643

# S T #

Besoldungs-Gesez.

Vorschlag des Bundesrathes (vom 11. November 1872) und

Anträge der nationalräthlichen Kommission (vom 21. Mai 1873).

644

Vorschlag des Hundesrathes.

Die BiMMlesverssMMjnrilT.iMg elei- îsolrweizeriselieri. Eidgenossenschaft,

in Abänderung der gcsezlichen Bestimmungen über das Besoldungswesen der eidgenössischen Beamten; nach Einsicht der Botschaft des Bundesrathes vom 11. November 1872, beschliesst: Art. 1. Die hiernach genannten eidgenössischen Beamten beziehen folgende Jahresbesoldung :

I. Allgemeine Verwaltung.

Bundeskanzlei.

Stellvertreter des Kanzlers (nebst freier Wohnung) . Fr. 5000, bisher Fr. 4000.

Registratur .

.

. . . Fr. 4000--5000, ,, ,, 4000.

Kanzleisekretär für Druksachen . ,, 4000--5000, ,, ,, 4000.

Kanzleisekretär (Büreauchef) . ., 4000--5000, >,, ,, 4000.

Unterregistrator . n 3600--4000, ,, ,, 3300.

II.

Sekretär

Departemente und SpezialVerwaltungen. · Politisches Departement.

Fr. 5000, bisher Fr. 4000.

Departement des Innern.

S e K r e t ariat.

Sekretär .

.

.

.

.

. F r . 5000, bisher Fr. 4000.

Registratur und Bibliothekar .

. ,, 3800, ,, ,, 3000.

645 Anträge der nationalrâthlichen Kommission.

NB. Wo nichts bemerkt ist, gelten die bundesräthlichen Vorschläge.

(inclusive Wohnungsentschädigung) Fr. 7000.

.

Kalligraph und 1. Kanzlist Kanzlist

.

.

. Fr. 4000--5200.

-.

,, 3800--4200.

,, 3000--3800.

,, 2500--3200.

Fr. 4500--5000.

Fr. 4500--5000.

,, 3500--4000.

646

.

'

Vorschlag «les lîundesrathcs.

i

A r du v ari a t.

Staatsarchivar Unterarchivar

.

.

Ff. 5000, bisher Fr. 4000.

Fr. 3600--4000, ,, ,, 3000.

·.

B a u w e s e n.

Oberbauinspektor .

Sekretär des Bauwesens

Direktor Sekretär

.

.

. F r . 8000, bisher Fr. 7000.

. ,, 5000, ,, ,, 4000.

.Statistisches Bureau.

Fr. 6000, bisher Fr. 5000.

,, 3500, ,, ,, 2800.'

Poly teclinikum.

Präsident des Sehulrathes .

.

. Fr. 8000, bisher Fr. 6000.

Sekretär

Justiz- und Polizeidepartement.

Fr.. 5000, bisher Fr. 4000.

647 Antrage der nationalräthlichcn Kommission.

.

.

.

.

. Fr. 4500--5000.

Kanzlist

Fr. 4500--5000.

_ 2500--3000.

Revisor

Fr. 3000--3600.

,, 3000--3500.

H y d r omet ri sch es Bureau.

Büreauchef

Fr. 4500--5000.

E i s e n b a h n b ü r e a u.

Technischer Inspektor Administrativer Inspektor .

Chef d e s Eisenbahnbüreau

.

.

.

.

.

.

.

Fr. 8000.

. f l 8000.

. F r . 5000--6000.

(Streichen wegen" besonderer Vorlage des Bundesrathes.)

.

Kanzlist und Registratur Bundesblatt. Jahrg. XXY. Bd. II.

. Fr. 4500--5000.

,, 3000--3500.

47

48

Vorschlag des Bundesrathes.

Militärdepartement.

Departementskanzlei.

Erster Sekretär (Biireauchef) .

. Fr. 5800, bisher Zweiter · ,, .

.

.

. ' . ,, 4000, ,, Dritter ,, ,, 3400, ' ,, Adjunkt für das Personnelle .

