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Schweizerisches Bundesblatt.

40. Jahrgang. II.

Nr. 16.

21. April 1888.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz) : 4 Franken, Einrückungsgebühr per Zeile 15 Kp. -- Inserate sind franko an die Expedition einzusenden.

Drude und Expedition der Stämpflischen Buchdruckerei in Bern

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Bericht des

Bundesrathes an die Bundesversammlung über seme Geschäftsführung im Jahr

1887

U. Geschäftskreis des Finanz- und Zolldepartementes.

B. Zollverwaltung.

Ergebnisse im Allgemeinen.

Im Berichtjahre erreichten die Roheinnahmen der eidgenössischen Zollverwaltung, abzüglich des Ertrages der statistischen Gebühren vergl. nachstehend den Abschnitt Handelsstatistik den Betrag von Fr. 24,493,929. 05 welcher die Roheinnahme des Vorjahres von ,, 22,264,635. 44 um Fr. 2,229,293. 61 übersteigt.

Dieser Roheinnahme steht pro 1887 eine Gessamtausgabe von netto Fr. 1,823,434. 08 für Verwaltungskosten gegenüber, welcher Betrag 7,44 % der Roheinnahme ausmacht. Es ist dies der für Zollbezugskosten seit Beginn des eidgenössischen Zollwesens erzielte günstigste, d. i. niedrigste Prozentsatz. Für nähere Einzelnheiten über das Rechnungsergebniß der Zollverwaltung verweisen wir auf unsern Spezialbericht zur Staatsrechnung, sowie auf den Abschnitt ,,II. Zolleinnahmen" hienach.

Bundesblatt. 40. Jahrg. Bd. II.

19

290

I. Gesetze und Réglemente; Motionen.

A. Zollwesen.

Unterm 6. Mai 1887 haben wir der Bundesversammlung einen Nachtrag zu unserer bei derselben damals anhängig gewesenen Botschaft vom 19. November 1886, betreffend Abänderung desZolltarifgesetzes vom 26. Juni 1884, eingereicht.

Diese beiden Vorlagen kamen in der Juni- und in der Dezembersession zur Berathung, aus welcher schließlich das Bundesgesetz vom 17. Dezember hervorgegangen ist, welches eine Reihe von Abänderungen des Zolltarifgesetzes von 1884 aufstellt. Das Gesetz ist mit Festsetzung der Einspruchsfrist bis zum 23. März 1888 amtlich bekannt gemacht worden (.Bundesblatt 1887, X, 879).

Bei Anlaß der Berathungen der Bundesversammlung über diese Gresetzesabänderung ist eine von Herrn Nationalrath Künzli gestellte Motion vom Nationalrath unterm 30. Juni in folgender Fassung erheblich erklärt worden : ,,Der Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen und darüber ,,Bericht zu erstatten, auf welche Weise die Stellung der Grenzgebiete in Bezug auf Zollverhältaisse erleichtert und ob nicht im ,,Allgemeinen dem Handel durch Errichtung von Zollämtern im ,,Innern des Landes entgegengekommen werden könne."· Diese Motion hat bei dem Handelsstande von Genf eine von dem dortigen Staatsrathe befürwortete Eingabe an den Bundesrath hervorgerufen, in welcher folgende Postulate aufgestellt werden : 1) Einführung von Rückzöllen.

2) Einführung von zollfreien Privatniederlagen (Entrepôts à domicile).

3) Umgestaltung des Port franc und des eidgenössischen Niederlagshauses im Bahnhof von Genf.

4) Verbindung der Eisenbahnen auf Genfergebiet unter sich und mit den benachbarten Eisenbahnlinien.

Ueber diese Angelegenheit werden wir der Bundesversammlung einen Spezialbericht zu erstatten haben.

Wir gedenken inzwischen diejenigen Zollerleichterungen, die sich als thunlich erweisen, worüber am Schlüsse des Berichtjahres die Untersuchung noch waltete, wenn möglich gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Zolltarifgesetzes vom 17. Dezember 1887 einzuführen.

291 Bei den Beratungen über die in das Bundesgesetz vom 17. Dezember 1887 aufgenommenen Abänderungen des Zolltarifs sind ferner vom Nationalrath folgende Postulate beschlossen worden.

1) Der Bundesrath wird eingeladen, Bericht und Antrag vorzulegen für Erleichterung der Ausfuhr von Tabakfabrikaten : 2) Der Bundesrath wird eingeladen, darüber Bericht vorzulegen, ob nicht für die in der Schweiz hergestellten Leder besondere, die Interessen der schweizerischen Gerberei berücksichtigende Tarifpositionen aufgestellt werden könnten.

3) Der Bundesrath wird eingeladen, Bericht zu erstatten über die Möglichkeit der Einführung von Rückzöllen in der Schweiz, ferner die Rohstoffe zu bezeichnen, auf welche die Rückzölle am leichtesten Anwendung finden könnten, und eventuell cließbezügliehe Vorschläge zu machen.

Wir werden diesen Aufträgen nachkommen, sobald eine Abnahme der seit längerer Zeit in außerordentlichem Maße andauernden Geschäitsüberhäufung es uns ermöglichen wird.

Mit Botschaft vom 25. März 1887 haben wir den gesetzgebenden Käthen den Entwurf eines ßundesbeschlusses, betreffend Zollbefreiung für Schienen zur ersten Anlage von Eisenbahnen, vorgelegt. Derselbe hat unterm 26. April die Genehmigung der Bundesversammlung erhalten (A. S. n. F. X, 122) und ist, nachdem die Referendumsfrist unbenutzt geblieben, vom Bundesrath unterm 26. August als sofort vollziehbar pronmlgirt worden.

Gleichzeitig wurde eine Vollziehungsverordnung zu jenem Bundesbesohlusse erlassen und das Zolldepartement mit der weitern Vollziehung beauftragt (A. S. n. F. X, 124).

Durch Beschluß vom 25. Januar 1887 haben wir den Art. 8 dur Vollziehungsverordnuug zum Zollgesefcz vom 18. Oktober 1881 (A. S. n. F. V, 588) abgeändert wie folgt : Die Zollbehandlung an den Straßenzollstätten ist vor und nach den Zollstunden gestattet, und zwar gegen eine Gebühr von 10 Rappen für eine waarenmenge unter 50 kg., 20 ,, ,, ,, ,, von 50 kg. bis 250 kg., ü h e r 25 40 y, ·» -n -n ° kg- bis 50° kg-i 70 ,, ,, ,, ,, zwischen 500 kg. und 1000 kg., und von 150 Rappen für eine solche von 1000 kg. und darüber.

Für offene Wagenladungen einheitlicher Gattung beträgt die Gebühr 30 Rappen. Hierunter fallen zollfreie Erzeugnisse, wie

292 z. B. Dünger, Heu, Stroh, frisches Obst u. s, w. ; ferner Milch, frische, Erden und Thon, Erze, rohe, Besen von Reisig, Hol/., rohes, Bretter, Latten, Schindeln und Rebstecken, Kohlen, Steine, Dachziegel, Backsteine und andere gemeine Ziegelwaareu, Kalk und Cément, Bäume, Sträucher und Zierpflanzen, Gerberrinde und Lohe, Lumpen und Makulatur.

Für Vieh und Pferde beträgt die Gebühr : 40 Rappen für ein Stück, 50 ,, ,, zwei Stücke, 20 ,, ,, jedes fernere Stück.

In keinem Falle darf die bezogene Gebühr Fr. 1. 50 übersteigen.

Es erfolgte diese Abänderung zum Zwecke, jene Verordnungsbestimmung mit dem Gesetz betreffend einen neuen Zolltarif vom 26. Juni 1884 und der Verordnung betreffend die Statistik des Waarenverkehrs vom 13. November 1885 in Uebereinstimmung zu bringen.

B. Alkoholgesetz.

Die Einführung des Alkoholgesetzes vom 23. Dezember 1886 (A. S. n. F. X, 60) brachte auch für die Zollverwaltung neue Aufgaben mit sieh.

Die Plötzlichkeit der Einführung, sowie die Neuheit der Vorschriften, welche gleichsam schrittweise erlassen bezw. ergänzt werden mußten, ließen auf manche Schwierigkeiten stoßen, die indessen sich in gleichem Maße verminderten wie das Verständniß für die neue Einrichtung sich verbreitete.

Wir lassen hienach eine Zusammenstellung der Vollzugsanordnungen folgen: Das Gesetz ist von uns durch Beschluß vom 27. Mai 1887 als von diesem Tage an vollziehbar erklärt worden, in dem Sinne, daß der Bundesrath in der Folge durch spezielle Beschlüsse den Zeitpunkt bestimmen werde, mit welchem die verschiedenen Abtheilungen des Gesetzes in Vollzug zu treten haben.

Durch Bundesrathsbeschluß vom 15. Juli 1887 (A. S. n. F. X, 115) wurden auf den 20. Juli in Kraft gesetzt die Artikel i und 2, betreffend die Einfuhr und das Brennen von Alkohol; 3, betreffend Festsetzung der Monopolgebühr für die Einfuhr von Qualitätsspirituosen durch Private und bedingungsweise Rückvergütung dieser Gebühr;

293

9, hinsichtlich der Verpflichtung der Kantone zur Aufsicht über die Fabrikation und den Verkauf nicht monopolpfliehtiger gebrannter Wasser ; 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 und 17, betreffend die Verkeilung des Monopolgewinnes an die Kantone und die gesetzesgemäße Verwendung dieser Einkünfte durch dieselben, sowie die Strafbestimmungen gegen Uebertretung des Gesetzes.

Durch ebendenselben Bundesrathsbeschluß wurde den zur Zeit im Betriebe befindlichen Brennereien bedingungsweise Bewilligung ertheilt, bis zum 1. Oktober weiter arbeiten zu lassen, ferner Frist bis zum 15. September festgesetzt für Erreichung von Lieferungsanträgen an das Finanz- und Zollclepartement im Sinne vou Art. 2 des Gesetzes; für den Beginn der Wirksamkeit des Art. 4, betreffend den Verkauf und den Verkaufspreis von gebrannten Wassern durch den Bund, wurde der 1. Januar 1888 festgesetzt, mit der Bestimmung, daß bis zu diesem Zeitpunkte der Verkauf von gebrannten Wassern jeder Art den Privaten überlassen sei, andererseits mit dem Vorbehalte für den Bund, auch vor diesem Zeitpunkte gebrannte Wasser selbst in den Handel zu bringen; für die Regelung der Ausfuhrvei-gütung auf Erzeugnissen, zu deren Herstellung steuerpflichtiger Alkohol verwendet wird, wurde eine vor dem 1. Januar 1888 zu erlassende Verordnung vorgesehen; bezüglich der im Art. 6 vorgesehenen Denaturirung von Alkohol zu technischen und Haushaltungszweeken wurde der 1. Januar 1888 für das Inkrafttreten der dießt'älligen Vorschriften in Aussicht genommen; die Vollziehung der Art. 7 und 8 des Gesetzes betreffend den Handel und Ausschank von gebrannten Wassern wurde auf den 1. Januar 1888 festgesetzt; sodann wurde der Bezug von Eingangsgebühren durch Kantone und Gemeinden auf geistigen Getränken als mit dem 1. September 1887 dahin lallend erklärt.

Die im Art. III des Bundesrathsbeschlusses vom 15. Juli vorgesehene Rückvergütung der Monopolgebühr auf Qualitätsspirituosen, d. h. aus Destillaten aus den im Art. 32bls der Bundesverfassung bezeichneten Stoffen, wurde in der Weise organisirt. daß die Entgegennahme der dießfälligen Begehren, sowie deren Prüfung nach den darüber zu erlassenden Vorschriften dem Zolldepartement beziehungsweise der Oberzolidirektion und sodann die Ausbezahlung der durch Entscheid des Finanz- und Zolldepartementes bewilligten

294

Rückvergütungen, sowie die Führung des daherigen Rechnungswesens, dem Finanzdepartement, bezw. der Alkoholverwaltimg, zugetheilt wurde.

Unter Mitwirkung des Zolldepartements wurden ausgearbeitet : Die Bestimmungen betreffend die Rückvergütung der Monopolgebühr für nicht monopolpflichtige Qualitätsspirituosen, enthalten in den Bundesratsbeschlüssen vom 17. August (A. S.

n. F. X, 127) und vom 6. Oktober (A. S. n. F. X. 278); die Bestimmungen betreffend das Denaturire von Alkohol, enthalten in dem Bundesrathsbeschlusse vom 2. September (A. S. n. F. X, 135).

Dieser Beschluß wurde als sofort in Kraft tretend erklärt, anstatt erst auf den 1. Januar, wie im Bundesrathsbeschluss vom 15. Juli vorgesehen war; die Abänderung des Bundesratsbeschlusses vom 15. Juli, Art. III, enthalten im Bundesrathsbeschlusse vom 11. November (A. S.

n. F. X, 365); die Bekanntmachung des Finanz- und Zolldepartements vom 8. September betreffend die Ausweide für die Geltendmachung von Rückvergütungsbegehren für monopolfreie Qualitätsspirituosen (Bundesblatt 1887, IV, 7); die Bekanntmachung des eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements vom 18. November betreffend die Erhebung der Monopolgebühr auf eingeführten alkoholhaltigen, pharmazeutischen Produkten. Droguerien, Parfümerien und kosmetischen Mitteln (Bundesblatt 1887. IV, 580); die Bestimmungen über Rückvergütung des Monopolgewinnes auf ausgeführten, flüssigen Alkoholfabrikaten im Sinne von Art. 5 des Gesetzes, enthalten im Reglement welches vom Bundesrat h unterm 4. November erlassen wurde (A. 8. n.

F. X, 359); die Formulare für die Anmeldung zur Vergütung des Monopolgewinnes auf ausgeführten, flüssigen Alkoholfabrikaten, Bekanntmachung des Finanz- und Zolldepartements vom 18.

November (Bundesblatt 1887 IV, 579).

Eine außerordentlich mühsame Aufgabe erwuchs dem Zolldepartement einerseits aus der Behandlung der haufenweise eingelangten Rück vergütungsbegehren für nicht monopolpflichtige Qualitätsspirituosen und andererseits aus der Regulirung der Bewilligungen für relative Denaturirung von Alkohol zu industriellen Zwecken.

295 Was jene Rückvergütungen betrifft, so sah sich das Zolldepartement darauf angewiesen, nebst dem durch den vorerwähnten Bundesrathsbeschluß vom 17. August geforderten Produktionsattestat hauptsächlich auf den durch Vorlage legalisirter Fakturen nachgewiesenen Preis ' der eingeführten Waaren abzustellen. Es wurde dabei der in deu Fachblättern der betreffenden Gegenden, aus denen die Spirituosen eingeführt wurden, notirte Minimalhandelspreis angenommen. Bei denjenigen Sendungen -- und diese waren sehr zahlreich -- welche einen tiefern als diesen Minimalpreis erzeigten, war das Departement berechtigt, anzunehmen, daß die Waare nicht frei von beigemischtem Alkohol sei, daher zum vornherein alle derartigen Begehren abgewiesen wurden.

Zufolge der enormen Anzahl solcher Rückvergütungsgesuche, die sich vom September bis zum Dezember stets steigerte und sich bis auf circa 70 an einem Tage bezifferte, deren Versteuerungsausweise, Fabrikationsattestate und Fakturen aufs Sorgfältigste geprüft werden mußten, hatte das Zolldepartement eine außerordentlich zeitraubende Aufgabe zu bewältigen. Dieselbe wurde dadurch noch mühsamer gemacht, daß sehr viele unbelehrbare Gesuchsteller durch beharrliche Einwendungen gegen ihre Abweisung, wenn auch vergeblich, zu ihrem Ziele gelangen zu können glaubten.

Ueber die Höhe der bis Ende des Jahres bewilligten Rückvergütungen der Monopolgebtihren wird der Bericht der Alkoholverwaltung Aufschluß geben.

Die Frage, welche Stoffe für die relative Denaturirung als zuläßig zu bezeichnen seien, wurde vom Finanz- und Zolldepartement einer Expertenkommission, bei weloher, nebst der Verwaltung, die Wissenschaft und die Industrie vertreten waren, zur Berathung vorgelegt. Diese Kommission hatte sich zugleich auch mit der Begutachtung ziemlich zahlreich eingelangter spezieller Gesuche betreffend Bewilligung der relativen Denaturirung zu befassen.

Letztere fanden ihre grundsätzliche Erledigung dadurch, daß von der Behörde, auf das Gutachten der Kommission, folgende Denaturirungsstoffe, unter Festsetzung des Beirnischungsverhältnisses für jeden derselben, als zuläßig erklärt wurden: Für Alkohol zur Essit-fabrikation : Essig und Essigsäure; für Alkohol zur Bereitung von Lacken, Firnissen und Polituren: Kampfer, Kampferöl, Terpentinöl und Holzgeist; für Alkohol zur Farbenbereitung: Anilinblau, Eosin und Violet, Fluoresceïn, Naphtalin, Terpentinöl, Kumpfer und ätherisches Thieröl.

296 Für die absolute Denaturirung von Alkohol zu Haushaltungszwecken etc., wurde die Beimischung von l Liter gereinigtem Steinkohlentheeröl auf 100 kg. brutto Alkohol nebst 3 gr. Anilinroth auf je ein Stiickfaß Sprit von zirka 600 Liter vorgeschrieben. Der Farbstoff hat den Zweck, den absolut denaturirten Alkohol von anderem leicht unterscheidbar zu machen.

Eine weitere wichtige Frage, die ebenfalls der vorerwähnten Expertenkommission zur Berathung vorgelegt wurde, betraf die Bezeichnung der Getränkegattungen, für welche Rückvergütung des Monopolgewinnes zu gewähren, sowie die Festsetzung des Maximalstärkegrades, bis zu welchem diese Vergütung zu leisten ist.

Die aus dieser Berathung hervorgegangenen Bestimmungen wurden in das von uns unterrn 4. November erlassene Reglement (Amtl. Samml. n. F. X, 359) aufgenommen, welches auch die nähern Bedingungen enthält, unter denen die Ausfuhrvergütung stattfindet.

In analoger Anwendung dieses in erster Linie für alkoholisirte Getränke, wie Absynthe, Liqueurs und Bitter, aufgestellten Reglements wurde auch die Ausfuhrvergütung auf den in der Schweiz aus Alkohol bereiteten Parfümerien geregelt.

Ueber das Verfahren der absoluten Denaturirung haben sich Beschwerden aus dem Publikum vernehmen lassen, dahin gehend, es zeige dieselbe nebst lästigen sogar gesundheitsschädliche Wirkungen.

Das Finanz- und Zolldepartement ließ diese Kundgebungen keineswegs unbeachtet, sondern behielt sich vor, dieselben sorgfältig sachlich zu prüfen und alsdann die sich als angezeigt ergebende Remedur pintreten zu lassen.

Die Frage der allfälligen Abänderung der Vorschriften bezüglich der absoluten Denaturirunö'ö wurde denn auch in einer vom genannten Departement neuerdings veranstalteten Expertenkonferenz, welche jedoch nicht mehr im Berichtjahre abgehalten wurde, in Berathung gezogen.

