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Bericht des

Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend das Gesuch um einen Nachtragskredit zum Zwecke einer bessern Organisation der politischen Polizei.

(Vom 12. März 1888.)

Tit.

Art. 102 der Bundesverfassung schreibt in Ziffer 8 und 10 vor, was folgt: "Er (der Bundesrath) wahrt die Interessen der Eidgenossenschaft nach Außen, wie namentlich die völkerrechtlichen Beziehungen, und besorgt die auswärtigen Angelegenheiten überhaupt."

,,Er sorgt für die innere Sicherheit der Eidgenossenschaft, für Handhabung Ton Ruhe und Ordnung."

Art. 70 der Bundesverfassung gewährt dem Bunde ,,das Recht, Fremde, welche die innere oder äußere Sicherheit der Eidgenossenschaft gefährden, aus dem schweizerischen Gebiete wegzuweisen".

Neben diesen Verfassungsvorschriften müssen wir auch den Art. 12 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege zitiren, dahin lautend : "Die gerichtliche Polizei wird unter der Aufsicht und Leitung des Bundesrathes und zunächst des Departementes der Justiz und Polizei ausgeübt: a. von der Anwaltschaft des Bundes und der Kantone; b. von den Beamten und Angestellten der Polizei des Bundes und der Kantone; c. von den Beamten und Angestellten der Bundes- und Kantonsverwaltungen; von Jedem in seinem Wirkungskreise."

587 Endlich rnüssen wir auch der Art. 38 und 44 des Buridesstrafrechtes erwähnen, welche Handlungen gegen das Völkerrecht mit Strafe bedrohen.

Der Bundesrath ist jedoch nicht im Stande, die wichtigen Aufgaben, welche ihm durch die soeben erwähnten Vorschriften der Bundesverfassung übertragen sind, in gehöriger Weise zu erfüllen, wenn ihm nicht gleichzeitig die nöthigen poli/.eiliehen Hülfsmittel zur Verfügung gestellt werden. Bis jetzt ist die politische Polizei durch die Kantone ausgeübt worden, welche hiebei im Allgemeinen den besten Willen bethätigt haben, aber, wie sie selbst anerkennen, einer genügenden Organisation entbehren, um den Ansprüchen der immer schwieriger werdenden Situation gerecht werden zu können.

Im Jahre 1885 hat Herr Nationalrath Müller, welchem wir bei EröffnungO der UntersuchungO über das Verhalten der anarchistischen Partei die Funktionen des Generalprokurators anvertrauten, einen Bericht vorgelegt, in weichern er folgende Schlußbemerkungen machte: ,,Es ist in diesem Berichte wiederholt betont worden, daß P e r s o n e n k e n n t n i ß und Kenntniß der p e r s ö n l i c h e n Bez i e h u n g e n der Anarchisten unter sich in dieser ganzen Angelegenheit die Hauptsache ist. So lange unsere Kantone unter sich nicht in Beziehung stehen und keiner weiß, was im andern geht, so lange werden alle Anstrengungen der kantonalen Behörden nur mangelhafte Resultate zu Tage fördern. Eine erfolgreiche Verfolgung der anarchistischen Bewegung ist erst dann möglich, wenn allseitig eine einheitliche Orientirung stattfindet. Diese herzustellen, sind die Kantone als solche nicht im Stande, es muß da/.u die Vermitllung durch den Bund in Anspruch genommen werden. Zu dem Zwecke hätte der Bund eine Zentralstelle zu errichten, welcher sämmtliche Kantone periodisch Bericht zu erstatten, Domizilveränderungen, neuen Zuzug, neue Erscheinungen, welche mit Bezug auf die anarchistische Bewegung beobachtet wurden, u. s. w. zu melden, in besonders wichtigen Fällen auch sofort Anzeige zu machen halten. Die Zentralstelle würde dann das eingegangene Material sichten und wiederum an die Kantone dasjenige mitlheilen, was für jeden einzelnen von Bedeutung sein könnte. Ueberdieß könnte diese Zentralstelle da, wo es nfithig erscheinen sollte, Aufschlüsse geben über den Stand der Bewegung, über Organisation und
Taktik der Partei, über Mittel und Wege, dem geheimen Treiben derselben auf die Spur zu kommen, u. dgl. m. Auf diese Weise dürfte man jederzeit über den Stnnd der Partei genau unterrichtet sein und nöthigenfalls im gegebenen Momente auch mit Sicherheit operiren können. Auch dürften gegen eine solche

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Ordnung der Dinge die oben erwähnten Bedenken kaum ernstlich erhoben werden."· Seit der Vorlage dieses Berichtes ist die von Hrn. Müller angeregte Frage nicht weiter behandelt worden. Infolge der im Jahre 1885 vom Bundesrathe getroffenen Maßnahmen schien die anarchistische Propaganda auf dem schweizerischen Gebiete beinahe verschwunden zu sein. Aber die Vorgänge, welche in letzter Zeit sieh ereignet haben, obsehon sie nur theilweise auf die anarchistischen Bestrebungen sich beziehen, geben Her von Hrn. Müller gemachten Anregung einen neuen, dringlicheren Charakter und nöthigen uns, nicht länger zu zögern, einen Entscheid herbeizuführen.

Wir glauben, dieser Vorgänge aus jüngster Zeit kurz erwähnen ÄU sollen.

Letztes Jahr, in der Fastriachtzeit, ist in Zürich ein fliegendes Blatt erschienen, betitelt ,,der rothe Teufel a , welches arge Beschimpfungen der kaiserlichen Familie und der Regierung des deutschen Reiches enthielt. Die Polizeidirektion des Kantons Zürich eröffnete eine Untersuchung, um die Urheber zu ermitteln. Nachdem festgestellt war, daß jenes Plugblatt aus der gleichen Offizin hervorging, in welcher der ^Sozialdemokrat"' gedruckt wird, verlangten wir einläßlichen Bericht über die Organisation dieses Unternehmens, das, wie man weiß, eine Schöpfung der deutschen sozialistischen Partei ist. Die Untersuchung konnte bisher die Urheber des ,,Rothen Teufel" nicht ermitteln. Die Chefs des ,,Sozialdemokrat" erklärten, daß dieses Flugblatt, wovon übrigens nur eine einzige Nummer erschienen ist, ohne ihr Wissen von einzelnen ihrer Arbeiter gedruckt worden sei, und daß sie den Inhalt desselben als mit ihren Interessen und ihren Tendenzen im Widerspruch stehend, des bestimmtesten desavouiren. Was die Organisation des .,,Sozialdemokrat" betrifft, so behaupten dessen Chefs, daß seine Gründung aus einer Spaltung im Innern der deutschen sozialistischen Partei hervorgegangen sei, indem die anarchistisch-revolutionäre Fraktion, welche die ,,Freiheit" von Most als Organ hatte, nicht mehr harmouirte mit der ,,Hottinger Schulea, welche den ,,Sozialdemokrat" publizirt.

