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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Erwerbung eines Bauplatzes und Errichtung eines Verwaltungsgebäudes in Lavey- Village bei .St. Maurice.

(Vom 1. Dezember 1902.)

Tit.

Für die Unterbringung der Verwaltung der Befestigungen von St. Maurice war im Jahre 1894 im Dorfe Lavey für die Dauer von 10 Jahren ein Privathaus gemietet worden, das zugleich dem Chef des Festungsbureaus als Amtswohnung zu dienen hatte. Im Laufe der Zeit mußte der eingetretenen Arbeitsvermehrung wegen das Personal der genannten Verwaltung vermehrt werden ; infolgedessen reichten die vorhandenen Räumlichkeiten, die schon von Anfang an unzulänglich waren, nicht mehr aus und so wurden in der Remise des gemieteten Hauses provisorisch neue Zimmer erstellt und als Bureaux eingerichtet. Gegenwärtig reichen die vorhandenen Lokale überhaupt nicht mehr aus (ein Archivraum fehlt z. B. vollständig), so daß sich das Festungsbureau bei dem herrschenden Platzmangel genötigt sah, noch auswärts ein Zimmer in einer Fremdenpension in Lavey zu mieten. Zu allem dem ist das jetzige Bureau des Offiziers des Materiellen, namentlich im Winter, geradezu gesundheitsschädlich.

Unter .solchen Umständen erscheint die Erneuerung des bestehenden. Mietvertrages als ausgeschlossen und eine ander-

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weitige Unterbringung der Festungsverwaltung ist also dringend notwendig geworden.

Auf Veranlassung unseres Militärdepartements ist nun diese Frage von der Direktion der eidgenössischen Bauten im Verein mit dem Festungsbureau an Ort und Stelle geprüft worden; die Untersuchung ergab, daß weder in St. Maurice noch im Dorfe Lavey Gebäude zu finden sind, die sich zur Miete oder zum Ankauf zwecks Einrichtung von Bureaux eignen würden. Es bleibt uns somit nur übrig, selbst zum Bau des benötigten Hauses zu schreiten.

Als Bauland für das projektierte Verwaltungsgebäude ist ein in Lavey-Dorf befindlicher Liegenschaftskomplex in Aussicht genommen, der so bemessen ist, daß er außer diesem Baue noch allfällig später notwendig werdenden Gebäulichkeiten Platz bietet.

Die betreffenden Grundeigentümer haben sich bereit erklärt, das von der Eidgenossenschaft benötigte Terrain von zusammen 7063 m 2 zum Preise von Fr. 1. 34 per m 2 käuflich abzutreten.

Was das Verwaltungsgebäude im besondern anbelangt, so schlagen wir vor, daß dasselbe nach den bei den Akten liegenden Plänen und der detaillierten Kostenberechnung errichtet werde. Und zwar würde dasselbe außer den erforderlichen Bureauräumen zugleich auch die Dienstwohnung des Chefs des Festungsbureaus enthalten. Daneben ist noch die Erstellung eines Stallgebäudes notwendig, in welchem die Pferde des Instruktionspersonals, sowie der im Festungsgebiete eintreffenden Instruktoren und anderen berittenen Offiziere untergebracht werden könnten ; über den Ställen würde sich die Wohnung des Bureaudieners befinden.

Im einzelnen sind in den Gebäuden folgende Räumlichkeiten enthalten : A. Verwaltungsgebäude.

Untergeschoß. Höhe im Licht 2,70 : Archiv l » . . .

Zentralheizung u n d Kohlenraum, zusammen . . . .

Waschküche Magazin 3 Keller, zusammen

41 47 39 49 81

Erdgeschoß.

Artilleriechef Adjunkt

24 m* 16 ,,

m2 ,, ,, ,, .,

Höhe im Licht 3,io : ·

601 Registratili-.

Buchhalter-Kassier Offizier des Materiellen Verwaltung Ingenieur Techniker und Zeichner Saal Aborte, Treppen und Gänge.

25 40 19 31 24; 29 40

m2 ,, ,, ,, ,, ,, ,,

/. Stock. Höhe im Licht 2,90 m und Dachstoch. ,, ,, ,, 2,70 m.

Wohnung für den Chef des Festungsbureau», bestehend aus: 9 Zimmern und Küche, l Kammer, l Estrich, (Waschküche im Untergeschoß), Aborte, Treppen und Gänge, l Terrasse.

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B. Stallgebäude.

Keller unter dem Futtermagazin.

Erdgeschoß. Höhe im Licht 8,50 m.

Stallung für 4 Pferde . . .

45 m 2 Futtermagazin 32 ,, Remise und Geschirrkammer 33 ,, Abort.

I. Stock. Höhe im Licht 2,eo m.

Wohnung für den Bureaudiener, bestehend aus 4 Zimmern mit Küche und übrigen Dependenzen.

Die Kosten setzen sich aus folgenden Posten zusammen: Landerwerb.

Kaufpreis für 7063 m s zu Fr. 1. 34 Fr. 9,464. 42 Handänderungs- und Stipulationsgebühren ca ,, 435. 58 Fr.

9,900. -- Verwaltungsgebäude mit Dienstwohnung für den Chef des Festungsbureaus ,, 123,000. -- Stallgebäude mit Wohnung für den Bureaudiener ,, 27,000. -- Total der Kosten

Fr. 159,900. --

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Im übrigen verweisen wir auf die bezüglichen Pläne und Kostenberechnungen.

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. , .

Wir beehren uns demnach,- Ihnen die Annahme des nachstehenden Beschlusses-Entwurfs zu beantragen, wobei wir noch darauf aufmerksam machen, daß in Anbetracht dessen, daß die gegenwärtige Miete des Privathauses in Lavey am 31. Mai 1904 zu Ende geht und auf diesen Zeitpunkt somit das projektierte Verwaltungsgebäude bezogen werden sollte, eine baldige Erledigung dieser Vorlage wünschenswert ist.

,, .

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den I.Dezember 1902.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Zemp.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Erwerbung eines Bauplatzes und Erstellung eines Verwaltungsgebäudes nebst Stallungen in LaveyVillage bei St. Maurice.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 1. Dezember 1902, beschließt: Art. 1. Zum Zwecke der Erwerbung eines Bauplatzes und der Errichtung eines Verwaltungsgebäudes nebst Stallungen in Lavey - Village für das Festungsbureau von St. Maurice wird ein Kredit von Fr. 160,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3. Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

--.--.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Erwerbung eines Bauplatzes und Errichtung eines Verwaltungsgebäudes in Lavey-Village bei St. Maurice.

(Vom 1. Dezember 1902.)

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1902

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03.12.1902

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599-603

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