. ,, 5000, ,,

Oberinstruktor des Genies .

mit einer Pferderation, nebst Pferdewartuugsgebühr für ein effektiv gehaltenes Pferd.

Instruktor erster Klasse .

· J " " .,, 'zweiter n .

Fr. 4600.

,, 3200.

,, 2700.

,, 4000.

Genie.

* Fr. 4500--5000, bisher Fr. 4000.

,, 3200--3500, ,, 2500--3000,

,, ,,

fl

,, 3000.

2700.

Artillerie.

Oberinstruktor der Artillerie Fr. 5000--6000, bisher Fr. 4500.

mit einer jährlichen Pferderation und einer weitern für 200 Tage nebst Pferdewartungsgebühr für effektiv gehaltene Pferde.

Instruktoren erster Klasse .

,, 4000--4500, ,, · fl 3800.

mit einer jährlichen Pferderation und einer weitern für 200. Tage nebst Pferdewartungsgebühr für effektiv gehaltene Pferde.

Instruktoren zweiter Klasse Fr. 2800--4000, bisher Fr. 2300-- 3100.

mit einer Pferderation nebst Pferdewartungsgebübr für ein effektiv gehaltenes Pferd.

649 Anträge der uationalrälhlicheu Kommission.

Zweiter Sekretär und Registratur Dritter Sekretär und Uebersezer

.

.

Fr. 6000.

. F r . 3500--4000.

. ,, 3000--3600.

. Fr. 2500--3200.

650

Vorschlag des Bundesrathcs.

Kavallerie.

Oberinstruktor der Kavallerie Fr. 4200--4500, bisher Fr. 4000.

Instruktor erster Klasse .

· ,, 3200--3500, ,, ,, 3200.

Instruktoren zweiter Klasse .

,, 2800--3200, ,, ^ 2500.

mit Pferderationen gleich dem Oberinstruktor der Artillerie.

Scharfschüzen.'

Oberinstruktor der Scharfschüzen .

.

.

.

F r . 4200--4500, bisher F r . 4000.

Instruktoren erster Klasse .

,, 3200-3500, ,, ,, 3000.

mit je einer Pferderation nebst Pferdewartungsgebühr für ein effektiv gehaltenes Pferd. · Instruktor zweiter Klasse .

,, 2400--2700, ,, ,, 2200.

Sani täts wcsen.

Oberinstruktor des Sanitätsdienstes .

.

.

.

F r . 3500--4000, bisher F r . 3500.

Jhstvuktor erster Klasse .

,, 3000--3500, ,, ,, 2800.

,, zweiter ,, .

,, 2300--2800, ,, ,, 1600.

Das Instruktionspersonal erhält ausserdem die reglementarischen Logis-, und Reise Vergütungen.

O b e r k r i e g s k o m m i s s a r i a t.

Oberkriegskommiäsär .

.

.

Fr. 7000, bisher Fr. 6000.

-Registratur und Stellvertreter Fr. 3200--4000, ,, ,, 3000.

Chef des Revisionsbüreaus . ,, 3200--4000, ,, ,, 3000.

Buchhalter .

.

.

. ,, 3200--4000, ,, ,, 3000.

Kriegskommissär in Thun .

.

.

Kasernen- und Liegenschaftsverwalter in Thun.,,,

Fr. 3800,

,,

,, 2800.

,, 3000,

fl

,, 2600.

651 Anträge der natioualräthlidieii Kommission.

. Fr. 2500-3200.

Fr. 2500--3000.

Fr. 4000--4500.

, 2000--3000.

Fr. 3500--4000, Revisoren beim Kommissariat

.

.

.

. F r . 2800--3600 ,, 3000--3800 '.

_ 2500-3000

652

Vorschlag des Bundesrathes.

Verwaltung des Verwalter des Kriegsmaterials .

Chef der administrativen Abtheilung Chef der technischen Abtheilung Pulverkontroleur .

.

.

-

O

Chef d e s Stabsbüreau

Materiellen.

.

Fr. 5500, bisher .

,, 4000, ,, .

,, 4000, ,, .

,, 4000, ,,

Fr. 4500.

,, 3500.

