502

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates, (Vom 27. Mai 1902.)

Dem Regierungsrat des Kantons Baselstadt ist auf sein Ansuchen gestattet worden, die Ersatzwahl für die durch den Rücktritt des Herrn Regierungsrates E. Wullschleger erledigte Nationalratsstelle bis zur Gesamterneuerung des Nationalrates zu verschieben.

Dem Kanton Bern wird an die auf Fr. 85,800 veranschlagten Kosten für Korrektionsarbeiten an der Sense, auf Gebiet der Gemeinde Neuenegg, ein Bundesbeitrag von 331/3 °/o bis zum Maximum von Fr. 28,600 zugesichert.

Es wird beschlossen, die Kanoniere der Parkcompagnien mit dem Infanterie - Ordonnanzgewehr Kai. 7,5 m. auszurüsten; für jedes Gewehr sind 60 Patronen als Taschenmunition zu reservieren. Die erforderlichen Gewehre und die Munition sind den betreffenden Reserven au entnehmen.

Dem schweizerischen Rennverein wird für die dieses Jahr in Bern und Zürich stattfindenden Pferderennen eine Subvention von je Fr. 500 bewilligt.

(Vom 30. Mai 1902.)

Es werden Bundesbeiträge zugesichert: a. 35°/o im Höchstbetrage von Fr. 17,500 an die wirklichen Kosten der Neueinteilung der etwa 75 ha. messenden Feldlagen ,,Schachen", ,,Mattenrain" und "Endingerfeld2 im Vogelsang, Gemeinde Lengnau, Kanton Aargau (Voranschlag Fr. 50,000), unter der Voraussetzung einer mindestens gleich hohen Leistung seitens des Kantons und der Gemeinden OberEndingen und Lengnau

503

b. 10°/o im Maximum Fr. 528 an die Kosten zweier Stallbauten auf den Alpen Bachli und Hefti im Hilfernthal, Gemeinde Flühli (Kanton Luzern), Eigentum von Alois Helfenstein, im Fluck zu Sempach (Voranschlag Fr. 5284), unter der Voraussetzung eines mindestens ebenso hohen kantonalen Beitrags.

c. 25 o/o im Maximum Fr. 1400 an die Kosten der plangemäßen Erstellung einer Stallbaute auf Alp Wernisegg (Luthern), Eigentum der aargauischen Gesellschaft für Vieh- und Pferdezucht (Kostenvoranschlag Fr. 5600), unter der Voraussetzung eines mindestens ebenso hohen kantonalen Beitrags.

Die im Artikel 5 der Konzession einer Eisenbahn von Trubschachen auf den Napf vom 28. März 1893 (E. A. S. XII, 270) angesetzte und seither wiederholt, letztmals durch Bundesratsbeschluß, vom 22. Mai 1900 (E. A. S. XVI, 112) erstreckte Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um weitere 2 Jahre, d. h.

bis zum 28. März 1904, verlängert.

Die im Artikel 5 der Konzession einer elektrischen Eisenbahn von Châtel St. Denis nach Blonav und Fontanivant vom 30. März 1900 (E. A. S. XVI, 101 ff.) angesetzte Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um ein weiteres Jahr, d. h. bis zum 30. März 1903, verlängert.

Die im Artikel 5 der Konzession einer Eisenbahn von Martigny nach Villette (eventuell Bagnes-Champsec) und nach Liddes (eventuell Bourg-St. Pierre) vom 30. März 1900 (E. A. S.

XVI, 93) angesetzten Fristen zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, werden um weitere zwei Jahre, d. h. für die Linie Martigny-Villette (eventuell Bagnes-Champsec) bis zum 30. März 1904 und für die Linie Sembrancher-Liddes (eventuell Bourg-St. Pierre) bis zum 30. März 1906, verlängert.

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(Vom 2. Juni 19020 Es werden ernannt: als II. Stellvertreter des Feldkommissärs des I. Armeecorps: Herr Major Louis Samuel C a l a r n e in Goffrane; als II. Stellvertreter des Feldkommissärs des II. Armeecorps : Herr Nationalrat Oberst E r i s m a n n in Brestenberg; als H. Stellvertreter des Feldkommissärs des III. Armeecorps : Herr Hauptmann Heinrich B e r t s c h i n g e r in Oberwil bei Pfäffikon.

Den Kantonen, die pro 1901 Auslagen zur Bekämpfung der Reblaus gemacht haben, wird die Hälfte derjenigen Beträge vergütet, die sich auf Untersuchungs- und Vertilgungsarbeiten, Vertilgungsmittel und Entschädigungen beziehen, die für die Zerstörung der hängenden Ernte, sowie für die Zerstörung der Reben und Rebstickel gewährt worden sind. Es beziehen demnach: 1. Zürich . . . Fr. 21,127. 65 2. Thurgau . . ,, 28,998. 61 3. Tessin . . . ,, 6,499. 31 4. Waadt. . . ,, 46,585. 90 5. Neuenburg . ., 73,699. 41 6. Genf . . . ^ 3,662. 12 Total

Fr. 180,573. --

Das allgemeine Bauprojekt der Gürbethalbahn vom 10. Februar 1902, nebst Variante vom 12. Mai für die in der Gemeinde Thun liegende Teilstrecke von Kilometer 0,320--2,200 der zweiten Sektion dieser Bahn, wird unter einigen Bedingungen genehmigt.

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"Wahlen.

(Vom 27. Mai 1902.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postbureauchef in Zürich : Unterbureauchef in Zürich :

Emil Rüd, von Mauren (Thurgau), Unterbureauchef in Zürich.

August Ritter, von Cham (Zug), Postcommis in Zürich.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Basel : Peter Lorez, von Hinterrhein (Graubünden), gewes. Bureauchef in St. Moritz-Dorf.

(Vom 30. Mai 1902.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Kassagehülfe des Hauptzollamtes Zürich P. V. : Hans Farner, von Stammheim, bisher Gehülfe der Zollverwaltung in Zürich.

Grenzwachtoffizier des 6. Zollgebietes mit dem Grad eines Oberlieutenants : Karl Acklin, von Herznach, Zollgehülfe II. Klasse in Genf.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Posthalter in Keßwil: Hermann Häberlin, von Keßwil (Thurgau), gewesener Bahnbeamter, in Keßwil.

506

Postdienstchef in St. Gallen :

August Lutz, von Rheineck (St. Gallen), Postcommis in St. Gallen.

(Vom 2. Juni 1902.)

Justiz- und Polizeidepartement.

Registratur :

Julius Schärer, von Safenwil, z. Z.

Kanzlist der Bundeskanzler

Posi- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Kreispostdirektor in Basel : Mathias Jenny, von Langenbruck und Basel, Adjunkt der Kreispostdirektion in Basel.

Postcommis in Luzern : Nikiaus Baumgartner, von Großwangen (Luzern), Postaspirant in Luzern.

Joseph Bircher, von Stansstad, Postaspirant in Luzern.

Postcommis in Rorschach: Ulrich Kern, von Lutzenberg . (Appenzell), Postcommis in Zürich.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist und Telephonist in Balsthal (Solothurn) :

August Hafner, von Balsthal, Postcommis in Basel.

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