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Schweizerische Bundesversammlung.

Die gesetzgebenden Räfhe der Eidgenossenschaft sind am 3. Dezember 1888 zu ihrer ordentlichen Wintersession zusammengetreten.

Der Präsident des Nationalrathes, Herr E u g è n e R u f f y , Staatsrath des Kantons Waadt, in Lausanne, eröffnete den Nationalrat h mit folgender Ansprache: Geehrte Herren des Nationalrathes l Im Momente, wo die Eröffnung unserer Session nahe bevorstand, starb der oberste Beamte unseres Staatswesens, W i l h e l m F r i e d r i c h He r t en s t e i n .

Dieses traurige Ereigniss. wird ein schmerzliches Echo in allen Ihren Herzen gefunden haben; denn mit unserm Bundespräsidenten Hertenstein ist ein allbeliebter Mann, eiallverehrterer Magistrat uns entrissen worden.

Einer Schilderung der Laufbahn des Verewigten möge ich enthoben sein, da eine solche bereits in meisterhafter Weise in einer Lobrede erfolgt ist, die Sie alle gehört oder gelesen haben. Ich will nur bei einigen Zügen des,von uns Beweinten, die in diesem Saale besonders hervorgetreten sind, verweilen.

Als Präsidenten der Eidgenossenschaft erhoben ihn seine unerschöpfliche Arbeitsliebe und sein tiefes Pflichtgefühl, denen eine seltene Bescheidenheit zur Seite stand, sein entgegenkommendes und gegen Alle wohlwollendes Wesen zum Vorbilde eines ersten Beamten eines republikanischen und demokratischen Staates.

Als Chef des eidgenössischen Militärdepartements anfänglich bestritten, ist er, dank seiner Eigenschaften und der ausgezeichneten Dienste, die er geleistet, die Verkörperung dieses Departementes geworden.

Immer thätig, unermüdlich, hatte er Auge und Hand überall und entkräftete täglich das Sprichwort, daß derjenige, welcher die Wache kommandirt, sie nicht ablöst. Schon schwer angegriffen Bundesblatt.

40. Jahrg. Bd. IV.

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938 durch die Krankheit, welche ihn uns entreißen sollte, hieß er seine Schmerzen schweigen, um sich an den Gotthard zu begeben, wohin, wie er glaubte, die Pflicht ihn rief.

Anderseits war er, indem er der Form und allem bloß Aeußerlichen wenig Rücksicht schenkte und keine Reformen einführte, bevor er reiflich alle Folgen derselben erwogen hatte, weit davon entfernt, das bestehende Gute einem problematischen Bessern zu opfern.

Endlich hatte sein Eifer für Ordnung und Ersparnisse ihm einen Einfluß auf die Räthe der Nation verschafft, von dem Sie sich häufig überzeugt haben und der es ihm ermöglichte, mehr als einmal beinahe unbeanstandet Entscheide zu erwirken, die weniger umsichtigen Administratoren wahrscheinlich verweigert worden wären.

Die Organisation des Landsturms und die Befestigungen am Gotthard werden noch lange von seinem schöpferischen und organisatorischen Geiste Zeugniß ablegen.

Unsere Armee verliert denn auch in ihm einen umsichtigen^ gewandten und geachteten Führer.

Was er als Privatmann war -- das haben Ihnen die Thränen der Familie, welche ihn zärtlich liebte, gesagt.

Da ein Zeichen unserer Sympathie den trauernden Hinterbliebenen nicht gleichgültig sein wird, bitte ich Sie, meine Herren, um die Ermächtigung, ihnen dasselbe in Ihrem Namen zukommen zu lassen.

Und in u n s e r n Reihen, meine Herren, welche Lücken!

Hier fehlt S e g e s s e r , dessen Hinscheiden im Augenblick, als wir unsere letzte Session schlössen, durch eine Privatdepesche angekündigt und bald nachher durch eine amtliche Mittheilung bestätigt wurde.

, Während 40 Jahren saß er mit Auszeichnung in dieser Versammlung.

Eingenommen für eine Vergangenheit, welche er gerne hätte wiedererstehen sehen, ein unbedingter Föderalist, scheute er sich nicht, zuweilen ganz allein einen Gesichtspunkt zu vertreten, der von denjenigen wenig verstanden wurde, welche die Zeit vor 1848 nicht erlebt hatten. Ein gewandter und witziger Redner, nöthigte er der Versammlung volle Aufmerksamkeit und häufig selbst seinen Gegnern Bewunderung ab. Als fruchtbarer Schriftsteller hinterläßt er für die Geschichte seines Vaterlandes werthvolle Schriften, welche ihn bleibend unter die kundigen Forscher vergangener Zeiten

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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Verweigerung der Konzession für eine Drahtseilbahn von Weggis nach Rigi-Känzeli.

(Vom 3. Dezember 1888.)

Tit.

Mit Eingabe vom 27. Januar 1888 (verfaßt von den Herren Bücher und Durrer in Kägiswyl) bewerben sich die Herren F.

W ei n m an n, zur Beile vue, J o s t M ü l l e r , Präsident, J. Zi rn merai an n, Großrath, und K. Z i m m e r m a n n , Gerichtspräsident, alle in Weggis, zu Händen einer zu gründenden Aktiengesellschaft um die Konzession für eine Drahtseilbahn von W e g g i s nach R i g i Känzeli.

Das Tracé würde in der Gemeinde Weggis (Cote 445) in der Nähe eines neu zu erstellenden Dampfschifflandungsplatzes beginnen, in gerader Linie bis zur Mittelstation bei Heiligen-Kreuz verlaufen und dann mittelst einer Kurve von 300 m. Radius den bekannten Aussichtspunkt Rigi-Känzeli (Cote 1465) erreichen. Die Bahn erhielte eine horizontale Länge von 2085 m. und eine Maximalsteigung von 59 °/o. Die Anlage ist durchwegs eingeleisig und ohne Ausweichung, aber in zwei Abtheilungen mit festem Motor in der Mitte, ähnlich wie bei der Salvatorebahn, vorgesehen.

Wiewohl die Petenten nicht verkennen, daß es an Verkehrsmitteln zur Ersteigung des Rigi nicht mangle, glauben sie ihr Gesuch doch mit folgenden Argumenten begründen zu können :

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Schweizerische Bundesversammlung.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1888

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

53

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.12.1888

Date Data Seite

936-938

Page Pagina Ref. No

10 014 179

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