,, 3000.

,, 3300.

Stabsbüreau.

.

.

.

F r . 6000, bisher F r . 4500.

L a b o r a t o r i u m in T h u u.

Direktor Fr. 4000, bisher Fr. 3300.

Adjunkt und Buchhalter .

.

., ,,3000, · ,, ,,2500.

K o n s t r u k t i o n s w e r k s t ii t te. in T hurt.

Direktor ; Fr. 3500, bisher Fr. 3000.

Adjunkt und Buchhalter .

.

.

,, 2400, ,, ,, 1825.

Direktor Adjunkt

.

.

.

Regiepferdeanstalt.

.

. ".

. F r . 5000, bisher Fr. 4500.

.

.

.

.

,, 3600, ,, ,, 3000.

653

Anträge der nationalräthlichen Kommission.

Gehilfe der administrativen Abtheilung ,, ,, technischen ,, Registratur .

.

.

Verwalter des Kriegsdepot in Thun .

I. Topograph

n.

Fr. 6000.

Fr. 3500--4000; ,, 3500--4000.

3500--4000.

,, 2500--3000.

,, 2500--3000.

,, 2500--3000.

,, 3000--3500.

Fr. 7000.

Fr. 4000--4600.

,, 3200--4200.

Fr. 4000--4500.

,, 2500--3000.

Fr. 3000--4000.

, 2000--2500.

Fr. 4500--5000.

,, 3000--3600.

Sp o z i a I w a f f en b u r e a u .

Geniebüreau : Sekretär und Festungsinspektor Artilleriebüreau : Chef .

.

.

.

Fr. 3500--4000.

^ 3500--4000.

654

»

'

Vorschlag des Bundesrathes.

Finanzdepartement.

F i n a n z b ü r e a u.

Chef und Departementssekretär .

Fr. 5800, bisher Fr. 4600.

Adjunkt ,, 4200, ,, ,, 3200.

Buchhalter .

.

. . . .

,, 4000, ,, ,, 3200.

Revisoren, jeder .

.

. F r . 3200--4000, ,, ,, 3200.

Kassier Adjunkt

.

.

.

Staatskassa.

.

.

. F r . 6000, bisher Fr. 5000.

,, 4200, ,, ,, 3200.

Pulververwaltung.

Centralverwalter .

.

.

.

F r . 5500, bisher F r . 4500.

Adjunkt und Buchhalter .

.

.

,, 3800, ,, ,, 3200.

Die Bezirksverwalter ,, 3800, ,, ,, 3500.

Münzdirektion.

Direktor 4 .

. ' .

.

. F r . 4800, bisher Fr. 3500.

Adjunkt u n d Verifikator .

.

.

,, 3800, ,, ,, 3000.

Handels- und Zolldepartement.

A b t h e i l u n g H a n d e l s wesen.

Handelssekrfetär .

.

.

.

F r . 5000, bisher F r . 45*00.

655

Anträge der nationalräüiiichen Kommission.

Revisionsgehilfen Kanzleigehilfen

, .

.

.

.

.

.

. .

Bezirksmagaziniere

Fr. 6000.

Fr. 4000--4500.

3500--4000.

,, 3500--4000.

. ., 2500--3200.

^ 2500--3000.

Fr. 7000.

. Fr. 4200-4800.

Fr. 5000--5500.

,, 3500--4000.

- r , 3500--4000.

'.n 2000--2500.

(inclusive Wohnungsentschädigung) Fr. 4500--5000.

. ,, 3500--4000.

Kamlist und Uebersezcr des Handelssekretärs

.

Fr. 4500--5000.

,, 2500--3000.

656

Vorschlag des ISunüesralhes.

Oberzolldirektion.

Oberzolldirektor .

.

.

.

F r . 5800, bisher F r . 5000.

Oberzollrevisor, Stellvertreter der Oberzolldirektion .

.

.

. · .

,, 4800, ,, ,, 4000.

Erster Sekretär .

.

.

.

,, 4400,- ,, ,, 3600.

Zweiter Sekretär .

.

.

.

,, 3800, ,, ,, 3000.

