92 134,961.73 Statistische Gebühren . .

161,429.03 159,775.26 Niederlags- und Waggebühren 19,208.67 19,569. 55 Bußenanteile und Ordnungsbußen . . . .

14,796.02 14,378.78 Untermieten 57,189.28 50,224.12 Verschiedenes : 1. Erlös aus dem Verkauf von statistischen Publikationen , Zolltarifen, Formularen etc. . . .

96,785. 57 95,952. 20 2. Beitrag der Alkoholverwaltung an die Kosten des Zolldienstes . . .

41,980.05 43,445.90

Differenz 1901.

Fr.

-- 1,546,327.88 4222.19 -l-' 1,653.77

--

360.88

+ -|-

417.24 6,965.16

+

833.37

--

1,465.85

Gesamttotal 46,471,948.55 48,010,011.43 --1,538,062.88

697

B. Verteilung der Zolleinnahmen nach den einzelnen Zollgebieten.

I. Zollgebiet

II.

III.

v.

n » n »

VI.

J!

IV.

Basel

. .

Schaff hausen

Chur .

Lugano .

Lausanne Genf .

.

.

.

.

Differenz 1901.

1901.

1900.

Fr.

Fr.

Fr.

17,223,041. 29 17,493,991. 71 -- 270,950. 42 10,390,325. 98 11,020,407. 41 -- 630,081. 43 4,396,323. 54 4,857,304. 36 -- 460,980. 82 3,924,751. 15 4,128,408. 96 -- 203,657. 81 3,547,622. 94 3,499,944. 42 + 47,678. 52 6,786,474. 57 6,806,733. 41 -- 20,258. 84

Total 46,268,539. 47 47,806,790. 27 -- 1,538,250. 80 Hierzu kommen noch die bei der Oberzolldirektion verrechneten Einnahmen für statistische Gebühren und der Beitrag der 203,409.08 203,221.16 + Alkoholverwaltung . .

187. 92 Gesamttotal 46,471,948.55 48,010,011.43 --1,538,062. <

IV. Personalbestand der Zollverwaltung.

Auf 31. Dezember 1901 folgenden Personalbestand:

verfügte die Zollverwaltung über Beamte. Angestellte.

Oberzolldirektion mit drei Abteilungen (Verwaltung, Inspektorat, Handelsstatistik) . . .

6 Gebietsdirektionen 59 Hauptzollämter l 210 Nebenzollämter / n Von den Nebenzollämtern sind 116 durch Civilpersonen besetzt, während 94 durch Grenzwächter besorgt werden, welche hiernach beim Bestand des 'Grenzwachtcorps mitgezählt sind.

41 69 .07

l 12

304

52 Zollbezugsposten Anmerkung. Von diesen werden 16 durch Civilpersonen, 2 durch kantonale Landjäger und 34 durch eidgenössische Grenzwächter besorgt; letztere sind hiernach mitgezählt; l Zollbezugsposten wird durch einen Zollaufseher bedient, der bereits in der Zahl der Angestellten inb'egriffen ist.

--

17

Übertrag

597

334

698 Übertrag Grenzwachtcorps : Grenzwachtchefs und Grenzwachtoffiziere Unteroffiziere und Grenzwächter

.

Zusammen Bestand auf 31. Dezember 1900 Vermehrung im Jahre 1901

Beamte. Angestellte.

597 334 9 --

Hl 5

606 604

1149 1138

2

11

Während des Berichtsjahres sind 66 Mann ausgetreten, und zwar: 15 infolge Todesfall (worunter 2 Grenzwächter), 26 infolge Demission (worunter 15 Grenzwächter), 25 infolge Wegweisung (worunter 17 Grenzwächter).

Außer den 15 Mann, welche aus dem Grenzwachtcorps ausgetreten sind, wurden 15 zu Zollaufsehern ernannt.

Im Berichtsjahre waren 112 Beamte und 43 Angestellte der Zollverwaltung in den Militärdienst einberufen, Waffeninspektionen nicht Inbegriffen; davon hatten 51 Beamte und 14 Angestellte an den Herbstmanövern des II. Armeecorps und der Manöverdivision teilzunehmen.

Die Absenzenregister erzeigen für das gesamte Zollpersonal der sechs Zollgebiete einen Ausfall von 14,897 Diensttagen, nämlich 4862 wegen Urlaub, 6749 wegen Krankheit und 3286 wegen Militärdienst ; bei der Grenzwachtmannschaft 5903 .Diensttage, nämlich 1067 wegen Urlaub und 4836 wegen Krankheit.

