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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 3. November 1873.)

Der Bundesrath hat in Sachen der Auswanderung nach der Kolonie Moniz in Brasilien beschlossen, nachstehendes Kreisschreiben an sämmtliche eidgenössische Stände zu erlassen.

,,Getreue, liebe Eidgenossen!

,,Bereits unterm 24. Januar und 12. September d. J. sind wir im Falle gewesen, Ihre Aufmerksamkeit auf die Auswanderung nach der Colonie Moniz bei Commandatuba, in der brasilianischen Provinz Bahia, zu lenken. *) ,,Unterm 15. September abbin hat nun Herr Konsul E. Kohl e r in Bahia uns einen neuen einläßlichen Bericht über die traurige Lage der Kolonisten erstattet, welche, verleitet durch die ihnen von den im. Dienste der Direktion jener Kolonie stehenden Agenten gemachten Versprechungen, ihr Vaterland verlassen haben, um dort ein besseres Loos zu suchen.

,,Jene Agenten für die Schweiz sind die Herren : L. Hermes, rue du grand Bassin 7 in Antwerpen, Generalagent und Rheder für die Einschiffung der Kolonisten; Otto Stoer in Basel, Generalagent für die Schweiz; Joseph Abt, Gasthof Concordia in Zürich, und ,,zum Bahnhof* in Baden, Unteragent; J. R. Straßer, Käfiggäßchen 95, in Bern, Unteragent.

,,Die Zahl unserer Angehörigen in Moniz beträgt zur Zeit 52, wovon 9 Familien mit 40 Köpfen und 12 einzeln lebende Personen. Seit dem Monat Juni d. J. sind 19 schweizerische Ansiedler in Folge der in der Kolonie herrschenden Fieber verstorben.

,,Es ist nun nicht unsere Absicht, Ihnen alle Details des Berichts des Herrn Konsul Kohl er mitzutheilen. Wir beschränken uns auf die Angabe, daß die mangelhaften Einrichtungen der Kolonie, sowie die geringe Fürsorge für das Wohl der Auswanderer seitens der *) Siehe Bundesblatt v. J. 1873, Band l, Seite 175, und Band Seite 767.

III,

315 Direktion sie als Ansiedlungsobjekt als durchaus ungeeignet er- · scheinen lassen.

,,Der Wohnungen sind zu wenige vorhanden, und die vorhandenen zudem schlecht eingerichtet. Das Klima, wenn auch nicht gerade schlecht, ist für Europäer schwer erträglich; der Landbau ist ganz von dem unsrigen verschieden, ebenso die Nahrung; Trinkwasser fehlt an Ort und Stelle und muß in beträchtlicher Enfernung geholt werden. Der Gesundheitsdienst der Kolonie ist schlecht organisirt und ungenügend: mit einem Worte, es findet sich in Moniz keine der Bedingungen erfüllt, welche für die Gesundheit europäischer und speziell schweizerischer Kolonisten nothwendig sind. Diese haben fast sämmtlich darauf verzichtet, den Boden auf eigene Rechnung zu bebauen und sich entschließen müssen, für die Direktion zu arbeiten, welche ihnen dafür Nahrung und Wohnung gibt.

,,Unzufrieden mit ihrem Schiksal, entmuthigt und dem Elend preisgegeben, durch die Fieber an Zahl geschwächt, wären unsere Angehörigen in Moniz in einem fast trostlosen Zustande, wenn nicht zum Glük die schweizerische Hilfsgesellschaft in Bahia sich für ihr unglükliches Loos interessirt hätte. Laut dem Bericht des Herrn K ö h l e r hat sie die erforderlichen Maßregeln getroffen, um sie von den bei der Direktion der Kolonie eingegangenen Schulden zu entheben und um 2 einzeln lebende Personen und 3 Familien nach Bahia überzuführen, wo man sie unter günstigem Bedingungen unterzubringen hofft. Drei weitere Familien haben sich entschlossen, sich in der Kolonie Carolina, 2 Tagreisen von Canavieros am Fuße Rio Pardo, anzusiedeln, wo die Existenzbedingungen besser zu sein scheinen als in Moniz. Die Hilfsgesellschaft hat ihnen die nöthigen Reisemittel verabfolgt. Wir halten es für unsere Bfficht, Sie von der hochherzigen Hingebung und dem Patriotismus dieser Gessellschaft in Kenntniß zu sezen, ohne welche größeres Unglük unvermeidlich gewäsen wäre.

