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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, Bekannntmachung Der eidgenössische Staatskalender für 1886/1887, mit dem Militär-Etat, 18 7/8 Bogen stark, ist nunmehr im Druck erschienen und kann à 1 Franken bei unserm Sekretariatfürr Drucksachen bezogen werden.

Bern, den 29. Mai 1886.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Hiemit wird bekannt gemacht, daß unterm 19. Januar abbin durch Vermittlung des kais. deutschen Minister-Residenten in Santiago die Schweiz mit Chile eine Konvention abgeschlossen hat, laut welcher die Reklamationen, welche von Angehörigen der Schweiz gegen Chile wegen der ihnen aus dem Vorgehen der chilenischen Truppen im letzten Kriege gegen Peru und Bolivia erwachsenen Verluste der Entscheidung des durch die Uebereinkunft vom 23. August 1884 errichteten deutsch-chilenischen Schiedsgerichts zu unterwerfen

429 ·sind. Demgemäß und in Voraussicht der spätem Ratifikation durch die Parlamente beider Länder werden die schweizerischen Reklamanten jetzt schon eingeladen, ihre Forderungen dem deutschen Agenten bei dem Schiedsgericht, Hrn. Hermann S c h m i d t - B r n zu V a l p a r a i s o , oder dem kais. deutschen Minister-Residenten in Santiago, Freiherrn S c h e n c k zu S c h w e i n s b e r g , entweder direkt oder durch Vermittlung des schweizerischen Konsulates in V a l p a r a i s o , einzureichen. Bei denselben Stellen sind auch die Bedingungen zu erfragen, unter denen die Forderungen schweizerischer Angehöriger dem Schiedsgericht unterbreitet werden.

B e r n , den 14. Mai 1886.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Das schweizerische Konsulat in H a v r e warnt davor, ohne Mittel, in der Hoffnung, auf einem Dampfer, insbesondere als Kellner, Beschäftigung zu finden, sich nach der dortigen Hafenstadt zu begeben, da in letzter Zeit von der Compagnie générale transatlantique, bei welcher bisanhin die Meisten Anstellung erhalten haben, eine Hinterlage von 150 Franken verlangt werde. Das gedachte Konsulat macht im Fernern darauf aufmerksam, daß in Havre für Arbeitsuchende dermalen keine günstigen Aussichten bestehen, da selbst viele französische Arbeiter ohne Beschäftigung seien.

B e r n , den 17. Mai 1886.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Mit Rücksicht auf den Umstand, daß im neuen Zolltarifgesetz vom 26. Juni 1884 Papiersäcke nicht aufgeführt sind, hat der Bundesrath, in Anwendung vom Artikel 3 des erwähnten Gesetzes, unterm 7. d. Mts. beschlossen, es seien Papiersäcke aller Art (BriefEnveloppen, Daten etc.) analog der Tarifposition Nr. 271 zu be-

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handeln und demgemäß mit Fr. 30 per q. zu verzollen, was hiemit dem Publikum zur Kenntniss gebracht wird.

B e r n , den 19. Mai 1886.

Eidg. Zolldepartement.

Bekanntmachung.

Herr V. Ceresole, schweizerischer Konsul in Venedig, macht dem unterzeichneten Departement die Mittheilung, daß, nachdem er die im März abbin in Conegliano (Oberitalien) abgehaltene Ausstellung von Apparaten zur Bekämpfung p f l a n z l i c h e r und t h i e r i sch er Schmarotzer der Reben besucht und die zahlreich ausgestellten Apparate zur Bekämpfung der Peronospora (falscher Mehlthau) mittelst Kalkmilch durch einen Sachverständigen habe erproben lassen, er den Rebbesitzern, welche den genannten Schädling zu bekämpfen haben, folgende beiden Apparate mit bester Ueberzeugung empfehlen könne: 1) ,,Inaffìatoio a getto continuo", fabrizirt und zum Preise von Fr. 12 zu beziehen durch Antonio Zabeo, Fabrikant von Pumpen, in Padua; 2) "Inaffiatrice" (Zaino), verfertigt und zum Preise von Fr. 17 zu beziehen durch Giuseppe Garolla in Limena (Padua).