Revisoren, jeder .

.

. F r . 3200--4000, ,, ,, 3000.

Zollgebietsdirektionen.

Direktoren , . ' .

. Fr. 3500--5000, bisher Fr. 3000--4500.

Sekretäre, theil weise Kassa.fülirer, jeder .

.

,, 3000--4400, ,, ,, 2000--3600, Das Maximuni von Fr. 4400 darf nur in dem Falle ausgerichtet werden, wenn mit dem Sekretariat die Kassaführung verbunden ist. Das Maximum der Besoldung eines Sekretärs beträgt; Fr. 3800.

Revisoren .

.

. F r . 2800--3600, bisher Fr. 1800--3000.

Gehilfen, jeder .

.

,,' 2000--3000, ,, ,, 800--2600.

Zollstätten.

Einnehmer bis auf .

.

.

'.

Fr. 4400, bisher Fr. 3600.

Bei einer fixen Besoldung von nur Fr. 100 bis auf Fr. 500 erhält der Einnehmer überdies noch eine Bezugsprovision von 3--15 °/o der Roheinnahmen.

'Koutroleure< .

.

. Fr! 2500--3900, bisher Fr. 1000--3200.

Gehilfen ,, 1200--2900, ,, ,, 800--2400.

Chefs der Grenzwächterkorps .

,, 2500--3600, ,, ,, 1800--3000.

An Stellen, wo der Zollbezüg Personen übertragen ist, welche andere eidgenössische oder kantonale Beamtungen oder Bedienstungen bekleiden, kann als Gehalt eine An/.ahl Prozente der Roheinnahmen bewilligt werden.

657

Anträge der nationalräthlichen Kommission.

Fr. 6000.

.

.

.

.

.

Kanzlist und Uebersezer Kanzlisten .

Fr. 4500--5200.

4000--4500.

,, 3200-4000.

,, 2500--3000.

,, 2000--2500.

-

.

. Fr. 3500--5500.

,, 3000--4500.

Streichen.

bis

.

.

.

.

.

".

.

.

.

Fr. 4500.

Fr. 2500--4000.

,, 1200--3000.

658

Vorschlag des Bundesrathes.

Postdepartement.

I. P o s t v e r w a l t u n g .

A. Generaldirektion.

Kanzlei.

Oberpostsekretär (Büreauchef) .

.

Fr. 5800, bisher Fr. 4600.

Adjunkt (zugleich Inspektor des Personellen) ,, 4500, ., ,, 3600.

Registratur ' .

.

.

. ' ,, 4200, ',, ,, 3300.

Erster Sekretär .

.

.

.

,, 4000, ,, ,, 3600.

Zweiter Sekretär , 3600, ,, ,, 3000.

Dritter Sekretär .

.

. Fr. 2600--3000, ,, ,, 2600.

Oberpostkontroleur Adjunkt Revisoren .

Kontrolebüreau.

.

.

.

. F r . 5000, bisher Fr. 4000.

, 4200, ,, ,, 3600.

.

Fr. 3200--4000,' bisher Fr. 2600--3000.

Kursbüreau.

Kursinspektor .

Adjunkt .

.

Erster Sekretär Zweiter ,, Dritter ,, .

.

.

.

.

.

.

. F r . 5000, bisher Fr. 4500.

, ,, 4200, ,, ,, 3600.

^ 3800, ,, ,, 3000.

,, 3500, ., ,, 2800.

Fr. 2400--3000, ,, ,, 2400.

.

.

Verwalter .

.

Erster Sekretär .

Zweiter ,,

Material bureau.

.

.

.

. Fr. 4200, bisher Fr. 3600.

.

.

F r . 3000--3600, ,, f l 3000.

,, 2400--3000, ,, ,, 2500.

Traininspektion.

Inspektor der Centralschweiz .

. Fr. 3800, bisher Fr. 3600.

,, ,, Westschweiz .

. n 3600, ,, ,, 3000.

.,, Ostschweiz . ., 3600, ,, ^ 3000.

fl

059 Anträge der nalionalrätblichen Kommission.

Fr. 6000.

| Sekretäre

.

