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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1888 (I. Serie).

(Vom 7. Juni 1888.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren zu unterbreiten :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

E. Bundesgericht.

3) A l l g e m e i n e A u s g a b e n : a. Bibliothek

Fr.

500

Das Bundesgericht sieht sich veranlaßt, zwei größere Sammelwerke, welche bisher in der Bibliothek fehlten und deren Anschaffung ein dringendes Bedürfniß war, für seine Bibliothek anzuschaffen ; die Kosten der Anschaffung derselben betrugen Fr. 477.

Die Folge davon ist, daß der Rest des für die Bibliothek für das laufende Jahr bewilligten Kredites für die Bestreitung der übrigen unabweisbaren Bedürfnisse der Bibliothek nicht ausreichen wird.

Da der Kredit für die gegenwärtigen Bedürfnisse der Bibliothek an und für sieh zu knapp bemessen ist, so erlauben wir uns, mit dem Gesuche einzukommen, daß uns für das Jahr 1888 unter

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diesel- Rubrik ein Na eh t r a g s k r e d i t von Fr. 500 bewilligt werden möchte.

Dritter Abschnitt.

Departements und Verwaltungen.

B. Departement des Innern.

Abtheilung Inneres.

IV. Beiträge an Arbeiten schweizerischer Vereine.

10) S c h w e i z e r i s c h e g e m e i n n ü t z i g e G e s e l l s c h a f t , Fo r tbildungsschulkom m i s s i o n .

. Fr. 2000 Die schweizerische gemeinnützige Gesellschaft hat sich in ihren Jahresversammlungen schon zu wiederholten Malen mit der Frage über Heranbildung der weiblichen Jugend für das hauswirthschaftliche Leben beschäftigt und sich zum Ziele gesetzt, auf das Entstehen und Wachsthum von weiblichen Fortbildungsschulen, namentlich in größeren Ortschaften, hinzuwirken. Als erstes Mittel zur Förderung dieses Zweckes hat sie nach Anhörung der Berichte ihrer Kommissionen die Ausbildung von Fortbildungslehrerinnen erkannt und in ihrer letztjährigen Versammlung iu Stans beschlossen, eine Summe von Fr. 5000 bis 6000 zu Aussetzung von etwa zehn Stipendien für Theilnehmerinnen an Fortbildungslehrerinnenkursen zu beschaffen. An diese Summe hat die Gesellschaft einen Zuschuß von Fr. 2500--3000 aus ihrem Armenlehrerbildungsfond verfügt und für Deckung des Restes durch Eingabe ihrer Centralkommission vom 8. Dezember letzten Jahres einen Bundesbeitrag im Belaufe von Fr. 2500--3000 nachgesucht. Wir haben nach Empfang des Gesuchs der Centralkommission eröffnet, daß dieses zu spät eingelangt sei, um bei Festsetzung des Jahresbudgets Berücksichtigung finden zu können. Die Behörde hat uns jedoch durch eine spätere Zuschrift ihr Beitragsgesuch nochmals nahe gelegt und zur Begründung angebracht, daß sie beabsichtige, die Lehrkurse auf Mai 1888 zu eröffnen.

Es handelt sich hier, wie bei der letztes Jahr durch einen Bundesbeitrag unterstützten Bildungsschule für Kochschullehrerinnen in Reußport, nur um ein einmaliges Vorgehen und die Centralkommission äußert sich dahin, daß es für sie schon von großem Werthe sei, auch nur 10 Lehrerinnen zu besitzen, die im Stande seien, Unterricht nicht nur in den weiblichen Arbeiten des Hauses, sondern auch für die gewerbliche Verwendung zu ertheilen. Die

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Stipendien sind auf je Fr. 500--600 berechnet, so daß die Stipendiatinnen noch wenigstens je Fr. 400 aus ihren Mitteln beischießen müssen. Bei Zutheilung der Stipendien sollen so weit möglich beide in der Schweiz bestehenden Frauen-Arbeitsschulen in Basel und Zürich berücksichtigt werden, doch soll die Wahl der Anstalt im Einzelfalle den Bewerberinnen freistehen. Die Stipendiatianen stehen unter der Aufsicht der Foi'tbildungsschulkominission der Gesellschaft. Angesichts der bedeutenden Unterstützungen, deren sich die gewerbliche Ausbildung der männlichen Jugend von allen Seiten erfreut, erscheint uns das Gesuch der Centralkom mission der Schweiz, gemeinnützigen Gesellschaft als gerechtfertigt, und wir suchen daher im Hinblick auf seine Dringlichkeit um oben ausgesetzten Extrakredit zur Entsprechung auf dasselbe nach.

