41

#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Sterbefälle infolge der nachgenannten Infektionskrankheiten in den Städten Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, Chaux-de-Fonds, St. Gallen, Luzern, Neuenburg, Winterthur, Biel, Schaffhausen, Preiburg, Herisau und Lode, gemeldet vom 19. bis 25. August 1888.

(Bei Zürich sind immer auch die Fälle der neun Ausgemeinden, bei Genf diejenigen von Plainpalais und Eaux-Vives mitbegriffen.)

Pocken. -- Masern. Lausanne 1.

Scharlach. Genf l, St. Gallen 1.

Diphteritis und Croup. Zürich 1, Bern 1.

Keuchhusten. Zürich l, Biel 2.

Rothlauf. -- Typhus. Chaux de-Fonds 1.

Infektiöse Kindbettkrankheiten. Zürich l, Genf 1.

Eidg. statistisches BUreau.

42

Bekanntmachung.

In Aufhebung der bezüglichen Tariferläuterung ad Nr. 269 a/270 des Zolltarifs ist vom Zolldepartement entschieden worden, daß Gewebe in Verbindung mit einfarbigem Papier, beziehungsweise auf solches aufgezogen oder mit Lack und Papier überzogen (für Briefcouverts, Verpackungsmaterial u. dergl.), vom 15. September nächsthin an nach Tarif 284 zu Fr. 8 per q. zu verzollen seien. Für Sendungen, welche vor dem 15. September eingehen, gilt noch die bisher bestehende Tarifanwendung.

B e r n , den 25. August 1888.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Bekanntmachung.

Das unterzeichnete Departement hat. auf erfolgte Anmeldung hin, gemäß den Bestimmungen des bezüglichen Bundesrathsbeschlusses vom 16. Juni 1884 und der Réglemente hiezu vom 16. März und 16. Juni 1885, die Herren William Borei von Pressy {Genf) und Moritz Decoppet von Suscévaz (Waadt) als wählbar an eine höhere kantonale Forststelle im eidgenössischen Forstgebiet erklärt.

B e r n , den 31. August 1888.

Schweizerisches Industrie- und Landwirthschaftsdepartement : Abtheilung Forstwesen.

Bekanntmachung.

Die kaiserl. Deutsche Gesandtschaft in Bern hat dem Bundesrath eine Anzahl Exemplare Einladungsschreiben nebst Programm für den im Oktober dieses Jahres in Berlin tagenden VII. internationalen A m e r i k a n i s t e n k o n g r e ß eingesandt.

43

Personen, welche Lust haben, sich zur Theilnahme an diesem Kongreß zu melden, können Exemplare obiger Schriftstücke beim eidgen. Departement des Innern beziehen.

B e r n , den 11. August 1888.

Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Mit Note vom 27. vor. Mts. übermittelt die belgische Gesandtschaft in Bern eine Bekanntmachung folgenden Inhalts: Mit Beschluß vom 14. Dezember 1874 hat der König der Bei-.

gier einen Jahrespreis von 25,000 Franken gestiftet, welcher dazu bestimmt ist, Geisteswerke zu unterstützen.

Im Jahr 1893 wird der zum Gegenstande eines internationalen oder gemischten Konkurses gemachte Preis ausgesetzt für das beste Werk über die Art und Weise, den großen Städten und insbesondere der Brüsseler Bevölkerung bestes Trinkwasser in reichlicher Menge und zu den geringsten Kosten zu verschaffen, unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Zunahme jener Bevölkerung.

Es werden sowohl handschriftliche als gedruckte Werke zum Konkurse zugelassen.

Eine neue Ausgabe eines bereits gedruckten Werkes kann nur dann Theil daran nehmen, wenn sie bedeutende Aenderungen und Neubestandtheile enthält, welche, wie die andern Werke, innerhalb der Konkursperiode, d. h. während eines der Jahre 1889, 1890, 1891 oder 1892, erschienen sind.

Die Werke können in französischer, flamändischer, englischer, deutscher, italienischer oder spanischer Sprache abgefaßt sein.

Ausländer, welche an dem Konkurse Theil nehmen wollen, haben ihre -- gedruckten oder manuskriptlichen -- Werke vor dem 1. Januar 1893 einzusenden: au Ministère de l'Agriculture, de l'Industrie et des Travaux publies à Bruxelles.

Wenn ein manuskriptliches Werk den Preis erlangt, so ist dasselbe im Laufe des Jahres, welches auf dasjenige der Preisertheilung folgt, zu veröffentlichen.

Mit dem Urtheile über den eröffneten Konkurs wird eine vom König der Belgier zu ernennende Jury von sieben Mitgliedern, drei

44

belgischer und vier ausländischer verschiedener Nationalität, betraut.

B e r n , den 2. März 1888.

Schweizerische Bundeskanzlei.

Reproduzirt im August 1888.

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes: No 97, vom 25. August 1888.

Rechtsdomizile. Handelsregister. Fabrik- und Handelsmarken.

Monatsbilanz der Schweiz. Emissionsbanken. Notenverkehr zwischen den Konkordatsbanken. Bekanntmachungen: Post. Zolltarif-Entscheide. Zugsverkehr und Unfälle auf den Schweiz. Eisenbahnen.

Bnndesrathsverhandlungen. Der Schweiz. Außenhandel im Jahre 1887.

Schweiz. Seidenindustrie. Handelsbeziehungen mit Nordafrika. Volksnahrungsmittel. Handelspolitisches. Zollwesen des Auslands: Deutschland; Frankreich; Oesterreich-Ungarn ; Vereinigte Staaten von Nordamerika. Belgischer Induslrierath. Kartoflelkrankheit. Rettungswesten. Situation ausländischer Banken.

A» 98, vom 29. August 1888.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregister. Fabrik- und Handelsmarken. Bekanntmachungen : Zolltarif; Stellen-Ausschreibung. Spezifikation der gesetzlichen Barschaft bei den Schweiz. Emissionsbanken. Wochensituation der Schweiz. Emissionsbanken. Transport-Einnahmen der schweizerischen Eisenbahnen. Bundesrathsverhandlungen. Konsularbericht von Philadelphia. Ausstellungen: Schaffhausen. Internationale Statistik über Binnenschiffahrt. Situation ausländischer Banken.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1888

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

39

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.09.1888

Date Data Seite

41-44

Page Pagina Ref. No

10 014 087

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.