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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 13. April 1888.)

In der Untersuchungssache betreffs des Basler Fastnachtgedichtes hat der Bundesrath den Herrn Regierungsrath Dr. Z u t t in Basel zum Bundesanwalt ernannt (zu vgl. Bundesbl. Nr. 15, S. 263).

(Vom 18. April 1888.)

Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister der Schweiz. Eidgenossenschaft in Washington, Herr Oberst Fr ey , aus Baselland, hat die nachgesuchte Entlassung auf 1. Juli d. J.

unter Verdankung der von ihm dem Vaterlande geleisteten ausgezeichneten Dienste erhalten. Als dessen Nachfolger ist Herr Dr.

jur. Alfred von C l a p a r è d e , von Genf, Legationsrath der schweizerischen Gesandtschaft in Berlin, gewählt worden.

Dem Schweiz. Vizekonsul in Königsberg, Hrn. Dr. Wilhelm S c h o e h , von Frauenfeld, welcher in sein Vaterland zurückzukehren beabsichtigt, ist auf Ende laufenden Monats die nachgesuchte Entlassung ertheilt worden.

Der zum Vize- und Deputykonsul der Vereinigten Staaten Amerika's in St. Gallen ernannte Herr Louis Bedell G r a n t hat das eidg. Exequatur erhalten.

Der am 7. Januar abhin im Bundesblatt (Nr. l, Seite 1) öffentlich bekannt gemachte Bundesbeschluß, vom 22. Dezember 1887, betreffend die Förderung und Hebung der Schweiz. Kunst, .ist gemäß Art. 89 der Bundesverfassung in Kraft und vom 18. April 1888 an vollziehbar erklärt worden.

432 Die Verträge über die gemäß Art. l und 2 des Alkoholgesetzes vom Bund zu vergebende Herstellung gebrannter Wasser umfassen für das Betriebsjahr 1888/89 ein Gesammtquantum von 18,655 Hektoliter absoluten Alkohols.

Mit diesem Quantum ist die gesetzmäßig auf lk des Landesbedavfs festgesetzte Menge der Innern Produktion nicht erschöpft.

Das Finanzdepartement schätzt den Laudesbedarf des Jahres 1889, soweit sich die Verhältnisse heute schon überblicken lassen, auf wenigstens 100.000 hl., den für die inländische Brennerei zu reservirenden Theil also auf 25,000 hl. Das noch unbegebeue Quantum beläuft sich demnach auf 6345 hl.

Das Finanzdepartement ist daher ermächtigt worden, sofort die Herstellung von 6345 hl. absoluten Alkohols nach Maßgabe von Art. 2 des Alkoholgesetzes und nach Anleitung des Pflichtenheftes vom 9. September 1887, sowie der daran vom Bundesrath erlassenen und noch zu erlassenden Abänderungen, zur öffentlichen Ausschreibung zu bringen.

Der Bundesrath hat für die neue, mit dem 1. dies beginnende dreijährige Amtsdauer wieder bestätigt: a. Die Beamten vom Departementsbüreau des Innern.

als Sekretär-Bibliothekar: Hrn. Daniel G u r t ne r, von Seftigeu (Ben.) ; ,, Uebersetzer: ,, Edmund P r o b s t , von Neuenstadt (Bern); ,, Kanzlist: ,, Dr. Albert J a h n , von Twauu (Bern).

b. Die Beamten des statistischen Bureau.

ils Direktor : Hrn. Wilhelm Edmund M i l l i e t, von Basel; ,, Josef D u r r er, von Kerns (Obwaldon); ·n Adjunkt: Alfred C u t t a t , von Rossemaisou (Bern); ·n Sekretär : ,, Revisor : ,, Georg L a m b e l e t , von Verrières (.Neuenf> burg) ; ,, Werner Z e h n d e r , von Seen (Zürich); f> Kanzlist : ,, Robert F r e y , Arzt, von Miinsingen (Bern), ·n Gehülfen ,, Jost B ü h l e r , von Rusvvyl (Luzern); ·n ·n ,, Karl R e i n h a r d t , von Kleindietwyl (Bern)r, ·n ·n ^ Max L a n g , von Rheinfelden (Aargau); ·n « ,, Adolf G o r e c eo, von Bodio (Tessin).

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(Vom 20. April 1888.)

Der ßundesrath hat das Personal des eidg. Justiz- und Polizeidepartements durch einen neuen Kanzleisekretär mit dem Titel ,,Kanzleisekretär für die Fremdenpolizei a und durch einen neuen Kanzlisten ergänzt. An erstere Stelle hat er Herrn Fritz Kodier, von Gurzelen (Bern), z. Z. Sekretär der Polizeikommission der Stadt Bern, gewählt.

Das Pflichtenheft betreffend die Vergebung der in den Artikeln l und 2 des Alkoholgesetzes vorgesehenen Brennloose, d. d. 9. September 1887, wird abgeändert wie folgt: Art. l, Alinea l, soll lauten: ,,Als monopolpflichtig gelten alle Destillate, welche nicht ausschließlich aus folgenden einheimischen Rohstoffen hergestellt werden: Trauben, Wein, Tröstern (Trebern), Weinhefe (Drusen), Kern- oder Steinobst, Obstabfällen, Wachholderbeeren oder Emsianwurzelu. 1 * Die Artikel 20, 21 und 22 sollen in Wegfall kommen, ebenso die Worte ,,oder Preiszuschlag" in Alinea 2 von Art. 44.

