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#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Einnahmen der

Zollverwaltung in den Jahren 1887 und 1888.

1888.

Monate.

·«rw->n

1867.

Fr.

Januar

. . .

1888.

Fr.

1,563,183. 32 1,753,332. 81 ; Februar . . . 1,809,262. 78 ' 1,848,978. 09 März . . . . 2,133,125. 43 '2,361,634.71 April . . . . 1,915,416.33 2,404,206. 19 M a i . . - . < - . 1,971,041.84] 1,811,065.52 ' Jnni . . . . 1,918,209. 67 1,988,924. 09 : Jnli , . . . 1,984,789.541 1,953,400.01 August . . . 1,812,631.52; 2,049,929.39 September . . 2,411,009. 31 ; Oktober . . . 2,267,981. 63 November . . 2,124,121.25 1 Dezember . . 2,583,156. 43

Mehreinnahme.

Mindereinnahme, i 1

Fr.

Fr.

| 1

190,149. 49 ·

39,715. 31 228,509. 28 488,789. 86

|

--

' --- ; :.

159,976. 32

70,714. 42 -- 237,297. 87

31,389. 53

-- of . · Total 24,493,929. 05 -- auf Ende August 15,107,660. 43 16,171,470.81 1,063,810. 38

-- --

1

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.-- --

71

Sterbefälle infolge der nachgenannten Infektionskrankheiten in den Städten Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, Chaux-de-Fonds, St. Gallen, Luzern, Neuenburg, Winterthur, Biel, Schaffhausen, Freiburg, Herisau und Lode, gemeldet vom 26. August bis i. September 4888.

(Bei Zürich sind immer auch die Fälle der neun Ausgemeinden, bei Genf diejenigen von Plainpalais und Eaux-Vives mitbegriffen.)

Pocken. -- Masern. -- Scharlach. Zürich 1.

Diphteritis und Croup. Lausanne 1.

Keuchhusten. Zürich l, Chaux-de-Fonds l, Biel 5.

Rothlauf. Basel 1.

Typhus. Genf l Infektiöse Kindbettkrankheiten. Basel l, Bern 1, Neuenburg 1.

Eidg. statistisches BUreau.

Besuch der

diesjährigen Manöver der IV, und VIII. Armeedivision.

Auf geschehene Anfrage hin haben sich bis zum 5. September folgende Bahngesellschaften in verdankenswerther Weise bereit erklärt, den den diesjährigen Manövern der IV. und VIII. Division außerdienstlich und in Civil folgenden Offizieren, bei Legitimation durch eine von der Manöverleitung ausgestellte Ausweiskarte, sowie das Dienstbüchlein oder Brevet, für die Zeit vom 9.--14. September die Militartaxe zu gewahren : Schweiz. Centralbahn, Jura-Bern-Luzern-Bahn, Schweiz. Nordostbahn, Jura Neuchâtelois, Gotthardbahn, LausanneEchallens-Bahn.

B e r n , den 5. September 1888.

72 Der Gewährung der Militärtaxe an Offiziere, welche den diesjährigen Manövern der IV., und VIII. Division in Civil zu folgen gedenken, und sich als solche legitimiren, haben nunmehr alle Verwaltungen des Schweiz. Eisenbahnverbandes, nämlich außer den obenerwähnten : die Schweiz. Westbahnen, die Emmenthal- und die Tößthalbahn, die Vereinigten Schweizerbahnen, die Wädensweil-Einsiedelnund die Aarg.-luzernische Seethalbahn, sowie ferner die Appenzellerbahn zugestimmt.

B e r n , den 6. September 1888.

Schweiz. Bundeskanzlei.

Verzeichniss der vom

Bundesrathe zur Betreibung einer Auswanderungsagentur patentirten Personen und Gesellschaften, sowie der ·

Unteragenten derselben.

(Stand auf Anfang September 1888.)

.

I. Louis Kaiser ) in Basel.

(Fimeninhaber } LouiKaiser-Kilchsperger.).)

Unteragenten (sons-agents) : Name (nom).

Wohnort (domicile).

Eanton (canton).

Neeracher, Markus Zollinger, Johannes Studer, Adolf Glaus, Kaspar Aebersold, Johann Knörri, Fried. Emil Oesch, Gottlieb Kupferschmid-Hefti, Rud.

Kälin, Eduard Walter, Gottfried Anhorn, Joh. Barth.

Zürich Winterthur Interlaken Oberried Ober-Dießbach Bern Thun Burgdorf , Einsiedeln Löhningen r Heiden

Zürich.

,, Bern.

,, ,, ,, ,, ,, Schwyz.

Schaffhausen.

Appenzell A. Rh.

73Louis Kaiser j J g^el l (Fortsetzung -- suite) : Name (nom).

Theiler, Joh. Joseph Metzger-Keller, Joh.

Mafli, Karl Alfred Rohr, Johann Gianatelli, Gaspare Imsand-Gaillard, Ch.

Court, Arthur Anatole Koch-Isch, P. A.

Wohnort (domicile).

Rorsehaeh Goßau St. Gallen Magenwyl Locamo Sion Neuchâtel Genève

Kanton (canton).

St. Gallen.

,, ,, Aargau.

Ticino.

Valais.

Neuchâtel.

Genève.

II. Rommel & Cie. } £ g»L (Titulairef rA'on: }Phu^ Sommel> J' J- Solh9er> Leo Rommel> (Zur Geschäftsführung einzig bevollmächtigt;! T T»A,__,.I \ (Représentant de b niaisoül * J" ^^ Eommel.)

Unteragenten (sous-agents): Name (nom).

Wohnort (domicile).

Kanton (canton).

Bolliger, Rudolf Zürich Zürich.