Bndlich wurde in weiterer Ausführung des Alkoholgesetzes vorläufig die Anwendung der festen Monopolgebühr von Fr. 80 per q.

Bruttogewicht für flüssige alkoholische Parfümerien und kosmetische Mittel, pharmazeutische Produkte und Droguerien und die gradweise Auflage der Monopolgebühr auf alkoholisirten Weinen mit mehr als 15 Grad Tralles eingeführt.

297 In dieser gedrängten Zusammenstellung haben wir diejenigen Verhältnisse berührt, zu deren Regelung und weitern Ausführung . das Zolldepartement und dessen Dienatorgane mitzuwirken berufen waren.

C. Massnahmen gegen die Verbreitung der Eeblaus.

Vorschriften über die Fischerei.

Die Vollziehungsreglemente betreffend Vorkehrungen gegen die Reblaus haben im Berichtsjahre mehrfache Veränderungen erfahren, bezüglich welcher wir auf den Bericht des eidg. Landwirthsehaftsdepartements verweisen.

Während die Mitwirkung zur Handhabung der Phylloxeravorschriften dem Zoll- und Grenzwachtpersonal eine Thätigkeit auferlegt, welcher es ohne Hintansetzung sfiiner zolldienstlichen Obliegenheiten zu geniigen vermag, wäre dies dagegen nicht der Fall, wenn das Grenzwachtpersonal, wie beim Zolldepartement angeregt worden ist, auch zur direkten Bethätigung bei der Ausübung der Fischereipolizei verpflichtet würde.

Ohne die Ordnung des Grenzwachtdienstes zu stören und dadurch die Wirksamkeit desselben bedenklich zu gefährden, geht es nicht an, der Grenzwachtmannschaft diesfalls Weiteres vorzuschreiben, als daß sie von den Vorschriften über die Fischereipolizei Kenntnilj nehme u n d , soweit es ohne Ablenkung von ihrem Dienst geschehen kann, auCUebertretungen achte und solche im Entdeckungsfalle zur Anzeige bringe.

Infolge des gegen Ende des Jahres 1887 erfolgten Beitrittes des Königreichs Italien zu der internationalen Uebereinkunft betreffend Maßregeln gegen die Verbreitung der Reblaus, vom 17.

September 1878, ist die Aufgabe, welche die schweizerischen Zollorgane an der Grenze von Italien vordem gehabt hatten, eine leichtere geworden. Die vorher gegenüber Italien bestandenen Vorschriften hatten bewirkt, daß z. B. Gemüsesendungen für Aufenthaltsorte von Fremden aus Italien in die Schweiz, geschmuggelt worden waren, um jene Gewächse der dafür aufgestellten Kontrole zu entziehen Diese Unordnung wird nun künftig aufhören.

D. Viehseuchenpolizei.

Die im Geschäftsbericht des Landwirthschaftsdepartements näher besprochene bundesräthliche Vollziehungsverordnung vom 17. Dea.

1886 zu den Bundesgesetzen über polizeiliche Maßregeln gegen Viehseuchen vom 8. Februar 1872, 19. Juli 1873 und 1." Juli 1886, ist mit dem 1. Januar 1887 in Wirksamkeit getreten. Zur Durch-

298 fuhruug auch dieser Vorschriften ist die Mitwirkung des Grenzzolluad Grenzwachtpersonals erforderlich, und es hat sich dasselbe im Allgemeinen mit gutem Verständniß und mit gutem Willen seiner daherigen Aufgabe entledigt, deren Durchführung besonders in der Anfangszeit auf vielen Greuzpunkten mit mancherlei Schwierigkeiten verbunden war.

Zufolge der nunmehr geltenden Vorschriften werden die von den Viehführern zu entrichtenden, reglementarisch festgesetzten Gebühren zu Händen des eidgenössischen Fiskus durch die Zolleinnehiner erhoben und verbucht und allmonatlich durch die Zollgebietskasse riebst den bezüglichen Rechnungsbelegen an die eidg.

Staatskasse abgeliefert. Für diese Mühewaltung wurde eine etwelche Entschädigung aus dem Ertrage dieser Gebühren an die dadurch in Anspruch genommenen Zollbeamten vorgesehen.

E. Gesetz über Mass und Gewicht.

Zu den Nebenaufgaben der Zollstätten gehört auch die Wachsamkeit auf Hohlglassendungen, welche aus dem Auslande mit den nachgeahmten schweizerischen Eichzeichen oder mit Inhalts marke eingeführt werden.

Aucli im Laufe des Berichtjahres sind eine ziemliche Anzahl solcher Sendungen beschlagnahmt und den zuständigen kantonalen Behörden, denen die Bestrafung diesfälliger Gesetzesübertretungen zusteht, zugeleitet worden.

II. Zolleinnahmen.

Ueber den Ertrag der Zolleiunahmen in den Jahren 1887 und 1886 geben nachfolgende Uebersichten Aufschluß.

Verkeilung der Zolluiimalitnen iiach Ilubrikcii.

Differenz 1887.

Kr.

Ct.

Fr.

Ct, Fr. Ct.

Einfuhrzölle .

.

.

. 24,242,362. 6 2 22,005,679. 1 9 + 2,236,683.43 Ausfuhrzölle .

.

.

.

107,049. 7 9 112,564.3U -- 5,514. 5 l Niederlags-und Waaggebühren 31,931.51 36,806.32-- 4,874.81 Bnßenantheile und Ordnungsbußen 10,066. 59 11,306.02 1,239. 43 Uutermiethen .

.

.

.

23,323. 5 6 23,071. 7 9 + 251. 7 7 Verschiedenes .

.

.

.

79,194.98 75,207.82 + 3,987. 1 6

1887.

1886.

Total 24,493,929. 05 22,264,635. 44 + 2,229,293. 61

299

Auf die einzelnen Zollgebiete vertheilen sich die Zolleinnahmen wie folgt: 1887.

Fr. Ct.

1886.

Fr.

Ct.

Differenz 1887.

Fr. Ct.

1. Zollgebiet (wichtigste Zollstätten : Basel, Pruntrnt, Waldshut) .

.

. 9,898,754.28 9,240,803.50 + 657,950. 78 II. Gebiet (Romanshovn, Schaffhausen, Konstanz, Sinken, Erzingen, Zürich, Niederlagshaus) .

.

.

. 4,780,753.52 4,323,271.23 + 457,482.29 III. Gebiet (St. Margreten, Borschach, Buchs, St. Gallen, Niederlagshaus) .

. 2,790,633. 16 2,607,328.56 + 183,304.60 IV. Gebiet (Chiasso, Luino, Locamo) .

.

.

. 1,504,111.92 1,245,204.74 + 258,907.18 V. Gebiet (Verrieres.Vallorbes, Loole. Niederlagshäuser Vevey,Morges n.Lausanne) 2,133,975.05 1,804,958.40 +329,016.65 VI. Gebiet (Genf, Moillesulaz, Perly) .

.

.

. 3,385,701. 1 2 3,043,069.01 + 342,632.11 Total 24,493,929. 05 22,264,635. 44 +2,229,293. 61

Es ergibt sich somit in jedem Zollgebiete pro 1887 eine bedeutende Mehreinnahme gegenüber dem Vorjahr.

Die hauptsächlichsten M e h r e i n n a h m e n * ) pro 1887 aus dei' nachstehenden Uebersicht ersichtlich : Tarif Nr.

252.

254.

244.

245.

237.

215.

186.

216.

286.

Bezeichnung der Witare.

1887.

Fr.

Zollertrag: 1886.

Fr.

2,664,700 Wein in Fässern Geistige Getränke in Fässern 2,040,500 Rohzucker, Stampfzucker etc. 1,474,300 1,312,500 Zucker in Hüten etc.

Rohtabak (Tabakblätter etc.) 1,250,300 1,137,100 Getreide 477,900 Petroleum etc.

Mehl, Graupe, Grütze etc.

477,600 Briumwollgewebe , bunt, 474,700 gefärbt etc.

345,600 130. Eisenwaareu, gemeiue 340,100 246. Zucker, geschnitten 321,700 247. Bier in Fässern

sind

Mehreinnblrme 1887.

Fr.

2,214,600 1,824,800 1,364,300 1,214,700 1.247,200 1^)94,200 462,900 389,600

215,700 110,000 97,800 3,100 42,900 15,000 88,000

371,800 301,000 304,300 289,800

102,900 44,600 35,800 31,900

Uebertrag 12,317,000 11,079,200

1,237,800

450,100

*) Es sind hiebei nur solche Positionen berücksichtigt, welche eine Jahreseinnahme von mindestens Fr. 40,000 an Einfuhrzöllen aufweisen.

300 Tarif Nr.

Bezeichnung der Waaie.

Zollertrag 1887.

Fr.

1886.

Fr.

Uebertrag 12,317,000* 11,079,200 359. Confection aus Wolle oder Halbwolle .

.

.

310,700 285,200 105. Maschinen aller Art .

266,500 228,500 409. Porzellan, feines Steingut etc.

265,400 252,100 122. Faconeisen,Rundeisenetc., kleine. Dimensionen .

263,600 218,600 121. Id., große Dimensionen .

262,600 179,000 124. Eisenblech, unter 3mm Dicke 243,200 212,800 226. Malz .

.

.

.

225,400 204,300 41. Fensterglas, gewöhnliches 214,600 192,800 411. Kurzwaaren .

.

.

213,000 185,500 54. Bau-und Nutzholz, gesägt 186,100 173,700 82. Leder aller Art .

.

172,200 172,000 19. Weingeist, Sprit etc., denat.

166,600 61,600 240. Cigarreo nud Cigaretten .

150,500 149,000 201. Geflügel, getödtetes, Wildpret, Wurstwaaren .

129,000 117,200 360. Confection aus Halbseide, Seide, Pelzwerk .

.

125,500 75,300 86. Schuhwaaren aus Leder,feine 125,200 87,000 376. Schweine, mit und über 25 kg.

111,000 84,600 126. Eisengußwaaren,grobe,rohe 103,000 58,500 ISia.Eisenwaaren, feine, polirt, bemalt etc. .

.

.

97,500 78,400 301. Gewebe aus Flachs, Hanf etc., mit über 44 Zettelfäden auf 3cm etc. .

97,500 94,500 17. Zubereitete Hülfstoffe für gewerblichen Gebrauch 97,400 70,700 280. Baumwollgarne, gezwirnt, gebleicht .

.

.

95,200 91,700 271. Etiquetten, Formulareetc., bedruckt .

.

.

94,700 83,400 46. Waaren ausgewöhnlichem, farblosem Glas .

.

88,900 82,600 277. Baumwolle, vohe, und Baumwollabfälle .

.

88,100 65,400 88. Schuhvyaaren aus andern Geweben als Seide oder Sammet, mit Ledersohle 84,600 70,000 üebertMg 16.595,000 14,653,600

Mehreinnahme 1887.

Fr.

1,327,800 25,500 38,000 13,300 45,000 83,600 30,400 21,100 21,800 27,500 12,400 200 105,000 1,500 11,800 50,200 38,200 26,400 44,500 19,100 3,000 26,700 3,500 11,300 6,300 22,700 14,600 1,941,400

301 Tarif Nr.

Bezeichnung der Waare.

-

1887.

Fr.

Zollertrag:

1886.

Er.

üebertrag 16,595,000 14,653,600 284. Baumwollgewebe bis und mit 38 Fäden auf 5 mm im Geviert .

.

.

83,800 55,100 66. Tischlerarbeiten, Möbel, polirt, geschnitzt etc. .

83,500 75,100 209. Südfrüchte, andere als Weinbeeren und Rosinen 82,800 58,300 362. Herrenhiite aller Art, ausgerüstet .

.

.

82,400 49,900 208. Weinbeeren und Rosinen 78,000 59,700 85. Schuh waarenausLeder.grobe 74,400 68,700 241. Thee .

.

.

.

73,800 66,500 169. Romancement .

.

71,600 66,700 270a.Papier, mehrfarbiges, Groldund Silberpapier etc. .

71,400 62,700 47a.Glaswaaren, geschliffen, gravirt, farbig etc.

.

71,000 68,400 216a.Reis in geschälten Körnern 68,000 63,000 223. Kaffeesurrogate .

.

68,000 65,100 127. Eisengußwaaren, feine .

64,600 52,300 187. Schweineschmalz .

.

61,500 55,500 206. Obst, gedörrtes oder getrocknetes .

.

.

60,800 48,900 282. Baumwollgarne auf Spuhlen, in Knäueln etc. .

58,400 52,800 16. Zubereitete Hülfstoffe für gewerblichen Gebrauch (Alaun, arsenige Säure etc.)

57,100 53,600 129. Waaren aus Schmiedeisen, ganz grobe, rohe .

57,000 49,000 374. Rindvieh von 60 bis 150 kg Gewicht .

.

.

47,300 46,300 139. Kupferschmiedwaaren, Bronzewaaren .

.

46,100 43,300 225. Käse .

.

.

.

45,400 43,100 269a.Druck- und Schreibpapier Zeichnungs- u. Postpapier 43,800 43,700 93. Instrumente, musikalische 43,700 41,500 188. Butter .

.

.

43,500 43,100 Gresammtzollertrag der vor.stehenden 62 Tarifpositionen 18,132,900 15,985,900

Mehreinnahme 1887.

Pr.

1,941,400 28,700 8,400 24,500 32,500 18,300 5,700 7,300 4,900 8,700 2,600 5,000 2,900 12,300 6,000 11,900 5,600 3,500 8,000 1,000 2,800 2,300 100 2,200 400 2,147,000

302

Eine namhafte V e r m i n d e r u n g der Zolleinnahmen trat u. A.

bei den nachstehend verzeichneten Waarengattungen ein : Tarif Nr.

Bezeichnung der Waare.

1887.

Fr.

Zollertrag : 1886.

Fr.

Mindereiuimlrme 1887.

Fr.

332. Wollgewebe , gebleicht , 701,800 gefärbt, bedruckt 688,400 13,400 373. Rindvieh, mit oder über 17,000 150 kg. Gewicht 374,600 391,600 74,400 221. Kaffee, roher 279,600 354,000 285. Baum wollgewebe, über 38 Fäden auf 5 mm im 1,900 Geviert etc.

162,400 164,300 183. Steinkohlen, Braunkohlen, 8,900 Coaks 153,100 162,000 28,900 194. Bßwaaren, feine 137,100 166,000 118,400 173,700 358. Confectionaus Baumwolle 55,300 94,000 95,000 1,000 170. Portlandcement 251. Weintrauben, frische, zur 86,500 11,800 Kellerung .

98,300 82,500 83,000 500 414. Spielzeug aller Art 259. Fette Oele, nicht medizi75,000 1,400 73,600 nische etc. .

300 56,600 342. Wollteppiche, feine 56,300 316. Rohseide, gekämmte Floretseide und Grège ausgeschlossen .

2,800 54,000 56,800 287. Baurmvollgevvebe,sarnmet51,100 51,500 400 artige, brochirter Tüll 361. Mudewaaren, Damenhüte, 52,500 2,400 ausgerüstet etc. .

50,100 10. Mineralwasser 1,700 46,100 47,800 275. Buchbinder- und Carton1,300 nagearbeiien 45,900 . 47,200 44,200 1,800 264. Seifen, gewöhnliche 42,400 34,000 10,300 328. Wollgarne, gefärbt 44,300 Gresammtzollertrag dieser 19 2,630,100 2 ,865,60U --235,500 Tarifpositionen .

Addirt man hiezu das Einfuhrzollbeireffniß der vorstehend verzeichneten 62 Tarifpositionen mit 18,132,900 15,985,900 +2,147,000 so ergibt sich für 81 Positionen des Tarifesein Gesammttotal an Einfuhrzöllen von 20,763,000 18,851,500 +1,911,500

303

Vergleicht ,man diese Erträgnisse mit der Totaleinnahme an Einfuhrzöllen prò 1887 und 1886, so erzeigt es sich, daß die oben verzeichneten 81 Tarifpositionen im Berichtjahre 85,65°/o, im Vorjahre sogar 90,66 °/o der Gesammteinnahme ausmachen, so daß auf die übrigen zollpflichtigen 357 Positionen nur entfallen im Berichtjahr 14,35 %, im Vorjahre sogar nur 9,34 °/o des Totalerträgnisses an Einfuhrzöllen.

Es mag von Interesse sein, bezüglich der hauptsächlichsten Einfuhrartikel festzustellen, welchen Prozentsatz der Totaleinnahmen an Einfuhrzöllen die einzelnen Positionen ausmachen. Aus einer diesfalls vorgenommenen Berechnung ergibt sich für 24 der wichtigsten Tarifpositionen nachstehendes Resultat : Tarif.

Nr.

252.

254.

244.

245.

237.

215.

332.

Bezeichnung der Waare.

Prozentsatz der Geeammteinnahme an Einfuhrzöllen.

1887.

1886.

Wein in Fässern 10,99 Geistige Getränke in Fässern .

.

. 8,42 Rohzucker, Stampfzucker etc.

.

.

. · ß.os Zucker i n Hüten etc.

.

.

.

.

5,« Rohtabak (Tabakblätter etc.)

.

.

.

5,ie Getreide 4,69 Wollgewebe, gebleicht, gefärbt, bedruckt .

2,84 Diese 7 Positionen allein erreichen ein Total von 43,59 das ist nahezu die Hälfte der Gesammteinnahme pro 1887 und 1886.

186. Petroleum etc 1,97 216. Mehl, Graupe, Grütze etc. .

.

.

; 1,97 286. Baumwollgewebe, bunt, gefärbt etc. , .

1,96 373. Rindvieh, mit oder über 150 kg. Gewicht .

1,545 130. Bisenwaaven, gemeine .

.

.

.

1,43 246. Zucker, geschnitten .

.

.

.

.1,4 247. Bier i n Passera .

.

.

.

.

. 1,33 359. Confection aus Wolle oder Halbwolle .

l,23 221. Kaffee, roher I,i5 105. Maschinen aller A r t .

.

.

.

.

1,099 409. Porzellan, feines Steingut etc.

.

.

.

1,09 122. Faconeisen, Rundeisen etc., kleine Dimensionen I,OST 121. Id., große Dimensionen .

.

.

.

l,os 124. Eisenblech unter 3 mm. Dicke .

.

.

l,cos 226. Malz 0,93 4 1 . Fensterglas, gewöhnliches .

.

.

.

0,ss 411. Kurzwaaren .

.

.

.

.

.

0,879 Total der 24 Positionen .

.

. 65,673

10,oe 8,29 6,19 5,52 5,67 4,97 8,19 43,89 2,i 1,77 1,69 1,78 1,37 l,ss 1,32 1,3 Lei 1,04 l,io 0,99 0,si 0,97 0,93 0,ss 0,s* 65,82

304

Die Resultate beider Jahre sind daher, in Prozenten der Gesammteinnahme ausgedrückt, beinahe gleich. Die höchsten Prozentsätze weisen auf Wein und geistige Getränke in Fässern; nimmt man indessen die diversen Positionen für Zucker zusammen, so ergibt sich für diesen Artikel ein noch höherer Prozentsatz, nämlich 12,89% pro 1887 und sogar 13,09 °/o pro 1886.