,,Gleichzeitig machen wir Sie noch auf folgende Stelle in dem Berichte des Herrn Ä oh l er aufmerksam: ,,,,Einzelne schweizerische Gemeinden spielen hiebei eine sehr ,,traurige Rolle. Um sich der ihnen unbepuemen Angehörigen zu ^entledigen, sezen, sie Frauen und Kinder einem sichern frühern ,,Tode aus.att In der That ersehen wir aus dem Bericht, daß die meisten Auswanderer von ihren Heimatgemeinden Reisebeiträge erhalten haben,
welche ihnen entweder persönlich oder den Auswanderungsagenten ausbezahlt wurden. Wir glauben, es bedürfe keiner weitern Bemerkungen, um das verwerfliche Treiben der Gemcindsbehörden zu charakterisiren, welche auf diese Weise dielenigen ihrer Ange-

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hörigen, deren sie los zu werden wünschen, zur Auswanderung nach fernen Kolonien bestimmen, ohne sich zuvor über das denselben dort bevorstehende Loos erkundigt zu haben. Denn wir können nicht annehmen, daß sie von demselben Kenntniß gehabt und so eine Handlung haben begehen können, welche bei diesen Verhältnissen als ein Vergehen qualifizirt werden kann.

,,Schon wiederholt sind wir im Falle gewesen, einzelnen Kantorsregierungen Gemeinden zu signalisiren, welche sich nicht gescheut hatten, arme Angehörige auf diese Weise .abzuschieben. Heute lassen wir diese Mahnung an alle Regierungen ergehen, wobei wir es Ihrem Ermessen anheimstellen, die Ihnen zur Abhilfe passend scheinenden Maßregeln zu treffen.cc

(Vom 10. November 1873.)

Auf eine vom Generalkonsulate der Republik U r u g u a y erhaltene Anzeige hin hat der Bundesrath das nachstehende Kreisschreiben an sämmtliche Kantonsregierungen erlassen: ,,Getreue, liebe Eidgenossen !

,,Das Generalkonsulat der Republik Uruguay bei der schweizerischen Eidgenossenschaft hat uns mit Nots d. d. Lugano 28.

Oktober in Kenntniß gesezt, daß die dortseitige Regierung die o b l i g a t o r i s c h e n Paß visa für die nach dortigen Seehäfen sich einschiffenden Fremden unter StrafandrohungO gegen ZuwiderhandO O hingen wieder eingeführt hat.

,,Indem wir die Ehre haben, Ihnen hievon Kenntniß m geben, verbinden wir damit die Mittheilung, daß die Republik Uruguay in der Schweiz folgende Vertreter hat, bei denen jene Visa eingeholt werden können: Don Antonio G a v a z z o , Generalkonsul in Lugano, Herr Dr. A n t o n i o B a t t a g l i n i , Vicekonsul in Lugano, ,, H e n r y F a z y . Vicekonsul in Genf, ,, H e r m a n n Wirz, Vicekonsul in Basel.

,,Wir ersuchen Sie, hievon Vormerkung zu nehmen, und benuzen den Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, nebst uns in den Schun des Allmächtigen zu empfehlen."

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Der Bundesrath hat Hrn. Ch. Vulliety, eidg. Waffenkontroleur II. Klasse in Neuhausen, auf sein Gesuch hin von seiner Stelle auf Ende dieses Monats ' unter Verdankung der geleisteten guten Dienste entlassen.

(Vom 12. November 1873.)

Der Bundesrath wählte als Telegraphist in Ragaz : Hrn. August Kreis, von Ermatingen (Thurgau), in Ragaz (St. Gallen.)

(Vom 14. November 1873.)

Infolge entstandener Luken bei den Stäben von Scharfschüzenbataillonen hat der Bundesrath gewählt : 1) zum Major des Bataillons Nr. 3 : Hrn. Hauptmann Jules Numa Rosselet, in Sonceboz (Bern), bisheriger Aidemajor dieses Bataillons; 2) ,, ,, ,, ,, ,,17: ,, Hauptmann Karl Zyro, in Thun, bisheriger Aidemajor dieses Bataillons; 3) zum Aidemajor des Bataillons Nr. 17: ,, Hauptmann Jos. Jeang r o s , von Montfaucon (Bern), in Bern; 4) ,, ,, ,, ,, ,, 11: ,, Jakob S p ä l t y , in Netstal (Glarus), Oberlieutenant seit 1871 , mit Beförderung zum Hauptmann ; 5) ,, ,, ,, ,, ,, 12: ,, Hauptmann Karl E p p , in Altdorf (Uri.)

Das Post- und Telegraphen département ist vom Bundesrathe ermächtigt worden, mit der Regierung des Kantons Tessin einen Vertrag über Errichtung eines Telegraphenbüreau in A m b r i Sopra in üblicher Weise abzuschließen.

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