.

.

.

.

, .

. Fr. 4200--4800 . ,, 3500--4200.

,, 3500--42QO.

.

.

. Fr. 3000--3800.

Kanzlisten und Gehilfen

.

.

.

Revisionsgehilfen Statistiker .

.

,, 2500--3000.

.

.

..

.

.

.

.

Fr. 5000--5500.

,, 4000--4500.

,

.

.

.

,, 2500--3000.

,, 2500--3200.

Fr. 5000--5500.

,, 4000--4500.

|. Sekretäre

.

.

Traininspektoren .

Kanzlisten und Gehilfen

.

..

.

.

.

,, 2800--3800

.

.

.

.

.

,, 3500--4000.

,, 2500--3000.

. Fr. 4500--5000.

Streichen.

660 /

Vorschlag des Bundcsrathes, B. Kreisposldireklionen.

Direktoren, jeder .

Adjunkte, ,, .

Kontroleure, ,, .

Kreispostkassiere, jeder

. Fr. 3500--5000, .bisher . ,, 2800--4500, ,, . ,, 2800--4000, ,, . ,, 2500--4200, Ti

Fr.

,, .,, ,,

2600--4500.

2000--3600.

2300--3600.

1620--3300.

C. Postbiireiinx.

Büreauchefs und Postverwalter .

.

. Fr. 2400--4000, bisher Fr. 2000--3200.

(Erste Beamte auf Postbureaux mit mehr als "einem ständigen Beamten.)

Die Kommis auf den Kreispostbüreaux oder sonstigen grossem Bureaux, und Posthalter auf mittlern, nur mit einem standigen Beamten besezten Bureau bis auf Fr. 3300, bisher Fr. 2600.

Die Posthalter und Kommis auf kleinern Bureaux bis auf .

.

.

.

,, 3200,

,,

,, 2500.

Ausser der im Gesez bestimmten Besoldung beziehen die Beamten, -welche den Postdienst in den Bureaux ambulants verrichten, sowie die mit dem Verkauf der Frankomarken, Frankocouverts, Korrespondenzkarten und Empfangscheinen beauftragten Beamten eine Provision, welche vom Bundesrath bestimmt wird.

II. Telegraphenverwaltung.

Centraldirektor Adjunkt Erster Sekretär Zweiter ,, Kontroleur . . . .

Revisoren, jeder .

.

.

.

Fr. 5800, bisher Fr. 4500.

,, 5000, ,, ,, 3600.

,, 3800, ,, ., 3000.

,, 3200, ,, ,, 2500.

F r . 3000-4000, . , ,, 3000.

,, 2600--3500, ,, ,, 2400.

661

Anträge «fer naUonalräthlichen Kommission.

. Fr. 4500--5500.

. ,, 2500--4000.

. ., 2500--4000.

. _ 2500--4500.

Büreauchefs bei den Bureaux I. Klasse und Postverwalter und Büreauchefs bei den Bureaux II. Klasse , Fr. 2000--4000.

Kominis bei den Bureaux I. Klasse bis auf Kommis bei den Bureaux II. Klasse bis auf

.

.

.

.

Fr. 3300.

,, 3000.

o-

Posthalter bis auf

,, 3200.

Ausser der im Gesez bestimmten Besoldung beziehen die Beamten, welche den Postdienst in den Bureaux ambulants verrichten, eine Zulage, welche vorn Bundesrath bestimmt wird.

. Fr. 4500--5000.

. fl 3500--4000.

,n 3000--3500.

; Kanzlisten und Gehilfen

.

.

,, 2500--3600.

,, 2000--2500.

667

geeignet wären, die schweizerischen Beklagten bei den Rechten, welche durch den Vertrag erneuert werden wollten, in einer möglichst wirksamen Weise zu schüzen.

Die französische Regierung kam diesem Bestreben mit anerkennenswerther Bereitwilligkeit entgegen, indem sie wohl sich bewußt war, daß die nachtheiligen Folgen eines unregelmäßigen Verfahrens am Ende beide Prozeßparteien treffen können.

