771

#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen desBundes..

Sterbefälle infolge der nachgenannten Infektionskrankheiten in den Städten Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, Chaux-de-Fonds, St. Gallen, Luzern, Neuenburg, Winterthur, Biel, Schaffhausen, Freiburg, Herisau und Lode, gemeldet vom 24. bis 30. Juni 1888.

(Bei Zürich sind immer auch die Fälle der neun Ausgemeinden, bei Genf diejenigen von PJainpalais und Eaux-Vives mitbegriffen)

Pocken. -- Masern. -- Scharlach. -- Diphteritis und Croup. Bern l, Chaux-de-Fonds l, Winterthur l, Schaff hausen 1.

Keuchhusten. Zürich l, Locle 1.

Rothlauf. -- Typhus. Zürich l, Chaux-de-Fonds 1.

Infektiöse Kindbettkrankheiten. -- .

Eidg. statistisches BUreau.

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Bulletin Nr. 12 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

Scli^veiz vom 16. bis 30. Juni 1888.

Vorkommende Abkürzungen : St = Ställe; W = Weiden; P = Pferde; E = Rindvieh; Schw = Schweine Z = Ziegen; Schf = Schafe; H = Hunde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.

Rauschbrand.

Bern. Bez. Frutigen, Adelboden, 3 R; Bez. Niedersimmenthal, Diemtigen, l R, Erlenbach, l R; Bez. Seftigen, Rüeggisberg, l R; Bez. Freibergen, Noirmont, Ì R; Be/,. Delsberg, Undervelier, l R; Bez. Münster, Loveresse, l R -- Total 9 R umgestanden.

Schwyz. Bez. Schwyz, Muotathal, l R.umgestanden.

Glarus. Gem. Glarus, 2 R, Mühlehorn, l R, Füsbach, l R -- Total 4 R umgestanden.

Freiburg. Bez. Veveyse, ? l R; Bez. Sense, Plaffeyen, 4 R; Plasselb, 3 R -- Total 8 R umgestanden.

Solothurn. Bez. Lebern, Oberdorf, l R umgestandeo.

St. Gallen. Bez. Sargans, Wallenstadt, l K; Bez. Gaster, Amden, l R -- Total 2 R umgestanden.

Waàdt. Bez. Aubonne, Marchissy, l R; Bez. Cossonay, Montricher, l R; Bez. La Vallée, Le- Chenu, 2 R ; Bez. Nyon, Bassins, \ R; Bez. Pays d'Enhaut, Rongemont, l R, Rossinieres, l R -- Total 7 R umgestanden.

Gesammttotal 32 Fälle.

Milzbrand.

Zürich. Bez. ZUrich, Außersihl, \ Schw abgethan.

Bern. Bez. Delsberg, Berlincowt, l P, Pleigne, l R, Vicques, l R; Bez. Bern, Köniz, IR -- Total 1 P, 3 R umgestandeu.

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Freiburg. Bez. Sense, Bösingen, l E umgestanden, 22 R abgesperrt.

Solothurn. Bez. Thierstein, Kleinlützel, l R umgestanden.

Basel-Landschaft. Bez. Waldenburg, Reigoldswyl, l P, l R umgestanden, 2 P, 4 R abgesperrt, Biegten, l R umgestanden, 2 R abgesperrt -- Total 1 P, 2 R umgestanden.

St. Gallen. Bez. Rorschach, Rorschacherberg, l R umgestanden, 11 R abgesperrt.

Gesammttotal 11 Fälle.

Maul- und Klauenseuche.

Crlarus. Grade. Niederurnen, l St, (2 R*); Ursprung un·ermittelt -- Stallbann.

Graubünden. Bez. Maloja, Zuoz, 4 St l W (137 R*, 4 Z«, 1 Schw*), Scanfs, (l W*), Pontresina, (l St*, l W*) -- Total 5 St, 3 W (137 R*, 4 Z*, 1 Schw*).

Gesammttotal 6 St, 3 W, 144 StUck Vieh.

Vermehrung seit 15. Juni Verminderung ,, 15. Juni

-- --

2 W, --

-- StUck Vieh.

13 StUck Vieh.

Rotz und Hautwurm.

Waadt. Bez. Lausanne, Lausanne, l P der Ansteckung verdächtig.

Genf. Bez. Linkes Ufer, Plainpalais, 2 P abgethan, 2 P verdächtig; die Fälle belreffen die im Bulletin Nr. 11 erwähnten Thiere. -- Gründliche Desinfektion.

Gesammttotal 2 Fälle, 3 Verdachtsfälle.

Rothlauf der Schweine.