Die letztere Fraktion erklärt, daß sie nur mit gesetzlichen Mitteln den Sieg ihrer Ideen erreichen wolle und daß sie die Propaganda der That, den Gebrauch von Dynamit etc., zurückweise. Die Nummern, welche wir vor Augen hatten, bestätigen im
Allgemeinen diese Thesen. Man sagt, daß in Deutschland andere Exemplare oder Publikationen verbreitet würden, welche den gleichen Ursprung hätten, aber eine ganz andere Sprache führten. Uebrigens ist dieses eine Vermuthung, über welche uns bis jetzt keinerlei Aufklärung zugekommen ist. Wir fügen nur noch bei, daß die Centralleitung des ,,Sozialdemokrat" in

589 der Hand des Parteivorstandes und der Parteisekretäre, von zusammen aehn Personen liegt, welche sämmtlich Angehörige des deutschen Reiches sind. Der ,,Sozialdemokrat"1 erscheint einmal in der Woche; er hat beinahe keine Abonnenten in der Schweiz und ist einzig mit Rücksicht auf Deutschland geschrieben, wo er heimlich eingeführt und vertheilt wird, wie man behauptet in einer Auflage von 10--12,000 Exemplaren. Seine Sprache, im Allgemeinen heftig und oft beleidigend, wenn auch vielleicht nicht in dem Grade wie bisweilen diejenige französischer und selbst schweizerischer Blätter, welche in dieser Beziehung jedes Maß überschreiten, hat dazu geführt, ·die deutschen Behörden aufs Tiefste zu verstimmen.

Aus verschiedenen Gründen hat die Untersuchung, welche nur Zeit noch nicht abgeschlossen ist, sehr viel Zeit erfordert. Mittlerweile sind Zwischenf'älle eingetreten, welche die Aufmerksamkeit unseres Justiz- und Polizeidepartementes auf sich zogen und, wenn auch nicht durchweg von gleicher Wichtigkeit, dennoch die Notwendigkeit beweisen, daß unsere Ueberwachung keinen Moment ruhen darf.

Vom 2. bis 6. Oktober 1887 ist in B r u g g e n bei St. Galleu der sogenannte ,, P a r t e i t a g d e r d e u t s c h e n S o z i a l d e m o k r a t i e ' 1 abgehalten worden, angeblich um das Programm der Partei festzusetzen und über deren Stellungnahme für die Zukunft Beschluß zu fassen.

Die bezüglichen Verhandlungen fanden im Saale der Bierbrauerei .,,Schönenwegen" statt; die Zahl der Theilnehraer betrug etwa 70 Personen.

Darüber, was alles im Schooße des Parteitages zur Sprache gekommen, enthalten die offiziellen Berichte, die unserm Justiznnd Polizeidepartemente über den Kongreß erstattet wurden, nur wenig bemerkenswerthes Detail. Sie konstatiren lediglich, daß die Versammlung eine geschlossene war und daß dieselbe in keiner Richtung Anlaß zu polizeilichem Einschreiten gegeben.

Dagegen haben die St. Galler Tagesblätter über die Berathungen des Kongresses einläßlichere Referate gebracht, was zu der Annahme berechtigt, daß Vertreter dieser Presse Zutritt zu den Verhandlungen gefunden haben.

Am 6. Oktober, Abends, wurde der Kongreß geschlossen.

Tags darauf, am 7. Oktober, tagte in dem nämlichen Lokale, in welchem der Parteitag seine Sitzungen abgehalten hatte, eine öffentliche, zahlreich besuchte V o l k s v e r s a m m l u n g , die von der Arbeiter-Union von St. Gallen einberufen worden war. Als Redner

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traten auf die früheren deutschen Reichstagsabgeordneten Liebknecht und Auer. Der Erstere beleuchtete in kurzen Zügen das Programm der Sozialdemokratie, betonte, daß die Bestrebungen dieser Partei in direktem Gegensatze zum Anarchismus stehen, und schilderte in düstern Farben die ökonomische Lage der Arbeiter in Deutschland, während er den Bemühungen der sehweizeiischen Behörden zu Anbahnung einer internationalen Arbeiterschutzgesetzgebung Anerkennung zollte. Die Ausführungen des zweiten Redners, Auer, gipfelten in einer Kritik der in Deutschland den deutschen Sozialdemokraten gegenüber zur Ausführung gelangten Ausnahmegesetzgebung.

Die erwähnte Volksversammlung nahm zum Schlüsse mit Beifall zwei Resolutionen an, die eine auf den Antrag von Redaktor Th. Wirth in St. Gallen, dahin gehend: die Behauptung, daß der Kongreß der Sozialdemokraten im Geheimen getagt habe, beruhe auf Unwahrheit, die andere von Fürsprech Scherrer, des Inhaltes: der Parteitag sei innerhalb der Grenzen des schweizerischen Rechtes abgehalten worden.

Nachdem in C h i c a g o ein Strike ausgebrochen war, dem sich eine sehr große Anzahl von Arbeitern angeschlossen hatte, veranstalteten die Führer der dortigen Anarchistenpartei am 4. Mai 1886 auf dem Heumarkt zu Chicago eine Volksversammlung, um in ihrer Weise das Verhältniß der Arbeiter zu den Arbeitgebern und die gesetzlichen und sozialen Zustände zu besprechen. Während dieserVerhandlung wurde aus der Menge eine Dynamitbombe dicht vor die zur Auf'rechthaHung der Ordnung anwesende Polizeimannschaft geworfen. Es wurden sieben Polizisten und mehrere Privatpersonen getödtet und außerdem noch Viele verwundet. Am 20. August 1886 erklärte die Jury acht Individuen des Mordes und der Aufreizung für schuldig; sieben derselben wurden zum Tode durch den Strang und eines zu 15 Jahren Zuchthaus verurtheilt.