Oetiker, Joli. Heinrich Btrlach ? ~ ^ Schori, Bendicht Dürrenast b. Thun Bern.

Meyer, Julian Bein ,, Moser, Vinzenz Langnau ,, Bueche, Emil Ernest Bellelay ,, Sterchi, Eduard ,, Aacmuhle ,, 1 Gogniat, Simon ""' ^oi^eiittirf &'' J "> ,, Moor, Johann Innértkircihen ,,« Widmer, Hans Luzei'r» · Luzern.

Walker, Anton Altoif , Uri.

Gyr, Conrad EiosiedelnSehwyz.

Oertli, Heinrich Ênnenda Glarus.

Stussi, Jakob Schwanden ^ Waber, Eugène Bulle Fribourg.

Brodbeck, Jakob Basel Baselstadt, Auer, Jakob Unterhallau Schaffhausen.

Brutsch, Ferdinand Schaffhausen ,, Egli, Jakob Rapperswyl St. Gallen.

Maron, Alphons Altstatten ,, Hohl, Eduard St. Galten ,, Luzi, Chiistian " ' Mayenield Graubünden.

Allemann, Peter' '"' ' Klbsterä fl Simmen, Martin Ilanz ,, Naf, Johann Chur ,,

14

in Basel

Rommel & Cie.

(Fortsetzung -- suite): à Bàie Wohnort (domicile).

Kanton (canton).

Name (nom).

Baden Aargau.

Attenhofer, Wilh.

*Graf, Hans Brigg Unterendingen Hauenstein, Emil ·n Kreuzungen Thurgau.

Ribi-Labhardt, Reinhard Pasquali, Antonio Chiasso Ticino.

Lugano Bernasconi, Giuseppe Lausanne Ruffieux, Emile Vaud.

Rouge, Henri n n Brindlen, Robert Sion Valais.

.Muller, Andr. Valentin Neucbâtel N euch àtei.

y

III. Schneebelì & Cie. } J JjJJ1' (TitulaffitSn^ } MTM^^ Unteragenten (sous-agents): Kanton (canton).

Name (nom).

Wohnort (domicile).

Hösli, Johann Bäschlin, Konrad ißaumann, Otto Küdliger, Balthasar Pola, Erminio ·Gredig-Buchli, Lorenz Ursprung, Vinzenz Mobile, Antonio Varenna, Giuseppe Fiori, Giuseppe ·Guscetti, Agostino Oaillard, Maurice

Già rus Schaffhausen St. Gallen Schmerikon Posehiavo Chur Herznach Lugano Locamo Minusio Ambri Sion

IV. Wirth-Herzog in Aarau.

Unteragenten (sons-agents) : Wohnort (domicile).

Name (nom).

Krat.tigen Jost, Samuel Glarus Iselin, Andreas Meyer, Gebr. Ad. u. Herrn. Balsthal St. Gallen Pfeiffer, Kaspar Brunner, Jos. Franz Karl ·n Boniswyl Fehlmann, Adolf Widmer, Felix Jakob Aarau Sementina Marcionetti, Pietro

Glarus.

Sctiaffhausen.

St. Gallen.

·n Graubünden.

n Aargau.

Ticino.

n Valais.

Kanton (canton).

Bern.

Glarus.

Solothurn.

St. Gallen.

·n Aargau.

T>

Ticino.

75

V. Christ-Simmener à Genève.

(Titulaire de la maison: veuve Chnst-Simmener.)

VI. C. Corecco e A. Brivio in Bodio.

(titolari della ditta: Sig1. Carlo Corecco e Aquilino Brivio.)

Sotto-asenti: Wohnort (domicilio).

Kanton (cantone).

Name (nome).

Airolo Ticino.

Ramelli, Carlo Giubiaseo Biaggini, Antonio Someo Tomasini, Vincenzo Murai to Bordelli, Francesco Biasca Corecco, Antonio Nadig, Cristiano Chiasso Belliozona Molo, Evaristo in Biel.

à Bienne.

(Firmainhaber: Isaak Leuenberger, Vater, und Isaak Leuenberger, Sohn.)

(Titulaires de la maison : ,, ,, père, et ,, ,, fils.)

Uuteragenten (sons-agents) : Name (nom).

Wohnort (domicile).

Kanton (canton).

Bern. · Schmid, Alexander Bern \ ^ Längen thaï Schär, J. Andreas T) Innei'tkirchen Nägeli, Johannes Lausanne Staub, Jean Vaud.

Jeanneret, Chartes Neuchâtel.

Neuohatel Pflster, Albert Chaux-de-Fonds ·n

Vfl. J. Leuenberger & Cie.

VIII. A. Zwilchenbart (Firmainhaber : Titulaires de la maison : Name (nom).

Plüß, Albert Abplanalp, Hans Nàteli, Kaspar Held, Johann Hermann, Theodor

in Basel.

à Bàie.

Karl Joli. Imobersteg & Johann Imobersteg.)

Unteragenten (sous-agents) : Wohnort (domicile).

Kanton (canton).

Zürich Zurieh.

Bern Berti.

Meiringen fl Huttw^ l ^ St-Imier ^

76

A. Zwilchenbart l 'J j^1 | (Fortsetzung -- suite) : Wohnort (domicile).

Name (nom).

Hildtbrand, Johann Zweisimmen Wiedlisbach Lanz, Jakob Hänni, Adolf Delsherg Muri, Kasimir Luzern Altort' Huber, Andreas Einsiedeln Lienert, Emil Schwanden Blesi, Samuel Schallenberg, Christian Basel Grädel, Fritz V) Schöttlin, Konrad Schaffhausen Funk, Heinrich St, Gallen Jung, Karl Johann Chur Ilanz Hosang, J. Michael Âarau WüthrSch-Lüdi, S.