V. Beiträge an Anstalten.

1 0 ) V e r s u c h s f e l d e r f ü r O b s t - u n d W e i n b a u F r . 15,000 Dieser Ansatz ist eine mittelbare Folge des Bundesboschlusses vom 25. Juni 1886, betreffend Erweiterung der landwirthschaftlichen Abtheilung am eidg. Polytechnikum (A. S. n. F., IX, 272), und ist bestimmt für Deckung der Kosten der Zurichtung und theilweisen Bepflanzung der gemäß Art. 2 jenes Beschlusses erworbenen Versuchsfelder für Obst- und Weinbau. Im Besondern ist er das Ergebriiß folgender Berechnung: 1) Ummauerung und Einfriedung des Versuchsfeldes für Obstbau, Anlage und Einfassung von Wegen auf demselben, Spaliermateria], Ankauf der Setzlinge und Gartengeräthschaften, und Erstellung eines bedeckten Oekonomieraumes durch Erweiterung des im landwirtschaftlichen Garten stehenden Oekonomiegebäudes Fr. 10,000. 2) Einfassung und Einfriedung des Versuchsfeldes für Weinbau, Weganlage, Kigolenarbeiten auf demselben, Spaliermaterial und Rebensetzlinge Fr. 5000. Der im obenzitirten Bundesbeschlusse vorgesehene Kredit von Fr. 17,000 für Erweiterung der landwirtschaftlichen Abtheilung reicht zur Deckung dieser einmaligen Einrichtungsausgabe nicht hin, sondern muß für den ordentlichen Betrieb der Versuchsfelder verwendet werden.

11) P a l ä o n t o l o g i s c h e S a m m l u n g .

.

. Fr. 6000 Herr Dr. C. Moesch, Direktor des zoologischen Museums in Zürich, hat unterm 11. November vorigen Jahres an uns das Ansuchen gestellt, es möchte ihm zu einer wissenschaftlichen Sammlerreise nach Sumatra, deren Kosten er auf wenigstens Fr. 12,000 veranschlagte, ein Baarbeitrag von Fr. 6000 bewilligt werden. Da-

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gegen machte er das Anerbieten, den Sammlungen des Polytechnikums s. Z. eine Ausbeute au Thieren, Pflanzen u. s. w. von mindestens gleichem Werthe von Sumatra zuzustellen; oder, wenn dies nicht genehm sein sollte, die gewünschte Beitragssumme binnen 2 Jahren nach der Heimkunft zurückzubezahlen. Als ihm durch unser Departement des Innern eröffnet wurde, daß ein derartiger unversicherter Vorschuß nach den gesetzlichen Vorschriften über die Bundesverwaltung nicht zuläßig sei, machte Herr Moesch deu Vorschlag, dem Bund als Gegenwerth für die gewünschte Summe, seine beiden, sehr reichhaltigen paläontologischen Sammlungen, deren Werth er auf Fr. 10,000 schätzte, zu Händen des Polytechnikums abzutreten.

Das über diesen Vorschlag vom eidgenössischen Schulrathe eingeholte und von Herrn Professor Heim verfaßte Gutachten äußerte sich dahin, daß der Ankauf der Sammlungen des Herrn Moesch einem hohem pädagogischen Bedürfnisse des Polytechnikums entspreche und vom materiellen Gesichtspunkte aus betrachtet, für letzteres eine sehr vorteilhafte Erwerbung sei. Gleich empfehlend lautete auch ein Gutachten des Herrn Professors Th. Studer iii Bern. Gestützt hierauf und um dem bewährten Forscher die Ausführung seines Reiseplanes zu ermöglichen, haben wir am 19. März abhin den Ankauf der Sammlungen beschlossen.

Der ordentliche Schulkredit reicht jedoch zu Deckung der Summe nicht aus. Zudem muß sie bald ausbezahlt werden, da Herr Moesch seine Reise auf nächsten Herbst antreten soll. Infolge dessen sind wir genöthigt, zu ihrer Deckung um einen Extrakredit nachzusuchen.

VI. Verschiedenes.

4) F ö r d e r u n g und H e b u n g der schweizerischen Kunst Fr. 50,000 Dieser Ansatz gründet sich auf den Bundesbeschluß vom 22. Dezember vorigen Jahres, betreffend Förderung und Hobung der schweizerischen Kunst, welcher auf 18. April dieses Jahres in Kraft getreten ist. Entsprechend der noch bevorstehenden Dauer des laufenden Verwaltungsjahres repräsentirt er die Hälfte der in jenem Beschlüsse vorgesehenen jährlichen Kreditsumme.

Neben diesen in jeder Richtung begründeten Kreditvorschlägen haben wir noch ein Gesuch des Zürcher Feuerbestattungsvereins Bundesblatt. 40. Jahrg. Bd. III.

31

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vom 31. Januar laufenden Jahres vorzulegen, in welchem dieser Verband unter Vorlage einer Anzahl Nachweise über seine Entstehung, seine Ziele und Bedürfnisse um die Verabreichung eines angemessenen Bundesbeitrages an die Errichtung des ersten schweizerischen Krematoriums nachsucht.

Es ist nun nicht zu verkennen, daß das Bestreben des Vereins, auf einen Zweck gerichtet ist, der nach verschiedenen Seiten seine volle Berechtigung hat; indessen darf nicht außer Acht gelassen werden, daß seine Thätigkeit aus materiellen und religiösen Gründen noch geraume Zeit bloß einem kleinen Brnchtheile der Bevölkerung zu gute kommen wird, welcher seiner Mehrheit nach der wohlhabenden Gesellschaft angehört und daher die Mittel besitzt, den Vereinsüweek ohne finanzielle Staatshülfe zu realisiren.

Aus diesem Grunde und da letztere zudem von allen Seiten zu dringenderen Aufgaben in Anspruch genommen wird, halten wir ein Eintreten auf das Gesuch nicht als gerechtfertigt.

Abteilung Bauwesen.