Dieses Urtheil erregte unter den näher und ferner stehenden Anhängern des Anarchismus in der ganzen Welt großes Aufsehen.

Sie protestirten gegen die Vollziehung desselben in zahlreichen Schriftstücken, Pamphleten und Proklamationen und in verschiedenen Versammlungen. Zwei derselben fanden in der Schweiz statt, die eine in Bern, die andere in Zürich.

Die V e r s a m m l ung in B e r n wurde am 15. Oktober im Café ,,Rütli" abgehalten. Sie war von annähernd 300 Personen besucht, worunter einige russische Studentinnen sich befanden. Die maßgebenden Persönlichkeiten waren zum größten Theile Ausländer.

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Tagespräsident war der erst kürzlich nach Bern gekommene Buchbinder Christian Johann M i c h e l s en aus Mecklenburg-Schwerin. Als Hauptreferent figurirte der erst seit letztem Frühjahr zu Bern in Arbeit stehende Schriftsetzer Franz M a r t i n aus Luxemburg. Als Redner folgte ihm der auch nur seit Mai 1887 in Bern wohnende Schneider Karl Friedrich August Idl er aus Preußen und der Schweizerbürger Schriftsetzer K a c h e l h o f e r. Idler ist aus Berlin und Umgebung ausgewiesen worden und soll sich auch in Dresden durch revolutionäre Reden bemerkbar gemacht haben.

Die V e r s a m m l u n g in Z ü r i c h wurde am 30. Oktober im ,,Schützenhaus" abgehalten. Das Referat hatte der Schweizer Buchdrucker C o n z et t übernommen. Um den Charakter seiner Rede zu kennzeichnen, genügt es, Folgendes daraus zu entheben: " diese sieben Männer wirklich gehängt werden sollen, so ist es Pflicht jedes Genossen, dieselben zu rächen. Es dürfte dann hie und da einer der Mörder (Gericht und Polizei) einen Laternenpfahl zieren." In ähnlicher Weise sprach ferner der bekannte Agitator Richard F i s c h e r aus Bayern, während ein angeblicher Amerikaner über die in der öffentlichen Verwaltung der Vereinigten Staaten herrschende Korruption sich hören ließ.

Eine V o l k s v e r s a m m l u n g , welche schon am 8. Oktober Abends, ebenfalls im "Schützenhaus" in Z ü r i c h , veranstaltet worden war und in welcher der oben genannte Schriftsetzer R. Fischer über den Parteitag in Bruggen referirte, berühren wir hier nicht weiter. Wir erwähnen nur, daß bei diesem Anlaß auch ein zweiundzwanzigjähriger Italiener, Namens Gaetano Mi n u n n i aus Brindisi, Student der Chemie in Zürich, sich gedrängt fühlte, seine theoretischen Ansichten über Kommunismus und Anarchismus vorzutragen.

In mehreren Eingaben hat uns während des verflossenen Jahres der Schuhfabrikant J o r d a n in W i n t e r t h u r gewisse A u s l ä n d e r bezeichnet, deren agitatorische Thätigkeit geeignet erscheine, den Frieden in den Arbeiterkreisen Winterthurs zu beeinträchtigen. Das eidg. Justiz- und Polizeidepartement glaubte, auch über diese Verhältnisse sich näher orientiren zu sollen. Allein die durch die kantonalen Behörden während zwei Monaten geführte Untersuchung hat in keiner Richtung erschöpfendes Material zu Tage gefördert. Ein weiteres Einschreiten
unsererseits war auch nicht geboten, indem vorzugsweise Privatstreitigkeiten in Frage lagen, die bereits bei den zürcherischen Gerichten anhängig waren und dort ihren gesetzlichen Abschluß finden mußten.

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Fast ununterbrochen hat eine Anzahl in Z ü r i c h wohnender A u s l ä n d e r iu der Presse und dann vor den zürcherischen Gerichten sich herumgestritten und durch die Beimischung politischer Fragen die Aufmerksamkeit der Behörden auf sich gezogen. Aus den gegenseitigen injuriösea Anschuldigungen sind mehr und mehr die Charakterzüge der Einzelnen und deren Antezedentien, sowie auch deren Thätigkeit in neuester Zeit hervorgetreten.

Die Mittheilungen, welche über mehrere dieser Fremden unserem Polizeidepartement zugekommen sind, haben längst dessen Aufmerksamkeit auf einzelne derselben hingelenkt. Doch erst gegen Ende des Jahres waren festere Anhaltspunkte gefunden, welche das Departement veranlassen konnten, durch die zürcherische Polizeidirektion eine nähere Untersuchung anzuordnen.

Es kann sich an dieser Stelle nicht darum handeln, über die von den zürcherisohen Behörden geführte Untersuchung eingehendere Mittheilungen zu machen. Wir beschränken uns darauf, die Thätigkeit einzelner, auch in der Presse speziell genannter Persönlichkeiten zu besprechen.

Zunächst tritt uns Alfred v. E h r e n b e r g , preußischer Generalstabs-Hauptmann a. D., geboren 16. September 1846, entgegen. Nach seinem Dienstaustritt publizirte er eine polemische Schrift über den preußischen Militarismus, ein Vorgehen, das ihm eine dreimonatliche Festungshaft in Wesel zuzog. Nach Erstehung dieser Strafe widmete er sich industriellen Unternehmungen, verlor aber hiebei sein Vermögen. Oekonomisch ruinirt und mit den bestehenden Verhältnissen unzufrieden, warf er sich dem Sozialismus in die Arme. Um in Deutschland einer Untersuchung wegen politischer Umtriebe zu entgehen, flüchtete er sich Anfangs 1883 nach Zürich.