Die nachstehende Tabelle gibt über die Vertheilung der Einnahmen an Einfuhrzöllen auf die einzelnen Kategorien des Tarifes Aufschluß, nebst Angabe der Prozentsätze gegenüber der Totaleinnahme in den Jahren 1887 und 1886.

Gegenüber dem Vorjahre weisen 1887 M i n d e r e i n n a h m e n auf die Kategorien I. Abfalle und Düngstofie, VII. Literarische, wissenschaftliche und Kunstgegenstände, XII. Oele und Fette; sowie die Kategorieunterabtheilungen : XIV. C. Seide, XIV. D. Wolle und XIV. F. Stroh, Rohr, Bast etc.

Bei allen übrigen Kategorien, beziehungsweise Unterabtheilungen, des Tarifs wurden gegenüber 1886 M e h r e i n n a h m e n erzielt; die höchste Differenz mit rund Fr. 1,110,000 ergibt die Kategorie XI, Nahrungs- und Genußtnittel. Gegenüber der Totaleinnahtne an Einfuhrzöllen erreicht denn auch diese Kategorie den größten Prozentsatz mit 54,53 % (1886: 55,03) ; dann kommen XIV, Spinnstoffe, mit 13,83 °/o (1886: 13,99); IX, Metalle, mit 7,66 °/o (1886: 6,87); X, mineralische Stoffe, mit 3,78% (1886: 3,9); II, Chemikalien, mit 3,33 °/o (1886: 2,88) ; XV, Thiere und thierische Stoffe, mit 2,73% (1886:2,91) etc. Von den K a t e g o r i e n hat die erste, Abfälle und Düngstoffe, am wenigsten eingetragen, nämlich 0,09 °/o (1886: 0,1) ; den kleinsten Prozentsatz; erzeigt indessen die K a t e g o r i e u n t e r a b t h e i l u n g IX, H, Erze und Metalle, verschiedene, deren Erträgniß pro 1887, gleich wie im Vorjahre, nur vier tausendstel Prozent der Gesammteinnahme ausmacht.

Ein gänzlich anderes Bild bietet sich dar, wenn man die Zollerträgnisse nach Rohstoffen, Halbfabrikaten, Fabrikaten, Luxusartikeln etc. ausscheidet und gruppirt, wobei für Nahrungmittel und Getränke etc. besondere Abtheilungen vorgesehen werden müssen.

Wir lassen hier die für das Jahr 1887 diesfalls besonders berechneten und zusammengesetzten Zahlen folgen, indem wir ausdrücklieh betonen, daß die fraglichen Angaben bloß als approximative

Zur Seite 304.

·

Einfuhr-ZollBeträge 1887.

Kategorien.

Hummer,

'

Fr.

1887:

i

l

:

U;

i

Abfälle und Düngstoffe

.

Chemikalien: A. Apotheker- u. Urogueriewaareii B. Chemikalien für gewerblichen Gebrauch C. Farbwaaren

.

., qoo< °'' '

«/o der TotalEinnahme.

Ct.

Einluhr-ZollBeträge 1886.

Fr.

°/o der {. , ,.

Einnahme

Ct.

20,932. 20

0,1

--

65. 95

211,481. 29

0,87

199,097. 34

0,9

+

12,383. 95

453,929. 54 142,125. 06

1,87 0,59

308,762. 48 125,944. 50

M 0,57

2,18

478,875. 35

IV

Holz

537,358. 15

2,22

508,459. 06

37,545. 42

0,15

35,456. 19

517,562. 03

2,13

450,685. 72

2,18 2,31 0,16 2,05

84,837. 07

0,35

88,012. 92

0,4

51,124. 70 363,962. 46

0,2 1,5

44,062. 80 324,479. 65

0,2 1,47

vi !

Leder

.

. .

Literarische, wissenschaftliche Gegenstände

VII

Ct. !

0,09

529,264. 98 . . . .

:

20,866. 25

Glas Landwii'thschaftliche Erzeugnisse

Fr.

1886: %

III

v

Einfuhrzoll-Differenz 1887.

2,88

+ 145,167. 06 + 16,180. 56 +

50,389. 63

+

28,899. 09

+

2,089. 23

+

66,876. 31

--

3,175. 85

+ \ l,«? -j-

7,061. 90 39,482. 81

und Kunst-

Mechanische Gegenstände : A. Uhren . .

.

4 ,,«, B. Maschinen und Fahrzeuge . . J ' ' 1 IX Metalle : A. Blei ß. Eisen C . Kupfer . . . .

; I ) . Nickel . . .

.

,,,>,,, 7 66 E. Zink ' °"> . F Zinn G. Edle Metalle ·.

H. Erze und Metalle, verschiedene J .

xv Mineralische Stoffe

VIII

i 1

1

Nahruogs- u n d Geiiußmittel

XI

1

XVI 1

XVII !

1

0,1 6,74 0,47 0,035 0,132 0,06 0,1 0,004

18,678.

1,326,953.

94,423.

6,762.

27,793.

14,457.

22,420.

879.

0,08 6,03 0,43 0,03 0,13 0,07 0,10 0,004

30 69 13 95 83 96 94 48

3,9

917,052. 06

3,78

857,769. 05

13,218,457. 88

54,53

12,108,948. 21

55,03

--

2,574. 37

-f

18,430. 80

+ 151,536. 86 -j- 23,276. 02 2,894. 77 -- 14,421. 10 -f2,649. 45 -- 1,717. 30 4- 117,159. 25

+

59,283. 01

+1,109,509. 67

173,389. 89

378,174. 04

1,56

359,743. 24

0,79 1,63

69 29 11 28 47 52 12

4,61 1,15 0,52 3,9 0,01 0,22 3,34

965,369.

255,282.

128,527.

960,424.

21,463.

55,115.

691,802.

83 27 88 38 02 82 87

4,39 1,16 0,58 4,36 0,1 0,25 3,14

612,987. -- 47,934. 35

2,53 0,197

598,197. 40 42,911. 48

2,72 0,19

Thonwaaren

390,834. 64

26,405. 29

325,166. 01

1,66 1,48

+

345,404. 43

1,61 1,42

364,429. 35

Verschiedene W'aaren

-4-

20,238. 42

100

22,005,679. 19

100

+2,236,683. 43

. . . .

Thiere und thierische Stoffe : A. Thiere B. Thierische Stoffe

· · 1 o nvoi / 2'7d /0

1,116,906.

278,558.

125,633.

946,003.

24,112.

53,398.

808,962.

Total 24,242,362. 62 Einnahme an Einfuhrzöllen 1885 20,792,904. 96 Mehreinnahme 1887

3,449,457. 66*

*) Beinahe so viel als die Uesammteinnahme an Einfuhrzöllen des . ahres 1850 mit Fr. 3,613,763. 19.

·

6,87

+ 6,434. 73 + 308,272. 73 + 20,931. 12 + 1,789. 56 -f4,234. 31 i -j307. 42 -j2,560. 14 + 170. 98

0,7

. . . .

Spinnstoffe : A. Baumwolle 1.

B. Flticlis, Hanf, Jute etc C. Seide I). Wolle, rein oder gemischt. . 13,83% 1 E . Kautschuk u n d Guttapercha . . . .

i F. Stroh, Rühr, Bast etc G. Confections und Modewaaren . j .

XV

03 42 25 51 14 38 08 46

170,815. 52

Papier

XIII 1 1

. .

Oele und Fette

XII XIV

. . .

25,113.

1,635,226.

115,354.

8,552.

32,028.

14,765.

24,981.

1,050.

13,99

-|} 2,91 -j-

14,789. 60 5,022. 87

305 betrachtet werden dürfen, einmal weil die Begriffe ,,Rohstoffe*, ,,Halbfabrikate", ,,Fabrikate" oder sogar ,,Luxusartikel", je nach dem Standpunkt, auf welchen man sich stellt, so oder anders gedeutet werden können; dann aber auch, weil in vielen Tarifpositionen Artikel, welche in verschiedene der vorgenannten Gruppen gehören, statistisch nicht getrennt sind, so daß sichere Anhaltspunkte für die Vornahme einer Ausscheidung nicht vorhanden sind.

Einfuhrzollerträgnisse pro 1887.

Gruppen.

Fr.

1) R o h s t o f f e : a. exklusive Tabakblätter 550,000 b. Tabakblätter. . . . 1,250,000 2) H a l b f a b r i k a t e . . .

3) Fabrikate . . . .

4) L u x u s a r t i k e l : a. Luxusnahrungs- u. Genußmittel inkl. Branntwein in Flaschen, Liqueurs und Tabakfabrikate 1,620,000 b. andere . . . . .

591,000 5) N a h r u n g s m i t t e l : für den gewöhnlichen Lebensunterhalt, inklusive Schlachtvieh, Kälber, Schweine ete 6) G e t r ä n k e : exklusive Branntwein in Flaschen und Liqueurs .

7) P f e r d e , M a u l t h i e r e , F ü l l e n , N u t z v i e h etc.

Prozentsatz Zollertrag, der GesammtFr.

einnähme.

^^

^

2,210,000 6,330,000

9,ne 26,u3

^^

^

6,446,000

26,69

5,075,000

20,935

170,000

O,TOI

Total : 24,242,000*) 100,ooo Nach den vorstehenden Zahlen wären einerseits die Fabrikate und die Nahrungsmittel, anderseits die Halbfabrikate und die Luxusartikel durch den Zolltarif anscheinend gleich schwer belastet; es *) Genau Fr. 24,242,362. 62 Cts.

Bundesblatt. 40. Jahrg. Bd. II.

20

306

ist dies indessen in der Wirklichkeit nicht der Fall, indem selbstverständlich für eine solche Berechnung nicht nur der E r t r a g d e r Z ö l l e , sondern auch die H ö h e der Z o l l a n s ä t z e selbst und namentlich die Ei n fu h r m e n g e n mit in Betracht gezogen werden müßten. Die obigen Angaben, welche rnit Berücksichtigung der s. Z. als allgemeine Grundlage für die Aufstellung des neuen Zolltarifes festgesetzten Scala zusammengestellt wurden, geben somit lediglich ein Bild der Wirkungen der gegenwärtigen Zollausätze für den eidgenössischen Fiscus, unter entsprechender Trennung der diesfalls erzielten Erträgnisse nach großen Waarengruppen.

III. Niederlagsverkehr.

Wir können hier im Allgemeinen bemerken, daß die eidgenössischen Niederlagshäuser, mit Ausnahme desjenigen in Basel, je länger je mehr ihrem eigentlichen, ursprünglichen Zwecke, dem Zwischenhandel zu dienen, entfremdet werden, indem ein sehr hoher Prozentsatz der nachNiederlagshäusern instradirten Warensendungen in der Wirklichkeit nicht zur Lagerung bestimmt ist, sondern zur sofortigen Zollbehandlung gelangt. Dabei tritt das Nieder!agshaus einfach an die Stelle der Eintrittszollstätte, bei welcher die Verzollung eigentlich hätte vorgenommen werden sollen.

Die in Niederlagshäusern außer den Zöllen bezogenen speziellen Gebühren zerfallen in a. Seheingebühren (15 Cts. per Schein bei der Lagerung), b. Waaggebühren (6 und 10 Cts. per q.) und c. Lagergebühren (10, 20 und 30 Cts. per q. und Monat).

Da B r u c h t h e i l e eines Monats für einen g a n z e n Monat zu rechnen sind (Art. 81, Ziffer 3, der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz, vom 18. Oktober 1881), haben Waarensendungen, welche bei Niederlagshäusern zur Verzollung angemeldet werden, die Lagergebühren auch dann zu bezahlen, wenn keine Einlagerung stattgefunden hat.

Die obenerwähnte zweckwidrige Benutzung der Niederlagshäuser verursacht eine zweimalige Inanspruchnahme des Zolldienstes für eine und dieselhe Waareusendung und daherige Mehrkosten für die Verwaltung. Dieses Verhältnis wird von vielen, die Niederlagshäuser benutzenden Waarenempfangern übersehen, indem sie sich über die Entrichtung der damit verbundenen Gebühren beschweren, während sie es in der Hand haben, dieselben dadurch zu vermeiden, daß sie ihre Waaren gleich an der Eintrittszollstätte verzollen lassen.

307

worauf die Waarenempfänger an solchen Orten, wo kein eidgenössisches Niederlagshaus besteht, ebenfalls angewiesen sind.

An N i e d e r l a g s g e b ü h r e n wurden im Jahre 1887 eingenommen: 1) Im I. Zollgebiet (Basel) . . Fr. 13,216. 93 Cts.

2) ,, II.

,, (Schaffhausen) ,, 7,444. 15 ,, 3) ,, III.

,, (Chur) . . ,, 7,121. 15 ,, 4) ,, IV.

,, (Lugano) . . ,, 498. 05 ,, 5) ,, V.

,, (Lausanne) . ,, 247. 05 ,, 6) ,, VI.

,, (Genf). . .

31. 80 B Total: Fr. 28,559. 13 Cts.

Im Jahr 1886 erreichten die Niederlagsgebühren die Summe von . . . . Fr. 33,409. 92 Cts.

Es ergibt sich somit 1887 eine M i n d e r e i n n a h m e von Fr. 4,850. 79 Cts.

gegenüber dem Vorjahre.

Die stärksten Einnahmen an Niederlagsgebühren weisen auf: Basel (Niederlagshaus) . . . . Fr. 13,183. 08 Cts.

Zürich ,, . . . . ,, 7,408. 60 ,, St. Gallen ,, . . . . ,, 6,859. 85 ,, Dann sind noch ervvähnenswerth : Chiasso (Straße) . . . . mit ,, 251. 70 ,, Lugano ,, ,, 162. 60 ,, Locamo ,, ,, 83. 75 ,, Vevey ,, ,, 161. 25 ,, Morges ,, ,, 70. 50 ,, Andere Niederlagshäuser mit sehr starkem Waarenverkehr, wie '/.. B. ßomanshorn,, Lausanne, Genf Portfranc, weisen keine oder ganz geringe Einnahmen an Niederlagsgebühren auf, da letztere infolge miethfreier Ueberlassung der Lagerräumlichkeiten an die Zollverwaltung nicht zu Gunsten des eidgenössischen Fiscus bezogen werden.

IV. Gewerblicher Freipaßverkehr.

Hierunter ist der Veredlungsverkehr begriffen. Wir verweisen diesfalls auf die Erhebungen der Handelsstatistik, deren Reproduktion an diesem Orte zu viel Raum beauspruchen würde.

308

V. Personelles.

N u m e r i s c h e r Bestand des P e r s o n a l s der Zollverw a l t u n g am S c h l ü s s e des J a h r e s 1887.

Bestand auf den 31. Dezember 1887.

1886.

Oberzolldirektion,

Beamte.

einschließlich 19 Mann für die Handelsstatistik 30 Bei 6 Gebietsdirektionen . 3 9 Bei 257 Zollstätten . . . 327 Bei 24 Zollbezugsposten . -- (Grenzwächter 10 u.Landjäger 3, siehe unten.)

Chefs des eidgenössischen Grenzwachtkorps in den Kantonen Schaffhausen, Thurgau, Zürich, St.

Gallen, Tessin, Neuenburg, Genf und Wallis 4 Chef der kantonalen Landjägermannschaft für den eidgenössischen Grenzwach tdienst i mbernischen Jura und der eidgenössischen Grenzwachtmannschaft im Et. Solothurn l Eidgenössische Grenzwächter(von diesen verwendet : 19 gleichzeitig als Einnehmer, 10 gleichzeitig an Zollbezugsposten) . -- Kantonale Landjäger im eidgenössischen Dienst (von diesen verwendet: 34 gleichzeitig alsEinnehmer, 3 an Zollbezugsposten, 3 als Büreauaushülfe, l als Aufseher bei einer Zollstätte) -- 401

Angestellte Angestellte und Beamte.

und Bedienstete.

Bedienstete,

l 7 133 13

28 39 322 --

Ì 7 125 13

--

4

--

--

l

--

258

--

242

129 541

-- 394

942 Vermehrung im Jahre 1887: 33 Mann.

127 515~~ 909

309 S t e l l e n e r l e d i g u n g e n kamen im Jahre 1887 in den Zollgebieten 63 vor, und zwar: 15 durch Tod (worunter 4 Grenzwächter), 31 ,, Demission (worunter 8 Grenzwächter), 15 ,, Wegweisung aus dem Dienst (worunter 12 Grenzwächter), 2 ,, Versetzung.

A u f g e h o b e n , resp. nicht wiederbesetzt, wurden: l Gehülfeostelle bei der Zolldirektion in Basel, l ,, -n -n Zollstätte St. Margrethen-Bahnhof.

Kr ei r t wurden : l G-ehülfenstelle bei der Zolldirektion in Sehaffhausen, 1 ,, resp. Aushülfsstelle bei der Zollstätte Basel, S. C. B., Wolf, 2 Gehülfenstellen bei der Zollstätte Basel, S. C. B., P. V.,, 2 ,, ,, ,, ,, Romanshorn, l ,, ,, ,, ,, Casta segna, l ,, ,, ,, ,, Genf, Portfranc, 4 Aufseherstellen ,, ,, ,, Basel, S. C. B., P. V.

l ,, ,, Basel, B. B., l ,, ,, ,, ,, Lisbüchel, l ,, ,, ,, ,, Romanshorn, l ,, ,, ^ ^ Genf, Portfranc, 1 Grenzjäger-Einnehmerstelle in Büchel, Kanton St. Gallen, 16 eidgenössische Grenzwächterstellen in den Kantonen BaselStadt (Brigade mobile), Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen und Graubünden, 2 kantonale Grenzjägerstellen, von denen eine in Büchel (Kanton St. Gallen) und eine in Luziensteig (Kanton Graubünden).

VI. Oberzolldirektion.

Nachdem schon das vorhergehende Geschäftsjahr im letztjährigen Geschäftsberichte als ein außerordentlich arbeitsreiches zu erwähnen war, sind im Jahr 1887 noch weitere ausgedehnte Anforderungen an die Oberzolldirektion und an die Gebietsdirektionen und Zollstätten herangetreten.

310

Die Einführung der neuen Gesetzosvorsehriften über Viehgesundheitspolizei war besonders in den ersten Monaten mit vielen Schwierigkeiten verbunden, welche die Zollverwaltung in allen ihren Dienstzweigen in sehr starkem Maße in Anspruch nahmen.

Daneben wuchs aber auch in zolladministrativer Richtung die Arbeitslast, welche die fortwährende Ausdehnung des Verkehrs, wie sie sich aus den Rechnungstabellen und den waarenstatistischen Ergebnissen darstellt, mit sich brachte.

