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Schweizerisches Bundesblatt.

40. Jahrgang. IV.

Nr. 49.

10. November

1888.

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Verlängerun der

Dauer des Handelsvertrages zwischen der Schweiz und Oesterreich-Ungarn.

Vom 2. November 1888.

Nachdem die Verhandlungen zwischen der Schweiz und Oesterreich-Ungarn über einen neuen Handelsvertrag so weit vorgeschritten sind, daß deren Abschluß in bestimmte Aussicht genommen werden kann, ist von beiden Seilen der Wunsch kundgegeben worden, die Fortdauer der bisherigen vertragsmäßigen Handelsbeziehungen bis zur Inkraftsetzung des neuen Vertrages zu sichern und zu diesem Zwecke den Handelsvertrag vom 14. Juli 1868 bis Ende dieses Jahres in Kraft zu erhalten. Da jedoch dieser Vertrag wegen der am 7. November 1887 durch den schweizerischen Bundesrath erfolgten Kündigung am 7. November dieses Jahres ablaufen würde, so sind die Unterzeichneten Namens ihrer Regierungen heute übereingekommen, daß die Kündigung des genannten Vertrages ihre Wirkung erst vom 81-. Dezember 1888 an nehme.

Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten die gegenwärtige Erklärung in doppelter Ausfertigung vollzogen und derselben ihre Siegel beigedrückt.

So geschehen zu W i e n am 2. November des Jahres

1888.

(L. S.) A. 0. Aepli.

Bundesblatt. 40. Jahrg. Bd. IV.

(L. S.) Szögyenyi

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Verlängerung der Dauer des Handelsvertrages zwischen der Schweiz und OesterreichUngarn. Vom 2. November 1888.

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Jahr

1888

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

49

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.11.1888

Date Data Seite

525-525

Page Pagina Ref. No

10 014 137

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