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Kreisschreiben des

Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend, die Beiträge an schweizerische Hülfsgesellschaften im Auslande.

(Vom 13. Dezember 1888.)

Getreue, liebe Eidgenossen!

Wir haben die Ehre, Ihnen beigeschlossen die Tabelle*) über die Vertheilung der diesjährigen Bundes- und kantonalen Beiträge unter die schweizerischen Hülfsgesellschaften im Auslande zu übermitteln.

Diese Tabelle enthält außerdem eine Uebersicht der Vertheilung des Bundesbeitrages im Jahre 1887 und gibt Aufschluß über den Vermögensstand der Gesellschaften am Schlüsse des vorhergehenden und zu Anfang des laufenden Geschäftsjahres, sowie über die Höhe ihrer Ausgaben zu Wohlthätigkeitszwecken im Jahre 1887.

Folgende neun Gesellschaften sind dieses Jahr zum ersten Male auf der Kanzlei der politischen Abtheilung unsers Departements des Auswärtigen eingeschrieben worden : 1) Cannes, Asile évangélique; 2) Darmstadt, Schweizer verein Helvetia; 3) Hamburg, Schweizer-Heim für Erzieherinnen; 4) Louisville, Schweizerische Hülfsgesellschaft ; 5) Melbourne, Swiss society of Victoria; 6) Victoria (Chile), Victoria Hülfsverein; 7) Paris, Asile de nuit pour hommes ; 8} Paris, Asile de nuit pour femmes; 9) Cognac, Société suisse de secours.

*) Siehe Beilage ,,Vertheirangsliste" zur heutigen Nummer des Bundesblattes.

1312 Der ,,Société nationale" in Montreal haben wir keinen Beitrag gewährt, weil wir trotz mehrfacher Rechargen ihren Bericht nicht haben erhalten können.

Die ,,Société suisse de bienfaisance" in Bahia, die ,,Société de secours mutuels Helvetiatt in Buenos-Ayres, der ,,Schweizer Unterstützungsverein Helvetia" in Mannheim und die ,,Société suisse de bienfaisance^ in Madrid haben auch dieses Jahr auf jeden Beitrag au Gunsten nicht so gut situirter Gesellschaften verzichtet.

Die ,,Sociétés de secours mutuels" in Lyon, San Francisco, St. Petersburg und Nizza erhalten, da sie auf Gegenseitigkeit beruhen, keinen Beitrag.

Der ,,Schweizer Unterstützungsvereintt in Beifort hat im Laufe dieses Jahres beschlossen, sich aufzulösen. Da indessen dieser Verein während einer langen Reihe von Jahren vortreffliche Dienste geleistet hat, so haben wir das Kotnite dringend ersucht, denselben neu zu gründen, und es ist zu hoffen, da(J dies in nächster Zeit gelingen werde. Wir haben deßhalb auch für diese Gesellschaft einen Beitrag vorgesehen.

Am 25. Juni d. J. haben wir beschlossen, die ^Société suissea in Bukarest aus der Liste der subventionirten Gesellschaften zu streichen. Unter der Mitwirkung des Generalkonsulats in Bukarest ist ein UnWstützungsfoud für hülfsbedürftige Schweizer gestiftet worden, welchem wir fürderhin unsere Beiträge zuwenden werden.

Die ^Société helvétique" in Amsterdam haben wir ebenfalls aus der Liste gestrichen, weil sie beschlossen hat, sich nicht mehr mit Werken der Wohlthätigkeit zu befassen. Dagegen wird die ,,Caisse de secours" in genannter Stadt auch fernerhin unsere Beiträge erhalten.

Die Hülfsgesellschaft in Frankenthal hat sich wegen der sehr beschränkten Zahl ihrer Mitglieder, die ihr nicht mehr gestattete, ihre Obliegenheiten zu erfüllen, zur Auflösung genöthigt gesehen.

Die Vertheilungstabelle umfaßt 122 Vereine (114 im Jahre 1887).

Das gesammte Gesellschaftskapital beträgt Fr. 2,109,163. 85 (im Jahre 1887 Fr. 1,955,506. 37), und die Ausgaben beliefen sich für 1887 auf Fr. 588,648. 63 (im Jahre 1886 auf Fr. 539,375. 20).

Das beständige Zunehmen der Zahl der Gesellschaften, ohne daß damit eine entsprechende Vermehrung unserer Mittel Hand in Hand ginge, und die schlechte finanzielle Lage einiger Vereine haben uns genöthigt, die Beiträge an einige der bestsituirten Gesellschaften herabzusetzen. Die von den Kantonen bewilligten Beiträge haben leider auch dieses Jahr keine erhebliche Erhöhung »erfahren.

1313 Die Kantonsregierungen haben die Vertheilung ihrer Beiträge von Fr. 20,040 uns überlassen, und wir haben sie unter thunlicher Berücksichtigung der von einigen Kantonen geäußerten Wünsche nach denselben Grundsätzen vorgenommen, welche für die Vertheilung der Bdndessubvention maßgebend waren.

Die Regierung des Kantons Freiburg allein hat es vorgezogen, die Vertheilung ihrer Beiträge selbst vorzunehmen. Wir haben sie daher in Gemäßheit früherer Schlußnahmen ersucht, auch die Versendung an die betreffenden Gesellschaften selbst zu besorgen.

Indem wir Ihnen unsern warmen Dank für das erneuern, was Sie auch dieses Jahr zu Gunsten der schweizerischen Hülfsgesellschaften im Auslande gethan haben, und Sie ersuchen, denselben auch fernerhin Ihre Unterstützung angedeihen zu lassen, welche, wie Sie sehen, immer mehr und mehr nothwendig wird, benutzen wir gerne auch diesen Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt ans in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 13. Dezember 1888.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Vizepräsident:

Hammer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

Schweizerische Bundesversammlung.

Die gesetzgebenden Räthe haben am 19. Dezember 1888 beschlossen, es solle als Fortsetzung der diesjährigen Wintersession eine Session im nächsten Frühjahr stattfinden, deren Beginn durch den Bundesrath festzusetzen sei.

Die Wintersession ist am 22. Dezember geschlossen worden.

Bundesblatt. 40. Jahrg. Bd. IV.

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Kreisschreiben des Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend, die Beiträge an schweizerische Hülfsgesellschaften im Auslande. (Vom 13. Dezember 1888.)

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22.12.1888

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