Zürich. Bez. Uster, Dübendorf, 2 Schw abgethan, Maitr, 2 Schw abgethan ; Bez. Winterthur, Elsau, 2 Schw abgc-speni. -- Total 4 Schw abgethan, 2 Schw abgesperrt.

Bern. Bez. Trachselwald, Affoltern, 4 Schw abgethan, 6 Schw abgesperrt; Bez. Bern, Köniz, l Schw abgethan, l Schw abgesperrt; Bez. Burgdorf, Si. Nikiaus, \ Sclnv abgethan, 7 Schw abgesperrt; Bez. Laufen, Wahlen, l Scbw abgethan, l Schw abgesperrt; Bez. Aarberg, Großaffoltern, l Schw abgethan -- Total 14 Schw abgethan, 15 Schw abgesperrt.

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Schwyz. Bez. Schwyz, Muotathal, l Schw abgethan, Morschach, l Schw abgethnn -- Total 2 Schw nbgethan.

Luzern. Bez. Sursee, Triengen, l Schw abgethan, Ruswil, 2 Schw abgethan, Schenkon, l Schw abgethan; Bez. Willisau, Dagmersellen, 3 Schw abgethan, 12 Schw abgesperrt, Ettiswil, l Schw abgethan, Schätz, 3 8chw abgethan, Menznan, 4 Schw abgethan, 7 Schw abgesperrt, Zeli, 5 Schw abgethan -- Total 20 Schw abgethan, 19 Schw abgesperrt.

Freiburg. Bez. Broye, Ctigy, 3 Schw abgethan; Seebezirk, Murten, l Schw abgesperrt, Praz, l Schw abgesperrt -- Total 3 Schw abgethan, 2 Schw abgesperrt.

Appenzell A. Rh. Bez. Hinterland, Stein, 2 Schw abgethan.

St. Gallen. Bez. Sargans, Wallenstadt, l Schw abgesperrt.

Aargau. Bez. Aarau, Suhr, 3 Schw abgethan, l Schw umgestanden; Bez. Baden, Spreitenbacli, l Schw umgestanden, l Schw abgethan; Bez. Brugg, Birrerilauf, l Sehw umgestanden, 16 Behw abgesperrt; Bez. Zofingen, Zofingen, l Schw umgestanden, l Schw abgethan -- Total 9 Schw umgestandeu oder abgethan, 16 Schw abgesperrt.

Waadt. Bez. Avenches, Bellerive, 5 Schw abgesperrt; Bez.

Cossonay, Sullens, 2 Schw abgesperrt; Bez. Echallens, Echallens, l Schw abgesperrt, Villars-le-Terroir, 5 Schw abgethan, 6 Schw abgesperrt, Cvgy, l Sehw abgethan; Bez. Lausanne, Jouxtens, 6 Schw abgesperrt; Bez. Morges, Colombier, 3 Sehw abgesperrt, Vufflens-le-Chdteau, l Schw abgesjierrt, Echaudens, l Schw abgethan; Bea. Nyon, Founex, l Sehw abgethan; Bez. Oron, Oronla-Ville, l Schw abgesperrt; Bez. Rolle, Luins, l Schw abgesperrt; Bez. Yverdon, Yverdon, l Schw ahgethan -- Total 9 Schw abgethan, 26 Schw abgesperrt.

Gesammttotal 63 Fälle.

Bände.

Graubünden. Bez. Maloja, Pontresina, l W (? Schf); Bez.

Moesa, Rossa, l W (? Z>

Gesammttotal 2 Weiden.

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Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Zürich. Eine Buße von Fr. 15 wegen Uebertretung der Fleischschau- Ve rordn ung.

Bern. Eine Buße von Fr. 10 (Mangel eines Gesuadheitsscheines), eine Buße von Fr. 10 und zwei Bußen von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine), eine Buße von Fr. 2 (Widerhandlung gegen Art. 87 der Vollziehungsverordnung vom 14. Oktober 1887).

Luzern. Zwei Bußen von je Pr. 10 (Anstände betreffend G-esundheitsscheine).

Zug. Zwei Bußen von je Fr. 5 (Mangel von Gresundheitsscheinen).

Freiburg. Zwei Bußen von je Fr. 10 und zwei von je Fr. 5 (unregelmäßige Gesundheitsscheine).

Basel-Landschaft. Zwei Bußen von je Fr. 20 und eine von Fr. 5 (unregelmäßige Ausstellung von Gesundheitsscheinen durch Viehinspektoren), eine Buße von Fr. 10 (Ueberlretung von Art. 36 des Bundesgesetzes über polizeiliche Maßregeln gegen Viehseuchen).

