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Herrn Bundesrath Droz betreffend die Organisation der politischen Polizei, gehalten in der Sitzung des Ständerathes vom 23. März 1888.

Herr Präsident, meine Herren !

Ich will nicht wiederholen,' was ich in dieser Angelegenheit O O vor einigen Tagen im Nationalrathe vorgebracht habe, aber ich habe die Pflicht, im Namen des Bundesrath es die lebhafte Genugthuung auszusprechen , die wir darüber empfunden, daß unsere Haltung von den Vertretern sowohl des Schweizervolkes als auch der Kantone einstimmig gebilligt wird. Man konnte Bedenken hegen, im gegenwärtigen Momente den eidgenössischen Räthen eine Frage oder sogar eine Gesammtheit von Fragen zu unterbreiten, über welche sich widersprechende Kundgebungen der öffentlichen Meinung stattgefunden haben.

Wir haben es jedoch als im Interesse unseres Landes gelegen erachtet, die Sachlage vollständig abzuklären und sie von allen Zweideutigkeiten, welche unsere Aufgabe, sei es im Innern oder nach Außen, erschweren könnten, loszulösen. Wir kennen übrigens den politischen Takt der schweizerischen Bundesversammlung zu gut, um nicht sicher zu sein, daß sie, nach Kenntnißnahme der thatsächlichen Verhältnisse, uns in den Vorkehren unterstützen werde, welche die Lage im Interesse einer wirksameren Gewährleistung der Ruhe im Innern und der Aufrechterhaltung guter Beziehungen zu unsern Nachbarstaaten erfordert.

Nach allen Richtungen haben wir Ihnen unsere Ansichten ohne Rückhalt ausgesprochen. Keine einzige Stimme hat im Nationalrath Widerspruch erhoben und kein Versuch, den man nachträg-

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lieh machen könnte, um die Tragweite der feierlichen Abstimmung, welche im andern Rathe stattgefunden hat, abzuschwächen oder zu entstellen, wird die Stimmung des Volkes mißleiten können.

Wir wissen, was Sie wollen, Sie wollen dasselbe wie wir und die überwiegende Mehrheit des Schweizervolkes. Sie wollen, daß unser Haus von Allen, welche es bewohnen, ohne Ausnahme respektirt werde.

Die Luft, welche wir athmen, ist die Luft gesunder Freiheit.

Wir wollen sie nicht durch die Miasmen des Anarchismus verderben lassen. Unser Haus soll auch nicht eine Freistätte bilden, von welcher aus man ungestraft Angriffe gegen die Ruhe anderer Länder richten könnte. Nicht die Reklamationen des Auslandes, sondern das Pflichtgefühl, das uns als freien Männern und bewährten Republikanern innewohnt, muß uns in dieser Hinsicht unsere Haltung eingeben. Der leitende Grundsatz, auf welchem alle unsere Einrichtungen beruhen, ist derselbe, welcher für die Beziehungen der Nationen unter einander maßgebend ist. Es ist der Grundsatz, andern gegenüber das nicht zu thun, von dem wir nicht wünschen, daß es von andern uns gegenüber gethan werde.

Meine Herren ! Der Bundesrath ist fest entschlossen, jede Störung der Ordnung, welche unsere konstitutionellen Freiheiten oder die äußere Sicherheit der Eidgenossenschaft beeinträchtigen könnte, zu unterdrücken, und ich gebe mich der Hoffnung hin, daß der Ständerath durch einstimmige Beschlußfassung die nöthig gewordenen neuen Anordnungen genehmigen werde. Die doppelte Kundgebung des Willens der gesetzlichen Vertreter unseres Landes wird nicht verfehlen, im Inland reiche Früchte zu tragen und im Ausland gebührend gewürdigt zu werden. So lange man das Schweizervolk und seine Behörden in dem Bestreben einig sieht, seine souveränen Rechte würdig zu wahren und loyal und ehrenhaft seine internationalen Pflichten zu erfüllen, so lange wir bei wichtigen Anläßen, wie der vorliegende, diesen Geist der Festigkeit und der Vorsicht, der Entschlossenheit und der Solidarität, welcher das Ergebniß unserer politischen Erziehung ist, bewahren werden, kann unser kleines Land ohne Besorgniß in die Zukunft schauen.

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Rede des Herrn Bundesrath Droz betreffend die Organisation der politischen Polizei, gehalten in der Sitzung des Ständerathes vom 23. März 1888.

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1888

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.03.1888

Date Data Seite

702-703

Page Pagina Ref. No

10 013 889

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