709

#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Sterbefälle infolge der nachgenannten Infektionskrankheiten in den Städten Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, Chaux-de-Fonds, St. Gallen, Luzern, Neuenburg, Winterthur, Biel, Schaffhausen, Preiburg, Herisau und Lode, gemeldet vom li. bis 17. März 1888.

(Bei Zürich sind immer auch die Fälle der neun Ausgemeinden, bei Genf diejenigen von Plainpalais und Eaux-Vives mitbegriffen)

Pocken. -- Masern. Biel 1.

Scharlach. Genf 1.

Diphteritis -und Croup. Zürich l, Basel l, Bern l, Lausanne l, St. Gallen l, Neuenburg l, Schaffhausen 1.

Keuchhusten. -- Rothlauf. Bern 1.

Typhus. Zürich l, Lausanne l, St. Gallen 2.

Infektiöse Kindbettkrankheiten. Genf 1.

Eidg. statistisches Bureau.

710

Bulletin Nr. 5 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

Schweiz vom 1. bis 15. März 1888.

Vorkommende Abkürzungen: St = Ställe ; W = Weiden ; P = Pferde ; R = Rindvieh ; Schw = Schweine ; Z = Ziegen; Schf = Schafe ; H = Hunde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.

Lungenseuche.

Appenzell a. Rh. Bez. Hinterland, Herisau, in l St (l R*) abgethan; bei einem aus Graz kommenden Thier anläßlich der Abschlachtung konstatirt. -- Vorschriftsgemäße Maßnahmen angeordnet.

Gesammttotal 1 Fall.

Rauschbrand.

Bern. Bez. Delsberg, Boécourt, l R umgestanden.

Tessin. Bez. Bellenz, Cadenazzo, 2 R umgestanden.

Gesammttotal 3 Fälle.

Milzbrand.

Zürich. Bez. ZUrich, UitikOn, I R umgestanden, 7 R abgesperrt; Bez. Hinweil, Dürnten, l R umgestanden, 12 R abgesperrt. -- Ursachen unbekannt. -- Total 2 R umgestanden.

Bern. Bez. Konolfingen, Großhöchstetten, l R; Bez. Seftigen, Burgistein, 1 R -- Total 2 R umgestanden.

Freiburg. Bez. See, Murten, l R umgestanden, 20 R abgesperrt.

Solothurn. Bez. Baisthal, Matzendorf, l R umgestanden.

711

Basel-Landschaft. Bez. Waldenburg, Höllstein, 4 P umgestanden, 7 R abgesperrt; Infektion durch den Stallboden; Absperrung, Desinfektion und Umändern des Stalles; Bez. Sissach, Maispach, l R umgestanden. -- Total 4 P, 1 R umgestanden.

Thurgau. Bez. Steckborn, Nußbaumen, l R umgestanden, l P, l R, l Z abgesperrt. -- Strengste Maßregeln.

Waadt. Bez. Nyon, Gland, 2 R umgestanden, 7 R abgesperrt.

Gesammttotal 14 Fälle.

Maul- und Klauenseuche.

Zürich. Bez. Affoltern, Affoltern, l St, (10 R*); die alten Fälle sind erloschen ; die Ursache der neuen Infektion ist ebenfalls auf den im Bulletin Nr. 4 erwähnten Schweinetransport aus Rapperswil zurückzuleiten ; Charakter mild 5 Bez. Meilen, Küßnacht, l St, (3 R*)- -- Infektion durch einen in Rapperswil gekauften, ursprünglich von Bregenz her eingeführten Ochsen ; Bez. Hinweil, l St, 5 K, (2 R*); ebenfalls aus Rapperswil eingeschleppt -- erloschen. -- Total 3 St, 18 R, (15 R*).

Glarus. Bez. Hinterland, Schwanden, l St, (13 R*); Infektion durch fremdes Schlachtvieh wahrscheinlich: Bez. Mittelland, Mitlödi, l St, (5 R*, l Schf*, l Z*), Ursprung unbekannt, Ennenda, l St, (ja R*, 3 Z*); Verschleppung aus den im Bulletin Nr. 4 erwähnten Ställen; Bez. Unterland, Mollis, 5 St, 31 R, 4 Schw, (16 R*); Verschleppung, Mühlehorn, l St, (1 R*, l Schw*); Ansteckung wahrscheinlich durch aus Graubünden eingeführtes Handelsvieh. -- Maßregeln durchwegs getroffen. -- Total 9 St, 59 R, 5 Schw, 4 Z, 1 Seht, (44 R*, 1 Schw*, 4 Z*, 1 Schf*).