Meyer, Ulrich Kreuzungen Kesselring, J.

Bischofszell Locamo Bustelli, Ce»are Nessi, Antonio Locamo Consolascio, Giovanni T) Blanchoud, Henri Thé.od.

Lausanne Veuillet, Gabriel St, Maurice Bürcher, Emile Brigue Thévenaz, Albert Neiiuhâtel Kunz, Jean Chaux-de-Fonds Gmehltn, Frederic Genève B e r n , den 4. September 1888.

Kanton (canton).

Bern T)

Luzern.

Uri Sehwyz.

Glarus.

Basel-Stadt.

T)

Sehaffhausen.

St. Gallen.

Graubündeu T)

Aargau.

Thurgau.

T)

Ticino.

Valjd.

Valais.

TI

Neuchâtel.

n Genève.

Schweiz. l)e|»artemcul des Auswärtigen, Abtheilung Auswanderungswesen.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrath der im Bau befindlichen und demnächst zu eröffnenden Schmalspurbahn Ponts-Sagne-Chaux-de-Fonds stellt bei dem Bundesrathe das Gesuch um Bewilligung der Verpfändung der genannten Linie im ersten Rang behufs Sioherstellung eines auf die Erstellung der Bahn zu verwendenden Anleihens im Betrage von Fr. 107,000.

77

Bezüglich des Umfanges des Pfandrechtes soll im Allgemeinen Art. 9 des Verpfandungsgesetzes Regel machen. Soweit aber die zu verpfändende Schmalspurbahn auf dem doppelspurigen Unterbau der Linie des Jura-Neuchâtelois (1000 m.) oder an der Böschung derselben (500 m., vor dem Bahnhof Chaux-de-Fonds) angelegt wird, begreift das Pfandrecht nur die Oberbaueinrichtungen und sonstigen Anlagen, ohne Grund und Boden, welcher vielmehr i in Eigenthum des Kantons Neuenburg verbleibt.

Gemäß Art. 2 des Verpfandungsgesetzes wird obiges Pfandbestellungsbegehren an mi t öffentlich bekannt gemacht unter Ansetzung einer mit dem 25. September nächsthin auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung bei dem Bundesrathe einzureichen sind.

B e r n , den 4. September 1888, 3 1 Im N a m e n d e s » S c h w e i z . B u n d e s r a t h e s :

Die Bundeskanzlei.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Verwaltung der Birsigthalbahn in Basel sucht mit Eingabe -vom 25. August 1888 um die Bewilligung nach zur Verpfandung der im Bau befindlichen Fortsetzung ihrer Linie von, Therwyl nach FlUhen (mit eigenem Bahnkörper), sowie des auf das Theilstück entfallenden Antheils am gesammten "Betriebsmaterial (Art. 25 des Verpfändungsgesetzes). Dole «Pfandrecht soll zur Sicherheit eines auf die Erstellung "der Fortsetzung za verwendenden 4 */4 % Anleihens im Betrage von 150,000 Franken dienen.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß, wird vorstehendes Verpfandungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht unter Ansetzung einer mit dem 25. September nächsthin auslaufenden Frist, innert welcher allfàllige Einsprachen gegen die Verpfandung bei dem Bundesrathe einzureichen sind, il- · B e r n , den 4. September 1888.

3 1 Im Namen des schweiz. B u n d e s r a t h es: Die Bundeskanzlei.

78

Tarifentscheide des

Zolldepartements im Monat August 1888.

Tarif- Zollansatz, nommer. Fr. Ct.

2.

frei

18.

2. --

47 a.

16. --

52.

53.

68.

83 a.

151.

202.

271.

284.

Lumpen, wollene und halbwollene, zur Düngerfabrikation.

Schweißpulver (Komposition aus Borax, Salmiak und Colophonium), zum Schweissen von Eisen, Stahl und Weichguß.

Der Tarifentscheid vom Monat Juli: ,,Flaschen aus dem unter Nr. 46 fallenden Glas mit aufgemalter, eingeschliffener oder eingepreßter etc.

Firma- oder Inhalltsbezeichnung (Cognac, ,,Flaschen aus dem unter Nr. 46 fallenden Glas, mit aufgemalter, eingeätzter oder eingeschliffener Schrift oderVerzierung"1 (,,eingepreßt" fällt weg).

--. 02 Quebrachoholz, gemahlen, geraspelt, etc.

--. 20 Pfähle, zugespitzte, mit oder ohne Rinde.

30. -- Leisten zu Rahmen, bronzirte.

30. '-*-' Dreschflegelkappen aus Leder.

16. -- Löffel und Gabeln aus Zinn und Zinnlegierungen 30. -- Kemmerich's Pepton-Cacao, in Blechdosen, etc.

Der Tarifentscheid vom Monat J u l i : ,,Cartonschachteln mit Etiquetten versehen" ist zu streichen; solche sind nach Nr. 275 zu Fr. 16 verzollbar.

8. -- Gewebe in Verbindung mit einfarbigem Papier, d. h. auf solches aufgezogen oder mit Lack und Papier überzogen (für Briefcou verts, Verpackungsmaterial, etc.) sind vom 15. September an nach dieser Position zu verzollen. Auf den nämlichen Zeitpunkt fällt die Tariferläuterung ad Nr. 269a./270 lautend: ,,Papier in Verbindung mit Geweben, etc., je nach Qualität und Beschaffenheit des Papiers" dahin.

19

Tarif- Zollansatz, nummer. Fr. Ct.

286.

35. -- In den Tariferläuterungen ist nach : ,,Matratzenund Bettdrilch (mit farbigem Baumwollzettel und rohem Leineneintrag); Corsetdrilch, weit (mit Baumwollzettel u ad Leineneintrag)" einzuschalten : ,,sofern die Baumwolle im Gewichte vorherrscht."