In diesem Sinne wurde der Art. 11 in den neuen Vertrag über verschiedene civilrechtliche Verhältnisse vom 15. Juni 1869 (Off. 8.

IX, 1002) aufgenommen und in dem dazu gehörigen erläuternden Protokoll vom' gleichen Tage, welches, wie der Vertrag selbst, der beidseitigen Genehmigung unterlag und die gleiche verbindliche Kraft besizt, noch deutlicher präzisirt (am gleichen Orte Seite 1023.)

Das allgemeine Prinzip, welches schon im Vertrage von 1828 enthalten war, wurde im Art. l des neuen Vertrages von 1869 dahin formulirt: ,,In Streitigkeiten zwischen Schweizern und Franzosen, oder zwischen Franzosen und Schweizern, über bewegliche Sachen und persönliche Ansprüche, mögen sie aus dem bürgerlichen oder aus dem Handelsverkehr entsprungen sein, ist der Kläger verpflichtet, seine Klage bei dem natürlichen Richter des Beklagten anhängig zu machen. Es gilt dies auch für Regreßklagen, welches immer das Gericht sein mag, bei welchem die ursprüngliche Klage anhängig ist.tl Damit dieser Grundsaz wirklich thatsächliche Anwendung finde, wurde der oben erwähnte Art. 11 aufgenommen, welcher lautet wie folgt: ,,Wird bei einem schweizerischen oder bei einem französischen Gerichte eine Klage anhängig gemacht, die nach Inhalt der vorhergehenden Artikel nicht in seine Kompetenz fällt, so soll es von A m t e s w e g e n , und z w a r selbst in A b w e s e n h e i t des B e k l a g t e n , die Parteien an den kompetenten Richter verweisen."Und damit über den Sinn und die Tragweite dieser Bestimmun'o kein Zweifel walte, wurde sie im erläuternden Protokoll folgendermaßen ergänzt : ,,Sowohl die schweizerische als auch die französische Regierung sezen großen-Werth darauf, daß das Gericht, bei dem eine Streitigkeit angebracht wurde, für welche es nicht kompetent ist und welche vor den natürlichen Richter des Beklagten gehört, auch in Abwesenheit des Beklagten für

662

Vorschlag des Bimdesrathes.

Kreisinspektion.

Krejsinspektoren .

Bürcauchefs .

Telegraphisten bis auf

.

.

Fr. 3500--5000, bisher Fr. 2700--3600.

,, 2000--3800, ,, ,, 1800--3000.

.

.

. Fr. 3200, bisher Fr. 2400.

Die Besoldung der Telegraphisten auf Zwischcnbürcaux (Bureaux intermédiaires) besteht je nach der Frequenz und den lokalen ·Verhältnissen der Regel nach in einem Gehalte von Fr. 120 bis Fr. 240 per Jahr und in einer Provision von 10 Rappen für jede ein- und ausgehende Depesche, ausgenommen Dienstdepeschen der Post- und Telegraphenverwaltung, wogegen die Vertragung der Depeschen im Gratisrayon ohne weitere Entschädigung vom Büralisten zu besorgen ist.

Art. 2. Die Besoldungen der Angestellten der eidgenössischen Verwaltung, ausser den im vorstehenden Artikel benannten, werden nach Maßgabe des jährlichen Voranschlages durch den Bundesrath bestimmt.

Art. 3. Sollten in Zukunft mit Rüksicht auf Beamtungen oder deren Besoldung Veränderungen getroffen werden, so sind die dadurch betroffenen Beamtungen zu keiner Entschädigungsforderung irgend einer Art berechtigt.

Art. 4. Der Bundesrath ist ermächtigt, bei Erledigung von Stellen durch Todes- oder Krankheitsfälle, je nach den Umständen zu entscheiden, ob ein Nachgenuß der Besoldung bis auf weitere sechs Monate für den Beamten und bis auf ein Jahr für den Angestellten einzutreten habe.