Freiburg Bez. Greyerz, Avry-devant-Pont, l St, (6 R*). -- Stallbann.

Appenzell a. Rh. Bez. Hinterland, Herisau, 1 St, (l R*); auf einem aus Oesterreich eingeführten Ochsen anläßlich der Abschlachtung konstatirt: Bez. Mittelland Gai», l St, (17 R*) -- die Ansteckung der aus dem Prättigau eingeführten Thiere wird ihrem Aufenthalte in Alistädten zugeschrieben, Teufen, l St, ('2 R*); das von der Seuche zuerst befallene Thier wurde auf dem Markte in Altstädten angekauft. -- Stallsperre. -- Sicherheitszone. -- Total 3 St, (20 R*), wovon 1 R abgethan.

Appenzell i. Rh. Gonten, 2 St, (14 R*). -- Stallbann.

St. Gallen. Bez. Unter-Rheinthal, Berneck, l St, (2 R*), wovon (l K*) abgethan, St Margrethen, 2 St, (32 R*) : Bez. Ober-

712 Rheinthal, Marbach, l St, (5 R* , Altstädten, l St, (7 R*, l Schw*, l Seht'1'), wovon (l R*) abgethan; Bez. See, Rapperswil, l St, (8 R), Eschenbach, 2 St, (5 R*). Die Fälle von St. Margrethen rühren von Vieh aus Salzburg und wahrscheinlich auch von solchem aus Alberschwende (Vorarlberg) her; von St. Margrethen wurde die Seuche nach Marbach und Berneck verschleppt; Art und Weise der Ansteckung in Altstädten nicht aufgeklärt; die Fälle im Seebezirk sind auf den im Bulletin Nr. 4 erwähnten Schweinetransport zurückzuführen. -- Stallbann. -- Abgrenzung der Schutzzonen angeordnet. -- Total 8 St, (59 R*, 1 Schw*, 1 Schf*), wovon (2 R*) abgethan.

Thurgau. Bez. Bischofszell, Dießenhofen, l St, (6 R*); Einschleppung vorn Markte in Altstädten (Kt. St. Grauen).

Gesammttotal 27 Ställe, 194 Stück Vieh, wovon 3 Stück umgestanden.

Vermehrung seit 29. Februar 1 Stall, 15 StUck Vieh.

Wuth.

Graubünden. Bez. Moesa, St. Bernhardin, \ H abgethan. -- Hundebann über den Bezirk.

Gesammttotal 1 Fall.

Rotz und Hautwurm.

Freiburg. Bez. Saane, Prez, (l P*) der Seuche verdächtig und abgesperrt.

Thurgau. Bez. Arbon. Roggweil, 1 P abgethan, (4 P*), welche mit dem infizirten Thier in Berührung gestanden, unter polizeilicher Aufsicht.

Tessin. Bez. Locamo, Solduno, l P abgethan, (2 P*) der Seuche verdächtig abgesperrt; betrifft den bereits im Bulletin Nr. 2 erwähnten Stall.

Gesammttotal 2 Fälle, 7 Verdachtsfälle.

Rothlauf der Schweine.

Waadt. Bez. Lavaux, Forel, l Schw umgestanden; Bez.

Morges, Reverolles, l Schw umgestanden; Bez. Rolle, Burtigny, l Schw urngestanden, l Schw abgesperrt.

Gesammftotal 3 Fälle.

713

Räude.

Graubänden. Bez. Maloja, Pontresina, (140 Schf*) verseucht und der Ansteckung verdächtig.

Waadt. Bez. Payerne , Combremont - le - Grand, 19 Schf (14 Schf*) verseucht und verdächtig.

Gesammttotal 159 Fälle.

Bückweisungen.

Der Grenzthierarzt in Rheinau hat am 5. März ein von Jestetten (Baden) kommendes Rind wegen Maul- und Klauenseucheverdacht von der Einfuhr zurückgewiesen.

Auf der Einfuhrstation St. Margrethen-Brücke wurden am 6. März vier Stiere, von denen zwei mit der Maul- und Klauenseuche behaftetwaren, sequestrirt; der Transport kam von Alberschwende (Vorarlberg).

Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Uri. Eine Buße von Fr. 5 (verspätete Abgabe des Gesundheitsscheines).

Basel-Stadt. Je eine Buße von Fr. 20 und Fr. 10 (Umgehung der grenzthierärztlichen Untersuchung).

Basel-Landschaft. .Zwei Bußen von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Schaffhausen Eine Buße von Fr. 30 (Ausübung des Viehhandels ohne Patent).

Graubünden. Eine Buße von Fr. 10 Fälschung eines Gesundheitsscheines); drei Bußen von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Aargau. Je eine Buße von Fr. 20, Fr. 15 und Fr. 10 und Bezahlung der erlaufenen Kosten im Betrage von Fr. 85. 20 (Uebertretung des Art. 29 der Verordnung vom 17. Dezember 1886).

Thurgau. Fünf Bußen von je Fr. 5 (unterlassene Abgabe der Gesundheitsscheine).

Waadt. Eine Buße von Fr. 20 und acht Bußen von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine) ; zwei Bußen von je Fr. 5

714

(gesetzwidrige Ausstellung von Gesundheitsscheinen) ; zwei Bußen von je Fr. 10 (vorschriftswidrige Verscharrung von Kälbern) ; eine Buße von Fr. 5 (Abschlaehtung einer Kuh ohne Avisirung des Viehinspektors) ; eine Buße von Fr. 6 (Abschlachten eines zu jungen Kalbes).

Wallis. Eine Buße von Fr. 5 (Mangel des Gesundheitsscheines).

Au

l a n d.

Baden. 1.--15. Februar: Bote, Ansteckungsverdacht in drei Gemeinden; Milzbrand, 4 Fälle; Rauschbrand, 2 Fälle.

Württemberg. Februar: Milzbrand, 25 Fälle; Rauschbrand, 2 Fälle, l Verdachtsfall; Rotz, 4 Fälle, Ende des Monats 36 Verdachtsfälle; Maul- und Klauenseuche, 104 neue Krankheitsund Verdachtsfälle ; Lungenseuche, 6 neue Verdachtsfälle; Räude, 920 neue Fälle, Ende des Monats 2733 Schafe verseucht und verdächtig.

Bayern (Schwaben und Neuburg). Februar: Lungenseuche, 3 Fälle (Bez. Kaufbeuren), durch Tödtung des Viehstandes erloschen; Milzbrand, l Fall; Maul- und Klauenseuche, 31 Seucheund Verdachtsfälle. (Bezirke Kaufbeuren und Kempten), zum Theil erloschen; Räude, 170 Schafe verseucht und verdächtig; Einschleppung aus Württemberg.

Oesterreich-Ungarn. 14. März: , Lungen- Maul- und seuche.

Klauenseuche.

Bezirke.

Bezirke.

Rotz und Hautwurm.

Milzbrand.

Rothlauf,

Bezirke.

Bezirke.

Bezirke.

Galizien . . .

l 2 3 -- -- Mähren . . . .

8 6 -- -- -- Böhmen. . . . 20 12 l -- -- Nieder-Oesterreich -- 8 -- , -- -- Schlesien . . .

3 -- -- -- -- Ober-Oesterreich . 1 2 -- -- -- Salzburg . . . -- l -- -- -- Ungarn (28. Febr.)

7 l 4 13 -- Tyrol und Vorarlberg. 16.--19. Februar : Räude, 89 Fälle. -- Die Maul- und Klauenseuche wird als erloschen bezeichnet.

715 Oesterreich-Ungarn war am 12. März frei von der Rinderpest.

Italien. 13.--26. Februar: Rausch- und Milzbrand, circa 70 Fälle; Rotz, 16 Fälle; Lungenseuche, 7 Fälle in Melegnano (Mailand).

B e r n , dea 15. März 1888.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement,

Bekanntmachung.

Nachdem das eidgenössische Zolldepartement eine versuchsweise Durchführung des von der Stickerei-Industrie nachgesuchten ausnahmsweisen Deklarationsmodus für Stickereien und Plattstichgewebe vom 1. März d. J. an bewilligt hat, werden hiemit die Tit. Güterexpeditionen, Speditionshäuser u. s. f. darauf aufmerksam gemacht, daß sie in Zukunft für die statistischen Nummern 287 c und d und 292 -- 292 e nur noch provisorische Deklarationen auszufertigen, die nachläufige Ausstellung der definitiven Deklaration den Exportfirmen selbst zu überlassen habet).