Sofort knüpfte er mit den Führern der sozialdemokratischen Partei in Zürich Beziehungen an, als ehrgeiziger Charakter offenbar von der.Absicht geleitet, in dieser Partei eine hervorragende Rolle zu spielen. Er gerieth jedoch bald mit seinen Genossen in Konflikt. Ohne Zögern schloß er sich den revolutionären Elementen an, welche zu jener Zeit von der sozialdemokratischen Partei sich loslösten und als ,,internationale Arbeiterassociationtt -- die spätere Anarchistengruppe Zürich -- eine besondere Vereinigung bildeten unter der Leitung von Kaufmann und Stellmacher. Die Prinzipien dieser Gruppe sind genügend bekannt
geworden. Es ist zwar allerdings nicht erwiesen, daß Hauptmann v. Ehrenberg die Thaten von Stellmacher und Kammerer gefördert oder auch nur gebilligt hätte, aber so viel scheint die Untersuchung festzustellen, daß er vermöge seiner höhern Bildung und seiner Energie jedenfalls einen

593 großen Einfluß auf die leitenden Persönlichkeiten in dieser Gruppe ausgeübt hat. Mit einem andern hervorragenden Mitgliede der genannten anarchistischen Vereinigung, Ignaz M e t z l e r, von Aschbach (Bayern), stand er in sehr intimem Verkehr.

Was speziell die anarchistische Thätigkeit des Hauptmanns v. Ehrenberg betrifft, so ist er höchst wahrscheinlich Verfasser der s. Z. in Most's ,,Freiheit" unter dem Pseudonym ,,Tantalus" erschienenen Artikel; ebenso sollen die während des Schlosserstrikes in Zürich verbreiteten aufregenden Flugblätter aus seiner Feder stammen.

Erwiesen ist dagegen, daß die kurz vor diesem Strike in der ,,Arbeiterstimme" veröffentlichten, mit ,,Vercingetorix" unterzeichneten Artikel über die ,,Selbstständige Verwendung des Landsturmes zum Straßenkampfe in den von Feinden besetzten Städten" Ehrenberg's Machwerk sind. Endlich kennzeichnet er sieh als Anarchist in dem Entwurf zu einem Aufruf: ,,Die gefährlichsten Feinde der sozialistischen Bewegung in Deutschland", als welche er die sozialdemokratischen Abgeordneten hinstellt.

Ehrenberg hatte mit den theoretischen Sozialisten vollständig gebrochen. Sein Haupttrachten ging dahin, mit G e w a l t einesoziale Revolution vorzubereiten. In dieser Richtung verfolgte er großartige Pläne. Er dachte an die Verwirklichung einer ,,Weltrepublik" und wählte sich als geeignetes Versuchsfeld das d e u t s c h e R e i c h aus. Sein nächstes Thun und Treiben war, wie die Untersuchung auch festgestellt hat, darauf gerichtet, für den Fall des Ausbruches eines Krieges zwischen Deutschland und Frankreich in seiner Heimat hinter dem Rücken der Armee eine Insurrektion zu organisiren und die hiefür nöthigen Vorbereitungen zu treffen. Er schrieb zu diesem Zwecke neben dem schon oben erwähnten Aufruf noch ein ähnliches Flugblatt: ,,Aufruf an alle muthigen Männer,, welche ein besseres Loos der ausgebeuteten Klassen herbeiführen wollen", unterzeichnet: ,,Das Insurrektionskomite". Daneben hegte er den Plan, über ganz Deutschland ein Netz von Verschworenen auszubreiten. Um die zur Realisirung dieses Planes erforderlichen Rekognitionen richtig vornehmen zu lassen, verfaßte er eine ,,Instruktion", zufolge welcher die Stärke der einzelnen Garnisonen in den deutschen Städten ermittelt und zweckdienliche Notizen über Zeughäuser, Munitions- und Vorrathsdepots,
Strafanstalten und öffentliche Rassen gesammelt, sowie auch die Gesinnungen der verschiedenen Vereine ausgekundschaftet werden sollten, u. s. w. Diese Instruktion ist aber nicht bloß auf das Papier, sondern in Wirklichkeit auch zur praktischen Verwerthung gekommen. Ehrenberg hat nämlich in der Person des Emil S c h o p e n aus Rheinbayern, damals Student der Medizin in Bern, einen Emissär nach Deutschland.

594 geschickt, welcher genau nach der Instruktion Erhebungen veranstaltet und hernach über seine Mission Bericht erstattet hat. Endlich heben wir noch als höchst bemerkenswerthe Thatsache hervor, daß unter den Papieren Ehrenberg's ein von seiner Hand entworfener Plan der Citadelle von Wesel sich vorgefunden hat, sowie ein ebenfalls von ihm herrührendes Manuscript, betitelt: ,,Ueber die Möglichkeit der Ausführung eines Ueberfalles der Citadelle iu Wesela. Es ist in dieser Schrift ein Ueberfall durch französische Truppen vorgesehen.

Zum Schlüsse erwähnen wir noch, daß die Präge, ob v. Ehrenberg in letzter Zeit im Dieuste einer ausländischen Polizeibehörde gestanden, auf Grund der Untersuchung nicht mit absoluter Sicherheit bejaht werden kann.

Ehrenberg ist am 31. Oktober 1887 in Haft gesetzt worden. Gegen Ende der Untersuchung hat er bekanntlich einen ihm gewährten kurzen Aufenthalt in seiner Privatwohnung mißbraucht, um sich zu flüchten. Für einstweilen ist eine weitere gerichtliche Verfolgung dieser Persönlichkeit überflüssig geworden, da sie nicht mehr in der Schweiz sich befindet.

Noch während die Untersuchung gegen Ehreuberg im Gange war, wurden in Zürich zwei andere Individuen in Folge Denunciation ihrer eigenen Genossen zur Haft gebracht, welche, durch ihr Verhalten als Anarchisten überwiesen, nun als wirkliche Spione entlarvt wurden.

Der eine dieser Beiden, Karl S c h r ö d e r , Möbelpolier, gebürtig aus Deutschland, naturalisier Schweizer und Bürger der Gemeinde Neftenbach, Kts. Zürich, wohnhaft in Zürich, wurde am 18. Dezember 1887 verhaftet. Die Haussuchung bei ihm förderte zu Tage: 1) eine Anzahl Couverts von Briefen aus Berlin, dem Aussehen nach von einer Behörde kommend. Mehrere dieser Couverts sind halb zernichtet, indem Schröder, als die Polizei zu ihm kam, damit beschäftigt war, die ihn kompromittirenden Papiere zu verbrennen. Die Agenten konnten gleichwohl noch einige Couverts und einen unversehrten Brief dem Feuer entreißen ; 2) ein Kistchen mit Dynamit, welches ursprünglich 8 Kil. enthalten haben muß, aber nur noch 6 Kil. und 300 Gr. enthielt.