Graubiinden. Eine Buße von Fr. 10 (Schlachtung von Zicklein ohne Zuziehung des Fleischschauers").

Thurgau. Eine Buße von Fr. 10 (Uebertretung des Art. 21 der Vollziehungs-Verordnung).

Waadt. Eine Buße von Pr. 100 (RücUfall) und eine solche von Fr. 50 (unbefugte Ausübung des thierärztlicheu Berufes), eine Buße von Fr. 5 (Verscharren eines Pferdes ohne Beisein des Abdeckers"), eine Buße von Fr. 5 (Verscharren eines Füllens ohne Benachrichtigung des Thierarxtes), eine Buße von Fr. 8 (unregelmäßiger Gesundheitsschein), drei Bußen von je Fr. 5 (Viehtransport ohne Gesundheitsschein), eine Buße von Fr. 5 (Einfuhr eines Pferdes ohne Gesundheitssehein), eine Buße von Fr. 20 (Abschlachtung eines zum Verkauf bestimmten Schweines ohne vorherige Untersuchung), eine Buße von Fr. 5 (Verwendung eines ungültigen Gesundheitsscheines), eine Buße von Fr. 5 (Widerhandlung gegen Art. 21 der Voliziehungs-Verordnung vom 14. Oktober 1887), eine Buße von Fr. 20, drei Bußen von je Fr. 10 und zwei Bußen von je Fr. 5 (unregelmäßige Gesundheitsscheine), zwei Bußen von je Fr. 10 (verspätete Abgabe der Gesundheitsscheine).

Wallis. Eine Buße von Fr. 6 (Einfuhr von Vieh ohne Gesundheitsscheine).

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Genf. Bine Buße von Fr. 20 (Anstand betreffend Gesundheitsscheiu).

Ein am 17. Juni von Beifort kommendes und mit Gesundheitsschein vom gleichen Tag versehenes Pferd wurde in Boncourt vom dortigen Orenzthierarzt wegen Rotzverdacht zurückgewiesen. Nach seither eingegangenen Mittheilungen ist dasselbe, als an Rotz leidend, in Beifort absethan worden.

NB. Der Bericht von Obwalden Ist ausgeblieben.

.A. 11 s l a xi cl.

Baden. 1.--15. Juiii: Milzbrand, 8 Fälle5 Rauschbrand, 4 Fälle; Maul- und Klauenseuche ist im ganzen Lande erloschen.

Oesterreich-Ungarii. 21. Juni:

Galizien . . .

Mähren . . . .

Böhmen. . . .

Nieder-Oeslerreich Schlesien . . .

Dalmatien . . .

Steiermark . . .

Krain . . . .

Ungarn (.25. Juni)

Lungenseuche.

Maul- und Klauenseuche.

Rotz und Hautwurm.

Rausch- und Milzbrand.

Rothlaut.

lauf,

Bezirke.

Bezirke.

Bezirke.

Bezirke.

Bezirke.

4 -- l -- -- l -- l 24

-- 2 -- l -- -- l -- 8

l 7 18 2 2 -- ---- 3

8 l 8 3 -- -- l -- l

8 -- -- '2 -- -- -- -- 8

Oesterreich-Ungarn war am 25. Juni frei von der Rinderpest.

Italien. 11.--17. Juni: Lungenseuche, ia verschiedenen Gemeinden des Kreises Imola (Bologna); Rausch- und Milzbrand, 29 Fälle; Maul- und Klauenseuche, 34 Fälle.

B e r n , den 30. Juni 1888.

Schweizerisches Landwirthschaftsdepartemeut.

777

Bekanntmachung.

Im Zolltarif ist als neue Position hinzugekommen: ,,Nr. 411». Lampen, fertige, ganz oder theilweise zusammengesetzt", mit der Erläuterung: ,,Lampen thei le (Einzeltheile) sind verzollbar nach Stoff und Beschaffenheit."

Infolge kundgegebener Zweifel bezüglich der Tarifaufwendung für Lampendochte ist verfügt worden, daß dieser Artikel nach Analogie von Tarifnummer 291, Strumpfwaaren aus Baumwolle ohne Näharbeit, zu Fr. 50 per q. verzollbar sei.

Dieser Tarifentscheid wird auf 1. August nächsthin in Kraft erklärt; für vorher zur Einfuhr gelangende Sendungen kommt der bisherige Zoll von Fr. 16 (Kurzwaaren) in Anwendung.

B e r n , den 5. Juli 1888.

Eidg. Zolldepartement.

Bekanntmachung.

