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Uebersicht des

Standes der Viehseuchen in der Schweiz auf 1. April 1873.

Kanton.

Lungenseuche. Maul-u.

Total.

Klauenseuche.

StäUe.

Ställe.

Ställe.

Zürich .

.

.

.

l(5Stük) 8 (28 St.)

9 Bern .

.

.

.

-- 3 3 Luzern .

.

.

.

-- 10 10 Uri . . . .

l l Schwyz .

.

.

-- l l Unterwaiden ob dem Wald -- -- -- nid

7)

Glarus .

.

.

.

Zug . . . .

Freiburg .

.

.

Solothurn .

.

.

Basel-Stadt .

.

.

Basel Landschaft .

.

Schaffhausen , Appenzell A. Rh. .

.

Appenzell I. Rh. .

S t , Gallen .

.

.

Graubünden .

.

.

Aargau .

.

.

.

Thurgau .

.

.

Tessin .

.

.

.

Waadt .

.

.

.

Wallis (noch unbekannt) Neuenburg .

.

.

Genf .

.

.

.

Zahl der infizirten Ställe auf 1. April 1873 ,, 16. März 1873

Verminderung Vermehrung

--

-- -- -- -- -- -- l (5 St.)

-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- 2 10 8

-

-- 6 4 7 3 7 4 (25 St.)

-- 7 3 10 18 4 22 -- 2 -- 120 119 1

-

-- 6 4 7 3 7 5 -- 7 3 10 18 4 22 -- 2 -- 122 120 7

629 Bemerkungen.

Neue Ausbrüche der Lungenseuche in den Kantonen Zürich und A p p en zell A. Rh. Infektionsursache im erstem Kanton die nämliche früher berichtete, veranlaßt durch den Viehverkehr eines Viehhändlers. In Appenzell A. Rh. dagegen war die betreffende Viehhabe, weil der Anstekung dieser Krankheit verdächtig, schon seit längerer Zeit mit Stallbann belegt, als 4 Stüke sich wirklich seuchekrank erzeigten. Sämmtliche Thiere, im Ganzen 10 Stüke, wurden abgeschlachtet. Ueberall sind die vorgeschriebenen sanitätspolizeilichen Maßregeln angeordnet und werden nach den eingegangenen Spezialberichten genau vollzogen.

Neue Ausbrüche der Maul- u n d K l a n e n s e u c h e im Kanton Zürich in 3 Ställen, dagegen erloschen in 8 Ställen.

Bern ,, l ,, ,, ,, ,, 13 ., Freiburg .,, 2 ,, ,, ,, ,, 2 ,, Schaffhausen ,, 7 ,, ., ., ,, 5 n Ausser den verzeichneten Viehseuchen ist seit dem lezten Berichte im Kanton Thurgau ein Fall von Hundswuth, und im Kanton Tessin ein Fall von Rotzkrankheit vorgekommen.

Das unterzeichnete Departement wiederholt das dringende Ansuchen an die betreffenden kantonalen Behörden, die Seuchenberichte genau auf die in § 31 der Verordnung vom 17. Januar bezeichneten Tage einzusenden.

B e r n , den 2. April 1873.

Eidg. Departement des Innern.

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Uebersicht des Standes der Viehseuchen in der Schweiz auf 1. April 1873.

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Jahr

1873

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14

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.04.1873

Date Data Seite

628-629

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