Der Gesundheitszustand des Personals war günstiger als im Vorjahre.

Von 23 Zollgehülfen II. Klasse, welche an den Prüfungen für Beförderung zu Gehülfen I. Klasse teilgenommen, konnten 14 befördert werden. Zu diesem Resultat ist zu bemerken, daß laut abgeändertem Prüfungsregulativ für Zollgehülfen die Beförderung eines Gehulfen II. Klasse in die I. Klasse zugleich als Befähigungsausweis für spätere Beförderungen an höhere Beamtenstellen bei Zollämtern Geltung hat, weshalb die Anforderungen etwas höher gestellt werden müssen.

Verschiedene in der öffentlichen Presse gegen das Zollpersonal gerichtete Angriffe wegen unhöflicher Behandlung der Reisenden haben sich entweder als stark übertrieben oder als grundlos erwiesen. Es ist übrigens eine seit Jahren stets wieder

699 5

kehrende Erfahrung, daß solche Klagen in der Regel nicht von Ausländern herrühren, die im Gegenteil der Coulanz unserer Zollorgane ihre volle Anerkennung zollen, sondern von Einheimischen, welche sich belästigt finden, wenn sie, mit Gepäck aus dem Auslande zurückkehrend, an der Grenze nach zollpflichtigen Gegenständen befragt werden und eventuell auch ihre Kofier offnen müssen. Das Zollpersonal hat gemessene Weisung, bei der Abfertigung des Reisenden Verkehrs eine höfliche Form zu beobachten und auf verletzende Äußerungen der Reisenden sich nicht etwa zu heftigen Antworten hinreißen zu lassen, wohl aber denselben mit dem gebührenden Ernst zu begegnen.

Die Zollbehörden haben es sich von jeher zur Pflicht gemacht, auf bestimmte Vorkommnisse Bezug habende Beschwerden genau zu untersuchen und, wenn Anlaß dazu vorlag, Remedur zu schaffen. Bloß allgemein gehaltene Anschuldigungen dagegen, ohne Angabe bestimmter Fälle, lassen sich nicht verfolgen und entbehren gewöhnlich auch der thatsächlichen Grundlage.

Y. Ofoerzolldirektion.

Dieser Abschnitt giebt zu besondern Bemerkungen nicht Anlaß.

Als auffallende Erscheinung ist zu erwähnen, daß diese Centralstelle jahraus jahrein von Seiten des Publikums mit einer Masse untergeordneter Geschäfte, wie Anfragen über Zollansätze und Zollvorschriften, Begehren urn Zusendung von Imprimaten, Reklamationen in Bagatellsachen etc. behelligt wird, anstatt daß die Betreffenden sich hierfür an ein nächstgelegenes Zollamt, oder bei Reklamationen an die zuständige Zollgebietsdirektion wenden würden.

Seit Jahren benutzt die Oberzolldirektion jeden gegebenen Anlaß, Fragesteller und Reklamanten auf den angedeuteten Weg zu verweisen, leider ohne daß diese Bemühungen bis jetzt den gewünschten Erfolg gehabt hätten.

Tl. Zollgebietsdirektionen und Zollämter.

Besondere Vorkommnisse in der Geschäftsführung der Zol gebietsdirektionen sind nicht zu melden. Der dienstliche Verkehr derselben hat sich nach oben und nach unten ordnungsgemäß abgewickelt. Ein Übelstand, der aber nicht zu beseitigen ist,

700

o

liegt darin, daß das Gehülfenpersonal der Direktionsbureaux in sehr starkem Maße für. Stellvertretung und Aushülfeleistung auf den Bahnzollämtern in Anspruch genommen werden muß, wenn daselbst durch Einberufungen zum Militärdienst Personalmangel entsteht. Es hat dies zur Folge, daß namentlich die Revisionsarbeiten auf den Direktionen in Rückstand geraten.

Z wischen Vertretern der großherzoglichen G^neraldirektion der badischen Staatseisenbahnen, der großherzoglich badischen Zolldirektion und der schweizerischen Zollverwaltung haben vorläufige orientierende Besprechungen über die zolldienstlichen Einrichtungen in den künftigen B a h n h o f a n l a g e n der b a d i s c h e n B a h n e n in B a s e l stattgefunden, deren Ergebnis, wenn auch nicht verbindlich, als Grundlage für die Ausarbeitung der Pläne dienen wird.