B e r n , den 15. Mai 1886.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Die k. und k. österreichisch-ungarische Gesandtschaft in Bern machte dem sehweiz. Bundesrathe die Mittheilung, daß vom 15.

bis 19. Juni nächsthin in Wien der II. internationale BinnenschifffahrtsKongreß stattfinden werde, und übersandte gleichzeitig zur Verbreitung bezügliche Programme.

431 Das unterzeichnete Departement ist bereit, Solchen, welche sich an diesem Kongreß zu betheiligen wünschen, die nöthigenAuskünfte zu ertheilen.

B e r n , den 13. Mai 1886.

Schweiz. Departement des Innern, Abtheilung Bauwesen.

Bekanntmachung.

Zufolge Beschlusses des Bundesrathes vom 9. Februar d. J.

soll mit Beginn des Bahnbetriebes der neu errichteten Eisenbahn-, linie Evian-St. Gingolph-Bouveret im Bahnhofe zu Bouveret eine eidgenössische Hauptzollstätte für die Abfertigung sowohl des Eisenbahnverkehrs als auch des am zollamtlich erlaubten Landungsplätze daselbst stattfindenden Schiffsverkehrs eröffnet und die in St. Gingolph bestehende Nebenzollstätte zu einer Hauptzollstätte erhoben werden.

Nachdem nunmehr die Inbetriebsetzung der genannten Bahnlinie auf den 1. Juni nächsthin in Aussicht genommen ist, bringen wir hiemit zur Kenntniß, daß mit dem nämlichen Tage auch die beiden Hauptzollstätten in Bouveret und St. Gingolph in Funktion treten werden.

B e r n , den 6. Mai 1886.

Eidg. Zolldepartement.

B Bekanntmachung Der VIII. Band der eidgenössischen Gesetzsammlung, neue Folge, ist nunmehr in deutscher Sprache, 43 1/4 Bogen stark, vollständig erschienen, und es kann derselbe, sorgfältigbroschirt,.

beim Sekretariat für das Druckwesen der Bundeskanzlei à 3 Franken bezogen werden.

Bern, den 30. April 1886.

Die Schweiz. Bundeskanzler

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Postamtliche Bekanntmachung.

in Gemäßheit von Artikel 25 der Transportordnung für die sehweizerischen Posten vom 7. Oktober 1884 sind sämmtliche vom Jahr 1885 stammenden Postsendungen, welche aus irgend einem Grunde nicht bestellt werden konnten und deren Aufgeber nicht eu ermitteln waren, sowie alle liegen gebliebenen Passagiereffekten, nebst den in anderer Weise aufgefundenen Gegenständen aus genannter Periode, bei den einzelnen Kreispostdirektionen gesammelt worden.

Es ergeht nun hiemit an alle Diejenigen, welche ein Eigentumsrecht auf irgend einen dieser Gegenstände erheben zu können glauben, die Einladung, sieb, diesfalls bei der nächsten Kreispostdirektion unter genauen Angaben über Beschaffenheit, Inhalt u. dgl., beziehungsweise des Aufgabeortes, der Adresse, des Bestimmungsortes etc. des vermißten Gegenstandes, mittels frankirten Briefes anzumelden.

Nach Umfluß von drei Monaten von heute an werden die nicht reklamirten Gegenstände zu Gunsten der Postkasse veräußert.

B e r n , den 6. Mai 1886.

Die Oberpostdirektion.

Bekanntmachung.

Vinzenz Baebler in Matt (Glarns) ist von der Liste der Unteragenten ,der Auswanderungsagentur Louis Kaiser in Basel gestrichen worden.

B e r n , den 28. Mai 1886.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement II. Abtheilung : Auswanderungswesen.

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1886

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2

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23

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.05.1886

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428-432

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10 013 118

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