Diese Abänderungen gelten ohne Weiteres bloß für die noch nicht abgeschlossenen Brennverträge; für bereits bestehende Verträge bleibt Art. 41 des Pflichtenheftes maßgebend.

Infolge einer Motion des Herrn Nationnlrath K ü n z l i ist der Bundesrath durch Beschluß des Nationalrathes vom 30. Juni 1887 eingeladen worden, zu untersuchen und darüber Berieht zu erstatten, auf welche Weise die Stellung der Grenzgebiete in Bezug auf Zollverhältnisse erleichtert und ob nicht irn Allgemeinen dem Handel durch Errichtung von Zollämtern im Innern des Landes entgegengekommen werden könne.

Der Bundesrath hat in theilweiser Erledigung der Motion beschlossen, dem Handelsstand von Genf auf den 1. Mai nächsthin, als dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuesten Zollerhöhungen, folgende Erleichterungen zu bieten, von denen die erstere gleichzeitig dem Handelsverkehr der ganzen Schweiz zu Statten kommen wird, nämlich : l. a. Vermehrung der Zahl der Waarengattungen, für welche bisher gemäß Art. 43, c, der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz vom 18. Oktober 1881 eine sechsmoimtliche Geleitscheinfrist eingeräumt war, und b. Ausdehnung dieser Frist auf ein Jahr.

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Zur Zollbehandlung als Partiegüter im Sinne von I a waren bisher mit einem Gewichtsminimum von 5 metr. Zentnern zugelassen: Baumwolle, rohe; Baumwollabfälle, gesponnen und uugesponnen ; Eisen in Masseln; Farbhölzer und Farberden, rohe; Galläpfel und Knoppern; Garancine; Getreide d. h. Weizen, Korn, Roggen, Gerste, Hafer und Mais; Kaffee; Krapp, Mehl, Oele, fette, nicht medizinische; Petroleum und Naphta; Reis; Seide, rohe, auch Floretseide und Seidenabfälle; Sumach; Wolle, rohe; Zucker.

Zur Abfertigung werden von nun an ferner zugelassen : a. Mit einem Gewichtsminimum von 200 Itg. : Zollansatz vom t. Mai 1888 an.

Tarif-Nr.

10

,,

120

,,

124

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136

,,

137

,, ,, ,, ,,

144 145 148 149

,, ,,

189 197

,, ,, ,, ,, ,,

208 208 a 209 287 312

Mineralwasser, natürliches und künstliches Fr. 3. -- Rohstahl, in Blöcken oder gegossenen Stäben ,, --. 10 Eisenblech, unter 3 mm. Dicke, roh, verbleit, verzinnt, verzinkt, verkupfert, vernickelt .

.

. ,, 3. -- Kupfer oder Messing , in Barren, Blöcken oder Platten .

.

,, 1. -- Kupfer oder Messing, gehämmert, gewalzt, gezogen, in Staugen, Blech, Röhren, Draht .

.

.

. ,, 3. -- Zink, in Barren, Blöcken oder Platten ,, --. 40 Zink, gewalzt, gezogen, Blech, Draht ,, 1. 50 Zinn, in Barren, Blöcken oder Platten ,, 1. 50 Zinn, rein oder legirt (Britanni«metall), gehämmert, gewalzt, Blech, Staniol, Draht ,, 3. -- Cacaobohnen und -Schalen .

- T I 1. 50 Fische, getrocknet, gesalzen, raarinirt, geräuchert oder anderweitig zubereitet, in Ballen, Fässern u. s. w.

von 5 kg. und mehr .

.

. ,, 2. -- Weinbeeren ,, 3. -- Rosinen (Korinthen) .

.

. ,, 25. -- Andere Südfrüchte .

.

.

. ,, 3. -- Gewebe von Baumwolle, sammtartige ,, 50. -- Korkteppiche (Linoleum) .

.

,, 20. --

435 Tarif-Nr. 334 Decken, wollene, oboe Näharbeit . Fr. 16. -- 335 ,, ,, mit ,, . ,, 30. -- ,, 348 Kautschuk und Guttapercha, in Kugeln, Platten, Blättern, Riemen, Fäden ,, 4. --,, 349 Kautschuk und Guttapercha, in Schläuchen, Röhren .

.

.

7. -- B b. Mit einem Gewichtsminimum von ÌOO kg. : Tarif-Nr. 14 Waschschwärmne ,, 59 Korkholz, roh, in Platten ,, 241 Thee

.

,, 20. -- ,, 1. -- ,, 40. --

II. Aufhebung des jährlichen Beitrages des Kantons Genf von Fr. 4000 an die Kosten des Zolldienstes im Portfranc von Genf, in Abänderung des Art. 11 der Uebereinkunft vom 19. Juni 1854, sofern die Regierung des Kantons Genf auf den Bezug der bezüglichen Lagergebühren verzichtet.

Der Bundesrath hat gewählt: zum Kreispostkontroleur in Genf: Hr. Marc Grasset, Postbüreauchef.

von und in Genf; ,, Posthalter und Telegraphisten in Küßnacht : ,, Heinrich Hoffmann, von und in Küßnacht (Zürich), ersetzend seinen verstorbenen Vater ; ,, Postkommis in Bern : ,, Rudolf Studier, von Seengen (Aargau), Postaspirant, in Bern ; ,, Telegraphisten in Prangins : ,, Philippe Rapp, von Prangins (Vaud), Posfablagehalter daselbst.

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