Die oberwähnten provisorischen Deklaranten haben infolge davon 1) der Ausfuhrzollstätte auf jeder provisorischen Deklaration ausnahmslos den Namen der Exportfirma, resp. der Exportfirmen,

2) den Exportfirmen die Ausfuhrzollstätte, über welche sie die Sendung spedirt haben, in jedem Falle wo dieselbe zweifelhaft sein kann, durch unverzügliche Mittheilung namhaft zu machen.

Für alles Nähere wird auf die ,,Provisorischen Bestimmungen" der Zollverwaltung für die Durchführung obiger Maßnahme verwiesen , welche gedruckt beim kaufmännischen Direktorium in St. Gallen bezogen werden können.

B e r n , den 20. Februar 1888.

Eidg. Oberzolldirektion B u r e a u für H a n d e l ss t a t i s t i k.

Bundesblatt 40. Jahrg. Bd. I,

47

716

Bekanntmachung.

Da der Handelsvertrag zwischen der Schweiz und Italien mit Ende Februar abgelaufen und ein neuer Vertrag noch nicht zu Stande gekommen ist, hat der Schweiz. Bundesrath angeordnet, es sei Italien bis auf Weiteres und unter der Voraussetzung, daß seinerseits Gegenrecht gehalten werde, auf dem F u ß e der m e i s t b e g ü n s t i g t e n N a t i o n zu b e h a n d e l n , so daß für die Waareneinfuhr aus Italien, anstatt der durch den bisherigen Vertrag gebundenen Ansätze, entweder die entsprechenden Ansätze des schweizerischen Generaltarifs oder bei solchen Positionen, die gegenüber anderen Staaten gebunden sind, die daherigen Konventionalansätze in Anwendung zu kommen haben.

Es wird zugleich darauf aufmerksam gemacht, daß die Italien gegenüber eingeräumt gewesenen Zollermäßigungen auch für die übrigen, auf dem Fuße der Meistbegünstigung behandelten Staaten, Geltung hatten, somit für letztere mit Ablauf des schweizerischitalienischen Handelsvertrages ebenfalls dahingefallen sind.

Die Tarifänderungen, welche mit l. März 1888 eingetreten sind und bis auf Weiteres bestehen bleiben, betreffen folgende Artikel : Tarif-Nr.

früherer jetziger Zollansatz per q.

per q.

9 Süßholzsaft 7. -- 10. -- 52 Brennholz, Reisig, Holzkohlen .

frei --. 02 176 a Marmor in Platten oder gesägt, nicht geschliffen, nicht polirt .

.

1. -- 1. 60 l) 191 Eier --.50 1. -- 216 Reis, geschält .

.

.

.

1. -- 1. 25 218 Teigwaaren .

.

.

.

.

5. 50 10. -- 256 Wermuthwein .

.

.

3. 50 16. - 2) 316 Rohseide (gekämmte Floretseide und Grège ausgenommen) .

.

.

4. -- 7. -- B e r n , den 1. März 1888.

Eidg. Zolldepartement.

*) Konventional-Tarif mit Frankreich.

) Nebst Monopolgebühr.

2

717 Eidgenössisches Polytechnikum in Zürich.

Im Anwendung von Art. 8 des Reglements für die Diplomprüfungen wird hiemit bekannt gemacht, daß in Würdigung der Ergebnisse der bestandenen Prüfungen der Schweiz. Schnlrath nachfolgenden, in alphabetischer Reihenfolge aufgeführten Schülern des Polytechnikums Diplome ertheilt hat.

1) Diplom als Architekt.

1) Herrn Natscheff, Alexis, von Lom-Palanka (Bulgarien).

2) ,, Swetlik, Ferdinand, von Preßburg.

3) Herrn 4) ,, 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11)

2) Diplom als Ingenieur.

Amez-Droz, Henri, von Locle.

Basehny, Constantin, von Bukarest.

Calinescu, Peter, von Bukarest.

Cioculescu, Nikiaus, von Baltzatzi de-jos (Rumänien).

Kalyvas, Denis, von Zante (Griechenland).

Koechlin, Daniel, von Bühl (Elsaß).

Löhle, Carl, von Steckborn (Thurgan).

