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Bericht des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend das Vorgehen in Sachen der Besoldung der eidg. Beamten.

(Vom 29. November 1886.)

Tit.

Die Bundesversammlung hat in zwei Postulalen den Bundesrath eingeladen, einen Gesetzesentwurf über die Besoldung der eidgenössischen Beamten einzubringen, und zwar nach Postulat Nr. 320 zu geeigneter Zeit, und nach Postulat Nr. 353 für die Sommersession 1886, womit noch der weitere Auftrag verknüpft wurde, die behufs Regelung der Amtskautionen der eidg. Beamten nöthigen gesetzgeberischen Vorarbeiten zu machen.

Bei Berathung des bezüglichen Gesetzesentwurfes machten sich aber im Schooße unseres Rathes verschiedene Einwürfe geltend, und zwar vornehmlich in Betreff der Opportunität einer derzeitigen Vorlage des Entwurfes.

Ganz abgesehen davon, daß die Bundesversammlung dermalen schon mit sehr wichtigen und umfangreichen Gesetzesvorlagen beschäftigt ist, welche sie für die Dauer verschiedener Sessionen in Anspruch nehmen werden -- wir verweisen beispielsweise auf die Gesetzesentwürfe über Betreibung und Konkurs, Alkoholbesteuerung, Zolltarifnovelle u. s. w. -- drängt sieh uns die Ueberzeugung auf, daß eine Besoldungsvorlage, auf Grund der gegenwärtigen Organisation und des gegenwärtigen Umfanges der eidgenössischen Verwaltung ausgearbeitet, in ganz kurzer Zeit wiederum als Stückwerk, als antiquirt und den Verhältnissen nicht mehr entsprechend sich erweisen müßte.

1013 Schon seit geraumer Zeit macht sich das Bedürfniß einer NeuOrganisation des Bundesrathes, namentlich im Sinne einer veränderten Geschäftsvertheilung unter die Departemente, eventuell auch einer von der bisherigen verschiedenen Geschäftsbehandlung geltend.

Sodann steht die Organisation einer neuen Dienstabtheilung für die Verwaltung der Alkoholsteuer oder des Alkoholmonopols und hiermit in Verbindung eine theilweise Reorganisation des Zolldepavtements unmittelbar bevor. Ebenso ist für die Einführung von Postsparkassen eine neue und nach der erforderlichen Beamtenzahl umfangreiche Dienstorganisation in Aussicht zu nehmen. Ein Vorgehen im Sinne staatlicher Unfallversicherung endlich würde nothwendigerweise eine weitere Dienstorganisation für das Versicherungswesen zur Folge haben, von andern Gebieten der Bundesadministration vorläufig gar nicht zu sprechen.

In Erwägung all' dieser Umstände sind wir zum Entschlüsse gelangt, der Bundesversammlung vorzuschlagen, für einstweilen von der Forderung der Vorlage eines neuen Besoldungsgesetzes absehen zu wollen, indem wir uns vorbehalten, behufs Beseitigung unbilliger Ungleichheiten in den Besoldungsansätzen einzelner Departemente Speziai vorlagen einzubringen und Ihnen und Ihren Kommissionen, behufs leichterer Uebersicht über die durch Gesetz oder Budget bestimmten Besoldungen, eine gedruckte Zusammenstellung der betreffenden Bestimmungen zur Verfügung zu stellen.

Dabei können wir nicht umhin, zu betonen, daß es das M i l i t ä r d e p a r t e m e n t ist, welches, was die Besoldung einzelner Kategorien seiner Beamten resp. Angestellten, und zwar vorab des Instruktionspersonales, betrifft, am meisten unter der Ungunst der Verhältnisse zu leiden gehabt hat. Wir haben demnach beschlossen, hier zunächst und zwar in der Weise eine Remedur eintreten zu lassen, daß wir Ihnen Anträge unterbreiten, welche die schreiendsten Uebelstände zu beseitigen bezwecken.

Es steht Ihnen gewiß noch in Erinnerung, wie im Jahr 1877, zur Zeit der kritischen Finanzlage des Bundes und der dadurch hervorgerufenen Ersparnißtendenzen, die Militärbeamten, anläßlich der in diese Krisis fallenden Besoldungsrevision, insbesondere in den untergeordneteren Stellungen, verglichen mit den Angestellten der übrigen Departemente, um circa 10°/o gekürzt wurden; es ist Ihnen nicht unbekannt,
daß dieses Mißverhältniß zur Zeit, d. h.

nach vollen zehn Jahren, noch besteht, und es kann Ihnen nicht entgehen, daß, wenn auch eine partielle Umgestaltung der Besoldungen der Bundesbeamten belieben sollte, immerhin noch Jahre verstreichen dürften, bis die neuen Vorlagen Gesetzeskraft erhalten würden und zur faktischen Anwendung gelangen könnten.

1014 Für diese Zwischenperiode ersuchen wir Sie, aus Gründen der Gerechtigkeit und Billigkeit sowohl wie im Interesse der Hebung der Wehrkraft unseres Landes, um die Ermächtigung, den älteren schon länger im Dienste der Eidgenossenschaft stehenden Militärbeamten mit durchweg guten Leistungen, deren Besoldungsmaxima nach jetzt bestehendem Gesetz unter Fr. 5000 stehen, den Gehalt durch temporäre Besoldungszulagen bis auf 10 °/o verbessern zu dürfen, Alles in der Meinung, daß durch Besserstellung dieser Funktionäre nicht wieder neue Ungleichheiten gegenüber anderen Departementen geschaffen werden sollen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 29. November 1886.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident: Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Ringier.

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Bericht des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend das Vorgehen in Sachen der Besoldung der eidg. Beamten. (Vom 29. November 1886.)

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01.12.1886

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