V. Mobiliaranschaffung und Unterhalt.

b) I n n é r e E i n r i c h t u n g des C h e m i e g e b ä u d e s i n Zürich Fr. 26,764. 97 Hiefür haben Sie für das Jahr 1887 Fr. 147,128 bewilligt, von welcher Summe jedoch nur Fr. 120,363. 03 verausgabt wurden, so daß wir geniithigt sind, den nicht verwendeten Betrag von Fr. 26,764. 97 hier einzustellen.

XI. Neubauten.

14. N e u e s B u n d e s r a t h h a u s .

.

. Fr. 200,000 Durch Bundesbeschluß vom 23. Dezember 1887 wurde für den Bau des neuen Bundesrathhauses eine Summe von Fr. 1,800,000 bewilligt. Da im diesjährigen Budget für diese Baute kein Betrag, aufgenommen ist, jedoch mit den Arbeiten demnächst begonnen werden wird, so beantragen wir, zur Bestreitung der daherigen Kosten die genannte Summe vorzusehen.

153 C h e m i e g e b ä u d e in Z u r i c h .

. Fr. 42,665. 18 Auf Ende des Jahres 1886 betrug die nicht zur Verwendung gekommene Kreditrestanz für diese auf Fr. 1,337,000 veranschlagt

475 gewesene Baute Fr. 182,588. Da auf der Bauausführung Ersparnisse im Betrage von circa Fr. 100,000 gemacht wurden, so waren wir in der Lage, von obiger Kreditrestanz nur Fr. 82,000, die wir zur Auszahlung von Restguthaben verschiedener Unternehmer und für kleinere Ergänzungsarbeiten zur Verfügung haben mußten, auf das Budget, pro 1887 übertragen zu müssen. Von diesen Fr. 82,000 konnten jedoch im abgelaufenen Jahre nur Fr. 39,334. 82 zur Verwendung gelangen, so daß wir Sie um Aufnahme des unvorwendet gebliebenen Kredites von Fr. 42,665. 18 ersuchen müssen.

16) Z o l l g e b ä u d e in C a m p o c o l o g n o . Fr. 32,000 Die Ausführung dieser Baute wurde aus den im Geschäftsberichte pro 1887 angeführten Gründen verschoben, daher wir den für das abgelaufene Jahr bewilligten Betrag von Fr. 32,000 hier wieder aufnehmen.

17)ZollgebäudeinCrassier.

.

. Fr. 25,379 Im Geschäftsberichte pro 1887 ist auseinander gesetzt, warum im Berichtjahre nur ein geringer Theil der Arbeiten zu diesem Gebäude zur Ausführung gelangte und daher nur ein Betrag von Fr. 1620. 92 von der für dasselbe bewilligten Summe von Fr. 27,000 verwendet werden konnte.

1 8 ) P o s t - u n d T e l e g r a p h e n g e b ä u d e i n St. G a l len Fr. 79,181. 69 Durch Bundesbeschluß vom 18. Dezember 1885 haben Sie für diesen Bau eine Summe von Fr. 796,500 bewilligt. Bis Ende 1887 sind hiefür Fr. 717,318. 31 verausgabt worden, so daß bis jetzt Fr. 79,181. 69 unverwendet geblieben sind. Wir ersuchen nun um Einstellung dieses Postens in den Nachtragskrediten pro 1888, indem wir desselben für restanzliche Guthaben verschiedener Unternehmer und zur Bestreitung der Kosten für kleinere Ergänzungsarbeiten benöthigen.

19) Z o l l g e b ä u d e in S t e i n a./ßh. .

.

. F r . 28,500 Die Zollstätte in Stein a./Rh. ist miethweise in einein Hause untergebracht, das sich in äußerst baufälligem Zustande befindet.

Auch ist dessen Lage für den Zolldienst keineswegs eine günstige zu nennen. Hiezu kommt der Uebelstand, daß im Hause keine Wohnung für den Zolleinnehmer verfügbar und letzterer der Sicherheit wegen genöthigt ist, den Bestand seiner Amtskasse alltäglich nach Hause mitzunehmen. Diese Unzukömmlichkeiten machen sich

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infolge der durch dio Zollerhebungen herbeigeführten Vermehrung der Zolleinnahmen immer fühlbarer, so daß wir beantragen, die Zollstätte in möglichster Bälde in einen außerhalb der äußerstem Häuserreihen des Städtchens an der Landstraße nach Oehningen sou erstellenden Neubau zu verlegen.

ege Laut Projekt und Kostenanschlag wird das Gebäude sammt Terrassirungen und Umgebungsarbeiten, Wasserzuleitung etc. auf circa Fr.26,9000 und der Ankauf des Bauterrains auf Fr. 1600 zu stehen kommen.

D. Militärdepartement.

H. 2. K r i e g s m a t e r i a l , Neuanschaffungen

. Fr. 84,000

Ersatz der 12 Batterien 10 Va cm. Feldgeschütze durch 8,4 cm.

Ringgeschütze (Artilleriematerial).

Durch Bundesbeschluß vom 21. Juni 1887 haben Sie uns ermächtigt, die 10 cm. Feldbatterien in solche mit 8 cm. Feldgeschützen umzuwandeln und zu diesem Zwecke dem Bundesrathe auf Rechnung des Jahres 1887 einen Kredit eröffnet von Fr. 840,000.