In der Untersuchung gestand Schröder rundweg, daß er seit 1884 Agent der deutsehen Polizei sei; anfänglich habe er einen monatlichen Gehalt von 200 Mark gehabt, seit l lk Jahren beziehe

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er 250 Mark per Monat. Der Dynamit sui ohne sein Wissen von den als Anarchisten bekannten Etter und Wiib heier bei ihm untergebracht worden. Einzelne Anhaltspunkte sprechen dafür, daß der Dynamit früher in St. Gallen war und daß der Inhalt des Kist<:hens Schröder nicht unbekannt sein konnte.

Schon seit längerer Zeit gehörte Schröder der anarchistischen Richtung an. Es hielt nicht schwer, festzustellen, daß er sich mit Kaufmann, Stellmacher, Neve und Genossen von den ,,Hottinger Sozialisten" getrennt und der Richtung der ,,Freiheit" von Most angeschlossen hatte. Im Jahre 1882 vereinbarte er Namens eines siebengliedrigen Komités, worunter Kaufmann und Stellmacher, mit dem Buchdrucker Bührer die Herausgabe der ,,Freiheit", welche damals während kurzer Zeit in Zürich erschien. In einer Ver- ' samrnlung der Sozialisten machte er dem Hauptredakteur des ,,Sozialdemokrat", Bernstein, den tadelnden Vorwurf: ,,Er sei nicht radikal genug", und als seine Freunde Kaufmann, Neve und Hauser ausgewiesen wurden, fand er es angemessen, in den Dienst der deutschen Polizei einzutreten. Er glaubt, daß er der deutschen Polizei durch den bekannten Anarchisten Kaufmann, der, wie es 'scheint, auch ein Spion war, empfohlen worden sei.

Seither ist Schröder bei allen Strikes und politischen Versammlungen aufgetreten und hat zu revolutionärer Thätigkeit angespornt.

Es sind in dieser Zeit bekanntlich in St. Gallen , Lausanne und Bern Arbeitseinstellungen vorgekommen. Nach Aussagen der in der Untersuchung vernommenen Arbeiter hätte Sehröder bei allen diesen Vorgängen die Rolle des Anstifters gespielt. Wenn wir auch nicht außer Acht lassen wollen, daß der Haß gegen den Spion lek-lit Uebertreibungen hervorruft, so bleibt immerhin so viel festgestellt, daß Schröder eine hervorragende Rolle als Aufwiegler gespielt hat, während er^gleichzeitig der Berichterstatter der deutschen Polizei war.

Ein anderes Individuum vom gleichen Sehlage ist Christian H a u p t von Bernburg, deutscher Deserteur, als Mineralwasserfabrikant wohnhaft in Genf. Dieser kam am 20. Dezember 1887 nach Zürich und wurde, da er bereits unter dem nämlichen Verdachte wie Schröder stand, verhaftet. In der Untersuchung erzählt Haupt, er habe in Paris, durch das Sozialistengesetz in Aufregung gebracht, den Gedanken gefaßt, nach Deutschland zurückzukehren, um den
Fürsten von Bismarck oder Hrn. von Puttkamer oder eioe andere hervorragende Persönlichkeit zu ,,ermorden. In der Hoffnung, die Bewilligung zur Rückkehr nach Deutschland zu erhalten trotz seines militärischen Vergehens (Desertion), habe er der deutschen Polizei ßundesblatt. 40. Jahrg. Bd. I.

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596 seine Dienste anerboten. Ueber seine Beziehungen zu dieser Polizei erzählte er weitere Details, denen, wie einzelnen Angaben Schröders, kein weiterer Beweis zur Seite steht als seine eigenen Erklärungen.

Ueberhaupt können wir konstatiren, daß Haupt in Genf wenig Erfolg hatte. Allerdings versuchte er anfänglich, die dortigen deutschen Arbeiter auf die anarchistische Bahn zu bringen. Es gelang ihm dies jedoch nicht. Er mußte die Taktik der Aufreizung aufgeben, scheint aber die Rolle des Angebers gegen seine einstigen Freunde fortgesetzt zu haben.

Kaum waren die polizeilichen Erhebungen über diese Vorgänge abgeschlossen und hatte unser Justiz- und Polizeidepartemeut die knapp zugemessene Zeit benutzt, seine Anträge zu formuliren, als ein Ereigniß eintrat, das allseitiges Aufsehen erregen mußte. Die kaiserlich deutsche Regierung hatte denn eben versammelten Reichstage den Entwurf eines Gesetzes betreffend die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 2l.Oktober 1878 vorgelegt. Dieser Entwurf, welcher erhebliche Verschärfungen der früheren Bestimmungen enthielt, kam in der Sitzung des Reichstages vom 27. Januar 1888, welche um 11 Uhr 15 Minuten begann, zur Behandlung. Sogleich ergriff, der Abgeordnete Singer das Wort, um das neue Gesetz anzugreifen. Im Verlaufe seiner Rede kam derselbe darauf zu sprechen, daß die der Schweiz gemachten Vorwürfe, der Herd der Sozialdemokratie zu sein , ungerechtfertigt seien, es sei vielmehr die Berliner Polizei selbst, welche durch Spione und agents provocateurs eine scheinbare Agitation hervorrufe etc. Zum Beweise seiner Behauptungen zitirte Herr Singer den P o l i z e i h a u p t m a n n F i s c h e r in Zürich als Zeugen und verlas zur Bekräftigung folgende Schriftstücke, welche in den stenographischen Berichten des Reichstages, Seite 534, enthalten sind: 1) Schreiben an Herrn Polizeihauptmann Fischer in Zürich, vom 6. Januar 1888: Die ergebenst Unterzeichneten richten an Sie die höfliche Bitte, ihnen bestätigen zu wollen, daß der in Zürich Riesbach wohnhafte, hier in Haft befindliche Schreiner und Agent K a r l S c h r ö d e r , sowie der in Haft genommene Gießer C h r i s t . H a u p t aus Genf, folgende, Freunden von uns gemachte Geständnisse auch in der wider sie anhängigen behördlichen
Untersuchung ausgesagt haben, resp. daß die in den Geständnissen zugegebenen Thatsachen auch anderweit durch Zeugenvernehmungen von der Untersuchungsbehörde festgestellt sind.