Mit der Ausführung des Alkoholgesetzes ist dann eine eigentliche, oft schwer zu bewältigende Geschäftsüberbürdung für die Zentralzollbehörde eingetreten. Namentlich waren es die Bestimmungen über die Denaturirung von Alkohol zu gewerblichen Zwecken, sowie die Behandlung der Begehren um Rückvergütung der Monopolgebühr auf Qualitätsspirituosen, welche endlose Korrespondenzen erforderten. Dazu kamen die Arbeiten bezüglich der Revision des Zolltarifs. Von Monat zu Monat stieg die Anzahl von Geschäften, und es schloß der Monat Dezember mit einer Vermehrung gegenüber dem Dezember 1886 von 1203 registrarteli Eingängen und 914 registrirten Ausgängen, eine ungezählte Menge von brevi manu erledigten Korrespondenzen nicht eingerechnet.

Zu den bleibenden neuen Obliegenheiten der Oberzolldirektion gehört die Geschäftsbesorgung betreffend die absolute und die relative Denaturirung von Alkohol, die Behandlung von Reklamationen betreffend die Anwendung der Monopolgebühr bei der Einfuhr von Qualitätsspirituosen und andern mit Alkohol bereiteten Erzeugnissen, ferner die Prüfung der Ausweise der bei der Ausfuhr zur Vergütung des Monopolgewinnes angemeldeten Sendungen von geistigen Getränken u. a. gemäß dem Reglement vom 4. November 1887.

Es mag hier noch erwähnt werden, daß eine sehr zeitraubende Inanspruchnuhme der Oberzolldirektion darin besteht, daß sie unaufhörlich mündliche und schriftliche Anfragen über Zollansätze und andere feststehende Zollvorschriften, sowie über bundesräthliche Beschlüsse zu beantworten hat, die Jedermann durch amtliche Publikation zugänglich gemacht sind und auf welche durch häufig wiederholte Bekanntmachungen noch besonders aufmerksam gemacht wird, ohne daß dies jedoch von einem großen Theile des dabei interessirten Publikums beachtet wird. Außerdem zeigt es sich als eine ebenfalls immer häufiger werdende Gewohnheit
sehr vieler Geschäftsleute, sich selbst für die unbedeutendsten Anfragen und Anliegen an die Zentralbehörde in Bern anstatt an eine Gebietsdirektion zu wenden, wodurch die Geschäftslast der ersteren ganz unnöthiger Weise bedeutend vermehrt wird.

311 Im Oktober wurde ein vierter Kanzleisekretär, in der Person des Herrn Theophil Linder von Basel, angestellt und derselbe zunächst hauptsächlich bei der Behandlung der Rückvergütungsgesuche für MonopolgebUhren bethätigt.

In Gemäßheit des Bundesgesetzes vom 22. Dezember 1886 ist die Büreauabtheilung für Handelsstatistik einem besondern Chef unterstellt und als solcher Herr Dr. Traugott Geering von Basel gewählt worden. Derselbe hat am 1. September sein Amt angetreten. Die im erwähnten Bundesgesetz vorgesehene Instruktion für diesen Beamten wurde im Berichtjahre noch nicht aufgestellt, weil es zweckmäßig erschien, vorerst einige Zeit der Erfahrung abzuwarten. Inzwischen ist für einen geregelten Gang dieser Büreauabtheilung an Hand der Verordnung über die Waarenstatistik vom 13. November 1886 und der allgemeinen Instruktion für die Oberzolldirektion (A. S. n. F., IV, 74) gesorgt.

Ausgetreten sind drei Beamte dieser Büreauabtheilung, indem zwei bei der provisorisch organisirten Alkoholverwaltung Anstellungen erhielten, während der dritte als Kanzlist beim Handelsdepartement gewählt wurde. Deren Ersetzung hat provisorisch stattgefunden.

Am Schlüsse des Jahres erzeigte das Gesammtpersonal der Oberzolldirektion folgenden Bestand: l Oberzolldirektor; bei der Kanzlei (einschließlich die Registratur) : 4 Sekretäre, 5 Kanzlisten ; bei dem Oberzollrevisorat: l Oberzollrevisor und l Rechnungsrevisor; bei der Abtheilung für Handelsstatistik: l Chef, 4 Revisoren, 13 Kanzlisten und l Bediensteter, im Ganzen 31 Mann, zwei mehr als im Vorjahre, nämlich der vierte Sekretär und deiChef der Handelsstatistik.

Bei dem Kanzlistenpersonal sind fünf Stellen, welche einstweilen provisorisch besetzt waren, nach erfolgter Ausschreibung definitiv besetzt und für dieselben gewählt worden die Herren

312 Jakob Hauri, von Hirschthal (Aargau), mit Zutheilung zur Registratur der Oberzolldirektion, Gottfried Vogt, mit Zutheilung zur Expeditionskanzlei, ferner Karl Schwarzenbach, von Schupfen (Bern), Jakob Stuber, von Kyburg (Solothurn), und Heinrich Weber, von Leimbach (Aargau), mit Zutheilung zur Büreauabtheilung für Handelsstatistik.

VII. Zollgebietsdirektionen und Zollstätten.

Wie bei der Oberzolldirektion, so ist auch bei den meiste» Gebietsdirektionen der Geschäftsverkehr in steter Zunahme begriffen, namentlich betrifft dies diejenigen in Basel .und Genf, weder Zolldienst weitaus der vielfältigste ist und mit den meisten Komplikationen zu kämpfen hat.

Den Gebietsdirektionen ist innert gewissen Grenzen und nach einer nähern Instruktion die selbstständige Erledigung von Gesuchen nnd Reklamationen übertragen. Dabei ist jedoch in manchen Dingen eine von Direktion zu Direktion abweichende Behandlung unvermeidlich. Diesem Mangel ließe sich am Besten durch öftere persönliche Berührung zwischen der Oberzolldirektion mit den Gebietsdirektionen , bezw. den Zollstätten, begegnen. Die Gelegenheit dazu wird jedoch infolge der im Eingange des Abschnittes VI hievor angeführten Verhältnisse immer seltener.

Das Personal der Gebietsdirektionen und der Zollstätten weist eine ziemliehe Anzahl von Beamten auf, welche, bei 25 bis 37 Dienstjahren, nicht mehr ihre volle Leistungsfähigkeit besitzen, vielmehr haben die Kräfte einzelner derselben derart abgenommen, daß die Betreffenden nur noch mittelst Versetzung an leichtere Stelleu verwendbar sind. Die Zahl derselben ist natürlich in Zunahme begriffen. Diese Erscheinung läßt dringend wünschen, daß eine Grundlage möchte gefunden werden können, auf welcher es möglich würde, solchen Elementen, deren Ersetzung durch rüstige Kräfte im Interesse des Dienstes sehr nöthig wäre, einen Ruhegehalt zu gewähren, wozu die hohe Bundesversammlung beizutragen die Geneigtheit bereits gezeigt hat.

Ein außerordentlich starker Güterverkehr entwickelte sich gegen Ende des Jahres 1887 und ganz besonders im Monat Dezember auf der Gotthardbahn. Enorme Gütersendungen transitirten durch die Schweiz, um noch vor dem ersten Januar zur Einfuhr nach Italien zu gelangen, da auf diesen Zeitpunkt die Einführung erhöhter Zölle in Italien in Aussicht stand. Um diesem Andränge zu begegnen, hatte unsere Zollverwaltung in Luino und Chiasso ent-

313 sprechende Erweiterungen des Zolldienstes vorübergehend eintreten lassen. Diese Vorkehren bewirkten, daß eine Anstauung von Gütern an den genannten Stationen vermieden werden konnte.

Durch ein vom Zolldepartement aufgestelltes Regulativ ist finden Reisendenverkehr auf der Gotthardbahn die Erleichterung eingeführt worden, daß Gepäckstücke, welche, in die Schweiz eineintretend, aus dem Auslande direkt nach Luzern kartirt sind, bei der Eintrittszollstätte keiner andern Zollformalität unterliegen, als daß sie unter zollamtlicher Verbleiuug mit Geleitsehein nach Luzern abgefertigt werden, wo der Adressat dieselben nach erfolgter Revision durch den Zollbeamten des eidgenössischen Niederlagshauses behändigen, oder aber, wenn er solche Gepäckstücke ab Luzern nach dem Auslande weiter senden will, dies ebenfalls unter Verbleiung und mit Geleitschein bewerkstelligen kann, ohne daß eine zollamtliche Revision stattfindet.

Von dieser Erleichterung ist indessen im Berichtjahre nicht in so ausgedehntem Maße, wie erwartet wurde, Gebrauch gemacht worden.

In Ausführung des Alkoholgesetzes sind durch unsern Beschluß vom 15. Juli 1887, Art. XI die in den Kantonen bezogenen Eingangsgebühren auf geistigen Getränken als mit dem 1. September 1887 dahiofallend erklärt worden. Infolge dessen ist in den Kantonen Bern, Basel-Stadt, Aargau, Graubünden, Waadt und Wallis, wo der Bezug dieser Gebühren vertragsgemäß den Zollstätten übertragen war, eine etwelche Diensterleichterung eingetreten, die es den Zollstätten ermöglicht, ihren Obliegenheiten im Zolldienst um so mehr Thätigkeit zu widmen, wie dies bei der steten Zunahme der Anforderungen an denselben sehr erwünscht ist.

Die Am Floßlandungsplatze in Basel bestandene Hauptzollstätte hat ihre Wichtigkeit in Folge der Aufhebung der Ausfuhrzölle auf Holz größtentheils verloren. Wir sahen uns daher im Falle, dieses als Rheinzollstätte benannte Zollbilreau auf den Rang einer Nebenzollstätte, mit Zutheilung an das eidgenössische Niederlagshaus in Basel zu setzen; da die Rheinzollstätte durch einen zur Grenzwachtmannschaft gehörenden kantonalen Landjäger besorgt worden war, so wurden, mit Rücksicht auf die Kündigung des Grenzschutz-Vertrags, diese Obliegenheiten einem eidgenössischen Grenzwäehter Übertragen. Diese Zollstätte wird von der Ankunft von Flößen jeweilen zum voraus
benachrichtigt, daher der betreifende Grenzwächter neben diesen Funktionen gleichwohl zur Grenzbegehung verwendbar ist. Uebrigens wird das Zollhäuschen auch durch den Unteroffizier der Grenzwachttnannschaft bewohnt, so daß den Tag über entweder jener Grenzwächter oder dieser Letztere zur Stelle ist.

314 Die Zollstätte am Landungsplatze von Coppet, Kanton Waadt, ist auf Ende Dezember 1887 aufgehoben worden. Dieselbe hatte für die Zollverwaltung seit Langem keine Bedeutung mehr, mußte jedoch, zufolge des mit dem Kanton Waadt bestandenen Vertragsverhältnisses über den Bezug des kantonalen Ohmgeldes, beibehalten werden, bis dieses Verhältniß in Folge dei1 Aufhebung der Ohmgelder hinfällig wurde.

Wie im letztjährigen Berichte (Bundesblatt 1887, I, 715) gemeldet, war der Urheber eines zweimaligen Einbruches in das eidgenössische Zollbüreau in Aarau in der Person eines Gottlieb Erismann, Zimmermann seines Berufes, entdeckt und durch kriminalgerichtliches Urtheil bestraft worden. Für ihre Zivilansprüche ist jedoch die Zollverwaltung, zufolge des Geldstagsprotokolles gegen Erismann, unbefriedigt geblieben, was wir zur Ergänzung unserer letztjährigen Meldung hiemit verzeichnen.

Im Centralbahnhofe von Basel befand sich das Zollbüreau für den Personenverkehr in ungeeigneter Lage, nämlich nicht an der Einfahrt der Bahnzüge, sondern auf der Rückseite der Bahnhofhalle.

Auf Verwendung des Zolldepartements zeigte sich die Bahnverwaltung sehr entgegenkommend, um die nöthigen Veränderungen zu treffen, damit das Zollbüreau in ein an der Einfahrt der Züge gelegenes Lokal verlegt werden könne. Diese Veränderung wurde in kürzester Frist vollzogen. Es ist dadurch einem Uebelstande abgeholfen, indem Reisende, welche mit dem Zollbüreau zu verkehren im Falle waren, früher oft Mühe hatten, dasselbe aufzufinden.

Mit der P. L. M.-Bahngesellschaft mußte wegen Verlegung des Zollbüreau für den Personenverkehr im Bahnhof Genf unterhandelt werden. Der Raum desselben ist für das erforderliche Dienstpersonal zu klein geworden ; zudem befand sich auch dieses Zollbüreau in ungünstiger Lage, nämlich auf der Seite der Buhnhofhalle gegen den Aufstellungsplatz der Omnibusse, Droschken, Portiers, Dienstmänner etc., deren Lärm, sowie der Staub des ·Fuhrwerkverkehrs, den ganzen Tag hindurch belästigend war.

Auch die Verwaltung der Linie P. L. M. hat den dießfälligen Vorstellungen in sehr anerkennenswerther Weise Folge gegeben.

Im Einverständniß mit der Zollverwaltung bezeichnete sie die Lage außerhalb der Bahnhofhalle, wo sie Willens ist, eigens für das Zollbüreau nach einem von der eidgenössischen Behörde genehmigten Plane ein Gebäude mit den nöthigen Räumlichkeiten für den Zoll-

315

dienst auf ihre Kosten aufführen zu lassen, welches im Jahre 1888 soll bezogen werden können.

Mit der Verwaltung der Vereinigten Schweizerbahnen wird seit längerer Zeit unterhandelt, um zur Erleichterung des Zolldienstes und damit auch im Interesse des öffentlichen Verkehrs «ine kleine Lokalveränderung im Eisenbahngüterschuppen von Rorschach für die Abfertigung des Gepäcks von Dampfbootreisenden y,u erlangen, wofür bisher nur sehr mangelhaft gesorgt werden konnte. Eine umfangreiche Korrespondenz hat sich darüber angesammelt, auch persönliche Besprechungen haben stattgefunden; allein bis zum Ende des Berichtjahres war noch nicht vorauszusehen, ob diese Unterhandlungen zum Ziele führen werden.

VIII. Grenzschutz.

» Der zollamtliche Grenzwachtdienst wird zur Zeit in folgenden Kantonen durch eidgenössische Mannschaft unter ausschließlicher Verfügung der Zollverwaltung versehen: Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Solothurn, Zürich, Schaffhausen, Thurgau, Tessin, Neuenburg, Wallis und Genf.

Im Kanton St. Gallen ist der eigentliche Grenzwachtdienst längs des ganzen Rheinthaies eidgenössischer Mannschaft übertragen, wogegen die Bewachung der Zugänge über die Rheinbrücken vertragsgemäß durch kantonale Landjäger besorgt wird, welche zugleich mit dem Zollbe/uge betraut sind.

Auch im Kanton Graubünden sind außer der kantonalen Landjägermannschaft, der die Bewachung der übrigen Grenzübergänge übertragen ist, zwei Mann eidgenössische Grenzwächter angestellt; der eine in Fläsch, der andere in Compatseh. Ein kantonaler Landjäger wurde als Verstärkung der Grenzwache auf Luziensteig postirt.

Kantonale Mannschaft für den zollamtlichen Grenzwachtdienst besteht sodann nur noch in den Kantonen Aargau, Bern und Waadt.

Im Kanton Aargau wird die Grenzbeaufsichtigung ziemlich erleichtert zufolge der Grenzbüldung durch den Rhein.

Im bernischen Jura leistet die kantonale Grenzwachtmannschaft recht befriedigende Dienste, da sie durchgängig aus guten Elementen zusammengesetzt ist und unter einem einsichtigen und thätigen unmittelbaren Chef steht, der in seinen Funktionen von seiner

316

kantonalen Oberbehörde richtig unterstützt wird. Auch im Kanton Waadt befindet sich die Leitung des Grenzwachtdienstes in den Händen eines tüchtigen kantonalen Gendarmerieoffiziers.

Der zollamtliche Grenzwachtdienst in den Kantonen BaselStadt und Basel-Landschaft war bisher durch kantonale Polizeimannschaft besorgt worden. Basel-Stadt stellte 12 Mann einschließlich einem Unteroffizier, und Basel-Land 4 Mann, welche sämmtlich unter die direkte Leitung durch jenen Unteroffizier gestellt waren. Gleich wie in andern Grenzkantonen, wo früher der Grrenzwaehtdienst ebenfalls durch kantonale Polizeimannschaft ausgeübt worden war, machte sich auch in den erwähnten zwei Kantonen der Uebelstand immer mehr bemerkbar, daß diese Mannschaft ihre Thätigkeit neben dem eidgenössischen Grenzwachtdienst auch auf kantonalen Polizeidienst zu richten hatte. Andererseits machte sich seit dem Inkrafttreten des Zolltarifs von 1884 die Notwendigkeit geltend, die Grenze der Kantone Basel-Stadt und Basel Land durch vermehrte Mannschaft bewachen zu lassen.

Wir beschlossen daher, die Grenzschutzverträge mit diesen beiden Kantonen zu kündigen und auf Beginn des Jahres 1888 eidgenössische Gren/Avachtmannschaft daselbst aufzustellen.

Die Zahl derselben beträgt 22 Mano, worunter ein Unteroffizier, welcher mit der direkten Leitung und Ueberwachung der gesamtnten Mannschaft beauftragt ist, und drei weitere Gradirte, denen je eine Abtheilung Grenzwächter unterstellt ist. Die Oberleitung wurde dem eidg. Grenzwachtchef in Pruntrut, dem auch die eidgenössischen Grenzwächter im Kanton Solothurn unterstellt sind, versuchsweise übertragen.

Im St. Gallischen Rheinthal hat ebenfalls eine Verstärkung 'o der Grenzwachtmannschaft stattfinden müssen, nachdem wiederholte Anzeichen darauf hingewiesen hatten, daß die Bewachung der Brückenübergänge und die hohen Rheindämme keine genügende Sicherheit gegen Schmuggel darbieten.

Zu Ende des Jahres 1886 hat die Zahl der dortigen eidgenössischen Grenzwächter fünf Mann betragen. Bis Ende 1887 ist dieselbe auf neun Mann vermehrt worden, einschließlich eines kantonalen Landjägers, welcher an der Fähre bei Büchel neu postirt und mit dem Zollbezug beauftragt wurde.

Die Leitung und Ueberwachung des Grenzwachtdienstes längs des Rheinthaies bis zum Bodensee wurde auf Zusehen hin dem Einnehmer der Zollstätte
Luziensteig übertragen und der Grenzwachtchef des II. Zollgebietes, welchem die zum III. Gebiet gehörenden Grenzwachtposten von Rorschach bis Au provisorisch zu-

317

gotheilt gewesen waren, dieser Erweiterung seiner Aufgabe enthoben.

An der Graubüüdnergrenze wurde sodaan in Campocologno am Ausgange des Puschlaverthales der Grenzwaehtposten um einen Mann verstärkt, da eine genauere Bewachung dieses Grenzzuganges namentlioh mit Rücksicht auf das Alkoholgesetz geboten ist.

Auch am waadtländischen Ufer des Lemansee's zeigten sich Spuren von Schmuggelunternehmungen, weßhalb auf eine zweckmäßigere Vertheilung der Grenzwachtposten in dortiger Gegend Bedacht genommen wurde.