Bis zum Rechnungsschluß 1887 gelang es Fr. 755,858. 05 zu verausgaben, und mußte die Differenz mit Fr. 84,141. 95 als nicht verwendet stehen bleiben, weil eine Anzahl Rechnungen erst pro 1888 fällig werden.

Wir ersuchen Sie, die pro 1887 nicht verausgabte Summe mit Fr. 84,000 für Rechnung 1888 al Nachkredit neuerdings zu bewilligen.

Die Schlußrechnung über die ganze Umänderungsarbeit wird im Laufe 1888 erfolgen.

J . M i l i t ä r a n s t a l t e n u n d S i c h e r u n g d e s Gotthardes Fr. 483,516. 08 Die hohen Räthe haben letztes Jahr anläßlich der Staatsreehnungsabnahme verfügt, es dürfen die im Budget vorgesehenen Summen, welche im betreffenden Jahre nicht zur Verwendung kommen, nicht übergetragen werden, sondern seien im darauf folgenden Jahre in die Nachtragskreditbegehren einzustellen.

Es wurden demnach vom Jahre 1886 herübergenommen Fr. 363,713. 51, hiezu der Jahreskredit 1887 Fr. 483,000. Zusamm Fr. 846,713. 51. Zur Verwendung kamen in diesem letztern Jahre bloß Fr. 463,197. 43, es sind demnach auf da.s Jahr

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1888 als Nachkredit vorzutragen Fr. 383,516. 08, hiezu kommen ferner Fr. 100,000 zur Verstärkung des Werkes auf Fondo del Bosco.

Namentlich zur Beherrschung der gegenüber liegenden Anhöhen soll auf dem Punkte Motto Bartolo noch eine Anschlußbatterie errichtet werden, die im ursprünglichen Projekt nicht vorgesehen war.

Nach den von uns bereits genehmigten Plänen wird dieses neue Werk aus einer Anzahl offener Emplacements für Positionsgeschütze und den nöthigen Munitionsmagazinen bestehen und mehr in passagerem Style ausgeführt werden. Die daherigen Arbeiten, iii der Hauptsache aus Felssprengungen bestehend, sind zu Fr. 1'20,000 veranschlagt, wir glauben jedoch für das laufende Jahr mit einer Summe von Fr. 100,000 auskommen .zu können.

K. T o p o g r a p h i s c h e s B u r e a u .

.

. Fr. 800 In der Armeekartensammlung und speziell im Kartenmaterial über die angrenzenden Nachbarländer bestehen noch Lückeu, deren Beseitigung nicht länger verschoben werden darf.

Es betrifft dies namentlich die Grenzblätter der Südwestgrenze und wir sahen uns veranlaßt, bereits die nöthigen Karten aus Frankreich zu beziehen.

Wir stellen nun hiefür ein Kreditbegehren in obigem Betrage.

P. U n v o r h e r g e s e h e n e s . O r g a n i s a t i o n des Landsturmes Fr. 416,200 In Vollziehung des Gesetzes vom l ./4. Dezember 1886, betreffend den Landsturm, haben wir durch Verordnung vom 5. Dezember 1887 (Art. 29 und 30) bestimmt, daß für jeden Gewehrtragenden 100 Metallpatronen in Vorrath zu erstellen und zur Aufbewahrung den kantonalen Zeughäusern und Depots abzugeben sind. Bei Kriegsbefürchtungen ist die Munition in die Bataillonskreise zu verbringen und auszutheilen.

Der bewaffnete Landsturm, dessen Organisation mit dorn laufenden Jahre durchgeführt ist, zählt ungefähr 70--80,000 Gewehrtragende, für welche die nöthige Munition sofort beschafft werden sollte.

Zur Verpackung dieser Munition bedarf es Kisten à 1500 Patronen, wie solche bei der aktiven Armee bereits eingeführt sind und die dazu dienen, den Transport und die rasche Abgabe der Patronen an die Truppe zu bewerkstelligen.

Der Bedarf wird folgendermaßen bemessen : 8,000,000 Metallpatronen für die gewehrtragende Mannschaft des Landsturmes à

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Fr. 50 per Tausend, als neu fixirter Preis Fr. 400,000, 5400 zugehörende Packkisten à Fr. 3 : Fr. 16,200. Total wie nebenstehend Fr. 416,200.

Total Militärverwaltung . Fr. 984,516. 08

E. Finanz- und Zolldepartement.

Abtheilung Finanzen.

III. Banknoten-Kontrole.

a. I n s p e k t o r

Fr. 666. 65

An Besoldung des verstorbenen Inspektors der Schweiz. Emissionsbanken wurden verausgabt Fr. 2,000. -- Diejenige des neuen Inhabers der Stelle erfordert bis Ende des Jahres 1888 .

.

. ,, 4,666. 65 Dazu kommt noch der an die Hinterlassenen des Herrn 0. Scherer sei. bewilligte dreimonatliche ßesoldungsnachgenuß .

. " 2,000. -- Da aber im Budget nur ein Betrag von

Total Fr. 8,666. 65 . ,, 8,000. --

vorgesehen ist, so bleibt eine Mehrausgabe von Fr. 666. 65 h. A n s c h a f f u n g eines eisernen Schrankes ,, 1,600. -- Wir benöthigen diesen Schrank zur sicheren Aufbewahrung unserer Vorräthe an Papier und Notenformularien.