(Ist Leinen vorherrschendNr. 301).

311.

8. -- Sog. Packingfelt oder Filzpapier, bezw. Packfilz, (ein aus Baumwolle bestehendes, ungewebtes, jedoch unter Zuthat eines klebrigen Bindemittels durch Zusammenpressen dargestelltes.: dem Wachstuch ähnliches Packmaterial).

360. 200. -- Besatzstreifen aus Federn.

406.

2. -- Platten, Fliesen und Ofenkacheln aus gemeinem Thon, glasirt; einfarbig.

408.

10. -- Platten, Fliesen und Ofenkacheln aus gemeinem Thon, glasirt : zwei- oder mehrfarbig.

Bulletin Nr. 16 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

Schweiz vom 16. bis 31. August 1888.

Vorkommende Abkürzungen: St = Ställe; W = Weiden; P = Pferde; R = Rindvieh; Schw = SchweineZ = Ziegen; Schf = Schafe ; H = Hunde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.

Rauschbrand.

Bern. Bez. Freibergen, Saignelégier, l R, Noirmont, l R; Bez. Courtelary, Cortébert, \ R; Bez. Obersimmenthal, Boltigen,

80 2 R; Bez. Niedersimmenthal, Diemtigen, 2 R; Bez. MUnster, Châtelat, l R, Lajoux, l R; Bez. Frutigen, Adelboden, l R; Bez.

Saanen, Saanen, l R -- Total 11 R umgestanden.

Schwyz. Bez. Schwyz, Arth, l R umgestanden.

Glarus. Bez. Hinterland, Elm, 2 R, Matt, l R, Engi, l R, Diesbach, \ R; Bez. Unterland, Oberurnen, l R -- Total 6 R umgestanden.

Freiburg. Bez. Greyerz, Broc, l R umgestanden, 55 R abgesperrt, Villars-sous-Mont, l R umgestanden, 72 R abgesperrt, Grandvillard, l R umgestanden, 55 R abgesperrt -- Total 3 R .umgestanden.

Solothurn. Bez. Lebern, Lommiswyl, l R, Balm, 2 R -- Total 3 R umgestanden.

Waadt. Bez. Aigle, Bex, l R, Ormont-dessous, l R; Bez.

Cossonay, Mont-la-ville, l R; Bez. La Vallée, V Abbaye, 2 R, Le Chenit, l R; Bez. Pays d'Enhaut, Rougemont, 2 R -- Total 8 R umgestanden.

Gesammttotal 32 Fälle.

Milzbrand.

Bern. Bez. Delsberg, Rebévelier, l R, Courroux, l R; Bex.

Münster, Crémines, l R, Eschert, l R; Bez. Interlaken, Grindewald, l R ; Bez. Konolfingen, Gysenstein, l R ; Bez. Saanen, Gsteig, l R -- Total 7 R umgestanden.

Luzern. Bez. Sursee, Gunzwil, l R umgestanden, 76 R abgesperrt.

Solothurn. Bez. Balsthat, Herbetswyl, l R umgestanden.

St. Gallen. Bez. Untertoggenburg, Oberuzwil, l R umgestanden, 4 R abgesperrt; Bez. Goßau, Gossau, l R umgestanden, 5 R abgesperrt. -- Total 2 R umgestanden.

Graubünden. Bez. Unterlandquart, Mastrils, l R umge.standen, 90 R abgesperrt.

Gesammttotal 12 Fälle.

Maul- und Klauenseuche.

Graubünden. Bez. Maloja, St. Moritz, 2 W, (93 R*, 13 Schf), Pontresina, l W (30 R*), Silvaplana, 20 St, 3 W, 280 R, 10 Schw, wovon (11 R*), Sils, 3 W, 164 R, wovon (88 R*),

81 Samaden, 11 St, 8 W, 383 R, wovon (305 R*, 19 Schw*), Bevers, 3 St, 2 W (164 R*), Scanfs, l St, l W (30 R*), Zernetz, 2 St, 2 R -- Total 37 St, 20 W, 1146 R, 13 Seht, 29 Schw, wovon (721 R*, 13 Schf, 19 Schw*).

Gesammttotal 37 St, 20 W, 1188 Stück Vieh.

Verminderung seit 15. August 3 St, -- -- Vermehrung seit 15. August -- 10 W, 497 Stück Vieh.

Eotz und Hautwurm.

Luzern. Bez. Luzern, Luzern, 2 P der Ansteckung verdächtig.

Genf. Bez. Linkes Ufer, Plainpalais, 2 P abgethan, l P der Ansteckung verdächtig, Vandoeuvres, l P abgethan, CollongeBellerive, (l P»*) abgethan, (l P*) als verdächtig unter thierärztlicher Aufsicht, Eaux-Vives, (6 P*) als verdächtig unter thierärztlicher Aufsicht; Rechtes Ufer, Versoix, (l P*) abgethan, (4 P*) als verdächtig unter tierärztlicher Aufsicht, Genthod, (4 P*) als verdächtig unter tierärztlicher Aufsicht -- Total 4 P abgethan, 16 P verdächtig.

Gesammttotal 4 Fälle, 18 Vendachtsfälle.

Rothlauf der Schweine.

Zürich. Bez. Winterthur, Elgg, l Schw abgethan, l Schw verdächtig; Bez. Andelfingen, Flaach, l Schw umgestanden, l Schw verdächtig; Bez. Bülach, Rafz, 2 Schw umgestanden -- Total 4 Schw umgestanden und abgethan, 2 Schw verdächtig.