597 1) Daß Schröder seit Jahren im Dienste der Berliner Polizei steht, anfangs monatlich 200 Mark Gehalt und in den letzten Jahren 250 Mark per Monat erhalten hat.

2) Daß er das Geld auf Anweisung des Polizeiraths K r ü g e i in Berlin empfangen, seine Berichte an den Polizeibeamten C r û der gesandt habe.

3) Daß bei Schröder bei der Hausdurchsuchung eine Kiste Dynamit, aus der Dynamitfabrik Obladen, Regierungsbezirk Dusseldorf, stammend, gefunden wurde, die Schröder von den Anarchisten E t t e r und W ü b b e l e r empfing.

4) Daß Schröder mit den Anarchisten S t e l l m a c h e r , K ä m m e r e r , K a u f m a n n , K e n n e l u. A. genau bekannt war und in intimen Beziehungen stand, und im Herbst 1883 einer in Zürich stattgehabten Konferenz der schweizer. Anarchisten beiwohnte, bei der auch die Genannten zugegen waren.

5) Daß seine Verbindung mit der Berliner Polizei der Anarchist Kaufmann vermittelte, und nach Schröders Aussage auch Kaufmann im Dienste der Berliner Polizei arbeitete.

6) Daß Schröder auch mit den Anarchisten P e u k e r t und Neve in persönlichen Beziehungen, mit dem Anarchisten J u s t u s S c h w a b in New-York in brieflichem Verkehr stand.

7) Daß Schröder alle neu erscheinende sozialistische und anarchistische Litteratur für die Berliner Polizei anzuschaffen und dieser sofort zuzusenden hatte, daß er die bezüglichen Versammlungen der erwähnten Richtungen zu überwachen und die darin anwesenden Personen zu denunziren hatte.

8) Daß Schröder in Versammlungen und Wirtschaften die Arbeiter durch seine Reden erhitzt und aufgehetzt und sie auf den Weg der Gewalt, als dem einzigen Mittel zur Rettung, verwiesen und zur ,,Propaganda der Thattt aufgefordert habe.

Bezüglich Hauptes : 1) Daß Haupt zugestanden, seit vollen sieben Jahren im Dienste der Berliner Polizei zu stehen, anfangs in Paris thätig war, dann nach Genf übersiedelte.

2j Daß Polizeirath Krüger den Haupt im Jahr 1881 und der Polizeirath von Hacke im Jahre 1884 persönlich in Genf besuchten und ihn instruirt haben.

3) Daß Beide mit seinen bisherigen Leistungen nicht zufrieden waren und ,,Mehr" von ihm verlangten, wobei Polizeirath

598 Krüger Winke ertheilte, wie er namentlich die in Genf lebenden Russen und Polen an sich heranlocken, sich in ihr Vertrauen schleichen und nächtlicherweise in ihre Wohnungen eindringen solle, von Hacke ihm den Rath gab, sich in die Kreise der Anarchisten zu drängen.

4) Daß Haupt anfangs 100 Mark, dann 125 M., später 150 M.

und zuletzt 200 Franken pro Monat von Polizeirath Krüger erhielt, welcher ihm auch Geld zur Gründung eines Geschäfts anbot.

5) Daß Polizeirath Krüger dem Haupt schrieb, er wisse, das nächste Attentat gegen den Zaren werde von Genf ausgehen, darüber brauche er Berichte.

Hochachtungsvoll ergebenst A. B e b e l , P a u l S i n g e r , Mitglieder des deutschen Reichstages.

2) Die Antwort des Herrn Poli/.eihauptmanns Fischer auf vorstehende Anfrage: Z ü r i c h , den 6. Januar 1888.

Herren A. B e b e l und P a u l S i n g e r , Mitglieder des deutschen Reichstages.

Durch Brief vom heutigen Datum ersuchen Sie mich um verschiedene Auskunft in der U.-S. contra Karl Schröder, Schreiner, und Christian Haupt, Gießer.

Bei dem lebhaften Interesse, welches diese Sache für die schweizerischen Behörden in Bezug auf das provokatorische Treiben der unter Anklage stehenden Personen hat, erkläre ich Ihnen, obschon keinerlei Verpflichtung für mich ctazu vorliegt, daß einerseits durch Geständnisse der Angeschuldigten, andererseits durch Zeugen die vollständige Richtigkeit sämmtlicher in dem zurückfolgenden Schriftstücke aufgestellten Behauptungen festgestellt ist.

Einzig der in Frage 6 behauptete Verkehr Schröders mit Justus Schwab ist bis jetzt noch nicht amtlich erhärtet.

Hochachtungsvoll Das Polizei-Kommando: F i s c h e r , Polizei-Hauptmann.

599 ludern Hauptmann Fischer in Mißbrauch seiner amtlichen Stellung diese Mittheilung machte, hat er sich eine schwere Verletzung der administrativen Disziplin zu Schulden kommen lassen, welche wir, im Interesse der Würde und des Ansehens des Landes ernstlich haben tadeln müssen. Es geschah dieses unterm 8. Februar mit folgendem Schreiben an die Regierung des Kantons Zürich : ^Bekanntlich hat unser Justiz- und Polizeidepartement, durch die Andeutungen einiger Journale darauf aufmerksam gemacht, unterm 20. Januar schon von Ihrer Polizeidirektion Bericht darüber eingefordert, ob es richtig sei, daß Polizeihauptmann Fischer den deutschen Reichstagsabgeordneten Bebel und Singer Mittheilungen über die Ergebnisse der gegen Haupt und Schröder geführten Untersuchung gemacht habe. Dieser Bericht ist den 27. Januar der Post übergeben worden und liegt uns vor. Ebenso liegt uns vor die Antwort Ihrer Behörde auf die von uns nach den bekannten Vorgängen im deutschen Reichstage am 28. Januar an Sie erlassene Einladung um Ergänzung jener vorläufigen Berichterstattung Ihrer Polizeidirektion, nebst Beilagen, und wir sind nun im Stande, uns ein klares Bild über den Hergang der Sache, sowie über die Motive zu machen, welche Herrn Fischer bei seinem Vorgehen geleitet haben mögen, und über die Art und Weise, wie derselbe sein Mandat als Untersuchungsbeamter aufgefaßt hat und zur Zeit noch auffaßt.