Theils mit Rücksicht auf die Ausführung des Alkoholgesetzes, theils wegen der Zollerhöhungen, mußte von der Grenzwaehtmannschaft des II. Zollgebietes (Zürich, Schaff hausen und Thurgau) eine wesentlich vermehrte Thätigkeit gefordert u n d , um diese Leistung zu ermöglichen, eine Vermehrung der Mannschaft um zehn Mann vorgenommen werden. Nur vermittelst dieser Verstärkung war es erreichbar, daß der Dienst auf dieser ausgedehnten und theilweise schwierig zu bewachenden Grenzlinie auch zur Nachtzeit wirksam ausgeübt werde.

Es unterliegt keinem Zweifel, daß die durch den Zolltarif von 1884 eingeführten Zollerhöhungen, sowie die Einführung des Alkoholgesetzes mehr Anreiz zu Gesetzesübertretungen geben, als dies früher der Fall war.

An der Genfergrenze ist der gewerbsmäßige Schmuggel nicht auszurotten. An die Thätigkeit und Intelligenz des Grenzwachtpersonals müssen daselbst höhere Anforderungen gestellt werden, als an diejenige des Wachtpersonals auf andern Grenztheilen, weil das Schmuggelgewerbe mit seiner Frechheit und List dort kein so ausgebildetes ist, wie an der Genfergrenze. Wir beschränken uns jedoch auf diese kurze Erwähnung um nicht in frühern Geschäftsberichten Angeführtes zu wiederholen.

Den sämmtlichen G-renzvvachtchefs ist eine möglichst thätige Ueberwachung der Mannschaft unter Mithülfe der Abtheilungsvorgesetzten zur Pflicht gemacht. Ueber ihre daherigen Leistungen und Beobachtungen erstatten die Chefs allmonatlich einläßlichen Bericht zu Händen der Oberzolldirektion. Diese Berichte enthalten zugleich Meldung über das Verhalten der Mannschaft, sowie über die Ahndung gröberer Dienstfehler derselben. Letztere werden gemäß Reglement mit Ordnungsbuße, welche nach Gesetz bis auf Fr. 70 verhängt werden ka:in, bestraft, oder gegenüber Grenzwächtern I. Klasse durch Zurückversetzung zur II. Klasse und in schweren Fällen durch sofortige Wegweisung aus dem Dienst.

318 Wegen Beschimpfung eines eidgenössischen Grenzwächters, welcher in der Ausübung seiner Dienstpflichten begriffen war, ist ein auf französischem Gebiet wohnhafter Zollpflichtiger durch das Friedensrichteramt von Genf (Tribunal de Justice de Paix pénale") in contumaciam zu drei Tagen Gefangenschaft und zu den Kosten vururtheilt worden.

IX. Gesetzesübertretungen.

Vom Jahre 1886 her waren noch 30 Straffälle unerledigt geblieben 30 I m Berichtsjahre kamen n e u hinzu .

.

.

. 1061 Fälle oder im Ganzen .

.

Straffalle gegenüber 1098 Fällen des Vorjahres.

somit 1887 eine Verminderung um 7 Straffälle.

. 1091 Es ergibt sich

Diese Zollübertretungen fanden ihre Erledigung wie folgt: 1S«7

loo/.

1) durch Aufhebung des Strafverfahrens .

.

.

.

.

29 2) auf gütliche Weise, infolge unbedingter Unterziehung seitens der Straffälligen .

. 1029 3) durch gerichtlichen Spruch: . a. zu Gunsten der Verwaltung 2 b. zu Ungunsten der ,, -- Total Fälle 1060

10«ß

loob.

57

Differenz

1887

--28

1006

-f 23

4 l 1068

-- 2 -- l -- 8

Am Schlüsse des Berichtjahres blieben als Uebertrag pro 1888 noch unerledigt: 1) vor Gericht anhängig .

. 3 Fälle gegen 2 pro 1886, 2) bei der Verwaltung pendent 28 ,, ,, 28 ,, 1886, Total 31 Fälle gegen 30 pro 1886.

Ueber die Vertheilung der Straffälle auf die einzelnen Zollgebiete, den Betrag der umgangenen Zollgebühren, die eingegangenen Bußbeträge und den Antheil der Zollkassa und der Kantone gibt nachfolgende kleine Tabelle Aufschluß:

Zahl der Straffälle 1887

Zollgebiete.

pendent vom Vorjahr.

neu hinzugekommen 1887.

Total.

Eingegangene Bußbeträge 1887.

Fr.

Fr.

2,779. 85 11,461. 87

.Zollvtrwaltung 1887.

Kantone 1887.

Fr.

Fr.

' |

3,820. 62

3,820. 62

3,481.29

1,132. 16

1,131. 61

671. 57

2,066. 01

690. 09

690. 09

48

180. 80

793.15

264. 74

264. 65

196

199

438. 79

1,665. 36

521. 63

521.69

5

224

229

1,868. 59

6,555. 96

2,165. 24

2,164. 75

Total 1887

30

1,061

1,091

6,787. 35 26,023. 64

8,594. 48

8,593. 4l!

1886

23

1,075

1,098

9,021.08

9,689. 93

9,618. 42

Differenz 1887

+ 7

14

ij

14

306

320

,, (Schaffhausen)

2

192

194

847. 75

III.

,,

(Chur)

6

95

101

IV.

,,

(Lugano) .

--

48

V.

,,

(Lausanne)

3

VI.

,,

(Genf)

.

I. Zollgeb. (Basel) II.

Bußantheil der

Betrag des umgangenen Zolles 1887.

,,

--

29,137. 98

-- 2,233. 73 -- 3,114.34 -- 1,095.45 -- 1,025.01 CO

!

1 «5

320 Außer den wegen Zollübertretung verbalisirten Straffällen wurde von den Grenzzollstätten im Jahre 1887 in 9 Fällen, wegen U m g e h u n g d e r M o n o p o l g e b ü h r e n a u f Alkoholfabrikaten, das Strafverfahren eingeleitet, nach Mitgabe der Bestimmungen von Art. 14 des Bundesgesetzes vom 23. Dezember 1886 betreffend gebrannte Wasser (A. S. n. F. X, 60).

Der Gesammtbetrag der bei diesen 9 Straffällen umgangenen Monopolgebühren beträgt Fr. 48 ; an Bußbeträgen gingen ^ ein Fr. 148. 54, wovon je Fr. 49. 51 der Staatskassa und den Kantonen zufielen; der Verleiderantheil betrug Fr. 49. 52.

Während weitaus die größte Anzahl der Zollübertretungen von unrichtiger Deklaration von Waaren sei es nach dem Inhalt oder nach dem Gewicht der betreffenden Frachtstücke herrührte, sind hinwieder eine Anzahl Fälle von eigentlichem Schmuggel vorgekommen, von denen folgende besonders angeführt werden mögen : Von einem übel beleumdeten Grenzbewohner im Kanton Solothurn war im Jahre 1886 ein Ballot Baumwollengewebe von 62 kg.

eingeschmuggelt worden, wodurch der Betreffende eine Zollübertretung im Betrage von Fr. Ì5. 50 begangen hatte.

Da der Straffällige sich weigerte, sieh dem Strafentscheid des Zolldepartementes zu unterziehen, welcher auf eine Buße vom 9fachen Betrage des umgangenen Zolles lautete, so mußte dessen gerichtliche Verfolgung eingeleitet werden.

Vom Amtsgericht Dorneck-Thierstein ist hierauf dieser Entscheid bestätigt und für den Fall, daß die Buße nicht bezahlt würde, deren Umwandlung in 38 Tage Gefangenschaft ausgesprochen worden.

In der Folge wurde dann die Buße von Fr. 139. 50 bezahlt nebst dem Zoll von Fr. 15. 50.

Im St. Gallischen Rheinthal, Zollstätte Oberriet, gelangten zwei Schmuggelfälle zur Entdeckung, bei denen es auf Verkürzung sowohl der Monopolgebühr als der Zollgebühr abgesehen war.

Der eine Fall betraf einen Einwohner von Oberriet, der in einem mit Brennholz beladenen Wagen unter dem Holz versteckt ein Faß Sprit von 210 kg. einzubringen versuchte. Die umgangene Zollgebühr betrug Fr. 38. 64, die Monopolgebühr Fr. 144. 90.

Im zweiten Falle, wo in ganz gleicher Weise durch einen Einwohner im Vorarlberg zwei Fässer Sprit von zusammen 700 kg.

einzubringen versucht wurde, handelte es sich um eine Zollgebühr von Fr. 128. 80 und um eine Monopolgebühr von Fr. 483.

321 Beide Fälle waren am Schlüsse des Jahres noch unerledigt.

Ebenfalls besonders gravirend waren folgende zwei Fälle : Von zwei auf französischem Gebiete wohnhaften französischen Angehörigen waren durch den einen 1017 kg. und durch den andern 904 kg. Wein mit Preipässen für zollfreien Wein aus der savoyischen Zone eingeführt worden und zwar begleitet mit gemeindeamtlichen Attesten, welche bezeugten, daß dieser Wein aus Ortschaften stamme, welche zur zollfreien savoyischen Zone gehören. Es wurde jedoch entdeckt, daß diese Atteste falsch und jene zwei Sendungen Wein von außerhalb der savoyischen Zone gelegenem Gebiete eingeführt worden waren, so daß mißbräuchliche Benutzung der auf dem Vertrage mit Frankreich vom 14. Juni 1881 beruhenden Freipaßbewilligung für Wein aus der sogenannten freien savoyischen Zone stattgefunden hatte.

Die Betreffenden wurden mit Buße wegen Zollübertretung belegt und überdies die beiden Vorgänge, unter Beschwerdeführung gegen die fehlbaren Gemeindebeamten, welche die falschen Ursprungszeugnisse ausgestellt hatten, zur Kenntniß der französischen Regierung gebracht.

Von Seile letzterer sind uns dann zufriedenstellende Zusicherungen ertheilt worden ; auch haben sich ähnliche Mißbräuche nicht wieder gezeigt.

Eine Zeit lang kamen auffallend häufige Zollübertretungen mit Postsendungen vor, die unter falscher Deklaration ihres Inhaltes eingeführt worden waren. Gegen diese Schmuggelversuche wurde im Allgemeinen mit empfindlichen Bußen eingeschritten, die offenbar von guter Wirkung waren, da seither ähnliche Fälle seltener vorgekommen sind.

X. Zollabfertigungen.

Die Vergleichung der Zollabfertigungen ia den Jahren 1887 und 1886 ergibt folgendes Resultat:

BundesWatt. 40. Jahrg. Bd. II.

21

322 Gattung der Abfertigung.

Einfuhr .

Ausfuhr ; Geleitscheine Durchfuhr .

Freipässe .

Niederlagsscheine Total Âddirt man hiezu die Zahl der bei den Zolldirektionen und Zollstätten ausgestellten s t a t i s t i s c h e n C o u p o n s mit so ergibt sich ein Gesammttotal von .

.

Zahl der Abfertigungen.

1887.

1,043,328 500,624 268,116 168,621 127,375 19,659 2,127,723

Differenz

1887.

1886.

821,184 *) + 222,144 463,011 *) -|- 37,613 255,702 + 12,414 151,555*) + 17,066 129,558 -- 2,183 23,078 -- 3,419 1,844,088*)

+ 283,635

682,039

895,964

--213,925

2,809,762

2,740,052

+

69,710

Die bedeutende Z u n a h m e der Einfuhrabfertigungen gegenüber dem Vorjahre (über 27 °/'o mehr als 1886) ist einerseits auf die beträchtliche Vermehrung des Imports überhaupt, anderseits namentlich auf den Umstand zurückzuführen, daß die Waarenempfäoger mehr und mehr, trotzdem der erhobene Zoll jeweileu auf dem Frachtbriefe in besonderm Stempel vorgemerkt wird, für die an sie adressirten Sendungen die Ausstellung s p e z i e l l e r Einfuhrzollqnittungen verlangen, was früher zur Seltenheit geschah.

Die ebenso beträchtliche A b n a h m e der Anzahl statistischer Coupons rührt daher, daß bei den meisten Zollstätten mit großem Verkehr im Berichtjahre das System der Zusammenziige gleichartiger Waarenposten zu einem einzigen Coupon für die statistischen periodischen Anschreibungen durchgeführt werden konnte.

Dieses Verfahren hatte eine wesentliche Vereinfachung der Arbeit zur Folge, sowohl für die Zollstätten, als auch für unsere handelsstatistische Centralstelle in Bern.

Auf die einzelnen Zollgebiete vertheilen sich die Abfertigungen wie folgt:

*) Nachträglich richtig gestellte Zahlen pro 1886.

323 1886.

1887.

I.

IL

III.

IV.

V.

VI.

Differenz 1887.

Zollgebiet (Basel) (Schaffr> hausen) .

(Chur) fi (Lugano) .

·>·> (Lausanne) 7) (Genf) T)

503,801

481,212

+ 22,589

432,410 281,978 279,548 147,362 482,624

289,183 283,261 247,520 91,888 451,024

+ 143,227 -- 1,283 + 32,028 -(- 55,474 + 31,600

Total

2,127,723

1,844,088

+ 283,635

Aus der Vergleichung der vorstehenden Zahlen läßt sieh indessen kein unbedingt zuverläßiger Schluß auf die Wichtigkeit des Waarenverkehr in den verschiedenen Zollgebieten ziehen , da, namentlich bei der Einfuhr über Eisenbahnzollstätten vielfach K o l l e k t i v q u i 11 u n g en (für 10 bis 12 verschiedene Waarenstücke) ausgestellt werden , von denen jede einzelne nur für e i n e Abfertigung gezählt wird, während beispielsweise au Straßenzollstätten für die nämlichen Frachtstücke 10 bis 12 Quittungen ausgestellt worden wären.

XI. Ha ndelsstatistikli. Die Grundlagen.

Deklarationswesen. Abgesehen von der bisher mangelhaften Kontrole des Dépouillements, welche für das laufende Jahr neu geregelt ist, haben sich die Grundlagen, auf welche die schweizerisch Handelsstatistik seit dem 1. Januar 1886 gestellt ist, auch im Berichtsjahr als gesunde erwiesen. Die Anpassung des Waarenregisters an den Zolltarif erleichtert nicht nur die Revisionsarbeit der Zentralstelle, sondern vermindert wirklich auch die Zahl der unvermeidlichen Fehler. Wo im kommerziellen, zöllnerischen und statistischen Interesse eine Abtrennung und selbstständige Etablirung einzelner statistischer Positionen innerhalb einer Nummer des Zolltarifs geboten und durchführbar schien, wurde dieselbe für den neuen Zolltarif vorgesehen. Es geschah dies in 70 Fällen, so daß dann das schweizerische Waarenverzeichniß 728 statt 658 Nummern enthalten wird.

Das gemischte System der Werthermittlung -- für die Ausfuhr durch Deklaration, für die Einfuhr durch Schätzung -- er-

324

weist sich als das den besondern Verhältnissen des schweizerischen Imports und Exports angemessene.

Einfuhrwerthungen. Da die schweizerische Einfuhr im direkten Gegensatz zu der vielzersplitterten Ausfuhr von Fabrikaten und Spezialitäten der Hauptsache nach aus Rohstoffen, Lebensmitteln und einigen andern Großhandelswaaren besteht, deren Preise bekannt oder relativ leicht zu ermitteln sind, so werden dieselben durch Experten jährlich geschätzt. Für das Berichtsjahr darf im Ganzen konstatirt werden, daß die Zuverläßigkeit der Schätzungen wesentlich gewonnen hat. In erster Linie durch die mit der Erfahrung von Jahr zu Jahr zunehmende Sicherheit der Experten in ihrer Thätigkeit.

Die bedeutsamste R i c h t i g s t e l l u n g haben die Einfuhrwerthe der Kategorie XV A, T h i e r e , erfahren, dadurch, daß der Chef der landwirtschaftlichen Abtheilung des weiland Handels- und Landwirthsehaftsdepartetnents die Schätzungen auf Grund amtlichen Materials übernahm. Namentlich konnte der Einfuhrwerth für Pferde von 1100 auf 700 Franken per Stück reduzirt werden, wogegen der für Jungvieh von 100 auf 150, der für Schweine von 80 auf 100 Franken per Stück erhöht werden mußte. In Zukunft werden wir hier an den Zusammenstellungen der Grenzthierärzte einen 5' sanz sichern Boden haben.

In ähnlicher Weise kamen uns die Angaben der Alkohol Verwaltung für die Werthung von S p r i t über 80° zu statten. Für die Werthung der S e i d e n c o c o n s erhielten wir von der'Direktion des IV. Zollgebiets maßgebende Anhaltspunkte.

Wichtige Berichtigungen früherer Schätzungen erhielten wir schließlich noch durch unsern neuen Experten für Kategorie III, Glas. Bei einer Mehreinfuhr von 2500 q. oder 5 °/o ergibt sich hier ein scheinbarer Minderwerth der Einfuhr von circa l Million Franken oder 40 %.

A u s d e n f a k t i s c h e i n g e t r e t e n e n Preisveränderungen heben wir diejenigen für M e t a l l e und für W o l l e hervor.

Brstere beruhen zum Theil auf einer, freilich sehr intermittirenden, Besserung der Bisenpreise während des ganzen Jahres, vornehmlich aber auf der Pariser Kupferhausse seit dem Monat September. Dem Kupfer sind alle andern Metalle mit Ausnahme von Nickel gefolgt. Eisen und Zinn wurden in ihrer bereits vorhandenen steigenden Tendenz weiter befestigt. Doch sind ganz zu Ende des Jahres die englischen und schottischen Eisenpreise wieder

325

tief gefallen, während die deutschen und französischen Syndikate die erhöhten Preise immer noch zu halten suchten.

Der von unserm dermaligen Fachexperten avisirte Rückgang der Wollpreise um 30 °/o gegenüber dem Vorjahr wurde uns durch den Vorgänger und dessen Gewährsmänner ausdrücklich bestätigt.

Naturgemäß machen sich diese Schwankungen beim Rohstoff am stärksten geltend, während sie durch den Grad der Verarbeitung und den daherigen Mehrwerth von Stufe zu Stufe verwischt werden.

So vermochte denn auch die Preisbesserung der Rohmetalle vorerst noch nicht bis zu den Maschinenpreisen durchzudringen.

Im Personalbestand der Schätzungsexperten sind Aenderungen nöthig geworden durch das Ausscheiden der Herren B a y - B a y (Bern) für Kategorie XIV D, W o l l e , und N e u e n s c h w a n d e r (Genf) für Kategorie III, G l a s . Ersteres Mandat wurde unserm bisherigen Experten für Kategorie XIV G, K o n f e k t i o n , Herrn J. J. S p ö r r i (Zürich), letzteres Herrn S t e i g e r - Z o l l e r (Bern) übertragen. Die Werthung für Eßwaaren hat an Stelle der Herren A l a m a r t i n e (Genf) und S c h i f f m a n n (Bern) Herr C. H ä b e r l i (Bern) definitiv übernommen.

Wir schulden unsern Experten Dank wegen der großen Mehrarbeit, des Veredlungsverdienstes, einzelnen zwischen Rohstoffen und Fabrikaten

dieses Jahr ganz besondern die ihnen aus der Schätzung auch durch die Unterscheidung erwachsen ist.

