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Schweizerisches Bundesblatt.

54. Jahrgang. III.

Nr. 26.

25. Juni 1902.

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Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung des Kredites für die Ausführung von Umbauten im Bundeshaus Westbau.

(Vom

23. Juni 1902.)

Tit.

Nachdem des neue Bundeshaus am 1. April 1902 dem Betrieb übergeben worden ist, sind die beiden bisher vom Nationalrat und Ständerat benutzten Säle und deren Dependenzen im Bundeshaus Westbau zu anderen Zwecken verfügbar geworden.

Das letztere ist vom politischen Departement und von den Departementen des Innern, der Justiz und Polizei, der Finanzen und der Eisenbahnen, sowie von der Bundeskanzlei in Anspruch genommen, währenddem das Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement und das Militärdepartement im Bundeshaus Ostbau untergebracht sind. Im Westbau befindet sich außer den genannten Abteilungen noch der Sitzungssaal des Bundesrates mit einigen Nebenräumen, ferner das Post- und Telegraphenbureau.

Infolge der Erweiterung des Geschäftskreises verschiedener den genannten Departementen unterstellter Verwaltungen hat sich schon seit längerer Zeit ein Bedürfnis nach besserer Einteilung und Verwertung der vorhandenen Räume, sowie nach Schaffung neuer Lokale geltend gemacht, so daß die Zeit nicht mehr fern Bundesblatt. 54. Jahr». Bd. ITT.

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gewesen wäre, wo entweder durch eine Neubaute oder durch weitere Heranziehung von Mietlokalen hätte Abhülfe geschaffen werden müssen. Es ist nämlich bei diesem Anlaß daran zu erinnern, daß mehrere eidgenössische Verwaltungen schon geraume Zeit in Privathäusern der Stadt Bern in Miete stehen und bis auf weiteres darin verbleiben werden, um so mehr, als die Erstellung des neuen Bundeshauses nur eine relativ geringe Entlastung durch Aufnahme des statistischen Amtes gebracht hat.

Die notwendige Gruppierung der Bundeshäuser brachte auf der Ostseite des Erdgeschosses eine Verdunkelung durch den Mittelbau mit sich, ein Umstand, der besonders in der im Erdgeschosse befindlichen Centralbibliothek unleidliche Zustände herbeigeführt hat, für die Zukunft dagegen nicht von Bedeutung sein wird, da die betreffenden Lokale von der ßundeskanzlei als Magazine benutzt werden sollen.

In Erwägung dieser Verhältnisse beehren wir uns, Ihnen einen Entwurf vorzulegen, in welchem folgende Umstellungen und Umbauten durchgeführt worden sind : Unter g esclio ß.

Erstellung einer Reparaturwerkstätte im alten Kesselraum der Centralheizung.

Abbruch der Mönche der beiden Treppen zum ehemaligen Nationalrats- und Ständeratssaal und Einrichtung von Magazinen daselbst.

Erdgeschoß.

Abbruch der zwei Haupttreppen zu den beiden alten Sälen der eidgenössischen Räte und Ausnützung des gewonnenen Platzes für Räume der Finanzkontrolle im Westflügel, sowie der Bundeskanzlei im Ostflügel.

Erstellung eines Ein- und Abladeraumes für das neue Postbureau im ersten Stock.

Verlegung eines Teiles der Staatskasse aus dem Westflügel in den Mittelbau.

1. Stock.

Verlegung des Departements des Innern aus dem Erdgeschoß in den ehemaligen südlichen Konferenzsaal des Nationalrats.

Umbau des alten Nationalratssaals und der anstoßenden Räume samt dem Treppenhaus im Westflügel für die Aufnahme

871 der Centralbibliothek, welche jetzt im Erdgeschoß des Ostflügels untergebracht ist, auf die Westseite des Westflügels, und einige weitere Bureaux für das politische Departement und das Departement des Innern.