Walter, Heinrich, von Hombrechtikon (Zürich).

Wiesmann, Ernst, von Müllheim (Thurgau).

3) Diplom als Landwirth.

12) Herrn Jontschoff, Theodor, von Lom-Palanka (Bulgarien).

13) ,, Martin, Lonis, von Genf.

14) ,, Martinet, Gustav, von Vuitteboeuf (Waadt).

15) ,, Paganini, Carl, von St. Gallen.

Z ü r i c h , den 17. März 1888.

Der Präsident des Schweiz. Schulrathes : Dr. C. Kappeier.

Eidgenössisches Polytechnikum in Zürich.

Das Sommersemester 1888 beginnt den 10. April. Anmeldungen sind bis spätestens den 2. April einzureichen.

Programm und Aufnahmeregnlativ können auf dem Direktionsbüreau bezogen werden.

Z ü r i c h , den 17. März 1888.

Der Direktor des Polytechnikums: W. Bitter.

718

Bekanntmachung.

Diejenigen Firmen, welche flüssige Alkoholfabrikate ausführen und darauf Rückvergütung des Monopolgewinnes im Sinne von Art. 5 des eidgenössischen Alkoholgesetzes beanspruchen wollen, werden auf den amtlich publizirten Bundesrathsbeschluß vom 10. dies aufmerksam gemacht, laut welchem der Art. 15 des Reglements vom 4. November 1887 über Rückvergütung des Monopolgewinns auf ausgeführten flüssigen Alkoholfabrikaten folgende Fassung erhalten hat: ,,Für Ausfuhrsendungen von Getränken unter 20 Litern oder 23 Kilogramm, wenn in Fässern, und 50 Kilogramm Bruttogewicht, wenn in Flaschen oder Krügen, wird keine Rückvergütung geleistet (Art. 5 des Alkoholgesetzes).

,,Das Nämliche gilt für Ausfuhrsendungen anderer flüssiger Alkoholfabrikate, deren Bruttogewicht 5 kg. oder weniger beträgt."

B e r n , den 15. Februar 1888.

Eidg. Finanz- und Zolldepartement.

Bekanntmachung.

Unter Berufung auf Artikel 13 des Vollziehungsreglements betreffend Vorkehrungen gegen die Reblaus, vom 29. Januar 1886, bringt das unterzeichnete Departement anmit zur Kenntniß, daß Setzlinge, Gesträuche, Obstbäume und alle andern .Vegetabilien außer der Rebe, die aus Pflanzschulen, Gärten oder Treibhäusern kommen, längs der schweizerisch-italienischen Grenze nur über nachstehend bezeichnete Zollstätten eingeführt werden dürfen : Luino Ba.hnhof, Chiasso, Bahnhof und Straße, Stabio, Ponte. Tresa, Lugano, Locamo, Splügen, Castasegna, Campocologno und Gondo.

B e r n , den 24. Februar 1888.

Schweizerisches Landwirthschaftsdepartement.

719

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes : N° 36, vom 15. März 1888.

Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregister. Wochensituation der Emissionsbanken. Jahresbilanz der Zürcher Kantonalbank. Ursprungszeugnisse: Italien. Handelspolitisches. Weltausstellung in Paris 1889.

N° 37, TOTO 17. März 1888.

Abhanden gekommene. Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregister. Jahresbilanz der Aargauischen Bank und der Banque cantonale tessinoise. Ursprungszeugnisse: Frankreich. Handelspolitisches.

Weltausstellung in Paris 1889.

N° 38, vom 20. März 1888.

Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregister. Fabrikund Handelsmarken. Jahresbilanz des Crédit Gruyérien. Liste der Exportfirmen des ostschweizerischen Stickereiverbandes. Bundesrathsverhandlungen : Alkoholmonopol. Gewerbliche Schiedsgerichte.

Handelspolitisches. Zollwesen des Auslandes: Frankreich. Uhrenund Biouteriewaarenhandel in den Vereinigten Staaten von NordAmerika. Zündhölzchenfabrikation in Schweden.

N° 39, Tom 21. März 1888.

Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregister. Jahresbilanz der Solothurner Kantonalbank und der Banque cantonale neuehâteloise. Muster- und Modellschutz. Zolltarifrevision in den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika. Ursprungsangabe bei der Uhreneinfuhr in England. Handelspolitisches. Berufswahl.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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24.03.1888

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