Veredlungsverkehr. Die Veredlung im Auslande wurde uns bis Ende 1886 zum Theil schon beim Ausgang zur Veredlung angeschrieben. Dadurch schlich sich in unsern bisherigen Publikationen derjenige Theil der in Deutschland und Frankreich zugelassenen Transit Veredlung schweizerischer Waaren, welcher sich bei der Ausfuhr aus der Schweiz zur Veredlung im Auslande die Eventualität zollfreier Rückkehr nach der Schweiz offen halten wollte, in die Darstellung des faktisch vollzogenen Y)Gegenseitigkeitsverkehrstt ein. Mit diesem Bruchtheil der Transitveredlung enthielt aber die Rubrik ,,Veredlung schweizerischer Waaren im Auslande a ein Element, welches der ihr gegenüberstehenden ,,Veredlung ausländischer Waaren in der Schweiz" gänzlich fremd war, da die Schweiz die Transitveredlung überhaupt noch nicht besitzt.

Vom 1. Januar 1887 an wird uns nun die Veredlung im Ausland erst bei der Rückkehr nach vollzogener Veredlung angeschrieben. Dadurch ist jedes dem Gegenseitigkeitsverkehr fremde Element eliminirt und die Vergleichbarkeit zwischen den beiden Seiten unserer Veredlungsverkehrsstatistik hergestellt.

326 Eine Erweiterung erhielt sodann die Statistik des Veredlungsverkehrs durch die Aufführung des bezüglichen Verkehrs mit Belgien, England und andern Ländern, mit denen kein ausdrückliches, vertragsmäßiges Abkommen in Sachen besteht.

Veredlungsverdienst. Nachdem auf diese Weise die Grundlagen berichtigt waren, konnte an den weitern Ausbau der Statistik des Veredlungsverkehrs Hand angelegt werden.

Als deren empfindlichste Lücke erkannten wir, daß bisher nur die Mengen geboten wurden, daß somit (anno 1886) neben 7,863 q. Boden und Garn z. Besticken, 10,564 q. Baumwollgarn und Gewebe zum Drucken etc., 3,659 q. Seide zum Färben, scheinbar ganz ebenbürtig 25,093 q. Korn zum Mahlen und 18,111 q. Holz zum Sägen figurirten. Es blieb dem Publikum überlassen, die innerlióh so giioz verschiedene Bedeutung dieser Zahlen zu beurtheilen. Da zu dieser Beurtheilung nur Fachleute im Stande sind, da aber auch der einzelne Fachmann in der Regel nur mit seiner eigenen Branche hinlänglich vertraut ist, um die Bedeutung des Veredlungsverkehrs in derselben zu würdigen, so schien hier für unsere Zentralstelle die Aufgabe vorzuliegen, die an sich leicht irreführende Mengenstatistik durch Beifügung des darin involvirten Verdienstes, des direkt nachweisbaren volkswirtschaftlichen Nutzens zu erläutern.

Dies um so mehr, da uns so wie so für die Einfuhrwerthungen aller Branchen Experten zur Seite stehen.

Wir wandten uns an dieselben und erhielten, namentlich von der hier ausschlaggebenden ostschweizerischen und Basler Textilindustrie, die weitgehendsten Aufschlüsse, während in den unbedeutenderen Branchen die Schätzung des durchschnittlichen Verdienstes auf ungeahnte Hindernisse stieß, so daß wir in vielen Fällen genöthigt waren, auf die einzelnen Firmen, welche den bezüglichen Verkehr üben, zurückzugreifen. Von denselben erhielten wir ausnahms- und beinahe anstandslos alle wünschbare Auskunft.

Wir wissen nun, daß die 7,863 q. Garn und Gewebe zum Besticken Fr. 17,585,310. -- 10,564 q. Baumwollgarn und Gewebe zum Bleichen und Drucken .

. ,, 1,808,824. --

327

3,659 q. Seidengarn zum Farben .

. Fr. 2,464,650. -- Verdienst bedeuten, wogegen die 25,093 q. Korn zum Mahlen nur . ,, 75,279. -- 18,111 q. Holz aum Sägen, Schneiden etc.

sogar n u r .

.

.

.

.

.

7,447. -- repräsentiren. Wir erfahren ferner, daß von diesen 22 Millionen die Schweiz dem Auslande mehr als 20 Millionen bezahlt hat.

Die Frucht dieser Untersuchung könnte nun im Jahresband in der Weise zu tabellarischer Darstellung gebracht werden, daß neben die Mengenspalten für jede der beiden Verkehrsrichtungen (Veredlung in der Schweiz und Veredlung im Ausland) je awei Werthkolonnen treten würden, deren eine den Durchschnittsverdienst per 100 kg. enthielte, während die andere den während des Jahres realisirten Nutzen aufweisen würde. Gegen eine solche Publikation sprechen aber überwiegende Opportunitätsrücksichten. Vor Allem der Umstand, daß jährlich neue Veredlungsarten auftauchen, deren Schätzung erst nach erfolgter Ermittlung (etwa im April des laufenden Jahres) vorgenommen werden könnte und das Erscheinen des Jahresbandes unverhältnißmäßig verzögern würde. Ferner die Rücksicht auf die deutsche Handelsstatistik, welche uns in ihrem ersten Jahresbande jeweilen unsere gesammte Transitveredlung in Deutschland angibt, sofern wir uns nur bis zum Herbste gedulden.

Diese und andere Gründe veranlassen uns, den Ausbau der Statistik des VeredlungsVerkehrs vorläufig nicht im Jahresbande vorzunehmen, sondern die Resultate unserer hierauf bezüglichen Arbeiten separat, und zwar in der Zeitschrift für schweizerische Statistik, etwa im 3. und 4. Quartalhefte des Jahres erscheinen zu lassen.

Im Grenzverkehr wurden, ganz entsprechend wie heute noch im "Veredlungsverkehr, bis Ende 1886 nur die z o 11 b a r e n Artikel angeschrieben. Es fehlten in der Ein- wie in der Ausfuhr die sehr beträchtlichen Mengen und Werthe der zollfreien Artikel.

Seit dem 1. Januar 1887 ist nun das Ansehreibungsverfahren in der Weise umgestaltet worden, daß es den g e s a m m t e n Grenzverkehr, auch die z o l l f r e i e n Artikel umfaßt. Die wichtigste dadurch hervorgerufene Differenz betrifft die Einfuhr von B r u c h s t e i n e n . Statt kaum 1la Million q. in den Vorjahren haben wir anno 1887 plötzlich nahezu das sechsfache (1,939,165 q.). Diese Vermehrung ist aher eben, wie bereits bemerkt, nur eine scheinbare. Sie rührt
her von zirka l Va Millionen q. jener Savoyersteine aus Thonon und Evian, woraus die schweizerischen Städte und Flecken am nördlichen Ufer des Genfersee's gebaut sind. Eine

328 entsprechende Einfuhr hat auch anno 1885 und 1886 stattgefunden, sie fehlte nur in unsern Anschreibungen.

Rohstoffe und Fabrikate. Während wir auf obige Weise bemüht waren, die Fundamente der schweizerischen Handelsstatistik tiefe rund fester zu legen, arbeiteten wir gleichzeitig an der Verwendbarkeit ihrer Resultate. Um zu einer volkswirtschaftlich richtigen Würdigung und Verwerthung derselben zu gelangen, mußte Klarheit darüber geschafft werden, welche Importe und Exporte unserm Lande zum Nutzen sind und welche besser unterbleiben würden, sei es nun, daß sie -- so beim Import -- durch die eigene Produktion ersetzt würden, sei es, daß sie -- so beim Export -- besser im Lande selbst verarbeitet würden.

Die hier gestellte Frage ist vom einzelnen Fachmann innerhalb seiner speziellen Branche unschwer zu beantworten. Sobald aber verschiedene ineinandergreifende Industrien oder auch nur verschiedene Bearbeitungsprozesse innerhalb einer Industrie gleichzeitig in Betracht gezogen werden, treten sofort Dissonanzen und Schwierigkeiten in Menge zu Tage, welche nur durch eine objektive Oberinstanz beseitigt werden können.

In Anlehnung an die Unterscheidungen anderer Staaten unternahmen wir zunächst eine Eintheilung unserer sämtntlichen 416 resp. 658 Waarenposten in Rohstoffe und Fabrikate, die wir dann unsern Experten zur Prüfung und zur eventuellen Berichtigung mit Bezug auf unsere besondern schweizerischen Verhältnisse unterbreiteten.

Aus der reichen Belehrung, welche die bezügliche Korrespondenz zu Tage förderte, heben wir hervor, daß wir, abweichend von der Statistik des deutschen Reiches, P r o f i l e i s e n , Wakdraht und Bisenblech (Nr. 121--124), sowie die entsprechenden Nummern der andern Metalle (Nr. 116 Blei, 137 Kupfer, 142 Nickel, 145 Zink, 149 Zinn), daß wir ebenso R o h s e i d e (Nr. 314 Peignée, 315 Grège, 316 Organzino und Trame) abweichend von Bautnwoll-, Leinen-und Wollgarnen, f ü r d i e S c h w e i z a l s R o h s t o f f betrachten. Das Gleiche gilt von P e t r o l e u m . Zweifel könnten walten über Nr. 10 Mineralwasser, 31 Orlean, Orseille präparirt, Safflor, Cochenille, Indigo, etc., Nr. 192 Eis. In allen 'drei Fällen entschieden wir uns, nach dem Rathe unserer Experten, für Einstellung unter die Rohstoffe.

Eine Rubrik ,,Halbfabrikate" erwies sich nach sorgfältiger Prüfung für unsern Zweck als unstatthaft, da die zahllosen Zwischenstadien der Verarbeitung in jeder einzelnen Industrie sowohl, wie

329 vollends in verschiedenen Industrien, volkswirtschaftlich gar zu Verschiedenes bedeuten, da sie namentlich oft dem fertigen Fabrikat weit näher stehen, als gegenseitig unter sich selbst. Eine Unterscheidung von Halbfabrikaten ersten, zweiten, dritten, vierten Grades u. s. f., nach den Verarbeitungsstufen, behalten wir uns für eine künftige Beleuchtung einzelner Industrien vor.

Eine besondere Behandlung erforderten die Lebensmittel. Weitaus die meisten und wichtigsten derselben, so Korn, Wein und Vieh, Kaffee, Kartoffeln, Eier, Gewürze etc. etc., haben von Natur den Charakter von Rohstoffen. Aber auch viele von denen, welche dem Grade ihrer Verarbeitung nach den Anspruch auf Behandlung als'Fabrikate erheben könnten, stehen für die Schweiz v o l k s w i r t h s c h a f t l i c h auf derselben Stufe, so namentlich Zucker, Malz und Salz. Will man volkswirthschaftliche Kategorien auf die Ein- und Ausfuhr von Lebensmitteln anwenden, so wäre eine Ausscheidung der L u x u s a r t i k e l oder reinen Genußgegenstände, wie fremde Käse und Liqueure, Schwarzwild, Austern, von dea n o t h w e n d i g e n N a h r u n g s m i t t e l n weit sachgemäßer als eine Eintheilung in Rohstoffe und Fabrikate.

Die Ergebnisse dieser unserer Eintheilung, augewandt auf die Ein- und Ausfuhr des Berichtjahres, werden wir in der Einleitung zum Jahresband verwerthen.

2. Resultate pro 4887.

Der Ueberschuß der Einfuhr über die Ausfuhr hat sich im Berichtjahr um weitere 31 Ve Millionen Franken oder 3Va °o vermehrt. Wir hatten in Millionen Franken : Einfuhr.

1885 1886 1887

Ausfuhr.

2

Unterbilanz.

5

756V4 -- 665 /3 = 90 /i2 = 799 ï/5 -- 667% = 1314/6 = 837 -- 671 = 166 = (genau

12 °'o IGVs °'o 20 °/o 19.83 °/o)

Im Vergleich mit dem Vorjahr ist diese Bilanz jedoch immer noch um eine gute Million zu günstig. Denn setzen wir zum Zwecke der Vergleichung statt der Mißwerthungen früherer Jahre die pro 1887 korrigirten Werthe ein, so erhalten wir:

330

1) aus dea Minderwerthungen eine Besserung der Bilanz, resp.

eine Mindereinfuhr 1886 im Betrage von Fr. 5,698,023 *); 2) dieser Besserung steht eine Verschlimmerung der Bilanz 1881) infolge der neuesten Höherwerthungen entgegen im Betrage von Fr. 2,838,0002).

In dieselbe Linie mit diesen Höherwerthungen gehören jene l Va Millionen q. Savoyersteine, welche in den Ziffern des Jahres 1886 gar nicht enthalten sind, mit Fr. 1,800,000. Wir erhalten daher eine Verschlimmerung der Bilanz resp. eine Mehreinfuhr 1886 im Betrage von Fr. 4,638,000.

Zieht man diese Mehreinfuhr von jener Mindereinfuhr ab, so erhält man eine Netto-Besserung der Bilanz 1886 durch Mindereinfuhr um Fr. 1,060,023. Die Eingangs mitgetheilten Ziffern für 1886 wären demnach zu rektifiziren auf 798V5 Millionen Einfuhr minus 667% Millionen Ausfuhr gleich 1304/s Millionen Franken Unterbilanz.

Indem wir nunmehr den Ursachen dieser Verschiebung im Einzelnen nachgehen, ist eine methodische Bemerkung vorauszuschicken. Konnten wir die Vergleichung des Gesain m tresultats zu Händen der schweizerischen Zahlungsbilanz nach dem W e r t h e , als dem einzigen gemeinsamen Maßstabe für die verschiedenen Waarengattungen vornehmen, so darf man dagegen bei Vergleichungen im Einzelnen, vorab bei der Einfuhr, aus dem bloßen Mehr- oder Minder w e r t h der einzelnen Posten gegenüber dem Vorjahr noch nicht auf eine wirkliche Mehr- oder Mindereinfuhr l

) Einfuhr 1886 Laut Werthung in Fr.

1886.

Pferde .

.

7,070,800 Seidencocons .

6,068,400 Glas Nr. 41, 44, 44a, 46 u. 47a 2,557,408

Laut Minderwerthung 1887.

4,499,600 4,014,480

Besserung der Bilanz 1886.

2,571,200 2,053,920

1,484,505

1,072,903

Total der Bilanzbesserung resp. der Mindereinfuhr 1886 durch j;« M;,,rl£,,n,n,.fl,,,,,,,,,,, 1B«7

2

) Einfuhr 1886 Laut Werthung in Fr.

1886.

Jungvieh .

.

2,332,800 Schweine .

.

3,370,800 Wollene Passement.waaren .

.

706,100

fifiQBfiOQ

Laut Höherwerthung 1887.

3,499,200 4,213,500 1,535,000

Total der Bilanzverschlimmerung 1886 durch die Höherwerthungen 1887 .

Verschlimmerung der Bilanz 1886.

1,166,400 842,700

828,900 2,838,000

331 oder -Ausfuhr schließen. Es haben vielmehr alle Vergleichungen im Einzelnen nach der M e n g e zu geschehen, erst in zweiter Linie wird es sich fragen, ob eine Preisschwankung, resp. eine Verschiebung der Qualitäten das Resultat der Mengenvergleichung alterirt oder motivirt. Als Beispiel diene der Kaffee. Es wurden davon im Berichtjahr für 2Vs Millionen Franken oder 19 °/'o mehr eingeführt als im Vorjahr. Der Konsum aber, resp. der Rlengenimport ist um 19,109 q. oder 19,57 % hinter dem des Vorjahres zurückgeblieben. Die Erklärung dafür ist eine Preissteigerung um nahezu 50 °/o (von 125 auf 185 Franken per q.).

Wir lassen hier eine Zusammenstellung der wichtigsten derartigen Preisverschiebungen der Einfuhr folgen und betonen dabei ganz besonders, daß gerade die größten Werthdifferenzen sich zu einem wesentlichen Theile d a r a u s erklären. So bei Wein, Weizen, Kaffee, Zucker, Eisen, Kupfer, Seide, zum Theil selbst bei der Baumwolle.

Auf Grund der Werthungen von 1886 ergibt sich 1. eine Mehreinfuhr von nur Fr.

Fr.

Verschlimmerung der Bilanz 1887 durch Preisbesserungen Fr.

53,380 426,367 3,662,723 679,620

234,930 522,203 4,707,749 1,758,630

181,550 95,836 1,045,026 1,079,010

Kupfer (Nr. 137): .

.

266,750 1,003,200 Nr. 144--147 Zink .

114,848 222,592 ,, 216 a Reis, geschält .

210,336 450,912 ,, 242--246 a Zucker .

1,298,821 2,091,217 ,, 277 Baumwolle, roh . 10,439,660 11,521,656 ,, 315 a Floretseide, einfach .

.

.

.

310,800 516,900 ,, 390 Bettfedern .

.

76,760 293,690 ,, 403 und 406 grobe Thonwaaren u. Steinzeug, 96,735 301,056

736,450 107,744 240,576 792,396 1,081,996

Statistische Nr. und Waare.

Nr. 29 a. b, Farbstoffe ,, 115/116 Blei .

120--124 Roheisen ,, 135--140 Kupfer

.

.

.

.

1887 ergibt sich 1. eine Mehreinfuhr von

davon entfallen auf gewalztes

Nr. 148--151 Zinn .

,, 257 Oel .

.

,, 221 Kaffee .

.

.

.

2. eine Mindereinfuhr von Fr.

2. eine Mehreinfuhr von Fr.

65,680 13,860 2,388,625

206,020 66,460 2,320,595

206,100 216,930 204,321

271,700 80,320 4,709,220

Wir erhalten somit lediglich aus diesen 14 Preisbesserungen eine Verschlimmerung der Bilanz 1887 um Fr. 10,312,725.

O

332

Dem gegenüber haben in folgenden Fällen Preisrückgänge zur Besserung der Bilanz 1887 beigetragen: Auf Grund der Werthungen pro 1886 ergibt sich 1887 ergibt sich 1. eine Minder- 2. eine Mindereinfnhr von nur einfuhr von Fr.

Fr.

Nr. 194 Feine Bßvvaaren 162,328 415,448 .

119,520 245,860 v> 198 Frisches Fleisch 834,415 2,282,624 215 Weizen .

T) 180,000 283 Tüll 949,000 71 313aSeidenabfälle .

1,918,400 2,654,100 T) 316 Organzine u. Trame 34,800 1,928,850 T) 329,000 671,000 ·n 319 Reinseidene Gewebe 328 Streichgarn, gefärbt 689,500 843,800 Vi 330,600 1,509,480 ·n 354 Flechtstroh .

Nr. 3 -- 4 Guano .

D T) T) TI Ï) 1) 71 7)

18 Nicht genannte Chemikalien .

252 Faßwein 253 Flaschenwein 315 Grège .

325 Rohwolle, gewaschen 339 Wollene Stickereien und Spitzen .

381 aFelle, roh 311 Mercerie

Besserung der Bilanz 1887 durch Preisrückgänge PÏ.