Bern. Bez. Trachselwald, Affoltern. 2 Schw umgestandeu, 3 Schw verdächtig; Bez. Laufen, Röschenz, 2 Schw umgestanden, Laufen, 2 Schw umgestanden, l Schw verdächtig; Bez. NeuenStadt, Nods, 2 Schw umgestanden 3 Schw verdächtig; Bez. Pruntrut, Alle, 4 Schw umgestanden, Bressaucourt, ? Schw umgestanden (ohne Zahlenangabe) -- Total 12 Schw umgestanden, 7 Schw verdächtig.

Luzern. Bez. Sursee, Triengen, 6 Schw, Ruswil, l Schw; Bez. Willisau, Alberswyl, l Schw, Dagmersellen, 4 Schw, Großdietwil, 2 Schw, Ebersecken, 6 Schw, Ettiswil, 3 Schw, Schätz, Ï Schw, Uffikon, \ Schw -- Total 25 Schw umgestanden.

Freiburg. Bez. Saane, Hauterive, 28 Schw verdächtig; Bez. Broye, Montet, 3 Schw umgestanden, 20 Schw verdächtig, Aumont, 3 Schw umgestanden, l Schw verdächtig; Seebezirk, Praz, Bundesblatt. 40. Jahrg. Bd. IV.

6

82 1 Schw verdächtig, Lugnore, 5 Schw verdächtig, Wallenried, 4 Schw verdächtig, Murten, 2 Schw verdächtig -- Total 6 Schw umgestanden, 61 Schw verdächtig.

Appenzell A. Rh. Bez. Hinterland, Stein, 3 Schw abgethan.

Graubünden. Bez. Glenner, Waltensburg, 7 Schw umgestanden.

Aargau. Bez. Baden, Dätwyl, l Schw abgethan ; Bez. Brugg, Lauffohr, 3 Schw abgethan -- Total 4 Schw abgethan.

Thurgau. Bez. Steckborn, Homburg, l Schw umgestanden, 2 Schw verdächtig.

Waadt. Bez. Aigle, Ollon, l Schw umgestanden ; Bez. Aubonne, Ballens, l Schw verdächtig; Bez. Cossonay, Daillens, 2 Schw umgestanden, Bettens, 3 Schw umgestanden, l Schw verdächtig; Bez. Echallens, Echallens, 2 Schw verdächtig, Goumoens-la-ville, 2 Schw verdächtig, Pailly, 4 Schw verdächtig, Rueyres, 2 Schw verdächtig, Fey, 2 Schw verdächtig, Sugnens, 3 Schw verdächtig, Dommartin, l Schw umgestanden, l Schw verdächtig; BOA. GrandSOn, Grandson, l Schw verdächtig, Giez, l Schw umgestanden; Bez. M orges, St. Prex, l Schw umgestanden, l Schw verdächtig: Bez. Moudon, Peyres-Possens, 2 Schw verdächtig, Berchier, l Schw verdächtig, Lucens, 2 Schw umgestanden, l Schw verdächtig; Bez. Nyon, Chéserex, l Schw umgestanden, Genollier, 4 Schw umgestanden; Bez. Orbe, Montchérand, Ì Schw umgestanden, 2 Schw verdächtig; Bez. Oron, Peney-le-Jorat, 2 Schw verdächtig, Ropraz, 2 Schw umgestanden, Cullayes, l Schw verdächtig; Bu».

Pays d'Enhaut, Rougemont, 2 Schw umgestanden; Bez. Rolle, Bursins, l Schw verdächtig; Bez. Vevey, St. Legier, l Schw verdächtig -- Total 21 Schw umgestanden, 31 Schw verdächtig.

Gesammttotal 83 Fälle, 103 Verdachtsfälle.

Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Zürich. Eine Buße von Fr. 20 (Betreibung des Viehhandels ohne Patent).

Bern. Eine Buße von Fr. 10 (unregelmäßiger Gesundheitsschein).

Freiburg. Drei Bußen von je Fr. 10 (Verletzung des Art. 57 der Vollziehungs-Verordnung vom 14. Oktober 1887).

Schaffhausen. Drei Bußen von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

83 Waadt. Eine Buße von Fr. 5 (Einfuhr eines Pferdes ohne Gesundheitsschein) ; eine Buße von Fr. 5 (Verletzung der Vorschriften über Alppolizei) ; eine Buße von Fr. 3 (Verletzung der Vorschriften über die Fleischschau) ; zwei Bußen von je Fr. 5 (verspätete Abgabe der Gesundheitsscheine); eine Buße von Fr. 10 (Einfuhr von Kleinvieh ohne Gesundheitsschein); eine Buße von Fr. 5 (Verheimlichung eines Seuchenverdachtsfalles) ; zwei Bußen von je Fr. 5 (Verwendung eines ungültigen Gesundheitsscheines) ; eine Buße von Fr. 5 (Fleischverkauf ohne Ermächtigung des Fleischinspektors) ; eine Buße von B'r. 5 (Ausstellung eines unregelmäßigen Gesundheitsscheines).

Wallis. Eine Buße von Fr. 5 (Einfuhr von Vieh ohne Gesundheitsschein) ; zwei Bußen von je Fr. 20 (Unregelmäßigkeiten betreffend Gesundheitsscheine); zwei Bußen von je Fr. 10 und eine Buße von Fr. 12 (Verletzung von Art. 58 der Vollziehungsverordnung vom 14. Oktober 1887).

Genf. Zwei Bussen von je Fr. 25 (Maagel der Gesundheitsscheine).

Rück Weisung.

Ein von Cluses (Hoch-Savoyen) gekommenes Pferd wurde vom Schweiz. Grenzthierarzt von Moillesulaz wegen Rotz nach Frankreich zurückgewiesen. Dasselbe wurde von französischer Polizei nach Gaillard geführt, dort getödtet und sofort verscharrt.

