533

#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Sterbefälle infolge der nachgenannten Infektionskrankheiten in den Städten Zürich, Genf, Basel, Bein, Lausanne, Chaux-de-Fonds, St. Gallen, Luzern, Neuenburg, Winterthur, Biel, Schaffhausen, Freiburg, Herisau und Lode, gemeldet vom 28. Oktober bis 3. November 4888.

(Bei Zürich sind immer auch die Falte der neun Ausgemeinden, bei Genf diejenigen von PJainpalais und Eaux-Vives mitbegriffen.)

Pocken. -- Masern. -- Scharlach Basel 1.

Diphteritis und Croup. Neuenburg 2.

Keuchhusten. Zürich 3, Neuenburg l, Biel 1.

Rothlauf

--

Typhus. Bern l, Neuenburg l, Freiburg 1.

Infektiöse Kindbettkrankheiten. Zürich 1.

Eidg. statistisches Bureau.

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Bulletin Nr. 20 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der Schweiz:

vom 16. bis 31. Oktober 1888.

(Herausgegeben vom Schweiz. Landwirthschafts-Departement in Bern.)

Vorkommende Abkürzungen: St = Ställe : W = Weiden ; P = Pferde ; R = Rindvieh ; Schw = Schweine ; Z = Ziegen: Schf = Schafe ; H = Hunde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.

Bauschbrand.

Bern. Bez. Saanen, Saanen, 2 R; Bez Delsberg, Vieques, l R -- Total 3 R umgestanden.

Waadt. Bez. La Vallée, Le Chenit, 2 R umgestanden.

Gesammttotal 5 Fälle.

Milzbrand.

Bern. Bez. Delsberg, Glovelier, l R umgestanden.

Freiburg. Bez. See, Châtel, l R umgestanden 11 R abgesperrt.

Solothurn. Bez. Lebern, Oberdorf, l U; Bez. Thierstein, Bärschwyl, l R, Beinwyl, l R -- Total 3 R umgestanden.

St. Gall eil. Bez. Wyl, Oberbühren, 1 R umgestanden, 9 R abgesperrt.

Thurgau Bez. Arbon, Romanshorn, l R Umgestauden, 2 R abgesperrt.

Gesammttotal 7 Fälle.

Maul- und Klauenseuche.

Graubünden. Bez. Maloja, Ponte, 4 8t, 36 R, l Schw.

Gesammttotal 4 St, 37 Stück Vieh.

Verminderung seit 15. Okt. 12 St, 54 StUck Vieh.

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Rotz und Hautwurm.

St. Gallen. Bez. Oberrheinthal, Altstätten, l P abgethau.

Genf. Bez. Linkes Ufer, Plainpalais, l P der Ansteckung verdächtig; Bez. Rechtes Ufer, Genf, 2 P abgethan, (18 P*) der Ansteckung verdächtig -- Ursprung unbekannt, Pdquis, 6 P der Ansteckung verdächtig; sämmtliche verdächtigen P stehen unter strengster thierärztlicher Aufsicht -- Toial 2 P abgethan, 25 P (18 P*) der Ansteckung verdächtig.

Gesammttotal 3 Fälle, 25 Verdachtsfälle.

Rothlauf der Schweine.

Zürich. Bez. Morgen. Wädensweil, 4 Schw abgethan, 2 Schw verdächtig.

Bern. Bez. Delsberg, Bassecourt, l Schw umgestanden, 2 Schw verdächtig; Bez. Pruntrut, Courgenay, 11 Schw umgestanden, 13 Schw verdächtig; Bez. Signau, Langnau, l Schw umgestanden, l Schw verdächtig; Bez. Neuenstadt, Nods, \ Schw umgestanden, 3 Schw verdächtig; Bez. Laufen, Laufen, l Schw umgestanden, 5 Schw verdächtig -- Total 15 Schw umgestanden, 24 Schw verdächtig.

Luzern. Bez. Sursee, Ruswyl, 2 Schw; Bez. Willisau, Richenthal, 20 Schw -- Total 22 Schw umgestanden.

Freiburg. Bez. Saane, Autigny, 4 Schw umgestanden, 9 Schw verdächtig; Bez. Broye, 'Aumont, 5 Schw umgestauden, 12 Schw verdächtig; Bez. See, Praz, 2 Schw verdächtig -- Total 9 Schw umgestanden, 23 Schw verdächtig.