,,Wir können Ihnen nun nicht verhehlen, daß die Akten auf uns einen geradezu bemühenden Eindruck gemacht haben. Zwar hat Ihre Polizeidirektion Herrn Fischer bereits einen Verweis ertheilt und Sie selbst haben dessen Handlungsweise als eine inkorrekte bezeichnet, allein das schließt nicht aus, daß wir unserseits die entschiedenste Mißbilligung des Vorgehens des Herrn Fischer aussprechen, und zwar trifft diese Mißbilligung nicht nur die von ihtn begangene Indiskretion, sondern in nicht geringerem Maße auch die von ihm versuchte Rechtfertigung.

,,Was sich anläßlich der Untersuchung gegen Schröder und Haupt zugetragen hat, in Verbindung mit dem Anspruch, den jener Polizeibeamte darauf erhebt, dritten Personen nach Gutfinden Mittheilungen über die Ergebnisse der Untersuchungen zu machen, mit deren Führung er betraut ist, nöthigt uns, auf Mittel und Wege Bedacht zu nehmen, die geeignet sind, das Geheimniß von Untersuchungen zu
sichern, welche im Interesse der politischen Polizei geführt werden.

,,Es liegt auf der Hand, daß diese Polizei ihrerseits im Interesse nicht nur des Kantons besteht und ausgeübt wird, in welchem sie zufälligerweise in Bewegung gesetzt worden ist, son-

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dem in demjenigen der gesammten Schweiz, deren äußerer und innerer Sicherheit sie zu dienen hat. Nach Mitgabe von Art. 102, Ziff. 8 und 10, und Art. 70 der Bundesverfassung müssen wir für uns das Recht der Aufsicht und Oberleitung auf diesem Gebiete beanspruchen, und körinen unmöglich zugeben, daß es kantonalen Beamten gestattet sei, derartige Untersuchungen nach ihrem Belieben zu fuhren oder, ohne unsere Ermächtigung, dem Publikum oder Drittpersonen darauf bezügliche Mittheilungen zu machen.

^Es ist, im Interesse des Ansehens und der Würde der Eidgenossenschaft nach Außen, unerläßlich, daß wir, in dieser Richtung, unsere verfassungsmäßigen Kompetenzen in -vollem Umfange auszuüben in der Lage seien. Wir haben daher auch allen Grund, die bestimmte Erwartung auszusprechen, daß, ganz abgesehen von den Maßnahmen, welche uns in Zukunft einen bestimmenden und maßgebenden Einfluß auf die Führung derartiger Untersuchungen sichern sollen, Erscheinungen, wie sie jetzt zu Tage getreten sind, sich nie und nirgends mehr wiederholen werden.

,,Wir benutzen auch diesen Anlaß, etc.a Nachdem vom Standpunkte unserer internationalen Beziehungen aus die geschilderten Vorgänge eine gewisse Bedeutung erlangt haben, erachten wir es als angezeigt, Sie von dem weitern Verlau derselben in Kenntniß zu setzen.

Mit Beschluß vom 27. Januar haben wir den vorgenannten E h r e n b e r g , S c h o p e i i und M e t z l er den Aufenthalt auf Schweizergebiet verboten, den Spion H a u p t des Landes verwiesen und, weil bei S c h r ö d e r , welcher Schweizerbürger ist, das Bundesstrafrecht nicht anwendbar war, es der Regierung von Zürich auheimgestellt, gegen denselben das kantonale Strafverfahren ein treten zu lassen.

Gleichzeitig haben wir die Fortsetzung des Untersuchungsverfahrens gegen verschiedene andere Personen angeordnet. Im Weitern ist die Regierung des Kantons Zürich eingeladen worden, darüber zu wachen, daß die aus dem Bureau des ,,Sozialdemokraten" hervorgehenden Publikationen künftig keine Aufreizungen und keine beschimpfenden oder beleidigenden Ausfälle gegen befreundete Nationen, deren Staatsoberhäupter und Regierungen enthalten, widrigenfalls wir ernstere Maßnahmen treffen müßten. Gleichen Tags haben wir die deutsche Gesandtschaft in Bern mündlich davon in Kenntniß gesetzt, daß die am meisten kompromittirten Personen
bezahlte Agenten der deutschen Geheimpolizei seien, und gleichzeitig die Erwartung ausgesprochen, es möchten ähnliche Erscheinungen, die unsere Aufgabe wesentlich erschweren, sich in Zukunft nicht wiederholen.

601 Diese mündlichen Mittheilungen erfolgten am 27. Januar, Vormittags, also bevor wir von der Rede des Herrn v. Puttkamer, welche dieser am Nachmittage darauf im deutschen Reichstage hielt, Kenntniß erhalten hatten. Infolge der von den Abgeordneten Bebel und Singer im Reichstage gemachten Enthüllungen und der Haltung, in welcher die genannten Abgeordneten den Polizeihauptmann Fischer erscheinen ließen, stellte die deutsche Gesandtschaft an uns die Anfrage, welches unsere Ansicht hinsichtlich des Vorgehens dieses Polizeibeamten sei und welche Maßnahmen der Bundesrath de.ßhalb glaube treffen zu sollen. Es wurde hierauf mündlich geantwortet, daß gewisse Zeitungsartikel schon vorher Grund zu der Vermuthung gegeben hätten, daß Hauptmann Fischer das Untersuchungsgeheimniß nicht gewahrt haben müsse, daß die Züricher Behörden deßhalb schon unterm 20 Januar um Aufschluß ersucht worden seien, sowie daß wir im Sinne unserer verfassungsmäßigen Befugnisse handeln, wenn wir diese Angelegenheit als eine innere Frage ordnen, was dann durch unsern Beschluß vom 8. Februar, der veröffentlicht wurde, geschehen ist.

