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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 11. Juni 1888.)

Au den internationalen Binnenschifffahrtskongress, welcher in» August d. J. in Frankfurt a. M. al.gehalten werden wird, hat der Bundesrath den eidgenössischen Oberbauinspektor Hrn. v. S alisabgeordnet.

Der Bundesrath hat die Eröffnung des regelmäßigen Bahnbetriebs auf der Linie B r i e n z- AI p n a c h s t ad unter gewissen Bedingungen gestattet.

Der Bundesruth hat den vom Kanton Bern in Vorschlag gebrachten Jagdbannbezirk im Jura und die Bezeichnung desselben mit M o n t Moron genehmigt.

Auf ein Schreiben des Schweiz. Bierbrauer-Vereins hat der Bundesrath demselben durch die Bundeskanzlei Folgendes erwidert: Mit Eingabe vom 29. November 1887 ersuchen Sie den Schweiz;.

Bundesrath, die K u m Branntwein-Brennen verwendbaren Brauereiabfälle als nicht monopolpflichtig zu erklären, bestehende Brennereien in Brauereien, sofern auf deren Weiterbetrieb verzichtet werden will, zu entschädigen, und Brauern mit größer eingerichteten: Brennapparaten auch das Abbrennen anderer monopolpflichtiger Rohstoffe, wie Mais, Roggen etc., zu erlauben.

In Antwort hierauf beehren wir uns, Ihnen, nachdem die Angelegenheit durch das eidg. Finanzdepartement untersucht worden, und unter Bezugnahme auf die seitens der Alkoholverwaltung mit Ihren Organen gewechselte Korrespondenz auftragsgemäß zur Kenntniß zu bringen, daß der Bundesrath aus administrativen, fiskalischen und sanitarisehen Gründen daran festhalten muß, das Brennen von Brauereiabfällen als ein monopolpflichtiges Gewerbe zu betrachten.

Infolge dessen kann er das Destilliren solcher Abfälle für sich allein oder in Vorbindung mit andern monopolpflichtigen Stoffen

nur unter den Voraussetzungen von Art. l und 2 des Alkoholgesetzes zugeben, d. h. dieäe Destillation nur solchen Brauern oder Brennern gestatten, die kraft Gesetz und Pflichtenheft ein auf Rechnung des Bundes zu betreibendes Brennloos zugetheilt erhalten haben, oder noch zugetheilt erhalten.

Er nimmt dabei an, daß Brauereien, die nicht zu weit auseinanderliegen die Möglichkeit und das Interesse haben, sieh zu genossenschaftlicher Verwerthung der Brauereiabfälle in gemeinschaftlichen Brennereien zusammenzuthun. Andere Brauereien sind in der Lage, die Abfallprodukte einem mit einem Loos versehenen Brenner verkaufsweise oder gegen Bezahlung eines bestimmen Brennlohnes zum Abbrennen zu übergeben. Wieder andere Brauereien werden allerdings, freiwillig oder durch die Verhältnisse gezwungen, auf das Weiterbrennen ihrer Abfallstoffe Verzieht leisten.

Hinsichtlich dieser letztern Kategorie von Brauereibrennereien anerkennt der Bundesrath die Pflicht zu einer Schadloshaltung gemäß Art. 18 des Alkoholgesetzes, d. h. er ist bereit, den Eigenthümern solcher eingestellter Betriebe, sofern deren Einrichtungen vor dem 25. Oktober 1885 erstellt und bis zu diesem Zeitpunkte betrieben wurden, und sofern die besagten Eigenthümer auf das Brennen monopolfreier Stoffe verziehten, auf Kosten der Alkoholverwaltung eine Entschädigung für den Minderwerth auszurichten, welchen ihre Installationen durch den Vollzug des Alkoholgesetzes erleiden.

Der Bundesrath hofft, daß die Lösung der Frage in diesem Sinne Sie befriedigen werde.

Mit vollkommener Hochschätzung.

Schweiz. Bundeskanzlei.

(Vom 14. Juni 1888.)

Der Bundesrath hat in die Expertenkommission für die Bekämpfung der R e b l a u s auf die Dauer von drei Jahren gewählt: Hrn. Dr. Fatio, in Genf; ,, J. Domole-Ador, in Veytaux (Waadt); ,, R. Comtesse, Nationalrath, in Neuenburg; ,, J. Bonjour, in Hauteville (Waadt); ,, Hauptmann Lochmann, in Feldbach-Hombrechtikon (Zürich) ; ,, Prof. Mühlberg, in Aarau.

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Dem Hrn. Prof. Dr. K r a m e r , welcher früher dieser Kommission angehörte, ist die gewünschte Entlassung unter bester Verdankung seiner geleisteten Dienste ertheilt worden.

Der Bundesrath hat den von der Generalversammlung der Aktionäre der B i r s ig thal ba h n unterm 28. April d. J. beschlossenen Statutenänderungen die Genehmigung ertheilt.

Der Bundesrath wählte: (am 11. Juni 1888) zum Telegraphisten in Montreux: Hrn. Mare Rauschert, von Pizy (Waadt), derzeit Telegraphist in Lausaune: Lausanne: ,, Jean Mazzini, von Giubiasco (TeSsin), Telegraphist in Bellinzona; Bern: ,, Karl Reinert, von Oberdorf (Solothurn), Telegraphenaspirant in Bern ; zur Telegraphistin in Lausanne: Jgfr. Margaretha Itten, von Spiez (Bern), Telegraphenaspirantin 111 Lausanne; Neuenburg : ,, Cecilie Ruediu, von Landeron (Neuenburg), Telegraphistin in Chaux-de-Fonds; ,, ,, ,, Vi vis: Frau Maria, Liechti-Muggli, v. Signau (Bern), früher Telegraphistin in Vivis.

(am 14, Juni 1688) zum Postkommis in St. Gallen: Hrn. Albert Hagger, von Altstätten, derzeit Postkommis in DavosPlatz (Graubünden) ; Eugen Peter, v. Sargans, Postkommis in Wyl (St. Gallen) ; Genf : Marcien Schira, Postaspirant, von Carouge (Genf), in bitten; Frauenfeld : Jgfr. Susanna Zahner, Postaspirantin, von Turbenthal (Zürich), in Aussersihl;

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zum Telegraphistenin Schaffhausen: Hrn. Jakob Engeli, von Egishofen (Thurgau), in St. Gallen ; " ,, ,, St. Gallen: ,, Mathias Zimmermann, Telegraphenaspirant, von Sool (Glarus), in St. Gallen.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Sterbefälle infolge der nachgenannten Infektionskrankheiten in den Städten Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, Chaux-de-Fonds, St. Gallen, Luzern, Neuenburg, Winterthur, Biel, Schaffhausen, Freiburg, Herisau und Lode, gemeldet vom 3, bis 9. Juni 1888.

(Bei Zürich sind immer auch die Fälle der neun Ausgemeinden, bei Genf diejenigen von Plainpalais und Eaux-Vives mitbegriffen) Pocken. -- Masern. -- Scharlach. Zürich 1.

Diphteritis und Croup. Zürich l, Genf 1.

Keuchhusten. Locle 1.

Rothlauf. -- Typhus. -- Infektiöse Kindbettkrankheiten. Genf l, Neuenburg 1.

Eidg. statistisches BUreau.

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27

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16.06.1888

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