Schaffhausen. Bez. Unter-Klettgau, Wildlingen, 22 Schw umgestanden.

St. Gallen. Bez. Neu-Toggenburg, Lichtensteig, 1 Schw umgestandeo, 2 Schw verdächtig.

Aargau. Bez. Aarau, Ober-Entfelden} l Sohw umgestanden.

Waadt. Bez. Aigle, Rennaz, 2 Schw utngestanden; " Bez.

Echallens, Echallens, l Schw verdächtig, Dommartin, 1 So.hvv verdächtig, Vuarrens, l Schw verdächtig, Rueyres, 2 Schw verdächtig, Fey, l Schw verdächtig; Bez. ta, VaHé&, 'Le Chenit, 2 Schw umgestanden, Le Lieu, l Schw umgestanden ; Bez. Morges, Villars s./Yens, 2 Schw verdächtig, Echichens, l Schw verdächtig; Bez.

Nyon, Bégnins, l Schw umgestanden; Bez. Orbe, Arnex, 4 Si/hw umgestanden; Bez. Pays d'Enhaut, liougemont, l Schw umgestanden; Bez. Yverdon, Cliampvent, l Schw umgestanden -- Total 12 Schw umgestanden, 9 Schw verdachtig.

Gesammttotal 86 Fälle, 60 Verdachtsfälle.

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Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Zürich. Eine Buße von Fr. 5 (Nichtabgäbe eines Gesundheitsscheines).

Luzern. Je eine Buße von Fr. 10 und Fr. 5 (Anstände betreffend Gesuudheitssdieine).

Freiburg. Drei Bußen von je Fr. 10 (Verletzung des Art. 57 der eidg. Vollziehung^- Verordnung) ; eine Buße von Fr. 5 (unregelmäßiger Gesundheitsschein).

Waadt. Fünf Bußen von je Fr. 5 (Anstände betreffeud Gesuudheitsscheine); zwei Bußen von je Fr. 5 (Verscharren von zwei Kälbern oline Beisein des Abdeckers); eine Buße von Fr. 7 (vorschriftswidrige Absehlat'htuug eines Kalbes) : eine Buße von Fr. 100 (Seuchen-Verheimlichung ; Rothlauf).

Wallis. Eine Buße von Fr. 80 (Umgehung der grenzthierärztlichen Untersuchung).

Neuenburg. Eine Buße von Fr. 10.

,A_ n s l a ii dl.

Frankreich. September: Milzbrand, Departement Jura, 1 Stall, Departement Hoeh-Savoyeu, l Stall; Rauschbrand, Departement üouhs, 7 Ställe, D'.'partemeut Jura i Stall ; Rotz, Departement Ain, l Stall; Wulh, Departement Jura, \ Fall, Departement Ain, 3 Fälle; Rothlauf, Departement Hoeh-Savoyen, l Stall.

Baden. 1.--15. Oktober: Rotz, 3 Fälle; Milzbrand, l Fälle; Rauschbrand, 3 Fälle.

Württemberg. September : .Milzbrand, 43 Fälle ; Rauschbrand, 3 Fälle; Rotz, 4 Fälle; Maul- Uìid Klauenseudie, 3'24 Fälle, am Schlüsse dcfc Monats 583 Verdachtsfälle; Räude, Ende des Monats 1729 Schafe verseucht und verdächtig.

Oesterreich-Ungarn war am 29. Oktober frei von der Rinderpest.

Tyrol und Vorarlberg. 1. --15. Oktober: Die Maul- und Klauenseuche ist in Abnahme begriffen und herrscht noch in Bersene (48 Fälle), Bozzago (25 Fälle), Brione (47 Fälle), Cologua (50 Fälle), Greto e Cotogna (75 Fälle); Rothlauf, 29 Fälle; Milzbrand, 5 Fälle.

537 Italien. 8.--14. Oktober: Lungenseuche, 6 Fälle im Piemont (Turin); Milzbrand und Rauschbrand, 19 Fälle im Piemont und in der Lombardei; Maul- und Klaumseuche herrscht in der Lombardei in großer Ausdehnung (ca. 30 Gemeinden verseucht).

Bekanntmachung.