-A-xi s l a nel.

Belgien. Juli: Rotz- und Hautwurm, 16, Lungenseuche, 81, Wuth, 27, Rauschbrand, 8, Rothlauf, 102 Fälle, Milzbrand, 3 Fälle.

Frankreich. Juli: Lungenseuche, in 13 Departements 81 Thiere als verseucht abgethan, 382 der Ansteckung verdächtige Thiere geimpft; Maul- und .Klauenseuche, 5 Departements; Milzbrand, 16 Departements (Doubs, Jura); Rauschbrand, 10 Departements (Doubs, Hoch-Savoyen) ; Rotz- und Hautwurm, in 37 Departements ca. 55 Pferde abgethan (Doubs, l Fall); Wuth, in 34 Departements 162 Hunde und 3 Katzen als verseucht abgethan (Jura, 2 Fälle, Hoch-Savoyen, l Fall), 13 Stück Groß- und 2 Stück Kleinvieh an Wuth umgestanden, 24 Personen von erkrankten Thieren gebissen; Rothlauf, 12 Departements (Jura).

84

Oesterreich-Ungarn. 31. August: Lungen- Maul- und Rotz und Rausch- Rothseuche. KlauenHautund lauf.

seuche. wurm. Milzbrand.

Galizien . . . .

Mähren . . . .

Böhmen. . . .

Nieder-Oesterreich Schlesien . . .

Dalmatien . . .

Bukowina . . .

Krain . . . .

Ober-Oesterreich .

Kämten....

Steiermark . . .

Ungarn (21. Aug.)

Bezirke.

Bezirke.

Bezirke.

Bezirke.

l 8 19 5 4 -- 2 -- -- -- -- 8

2 l 3 -- -- -- -- -- -- -- -- --

2 -- 2 l -- -- -- 2 -- -- -- 10

5 -- 3 -- -- l -- -- -- -- -- 19

Wuth.

Bezirke.

Bezirke.

l 3 9 5 l -- . -- l 3 l 11

-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- 3

Tyrol und Vorarlberg. 22. August: Die Maul- und Klauenseuche herrscht in Wermiglio, Pejo, Fontanella, Terminago, Hittisau, Trattasecca, Imer und Daone; Milzbrand in Grigno und Ebbs; Rauschbrand in Nauders 5 Rothlauf in Mieming und Tembra.

Oesterreich-Ungarn war am 27. August frei von der Rinderpest.

Italien. 6.--12. August: Rausch-und Milzbrand, 59 Fälle; Rotz, 34 Fälle; Lungenseuche, 6 Fälle; Maul- und Klauenseuche, 460 Fälle; die Seuche ist im Livignothal erloschen.

Viehseuchenpolizei im Auslande.

Frankreich.

Der Präsident der französischen Republik hat durch Dekret vom 28. Juli 1888 dem Verzeichnisse der ansteckenden Thierkrankheiten die folgenden beigefügt: R a u s c h b r a n d und Tuberkulose bei dem Rindviehgeschlecht ; Rothlauf und infektiöse L u n g e n - D a r m e n t z ü n d u n g bei dem Schweinegeschlecht.

Durch Beschluß vom gleichen Tage sind durch den AckerbauMinister diejenigen Verfügungen getroffen worden, welche zur Bekämpfung dieser Krankheiten angewendet werden sollen.

85 Wir geben in Nachfolgendem diejenigen betreffend die Tuberkulose wieder, da diese Seuche bis jetzt noch nicht im Verzeichnisse der ansteckenden Thierkrankheiten der verschiedenen Länder Europa's angeführt wurde.

Tuberkulose oder Schwindsucht.

a. Sobald die Tuberkulose bei Thieren des Rindviehgeschlechts konstatirt wird, werden dieselben durch Verfügung des Präfekten unter Aufsicht des Amts-Thierarztes gestellt.

b. Jedes anerkannt tuberkulöse Thier soll abgesondert und abgesperrt und darf nur zum Zwecke des Abschlachtens oder Abthuns entfernt werden. Das Abschlachten hat unter Aufsicht des AmtsThierarztes stattzufinden, welcher alsdann die Sektion vorzunehmen und dem Präfekten innert den fünf Tagen, welche auf die Abschlachtung folgen, einen bezüglichen Bericht über dieselbe einzusenden hat.

c. Das von solchen tuberkulösen Thieren herrührende Fleisch ist von der Konsumation ausgeschlossen: 1) Wenn die krankhaften Lesionen sich verallgemeinert haben, d. h. wenn sie nicht ausschließlich auf die Eingeweide und deren Lyrnphgefässe sich beschränken.

2) Wenn die krankhaften Veränderungen zwar lokalisirt sind, aber den größten Theil eines Eingeweides ergriffen haben oder auf die Brustwand oder in die Bauchhöhle durchgebrochen sind.

Dieses von der Konsurnation ausgeschlossene Fleisch, sowie die tuberkulösen Eingeweide dürfen nicht als Futter für Thiere verwendet und sollen zerstört werden.

d. Die Verwendung der Häute ist nur nach geschehener Desinfektion gestattet.

e. Der Verkauf und Gebrauch der von tuberkulösen Kühen herrührenden Milch ist untersagt; immerhin darf dieselbe an Ort und Stelle nach vorherigem Sieden zur Fütterung von Thieren benutzt werden.

B e r n , den 15. August 1888.

Schweizerisches Landwirthschaftsdepartement.

86

Bekanntmachung.