253,120 126,340 1,448,209 769,000 735,700 1,894,050 342,000 154,300 1,178,880

2. eine Mehreinfuhr von Fr.

2. eine Mindereinfuhr von Fr.

59,178

394,680

453,858

56,800 651,110 4,676,136 1,734,484 122,464 138,288 459,000 2,073,400 847,225 1,146,950

707,910 6,410,620 260,752 2,532,400 1,994.175

184,000 12,800 46,750 113,600 849,261 1,662,630

196,800 160,350 2,511,891

3. eiue Mehreinfuhr von Fr.

8. eine Mehreinfuhr von nur Fr.

Nr. 152bSilber .

3,548,340 1,384,185 189 Cacaobohnen 583,940 403,910 TI 206 Obst, dürr .

93,400 477,100 Ï) ·n 21 5a, b, e, d, e Getreide, außer Weizen 1,250,672 759,349 745,780 22,630 t> 325 Wolle, roh .

2,164.155 180,030 383,700 491,323 723,150

Die Bilanz 1887 verdankt somit diesen 23 Preisrückgängen eine Besserung von Fr. 25,208,713 Bringt man davon jene entgegenwirkenden Fr. 10,312,725 in Abzug, so-bleiben, nur in diesen größern Fällen, netto Fr. 14,895,988, welche die Schweiz anno 1887 durch Benützung von Preisrückgängen oder durch Einfuhr geringerer Qualitäten erspart hat.

333

Hiemit haben wir dea zur Vermeidung von Trugschlüssen unentbehrlichen Boden gewonnen, wir können nunmehr mit Sicherheit zur Erklärung der Bilanzverschiebung 1887 schreiten.

Die wichtigsten faktischen Mehreinfuhren waren : q.

Rohbaumwolle Roheisen .

.

Edelmetall .

.

.

.

°/o

74,569 = 38 231,000 = 2?43 203 = 159

Fr.

»/o

11 Va Mili. = 419 42/3 ,, == 3539 32/3 ,, = lOia

wovon o1/* q. und 2l/i Mili. Fr. Gold.

Steinkohlen etc.

. 1,030,000 = 1227 Schweine Stück 13,458 = 319 Zucker .

.

.

29,794 = 8 5 Mehl .

.

.

61,000 = 20 Baumwollgewebe (ausser Tüll und Plattstichgeweben) 3,843 = 12 Wollene Confection .

672 = 123 Schmiedeis. Arbeiten 8,580 = 149T

1lk Mili. = 139 2% ,, = 64a2* 2 ,, = 14 2 ,, = 21 !3/4 ,, l Via ,, 17 /2o ,,

= 93 == 12os = 1448

Als bedauerlich im nationalen Wirthschaftsinteresse können hievon nur die drei letztgenannten Positionen angesehen werden.

Außerdem etwa noch Mehl. Alle übrigen Mehrimporte sind industrielle Rohstoffe oder nothwendige Lebensmittel, welche ihre Früchte im laufenden Jahre zeitigen werden, sei es nun durch vermehrten Export von Fabrikaten, sei es durch Ersparniß am Import derselben (Rohbaumwolle und Baumwollgewebe) und Verdrängung desselben durch die eigene Arbeit.

Diesen faktischen Mehreinfuhren stehen folgende wichtigere Mindereinfuhren gegenüber : °/o

Fr.

»/o

Faßwein .

.(-j-104,729 Hl. =187) --1,734,484= 60* Weizen .

.

38,810 q = 13 2,282,624 = 3« Schlachtvieh .

3,028 Stück = 64 1,514,000 = 64 Flechtstroh .

1,102 q = 696 1,509,480 = 317 Rohseide .

.

2,200 q = 4 27 8.275,450 = 605 Reinseidene Gewebe u. Bänder 91 q = 8s 1,068,500 == 12i5 Tüll .

.

.

1 2 0 q = 7a 949,000 = 38i* Streichgarn, gefärbt 985 q = 39 ' 843,800 = 4768 Leder (Nr. 82 a.)

869 q = 58 630.025 = 58 Landwirthschaftl.

Maschinen .

227 Stück = 14 503,486 = SSse * Hierüber wie über Jungvieh ef. pag. 42. Anm. 2.

334

Die Mindereinfuhr von Weizen (Fr. 2,282,624, rectifizirt auf Fr. 834,415} wird durch die Mehreinfuhr von Mehl mehr als aufgewogen. Scheint sich hier, verbunden mit einem Minderexport von Mehl um 3U Mili. Franken, ein Versäumniß der schweizerischen Müllerei zu äußern, so deutet dagegen die Mindereinfuhr von i l J 2 Millionen Schlachtvieh, nach dem abnormen Import des Vorjahres, auf eine Rückkehr zu stärkerem Konsum der eigenen Zucht.

Besorgnißerregend wären, wenn sie chronisch würden, die Mindereinfuhren an Rohseide und Flechtstroh. Dagegen hat die Wollindustrie die niedrigeren Preise des Berichtjahres zu stärkereu Importen um nahezu 20°/o (genau 18,87 ° o) benützt, welche die Mindereinfuhr von Streichgarn reichlich aufwiegen.

Die Schwankungen der A u s f u h r beschränken sich, der Hauptsache nach, auf die drei großen schweizerischen Exportindustrien und auf die landwirtschaftliche Exportproduktion. Wir stellen der Mehrausfuhr innerhalb derselben gleich die Minderausfuhr zur Seite mit jeweiliser Spezifikation ihrer wichtigsten Efficienten.

A. Die Exportindustrie.

\. S e i d e : + 16,498,638 -- 7,697,895

= + 8,800,743 Fr. = 4,ci °/o

beiderseits hauptsächlich Ganzfabrikate ; darunter: ·f 10,635,245 -- 4,789,767 halbseidene Bänder,

reinseidene Bilnder.

2. B a u m w o l l e : + 3,116,045 (Nr. 283, 284, 285,286,286 a, b, c, 287 a, b, 290, 291)

+

-- 1,634,066 Garn, Gewebe etc.

-- 2,460,466 Stickereien --

3. U h r e n : 4,717,362 -- 1,393,825

Taschenuhren, gleichmassig metallene, siiherne und goldene, sowie Uarwerie.

= -- 1,844,427 ,, =1,0!

865,940 Plattstichgewebe = + 3,323,537 ,, = 4 >

Rohwerke und Gehäuse,

Die Mehrwerthziffern der Uhrenindustrie, zum größten Theil auch die der Baurnwollweberei, sind errungen t r o t z fortgesetzt weichender Preistendenz. Der Rückgang des Stickereiexports existirt rundem W er thè nach. Das Gewicht ergibt statt 2 Va Mili. Franken oder >

O

D

335

2 8 /4 °/o Minusdifferenz eine Mehrausfuhr von 605 q. oder l,583°/o, die einem Werthe von Fr. 1,364,234 entsprechen würde. Ist es zu bedauern, daß diese Industrie mit um so viel geringerem Nutzen arbeitet, so ist es doch wichtig, zu konstatiren, daß sie ihren Export nicht eingeschränkt hat.

Dagegen weisen unsere Ausfuhrdeklarationen in den Werthungen der S e i d e n fabrikate durchweg eine Besserung der Preise, resp. der Qualitäten auf, nur daß an Stelle der reinseidenen Bänder immer ausachließlicher halbseidene treten. Es wurden exportirt: 1885: reinseidene Bänder .

. q. 3,468 = Fr. 10,482,32<> halbseidene ,, .

. ,, 7,322 = ,, 17,990,579 1886 : reinseidene ,, .

. ,, 3,875 = ,, 10,834,802 halbseidene ,, .

. ,, 10,021 = ,, 20,993,358 1887 : reinseidene ,, .

. ,, 1,384 = ,, 6,045,035 halbseidene ,, .

. ,, 13,017 = ,, 31,628,603 Für beide Sorten sind die Durchschnittswerthe im Steigen begriffen ; sie betrugen : für reinseidene Bänder 1886 Fr. 2796. -- 1887 ,, 4367. 81 für halbseidene Bänder 1886 ,, 2095. -- 1887 ,, 2429. 79 B. Die landwirthschaftliche Ausfuhr.

4. Der Export der M i l c h w i r t h s e h a f t ist stabil geblieben : -[- 2 Va Millionen Franken Käse werden paralysirt durch -- 2 J /2 ,, kondensirte Milch und n -- V* Million ,, Butter.

Der Käseexport verdankt seinen Mehnverth zu drei Viertheihin bessern Preisen (1886 Fr. 139, 1887 Fr. 145.87 Durchschnittspreis per 100 kg.), zum geringern Theile (Vs) umgekehrt die kondensirte Milch ihren Rückgang im Export einem Rückgang der Preise von 102 auf 97 Fr. per 100 kg.

5. Der V i e h e x p o r t , auch der von Nut/.vieh, hat abgenommen: Schlachtvieh --Fr. 2,162,132, Nutzvieh -- Fr. 1,149,546, Jungvieh -- Fr. 578,771, Häute -- Fr. 802,794.

Die Ausfuhr von Nutzvieh hatte um 7.93 % bessere, die von Schlachtvieh um 5.84 °/o geringere Preise.

6. Auch die 1886 so erfreuliche Ausfuhr von frischem O b s t ist um Fr. 1,871,632, F aß w e i n um Fr. 942,958 und M e h l um Fr. 738,488 zurückgegangen. Doch erfreute sich die Obstausfuhr

336

einer Preisbesserung von 11 auf 14.85 Fr. per 100 kg. und Weiti8 einer solchen von 44 auf 57.38 Fr. per hl., ohne welche die betreffenden Minderausfuhren auf Fr. 2,067,285 (Obst), resp. 1,266,922 (Wein) angewachsen wären.

C. Von den sekundären Exportindustrien haben noch M a s c h i n e n mit .

. Fr. 1,951,992J) und W o 11 e mit .

. ,, 1,605,868 2) eine ziemlich bedeutende Mehrausfuhr aufzuweisen. Der Kammgarnexport verdankt seinen besseren Preisen! etwa einenJViertheil seiner Plusdifferenz (|££|) D. In dritter Reihe stehen die The er far b e n - , die T a b a k und die P a p i e r i n d u s t r i e . Brstere (Nr. 37) hat trotz eines Preisrückgangs von 908 auf 794 Vz Fr. per 100 kg. 1602 q. = 22,5 °/o mehr exportirt und auf diese Weise einen Mehrwerth von Fr. 468,570 (nur 7,25 % Werthzunahme) erzielt. Die schweizerische Tabakindustvie ist mit ihrem Mehrexport (Nr. 240: 516 q. := 18,3 °/o und Fr. 416,037=18,92%), wie mit bessern Qualitäten und Preisen {1885: Fr. 738, 1886: Fr. 781, 1887: Fr. 784. 62 per q. Cigarrea) auf gutem Wege. Die Papierproduktion hat, wenn auch zu sehr reduzirtem Preise (Nr.

269 a : îMil£i|?')

dennoch einen V Ioö7 : r r. b7y achtungswerthen Mehrexport aufzuweisen: Nr. 269a: -f- 7121 q.

= 60 »..o und + Fr. 348,209 = 43 %. Daneben steht freilich ein Minderexport der geringern Nr. 268 a im Betrage von 2027 q.

und Fr. 164.828.

E. Hinter dem Export des Vorjahres ist die B i j o u t e r i e (Nr. 156) mit 1487 q. = 27,B % und Fr. 960,784 = 18,97 °/o zurückgeblieben. Gleichzeitig ist ein Mehrimport zu sehr erhöhten Preisen im Betrage von Fr. 477,429 eingetreten.

Auch L e d e r (Nr. 82 a) hat nicht nur einen Preisrückgang um 5 °/o, sondern eine wirkliche Minderausfuhr von 280 q.

= 8,97 °/o und Fr. 436,439 = 14,37 °/o zu verzeichnen. Ebenso S c h u h w a a r e n (Nr. 86), wo zwar die von der Ausfuhr erzielten Preise im Berichtsjahr eine kleine Besserung erfahren haben, der Export selbst aber um 543 q. = 14,8* 0/o und Fr. 591,916 = "12,97 °/o zurückgegangen ist.

') + -- ) + + --

a

Fr. 2,323,374 (Nr. 105, 105 d. g.).

,, 371,382 (Nr. 105 f.. g. h.).

Fr. 837,425 Kammgarn.

,, 951,695 Ofewebe (Nr. 332) und Strumpfwaaren (Nr. 338).

183,252 Kammgarn.

n

337

Mit dem Resultate der hier namhaft gemachten Hauptexporte -- einer Mehrausfuhr von <±lk Millionen Franken -- bleiben wir immer noch über der faktischen, nur 32/s Millionen Franken betragenden Mehrausfuhr des Jahres. Es zeigt sich hier von Neuem, von wie ausschlaggebender Bedeutung für die schweizerische Handelsbilanz unsre großen Exportindustrien sind.

Nach Abfassung dieses Berichtes wurde die kategorienweise G-eneralübersicht der schweizerischen Ein- und Ausfuhr anno 1887 noch rechtzeitig fertig gestellt, um in Form der beifolgenden Tabelle hier beigelegt werden zu können.

3. Publikationen.

In der diesmaligen Jahrespublikation wurden, abgesehen vom Transit und vom Veredlungsverkehr, nur mehr äußerliche Aenderungen, Umstellungen oder Zusammenzüge vorgenommen.

Um den Druck des Jahresbandes nicht unnöthig zu verzögern, wurde derselbe, Ende Februar 1888, mit dem Transit begonnen.

Dies wurde ermöglicht durch Zerlegung des gesammten Inhalts der Jahrespublikation in ihre drei eigenartigen Theile. Dieselben unterscheiden sich nunmehr auch äußerlich dadurch, daß ihrer resp.

Paginirung die Buchstaben A, B und C vorgesetzt worden sind, während die Einleitung am Anfang und die Register am Schluß des Bandes gewöhnliche Paginirung erhalten sollen, erstere iu lateinischen, letztere in arabischen Ziffern.

Theil A wird die E i n f u h r und A u s f u h r in ihren sämmtlichen Bearbeitungen (Speziai-, Effektiv- und Generalhandel nach Waaren und nach Ländern) umfassen.

Theil B : D u r c h f u h r u n d s p e z i e l l e V e r k e h r s a r t e n (Lagerverkehr, Veredlungs- und übriger Freipaßverkehr, Grenzverkehr, Retourwaaren) ist bereits im Druck.

Theil C ist rein fiskalischer Natur und enthält die Z o l l erträgnisse.

Innerhalb dieser drei Theile wurde die im Vorjahr eingeführte Numerirung der einzelnen Uebersichten so viel wie möglich festgehalten. Nur die beiden ersten und die beiden letzten Uebersichten haben andere Nummern erhalten. Die ersteren wurden vertauscht. Die Retourwaaren dagegen (1886 IX und X) wurden unter der Ziffer IX vereinigt, so daß für Theil C (üebersicht 1886, Xlj die Ziffer X frei wurde.

ßundesblatt. 40. Jahrg. Bd. U.

22

Zur Seite 337.

Spezialhandel der Schweiz mit dem Auslande

in den Jahren 1887 und 1886.

Einfuhr.

VI iVl6DffGll~

Kategorie.

1887.

einheil.

Menge.

i

i

"VVortli.

' i |i

' 1886.

Menge.

1

l

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II A B C III IV

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VI VII

1 i1

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Vili A B

IX A B C I) B F G

1

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XVII { i1 1

l l Total Werlh 1887 ,

Differenz f 1887 gegen- l i über 1886 [

i i

467,096

--

-

j

Werth.

|

Fr.

~

'

1,810.462

184.117

22,359 !

325,709 80,846

3,206,495 17,470,070 6,095,745

7,317 56,533 24,212

2,092,765 · 2,678,941 8,740,616 :

8,547 65,283 22.579

55,982

3,207,539

1,066

142,437 ,,

918

147,269

14,403,657

1,939,819

13,637,100

1,310,052

7,961,121 !' 1,281,523

8,253,227

235,650

5,249,876

35,606

'

6,472,858

504,790 i:

28,105

7,617

11

9,253,877

14,410

8,520,780

8,411

5,611,504 <:

·n

651 !

250,672 12,037 ' 74,571

613 226,413 10.301 63,389 1

1,960,600 3,109,512 1,901,815 7,959,489

325 3,888,112 6,974 110,859

T>

y

q11 11 q.

Stück hl.

25,750 1,297,144 21,836 l 1,098 17,885 4,143 2^052 2,109 12,041,481

1,869,300 3,445,306 1,049,121 Ij 9,107,706 ]i u |, P i1 !i

13,728 1,015,303 18,193 815 15,779 4,419 1,795 2,582

640,788 23,324,961 3,133,645 453,375 907,098 1,295,970 40,621,857 166,660

1,273 116,020 5,309 159 1,573 220 968 251

34,217.896 !|

9,302,588

29,113,535

625,345 j

1,180,469 30,187,527 4.892,275 618,175 1,129,690 1,501,990 44^751,037 174,090

1(

5,960,680 840,214 108,009

181,458,851 I 30,980,831 8,601,850 ,

hl

-

1.854,141 , 3,863,260 ; 8.'538,417 ·

58,562

4,891,871 |

469,160

8,032

8,576,643

'

8,463

5,790,121

i

1,991,410 ',', 418 84,255,363 , 3,479,454 5,845,864 ;.

6,662 14,366,090 95,564

2,966,602 ' 79,829,024 6,536,312 12,514,859 i

131,564 4,304,873 578,882 30,967 70,938 38,015 29,175,286 5,358

144,526 4,003,092 ' 646,622 34,310 !

90,275 !

15,273 !

29,791,372 14,907

.!

, i.

;

2,210 97,517 4,203 194 1,570 63 935 1,155 889,529 66,008 6,789 ' 155,492

74,270,006 3,000.876 553,089

4,734,166

680,542 ! 72,128,109 ' 38,738 i 2,165,214 6,663 ' 548,757 " i ' .1 162,304 4,133,192 |j

258,232 60,096,005 50,762 10,473,915 48,629 150,459,500 72,288 i 55,710,305 1,971 1,836,270 21,958 6,693,700 14,106 i 23,257,900

208,535 158,518,779 " 6,282 1,951,741 l!

55,821 198,768.230 '·' 24^755 15.192,686 '; 1,854 2,317,419 ; 5,168 3,957,542 ,' 5,866,319 ,j 2,333 j

207.153 6^076 55,460 23,236 1,850 5,405 2,044

62,499 1

2,626,734 ;

339,122 50,900 46,569 76,230 2,115 21,526 15,437

72,510,711 10,716,675 142,565,150 54,587,100 1,886,775 5,207,810 25,876,650

259,985 21,275

49,873,635 6,909,760

236,897 20,753 [

50,993,360 6,655,520

76,148 48,052

15,122,112 i!

7,473,918 i 1

97,574 48,407

323,157

3,337,667

295,156 j

2,896.093

125,782 t

647,124

109,605

15,924

10,605,862

14,833

12,168.964

1,549

24,084,159 522,694 840,214

751,686,023 54,368,062 30,980,831

20,258,891 473,611 718,048

711.563.429 56,004,687 31,661,944

Ü 1 i

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l

36,154

2,679,517

5,679,856 ' 170,576,189 718,048 31,661,944 108,668 8,682,630

'

1,360,916

592,228

837,034,916

Stück

Werth.