Die Auswanderungsagentur Christ-Simmener in Genf ist infolge Ablebens der Firmainhaberin erloschen. Es wird deshalb die von derselben geleistete Kaution von Fr. 4 0 , 0 0 0 dem Eigenthümer d e r letztern auf A n f a n g N o v e m b e r 1889 z u r ü c k g e s t e l l t w e r d e n , sofern das unterzeichnete Departement bis au jenem Zeitpunkt keine Kenntniß von Ansprüchen erhält, welche nach Maßgabe des Bundesgesetzes betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern oder den Rechtsnachfolgern von solchen gegen die obengenannte Agentur geltend gemacht werden wollen.

B e r n , den 8. November 1888.

Schweiz. Departement des Auswärtigen: Auswanderungswesen (Administrative Sektion).

Bekanntmachung.

Das unterzeichnete Departement hat, auf erfolgte Anmeldung hin, gemäß den Bestimmungen des bezüglichen Bundesraths beschlusses vom 16. Juni 1884 und der Réglemente hiezu vom 16. März und 16. Juni 1885.

Herrn Emil Boiler, von Uster (Zürich), als wählbar für eine höhere kantonale Forststelle im eidgenössischen Forstgebiet erklärt.

B e r n , den 8. November 1888.

Schweizerisches Industrie- und Landwirthschaftsdepartement : Abtheilung Forstwesen.

53ì>

Mutationen Sui

Bestand der Auswanderungs-Agentcn und Unteragenten im Monat Oktober 1888.

Unterm 10. Oktober liât derBundesrath der Firma DanzasiCie., Speditionsgeschäft in B a s e l , das P H l e n t z u m g e s e h ä f t sm ä ß i g e n V e r k a u f v o n P a s s a g e b i l i e t e n ertlieilt.

A 1s Aus vv and e r u nOs s- U n t e r àOs; u n te n s i n d a nOg e s t e l l t w o r d eu: Von der Agentur A. Zwilchenbart in Basel : Hr. Otto Seiler, in Saroen.

,, J. M. Annen, in Schwyss.

,, J. B. Mamie, in Montier.

,, K. Pfluger-Bei'ger, in Solothurn.

Von der Agentur Louis Kaiser in Basel: Hr. Jb. Kühnen-Moor, in St. Stephan.

,, K. Vogel-Röthlin, in Kerns.

Von der Agentur Corecco & Brivio in Bodio : Hr. Matteo terrazzini, in Borgnone.

,, Giovanni Foletta, in Gerra Verzasca.

Als Unteragent hat zu fungiren aufgehört: Hr. Joh. Carl Jung, in Chur (von der Agentur A. Zwilchenbart).

B e r n , den 31. Oktober 1888.

Schweiz. Departement des Auswärtigen: Auswanderungswesen (.Administrative Sektion).

33elca,ntitinaclivua£>-.

Reproduzirt.

Zufolge einer vom schweizerischen Konsulat in Genua dem Bundesrath gemachten Mittheilung kommt es nicht selten vor, daß schweizerische Auswanderer, welche sich bereits mit Schiffsbillüts für die Reise nach Amerika versehen haben, am Vorabend des Einschiffungstages ohne Schriften daselbst anlangen. Nun können

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sich aber in Genua schriftenlose Person eu nicht nach Amerika einschiffen, was zur Folge hat, daß jene Leute meist in große Verlegenheit gerathen Gelingt es hie und da dem Konsulat, auf telegraphischem oder anderem Wege die Identität der Betreffenden festzustellen, um sie daselbst mil Pässen versehen zu können, so kommen die Leute ohne großen Schaden weg, allein die Möglichkeit der Feststellung der Identität ist nicht immer vorhanden. Die meisten der beireffenden Auswanderer geben vor, in der Schweiz vernommen zu haben, daß man nach Amerika keine Schriften nöthi habe. Das Konsulat wünscht daher, daß das schweizerische Publikum auf diese irrthümliche Ansicht aufmerksam gemacht werde, welchem Wunsche das unterzeichnete Departement, durch gegenwärtige Publikation Folge gibt.

B er o, den 5. September 1887.

Schweizerisches Handels- und landwirthschaftsdepartement : Abtheilung Auswanderungswesen

Bekanntmachung.

Reproduzirt.

