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Schweizerisches Bundesblatt.
40. Jahrgang. IV.
Nr. 49.
10. November
1888.
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Verlängerun der
Dauer des Handelsvertrages zwischen der Schweiz und Oesterreich-Ungarn.
Vom 2. November 1888.
Nachdem die Verhandlungen zwischen der Schweiz und Oesterreich-Ungarn über einen neuen Handelsvertrag so weit vorgeschritten sind, daß deren Abschluß in bestimmte Aussicht genommen werden kann, ist von beiden Seilen der Wunsch kundgegeben worden, die Fortdauer der bisherigen vertragsmäßigen Handelsbeziehungen bis zur Inkraftsetzung des neuen Vertrages zu sichern und zu diesem Zwecke den Handelsvertrag vom 14. Juli 1868 bis Ende dieses Jahres in Kraft zu erhalten. Da jedoch dieser Vertrag wegen der am 7. November 1887 durch den schweizerischen Bundesrath erfolgten Kündigung am 7. November dieses Jahres ablaufen würde, so sind die Unterzeichneten Namens ihrer Regierungen heute übereingekommen, daß die Kündigung des genannten Vertrages ihre Wirkung erst vom 81-. Dezember 1888 an nehme.
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten die gegenwärtige Erklärung in doppelter Ausfertigung vollzogen und derselben ihre Siegel beigedrückt.
So geschehen zu W i e n am 2. November des Jahres
1888.
(L. S.) A. 0. Aepli.
Bundesblatt. 40. Jahrg. Bd. IV.
(L. S.) Szögyenyi
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Verlängerung der Dauer des Handelsvertrages zwischen der Schweiz und OesterreichUngarn. Vom 2. November 1888.
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Bundesblatt
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Jahr
1888
Année Anno Band
4
Volume Volume Heft
49
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
10.11.1888
Date Data Seite
525-525
Page Pagina Ref. No
10 014 137
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