T o t a l Fr. 2,266. 65 VI. Liegenschaften.

G . Z o l l h a u s M o n i a z (Genf) .

.

.

. Fr. 15,000 Die Gebäulichkeit, in welcher die Nebenzollstätte Moniaz, Kantons Genf, seit ihrem Bestehen miethweise untergebracht ist, hat für den Zolldienst eine sehr ungünstige Lage. Sie befindet sich rückwärts der Grenze an der Straße von Moniaz nach Jussy, während unmittelbar an der Grenze selbst, welche dort durch die gänzlich zum französischen Gebiet gehörende Landstraße gebildet wird, mehrere Häuser liegen, die ihrer schwierigen Ueberwachung wegen aus der Zolllinie ausgeschlossen werden mußten (Bundesrathsbeschluß vom 14. Mai 1873).

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In einem günstiger gelegenen Gebäude Unterkommen zu finden, ist bisher nicht möglich gewesen, da entsprechende Lokale nicht erhältlich waren.

Vor wenigen Tagen erst gelangte zur Kenntniß der Zollverwaltung, daß eines der unmittelbar an der Grenze gelegenen Häuser käuflich sei, und sofort wurden die nöthigen Schritte eingeleitet, um sich fraglicher Liegenschaft, deren Lage für den Zolldienst eine ganz außerordentlich günstige ist, zu versichern, nachdem, den daherigen Verhandlungen vorgängig, eine genaue Besichtigung des Verkaufsobjektes stattgefunden und der gute bauliche Zustand desselben konstatirt worden war.

Dasselbe besteht aus: 1) einem Wohngebäude mit Brdgeschoß zu zwei, einem ersten Stockwerk zu vier Räumen und einem Estrich, geeignet als Zoll bureau und Einnehmerwohnung; 2) einem anstoßenden Magazin mit Estrich, das als Wohnung für den Grenzwachtposten hergerichtet werden kann; 3) einem Schuppen mit Keller, und umfaßt ein Areal von 53 Aren.

Da nun der bisherige Miethvertrag der Zollverwaltung mit 31. Juli dieses Jahres zu Ende geht, und dieselbe ohnehin genöthigt wäre, auf diesen Zeitpunkt ein anderweitiges Unterkommen zu suchen, so erscheint ihr dringend geboten, den Kauf auf Grund des bereits provisorisch getroffenen Abkommens sofort definitiv abzuschließen, da nicht so bald wieder eine ähnliche Gelegenheit sich zeigen dürfte.

Der Kaufpreis beträgt Fr. 13,000 Hiezu kommen für Handänderungsgebühren etc. circa ,, 1,000 · Ferner für bauliche Aenderungen, die zur Einrichtung der Gebäulichkeit für den Zolldienst nothwendig sind, sowie für Anlage eines 35 Meter langen und 6 Meter breiten, auf schweizerischem Territorium gelegenen Sträßchens, um für das Zollpersonal das Betreten der ganz auf französischem Gebiete gelegenen Landstraße zu vermeiden, circa .

.

.

.

.

· -n 1,000 Total wie oben

Fr. 15,000

H. Zollhaus i n Rheineck .

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.

. F r . 17,000 Die Einnahmen der Zollstätte Rheineck betrugen im Jahre 1887 Fr. 2,111. 23

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Das Zollbüreau daselbst befindet sich zur Zeit in einem rückwärts von dem Ausgange der Brücke gelegenen Hause und ist sehr ungünstig placirt, zumal es sich im I. Stock befindet. Der Verkehr über die Brücke läßt sich von jenem Zollbüreau aus schon zur Tageszeit nur sehr ungenügend übersehen und entzieht sich bei der Dunkelheit vollends einer hinreichenden Kontrole, so daß mit aller Leichtigkeit zollpflichtige Gegenstände unverzollt dürften eingebracht werden können.

Der Zollverwaltung ist nun ein vorzüglich günstig gelegenes Haus zum Kaufe augeboten worden, das nach Vornahme einiger Reparaturen, insbesondere im Innern des Gebäudes, sich für ihre Zwecke besonders gut eignet. Das Erdgeschoß wäre mittelst Vorkehren gegen die Feuchtigkeit als Zollbüreau einzurichten, wobei die zugemauerte Thüre nach der Straße wieder zu öffnen wäre die übrigen Räumlichkeiten würden dem Zollangestellten als Wohnräume angewiesen.

Würde die Miethe der Wohnung, in welcher das Zollbureau sich dermalen befindet, gekündigt, so wäre man wegen anderweitiger Unterbringung desselben in größter Verlegenheit und könnte man sich voraussichtlich nicht anders als mittelst Expropriation eines an der Straße gelegenen Hauses helfen, was unzweifelhaft in jedem Falle kostspieliger zu stehen käme, als der Ankauf des in Frage stehenden Hauses. Zu letzterm gehört ein Schuppen mit besonderem Zugange, für welchen Kaufliebhaber zu finden sein werden, da er sich als Werkstätte herrichten ließe. Aus dem Verkaufe desselben stände ein Erlös von cirka Fr. 1500 in Aussicht.

Der beantragte Kredit von Fr. 1 7 , 0 0 0 entspricht dein muthmaßlichen Kaufpreis mit Einschluß der Fertigungsgebühren nebst den Kosten für die nothwendigsten baulichen Reparaturen.