Laut einem Berichte des schweizerischen Generalkonsulats in M a d r i d vom 15. dies fahren angeblich spanische Militärgefangene ungestört fort, leichtgläubige Leute mit Vorgaukelung verborgener Schätze etc. um ihr gutes Geld zu beschwindeln, und es soll auch jetzt noch ihre Thätigkeif. nicht selten auf die Sh w ei z sich erstrecken. Herr Lardet beantragt deßhalb, neuerdings*) eine bezügliche Warnung im Bundesblatt zu erlassen.

B e r n , den 19. November 1887.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

*) Es erschien nämlich eine solche im Bundesblatt vom Jahr Band II, Seite 103, und vom Jahr 1886, Band III, Seite 414.

1885,

540

Bekanntmachung.

Reproduzirt

Mit Note vom 27. vor. Mts. Übermittelt die belgische Gesandtschaft in Bern eine Bekanntmachung folgenden Inhalts: Mit Beschluß vom 14. Dezember 1874 hat der König der Belgier einen Jahrespreis von 25,000 Franken gestiftet, welcher dazu bestimmt ist, Geistes werke zu unterstützen.

Im Jahr 1893 wird der zum Gegenstände eines internationalen oder gemischten Konkurses gemachte Preis ausgesetzt für das beste Werk über die Art und Weise, den grossen Städten und insbesondere der Brüsseler Bevölkerung bestes Trinkwasser in reichlicher Menge und zu den geringsten Kosten zu verschaffen, unter Berücksichtigu der voraussichtlichen Zunahme jener Bevölkerung.

Es werde» sowohl handschriftliche als gedrukte Werke zum Konkurse zugelassen.

Eine neue Ausgabe eines bereits gedruckten Werkes kann nur dann Theil daran nehmen, wenn sie bedeutende Aenderungen und Neubestandtheile enthält, welche, wie die andern Werke, innerhalb der Konkursperiode,
Die Werke können in französischer, flamändischer englischer, deutscher, italienischer oder spanischer Sprache abgefaßt sein Ausländer, welche au dorn Konkurse Theil nehmen wollen, haben ihre -- gedruckten oder manuskriptlich -- Werke vor dem 1. Januar 1893 einzusenden: au Ministère do l'Agriculture, de l'Industrie et des Travaux publies à Bruxelles.

Wenn ein mamiskriptliches Werk den Preis erlaugt, so ist dasselbe im Laufe des Jahres, welches auf dasjenige der Preisertheilun folgt, zu veröffentlichen. ~ Mit dem Urtheile über den eröffneten Konkurs wird eine vom König der Belgier zu ernennende Jury von sieben Mitgliedern, drei belgischer und vier ausländischer verschiedener Nationalität, betraut.

B e r n , den 2. März 1888.

Schweizerische Bundeskanzlei.

ö

541

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes: Jls 117, Tom 3. November 1888.

Abhanden gekommene Werihtitel. Handelsregister. Fabrikund Handelsmarken. Einnahmen der Zollverwaltung im Oktober 1888.

Bilanz einer Versicherungsgesellschaft pro 1887. Handel mit Gold- und Silberabfällen. Bundesrathsverhandlungen. Konsularbericht von Cannes. Handelsverträge. Seidenbandweberei. Handelspolitisches. Weltausstellungen : Washington. Handelskammern in England. Englische Baumwollindustrie. Situation fremder Banken.

JV» 118, Tom 6. November 1888.

Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregister. Fabrikund Handelsmarken. Bekanntmachungen : Drucksachen für Erfindungsschutz. Bundesrathsverhandlungen. Bundesversammlung.

Seidenzwirnerei. Ausstellungen : Brüssel ; Paris ; London. Zollwesen des Auslandes: Vereinigte Staaten von Nordamerika. Handelskammern irn Auslande. Schweinefleisch-Export der Vereinigten Staaten. Situation fremder Banken.

JV« 119, vom 8. Noyember 1888.

Rechtsdomizile. Handelsregister. Verkehr der Centralstelle mit den Konkordatsbanken. Wochensituation der Emissionsbanken.

Vergleichende Uebersicht der von den Kontrolbureaux für Gold- und Silberwaaren ausgeführten Stempelungen. Schweizerische Lehrlingsprüfungen. Gewerbliche Schiedsgerichte. Ausstellungen : Brüssel.

Handelspolitisches. Englische Seidenindustrie.

Bundesblatt. 40. Jalirg. Bd. IV.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1888

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10.11.1888

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