Ein vor Kurzem in den Vereinigten Staaten erlassenes Gesetz verfügt u. A. Folgendes: ,,Alle Pensionen, welche auf Grund der allgemeinen Pensions gesetze bisher bewilligt worden sind oder in Zukunft bewilligt werden für Wittwen von Soldaten , deren Tod auf eine seit Marx 1861 im Dienste entstandene Ursache zurückzuführen ist, sollet» vom Datum des Todes des betreffenden Soldaten an ausbezahlt werden."

Diese Bestimmung betrifft alle Soldatenwittwen, welche ihr Pensionsgesuch am oder nach dem 1. Juli 1880 eingereicht haben; denn denjenigen, die es früher gethan, ist schon ohnehin die Pension vom Todestage des Mannes an entrichtet worden.

Wittwen, auf welche jene Vergünstigung Anwendung findet, haben einfach dem Pensionsamte schriftlich ihre Namen und die Nummer ihres Pensionsscheines bekannt zu geben.

B e r n , den 8. September 1888.

Schweizer. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung, In Aufhebung der bezüglichen Tarifer!äuterung ad Nr. 269 a/270 des Zolltarifs ist vom Zolldepartement entschieden worden, daß Gewebe in Verbindung mit einfarbigem Papier, beziehungsweise auf solches aufgezogen oder mit Lack und Papier überzogen (für Briefcouverts, Verpackungsmaterial u. dergl.), vom 15. September nächsthin an nach Tarif 284 zu Fr. 8 per q. zu verzollen seien. Für Sendungen, welche vor dem 15. September eingehen, gilt noch die bisher bestehende Tarifanwendung.

B e r n , deu 25. August 1888.

Schweiz. Oberzolldirektion.

87

Bekanntmachung.

Die im Königreich Italien geboruen Söhne von Schweizern, welche seit zehn Jahren in Italien domizilirt waren, als jene geboren wurden (der Aufenthalt als Kaufmann gilt nicht als Domizil), werden hiemit benachrichtigt, daß sie gemäß Artikel 8 des italienischen Civilgesetzbuches von den italienischen Behörden als Italiener angesehen und daher zum Militärdienst in der italienischen Armee einberufen werden müssen, sofern sie nicht im Laufe des auf die erlangte Volljährigkeit folgenden Jahres, d. h. nach zurückgelegtem 21. Altersjahre, vor dem Civilstandsbeamten ihres Wohnortes, wenn sie in Italien wohnen, oder vor den diplomatischen oder Consular-Agenten des Königreichs Italien, wenn sie außerhalb dieses Königreichs wohnen, eine Erklärung abgeben, daß sie die Eigenschaft als Fremde annehmen und daher die schweizerische Nationalität beibehalten wollen, -- Alles im Sinne von Artikel 5 des erwähnten italienischen Civilgesetzbuches.

Ferner werden sie in Kenntniß gesetzt, daß nach Artikel 4 des Niederlassung^- und Konsularvertrages zwischen der Schweiz und Italien vom 22. Juli 1868 sie nicht in den italienischen Militärdienst berufen werden dürfen, bis sie das Alter der Majorennität gesetzlich erreicht haben.

R o m , im Februar 1879.

Die Schweiz. Gesandtschaft in Italien.

Indem der schweizerische Bundesrath die Veröffentlichung der vorstehenden Bekanntmachung anordnet, glaubt er zugleich die Kantonsregieungen, sowie die Gemeindebehörden darauf aufmerksam machen zu sollen, daß gemäß der Erklärung zu dem Niederlassuags- und Konsnlarvertrage mit Bauen vom 22. Juli 1868 diejenigen Italiener, welche infolge Verzichtes, oder Erwerbung eines fremden Bürgerrechtes, oder wegen Annahme eines Amtes von einer fremden Kegierung ohne Bewilligung ihrer heimatlichen Regierung, die italienische Nationalität verlieren, dennoch vom Militärdienste in der italienischen Armee nicht enthoben sind, noch von den Strafen, welche diejenigen treffen, die gegen ihr Vaterland (Italien) die Waffen tragen (Artikel 11 und 12 des bürgerlichen Gesetzbuches vDn Italien).

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande geboren worden sind, b e v o r er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Italiener betrachtet.

Sie werden selbst dann als Italiener betrachtet, wenn sie geboren sind, n a c h d e m ihr Vater die italienische Nationalität verloren hat, sofern sie im Königreich Italien gehören sind und dort wohnen. In diesem Falle sind sie aber berechtigt, während des Jahres, welches dem Zeitpunkte des Eintrittes ihrer Volljährigkeit folgt, für die neue Nationalität ihres Vaters zu optiren. (Siehe Artikel 5 des zitirten Gesetzbuches.)

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande gehören worden sind, n a c h d e m er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Fremde betrachtet, es sei denn, daß sie nach den im Artikel 5 des italienischen Civil-Gesetzbuches vorgeschriebenen Formen für die italienische Nationalität optiren und im Laufe des auf die Option folgenden Jahres im Königreiche Italien den Wohnsitz nehmen.

88 Sie werden ebenfalls als Italiener betrachtet, wenn sie in Italien ein öffentliches Amt angenommen, oder wenn sie in der Landarmee, oder bei den Seetrnppen gedient, oder in anderer Weise im Königreiche der Militärdieustpflicht genügt haben, ohne wegen ihrer Eigenschaft als ÏVemde Einwendung zu erheben.

B e r n , im Februar 1879.

Vie Schweiz. Bundeskanzlci.

Reproduzirt im September 1888.

Bekanntmachung.