Unterhandlungen schweben ferner mit der großherzoglichen Eisenbahnverwaltung betreffend Verlegung des P o s t z o l l a m t e s in B a s e l , dessen Lokale schon seit längerer Zeit nicht mehr genügen, in den südlichen Flügelanbau des badischen Bahnhofes, wo sie in direkte Verbindung mit dem daselbst untergebrachten Filialpostbureau zu stehen kommen.

Im neuen G ü t e r b a h n h o f ß a s e l - S t . J o h a n n wurde ein neues Hauptzollamt errichtet und auf den 2. Januar 1902 dem Betrieb übergeben. Auf den nämlichen Zeitpunkt wurde bei Beurnevésin an der von dieser Ortschaft nach Pfetterhausen führenden neuen Straßenverbindung ein neues Nebenzollamt, Beurnevésin II, eröffnet.

Die Frequenz des im Wolf b a h n h o f e in Basel neu erstellten eidgenössischen Niederlagshauses mit Kabineneinrichtung ist hinter den gehegten Erwartungen zurückgeblieben. Von 38 Kabinen waren am Schlüsse des Berichtsjahres nur 11, von 4 Kellerabteilungen gar keine vermietet. Mit Bezug auf diese auf Wunsch des Basler Handelsstandes errichteten und zur ' Vermietung an die dortigen Handelsgeschäfte bestimmten Kabinen ist zu bemerken, daß die daselbst eingelagerten Waren nicht etwa zur Verzollung nach dem Nettogewicht mit Tarazuschlag im Sinne der Verordnung vom 29. Oktober 1894 (A. S. n. P. XIV, 443) zugelassen werden, sondern daß der abscbließlichen Zollberechnung das wirklich zur Einlagerung gelangte Bruttogewicht zu Grunde gelegt wird.

Vom Zolldepartement ist mit bundesrätlicher Genehmigung ein besonderes Reglement über die Benutzung dieser eidgenössischen Zollniederlage erlassen worden (siehe Bundesbl. 1901, IV, 450).

701 Über die Verhältnisse auf dem L i s b ü c h e l bei Basel und die Notwendigkeit einer Verlegung des dortigen Straßenhauptzollamtes an die äußerste Grenze gegen das Elsaß haben wir in der Specialbotschaft über ein daheriges Kreditbegehren ausführlich berichtet.

Der Verkehr von St. Ludwig her ist namentlich deshalb von besonderm Interesse, weil derselbe zumeist "Warenartikel betrifft, welche von Basler Geschäftshäusern, anstatt direkt nach Basel, zuerst nach ihren Magazinen in St. Ludwig bezogen, daselbst ihrer ursprünglichen Transportverpackung entledigt und dann offen oder in leichterer Verpackung auf der Straße über Lisbüchel eingeführt werden. Ein ähnlicher Verkehr hat sich auch von der badischen Station Leopoldshöhe her über das Nebenzollamt bei der Wiesenbrücke auf der andern Seite des Rheins entwickelt, alles zu dem Zwecke, die Verzollung der Waren in der ursprünglichen Transportverpackung zu umgehen, und dagegen den durch die oben erwähnte Verordnung vom 29. Oktober 1894 festgesetzten Tarazuschlag zu -entrichten ; bei den Postsendungen hauptsächlich zur Vermeidung der internationalen Posttaxe und der auf 1. Januar 1900 eingeführten, von der Postverwaltung bezogenen Zollbehandlungsgebühr.

In dem Umstände, daß dieser Verkehr immer größere Dimensionen annimmt, liegt zweifellos der Beweis, daß die in der genannten Verordnung festgesetzten Tarazuschläge zu niedrig bemessen sind, und wir werden daher der Frage einer Revision dieser Verordnung im Sinne der Erhöhung der Taraansätze näher treten müssen.

Als eine weitere Folge der Etablierung von W a r e n n i e d e r l a g e n in der Nähe von B a s e l muß auch die Zunahme des Schmuggels hervorgehoben werden, indem namentlich versucht wird, zollpflichtige Waren in kleinern Quantitäten unter den Kleidern und in den Taschen versteckt unverzollt einzubringen.