''J. K a n t o n a l e S u s t i n H o s p e n t h a l

.

. Fr. 16,600

Der Kanton Uri ist Eigenthümer des in der Gemeinde Hospenthal gelegenen sog. Sustgebäudes, das bisher theils als Wohnungen, theils als Maga/ine gedient und infolge der »eränderten Verkehrsverhältnisse am Gotthard seine frühere Zweckbestimmung verloren hat. Das Gebäude ist zwischen der Hauptstraße und einer Nebenstraße gelegen, massiv gebaut, mit Schindeln gedeckt und im Allgemeinen gut erhalten. Es ist zirka 19 m. lang und 12 m., beziehungsweise 14.5 m. breit, und besteht aus Plainpied, erstem Stock> einem geräumigen Dachraum und einem angebauten dreistöckigem Thurme.

48t Im Februar 1886 wurde uns dieses Gebäude von der Regierung des Kantons Uri zum Kaufe oder zur Miethe behufs Verwendung bei den projektirten Befestigungsbauten am Gotthard angetragen.

Angesichts der obwaltenden Verhältnisse Oglaubten wir uns o O gegenüber dieser Offerte nicht ablehnend verhalten zu sollen.

Für einen Theil der Besatzung der am Gotthard und speziell auf Furka und Oberalp zu erstellenden Befestigungsanlagen mußte rechtzeitig für die durchaus nothwendigen Unterkunftsräume gesorgt werden. Wir haben uns hiebei für aas System der transportabeln, hölzernen Baraken entschieden, von denen bereits einige erstellt sind. Es seheint uns jedoch durchaus unthunlich, diese Baraken schon jetzt an Ort und Stelle zu bringen und sie allen Witterungseinflüssen in diesen Hochlagen auszusetzen, und es bliebe nur übrig, in Andermatt oder Hospenthal einen geeigneten Platz, für die Lagerung, beziehungsweise Magazinirung dieser Unterkunftsräume zu erwerben, was, erhaltenen Mittheilungen zufolge, immerhin mit wesentlichen Schwierigkeiten verbunden sein würde.

Eine angestellte Untersuchung hat nun ergeben, daß sich die Sust in Hospenthal für unsere Zwecke ganz gut eignet, indem sie bei einem Inhalte von 1832 m 3 nicht nur für die Lagerung der fraglichen Baraken genügenden Raum bietet, sondern aueh bei ihrer günstigen Lage im Centrum der Befestigungen im Gotthardmassiv zur Verwendung als Magazin für Werkgeschirre, Infanteriemunition, Vorräthe aller Art und als Unterkunftsräume für Truppen passend eingerichtet ist.

Im Plainpied befinden sich, beidseitig einer 4 m. 30 breiten offenen Durchfahrt, zwei Magazinräume mit cirka 105 m 2 , und ein Thurmzimmer mit 21 mBodenfläche;esämmtlicheie Fenster im Plaiupied sind vergittert. Der erste Stock enthält zunächst einen freien Raum von 80 m 2 und sodann eine vollständig ausgebaute Wohnung von vier Zimmern, Küche und Abort. Im zweiten Stock des Langbaues ist offener Dachraum miGiebellichtern,n, während im Thurme sich ein ausgebautes Wohnzimmer befindet. Ueber letzterm besteht noch ein durch eine Treppe zuganglicher Thurmraum, bei dem jedoch keine Fenster vorhanden sind.

Für das fragliche Gebäude wurde ursprünglich von der Regierung von Uri ein Kaufpreis von Fr. 25,000, annähernd den ursprünglichen Erstellungskosten entsprechend, oder ein jährlicher Miethzins von
Fr. 1500 gefordert. Von einer Miethe glaubten wir Umgang nehmen zu sollen; dagegen führten fortgesetzte Verhandlungen mit den Vertretern des Kantons zu einer Reduktion des Kaufpreises auf Fr. 16,000. Auf Grund derselben wurde unterm

482 22. Mai zwischen unserm Militärdepartcment und dem Kanton unter Ratifikationsvorbehalt ein Vertrag vereinbart, dessen Bestimmungen folgendermaßen lauten: .,,Die Regierung vou Uri übergibt dem schweizerischen Militärdepartement die kantonale Sust mit Umschwung in der Gemeinde Hospenthal, so wie der Kanton sie besessen, frei, ledig und los, in sein Eigenthum zur beliebigen Benützung und Verwendung spätestens auf 1. Juli d. J.

,,Das schweizerische Militärdepartement entrichtet dem Kanton Uri einen Kaufpreis von Fr. 16,000 in baarem Gelde, zahlbar spätestens 1. Juli d. J. nach erfolgter Ratifikation dieses Vertrages durch die eidgenössischen Käthe, welche in der nächsten Junisession zu erfolgen hat.