Der Umstand, daß Deutsche, welche sich um das schweizerische Bürgerrecht bewerben, eine Urkunde über ihre definitive Entlassung aus dem deutschen Staatsverbande beibringen, hat für den Fall, daß deren Bewerbung ohne Erfolg ist, für die Betreffenden folgende Nachtheile: Eine einfache Zurücknahme der Entlassungsurkunde von Seiten der deutschen Behörden ist gesetzlich nicht zulässig, vielmehr hat jeder aus dem deutschen Staatsverhand entlassene Deutsche in Gemäßheit des deutschen Oesetzes über Erwerb und Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870, § 8, Ziff. 3 und 4, zum Behufe der "Wiedererwerbung des ursprünglichen Indigenates nachzuweisen, daß er in Deutschland an dem Orte wo er sich niederlassen will, eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen finde und an diesem Orte nach den daselbst bestehenden Verhältnissen sich und seine Angehörigen zu ernähren im Stande sei.

Anderseits hat der Betreffende, weil er nicht mehr im Besitze von Ausweisschriften ist, die Ausweisung aus der Schweiz durch die Detreffenden kantonalen Behörden zu gewärtigen.

Künftige Bewerber um das schweizerische Bürgerrecht werden nun aufmerksam gemacht, daß der Bundesrath für die Ertheilung der Bewilligung zum Erwerb eines schweizerischen Bürgerrechts nicht die Vorlage einer Urkunde über die Entlassung aus dem bisherigen Staatsverbande ( E n t l a s s u n g s u r k n n d e ) verlangt, sondern sich mit einer vorbehaltlosen Erklärung der zuständigen auswärtigen Behörde darüber, daß für den Fall der Erwerbung eines schweizerischen Bürgerrechts die Entlassung aus dem frühern Staatsverbande bewilligt . werde (Entlassungs z u s i c h e r u n g ) , begnügt.

B e r n , den 29. Februar 1884.

Die Schweiz. Bundeskanzler.

Reproduzirt im September 1888.

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Bekanntmachung betreffend

die Zollbehandlung von Ausstellungsgegenständen.

In Erneuerung früherer Bekanntmachungen (siehe Bnndesblatt 1875 Bd. IV, S. 207; 1879, Bd. l, S. 225; 1882, Bd. I, S. 434; 1884, Bd. I, S. 343, 1885, Bd. II, S. 193, etc. und Handelsamtsblatt 1883, I. Theil, Nr. 34; 1884 Nr. 21) werden nachstehend diejenigen zollamtlich vorgeschriebenen Bedingungen in Erinnerung gebracht, unter welchen für Ausstellungssendnngen Zollbefreiung eintreten kann.

Gegenstände, welche an eine Ausstellung im Auslande gesandt werden, sind, um zollfreie Rückkehr nach der Schweiz zu genießen, bei ihrem Anstritte aus der Schweiz der Freipaßabfertigung zu unterstellen. Zu diesem Behufe muß im Frachtbriefe und in der bezüglichen Deklaration das Verlangen nach einem Freipasse, unter genauer Bezeichnung der in der Sendung enthaltenen Gegenstände, deutlich angegeben sein, oder es müssen dem Vermittler der Sendung an der Grenze die uöthigen diesbezüglichen Instruktionen vom Absender ertheilt werden.

Wird diese Vorschrift, welche die zollamtliche Kontrolirung der Sendung bei der Aus- und Wiedereinfuhr behufs Feststellung der Identität ihres Inhaltes zum Zweck hat, außer Acht gelassen, so unterliegt die Sendung bei der Rückkehr der Verzollung.

Ebenso tritt Bezug des Einfuhrzolles ein, wenn der Freipaß anläßlich der Wiedereinfuhr bei der Zollstätte, die ihn ausgestellt hat, nicht vorgewiesen wird.

In gleicher Weise ist andererseits für Gegenstände, welche an Ausstellungen in der Schweiz bestimmt sind, behufs zollfreier Einfuhr, die Freipaßabfertigung zu verlangen. Pur die Wiederausfuhr muß in diesem Falle, bei Vermeidung der Entrichtung des Eingangszolles, die im Freipaß anberaumte Frist eingehalten werden, Verlängerung derselben vorbehalten, wenn das Gesuch hiefür vor Ablauf des Freipasses gestellt wird.

Hat in Folge Außerachtlassung vorerwähnter Vorschriften die EinfuhrVerzollung stattgefunden, so bleibt der Zoll verfallen, und es können nachträgliche Reklamationen resp. Zollrückvergütungsbegehren keine Berücksichtigung finden.

B e r n , den 23. März 1885.

liidg. Oberzolldirektion.

Reproduzirt im September 1888.

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Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes: .Y« 99, vom 1. September 1888.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregister. Fabrik- und Handelsmarken. Bin- und Ausfuhr der Schweiz im Juli 1888. Bilanzen von Versicherungsgesellschaften.

Bekanntmachungen: Entfärbung des absolut denatuvirten Alkohols; schweizerische Handelsstatistik; Post. Handelsbericht von Titlis.

Die Zusammensetzung des Schweiz. Waareiiverkehrs. Weltausstellung von 1889 in Paris.

Schweizerische Milchversuchsstation.

Handelspolitisches. Zollwesen des Auslandes : Italien ; Uruguay.

Zuckerprämien-Konferenz. Handel mit der Türkei. Handelsmuseen.

Bergbau in den Vereinigten Staaten von Nordamerika im Jahre 1887. Situation ausländischer Banken.

As 100, vom 5. September 1888.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregister. Fabrik- und Handelsmarken. Bekanntmachungen : Gewebe in Verbindung mit Papier. Verkehr der Ceutralstelle mit den Konkordatsbanken. Bilanz einer Versicherungsgesellschaft. Wochensituation der Schweiz. Emissionsbanken. Solleinnahmen. Ausfuhr aus dem Konsulardistrikt Bern nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Preise und Preiswerthungen in der Schweiz. Waarenstatistik pro 1887.

Ursprungszeugnisse nach Algier.

Situation ausländischer Banken.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1888

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4

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40

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08.09.1888

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70-90

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