Es wird hiemit zur Kenntniß gebracht, daß die Nebenzollstätte Chêne-Bahnhof, Kanton Genf, zur Transitabfertigung gemäß Art. 11 der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz ermächtigt worden ist.

Dieselbe ist demgemäß befugt, Güter bei ihrem Eintritt über die Schweizergrenze zur direkten Durchfuhr oder nach Niederlagehäusern abzufertigen, wie auch der Wiederaustritt von Transitgütern über dieselbe gestattet ist.

B e r n , den 6. Juli 1888.

Eidg. Zolldepartement.

Bekanntmachung.

Der österreichische Pomologenverein veranstaltet unter dem Protektorate Seiner k. und k. Hoheit des Erzherzogs K a. r] L u d wig vom 29. September bis 7. Oktober laufenden Jahres in Wien eine Regionalobstausstellung, verbunden mit einem Obstmarkte.

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Zwei Abtheilungen dieser Ausstellung sind international, nämlich jene der D ö r r a p p a r a t e und jeue der M a s c h i n e n und Geräthe für den Obstbau und für die Obstverwert h u n g , und zwar: Veredlungsbehelfe, Scheeren, Messer, Düngervorrichtungen etc., Obstpressen und -Mühlen, Schneid- und Schälmaschinen, Hundgeräthe, Werkzeuge, Kellergeräthe für Mostbereitung und Verpackungsmaterialien.

Die Anmeldungen für diese Abtheilungen sind bis zürn 15. Juli an das C e n t r a l - C o m i t é des k. k. ö s t e r r e i c h i s c h e n Pom o lò g e n v e r e i n s , L e e c h w a l d , Graz, zu richten.

Das unterzeichnete Departement ist gerne bereit, weitere Auskunft zu vermitteln.

B e r n , den 15. Juni '1888.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Von Seiten eines Schweiz. Konsulats wird neuerdings darüber Beschwerde geführt, daß von Schweiz. Kantons- und Gemeindebehörden an das Konsulat gerichtete Briefe mit der Bezeichnung ,,amtlich" versehen, dagegen nicht frankirt werden, was zur Folge habe, daß das Konsulat aus eigenen Mitteln die doppulte Taxe bezahlen müsse.

Die Bundeskanzlei macht nun wiederholt darauf aufmerksam, daß amtliche Schreiben Schweizerischer Behörden nur innert den Grenzen der Schweiz Portofreiheit genießen und dass die Konsuln nach Artikel 65 des Konsularreglements nicht verpflichtet sind, und es ihnen, da sie in der Regel für die Ausübung ihrer Funktionen nicht entschädigt werden, billigerweise auch nicht zugemuthet werden kann, unfrankirte Briefe von Gemeinden oder Privaten anzunehmen. Gemeindebehörden uud Privatpersonen werden daher gut thun, ihre Korrespondenz mit Schweiz. Konsulaten zu frankiren, wenn sie sich nicht der Gefahr aussetzen wollen, dieselbe refüsirt zu sehen.

Anders verhält es sich mit der unfrankirten Korrespondenz von Kantonsregierungen oder Kantonalen Kanzleien. Den Konsuln steht das Eecht nicht zu, deren Annahme zu verweigern. Da indessen die Kantonsregierungen, nach Art. 64 des citirten Reglements, zum Ersatz der daherigen Portoauslagen verpflichtet sind, so dürfte es in ihrem eigenen Interesse liegen, die an Schweiz. Konsulate gerichteten Schreiben ebenfalls zu frankiren.

B e r n , den 23. November 1885.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Reproduzirt im Juli 1888.

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Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes: A1» 79, vom 28. Juni 1888.

Handelsregister. Monatsbilanz und Wochensituation der Emissionsbanken. Bilanzen von Versicherungsgesellschaften. "Notenverkehr zwischen den Konkordatsbanken. Bekanntmachungen.

Gresetzesentwurf betreffend das Handelsregister. Grenzzollverhältnisse.

Zollwesen. Fabrikräumlichkeiten. Handelspolitisches.

Internationaler Kongreß für Unifikation des Wechsel und Seerechts. Handweberei. Ursprungszeugnisse nach Frankreich. Situation ausländischer Banken.

JV» 80, vom 30. Juni

1888.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregister. Transporteinnahmen der Eisenbahnen. Eisenbahnwesen.

Handelspolitisches. Fleischeinfuhr nach Frankreich. Situation ausländischer Banken.

JV» 81, vom 3. Juli 1888.

Handelsregister. Bekanntmachungen. Konsularbericht Budapest. Fabrik- und Handelsmarken. Handelspolitisches. Ausstellungen. Zollwesen des Auslandes. Situation ausländischer Banken.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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1888

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31

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.07.1888

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