Die gleichen Erscheinungen wie bei Basel treten auch im Verkehr von K o n s t a n z her zu Tage, indem Speditionshäuser dortiger Gegend sich speciell damit belassen, nach der Schweiz bestimmte Warensendungen vor der Einfuhr auf ausländischem Gebiet der äußern Verpackung zu entledigen, um sie nach Nettogewicht mit Tarazuschlag verzollen zu lassen.

Wegen Errichtung eines Z o l l b e z u g s p o s t e n s an der sogenannten zollfreien Straße von K o n s t a n z nach K r e u z u n g e n (siehe letztjährigen Geschäftsbericht) haben im Berichtsjahre Verhandlungen zwischen Vertretern der schweizerischen und

702 der großherzoglicli badischen Zollverwaltung stattgefunden, um die Grundlagen für Abänderung des Art. 10 der Übereinkunft vom 28. Juni 1871 (A. S. X, 527) festzustellen.

Die notwendig gewordene Vergrößerung bezw. V e r l e g u n g des Z o l l a b f e r t i g u n g s l o k a l e s im Personenbahnhof R o m a n s horn hat noch nicht durchgeführt werden können. Angesichts der bestehenden Verhältnisse und der unhaltbar gewordenen Zustände dürfte die einzig richtige Lösung der Platzfrage nur dadurch erreicht werden, daß an der Landungsstelle der Dampf boote ein Revisionssaal erstellt wird, in Verbindung mit einem etwa 40 Meter langen Landungssteg, an welchem sowohl die Schiffe von Friedrichshafen als auch diejenigen von Lindau anlegen könnten.

Dadurch fiele für diejenigen Personen, welche sich zur Zollbe.handlung ins Revisionslokal zu begeben haben, die lästige, hinderliche und gefahrvolle Überschreitung der oft noch mit Zügen verstellten Geleise dahin, und es würde sich die Zollabfertigung für alle Beteiligten in rascher und vorteilhafter Weise vollziehen lassen.

Es darf hier wohl noch betont werden, daß keine Kosten gescheut werden sollten, um eines der wichtigsten Eingangsthore der Schweiz auch in Bezug auf den Personentransport mit einem den Bedürfnissen des Verkehrs entsprechenden Zollrevisionslokal zu versehen. Solange dieses im Aufnahmsgebäude untergebracht ist, solange werden auch die Übelstände fortdauern.

Wegen Plazierung des Zolldienstes im neu projektierten G ü t e r b a h n h o f e St. Gallen sind schon seit längerer Zeit Verhandlungen zwischen den beteiligten Verwaltungen im Gange, ohne daß es bis jetzt möglich gewesen ·wäre, zu einer Verständigung zu gelangen. Die neuesten mündlichen Besprechungen zwischen Zollverwaltung und Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen geben indessen der Hoffnung Raum, daß eine Einigung in diesel' Angelegenheit in nahe Aussicht gerückt sei. Die bezügliche Planvorlage sieht ein besonderes Zollgebäude ,,vor mit Schuppen für die Zollgüter (Frachtgüter), Lagerraum für die eidgenössische Zollniederlage und Bureaulokale für das Zollamt.

In A l t e n r h e i n wurde ein Zollbezugsposten errichtet, da der Rhein beim Ausfluß in den Bodensee nunmehr schiffbar geworden ist.

Im Bahnhof St. M a r g r e t h e n hat eine Erweiterung der Lokale des Hauptbureaus
stattgefunden, die nun voraussichtlich auf Jahre hinaus genügen wird. Die beim gleichen Zollamt verlangte Vergrößerung des für beide Zollverwaltungen gemeinsamen Revisionssaales steht in naher Aussicht.

703

Am 1. Juli wurde die neue B e r g s t r a ß e über den U m b r a i l dem Fuhrwerk- und Postverkehr übergeben. Die hierdurch eingetretene Vermehrung des Verkehrs beim Nebenzollamt Sta. Maria i. M. war noch nicht von Belang.

Die im letztjährigen Geschäftsberichte erwähnten Verhandlungen mit dem Stadtrat von L u g a n o wegen Abschluß eines neuen M i e t v e r t r a g e s für die bisherigen Lokale der Zollgebietsdirektion, des Grrenzwachtchefs, des Wachtpostens und des Zollamts und einige für den" Zolldienst benötigte weitere Lokale im Stadthause daselbst konnten erst gegen Mitte des Berichtsjahres zu einem befriedigenden Abschlüsse gebracht werden.