1

i

i _

251,633

25,356,635

qn

- _ . . _ - . . _ _

5,474.909

15,261

n

-

Fr.

28,644

hl.

--

Menge.

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11

i

Menge.

1886.

--

7,822,125

Stück

B

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24,881,780

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Total 1887

j

374,515

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2,120,997

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X XI

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23,074 362,381 84,708

Stück 11 <1-

11

!

n 11

Werth.

"

Fr.

5,165,177 3,338,450 19,533.776 7,109,440 2,265,266

486,804

j

1887.

--._

Fr.

i

Ausfuhr.

i>

1,515.386

799,230,060

i ' ^87 gegenüber 1ÖÖ ° 1

-- 29,828 Ì -i- 387,544 | U-3,668,991 -- 27,271 IJ i

3,870,228 ' j

160,624,792 !

1,582,221 190^636,389 13,572,547 1 2,351,067 | 4,647,289 5,020,725 19,341,158 7,976,693

:

607,840 .

1,498

1.248,877

3,924,217 3,583,690 66.008

558,716,272 '· 105,706,494 3,000,876

l

3,894,389 563,704,080 : 3,971,234 105,223,339 ' 38,738 ; 2,165,214 |; Ì p 671,092,633 |,

' '

.

.

.

.

i J 667,423,642

' i

;j

338 Die Inhaltsübersicht des Jahresbandes 1887 wird daher folgendermaßen ausfallen : Einleitung.

T h e i l A.

1886 Uebersioht II == 1887 üebersicht I: Einfuhr und Ausfuhr im Speziai-, Effektiv- und Geueralhandel nach Waaren.

1886 ,, I a = 1887 Üebersicht II: Speziai- und Eftektivhandel nach Waaren geländert.

1886 ,, III -- 1887 Üebersicht III: Spezialhandel mit den einzelnen Ländern.

1886 ,, I b u . I V = 1887 üebersicht IV: Zusammenzüge aus I--DI.

T h e i l B.

1886 Üebersicht V = 1887 Üebersicht V a 1886 ,, VI = 1887 ,, VI: 1886 » VII = 1887 ,, VII: 1886 ,, Vtll = 1887 ,, VIII: 1886 ,, IX: T ) I X u . X = 1887

u. b: Direkter Transit, Lagerverkehr.

Veredlungsverkehr.

Grenz verkehr.

Retourwaaren.

T h e i l C.

1886 Üebersicht XI = 1887 Üebersicht X : Zollerträgnisse.

Register theil: 1. Einfuhrwerthe.

2. Ausfuhrwerthe.

3. Waarenregister.

4. Inhaltsübersicht.

öd A: An den Uebersichten der Ein- und Ausfuhr wurde, nachdem dieselben im Vorjahr durch die Einstellung des Eflektivhandels ihren vorläufigen Ausbau erfahren haben, nichts Wesentliches geändert, sondern nur Einzelnes im Interesse größtmöglicher Klarheit und Einfachheit anders angeordnet.

Das Tableau 1886 II, welches in nuce die gesammten handelsstutistischen Resultate des Jahres enthält, wurde pro 1887 vorangestellt. Der Kopf dieses Tableau 1887 I wurde so umgestaltet, daß dasselbe nunmehr vom Spezialhandel bis zum Generalhandel einen stetig wachsenden Strom darstellt : Spezialhandel -|- Lagerverkehr = Effektivhandel ; Effektivhandel -|- direkter Transit = Generalhandel. Nach demselben Prinzip wurden die Zusammenzüge abgeändert und auf diese Weise 1886 I b mit 1886 IV vereinigt zu 1887 IV.

339 Im Generalhandel wurde in der Uebersicht 1887 I und ebenso in der sie zusammenfassenden Generalrekapitulation (Schluß der Abtheilung A) der Werth wieder mitgetheilt. Nicht als ob wir den Werthziffern des Transits, abgesehen von der Frachtassekuranz, irgend welche wirtschaftliche Bedeutung beilegten, sondern lediglich aus der internationalen Rücksicht auf die Gepflogenheit der andern Staaten, den Werthziffern ihres Spezialhandels diejenigen für den Genera I han del gegenüberzustellen.

Der Uebersicht 1887 I lassen wir ihre beiden Zerlegungen: I. innerhalb jeder einzelnen Waare nach Ländern 1886 I = 1887 II II. innerhalb jedes einzelnen Landes nach Waaren 1886III = 1887 III folgen. An der letztern Uebersicht wurde gar nichts geändert.

In der Uebersicht 1886 I = 1887 II wurde durch Weglassung der besondern Werthkolonnen im Lagerverkehr der nöhtige Raum gewonnen für Mittheilung der ungekürzten Werthe im Speziai- und Effektivhandel, nachdem sich die Abrundung auf Tausende bei diesen nach Herkunfts- und Bestimmungsländern zersplitterten kleinen Quantitäten im Vorjahr als unzuträglich erwiesen hatte.

ad B: Durchgreifende Umgestaltungen haben hier die Darstellungen des direkten T r a n s i t s und des V e r e d l u n g s v e r k e h r s erfahren.

Seit dem 1. Januar 1887 ermitteln wir nicht mehr bloß die Durchfuhr-Quantitäten jeder einzelnen Waare nach ihrem Eingang aus und nach dem Ausgang nach den verschiedenen Ländern, sondern wir verfolgen die Durchfuhr von Land zu Land, wir zerlegen jede einzelne Provenienz jeder einzelnen Waare nach den verschiedenen Ländern ihrer Bestimmung. An die Stelle der bisherigen linearen tritt hiemit eine quadratische Transitstatistik, aus welcher die Bedeutung der Schweiz als Durchfuhrland weit deutlicher als bisher hervortritt (Va).

Daraus läßt sich dann weiter ein Bild des Verkehrs zwischen den für den schweizerischen Transit wichtigsten Länderpaaren des Ein- und Ausgangs erstellen (V b). Fußend auf den Ergebnissen desselben, werden wir im Stande sein, eine annähernde Berechnung des Frachtverdienstes der schweizerischen Eisenbahnen aus dem Transit vorzunehmen.

Die Veränderungen in der Publikation des Veredlungsverkehrs wurden oben, Seite 326, behandelt.

Die Uebersichten des Lagerverkehrs, des ,,übrigen Freipaßverkehrs'1' und der Retourwaaren blieben formell unverändert.

Dasselbe gilt von den Zollerträgnissen (Uebersicht X = Theil C).

340

Von den registerartigen Stücken unserer Jahrespublikation sind die Einfuhrwerthungen hervorzuheben, welche diesmal, gleichfalls h i e r in Folioformat, dem Publikum zugänglich gemacht werdensollen.

Ihnen folgt die geländerte Uebersicht der deklarirten Ausfuhrwerthe. Den Schluß bildet das zum Nachschlagen bearbeitete Waarenregister.

Die Quartalpublikationen wurden in der bisherigen Weise fortgesetzt. Seit dem ersten Januar 1887 wurden jeder Position die Durchschnittswerthe beigefügt und awar für die Ausfuhr die Durchschnitte des laufenden Jahres, für die Einfuhr die Schätzungen des Vorjahres. Im IV. Quartalheft konnten die neuen Einfuhrwerthungen pro 1887 eingestellt werden.

Ueber die monatlichen Publikationen im Handelsamtsblatl, ist nichts zu bemerken.

4. Statistische Gebühr.

Die statistische Gebühr, allein von den zollfreien Sendungen und vom Transit erhoben, hat entsprechend der in den Zollerträgnissen zum Ausdruck kommenden Zunahme des Verkehrs, im Berichtsjahr einen wesentlich höheren Ertrag abgeworfen. Es beliefen sich :

«J3U.:1«? <»DSs?TM 's*1

Fr.

1885 auf: 21,063,300 1886 ,, 22,264,600 1887 ,, 24,493,929

5 10

Fr.

128,154. 31 130,531.58 138,356.18

1,99« 5,8B«

Die Mehreinnahme des Jahres 1887 (Fr. 7,824. 60) rührt wesentlich her von der außerordentlich starken Zunahme des T r a n s i t s .

Derselbe stieg von 3,600,000 q.

} 4,414,821 q.

Ì 105,255hl.

} anno 1886 auf 99,328hl. Unno 1887, und 512,295 Stück] und 286,316 StückJ Und die statistische Gebühr daraus betrug anno 1887 : Fr. 59,452.46 gegen Fr. 51,851.82 anno 1886. Der Mehrertrag pro 1887 belauft sich somit auf Fr. 7,600 oder 14,667 °/o.

Der Ertrag der statistischen Gebühr aus der zollfreien Einfuhr ist dagegen nur um Fr. 1,924 oder 7,2 °/o, der aus dem Freipaß-

341

verkehr nur um Fr. 128V2 oder 3,35% gestiegen. Der Ertrag der Ausfuhr hat sogar um Fr. 1,828 oder 3,8 °/o abgenommen.1) Die A u s g a b e n der handelsstatistischen Abtheilung betrugen: 1885.

Gehalte .

.

Drucksachen.

.

Reisen und Expertisen Büreaukosten etc. .

Verschiedenes .

. 40,102.17 . 30,259.15 . 4,113. 75 . 1,473.45 .

7.30

1886.

43,636.05 28,645.45 2,968. -- 1,666.65 937.10

1887.

47,935.94 42,601.70 4,838.80 1,311.40 528.55

Total 75,955. 82 77,853. 25 97,216. 39 Die Mehrausgaben rühren wesentlich her von den Mehrkosten des Druckes, wobei in erster Linie die Kosten für die Zolldeklarationen in Anschlag zu bringen sind, von welchen Ende 1887 zur Ausnützung des Büdgetkredites ein größerer Vorrath bestellt wurde, sodann auch die graphischen Darstellungen und die Zollkarte.

Den größeren Druckkosten ist auch ein etwas stärkerer Vertrieb der Jahresstatistik und der Quartaltabellen, sowie der Verkauf der Deklarationen gegenüberzustellen. Die daherige Einnahme betrug pro 1887 Fr. 7537. -- Hiezu trugen die graphischen Tabellen und namentlich die Zollkarte nicht unwesentlich bei.

Die Zunahme der Expertenhonorare ist nur eine vorübergehende, einmalige. Sie beruht auf den Schätzungen des Veredlungsverdienstes und der großen Expertise betreffend die Unterscheidung zwischen Rohstoffen und Fabrikaten.

Der Ueberschuß der Einnahmen (inkl. Erlös aus dem Verkauf von Imprimaten) betrug Fr. 48,676. 79 gegenüber Fr. 52,678. 83 im Vorjahr und Fr. 52,198. 49 anno 1885.

XII. Beaufsichtigung des Bezuges von kantonalen Verbrauchssteuern.

Erwähnenswerthe Fälle, mit denen wir uns zu befassen hatten und deren Erledigung noch in das Berichtjahr fällt, waren folgende : Eine am 29. August aus dem eidgenössischen Niederlagshause für Wein in Rolle an eine Firma in Bern abgegangene Sendung von 30 Fässern Wein langte am 31. August im Bahnhof Frei bürg *) Die statistische ans der Einfuhr 1885: 26,238.37 1886: 26,710.58 1887: 28,634.21

Gebühr betrug in franken: Ausfuhr Transit Freipaßverkehr 47,162.94 51,533.46 3,219.54 48,140.52 51,851.82 3,828.71 46,312.32 59,452.46 3,957.19

Total 128,154.31 130,631.58 138,856.18

342 an und wurde daselbst, ungeachtet der Frachtbrief auf einen Adressaten in Bern lautete, verohmgeldet. Die Weiterversendung dieses Weines an den Adressaten erfolgte den 1. September, und es war der briefliche Auftrag hiefür dem Bahnhofvorstande von Freiburg seitens des Adressaten in Bern unterm 31. August zugegangen.

Es ist zu bemerken, daß der Frachtbrief außer dem Namen des Adressaten in Bern und der Bezeichnung dieses Bestimmungsortes noch die Angabe enthielt: ,,Station Freiburgtt.

Aus diesem letztern Umstände wollte die Regierung von Freiburg die Berechtigung zum Bezüge des Ohmgeldes herleiten.

Gegenüber dieser Anschauung fanden wir, daß es sich um eine Sendung handle, die unbestreitbar nicht nach dem Kanton Freiburg, sondern zum Transit durch denselben bestimmt gewesen und daß der Transit auch wirklich und direkt vollzogen worden sei. Wir anerkannten daher die Beschwerde als begründet und ersuchten die Regierung von Freiburg, dem Rekurrenten die bezogene Ohmgeldgebühr zurückzuerstatten, welchem ^Ansuchen dieselbe nachgekommen ist.

Von einer Brauerei in Aigle war eine nach Thonon bestimmte Sendung Bier per Achse über Walliser Gebiet instradirt worden.

Vom Ohmgeldposten bei Porte-du Scex wurde deßhalb ein Straffallprotokoll wegen Umgehung des Ohmgeldes aufgenommen und vom kantonalen Finanzdepartement eine Buße ausgesprochen, ungeachtet die Sendung in direktem Transport über Bouveret nach Thonon ausgeführt worden war.

Eine diesfällige, zuerst bei der Regierung von Wallis eingereichte Beschwerde des Absenders in Aigle wurde abgewiesen, gestützt auf eine Verordnung des Staatsrathes vorn 28 Februar 1850, welche die Bureaux bezeichnet, über welche zum Transit durch den Kanton Wallis bestimmte geistige Getränke ein- und ausgeführt werden können, und mit Hinweis darauf, daß unter diesen das Bureau von Porte-du-Scex nicht genannt sei.

Es erzeigte sich jedoch, daß diese Verordnung ohne die in der Bundesverfassung vorbehaltene Genehmigung des Bundesrathes bestanden hatte. Zudem war nach unserer Ansicht ein Grund zui Bestrafung wegen Ohmgeldverschlagniß nicht vorhanden, weil fragliche Sendung Bier direkte durch den Kanton Wallis transitirt und die Einfuhr am hellen Tage und am Ohmgeldposten vorüber stattgefunden hatte, sowie ferner, weil letzterer, wenn er streng fiskalisch verfahren wollte, sich darauf zu beschränken gehabt hätte, die Ohmgeldgebühr zu beziehen, da die Sendung von keinem Ursprungszeugniß für schweizerisches Bier begleitet war.

343

Auch diese Beschwerde erkannten wir als begründet, und es hat dieselbe mittelst Rückerstattung der Buße ihre Erledigung gefunden.

Von einer Weinhandlung im Kanton Bern war an einen Besteller in Murten ein Faß Wein geliefert worden, begleitet von einem gemeindeamtlichen Zeugniß, daß dieser Wein schweizerischen Ursprungs sei.

Dieses Zeugniß wurde jedoch von dem Ohmgeldbeamten in Murten als nicht zutreffend beanstandet und hierauf durch den dortigen Präfekten eine Expertise veranstaltet. Diese erklärte den Wein als ausländisches Produkt und darauf gestützt erfolgte durch das Bezirksgericht der Broye ein durch das kantonale Kassationsgericht bestätigtes Urtheil, welches den Wein mit einer starken Buße belegte.

Auf Rekurs des Absenders ordneten wir über die Gattung des Weines eine neue Expertise an, welche aus einem Vertreter des freiburgischen Fiskus, einem Vertreter des Rekurrenten und einem Vertreter der Bundesbehörde zusammengesetzt war.

In ihrer Mehrheit gelangte diese Oberexpertise zu dem Resultate, daß der untersuchte Wein nicht ein reines Eraeugniß von Reben unseres Landes sei.

Wir erkannten infolge dessen, daß das über den fraglichen Wein von bernerischer Behörde ausgestellte Ursprungszeugniß, gemäß welchem das Getränk ,,schweizerisches Produkt und mit keinen nichtschweizerischen Getränken vermischt"1 wäre, nicht als richtig angesehen werden könne.

Wenn nun auch im vorliegenden Falle den Rekurrenten hinsichtlich der unrichtigen Deklaration keine Schuld treffen möge, so müsse doch konstatirt werden, daß die Expertise ein Ergebuiß geliefert habe, welches nicht zur Aufhebung des gegen ihn ergangenen gerichtlichen Strafurtheils berechtige.

Dabei sei jedoch die Frage, ob und inwieweit der Kekurrent gegen Jemanden ein Rückgriffsrecht ausüben könne, nicht zu erörtern ; es bleiben jedoch selbstverständlich dem Rekurrenten alle bezüglichen Rechte vorbehalten.

Gestützt auf diese Erwägungen beschlossen wir, den Rekurs als nicht begründet abzuweisen.

344

XIII. Belgien, internationales Bureau flir Zolltarife u. s. W.

Seitens der k. belgischen Regierung ist durch deren Gesandtschaft in Bern die Einladung an uns gelangt, zur Errichtung eines internationalen Bureau für Publikation von Zolltarifen, Verwaltungsvorschriften im Zollwesen, Handelsverträgen u. s. w. Hand zu bieten und uns an einer auf den 15. März 1888 in Aussicht genommenen Konferenz durch eine Abordnung vertreten zu lassen.

Zugleich ist uns der Entwurf einer saehbezüglichen Uebereinkunft mit Vollziehungsverordnung mitgetheilt worden.

Wir haben die Beschickung dieser Konferenz zugesagt.

345

# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend ein Bundesgesetz über die Militärstrafgerichtsordnung.

(Vom 10. April 1888.)

Tit.

Mit Botschaft vom 30. Mai 1884 haben wir Ihnen den Entwurf eines neuen Militärstrafgesetzbuches vorgelegt. Derselbe ist seither vom Ständerathe und der Kommission des Nationalrathes durchberathen worden. In jener Botschaft sind die Notwendigkeit und die Zielpunkte einer Revision des bisherigen Militärstrafgesetzbuches eingehend nachgewiesen, und wir können daher in dieser Hinsicht einfach auf unsere damaligen Ausführungen verweisen.

Ursprünglich leitete uns der Gedanke, an die Stelle des bisherigen ein Gesetz zu setzen, das vermöge seiner Kürze in dem Dienstbüchlein des Soldaten hätte abgedruckt werden können und daher lediglich die notwendigsten Bestimmungen in sehr gedrängter Zusammenfassung und unter Weglassung eines ausführlichen allgemeinen Theiles enthalten durfte. Diesem Gedanken entsprach ein von Herrn Professor Dr. Hilty in Bern schon im Jahre 1878 ausgearbeiteter Entwurf, welcher allerdings nur 80 Artikel enthielt.

Allein eine Kommission von Fachmännern, welcher wir den Entwurf im Jahre 1879 unterbreiteten, ging bereits von diesem Systeme ab und sprach sich in ihrer Mehrheit für ein Gesetzbuch nach bisheriger Art und Weise, · wiewohl in möglichst knapper und praktischer Fassung, aus.

Bundesblatt. 40. Jahrg. Bd. II.

23

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrathes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1887

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1888

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

16

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.04.1888

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289-345

Page Pagina Ref. No

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