Die k. deutsche Gesandtschaft hat sich ferner, ebenfalls mündlich, über verschiedene Kundgebungen (Zeitungsartikel und Versammlungen) beklagt, welche in der Schweiz stattfänden und gegen die Ruhe Deutschlands gerichtet seien. Auch hierauf wurde mündlich geantwortet, daß wir, so oft uns auf unserem Territorium begangene völkerrechtswidrige Handlungen zur Kenntniß gekommen seien, dieselben verfolgt und strengstens geahndet hätten, und daß wir auch in Zukunft iu gleicher Weise verfahren würden. Uebrigens habe sich herausgestellt, daß, wenn Erscheinungen dieser Art in der Presse oder in öffentlichen Versammlungen zu Tage getreten seien, öfters fremde Polizeiagenten die Anstifter und Leiter derselben gewesen seien. Wir haben daher wiederholt die bestimmte Erwartung ausgesprochen, es werde die kaiserliche Regierung, in Mißbilligung des Treibeas solcher Agenten, von dem sie, wie auch Herr von Puttkamer im Reichstage erklärte, keine Kenntniß hatte, ihren Polizeibehörden, sofern dies noch nicht geschehen wäre, die nöthigeu Befehle zur Verhütung ähnlicher Vorgänge ertheilen.

Wie Sie aus dem oben Gesagten sich überzeugen können, haben wir in diesen schwierigen Verhältnissen nichts versäumt, unsere Rechte zu wahren
und unsere Pflichten nach Innen, wie nach Außen zu erfüllen. Wenn wir einerseits fest entschlossen sindj Angriffe jeder Art, die gegen unsere Institutionen und insbesondere gegen die Ausübung des Asylrechtes,gerichtet sind, abzuwehren, werden wir anderseits innerhalb unserer Grenzen keine Umtriebe dulden, welche geeignet sind, die innere Ruhe unseres

(502 Landes oder unsere friedlichen Beziehungen zu andern Staaten zu gefährden. Vor Allem aber werden wir Ausländern, die bei uns Aufnahme gefunden haben, nie und nimmer die Befugniß zugestehen, mit der ihnen gebotenen Gastfreundschaft frevelhaftes Spiel zu treiben. Unverzeihlicher Schwäche würden wir uns schuldig machen, wollten wir ihnen gestatten, unsere friedliche Bevölkerung durch ihre Agitationen aufzureizen, und wollten wir zusehen, wie unsere freiheitlichen Institutionen ihnen nur dazu dienen sollten, gegen unsere Nachbarn ungestraft Feindseligkeiten zu unternehmen.

Es ist uns daran gelegen, mit andern Völkern und deren Regierungen in gutem Einvernehmen zu leben. Deutschland insbesondere liât uns bei mehrfachen Anläßen Beweise seiner freundschaftlichen Gesinnung gegeben, und wir sind entschlossen, ohne die Prinzipien zum Opfer zu bringen, welche die Grundlage unserer Einrichtungen bilden, Alles zu vermeiden, was unsere guten Beziehungen zu diesem Staate trilben könnte.

Die oben erzählten und andere analoge Vorgänge haben in uns die Ueberzeugung wachgerufen, daß von Seite des Bundes für die Handhabung der Polizei im Allgemeinen und für diejenige der politischen Polizei im Besondern eine gewisse Organisation geschnffen werden muß. Freilich sind die Ansichten in dieser Materie noi-.h nicht genügend abgeklärt und es müssen diesfalls noch eingehendere Studien gemacht werden.

Das einzige Mittel, der politischen Polizei diejenige feste Organisation zu geben, deren sie heute mehr als je bedarf, besteht darin, daß der vollziehenden Behörde des Bundes die Möglichkeit gewährt wird, auf die Leitung und Uebevwachung der Untersuchungen einen direkten und fortgesetzten Einfluß auszuüben. Es handelt sich also darum, das von Herrn Nationalrath Müller in vorzüglicher Weise formulirte Programm auszuführen; es handelt sich insbesondere darum, überall auf schweizerischem Boden nicht nur das Treiben der Anarchisten, sondera auch die Thätigkeit der Spione, welche als solche fast naturnothwendig in agents provocateurs sich zu verwandeln die Neigung haben, planmäßig zu überwachen und zu verfolgen.

Zur Verwirklichung dieses Planes haben wir die Absicht, uns mit den Polizeibehörden derjenigen Kantone in Verbindung zu setzen, welche infolge der zahlreichen Bevölkerung ein/.elner Ortschaften ganz besonders den
Umtrieben ausgesetzt sind, die wir bekämpfen wollen. Wir studiren die Anordnungen, die mit ihnen vereinbart werden müssen, damit wir stetsfort und so genau als möglich orienürt seien. Wir werden die erhaltenen Aufschlüsse sammeln' und uns bereit halten, jederzeit den Umständen gemäß zu handeln,

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um die Landesinteressen und unsere innere und äußere Sicherheit zu wahren. Diese ganze Organisation wird den Gegenstand besonderer Anordnungen bilden, deren nähere Prüfung und definitive Feststellung wir uns vorbehalten müssen.

Aus diesem Grunde können wir auch den Umfang der möglicher Weise hieraus entstehenden ökonomischen Folgen zur Zeit noch nicht umschreiben. Für jetzt und um den nächstliegenden Bedürfnissen zu genügen, ersuchen wir Sie, zu dem Budget unseres Justiz- und Polizeidepartements, litt. C. 3 ,,Fremdenpolizei", einen Nachtragskredit von Fr. 20,000 zu bewilligen.

Während wir in solcher Weise eine zweckmäßige Verbesserung der Organisation unserer politischen Polizei anstreben, werden wir auch zu prüfen nicht unterlassen, in welchen Punkten unser Bundesstrafrecht entsprechend zu revidiren und zu ergänzen sei.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 12. März 1888.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Hertenstein.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Eingier.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend das Gesuch um einen Nachtragskredit zum Zwecke einer bessern Organisation der politischen Polizei. (Vom 12.

März 1888.)

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Bundesblatt

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Jahr

1888

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1

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11

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.03.1888

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586-603

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