Das Nebenzollamt S t a b i o , welches bisher in der Ortschaft placiert war, wurde in das an dem äußersten Grenzpunkte der Hauptstraße nach Varese neu erstellte Zollhaus verlegt und in der .Ortschaft an dessen Stelle ein Zollbezugsposten errichtet.

Auf eine neue Eingabe des Gemeinderates der-Stadt B e r n bezw. des bernischen Vereins für Handel und Industrie betreffend Errichtung eines H a u p t z o l l a m t e s im B a h n h o f B e r n für Abfertigung von Waren aller Art hat unser Zolldepartement geantwortet, daß vorerst nähere Begründung der Notwendigkeit im Sinne von Art. 16 des Zollgesetzes verlangt werden müsse und daß der Bundesbehörde bestimmte Garantien für nachherige dauernde Benützung des Zollamtes durch den bernischen Handelsstand zu bieten seien. Wie schon im letztjährigen Geschäftsberichte hervorgehoben, sind nämlich die Erwartungen mit Bezug auf die Entwicklung der innern Zollämter nicht in Erfüllung gegangen, weil ein großer Teil der Warenbezüger vorzieht, behufs Vermeidung doppelter Spesen die Verzollung an der Grenze vornehmen zu lassen.

Der Stadtrat von C hur hat ebenfalls um Errichtung eines i n n e r n Z o l l a m t e s nachgesucht. Aber auch hier ist das Bedürfnis nicht nachgewiesen, und die Annahme der Petenten, daß die Verlegung der Zollabfertigung an die Bestimmungsstation eine schnellere Spedition ermögliche, beruht auf Irrtum, da solche Sendungen, wie bereits angedeutet, zweimalige Zollbehandlung erfordern, nämlich an der Grenze die Abfertigung mit Zollgeleitschein, am Bestimmungsorte die Verzollung zur Einfuhr, während die beim Eintrittszollamt direkt verzollten Güter nur der einmaligen Zollbehandlung unterliegen und am
Bestimmungsorte ohne weitere Zollformalitäten sofort behändigt werden können. Wenn nun auch ein Bedürfnis für Chur mit Rücksicht auf den dortigen Handel nicht nachweisbar sein wird, so läßt sich anderseits nicht

704

in Abrede stellen, daß die Errichtung einer Zollabfertigungsstelle für Reisendengepäck im Interesse des Fremdenverkehrs liegt, und es werden daher die Verhandlungen mit Chur in diesem Sinne weitergeführt werden.

YII. Grenzschutz.

Das eidgenössische Grenzwachtcorps hatte am Schlüsse des Berichtsjahres folgenden Bestand : Grenzwachtchefs und Offiziere.

.

2 1 1 1 1 3

10 6 4

Zusammen

9

1. Zollgebiet .

U.

m.

tv.

v.

Unteroffiziere

,, ,,

vi. · ,,

Zahl Zahl Grenzder der wächter. Sektionen. Posten.

10 5 4

7 11 10

143 90 61 88 185 200

6 10 9

37 43 55 54

48

767

44

298

815 Bestand am Schlüsse des Vorjahres: Grenzwachtchefs und Offiziere Unteroffiziere und Grenzwächter

59 50

9 809

somit eine Vermehrung um 6 Mann.

Neue Grenzwachtposten wurden errichtet: bei Rheineck, im sogenannten Nebengraben, infolge der nach Ableitung des Rheines im untern Rheinthal eingetretenen Möglichkeit, das alte Rheinbett zu durchschreiten, ferner in Camedo (Tessin) infolge der Verbindung der schweizerischen Centovallistraße mit derjenigen durch das italienische Val Vigezzo.

Die diesjährigen Schießübungen der Grenzwächter, verbunden mit kurzer militärischer Instruktion, haben neuerdings gezeigt, ·wie notwendig es ist, diese Mannschaft in der Handhabung der Wafien besser auszubilden.

Durch die nunmehr vollendete Korrektion der Fußwege längs des Doubs im Berner Jura ist die Überwachung dieser Grenze wesentlich erleichtert worden, so daß die Grenzwächter bei ihren nächtlichen Streifpatrouillen nicht mehr Gefahr laufen, durch einen Fehltritt in den Doubs zu stürzen.