Umbau des alten Ständeratssaals, der damit in Verbindung stehenden Konferenzzimmer und Treppen zur Aufnahme des Postbureaus, des Telegraphen- und Telephonbureaus, einer dazugehörigen Schalterhalle, ferner einiger Lokale für das Justiz- und Polizeidepartement.

2. Stock.

Ausbau des durch zwei Stockwerke gehenden Nationalratsaals im Westflügel zu Bureaux für das Eisenbahndepartement und zu Büchermagazinen für die Centralbibliothek. Die letztere ist in vier niedrigen durch Galerien getrennten Stockwerken angeordnet, welche unter sich durch zwei flankierende eiserne Treppen verbunden werden. Zwei dieser Stockwerke nehmen die Höhe des ersten, zwei andere diejenige des zweiten Gebäudestockes ein.

Im oberen Teil des ebenfalls durch zwei Stockwerke gehenden Stand eratssaales und in den anstoßenden Partien sollen Zeichnungs- und Arbeitszimmer, sowie Magazine für das Oberbauinspektorat und die Direktion der eidgenössichen Bauten eingerichtet werden. Besonders die letztere ist in ihren gegenwärtigen Räumlichkeiten außerordentlich beengt.

Die vorbeschriebenen baulichen Umänderungen erstrecken sich in keiner Weise auf das Äußere des Gebäudes, welches demnach in jeder Beziehung unberührt bleiben wird. Dagegen bedingen sie eine Anzahl von Auffrischungen und Reparaturen von Räumen, in denen keine eigentlichen Umbauten vorgenommen werden sollen. Wir erwähnen darunter die jetzigen Lokale der Staatskasse, dann die Seitentreppen an den Nordenden der Gebäudeflügel, welche durch die Umgestaltung des Gebäudeinnern eine erhöhte Bedeutung erhalten.

Abgesehen von der besseren Anordnung und teilweise recht erheblichen Erweiterung mehrerer Verwaltungsabteilungen treten als Hauptvorteile in den Vordergrund die bedeutend vergrößerte und nach modernen Anschauungen eingerichtete Centralbibliothek, die Schaffung zweckmäßiger Post- und Telegraphenlokale, die verbesserte und erweiterte Abteilung der Staatskasse.

«72 Die einzelnen Arbeiten können nur verhältnismäßig langsam und successive zur Ausführung gelangen, weil Störungen der in Benützung stehenden Bureaux möglichst vermieden werden müssen. Die Vollendung sämtlicher Lokale wird daher unter Voraussetzung der Bewilligung des erforderlichen Kredites auf den Herbst des Jahres 1903 zu erwarten sein.

Zur Ermittlung der Baukosten ist eine detaillierte Kostenberechnung im Betrage von Fr. 200,000 aufgestellt worden, auf welche wir hinsichtlich aller einschlägigen Einzelheiten verweisen ; im übrigen geben die Pläne alle erforderliche Auskunft. In denselben sind der gegenwärtige Bestand des Gebäudes und dessen projektierter Ausbau deutlich auseinandergehalten.

Indem wir Sie ersuchen, dem nachstehenden Entwurf eines Bundesbeschlusses Ihre Genehmigung erteilen zu wollen, benützen wir gerne den neuen Anlaß, Sie, Tit., unserer unveränderten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 23. Juni 1902.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Zemp.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

873

(Entwurf.)

Bundesfoeschluß betreffend

Bewilligung des Kredites für die Ausführung von Umbauten im Bundeshaus Westbau.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 23. Juni 1902, beschließt: Art. 1. Für die Ausführung von Umbauten im Bundeshaus Westbau wird ein Kredit von Fr. 200,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlich, sofort in Kraft.

Art. 3. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung des Kredites für die Ausführung von Umbauten im Bundeshaus Westbau. (Vom 23. Juni 1902.)

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Jahr

1902

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26

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.06.1902

Date Data Seite

869-873

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10 020 144

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