Art. 5. Durch gegenwärtiges Gesez, welches am 1. Januar 1873 in Kraft tritt, werden folgende'Geseze und Beschlüsse ausser Wirksamkeit gesezt: 1) Das Bundesgesez vom 30. Juli 1858, betreffend die Besoldung · der eidgenössischen Beamten (VI, 60 und 65).2) Der Art. 3 des Nachtragsgesezes betreffend die eidgenössische polytechnische Schule, vom 29. Januar 1859 (VI, 152).

663 Anträge der nationalrâlhlichen Kommission.

. · .

Erste Beamte der SpezialbUreaux bis auf .

, . Fr. 4000--5000.

,, 2000--4000.

.

.

Fr. 3200.

Telegraphisten auf den Zwischenbüreaux

.' .

.

Fr. 200--400.

Der Bundesrath ist ermächtigt, im Interesse der Dienstbeförderungen Provisionen an die Telegraphenbüreaux im Sinne seines Beschlusses vom 23. Dezember 1867 zu verabfolgen.

Zustimmung.

Zustimmung.

Art. 4. Der Bundesrath ist ermächtigt, bei Erledigung von Stellen Beamter oder Angestellter der Bundesverwaltung je nach den Umständen zu entscheiden, ob ein Nachgenuß der Besoldung stattfinde oder nicht. In ersterm Falle kann bei Beamten und Angestellten mit Fr. 4000 Besoldung und darüber der Nachgenuß bis auf drei Monate, bei Beamten und Angestellten unter Fr. 4000?

Besoldung bis auf sechs Monate bewilligt werden.

Zustimmung.

Zustimmung.

-Zustimmung.

Bundesblatt. Jahrg. XXV. Bd. II.

48

664 «

Vorschlag des Bundesrathcs.

3) Das Bundesgesez vom 29. Januar 1863, betreffend die Besoldung der Beamten und Angestellten der Telegraphenverwaltung(VH, 418), 4) Das Bundesgesez vom \. August 1863, betreffend die Besoldung der Beamten, des » Oberkriegskommissariates, der Zollund Postverwaltung und des Handelssekretärs (TU, 603).

5) Das Bundesgesez vom 29. September 1864, betreffend die Besoldung verschiedener Beamten der Bundeskanzlei und der Departemente (Vin, 155).

6) Der Art. 4, zweites Alinea des Bundesbeschlusses vom 13. November 1865, betreffend die Besoldung des Chefs des Stabsbüreau (VIII, 626).

7) Der Bundesbeschluß vom 15. November 1865, betreffend die Besoldung des Oberzolldirektors (VIÏÏ, 626).

8) Das Bundesgesez vom 17. Juli 1866, betreffend Errichtung zweier Adjunktenstellen auf der Generalpostdirektion (VHI,856)..

9) Der Bundesrathsbeschluß vom 1. März 1867, betreffend die Besoldung der kleinern Telegraphenbüreaux, so weit in demselben deren Gehalt festgese/t wird (IX, 32).

10) Der Bundesrathsbeschluß vom 23. Christmonat 1867, betreffend die den Haupt- und Spezialtelegraplienbüreaux bewilligte Provision (IX, 236).

'11) Der Bundesbeschluß vom 19. Juli 1869, betreffend die Gehaltserhöhung der Postbeamten (IX, 864).

12) Verordnung des Bundesrathes vom 8. September 1869, betreffend die den Postbeamten und Postangestellten bewilligten Provisionen (IX, 955).

i ^ 13) Alle übrigen, im gegenwärtigen Gesez allenfalls nicht genannten, jedoch mit demselben im Widerspruch stehenden Bestimmungen.

665

Anträge der nationalräthlichen Kommission Zustimmung.

Zustimmung.

Zustimmung.

Zustimmung.

Zustimmung.

Zustimmung.

Zustimmung.

10) Soll nicht aufgehoben werden.

Zustimmung.

12) Das lezte Lemma von Art. 3 dieser Verordnung soll in Kraft bleiben.

Zustimmung.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Besoldungs-Gesez. Vorschlag des Bundesrathes (vom 11. November 1872) und Anträge der nationalräthlichen Kommission (vom 21. Mai 1873).

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Jahr

1873

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2

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26

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.06.1873

Date Data Seite

643-666

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