,,Die mit der Handänderung verbundenen Kosten fallen zu Lasten des Käufers. Im Uebrigen wird das Kaufsobjekt ohne Vorbehalt hingegeben, mit Ausnahme der zuläßigen Steuern und Abgaben nach Maßgabe der hierüber bestehenden gesetzlichen, eidgenössischen Bestimmungen."1 Der Kaufpreis ist unsers Erachtens kein hoher. Mit Rücksicht hierauf und da andere Magazinlokalitäten in fraglicher Gegend nicht bestehen, solche aber für die angegebenen Zwecke absolut nöthig sind, und da eine Unterbringung dieser Baraken auf die Weise, daß eine der letztern aufgeschlagen, die übrigen in dieselbe verbracht würden, durch sehr theuren Bodenerwerb und baldigen Abgang eines derartigen Magazins jedenfalls wesentlich höhere Opfer erfordern ·würde, suchen wir um die Ermächtigung nach, die Sust in Hospenthal käuflich für den Bund zu erwerben. Der Kaufssumme fügen wir noch einen weitem Betrag von Fr. 600 bei. Wenn auch die Handänderungskosten keine hohe Summe erreichen, so fallen in das laufende Jahr doch die Kosten für Assekuranz, gewöhnlichen Unterhalt und einige kleinere Reparaturen und Einrichtuugen, wofür wir jene Fr. 600 in Aussicht nehmen.

K. L a n d e r w e r b in F r a u e n f e l d .

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. Fr. 900 Im Budget vom Vorjahr war die Erweiterung der Stallungen auf dem WafFenplatz Frauenfeld vorgesehen und auch durchgeführt worden, was eine Verlegung der nördlichen gemauerten Düugerstätten bedingte.

Letztere Arbeit konnte Mangels ausreichenden Kredites bis zur Stunde nicht stattfinden, ist aber sehr dringlich und läßt sich in zuläßiger Weise nur dadurch bewerkstelligen, daß hiezu außer dem Bereich der städtischen Verhältnisse ein passender Landerwerb stattfindet, zu welchem Zwecke wir obiger Summe bedürfen.

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VII. Münzverwaltung.

2 . c . M e tall b e s c h a f f u n g .

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. F r . 7,000

Wir haben im diesjährigen Budget zur Prägung von 100,000 Zwanzigfrankenstüeken einen Kredit von Fr. 2,007,052. 64 verlangt, welcher aber zur Deckung der daherigen Kosten gegenwärtig nicht hinreichen würde, indem das Kilo zum Ausprägen vorgearbeitete Plättchen franko Basel zu Fr. 3129. 30 angeboten wird, welcher Preis das Zwanzigfrankenstück auf Fr. 20. 19 stellt und dio ganze Operation hienach auf Fr. 19,000, statt der veranschlagten Fr. 7052.64 zu stehen käme. Es ist zwar möglich, daß in den nächstkünftigen Monaten etwelcher Rückgang im Metallpreis und in den Wechselkursen eintreten werde; aber gleichwohl würden wir unter den obwaltenden Umständen vorziehen, die Prägung auf spätere Zeit zu verschieben, wenn uns nicht die Sorge obläge, auf Vermehrung unseres bedeutend reduzirten Goldvorrathes zur Deckung unabweisbarer Bedürfnisse, wie namentlich z. B. auch für die auswärtigen Saldizahlungen der eidgenössischen Postverwaltung, Bedacht zu nehmen. Nachdem in neuerer Zeit gemünztes Gold mit Agio bis auf 5 Franken per mille bezahlt und wahrscheinlich grösserntheils aufgehäuft worden ist, hat der Umlauf bedeutend abgenommen, und es ist Thatsache, daß der Zufluß an der eidg. Staatskasse zur Zeit nicht von Belang ist. Sei es nun auf dem Wege der Prägung, sei es in anderer Weise, werden wir die bestehende Lücke zu ergänzen suchen, müssen Sie aber, um zum Ziele zu gelangen, ersuchen, den Büdgetkredit von Fr. 7052. 64 auf das Doppelte, oder in runder Summe auf Fr. 14,000 zu erhöhen, wodurch dem Münzreservefond eine, wiewohl erträgliche Ein büße erwachsen wird.

0. Post- und Eisenbahndepartement.

Eisenbahnwesen.

IV. A u s h ü l f e und K o p i a t u r en.

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. Fr. 1350.

Die stetig sich mehrenden Schreibgeschäfte haben schon im Jahre 1887 die Herbeiziehung einer außerordentlichen Aushülfe nöthig gemacht, welche mit einer kleinen Gratifikation abgefunden wurde. Seit dem 1. April 1888 ist wieder ein A u » h ülfsar b o i t e r (Kopist) zugezogen, dem bisher ein Tagelohn von 5 Franken ausbezahlt worden ist, und welchen das Departement bis auf Weiteres mit einem Monatsgehalt von 150 Franken beizubehalten wünscht.

VI. B u r e a u k o s t e n : a. D r u c k - und Lithographiek o s t e n , nachträglicher Bedarf .

.

. Fr. 8400.

484

Nachdem die im Schlußprotokoll über die Konferenzen betreffend das internationale Eisenbahntransportrecht vorgesehenen Listen und Karten von den am Uebereinkommen betheiligten Regierungen beinahe vollständig eingelangt sind, war dieses Material in eine Gesammtliste zusammenzustellen und eine G e s a m m t k a r t e anzufertigen, welche die Eisenbahnen der sämmtlichen Länder in der der Liste entsprechenden Anordnung darzustellen hat. Diese Karte, welche in 6 Blättern von 80 : (55 cm. angelegt ist, und die eine möglichst sorgfältige Arbeit und gleichzeitig gefallige Ausstattung erfordert, ist dem wohlrenommirten Topographen Leuzinger in Mollis um die Summe von 8400 Franken zur Ausführung übertragen worden. Da die im ordentlichen Budget eingestellte Summe für Druck- und Lithographies rbeiten nur auf die gewöhnlichen Bedürfnisse des Departements Bezug hat, so sind wir in der Lage, die Bewilligung der außerordentlichen Ausgabe auf dem Wege des Nachtragskredites nachsuchen zu müssen.