705 Zur bessern Überwachung des Viehverkehrs an der neuenburgischen Grenze hat die Regierung des Kantons Neuenburg die Kreierung neuer Viehinspektionskreise : Maison blanche, la Ronde, les Queues, beschlossen und mit unserer Zustimmung die Postenchefs der dortigen Grenzwachtposten zu Viehinspektoren ernannt, wodurch auch für den Zolldienst die Überwachung und die Nachforschung bei Schmuggelfällen, die in jenem Grenzgebiete häufig sind, wesentlich erleichtert wird.

Der im Geschäftsbericht pro 1899 erwähnte Versuch, die Grenzwächterrekruten des IV. Zollgebietes (Tessin) im Rekrutendepot des VI. Zollgebietes in Chêne ausbilden zu lassen, ist, da sich derselbe nicht bewährt hat, wieder aufgegeben worden.

Nachdem im Berichtsjahre eine Verifikation der tessinischitalienischen Grenzlinie durch die beiderseitigen Delegierten mit den notwendigen Ergänzungen in der Vermarchung dieser Linie stattgefunden und, wo nötig, neue Grenzsteine aufgestellt worden sind, werden in Zukunft die Verletzungen schweizerischen Gebietes durch italienisches Grenzwachtpersonal. nicht mehr mit der Unklarheit der Grenzbezeichnungen motiviert oder entschuldigt werden können.

Auch in diesem Jahre mußten wieder mehrere Straf klagen wegen Bedrohung, Beschimpfung und Thätlichkeiten gegenüber Grenzwächtern bei den zuständigen Gerichten anhängig gemacht werden. Es wurden verurteilt : Ein Bewohner von Vendlincourt zu Buße, Entschädigung und Kosten.

Zwei Bewohner von Bonfol (Ausländer) zu Bußen, Entschädigung und Kosten.

Die Gleichen zu Arrest, Buße, Entschädigung und Kosten, für den Einen verbunden mit Landesverweisung ; dieses letztere Urteil wurde vom bernischen Obergericht aufgehoben unter Rückweisung des Falles an den Untersuchungsrichter, weil geeignet, durch das Strafgericht behandelt zu werden (noch pendent).

Zwei Bewohner der badischen Gemeinde Altenburg bei Schaffhausen zu Bußen.

Ein Bewohner der Vallée de Joux zu Widerruf, Buße und -Zahlung der Kosten.

Eine Klage gegen einen Bewohner von Boncourt war arn Schlüsse des Berichtsjahres noch pendent.

Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. I.

48

706

Eine Gegenklage der oben erwähnten Bewohner von Bonfol gegen zwei dortige Grenzwächter wurde vom Kriegsgerichte der u. Division als unbegründet abgewiesen.

YIII. Straftälle.

A. Zollübertretungen.

Auf Ende 1900 waren unerledigt geblieben neu hinzugekommen sind

46 Straffälle1597 ,,

Total 1901 im Vorjahr 1900

1643 Straffälle 1435 ,,

Vermehrung pro 1901

208 Straffälle

Diese Zollübertretungen fanden ihre Erledigung wie folgt: a. durch Verzicht auf die Verfolgung 30 b. durch erfolgte freiwillige und unbedingte Unterziehung 1571 c. durch gerichtlichen Spruch : zu gunsten der Verwaltung 7 zu ungunsten der Verwaltung -- Total

1608

Am Schlüsse des Jahres waren unerledigt: vor Gericht anhängig bei der Verwaltung pendent

3 32 Total

1901

Es betrugen: Fr.

1. die umgangenen Zollgebühren . . 14,836.41 2. die eingezogenen Zollbußen . . . 32,150.37 3. der Anteil der Zollverwaltung . 10,718. 63

1643

1900

Differenz 1901

Fr.

Fr.

11,484.99

+ 3,351.42

28,354.69

+ 3,795.68

9,452. 83 -f 1,265. 80

707

B. Durch das Zollpersonal verzeigte und von der Zollverwaltung liquidierte Übertretungen0 des Alkoholgesetzes.

Auf Ende 1900 unerledigt geblieben neu hinzugekommen

Es betragen: 1. die umgangenen Monopolgebühren . .

2. die eingegangenen Bußen 3. der Anteil der Zollverwaltung . . .

2 Straffälle 40

Total im Vorjahr 1900

42 Straffälle 26 ,,

Vermehrung pro 1901

16 StraSälle

1901

1900

Fr.

Fr.

915.02

Differenz

474. 90 -f

1,009. 84

2,639. 88

162.44

879.98

1901

Fr.

440.12

-- 1,630. 04 --

717.54

IX. Zollabfertigungen.

Die Zahl der Abfertigungen beträgt: Anzahl der Abfertigungen Gattung der Abfertigungen.