Postverwaltung.

XIV. K o s t e n des B r i e f p o s t t r a n s i t s .

. Fr. 130,000 Als Voranschlag für das Jahr 1888 konnte, wie in der bezüglichen Botschaft (Bundesbl. 1887, Bd. IV, S. 286 und 443) gesagt war, lediglich die gleiche Summe wie für 1886, nämlich Fr. 200,000, aufgenommen werden, weil für die Ausgaben vom Jahr 1888 die Statistik vom November 1887, deren Resultat bei Aufstellung des obigen Voranschlags in keiner Weist; vorausgesehen werden konnte, maßgebend sein sollte und ist.

Dieses Resultat liegt nun zum größten Theil vor und es wird die pro 1888 zu verrechnende Gesammtausgabe, welche die Vergütungen für das Jahr 1887 und die Nach zäh hingen zu den pro zweites, drittes und viertes Quartal 1886 geleisteten provisorischen Zahlungen zu umfassen haben, voraussichtlich circa Fr. 326,000 betragen.

Da diese Summe spätestens im Laufe des dritten Quartals vollständig zu entrichten ist, suchen wir schon jetzt uni den erforderlichen Nachkredit, welchen wir auf rund Fr. 130,000 ansetzen, nach.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 7. Juni 1888.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Hertenstein.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bin gier.

483 (Entwurf)

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrath für das Jahr 1888.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 7. Juni 1888,

beschließt:

Es werden dem Bundesrathe folgende Nachtragskredite bewilligt : Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

E. Bundesgericht.

3. A l l g e m e i n e A u s g a b e n.

a. Bibliothek

Fr. Rp.

500.--

Dritter Abschnitt.

Departemente und Verwaltungen.

B. Departement des Innern.

Abtheilung Inneres.

IV. Beiträge an A r b e i t e n s c h w e i z e r i s c h e r Vereine.

10. Schweizerische gemeinnützige Gesellschaft.

Fr. Kp.

Fortbildungsschulkommission .

2,000. -- üebertrag

2,000. --

500. --

486

Uebertrag V. B e i t r ä g e an A n s t a l t e n .

10. Versuchsfeld für Obst- und Weinbau .

., .

.

11. P.aläontologische Sammlung .

VI. V e r s c h i e d e n e s .

4. Förderung und Hebung der schweizerischen Kunst .

.

Fr. Rp.

2,000. --

Fr. Rp.

500. --

15,000. -- 6,000. --

50,000. -- 73,000. --

Abtheilung Bauwesen.

V. M o b i l i a r a n s c h a f f u n g und Unterhalt.

b. Innere Einrichtung des Chemiegebäudes in Zürich .

.

. 26,764.97 XL N e u b a u t e n .

14. Neues Bundesrathhaus .

. 200,000.-- 15. Chemiegebäude in Zürich . 42,665.18 16. Zollgebäude in Campocologno 32,000. 17. Zollgebäude in Crassier .

. 25,379. -- 18. Post- und Telegraphengebäude i n S t . Gallen .

.

.

. 79,181. 6 9 19. Zollgebäude in Stein a./Rh. . 28,500. -- 507,490.84

D. Militärdepartement.

II. Verwaltung.

H. K r i e g s m a t e r i a l .

Fr. Rp.

2. Neuanschaffungen .

.

. 84,000.-- J. M i l i t ä r a n s t a l t e n und SicherungdesGotthards .

. 483,516.08 K. T o p o g r a p h i s c h e s B u r e a u 800. -- P. U n v o r h e r g e s e h e n e s , O r g a nisation des Landsturmes . 416,200.-- 984,516.08 Uebertrag 1,492,506.92

487

üebertrag

Fr. Kp.

1,492,506.92,

E. Finanz- uiid Zolldepartement.

Abtheilung Finanzen.

III. B a n k n o t e n k o n t r o l e .

a . Inspektor .

.

.

.

.

h. Anschaffung eines eisernen Schrankes .

.

.

.

.

VI. L i e g e n s c h a f t e n .

G. Zollhaus in Moniaz .

.

.

H. Zollhaus in Rheineck .

.

J. Kantonale Sust in Hospenthal .

K. Landerwerb in Frauenfeld .

VII. M ü n z v e r w a 11 u n g.

2c. Metallbesehaffung .

.

.

Fr- Rp666. 6 5 1,600. -- 15,000. -- 17,000. -- 16,600. -- 900. -- 7,000.-- 58,766. 65

G. Post- und Eisenbahndepartement.

Eisenbahnwesen.

IV. A u s h ü l f e und K o p i a t u v e n VI. Bü r B a u k o s t e n .

a. Druck- und Lithographiekosten

1,350.-- 8,400. --

Postverwaltung.

XIV. K o s t e n des B r i e f p o s t t r a n s i t s 130,000.-- 139,750.-- Total 1,691^)23. 57

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1888 (I. Serie). (Vom 7. Juni 1888.)

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1888

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3

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27

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.06.1888

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470-487

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