Differenz

pro 1901.

pro 1900.

pro 1901.

6,740,151 1,916,140 834,170 539,698 846,352 15,288

6,514,305 1,817,864 790,851 539,200 828,842 15,460

+ 225,846 -j- 98,276

Total Hierzu kommen die statistischen Coupons .

10,891,799

10,506,522

+ 385,277

583,444

573,837

Gesamttotal

11,475,243

11,080,359

Einfuhr Ausfuhr Geleitscheine Durchfuhr . . .

Freipässe Niederlagsscheine .

.

4- 43,3 i 9 4498 4-

17,510

--

172

-f

9,607

+ 394,884

708

Auf die einzelnen Zollgebiete verteilen sich die Abfertigungen wie folgt: ° pro 1901.

pro 1900.

Zollgebiet Basel .

Schaffhausen n Chur . .

III.

·n IV.

Lugano .

n v.

Lausanne ·n Genf . .

VI.

T)

3,850,801 1,979,221 1,147,936 1,392,213 701,870 1,819,758

3,597,289 1,831,903 1,104,807 1,382,665 731,220 1,858,638

Total

10,891,799

I.

II.

innerem pro 1901.

-(+ 4+ -- --

253,512 147,318 43,12!)

9,548 29,350 38,880

10,506,522 +385,277

X. Handelsstatistik.

Jahresband und Jahresbericht 1900 sind am 22. August, bezw. in französischer Ausgabe am 8. Oktober 1901 erschienen.

Die provisorische Zusammenstellung des Specialhandels konnte bereits am 18. Februar zur Ausgabe gelangen.

Dem Jahresbericht wurde als Anhang eine Rekapitulation des Specialhandels von 1885--1900 beigegeben, und eine zusammenfassende Übersicht des Specialhandels mit den einzelnen Ländern für die Jahre 1892--1901 ist in Vorbereitung, um dem Jahresbericht 1901, der wie gewöhnlieh erst in der zweiten Hälfte des Jahres erscheint, beigelegt zu werden.

Die handelsstatistischen Resultate (für die Einfuhr p r o v i s o r i s c h e Wertungen) sind für das Jahr 1901 folgende: E i n f u h r 1098,i Millionen gegen llll,i Millionen im Jahre 1900. Die Mindereinfuhr von 31,s Millionen im I. Quartal 1901 ist durch Mehreinfuhren in den drei letzten Quartalen an t 13 Millionen reduziert worden.

A u s f u h r 836,5 Millionen gegen 836 Millionen im Jahre 1900.

Die hauptsächlichsten M i n d e r e i n fu h r e n sind folgende : Bisen und Eisenwaren 14,4 Millionen Maschinen und Fahrzeuge 8 ,, Mineralien einschließlich Steinkohlen . . . 6,9 ,, Kupfer und Kupferwaren 8,2 ,, Holz und Holzwaren l,o ,, Baumwolle und Baumwollwaren 6,0 ,, Getränke (Wein, Bier, Sprit etc.) . . . . 3,s ,,

709

Bei den M e h r e i n f u h r e n stehen obenan die Lebensmittel 15,6 Millionen (davon Cerealien und Miihlenpr.odukte 10,»,.

Fleisch und Fleischwaren 2,s Millionen) Tiere 1,5 ,, Seide und Seidenwaren 11,2 ,, Edelmetall, nicht gemünzt 2,6 ,,

mit

Die hauptsächlichsten M i n d e r a u s f u h r e n fallen auf: Baumwollwaren (Garne, Gewebe, Stickereien) 16,e Millionen Maschinen und Fahrzeuge 2,4 ,, Feine Strohwaren 2 ,, Wolle und Wollwaren l Million M e h r a u s f u h r e n sind zu verzeichnen bei: Uhren 8 Millionen Seide und Seidenwaren 7,6 ,, Tiere und tierische Produkte 2,4 ,, Lebensmittel 2,7 ,, Holz 0,8 ,, Edellmetalle, nicht gemünzt 0,e ,, Für nähere Details muß auf die provisorische Publikation und für die berichtigten Resultate auf den in der zweiten Jahreshälfte zur Ausgabe gelangenden Jahresband verwiesen werden.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1901.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1902

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

08

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.02.1902

Date Data Seite

624-709

Page Pagina Ref. No

10 019 953

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

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